Common use of Ferien Clause in Contracts

Ferien. Es gelten die Bestimmungen des ABGB § 1173a, Art. 30 ff. Insbesondere gilt: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr wenigstens vier Wo- xxxx, dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf Wochen Ferien zu gewähren. Der Ferienumfang ist Gegenstand der Lohn- und Protokollvereinbarung.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Ferien. Es gelten die Bestimmungen des ABGB § 1173a, 1173a Art. 30 ff30. Insbesondere gilt: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr wenigstens vier Wo- xxxxWochen, dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf Wochen Ferien zu gewähren. Der Ferienumfang ist Gegenstand der Lohn- und Protokollvereinbarung.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Ferien. Es gelten die Bestimmungen des ABGB § 1173a, 1173a Art. 30 ff(Einzelarbeitsvertrag). Insbesondere gilt: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr wenigstens vier Wo- xxxxWochen, dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf Wochen Ferien zu gewähren. Der Ferienumfang ist Weitere Bestimmunen sind Gegenstand der Lohn- und Protokollvereinbarung.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Ferien. Es gelten die Bestimmungen des ABGB § 1173a, Art. 30 ff. Insbesondere gilt: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr wenigstens vier Wo- xxxxWochen, dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf Wochen Ferien zu gewähren. Der Ferienumfang ist Über den zwingenden Mindestanspruch von §1173a Art. 30 ABGB hin- ausgehende Bestimmungen sind Gegenstand der Lohn- und ProtokollvereinbarungProtokollvereinbarung (Anhang).

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Ferien. Es gelten die Bestimmungen des ABGB § 1173a, §1173a Art. 30 ffABGB (Einzelarbeitsvertrag). Insbesondere gilt: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr wenigstens vier Wo- xxxxWochen, dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf Wochen Ferien zu gewähren. Der Ferienumfang ist Gegenstand Weitere Bestimmungen sind Gegensatan der Lohn- und ProtokollvereinbarungProtokollvereinba- rung.

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