Embargobestimmungen. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts, Handels oder Finanzsanktionen bzw. Em bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepub lik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts, Handels oder Finanzsank tionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Ame rika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäi schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland ent gegenstehen.
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Embargobestimmungen. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts, Handels oder Finanzsanktionen bzw. Em bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepub lik Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts, Handels oder Finanzsank tionen Finanz sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Ame rikaAmerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäi schen Euro päischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland ent gegenstehen.
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Samples: Hausratversicherung
Embargobestimmungen. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim Vertragsbestim- mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren WirtschaftsWirtschafts-, Handels Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em bargos Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepub lik Bundes- republik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für WirtschaftsWirtschafts-, Handels Handels- oder Finanzsank tionen Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Ame rikaAmerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäi schen Eu- ropäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland ent gegenstehenentgegenstehen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Embargobestimmungen. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim Vertragsbestim- mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange solan- ge dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschaftsanwend- baren Wirtschafts-, Handels Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em bargos Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepub lik Bun- desrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für WirtschaftsWirtschafts-, Handels Handels- oder Finanzsank tionen Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Ame rikaAmerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften der Europäi schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland ent gegenstehenentgegenstehen.
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