Geltung/Vertragsschluss Musterklauseln

Geltung/Vertragsschluss. 1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge mit Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen unter Einschluss von Werkverträgen und der Lieferung nicht vertretbarer Sachen. Bei Streckengeschäften gelten ergänzend die Bedingungen der Preisliste und Versandvorschriften des beauftragten Lieferwerks. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Geltung/Vertragsschluss. I. Application, conclusion of contract
Geltung/Vertragsschluss. 1. Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwi- schen der PSI Software SE bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: PSI) und der jeweils anderen Vertragspartei (nachfolgend: Kunde) für die Leistungserbringung der PSI. Sie gelten im Rahmen laufender und künftiger Geschäftsverbindungen für die Lieferung und Erstellung von Hard- und Software, einschließlich damit verbundener Beratungsleistungen und jeweils auch für entsprechende vorver- tragliche Verhandlungen.
Geltung/Vertragsschluss. 1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Gebr. Xxxxxxxxx SE & Co. KG („Gebr. Heinemann“) mit ihren Lieferanten gelten ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“). Die AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Geltung/Vertragsschluss. 1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Gebr. Reinhard GmbH & Co. KG gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge mit Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen unter Einschluss von Werksverträgen und der Lieferung nicht vertretbarer Sa- chen. Bei Streckengeschäften gelten, ergänzend die Bedingungen der Preisliste des beauftragten Lieferwerks. Ein- kaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Geltung/Vertragsschluss. 1.1 AGB, Projekthandbuch, Rangfolge. Sämtliche Leistungen der ARAMM Xxxxxxx Xxxx, Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx (nachfolgend “Auftragnehmer”) gegenüber dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber hierzu geschlossenen Einzelvereinbarungen ( „Projekthandbuch“). Die im Abschnitt A (Allgemeine Bestimmungen) und Abschnitt E (Schlussbestimmungen) enthaltenen Regelungen gelten für sämtliche Leistungen. Die Abschnitte B bis E enthalten besondere Bestimmungen gelten ergänzend für einzelne Leistungsarten bzw. Entwicklungsmethoden des Auftragnehmers. Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (i) Projekthandbuche (höchste Priorität), (ii) Abschnitte A und F der AGB und (iii) Abschnitte B bis E der AGB.
Geltung/Vertragsschluss. 1.1. Envision Marketing Services OG (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Geltung/Vertragsschluss. 1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen der MW Baustahl GmbH gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge mit Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen unter Einschluss von Werkverträgen und der Lieferung nicht vertretbarer Sachen. Bei Streckengeschäften gelten ergänzend die Bedingungen des beauftragten Lieferwerks. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Geltung/Vertragsschluss. 1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge mit Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen unter Einschluss von Werkver- trägen und der Lieferung nicht vertretbarer Sachen. Bei Streckengeschäften gelten ergänzend die Bedingungen der Preisliste und Versandvorschriften des beauftragten Lieferwerks. Für die Bearbeitung und/oder Lieferung von Betonstahl gelten ergänzend unsere Allgemeinen Bedin- gungen für Betonstahllieferungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Geltung/Vertragsschluss. 1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) richten sich in ihrer Gültigkeit nach der aktuellen Gesetzeslage. Unsere AGB sind Grundlage unseres geschäftlichen Handelns und damit automatisch Bestandteil aller Verträge, in denen wir mit einer Arbeit beauftragt wer- den. Wenn Sie für Ihren Auftrag davon abweichende Vertragsgrundla- gen einbeziehen wollen, gelten diese nur, wenn wir nachweislich davon wissen und schriftlich zugestimmt haben.