Common use of Gewährleistung, Haftung Clause in Contracts

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.

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Samples: Endbenutzerlizenzvereinbarung (Eula), Endbenutzerlizenzvereinbarung (Eula)

Gewährleistung, Haftung. (1) Der Kunde hat zur Erhaltung seiner Gewährleistungsan- sprüche wegen offensichtlicher Mängel oder Unvollständigkeit einer Leistung den Fehler innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Leistung schriftlich zu melden. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt diese Frist ab Entdeckbarkeit der Fehler. (2) Nach Maßgabe des Vorstehenden übernimmt BITWORKS ei- ne Gewährleistung von 6 Monaten nach Gefahrübergang, wobei eventuelle Ansprüche aus einer längeren Gewährleistung des Herstellers oder unserer sonstigen Vorlieferanten unberührt bleiben, die wir hiermit für den Zeitpunkt des Ablaufs unserer eigenen Gewährleistung an den Kunden abtreten. (3) BITWORKS ist nur für solche Mängel gewährleistungspflich- tig, die nachweisbar auf vor der Lieferung liegenden Umständen beruhen und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREdie Brauchbarkeit des Liefergegenstandes nicht nur unerheblich beeinträchtigen. (4) Bei berechtigten Beanstandungen des Kunden wird BIT- WORKS die Liefergegenstände oder Teile hiervon nach seiner Xxxx nachbessern oder neu liefern. Für Sach- den Fall, dass eine Nachbesserung und Rechtsmängel haftet BOSCHeine zweite Nachbesserung fehlschlagen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- kann der Kunde wahlweise die Herabsetzung des Preises oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatdie Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWAREBITWORKS ist jedoch berechtigt, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habengewählte Nacherfüllung zu verweigern, beträgt 12 Monatewenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Dies gilt nichtBITWORKS kann die Nacherfüllung auch ins- gesamt verweigern, soweit wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kos- ten für sie durchführbar ist. (5) Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Fehler be- schränkt. (6) Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Män- geln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Be- dienungsfehler entstehen. (7) Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern Lieferun- gen in nicht von BITWORKS freigegebenen Systemkonfiguratio- nen (Hardware, Betriebssysteme, Netzwerke, Datenbanken) eingesetzt werden. (8) Jede Gewährleistung erlischt, wenn BITWORKS hierzu nicht angemessen Zeit und Gelegenheit gegeben wird und wenn der Kunde selbst Mängelbeseitigungsarbeiten ohne die Einwilligung von BITWORKS durchführt oder durchführen lässt. (9) Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann BITWORKS diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Ge- währleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu bezahlen sind. (10) Bei wesentlichen Fremderzeugnissen beschränkt sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie von BITWORKS auf die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe Abtretung der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für SchädenHaftungsansprü- che, die vorsätzlich uns gegenüber dem Zulieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Unsere Gewährleistungspflicht lebt erst nach erfolg- loser gerichtlicher Inanspruchnahme des Dritten durch den Kunden auf. (11) Der Kunde hat für die eigene Datensicherung Sorge zu tra- gen, da die Daten bei Reparatur- und Installationseingriffen ver- loren gehen können. BITWORKS haftet nicht für die Wiederbe- schaffung von Daten. (12) Es besteht Einigkeit, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht auszuschließen sind und dass ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb sowie die vollständige Beseitigung eventuel- ler Programmfehler nicht gewährleistet werden kann. (13) Hat der Kunde BITWORKS wegen Gewährleistung in An- spruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel BIT- WORKS nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von BITWORKS grob fahrlässig verursacht wurdenoder vorsätzlich zu vertreten hat, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHentstandenen Aufwand zu ersetzen.

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Samples: Agbs Für Werk Und Dienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Für die Rechte von Creos bei Sach- und Haftung für unentgeltliche SOFTWARERechtsmängeln der Ware/ Werkleistung (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Auftragnehmer insbesondere dafür, dass die Ware/Werkleistung bei Gefahrübergang auf Creos die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in der Bestellung von Creos – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Bedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von Creos, vom Auftragnehmer oder vom Hersteller stammt. Abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen Creos Mängelansprüche un- eingeschränkt auch dann zu, wenn Creos der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Für Sach- die kaufmännische Untersuchungs- und Rechtsmängel haftet BOSCHRügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, gleich aus welchem Rechtsgrund381 HGB) mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht von Creos beschränkt sich auf Mängel, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- die bei Wareneingangskontrolle durch Creos oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatdurch einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Creos unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei der Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen haften BOSCHkommt es darauf an, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensUmstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben Die Rügepflicht von Creos für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWAREUnbeschadet der Untersuchungspflicht von Creos gilt eine Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird. Sollte Zur Nacherfüllung gehört auch der Ausbau der mangelhaften Ware/ Werkleistung und der erneute Einbau, sofern die SOFTWARE einen behebbaren Sach- Ware/ Werkleistung ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gemäß in eine andere Sache eingebaut oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen an eine andere Sache angebracht wurde. Der gesetzliche Anspruch von Creos auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur AnwendungErsatz entsprechender Aufwendungen bleibt unberührt. Die Gewährleistungsfrist für Sach- zum Zwecke der Prüfung und Rechtsmängel für SOFTWARENacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftragnehmer auch dann, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenwenn sich herausstellt, beträgt 12 Monatedass tatsächlich kein Mangel vorlag. Dies gilt nichtDie Schadensersatzhaftung von Creos bei unberechtigtem Mängelbeseitigungs- verlangen bleibt unberührt; insoweit haftet Creos jedoch nur, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich wenn Creos erkannt oder grob fahrlässig verursacht wurdennicht erkannt hat, • für Schäden aus dass kein Mangel vorlag. Unbeschadet der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien gesetzlichen Rechte von Creos und der Regelungen in dem Umfang Ziffer 12.5 dieser AEB gilt: Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach der Xxxx von dem Zweck Creos durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung oder Herstellung einer mangelfreien Sache – innerhalb einer von Creos gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann Creos den Mangel selbst beseitigen und vom Auftragnehmer Ersatz der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. Personenschädeneinen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Auftragnehmer fehlgeschlagen oder für Creos unzumutbar (z. B. wegen besonderer Dringlichkeit, • In Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen wird Creos den Fällen der Produkthaftung Auftragnehmer unverzüglich, nach dem ProdukthaftungsgesetzMöglichkeit vorher, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatzunterrichten. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden Creos bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises bzw. der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem hat Creos nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung Schadens- und Aufwendungsersatz. Im Falle der Verletzung von Schutzrechten Dritter wird der Auftragnehmer Creos im Rahmen Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schutzrechtsverletzungen auf erstes Anfordern freistellen. Im Übrigen wird der Auftragnehmer Creos von allen Schadensersatzansprüchen Dritter, die gegenüber Creos aus Gründen geltend gemacht werden, die in einer mangelhaften Lieferung/ Leistung des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)Auftragnehmers beruhen, im Innenverhältnis auf erstes Anfordern freistellen. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten für mangelhafte Lieferungen/ Leistungen eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Die jeweilige Freistellung in Ziffer 12.8 bzw. einfachen ErfüllungsgehilfenZiffer 12.9 dieser AEB umfasst auch die Kosten und Auslagen der Verteidigung von Creos gegen derartige Ansprüche, Rechte und Forderungen Dritter. Sind Sie Unternehmer Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, im Sinne Falle einer Inanspruchnahme gemäß Ziffer 12.8 bzw. Ziffer 12.9 dieser AEB Creos durch die Bereitstellung aller dazu erforderlichen Informationen und Unterlagen bei der Verteidigung gegen die Inanspruchnahme zu unterstützen. Creos wird die Interessen des Auftragnehmers hierbei angemessen berücksichtigen. Die Verjährungsfrist für Freistellungsansprüche der Creos gegen den Auftragnehmer nach den Ziffern 12.8 und 12.9 dieser AEB beträgt 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit von § 14 BGBAnsprüchen Dritter. Das Haftpflichtrisiko, vereinbaren die Parteiendas sich für den Auftragnehmer aus der Erbringung der Leistung und aus den in Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ergibt, dass hat der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen Auftragnehmer auf seine Kosten durch eine Versicherung abzudecken. Auf Verlangen der Creos hat der Auftragnehmer dies zu belegen. Der Versicherungsschutz gemäß Ziffer 12.13 dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch AEB ist bei Vertragsschluss nachzuweisen und für die Haftung gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Falls der OrganeVersicherungsschutz sich ändert oder nicht mehr besteht, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfenist der Auftragnehmer verpflichtet, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHdies Creos unverzüglich mitzuteilen.

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Samples: Allgemeine Einkaufs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Einkaufs Und Zahlungsbedingungen (Aeb)

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung (1) BITWORKS gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem ge- wöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. (2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREbeginnt mit dem Tag der Ablieferung. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHIst der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- so beträgt die Gewährleis- tungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Während der Ge- währleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde BITWORKS unverzüglich schriftlich zu melden. (3) Bei Mängeln oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatFehlen ausdrücklich zugesicherter Eigen- schaften ist BITWORKS innerhalb angemessener Frist zu tref- fenden Xxxx zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Übrigen haften BOSCHFalle des Fehlschlagens, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzöge- rung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde nach seiner Xxxx Rückgängigmachung des Vertrages (Wand- lung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlan- gen. (4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustim- mung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt, soweit der Kunde nicht den Nachweis führt, dass die be- treffenden Mängel nicht durch diese Änderung verursacht wor- den sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. (5) Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Män- geln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Be- dienungsfehler entstehen. (6) Bei Mängeln an Handelsware gelten die Gewährleistungs- bedingungen des Herstellers/ Lieferanten. Nur wenn die gericht- liche Durchsetzung der Ansprüche gegen diese erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund eines Insolvenzverfahrens, aus- sichtslos ist, haftet BITWORKS subsidiär, aber nicht strenger als der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur jeweilige Hersteller oder Vorlieferant. (7) Eine im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensEinzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. (8) Für nicht von der BITWORKS hergestellte Software wird keine Gewährleistung übernommen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte Es gelten die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHLi- zenzbedingungen ersichtlichen Rechte.

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Samples: Agbs Für Hardware Und Softwarelieferungen (Kaufvertrag), Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Bei allen Fehlern, insbesondere Fabrikations- und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREMaterialfehlern, leisten wir Gewähr in der Form, das nach unserer Xxxx der Fehler durch Reparatur beseitigt (Nachbesserung), die Ware umgetauscht (Ersatzlieferung) oder der Kaufpreis gut- geschrieben wird. 2. Der Besteller ist verpflichtet, die von uns angelieferte Xxxx unverzüglich auf ihre Beschaffenheit und eventuelle Mängel zu überprüfen. Rügen oder sonstige Bean- standungen (z. B. von Gewicht und Menge) müssen unverzüglich, spätestens inner- halb von 8 Tagen, nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. 3. Für Sach- alle nicht mehr bei der Auslieferung feststellbaren Mängel bestehen Gewähr- leistungsansprüche nur, wenn sie innerhalb von 12 Monaten ab dem Tag des Gefahr- überganges aufgetreten sind. Diese Frist verlängert sich um die Dauer der Betriebs- unterbrechung oder durch Nachbesserungsmaßnahmen unsererseits. 4. Zur Mängelbeseitigung ist uns angemessene Zeit und Rechtsmängel haftet BOSCHGelegenheit zu gewähren, andernfalls sind wir von der Haftung befreit. 5. Kommen wir innerhalb einer angemessenen Nachfrist unserer Gewährleistungsver- pflichtung nach diesem Abschnitt nicht nach oder scheitert eine Nachbesserung, so hat der Besteller das Recht auf Minderung oder Wandelung. 6. Berechtigte Mängelrügen berühren die Durchführung des Vertrages in anderen Teilen, insbesondere auch in Bezug auf Teillieferungen und die vereinbarten Zahlungstermine nicht. Das Recht, deswegen Zahlungen zurückzuhalten, ist in solchen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, dass durch die bereits erfolgten Zahlungen der Wert der gelieferten Waren bereits überstiegen ist. 7. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf die natürliche Abnutzung und auf Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Be- handlung, übermäßiger Beanspruchung ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. 8. Unsachgemäße Änderung und Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder durch Dritte beseitigen unsere Gewährleistungsverpflichtung. 9. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen übernehmen wir nur im Rahmen von § 439 Abs. 2 BGB. 10. Weitergehende Ansprüche des Bestellers als die in Abschnitt VII (wegen Verzugs oder Unmöglichkeit) oder in diesem Abschnitt genannten sind uns gegenüber ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz von Xxxxxxx, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (mittelbare Schäden). Diese Haftungsein- schränkung gilt aber nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft aus gesetzlichen Gründen zwingend gehaftet wird oder für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Diese Haftungsregelungen gelten auch für alle anderen Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCHinsbesondere bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften außerhalb der zwingenden Haftungsfolge, dessen gesetzliche Vertreter der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehlern, Verschulden vor und bei Vertragsschluss sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund in Fällen interner Ausgleichspflichten bei der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHProdukthaftung.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel 9.1 Der Veranstalter haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes für: - eine gewissenhafte Reisevorbereitung - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger - die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Sinne von § 14 BGBProspekt des Veranstalters - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. 9.2 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, vereinbaren kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die ParteienAbhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann die Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kundenzumutbar ist und der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigefügt wurde und die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Fehlt der Reise eine zugesicherte Eigenschaft oder tritt ein Mangel auf, ist der Kunde verpflichtet, dies zunächst unverzüglich gegenüber dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entsprichtVeranstalter: GTN Golf Travel Network GmbH . Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für AufwendungsersatzansprücheXxxxxxxx. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt 00, 00000 Xxxxxxx . Telefon 040 - 00 000 00 0, Telefax : 040 - 60 533 79 94 zu rügen, soweit eine Reiseleitung vor Ort nicht erreichbar ist, gilt dies auch für um ihm Gelegenheit zu geben, sofortige Abhilfe zu veranlassen. Unterlässt der Kunde die Haftung Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderung und vertraglichen Schadenser- satzansprüchen aufgrund des Mangels ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der Organedie Reise erheblich beeinträchtigt, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfenist nur dann zulässig, einschließlich wenn der Mitarbeiter von BOSCHVeranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde dem Veranstalter hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe un-möglich, vom Veranstalter verweigert oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonders Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

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Samples: Reiseanmeldung, Reiseanmeldung

