Common use of Ferien Clause in Contracts

Ferien. 1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat). 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend und im Verlauf des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewähren. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigen, ausser im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlen.

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Samples: L Gav (Landes Gesamtarbeitsvertrag Des Gastgewerbes), L Gav (Landes Gesamtarbeitsvertrag Des Gastgewerbes)

Ferien. 1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf bezahlte Xxxxxx richtet sich nach dem AZG/AZGV. Eine Ferienwoche bei Vollzeitbeschäfti- gung umfasst fünf Arbeitstage und zwei arbeitsfreie Tage. In jedem Kalenderjahr besteht Anspruch auf Ferien von: • 6 Wochen bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird; • 5 Wochen ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21. Altersjahr vollendet wird; • 6 Wochen ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird; • 7 Wochen ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 60. Altersjahr vollendet wird; Für speziell bezeichnete Personalkategorien regelt die Unternehmung den Ferienbezug mit einem Ferienpunk- tesystem. Bei Ein- oder Austritt im Laufe des Kalenderjahres sind die Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahrim Verhältnis zur Anstellungsdauer zu be- messen. Bei Erkrankung oder Unfall während der Ferien können die Krankheits- oder Unfalltage nachbezogen werden, 2,92 Kalendertage pro Monat). 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 soweit die Erholungsunfähigkeit mit einem Arztzeugnis nachgewiesen wird und unverzüglich Meldung an die SOB erfolgt. Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend und im Verlauf betreffenden Kalenderjahr, spätestens jedoch bis Ende April des entspre- chenden Arbeitsjahres folgenden Jah- res zu gewährenbeziehen. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Ist der Arbeitnehmende während eines Kalenderjahres durch eigenes Verschulden oder wegen Bezug von un- bezahltem Urlaub um mehr als einen Monat vor Beginn anzukündigenan der Arbeitsleistung verhindert, ausser wird der Ferienanspruch für jeden vollen Monat der Verhinderung um einen Zwölftel gekürzt. Bei Abwesenheit infolge Krankheit, Unfall, Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutzdienst von zusammen mehr als drei Monaten Dauer im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt Kalenderjahr werden die Ferienentschädigung 10,65%Ferien gekürzt. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlen.Kürzungsformel: 365

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag (Gav)

Ferien. 1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat). 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien. 3 Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend und im Verlauf des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewähren. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigen, ausser im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. Ziffer 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben den selben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben den selben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Ferien. 1 Der Mitarbeiter hat 32.1 Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf 5 jährlich vier Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat20 Arbeits- tage). Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr und Arbeitnehmer ab dem voll- endeten 50. Altersjahr haben Anspruch auf fünf Wochen Ferien (25 Arbeitstage). Für die im Stundenlohn Beschäftigten sind 8,5 Prozent bzw. 10,5 Prozent auf dem Grundlohn zu entrichten. 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch 32.2 Beim Stundenlohnsystem ist die prozentuale Ferienentschädigung durch jewei- lige Gutschrift auf Feriendem Zahltagsbeleg oder mittels eines anderen, von der Paritätischen Kommission anerkannten Systems transparent zu gewährleisten. Die Paritätische Kommission kann Arbeitgeber, welche keine Gewähr für die ordnungsgemässe Aus- richtung der Ferienansprüche bieten, verpflichten, die gesamten Ferienansprüche der Arbeitnehmer über die Ausgleichskasse (Art. 6 GAV) sicherstellen zu lassen. 3 Die Ferien sind 32.3 Eine Ferienwoche (5 Arbeitstage) ist in der Regel zusammenhängend und über die Zeit Weihnacht– Neujahr zu beziehen, wobei der genaue Zeitpunkt durch den Arbeitgeber festgelegt wird. Der Arbeitgeber kann, sofern betriebliche Gründe es rechtfertigen, diese Ferien- woche vor- oder nachverlegen. 32.4 Ein weiterer Teil des Ferienanspruches kann im Verlauf Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern auch für den Ausgleich ausfallender Arbeitszeiten nach oder vor weiteren Feiertagen verwendet werden. 32.5 Der Zeitpunkt des entspre- chenden Arbeitsjahres Ferienbezuges ist frühzeitig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren, unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedürfnisse und der gerechtfertigten Wünsche des Arbeitnehmers. Unter Vorbehalt des aufgelaufenen Ferienanspruchs sind nach Möglichkeit zwei zusammenhängende Ferienwochen zu gewähren. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängenDer Zeitpunkt von allfälligen Betriebsferien ist mit den Arbeitnehmern recht- zeitig abzusprechen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigen32.6 Zur Verhinderung der Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern (Nicht- Anstellung bzw. Entlassung), ausser im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines welche Anspruch auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässigfünfte Ferienwoche haben, beträgt findet ein Lastenausgleich über die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche Ausgleichskasse (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff6 GAV) statt. 1Dazu haben sich alle Arbeitgeber der Ausgleichskasse (Art. 6 GAV) voranzuschliessen und dieser einen Beitrag in der Höhe von 0,7 Prozent der AHV-pflichtigen Gesamtlohnsumme zu entrichten. Teilzeitmitarbeiter habenDieser Lastenausgleichssatz ist für alle Arbeitgeber verbindlich, gemessen an ihrem Pensumungeachtet der Altersstruktur und Entlöhnungsart ihrer Belegschaft. Das Nähere regelt das Reglement der Ausgleichskasse. Arbeitgebern, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es welche Arbeitnehmer mit Anspruch auf eine fünfte Ferienwoche beschäftigen, wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigender entsprechende Lohnanteil zurück erstattet. Die prozentuale Entschädigung Rückerstattung erfolgt Ende Jahr auf Antrag des Ferienguthabens mit 10,65% Arbeitgebers mittels einem ihm von der Ausgleichs- kasse (für 5 Wochen Ferien pro JahrArt. 6 GAV) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot dafür zugestellten Deklarationsformular. Der Arbeitgeber hat in diesem Zusammenhang der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlenAusgleichskasse (Art. 6 GAV) auf Verlangen die endgültige Prämienabrechnung der AHV auszuhändigen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Das Gipsergewerbe

