Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. Zahlungsort für den Kunden ist der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbu- ches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeits- regelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864/2007 führen können. Wir sind jedoch auch berech- tigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Soweit der Kunde seinen Sitz in einem Staat hat, der dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 beigetreten ist, sind wir berechtigt, abweichend von der vorhergenannten Regelung unter Ausschluss des or- dentlichen Rechtsweges, ein Schiedsverfahren anzustrengen. Soweit wir von diesem Recht Gebrauch machen, wird die Streitigkeit durch ein Schiedsgericht nach der Schiedsord- nung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbar- keit e.V. (DIS) unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte nach der bei Einreichung der Schiedsklage (Zugang) dort maßgeblichen Schiedsordnung durch drei Schiedsrichter endgültig entschieden. Auf den Inhalt des Rechtsstreits ist insofern deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes anzuwenden. Für den einstweiligen Rechts- schutz bleiben die ordentlichen Gerichte zuständig. 12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1b) EG VO Nr. 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestmöglich ge- wahrt wird.
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Samples: Allgemeine Auftrags , Liefer Und Leistungsbedingungen, Allgemeine Auftrags , Liefer Und Leistungsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 14.1 Erfüllungsort sowohl für alle vertraglichen Verpflichtungen die Lieferung als auch für die Zahlung ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. Zahlungsort für den Kunden ist der Sitz unserer GesellschaftViersen.
12.2 Ausschließlicher 14.2 Als Gerichtsstand für alle sämtliche Streitigkeiten über die Gültigkeit, Entstehung und Beendigung der einzelnen Verträge zwischen dem Kunden und HUECK sowie über sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbu- ches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeits- regelung der Sätze 1 Viersen, wenn und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864/2007 führen können. Wir sind jedoch auch berech- tigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Soweit sofern der Kunde seinen dauerhaften Sitz in einem EU- Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der Schweiz hat. XXXXX kann daneben auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Sofern der Kunde seinen dauerhaften Sitz in einem anderen Staat hat, sind alle sich aus und/oder in Zusammenhang mit der dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung vertragsgegenständlichen Geschäftsbeziehung des Kunden und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 beigetreten istHUECK und/oder der vorliegenden AVB, sind wir berechtigtinsbesondere auch deren Zustandekommen, abweichend von der vorhergenannten Regelung unter Ausschluss des or- dentlichen RechtswegesWirksamkeit, ein Schiedsverfahren anzustrengen. Soweit wir von diesem Recht Gebrauch machenVerlet- zung und/oder Beendigung, wird die Streitigkeit durch ein Schiedsgericht entstehenden Rechtsstreitigkeiten nach der Schiedsord- nung Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbar- keit e.V. Internationalen Handelskammer (DISICC) unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte nach der bei Einreichung der Schiedsklage (Zugang) dort maßgeblichen Schiedsordnung von einem einvernehmlich durch drei die Vertragspartner, mangels Einigung gemäß dieser Schiedsgerichtsordnung, ernannten Schiedsrichter endgültig entschiedenzu entscheiden. Auf Schiedsort ist Zürich, Schweiz. Schiedssprache ist Deutsch. Der Schiedsspruch ist endgültig und ver- bindlich und verzichten HUECK und der Kunde auf ein allfälliges Recht, den Inhalt des Rechtsstreits ist insofern deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes anzuwendenSchiedsspruch vor natio- nalen, supra- bzw. Für den einstweiligen Rechts- schutz bleiben die internationalen, ordentlichen Gerichte zuständigund/oder anderen Gerichten und/oder anderen Be- hörden anzufechten.
12.3 14.3 Ungeachtet der vorliegenden Schiedsvereinbarung behält sich HUECK das Recht vor, Unterlas- sungsansprüche, Ansprüche auf einstweiligen Rechtsschutz und/oder sonstige, zur Sicherung von Rechten von HUECK geeigneten Ansprüche, vor Behörden aller Art – eingeschlossen staatlicher Ge- richte –, welcher Rechtsordnung und in welchem Gebiet auch immer HUECK es für geeignet erachtet, geltend zu machen.
