Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Musterklauseln

Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Ausdrücklich ausgeschlossen werden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, und zwar auch dann, wenn sich der Auftragnehmer im zukünftigen oder vergangenen Schriftverkehr darauf bezieht oder darauf hinweist bzw. darauf bezogen oder hingewiesen hat. Insbesondere werden Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand nicht Vertragsbestandteil.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenom- men sind und den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht widersprechen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingun- gen des Auftragnehmers Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen beinhalten, führt dies gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 4 Unterschwellenvergabeordnung – UVgO bzw.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Anga- ben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nur dann, wenn sie von der Auftraggeberin aus- drücklich und schriftlich angenommen sind.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Ihre Geschäftsbedingungen dürfen Sie Ihrem Angebot nicht beifügen. Dies wäre eine vergaberechtlich unzulässige Änderung der Verdingungsunterlagen, die zum Ausschluss Ihres Angebots führen würde.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Es gelten ausschließlich die Geschäfts- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Die Geltung jeglicher Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ohne das ausdrückliche schriftliche Anerkenntnis des Auftrag- gebers werden die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers auch dann nicht Ver- tragsinhalt, wenn ihnen nicht widersprochen wird.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich ange- nommen sind. Sofern ein Angebot eigene Geschäftsbedingungen enthält, der Bieter jedoch nicht ausdrücklich und individuell auf die Einbeziehung dieser verweist, gelten seine Geschäftsbedingungen nicht als Bestandteil seines Angebotes. Sofern die Geschäftsbedingungen ausdrücklich und individuell einbezogen werden, wird das Angebot ausge- schlossen.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. (Zu § 1)
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Anga- ben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schrift- lich angenommen sind und den Vertragsbedingungen des Auftraggebers nicht widersprechen. Ansonsten haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers keine Gültigkeit. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Auftragnehmer diese seinem Angebot zugrunde legt oder in sonstigen Schriftstücken auf diese Bezug nimmt.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Es gelten grundsätzlich nur die Geschäftsbedingungen der Stadt Emsdetten, es sei denn, die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand wurden durch die Stadt Emsdetten ausdrücklich und schriftlich angenommen.