Entschädigungsgrenzen. A 19.3.1 Wertsachen werden je nach vereinbarter Produktlinie je Versicherungsfall gesamthaft bis zu einem festgesetzten Prozentsatz von der Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts ande- res vereinbart ist. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 20 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Plus 30 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Premium 40 Prozent der Versicherungssumme A 19.3.2 Für Wertsachen aufterhalb eines verschlossenen Wertschutzbehältnisses nach A 19.2 gelten je nach vereinbarter Produktlinie folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag: A 19.3.2.1 insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Aus- nahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 1.000 EUR Gothaer Hausrat Plus 2.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR A 19.3.2.2 insgesamt für Urkunden einschlieftlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 2.500 EUR Gothaer Hausrat Plus 5.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 10.000 EUR A 19.3.2.3 insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. Dazu gehören auch Uhren, soweit sie überwiegend aus Gold oder Platin bestehen oder mit Edelsteinen verziert sind. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 20.000 EUR Gothaer Hausrat Plus 30.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 40.000 EUR A 19.3.2.4 Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Bargeld an bestimmten Festtagen Abweichend von A 19.3.2.1 gilt je nach vereinbarter Produktlinie innerhalb des Versicherungsor- tes eine erhöhte Entschädigungsgrenze für Bargeld. Dies gilt längstens für eine Kalenderwoche vor und nach den folgenden Festtagen: a) Silberne (25 Jahre), Goldene (50 Jahre) und Diamantene (60 Jahre) Hochzeit des Versiche- rungsnehmers, b) Offizielle, steuerlich anerkannte Eheschlieftung/Verpartnerung des Versicherungsnehmers oder dessen Kinder, c) Runde Geburtstage des Versicherungsnehmers oder seiner mit ihm in häuslicher Gemein- schaft lebenden Partner (durch zehn teilbar), d) 18. Geburtstag der Kinder. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus Nicht versichert Gothaer Hausrat Premium 5.000 EUR
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Entschädigungsgrenzen. A 19.3.1 Wertsachen werden je nach vereinbarter Produktlinie je Versicherungsfall gesamthaft bis zu einem festgesetzten Prozentsatz von der Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts ande- res vereinbart ist. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 20 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Plus 30 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Premium 40 Prozent der Versicherungssumme
A 19.3.2 Für Wertsachen aufterhalb außerhalb eines verschlossenen Wertschutzbehältnisses nach A 19.2 gelten je nach vereinbarter Produktlinie folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:
A 19.3.2.1 insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Aus- nahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 1.000 EUR Gothaer Hausrat Plus 2.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR
A 19.3.2.2 insgesamt für Urkunden einschlieftlich einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 2.500 EUR Gothaer Hausrat Plus 5.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 10.000 EUR
A 19.3.2.3 insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. Dazu gehören auch Uhren, soweit sie überwiegend aus Gold oder Platin bestehen oder mit Edelsteinen verziert sind. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 20.000 EUR Gothaer Hausrat Plus 30.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 40.000 EUR
A 19.3.2.4 Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Bargeld an bestimmten Festtagen Abweichend von A 19.3.2.1 gilt je nach vereinbarter Produktlinie innerhalb des Versicherungsor- tes eine erhöhte Entschädigungsgrenze für Bargeld. Dies gilt längstens für eine Kalenderwoche vor und nach den folgenden Festtagen:
a) Silberne (25 Jahre), Goldene (50 Jahre) und Diamantene (60 Jahre) Hochzeit des Versiche- rungsnehmers,