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt 37 Monate und Haftung beginnt mit dem Tag zu laufen, an welchem die Ware von uns endgültig übernommen wurde. Die Vermutung des § 924 ABGB gilt für unentgeltliche SOFTWAREdie gesamte Dauer der Gewährleistung. Für Sach- die Anbringung der Mängelrüge, sowie die Geltendmachung und Rechtsmängel haftet BOSCHDurchsetzung unserer anderen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrundgesetzlicher oder vertraglicher Art, innerhalb der Gewährleistungsfrist, sind wir weder hinsichtlich offener noch versteckter Mängel an die Einhaltung irgendwelcher gesetzlich festgelegter oder anderweitig vorgeschriebener Frist gebunden. Eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß den §§ 377 ff UGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die während der Gewährleistungsfrist gerügten Mängel können noch innerhalb von einem Jahr nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden und der Lieferant verzichtet diesbezüglich auf den Einwand der Verjährung. Wir sind auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist berechtigt die Mängelrüge hinsichtlich Mängel, welche innerhalb der Gewährleistungsfrist auch mit wirtschaftlich vernünftigem und üblichem Aufwand nicht festgestellt werden können, in einem Zeitraum von 3 Monaten ab Entdeckung des Mangels anzubringen und der Lieferant ist verpflichtet auch für diese Mängel Gewähr zu leisten. Unsere Bestätigung auf dem Gegenschein und/oder unsere Empfangsquittung über die Warenannahme gelten immer nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- mit Vorbehalt, d.h. die Ware gilt erst dann als übernommen, wenn die nachträglich erwiesene Begutachtung keine Untermengen und/oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatMängel ergibt. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur Sollte sich ein Mangel erst im Falle eines vorsätzlichen Lauf der Verarbeitung der gelieferten Waren durch uns ergeben, der auf Nichteinhaltung der von uns in der Bestellung geforderten und angeführten Spezifikationen und/oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den der handelsüblichen Qualität zurückzuführen ist, so steht uns als Schadenersatzanspruch neben anderen Schäden auch der Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisender, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungim Zusammenhang mit der Verwendung des schadhaften Materials, frustrierten Aufwendungen zu. Die Gewährleistungsfrist Haftung des Lieferanten ist unbeschränkt. Der Lieferant haftet uns weiters verschuldensunabhängig für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für sämtliche Schäden, die vorsätzlich durch Fehler der gelieferten Ware verursacht werden, insbesondere gegen uns erhobene Gewährleistungs- und/oder grob fahrlässig verursacht wurdenSchadenersatzansprüche Dritter, • für Schäden aus und ist verpflichtet uns volle Genugtuung zu leisten. An den gelieferten Waren dürfen zum Zeitpunkt der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt istÜbernahme durch uns keine Sicherungsrechte Dritter, • im Falle von Xxxxxxxwelcher Art auch immer, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHbestehen.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Wir leisten Gewähr dafür, dass unsere Produkte bei Gefahrübergang mangelfrei sind und Haftung die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Soweit wir digitale Inhalte zur Verfügung stellen, informieren wir über Aktualisierungen, die für unentgeltliche SOFTWAREden Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHNimmt ein Kunde trotz einer Information unsererseits eine Aktualisierung nicht vor, gleich aus welchem Rechtsgrundentfällt unsere Haftung, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatwenn der Produktmangel auf das Fehlen der Aktualisierung zurückzuführen ist. 2. Im Übrigen haften BOSCHWir entscheiden bei digitalen Produkten, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur wie wir im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf Mangels an einem digitalen Produkt den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadensvertragsgemäßen Zustand herstellen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, Bei allen anderen Produkten haben Sie nach Ihrer Xxxx einen Anspruch Nachlieferungs- oder Beseitigungsanspruch. Wir können allerdings die Leistung verweigern, wenn uns der Kunde trotz einer Aufforderung unsererseits die beanstandete Ware nicht zur Überprüfung zur Verfügung stellt. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die dem Kunden bei Vertragsabschluss oder bei Entgegennahme/Abnahme bekannt waren, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat sich seine Rechte ausdrücklich vorbehalten. 3. Transportschäden entbinden uns nicht von unseren gesetzlichen Verpflichtungen. Unabhängig davon bitten wir unsere Kunden, uns bei der Durchsetzung unserer Ansprüche gegen unsere Spediteure behilflich zu sein, indem ein Transportschaden unverzüglich (mit Bild und Beschreibung des Mangels) gemeldet wird. 4. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf Nachbesserung gegen BOSCHderen Erfüllung durch uns Sie daher regelmäßig vertrauen dürfen). Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur AnwendungUnsere Haftung und die unserer Erfüllungsgehilfen ist in diesem Fall auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und Aufwendungen beschränkt. Die Gewährleistungsfrist vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung aus der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch Desgleichen haften wir bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- grober Fahrlässigkeit und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHvorsätzlichem Handeln ebenfalls unbeschränkt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen Und Lieferbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREOffensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen nach Lieferung oder Leistung schriftlich anzuzeigen, alle anderen Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHDiese Fristen sind Ausschlussfristen. Erfolgt bis zu ihrem Ablauf keine Anzeige, gleich aus welchem Rechtsgrundso können Rechte wegen dieser Mängel uns gegenüber nicht geltend gemacht werden. Gesetzliche Ausschlusstatbestände, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter insbesondere die §§ 460,464,467,351 BGB sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz §§ 377 HGB bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWAREBei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen können wir nach unserer Xxxx nachbessern oder nachliefern. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- Schlagen diese Maßnahmen fehl, so kann der Kunde Wandlung oder Rechtsmängel aufweisenMinderung verlangen. Ein Fehlschlagen ist anzunehmen, wenn Nachbesserung oder Nachlieferung unmöglich ist, von uns schriftlich verweigert wird, eine Fristsetzung von 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung erfolglos bleibt oder unser Nachbesserungsversuch zweimal misslingt. Wir haben Sie einen Anspruch auf in jedem Fall das Recht, Nachbesserung gegen BOSCHoder Nachlieferung zu verlangen. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit• Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. c) zur AnwendungFür das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir jedoch wie gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt • Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, soweit sich die Haftung gemwenn der Mangel darauf beruht, dass Einbauvorschriften oder Betriebsanleitungen durch den Kunden nicht beachtet oder vorgeschriebene Leistungswerte überschritten werden. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habenDer Gewährleistungsanspruch besteht nicht, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe wenn der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die ParteienMangel darauf beruht, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für AufwendungsersatzansprücheKunde die Anlage eigenmächtig geändert oder einen Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen versucht hat. • Soweit Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgt nach diesen Bestimmungen bestem Wissen. Der Besteller wird nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. • Die Garantie für Sicherheitsfolien und Innenfolien beträgt 3 Jahre; für Außenfolien 2 Jahre . Objektbezogene Änderungen der Gewährleistungszeit behalten wir uns vor. Die Garantie für Folien entfällt, wenn sie unsachgemäß behandelt oder unsachgemäß vom Kunden verarbeitet werden oder sie unsachgemäß gereinigt werden. Durch unser Fachpersonal wird die fachgerechte Reinigungsanleitung ausgehändigt. Der Einschluss von Staubpartikel ist bei der Folienbeschichtung nicht auszuschließen. Hieraus können daher keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Hinsichtlich der von uns gelieferten und montierten Sonnenschutztechnik und Strahlenschutzvorhänge gilt die Gewährleistung von 2 Jahren nach VOB/A; für stromführende Teile 6 Monate. Bei unsachgemäßer Handhabung der vorgenannten Anlagen erlischt der Gewährleistungsanspruch. • Wir haften grundsätzlich nicht für Xxxxxx, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen ( z.Bsp. Zeichnungen, Pläne) oder ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben. • BLR Solar Control GmbH schließt eine Haftung von BOSCH ausgeschlossen für Glas- oder beschränkt istGebäudeschäden in jedem Fall aus. • Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus positiver Vertragsverletzung bestehen uns gegenüber nur, wenn ein uns zurechenbarer Vorsatz oder eine zurechenbare grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beweislast trägt der Auftraggeber. Die Beschränkung der Haftung gilt dies auch im gleichen Umfang für die Haftung der Organe, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. • Wir sind berechtigt, einschließlich die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen zu verweigern, solange der Mitarbeiter von BOSCHKunde das vertragliche Entgelt, abzüglich eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Anteils, nicht zahlt oder andere wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt. • Alle durch uns veröffentlichten technischen Daten beziehen sich auf unverbindliche Herstellerangaben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Der Besteller ist verpflichtet, Lieferungen gemäß § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängelrügen geltend zu machen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nach, sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Unverzüglich bedeutet hier, dass die Mängelrüge spätestens eine Woche ab Lieferung bzw. Bereitstellung bei uns eingehen muss. Bei nicht sofort erkennbaren Mängeln gilt die Frist ab Entdeckung des Mangels. 2. Der Besteller ist zur Abnahme unserer Serviceleistungen verpflichtet, sobald wir deren Beendigung angezeigt haben. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht nach, gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen nach der Mitteilung der Beendigung der Serviceleistung als erfolgt. Mit der Abnahme entfällt unsere Haftung für unentgeltliche SOFTWAREerkennbare Mängel, es sei denn, der Besteller hat sich die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten. 3. Für Sach- Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 4. Die Prüfung, ob der bestellte Gegenstand bzw. die von uns angebotene Serviceleistung für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist oder nicht, ist ausschließlich Aufgabe des Bestellers. Wir haften nicht für die Beschaffenheit von Teilen des Bestellers oder unserer Serviceleistungen, soweit Angaben des Bestellers nicht zutreffend oder nicht genau sind. Dies betrifft insbesondere jegliche Beschreibung von Teilen und/oder Werkstoffen, an denen oder mit Hilfe derer wir Serviceleistungen zu erbringen haben, wie Informationen über Grundstoffe, Größe, Gewicht oder von Arbeitsbedingungen. 5. Die von uns zu erbringenden Serviceleistungen erfolgen in sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHfachgerechter Ausführung. Dies gilt insbesondere für Reparatur-, gleich aus welchem RechtsgrundUmbau und Wiederherstellungsleistungen, nur soweit BOSCH sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. 6. Die Gewährleistung bezieht sich bei Anlagen und Geräten auf den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatEinschichtbetrieb unter Voraussetzung eines sachgemäßen Einsatzes der Geräte. Im Übrigen Wir haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen nicht für natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung der Liefergegenstände. Ansprüche aufgrund Abnutzung und Verschleiß von Verschleißteilen und Verschleißbeschichtungen sind von der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur Gewährleistung ausgeschlossen. 7. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Der Besteller hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Wir tragen im Falle eines der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Die Nachbesserung gilt mit dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Besteller zumutbar sind. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Xxxx Minderung verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. 8. Unabhängig von den nachfolgenden Beschränkungen haften wir für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWAREder Gesundheit, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenauf vorsätzlichen oder fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, beträgt 12 Monate. Dies gilt nichtunseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • . In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. 9. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 10. Wir haften, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bzw. schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Ziffer VIII 8) oder im Rahmen einer Garantiezusage (Ziffer VIII 9), nicht für Schäden, die vorsätzlich nicht am Liefergegenstand oder grob fahrlässig verursacht wurdendem bearbeiteten Gegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. 11. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für Schäden aus deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet istLeistung. Soweit sich die unsere Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 12. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 13. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren für neue Anlagen und Neugeräte ein Jahr, für alle anderen Lieferungen und Serviceleistungen 6 Monate nach Ablieferung der OrganeWare bei dem Besteller, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfenes sei denn, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHwir haben den Mangel arglistig verschwiegen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten zudem bei Schadensersatzansprüchen des Bestellers gemäß Ziffer VIII 8.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Jegliche Angaben insbesondere über Eigenschaften der Waren sind nur dann verbindlich, wenn wir dies gesondert ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Solche Angaben dienen sonst lediglich der Warenbeschreibung, sind aber keine Zusagen über bestimmte Eigenschaften und/oder eine bestimmte Beschaffenheit. Wir leisten keine Gewähr dafür, dass die Waren oder Leistungen für die Zwecke des Kunden wirtschaftlich oder technisch brauchbar sind. Bei Waren oder Leistungen, die von uns auf Grund von Spezifikationen des Kunden geliefert oder erbracht werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf die spezifikationsgemäße Ausführung. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Kunden vorgegebenen Spezifikationen inhaltlich zu überprüfen und Haftung leisten daher auch nicht Gewähr für unentgeltliche SOFTWAREderen Ausführbarkeit oder Brauchbarkeit. Auch bei erwiesener Unausführbarkeit oder Unbrauchbarkeit ist der Kunde zur Bezahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Soweit Gegenstand des Auftrags die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung und Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen Fremderzeugnisse haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE wir nur im Falle eines vorsätzlichen Rahmen der vom jeweiligen Hersteller selbst geleisteten Gewähr. Jegliche darüber hinausgehende Gewährleistung oder Haftung ist ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung welcher Art auch immer für Datenverluste oder -beschädigungen jeglicher Art sowie daraus resultierende Folgeschäden, sofern wir den Verlust oder die Beschädigung nicht grob fahrlässigen Fehlverhaltens fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Insbesondere haften wir nicht, wenn der Kunde seinen Programm- und Datensicherungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat offene Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware oder Ausführung der Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, jeweils mit genauer Fehlerbildbeschreibung des Mangels und Anschluss des Liefernachweises, schriftlich zu rügen. Unterlässt er diese unverzügliche Rüge, sind alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie das Recht auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur AnwendungIrrtumsansprüche aufgrund von Mängeln des Kunden ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Tag der Übergabe der Ware oder Ausführung der Leistung an den Kunden, seinen Vertreter oder den Transporteur. Bei Annahmeverzug des Kunden beginnt die Gewährleistungsfrist mit diesem Annahmeverzug. Der Kunde hat die Rechtsfolgen der Gewährleistung innerhalb der Gewährleistungsfrist mittels Klage oder Einrede gerichtlich geltend zu machen, andernfalls die Gewährleistungsrechte des Kunden ausgeschlossen sind. Die außergerichtliche Anzeige eines Mangels verlängert die obige Frist zur klagsweisen und/oder einredeweisen Geltendmachung von Gewährleistungsrechten nicht. Nach unserer freien Xxxx verbessern wir die Ware oder stellen dem Kunden mangelfreie Ersatzware zur Verfügung. Ein Recht des Kunden auf Preisminderung oder Wandlung ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Gewährleistungsdauer ist durch einen Austausch oder eine Reparatur nicht gegeben. Der Kunde hat Austauschteile auf sein Risiko und seine Kosten unverzüglich an uns zurückzusenden. Für nicht von uns produzierte Software beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung der uns gegenüber dem Lieferanten zustehenden Ansprüche. Für die fehlerfreie Funktion gelieferter Software in bestimmten Kombinationen und Anwendungen leisten wir nur dann Gewähr, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugestanden wurde. Software-Unterstützung vor Ort ist nicht durch die Gewährleistung abgedeckt. Wir übernehmen weder eine Haftung noch leisten wir Gewähr dafür, dass von uns gelieferte Software den Anforderungen des Kunden genügt, fehlerfrei läuft oder alle Softwarefehler behoben werden können. Bei der Einrichtung von Firewallsystemen gehen wir nach dem jeweiligen Stand der Technik vor, gewährleisten jedoch nicht deren Sicherheit; jegliche Haftung unsererseits ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Ebenso haften wir nicht für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWAREallfällige Nachteile, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habendadurch entstehen, beträgt 12 Monatedass beim Kunden installierte Firewallsysteme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden. Dies gilt nichtFür die Verwendung und Weitergabe von schon bestehenden Open-Source-Produkten oder -Teilprodukten haften wir nur für das arglistige Verschweigen von Mängeln. Insbesondere bei den folgenden Mängeln treffen uns keine Gewährleistungsverpflichtungen und/oder Haftungen: a) jegliche Mängel im Zusammenhang mit natürlichem Verschleiß und/oder atmosphärischer oder statischer Entladung; b) jegliche Mängel an einem Gerät, soweit sich an dem die Haftung gem. b. nach vorgeschriebenen Wartungen und Services nicht ordnungsgemäß, fachgerecht und/oder nicht zeitgerecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habenWartungshinweisen, haftet BOSCHBetriebsanleitungen und/oder Dokumentationen durchgeführt worden sind; c) jegliche Mängel im Zusammenhang mit Programmänderungen und/oder -ergänzungen oder sonstigen Eingriffen durch den Kunden oder Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrundmit unsachgemäßer Installation oder mit von uns nicht schriftlich genehmigten Reparaturversuchen, nur nach Maßgabe mit bestimmungsfremdem, den Betriebsanleitungen widersprechendem und/oder sonst unsachgemäßem Gebrauch und/oder Überlastung, mit Gewalteinwirkungen, mangelnder Sorgfalt oder mutwilliger Behandlung oder im Zusammenhang mit einem schlechten Allgemeinzustand der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Ware; d) jegliche Fehler, Störungen oder Schäden, die vorsätzlich auf geänderte Betriebskomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen, mangelhafte Wartung, Missachtung der Betriebsvorschriften, Anwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie chemische oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • elektronische Einflüsse) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind; e) jegliche Mängel im Falle von XxxxxxxZusammenhang mit höherer Gewalt, insbesondere Gewitter, Überflutung, Frost und anderen elementaren Ereignissen; f) jegliche Mängel an Teilen oder im Falle Zusammenhang mit Teilen, die nicht von Körper- bzw. Personenschädenuns bezogen worden sind; g) jegliche Mängel im Zusammenhang mit unsachgemäßen Transporten, • In den Fällen Diebstahl oder sonstigen Verhaltensweisen Dritter; h) jegliche Mängel, solange der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet Kunde mit fälligen Zahlungen an uns in Verzug ist. Soweit sich Darüber hinaus ist jeglicher Schadenersatz, aus welchem Titel auch immer, insbesondere für die Haftung von uns gelieferten Waren und erbrachten Leistungen, Reparaturen, Wartungen, Beratungen und Schulungen ausgeschlossen, soweit wir den Schaden nicht gemdurch unseren Vorsatz oder durch unsere grobe Fahrlässigkeit verursacht haben. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtetUnabhängig davon ist in jedem Fall der Ersatz von reinen Vermögensschäden, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf SchadensersatzFolgeschäden, mittelbaren Schäden, Betriebsstörungschäden, Verlusten oder entgangenen Gewinnen ausgeschlossen. Im Übrigen Weiters ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte jeglichen Schaden ausgeschlossen, dessen Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere durch Programm- oder Datensicherung und ausreichende Produktschulung – hätte verhindern können. Die Produkthaftung für Schäden auf an Sachen, die diejenigen Schäden beschränktder Kunde überwiegend in seinem Unternehmen verwendet, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHist ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 6.1 Die Produkte sind frei von Sachmängeln, wenn sie den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen; wenn keine Spezifikationen schriftlich vereinbart wurden, sind die Produkte frei von Sachmängeln, wenn sie den technischen Datenblättern der Produkte entsprechen. Darüber hinausgehende objektive oder subjektive Anforderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Heraeus keine Gewährleistung dafür, dass die Produkte für eine bestimmte Verwen- dung geeignet sind oder die Produkte mit einer zuvor gelieferten Probe oder einem Muster übereinstimmen. Der Kunde ist selbst dafür verant- wortlich, die Eignung der Produkte zu prüfen. 6.2 Der Kunde wird Heraeus unverzüglich über Mängelansprüche sei- ner Kunden informieren, die sich auf Leistungen von Heraeus bezie- hen, andernfalls sind seine Mängelansprüche gegen Heraeus ausge- schlossen. Der Kunde wird darüber hinaus Beweise in geeigneter Form sichern und Haftung Heraeus zur Verfügung stellen. Heraeus kann ein als mangelhaft gerügtes Produkt vom Kunden zum Zweck der Mangeluntersuchung herausverlangen, ebenso wie die hierzu vorhandenen Belege, Muster und Packzettel. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder Unvollständigkeit der Leistung sind aus- geschlossen, wenn er einer solchen, zumutbaren Aufforderung nicht nachkommt. Dies gilt auch für unentgeltliche SOFTWAREden Fall, dass Xxxxxx des Kunden von Heraeus ihm gegenüber Mängelansprüche geltend machen, die sich auf Leistungen von Heraeus beziehen. 6.3 Im Falle von Produktmängeln leistet Heraeus nach eigener Xxxx Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Der Kunde ist erst dann nach Maßgabe der ge- setzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt, wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen oder unzumutbar und der Mangel nicht nur unerheblich ist. Für Sach- Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 6.6.‌ 6.4 Soweit Schäden durch die unsachgemäße Anwendung, Verände- rung, Montage und/oder Bedienung der Produkte von Heraeus oder durch fehlerhafte Instruktionen des Kunden verursacht werden und Rechtsmängel haftet BOSCHnicht auf dem Verschulden von Heraeus beruhen, gleich aus welchem Rechtsgrundist ihr Ersatz ausge- schlossen. Bearbeitet Heraeus beigestelltes Material des Kunden, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- haf- tet Heraeus nicht für Mängel, die durch Eigenschaften des beigestell- ten Materials verursacht werden. Führen Fehler des beigestellten Ma- terials dazu, dass es während der Bearbeitung unbrauchbar wird, ist Heraeus der Bearbeitungsaufwand trotzdem zu vergüten. 6.5 Ansprüche gegen Heraeus wegen der ausdrücklichen Über- nahme einer Garantie oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hateines Beschaffungsrisikos, der schuldhaf- ten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei An- sprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie bei sonstigen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen verjähren ge- mäß Gesetz. Im Übrigen haften BOSCHverjähren Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln zwölf Monate nach Gefahrübergang. 6.6 Heraeus haftet uneingeschränkt bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, dessen gesetzliche Vertreter der schuldhaften Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen bei sonstigen vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens Pflichtverletzungen. Hierfür gilt die gesetz- liche Verjährungsfrist. Für leichte oder normale Fahrlässigkeit und hier- durch verursachte Sach- oder Vermögensschäden haftet Heraeus nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermögli- chen und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße ver- trauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisenbei Vertragsschluss vorhersehba- ren, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatzvertragstypischen Schaden. Im Übrigen Verzugsfall haftet Heraeus mit 0,5% des Wertes der verzögerten Leistung pro vollendeter Woche, ma- ximal jedoch mit 5% dieses Wertes. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ohne Rücksicht auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen Rechtsnatur des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.‌ 6.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHHeraeus.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Wir leisten ausschließlich dafür Gewähr, dass die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung (a) den vereinbarten Spezifikationen und (b) sämtlichen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Keinesfalls wird Gewähr für die Gebrauchsfähigkeit oder Eignung der Waren für einen bestimmten Verwendungszweck oder eine bestimmte Befüllung geleistet. Wir räumen eine Gewährleistungsfrist von sechs (6) Monaten oder eine der Haltbarkeit der Ware entsprechende Gewährleistungsfrist ein, je nachdem welche früher endet. Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung sofort nach Eingang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel (einschließlich Transportschäden), Unvollständigkeit der Waren oder andere Abweichungen von der Auftragsbestätigung müssen sofort nach Eingang der Lieferung schriftlich unter Angabe der Mängel, Fehlmenge oder anderen Abweichungen und der Rechnungsnummer angezeigt und gegenüber dem Transporteur auf den Lieferdokumenten vermerkt werden. Versteckte Mängel (einschließlich Mängel, die während der Herstellung auftreten) sind umgehend nach Feststellung anzuzeigen, wobei davon ausgegangen wird, dass versteckte Mängel üblicherweise innerhalb eines Zeitraums von sechzig Tagen nach Eingang erkennbar sind, es sei denn, der Kunde kann beweisen, dass es nicht zumutbar war, die Mängel innerhalb dieses Zeitraums zu erkennen. Auf Verlangen von uns sind Proben der mangelhaften Waren zurückzusenden. Sofern der Kunde diese Bestimmungen nicht erfüllt, ist er nicht berechtigt, die Waren zurückzuweisen und wir übernehmen keine Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- diese Mängel oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCHeine etwaige Unvollständigkeit. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt litVorliegen von Mängeln sind wir nach Xxxx berechtigt, entweder die Waren zu verbessern oder Austausch zu leisten. c) Nur wenn eine solche Verbesserung oder ein einwandfreier Austausch von uns verweigert wird oder für den Kunden unmöglich oder inakzeptabel ist, ist der Kunde zur AnwendungPreisminderung berechtigt. Die Gewährleistungsfrist Wir haften nicht für Sach- dem Kunden zumutbare geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen. Unvermeidliche, insbesondere technisch bedingte Abweichungen in den Farbtönen, der Druckstellung und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nichtdes Druckes sowie in der Qualität und den Maßen berechtigen den Kunden, soweit sich die Haftung gemhandelsüblich, nicht zu einer Beanstandung. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • Wir haften weiters nicht für Schäden, die vorsätzlich unmittelbar oder grob fahrlässig verursacht wurdenmittelbar auf Weisungen oder Spezifikationen des Kunden, unsachgemäße Handhabung oder eine Veränderung der Waren durch den Kunden zurückzuführen sind. Wir sind nicht verpflichtet, den Kunden auf die Untauglichkeit seiner Weisungen oder Spezifikationen hinzuweisen. Korrekturabzüge und sämtliche Entwürfe sind vom Kunden auf xxxxxxx Xxxxxx (z.B. hinsichtlich Druckstand, Rapporte und Maße) zu prüfen und für Schäden druckreif zu erklären. Wir haften nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Soweit wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt istVerschuldenshaftung zum Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn die Parteien sehen ausdrücklich etwas anderes vor. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich etwaiger Ansprüche gegen uns aus Produkthaftung sowie im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf SchadensersatzLeben, Leib oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Dem Grunde nach bestehende Schadenersatzansprüche werden, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit der Höhe des Kaufpreises der betreffenden Lieferung begrenzt. Die Haftung für einfach fahrlässig verursachte entgangenen Gewinn, mittelbare, unvorhersehbare und atypische Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHMangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE11.1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHDer Verkäufer gewährleistet gegenüber dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund dass der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur Liefergegenstand im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisenZeitpunkt der Lieferung des Liefergegenstandes und auch während der Dauer der Gewährleistungsfrist frei von Mängeln in der Konstruktion, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungim Material und in der Ver- arbeitung ist, dies abgesehen von normaler Abnützung und Korrosion. 11.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 18 Monate ab dem Tag der Lieferung des Lie- fergegenstandes an den Kunden. Die Beweislast für Sach- Gewährleistungsansprüche trägt immer der Kunde. 11.3. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers beschränkt sich auf die Verbesserung oder den Ersatz der defekten Teile des Liefergegenstandes durch den Verkäufer oder auf eine Refundierung eines entsprechenden angemessenen Teils des Kaufpreises, wobei die Xxxx des Gewährleistungsbehelfs im alleinigen Ermessen des Verkäufers steht. Jeder Mangel ist dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, ansonsten verliert der Kunde seine Gewährleistungsansprüche (strenge Rügepflicht nach § 377 UGB). Der Kunde hat dem Verkäufer angemessene Zeit und Rechtsmängel für SOFTWAREGelegenheit zu geben, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenVerbesse- rung oder den Ersatz der defekten Teile des Liefergegenstandes vorzunehmen. Wird eine solche Zeit oder Gelegenheit nicht gewährt, beträgt 12 Monateabgelehnt oder verzögert, ist der Ver- käufer zur Behebung der Mängel nicht verpflichtet. Dies gilt nichtAllfällige Rücksendungen an den Verkäufer zum Zweck der Verbesserung oder des Ersatzes von defekten Teilen des Liefergegenstandes erfolgen immer auf Kosten und Gefahr des Kunden. 11.4. Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, soweit die auf natürliche Abnützung, unangemessenen Gebrauch oder Wartung des Liefergegenstandes, Pro- duktfehler wegen der Verwendung von Teilen, die nicht vom Verkäufer stammen, Ver- änderung des Liefergegenstandes durch den Kunden oder Dritte, Unfall, Außeneinwir- kungen, chemische oder elektrolytische Einwirkungen oder andere Fälle, die dem Ver- käufer nicht zugerechnet werden können, zurückzuführen sind. Ausgeschlossen von der Gewährleistung des Verkäufers sind Lampen, Glühbirnen, Spiegel, Scheiben, Glas, Gasdruckfedern bzw Gasdruckdämpfer, dehnbare und abnützbare Teile sowie sonsti- ge Verbrauchsgegenstände. Jeder fehlerhafte Teil muss vom Kunden unverzüglich ausgetauscht werden, wenn der weitere Einsatz, seine Funktion oder die fortdauernde Verwendung weiteren Schaden auslösen kann. Für die in diesem Punkt genannten Umstände, insbesondere für eine Veränderung des Liefergegenstandes durch den Kunden oder Dritte, welche die Sicherheit des Liefergegenstandes beeinträchtigt (wie etwa eine Veränderung am Überrollschutz - ROPS), ist auch jegliche schadenersatz- rechtliche Haftung des Verkäufers ausdrücklich ausgeschlossen. 11.5. Wird ein Mangel eines Teils des Liefergegenstands vom Verkäufer behoben, so haftet der Verkäufer während der Gewährleistungsfrist für Mängel der gelieferten Er- satzteile oder reparierten Teile zu den gleichen Bedingungen wie für den ursprüngli- chen Liefergegenstand. Für alle anderen Teile des Liefergegenstands verlängert sich die Haftung gemGewährleistungsfrist nur insoweit, als die durch den Mangel verursachte Nutzungs- unterbrechung des Liefergegenstands angedauert hat. 11.6. b. nach Hat der Kunde einen Mangel fristgerecht gerügt und ist kein Mangel feststellbar, für welchen den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur Verkäufer nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich vorstehenden Bedingungen eine Ge- währleistungspflicht trifft, so hat der Kunde dem Verkäufer die Haftung Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schädenjeweils anwendbaren Preisen des Verkäufers zu ersetzen, die vorsätzlich dem Verkäufer durch die damit verbundenen Lieferungen und Leistungen entstehen. 11.7. Die vorstehenden Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers sind abschlie- ßend geregelt und gelten anstelle jeder anderen Gewährleistung, sei diese gesetzlich vorgesehen oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen ausdrücklich oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfenschlüssig vereinbart, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHGewährleis- tung der kommerziellen Nutzbarkeit des Liefergegenstandes und dessen Eignung für bestimmte Zwecke. Alle anderen und darüber hinaus gehenden Ansprüche des Kun- den gegenüber dem Verkäufer wegen Gewährleistung oder Mängeln, aus welchem Grund auch immer, insbesondere wegen Schadenersatz, Folgeschäden oder entgan- genem Gewinn sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Wandlungs- oder Rücktritts- recht des Kunden sowie die Anfechtung des Vertrages durch den Kunden wegen Irr- tums, wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage sind ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Wir gewährleisten, dass die Betone/Baustoffe unseres Beton­ verzeichnisses nach den geltenden Vorschriften hergestellt, über­ wacht und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREgeliefert werden. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHsonstige Betone/Baustoffe gelten jeweils besondere Vereinbarungen. Die Gewährleistung entfällt, gleich aus welchem Rechtsgrundwenn der Käufer oder die nach Ziffer 2 Abs. 4 zur Abnahme als bevoll­ mächtigt geltende Person unseren Beton/Baustoff mit Zusätzen, nur soweit BOSCH Wasser, Beton/Baustoffe anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton/­baustoff vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Beton/Baustoff den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen Gewährleistungsfall nicht herbei­ geführt hat. Im Übrigen haften BOSCHMängel sind gegenüber der Betriebsleitung unverzüglich zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund bedarf sie schrift­ licher Bestätigung; Fahrer, Laboranten oder Disponenten insbesondere sind zur Entgegennahme der unentgeltlichen Bereitstellung Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der SOFTWARE nur bestellten Beton/Baustoffsorte oder ­menge sind von Kaufleuten im Falle Sinne des HGB sofort bei Abnahme des Betons/Baustoffs zu unter­ suchen und zu rügen (§377 HGB); in diesem Fall hat der Käufer den Beton/Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Beton­/Baustoffsorte oder ­menge sind nach Sichtbarwerden von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von Nichtkaufleuten jedoch spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist (gem. Absatz 3 Satz 2) ab Lieferung zu rügen. Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der Abholung ab Werk, sobald das Fahrzeug beladen ist, bei Zulieferung, sobald die Entladung an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt, sofortige und zügige Ent­ ladung vorausgesetzt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCHvon uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt litnicht form­ und/oder fristgerechter Rüge gilt der Beton/Baustoff als genehmigt. c) zur AnwendungWegen eines Mangels, den wir nach Abs. 1–2 zu vertreten haben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu; unsere Haftung ist jedoch, soweit es um Schadensersatzansprüche geht, dem Umfang nach auf die Deckungssumme – Euro 1.000.000,00 – unserer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränktunseren Beton/Baustoff beträgt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)Ausnahme der in §478 BGB bezeichneten Ansprüche, 2 Jahre ab Ablieferung. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHMängelrüge durch uns.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton Und Werkfrischmörtel

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Wir gewährleisten, dass die Betone/Baustoffe unseres Betonverzeichnisses nach den hierfür anerkannten Regeln hergestellt, überwacht und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREgeliefert werden. Soweit unsererseits Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Waren, technische Beratung und sonstige Angaben gemacht werden, erfolgt dies nach bestem Wissen, befreit aber den Käufer - soweit die- ser Unternehmer/Kaufmann ist - weder von eigenen Prüfungen und Versuchen noch von der eigen- verantwortlichen Entscheidung zur Verwendung der Ware. Für Sach- sonstige Betone/Baustoffe als die vorgenannten, gelten jeweils gesonderte Vereinbarungen, hilfsweise die vorliegenden. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer oder die nach Ziffer 3 Abs. 4 zur Abnahme als bevoll- mächtigt geltende Person unseren Beton/Baustoff mit Zusätzen, Wasser, Beton/Baustoffe cande- rer Lieferanten oder mit Baustellenbeton/ -baustoff vermengt oder sonst verändert oder vermen- gen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Betons/Baustoffs den Gewährleistungsfall nicht herbeigeführt hat. 2. Mängel und/oder Fehlmengen sind gegenüber der Betriebsleitung unverzüglich zu rügen; erfolgt die Rüge vorab mündlich oder fernmündlich, bedarf sie zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung; insbesondere Fahrer, Laboranten oder Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt, weder in mündlicher, fernmündlicher oder schriftlicher Form. Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und Rechtsmängel haftet BOSCHdie Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Beton- /Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten sofort bei Abnahme des Betons/Baustoffs zu untersuchen und zu rügen (§ 377 HGB); in diesem Fall hat der Käufer den Beton/Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Erfolgt die Rüge nicht entsprechend § 377 HGB, verliert der Käufer sein Recht auf Gewährleistung. Nicht offensichtliche Mängel, gleich wel- cher Art, und Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Beton-/Baustoffsorte oder -menge sind nach Sichtbarwerden von Kaufleuten unverzüglich zu rügen. Erfolgt die Rüge des Kaufmanns nicht umgehend nach Sichtbarwerden, verliert der Käufer sein Recht auf Gewährleistung. 3. Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der Abholung ab Werk, in dem Zeitpunkt, in wel- chem die Ware die Mischanlage verlässt, bei Zulieferung, sobald die Entladung an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt ist, sofortige und zügige Entladung vorausgesetzt (vgl. Ziffer 3 Abs. 4). Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt der Beton/Baustoff als genehmigt. 4. Wegen eines Mangels, den wir zu vertreten haben und der rechtzeitig gerügt wurde, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu; unsere Haftung ist jedoch, soweit es um Schadenersatzansprüche geht und der Gesetzgeber eine Haftungsbegrenzung zulässt, dem Umfang nach auf die Deckungssumme - Euro 2.000.000,00 - unserer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Handlung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen und Leistungen beträgt - gleich aus welchem RechtsgrundRechtsgrund - 1 Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hathier beträgt gegenüber Unternehmern und Kaufleuten die Verjährungsfrist 2 Jahre. 6. IDie Verjährungsfristen des vorstehenden Absatzes gelten auch für sämtliche Schadenersatz- ansprüche gegen uns, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Schadenersatzansprüche jeder Art gegen uns, die nicht im Übrigen haften BOSCHZusammenhang mit Mängeln stehen, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur verjähren stets in 1 Jahr. 7. Vorstehende Verjährungsfristen gelten nicht im Falle eines vorsätzlichen des Vorsatzes oder der grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf Pflichtverletzung oder wenn wir den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensMangel arglistig verschwiegen haben sollten. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtIn diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- Gleiches gilt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHGesundheit.

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Samples: Mietvertrag

Gewährleistung, Haftung. 7.1 Der Kunde hat die empfangene Produktlieferung auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Kunden innerhalb von 1 Woche ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. 7.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Produktlieferung vorliegt und von dem Kunde rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten oder den Rechnungspreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. 7.3 Die Nacherfüllung kann nach der Xxxx des Kunden durch Beseitigung des Mangels erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Rechnungspreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Kunde die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Xxxx eine Herabsetzung des Rechnungspreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 7.4 Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt. 7.5 Für Fehler, die keine Mängel im Sinne von §433 BGB sind, wird keine Haftung übernommen. Dies betrifft Fehler, die z.B. auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Produktverwendung durch den Kunden oder Dritte, natürlichen Verschleiß, fehlerhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. 7.6 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHSchäden aus einer Verletzung des Lebens, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatgesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften BOSCHwir nur, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung wenn die verletzte Vertragspflicht für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von dem Zweck der Garantie gedeckt wesentlicher Bedeutung ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung und nur begrenzt bis zur Höhe des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHvorhersehbaren Schadens.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln der SOFTWARE können sich ausschließlich im Verhältnis zwischen Ihnen und BOSCH ergeben und bestimmen sich nach den folgenden Bedingungen. • Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. Sollte Ihnen ein Anspruch auf Rückerstattung des Erwerbspreis für die SOFTWARE zustehen, ist dieser gegen Apple zu richten. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits gegen Apple bestehen nicht, es sei denn, ein solcher Ausschluss ist gesetzlich nicht zulässig. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.

