Common use of Entschädigungsgrenzen Clause in Contracts

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes (siehe § 13.1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen be- sonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent Versiche- rungsfall 25 % der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 Nr. 1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der VersicherungssummeEUR 5.000,00, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 Nr. 2 b)) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Dauercamping Versicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme50.000,- Euro, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes Wertschutzschran- kes (siehe § 13.1 bNr. 1b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen be­ sonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall Versiche­ rungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versiche­ rungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes verschlos­ senen Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 Nr. 1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt be­ grenzt auf

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Samples: Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen besonde- ren Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versicherungsfal- les außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes Wert- schutzschrankes (siehe § 13.1 Nr. 1 b)) befunden haben, ist die Entschädigung Ent- schädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssummemaxi- mal 50.000,– €, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Sie kann die Versicherungssumme jedoch nicht übersteigen. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes (siehe § 13.1 Nr. 1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen besonde- ren Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes an- deres vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versicherungsfal- les außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes Wert- schutzschrankes (siehe § 13.1 Nr. 1 b) befunden haben, ist die Entschädigung Ent- schädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme20.000,- Euro, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes Wertschutzschran- kes (siehe § 13.1 bNr. 1b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme20.000,- Euro, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes Wertschutzschran- kes (siehe § 13.1 Nr. 1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen EntschädigungsgrenzeEntschä- digungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der die im Versicherungs- schein vereinbarte Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 Nr. 1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt aufbe- grenzt:

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Samples: Hausratversicherung Und Glasversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 Nr. 1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Hausrat Versicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes ande- res vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes (siehe § 13.1 Nr. 1 b)) befunden haben, ist die Entschädigung Entschädi- gung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent Pro- zent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ver- einbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes (siehe § 13.1 Nr. 1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer ei- ner besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt be- trägt je Versicherungsfall 20 Prozent der VersicherungssummeVer- sicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles Ver- sicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 Nr. 1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Hausratversicherung Classic Schutz

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent 10 % der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes (siehe § 13.1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist begrenzt auf

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Samples: Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes Wert- schutzschrankes (siehe § 13.1 Nr. 1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen EntschädigungsgrenzeEnt- schädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb au- ßerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes Wertschutzschran- kes (siehe § 13.1 Nr. 1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –begrenzt auf

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Samples: Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen EntschädigungsgrenzeEnt- schädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb Versicherungsfalls außer- halb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 Nummer 1 b)) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –Ver­ sicherungsfall begrenzt auf

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Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Entschädigungsgrenzen. a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart istdie vereinbarte Höhe. b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles Ver- sicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- schrankes Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 Nr. 1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist –Versi- cher-ungsfall begrenzt auf

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Samples: Hausratversicherung