Gerichtsstand und Recht. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – ein- schließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz des Lizenzgebers, in Wien jenes im Sprengel des Bezirksgerichtes Innere Stadt, ausschließlich zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand und Recht. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – ein- schließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz des Verkäufers. Der Vertrag un-terliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungs-normen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Na-tionen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausge- schlossen.
Gerichtsstand und Recht. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten -einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz des Verkäufers ausschließlich zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand und Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kiel.
Gerichtsstand und Recht. 11.1 Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Berlin vereinbart.
Gerichtsstand und Recht. 14.1 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist der Ort, an dem der Anbieter seinen Sitz hat, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Gerichtsstand und Recht. 20.1. Unbeschadet der Bestimmung in Art. 19, wird jeder zwischen den Parteien über die Auslegung, An- wendung und/oder Ausführung des vorliegenden Vertrages entstehende Streitfall, laut Schiedsordnung des Schiedsgerichtes der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen dem Schiedsge- richt selbst übergeben. Die Entscheidung ist unanfechtbar und soll von einem Schiedsrichtersenat, bestehend aus drei Schiedsrichtern gemäß Schiedsordnung des genannten Schiedsgerichtes getroffen werden. Als Ver- fahrenssprache gilt die deutsche Sprache.
Gerichtsstand und Recht. Die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Schweiz. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Standort der Firma. ANNEX 1: Lieferzonen Pauschalkosten - Die Wegspesen betragen pauschal ab Zone 1 210.00 CHF Region 1 180.00 CHF Zone 2 310.00 CHF Region 2 290.00 CHF Zone 3 400.00 CHF Region 3 420.00 CHF Zone 4 610.00 CHF Region 4 610.00 CHF
Gerichtsstand und Recht. Gerichtsstand ist Wien. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Wien, im Oktober 2003 Basis are the General Conditions of the electrical and electronics industry in AT issued by the Association of the Electrical and Electronics industry in AT (04/1994). These General Terms and Conditions of the electrical and electronics industry in Austria are fundamentally for legal transactions between companies designed. Should it exceptionally legal transactions with consumers within the meaning of § 1 paragraph 1 item 2 of the Consumer Protection Act is based are placed, they are valid only insofar as they do not contradict the provisions of the first major piece of this law.
Gerichtsstand und Recht. 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehun- gen gilt deutsches Recht.