Common use of Entschädigungsgrenzen Clause in Contracts

Entschädigungsgrenzen. 7.6.1. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insge- samt auf 20 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf EUR 12.500, begrenzt. 7.6.2. Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungs- grenzen (siehe Abschnitt A 13.2).

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. 7.6.1. Es gelten die vereinbarten Entschädigungsgrenzen. A 12.6.1 Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insge- samt insgesamt auf 20 Prozent der Versicherungssumme, höchstens höchs- tens auf EUR 12.50020.000 EUR, begrenzt. 7.6.2. A 12.6.2 Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungs- grenzen Entschädigungsgrenzen (siehe Abschnitt A 13.218.3).

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Entschädigungsgrenzen. 7.6.1. a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insge- samt insgesamt auf 20 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf EUR 12.50010.000,– €, begrenzt. 7.6.2. b) Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungs- grenzen Ent- schädigungsgrenzen (siehe Abschnitt A 13.2§ 13 Nr. 2).. A § 8 Versicherte Kosten

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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement

Entschädigungsgrenzen. 7.6.1. a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insge- samt insgesamt auf 20 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf EUR 12.50010.000 EUR, begrenzt. 7.6.2. b) Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungs- grenzen Ent- schädigungsgrenzen (siehe Abschnitt A 13.2§ 13 Nr 2 ).

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Samples: Insurance Contract

Entschädigungsgrenzen. 7.6.1. Die Entschädigung im Rahmen in der Außenversicherung ist insge- samt insgesamt auf 20 Prozent 40 % der Versicherungssumme, höchstens auf EUR 12.50025.000 €, begrenzt. 7.6.2. In der Hausratversicherung Basis gilt hierfür eine Entschädigungs- grenze von insgesamt 20 % der Versicherungssumme, höchstens 00.000 €. Für Wertsachen (auch Bargeldgelten außerdem die unter A 1.1.1 b) gelten zusätzlich Entschädigungs- grenzen (siehe Abschnitt A 13.2)cc) genannten Entschädigungsgrenzen.

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Samples: Hausratversicherung