Erfolgsabhängige Vergütung. Die KVG erhält von der Gesellschaft zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung, wenn zum Berechnungszeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Die Anleger haben Auszahlungen in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten, wobei die Haftsumme erst im Rahmen der Liquidation ausgekehrt wird;
b) die Anleger haben darüber hinaus Auszahlungen erhalten, die für den Zeitraum ab dem Geschäftsjahr 2022 bis zum Berechnungszeitpunkt durchschnittlich einer jährlichen Verzinsung von mindestens 5,06 % bezogen auf ihre geleisteten Einlagen (im Jahr des Beitritts der Anleger ab Leistung der Einlage zeit(anteilig)) entsprechen. Danach besteht ein Anspruch auf eine erfolgsabhängige Vergütung für die KVG i. H. v. 20 % aller weiteren Auszahlungen aus Gewinnen der Gesellschaft. Der jeweilige Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung wird jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres, spätestens nach der Veräußerung aller Vermögensgegenstände der Gesellschaft, zur Zahlung fällig (Berechnungszeitpunkt). Die erfolgsabhängige Vergütung fällt auch dann an, wenn das Anlageobjekt für Rechnung der Objektgesellschaft, an der die Gesellschaft beteiligt ist, veräußert wird.
Erfolgsabhängige Vergütung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf eine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütung, wenn zum Berechnungszeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Die Neugesellschafter haben Aus- zahlungen vor Steuern in Höhe ihrer ursprünglich geleisteten Einlagen (exkl. Ausgabeaufschlag) erhalten, wobei die jeweiligen Haftsummen erst im Rahmen der Liquidation aus- gekehrt werden, und die Altgesell- schafter haben Auszahlungen vor Steuern in Höhe des Nettoinven- tarwertes der Anteilsklasse 1 zum 1. September 2022 erhalten.
b) Die Neugesellschafter haben darüber hinaus Auszahlungen vor Steuern in Höhe einer durchschnittlichen jährli- chen Verzinsung von 4 % p. a., bezo- gen auf ihre ursprünglich geleisteten Einlagen (exkl. Ausgabeaufschlag), für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum Berechnungszeitpunkt erhalten. Die Berechnung der durch- schnittlichen Verzinsung beginnt mit dem Zeitpunkt der Einzahlungen.
c) Die Altgesellschafter haben darüber hinaus Auszahlungen vor Steuern in Höhe einer durchschnittlichen jährlichen Verzinsung von 4 % p. a., bezogen auf den Nettoinventarwert der Anteilsklasse 1 zum 1. September 2022, für den Zeitraum vom 1. Sep- tember 2022 bis zum Berechnungs- zeitpunkt erhalten. Der Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung für die Kapitalverwaltungs- gesellschaft besteht in Höhe von 20 % der Summe aus allen über die Auszah- lungen gemäß a) bis c) hinaus an die Neugesellschafter und Altgesellschafter gezahlten Auszahlungen. Der jeweilige Anspruch auf erfolgsab- hängige Vergütung wird jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres, spätestens nach der Veräußerung aller Vermögens- gegenstände, zur Zahlung fällig. Dem Verkauf von Vermögensgegenständen im Sinne dieser Ziffer steht es gleich, wenn bezüglich dieser Vermögens- gegenstände wegen Untergangs ein Versicherungsfall eintritt.
Erfolgsabhängige Vergütung. Die erfolgsabhängige variable Vergütung setzt sich aus einer kurzfristigen Komponente (STIP) und einer langfristigen Komponente (LTIP) zusammen. Die Geschäftsstrategie der Nemetschek Group ist an kurzfristigen und langfristigen Zielen ausgerichtet. Die variable Vergütung setzt deshalb für den Vorstand Anreize, operative Ziele sowohl kurz- als auch langfristig zu erreichen. Für beide variablen Vergütungselemente sind Erfolgsorientierung und Nachhaltigkeit die Grundgedanken bei der Erfolgsmessung. Der Vorstand ist angehalten, sowohl im Interesse der Aktionäre als auch der weiteren Stakeholder zu handeln. Die variable Vergütung bemisst sich zunächst anhand der wirtschaftlichen Entwicklung der Nemetschek Group. Insbesondere an wachstumsbezogenen Parametern lässt sich eine erfolgreiche Vorstandsstrategie gut ablesen. Die variable Vergütung berücksichtigt aber auch Leistungen der Vorstandsmitglieder in den von ihnen verantworteten Geschäftsbereichen. Die beiden Komponenten der variablen Vergütung unterscheiden sich nach Leistungszeitraum und nach Leistungskriterien, um den Unternehmenserfolg in der Vorstandsvergütung ganzheitlich abzubilden. Die variablen Vergütungsbestandteile sind grundsätzlich so ausgestaltet, dass der Auszahlungsbetrag auf Null sinken kann. Andererseits sind sowohl für die kurzfristige variable Vergütung (STIP) als auch für die langfristige variable Vergütung (LTIP) Höchstbeträge (Caps) definiert.
