Ergänzende Bestimmungen. In allen Fällen, in denen das Recht der Bundesrepublik Deutschland nach den Bestimmungen des Vertrags oder des Beschlusses eines Gerichts anwendbar ist, gilt zusätzlich der folgende Absatz: Die Verpflichtung des Kunden nach Unterabschnitt b zur Abwehr von Ansprüchen Dritter an Microsoft gilt nicht, soweit der Kunde die Ansprüche Dritter nicht zu vertreten hat.
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