Common use of Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Clause in Contracts

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch be- rechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

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Samples: www.jansen-tholen.de

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand Gerichtstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches öffentlich -rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz Sitz des Verkäufers, Gerichtsstand ist Offenbach/Main. Der Verkäufer ist jedoch be- rechtigtberechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

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Samples: www.empgmbh.de

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- Scheck-und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch be- rechtigtberechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

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Samples: gpphotovoltaik.de

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch be- rechtigtberechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

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Samples: www.carlgoetz.de

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches öffentlich-­‐rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch be- rechtigtberechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

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Samples: wp.carloshahn.com

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (( einschließlich Scheck- und WechselklagenWechselklagen ) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch be- rechtigtberechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

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Samples: plyquet.net

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und WechselklagenWechsel- klagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch be- rechtigtberechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

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Samples: dicken-hilgers.de

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (( einschließlich Scheck- und WechselklagenWechselklagen ) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch be- rechtigtberechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

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Samples: www.holztusche.de

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch be- rechtigtberechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

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Samples: www.niermann-tautz.de