Gerichtsstände. Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
Gerichtsstände. L.2.1 Wenn Sie uns verklagen
Gerichtsstände. Wenn Sie uns verklagen
Gerichtsstände. Die Gerichtsstände für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Gerichtsstände. M Bedingungsänderung
Gerichtsstände. L.2.1 Wenn Sie uns verklagen Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen: • dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, • dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Nieder- lassung örtlich zuständig ist.
Gerichtsstände. M.2 Anzeigen/Willenserklärungen N Bedingungsänderung Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System
Gerichtsstände. 9.3.1 Klagen gegen das Versicherungsunternehmen
Gerichtsstände. Wenn Sie uns verklagen 1) Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen: – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, – dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist. Wenn wir Sie verklagen 2) Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen: – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, – dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben. Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt Anzeigen und Willens- erklärungen
Gerichtsstände. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 13, 17, 21, 29 ZPO sowie § 215 VVG.