Änderung der Versicherung den Vertrag schriftlich kündigen, und zwar spätestens 14 Tage, nachdem er von der letzten Auszahlung der Agrisano Versicherun- gen AG Kenntnis erhalten hat. Der Versicherungsschutz erlischt 14 Tage ab Eintreffen der Kündigung bei der Agrisano Versicherungen AG.
Änderung der Versicherung. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, der CSS eine wesentliche Veränderung des Wertes des Hausrats umge hend schriftlich mitzuteilen. Die CSS ist berechtigt, die Prä mien und Versicherungssummen den neuen Verhältnissen anzupassen, wenn beispielsweise eine zusätzliche Gefahr oder weitere Sachen versichert werden resp. weitere Per sonen zum gemeinsamen Haushalt stossen. Im Fall der ob ligatorischen Elementarschadenversicherung erfolgt durch die CSS selbst ausschliesslich eine Anpassung der Versi cherungssumme, auf deren Grundlage die Prämie berech net wird. Bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen, zum Beispiel in der obligatorischen Elementarschadenversiche rung, kann die CSS die Anpassung der Versicherung eben falls verlangen. Die Änderung teilt die CSS dem Versiche rungsnehmer spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten mit. Schreibt bei gesetzlich geregelten Deckungen eine Bun desbehörde die Änderungen des Umfanges vor, berechtigt dies nicht zur Kündigung.
Änderung der Versicherung. 1 Sie können die Versicherung anpassen, wenn sich der Wert der versicherten Sachen verändert hat, zum Beispiel, wenn ein versicherter Gegenstand wegfällt.
Änderung der Versicherung. 4.4.1. Änderung durch die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer
4.4.2. Änderung durch den Versicherer
Änderung der Versicherung. 4.4.1. Änderung durch die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer Anträge auf eine Abänderung des Versicherungsvertrages mit einer erhöhten Deckung respektive Anträge, für die eine Gesundheits- deklaration verlangt wird, gelten als Antrag auf einen neuen Ver- sicherungsvertrag. Bei Herabsetzung der Versicherungsdeckung gelten die Bestim- mungen über die Kündigung.
4.4.2. Änderung durch den Versicherer Treten nach Versicherungsabschluss in den Rahmenbedingungen für die Versicherung der finanziellen Folgen von Krankheit, Mutter- schaft und Unfall weitreichende Veränderungen ein, wie z.B. die Erhöhung der Anzahl von Medizinalpersonen oder neue Kategorien von Medizinalpersonen, Ausbau des medizinischen Leistungs- angebots, Einführung neuer kostenintensiver Therapieformen oder Medikamente und ähnliche Entwicklungen, oder Änderungen in der Gesetzgebung über die Sozialversicherung, so ist der Versicherer berechtigt, die Versicherungsbestimmungen anzupassen. Diese neuen Vertragsbedingungen werden der Versicherungsneh- merin oder dem Versicherungsnehmer 30 Tage im voraus mitgeteilt. Sie haben das Recht, innert 30 Tagen seit der Mitteilung auf das Datum der Vertragsänderung hin von den betroffenen Versiche- rungsabteilungen zurückzutreten. Erfolgt keine Kündigung seitens der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers, gilt dies als Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen.
Änderung der Versicherung. Zur Erhöhung der Versicherungssumme im Rahmen der von ÖKK vordefinierten Alterskategorien und Versicherungssummen kann vor Erreichen des Abschlussalters der versicherten Person ein entsprechender Antrag gestellt werden, wobei ÖKK nicht zu dessen Annahme verpflichtet ist.
Änderung der Versicherung. Änderung durch den Versicherungsnehmer Änderung durch den Versicherer
Änderung der Versicherung. 1 Sie können die Versicherung anpassen, wenn sich der Wert Ihres Hausrats oder Ihres Gebäudes verändert hat, zum Beispiel, wenn ein versicherter Gegenstand weg- fällt, wenn Sie umziehen oder versicherte Personen den gemeinsamen Haushalt verlassen. Wir sind berechtigt, die Prämien den neuen Verhältnissen anzupassen, zum Beispiel, wenn Sie eine zusätzliche Gefahr oder weitere Sachen versichern oder wenn wei- tere Personen zum gemeinsamen Haushalt stossen.
Änderung der Versicherung. Eventuelle Änderungen der Versicherung sind schriftlich zu belegen.
Änderung der Versicherung. Sie können die Versicherung anpassen, wenn sich der Wert Ihres Hausrats oder Ihres Gebäudes verändert, zum Bei- spiel, wenn ein versicherter Gegenstand wegfällt, wenn Sie umziehen oder versicherte Personen den gemeinsamen Haushalt verlassen. Wir können die Prämien und Summen den neuen Verhält- nissen anpassen, wenn beispielsweise eine zusätzliche Ge- fahr oder weitere Sachen oder Gebäude versichert werden. Dasselbe gilt, wenn weitere Personen zum gemeinsamen Haushalt stossen oder sich die gesetzlichen Grundlagen verändern. Die Änderung geben wir Ihnen spätestens 25 Tage vor Inkrafttreten bekannt. Schreibt bei gesetzlich geregelten Deckungen eine Bun- desbehörde die Änderungen des Umfanges vor, berech- tigt dies nicht zur Kündigung.