Ferien. 1 Die Berufskleider werden durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Das Reinigen und Flicken derselben ist Sache des/der Ar- beitnehmers/in. Der/Die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet, während der Arbeit die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Berufskleidung zu tragen. Alle MitarbeiterInnen erhalten nach 10 Dienstjahren und anschlies- send nach jeweils fünf weiteren Dienstjahren ein Dienstaltersge- schenk im Rahmen eines Viertels des Monatslohns. Für Pikettdienst wird in der Kategorie Spitalreinigung eine Pikett- dienstzulage wie folgt gewährt: Bis 4 Std. Pikettdienst CHF 10.– Bis 8 Std. Pikettdienst CHF 20.– Bis 12 Std. Pikettdienst CHF 30.– Mehr als 12 Std. Pikettdienst CHF 50.– 15.1 Der Mitarbeiter hat Ferienanspruch der Angestellten beträgt im Kalenderjahr: • 5 Wochen (25 Arbeitstage) bis zum zurückgelegten 20. Altersjahr; • 4 Wochen (20 Arbeitstage) ab dem Kalenderjahr, in dem das 21. Altersjahr vollendet wird; • 5 Wochen (25 Arbeitstage) vom Beginn des Kalenderjah- res an, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird und min- destens 5 Dienstjahre zurückgelegt worden sind. Bei Eintritt oder Austritt wird der Ferienanspruch pro rata temporis gewährt. 15.2 Die Ferien sind bis spätestens am 31. Xxxx durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des/der Arbeit- nehmers/in festzulegen. Die Ferien von ArbeitnehmerInnen, die im Verlauf des Jahres nach diesem Datum eintreten, werden im Monat nach der Anstellung festgelegt. Der Arbeitgeber kann die Arbeitneh- merInnen verpflichten, die Ferien dann zu beziehen, wenn die Kun- denfirma geschlossen ist. 33 Artikel eingefügt per 1. Januar 2016. Für ArbeitnehmerInnen im Stundenlohn wird ein Zuschlag von 8,33% (bei einem Anspruch auf 4 Wochen Ferien) respektive 10,64% (bei ei- nem Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat). 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend und ) berechnet. Der Ferienlohn wird erst im Verlauf Zeitpunkt des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewähreneffektiven Ferienbezuges ausbezahlt. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigen, ausser im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Die regel- mässige Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat ist nur bei unregelmässiger Teilzeitarbeit oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlenkurzen Einsätzen zulässig.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Die Reinigungsbranche

Ferien. 1 Der Mitarbeiter hat jährliche Anspruch auf 5 bezahlte Ferien beträgt: • Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bessere Formulierung noch suchen): vier Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahrresp. 20 Arbeitstage • vom 50. Lebensjahr an : fünf Wochen resp. 25 Arbeitstage • vom 60. Lebensjahr an : sechs Wochen resp. 30 Arbeitstage Massgebend für die Berechnung ist das Kalenderjahr bei Erreichen der jeweiligen Altersgrenze. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 2,92 Kalendertage pro Monat). 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 die im Lauf des Jahres ein- oder austreten, erhalten anteilsmässig Fe- rien. Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend und im Verlauf gegenseitigen Einvernehmen frühzeitig festzulegen. Wünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen berücksichtigt werden, soweit es die Verhältnisse des entspre- chenden Arbeitsjahres Betriebes erlauben. Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern soll nach Möglichkeit gestattet werden, ihre Fe- rien während der Schulferien zu gewährenbeziehen. Wenigstens 2 Mindestens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete zusammenhängend bezogen werden. Es darf nicht mehr als eine Ferienwoche tageweise bezogen werden. Die Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigen, ausser grundsätzlich im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines laufenden Kalenderjahr zu beziehen. Die ausnahmsweise Übertragung des nicht bezogenen Ferienanspruches auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende das nächste Jahr bedarf der Einwilligung des Arbeitsverhältnisses Verwaltungs- rates für die Geschäftsleitung und der Geschäftsleitung für die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Barentschädigung für nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 Ferien wird nur bei Beendigung des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlenAnstellungsverhältnisses ausgerichtet, wenn der Bezug vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht möglich ist. Ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter infolge Krankheit, Nichtberufsunfall, unbezahltem Urlaub oder Militärdienst oder aus anderen Gründen während eines Kalenderjahres um mehr als 6 Monate an der Arbeitsleistung verhindert, so wird ihr oder ihm der Ferienanspruch für jeden weiteren halben Monat der Verhinderung um einen Zehntel gekürzt. Erkrankt oder verunfallt eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter während der Ferien, so gelten die ärztlich be- scheinigten Tage voller Arbeitsunfähigkeit nicht als Ferientage. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)

Ferien. 1 Der Mitarbeiter hat 1Mitarbeitende haben Anspruch auf 5 jährlich fünf Wochen Ferien pro Jahr ((= 25 Arbeitstage). Mitarbeitenden bis zum 20. und ab dem 50. Altersjahr steht eine zusätzliche Ferienwo- che (= 30 Arbeitstage), ab dem 60. Altersjahr zwei zusätzliche Ferienwochen (= 35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat). 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 Die Arbeitstage) zu. Teilzeitbeschäftigte beziehen Ferien sind in der Regel zusammenhängend und im Verlauf des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewährenVerhältnis zur Arbeitszeit. Wenigstens 2 zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen. 4 zusammenhängen (OR 329c). Für Lernende gilt Art. 22. 2Bei Ein- und Austritt während des Jahrs wird der Ferienanspruch pro rata gerechnet. Beim Austritt während des Jahrs wird zu viel bezogener Ferienlohn vom Gehalt abge- zogen, noch nicht beanspruchte Ferien werden entschädigt. 3Die Einteilung der Ferien ist Sache der Betriebe. Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien 25. Dezember bis zum 2. Januar sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigenBetriebsferien, ausser im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV diese Zeit können Ferien bezogen oder Überzeit kompen- siert werden. Es kann während diesen Tagen auch gearbeitet werden. 4Wenn Mitarbeitende während der ordentlichen Ferien krank werden oder verunfallen, werden die Ferien unterbrochen. Der Betrieb ist sofort zu unterrichten. Es ist ab dem 1. Krank-/Unfalltag ein Arztzeugnis vorzulegen. 5Ferien dienen dem Erholungszweck und sind grundsätzlich während des laufenden Jahres zu beziehen. Ein Übertrag ist in Absprache mit den Vorgesetzten möglich. Feri- enansprüche verjähren nach 5 Jahren (Art. 15 Ziff128 Abs. 1) vor3 OR). Teilzeitmitarbeiter habenBei längeren Abwesenhei- ten sind grundsätzlich Ferien zu beziehen, gemessen an ihrem Pensumbevor Überzeit kompensiert wird. Eine fi- nanzielle Abgeltung des Ferienanspruchs wird während der Anstellungsdauer nicht gewährt. 6Bei Absenzen wegen Krankheit und Unfall, grundsätzlich denselben Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie Schwangerschaft erfolgt ab einer Gesamtdauer von vier Monaten pro Dienstjahr für jeden weiteren vollen Absenzmonat eine Kürzung um 1/12 des jährlichen Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiterspruchs. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen FerienBei unbezahltem Urlaub wird der Ferienanspruch pro rata temporis gekürzt. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% Bezugs von Bildungsurlaub (für 5 Wochen Ferien pro JahrBU) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlenerfolgt keine Ferienkürzung.

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Samples: Firmenvertrag

Ferien. 1 1. Der Mitarbeiter Ferienanspruch ist wie folgt festgelegt: - Bis zum 50. Lebensjahr hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat)25 Werktage Ferien. - Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 30 Werktage. 2 Für 2. Der Ferienlohn beträgt 10,64 % (5/47) bzw. 13,04 % (6/46) des Grundlohns, je nach den effektiv gearbeiteten Stunden, einschliesslich Feiertagen, berechtigten Absenzen und Überstunden, jedoch ohne Berücksichtigung der Zuschläge. 3. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien. Er nimmt dabei, soweit die Betriebsverhältnisse es erlauben, auf die Wünsche der Arbeitnehmer Rücksicht. Er informiert sie früh genug darüber. Hält sich ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 Die Arbeitnehmer in schuldhafter Weise nicht an die Vereinbarungen, welche die Dauer, den Beginn und das Ende der Ferien sind betreffen, so kann der Arbeitgeber eine Entschädigung in der Regel zusammenhängend Höhe eines Viertels des durchschnittlichen Monatslohns verlangen. 4. Für den Kanton Genf gilt Art. 43. 5. Im Kanton Wallis gibt es eine Ferien- und Feiertagskasse, die im Verlauf Namen der Association valaisanne des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewährenentreprises de menuiserie, ébénisterie, charpente, vitrerie et fabriques de meubles und des Walliser Maler- und Gipsermeisterverbands vom Bureau des Métiers in Sitten verwaltet wird. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien Die Unternehmen sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigenverpflichtet, ausser im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder für Arbeitnehmer im Stundenlohn zu- lässigbei der besagten Kasse abzurechnen (mit Ausnahme der Holzberufe im Oberwallis). Die Arbeitgeber können wählen darauf zu verzichten, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen Arbeitnehmer im Monatslohn oder mit konstantem Lohn Beiträge an die Ferienkasse zu beschäftigenzahlen. Die prozentuale Entschädigung Als Gegenleistung übernehmen die Arbeitgeber die Ausrichtung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot Xxxxxx während der Ferien verstossen Ferienzeit. Diese Kasse legt die in Prozent des Grundlohns Beiträge fest,und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlenzahlt die Entschädigungen gemäss den in Abs 2 festgelegten Prozentsätzen aus.

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Samples: Gav Sor 2019

Ferien. 1 21.1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat)Ferienanspruch besteht ab 1. Arbeitstag und berechnet sich nach dem Altersjahr. 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien21.2 Die Feriendauer beträgt: – für Arbeitnehmer und Lernende über zwanzig Jahre 23Tage – für Arbeitnehmer und Lernende unter zwanzig Jahre 25 Tage – ab vollendetem 50. Altersjahr 28Tage Gesetzliche und vertragliche Feiertage gelten nicht als Ferientage. 3 21.3 Wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen. Die Ferien sind sollen in der Regel zusammenhängend während des Dienstjahres, für das sie fällig werden, bezogen werden. Die Festsetzung des Zeitpunktes der Ferien erfolgt durch den Arbeitgeber, der die be- züglichen Wünsche des Ferienberechtigten nach Möglichkeit berücksichtigt. 21.4 Absenzen wegen Militärdienst, Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit werden, sofern deren Gesamtdauer zwei Monate im Verlauf Jahr übersteigt, mit den Ferien verrechnet, indem für den vollen dritten und jeden weiteren Absenzmonat die Ferien um einen Zwölftel des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewährenjährlichen Ferienanspruches gekürzt werden. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängenDie Verrechnung anderer Absenzen mit den Ferien bleibt im Ermessen der Firma. Für unbezahlten Urlaub wird der Ferienanspruch pro rata gekürzt. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete 21.5 Bei Auflösung unter- und überjähriger Arbeitsverhältnisse werden für das angefangene Dienstjahr ebenfalls Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigengewährt nach Massgabe der anrechenbaren Dienstzeit, ausser das heisst pro Dienstmonat ein Zwölftel der Ferien, die bei Absolvierung des ganzen Dienstjahres fällig geworden wären. 21.6 Bezahlt wird pro Ferientag der volle Lohn für einen Fünftel der normalen wöchentlichen Arbeitszeit des Ferienbezügers. Die Ausrichtung einer Entschädigung in irgendwelcher Form anstelle der tatsächlichen Feriengewährung ist, Abs.7 hiernach vorbehalten, nicht statthaft. 21.7 Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, kann er die ihm allfällig noch zuste- henden Xxxxxx nur im gekündigten Einverständnis des Arbeitgebers während der Kündigungszeit einziehen. Wird das Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines vom Arbeitgeber gekündigt, kann der Arbeit- nehmer noch fällige Xxxxxx auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende seinen Wunsch während der Kündigungszeit einziehen. Nicht während der Kündigungszeit eingezogene Ferienansprüche werden beim Austritt vergütet. Sind die Ferien bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes durch den Arbeitnehmer bereits für das laufende Dienstjahr vorbezogen, kann der Arbeitgeber das zu bezahlenviel bezahlte Feriengeld vom Arbeitnehmer zurückverlangen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Ferien. 1 21.1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Ferienanspruch besteht ab 1. Arbeitstag und berechnet sich nach dem Altersjahr. 21.2 Die Feriendauer beträgt: – für Arbeitnehmer und Lernende über zwanzig Jahre 4 Wochen – für Arbeitnehmer und Lernende unter zwanzig Jahre 5 Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat)– ab 50. Altersjahr 5 Wochen Eine Woche entspricht der wöchentlichen Arbeitszeit. Gesetzliche und vertragliche Feiertage gelten nicht als Ferientage. 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 21.3 Wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen. Die Ferien sind sollen in der Regel zusammenhängend während des Dienstjahres, für das sie fällig werden, bezogen werden. Die Festsetzung des Zeitpunktes der Ferien erfolgt durch den Arbeitgeber, der die bezüglichen Wünsche des Ferienberechtigten nach Möglichkeit berücksichtigt. 21.4 Absenzen wegen Militärdienst, Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit werden, sofern deren Gesamtdauer zwei Monate im Verlauf Jahr übersteigt, mit den Ferien verrechnet, indem für den vollen dritten und jeden weiteren Absenzmonat die Ferien um einen Zwölftel des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewährenjährlichen Ferienanspruches gekürzt werden. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängenDie Verrechnung anderer Absenzen mit den Ferien bleibt im Ermessen der Firma. Für unbezahlten Urlaub wird der Ferienanspruch pro rata gekürzt. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete 21.5 Bei Auflösung unter- und überjähriger Arbeitsverhältnisse werden für das angefangene Dienstjahr ebenfalls Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigengewährt nach Massgabe der anrechenbaren Dienstzeit, ausser das heisst pro Dienstmonat ein Zwölftel der Ferien, die bei Absolvierung des ganzen Dienstjahres fällig geworden wären. 21.6 Bezahlt wird pro Ferientag der volle Lohn für einen Fünftel der normalen wöchentlichen Arbeitszeit des Ferienbezügers. Die Ausrichtung einer Entschädigung in irgendwelcher Form anstelle der tatsächlichen Feriengewährung ist, Abs.7 hiernach vorbehalten, nicht statthaft. 21.7 Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, kann er die ihm allfällig noch zustehenden Ferien nur im gekündigten Einverständnis des Arbeitgebers während der Kündigungszeit einziehen. Wird das Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines vom Arbeitgeber gekündigt, kann der Arbeitnehmer noch fällige Xxxxxx auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende seinen Wunsch während der Kündigungszeit einziehen. Nicht während der Kündigungszeit eingezogene Ferienansprüche werden beim Austritt vergütet. Sind die Ferien bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes bereits für das laufende Dienstjahr vorbezogen, kann der Arbeitgeber das zu bezahlenviel bezahlte Xxxxxxxxxx vom Arbeitnehmer zurückverlangen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Ferien. 97. Lohnanspruch § 98. Verbot von Ersatzleistung § 99. Verbot von Schwarzarbeit 1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 5 Wochen Während der Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat)darf keine bezahlte Beschäftigung ausgeübt werden. Vorbehalten bleiben bewilligte Nebenbeschäftigungen. 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Leisten die Arbeitnehmenden während der Ferien entgeltliche Arbeit für einen Dritten und werden dadurch die berechtigten Interessen des Arbeit- gebers verletzt, so kann dieser den Ferienlohn verweigern und bereits be- zahlten Ferienlohn zurückverlangen. Arbeitnehmende haben Anspruch auf Ferien: 3 a) bis und mit dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Altersjahr vollenden: 25 Tage; b) bis und mit dem Kalenderjahr, in dem sie das 49. Altersjahr vollenden: 23 Tage; c) bis und mit dem Kalenderjahr, in dem sie das 59. Altersjahr vollenden: 25 Tage; d) ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 60. Altersjahr vollenden: 30 Tage. 1 Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend Ferien- und Feiertagsentschädigung ist für Arbeitnehmende, welche stundenweise entlöhnt werden, im Verlauf des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewährenLohn enthalten. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängenSie wird separat aus- gewiesen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigen2 Arbeitnehmende, ausser im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen welche im Monatslohn arbeiten, aber nicht voll oder nicht während des ganzen Jahres beschäftigt sind, haben einen der Dienstdauer entsprechenden Ferienanspruch. 1 Ferien sind vor Auflösung des Anstellungsverhältnisses zu beschäftigenbeziehen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren Be- steht in diesem Zeitpunkt ausnahmsweise noch ein Ferienanspruch, ist dem oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und Arbeitnehmenden die entsprechende Ferienentschädigung auszurichten. Diese wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlennicht ausgerichtet, wenn der Arbeitnehmende aus eigenem Verschulden nicht wiedergewählt wird.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)

