Fahrzeugunterstellung. A.3.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports bei einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. Halten Sie oder eine mitversicherte Person sich anlässlich einer Rei- se an einem Ort auf, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem Haupt- wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person un- vorhersehbar erkranken oder sterben (soweit nachfolgend nichts an- deres geregelt ist). Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist oder durch eine Schwangerschaft verursacht wurde.
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Fahrzeugunterstellung. A.3.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports bei in einer Werkstatt untergestellt unter- gestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. Halten Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit dem versicher- ten Fahrzeug - Sie oder eine mitversicherte Person sich anlässlich einer Rei- se unvorhersehbar er- kranken oder der Fahrer stirbt und - dies an einem Ort aufgeschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem Haupt- wohnsitz ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person un- vorhersehbar erkranken oder sterben (soweit nachfolgend nichts an- deres geregelt ist). Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist oder durch eine Schwangerschaft verursacht wurdeist.
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Samples: KFZ Versicherung
Fahrzeugunterstellung. A.3.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Fahrbe- reitschaft oder bis zur Durchführung des Transports bei in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei WochenWo- chen. Halten Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unterden Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug • Sie oder eine mitversicherte Person sich anlässlich einer Rei- se unvorherseh- bar erkranken oder der Fahrer stirbt und • dies an einem Ort aufgeschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem Haupt- wohnsitz ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person un- vorhersehbar erkranken oder sterben (soweit nachfolgend nichts an- deres geregelt ist). Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist oder durch eine Schwangerschaft verursacht wurdeist.
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Fahrzeugunterstellung. A.3.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Fahrbe- reitschaft oder bis zur Durchführung des Transports bei in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen Ih- nen hierbei behilflich und behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei WochenWo- chen. Halten Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug - Sie oder eine mitversicherte Person sich anlässlich einer Rei- se unvorherseh- bar erkranken oder der Fahrer stirbt und - dies an einem Ort aufgeschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem Haupt- wohnsitz ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person un- vorhersehbar erkranken oder sterben (soweit nachfolgend nichts an- deres geregelt ist). Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist oder durch eine Schwangerschaft verursacht wurdeist.
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Samples: KFZ Versicherung
Fahrzeugunterstellung. A.3.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Fahrbe- reitschaft oder bis zur Durchführung des Transports bei in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. Halten Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unterden Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug • Sie oder eine mitversicherte Person sich anlässlich einer Rei- se unvorhersehbar erkranken oder der Fahrer stirbt und • dies an einem Ort aufgeschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem Haupt- wohnsitz ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person un- vorhersehbar erkranken oder sterben (soweit nachfolgend nichts an- deres geregelt ist). Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist oder durch eine Schwangerschaft verursacht wurdeist.
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Samples: KFZ Versicherung
Fahrzeugunterstellung. A.3.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports bei in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. Halten A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug - Sie oder eine mitversicherte Person sich anlässlich einer Rei- se unvorhersehbar erkranken oder der Fahrer stirbt und - dies an einem Ort aufgeschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem Haupt- wohnsitz ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person un- vorhersehbar erkranken oder sterben (soweit nachfolgend nichts an- deres geregelt ist). Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist oder durch eine Schwangerschaft verursacht wurdeist.
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