b) Offizielle, steuerlich anerkannte EheschlieftungEheschließung/Verpartnerung des Versicherungsnehmers oder dessen Kinder,
c) Runde Geburtstage des Versicherungsnehmers oder seiner mit ihm in häuslicher Gemein- schaft lebenden Partner (durch zehn teilbar),
d) 18. Geburtstag der Kinder. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus Nicht versichert Gothaer Hausrat Premium 5.000 EUR
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Samples: Hausratversicherung
Entschädigungsgrenzen. A 19.3.1 Wertsachen werden je nach vereinbarter Produktlinie je Versicherungsfall gesamthaft bis zu einem festgesetzten Prozentsatz von der Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts ande- res vereinbart ist. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 20 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Plus 30 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Premium 40 Prozent der Versicherungssumme
A 19.3.2 Für Wertsachen aufterhalb eines verschlossenen Wertschutzbehältnisses nach A 19.2 gelten je nach vereinbarter Produktlinie Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfallzugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Versicherungsschutz bei Verletzung von Datenschutzgesetzen 000.000 € A.4.3 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, höchstens jedoch Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € A.4.15 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.5 Markel Pro Persönliche D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro Persönliche D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der jeweils vereinbarte Betrag:
A 19.3.2.1 insgesamt für Bargeld und auf Karten Versicherungsperiode oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Aus- nahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 1.000 EUR Gothaer Hausrat Plus 2.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR
A 19.3.2.2 insgesamt für Urkunden einschlieftlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 2.500 EUR Gothaer Hausrat Plus 5.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 10.000 EUR
A 19.3.2.3 insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. Dazu gehören auch Uhren, soweit sie überwiegend aus Gold oder Platin bestehen oder mit Edelsteinen verziert sind. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 20.000 EUR Gothaer Hausrat Plus 30.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 40.000 EUR
A 19.3.2.4 Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Bargeld an bestimmten Festtagen Abweichend von A 19.3.2.1 gilt je nach vereinbarter Produktlinie innerhalb des Versicherungsor- tes eine erhöhte Entschädigungsgrenze für Bargeld. Dies gilt längstens für eine Kalenderwoche vor und nach den folgenden Festtagen:
a) Silberne (25 Jahre), Goldene (50 Jahre) und Diamantene (60 Jahre) Hochzeit des Versiche- rungsnehmers,
b) Offizielle, steuerlich anerkannte Eheschlieftung/Verpartnerung des Versicherungsnehmers oder dessen Kinder,
c) Runde Geburtstage des Versicherungsnehmers oder seiner mit ihm einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in häuslicher Gemein- schaft lebenden Partner (durch zehn teilbar),
d) 18. Geburtstag der Kinder. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus Nicht versichert Gothaer Hausrat Premium 5.000 EURTextform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden.
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Samples: D&o Insurance Application
Entschädigungsgrenzen. A 19.3.1 Wertsachen werden je nach vereinbarter Produktlinie je Versicherungsfall gesamthaft bis Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Verletzung von Patentrechten 000.000 € A.3.4 Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag 000.000 € A.4.1 Reputationsschaden 000.000 € A.4.2 Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite 000.000 € A.4.3 Verlust von Arbeitsdokumenten zur Auftragserledigung 000.000 € A.4.4 Domainschutzversicherung 0.000 € A.4.5 Straf- und Bußgelder sowie Entschädigungen mit Strafcharakter 000.000 € A.4.6 Vertrauensschaden durch Mitarbeiter 000.000 € A.5.1 Betrug durch Dritte/Fake President/Phishing 00.000 € A.5.2 