14.4 Für alle sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns HUECK gilt ausschließlich das für die Rechtsbe- ziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Deutschland unter Ausschluss Aus- schluss des UN- Kaufrechtes UN-Kaufrechts (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1b) EG VO Nr. 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestmöglich ge- wahrt wird.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. Zahlungsort für den Kunden ist der Sitz unserer Gesellschaft.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Streitigkei- ten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbu- ches Handelsge- setzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeits- regelung Zustän- digkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864/2007 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berech- tigtberechtigt, den Kunden Kun- den an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Soweit der Kunde seinen Sitz in einem Staat hat, der dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 beigetreten ist, sind wir berechtigt, abweichend von der vorhergenannten Regelung unter Ausschluss des or- dentlichen Rechtsweges, ein Schiedsverfahren anzustrengen. Soweit wir von diesem Recht Gebrauch machen, wird die Streitigkeit durch ein Schiedsgericht nach der Schiedsord- nung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbar- keit e.V. (DIS) unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte nach der bei Einreichung der Schiedsklage (Zugang) dort maßgeblichen Schiedsordnung durch drei Schiedsrichter endgültig entschieden. Auf den Inhalt des Rechtsstreits ist insofern deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes anzuwenden. Für den einstweiligen Rechts- schutz bleiben die ordentlichen Gerichte zuständig.
12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes UN-Kauf- rechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1b1 b) EG VO Nr. 864/2007 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche au- ßervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwendenanzuwen- den, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte ver- folgte wirtschaftliche Zweck weitestmöglich ge- wahrt weitest möglich gewahrt wird. Kleinhülsen 47 Sitz der Firma: X-00000 Xxxxxx XX Xxxxxxxxxx XXX 00000 Tel.: +49(0)2103/9710-10 Fax: +49(0)2103/9710-80 E-Mail: xxxx@xxxxxx.xx xxx.xxxxxx.xx ELSPRO Komplementär GmbH Sitz der Firma: X-00000 Xxxxxx RG Düsseldorf HRB 66945 Xxxxxx Xxxxxxxx
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Samples: Allgemeine Auftrags , Liefer Und Leistungsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 10.1 Erfüllungsort ist für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung beide Teile der Sitz unserer Gesellschaft. Zahlungsort des Lieferanten.
10.2 Gerichtsstand ist das für den Kunden Sitz des Lieferanten zuständige Gericht. Der Lieferant ist der Sitz unserer Gesellschaft.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbu- ches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeits- regelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864/2007 führen können. Wir sind jedoch auch berech- tigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Soweit der Kunde seinen Sitz in einem Staat hat, der dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 beigetreten ist, sind wir berechtigt, abweichend von der vorhergenannten Regelung unter Ausschluss am Hauptsitz des or- dentlichen Rechtsweges, ein Schiedsverfahren anzustrengenBestellers Klage zu erheben. Soweit wir von diesem Recht Gebrauch machen, wird die Streitigkeit durch ein Schiedsgericht nach der Schiedsord- nung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbar- keit e.V. (DIS) unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte nach der bei Einreichung der Schiedsklage (Zugang) dort maßgeblichen Schiedsordnung durch drei Schiedsrichter endgültig entschieden. Auf den Inhalt des Rechtsstreits ist insofern deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes anzuwenden. Für den einstweiligen Rechts- schutz bleiben die ordentlichen Gerichte zuständig.
12.3 10.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden Lieferanten und uns dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien unter- einander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. ZF Friedrichshafen AG, insbesondere unter Ausschluss Grxx-xxx-Xxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxxxx Xläubiger-Identifikationsnummer: DE5600000000028643 Mandatsreferenz: SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat - Wiederkehrende Zahlungen - Ich ermächtige die ZF Friedrichshafen AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der ZF Friedrichshafen AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des UN- Kaufrechtes belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berech- tigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Kontoinhaber Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Kreditinstitut (CISG). Es wird ausdrücklich klargestelltName) BIC: _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _ IBAN: _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ UMSATZSTEUER-ID: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Datum, dass diese Rechtswahl auch als eine solche Ort und Unterschrift (Firmenstempel) Anlage A: Teilnahmeerklärung SEPA-Basis-Lastschrift
D C Die ZF Friedrichshafen AG und die vereinbaren im Sinne von Art. 14 Abs. 1b) EG VO Nr. 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestmöglich ge- wahrt wird.Hinblick auf das
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Samples: Partnervertrag
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort 10.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein nichts ande- res ergibt, ist unser Firmensitz Erfüllungsort.
