Common use of Gegenstand der Deckung Clause in Contracts

Gegenstand der Deckung. Bietet zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungs- falles ein anderer, zum Betrieb in Deutschland zuge- lassener Versicherer eine Privathaftpflicht-Versiche- rung mit einem weitergehenden Versicherungsschutz an, als es nach diesem Vertrag der Fall ist, so wer- den dementsprechend die Leistungen für die durch diesen Vertrag versicherten Personen in dem nach- folgend genanntem Umfang erweitert, wenn • der Versicherungsnehmer durch Vorlage geeig- neter Unterlagen, insbesondere der Versiche- rungsbedingungen, den weitergehenden Versi- cherungsschutz und die Identität des betreffen- den, anderen Versicherers nachweist; • es sich bei dem Tarif des anderen Versicherers um einen, beim Eintritt des Versicherungsfalles aktuellen, für jedermann zugänglichen Tarif han- delt und der Versicherungsnehmer hiernach bei dem anderen Versicherer versicherbar gewesen wäre.

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