Ferien. 1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 5 Ferienanspruch beträgt vier Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro im Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat). 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger die Kantone Freiburg, Neuenburg, Jura, Berner Jura, Wallis und Waadt beträgt er vom sechsten Dienstjahr an vier Wochen und einen Tag. Für Arbeitnehmer, die das 50. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 5 Jahren im Unternehmen beschäftigt sind, beträgt er vier Wochen und zwei Tage. 3 Für den Kanton Genf haben vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die seit mehr als 5 Jahren bei demselben Arbeitgeber sind, Anspruch auf vier Wochen und einen Tag Ferien 3 Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend und im Verlauf des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewähren. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängenAb dem 11. Dienstjahr bei demselben Arbeitgeber haben die Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Wochen Ferien. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigen, ausser Für junge Leute unter 20 Jahren beträgt der Ferienanspruch fünf Wochen im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen ArbeitsvertragesJahr. 5 Am Ende Für den Kanton Genf haben Lehrlinge unter 20 Jahren Anspruch auf: Im 1. Lehrjahr : 8 Wochen Im 2. Lehrjahr : 7 Wochen Im 3. Lehrjahr : 6 Wochen Lehrlinge, die das 20. Lebensjahr vollendet haben: Im 1. Lehrjahr : 7 Wochen Im 2. Lehrjahr : 6 Wochen Xx 0. Xxxxxxxx : 5 Wochen 6 Der Zeitpunkt der Ferien muss bis spätestens 30. April, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bestimmt werden. Die Ferien der nach diesem Termin im Laufe des Jahres eingestellten Arbeitnehmer werden im Monat nach der Einstellung festgesetzt. Wenn immer möglich sind mit je 1/30 die Ferien während der Schliessung des monatlichen Bruttolohnes Kundenunternehmens zu bezahlenbeziehen. 6 Ist eine Auszahlung 7 Die Vergütung der Ferien erfolgt am Ende der Zahlungsperiode, in der sie bezogen wurden. 8 Das Feriengeld beträgt 8,33 % des Ferienlohnes Ende Monat Grundgehaltes der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (Ferien ausgenommen). Es beträgt 8,79 % für Arbeitnehmer, die Anspruch auf vier Wochen und einen Tag haben, 9,25 % für Arbeitnehmer, die Anspruch auf vier Wochen und zwei Tage haben. Für Arbeitnehmer, die Anspruch auf fünf Wochen Ferien haben, beträgt es 10,64 %. 9 Bei Stellenantritt oder Kündigung im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Laufe eines Jahres wird der Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlenzeitanteilig gewährt.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Ferien. 1 1. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Ferienanspruch beträgt für jedes voll gearbeitete Kalenderjahr: 5 Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro bis zum Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat)in welchem das 20. Altersjahr vollendet wird 4 Wochen bis zum Jahr, in welchem eine Bedingung für den höheren Anspruch erfüllt wird 5 Wochen ab dem Jahr, in welchem das 45. Altersjahr oder das 20. Dienstjahr vollendet wird 2. Für den Zeitpunkt des Ferienbezuges sind in erster Linie die betrieblichen Bedürfnisse massge- bend. Wünsche der Angestellten, namentlich auch familiärer Art, werden soweit als möglich be- rücksichtigt. 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 Die Ferien sind in 3. Bei Eintritt oder Austritt wird der Regel zusammenhängend und im Verlauf des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewähren. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängenFerienanspruch pro rata temporis gewährt. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigen4. Schweizerische militärische Wiederholungs-, ausser im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen ArbeitsvertragesErgänzungs- und Zivilschutzkurse haben keine Fe- rienabzüge zur Folge. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende 5. Für jeden vollen Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar einer verschuldeten Arbeitsverhinderung wird der Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferienum 1/12 gekürzt. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeiteines unbezahlten Urlaubs entsteht kein Ferienanspruch. Es Bei einer unverschuldeten Arbeitsverhinderung infolge von Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Ausübung eines öffentlichen Amtes oder Jugendurlaub wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigender Ferienanspruch ab dem zweiten vollen Monat der Arbeitsverhinderung um 1/12 gekürzt (ein Monat Schonfrist pro Kalender- jahr). Die prozentuale Entschädigung Bei Arbeitsverhinderung wegen Schwangerschaft wird der Ferienanspruch ab dem dritten vollen Monat der Arbeitsverhinderung um 1/12 gekürzt (zwei Monate Schonfrist). Keine Kürzung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlenFerienanspruchs erfolgt beim Bezug eines gesetzlichen Mutter- bzw. Vater- schafts- bzw. Betreuungsurlaubs.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Ferien. 1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 5 Wochen Pro Kalenderjahr besteht folgender Ferienanspruch, in Tagen berechnet: Bei einer 5-Tage-Woche: bis zum vollendeten 49. Altersjahr* 25 Tage Ab 50. Altersjahr* 30 Tage Ab 60. Altersjahr* 30 Tage Bei einer 6-Tage-Woche: bis zum vollendeten 49. Altersjahr* 30 Tage Ab 50. Altersjahr* 36 Tage Ab 60. Altersjahr* 36 Tage * Ab Beginn des Kalenderjahres, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird. Bei Ein- oder Austritt im Laufe des Kalenderjahres sind die Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahrim Verhältnis zur Anstellungsdauer zu bemessen. Bei Erkrankung oder Unfall während der Ferien können die Krankheits- oder Unfalltage nachbezogen werden, 2,92 Kalendertage pro Monat). 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 soweit die Erholungsunfähigkeit mit einem Arztzeugnis nachgewiesen wird und unverzüglich Meldung an die AB erfolgt. Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend und im Verlauf betreffenden Kalenderjahr, spätestens je- doch bis Ende April des entspre- chenden Arbeitsjahres folgenden Jahres zu gewährenbeziehen. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Ist der Mitarbeitende während eines Kalenderjahres durch eigenes Ver- schulden oder wegen Bezug von unbezahltem Urlaub um mehr als einen Monat vor Beginn anzukündigenan der Arbeitsleistung verhindert, ausser wird der Ferienanspruch für jeden vollen Monat der Verhinderung um einen Zwölftel gekürzt. Bei Abwesenheit infolge Krankheit, Unfall, Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutzdienst – von mehr als drei Monaten Dauer im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in Kalenderjahr – werden die Ferien gekürzt. Kürzungsformel: Für speziell bezeichnete Personalkategorien regelt die Unternehmung den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen ArbeitsvertragesFerienbezug mit einem Ferienpunktesystem. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlen.