Rechtsschutzversicherung 000.000 € A.6 SOFERN VEREINBART: Ausfall von Mitarbeitern, insbesondere IT-Spezialisten in Schlüssel- positionen (Key-Man-Absicherung)/Vermögenseigenschäden durch mitversicherte Personen 000.000 € A.8 Cybereigenschadenversicherung 000.000 € A.9.1 Dateneigenschadenversicherung 000.000 € A.9.2 D&O-Außenhaftungsversicherung 000.000 € A.10 Obhutsschäden 00.000 € B.2.2 VERMÖGENSSCHADEN- UND BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Markel Insurance SE MARKEL PRO IT UM WELCHE ART VON VERSICHERUNG HANDELT ES SICH? Die Versicherung umfasst ✓ die Erfüllung von gerechtfertigten Schadenersatzverpflich- tungen aus der beruflichen Tätigkeit wegen ✓ eines Vermögensschadens, ✓ eines Sach- oder Personenschadens oder ✓ einem festgesetzten Prozentsatz von aus einem Personen- oder Sachschaden abgelei- teten Vermögensschaden, welcher aus der Versicherungssumme entschädigtversicherten Tätigkeit entspringt, sofern nichts ande- res die Betriebshaftpflicht gewählt wurde. ✓ die Kosten aus der Abwehr unberechtigter Ansprüche, ✓ Eigenschäden aufgrund eines Rücktritts des Auftraggebers, einem Reputationsschaden, eines Verlustes von Arbeits- dokumenten oder der eigenen Domain sowie aufgrund von Buß- und Strafgeldern wegen Datenrechtsverletzungen, ✓ Vertrauensschäden durch einen Mitarbeiter oder Betrugs- schaden durch Dritte, ✓ Rechtsschutzleistungen im Bereich Vergütung, Strafen und Insolvenzanfechtung, ✓ Assistance-Leistungen bei Cyber-Prävention, ✓ sofern der jeweilige Zusatzbaustein vereinbart istwurde, ✓ Vermögenseigenschäden durch mitversicherte Personen und Key-Man-Absicherung, ✓ Cyber- und Dateneigenschäden, ✓ D&O-Außenhaftungsschäden. Je nach vereinbarter Produktlinie Die Versicherungssumme ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 20 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Plus 30 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Premium 40 Prozent der Versicherungssumme
A 19.3.2 Für Wertsachen aufterhalb eines verschlossenen Wertschutzbehältnisses nach A 19.2 gelten je nach vereinbarter Produktlinie folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:
A 19.3.2.1 insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Aus- nahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 1.000 EUR Gothaer Hausrat Plus 2.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR
A 19.3.2.2 insgesamt für Urkunden einschlieftlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 2.500 EUR Gothaer Hausrat Plus 5.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 10.000 EUR
A 19.3.2.3 insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. Dazu gehören auch Uhren, soweit sie überwiegend aus Gold oder Platin bestehen oder mit Edelsteinen verziert sind. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 20.000 EUR Gothaer Hausrat Plus 30.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 40.000 EUR
A 19.3.2.4 Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Bargeld an bestimmten Festtagen Abweichend von A 19.3.2.1 gilt je nach vereinbarter Produktlinie innerhalb des Versicherungsor- tes eine erhöhte Entschädigungsgrenze für Bargeld. Dies gilt längstens für eine Kalenderwoche vor und nach den folgenden Festtagen:
a) Silberne (25 Jahre), Goldene (50 Jahre) und Diamantene (60 Jahre) Hochzeit des Versiche- rungsnehmers,
b) Offizielle, steuerlich anerkannte Eheschlieftung/Verpartnerung des Versicherungsnehmers oder dessen Kinder,
c) Runde Geburtstage des Versicherungsnehmers oder seiner mit ihm in häuslicher Gemein- schaft lebenden Partner (durch zehn teilbar),
d) 18. Geburtstag der Kinder. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus Nicht versichert Gothaer Hausrat Premium 5.000 EURdem Versicherungsvertrag zu ent- nehmen.
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Samples: Insurance Application
