Common use of Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Clause in Contracts

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus dem die- sen AVB-IT/PROJEKTE zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist dem Streitwert nach das Bezirksgericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus dem die- sen AVB-IT/PROJEKTE SW zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist dem Streitwert nach das Bezirksgericht Bezirks- gericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Warenkauf, zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus dem die- sen AVB-IT/PROJEKTE SW zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist dem abhängig vom Streitwert nach das Bezirksgericht Be- zirksgericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Warenkauf, zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus mit dem die- sen Ver- tragsverhältnis, dem diese AVB-IT/PROJEKTE zugrundeliegenden Vertragsverhältnis HW zugrunde liegen, ist dem Streitwert nach das Bezirksgericht Bezirks- gericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus mit dem die- sen Ver- tragsverhältnis, dem diese AVB-IT/PROJEKTE zugrundeliegenden Vertragsverhältnis HW zugrunde liegen, ist dem Streitwert nach das Bezirksgericht Bezirks- gericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus dem die- sen AVB-IT/PROJEKTE zugrundeliegenden zugrundliegenden Vertragsverhältnis ist dem abhängig vom Streitwert nach das Bezirksgericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang aus dem die- sen AVB-IT/PROJEKTE Forschung zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist dem Streitwert nach das Bezirksgericht Be- zirksgericht für Handelssachen bzw. das Handelsgericht Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen die internationalen Verweisungsnormen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zur Anwendung. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen oder Ähnli- chem des Auftragnehmers von dem:der Auftragnehmer:in wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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