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Samples: Firmenarbeitsvertrag

Ferien. 1 Die/Der Mitarbeiter Mitarbeitende hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahrvon > 25 Arbeitstagen bis und mit dem Kalenderjahr, 2,92 Kalendertage pro Monat). 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 in dem das 44. Altersjahr vollendet wird; > 27 Arbeitstagen ab Beginn des Kalenderjahrs, in dem das 45. Altersjahr voll- endet wird; > 30 Arbeitstagen ab Beginn des Kalenderjahrs, in dem das 60. Altersjahr voll- endet wird. Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend und grundsätzlich bis zum 31. Dezember zu beziehen. Einmal im Verlauf des entspre- chenden Arbeitsjahres Kalenderjahr müssen zwei Ferienwochen zusammenhängen. Die Vorgesetzten haben dafür zu gewährensorgen, dass die Ferien bezogen werden. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Monat vor Fällt ein bezahlter Feiertag in die Ferien, wird für diesen kein Ferientag ange- rechnet. Bei Beginn anzukündigen, ausser im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 während des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder Kalenderjahrs wird der Ferienanspruch anteilmässig gekürzt. Die Ferien werden im Stundenlohn zu- lässigVerhältnis zur Dauer der Abwesenheit gekürzt, beträgt wenn die Ferienentschädigung 10,65%Arbeit infolge von Krankheit, Unfall, Militär-, Schutz- oder Zivildienst während eines Kalenderjahrs zusammen länger als 90 Kalendertage ausgesetzt wird. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei Dasselbe gilt, wenn die Mitarbeiterin während eines Kalenderjahrs für mehr als 90 Kalendertage infolge Schwangerschaft an der Arbeit verhindert ist. Für die ersten 90 Kalendertage erfolgt keine Kürzung. Unbezahlter Urlaub führt zu einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV ArtKürzung des Ferienanspruchs. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlenKürzungen werden auf halbe Tage abgerundet.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Ferien. 1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 5 Wochen Pro Kalenderjahr besteht folgender Ferienanspruch, in Tagen berechnet: Bei einer 5-Tage-Woche Bis zum vollendeten 49. Altersjahr* 25 Ab 50. Altersjahr* 30 Ab 60. Altersjahr* 30 Bei einer 6-Tage-Woche bis zum vollendeten 49. Altersjahr* 30 Ab 50. Altersjahr* 36 Ab 60. Altersjahr* 36 * Ab Beginn des Kalenderjahres, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird. Bei Ein- oder Austritt im Laufe des Kalenderjahres sind die Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahrim Verhältnis zur Anstellungsdauer zu bemessen. Bei Erkrankung oder Unfall während der Ferien können die Krankheits- oder Unfall- tage nachbezogen werden, 2,92 Kalendertage pro Monat). 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 soweit die Erholungsunfähigkeit mit einem Arztzeug- nis nachgewiesen wird und unverzüglich Meldung an die FWB erfolgt. Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend und im Verlauf betreffenden Kalenderjahr, spätestens jedoch bis Ende April des entspre- chenden Arbeitsjahres folgenden Jahres zu gewährenbeziehen. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Ist der Mitarbeitende während eines Kalenderjahres durch eigenes Verschulden oder wegen Bezug von unbezahltem Urlaub um mehr als einen Monat vor Beginn anzukündigenan der Arbeitsleistung verhindert, ausser wird der Ferienanspruch für jeden vollen Monat der Verhinderung um einen Zwölftel gekürzt. Bei Abwesenheit infolge Krankheit, Unfall, Militärdienst, Zivildienst oder Zivil- schutzdienst – von mehr als drei Monaten Dauer im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in Kalenderjahr – werden die Ferien gekürzt. Kürzungsformel: Anz. Ferientage x (Anz. Tage Abwesenheit pro Jahr – 90 Tage) 365 Für speziell bezeichnete Personalkategorien regelt die Unternehmung den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen ArbeitsvertragesFerien- bezug mit einem Ferienpunktesystem. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlen.

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Samples: Firmenarbeitsvertrag

