Friedenspflicht. Die GAV-Parteien unterstellen sich der absoluten Friedenspflicht. Jegliche Kampfmassnahmen wie Streik und Aussperrung sind während der Dauer dieses GAV untersagt, und zwar auch in Fragen, die durch diesen GAV und die Anhänge nicht geregelt sind.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Friedenspflicht. Die GAV-Parteien Vertragsparteien unterstellen sich der absoluten Friedenspflicht. Jegliche Kampfmassnahmen wie Streik und Aussperrung sind Das bedeutet, dass während der Dauer dieses GAV untersagtGeltungsdauer des GAV, jegliche Kampfmassnahmen, insbesondere Streik, Aussperrung und zwar Boykott, untersagt sind. Die Verpflichtung gilt auch in Fragenfür die Sektionen, die durch diesen GAV sowie für regionale, kantonale und die Anhänge nicht geregelt sindlokale Organe der syndicom.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Friedenspflicht. Die GAV-Parteien Vertragsparteien unterstellen sich der absoluten Friedenspflicht. Jegliche Kampfmassnahmen wie Streik Das bedeutet, dass wäh- rend der Geltungsdauer des GAV jegliche Kampfmassnahmen, insbesondere Streik, Aussper- rung und Aussperrung sind während der Dauer dieses GAV untersagtBoykott, untersagt sind. Die Verpflichtung gilt auch für die Sektionen sowie für regi- onale, kantonale und zwar auch in Fragen, die durch diesen GAV und die Anhänge nicht geregelt sindlokale Organe von syndicom.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag