Common use of Geltungsbereich und Vertragsgegenstand Clause in Contracts

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TOGETHER TOGETHER CCA GmbH (nachfolgend „TOGETHER CCA“ genannt) regeln die Überlassung und Nutzung von TOGETHER CCA Lizenzprogrammen. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen die TOGETHER CCA gegenüber dem Auftraggeber erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss, nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sie von TOGETHER CCA ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. 1.2 Der Begriff „Lizenzprogramm“ umfasst das Originalprogramm und kann aus Maschinen-Code (das ist die maschinenlesbare Form eines Softwareprogramms, deren Befehlsstrukturen von einer Datenverarbeitungsanlage unmittelbar ausgeführt werden können), seinen Komponenten und Dokumentationen (Beschreibungen und Anleitungen) bestehen. 1.3 Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Angebotes durch den Kunden und Gegenzeichnung durch TOGETHER CCA zustande. Weitere Bedingungen für Lizenzprogramme können sich aus Dokumenten ergeben, die von TOGETHER CCA bereitgestellt und als Anlagen Teil des jeweiligen Vertrages werden. Anlagen werden durch Bezugnahme (z.B. in einem Angebotsdokument) Vertragsbestandteil. 1.4 Sofern TOGETHER CCA im Rahmen des Vertrages Softwareprogramme für den Kunden erstellt oder anpasst („Softwareprogramme“), hat der Kunde ein vollständiges Pflichtenheft und alle erforderlichen Testdaten TOGETHER CCA in der von TOGETHER CCA geforderten Form zur Verfügung zu stellen. Das Pflichtenheft wird verbindlich, wenn TOGETHER CCA sich schriftlich damit einverstanden erklärt. Auf Wunsch unterstützt TOGETHER CCA den Kunden bei der Erstellung des Pflichtenheftes gegen gesondertes Entgelt. 1.5 TOGETHER CCA ist an ein Angebot, das dem Kunden übergeben wurde 30 Werktage gebunden, soweit kein anderer Zeitraum im Angebot genannt wird. 1.6 Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der verschiedenen Vertragsdokumente haben die Bestimmungen eines Angebotes Vorrang vor den Bestimmungen von Anlagen und diese wiederum Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB für Lizenzprogramme. 1.7 Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sie von TOGETHER CCA ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. 1.8 Termine und genauer Inhalt der Leistungen werden im jeweiligen Angebot definiert. Sofern nicht anders vereinbart, erbringt TOGETHER CCA die Leistungen in ihren Räumlichkeiten. 1.9 TOGETHER CCA erhält vom Auftraggeber alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten in der von TOGETHER CCA geforderten Form. Der Kunde wird TOGETHER CCA bei der Leistungserbringung nach besten Kräften unterstützen und alle zur Erreichung der Projektziele erforderlichen Maßnahmen ergreifen, die nicht ausdrücklich von den Leistungsverpflichtungen von TOGETHER CCA erfasst sind. Der Auftraggeber wird alle TOGETHER CCA übergebenen Informationen bei sich zusätzlich verwahren, um bei Beschädigung oder Verlust eine Rekonstruktion zu gewährleisten. Unterstützungsleistungen und Beistellungen des Kunden erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. 1.10 Sofern TOGETHER CCA im Rahmen des Vertrages Softwareprogramme für den Auftraggeber erstellt oder anpasst („Softwareprogramme“), hat der Auftraggeber ein vollständiges Pflichtenheft und alle erforderlichen Testdaten TOGETHER CCA in der von TOGETHER CCA geforderten Form zur Verfügung zu stellen. Das Pflichtenheft wird verbindlich, wenn TOGETHER CCA sich schriftlich damit einverstanden erklärt. Auf Wunsch unterstützt TOGETHER CCA den Auftraggeber bei der Erstellung des Pflichtenheftes gegen gesondertes Entgelt. 1.11 Jeder Vertragspartner nennt dem anderen einen sachkundigen Mitarbeiter, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Entscheidungen entweder zu treffen oder zu veranlassen hat. Ist ein Mitarbeiter von TOGETHER CCA wegen Krankheit, Urlaub oder anderen vom Kunden nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert, die Leistungen zu erbringen, wird TOGETHER CCA unverzüglich einen anderen geeigneten Mitarbeiter einsetzen. Im Übrigen ist TOGETHER CCA berechtigt, einen Mitarbeiter jederzeit durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter zu ersetzen. 1.12 Die Mitarbeiter von TOGETHER CCA treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden, auch wenn sie in dessen Räumen tätig werden. Der Kunde wird Xxxxxxx bezüglich der zu erbringenden Leistungen ausschließlich durch seinen benannten Ansprechpartner dem von TOGETHER CCA benannten Ansprechpartner übermitteln und den Mitarbeitern von TOGETHER CCA keine Weisungen erteilen. Soweit TOGETHER CCA in den Räumen des Kunden tätig wird, stellt dieser angemessen ausgestattete Arbeitsplätze zur Verfügung und sorgt für den zur Leistungserbringung notwendigen Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden. 1.13 Der Kunde wird von TOGETHER CCA im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter während der Dauer des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall des Zuwiderhandelns an TOGETHER CCA eine Vertragsstrafe in der Höhe des sechsfachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt von TOGETHER CCA bezogen hat zu bezahlen. 1.14 TOGETHER CCA kann sich bei der Erbringung ihrer Leistungen auch Dritter bedienen. 1.15 Sofern nicht anders vereinbart ist die Erbringung von Schulungsleistungen durch TOGETHER CCA nicht vom Vertrag erfasst. 1.16 Soweit gesetzlich zulässig, unterliegen Ansprüche aus einem Vertrag zu diesen AGB einer zweijährigen Verjährungsfrist (ausgenommen die unter dem Punkt Gewährleistung getroffene Regelung). 1.17 Update ist eine weiterentwickelte Fassung eines Softwareproduktes, die Fehlerkorrekturen oder -umgehungen und daneben eventuell kleinere Leistungs- oder Funktionserweiterungen enthält und als Update von TOGETHER CCA bestimmt ist, z. B. durch die Veränderung der Ziffer nach der Dezimalstelle in der Produktbezeichnung (TOGETHER CCA9 9.1 auf TOGETHER CCA9 9.2). 1.18 Upgrade ist eine weiterentwickelte Fassung eines Softwareproduktes, die wesentliche Änderungen, Leistungs- oder Funktionserweiterungen enthält und als Upgrade von TOGETHER CCA bestimmt ist, z.B. durch die Veränderung der Ziffer vor der Dezimalstelle in der Produktbezeichnung (TOGETHER CCA9 9.0 auf TOGETHER CCA9 10.0). 1.19 Verbundene Gesellschaften sind Unternehmen, in denen ein Vertragspartner direkt oder indirekt (a) über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügt oder (b) mehr als die Hälfte der Mitglieder des Leitungs- oder Verwaltungsorgans oder der zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organe bestellen kann oder (c) das Recht hat, die Geschäfte des Unternehmens zu führen.

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Samples: Consulting Agreement, Consulting Agreement

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TOGETHER Die TOGETHER CCA GmbH (nachfolgend „TOGETHER CCA“ genannt) regeln erbringt für den Auftraggeber die Überlassung im Vertrag und Nutzung von TOGETHER CCA Lizenzprogrammenden Vertragsdokumenten wie z.B. Angebote vereinbarten Dienstleistungen (z.B. Serviceleistungen, Installationsleistungen und Lieferungen) auf dem Gebiet der Informationstechnologie. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen Dienstleistungen die TOGETHER CCA gegenüber dem Auftraggeber erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss, nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sie von TOGETHER CCA ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. 1.2 Der Begriff „Lizenzprogramm“ umfasst das Originalprogramm und kann aus Maschinen-Code (das ist die maschinenlesbare Form eines Softwareprogramms, deren Befehlsstrukturen von einer Datenverarbeitungsanlage unmittelbar ausgeführt werden können), seinen Komponenten und Dokumentationen (Beschreibungen und Anleitungen) bestehen. 1.3 Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Angebotes durch den Kunden und Gegenzeichnung durch TOGETHER CCA zustande. Weitere Bedingungen für Lizenzprogramme können sich aus Dokumenten ergeben, die von TOGETHER CCA bereitgestellt und als Anlagen Teil des jeweiligen Vertrages werden. Anlagen werden durch Bezugnahme (z.B. in einem Angebotsdokument) Vertragsbestandteil. 1.4 Sofern TOGETHER CCA im Rahmen des Vertrages Softwareprogramme für den Kunden erstellt oder anpasst („Softwareprogramme“), hat der Kunde ein vollständiges Pflichtenheft und alle erforderlichen Testdaten TOGETHER CCA in der von TOGETHER CCA geforderten Form zur Verfügung zu stellen. Das Pflichtenheft wird verbindlich, wenn TOGETHER CCA sich schriftlich damit einverstanden erklärt. Auf Wunsch unterstützt TOGETHER CCA den Kunden bei der Erstellung des Pflichtenheftes gegen gesondertes Entgelt. 1.5 TOGETHER CCA ist an ein Angebot, das dem Kunden übergeben wurde 30 Werktage gebunden, soweit kein anderer Zeitraum im Angebot genannt wird. 1.6 Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der verschiedenen Vertragsdokumente haben die Bestimmungen eines Angebotes Vorrang vor den Bestimmungen von Anlagen und diese wiederum Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB für Lizenzprogramme. 1.7 Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sie von TOGETHER CCA ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. 1.8 Termine und genauer Inhalt der Leistungen werden im jeweiligen Angebot definiert. Sofern nicht anders vereinbart, erbringt TOGETHER CCA die Leistungen in ihren Räumlichkeiten. 1.9 TOGETHER CCA erhält vom Auftraggeber alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten in der von TOGETHER CCA geforderten Form. Der Kunde wird TOGETHER CCA bei der Leistungserbringung nach besten Kräften unterstützen und alle zur Erreichung der Projektziele erforderlichen Maßnahmen ergreifen, die nicht ausdrücklich von den Leistungsverpflichtungen von TOGETHER CCA erfasst sind. Der Auftraggeber wird alle TOGETHER CCA übergebenen Informationen bei sich zusätzlich verwahren, um bei Beschädigung oder Verlust eine Rekonstruktion zu gewährleisten. . 1.3 Unterstützungsleistungen und Beistellungen des Kunden erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. 1.10 1.4 Sofern TOGETHER CCA im Rahmen des Vertrages Softwareprogramme für den Auftraggeber erstellt oder anpasst („Softwareprogramme“), hat der Auftraggeber ein vollständiges Pflichtenheft und alle erforderlichen Testdaten TOGETHER CCA in der von TOGETHER CCA geforderten Form zur Verfügung zu stellen. Das Pflichtenheft wird verbindlich, wenn TOGETHER CCA sich schriftlich damit einverstanden erklärt. Auf Wunsch unterstützt TOGETHER CCA den Auftraggeber bei der Erstellung des Pflichtenheftes gegen gesondertes Entgelt. TOGETHER CCA ist an ein 1.5 Angebot, das dem Kunden übergeben wurde 30 Werktage gebunden, soweit keine anderer Zeitraum im Angebot genannt wird. 1.11 1.6 Jeder Vertragspartner nennt dem anderen einen sachkundigen Mitarbeiter, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Entscheidungen entweder zu treffen oder zu veranlassen hat. Ist ein Mitarbeiter von TOGETHER CCA wegen Krankheit, Urlaub oder anderen vom Kunden nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert, die Leistungen zu erbringen, wird TOGETHER CCA unverzüglich einen anderen geeigneten Mitarbeiter einsetzen. Im Übrigen ist TOGETHER CCA berechtigt, einen Mitarbeiter jederzeit durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter zu ersetzen. 1.12 1.7 Die Mitarbeiter von TOGETHER CCA treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden, auch wenn sie in dessen Räumen tätig werden. Der Kunde wird Xxxxxxx bezüglich der zu erbringenden Leistungen ausschließlich durch seinen benannten Ansprechpartner dem von TOGETHER CCA benannten Ansprechpartner übermitteln und den Mitarbeitern von TOGETHER CCA keine Weisungen erteilen. Soweit TOGETHER CCA in den Räumen des Kunden tätig wird, stellt dieser angemessen ausgestattete Arbeitsplätze zur Verfügung und sorgt für den zur Leistungserbringung notwendigen Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden. 1.13 1.8 Der Kunde wird von TOGETHER CCA im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzte Mitarbeiter während der Dauer des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall des Zuwiderhandelns an TOGETHER CCA eine Vertragsstrafe in der Höhe des sechsfachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt von TOGETHER CCA bezogen hat zu bezahlen. 1.14 1.9 TOGETHER CCA kann sich bei der Erbringung ihrer Leistungen auch Dritter bedienen. 1.15 1.10 Sofern nicht anders vereinbart ist die Erbringung von Schulungsleistungen durch TOGETHER CCA nicht vom Vertrag erfasst. 1.16 Soweit gesetzlich zulässig, unterliegen Ansprüche aus einem Vertrag zu diesen 1.11 Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der verschiedenen Vertragsdokumente haben die Bestimmungen eines Angebotes Vorrang vor den Bestimmungen von Anlagen und diese wiederum Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB einer zweijährigen Verjährungsfrist (ausgenommen die unter dem Punkt Gewährleistung getroffene Regelung)für Dienstleistungen. 1.17 Update ist eine weiterentwickelte Fassung eines Softwareproduktes, die Fehlerkorrekturen oder -umgehungen und daneben eventuell kleinere Leistungs- oder Funktionserweiterungen enthält und als Update von TOGETHER CCA bestimmt ist, z. B. durch die Veränderung der Ziffer nach der Dezimalstelle in der Produktbezeichnung (TOGETHER CCA9 9.1 auf TOGETHER CCA9 9.2). 1.18 Upgrade ist eine weiterentwickelte Fassung eines Softwareproduktes, die wesentliche Änderungen, Leistungs- oder Funktionserweiterungen enthält und als Upgrade von TOGETHER CCA bestimmt ist, z.B. durch die Veränderung der Ziffer vor der Dezimalstelle in der Produktbezeichnung (TOGETHER CCA9 9.0 auf TOGETHER CCA9 10.0). 1.19 Verbundene Gesellschaften sind Unternehmen, in denen ein Vertragspartner direkt oder indirekt (a) über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügt oder (b) mehr als die Hälfte der Mitglieder des Leitungs- oder Verwaltungsorgans oder der zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organe bestellen kann oder (c) das Recht hat, die Geschäfte des Unternehmens zu führen.

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