Ferien. 1. Der Ferienanspruch beträgt ab dem vollendeten 50. und unter dem 20. Altersjahr 25 Arbeitstage (10,6% / Lohnzuschlag bei Stundenlohn). Für alle übrigen Arbeitnehmer beträgt der Ferienanspruch 20 Arbeitstage (8,33% / Lohnzuschlag bei Stundenlohn).
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Ferien. 1. 1 Der Ferienanspruch beträgt bis zum zurückgelegten 20. Altersjahr und ab dem vollendeten 50. und unter dem 20. Altersjahr 25 Arbeitstage (10,6% / Lohnzuschlag bei Stundenlohn10,6 %). Für alle übrigen Arbeitnehmer Arbeitnehmen- den beträgt der Ferienanspruch 20 Arbeitstage (8,33% / Lohnzuschlag bei Stundenlohn8,33 %).
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Samples: luftverkehr.vpod.ch
Ferien. 1. 1 Der Ferienanspruch beträgt bis zum zurückgelegten 20. Altersjahr und ab dem vollendeten vollende- ten 50. und unter dem 20. Altersjahr 25 Arbeitstage (10,6% / Lohnzuschlag bei Stundenlohn%). Für alle übrigen Arbeitnehmer Arbeitnehmenden beträgt der Ferienanspruch 20 Arbeitstage (8,33% / Lohnzuschlag bei Stundenlohn%) (für die Berechnung gilt Anhang 2).
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Samples: www.workmanagement.ch
Ferien. 1. Der Ferienanspruch beträgt ab dem vollendeten 50. und unter dem bis zum vollendeten 20. Altersjahr 25 Arbeitstage (10,6% / Lohnzuschlag bei Stundenlohn). Für alle übrigen Arbeitnehmer beträgt der Ferienanspruch 20 Arbeitstage (8,33% / Lohnzuschlag bei Stundenlohn).
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag