Fahrzeugunterstellung. Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeugunterstellung, wenn das gestoh- lene Fahrzeug • nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden wird und • bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrot- tung untergestellt werden muss. Wir übernehmen die Kosten höchstens für zwei Wochen. Anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach A.4.7.1 oder Übernachtung nach A.4.7.2 helfen wir Ihnen ein Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens bis höchstens 500 EUR. Wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, endet Ihr Anspruch auf Kostenübernah- me, sobald Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnah- me des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. Der Diebstahl ist durch eine polizeiliche Bestätigung der Strafanzeige nachzuweisen. A.4.10.3 Hilfe im Todesfall Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen • für die Bestattung im Ausland oder • für die Überführung nach Deutschland. Wir übernehmen hierfür die Kosten bis max. 10.000 EUR. Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person. A.4.10.4 Vermittlung ärztlicher Betreuung Erkranken Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland, informie- ren wir Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, soweit erforderlich, die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus her und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. A.4.10.5 Arzneimittelversand Sind Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland zur Aufrechter- haltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arz- neimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgen wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und tragen die hierdurch entste- henden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Ver- zollung werden wir Ihnen erstatten. A.4.10.6 Ersatz von Reisedokumenten Gerät auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland ein für Sie benötig- tes Dokument in Verlust, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich und überneh- men die hierbei anfallenden Gebühren. A.4.10.7 Ersatz von Zahlungsmitteln Geraten Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland infolge des Verlustes von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein Darle- hen bis zu 1.500 EUR je Schadenfall zur Verfügung. A.4.10.8 Kostenerstattung bei Reiseabbruch Ist Ihnen während einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug die planmäßige Been- digung Ihrer Auslandsreise infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisen- den oder eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglichen vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden wir die im Verhältnis zur ursprünglichen geplanten Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall über- nehmen. A.4.10.9 Strafverfolgung im Ausland Werden Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland verhaftet oder wird Ihnen mit Haft gedroht, vermitteln wir Anwaltshilfe. Wir sind Ihnen bei der Aus- xxxx und Beauftragung eines Anwaltes, Sachverständigen und, soweit erforderlich, eines Dolmetschers behilflich. Falls nötig, benennen und schalten wir auch Botschaf- ten oder Konsulate ein. A.4.10.10 Hilfeleistung in besonderen Notfällen Geraten Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland in eine besondere Notlage, die in A.4.5 bis A.4.10 nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden wir die erforderlichen Maßnahmen veranlassen und die hier- durch entstehenden Kosten bis zu 500 EUR je Schadenfall übernehmen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet. A.4.11 Telefonkosten Ihnen werden auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug entstandene und nach- gewiesene Telefonkosten, die im Zusammenhang mit einer in Anspruch genomme- nen Schutzbriefleistung gemäß A.4.5 bis A.4.10 entstanden sind, bis zu einem Betrag von 25 EUR erstattet.
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Fahrzeugunterstellung. Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeugunterstellung, wenn das gestoh- lene gestohlene Fahrzeug • nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden wird und • bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrot- tung untergestellt werden muss. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens für 20 EUR je Tag und längstens zwei Wochen. Anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach A.4.7.1 A.7.7.1 oder Übernachtung nach A.4.7.2 A.7.7.2 helfen wir Ihnen ein Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens bis höchstens 500 700 EUR. Wird das Fahrzeug wieder aufgefundenauf- gefunden, endet Ihr Anspruch auf Kostenübernah- meKostenübernahme, sobald Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnah- me Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die VerschrottungskostenVerschrot- tungskosten. Der Diebstahl ist durch eine polizeiliche Bestätigung der Strafanzeige nachzuweisen. A.4.10.3 A.7.10.3 Hilfe im Todesfall Im Fall Ihres Todes auf einer Reise Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen • für die Bestattung im Ausland oder • für die Überführung nach Deutschland. Wir übernehmen hierfür die Kosten bis max. 10.000 EUR. Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person. A.4.10.4 A.7.10.4 Vermittlung ärztlicher Betreuung Erkranken Sie auf einer Reise Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland, informie- ren informieren wir Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, soweit erforderlich, die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus her und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. A.4.10.5 A.7.10.5 Arzneimittelversand Sind Sie auf einer Reise Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland zur Aufrechter- haltung Aufrecht- erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arz- neimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgen wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und tragen die hierdurch entste- henden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Ver- zollung werden wir Ihnen erstatten. A.4.10.6 A.7.10.6 Ersatz von Reisedokumenten Gerät auf einer Reise Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland ein für Sie benötig- tes Dokument in Verlust, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich und überneh- men die hierbei anfallenden Gebühren. A.4.10.7 A.7.10.7 Ersatz von Zahlungsmitteln Geraten Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland infolge des Verlustes von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein Darle- hen bis zu 1.500 EUR je Schadenfall zur Verfügung. A.4.10.8 A.7.10.8 Kostenerstattung bei Reiseabbruch Ist Ihnen während einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug die planmäßige Been- digung Beendi- gung Ihrer Auslandsreise infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisen- den Mitreisenden oder eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens Vermö- gens nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglichen vorgesehenen Zeitpunkt Zeit- punkt zuzumuten, werden wir die im Verhältnis zur ursprünglichen geplanten Rückreise Rückrei- se entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall über- nehmenübernehmen. A.4.10.9 Strafverfolgung im Ausland Werden Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland verhaftet oder wird Ihnen mit Haft gedroht, vermitteln wir Anwaltshilfe. Wir sind Ihnen bei der Aus- xxxx und Beauftragung eines Anwaltes, Sachverständigen und, soweit erforderlich, eines Dolmetschers behilflich. Falls nötig, benennen und schalten wir auch Botschaf- ten oder Konsulate ein. A.4.10.10 A.7.10.9 Hilfeleistung in besonderen Notfällen Geraten Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland in eine besondere besonde- re Notlage, die in A.4.5 A.7.5 bis A.4.10 A.7.10 nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig notwen- dig ist, um erheblichen Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden wir die erforderlichen Maßnahmen veranlassen und die hier- durch hierdurch entstehenden Kosten bis zu 500 EUR je Schadenfall übernehmen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet. A.4.11 A.7.11 Telefonkosten Ihnen werden auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug entstandene und nach- gewiesene Telefonkosten, die im Zusammenhang mit einer in Anspruch genomme- nen Schutzbriefleistung gemäß A.4.5 A.7.5 bis A.4.10 A.7.10 entstanden sind, bis zu einem Betrag von 25 EUR erstattet.
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Fahrzeugunterstellung. Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeugunterstellung, wenn A.3.8.1.4 Wird das gestoh- lene gestohlene Fahrzeug • nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden wird und • muss es bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung Ver- zollung bzw. Verschrot- tung Verschrottung untergestellt werden muss. Wir werden, übernehmen wir die Kosten hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. Anstelle der Für Lkw ist die Leistung Weiter- und Rückfahrt nach A.4.7.1 oder Übernachtung nach A.4.7.2 helfen wir Ihnen ein Fahrzeug anzumietenaußerdem auf 10 Euro je Tag begrenzt. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens bis höchstens 500 EUR. Wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, endet Ihr Anspruch auf Kostenübernah- me, sobald Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnah- me des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. Der Diebstahl ist durch eine polizeiliche Bestätigung der Strafanzeige nachzuweisen. A.4.10.3 Hilfe im Todesfall Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen • für die Bestattung im Ausland oder • für die Überführung nach Deutschland. Wir übernehmen hierfür die Kosten bis max. 10.000 EUR. Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person. A.4.10.4 Vermittlung ärztlicher Betreuung A.3.8.2.1 Erkranken Sie auf einer Reise Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug im AuslandFahrzeug, informie- ren informieren wir Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, soweit erforderlich, die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus her und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. A.4.10.5 Arzneimittelversand A.3.8.2.2 Sind Sie auf einer Reise Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland zur Aufrechter- haltung Auf- rechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arz- neimittelArzneimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort oder in dessen Ihrer Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgen wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und tragen die hierdurch entste- henden entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Ver- zollung Verzollung werden wir Ihnen erstattenerstattet. A.4.10.6 Ersatz von Reisedokumenten Gerät Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland sor- gen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten. Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person. Ersatz von Reisedokumenten A.3.8.4.1 Kommt Ihnen auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug ein für Sie benötig- tes diese benötigtes Dokument in Verlustabhanden, sind wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung behilflich und überneh- men übernehmen die hierbei anfallenden Gebühren. A.4.10.7 Ersatz von Zahlungsmitteln Geraten Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland infolge des Verlustes von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein Darle- hen bis zu 1.500 EUR je Schadenfall zur Verfügung. A.4.10.8 Kostenerstattung bei Reiseabbruch Ist Ihnen während einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug die planmäßige Been- digung Ihrer Auslandsreise infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisen- den oder eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglichen vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden wir die im Verhältnis zur ursprünglichen geplanten Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall über- nehmen. A.4.10.9 Strafverfolgung im Ausland Werden Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland verhaftet oder wird Ihnen mit Haft gedroht, vermitteln wir Anwaltshilfe. Wir sind Ihnen bei der Aus- xxxx und Beauftragung eines Anwaltes, Sachverständigen und, soweit erforderlich, eines Dolmetschers behilflich. Falls nötig, benennen und schalten wir auch Botschaf- ten oder Konsulate ein. A.4.10.10 Hilfeleistung in besonderen Notfällen Geraten Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland in eine besondere Notlage, die in A.4.5 bis A.4.10 nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden wir die erforderlichen Maßnahmen veranlassen und die hier- durch entstehenden Kosten bis zu 500 EUR je Schadenfall übernehmen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet. A.4.11 Telefonkosten Ihnen werden auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug entstandene und nach- gewiesene Telefonkosten, die im Zusammenhang mit einer in Anspruch genomme- nen Schutzbriefleistung gemäß A.4.5 bis A.4.10 entstanden sind, bis zu einem Betrag von 25 EUR erstattet.
