Common use of Ergänzende Bestimmungen Clause in Contracts

Ergänzende Bestimmungen. In allen Fällen, in denen das Recht der Bundesrepublik Deutschland nach den Bestimmungen des Vertrags oder des Beschlusses eines Gerichts anwendbar ist, ersetzen die folgenden Absätze vollständig die vorstehenden Absätze a – c: (i) Mängel. Hinsichtlich der Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln (zusammen als „Mängel“ bezeichnet) gelten die nachfolgenden Absätze (1) – (5). 1) Im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels richten sich die Rechte des Kunden 2) Microsoft garantiert die Ausführung der einzelnen Onlinedienste nach dem geltenden SLA während der Nutzung durch den Kunden. Die Ansprüche des Kunden bei Verletzung dieser Gewährleistung sind in der SLA genannt. Dennoch bleiben die gesetzlichen Rechte auf Gewährleistung des Kunden hiervon unberührt. 3) Microsoft gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen funktioniert wie in der entsprechenden Produktdokumentation beschrieben. Wenn dem nicht so ist, und der Kunde Microsoft innerhalb der Gewährleistungszeitraums hierüber informiert, wird Microsoft nach eigener Xxxx entweder den Mangel beheben oder ein neues Produkt bereitstellen. Der Kunde verpflichtet sich, Microsoft bei der Nacherfüllung durch die Bereitstellung jeglicher erforderlicher Informationen und Unterlagen zu unterstützen und auch sonst jede erforderliche zumutbare Hilfestellung zu leisten. 4) Die Verpflichtungen von Microsoft gelten nicht für Probleme, die durch einen Unfall, Missbrauch oder eine Nutzung verursacht wurden, die nicht mit diesem Vertrag übereinstimmt, einschließlich der Nichteinhaltung der Mindestsystemanforderungen. Diese Gewährleistungen gelten nicht für kostenlose, Test-, Vorschau- oder Vorabprodukte oder für Komponenten von Produkten, die der Kunde weitervertreiben darf. 5) Alle Ansprüche, die dem Kunden gegen Microsoft nach dieser Ziffer zustehen, verjähren innerhalb eines Jahres.

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Samples: Microsoft Kundenvertrag, Microsoft Kundenvertrag, Microsoft Kundenvertrag

Ergänzende Bestimmungen. In allen Fällen, in denen das Recht der Bundesrepublik Deutschland nach den Bestimmungen des Vertrags oder des Beschlusses eines Gerichts anwendbar ist, ersetzen die folgenden Absätze vollständig die vorstehenden Absätze a – c: (i) Mängel. Hinsichtlich der Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln (zusammen als „Mängel“ bezeichnet) gelten die nachfolgenden Absätze (1) – (5). 1) Im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels richten sich die Rechte des KundenKunden und deren Verjährung ausschließlich nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (arglistiges Verschweigen). 2) Microsoft garantiert die Ausführung der einzelnen Onlinedienste nach dem geltenden SLA während der Nutzung durch den Kunden. Die Ansprüche des Kunden bei Verletzung dieser Gewährleistung sind in der SLA genannt. Dennoch bleiben die gesetzlichen Rechte auf Gewährleistung des Kunden hiervon unberührt. 3) Microsoft gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen funktioniert wie in der entsprechenden Produktdokumentation beschrieben. Wenn dem nicht so ist, und der Kunde Microsoft innerhalb der Gewährleistungszeitraums hierüber informiert, wird Microsoft nach eigener Xxxx entweder den Mangel beheben oder ein neues Produkt bereitstellen. Der Kunde verpflichtet sich, Microsoft bei der Nacherfüllung durch die Bereitstellung jeglicher erforderlicher Informationen und Unterlagen zu unterstützen und auch sonst jede erforderliche zumutbare Hilfestellung zu leisten. 4) Die Verpflichtungen von Microsoft gelten nicht für Probleme, die durch einen Unfall, Missbrauch oder eine Nutzung verursacht wurden, die nicht mit diesem Vertrag übereinstimmt, einschließlich der Nichteinhaltung der Mindestsystemanforderungen. Diese Gewährleistungen gelten nicht für kostenlose, Test-, Vorschau- oder Vorabprodukte oder für Komponenten von Produkten, die der Kunde weitervertreiben darf. 5) Alle Ansprüche, die dem Kunden gegen Microsoft nach dieser Ziffer zustehen, verjähren innerhalb eines Jahres.

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