10.2. Gerichtsstand ist für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbe- sondere aus unseren Lieferungen, nach unserer Xxxx Tauberbischofsheim. Dieser Gerichtsstand, der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. Zahlungsort für den Kunden ist der Sitz unserer Gesellschaft.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbu- ches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeits- regelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber vor allem auch für solche Sachverhalte zwischen uns das Mahnverfahren besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten um die Entstehung und dem Besteller, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864/2007 führen könnenWirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch auch berech- tigtberechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen. Soweit Hat der Kunde Besteller seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land, so sind wir nach unserer Xxxx außerdem berechtigt, Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit ergeben, nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Aus- schluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in einem Staat hat, der dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 beigetreten ist, sind wir berechtigt, abweichend von der vorhergenannten Regelung unter Ausschluss des or- dentlichen Rechtsweges, ein Schiedsverfahren anzustrengen. Soweit wir von diesem Recht Gebrauch machen, wird die Streitigkeit durch ein Schiedsgericht nach der Schiedsord- nung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbar- keit e.V. (DIS) unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte nach der bei Einreichung der Schiedsklage (Zugang) dort maßgeblichen Schiedsordnung durch drei Schiedsrichter endgültig entschieden. Auf den Inhalt des Rechtsstreits ist insofern deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes anzuwenden. Für den einstweiligen Rechts- schutz bleiben die ordentlichen Gerichte zuständigTauberbischofsheim haben.
12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns 10.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss . Die An- wendung des UN- Kaufrechtes Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1bConvention of Contracts for the Internatio- nal Sale of Goods) EG VO Nr. 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestmöglich ge- wahrt wirdausgeschlossen.
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Samples: Lieferbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 9.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen sämtliche Zahlungen ist mit Ausnahme des Falles immer unser Firmensitz in Wien, Öster- reich. Erfüllungsort für die Lieferung der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. Zahlungsort für den Kunden Ware ist der Sitz unserer Gesellschaftder METZ CONNECT GmbH in 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für 9.2 Diese AGB sowie sämtliche Vertragsverhältnisse über Lieferungen und Leis- tungen mit Kunden unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen IPRG, der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse an- zuwendende Recht (Rom-I-Verordnung) und der Bestimmungen des UN-Kauf- rechtsabkommens.
9.3 Für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbu- ches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeits- regelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem BestellerStreitigkeiten, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864/2007 führen könnensich aus diesem Vertrag sowie aus den auf dieser Grundlage getätigten Bestellungen des Kunden bei uns ergeben, wird die aus- schließliche Zuständigkeit des für unseren Firmensitz in 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Wir sind jedoch aber auch berech- tigtberechtigt, An- sprüche gegen den Kunden an seinem allgemeinen dessen Sitz oder an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu verklagen. Soweit der Kunde seinen Sitz in einem Staat hat, der dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 beigetreten ist, sind wir berechtigt, abweichend von der vorhergenannten Regelung unter Ausschluss des or- dentlichen Rechtsweges, ein Schiedsverfahren anzustrengen. Soweit wir von diesem Recht Gebrauch machen, wird die Streitigkeit durch ein Schiedsgericht nach der Schiedsord- nung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbar- keit e.V. (DIS) unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte nach der bei Einreichung der Schiedsklage (Zugang) dort maßgeblichen Schiedsordnung durch drei Schiedsrichter endgültig entschieden. Auf den Inhalt des Rechtsstreits ist insofern deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes anzuwenden. Für den einstweiligen Rechts- schutz bleiben die ordentlichen Gerichte zuständig.
