Common use of Erfindungen Clause in Contracts

Erfindungen. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt für Erfindungen des Auftragnehmers, die anläss- lich der Vertragserfüllung gemacht werden, folgende Regelung: 5.1 Sind keine Servicezeiten* vereinbart, gelten die Zeiträume von Montag bis Xxxxxxx von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort ver- einbart ist, beim Auftraggeber) als Servicezeiten*. 5.2 Sind keine Reaktionszeiten* vereinbart, ist mit den Leistungen unverzüglich nach Zugang der entspre- chenden Meldung oder Eintritt des vereinbarten Ereignisses innerhalb der vereinbarten Servicezeiten* zu beginnen. 5.3 Hält der Auftragnehmer vereinbarte Reaktionszeiten* nicht ein, gerät er nach deren Überschreitung auch ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.

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Samples: It Service Agreement, It Services Agreement, It Service Agreement

Erfindungen. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt für Erfindungen des Auftragnehmers, die anläss- lich der Vertragserfüllung gemacht werden, folgende Regelung:: 5 Service- und Reaktionszeiten*‌ 5.1 Sind keine Servicezeiten* vereinbart, gelten die Zeiträume von Montag bis Xxxxxxx von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort ver- einbart ist, beim Auftraggeber) als Servicezeiten*. 5.2 Sind keine Reaktionszeiten* vereinbart, ist mit den Leistungen unverzüglich nach Zugang der entspre- chenden Meldung oder Eintritt des vereinbarten Ereignisses innerhalb der vereinbarten Servicezeiten* zu beginnen. 5.3 Hält der Auftragnehmer vereinbarte Reaktionszeiten* nicht ein, gerät er nach deren Überschreitung auch ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.

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Samples: It Services Agreement

Erfindungen. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt für Erfindungen des Auftragnehmers, die anläss- lich der Vertragserfüllung gemacht werden, folgende Regelung: 5.1 Sind keine Servicezeiten* vereinbart, gelten die Zeiträume von Montag bis Xxxxxxx von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort ver- einbart ist, beim Auftraggeber) als Servicezeiten*. 5.2 Sind keine Reaktionszeiten* vereinbart, ist mit den Leistungen unverzüglich nach Zugang der entspre- chenden Meldung oder Eintritt des vereinbarten Ereignisses innerhalb der vereinbarten Servicezeiten* zu beginnen. 5.3 Hält der Auftragnehmer vereinbarte Reaktionszeiten* nicht ein, gerät er nach deren Überschreitung auch ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.

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Samples: Vergabevertrag