Entschädigungsgrenzen. A 19.3.1 Wertsachen werden je nach vereinbarter Produktlinie je Versicherungsfall gesamthaft bis Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Verletzung von Patentrechten 000.000 € A.3.4 Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag 000.000 € A.4.1 Reputationsschaden 000.000 € A.4.2 Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite 000.000 € A.4.3 Verlust von Arbeitsdokumenten zur Auftragserledigung 000.000 € A.4.4 Domainschutzversicherung 0.000 € A.4.5 Straf- und Bußgelder sowie Entschädigungen mit Strafcharakter 000.000 € A.4.6 Vertrauensschaden durch Mitarbeiter 000.000 € A.5.1 Betrug durch Dritte/Fake President/Phishing 00.000 € A.5.2 Rechtsschutzversicherung 000.000 € A.6 SOFERN VEREINBART: Ausfall von Mitarbeitern, insbesondere IT-Spezialisten in Schlüssel- positionen (Key-Man-Absicherung)/Vermögenseigenschäden durch mitversicherte Personen 000.000 € A.8 Cybereigenschadenversicherung 000.000 € A.9.1 Dateneigenschadenversicherung 000.000 € A.9.2 D&O-Außenhaftungsversicherung 000.000 € A.10 Obhutsschäden 00.000 € B.2.2 VERMÖGENSSCHADEN- UND BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Markel Insurance SE MARKEL PRO DIENSTLEISTER UM WELCHE ART VON VERSICHERUNG HANDELT ES SICH? Die Versicherung umfasst ✓ die Erfüllung von gerechtfertigten Schadenersatzverpflich- tungen aus der beruflichen Tätigkeit, wegen ✓ eines Vermögensschadens, ✓ eines Sach- oder Personenschadens oder ✓ einem festgesetzten Prozentsatz von aus einem Personen- oder Sachschaden abgelei- teten Vermögensschaden, welcher aus der Versicherungssumme entschädigtversicherten Tätigkeit entspringt, sofern nichts ande- res die Betriebshaftpflicht gewählt wurde. ✓ die Kosten aus der Abwehr unberechtigter Ansprüchen, ✓ Eigenschäden aufgrund eines Rücktritts des Auftraggebers, einem Reputationsschaden, eines Verlustes von Arbeits- dokumenten oder der eigenen Domain, aufgrund von Buß- und Strafgeldern wegen Datenrechtsverletzungen, ✓ Vertrauensschäden durch einen Mitarbeiter oder Betrugs- schaden durch Dritte, ✓ Rechtsschutzleistungen im Bereich Vergütung, Strafen und Insolvenzanfechtung, ✓ Assistance-Leistungen bei Cyber-Prävention, ✓ sofern der jeweilige Zusatzbaustein vereinbart istwurde, ✓ Vermögenseigenschäden durch mitversicherte Personen und Key-Man-Absicherung, ✓ Cyber- und Dateneigenschäden, ✓ D&O-Außenhaftungsschäden. Je nach vereinbarter Produktlinie Die Versicherungssumme ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 20 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Plus 30 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Premium 40 Prozent der Versicherungssumme
A 19.3.2 Für Wertsachen aufterhalb eines verschlossenen Wertschutzbehältnisses nach A 19.2 gelten je nach vereinbarter Produktlinie folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:
A 19.3.2.1 insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Aus- nahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 1.000 EUR Gothaer Hausrat Plus 2.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR
A 19.3.2.2 insgesamt für Urkunden einschlieftlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 2.500 EUR Gothaer Hausrat Plus 5.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 10.000 EUR
A 19.3.2.3 insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. Dazu gehören auch Uhren, soweit sie überwiegend aus Gold oder Platin bestehen oder mit Edelsteinen verziert sind. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 20.000 EUR Gothaer Hausrat Plus 30.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 40.000 EUR
A 19.3.2.4 Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Bargeld an bestimmten Festtagen Abweichend von A 19.3.2.1 gilt je nach vereinbarter Produktlinie innerhalb des Versicherungsor- tes eine erhöhte Entschädigungsgrenze für Bargeld. Dies gilt längstens für eine Kalenderwoche vor und nach den folgenden Festtagen:
a) Silberne (25 Jahre), Goldene (50 Jahre) und Diamantene (60 Jahre) Hochzeit des Versiche- rungsnehmers,
b) Offizielle, steuerlich anerkannte Eheschlieftung/Verpartnerung des Versicherungsnehmers oder dessen Kinder,
c) Runde Geburtstage des Versicherungsnehmers oder seiner mit ihm in häuslicher Gemein- schaft lebenden Partner (durch zehn teilbar),
d) 18. Geburtstag der Kinder. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus Nicht versichert Gothaer Hausrat Premium 5.000 EURdem Versicherungsvertrag zu ent- nehmen.