12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen 9.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, beein- trächtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestim- mungen dieser AGB. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt in diesem Fall als durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem Kunden und uns wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1b) EG VO Nr. 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestmöglich ge- wahrt wirdallfällige Vertragslücken.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. Zahlungsort für den Kunden ist der Sitz unserer Gesellschaft.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbu- ches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeits- regelung der Sätze 1 15.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864/2007 führen können. Wir sind jedoch auch berech- tigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Soweit der Kunde seinen Sitz in einem Staat hat, der dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 beigetreten ist, sind wir berechtigt, abweichend von der vorhergenannten Regelung unter Ausschluss des or- dentlichen Rechtsweges, ein Schiedsverfahren anzustrengen. Soweit wir von diesem Recht Gebrauch machen, wird die Streitigkeit durch ein Schiedsgericht nach der Schiedsord- nung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbar- keit e.V. (DIS) unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte nach der bei Einreichung der Schiedsklage (Zugang) dort maßgeblichen Schiedsordnung durch drei Schiedsrichter endgültig entschieden. Auf den Inhalt des Rechtsstreits ist insofern deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes anzuwenden. Für den einstweiligen Rechts- schutz bleiben die ordentlichen Gerichte zuständig.
12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ROSSITTIS und dem Kunden und uns Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, . Das internationale Einheitsrecht – insbesondere unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG)) oder anderweitige Konventionen über das Recht des Warenkaufs – einschließlich sonstiger, auch künftiger, zwischenstaatlicher oder internationaler Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, sowie das deutsche Internationale Privatrecht, finden keine Anwendung. Es wird ausdrücklich klargestelltIm Geschäftsverkehr mit Unternehmern gelten ergänzend für die Vertragsauslegung die Incoterms
15.2 Der Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung von ROSSITTIS bestimmt sich nach Xxxx. 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für alle übrigen Verpflichtungen beider Vertragsparteien ist Erfüllungsort der Sitz von ROSSITTIS in Holzwickede.
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist der Sitz von ROSSITTIS in Hozwickede, dass diese Rechtswahl auch als eine solche wenn der Vertragspartner Kaufmann oder ein Rechts- xxxxxx des öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 14 § 38 Abs. 1b) EG VO Nr1 ZPO ist. 864/2007 zu verstehen ist Sofern der Vertrags- partner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und somit auch für außervertragliche Ansprüche über keinen allgemeinen Gerichtsstand im Sinne Inland verfügt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von ROSSITTIS in Holzwickede. ROSSITTIS ist in den Fällen der Sätze 1 und 2 jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an einem abweichenden gesetzlichen Gerichtsstand zu verkla- gen.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verordnung gelten sollAllgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestim- mungen nicht berührt. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwendenDie Parteien verpflichten sich, sind unsere AGB so auszulegenin einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung bzw. den unwirksamen Teil einer Bestimmung durch eine wirksame, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestmöglich ge- wahrt wirdunwirksamen in gleicher Zielsetzung möglichst nahe kommende Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt entsprechend für tatsächlich undurchführbare Bestimmungen und Regelungslücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. Zahlungsort für den Kunden ist der Sitz unserer Gesellschaft.
12.2 Ausschließlicher aus diesem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbu- ches Forchheim/Oberfranken. Der Besteller ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeits- regelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864/2007 führen können. Wir sind jedoch auch berech- tigtberechtigt, den Kunden Lieferanten auch an seinem dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Soweit der Kunde seinen Sitz in einem Staat hat, der Diese AEB und die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien unterliegen dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 beigetreten ist, sind wir berechtigt, abweichend von der vorhergenannten Regelung unter Ausschluss des or- dentlichen Rechtsweges, ein Schiedsverfahren anzustrengen. Soweit wir von diesem Recht Gebrauch machen, wird die Streitigkeit durch ein Schiedsgericht nach der Schiedsord- nung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbar- keit e.V. (DIS) unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte nach der bei Einreichung der Schiedsklage (Zugang) dort maßgeblichen Schiedsordnung durch drei Schiedsrichter endgültig entschieden. Auf den Inhalt des Rechtsstreits ist insofern deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes anzuwenden. Für den einstweiligen Rechts- schutz bleiben die ordentlichen Gerichte zuständig.