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Samples: Endbenutzerlizenzvereinbarung (Eula)

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung SEABIX haftet ausschliesslich für getreue und Haftung sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Arbeiten (Auftragsrecht). SEABIX haftet dem Kunden ausschliesslich für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich absichtliche oder grob fahrlässig verursacht wurdenzugefügte direkte Schäden – beim Auf- bau des IT-/Telekommunikationssystems bis maximal zur Höhe des Offertbetrages und beim Betrieb des IT-/Telekom- munikationssystems bis maximal zur Höhe des vom Kunden innerhalb eines Jahres zu bezahlenden Entgelts. Die Haftung von SEABIX wird insbesondere für leichte Fahr- lässigkeit, für Schäden aus mittelbaren und unmittelbaren Schaden, für in- direkten Schaden, für ausservertraglichen Schaden, für Fol- geschaden, für entgangenen Gewinn, für Verdienst- und Pro- duktionsausfall sowie für Datenverlust, Betriebsunterbruch, Fehlleistung, Stillstand der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt istGeräte, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- Verzögerung bei Repara- tur- und Unterhaltsarbeiten bzw. Personenschädenbei der Lieferung von Ersatz- teilen und Verbrauchsmaterial vollumfänglich ausgeschlos- sen. Die Haftung für Hilfspersonen wird wegbedungen. Die Gewährleistung entfällt insbesondere für Mängel, die zu- rückzuführen sind auf: In unsachgemässe, vorschriftswidrige oder missbräuchliche Installation, Bedienung oder Wartung bzw. Reinigung durch den Fällen Kunden; • Verwendung von nicht durch SEABIX lizenzierter Software oder Anschluss/Verwendung von nicht durch SEABIX ge- lieferter Hardware; • Vornahme von nicht durch SEABIX bewilligten Änderungen oder Reparaturen; • normale Abnützung von Verschleissteilen; • Verwendung vorschriftswidriger Betriebsmittel; • pflichtwidriges Verhalten des Kunden. Liegt ein Mangel vor, kann der Produkthaftung nach dem ProdukthaftungsgesetzKunde ausschliesslich die un- entgeltliche Nachbesserung verlangen. Die Behebung eines Mangels durch den Kunden selbst oder durch Beizug eines Dritten wird ausgeschlossen. Insbesondere ist SEABIX unter keinen Umständen verpflichtet, • soweit einen allfälligen Quellcode herauszugeben. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, vor der Anwendungsbereich von § 44a TKG Abgabe einer Mängelrüge alle Fehlerquellen in seiner Risikosphäre (Haftung z.B. IT- /Telekommunikationssysteme des Anbieters von öffentlich zugänglichen TelekommunikationsdienstenKunden, Datenleitungen) eröffnet istzu überprüfen und auszuschliessen. Soweit sich die Haftung Ist ein vom Kunden gel- tend gemachter Mangel nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtetnachweislich SEABIX zuzuord- nen, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung Fehleranalyse und Problembehebung durch SE- ABIX vom Kunden zu vergüten. Die anwendungstechnischen Empfehlungen, die dem Kunden nach bestem Wissen erteilt werden, sind unverbindlich und begründen keine vertraglichen Verpflichtungen. Insbesondere bleibt der Kunde in jedem Fall verantwortlich für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf Gebrauch, Bedienung, Unterhalt und Kontrolle der gelieferten Produkte, für deren Einsatz sowie für Sicherung von Daten und Soft- ware, die diejenigen Schäden beschränkt, Schulung seines Personals sowie die Eignung der Produkte für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck und die Überprüfung der mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHihnen erreichten Resultate.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Wir gewährleisten, dass unser Baustoff nach den geltenden Vor- schriften hergestellt, überwacht und Haftung geliefert wird und die vereinbar- te Beschaffenheit hat. Die Eignung des Baustoffs für unentgeltliche SOFTWAREeine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Für Sach- Der Nachweis einer den gültigen Vorschriften ent- sprechenden Behandlung und Rechtsmängel haftet BOSCHVerarbeitung nach Gefahrübergang obliegt dem Käufer. Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB geben wir nicht, es sei denn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesondert schriftlich vereinbart wird und der Käufer von uns hierüber eine ge- sonderte Garantieurkunde erhält. Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder in sons- tiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Baustoffs den Mangel nicht herbeigeführt hat. Offensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesondere solcher mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte, darf nicht ver- arbeitet werden. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestäti- gung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennah- me der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel, gleich aus welchem Rechtsgrundwelcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der verein- barten Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB sofort bei der Ablieferung des Baustoffs zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer den Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Beanstandete Baustoffe dürfen nicht verar- beitet werden. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB nach Sichtbarwerden unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb der Ge- währleistungsfrist, zu rügen. Bei nicht form- oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Baustoff als genehmigt. Probekörper gelten nur soweit BOSCH dann als Nachweis für die Baustoffeigen- schaften, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vor- schriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käufer zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung) ver- langen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen. Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen der Lieferung man- gelhafter Baustoffe ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCHtypischen vorhersehbaren Schaden, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen Üb- rigen, soweit der Schaden darüber hinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung, die min- destens Euro 2,5 Mio. beträgt, begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendunggrober Fahr- lässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, unsere Baustoffe (Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) beträgt 12 Monate5 Jahre seit Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns i. S. des HGB verjähren spätestens einen Monat nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe Zurückweisung der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHMängelrüge durch uns.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung (1) Wie gewährleisten, dass die Baustoffe unseres Sortenverzeichnisses nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREgeliefert werden. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungsonstige Baustoffe gelten jeweils besondere Vereinbarungen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer unsere Baustoffe mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton/-mörtel anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton /-mörtel vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt. (2) Mängel sind ausschließlich gegenüber der Werksleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung. (3) Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich Lieferung einer offensichtlich anderen Ware oder Menge als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monatedie bestellte sind sofort die Ablieferung des Baustoffes/Zubehörs zu rügen. Dies gilt nicht, soweit sich In diesem Fall hat der Käufer den Baustoff/Zubehör zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Haftung gem. b. Lieferung eines nicht offensichtlich anderem als dem bestellten Baustoff/Zubehör sind nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der Sichtbarwerden von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass Nichtkaufleuten innerhalb der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung gesetzlichen Frist von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch 6 Monaten ab Lieferung zu rügen. (4) Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der Abholung ab Werk, sobald das Fahrzeug beladen ist; bei Zulieferung mit eigenen Fahrzeugen, bei der Ankunft an der vereinbarten Anlieferstelle, bei Zulieferung mit fremden Fahrzeugen, bei Übergabe an den Spediteur. (5) Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. (6) Bei nicht form- und/oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Baustoff/Zubehör als genehmigt. (7) Wegen eines Mangels, den wir zu vertreten haben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Unsere Haftung der Organeist jedoch dem Umfang nach auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfendie mindestens € 1.000.000,00 beträgt, einschließlich der Mitarbeiter begrenzt, sofern nicht die von BOSCHuns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Der Käufer ist lediglich verpflichtet, die Ware ab Ablieferung nach Transportschäden, sofern möglich, zu sichten. Ist zwischen dem Käufer und Haftung dem Verkäufer eine Qualitätssicherungsvereinbarung abgeschlossen worden, so gilt die handelsrechtliche Rügeobliegenheit für unentgeltliche SOFTWAREden Käufer nicht sondern die Regelungen der Qualitätssicherungsvereinbarung. Für Sach- § 377 HGB wird in diesem Fall ausdrücklich abbedungen. Sollte eine Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen dem Käufer und Rechtsmängel dem Verkäufer nicht vereinbart sein, so ist der Käufer erst dann verpflichtet, die Ware auf Mängel zu untersuchen, sobald mit der Verarbeitung der gelieferten Materialien begonnen wird. Bis zu der Verarbeitung erfolgt die Annahme der Lieferung daher unter Vorbehalt. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln, seien es Transportbeschädigungen oder offensichtliche Mängel, die bei der Verarbeitung festgestellt werden, ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 6 Arbeitstagen ab Eingang (Transportschäden) bzw. ab Verarbeitungsbeginn von dem Käufer an den Verkäufer abgesandt wird; Die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn der Käufer sie innerhalb von 6 Arbeitstagen ab deren Entdeckung den Käufer gegenüber anzeigt. 2. Dem Käufer stehen die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer zu und der Verkäufer haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur gegenüber dem Käufer im Falle eines vorsätzlichen gesetzlichen Umfang. Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, soweit keine abweichende schriftliche ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden ist. 3. Der Lieferant stellt den Käufer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer mangelhaften Lieferung frei. 4. Der Lieferant steht weiterhin insbesondere dafür ein, dass die Lieferungen und Leistungen dem Stand der Technik, den allgemein anerkannten technischen und arbeitsmedizinischen Sicherheitsbestimmungen von Behörden und Fachverbänden entsprechen und im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften (wie beispielsweise TÜV-Normen, DIN-Normen usw.) stehen. Durch Abnahme oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens durch Billigung von vorgelegten Mustern oder Proben verzichtet der Käufer nicht auf Gewährleistungsansprüche. 5. Zu einer Eigenschaftszusicherung entsprechend der Vorschriften des BGB genügt insbesondere eine schlagwortartige Bezeichnung, die Bezugnahme auf allgemein anerkannte Normen, die Verwendung von Waren und Gütezeichen oder Werbe- oder Prospektangaben. 6. Zeigt sich innerhalb der hier vereinbarten 36-monatigen Gewährleistungsfrist ein Mangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels unvereinbar. 7. Mit dem Zugang der schriftlichen Mängelanzeige beim Lieferanten ist die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt, bis der Lieferant die Ansprüche ablehnt oder den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensMangel für beseitigt erklärt oder sonst die Fortsetzung von Verhandlungen über die Ansprüche verweigert. Ansprüche Bei Ersatzlieferung und Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für ersetzte und nachgebesserte Teile erneut, es sei denn, der Käufer mussten nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung Verhalten des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die ParteienLieferanten davon ausgehen, dass dieser sich nicht zu der vertragstypisch vorhersehbare Schaden Maßnahme verpflichtet sah, sondern die Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung nur aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen Kulanzgründen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHähnlichen Gründen vornahm.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH 7.1 Der Lieferant gewährleistet die Einhaltung der in den jeweiligen Sach- Lieferverträgen zugesicherten Eigenschaften und Spezifikationen sowie, dass das von ihm gelieferte Produkt keine Mängel aufweist, die die Funktionstüchtigkeit, Betriebszuverlässigkeit sowie die unter den bekannten Einsatzbedingungen übliche Lebensdauer beeinträchtigen. Unabhängig hiervon leistet der Lieferant Gewähr dafür, dass das zu liefernde Produkt geprüft und kontrolliert angeliefert wird und hinsichtlich Sicherheit den anerkannten Regeln der Technik, den Vorschriften des Gesetzgebers und den bestehenden Vorschriften und Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Arbeitssicherheit, Brand- und Umweltschutz entspricht und so beschaffen ist, dass bei seiner bestimmungsgemässen Verwendung und bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. 7.2 Im Rahmen der Verpflichtungen des Lieferanten nach 7.1 sowie der Qualitätssicherungsvereinbarung unterliegt SO zur Erhaltung ihrer Gewährleistungsansprüche nicht der sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht. Dies gilt jedoch nicht für offensichtliche oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatsolche Mängel, deren Anzeige aus anderen Gründen SO nach Treu und Glauben zumutbar ist. 7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen 36 Monate beginnend mit der Ablieferung bei SO. Während der Gewährleistungszeit gerügte Mängel, zu denen auch die Nichterreichung gewährleisteter Daten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehören, hat der Lieferant nach Aufforderung unverzüglich und unentgeltlich (einschliesslich sämtlicher Nebenkosten) zu beseitigen. Im Übrigen haften BOSCHstehen SO die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche ungekürzt zu. SO kann jedoch unabhängig davon nach ihrer Xxxx Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache oder Nachbesserung verlangen. Bei der Ausübung dieses Wahlrechts ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund ob der unentgeltlichen Bereitstellung Lieferant nach der SOFTWARE nur Art seines Geschäftsbetriebs zur Nachbesserung in der Lage ist. Der Lieferant hat in jedem Falle sämtliche zum Zweck der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. 7.4 Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen beträgt die Gewährleistungsfrist 36 Monate, beginnend mit der Ablieferung bzw. dem Abschluss der Nachbesserungsarbeiten bei SO. 7.5 Rücksendungen fehlerhafter Lieferungen und Zusendungen von Ersatzlieferungen erfolgen zu Lasten des Lieferanten. Sofern SO nicht höhere Kosten ausweist, beträgt die Pauschale für eine ausgelöste Reklamation CHF 150. Stellt sich nach der Befundung beim Lieferanten und im Falle eines vorsätzlichen Einvernehmen mit SO heraus, dass der Mangel nicht durch den Lieferanten sondern durch SO verursacht wurde, ist der Lieferant nicht kostenersatzpflichtig. 7.6 Das Recht auf Wandelung oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche Minderung steht SO erst nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungeinem Fehlschlagen der Nachbesserung/Ersatzlieferung zu. Die Gewährleistungsfrist für Sach- Nachbesserung/Ersatzlieferung gilt insbesondere dann als fehlgeschlagen, wenn der Lieferant diese über angemessene, von SO gesetzte Fristen hinaus verzögert oder die Durchführung verweigert. 7.7 Ist SO eine Nachbesserung durch den Lieferanten wegen besonderer Eilbedürftigkeit oder aus sonstigen dringenden betrieblichen Gründen nicht zumutbar („Schadenminderung“), so hat SO das Recht, ohne Setzen einer Nachfrist die Nachbesserung durch einen Dritten auf Kosten des Lieferanten durchführen zu lassen. In diesem Falle ist SO jedoch verpflichtet, dem Lieferanten den Mangel und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, Ausführung der Nachbesserung durch einen Dritten unverzüglich anzuzeigen. 7.8 Der Lieferant haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen der von ihm einzelvertraglich zugesicherten Eigenschaften für alle Schäden - inklusive Folgeschäden, welche durch das von ihm gelieferte Produkt verursacht werden. 7.9 Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen VertreterLieferanten Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird aus diesem Grund SO in Anspruch genommen, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch steht SO ein Rückgriffsrecht auf den Lieferanten zu. 7.10 Der Lieferant haftet für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch Zulieferer wie für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHeigene Leistung.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 5.1 Sämtliche auf das vermittelte Objekt bezughabende Informationen und Angaben werden unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers eitergegeben. Für die Richtigkeit dieser Angaben oder Informationen wird keine Gewähr geleistet. 5.2 Der Makler haftet dem Kunden gegenüber im Übrigen aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen. Die Haftung für unentgeltliche SOFTWAREeine bestimmte Beschaffenheit des vermittelten Objektes wird ausgeschlossen, sofern es sich hierbei nicht um eine ausdrücklich dem Kunden gegenüber zugesagte Eigenschaft des Objektes handelt. 5.3 Der Makler übernimmt keine Haftung für die rechtliche Gestaltung und den Inhalt des über das Objekt abgeschlossenen Vertrages. Für Sach- und Rechtsmängel Sollte der Kunde dies wünschen, so wird der Makler gerne den Kontakt zu einem mit der Materie betrauten Rechtsanwalt herstellen. Anfallende Rechtsberatungskosten sind vom Kunden zu bezahlen. 5.4 In Folge allenfalls fehlerhafter Dienstleistung haftet BOSCHder Makler nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden. Ausgenommen davon sind Personenschäden von Verbrauchern. Eine weitergehende Haftung des Maklers, gleich aus welchem Rechtsgrundinsbesondere für Folgeschäden, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCHwird Unternehmern gegenüber zur Gänze, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE Verbrauchern gegenüber nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung Fall leichter Fahrlässigkeit, ausgeschlossen, insbesondere wird keine Haftung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWAREeine wie immer geartete Mangelhaftigkeit der angebotenen Dienstleistung, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenauf höherer Gewalt oder auf anderen vom Makler nicht zu vertretenden Umstände beruht, beträgt 12 Monate. Dies gilt nichtübernommen. 5.5 Die Haftung des Maklers ist für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit EUR 10.000,00, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWAREgegenüber dem Einzelnen mit EUR 2.000,00 beschränkt. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habendas Vertragsverhältnis dem KSchG unterliegt, gilt diese Betragsbeschränkung allerdings nur für den Fall der leichten Fahrlässigkeit und nicht für Personenschäden. 5.6 Der Makler haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Kunden aufgrund der Nichtbeachtung des zwischen ihm und dem Makler abgeschlossenen Vertrages und seiner Bestandteile sowie insbesondere durch Nichtbeachtung dieser AGB verursacht wurden. 5.7 Der Makler haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Umstände außerhalb seines Verantwortungsbereiches beruhen. Insbesondere haftet der Makler in keiner Weise für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG die durch Handlungen Dritter (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung bei Verbraucherverträgen gilt dies nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer Erfüllungsgehilfen im Sinne von des § 14 BGB1313a ABGB), vereinbaren die Parteienhöherer Gewalt, dass Handlungen des Kunden oder durch sonstige, außerhalb der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHSphäre des Maklers gelegene Ursachen hervorgerufen wurden.

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Samples: Provision Agreement

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Die an den Auftraggeber zu liefernde Ware muss zum Zeitpunkt der Auslieferung den geltenden deutschen Gesetzen und Haftung Verordnungen, insbesondere den Anforderungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuches (LBFG), der Bedarfsgegenständeverordnung sowie der Chemikalien-Verbotsverordnung entsprechen (z.B. AZO-Freiheit, begrenzte Nickelabgabe). Weiterhin muss die gelieferte Waren den zum Zeitpunkt der Auslieferung geltenden europarechtlichen Vorschriften, ins- besondere der Richtlinie 76/796/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für unentgeltliche SOFTWAREBeschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen sowie der hierauf erlassenen Änderungsrichtlinien sowie der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung, entsprechen. 2. Für Sach- Die hierzu erforderliche schriftliche Erklärung zur Warenbeschaffenheit ist durch den Lieferanten vor Beginn der Ge- schäftsbeziehung mit dem Formular „Neuer Lieferant“ – „Bestätigung zur Aufnahme der Geschäftsbeziehungen mit Lie- feranten“ zu leisten und Rechtsmängel haftet BOSCHmuss spätestens vor der ersten Bestellung/Order dem Auftraggeber vorliegen oder auf ihre er- folgte Abgabe Bezug genommen werden. Sollte die schriftliche Erklärung zur Warenbeschaffenheit durch Unterzeichnung der „Bestätigung zur Aufnahme der Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten“ durch den Auftragnehmer an den Auftragge- ber nicht erfolgen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Im Fall des Rücktritts sind Ansprüche des Auftragneh- mers gegenüber dem Auftraggeber ausgeschlossen. 3. Dem Auftraggeber stehen gegenüber dem Auftragnehmer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Der Auftrag- geber kann wegen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatRechtsmängel die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen, ohne dass es der Fristsetzung zur Nacherfüllung bedarf. Abweichend von § 442 Absatz 1 Satz 2 BGB stehen dem Auftraggeber Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. 4. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Ware ab Ablieferung durch den Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen seit Ab- lieferung auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung bei offensichtlichen Mängeln genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn der Auftraggeber sie innerhalb von drei Arbeitstagen ab deren Entdeckung absendet und diese dem Auftragnehmer anschließend zugeht. Im Übrigen haften BOSCHgelten die §§ 377 ff. HGB. 5. Wird der Auftraggeber aufgrund eines Produktschadens von Dritten, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat der Anwendungsbereich Auftragnehmer den Auftraggeber auf erstes Anfordern von § 44a TKG (Haftung allen An- sprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche freizustellen. 6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer für die Ware angemessenen Deckungs- summe für Personen und Sachschäden abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf SchadensersatzAuftraggeber bleiben hiervon unberührt. 7. Im Übrigen ist Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Auftragnehmer Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB zu erstat- ten, die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung sich aus oder im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich vom Auftraggeber durchge- führter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)wir den Auftragnehmer – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHWeitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln gelten, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. 9.2. Die vorbehaltlose Annahme von Waren oder Dienstleistungen oder die widerspruchslose Bezahlung durch den Besteller bedeutet in keinem Fall die Anerkennung der Mängelfreiheit. 9.3. Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, wird vermutet, dass er bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. 9.4. Erfolgt eine Lieferung oder Leistung mangelhaft, wird der Besteller den Lieferanten auffordern, binnen einer vom Besteller zu benennenden Nachfrist nach Xxxx des Bestellers die mangelhafte Lieferung oder Leistung entweder auszutauschen oder zu verbessern. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Austausch bzw. keine vollständige Verbesserung, kann der Besteller nach eigener Xxxx entweder vom Vertrag zurücktreten oder Preisminderung geltend machen. Abweichend von § 933 ABGB vereinbaren die Vertragspartner, dass Mängel nicht nur gerichtlich, sondern auch schriftlich an den Lieferanten geltend gemacht werden können. Die innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich geltend gemachten Gewährleistungsansprüche können somit auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden. 9.5. Sollte der Lieferant nicht unverzüglich nach Aufforderung mit der Beseitigung des Mangels beginnen, darf der Besteller in dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr von akuten Gefahren oder Vermeidung größerer Schäden, auch die Beseitigung auf Kosten des Lieferanten selbst vornehmen oder von dritter Seite vornehmen lassen. 9.6. Die Gewährleistung endet 24 Monate nach endgültiger Inbetriebnahme beim Endkunden, spätestens jedoch 36 Monate nach Ablieferung an den Besteller. 9.7. Bei Rechtsmängeln oder allfällig erhobenen Ansprüchen aus Rechten Dritter stellt der Lieferant den Besteller und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREdessen Kunden frei. Der Lieferant garantiert darüber hinaus, dass Lieferungen und Leistungen frei von Rechten Dritter sind und wird den Besteller gegen aus diesem Titel geltend gemachter Ansprüche (samt Rechtsverfolgungskosten) schad- und klaglos halten. Für Sach- und derartige Rechtsmängel haftet BOSCHgilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. 9.8. FÜR INNERHALB DER VERJÄHRUNGSFRIST REPARIERTE TEILE DER LIEFERUNG WIRD DIE VERJÄHRUNGSFRIST UNTERBROCHEN, gleich aus welchem RechtsgrundBIS DER LIEFERANT DIE ANSPRÜCHE AUF NACHERFÜLLUNG VOLLSTÄNDIG ERFÜLLT HAT. 9.9. Kosten des Bestellers infolge mangelhafter Lieferung des Vertragsgegenstandes, nur soweit BOSCH insbesondere Transport-,Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCHüblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund trägt der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARELieferant; ebenso Kosten, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habender Besteller seinen Kunden gegenüber zu tragen hat, beträgt 12 Monateinsbesondere bei einer vom Lieferant zu vertretenden Pflichtverletzung in Form der Nichtlieferung. 9.10. Dies gilt nichtNimmt der Besteller von ihm hergestellte und/oder verkaufte Erzeugnisse infolge der Mangelhaftigkeit des vom Lieferant gelieferten Vertragsgegenstandes zurück oder wurde deswegen dem Besteller gegenüber der Kaufpreis gemindert oder er in sonstiger Weise in Anspruch genommen, soweit behält er sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in Rückgriff gegenüber dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHLieferant vor; DABEI BEDARF ES NICHT EINER SONST FÜR MÄNGELRECHTE ERFORDERLICHEN FRISTSETZUNG.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Unsere Haftung erstreckt sich grundsätzlich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen: a) wenn unsere Produkte vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden, b) bei natürlichem Verschleiß, c) bei nicht ordnungsgemäßer Wartung, d) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, e) bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden. 2. Mängelansprüche des Bestellers bestehen nur, wenn der Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Haftung für unentgeltliche SOFTWARERügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 3. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHBei berechtigten Mängelrügen, gleich aus welchem Rechtsgrundsind wir unter Ausschluss der Rechte des Bestellers, nur soweit BOSCH vom Vertrag zurückzutreten oder den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCHPreis herabzusetzen (Minderung), dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der SOFTWARE nur Nacherfüllung berechtigt sind. Der Besteller hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx des Bestellers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle eines der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Besteller zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt. 4. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Besteller, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. 5. Wir haften unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungs- gehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Xxxxxxx, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Rechtsmängel aufweisenunseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen: • . In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeits- garantie erfasst ist. 6. Wir haften auch für Schäden, die vorsätzlich wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Maier ShopDesign Tel. +49 (0) 27 72 - 575 44 - 0 Steuernummer Bankverbindung Bankverbindung Kompl.: Maier ShopDesign AG Wetzlar GmbH & Co. KG Fax +49 (0) 27 72 - 575 44 - 44 09 344 30050 Volksbank Dill eG Sparkasse Dillenburg Verwaltungs GmbH HRB 5114 Industriestr. 3 xxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx USt. Id.-Nr. BLZ 516 900 00 BLZ 516 500 45 Xxxxxxxxxxxx. 0 Xxxxxxxxxxxxxxxxx X-00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx-xxxxxxxxxx.xx DE 814429607 Kto-Nr.: 52014832 Xxx-Xx. 00000 X-00000 Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxxx 7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzwLeistung; hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Abschnitt IV Ziff. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist2 dieses Vertrages. Soweit sich die unsere Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 8. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der OrganeWare. Dies gilt nicht im Fall von uns, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfenunseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, einschließlich des Körpers oder der Mitarbeiter von BOSCHGesundheit, oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre ab Übergabe für unentgeltliche SOFTWAREverdeckte Mängel. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHOffene Mängel sind binnen acht Tagen schriftlich zu rügen, gleich aus welchem Rechtsgrundwidrigenfalls der Geschäftspartner seinen Gewährleistungsanspruch verliert. Ein Ge- währleistungsanspruch entsteht nur dann, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen wenn der Geschäftspartner unverzüglich nach Erkennen des Mangels diesen schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes unter Beschreibung des behaupteten Xxxxxxx Rathmanner bekannt gibt. Eine allfällige Mängelbesichtigung durch Rathmanner stellt keinen Verzicht auf die Einrede einer allfälligen Verfristung des Gewährleistungsanspruches dar. Der Geschäftspartner hat zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits bestanden hat. Ver- braucher haben diesen Beweis erst ab 6 Monaten nach Übergabe der Sache zu erbringen. Im Übrigen haften BOSCHFalle des Vorliegens eines Gewährleistungsanspruches des Geschäftspartners ist Rathmanner berechtigt, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund eine Verbesserung durchzuführen. Nur dann, wenn eine zweimalige Verbesserung erfolglos geblieben ist oder eine solche nicht möglich ist, steht dem Geschäftspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Eine Wandlung wird selbst bei Vorliegen eines wesentlichen und unbehebbaren Mangels einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche des Geschäftspartners erlöschen, wenn der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen angebliche Mangel vom Geschäfts- partner selbst oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungvon einem Dritten behoben wurde. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der Gewährleistungspflicht von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen Rathmanner ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden jedenfalls auf die diejenigen Schäden Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen Vom Geschäftspartner beigestellte Geräte und/oder Materialien sind nicht Gegenstand der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzwGewährleistung. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die ParteienFür den Fall, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal Geschäftspartner von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, ist es dem Ge- schäftspartner nur gestattet, jenen Betrag zurückzubehalten, der tatsächlich für eine allfällige Mängelbehebung notwendig wäre, würde diese durch einen Dritten erfolgen. Die Höhe des zurückgehaltenen Betrages ist durch einen Mängelbehebungskostenvoranschlag nachzuweisen. Sollte Rathmanner einen Kostenvoranschlag eines Drittunternehmens beibringen, der einen geringeren Wert aufweist als der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt istvom Geschäftspartner vorgelegte Kos- tenvoranschlag, gilt dies auch für die Haftung so ist der OrganeGeschäftspartner nur berechtigt, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHden geringeren Betrag zurückzubehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln der SOFTWARE können sich ausschließlich im Verhältnis zwischen Ihnen und BOSCH ergeben und bestimmen sich nach den folgenden Bedingungen. • Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. Sollte Ihnen ein Anspruch auf Rückerstattung des Erwerbspreis für die SOFTWARE zustehen, ist dieser gegen Apple zu richten. Weitergehende Ansprüche Ihrerseits gegen Apple bestehen nicht, es sei denn, ein solcher Ausschluss ist gesetzlich nicht zulässig. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.

