Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein nichts anderes ergibt, ist unser Firmensitz Erfüllungsort. 9.2. Gerichtsstand ist für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, nach unserer Xxxx Tauberbischofsheim . Dieser Gerichtsstand, der vor allem auch für das Mahnverfahren besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen. Hat der Besteller seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so sind wir nach unserer Xxxx außerdem berechtigt, Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit ergeben, nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Tauberbischofsheim haben. 9.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
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Samples: Lieferbedingungen, Lieferbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.113.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - das Werk oder das Lager, von dem aus die Ware zur Abholung bereitgestellt oder versandt wird; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Erfüllungsort für Zahlungen ist Geisenheim, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
13.2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Geisenheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Auftragsbestätigung dem Geschäftsverhältnis unmittelbar oder dem Lieferschein nichts anderes ergibt, ist unser Firmensitz Erfüllungsort.
9.2. Gerichtsstand ist für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, nach unserer Xxxx Tauberbischofsheim . Dieser Gerichtsstand, der vor allem auch für das Mahnverfahren besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnissesmittelbar ergebenen Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen. Hat der Besteller seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschlandan Stelle des Gerichts, so sind wir nach unserer Xxxx außerdem berechtigtdes vorstehend vereinbarten Gerichtsstandes jedes andere, Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit ergeben, nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Tauberbischofsheim habengesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
9.313.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossenÜbereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein nichts anderes ergibt, 11.1 Erfüllungsort ist unser Firmensitz ErfüllungsortRathenow.
9.211.2 Für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertrag und der Geschäftsverbindung - einschl. Wechsel- und Scheckklagen - sind ausschließlich zuständig das Amtsgericht Rathenow bzw. das Landgericht Potsdam. Der gleiche Gerichtsstand ist für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungengilt, insbesondere aus unseren Lieferungenwenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach unserer Xxxx Tauberbischofsheim . Dieser Gerichtsstand, Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der vor allem auch für das Mahnverfahren besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen. Hat der Besteller seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so sind wir nach unserer Xxxx außerdem berechtigt, Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit ergeben, nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Tauberbischofsheim habenKlageerhebung nicht bekannt ist.
9.311.3 Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber ist ausschl. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland – ohne daß eine etwaige dortige Weiterverweisung in eine andere Rechtsordnung zum Tragen kommt - anwendbar. Bei mehrsprachigen Vertragstexten und Unterlagen ist im Falle von Interpretationszweifeln die deutsche Fassung verbindlich.
11.4 Die Anwendung des Einheitlichen einheitlichen Gesetze vom 17.07.1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und das UN-Kaufrechts Übereinkommen vom 11. 4. 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Convention of Contracts for the International Sale of GoodsUN-Kaufrecht BGBl. 1989 II, S. 588) ist sind von der Anwendung ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1. Sofern sich 11.1 Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein nichts anderes ergibtVertragsverhältnis, insbesondere Leistung, Nachbesserung, Wandelung, Minderung, Rücknahme von Verpackungen und Zahlung ist Wuppertal.
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über den und aus dem Vertrag, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist unser Firmensitz Erfüllungsort.
9.2. Gerichtsstand ist für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, nach der Sitz unserer Xxxx Tauberbischofsheim . Dieser Gerichtsstand, der vor allem auch für das Mahnverfahren besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des VertragsverhältnissesGesellschaft. Wir sind haben jedoch berechtigtdas Recht, den Besteller auch bei den in einem sonstigen für seinen Sitz zuständigen Gerichten ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Hat Wenn der Besteller nicht Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, aber einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gelten diese Bestimmungen für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Sitz außerhalb oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland, so sind wir nach unserer Xxxx außerdem berechtigt, Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag Deutschland verlegt oder über seine Wirksamkeit ergeben, nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem dass sein Sitz oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
11.3 Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht (BGB/HGB) unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Tauberbischofsheim haben.
9.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts Kaufrechts. Stehen dem zwingende Regelungen entgegen, gilt UN-Kaufrecht (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossenWiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf v. 11.04.1980).
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1. Sofern sich aus 14.1 Erfüllungsort für beide Seiten ist der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein nichts anderes ergibtSitz unseres Werkes in 00000 Xxxxxxxx, ist unser Firmensitz ErfüllungsortXxxxxxxxxxx.
9.2. Gerichtsstand ist für 14.2 Für alle Ansprüche Streitigkeiten aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, nach unserer Xxxx Tauberbischofsheim . Dieser Gerichtsstand, der vor allem auch für das Mahnverfahren besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir oder im Zusammenhang mit Verträgen unter diesen Bedingungen sind jedoch berechtigt, den Besteller auch bei von den für seinen Sitz unseren Hauptsitz D- 68169 Mannheim zuständigen staatlichen Gerichten zu verklagenentscheiden. Hat der Besteller seinen Sitz Dies gilt nicht bei Lieferanten, die ihren Unternehmenssitz außerhalb der Bundesrepublik DeutschlandEuropäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone (welche Island, so sind wir nach unserer Xxxx außerdem berechtigtNorwegen und die Schweiz umfasst) haben. Im Verhältnis mit diesen Lieferanten gilt, dass alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit im Zusammenhang mit Verträgen unter diesen Bedingungen ergeben, nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Schiedsordnung Internationalen HandelskammerHandelskammer (ICC), Paris, Paris von einem oder mehreren nach gemäß dieser Schiedsgerichtsordnung Ordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit Schiedsgericht endgültig und bindend zu entscheiden zu lassenwerden. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Tauberbischofsheim habenDer Schiedsort ist Mannheim, Deutschland. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
9.3. Es 14.3 Ungeachtet der Ziffer 15.2 sind wir in jedem Falle auch berechtigt, die für den Hauptsitz des Lieferanten zuständigen staatlichen Gerichte anzurufen.
14.4 Für die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Lieferanten aus oder im Zusammenhang mit einem auf der Grundlage der vorliegenden Einkaufsbedingungen geschlossenen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossenUN- Kaufrechtsübereinkommen).
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.110.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein nichts anderes ergibt, ist unser Firmensitz Erfüllungsort.
9.210.2. Gerichtsstand ist für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, nach unserer Xxxx Tauberbischofsheim Alfeld. Dieser Gerichtsstand, der vor allem auch für das Mahnverfahren besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen. Hat der Besteller seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so sind wir nach unserer Xxxx außerdem berechtigt, Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit ergeben, nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Tauberbischofsheim Alfeld haben.
9.310.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein nichts anderes ergibt, ist unser Firmensitz Erfüllungsort.
9.2. Gerichtsstand ist für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, nach unserer Xxxx Tauberbischofsheim Alfeld. Dieser Gerichtsstand, der vor allem auch für das Mahnverfahren besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen. Hat der Besteller seinen Sitz außerhalb au- ßerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so sind wir nach unserer Xxxx außerdem berechtigtberech- tigt, Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit ergeben, nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht Schieds- gericht soll seinen Sitz in Tauberbischofsheim Alfeld haben.
9.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein nichts anderes ergibt, ist unser Firmensitz Erfüllungsort.
9.2. Gerichtsstand ist für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, nach unserer Xxxx Tauberbischofsheim Tauberbischofsheim. Dieser Gerichtsstand, der vor allem auch für das Mahnverfahren besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen. Hat der Besteller seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so sind wir nach unserer Xxxx außerdem berechtigt, Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit ergeben, nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Tauberbischofsheim haben.
9.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
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Samples: Lieferbedingungen