Fondsmanager Musterklauseln

Fondsmanager. Für die tägliche Umsetzung der Anlagepolitik kann die Verwaltungsgesellschaft unter eigener Verantwortung und Kontrolle einen oder mehrere Fondsmanager benennen. Das Fondsmanagement umfasst dabei die tägliche Umsetzung der Anlagepolitik und die unmittelbare Anlageentscheidung. Der Fondsmanager wird die Anlagepolitik ausführen, Anlageentscheidungen treffen und diese den Marktentwicklungen sachgemäß unter Beachtung der Interessen des jeweiligen Teilfonds kontinuierlich anpassen. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Swiss Rock Asset Management AG mit Sitz in Zürich zum Fondsmanager für sämtliche Teilfonds ernannt. Die Swiss Rock Asset Management AG ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht. Sie ist von der dortigen Finanzaufsicht (FINMA) als Fondsleitungsgesellschaft approbiert/lizenziert. Ihr Gesellschaftszweck ist das Fondsleitungsgeschäft, die Anlage- und Finanzberatung sowie die Vermögensverwaltung für institutionelle Kunden und für Privatkunden. Die Aufgaben des Fondsmanagers im Rahmen der laufenden Geschäftsführung und unter der allgemeinen Kontrolle und Verantwortung des Verwaltungsrates der Gesellschaft und der Verwaltungsgesellschaft erstrecken sich dementsprechend, jedoch nicht ausschließlich auf den Kauf, den Verkauf, den Umtausch, die Zeichnung und die Übertragung der in sämtlichen Teilfondsvermögen befindlichen Vermögenswerte und auf die Ausübung aller Rechte, die unmittelbar oder mittelbar mit den Vermögenswerten sämtlicher Teilfonds zusammenhängen. Der Fondmanager ist befugt, für die Gesellschaft zu handeln und Makler sowie Händler zur Abwicklung von Transaktionen in den Vermögenswerten der Gesellschaft auszuwählen. Der Fondsmanager ist zur Entgegennahme von Anlagegeldern nicht befugt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Fondsmanager auf eigene Kosten Anlageberater hinzuziehen. Ferner kann der Fondsmanager einzelne oder die Gesamtheit seiner Funktionen mit Zustimmung sowohl des Verwaltungsrats der Gesellschaft als auch der Verwaltungsgesellschaft an dritte natürliche oder juristische Personen unter Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Erfordernisse im Einklang mit der luxemburgischen Finanzaufsicht CSSF übertragen. Eine solche Übertragung berührt die gesetzliche Haftung der Verwaltungsgesellschaft nicht. Der Fondsmanager haftet seinerseits für sämtliche Handlungen dritter Personen, welche er nach den Bestimmungen dieses Artikels in zulässiger Weise beauftragt hat. Eine solche Übertragung unterliegt der vorherigen Zustim...
Fondsmanager. Die Gesellschaft hat die ODDO BHF Asset Management GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, mit dem Fondsmanagement beauftragt. Der Fondsmanager verwaltet neben dem Sondervermögen noch weitere Investmentvermögen. Der Fondsmanager kann für diese verwalteten Vermögen Dispositionen treffen, die den Interessen des Sondervermögens entgegenstehen. Der Fondsmanager darf für Rechnung des Sondervermögens und in andere von ihm verwaltete Investmentvermögen, für deren Verwaltung er eine Vergütung erhält, investieren. Folgende Interessenkonflikte können sich im Zusammenhang mit der Beauftragung des Fondsmanagers ergeben: Eine Beeinträchtigung der Kundeninteressen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Fondsmanagers kann dadurch entstehen, dass dieser die Möglichkeit hat, für verschiedene Kunden zur gleichen Zeit in demselben Wertpapier gegenläufige Positionen, d.h. long und short Positionen, aufzubauen, zu halten oder aufzulösen. Entscheidungen, die eine Anlage in Short-Positionen in einem Konto zum Gegenstand haben, können sich auf den Kurs, die Liquidität oder die Bewertung von Long-Positionen in anderen Kundenkonten auswirken oder umgekehrt. Darüber hinaus können im Rahmen der Ausführung von konkurrierenden Aufträgen für mehrere Kunden in demselben Wertpapier, die zur gleichen oder in etwa zur gleichen Zeit erteilt wurden, Interessenkonflikte entstehen. Diese Interessenkonflikte können durch die Zusammenlegung der entsprechenden Aufträge gelöst werden. Der Fondsmanager ist dabei bestrebt, das möglichst beste Gesamtergebnis für jeden Auftrag zu erzielen. In diesem Zusammenhang sind jedoch auch die Merkmale der Aufträge, aufsichtsrechtliche Beschränkungen oder vorherrschende Marktbedingungen zu berücksichtigen. Kommt es in diesem Zusammenhang nicht zu einer vorgesehenen Zusammenlegung der Aufträge oder zu einer Zusammenlegung von Aufträgen, obwohl die Eignungsvorrausetzungen dafür nicht erfüllt sind, besteht das Risiko, dass die Ausführungsbedingungen für einen Kunden im Ergebnis besser sind als für einen anderen. Diesem Risiko wird durch Vorgaben für die Abwicklung von Aufträgen und die Zuweisung von Anlagen, die die Abfolge und Zusammenlegung der Aufträge regelt, Rechnung getragen. Insbesondere bei der Zuweisung und der Rangfolge von Aufträgen ist der Portfolioverwalter bestrebt, diese möglichst fair auszugestalten. Trotzdem kann es aufgrund von Größe und Preis der Geschäfte im Verhältnis zur Größe der vom Kunden in Auftrag gegebenen Geschäfte im R...
Fondsmanager. Als Fondsmanager für den nachstehenden Teilfonds fungiert die Geneon Vermögensmanagement AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx. • Global Value Quant Selection Fund Die Geneon Vermögensmanagement AG ist ein von der BaFin lizenzierter unabhängiger Vermögens- verwalter mit Sitz in Hamburg. Der Verwalter setzt sich mit der Wirkung von Geldanlagen auf die Umwelt, Mitwelt und Nachwelt auseinander, daher sind seine Anlagelösungen sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht. Bei der Verwaltung der eigenen Fonds wird, wo immer möglich, bewusst in Unternehmen investiert, die einen aktiven und substanziellen Beitrag zu den globalen Herausforderungen dieses Jahrtausends leisten, denen sich Politik, Gesellschaft und Wirtschaft stellen müssen. Die nachhaltige Geldanlage wird 15 auf der ökonomischen Seite flankiert durch ein solides und sturmerprobtes Risikomanagement, das den Anleger vor den schlimmsten Auswirkungen eines Börsencrashes oder vor lange anhaltendem Kursverfall beschützt. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Anlagepolitik und der Anlagebeschränkungen des jeweiligen Teilfonds, wie sie in Anhang A „Teilfonds im Überblick“ beschrieben sind, sowie der gesetzlichen Anlagebeschränkungen. Der Fondsmanager hat das Recht, sich auf eigene Kosten und Verantwortung von Dritten, insbesondere von verschiedenen Anlageberatern, beraten zu lassen. Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der Geneon Vermögensmanagement AG abgeschlossener Fondsmanagervertrag.
Fondsmanager. Das Fondsmanagement ist an die Geneon Vermögensmanagement AG, Hamburg delegiert.