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Samples: Endbenutzerlizenzvereinbarung

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der übermittelten Erzeugnisse umgehend nach Erhalt zu prüfen und Haftung Beanstandungen innerhalb von einer Woche ab Zugang geltend zu machen. Gibt der Auftraggeber die Ware schriftlich oder mündlich frei, und behält er sich die Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen bei Freigabe nicht vor, erlöschen etwaige Mängelbeseitigungsansprüche und Schadensersatzansprüche des Auf- traggebers. Dies gilt insbesondere bei Rechtschreib- oder Inhaltsfehlern in durch den Auftraggeber freigegebenen Texten sowie Farbabweichungen bei Farb-Proofs (analog und digital). Ansprüche wegen versteckten Män- geln unterliegen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Die Agentur haftet für unentgeltliche SOFTWAREdas Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Sach- Sonstige Schadensersatzansprüche (z.B. aus Verschulden bei Vertrags- schluss, positiver Vertragsverletzung, Delikt) bestehen nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes seitens der Agentur oder ihrer Erfüllungsge- hilfen. Ausgenommen hiervon sind wesentliche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragsziels von eminenter Bedeutung sind (sog. Kardinalpflichten). Ansprüche wegen Verzugs und Rechtsmängel Unmöglichkeit sind auf die Höhe des Auf- tragswertes beschränkt. Besteht der Auftrag oder ein Teil hiervon in einer Weiterverarbeitung oder Änderung, so haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatdie Agentur nicht für notwendige Beeinträchtigungen des zu bearbeitenden Erzeugnisses. Im Übrigen haften BOSCHFalle berechtigter Beanstandungen ist die Agentur nach eigener Xxxx zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Mängel eines Teils der Arbeiten berechtigen nicht zur Beanstandung des gesamten Auftrages, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen es sei denn, die mangelfreien Teilarbeiten sind für den Auftraggeber nicht von Interesse. Bei verzögerter, unterlassener oder erfolgloser Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Geringfügige, insbesondere technisch bedingte Abweichungen farbiger Reproduktionen vom Original können nicht beanstandet werden. Gleiches gilt hinsichtlich Abweichungen zwischen Andruck oder Proof (analog oder digital) und dem Auflagendruck. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die von dem Auftraggeber gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflich- tungen aus Verträgen und sonstigen Geschäftsverbindungen, die aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung durch die Agentur gestalteten Werbemaßnahmen des Auftraggebers entstanden sind. Ersatzansprüche des Auftraggebers verjähren unbeschadet des § 202 BGB in einem Jahr, es sei denn, dem Anspruch liegt grob fahrlässiges, vorsätzli- ches oder arglistiges Handeln seitens der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHAgentur zu Grunde.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARESoweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Ist der Käufer Unternehmer, bestehen Mängelansprüche nur bei Beachtung des §377 HGB. Die Nacherfüllung kann nach der Xxxx des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder grob fahrlässig verursacht wurdenHaltbarkeit beruhen, • für Schäden aus aber nicht unmittelbar an der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von dem Zweck der Garantie gedeckt Beschaffenheits-und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Eine weitergehende Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen Verkäufers ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ohne Rücksicht auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen Rechtsnatur des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen; dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Aufwendungsersatzansprüchedeliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Anwendungen statt der Leistung. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt istIst der Käufer Unternehmer, gilt dies auch für die Haftung verjähren seine Schadensansprüche wegen eines Mangels in einem Jahr ab Ablieferung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHWare.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE1. Für Sach- die gelieferte Xxxx übernehmen wir für Material- und Rechtsmängel haftet BOSCHVerarbeitungsfehler, gleich aus welchem Rechtsgrundsowie für zugesicherte Eigenschaften die Gewährleistung für die Dauer von 12 Monaten, nur soweit BOSCH gerechnet ab Gefahrübergang. 2. Liegt ein wirksam und fristgemäß gerügter Mangel vor, so verpflichten wir uns die Ware nach eigener Xxxx entweder nachzubessern oder ein mangelfreies Ersatzstück zu liefern. Gelingt uns die Nachbesserung der Lieferung eines mangelfreien Ersatzstückes nicht, ist der Käufer be- rechtigt, den jeweiligen Sach- Kaufpreis zu mindern oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatvom Vertrag zurückzutreten. 3. Im Übrigen haften BOSCHDer Käufer ist verpflichtet, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund die erhaltene Ware unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel, insbesondere Transportschäden schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen. Nicht sofort erkennbare oder später auftretende Mängel sind uns gleichfalls schriftlich unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. 4. Der Käufer ist bei Auftreten von Mängeln verpflichtet uns die Überprüfung der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur Ware im Falle ursprünglichen Zustand, ohne dass daran vom Käufer oder von Dritter Seite eine Mangelbeseitigung versucht worden ist, zu ermöglichen. Nach eigener Xxxx kann zum Zwecke der Überprüfung auch die Einsendung eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadensentsprechenden Teils an unser Werk verlangt werden. 5. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die vorsätzlich auf Vorsatz oder grob fahrlässig verursacht wurdengrobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vor- sätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be- grenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtetvorstehend etwas abweichendes geregelt ist, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Für Xxxxxxx, die auf die diejenigen Schäden beschränktunsachgemäßer Behandlung, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen nicht fachmännischer Montage, Verletzung gültiger VDE oder DIN-Vorschriften oder VDI- Richtlinien, übermäßiger Inanspruchnahme, Nichtbeachtung der gesetzlichen VertreterMontage- oder Betriebsanleitung oder auf natürliche Abnutzung beruhen, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- wird keine Gewähr geleistet und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHnicht gehaftet.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung (1) Beanstandungen der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Eintreffen der Ware schriftlich vorzubringen. Dies gilt auch für versteckte Mängel nach ihrer Entdeckung, in diesem Fall erlischt das Rügerecht zwei Monate nach Eintreffen der Ware. Der Anzeige über die Beanstandung sind Muster der beanstandeten Ware beizufügen. (2) Für Eigenschaften einer Verpackung im Hinblick auf ihre Brauchbarkeit für einen bestimmten Verwendungszweck haftet der Auftragnehmer nur nach entsprechender schriftlicher Zusicherung. (3) Für branchenübliche Abweichungen in der Leimung, Glätte sowie Reinheit der Papiere, Klebung, Heftung, Farben und Haftung Druck sowie Gewichtsunterschiede bis zu 10% nach oben oder unten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. (4) Im übrigen werden für unentgeltliche SOFTWAREdie Beurteilung von branchenüblichen oder technisch nicht vermeidbaren Abweichungen die vom „Verband der Wellpappen-Industrie e. V., 00000 Xxxxxxxxx“ herausgegebenen und beim Auftragnehmer vorliegenden Prüfkataloge für Wellpappenschachteln in der jeweils geltenden Fassung zugrunde gelegt (5) Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHanerkannt mangelhafte Xxxx liefert der Auftragnehmer Ersatz. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung verlangen. (6) Soweit ein Mangel vorliegt, gleich sind wir nach eigener Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Voraussetzung für unsere Mängelhaftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, können wir diese verweigern. Wir können die Nacherhebung auch verweigern, solange die aus welchem Rechtsgrundder bisherigen Lieferung entstandenen Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt sind, nur soweit BOSCH der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht. Sollte die vorstehend genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden uns gegenüber das Wahlrecht zu, entweder den jeweiligen Sach- Preis entsprechend herabzusetzen oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatvom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurück zu treten, dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male misslingt. § 478 BGB bleibt unberührt. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund übrigen werden für die Beurteilung von branchenüblichen oder technisch nicht vermeidbaren Abweichungen vom Fachverband heranziehende Vorschriften zugrunde gelegt. (7) Macht der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur Auftraggeber im Falle eines vorsätzlichen oder grob leicht fahrlässigen Fehlverhaltens Lieferverzugs von uns nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz statt der Leistung geltend, so ist dies auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen vorstehenden Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt dieses Absatzes vorgesehen ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ohne Rücksicht auf die diejenigen Schäden beschränktRechtsnatur des geltend gemachten Anspruches, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung (1) Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, liefert und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREleistet die mokoflex gemäß ihrer regulären Liefer- und Leistungsbe- schreibung, soweit vorhanden, ansonsten in durchschnittlicher Art und Güte. (2) Der Auftraggeber unterliegt hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen der mokoflex Untersuchungs- und Rügepflichten analog § 377 HGB. Für Sach- Rügen haben schriftlich zu erfolgen. (3) Unabhängig von Abs. 2 sind Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab Abnahme der auftragsgegenständlichen Lieferungen und Rechtsmängel haftet BOSCHLeistungen bis zur Absendung der Rüge, gleich aus welchem Rechtsgrundschriftlich rügt. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung bzw. die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. (4) Liegt ein von der mokoflex zu vertretender Mangel oder eine wesentliche Abweichung vom Vertragsgegenstand vor und ist dieser rechtzeitig gerügt worden, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- ist die mokoflex verpflichtet, nach eigener Xxxx eine Mängelbeseitigung oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hateine Ersatzlieferung vorzunehmen. Dabei steht der mokoflex ein mindestens zweimaliges Nachbesserungs- recht in Bezug auf denselben Mangel zu. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf richten sich die Gewährleistungsrechte nach den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. cwerkvertraglichen Bestimmungen des BGB. (5) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, Leistungen von der mokoflex beträgt 12 Monate. Dies gilt nichtSoweit sich nachstehend nicht anders ergibt, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, sind weitergehen- de Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. (6) Die mokoflex haftet nicht für Schäden, die vorsätzlich nicht am Vertragsgegen- stand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die mokoflex nicht für mittelbare und Folgeschäden wie zum Beispiel Betriebsunterbrechun- gen, entgangener Gewinn und Produktionsausfall oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung sonstige Vermögensschäden des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet istAuftraggebers. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH der mokoflex ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehil- fen. (7) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schaden- sursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber Ansprüche aus Produkthaftungsge- setz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (8) Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung für die Vertragserfüllung wesentlicher Pflichten („Kardinalpflichten“) beschränkt sich die Haftung der Organemokoflex auf den Ersatz des typischen, Erfüllungs- vorhersehbaren Schadens; im Falle fahrlässiger Verletzung anderer als Kardinalpflichten ist eine Haftung der mokoflex ausgeschlossen. (9) Soweit rechtlich zulässig beschränkt sich die Haftung der mokoflex auf das von ihr versicherte Risiko. Die mokoflex unterhält eine Versicherung mit einer Versicherungssumme von jährlich 10 Mio. Euro für Personen- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich Sachschäden sowie jährlich 1 Mio. Euro für Vermö- gensschäden. (10) Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Mitarbeiter von BOSCHDurchführung des Auftrages ist ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 37. Jegliche Gewährleistung von XXXXXX, insbesondere für den Service und die Applikation wird hiermit ausgeschlossen. XXXXXX macht keinerlei Zusicherungen, leistet keine Gewähr und gibt keine Garantie. Der Service wird „AS IS“ und „AS AVAILABLE“ zur Verfügung ge- stellt. 38. XXXXXX übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für unentgeltliche SOFTWAREdie Verfügbarkeit des Service, der Applikation oder von Nutzerdaten. 39. Für Sach- XXXXXX kann insbesondere nicht gewährleisten, dass der Service und Rechtsmängel haftet BOSCHdie Applikation frei von Fehlern, gleich aus welchem RechtsgrundDefekten, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- Schadprogrammen und Viren sind oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatsie korrekt, aktualisiert und fehlerfrei sind. 40. Im Übrigen haften BOSCHFerner macht XXXXXX insbesondere keinerlei Zusicherungen und leistet keinerlei Gewähr dafür, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund dass der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur Service nicht unterbrochen wird oder sonstwie fehlerfrei ist, und keinerlei Ge- währ betreffend die Zuverlässigkeit, Qualität, Eignung oder Verfügbarkeit des Service oder anderer Leistungen im Falle eines vorsätzlichen Zusammenhang mit dem Service und der Applikation. Zeitweilige Un- terbrechungen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensFehler können sich ergeben und der Service resp. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtdie Applikation kön- nen Beschränkungen, Störungen, Verzögerungen oder sonstigen Problemen unterliegen. 41. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nichtKELLER schliesst, soweit sich gesetzlich zulässig, jegliche Haftung aus. Insbesondere wird die Haftung gemfür Hilfspersonen auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 42. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung KELLER haftet insbesondere nicht für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für irgendwelche Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden sich aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien Nutzung (oder der Unfähigkeit zur Nutzung) der Applikation oder des Service ergeben, inklusive durch Schadprogramme, Viren oder jegliche Fehler oder Unvollständigkeiten verursachte Schäden. 43. XXXXXX haftet in dem Umfang keinem Fall für irgendeinen Datenverlust oder Beschädigung von Daten. Die Parteien sind sich bewusst, dass ein solcher Datenverlust oder eine Beschädigung von Daten trotz des Bemühens von XXXXXX um die regelmässige Erstellung von Backups ent- stehen kann. Ebenso ist KELLER nicht haftbar, falls Geräte nicht mehr senden oder für einen Zugriff, Bearbeitung, Löschung oder Vernichtung von Daten durch einen Dritten. 44. XXXXXX haftet insbesondere nicht für falsche, fehlende oder verlorene Messdaten oder Berechnungen – diese fallen gemäss Ziff. 25 bis 29 in die alleinige Verantwortlichkeit des Kunden. Der Kunde hat die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmässigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit der Nutzerdaten. 45. In jedem Fall ist die totale Haftung von dem Zweck der Garantie gedeckt istXXXXXX auf den Betrag des vom Kunden bezahlten Preis gemäss Ziff. 36 beschränkt. 46. Der Kunde stimmt zu, KELLER für alle Klagen, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Aus- lagen schadlos zu halten und freizustellen, die sich ergeben im Falle von XxxxxxxZusammenhang mit (i) Ver- stössen des Kunden, • im Falle von Körper- bzwdes Kunden-Administrators, autorisierter Benutzer oder unter einem Benutzerkonto des Kunden gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen; (ii) schuldhaftem Verhalten seitens des Kunden, des Kunden-Administrators, autorisierter Benutzer oder unter einem Benutzerkonto des Kunden; (iii) Verstössen des Kunden, des Kunden-Administrators, autorisierter Benutzer oder unter einem Benutzerkonto des Kunden gegen anwendbare Gesetze und/oder regulatorische Vorgaben. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet istXx. Soweit sich die Haftung nicht gemXxxxxxxxxxxxx 000 XX-0000 Xxxxxxxxxx Tel. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.+00 00 000 00 00 xxxx@xxxxxx-xxxxxxxx.xxx xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xxx

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Samples: Nutzungs Und Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREOffensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen nach Lieferung oder Leistung schriftlich anzuzeigen, alle anderen Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHDiese Fristen sind Ausschlussfristen. Erfolgt bis zu ihrem Ablauf keine Anzeige, gleich aus welchem Rechtsgrundso können Rechte wegen dieser Mängel uns gegenüber nicht geltend gemacht werden. Gesetzliche Ausschlusstatbestände, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter insbesondere die §§ 460,464,467,351 BGB sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz §§ 377 HGB bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWAREBei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen können wir nach unserer Xxxx nachbessern oder nachliefern. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- Schlagen diese Maßnahmen fehl, so kann der Kunde Wandlung oder Rechtsmängel aufweisenMinderung verlangen. Ein Fehlschlagen ist anzunehmen, wenn Nachbesserung oder Nachlieferung unmöglich ist, von uns schriftlich verweigert wird, eine Fristsetzung von 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung erfolglos bleibt oder unser Nachbesserungsversuch zweimal misslingt. Wir haben Sie einen Anspruch auf in jedem Fall das Recht, Nachbesserung gegen BOSCHoder Nachlieferung zu verlangen. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit• Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. c) zur AnwendungFür das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir jedoch wie gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt • Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, soweit sich die Haftung gemwenn der Mangel darauf beruht, dass Einbauvorschriften oder Betriebsanleitungen durch den Kunden nicht beachtet oder vorgeschriebene Leistungswerte überschritten werden. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habenDer Gewährleistungsanspruch besteht nicht, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe wenn der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die ParteienMangel darauf beruht, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für AufwendungsersatzansprücheKunde die Anlage eigenmächtig geändert oder einen Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen versucht hat. • Soweit Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgt nach diesen Bestimmungen bestem Wissen. Der Besteller wird nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. • Die Garantie für Sicherheitsfolien und Innenfolien beträgt 3 Jahre; für Außenfolien 2 Jahre . Objektbezogene Änderungen der Gewährleistungszeit behalten wir uns vor. Die Garantie für Folien entfällt, wenn sie unsachgemäß behandelt oder unsachgemäß vom Kunden verarbeitet werden oder sie unsachgemäß gereinigt werden. Durch unser Fachpersonal wird die fachgerechte Reinigungsanleitung ausgehändigt. Der Einschluss von Staubpartikel ist bei der Folienbeschichtung nicht auszuschließen. Hieraus können daher keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Hinsichtlich der von uns gelieferten und montierten Sonnenschutztechnik und Strahlenschutzvorhänge gilt die Gewährleistung von 2 Jahren nach VOB/A; für stromführende Teile 6 Monate. Bei unsachgemäßer Handhabung der vorgenannten Anlagen erlischt der Gewährleistungsanspruch. • Wir haften grundsätzlich nicht für Xxxxxx, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen ( z.Bsp. Zeichnungen, Pläne) oder ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben. • Xxxxxxx Sonnenschutz und Sicherheitsfilme schließt eine Haftung von BOSCH ausgeschlossen für Glas- oder beschränkt istGebäudeschäden in jedem Fall aus. • Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus positiver Vertragsverletzung bestehen uns gegenüber nur, wenn ein uns zurechenbarer Vorsatz oder eine zurechenbare grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beweislast trägt der Auftraggeber. Die Beschränkung der Haftung gilt dies auch im gleichen Umfang für die Haftung der Organe, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. • Wir sind berechtigt, einschließlich die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen zu verweigern, solange der Mitarbeiter von BOSCHKunde das vertragliche Entgelt, abzüglich eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Anteils, nicht zahlt oder andere wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt. • Alle durch uns veröffentlichten technischen Daten beziehen sich auf unverbindliche Herstellerangaben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Haftung. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach Gefahrübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstand nach Maßgabe folgender Bedingungen. PC-Xxxxxx gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produk- tinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von PC-Xxxxxx schriftlich bestätigt wurden. PC-Xxxxxx kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Pro- grammfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und Haftung normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuch- tigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für unentgeltliche SOFTWAREden gerügten Mangel sind. Für Sach- Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als PC-Xxxxxx oder von PC-Xxxxxx hierzu autorisierte Dritte. Ebenso übernimmt PC- Xxxxxx keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf nicht von PC-Xxxxxx schriftlich genehmigte Reparaturversuche oder auf Transportschäden zurückzuführen sind. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig von Vorstehendem gibt PC-Xxxxxx etwaige weitergehende Garantie- und Rechtsmängel haftet BOSCHGewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, gleich aus welchem Rechtsgrundohne dafür selbst einzustehen. Bei Drittlieferun- gen ist PC-Xxxxxx berechtigt, nur soweit BOSCH die gegen den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatVorlieferanten bestehenden Garantieansprüche mit schuldbefreiender Wirkung an den Auf- traggeber abzutreten. Gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei PC-Xxxxxx zu rügen. Im Übrigen haften BOSCHGewährleistungsfall erfolgt nach Xxxx von PC-Berger Nachbesse- rung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von PC-Xxxxxx über. Falls PC-Xxxxxx Mängel innerhalb einer angemessenen, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadenseine angemessene Min- derung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtsind ausgeschlossen. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, Insbesondere haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • PC-Berger nicht für Schäden, die vorsätzlich nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners. Im Falle der Nachbesserung übernimmt PC-Xxxxxx die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbunde- nen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen. Programm- und Datensicherungen hat der Auftraggeber auf seine Kosten durchzuführen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist PC-Xxxxxx berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren. Die Beseitigung von Mängeln bewirkt keine Verlängerung der Gewährleistung und/oder Garantie. Bei durchzuführenden Dienstleistungen (Reparaturen, Installationen etc.) von Computern, Servern, Notebooks u.ä. übernimmt PC-Berger - bei einer nicht erfolgten vorherigen funktionellen Datensicherung durch den Auftraggeber – keine Haftung durch Datenverluste, System- ausfälle oder Ähnliches. Datensicherungen: Grundsätzlich ist der Auftraggeber selbst und in vollem Umfange für eine funktionierende Datensicherung sowie ein funktionierendes Datensicherungskonzept verantwortlich und haftbar. Er hat hierfür alle notwendigen Maßnahmen zu treffen (auch im Sinne des Datenschutzgesetzes), um dies zu gewährleisten bzw. einen Datenverlust zu verhindern. PC-Xxxxxx haftet – im Zusammenhang mit Dienstleistungen, die das Einrichten von Datensicherungen betreffen - nicht für Schäden, die aufgrund von Programm- oder Software- fehlern die die Datensicherungssoftware betreffen entstanden sind. Ebenso haftet PC-Berger nicht für Schäden, die durch eine fehlerhafte bzw. nicht funktionierende Datensicherung entstanden sind, wenn die dafür eingesetzte Hardware und/oder Software nicht von PC-Berger gekauft wurden. Der Auftraggeber hat eigenständig die Datensicherungsprotokolle zu kontrollieren und bei eventuell festgestellten Fehlern den Verantwortlichen für die Datensicherung unverzüglich zu unterrichten. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit herbeigeführten Daten- verlust durch PC-Xxxxxx beschränkt sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden PC-Berger lediglich auf die diejenigen Schäden beschränktKosten für den Aufwand, mit deren Entstehung im Rahmen um anhand vorhandener Sicherungskopien verlorene Daten auf der Anlage des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)Nutzers wiederherzustellen. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzwWeitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH PC-Berger ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organevon Arbeitnehmern, Erfüllungs- Vertretern und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHErfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung S+B TECHNOLOGIE leistet für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung ausschließlich Gewähr wie folgt: 1. Alle diejenigen Teile, die sich in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, sind unentgeltlich nach Xxxx von S+B TECHNOLOGIE nachzubessern oder durch mangelfreie zu ersetzen. Die Feststellung solcher Mängel ist S+B TECHNOLOGIE unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum von S+B TECHNOLOGIE. 2. Zur Vornahme aller S+B TECHNOLOGIE notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit S+B TECHNOLOGIE die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist S+B TECHNOLOGIE von der Haftung für die hieraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei S+B TECHNOLOGIE sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von S+B TECHNOLOGIE Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. 3. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt S+B TECHNOLOGIE – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Sie trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung von S+B TECHNOLOGIE eintritt. 4. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Lieferer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. 5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht von S+B TECHNOLOGIE zu verantworten sind. 6. Bessert der Besteller selbst oder ein Dritter in dessen Auftrag unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von S+B TECHNOLOGIE für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung von S+B TECHNOLOGIE vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes. 7. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird S+B TECHNOLOGIE auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifzieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter diesen Voraussetzungen steht auch S+B TECHNOLOGIE ein Rücktrittsrecht zu. Darüber hinaus wird S+B TECHNOLOGIE den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Die genannten Verpflichtungen von S+B TECHNOLOGIE für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung sind abschließend. Die Rechte setzen voraus, dass der Besteller S+B TECHNOLOGIE unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, dass der Besteller S+B TECHNOLOGIE in angemessenem Umfange bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. S+B TECHNOLOGIE die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt V.7 ermöglicht, S+B TECHNOLOGIE alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben und der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat. 8. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, haftet BOSCH, gleich S+B TECHNOLOGIE – aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE welchen Rechtsgründen auch immer – nur im Falle eines vorsätzlichen von Vorsatz oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder Rechtsmängel aufweisender Organe von S+B TECHNOLOGIE oder leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- Körper, Gesundheit und Rechtsmängel für SOFTWAREbei Mängeln, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monatevon S+B TECHNOLOGIE arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit er zugesichert hat. 9. Dies gilt nicht, soweit sich Der Besteller trägt die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für SchädenKosten, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdendurch auf seinen Wunsch nach Zwischenabnahme erfolgte Änderungen der Konstruktion, • für Schäden aus Korrekturen der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang Zeichnungen, Neuerstellung der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- Zeichnungen und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHUmbauten notwendig werden.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Haftung Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nach- gekommen ist. Eventuelle Beanstandungen sind uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. 2. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung detailliert schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach Öffnen der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Ware in Textform gemeldet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung; die Beweislast hierfür trifft den Xxxxxx. 3. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche für unentgeltliche SOFTWAREAusführungsleistungen nur, wenn die gemeldeten Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben angezeigt werden können. 4. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHDer Kunde hat uns, gleich aus welchem Rechtsgrundsoweit erforderlich, nur soweit BOSCH bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf unseren Wunsch einen Datenträger mit den jeweiligen Sach- betreffenden Anpassungen oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatAngaben zu übersenden. 5. Im Übrigen haften BOSCHGewährleistungsfalle erfolgt nach unserer Xxxx Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 6. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Ablauf einer angemessenen Frist fehl, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelansprüche zu. Der Kunde kann nach seiner Xxxx insbesondere mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Tritt der unentgeltlichen Bereitstellung Kunde vom Vertrag zurück, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ist nur ein Teil der SOFTWARE Lieferung mangelhaft, kann der Kunde nur dann von dem gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er nachweist, an dem übrigen Teil der Lieferung kein Interesse zu haben. Wählt der Kunde Schadenersatz, verbleibt die Ware oder sonstige Leistung beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Vertragspreis und Wert der mangelhaften Ware, sofern wir die Vertragsverletzung nicht wegen Vorsatz oder Arglist zu vertreten haben. 7. Veranlasst der Kunde eine Überprüfung wegen behaupteter Xxxxxx, so hat er die entstandenen Kosten zu tragen, wenn sich herausstellt das kein Mangel vorhanden ist. 8. Die Gewährleistung erlischt für solche Anpassungen oder Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensMangel nicht ursächlich ist. 9. Ansprüche nach Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden - soweit diese nicht aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 MonateFehlen von zugesicherten Eigenschaften resultieren - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit sich uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 10. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware oder sonstigen Leistung für den vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nicht, insbesondere ist jedwede Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang eine Übertragbarkeit der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, uns gelieferten Messergebnisse ausgeschlossen; etwas anderes gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHausdrücklicher schriftlicher Bestätigung unsererseits.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Wir gewährleisten, dass unsere Gesteinskörnungen (Kies, Sand, Splitt) gemäß Sortenverzeichnis nach den geltenden technischen Normen hergestellt, überwacht und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREgeliefert werden und die vereinbarte Beschaffenheit haben. Für Sach- eventuelle Beanstandungen bei Recyclingprodukten gilt: Nach dem Stand der Technik ist es bei Bauschutt-Recycling- baustoffen nicht möglich, eine qualitative Gleichwertigkeit mit Naturprodukten zu gewährleisten. Verfahrens- bzw. rohstoffbedingte Qualitätsabweichungen, die nach dem derzeitigen Stand der Technik bei Bauschutt-Recycling- baustoffen üblich sind, können deswegen nicht als Mängel beanstandet werden. Die Eignung des Baustoffes für eine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Für die Verwertung (Verwendung, Einbau) der von uns hergestellten Bauschutt-Recyclingbaustoffe ist allein der Käufer verantwortlich. Wir verweisen darauf, dass die Verwertung (Verwendung, Einbau) in Abhängigkeit der festgelegten Zuordnungswerte nur in entsprechend definierten, festgelegten Einbaubereichen entsprechend der technischen Regeln der Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) möglich ist. Für sonstiges Material gelten jeweils gesonderte Vereinbarungen. Der Nachweis einer den gültigen Vorschriften entsprechenden Behandlung und Rechtsmängel haftet BOSCHVerarbeitung nach Gefahrübergang obliegt dem Käufer. Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB geben wir nicht, es sei denn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesondert schriftlich vereinbart wird und der Käufer von uns hierüber eine gesonderte Garantieurkunde erhält. Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Baustoffs den Mangel nicht herbeigeführt hat. Offensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesondere solcher einer falschen Sorte, darf nicht verarbeitet werden. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel, gleich aus welchem Rechtsgrundwelcher Art und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder –menge sind von Kaufleuten i.S. des HGB sofort bei der Ablieferung des Baustoffs zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer den Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Beanstandete Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder –menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB nach Sichtbarwerden unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb der Gewährleistungsfrist, zu rügen. Bei nicht form- oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Baustoff als genehmigt. Proben gelten nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zum dreimaligen Versuch der Nacherfüllung in Form einer Mangel- beseitigung oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hateiner Neulieferung bzw. einer Neuherstellung berechtigt. Im Übrigen haften BOSCHFall der Mangelbeseitigung oder der Ersatz- lieferung oder der Neuherstellung sind wir verpflichtet, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund alle zum Zweck der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisenNacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- ins- besondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nichtMaterialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Haftung gemKaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtetSchlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die vorsätzlich auf Vorsatz oder grob fahrlässig verursacht wurdengrober Fahrlässigkeit, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der einschließlich von dem Zweck der Garantie gedeckt istVorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungs- gehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertrags- verletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be- grenzt, im Falle von Xxxxxxxübrigen, • im Falle von Körper- bzwsoweit der Schaden darüber hinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht- versicherung, die mindestens Euro 2,5 Mio. Personenschädenbeträgt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, • In sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den Fällen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be- grenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Produkthaftung Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, • soweit der Anwendungsbereich von gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Lieferung gebrauchter Waren oder Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesem § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet4 vorgesehen, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden – ohne Rücksicht auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen Rechtsnatur des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt auch insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei fahrlässigen Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzwKunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren Soweit die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt eingeschränkt ist, gilt dies auch für im Hinblick auf die Haftung der Organepersönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Erfüllungs- Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHErfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung (1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden uns gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu. (2) Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Haftung für unentgeltliche SOFTWARERügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHDabei sind offensichtliche Mängel der Kaufsache innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- versteckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich bei uns anzumelden. (3) Fertigungsbedingte geringfügige Mehr- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur Mindermengen im Falle eines Bereich von bis zu 10% nach oben oder unten stellen keinen Mangel dar und müssen vom Kunden akzeptiert werden. (4) Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache – steht uns das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (5) Wir haften für entstehende Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens Verhalten von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, so ist unsere Haftung auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadensvorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt (6) Wird eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft durch uns verletzt, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, doch ist unsere Haftung in diesem Fall auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die SOFTWARE einen behebbaren Sach- ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. cderen Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. (7) zur AnwendungEine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWAREHaftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)bleibt unberührt. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren für die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal zwingende Haftung nach dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entsprichtProdukthaftungsgesetz. (8) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Gefahrenübergang. Vorstehende Haftungsbeschränkungen Bestimmungen gelten auch nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für AufwendungsersatzansprücheBauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung Vor etwaiger Rücksendung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHWare ist unsere Zustimmung einzuholen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Diese besteht nur für Mängel, die innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung und Leistung aufgetreten sind. Der Auftraggeber kann sich auf diese Vertragsbestimmung nur berufen, wenn er uns unverzüglich schriftlich die auf- getretenen Mängel bekanntgibt. Wir verpflichten uns, die uns bekanntgegebenen Mängel, sofern wir sie zu vertreten haben, zu beheben und nach unserer Xxxx uns entweder die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zur Verbesserung senden zu lassen oder die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zu ersetzen. Der Auftraggeber hat uns jedenfalls die Möglichkeit einzuräumen, bestehende Mängel zu beheben. Ein Preisminderungsanspruch besteht nur dann, wenn wir die Mängelbehebung ablehnen oder nicht innerhalb angemessener Frist vornehmen. Unsere Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Einbau- und Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Unsere Gewährleistungspflicht gilt insbesondere auch dann nicht, wenn die Mängel beruhen auf: a) Nichtbeachtung der Verglasungsrichtlinien b) mangelhafter Instandhaltung c) oder ohne unsere Zustimmung durchgeführte Nachbesserung oder Reparatur bzw. durch eine nicht von uns vorge- nommene bzw. abgestimmte Veränderung. Glasbruch ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. (Siehe hierzu auch unsere Verglasungsrichtlinien.) Die Bestimmung des § 933b ABGB findet keine Anwendung. Soweit diese Allgemeinen Liefer- und Haftung Zahlungsbedingungen mit den Bestimmungen der §§ 922 bis 933 ABGB in Widerspruch stehen, gelten sie gegenüber Konsumenten nicht. Gegenüber Konsumenten haben die gesetzlichen Bestimmungen Vorrang. Garantie für unentgeltliche SOFTWAREIsolierglas: Wir übernehmen für die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Tage der Erstlieferung ab unserer Erzeugungsstätte, die Garantie, dass die Durchsichtigkeit unserer Isolierscheiben unter normalen Bedingungen nicht durch Staub- oder Filmbildung im Scheibeninneren beeinträchtigt wird. Treten solche Mängel auf, so liefern wir kostenlosen Ersatz ab Werk. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen. Voraussetzung dieser Garantie ist, dass unsere Einbaurichtlinien genau eingehalten und keinerlei Bearbeitung oder sonstige Veränderungen an den Scheiben vorgenommen werden und dass der Scheibenverbund nicht beschädigt worden ist. Eine fachgerechte Verlegung durch den Verarbeiter entsprechend unseren Verglasungsrichtlinien sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Ö-NORMEN sowie eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung des Rahmens und Dichtungsmaterials durch den Bauherrn eingehalten wurde. Ausgeschlossen aus der Gewährleistung sind Isolierglaselemente, welche in Verkehrsmitteln oder Kühlanlagen einge- baut werden. Der Garantieanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb der fünfjährigen Frist, spätestens jedoch sechs Monate nach Entdeckung des Mangels, geltend gemacht wird. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHdiejenigen Funktionsteile der Ware, gleich aus welchem Rechtsgrunddie wir von Zulieferern bezogen haben, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE wir nur im Falle eines vorsätzlichen Rahmen der uns gegen den Zulieferer zustehenden Gewährleistungsansprüche. Falls wir eine Ware aufgrund von Zeichnungen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens Mustern oder Bestellangaben des Auftraggebers anfertigen, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensAnweisungen des Auftraggebers erfolgte. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtIn diesen Fällen hat der Auftraggeber uns hinsichtlich einer allfälligen Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- oder klaglos zu halten. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWAREFür Personenschäden, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habenein Verbraucher erleidet, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach Verkäufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen: • für SchädenBestimmungen des Produkthaftungs- gesetzes (BGBI 1988/89). Für Sachschäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdenein Unternehmen erleidet, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt istist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist dass die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Sachschäden aus einem Produktfehler für alle an der Herstellung dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen ist. Wir haften für Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung außerhalb des Anwendungsbe- reiches des Produkthaftungsgesetzes (BGBI 1988/89) im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen VertreterVorschriften, leitenden Angestellten bzwsofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. einfachen ErfüllungsgehilfenDie Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, Bearbeitungskosten, Betriebsstörungen, Produktionsausfall und Konventionalstrafen. Sind Sie Unternehmer im Sinne Die Abtretung von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- Gewährleistungsansprüchen ist nur mit unserer Zustimmung zulässig und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHwirksam.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Sämtliche Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Unter- suchungspflichten in optischer und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREtechnischer Hinsicht ordnungsgemäß nachgekommen und seine Rügepflichten ordnungsgemäß und fristgemäß nach diesen Bedingungen erfüllt hat. 2. Für Sach- Ist ausnahmsweise eine nicht mangelfreie Sache geliefert worden und Rechtsmängel haftet BOSCHlag der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vor, gleich steht ausschließlich uns das Wahlrecht aus welchem Rechtsgrund§§ 437, 439 BGB, soweit ein Kaufvertrag vorliegt, zu. Ist Nacherfüllung nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann der Besteller eine angemessene Herab- setzung des Kaufpreises verlangen oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungvom Vertrag zurücktreten. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARERechte aus § 440 BGB sind ausgeschlossen, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenes sei denn, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdeneine vertraglliche Hauptpflicht verletzt. Haben wir die Her- stellung eines Werkes übernommen, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Werkvertragsrecht. Unter Ausschluss aller weiteren Gewährleistungsrechte sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, Nacherfüllung zu leisten oder nach § 638 BGB Vergütungsminderung anzubieten. Die Rechte aus § 634 Ziff. 2 und 4 BGB sind ausgeschlossen. Ist im Einzelfalle eine von uns gewählte Nacherfüllung fehlgeschlagen und ist nach den billigen Interessen des Bestellers eine Minderung unzumutbar, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist ein Mangel von uns nur wegen leichter Fahrlässigkeit zu vertreten, sind wir unbeschadet der aufzuwendenden Kosten für Schäden eine Nacherfüllung berechtigt, uns auf die Unverhältnismäßigkeit im Sinne des § 635 Abs. 3 BGB zu berufen, ohne dass wir hierzu verpflichtet wären. 3. Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder der Verletzung von Interessen und Rechtsgütern des Bestellers, die uns der Besteller bei Vertragsanbahnung bis zur Unterzeichnung des Vertrages nicht ausdrücklich schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang mitgeteilt und deren Mitteilung wir nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt haben, sind aus- geschlossen. 4. Ansprüche aus der Verletzung von dem Zweck der Garantie gedeckt istVermögensschäden, entgangenem Gewinn sowie allen weiteren Ansprüchen außerhalb des Leistungssubstrats sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben grob fahrlässig oder vorsätzlich ge- handelt oder im Falle von Xxxxxxx, • Einzelfall ausdrücklich eine Haftung für solche Ansprüche übernommen. 5. Trifft uns im Falle von Körper- bzw. PersonenschädenEinzelfall der Vorwurf der Verletzung aus der Natur des Vertrages folgender Rechte und Pflichten, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetzwodurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird und ergibt sich deswegen ein Anspruch gegen uns, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen so ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden in jedem Falle auf den vertragstypisch vorhersehbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Wir sind nicht verpflichtet, uns über den beabsichtigten Einsatz und Einsatzumfang der von uns gefertigten und/oder gelieferten Sache zu informierten oder zu vergewissern. Diesbezügliche Kenntnisse können uns nur dann entgegengehalten werden, wenn uns die diejenigen Schäden beschränktKenntnis rechtzeitig vor Auftragsannahme mitgeteilt worden ist und wir die Kenntnisnahme ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. 6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen Körpers oder der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne Gesundheit bleibt von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- vorstehenden Ausschlüssen und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHBegrenzungen unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 5.1. Die SACAC Deutschland GmbH gewährleistet, dass die Waren nach den freigegebenen Produktionsplänen unter Beachtung der geltenden Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik hergestellt, überwacht und geliefert werden. Muster und Proben gelten als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringfügige Abweichungen davon berechtigen nicht zu Beanstandungen. Abweichungen, Veränderungen oder Toleranzen im Rahmen der DIN-Normen stellen ebenso wenig einen Mangel dar, wie produkt- und materialbedingte Abweichungen oder Veränderungen wie z.B. Farbschwankungen, Grate oder Poren. Kleinere Beschädigungen von Betonfertigteilen, die bei der Verladung, dem Transport oder beim Auflegen entstehen, sind ebenfalls kein Grund zur Mängelrüge, sie sind bauseits zu beseitigen. 5.2. Bezüglich der Pflicht zur sofortigen Mängelrüge gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist. 5.3. Der Kunde, der nicht Verbraucher ist, muss offensichtliche Mängel unverzüglich nach Eingang der Lieferung anzeigen. Anderenfalls entfällt die Verpflichtung zur Gewährleistung. 5.4. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Kunden, der nicht Verbraucher ist, innerhalb der Verjährungsfrist für die Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREunverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Anderenfalls entfällt die Verpflichtung zur Gewährleistung. 5.5. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, hat die Mängelanzeige schriftlich zu erfolgen. 5.6. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, können wir bestimmen, ob der Mangel beseitigt oder ob eine mangelfreie Sache geliefert wird. Schlägt die Nacherfüllung mehr als zweimal fehl oder fordert sie einen unverhältnismäßigen Aufwand, oder wird sie bis zum Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist nicht ausgeführt, so kann dieser Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde, der nicht Verbraucher ist, muss den Rücktritt schriftlich erklären. 5.7. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHSachmängel leisten wir – soweit nicht schriftlich oder in Textform ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist – über einen Zeitraum von zwölf Monaten Gewähr, gleich aus welchem Rechtsgrundgerechnet vom Tage des Gefahrübergangs, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen der kundenseitigen An- oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt der Bereitstellungsanzeige zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 MonateWarenübernahme an. Dies gilt nichtnicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 14 276 BGB, vereinbaren Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, arglistigen, vorsätzlichen, oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits, oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist. § 305b BGB (der Vorrang der Individualabrede) bleibt unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 5.8. Wir übernehmen keine Gewährleistung nach §§ 478, 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette – Lieferantenregress), wenn der Kunde die Parteienvon uns vertragsgegenständliche gelieferten Produkte bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, dass soweit dies nicht dem vertraglich vereinbarten Bestimmungszweck der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert Produkte entspricht. 5.9. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entsprichtKunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haften wir nur, wenn es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt oder die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen ist. 5.10. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, so ist unsere Haftung im Falle von BOSCH ausgeschlossen Vorsatz oder beschränkt istgrober Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden, im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf die Deckungssumme unserer Produktionshaftpflichtversicherung (25 Mio. €). Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt dies auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 5.11. Bei Mängeln muss der OrganeSACAC Deutschland GmbH Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Die Mängel sind schriftlich anzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, Erfüllungs- die Mängel in dem Zustand zu erhalten, in dem sie sich zur Zeit der Entdeckung befinden, bis die Prüfung an Ort und VerrichtungsgehilfenStelle erfolgt ist. Handelt der Kunde zuwider, einschließlich der Mitarbeiter gilt die Ware als „ohne Beanstandung“ angenommen. Die Übernahme von BOSCHKosten für fremdbeauftragte Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.

