Common use of Entschädigungsgrenzen Clause in Contracts

Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die für dieses Risiko vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Für Wertsachen nach § 18 Ziffer I besteht kein Versicherungs- schutz und weitere Naturgefahren nach § 6 Ziffer V sind nicht zusätzlich versicherbar. Sofern für das Erstrisiko der Hausratversicherung Versiche- rungsschutz für Fahrraddiebstahl nach § 4 Ziffer V 26 ver- einbart ist, gilt auch am Zweitwohnsitz Fahrraddiebstahl bis 350 EUR als mitversichert.

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Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die für dieses Risiko vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Für Wertsachen nach § 18 Ziffer I und für die Sachen des Mieters besteht kein Versicherungs- schutz und weitere Naturgefahren Versicherungsschutz. Weitere Natur- gefahren nach § 6 Ziffer V sind nicht zusätzlich versicherbar. Sofern für das Erstrisiko der Hausratversicherung Versiche- rungsschutz für und Fahrraddiebstahl nach § 4 Ziffer V 26 ver- einbart ist, gilt auch am Zweitwohnsitz Fahrraddiebstahl bis 350 EUR als mitversichertsind nicht zusätzlich versicherbar.

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Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die für dieses Risiko vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Für Wertsachen nach § 18 Ziffer I besteht kein Versicherungs- schutz und weitere Naturgefahren nach § 6 Ziffer V sind nicht zusätzlich versicherbar. Sofern für das Erstrisiko der Hausratversicherung Versiche- rungsschutz für Fahrraddiebstahl nach § 4 Ziffer V 26 25 ver- einbart ist, gilt auch am Zweitwohnsitz Fahrraddiebstahl bis 350 EUR als mitversichert.

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Entschädigungsgrenzen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die für dieses Risiko vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Für Wertsachen nach § 18 Ziffer I und für die Sachen des Mieters besteht kein Versicherungs- schutz und weitere Naturgefahren Versicherungsschutz. Weitere Natur- gefahren nach § 6 Ziffer V sind nicht zusätzlich versicherbar. Sofern für das Erstrisiko der Hausratversicherung Versiche- rungsschutz für und Fahrraddiebstahl nach § 4 Ziffer V 26 ver- einbart ist, gilt auch am Zweitwohnsitz Fahrraddiebstahl bis 350 EUR als mitversichert25 sind nicht zusätzlich versicherbar.

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