3.2.1 Kurzfristige variable Vergütung: Short Term Incentive Plan (STIP) Als kurzfristige variable Vergütungskomponente (STIP) für ein Geschäftsjahr wird den Vorstandsmitgliedern ein erfolgsabhängiger Bonus gewährt. Die Höhe des auszuzahlenden Bonus ist abhängig vom Erreichen bestimmter Umsatz- und Ertragsziele der Nemetschek Group im Geschäftsjahr sowie von bestimmten Einzelleistungen der Vorstandsmitglieder in ihren Verantwortungsbereichen. Für jedes Vorstandsmitglied wird ein individueller Zielbetrag bei 100 % - Zielerreichung festgelegt. Für die Vorstandsmitglieder spielen bei der Bemessung der Zielerreichung der kurzfristi- gen variablen Vergütung mehrere Parameter eine Rolle: Der jährliche Umsatz, bereinigtes EBITDA/EBITA/EBT des Verantwortungsbereichs des Vorstandsmitglieds sowie die für jedes Vorstandsmitglied individuell definierten Sonderziele („special objectives“) innerhalb seines Verantwortungsbereichs. Diese Sonderziele können ebenfalls als Finanzziele oder aber als nicht finanzielle Ziele formuliert sein (z.B. als die Umsetzung bestim...
Erfolgsabhängige Vergütung. Die AIF-KVG kann für die Verwaltung des AIF je ausgegebenen Anteil eine erfolgsabhängige Vergü- tung in Höhe von bis zu 15 % (Höchstbetrag) des Betrages erhalten, um den der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung bereits geleisteter Auszahlungen den Ausgabepreis zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 7 % übersteigt (absolut positive Anteilswertentwicklung), jedoch insgesamt höchstens bis zu 15 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des AIF in der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflage des AIF und ist mit der Liquidation der Vermögens- gegenstände beendet.
Erfolgsabhängige Vergütung a) Definition der erfolgsabhängigen Vergütung Die Gesellschaft kann für die Verwaltung des TGV zusätzlich je ausgegebenen Anteil eine erfolgsab- hängige Vergütung in Höhe von bis zu 10 % (Höchstbetrag) des Betrages erhalten, um den der An- teilswert am Ende einer Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes am Ende der fünf vorangegangenen Abrechnungsperioden übersteigt („High Water Mark“), jedoch insgesamt höchs- tens bis zu 15 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des TGV in der Abrechnungsperiode, welcher aus den börsentäglich ermittelten Inventarwerten errechnet wird. Existieren für das TGV weniger als fünf vorangegangene Abrechnungsperioden, so werden bei der Berechnung des Vergü- tungsanspruchs alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt. In der ersten Abrech- nungsperiode nach Auflegung des TGV tritt an die Stelle der High Water Mark der Anteilwert zu Beginn der ersten Abrechnungsperiode.
b) Definition der Abrechnungsperiode Die Abrechnungsperiode beginnt am 1.09. und endet am 31.08. eines Kalenderjahres.
c) Berechnung der Anteilwertentwicklung Die Anteilwertentwicklung ist nach der BVI-Methode zu berechnen. Nähere Erläuterungen finden sich beim BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (xxx.xxx.xx).
d) Rückstellung Entsprechend dem Ergebnis einer täglichen Berechnung wird eine rechnerisch angefallene erfolgs- abhängige Vergütung im TGV je ausgegebenen Anteil zurückgestellt oder eine bereits gebuchte Rückstellung entsprechend aufgelöst. Aufgelöste Rückstellungen fallen dem TGV zu. Eine erfolgs- abhängige Vergütung kann nur entnommen werden, soweit entsprechende Rückstellungen gebil- det wurden.
Erfolgsabhängige Vergütung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf eine zusätzliche er- folgsabhängige Vergütung in Form ei- ner Beteiligung am Gewinn (realisiertes Ergebnis der Investmentgesellschaft), wenn zum Berechnungszeitpunkt fol- gende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Die Anleger haben Auszahlungen vor Steuern in Höhe ihrer ursprüng- lich geleisteten Einlagen (exklusive Ausgabeaufschlag) sowie etwaige Vorzugsausschüttungen (Auszah- lungen auf ihre jeweiligen Kapital- einzahlungen bis zum Beitritt des letzten beigetretenen Anlegers) erhalten, wobei die jeweiligen Haftsummen erst im Rahmen der Liquidation ausgekehrt werden.
b) Die Anleger haben darüber hinaus Auszahlungen vor Steuern in Höhe einer durchschnittlichen jährlichen Verzinsung von 8 % p. a., bezogen auf ihre ursprünglich geleisteten Ein- lagen (exklusive Ausgabeaufschlag), für den Zeitpunkt von der Auflage der Investmentgesellschaft bis zum Berechnungszeitpunkt erhalten. Die Berechnung der durchschnittlichen Verzinsung beginnt mit dem Zeit- punkt der Einzahlungen. Ab dem Folgejahr besteht ein Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung für die Kapitalverwaltungsgesellschaft in Höhe von 10 % aller weiteren Auszah- lungen der Investmentgesellschaft. Der jeweilige Anspruch auf erfolgsabhän- gige Vergütung wird jeweils zum Ende des Geschäftsjahres, spätestens nach der Veräußerung aller Vermögensge- genstände, zur Zahlung fällig.