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Samples: Allgemeine Lieferungsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Wir weisen darauf hin, dass die von uns gelieferten Waren die vertragsgemäße Sicherheits- und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- Funktionstauglichkeit nur bei strikter Beachtung und Rechtsmängel haftet BOSCHvollständiger Einhaltung von Industrienormen, gleich aus welchem RechtsgrundSicherheitsbestimmungen, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur AnwendungBedienungsanleitungen und sonstigen Vorschriften bieten. Die Gewährleistungsfrist von sechs Monaten beginnt mit der Lieferung des Kaufgegenstandes durch uns zu laufen. Die Gewährleistungsansprüche sind mit eingeschriebenem Brief unter möglichst genauer Beschreibung der aufgetretenen Mängel sowie unter Beilage der Rechnungskopie ohne jeden Verzug geltend zu machen. Maßgeblich für Sach- die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist das Datum des Poststempels. Ist der Käufer mit von ihm zu erbringenden Leistungen, insbesondere Zahlungen, ganz oder zum Teil in Verzug, können wir die geltend gemachten Gewährleistungsansprüche ablehnen. Wurde vom Käufer ein unter die Gewährleistung fallender Mangel ordnungsgemäß gerügt, werden wir den vertragsgemäßen Zustand der Ware auf die uns am besten erscheinende Weise herstellen. Wird eine Rücksendung der mangelhaften Ware erforderlich, so sind mangels anderer Vereinbarung Kosten und Rechtsmängel Risiko der Rücksendung vom Käufer zu tragen. Die Gewährleistungspflicht gilt nur für SOFTWAREMängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung entfällt insbesondere für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für SchädenMängel, die vorsätzlich bedingt sind durch: (a) unsachgemäße, den mitgelieferten Anweisungen widersprechende Inbetriebnahme oder grob fahrlässig verursacht wurdenGebrauch durch den Käufer oder dessen Beauftragte; (b) unsachgemäße, durch den Käufer oder dessen Beauftragte durchgeführte Eingriffe oder Veränderungen; (c) Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder der Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung der Waren, der Sicherheitsbestimmungen sowie sonstiger Bestimmungen; (d) natürliche betriebliche Abnützung oder Verschleiß sowie höhere Gewalt. Für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haften wir nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen, wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Einsparungen, Zinsverlusten oder Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHAnsprüchen Dritter.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 8.1 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die überlassenen Zeitarbeitnehmer allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- die vereinbarte Qualifikation aufweisen; er ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Zeitarbeitnehmer, auf Ihre Richtigkeit hin und Rechtsmängel haftet BOSCHzur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 8.2 Der Auftragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen haften nicht für durch Zeitarbeitnehmer anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Auftraggeber verursachte Schäden, es sei denn, dem Auftragnehmer, deren gesetzlichen Vertretern, sowie Erfüllungshilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) fahrlässiges Aus- wahlverschulden zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf SchadensersatzLast. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden des Auftragnehmers sowie seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf die diejenigen Schäden Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreterfür vertragliche Haftungsbestände, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer insbesondere im Sinne Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet der Auf- tragnehmer darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 8.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auf- tragnehmer von § 14 BGBallen Ansprüchen Dritter freizu- stellen, vereinbaren die Parteiendiese im Zusammenhang mit der Aus- führung und Verrichtung der dem Zeitarbeitnehmer durch den Auftraggeber übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Der Auftragnehmer wird den Auf- traggeber über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. 8.4 Sollte der Auftraggeber seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.3 nicht nachkommen, dass so stellt er den Auftragnehmer von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen des Zeitarbeitnehmers auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich gegenüber etwaiger Anspruchstellern auf einschlägige Aus- schlussfristen zu berufen. 8.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Forderungen frei, die wegen folgender Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert entstehen: - eine fehlerhafte Zuordnung der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen Branchenzu- gehörigkeit, die Haftung Nennung eines falschen Ver- gleichsentgelts oder die Unterlassung der Mitteilung von BOSCH ausgeschlossen Änderungen des Vergleichs- entgelts, eine fehlende oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.fehlerhafte Mitteilung über abweichende betriebliche Vereinbarungen

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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHAufgrund der vielfältigen Zusammenhän- ge ist es, gleich aus welchem Rechtsgrundunter allen Anwendungsbedin- gungen, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtheutigen Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Daten- verarbeitungsprogrammen auszuschlie- ßen. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWAREWir gewährleisten die Nutzbarkeit der Programme entsprechend der in der Programmbeschreibung (siehe Ziff. Sollte 2) dargestellten Arbeitsweise auf der be- zeichneten Anlage, sofern die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe Ver- wendung der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt Programme erforderliche Hardwarekonfiguration vorhanden ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreternotwendigen Änderun- gen und Ergänzungen. Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach Programmübergabe. Sollte entsprechend Ziff. 3 eine stufenweise Übergabe von selbständig nutzbaren Softwaremodulen erfolgen, leitenden Angestellten beginnt die Verjährungsfrist ab Übergabe des jewei- ligen Moduls. Die Gewährleistung umfaßt die kostenlose Beseitigung von Pro- grammfehlern. Ist eine Fehlerbeseitigung nicht möglich oder endgültig fehlge- schlagen oder wird sie verweigert bzw. einfachen Erfüllungsgehilfenunzumutbar verzögert, hat der Lizenz- nehmer nach seiner Xxxx das Recht, ei- ne angemessene Herabsetzung der Li- zenzgebühr zu verlangen oder den Li- zenzvertrag zu kündigen bzw. Sind Sie Unternehmer im Sinne bei Feh- lern in Programmänderungen gem. Ziff. 7 den davon betroffenen Software- Lieferungs- und Leistungsschein zu kün- digen. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Lizenznehmers (vertrag- lich und außervertraglich) gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen einschließlich Schadenersatzansprüchen, entgange- nem Gewinn, Betriebsunterbrechungs- schäden und auch der Durchführung der Fehlerbeseitigung, soweit von § 14 BGBuns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor- liegt. Der Lizenznehmer hat erkennbare Programmfehler unverzüglich nach Ent- deckung zu rügen und uns die zur Fehlerbeseitigung erforderlichen Unter- lagen und Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen, vereinbaren sowie die Parteienzur Fehlerbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ziff. 9.3 der All- gemeinen Geschäftsbedingungen gilt entsprechend. Stellt sich heraus, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal daß vom Lizenznehmer gerügte Fehler auf Anwendungsfehler zurückzuführen sind, so sind wir berechtigt, unseren durch die Fehleraufklärung entstandenen Aufwand dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHLizenznehmer in Rechnung zu stel- len.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung (1) Wir gewährleisten, dass die Baustoffe unseres Sortenver- zeichnisses nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREgeliefert werden. Für Sach- sonstige Baustoffe gelten jeweils besondere Vereinba- rungen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer unsere Baustoffe mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton/-mörtel anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton/-mörtel vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt. (2) Mängel sind ausschließlich gegenüber der Werksleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung. (3) Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH die Lieferung einer offensichtlich anderen Ware oder Menge als die bestellte sind sofort bei Ablieferung des Baustoffs/Zubehörs zu rügen. In diesem Fall hat der Käufer den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur Baustoff/Zubehör zwecks Nachprüfung durch uns im Falle angelieferten Zustand zu belassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nicht offensichtlich anderen als dem bestellten Bau- stoff/Zubehör sind nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der Sichtbarwerden von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass Nichtkaufleuten innerhalb der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung gesetzlichen Frist von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch 6 Monaten ab Lieferung zu rügen. (4) Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der Abholung ab Werk: sobald das Fahrzeug beladen ist; bei Zulieferung mit eigenen Fahrzeugen: bei der Ankunft an der vereinbarten Anlieferstelle; bei Zulieferung mit fremden Fahrzeugen: bei Übergabe an den Spediteur. (5) Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. (6) Bei nicht form- und/oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Baustoff/Zubehör als genehmigt. (7) Wegen eines Mangels, den wir zu vertreten haben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Unsere Haftung der Organeist jedoch dem Umfang nach auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht- versicherung, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfendie mindestens € 1.000.000,00 beträgt, einschließlich der Mitarbeiter begrenzt, sofern nicht die von BOSCHuns zu vertretende Vertrags-verletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Die Lieferung erfolgt in der handelsüblichen Qualität. Optische und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHqualitative Toleranzen vom Rohmaterial stellen keinen Mangel des gelieferten Gegenstandes dar, gleich da dies aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung Natur der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 MonateSache resultiert. Dies gilt nichtinsbesondere für bestimmte Maße und Farbtöne, soweit auch bei Nachbestellungen, sofern nicht ausdrücklich und in Textform die Einhaltung gewisser oder extrem geringer Toleranzen vereinbart wurde. Grundsätzlich übernehmen wir bei Waren aus eigener Produktion die Gewährleistung für die Verarbeitung der Werkstoffe, nicht aber für die Werkstoffe selbst. Dies gilt insbesondere für Werkstoffe, die der Auftraggeber selbst geliefert hat und die und RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG für den Auftraggeber verarbeitet. Bei Produkten außerhalb des typischen Gewerkes der RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG, die RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG selbst von Dritten bezieht, beschränkt sich die Haftung gemdarauf, dass RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG ihre eigenen Ansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden abtritt. b. Offensichtliche Mängel hat der Kunde sofort bei der Abnahme, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen in Textform zu rügen. Wenn Mängel auch bei einer sorgfältigen Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind sie unverzüglich nach ihrer späteren Entdeckung der RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG mitzuteilen. Bei berechtigten Mängelrügen kann innerhalb von vier Wochen von RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG eine Nachbesserung erbracht werden oder dem Auftraggeber ein Ersatzstück geliefert werden, RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG nimmt dann den gesetzlichen Bestimmungen richtetbeanstandeten Gegenstand zurück. • Haftungsbeschränkung Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Auftraggeber einen entsprechenden Preisnachlass oder nach seiner Xxxx die Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangen. Die zumutbaren Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei einer späteren Nachbestellung berechtigt den Kunden nicht zu den genannten Gewährleistungsrechten, außer wenn die Einhaltung von Maßen ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist. Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht, den Kaufpreis oder die sonstige Vergütung oder einen Teil davon zurückzuhalten. Erst eine in Textform übermittelte ausdrückliche Bestätigung (Gutschrift) der RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG berechtigt zum Abzug vom Kaufpreis. RobinKruso Handwerkergenossenschaft eG hat eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Wir verweisen deshalb grundsätzlich den Kunden im Hinblick auf Ersatzansprüche für kostenpflichtige SOFTWAREentstandene Schäden bei der Bearbeitung an eigenen Sachen an unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für SchädenWeiter gehende Schadenersatzansprüche oder Ansprüche, die von unserer Betriebshaftpflichtversicherung nicht anerkannt werden, sind ausgeschlossen. Dies gilt aber nicht, wenn wir selbst oder von uns beauftragte Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdengegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen haben. Ist der Kunde Unternehmer, • für Schäden aus so leisten wir bei mangelhaften Waren zunächst nach unserer Xxxx die Gewährleistung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung beim Verbraucher fehl, so kann der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringen Mängeln kann der Kunde aber nicht vom Vertrag zurücktreten. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel in einer Frist von zwei Wochen ab dem Umfang Empfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzwWare in Textform mitteilen. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen Sonst ist die Haftung Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die so genannte volle Beweislast für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf sämtliche Voraussetzungen des Gewährleistungsanspruchs, insbesondere den Beweis dafür, dass ein Mangel vorliegt, dass der Mangel innerhalb der Frist festgestellt wurde und dass die diejenigen Schäden beschränktMängelrüge rechtzeitig mitgeteilt wurde. Verbraucher müssen uns Mängel unverzüglich in Textform mitgeteilt werden. Hierfür ist der Zugang der Unterrichtung bei uns entscheidend. Wenn der Kunde (Verbraucher) diese Unterrichtung unterlässt, mit deren Entstehung im Rahmen so hat er keine Gewährleistungsansprüche ab zwei Monate nach der Feststellung des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)Mangels. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen aber nicht, falls wir oder unsere hierzu vertraglich Beauftragten arglistig gehandelt haben. Der Verbraucher muss den Zeitpunkt beweisen, in dem er den Mangel festgestellt hat. Wenn der gesetzlichen VertreterVerbraucher Ansprüche aus unzutreffenden Herstellerangaben herleiten will und vorträgt, leitenden Angestellten bzwdass ihn diese Angaben zum Kauf veranlasst haben, trifft ihn hierfür (Kaufentscheidung) die Beweislast. einfachen ErfüllungsgehilfenBei gebrauchten Gütern muss der Kunde den Mangel der Sache beweisen. Sind Sie Unternehmer Wenn der Kunde Xxxxxxxxxxxxx verlangt, weil eine Nacherfüllung nicht erfolgreich war, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Dieser Schadenersatzanspruch beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt aber nicht, wenn wir die Vertragsverletzungen arglistig verursacht haben. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei den gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Dies gilt aber nur, wenn uns der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Bei Lieferungen und Leistungen im Sinne von § 14 BGBBauschreinerbereich gewähren wir eine Gewährleistung nach den Regeln der VOB, vereinbaren soweit diese für den Kunden vorteilhafter ist. Ist der Käufer Unternehmer, so gilt als Beschaffenheitsvereinbarung bei der Ware grundsätzlich nur die ParteienProduktbeschreibung des Herstellers. Öffentliche Äußerungen oder Anpreisungen in der Werbung des Herstellers stellen uns gegenüber deshalb keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, dass so sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet. Dies gilt nur dann, wenn der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert Mangel der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entsprichtMontageanleitung eine ordnungsgemäße Montage verhindert, andernfalls haben wir insoweit keine Verpflichtung. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für AufwendungsersatzansprücheGarantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. • Soweit nach diesen Bestimmungen Dies hat keinen Einfluss auf die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHsogenannten Herstellergarantien.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH 7.1 Die Zusicherung von Eigenschaften eines Produkts erfolgt in den jeweiligen Sach- Lieferverträgen. Der Lieferant leistet unabhängig hiervon Gewähr dafür, dass das zu liefernde Produkt geprüft und kontrolliert angeliefert wird und hinsichtlich Sicherheit den anerkannten Regeln der Technik, den Vorschriften des Gesetzgebers und den bestehenden Vorschriften und Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Arbeitssicherheit, Brand und Umweltschutz entspricht und so beschaffen ist, dass bei seiner bestimmungsgemässen Verwendung und bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. 7.2 Der Lieferant verpflichtet sich bei entsprechenden Geschäften, die notwendige EU-Konformitäts-, bzw. EU- Hersteller Erklärung jeder Lieferung beizulegen. 7.3 Im Rahmen der Verpflichtungen des Lieferanten nach 7.1 sowie der Qualitätssicherungsvereinbarung(en) unterliegt TFPL zur Erhaltung ihrer Gewährleistungsansprüche nicht der sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht. Dies gilt jedoch nicht für offensichtliche oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatsolche Mängel, deren Anzeige aus anderen Gründen TFPL nach Treu und Glauben zumutbar ist. 7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen vierundzwanzig (24) Monate beginnend mit der Ablieferung bei TFPL. Während der Gewährleistungszeit gerügte Mängel, zu denen auch die Nichterreichung garantierter Daten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, hat der Lieferant diese nach Aufforderung unverzüglich und unentgeltlich (einschliesslich sämtlicher Nebenkosten) zu beseitigen. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen stehen TFPL die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche ungekürzt zu. TFPL kann jedoch unabhängig davon nach ihrer Xxxx Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCHverlangen. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt litder Ausübung dieses Wahlrechts ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob der Lieferant nach der Art seines Geschäftsbetriebs zur Nachbesserung in der Lage ist. c) zur AnwendungDer Lieferant hat in jedem Falle sämtliche zum Zweck der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. 7.5 Das Recht auf Wandelung oder Minderung steht TFPL erst nach einem Fehlschlagen der Nachbesserung/Ersatzlieferung zu. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARENachbesserung/Ersatzlieferung gilt insbesondere dann als fehlgeschlagen, wenn der Lieferant diese über angemessene, von TFPL gesetzte Fristen hinaus verzögert oder die Durchführung verweigert. 7.6 Ist TFPL eine Nachbesserung durch den Lieferanten wegen besonderer Eilbedürftigkeit oder aus sonstigen dringenden betrieblichen Gründen nicht zumutbar, so hat TFPL das Recht, ohne Setzen einer Nachfrist die Nachbesserung durch einen Dritten auf Kosten des Lieferanten durchführen zu lassen. In diesem Falle ist TFPL jedoch verpflichtet, dem Lieferanten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. 7.7 Der Lieferant gewährleistet, dass das von ihm gelieferte Produkt keine Mängel aufweist, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habendie Funktionstüchtigkeit, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich Betriebszuverlässigkeit sowie die Haftung gem. b. nach unter den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, bekannten Einsatzbedingungen übliche Lebensdauer beeinträchtigen. 7.8 Der Lieferant haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen der von ihm einzelvertraglich zugesicherten Eigenschaften für alle Schäden (inklusive Folgeschäden), welche durch das von ihm gelieferte Produkt verursacht werden. 7.9 Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen VertreterLieferanten Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird aus diesem Grund TFPL in Anspruch genommen, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch steht TFPL ein Rückgriffsrecht auf den Lieferanten zu. 7.10 Der Lieferant haftet für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch Zulieferer wie für die Haftung der Organe, Erfüllungs- eigene Leistung. 7.11 Für Ersatzlieferungen und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHNachbesserungen ist eine vierundzwanzigmonatige (24) Gewährleistungsfrist zu gewähren.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHWir leisten Gewähr dafür, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH dass unsere Produkte den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatin den Merkblättern (Produkt- Datenblättern) aufgeführten Spezifikationen entsprechen. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensDiese Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit i.S.v. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt§ 434 Abs. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- 1 Satz 1 BGB bzw. Personenschädenals vertragsgemäße Anforderungen i.S.v. Art. 35 CISG; technische Änderungen sowie Änderungen in Form, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss Zumutbaren vorbehalten. Von den Angaben in den Merkblättern (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)Produkt- Datenblättern) abweichende Beschaffenheitsanga-ben sind für uns nur verbindlich, wenn diese schriftlich erfolgten und von einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen im Rahmen seiner Vertretungsmacht unterzeichnet sind. Dies Auskünfte und Beratungen -auch soweit diese im Zusammenhang mit bzw. durch unsere technischen Merkblätter erteilt werden- erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrung und entsprechen bestem Wissen. Diese erfolgen jedoch vorbehaltlich anderweitiger, schriftlicher Vereinbarung unverbindlich und können nicht zur Begründung irgendwie gearteter Ansprüche gegen uns herangezogen werden. 2. Die Ware ist unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf des siebten auf die Anlieferung folgenden Werktages schriftlich unter genauer Bezeichnung der behaupteten Vertragswidrigkeit zu erheben. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar war bzw. einfachen Erfüllungsgehilfengewesen wäre. Wird ein solcher Mangel später entdeckt, so hat die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. 3. Im Falle von Mängelrügen hat der Kunde von der von uns gelieferten, gerügten Ware eine Probe zur Verfügung zu stellen, die es ermöglicht, durch einen unabhängigen Sachverständigen feststellen zu lassen, ob diese Ware den verbindlichen Beschaffenheitsangaben entspricht und ob diese mit dem bei uns aufbewahrten Rückstellmuster übereinstimmt. Sind Sie Unternehmer im Sinne Veränderungen der Beschaffenheit der Ware bzw. Abweichungen zwischen gerügter Ware und Rückstellmuster auf unsachgemäße Lagerung, Behandlung oder Verwendung der von § 14 BGBuns gelieferten Ware zurückzuführen, vereinbaren die Parteienentfällt unsere Gewährleistung. Die Beweislast für korrekte Lagerung, Behandlung und Verwendung der von uns gelieferten Ware trägt der Kunde. 4. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Xxxx Nacherfüllung. Die Kosten der Nacherfüllung gehen insoweit zu Lasten des Kunden, als diese darauf zurückzuführen sind, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen Kunde die Ware an einen anderen Ort als seine gewerbliche Niederlassung verbracht hat, es sei denn, dies gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und war von uns vorhersehbar. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird diese von uns verweigert oder ist diese dem Kunden unzumutbar, ist dieser Vereinbarung maximal dem Wert bei Vorliegen solcher Mängel, die eine wesentliche Vertragsverletzung darstellen, berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages bzw. in allen anderen Fällen die Herabsetzung der an BOSCH unter Vergütung zu verlangen. Die Rückgängigmachung des Vertrages ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn es sich nicht um einen wesentlichen Mangel handelt. Schadenersatz- bzw. sonstige Zahlungsansprüche kann der Kunde nur nach Maßgabe von Ziffer VI. Nr. 6 dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entsprichtAGB geltend machen. 5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr gerechnet ab Ablieferung der Ware, sofern die gelieferten Waren nicht entsprechend ihrer üblichen, für uns erkennbaren Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden gelten anstelle der Einjahresfrist die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. 6. Nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatz- und Aufwendungs-erstattungsansprüche des Kunden für jede Form der Schlechterfüllung des Vertrags sowie Fälle der unerlaubten Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Wir haften auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen leichte Fahrlässigkeit, soweit wir vertraglich das Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben oder es sich um Pflichten handelt, die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der OrganeKunde vertrauen kann („Kardinalpflichten“). Der Höhe nach beschränkt sich unsere Schadenersatzverpflichtung außer in den Fällen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadenverursachung sowie bei der Verletzung von Leben, Erfüllungs- Körper oder Gesundheit auf vertragstypische und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHvorhersehbare Schäden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 7.1 Der Auftraggeber hat das Betriebsmittel bei Übergabe zu untersuchen. Offene Mängel an dem jeweils vertragsgegenständlichen Betriebsmittel hat der Auftraggeber im Rahmen der Übergabe zu rügen und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREsind in das Übergabeprotokoll aufzunehmen. Bei verborgenen Mängeln muss die Rüge in Textform unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgen. Unterlässt der Auftraggeber eine fristgemäße Anzeige, gilt der mangelhafte Zustand hinsichtlich der Leistungspflichten von CHEMION als vertragsgemäß. Die CHEMION gegen den Auftraggeber wegen unterlassener recht- zeitiger Anzeige von Mängeln etwaig zustehenden gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt. 7.2 Im Falle von Mängeln, die die Tauglichkeit des Betriebsmittels zum vertragsgemäßen Gebrauch mindern oder aufheben, ist CHEMION zunächst Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels oder (nach Xxxx von CHEMION) zur Gestellung eines gleichwertigen anderen Betriebsmittels ohne solche Mängel zu geben. Erst nach deren etwaigem zweimaligen Fehlschlagen kann der Auftraggeber etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche geltend machen. Für Sach- und Rechtsmängel die Dauer der Mängelbeseitigung ist kein Mietzins zu zahlen, soweit der Auftraggeber keine Nutzungsmöglichkeit hat. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 7.2 gelten jedoch nicht, soweit CHEMION dem Auftraggeber den Mangel arglistig verschwiegen hat. 7.3 Soweit CHEMION nach vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet ist, gilt Folgendes: a) CHEMION haftet BOSCH, gleich aus welchem RechtsgrundRechtsgrund – nicht für aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit von CHEMION bzw. ihrer Organe, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Subunternehmer, Verrichtungs- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen verursachte Schäden und/oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 MonateAufwendungen des Auftraggebers. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung nicht für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe Ansprüche des Auftraggebers wegen der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf Schadensersatz. deren Erfüllung der Auftraggeber daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). b) Im Übrigen Fall der Verletzung von Kardinalpflichten i. S. x. Xxxxxx 7.3. a) durch einfache Fahrlässigkeit von CHEMION, ihrer Organe, Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Subunternehmer, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von CHEMION für einfach fahrlässig verursachte Schäden sämtliche Schadens- und/oder Aufwendungs- ersatzansprüche des Auftraggebers, ohne Rücksicht auf die diejenigen Schäden beschränktihre Rechtsnatur, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden und Aufwand begrenzt. c) Die Parteien sind sich darüber einig, dass der vertragstypische vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer Schaden und Aufwand im Sinne von § 14 BGBZiffer 2. b) sich der Höhe nach auf einen Betrag in Höhe von drei Monatsmieten (bzw., vereinbaren sofern das Mietverhältnis seit mehr als drei Monaten besteht, auf den für die Parteienletzten drei Monate vor Schadensverursachung geltenden Mietzins) für das betreffende Betriebsmittel beschränkt. d) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gemäß Ziffer 7.3. a) bis c) gelten nicht für etwaige Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal etwaig von CHEMION übernommenen Garantien und für nicht abdingbare Ansprüche aus dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Produkthaftungsgesetz oder sonstige vertraglich nicht abdingbare gesetzliche Ansprüche. e) Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH CHEMION nach den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 7.3. ausgeschlossen oder beschränkt istist oder wäre, gilt dies dasselbe entsprechend auch für die etwaige eigene Haftung der Organe, Erfüllungs- und VerrichtungsgehilfenVertreter, einschließlich Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Subunternehmer, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen von CHEMION. f) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, haftet CHEMION nicht aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag gegenüber Dritten, die nicht selbst Vertragspartei sind. Demgemäß werden ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung der Mitarbeiter von BOSCHParteien keine Dritten in die Schutzwirkung des Vertrags einbezogen. g) CHEMION kann nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die auf höhere Gewalt oder sonstige außerhalb des Einflussbereiches der CHEMION liegende Umstände zurückzuführen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Wir gewährleisten, dass unser Baustoff (Kies, Sand, Splitt gemäß Sortenverzeichnis) den im Sortenverzeichnis angegebenen Eigenschaftsklassen gemäß den dort angegebenen Vorschriften entspricht. Die Eignung des Baustoffes für eine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Der Nachweis einer den gültigen Vorschriften entsprec henden Behandlung und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREVerarbeitung nach Gefahr Übergang obliegt dem Käufer. 2. Für Sach- Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB geben wir nicht, es sei denn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesond ert schriftlich vereinbart wird und Rechtsmängel haftet BOSCHder Käufer von uns hierüber eine gesonderte Garantie Urkunde erhält. 3. Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Baustoffs den Mangel nicht herbeigeführt hat. 4. Offensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesondere solcher einer falschen Sorte, darf nicht verarbeitet werden. 5. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; unsere Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel, gleich aus welchem Rechtsgrundwelcher Art und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB sofort bei der Ablieferung des Baustoffs zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer den Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Beanstan dete Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als de r vereinbarten Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB nach Sichtbarwerden unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb der Gewährleistungsfrist, zu rügen. Bei nicht form- oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Baustoff als genehmigt. 6. Proben gelten nur soweit BOSCH dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und beha ndelt worden sind. 7. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käufer zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen. Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen der Lieferung mangelhafter Baustoffe ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCHtypischen vorhersehbaren Schaden, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen Übrigen, soweit der Schaden darüber hinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung, die mindestens Euro 2,5 Mio. beträgt, begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertr agsverletzung auf Vorsatz oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendunggrober Fahrlässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWAREunsere Baustoffe beträgt 2 Jahre seit Ablieferung, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenes sei denn, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen er ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung Herstellung eines Bauwerkes verwendet worden (§ 438 Abs. 1 Nr. 2b), dann beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns i. S. des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHMängelrüge durch uns.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Baustoffen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Beanstandungen des Gewichts, der Stückzahl sowie sonstige offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Rügt der Besteller Mängel nicht rechtzeitig und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREstellt er auf Verlangen nicht unverzüglich Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHSachliche Behandlung einer Mängelrüge ist kein Verzicht auf die Einhaltung dieser Bestimmung. Alle Gewährleistungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrundauch wegen versteckter Mängel, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatverjähren spätestens nach einem Jahr ab der Lieferung. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund Bei berechtigten Beanstandungen hat der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche Besteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen unserer Xxxx Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung oder Gutschrift gegen Rückgabe der beanstandeten Waren. Verweigern wir Ersatzlieferung oder Nachbesserung gegen BOSCHoder erbringen wir sie nicht binnen einer angemessenen Frist oder ist die als Ersatz gelieferte oder nachgebesserte Xxxx erneut mangelhaft, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- Weitergehende Ansprüche des Bestellers aus Gesetz und Rechtsmängel für SOFTWAREVertrag, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für insbesondere von Schäden, die vorsätzlich nicht den Liefergegenstand selbst betreffen, sind ausgeschlossen, ausgenommen Ansprüche, die auf Vorsatz oder grob fahrlässig verursacht wurdengrober Fahrlässigkeit beruhen. Wegen mangelhafter Teillieferung kann nicht Ersatz der Gesamtlieferung oder der übrigen Teillieferungen gefordert werden. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht in angemessener Höhe erfüllt. Für technische Beratung über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unserer Produkte sowie alle hiermit zusammenhängenden sonstigen Angaben durch uns oder für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt istuns Handelnde haften wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteienvorausgesetzt, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen Besteller die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt istInformationen erteilt hat, gilt dies auch die für die Haftung der Organeordnungsgemäße Beratung erforderlich waren. Die Prüfung, Erfüllungs- ob sich die bestellte oder vorgeschlagene Ware für den vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck eignet, ist Pflicht des Bestellers; wir übernehmen für die Eignung keine Gewähr. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich schriftlich im Einzelnen als solche bezeichnet werden. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir allenfalls entsprechend Abs. 2 und Verrichtungsgehilfen3. Auf Schadenersatz haften wir nur, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHwenn die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Besteller gegen den eingetretenen Schaden abzusichern.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängel zählen auch erhebliche, leichtsichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert worden ist. Solche offensichtlichen Mängel sind bei cpc innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei cpc innerhalb von vier Wochen nach dem Erkennen durch den Besteller gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Haftung für unentgeltliche SOFTWARERügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Für Sach- Soweit ein von cpc zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, kann der Besteller nach seiner Xxxx kostenfrei Nacherfüllung, das heißt Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. cpc kann die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn die Erfüllung unmöglich ist oder einen unzumutbaren Aufwand erfordert oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Solange cpc der Nacherfüllungspflicht, insbesondere zur Behebung von Mängeln oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache, nachkommt und Rechtsmängel haftet BOSCHdie Nacherfüllung nicht fehlgeschlagen ist, gleich aus welchem Rechtsgrundhat der Besteller kein Recht, nur soweit BOSCH eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatRücktritt vom Vertrag zu erklären. Im Übrigen haften BOSCHFalle der Ersatzlieferung ist der Besteller verpflichtet, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund cpc die mangelhafte Sache zurückzugewähren. Ist cpc zur Nacherfüllung nicht in der unentgeltlichen Bereitstellung Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die cpc zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadensvom Vertrag zurückzutreten. cpc schließt jede weitere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtberührt sind. • Gewährleistung Gleiches gilt für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur AnwendungPflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Höhe der Ersatzpflicht ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Alle Angaben hat cpc sorgfältig zusammengestellt. Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monateentsprechen dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Dies gilt nicht, soweit Aufgrund eventuell notweniger technischer Änderung können sich die jedoch Abweichungen ergeben. Eine Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdendurch falsche technische Angaben des Bestellers entstehen, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien ist ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt istMengen, • im Falle von XxxxxxxInhalten, • im Falle von Körper- bzw. PersonenschädenDicken, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung Gewichten und Farbtönen sind im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten Wir behalten uns eine Über- bzw. einfachen ErfüllungsgehilfenUnterlieferung in der Höhe von 10% vor. Sind Sie Unternehmer im Sinne Lieferungen in typkonformer Verkaufsware, wobei unsere Angaben dem Mittelwert entsprechen. Abweichungen der üblichen Toleranz bleiben vorbehalten. Insbesondere dann, wenn diese Abweichungen auf Grund von § 14 BGBRohmaterialien von Vorlieferanten entstehen. Alle von cpc herausgegebenen und verbreiteten technischen Daten, vereinbaren die ParteienErläuterungen und Anweisungen bezüglich der Verwendungsarten sind vom Besteller zu beachten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt für alle Ansprüche, dass in denen sich ein Recht aus der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert Mangelhaftigkeit der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen Sache oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHLeistung selbst ergibt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Offensichtliche Mängel sind durch Kaufleute unverzüglich innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Danach und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREim Falle der Weiterveräußerung durch den Kunden vor Ablauf der Wochenfrist gilt die gelieferte Xxxx als akzeptiert. 2. Für Sach- Falls Beanstandungen anerkannt werden, wird nach Xxxx von TEGA die Ware zurückgenommen und Rechtsmängel haftet BOSCHErsatz geliefert oder nachgebes- sert. TEGA ist berechtigt, gleich wenigstens einmal nachzuliefern/-bes- sern. 3. Ist TEGA zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese aus welchem RechtsgrundGründen, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- die TEGA zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus, oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatschlägt die Mängelbeseitigung/Nachlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzu- treten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. 4. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Gefahren- übergang oder Abnahme des Werkes. Im Übrigen haften BOSCHFalle des Einbaus/der Verbindung gelten jedoch die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für bewegliche Sachen. 5. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- haftet TEGA bei einer Verletzung von vertraglichen und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen richtetVorschriften. 6. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, TEGA haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • Rechtsgrund auch immer – unbe- schränkt auf Schadenersatz für Schäden, die vorsätzlich auf einer vorsätzli- chen oder grob fahrlässig verursacht wurden, • fahrlässigen Pflichtverletzung durch TEGA oder durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 7. Im Falle einer bloß einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverlet- zung durch TEGA oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet TEGA nur: 7 a) – allerdings unbeschränkt – für darauf beruhende Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang Verletzung des Lebens, des Körpers oder der von dem Zweck Gesundheit; 7 b) für Xxxxxxx aus der Garantie gedeckt istVerletzung wesentlicher Vertragspflich- ten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzwderen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde re- gelmäßig vertraut und vertrauen darf. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen diesem Fall ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden von TEGA jedoch der Höhe nach auf die diejenigen Schäden den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). 8. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht, soweit TEGA einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für Aufwendungsersatzansprüchedie Beschaffenheit der Ware oder ein Beschaffungsrisiko übernom- men hat. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere eine solche aus dem Produkthaftungsge- setz, unberührt. 9. Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH TEGA gemäß den vorstehenden Regelun- gen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per- sönliche Haftung der Organe, Erfüllungs- gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter Erfüllungsgehilfen von BOSCHTEGA.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 4.1 Der Kunde stellt sicher, dass das System in keiner Weise (außer auf ausdrückliche Anwei- sung von AT-VISIONS) verwendet wird, die die Kapazität oder den Betrieb des Systems oder das Angebot oder die Qualität der Dienstleis- tungen beeinträchtigen könnte. 4.2 AT-VISIONS sichert zu und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHleistet Gewähr, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH dass die Software gemäß den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur mit dem Kunden im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf jeweiligen Anbot vereinbarten Spezifikationen funktioniert, gemäß den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- Angebot beglei- tenden gedruckten Materialien arbeitet und Rechtsmängel für SOFTWARE– mit Ausnahme von unwesentlichen, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der Funktio- nalität nicht beeinträchtigenden Fehlern – frei von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet Softwaremängeln ist. Soweit sich die Haftung nicht gemAT-VISIONS ist der Urheber des Softwarepro- gramms. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtetAusschließlich AT-VISIONS ist berechtigt, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung dem Kunden im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer Vereinbarung im Sinne Ver- trag Rechte einzuräumen. Haftungs- und Gewährleistungsansprüche für Hardware werden durch den Hersteller sicher- gestellt. Diese Garantie bezieht sich auf Verar- beitungs- und Materialfehler, die Anlass zur Be- anstandung geben. Unsachgemäße Handha- bung, Vandalismus oder andere Fremdursachen sind von § 14 BGBdieser Garantie ausgeschlossen. Die Garantie beginnt mit der Lieferung der Kompo- nenten. 4.3 Die Haftung von AT-VISIONS ist für Mängel, vereinbaren Schäden und/oder Folgeschäden einerseits dem Grunde nach auf Fälle groben Verschuldens sei- tens AT-VISIONS und andererseits pro Kunde und Kalenderjahr in der Höhe von EUR 10.000,00 beschränkt. Keine der Parteien haftet der anderen Partei ge- genüber für entgangene Gewinne, Geschäfte, Verträge, Einnahmen, antizipierte Ersparnisse, Goodwill, Verlust oder Beschädigung von Daten, Betriebsunterbrechung oder für indirekte oder Folgeschäden, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden sich aus Pflichtverletzungen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter erge- ben. Sofern in dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht ausdrücklich anders angegeben, übersteigt die Gesamthaf- tung jeder Partei in Verbindung mit dieser Ver- einbarung nicht den Gesamtwert des Vertrags in Bezug auf alle Ansprüche, wann immer sie gel- tend gemacht werden. 4.4 AT-VISIONS haftet nicht für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen Rechte Dritter, insbesondere bei Unterlizenzierung von Soft- ware Dritter, sofern dies dem Kunden für die Haftung vereinbarte Nutzung der Software nicht bekannt sein musste oder dem Kunden ausdrücklich mitgeteilt wurde. 4.5 Wenn AT-VISIONS von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt einem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist, gilt dies auch wird die andere Partei un- verzüglich benachrichtigt. Keine der beiden Par- teien haftet für die Haftung der OrganeNichterfüllung oder verspä- tete Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHwenn die Nichterfüllung oder verspäte- te Erfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zu- rückzuführen ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Haftung. (1) Die DZT leistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder • durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder • durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. (2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber ausschließlich Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bestehen nur bei Vorsatz und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREgrober Fahrlässigkeit bzw. Für Sach- der Verletzung vertragswesentlicher Leistungen und Rechtsmängel haftet BOSCH, sind auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Die Parteien haften – gleich aus welchem RechtsgrundRechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Parteien nur a) Für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- des Körpers oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatder Gesundheit b) Für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisendes vorhersehbaren, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monatetypischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch entsprechend für die Haftung der Parteien für ihre Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfengesetzlichen Vertreter, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHAngestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Werbeauftrag

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Wir gewährleisten, dass die Beton/Mörtel unseres Sortenverzeichnisses nach den geltenden Vor- schriften hergestellt, überwacht und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREgeliefert werden. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungsonstige Betone / Mörtel gelten jeweils be- sondere Vereinbarungen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer oder die nach Ziffer 2 Abs. 4 zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton / Mörtel mit Zusätzen, Wasser, Transport- beton / -mörtel anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton / -mörtel vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt. Mängel sind gegenüber der Betriebslei- tung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Rechtsmängel für SOFTWARE, Disponenten insbesondere sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensicht- liche Mängel gleich welcher Art und die Sie entgeltlich Lieferung einer offensichtlich anderen als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monateder bestellten Beton- / Mörtelsorte oder –menge sind sofort bei Abnahme des Betons / Mörtels (§433 Abs. Dies gilt nicht, soweit sich 2 BGB) zu rügen; in diesem Fall hat der Käufer den Beton / Mörtel zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Haftung gem. b. Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Beton- / Mörtelsorte oder -menge sind nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der Sichtbarwerden von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von § 14 BGBNichtkaufleuten innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten ab Lieferung, vereinbaren zu rügen. Unsere Verantwortung für die ParteienGüte endet bei der Abholung ab Werk, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt sobald das Fahrzeug beladen ist, gilt dies auch bei Zulieferung, sobald die Entladung an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt, sofortige und zügige Entladung vorausgesetzt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- und/oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Beton / Mörtel als genehmigt. Wegen eines Mangels, den wir nach Abs. 1-3 zu vertreten haben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu; unsere Haftung ist jedoch, soweit es um Sachmangel - Folgeschaden geht, dem Umfang nach auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns im Sinne des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHMängelrüge durch uns.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 5.1 Die Produkte sind frei von Sachmängeln, wenn sie den schriftlich ver- einbarten Spezifikationen entsprechen; wenn keine Spezifikationen schrift- lich vereinbart wurden, sind die Produkte frei von Sachmängeln, wenn sie den technischen Datenblättern der Produkte entsprechen. Darüber hinaus- gehende objektive oder subjektive Anforderungen sind ausdrücklich aus- geschlossen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Eignung der Produkte zu prüfen. 5.2 Der Kunde wird Heraeus unverzüglich über Mängelansprüche seiner Kunden informieren, die sich auf Leistungen von Heraeus beziehen, an- dernfalls sind seine Mängelansprüche gegen Heraeus ausgeschlossen. Der Kunde wird darüber hinaus Beweise in geeigneter Form sichern und Haftung Heraeus zur Verfügung stellen. Heraeus kann ein als mangelhaft gerügtes Produkt vom Kunden zum Zweck der Mangeluntersuchung herausverlangen, ebenso wie die hierzu vorhandenen Belege, Muster und Packzettel. Ansprüche des Kunden we- gen Mängeln oder Unvollständigkeit der Leistung sind ausgeschlossen, wenn er einer solchen, zumutbaren Aufforderung nicht nachkommt. Dies gilt auch für unentgeltliche SOFTWAREden Fall, dass Xxxxxx des Kunden von Heraeus ihm gegen- über Mängelansprüche geltend machen, die sich auf Leistungen von He- raeus beziehen. 5.3 Im Falle von Produktmängeln leistet Heraeus nach eigener Xxxx Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer man- gelfreien Sache. Der Kunde ist erst dann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt, wenn die Nach- erfüllung zweimal fehlgeschlagen oder unzumutbar und der Mangel nicht nur unerheblich ist. Für Sach- Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 5.6. 5.4 Soweit Schäden durch die unsachgemäße Anwendung, Verände- rung, Montage und/oder Bedienung der Produkte von Heraeus oder durch fehlerhafte Instruktionen des Kunden verursacht werden und Rechtsmängel nicht auf dem Verschulden von Heraeus beruhen, ist ihr Ersatz ausgeschlossen. Bear- beitet Heraeus beigestelltes Material des Kunden, haftet BOSCHHeraeus nicht für Mängel, gleich aus welchem Rechtsgrunddie durch Eigenschaften des beigestellten Materials verursacht werden. Führen Fehler des beigestellten Materials dazu, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- dass es während der Bearbeitung unbrauchbar wird, ist Heraeus der Bearbeitungsaufwand trotzdem zu vergüten. 5.5 Ansprüche gegen Heraeus wegen der ausdrücklichen Übernahme ei- ner Garantie oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hateines Beschaffungsrisikos, der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie bei sonstigen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen verjähren gemäß Gesetz. Im Übrigen haften BOSCHver- jähren Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln zwölf Monate nach Gefahrübergang. 5.6 Heraeus haftet uneingeschränkt bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, dessen gesetzliche Vertreter der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines bei sonstigen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens Pflichtverletzungen. Hierfür gilt die gesetzliche Verjährungs- frist. Für leichte oder normale Fahrlässigkeit und hierdurch verursachte Sach- oder Vermögensschäden haftet Heraeus nur bei Verletzung wesent- licher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfüh- rung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisenbei Vertragsschluss vorhersehbaren, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatzvertragstypischen Schaden. Im Übrigen Ver- zugsfall haftet Heraeus mit 0,5% des Wertes der verzögerten Leistung pro vollendeter Woche, maximal jedoch mit 5% dieses Wertes. Eine weiterge- hende Haftung auf Schadensersatz ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ohne Rücksicht auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen Rechtsnatur des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. 5.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHHeraeus.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 1. BD leistet dem Kunden bei Vorliegen eines Mangels der Sache Gewähr nach folgenden Maßgaben: 2. Die von BD geschuldete Beschaffenheit der Sache sowie die Menge richten sich abschließend nach den Angaben in der AB. Öffentliche Äußerungen von BD oder von Mitarbeitern von BD oder Dritten zur geschuldeten Ware sind bei der Bestimmung der Beschaffenheit der geschuldeten Leistung nicht zu berücksichtigen. Die Mitarbeiter von BD sind nicht berechtigt, außer- halb der AB Garantieerklärungen, Beschaffenheitsangaben oder Angaben zur Wirtschaftlichkeit abzugeben. 3. BD übernimmt eine Garantie (§ 443 BGB) ausschließlich dann, wenn diese in der AB aufgeführt ist. Anderweitige Erklärungen von BD oder Mitarbeitern von BD stellen in keinem Falle eine Garantie dar. 4. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und hierbei jede einzelne Lieferung in jeder Hinsicht auf erkennbare sowie auf typische Vertragswidrigkeiten zu überprüfen. Sollte der Kunde dabei Vertragswidrigkeiten entde- cken, ist er verpflichtet, dieses schriftlich, unmittelbar und unverzüglich BD anzuzeigen. 5. Mängel von Teillieferungen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. 6. Nimmt der Kunde Mängelbeseitigungsversuche selbst vor, ohne dass BD zuvor eine fruchtlos abgelaufene angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde, entfällt die Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREdurch BD. 7. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH Bei berechtigten Beanstandungen wird BD nach seiner Xxxx den jeweiligen Sach- Mangel beseitigen oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatErsatz liefern. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund Falle des endgül- tigen Fehlschlagens der unentgeltlichen Bereitstellung Nacherfüllung ist der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensKunde zur Minderung bzw. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtzum Rücktritt berechtigt. 8. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang Verletzung einer Garantie oder aus der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten Leben, Körper oder Gesundheit haftet BOSCH nicht auf SchadensersatzBD un- beschränkt. Im Übrigen Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit BD ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet BD nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte von BD auf solche Schäden auf die diejenigen Schäden beschränktbegrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise dieses Vertrags typi- scherweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)muss. Dies gilt auch Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, BD auf besondere Schadensrisiken vor Vertragsschluss schriftlich hinzuweisen. 9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sofern die mangelhaften Waren entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben oder es sich um einen Mangel bei fahrlässigen Pflichtverletzungen einem Bauwerk handelt, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Gewährleistungsfrist bestimmt sich bei Bauleistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen VOB/B. Diese Fristen gelten auch für AufwendungsersatzansprücheAnsprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Waren beruhen. • Soweit nach diesen Bestimmungen Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Waren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für die unbeschränkte Haftung von BOSCH ausgeschlossen BD für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder beschränkt istaus der Verletzung von Leben, gilt dies Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler oder soweit BD ein Beschaffungsrisiko übernom- men hat. Eine Stellungnahme von BD zu einem von dem Kunden geltend gemachten Mängelanspruch ist nicht als Eintritt in Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände anzusehen, sofern der Mängelanspruch von BD in vollem Umfang zurückgewiesen wird. 10. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Or- gane, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BD. 11. BD übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ware für den vom Kunden bezweckten Verwendungszweck geeignet ist und/oder den rechtlichen Vorschriften im Staat des Kunden entspricht. Dem Kunden obliegt es, auf seine Kosten etwa erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse zu erwirken, die für die Haftung Nutzung und/oder die Lieferung und/oder die Montage erforderlich sind. Erwartungen des Kunden hinsichtlich der OrganeWare oder deren Verwendung sind keine Beschaffenheit der Ware, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHwenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 10.1 Die Warenlieferungen und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREDienstleistungen werden regelmäßig mit der zu erwartenden Sorgfalt erstellt, überarbeitet und aktualisiert. Für Sach- Trotz aller Umsicht und Rechtsmängel haftet BOSCHSorgfalt ist bei der Verwendung der Warenlieferungen und Dienstleistungen stets darauf zu achten, gleich dass eine veränderte Gesetzeslage oder Änderung durch die Rechtsprechung eine Modifikation erforderlich macht. Reklamationen sind unverzüglich in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) gegenüber der Haufe Service Center GmbH, soweit sie die Zustellung bei Abonnements/Updates betreffen innerhalb eines Monats nach Übernahme der Lieferung, anzuzeigen. 10.2 Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist es Verbrauchern möglich, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Soweit wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind oder dies aus welchem Rechtsgrundanderen Gründen fehlschlägt, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- ist der Kunde berechtigt, nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hateine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Im Übrigen haften BOSCHGegenüber Unternehmern ist die Gewährleistungsfrist auf zwölf Monate beschränkt. 10.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisenunterbliebener Lieferung, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monatesind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von uns zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 10.4 Für durch den Einsatz von Warenlieferungen und Dienstleistungen an anderer Software oder an Datenträgern/Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, soweit es sich die Haftung gem. b. nach um typischerweise auftretende, vorhersehbare Schäden handelt und der schadensursächliche Mangel an den Warenlieferungen und Dienstleistungen von einem gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdenworden ist. Bei Verträgen mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten – gegenüber Letzteren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört – ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für Schäden aus grobe Fahrlässigkeit durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Ansprüche auf Mangelbeseitigung und Nachlieferung – nicht aber auf Schadensersatz – bleiben von der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der vorstehenden Regelung unberührt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von dem Zweck der Garantie gedeckt uns zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.. 10.5 Der Kunde ist, • im Falle von Xxxxxxxzur Sicherung seines Systems, • im Falle von Körper- bzw. Personenschädenverpflichtet, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf SchadensersatzDaten in anwendungsadäquaten Intervallen zu sichern. Im Übrigen ist die Haftung Falle eines zu vertretenden Datenverlustes wird nur für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränktden üblicherweise erforderlichen Aufwand zur Wiederherstellung gehaftet. 10.6 Wir bemühen uns, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss den Zugang zu den Online-Produkten permanent (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)365 Tage, 24h) zu ermöglichen. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder Zugriff zeitweise beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHsein.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Mängel müssen schriftlich gerügt werden, offene unverzüglich, für verdeckte gilt eine Frist von 6 Monaten nach Lieferung. Andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Den Besteller trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREdie Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 2. Für Sach- Treten in geringem Maße Abweichungen der Liefermenge gegenüber der Auftragsbestätigung ein, sind diese vom Besteller, soweit zumutbar und Rechtsmängel haftet BOSCHnicht andersvereinbart, gleich aus welchem Rechtsgrundzu akzeptieren. Als zumutbar gilt eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% der Bestellmenge. 3. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 4. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatzur Ersatzlieferung berechtigt. Im Übrigen haften BOSCHFalle der Mangelbeseitigung tragen wir alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweiseninsbesondere Transport-, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- Wege-, Arbeits- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nichtMaterialkosten, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung diese nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteiendadurch erhöhen, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Käufer die Kaufsache an einen anderen Ort als das von ihm benannte Versandziel verbracht hat. 5. Falls die von uns gelieferte Xxxx mangelhaft ist, sind wir berechtigt, nach unserem Ermessen entweder den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. 6. Wir haften nur für die Mangelfreiheit des Liefergegenstandes. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, es sei denn uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 7. Wir leisten für die Mangelfreiheit unseres Produktes Gewähr für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Auslieferung. 8. Berechtigte Mängelrügen berühren nicht die Durchführung des Vertrages in anderen Teilen, insbesondere in Bezug auf Teillieferungen und die vereinbarten Zahlungstermine. Das Recht, in diesen Fällen Zahlungen zurückzuhalten, besteht nur dann, wenn durch die bereits erfolgten Zahlungen der Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entsprichtgelieferten Ware bereits überstiegen ist. 9. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen Kenntnis des Bestellers vom Mangel sowie unsachgemäße Änderung und Instandsetzungsarbeiten oder Verwendung durch die Haftung von BOSCH ausgeschlossen Besteller oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHDritte beseitigen unsere Gewährleistungspflichten.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Gewährleistung, Haftung. 37. Jegliche Gewährleistung von XXXXXX, insbesondere für den Service und die Applikation wird hiermit ausgeschlossen. XXXXXX macht keinerlei Zusicherungen, leistet keine Ge- währ und gibt keine Garantie. Der Service wird „AS IS“ und „AS AVAILABLE“ zur Verfügung gestellt. 38. XXXXXX übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für unentgeltliche SOFTWAREdie Verfügbarkeit des Service, der Applikation oder von Nutzerdaten. 39. Für Sach- XXXXXX kann insbesondere nicht gewährleisten, dass der Service und Rechtsmängel haftet BOSCHdie Applikation frei von Fehlern, gleich aus welchem RechtsgrundDefekten, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- Schadprogrammen und Viren sind oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatsie korrekt, aktualisiert und fehlerfrei sind. 40. Im Übrigen haften BOSCHFerner macht XXXXXX insbesondere keinerlei Zusicherungen und leistet keinerlei Gewähr dafür, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund dass der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur Service nicht unterbrochen wird oder sonstwie fehlerfrei ist, und keinerlei Gewähr betreffend die Zuverlässigkeit, Qualität, Eignung oder Verfügbarkeit des Service oder anderer Leistungen im Falle eines vorsätzlichen Zusammenhang mit dem Service und der Applikation. Zeit- weilige Unterbrechungen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensFehler können sich ergeben und der Service resp. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtdie Ap- plikation können Beschränkungen, Störungen, Verzögerungen oder sonstigen Problemen unterliegen. 41. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nichtKELLER schliesst, soweit sich gesetzlich zulässig, jegliche Haftung aus. Insbesondere wird die Haftung gemfür Hilfspersonen auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 42. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung KELLER haftet insbesondere nicht für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für irgendwelche Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden sich aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien Nutzung (oder der Unfähigkeit zur Nutzung) der Applikation oder des Service ergeben, inklusive durch Schadprogramme, Viren oder jegliche Fehler oder Unvollständigkeiten verursachte Schäden. 43. XXXXXX haftet in dem Umfang keinem Fall für irgendeinen Datenverlust oder Beschädigung von Daten. Die Parteien sind sich bewusst, dass ein solcher Datenverlust oder eine Beschädigung von Daten trotz des Bemühens von KELLER um die regelmässige Erstellung von Backups entstehen kann. Ebenso ist KELLER nicht haftbar, falls Geräte nicht mehr senden oder für einen Zugriff, Bearbeitung, Löschung oder Vernichtung von Daten durch einen Dritten. 44. XXXXXX haftet insbesondere nicht für falsche, fehlende oder verlorene Messdaten oder Berechnungen – diese fallen gemäss Ziff. 25 bis 29 in die alleinige Verantwortlichkeit des Kunden. Der Kunde hat die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmässigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit der Nutzerdaten. 45. In jedem Fall ist die totale Haftung von dem Zweck der Garantie gedeckt istXXXXXX auf den Betrag des vom Kunden bezahlten Preis gemäss Ziff. 36 beschränkt. 46. Der Kunde stimmt zu, KELLER für alle Klagen, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Auslagen schadlos zu halten und freizustellen, die sich ergeben im Falle von XxxxxxxZusammenhang mit (i) Verstössen des Kunden, • im Falle von Körper- bzwdes Kunden-Administrators, autorisierter Benutzer oder un- ter einem Benutzerkonto des Kunden gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen; (ii) schuldhaftem Verhalten seitens des Kunden, des Kunden-Administrators, autorisierter Benutzer oder unter einem Benutzerkonto des Kunden; (iii) Verstössen des Kunden, des Kunden-Administrators, autorisierter Benutzer oder unter einem Benutzerkonto des Kun- den gegen anwendbare Gesetze und/oder regulatorische Vorgaben. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet istXx. Soweit sich die Haftung nicht gemXxxxxxxxxxxxx 000 XX-0000 Xxxxxxxxxx Tel. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.+00 00 000 00 00 xxxx@xxxxxx-xxxxx.xxx xxx.xxxxxx-xxxxx.xxx

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Samples: Nutzungs Und Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Diese besteht nur für Mängel, die innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung und Leistung aufgetreten sind. Der Auftraggeber kann sich auf diese Vertragsbestimmung nur berufen, wenn er uns unverzüglich schrift- lich die aufgetretenen Mängel bekanntgibt. Wir verpflichten uns, die uns bekanntgegebenen Mängel, sofern wir sie zu vertreten haben, zu beheben und nach unserer Xxxx uns entweder die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zur Verbesserung senden zu lassen oder die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zu ersetzen. Der Auftraggeber hat uns jedenfalls die Möglichkeit einzuräumen, bestehende Mängel zu beheben. Ein Preisminderungsanspruch besteht nur dann, wenn wir die Mängel- behebung ablehnen oder nicht innerhalb angemessener Frist vornehmen. Unsere Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Einbau- und Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Unsere Gewährleistungspflicht gilt insbesondere auch dann nicht, wenn die Mängel beruhen auf: a) Nichtbeachtung der Verglasungsrichtlinien b) mangelhafter Instandhaltung c) oder ohne unsere Zustimmung durchgeführte Nachbesserung oder Reparatur bzw. durch eine nicht von uns vorgenommene bzw. abgestimmte Veränderung. Glasbruch ist von der Gewährleistung ausgeschlos- sen. (Siehe hierzu auch unsere Verglasungsrichtlinien.) Die Bestimmung des § 933b ABGB findet keine Anwendung. Soweit diese Allgemeinen Liefer- und Haftung Zahlungsbedingungen mit den Bestimmungen der §§ 922 bis 933 ABGB in Widerspruch stehen, gelten sie gegenüber Konsumenten nicht. Gegenüber Konsu- menten haben die gesetzlichen Bestimmungen Vorrang. Garantie für unentgeltliche SOFTWAREIsolierglas: Wir übernehmen für die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Tage der Erstlie- ferung ab unserer Erzeugungsstätte, die Garantie, dass die Durchsichtigkeit unserer Isolierscheiben unter normalen Bedingungen nicht durch Staub- oder Filmbildung im Scheibeninneren beeinträchtigt wird. Tre- ten solche Mängel auf, so liefern wir kostenlosen Ersatz ab Werk. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen. Voraussetzung dieser Garantie ist, dass unsere Einbaurichtlinien genau eingehalten und keinerlei Be- arbeitung oder sonstige Veränderungen an den Scheiben vorgenommen werden und dass der Scheiben- verbund nicht beschädigt worden ist. Eine fachgerechte Verlegung durch den Verarbeiter entsprechend unseren Verglasungsrichtlinien sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Ö-NORMEN sowie eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung des Rahmens und Dichtungsmaterials durch den Bauherrn eingehalten wurde. Ausgeschlossen aus der Gewährleistung sind Isolierglaselemente, welche in Verkehrsmitteln oder Kühl- anlagen eingebaut werden. Der Garantieanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb der fünfjährigen Frist, spätestens jedoch sechs Monate nach Entdeckung des Mangels, geltend gemacht wird. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHdiejenigen Funktionsteile der Ware, gleich aus welchem Rechtsgrunddie wir von Zulieferern bezogen haben, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE wir nur im Falle eines vorsätzlichen Rahmen der uns gegen den Zulieferer zustehenden Gewährleistungsansprüche. Falls wir eine Ware aufgrund von Zeichnungen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens Mustern oder Bestellangaben des Auftraggebers anfertigen, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensAnweisungen des Auftraggebers erfolgte. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtIn diesen Fällen hat der Auftraggeber uns hinsichtlich einer allfälligen Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- oder klaglos zu halten. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWAREFür Personenschäden, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habenein Verbraucher erleidet, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach Verkäufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen: • für SchädenBestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (BGBI 1988/89). Für Sachschäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdenein Unternehmen erleidet, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt istist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist dass die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Sachschäden aus einem Produktfehler für alle an der Herstellung dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen ist. Wir haften für Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes (BGBI 1988/89) im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen VertreterVorschriften, leitenden Angestellten bzwsofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. einfachen ErfüllungsgehilfenDie Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, Bearbeitungskosten, Betriebsstörungen, Produktionsausfall und Konventional- strafen. Sind Sie Unternehmer im Sinne Die Abtretung von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- Gewährleistungsansprüchen ist nur mit unserer Zustimmung zulässig und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHwirksam.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung 1. Wir leisten nur Gewähr für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHMängel, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur die im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur AnwendungZeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Lieferung bzw. Leistung durch unser Unternehmen. Eine Mängelbehebung durch uns hat hinsichtlich der vom Mangel nicht betroffenen Teile unserer Lieferung bzw. Leistung in Ansehung der Dauer dieser Frist keinerlei rechtliche Auswirkungen; insbesondere verlängert sich hinsichtlich dieser Teile durch Mängelbehebung die Frist nicht, soweit sich die Haftung gem. 2. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt Der Gewährleistungsanspruch ist, • im Falle von Xxxxxxxbei sonstiger Verfristung, • im Falle von Körper- unverzüglich, längstens jedoch binnen 7 Tagen ab Auftreten bzw. Personenschäden, • In den Fällen Erkennbarkeit des Mangels unter konkreter Beschreibung der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung Art des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)Mangels schriftlich geltend zu machen. Dies gilt auch für bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen VertreterÜbergabe bereits vorhandene Mängel. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte werden hierdurch nicht berührt. Für zweiseitige Handelskäufe gelten bezüglich der Frist der Geltendmachung von Ansprüchen die §§ 377 f HGB. 3. Wir stehen dafür ein, leitenden Angestellten dass das von uns gelieferte Produkt bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer die von uns erbrachte Leistung die im Sinne geschäftlichen Verkehr üblicherweise vorausgesetzten oder ausdrücklich mit uns vereinbarten Eigenschaften aufweist. 4. Für von § 14 BGBuns zu vertretende Mängel leisten wir nach unserer Xxxx Gewährleistung durch Verbesserung, vereinbaren Austausch oder Preisminderung. Für diejenigen Funktionsteile unseres Produktes, die Parteienwir von Zulieferern bezogen haben, leisten wir aber nur Gewähr im Rahmen der uns gegenüber den Zulieferern zustehenden Gewährleistungsansprüche. Fertigen wir ein Produkt auf Grund von Maßangaben des Bestellers (Käufers) an, beschränkt sich unsere Gewährleistung darauf, dass die Ausführung gemäß den Anweisungen des Bestellers (Käufers) erfolgt ist. Der Besteller (Käufer) hat uns in diesen Fällen hinsichtlich einer allfälligen Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos zu halten. 5. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Xxxx am Sitz des Kunden oder in unserem Unternehmen. Wird Mängelbehebung an einem anderen Ort begehrt, hat der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen Kunde die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen. 6. Für die Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung steht uns eine angemessene Frist, mindestens jedoch eine Frist von 2 Wochen, zur Verfügung. Ein Anspruch des Kunden auf Mängelbehebung durch Dritte oder Ersatz der damit verbundenen Kosten besteht nur dann, wenn eine vom Kunden nach Ablauf dieser Vereinbarung maximal dem Wert angemessenen Frist zur Mängelbehebung mit eingeschriebenem Brief gesetzte Nachfrist von mindestens 14 Tagen unter gleichzeitiger Bekanntgabe der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entsprichtDrittkosten fruchtlos verstreicht. 7. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten Ausgeschlossen ist die Gewährleistung in folgenden Fällen: 7.1. Bei Nichteinhaltung der vorgesehenen Einbau-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen, insbesondere bei unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung. 7.2. Bei mangelnder Instandhaltung. 7.3. Bei Abnützung, die auch bei bestimmungs- und sachgemäßem Gebrauch unvermeidlich ist (natürliche Abnützung), das gilt insbesondere für AufwendungsersatzansprücheVerschleißteile wie Ketten, Lager oder Bremsbeläge. 7.4. • Soweit nach diesen Bestimmungen Bei nicht von uns oder ohne unsere Zustimmung durchgeführter Nachbesserung oder Veränderung. 7.5. Bei Beschädigungen, die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt istauf Handlungen Dritter, gilt dies auch für die Haftung der Organeauf atmosphärische Entladungen, Erfüllungs- Überspannungen und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHchemische Einflüsse zurückzuführen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung a) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte von hoher Qualität sind und Haftung die Herstellung in Übereinstimmung mit den besten Industriestandards erfolgt. Die Produkte sind sicher, verkehrsfähig und für unentgeltliche SOFTWAREden vorausgesetzten Gebrauch geeignet und entsprechen in jeder Hinsicht den Spezifikationen. b) Die gelieferte Ware überprüfen wir anhand der Begleitpapiere nur auf Identität und Menge sowie auf äußerlich erkennbare Transportschäden. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHMängel der Lieferung werden wir, gleich aus welchem Rechtsgrundsobald sie nach den Gegebenheiten unseres ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, nur soweit BOSCH dem Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung anzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den jeweiligen Sach- Einwand der verspäteten Mängelrüge (§ 377 HGB). c) Bei Mängeln der an uns gelieferten oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatan uns zu liefernden Ware oder Leistungen stehen uns die gesetzlichen Mängelrechte zu. Insbesondere sind wir bei mangelhaften Warenlieferungen an uns berechtigt, nach unserer Xxxx Nachbesserung oder die Nachlieferung zu verlangen. Unter den Voraussetzungen von § 439 Abs. 4 BGB steht dem Lieferanten das Recht zu, die von uns gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern. d) Im Übrigen haften BOSCHFalle des Lieferverzugs sind wir berechtigt, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund für jede angefangene Woche Verzug eine Vertragsstrafe in Höhe von 1%, insgesamt jedoch maximal 10% des Bestellwertes, zu verlangen; dabei hat der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen Lieferant das Recht, uns nachzuweisen, dass kein oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWAREGeltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die zu zahlende Vertragsstrafe ist auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch anzurechnen. e) Bei sonstigen Fehlern seiner Leistung oder sonstigen Pflichtverletzungen des Lieferanten haftet dieser nach den gesetzlichen Vorschriften. Auch die Verjährung etwaiger Mängelgewährleistungsansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. f) Der Verkäufer verpflichtet sich uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. Haftungsansprüchen von Dritten, welche durch die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenHerstellung, beträgt 12 MonateLieferung oder Lagerung der Produkte entstanden sind, auf erstes Anfordern freizustellen. Dies Vorrangiges gilt nicht, soweit wenn das zugrunde liegende Ereignis nachweisbar auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten von uns zurückzuführen ist. Der Verkäufer wird uns unverzüglich über gegen ihn erhobene Klagen oder geltend gemachte Ansprüche in Kenntnis setzen und uns alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Sind wir verpflichtet aufgrund eines Fehlers des Lieferanten eine Rückrufaktion gegenüber Dritten durchzuführen, so trägt der Lieferant alle damit verbundenen Kosten g) Der Verkäufer verpflichtet sich zum Abschluss einer umfassenden Haftpflichtversicherung einschließlich Produkthaftpflicht bei einem renommierten Versicherungsunternehmen mit einer angemessenen Mindestdeckungssumme pro Schadensfall. Der Verkäufer wird uns jährlich unaufgefordert einen Nachweis über den Deckungsumfang der Versicherung erbringen. h) Im Falle, dass ein Rückruf durch Behörden angeordnet wird oder wenn wir oder der Lieferant einen freiwilligen Rückruf der Liefergegenstände bzw. des Endproduktes durchführen wollen, müssen sich die Haftung gemParteien gegenseitig unverzüglich informieren und sich über den angemessenen Ablauf verständigen. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtetFalls die Parteien keine Übereinstimmung über das gemeinsame Vorgehen finden, können wir mit eigener Befugnis festlegen, welche Aktivitäten angemessen sind und durchgeführt werden (z.B. auch präventive Kundendienstmaßnahmen). • Haftungsbeschränkung Die Kosten für kostenpflichtige SOFTWAREsolche Maßnahmen trägt der Lieferant. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habenFalls zur Behebung von Serienfehlern ein Austausch von Teilen oder eine Überprüfung von unseren Produkten ohne Teileaustausch erforderlich ist, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe stellt der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden Lieferant uns ebenfalls von allen anfallenden Kosten aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHSachmängelhaftung frei.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Entsprechen die vom LIEFERANTEN gelieferten Produkte nicht den vereinbarten Produkt-spezifikationen, sind diese nicht für den vertraglich vorausgesetzten bzw. gewöhnlichen Einsatzzweck geeignet, entsprechen diese nicht dem aktuellen Stand der Technik oder sind diese sonst mangelhaft, stehen S+H die gesetzlichen Rechte und vertraglichen Ansprüche (insbesondere auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadenersatz) ungekürzt zu. Mangelhaft sind die vom LIEFERANTEN gelieferten Produkte ausdrücklich auch dann, wenn ihnen ein rechtlicher Mangel innewohnt; etwa wenn das Produkt in (immaterielle) Rechte Dritter eingreift. Die Vereinbarung von Qualitätszielen, Qualitätsmaßnahmen sowie Eingriffsgrenzen (z. B. ppm - Ziele) befreit den LIEFERANTEN ausdrücklich nicht von dieser vertraglichen und gesetzlichen Haftung für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung. Der LIEFERANT verpflichtet sich, die Produkte vor Auslieferung an S+H einer Warenausgangskontrolle zu unterziehen. Seine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB erfüllt S+H nach Ziffer 8.14.2. dieser Vereinbarung. Soweit es sich im Rahmen der dort beschriebenen Prüfungs- und Unter-suchungsumfang bei der Wareneingangskontrolle um nicht erkennbare Mängel handelt, lässt die (vorbehaltlose) An-/Abnahme und/oder Bezahlung durch S+H das Recht von S+H zur späteren Zurückweisung der gelieferten Zukaufmaterialien und Produkte aufgrund von Mängeln, inkl. Qualitätsmängel sowie Mängel hinsichtlich der Umwelt- und Arbeitssicherheit oder hinsichtlich missachteter Zulassungserfordernisse, unberührt. Kann der LIEFERANT die Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 BGB in Form der Nach-besserung oder Nachlieferung nicht erbringen oder kommt er dem nicht innerhalb angemessener, von S+H gesetzter Frist nach, so kann S+H zurücktreten und die Ware auf Gefahr und Kosten des LIEFERANTEN zurückschicken oder Minderung verlangen. In dringenden Fällen kann S+H nach Abstimmung mit dem LIEFERANTEN die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der LIEFERANT. Das Recht von S+H Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen bleibt unberührt. Dies schließt das Recht auf die Zahlung von Xxxxxxxxxxxxx wegen der Verletzung behördlicher (Sicherheits-) Vorschriften oder aus anderen vom LIEFERANTEN zu vertretenden Gründen ein. Soweit es für die Haftung des LIEFERANTEN darauf ankommt wird das Verschulden eventuell vom LIEFERANTEN eingesetzter Subunternehmer oder Vorlieferanten dem LIEFERANTEN zugerechnet. Die Sachmängelhaftung des LIEFERANTEN verjährt 36 Monate nach Übergabe der Produkte. Der LIEFERANT stellt S+H von Schadenersatzansprüchen Dritter wegen der Lieferung mangelhafter bzw. fehlerhafter Produkte und hieraus resultierender Folgeschäden in dem Umfang frei, wie die Ursache des Mangels bzw. Xxxxxxx aus dem Verantwortungsbereich des LIEFERANTEN herrührt und der LIEFERANT gegenüber solchen Dritten auch unmittelbar haften würde. Unter den gleichen Voraussetzungen ist der LIEFERANT verpflichtet, S+H von den Kosten freizustellen, die S+H im Zusammenhang mit gebotenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (z.B. Rückrufaktionen oder Feldaktionen) entstehen oder etwa durch Kunden von S+H belastet werden. Sofern S+H den LIEFERANTEN nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will wird S+H den LIEFERANTEN unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. S+H hat dem LIEFERANTEN Gelegenheit zur unverzüglichen Untersuchung des Schadens-falles zu geben. Über die im Rahmen der Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREzu ergreifenden Maßnahmen werden sich die VERTRAGSPARTNER –insbesondere im Zuge von Vergleichsverhandlungen- versuchen abzustimmen. Für Sach- Der LIEFERANT haftet gegenüber und Rechtsmängel haftet BOSCHhält S+H schadlos von jeglicher Haftung, gleich Ansprüchen, Verlusten bzw. Schäden jeglicher Art, die sich aus welchem Rechtsgrundoder im Zusammenhang mit einer eventuellen Verletzung der in diesem Lieferantenhandbuch genannten Regelungen, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatBestimmungen und Pflichten ergeben. Im Übrigen haften BOSCHFalle einer Verletzung der in diesem Lieferantenhandbuch genannten Regelungen, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur Bestimmungen und Pflichten ist S+H berechtigt die Vertragsbeziehung zum LIEFERANTEN außerordentlich mit sofortiger Wirkung und ohne Fristsetzung zu kündigen und die Geschäftsbeziehungen zu beenden; Schadensersatzansprüche, Aufwendungsersatz oder Ausgleichsansprüche stehen dem LIEFERANTEN gegen S+H im Falle eines vorsätzlichen einer solchen Kündigung oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- Beendigung nicht zu und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWAREsind ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habennichts anderes vereinbart wurde, haftet BOSCHist der LIEFERANT verpflichtet folgende Versicherungen bis zum Ablauf der Verjährung/Haftungserlöschen lückenlos und pauschal zu unterhalten und S+H auf Verlangen nachzuweisen: - Produkthaftpflichtversicherung für Personen-, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe Sachschäden mit einer Deckungs- summe von mindestens acht (8) Millionen EUR je Versicherungsfall - Kfz-Zulieferer-Haftpflichtversicherung (Vermögensschäden durch Rückruf oder Mangelhaftigkeit der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der Produkte mit einer Deckungssumme von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG mindestens drei (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten3) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH.Mio EUR je Versicherungsfall

