Rechte am Vertragsgegenstand Musterklauseln

Rechte am Vertragsgegenstand. Der AN verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Gebrauch der Lieferungen und Leistungen des AN in keiner Weise durch die Geltendmachung von Rechten Dritter (Marken, Muster, Patente, Gebietsschutz etc.) beeinträchtigt wird oder gegen bestehende Boykottklauseln, Blacklists etc. verstößt. Über jede später festgestellte Verletzung fremder Rechte oder Boykotts, Blacklists etc. hat der AN den AG unverzüglich zu unterrichten. Der AN verpflichtet sich, den AG und/oder den Endabnehmer gegenüber allen Ansprüchen Dritter aus diesem Titel ohne jede Einschränkung schad- und klaglos zu halten und alle entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Anfrageunterlagen sind dem AG mit den Angeboten oder nach erfolgter Ausführung der Bestellung unaufgefordert zurückzugeben. Für die Ausarbeitung von Angeboten wird keine Vergütung gewährt. Die Angebotsabgabe schließt die Zustimmung ein, dass technische Angebotsunterlagen im erforderlichen Umfang an Dritte (Engineeringpartner, Kunden etc.) ohne irgendwelche Ansprüche an den AG zur Verfügung gestellt werden dürfen. Angebotsunterlagen werden nicht retourniert. Der AN erklärt bei sonstiger Verpflichtung zum Schadenersatz, dass an der gelieferten Ware inkl. Dokumentation und verwendeter Software keinerlei Eigentumsvorbehalt, auch nicht Dritter, besteht und die Ware inkl. Dokumentation und verwendeter Software mit der Lieferung in das uneingeschränkte Eigentum des AG übergeht. Dem AN ist bekannt, dass die Ware mit Einbau in die Anlage (Ware) des Kunden von MCE Teil einer größeren Sache und damit des Eigentums an der größeren Sache wird. Er garantiert daher ausdrücklich, die Nutzung der Anlage (Ware) durch den Kunden nicht durch die Geltendmachung von Eigentumsansprüchen und/oder Nutzungsbeschränkungen welcher Art auch immer zu ver- oder behindern.
Rechte am Vertragsgegenstand. 12.1. Der Kunde ist berechtigt, die im Rahmen des Einzelvertrages von KITA Consulting erbrachten Lieferungen oder Leistungen, ausgenommen Standardsoftware, innerhalb seines Unternehmens uneingeschränkt zu nutzen, nachdem diese vergütet sind.
Rechte am Vertragsgegenstand a) Der Kunde ist berechtigt, die im Rahmen des Einzel- vertrages von nord-IT-systeme erbrachten Lieferungen oder Leistungen vertragsgemäß zu nutzen, sofern der Vertrag von beiden Seiten erfüllt ist.
Rechte am Vertragsgegenstand. 13.1 Der Kunde ist berechtigt, die im Rahmen des Einzelvertrages vom Auftragnehmer erbrachten Lieferungen oder Leistungen, ausgenommen Standard-Software, innerhalb seines Unternehmens uneinge- schränkt zu nutzen, nachdem diese Arbeiten vergütet sind.
Rechte am Vertragsgegenstand. 5.1 Die Ergebnisse der Arbeiten an dem Vertragsgegenstand (nachfolgend "Ergebnisse" genannt) werden mit ihrer Erstellung, und zwar in ihrem je- weiligen Bearbeitungszustand, Eigentum von Siemens. Der Auftragneh- mer wird die Ergebnisse bis zu ihrer Übergabe für Siemens verwahren. Siemens steht das ausschließliche und übertragbare Recht zu, die Ergeb- nisse beliebig zu nutzen, zu ändern und, auch in einer von ihr bearbeiteten Form, zu veröffentlichen oder zu verwerten.
Rechte am Vertragsgegenstand. 17.1 Rechte Dritter: Der AN verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Gebrauch der Lieferungen und/oder Leistungen des AN in keiner Weise durch die Geltendmachung von Rechten Dritter (Marken, Muster, Patente, Gebietsschutz etc.) beeinträchtigt oder gegen bestehende Boykott-Klauseln, Blacklists etc. verstoßen wird. Über jede sich später herausstellende Verletzung hat der AN den AG unverzüglich zu unterrichten. Sollten derartige Beeinträchtigungen oder Rechtsverletzungen behauptet werden, verpflichtet sich der AN, den AG und/oder EA schad- und klaglos zu halten und dem AG und/oder EA den uneingeschränkten Gebrauch des Bestellgegenstandes zu verschaffen oder andere akzeptable Alternativen kostenlos für den AG und EA sicherzustellen.
Rechte am Vertragsgegenstand. 6.1 Zu den Arbeitsergebnissen gehören die aus der Tätigkeit von xxxxxxx.xxxx in Planung, Entwicklung, Forschung, Systemberatung, Wartung oder Verwaltung geschaffenen geschäftliche Datensammlungen (Datenbanken, Grafiken, Multimedia-Anwendungen, etc.) und Datenverarbeitungsprogramme in Quellen und Objektform sowie die bei dieser Entwicklung entstandenen Verfahren, Spezifikationen, Berichte sowie Dokumentations- und Schulungsmaterial über Analyse, Entwurf, Test, Installation, Einsatz und Wartung der Datensammlungen und Datenverarbeitungsprogramme.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.