Common use of Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. 1.1 Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Er erbringt, sofern vereinbart, damit unmittelbar zusammenhängende zusätzliche Dienstleistungen. Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und sonstige vereinbarte Leistungen. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

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Samples: ws.huvecdn.com, ws.huvecdn.com, www.veritas-versicherungen.de

Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. 1.1 1.1. Der Versicherer bietet den versicherten Personen Versicherungsschutz für bei akut und un- vorhersehbaren Krankheiten, Unfälle Unfällen und andere anderen im Vertrag genannte Ereignissegenannten Ereignissen. Er erbringt, sofern vereinbart, damit unmittelbar zusammenhängende zusätzliche Dienstleistungen. Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer Sie gewährt bei Eintritt des Versicherungsfalles Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und im Ausland sowie für sonstige vereinbarte Leistungen. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

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Samples: www.reiseversicherung-vergleich.info

Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. 1.1 Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Er erbringt, sofern vereinbart, damit unmittelbar zusammenhängende zusätzliche zu- sätzliche Dienstleistungen. Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und sonstige vereinbarte Leistungen. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.Versicherer

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