Ferien. 1 Für Pikettdienst wird in der Kategorie Spitalreinigung eine Pikett- dienstzulage wie folgt gewährt: Bis 4 Std. Pikettdienst Fr. 10.– Bis 8 Std. Pikettdienst Fr. 20.– Bis 12 Std. Pikettdienst Fr. 30.– Mehr als 12 Std. Pikettdienst Fr. 50.– 15.1 Der Mitarbeiter hat Ferienanspruch der ArbeitnehmerInnen beträgt im Kalenderjahr: • 5 Wochen (25 Arbeitstage) bis zum zurückgelegten 20. Altersjahr; • 4 Wochen (20 Arbeitstage) ab dem Kalenderjahr, in dem das 21. Altersjahr vollendet wird; • 5 Wochen (25 Arbeitstage) vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird und mindestens 5 Dienst- jahre zurückgelegt worden sind. Bei Eintritt oder Austritt wird der Ferienanspruch pro rata temporis gewährt. 15.2 Die Ferien sind bis spätestens am 31. Xxxx durch den Arbeitgeben- den unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des/der Arbeitnehmers/in festzulegen. Die Ferien von ArbeitnehmerInnen, die im Verlauf des Jahres nach diesem Datum eintreten, werden im Monat nach der Anstellung festgelegt. Der Arbeitgebende kann die ArbeitnehmerInnen verpflichten, die Ferien dann zu beziehen, wenn die Kundenfirma geschlossen ist. 15.3 Für ArbeitnehmerInnen im Stundenlohn wird ein Zuschlag von 8,33% (bei einem Anspruch auf 4 Wochen Ferien) respektive 10,64% (bei ei- nem Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat). 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend und ) berechnet. Der Ferienlohn wird erst im Verlauf Zeitpunkt des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewähreneffektiven Ferienbezuges ausbezahlt. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigen, ausser im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Die regel- mässige Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat ist nur bei unregelmässiger Teilzeitarbeit oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlenkurzen Einsätzen zulässig.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Ferien. 1 21.1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Ferienanspruch besteht ab 1. Arbeitstag und berechnet sich nach dem Altersjahr. 21.2 Die Feriendauer beträgt: – für Arbeitnehmer und Lernende über zwanzig Jahre 4 Wochen – für Arbeitnehmer und Lernende unter zwanzig Jahre 5 Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat)– ab 50. Altersjahr 5 Wochen Eine Woche entspricht der wöchentlichen Arbeitszeit. Gesetzliche und vertragliche Feiertage gelten nicht als Ferientage. 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 21.3 Wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen. Die Ferien sind sollen in der Regel zusammenhängend während des Dienstjahres, für das sie fällig werden, bezogen werden. Die Festsetzung des Zeitpunktes der Ferien erfolgt durch den Arbeitgeber, der die be- züglichen Wünsche des Ferienberechtigten nach Möglichkeit berücksichtigt. 21.4 Absenzen wegen Militärdienst, Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit werden, sofern deren Gesamtdauer zwei Monate im Verlauf Jahr übersteigt, mit den Ferien verrechnet, in- dem für den vollen dritten und jeden weiteren Absenzmonat die Ferien um einen Zwölftel des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewährenjährlichen Ferienanspruches gekürzt werden. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängenDie Verrechnung anderer Absenzen mit den Ferien bleibt im Ermessen der Firma. Für unbezahlten Urlaub wird der Ferienanspruch pro rata gekürzt. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete 21.5 Bei Auflösung unter- und überjähriger Arbeitsverhältnisse werden für das angefange- ne Dienstjahr ebenfalls Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigengewährt nach Massgabe der anrechenbaren Dienst- zeit, ausser das heisst pro Dienstmonat ein Zwölftel der Ferien, die bei Absolvierung des ganzen Dienstjahres fällig geworden wären. 21.6 Bezahlt wird pro Ferientag der volle Lohn für einen Fünftel der normalen wöchentli- chen Arbeitszeit des Ferienbezügers. Die Ausrichtung einer Entschädigung in irgend- welcher Form anstelle der tatsächlichen Feriengewährung ist, Abs.7 hiernach vorbe- halten, nicht statthaft. 21.7 Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, kann er die ihm allfällig noch zuste- henden Xxxxxx nur im gekündigten Einverständnis des Arbeitgebers während der Kündigungszeit einziehen. Wird das Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines vom Arbeitgeber gekündigt, kann der Arbeit- nehmer noch fällige Xxxxxx auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende seinen Wunsch während der Kündigungszeit einzie- hen. Nicht während der Kündigungszeit eingezogene Ferienansprüche werden beim Austritt vergütet. Sind die Ferien bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes bereits für das laufende Dienstjahr vorbezogen, kann der Arbeitgeber das zu bezahlenviel bezahlte Fe- riengeld vom Arbeitnehmer zurückverlangen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Ferien. 1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 5 Xxxxxx: 3 Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat). 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 Die Ferien sind innerhalb der Schulferien Weihnachten/Neujahr: in der Regel zusammenhängend vom 23.12.-02.01. Brückentage: z.B. nach Himmelfahrt Die Eltern/Erziehungsberechtigten verpflichten sich mit Abschluß des Betreuungsvertrages beiliegende Einzugsermächtigung auszufüllen und im Verlauf an uns unterschrieben zurückzugeben. Der jeweilige Kindergartenbeitrag wird durch den Kindergarten per Lastschrift zum 1. des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewährenMonats für den lfd. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Monat vom elterlichen Konto abgebucht. Die Höhe der Beiträge wird für jede Familie individuell von der Stadt Braunschweig (Jugendamt) berechnet. Für die genaue Festlegung und als Berechnungsgrundlage ist es dringend notwendig, dass jede Familie ihre persönlichen Einkommensverhältnisse vor Beginn anzukündigen, ausser im gekündigten Arbeitsverhältnis oder dem Eintritt des Kindes in den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende Kindergarten dem Jugendamt darlegt. Festgesetzte geschätzte Beträge bei Nichtangabe der Einkommensverhältnisse werden evtl. vom Jugendamt nicht rückwirkend korrigiert! Die Eltern/Erziehungsberechtigten verpflichten sich, bis zur endgültigen Festsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes Elternbeitrages durch die Stadt, monatlich einen geschätzten Betrag vorab zu bezahlen. Mit Zustellung des endgültigen Bescheides wird die Über- bzw. Unterzahlung verrechnet. Änderungen der Bankverbindung sind dem Kindergarten umgehend mitzuteilen. Entstehende Verzugskosten und Gebühren mangels Kontodeckung tragen die Eltern/Erziehungsberechtigten. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlen.

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Samples: Betreuungsvertrag

Ferien. 1 Der Mitarbeiter hat Artikel Kommentar 1. Mitarbeitende der Kategorie A und B haben Anspruch auf folgende Ferien: a. 4 Wochen (20 Arbeitstage) ab dem 1. Dienstjahr; b. 5 Wochen (25 Arbeitstage) ab dem 5. Dienstjahr und dem 45. Altersjahr; ab dem 10. Dienstjahr und dem 40. Altersjahr; ab dem 15. Dienstjahr; bis zum vollendeten 20. Altersjahr; c. 6 Wochen (30 Arbeitstage) ab dem 10. Dienstjahr und dem 60. Altersjahr. Es ist eine Pflicht der Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass die Ferien von den Mitarbeiten- den tatsächlich bezogen werden. Für die Dienstjahre bei der Ermittlung des Feri- enanspruchs gilt der Firmeneintritt unter Vor- behalt von Art. 20 Ziff. 3. 2. Mitarbeitende der Anstellungskategorie C haben einen Ferienanspruch von 5 Wochen bis zum zurückgelegten 20. Al- tersjahr resp. 4 Wochen ab dem Kalen- derjahr, in dem das 21. Altersjahr voll- endet wird. Entsprechend wird ein Zu- schlag zum Basisstundenlohn von 10,64% (bei einem Anspruch auf 5 Wo- chen Ferien) respektive 8,33% (bei ei- nem Anspruch auf 4 Wochen Ferien pro Jahr Ferien) berechnet. Die regelmässige Auszah- lung des Ferienlohnes ist nur bei unre- gelmässiger Teilzeitarbeit oder kurzen Einsätzen zulässig, falls dies im Vertrag schriftlich festgelegt ist und in jeder Ab- rechnung die Ferienentschädigung se- parat ausgewiesen wird. Ansonsten ist der Ferienlohn im Zeitpunkt des effekti- ven Ferienbezugs auszubezahlen. Der Ferienzuschlag wird auf dem Bruttolohn berechnet. Ausgangslage für Berechnungsbeispiel: Mitarbeiter/in Kategorie C / im ersten Dienst- jahr / Kanton Zürich / mit 4 Wochen Ferienan- spruch. Mindestlohn gemäss GAV: 23.20 / Std. Gearbeitete Std. im Monat: 60 Std. Zeitbonus gemäss Art. 12 Ziff.2 GAV: 1 Std. Berechnung: Bruttolohn: (35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat)Gearbeitete Std. im Monat + Zeit- bonus) 60 Std. + 1 Std. = 61 Std. Bruttolohn: 23.20 CHF (Mindestlohn) x 61 Std = CHF 1‘415.20 Berechnung Ferienentschädigung: CHF 1‘415.20 (Bruttolohn) x 0.0833 (Ferienentschä- digung) = CHF 117.90 Bruttolohn inkl. Ferienentschädigung: CHF 1‘533.10 3. Zur Ferienberechnung dient das Kalen- derjahr. Bei Arbeitsaufnahme vor dem 1. Juli wird das Eintrittsjahr als erstes Dienstjahr bzw. bei Geburtstag vor dem 1. Juli das Altersjahr angerechnet. 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger 4. Restliche Ferienguthaben eines Jahres sollten bis zum 30. April des folgenden Jahres bezogen werden. Danach ord- net der Arbeitgeber allein den Zeitpunkt des Bezugs an. 5. Bei unverschuldeten Arbeitsverhinde- rungen (wie Krankheit, Unfall, Militär- und Zivilschutzdienst) von zwei vollen Monaten und bei Verhinderungen we- gen Schwangerschaft von drei vollen Monaten wird der Ferienanspruch um einen Zwölftel gekürzt; für jeden weite- ren vollen Monat der Verhinderung wird der Ferienanspruch zusätzlich um ei- nen Zwölftel gekürzt. 6. Wenn das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres begonnen oder ab- geschlossen wird, hat die betreffende Person für jeden gearbeiteten Monat Anspruch auf einen Zwölftel der für das ganze Jahr vorgesehenen Ferien 3 Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend und im Verlauf des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewähren. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigen, ausser im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen

Ferien. 1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Genereller Anspruch: Den Angestellten werden bezahlte Ferien gemäss nachstehender Regelung gewährt: a) für alle Angestellten: b) für Angestellte mit zurück- gelegtem 50. Altersjahr: 4 Wochen (20 Arbeitstage), 5 Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat25 Arbeitstage). 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf FerienZusätzliche Ferientage: Ohne Anrechnung an den generellen Feri- enanspruch gemäss Abs. 1 dieses Artikels erhalten alle diesem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Angestellten unter den nachste- henden Bedingungen drei zusätzlich bezahlte Ferientage: Ange- stellte, die das ganze Kalenderjahr im Betrieb gearbeitet haben, sind berechtigt, in der Zeit vom 15. Dezember bis 15. Xxxx diese drei zusätzlichen bezahlten Ferientage zu beziehen. 3 Ferienbezug: Die Angestellten können angehalten werden, zwei Wochen Ferien sind in den Monaten Dezember, Januar und Februar zu beziehen; auf die persönlichen Bedürfnisse der Regel zusammenhängend und Angestellten ist im Verlauf des entspre- chenden Arbeitsjahres Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gebührend Rücksicht zu gewährennehmen. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängen. 10 GAV für das kaufmännische Personal vom 19. 12. 1995 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Nachbezug: In die Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigenfallende gesetzliche Feiertage sowie ärzt- lich bescheinigte Krankheits- oder Unfalltage mit gänzlicher Arbeits- unfähigkeit gelten nicht als Ferien. Diese können nachbezogen wer- den, ausser im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines sofern sie auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrageseinen Wochentag gefallen sind, an dem der Angestellte normalerweise gearbeitet hätte. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage Pro-rata-Anspruch: Für das Kalenderjahr, in dem das Arbeitsver- hältnis angetreten oder aufgelöst wird, sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes die Ferien nach dem Ver- hältnis der tatsächlichen Dienstzeit zum vollen Kalenderjahr zu bezahlenbemessen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Kaufmännische Personal