Erfolgsabhängige Vergütung. Kurzfristige variable Vergütungsbestandteile
Erfolgsabhängige Vergütung. Die erfolgsabhängige, variable Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 belief sich auf insgesamt TEUR 1.822 (VJ: TEUR 1.177). Davon entfallen TEUR 1.040 (VJ: TEUR 788) auf die kurzfristig orientierte variable Vergütungs- komponente (STI-Komponente) und TEUR 782 (VJ: TEUR 389) auf die langfristig orientierte variable Vergütungskompo- nente (LTI-Komponente). Aktienoptionen sind weder Bestandteile des bisherigen Vergütungssystems noch des oben beschriebenen neuen Ver- gütungssystems. Den Vorstandmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2021 ebenso wir im Vorjahr 2020 keine Aktien oder Aktienoptionen gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG im Rahmen der langfristig orientierten, erfolgsabhängigen variable Vergütung (LTI) gewährt oder zugesagt. Die Mitglieder des Vorstands werden insoweit nicht mit reellen oder virtuellen Aktien oder Aktienoptionen vergütet. Versteht man aktienbasierte Vergütung jedoch als alle solche Vergütungsbestand- teile, bei denen die Höhe des gewährten geldwerten Vorteils an den Wert der Aktien der Gesellschaft gekoppelt ist, kann auch die LTI-Komponente hierunter subsumiert werden, denn die Höhe dieser Vergütungskomponente richtet sich nach der Steigerung der Marktkapitalisierung im Bemessungszeitraum. Die Höhe der Marktkapitalisierung wird auch maß- geblich vom Wert der Aktien der Gesellschaft bestimmt. Weil die Vergütung nicht aus reellen oder virtuellen Aktien oder Aktienoptionen besteht, gibt es keine typischen Fristen aktienbasierter Vergütungen, wie z.B. Wartefristen (im Sinne eines bestimmten Zeitraums bis zur Ausübbarkeit), Ausübungsfristen, Halte- bzw. Sperrfristen (im Sinne eines Zeit- raums ab Erwerb, in dem die Aktie nicht veräußert werden darf) oder Vesting-Perioden (in denen die aktienbasierte Vergütung erst angespart wird). Es gibt lediglich einen drei- bis fünfjährigen Bemessungszeitraum, innerhalb dessen die Entwicklung der Höhe der Marktkapitalisierung ermittelt wird. Auch Bedingungen für das Halten von Aktien nach dem Erwerb gibt es damit naturgemäß nicht. Die LTI Komponente führt zur verstärkten Angleichung der Interessen von Vor- standsmitgliedern und Aktionären und fördert aufgrund des mehrjährigen Bemessungszeitraums das strategische Ziel der langfristigen Wertsteigerung des Unternehmens. Weder im Geschäftsjahr 2021 noch im Vorjahr 2020 wurden Leistungen in Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand erbracht (z. B. Abfindungszahlungen). Im Geschäftsjahr 2021 gab es keine Abweichungen vom und kein...
Erfolgsabhängige Vergütung. Bei erfolgreicher Praxisvermittlung gem. anliegender Vermittlungsvereinbarung ist vom Auftraggeber eine Erfolgsprovision i.H.v. 5% des Kaufpreises, mindestens 3.000,00 Euro, zu zahlen. Die Honorare gem. Punkt 3 werden dabei selbstverständlich auf die Erfolgsprovision angerechnet.
Erfolgsabhängige Vergütung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat außerdem Anspruch auf eine erfolgsabhängige Vergütung, sofern zum Berechnungs- zeitpunkt kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind, also eine absolut positive Anteilswertentwicklung besteht: » Die Anleger haben Auszahlungen in Höhe ihrer geleisteten Einlagen erhalten, wobei die Haftsumme erst im Rahmen der Liquidation ausgekehrt wird. » Die Anleger haben darüber hinaus Auszahlungen erhalten, die für den Zeitraum von der Auflage des AIF bis zum Be- rechnungszeitpunkt durchschnittlich einer jährlichen Ver- zinsung von mindestens 4,5 % vor Einkommen- und Quel- lensteuern bezogen auf ihre geleisteten Einlagen (im Jahr des Beitritts der Anleger jeweils zeitanteilig) entsprechen. Danach besteht ein Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung für die Kapitalverwaltungsgesellschaft i. H. v. von 20 % aller weiteren Auszahlungen des AIF. Der jeweilige Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung wird jeweils zum Ende des Ge- schäftsjahres, spätestens nach dem (mittelbaren oder unmit- telbaren) Verkauf aller Vermögensgegenstände, zur Zahlung fällig (Berechnungszeitpunkt).