12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland sowie, insbesondere unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes sofern anwendbar, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Stand: Juli 2022
1. Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist die Loparex Germany GmbH & Co. KG, vertreten durch die Geschäftsführer der persönlich haftenden Loparex Holding Germany GmbH xxxx@xxxxxxx.xxx.
2. Personenbezogene Daten von Vertragspartnern und potentiellen Vertragspartnern werden von uns erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit es erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Es wird ausdrücklich klargestellthandelt sich dabei um die von Ihnen im Rahmen der vertraglichen Beziehung bzw. deren Anbahnung übermittelten Angaben. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt zum Zwecke der Anbahnung oder Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS- GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass diese Rechtswahl auch ein Vertrag nicht geschlossen werden kann.
3. Wenn Sie nicht unser Vertragspartner sind oder werden, sondern wir aus einem anderen Grund mit Ihnen in Kontakt gekommen sind oder wenn wir mit Ihnen als Ansprechpartner für ein anderes Unternehmen in Kontakt gekommen sind, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Ihr Anliegen zu bearbeiten bzw. um mit Ihrer Hilfe mit dem Unternehmen, für das Sie tätig sind, zu kommunizieren. Dies geschieht auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Diese Datenverarbeitung liegt in unserem und Ihrem berechtigten Interesse an der Beantwortung von Anfragen, der Kommunikation mit (potentiellen) Geschäftspartnern sowie der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs.
4. Soweit eine solche Datenverarbeitung einer Einwilligung im Sinne von Art. 14 6 Abs. 1b) EG VO Nr1 S.1 lit. 864/2007 zu verstehen ist a, Art. 7 DS-GVO bedarf, werden wir diese gesondert bei Ihnen einholen. Gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO kann in diesem Fall Ihre einmal, freiwillig erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
5. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur an Dritte weiter, wenn und somit auch für außervertragliche Ansprüche soweit hierfür eine gesetzliche Erlaubnis im Sinne dieser Verordnung gelten sollvon Art. Ist 6 Abs. 1 DS-GVO besteht. Zu den Empfängern können auch Behörden bzw. öffentliche Stellen sowie andere Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe gehören.
5.1 Sofern sich Empfänger in Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums („Drittländer“) befinden, in denen unter Umständen nicht das gleiche Datenschutzniveau wie im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwendeneuropäischen Wirtschaftsraum gewährleistet wird, sind unsere AGB so auszulegenstellen wir sicher, dass entsprechende Übermittlungen nur nach Maßgabe der besonderen Vorschriften der Art. 44 ff. DS-GVO erfolgen.
5.2 Teilweise bedienen wir uns externer Dienstleister mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Sitz in der Europäischen Union, um Daten zu verarbeiten. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich in der Europäischen Union verarbeitet. Diese Dienstleister wurden von uns sorgfältig ausgewählt, schriftlich beauftragt und sind an unsere Weisungen gebunden. Sie werden von uns regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister werden diese Daten nicht an Dritte weitergeben, sondern sie nach Vertragserfüllung und dem Abschluss gesetzlicher Speicherfristen löschen, soweit keine Einwilligung in eine darüber hinausgehende Speicherung vorliegt.
6. Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, als es zur jeweiligen Zweckerreichung erforderlich ist. Dies entspricht in der Regel der Vertragsdauer. Davon unberührt bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten, z.B. nach Handelsgesetzbuch oder Abgabenordnung.
7. Wir unterhalten aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik jeweils angepasst.
8. Jeder Betroffene hat das Recht, von uns jederzeit über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) Auskunft zu verlangen. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck weitestmöglich ge- wahrt wirdder Speicherung. Zudem besteht das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DS-GVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Ferner kann unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO jederzeit eine Datenübertragung verlangt werden.
9. Alle Informationswünsche, Betroffenenrechte, Auskunftsanfragen, Widerrufe oder Widersprüche zur Datenverarbeitung sind per Post an unseren Datenschutzbeauftragten unter o.g. Anschrift („z.Hd. Datenschutzbeauftragter“) oder per E-Mail an xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx zu richten.
10. Es besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren.
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