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Samples: Insurance Application
Entschädigungsgrenzen. A 19.3.1 Wertsachen werden je nach vereinbarter Produktlinie je Versicherungsfall gesamthaft bis Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Verletzung von Patentrechten 000.000 € A.3.4 Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag 000.000 € A.4.1 Reputationsschaden 000.000 € A.4.2 Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite 000.000 € A.4.3 Verlust von Arbeitsdokumenten zur Auftragserledigung 000.000 € A.4.4 Domainschutzversicherung 0.000 € A.4.5 Straf- und Bußgelder sowie Entschädigungen mit Strafcharakter 000.000 € A.4.6 Vertrauensschaden durch Mitarbeiter 000.000 € A.5.1 Betrug durch Dritte/Fake President/Phishing 00.000 € A.5.2 Rechtsschutzversicherung 000.000 € A.6 SOFERN VEREINBART: Ausfall von Mitarbeitern, insbesondere IT-Spezialisten in Schlüssel- positionen (Key-Man-Absicherung)/Vermögenseigenschäden durch mitversicherte Personen 000.000 € A.8 Cybereigenschadenversicherung 000.000 € A.9.1 Dateneigenschadenversicherung 000.000 € A.9.2 D&O-Interimsmanager 000.000 € A.10 Obhutsschäden 00.000 € B.2.2 VERMÖGENSSCHADEN- UND BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Markel Insurance SE MARKEL PRO BERATER UM WELCHE ART VON VERSICHERUNG HANDELT ES SICH? Die Versicherung umfasst ✓ die Erfüllung von gerechtfertigten Schadenersatzverpflich- tungen aus der beruflichen Tätigkeit, wegen ✓ eines Vermögensschadens, ✓ eines Sach- oder Personenschadens oder ✓ einem festgesetzten Prozentsatz von aus einem Personen- oder Sachschaden abgelei- teten Vermögensschaden, welcher aus der Versicherungssumme entschädigtversicherten Tätigkeit entspringt, sofern nichts ande- res die Betriebshaftpflicht gewählt wurde. ✓ die Kosten aus der Abwehr unberechtigter Ansprüchen, ✓ Eigenschäden aufgrund eines Rücktritts des Auftraggebers, einem Reputationsschaden, eines Verlustes von Arbeits- dokumenten oder der eigenen Domain, aufgrund von Buß- und Strafgeldern wegen Datenrechtsverletzungen, ✓ Vertrauensschäden durch einen Mitarbeiter oder Betrugs- schaden durch Dritte, ✓ Rechtsschutzleistungen im Bereich Vergütung, Strafen und Insolvenzanfechtung, ✓ Assistance-Leistungen bei Cyber-Prävention, ✓ sofern der jeweilige Zusatzbaustein vereinbart istwurde, ✓ Vermögenseigenschäden durch mitversicherte Personen und Key-Man-Absicherung, ✓ Cyber- und Dateneigenschäden, ✓ D&O-Außenhaftungsschäden, ✓ Merger- & Akquisitionsversicherung. Je nach vereinbarter Produktlinie Die Versicherungssumme ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 20 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Plus 30 Prozent der Versicherungssumme Gothaer Hausrat Premium 40 Prozent der Versicherungssumme
A 19.3.2 Für Wertsachen aufterhalb eines verschlossenen Wertschutzbehältnisses nach A 19.2 gelten je nach vereinbarter Produktlinie folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:
A 19.3.2.1 insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Aus- nahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 1.000 EUR Gothaer Hausrat Plus 2.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR
A 19.3.2.2 insgesamt für Urkunden einschlieftlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 2.500 EUR Gothaer Hausrat Plus 5.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 10.000 EUR
A 19.3.2.3 insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. Dazu gehören auch Uhren, soweit sie überwiegend aus Gold oder Platin bestehen oder mit Edelsteinen verziert sind. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis 20.000 EUR Gothaer Hausrat Plus 30.000 EUR Gothaer Hausrat Premium 40.000 EUR
A 19.3.2.4 Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Bargeld an bestimmten Festtagen Abweichend von A 19.3.2.1 gilt je nach vereinbarter Produktlinie innerhalb des Versicherungsor- tes eine erhöhte Entschädigungsgrenze für Bargeld. Dies gilt längstens für eine Kalenderwoche vor und nach den folgenden Festtagen:
a) Silberne (25 Jahre), Goldene (50 Jahre) und Diamantene (60 Jahre) Hochzeit des Versiche- rungsnehmers,
b) Offizielle, steuerlich anerkannte Eheschlieftung/Verpartnerung des Versicherungsnehmers oder dessen Kinder,
c) Runde Geburtstage des Versicherungsnehmers oder seiner mit ihm in häuslicher Gemein- schaft lebenden Partner (durch zehn teilbar),
d) 18. Geburtstag der Kinder. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus Nicht versichert Gothaer Hausrat Premium 5.000 EURdem Versicherungsvertrag zu ent- nehmen.
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Samples: Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung