Common use of Entschädigungsgrenzen Clause in Contracts

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 1 b)) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf (1) 1.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, de- ren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, (2) 3.000 EUR insgesamt für Wertsachen gemäß Nr. 1 a) (2), (3) 25.000 EUR insgesamt für Wertsachen gemäß Nr. 1 a) (3).

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Samples: Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen EntschädigungsgrenzeEntschädigungs- grenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme20.000,- Euro, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 1 b)) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf (1) 1.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, de- ren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, (2) 3.000 EUR insgesamt für Wertsachen gemäß Nr. 1 a) (2), (3) 25.000 EUR insgesamt für Wertsachen gemäß Nr. 1 a) (3).

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Samples: Versicherungsbedingungen

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist25.000 EUR. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 1 b)) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf (1) 1.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, de- ren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, (2) 3.000 EUR insgesamt für Wertsachen gemäß Nr. 1 a) (2), (3) 25.000 EUR insgesamt für Wertsachen gemäß Nr. 1 a) (3).

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Samples: Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 30 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 1 b)) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf (1) 1.000 3.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, de- ren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, (2) 3.000 20.000 EUR insgesamt für Wertsachen gemäß Nr. 1 a) (2), (3) 25.000 30.000 EUR insgesamt für Wertsachen gemäß Nr. 1 a) (3).

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Samples: Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist unterliegt die Entschä- digung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent für Wertsachen insgesamt 50.000 Euro. Die Entschädigung für Bargeld im Rahmen der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart istWertsachen ist auf 10.000 Euro begrenzt. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes Wertschutz- schrankes (siehe Nr. 1 b)) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf (1) 1.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, de- ren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, (2) 3.000 EUR insgesamt für Wertsachen gemäß Nr. 1 a) (2), (3) 25.000 EUR insgesamt für Wertsachen gemäß Nr. 1 a) (3).

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Samples: Versicherungsbedingungen

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist unterliegt die Entschä- digung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent für Wertsachen insgesamt 50.000 EUR. Die Entschädigung für Bargeld im Rahmen der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart istWertsachen ist auf 10.000 EUR begrenzt. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes Wertschutz- schrankes (siehe Nr. 1 b)) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf (1) 1.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, de- ren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, (2) 3.000 EUR insgesamt für Wertsachen gemäß Nr. 1 a) (2), (3) 25.000 EUR insgesamt für Wertsachen gemäß Nr. 1 a) (3).

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Samples: Versicherungsbedingungen