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Fahrzeugunterstellung. Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeugunterstellung, wenn A.3.6.4 Muss das gestoh- lene Fahrzeug • nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden wird und • einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrot- tung Transports in einer Werkstatt untergestellt werden muss. Wir werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und übernehmen die Kosten hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. Anstelle Ereignet sich der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach A.4.7.1 Schaden auf einer Reise an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen: A.3.7.1 Müssen Sie oder Übernachtung nach A.4.7.2 helfen wir Ihnen ein Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens bis höchstens 500 EUR. Wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, endet Ihr Anspruch auf Kostenübernah- me, sobald Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt eine mitversicherte Person infolge einer unvorhergesehenen Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, helfen sorgen wir bei der Verzollungfür die Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Wir übernehmen Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnah- me Begleitung des Zollbetrags und sonstiger SteuernErkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, Außerdem übernehmen wir die Verschrottungskostenbis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 52,- Euro pro Person. Der Diebstahl ist durch eine polizeiliche Bestätigung der Strafanzeige nachzuweisen. A.4.10.3 Hilfe im Todesfall Im Fall A.3.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge Ihrer unvorhergesehenen Erkrankung oder Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland weder von Ihnen noch von einem anderen Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir nach Abstimmung für deren Abholung und Rückfahrt mit den Angehörigen • für die Bestattung im Ausland oder • für die Überführung nach Deutschland. Wir einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und übernehmen hierfür die Kosten bis max. 10.000 EUR. Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person. A.4.10.4 Vermittlung ärztlicher Betreuung Erkranken Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland, informie- ren wir Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, soweit erforderlich, die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus her und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. A.4.10.5 Arzneimittelversand Sind Sie auf Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 26,- Euro. A.3.7.3 Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland zur Aufrechter- haltung länger als drei Tage andauernden unvorhergesehenen Erkrankung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arz- neimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewieseninfolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und tragen übernehmen die hierdurch entste- henden entstehenden Kosten. Voraussetzung istVeranlassen Sie die Verbringung selbst, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehenerhalten Sie als Kostenersatz bis 0,30 Euro je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Kosten Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungs- kosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 52,- Euro pro Person. A.3.7.4 Müssen Sie oder eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Ver- zollung werden mitversicherte Person sich infolge einer unvorhergesehenen Erkrankung länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir Ihnen erstattendie Fahrt- und Übernach- tungskosten für Besuche durch eine nahestehende Person bis zur Höhe von 512,- Euro je Schadenfall. A.4.10.6 Ersatz A.3.7.5 Stirbt oder erkrankt ein naher Verwandter oder wird Ihr Vermögen erheblich geschädigt und müssen Sie deshalb durch den Rundfunk von Reisedokumenten Gerät auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland ein für Sie benötig- tes Dokument in Verlustzurückgerufen werden, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich und überneh- men die hierbei anfallenden Gebühren. A.4.10.7 Ersatz von Zahlungsmitteln Geraten Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland infolge des Verlustes von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellen leiten wir die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist erfor- derlichen Maßnahmen in die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein Darle- hen bis zu 1.500 EUR je Schadenfall zur Verfügung. A.4.10.8 Kostenerstattung bei Reiseabbruch Ist Ihnen während einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug Wege und übernehmen die planmäßige Been- digung Ihrer Auslandsreise infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisen- den oder eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglichen vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden wir die im Verhältnis zur ursprünglichen geplanten Rückreise hierdurch entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall über- nehmen. A.4.10.9 Strafverfolgung im Ausland Werden Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland verhaftet oder wird Ihnen mit Haft gedroht, vermitteln wir Anwaltshilfe. Wir sind Ihnen bei der Aus- xxxx und Beauftragung eines Anwaltes, Sachverständigen und, soweit erforderlich, eines Dolmetschers behilflich. Falls nötig, benennen und schalten wir auch Botschaf- ten oder Konsulate ein. A.4.10.10 Hilfeleistung in besonderen Notfällen Geraten Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland in eine besondere Notlage, die in A.4.5 bis A.4.10 nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden wir die erforderlichen Maßnahmen veranlassen und die hier- durch entstehenden Kosten bis zu 500 EUR je Schadenfall übernehmen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet. A.4.11 Telefonkosten Ihnen werden auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug entstandene und nach- gewiesene Telefonkosten, die im Zusammenhang mit einer in Anspruch genomme- nen Schutzbriefleistung gemäß A.4.5 bis A.4.10 entstanden sind, bis zu einem Betrag von 25 EUR erstattetKosten.
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