Freizeit Musterklauseln

Freizeit. 1. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jede Woche mindestens eineinhalb freie Tage zu gewähren, in der Regel den Samstagnachmittag und den Sonntag, oder, wo dies nach den Umständen nicht möglich ist, eineinhalb volle Werktage (§1173a Art. 29 Abs. 1 ABGB).
Freizeit. 19.1 Dem Arbeitnehmer werden auf Gesuch hin insbesondere folgende freie Stunden oder Tage ohne Lohnabzug gewährt, sofern sie notwendigerweise in die Arbeitszeit fallen: – Heirat des Arbeitnehmers 2 Tage – Heirat in der Familie oder Verwandtschaft 1 Tag – Geburt eines eigenen Kindes (Vaterschaftsurlaub) 3 Tage – Todesfall in der Familie – im eigenen Haushalt 3 Tage – ausserhalb des eigenen Haushaltes bis 3 Tage – Tod von anderen Verwandten oder Zeit zur Teilnahme nahen Bekannten an der Bestattung – Militärische Rekrutierung oder Inspektion nötige Zeit – Eigener Wohnungswechsel – in der Region des Wohnortes 1 Tag – bei weiterer Entfernung bis 2 Tage – Für Arzt- und Zahnarztbesuche nötige Zeit – Zur Pflege kranker Familienangehöriger im gleichen Haushalt, soweit die Pflege nicht anderweitig organisiert werden kann bis 3 Tage – Höhere Fachprüfungen, öffentlich oder staatlich subventionierte Schulexamen bis 6 Tage – Für Stellensuche nach erfolgter Kündigung nötige Zeit
Freizeit. Wenn Freizeit ausgewählt wird, wird der vereinbarte Prozentsatz laufend auf das Anspar- konto des Mitarbeiters eingezahlt. Die Wahlfreiheitstage (fritvalgsdage) können laufend - in Absprache zwischen Mitarbeiter und Betrieb - genommen werden. Die zeitliche Platzierung und Abwicklung der Wahlfrei- heitstage erfolgt unter Berücksichtigung des Betriebswohls und - so weit wie möglich - der individuellen Wünsche des Mitarbeiters. Wenn der Mitarbeiter es wünscht und der Betrieb es akzeptiert, können diese freien Tage in Stunden umgerechnet und in dieser Form abgegolten werden. Die angesparten Wahlfreiheitstage können noch nach maximal einem Jahr genommen werden, sofern hierüber eine Einigung zwischen Betrieb und Mitarbeiter erzielt werden kann. Bei Inanspruchnahme der freien Tage wird vom Ansparkonto des Mitarbeiters ein Betrag zur Deckung des jeweiligen Einkommensverlustes ausgezahlt, wobei jedoch in keinem Fall ein höherer Betrag als der auf dem Ansparkonto des Mitarbeiters ausgezahlt werden kann. Mitarbeiter und Beschäftigte, die das Recht auf Freistellung am ersten Krankheitstag des Kindes haben, haben Anspruch auf 2 Kinderbetreuungstage pro Urlaubsjahr. Die Mitarbeiter können höchstens 2 Kinderbetreuungstage pro Urlaubsjahr abhalten, egal wie viele Kinder der jeweilige Mitarbeiter hat. Die Regel bezieht sich auf Kinder unter 14 Jahren. Die Tage werden nach Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter un- ter Berücksichtigung der Erfordernisse des Unternehmens bestimmt. Kinderbetreuungstage werden ohne Lohn abgehalten, aber der Mitarbeiter kann sich einen Betrag aus seiner Wahlfreiheitsregelung auszahlen lassen.
Freizeit. 19.1 Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer werden auf Gesuch hin insbesondere folgende freie Stunden oder Tage ohne Lohnabzug gewährt: Heirat der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers 2 Tage Heirat in der Familie oder Verwandtschaft 1 Tag Geburt eines eigenen Kindes 1 Tag Todesfall in der Familie
Freizeit. Der Journalist wird im Einvernehmen mit dem Auftraggeber jährlich einmal für die Dauer von sechs Wochen von seiner Leistungspflicht entbunden. Das Durchschnittshono- rar/Pauschalhonorar wird für diese Zeit fortgezahlt. Der Journalist hat das Recht, dem Auftrag- geber einen geeigneten Vertreter für die Betreuung der in diesem Zeitraum anstehenden Arbeit / Ausgabe zu benennen, dieser wird dann entsprechend den in diesen Vertrag für den Journalisten vereinbarten Grundsätzen für den Auftraggeber tätig, d.h. der Auftraggeber zahlt dem Vertreter ebenfalls eine entsprechende Vergütung.
Freizeit. 1 Pro Woche besteht Anspruch auf eineinhalb freie Tage. Können diese nicht gewährt werden, müssen sie spätestens in den kommenden drei Monaten kompensiert oder die entsprechende Arbeitszeit muss als Überzeit ausbe- zahlt werden.
Freizeit. 19.1 Dem Arbeitnehmer werden auf Gesuch hin insbesondere folgende freie Stunden oder Tage ohne Lohnabzug gewährt, sofern sie notwendigerweise in die Arbeitszeit fallen: – Heirat des Arbeitnehmers 2 Tage – Heirat in der Familie oder Verwandtschaft 1 Tag – Geburt eines eigenen Kindes (Vaterschaftsurlaub, innerhalb der ersten 3 Monate nach der Geburt des Kindes zu beziehen) 3 Tage – Todesfall in der Familie – im eigenen Haushalt 3 Tage – ausserhalb des eigenen Haushalts bis 3 Tage – Tod von anderen Verwandten oder Zeit zur Teilnahme nahen Bekannten an der Bestattung – Militärische Rekrutierung oder Inspektion nötige Zeit – Eigener Wohnungswechsel – in der Region des Wohnorts 1 Tag – bei weiterer Entferung (ab 80km Fahrweg) bis 2 Tage – Für Arzt- und Zahnarztbesuche nötige Zeit – Zur Pflege kranker Familienangehöriger im gleichen Haushalt, soweit die Pflege nicht
Freizeit. Art. 329 Abs. 2 Art. 329 Abs. 3 Art. 329 Abs. 4
Freizeit. FFW DÖRFLEINS Dienst- und Ausbildungsplan Januar Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort Montag, 10. Januar 19.00 Uhr Übung Aktive Wehr Gerätehalle Donnerstag, 13. Januar 18.30 Uhr Jugendübung Gerätehalle Samstag, 15. Januar n. B. Ausbildungstag – FF Hallstadt taktische Ventilation Donnerstag, 20. Januar 18.30 Uhr Jugendübung Gerätehalle Donnerstag, 27. Januar 18.30 Uhr Jugendübung Gerätehalle Montag, 31. Januar 19.00 Uhr Übung Aktive Wehr Gerätehalle Flurstraße 8 xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx Kommandant Xxxxxx Xxxxxxx xxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx
Freizeit. Die Jugendlichen sind während ihres Einsatzes ein Teil Ihrer Familie. Deshalb sollen sie die Freizeit auch mit Ihnen verbringen dürfen. Xxxxxx Sie Minderjährige, die abends oder am Wochenende ausgehen möchten, nur nach Absprache mit den Eltern weggehen.