Common use of Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Clause in Contracts

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus dem die- sen AVB-Forschung zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist dem Streitwert nach das Be- zirksgericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem von dem:der Auftragnehmer:in wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus dem die- sen AVB-Forschung IT/SW zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist dem abhängig vom Streitwert nach das Be- zirksgericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Warenkauf, zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem von dem:der Auftragnehmer:in Auftragnehmerin/des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus mit dem die- sen Ver- tragsverhältnis, dem diese AVB-Forschung zugrundeliegenden Vertragsverhältnis IT/HW zugrunde liegen, ist dem Streitwert nach das Be- zirksgericht Bezirks- gericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem von dem:der Auftragnehmer:in Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus mit dem die- sen Ver- tragsverhältnis, dem diese AVB-Forschung zugrundeliegenden Vertragsverhältnis IT/HW zugrunde liegen, ist dem Streitwert nach das Be- zirksgericht Bezirks- gericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem von dem:der Auftragnehmer:in des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus dem die- sen AVB-Forschung IT/SW zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist dem Streitwert nach das Be- zirksgericht Bezirks- gericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Warenkauf, zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem von dem:der Auftragnehmer:in des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus dem die- sen AVB-Forschung zugrundeliegenden IT/PROJEKTE zugrundliegenden Vertragsverhältnis ist dem abhängig vom Streitwert nach das Be- zirksgericht Bezirksgericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem von dem:der Auftragnehmer:in Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus dem die- sen AVB-Forschung IT/PROJEKTE zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist dem Streitwert nach das Be- zirksgericht Bezirksgericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem von dem:der Auftragnehmer:in des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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