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung Die Gewährleistung- und Haftung Haftungsansprüche haben nur Gültigkeit, wenn die Wartungsintervalle gemäß den BG- VdS- DIN-VDE Richtlinien eingehalten werden und durch ein für unentgeltliche SOFTWAREdieses System vom VdS anerkannten Errichterbetrieb durchgeführt wurde. Für Sach- Sind die Anlagen bzw. Pläne mangelhaft, oder werden sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fertigungs-, Material- oder Montagefehler schadhaft, so verpflichten wir uns, unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche, aber unbeschadet der Ansprüche aus dem letzten Absatz dieses Abschnittes und Rechtsmängel haftet BOSCHder gesetzlichen Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCHAlage kostenlos nachzubessern. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt liteiner Erweiterung der Anlage wird die Gewähr nur für die neu erstellten Anlagenbereiche übernommen. c) zur AnwendungMängelrügen müssen unverzüglich und schriftlich erfolgen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem Tag der Abnahme oder, wenn diese nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, mit der Meldung der Abnahmebereitschaft an den Abnehmer. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn von anderer Seite Arbeiten an den Anlagen bzw. Plänen vorgenommen werden. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, Fehler der Anlage bzw. Pläne selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Für Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für Sach- die Lieferung und Rechtsmängel Montage der Anlage bzw. Pläne, nach Abschl uss der Nachbesserung beginnt die Gewährleistungspflicht für SOFTWAREdie nachgebesserten Teile der Anlage neu zu laufen. Baugruppen, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenäußerlich zerstört sind oder Überspannungsschäden aufweisen, beträgt 12 Monatewerden aus wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht mehr repariert. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gemFür diese Baugruppen besteht kein Gewährleistungsanspruch. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtetBauteile mit begrenzter Lebensdauer (z.B. Akkus) und Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe Falls der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die ParteienKunde verlangt, dass Gewährleistungen an einem von Ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann INDUZEIT diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während die Arbeitszeit und Reisekosten zu Standardsätzen von INDUZEIT zu bezahlen sind. Zur Vornahme aller Nachbesserungsarbeiten hat uns der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert Abnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst sind wir von der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entsprichtMängelhaftung befreit. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHAndere Ansprüche des Abnehmers sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 5.5.1 Die Services und Produkte des Dienstleisters werden «AS IS» zur Verfügung gestellt, und der Dienstleister übernimmt gegenüber dem Nutzer keine andere Gewähr, als dass die Services und Produkte in fachmännischer Weise und in Übereinstimmung mit anwendbaren Industriestandards entwickelt wurden und keine Zeitbomben, Viren, Trojaner oder andere Schadsoftware enthält. 5.5.2 Ungeachtet des Vorstehenden werden bei Customized Services die Mängelrechte gemäss Ziff. 2.3.3 gewährt, womit der Dienstleister zwei (2) Versuche unternehmen kann, einen beanstandeten und bestehenden Mangel zu beheben. Gelingt dies dem Dienstleister nicht, sind die Kosten für die Customized Services entsprechend herabzusetzen. Jegliche anderen Gewährleistungsrechte bzw. im Fall von Customized Services eine Gewährleistung und über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus sind ausdrücklich ausgeschlossen. 5.5.3 Im Rahmen von kostenlosen Services ist jegliche Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatdes Dienstleisters ausgeschlossen. Im Übrigen haften BOSCHRahmen von kostenpflichtigen Services darf die Gesamthaftung des Dienstleisters gegenüber dem Nutzer oder des Nutzers gegenüber dem Dienstleister, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, den Betrag der unentgeltlichen Bereitstellung bestellten Services nicht überschreiten. Wurde die Vereinbarung für mehr als 12 Monate abgeschlossen, beträgt der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen maximale Haftungsbetrag den pro rata Betrag für die Laufzeit von 12 Monaten. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für entgangenen Gewinn, Umsatz, Daten, Firmenwert oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- indirekte, exemplarische, zufällige, besondere oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWAREFolgeschäden, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monateder anderen Partei entstehen. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schliesst die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf (i) eine Verletzung der Rechte des Dienstleisters an der Software-Plattform und Produkten oder (ii) grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten, Betrug, Tod oder Personenschäden aus oder schränkt sie in irgendeiner Weise ein. 5.5.4 Der Dienstleister haltet den Nutzer vollständig schadlos, sollten gegen den Nutzer Klagen oder Verfahren eingeleitet werden wegen Verletzung von bestehenden Rechten Dritter durch die diejenigen Schäden beschränktServices oder Produkte des Dienstleisters, mit deren Entstehung vorausgesetzt (im Rahmen ) der Nutzer informiert den Dienstleister unverzüglich über den Anspruch und die drohende Geltendmachung eines Anspruchs; (ii) dem Dienstleister wird die alleinige Befugnis zur Untersuchung, Verteidigung oder Beilegung des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss Anspruchs eingeräumt; und (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch iii) dem Dienstleister wird die angeforderte Unterstützung bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen VertreterUntersuchung, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGBVorbereitung, vereinbaren die ParteienVerteidigung und Beilegung des Anspruchs gewährt unter Vorbehalt des Ersatzes der angemessenen Auslagen des Nutzers. 5.5.5 Der Nutzer sichert zu und gewährleistet, dass die eigenen Inhalte oder vom Nutzer verwendeten Drittinhalte keine anwendbaren Gesetze oder geistigen Eigentums- und Schutzrechte oder andere Eigentumsrechte Dritter verletzen. Für Inhalte des Nutzers oder vom Nutzer verwendete Drittinhalte haftet der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert Dienstleister nicht. Für diese ist der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- Nutzer allein verantwortlich und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHhaltet den Dienstleister vollständig schadlos.

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Samples: Main Services Agreement

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 10.1Wir sind verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit bzw. die fachgerechte Ausführung unserer Lieferung und Haftung Leistung beeinträchtigt, zu beheben. 10.2Die Verpflichtung besteht nur für unentgeltliche SOFTWAREsolche Mängel, die innerhalb eines Zeitraumes von sechs Montagen ab dem Zeitpunkt der Lieferung und Leistung aufgetreten sind. Für Sach- 10.3Der Besteller kann sich auf diese Vertragsbestimmung überdies nur berufen, wenn er uns unverzüglich schriftlich die auftretenden Mängel bekannt gibt. Wir verpflichten uns, die uns bekanntgegebenen Mängel, sofern wir sie zu vertreten haben, zu beheben und Rechtsmängel haftet BOSCHnach unserer Xxxx a) uns entweder die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zur Verbesserung senden zu lassen oder b) die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zu ersetzen. 10.4Unsere Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, gleich aus welchem Rechtsgrunddie unter Einhaltung der vorgesehenen Einbau- und Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Unsere Gewährleistungspflicht gilt insbesondere auch denn nicht, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- wenn die Mängel beruhen auf: a) Nichtbeachtung der im Punkt 1 angebührten Richtlinien b) mangelhafter Instandhaltung c) oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatohne unsere Zustimmung durchgeführte Nachbesserung oder Reparatur bzw. Im Übrigen durch eine nicht von uns vorgenommene bzw. abgestimmte Veränderung. 10.5Für diejenigen Funktionsteile der Ware, die wir von Zulieferern bezogen haben, haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE wir nur im Falle eines vorsätzlichen Rahmen der uns gegen den Zulieferer zustehenden Gewährleistungsansprüche. Falls wir eine Ware auf Grund von Zeichnungen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens Mustern oder Bestellangaben des Bestellers anfertigen, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sonder lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensAnweisungen des Bestellers erfolgte. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtIn diesen Fällen hat der Besteller uns hinsichtlich einer allfälligen Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- oder klanglos zu halten. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE10.6Für Personenschäden, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habenein Verbraucher erleidet, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach Verkäufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen: • für SchädenBestimmungen der Produkthaftgesetzes (BGBI 1988/89). Für Sachschäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdenein Unternehmen erleidet, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt istist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist dass die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Sachschäden aus einem Produktfehler für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen ist. 10.7Wir haften für Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes (BGBI 1988/89) im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen VertreterVorschriften, leitenden Angestellten bzwsofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. einfachen ErfüllungsgehilfenDie Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, Bearbeitungskosten, Betriebsstörungen, Produktionsausfall und Konventionalstrafen. Sind Sie Unternehmer im Sinne 10.8Die Abtretung von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- Gewährleistungsansprüchen ist nur mit unserer Zustimmung zulässig und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHwirksam.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung und Haftung 6.1 XXXXXXXXX, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsge- hilfen haften nicht für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHdurch Leih-AN anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Entleiher verursachte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrundes sei denn SCHILLERT, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) fahrlässiges Auswahlverschulden zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf SchadensersatzLast. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden von XXXXXXXXX sowie ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf die diejenigen Schäden Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreterfür vertragliche Haftungstatbestände, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer insbesondere im Sinne Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet SCHILLERT darüber hinaus nur für vorhersehbare Schä- den. 6.2 Der Entleiher verpflichtet sich, XXXXXXXXX von § 14 BGBallen Ansprü- xxxx Xxxxxxx freizustellen, vereinbaren die Parteiendiese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem Leih-AN durch den Entlei- her übertragenen Tätigkeiten geltend machen. XXXXXXXXX wird den Entleiher über jede Inanspruchnahme durch Dritte schrift- lich in Kenntnis setzen. 6.3 Sollten Angaben des Kunden im AÜV und seinen Anlagen Ermittlung von Branchenzuschlägen nicht zutreffen, dass unvollstän- dig oder fehlerhaft sein oder teilt der vertragstypisch vorhersehbare Schaden Kunde XXXXXXXXX Ände- rungen unvollständig, fehlerhaft oder nicht unverzüglich mit und ist XXXXXXXXX aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert diesem Grunde zur nachträgli- chen/rückwirkenden Zahlung von Branchenzuschlägen an seine Mitarbeiter verpflichtet, ist der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entsprichtKunde zum Ersatz sämtlicher XXXXXXXXX hierdurch entstehenden Schäden verpflichtet. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für AufwendungsersatzansprücheXXXXX- XXXX ist frei darüber zu entscheiden, ob er sich gegenüber seinen Mitarbeitern auf Ausschlussfristen beruft; insoweit unterliegt er nicht der Pflicht zur Schadensminderung. • Soweit nach diesen Bestimmungen Als zu ersetzender Xxxxxxx gilt die Haftung Summe der von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt istSCHILLERT zu zahlenden Bruttobeträge zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung und ggfls. in diesem Zusammenhang stehen- den Zusatzforderungen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, gilt dies auch für XXXXXXXXX von Ansprüchen der Sozialversicherungsträger und der Finanzverwaltung freizustellen, die Haftung diese aufgrund der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter oben genannten Haftungstatbestände unabhängig von BOSCHBruttoentgelt- zahlungen geltend machen.

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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag / Personalvermittlungsvertrag

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Wir gewährleisten, dass die Betone/Baustoffe unseres Betonverzeichnisses nach den hierfür anerkannten Re- geln hergestellt, überwacht und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREgeliefert werden. Soweit unsererseits Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Waren, technische Beratung und sonstige Angaben gemacht werden, erfolgt dies nach bestem Wissen, befreit aber den Käufer - soweit dieser Unternehmer/Kaufmann ist - weder von eigenen Prüfungen und Versuchen noch von der eigenverantwortlichen Entscheidung zur Verwendung der Ware. Für Sach- sonstige Betone/Bau- stoffe als die vorgenannten, gelten jeweils gesonderte Vereinbarungen, hilfsweise die vorliegenden. Die Gewähr- leistung entfällt, wenn der Käufer oder die nach Ziffer 3 Abs. 4 zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton/Baustoff mit Zusätzen, Wasser, Beton/Baustoffe anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton/- baustoff vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Beton/ Baustoff den Gewährleistungsfall nicht herbeigeführt hat. 2. Mängel und/oder Fehlmengen sind gegenüber der Betriebsleitung unverzüglich zu rügen; erfolgt die Rüge vorab mündlich oder fernmündlich, bedarf sie zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung; insbesondere Fahrer, La- boranten oder Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt, weder im mündlicher, fernmündlicher oder schriftlicher Form. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und Rechtsmängel haftet BOSCHdie Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Beton / Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten sofort bei Abnahme des Betons/Baustoffs zu untersuchen und zu rügen (§ 377 HGB); in diesem Fall hat der Käufer den Beton/Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Erfolgt die Rüge nicht entsprechend § 377HGB verliert der Käufer sein Recht auf Gewährleistung. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Beton-/Baustoffsorte oder -menge sind nach Sichtbarwerden von Kaufleuten unverzüglich zu rügen. Erfolgt die Rüge des Kaufmanns nicht umgehend nach Sichtbarwerden, verliert der Käufer sein Recht auf Gewährleistung. 3. Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der Abholung ab Werk, in dem Zeitpunkt, in welchen die Ware die Mischanlage verlässt, bei Zulieferung, sobald die Entladung an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt ist, sofortige und zügige Entladung vorausgesetzt (vergl. Ziffer 3 Abs. 4.). Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- und/oder fristgerecht Rüge gilt der Beton/Baustoff als genehmigt. 4. Wegen eines Mangels, den wir zu vertreten haben und der rechtzeitig gerügt wurde, stehen dem Käufer die ge- setzlichen Gewährleistungsrechte zu; unsere Haftung ist jedoch, soweit es um Schadensatzansprüche geht und der Gesetzgeber eine Haftungsbegrenzung zulässt, dem Umfang nach auf die Deckungssumme - Euro 2.500.000,00 - unserer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Handlung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen und Leistungen beträgt - gleich aus welchem RechtsgrundRechtsgrund - 1 Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hathier beträgt gegenüber Unternehmern und Kaufleuten die Verjährungsfrist 2 Jahre. 6. IDie Verjährungsfristen des vorstehenden Absatzes gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche ge- gen uns, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Schadensersatzansprüche jeder Art gegen uns, die nicht im Übrigen haften BOSCHZusammenhang mit Mängeln stehen, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur verjähren stets in 1 Jahr. 7. Vorstehende Verjährungsfristen gelten nicht im Falle eines vorsätzlichen des Vorsatzes oder der grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf Pflichtverletzung oder wenn wir den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensMangel arglistig verschwiegen haben sollten. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührtIn diesen Fällen, gelten die gesetzlichen Verjäh- rungsvorschriften. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- Gleiches gilt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHGesundheit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 5.1 Wir leisten Gewähr für eine bei der Herstellung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in - fünf Jahren bei Arbeiten an einem Bauwerk oder der Herstellung von Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHseine Mangelhaftigkeit verursacht haben, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur sofern nicht im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens Vertrag die Geltung der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) vereinbart worden ist; dann gelten die dort vorgesehenen Gewährleistungsfristen. - einem Jahr seit Gefahrübergang bei allen sonstigen Lieferungen und Leistungen. 5.2 Soweit nicht die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf Anwendung finden, wird der Anspruch des Kunden auf den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensNacherfüllung beschränkt auf das Recht, die Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung) zu verlangen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Der Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCHErsatzlieferung ist –unbeschadet unseres Rechtes dazu- ausgeschlossen 5.3 Der Kunde hat offensichtliche Fehler an Werkleistungen bei der Abnahme zu rügen; bei der Lieferung von Sachen sind diese unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Fehler innerhalb von vier Wochen nach deren Übergabe schriftlich zu rügen. Andernfalls gelten die erbrachten Leistungen als frei von offensichtlichen Fehlern. Nicht offensichtliche Fehler sind umgehend schriftlich anzuzeigen, um Folgeschäden zu vermeiden. 5.4 Die Fehlerbeseitigung werden wir unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten vornehmen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 5.5 Wenn die Nacherfüllung unmöglich oder für den Kunden unzumutbar ist, kann er anstelle der Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag oder Minderung erklären. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) Arbeiten an einem Bauwerk ist der Kunde auf das Recht zur AnwendungMinderung beschränkt. 5.6 Gewährleistungsverpflichtungen werden ausgeschlossen, wenn der aufgetretene Fehler darauf zurückzuführen ist, dass - der Kunde einen Fehler nicht rechtzeitig angezeigt hat und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder - der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wurde. 5.7 Für innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügte Fehler ist der Ablauf der Verjährungsfrist bis zur Fehlerbeseitigung für diesen Fehler gehemmt. Die Gewährleistungsfrist Hemmung endet jedoch auf jeden Fall durch unsere Erklärung, der Fehler sei beseitigt oder es liege kein Fehler vor. 5.8 Eine vertraglich vereinbarte Garantie über Beschaffenheit und Haltbarkeit des Vertragsgegenstandes gilt nur dann als vereinbart, wenn die Vereinbarung schriftlich erfolgt ist. 5.9 Liefern wir Teile nach konstruktiven Vorgaben unseres Kunden für Sach- dessen Produkte und Rechtsmängel löst dieses Produkt Schäden aus, für SOFTWAREdie wir in Anspruch genommen werden, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenso ist der Kunde verpflichtet, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der uns von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- diesem Anspruch freizustellen bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHAusgleich zu leisten.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung, Haftung. (1) Einwendungen gegen den Inhalt einer Analyse/ eines Gutachtens sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Analyseberichts/ Gutachtens schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, gelten Analyseberichte/ Gutachten oder Rechnungen als genehmigt. Diese Regelungen gelten für Warenlieferungen der MQD entsprechend. Verborgene Mängel hat der Auftraggeber spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung der MQD schriftlich anzuzeigen. Bei einem beidseitigen Handelsgeschäft gelten für den Auftraggeber die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB auch für Werk- und Dienstleistungen der MQD. (2) Die MQD ist nicht zur Gewährleistung und Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHverpflichtet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen wenn der Auftraggeber einen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Die MQD erbringt ihre Werk- und Dienstleistungen nach den zurzeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. Die MQD haftet bei Vorliegen eines Mangels – sofern technisch möglich – durch kostenfreie Wiederholung der Werk- oder Dienstleistung. Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. Das Recht zur Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nacherfüllung scheitert oder aus anderen Gründen unmöglich ist. (3) Im Falle des Verzuges der MQD haftet diese für den Verzögerungsschaden nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes für die Leistung, mit der die MQD im Verzug ist, es sei denn, es war ein absolutes Fixgeschäft vereinbart. (4) Die MQD haftet nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, wegen einer Garantie, bei Arglist sowie vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen und bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. (5) Im Übrigen haften BOSCHhaftet die MQD, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund sofern der unentgeltlichen Bereitstellung Auftraggeber ein anderes Unternehmen ist, - bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflichten) verletzt worden ist, - bei fahrlässigen Pflichtverletzungen, die nicht unter Abs. 4 fallen, der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens Höhe nach beschränkt auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungvertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nichtin diesem Absatz enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzwund sonstigen Erfüllungsgehilfen der MQD betroffen ist. (6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH der MQD ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (7) Die Verjährung von Ansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Mängelansprüche aus Lieferung und/oder Leistung von der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter MQD an andere Unternehmen gilt eine Verjährungsfrist von BOSCHeinem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung a) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte von hoher Qualität sind und Haftung die Herstellung in Übereinstimmung mit den besten Industriestandards erfolgt. Die Produkte sind sicher, verkehrsfähig und für unentgeltliche SOFTWAREden vorausgesetzten Gebrauch geeignet und entsprechen in jeder Hinsicht den Spezifikationen. b) Die gelieferte Ware überprüfen wir anhand der Begleitpapiere nur auf Identität und Menge sowie auf äusserlich erkennbare Transportschäden. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHMängel der Lieferung werden wir, gleich aus welchem Rechtsgrundsobald sie nach den Gegebenheiten unseres ordnungsgemässen Geschäftsablaufs festgestellt werden, nur soweit BOSCH dem Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung anzeigen. c) Bei Mängeln der an uns gelieferten oder an uns zu liefernden Ware oder Leistungen stehen uns nebst den jeweiligen Sach- gesetzlichen Ansprüchen das Recht zu, nach unserer Xxxx Nachbesserung oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatdie Nachlieferung zu verlangen. Wird der Mangel nicht sofort durch den Lieferanten behoben, sind wir auch berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. d) Im Übrigen haften BOSCHFalle des Lieferverzugs sind wir berechtigt, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisenjede angefangene Woche Verzug eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendunginsgesamt jedoch maximal 10 % des Bestellwertes, zu verlangen. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWAREGeltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Wir können, den Vorbehalt der Vertragsstrafe noch bis zur Zahlung der Rechnung erklären, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenzeitlich der verspäteten Lieferung nachfolgt. e) Bei sonstigen Fehlern seiner Leistung oder sonstigen Pflichtverletzungen des Lieferanten haftet dieser nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist etwaiger Gewährleistungsansprüche beträgt drei Jahre ab Lieferung der Ware. f) Der Lieferant verpflichtet sich uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. Haftungsansprüchen von Dritten, beträgt 12 Monatewelche durch die Herstellung, Lieferung oder Lagerung der Produkte entstanden sind, auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, soweit wenn das zugrunde liegende Ereignis nachweisbar auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten von uns zurückzuführen ist. Unsere Ansprüche gegenüber den Lieferanten verjähren mit Verjährung der entsprechenden Drittansprüche, frühestens aber nach Ablauf von zehn Jahren ab Lieferung. Der Lieferant wird uns unverzüglich über gegen ihn erhobene Klagen oder geltend gemachte Ansprüche in Kenntnis setzen und uns alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Sind wir verpflichtet aufgrund eines Fehlers des Lieferanten eine Rückrufaktion gegenüber Dritten durchzuführen, so trägt der Lieferant alle damit verbundenen Kosten. g) Der Verkäufer verpflichtet sich zum Abschluss einer umfassenden Haftpflichtversicherung einschliesslich Produkthaftpflicht bei einem renommierten Versicherungsunternehmen mit einer angemessenen Mindestdeckungssumme pro Schadensfall in Höhe von CHF 5 Mio.. Der Verkäufer wird uns jährlich unaufgefordert einen Nachweis über den Deckungsumfang der Versicherung erbringen. h) Im Falle, dass ein Rückruf durch Behörden angeordnet wird oder wenn wir oder der Lieferant einen freiwilligen Rückruf der Liefergegenstände bzw. des Endproduktes durchführen wollen, müssen sich die Haftung gemParteien gegenseitig unverzüglich informieren und sich über den angemessenen Ablauf verständigen. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtetFalls die Parteien keine Übereinstimmung über das gemeinsame Vorgehen finden, können wir mit eigener Befugnis festlegen, welche Aktivitäten angemessen sind und durchgeführt werden (z.B. auch präventive Kundendienstmassnahmen). • Haftungsbeschränkung Die Kosten für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie solche Massnahmen trägt der Lieferant, sofern sie nicht aus Gründen, die SOFTWARE gegen Entgelt erworben wir zu verantworten haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich ergriffen werden. Falls zur Behebung von Serienfehlern ein Austausch von Teilen oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der eine Überprüfung von dem Zweck der Garantie gedeckt unseren Produkten ohne Teileaustausch erforderlich ist, • im Falle von Xxxxxxxhat uns der Lieferant angemessen zu unterstützen, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich Ersatz zu leisten und die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHanfallenden Kosten zu tragen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 6.1 Wir setzen bei dem Besteller das Wissen um das physikalische Verhalten und Haftung für unentgeltliche SOFTWAREdie Eigenschaften von Glas, insbesondere in transformiertem Zustand, voraus, und zwar jeweils nach dem neuesten Stand der Technik. Sollte dieses Wissen nicht vorhanden sein, ist der Besteller verpflichtet, schriftlich bei uns anzufragen. 6.2 Für die Verarbeitung unserer Gläser sowie die Qualitäts- und Fehlerbeurteilung im Hinblick auf Mängelrügen gelten insbesondere die nachfolgenden DIN-Vorschriften, allgemeinen Richtlinien und Herstellerrichtlinien jeweils in der bei Angebotserteilung gültigen Fassung, bzw. falls kein Angebot vorliegt, in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung: - Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas aus Spiegelglas - Richtlinie zu visuellen Beurteilung von Verbundsicherheitsglas (VSG) (SANCO Safe) - Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von vorgespanntem Glas (ESG) (SANCO DUR) - DIN 1249 Teil 12 Flachglas im Bauwesen Einscheibensicherheitsglas - DIN 1249 Teil 00 Xxxxxxxxx xx Xxxxxxxx, Glaskanten, Begriffe, Kanten, Form und Ausführung - DIN 1238 Spiegel aus silberbeschichtetem Spiegelglas - Sanco-Verglasungsrichtlinien Im Falle einander widersprechender Bestimmungen gehen unsere Richtlinien den allgemeinen Richtlinien und Normen vor. Sollten die aufgeführten Normen, Vorschriften und Richtlinien dem Besteller nicht bekannt sein bzw. nicht vorliegen, kann er sie jederzeit bei uns anfordern. 6.3 Der Besteller ist verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf unser Verlangen den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. 6.4 Im Falle von Gewährleistungsansprüchen - auch bei zugesicherten Eigenschaften - sind wir nach unserer Xxxx zur Wandlung, Minderung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Der Besteller kann eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) nach seiner Xxxx nur dann verlangen, wenn eine von uns angebotene Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehlgeschlagen ist. Für Sach- die Nachbesserung und Rechtsmängel haftet BOSCHdie Ersatzlieferung gilt eine angemessene Frist als vereinbart. Bei Bauleistungen kann eine Rückgängigmachung des Vertrages in keinem Falle verlangt werden. 6.5 Alle sonstigen Ansprüche des anderen Vertragsteiles gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur insbesondere aus Verschulden, aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, uns kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Falls letzteres nicht der Fall ist, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche darüber hinaus beschränkt auf den unmittelbaren Schaden und der Höhe nach begrenzt auf den Wert der Lieferung. 6.6 Durch die Herstellung bedingte Abweichung in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Auch für den Zuschnitt gelten die branchenüblichen Maßtoleranzen. Etwaige Garantieerklärungen von Herstellern, die über unsere eigene Gewährleistung hinausgehen, geben wir ohne eigene Verpflichtung weiter. 6.7 Soweit mit der Lieferung Montagen durch uns erfolgen, gelten unsere Montagebedingungen; werden diese nicht vorgelegt, so gelten die Bestimmungen der VOB/C in der zum Zeitpunkt des Angebotes bzw., falls ein solches nicht vorliegt, des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine entgegenstehende Regelung enthalten. 6.8 Im Übrigen Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ist die Weitergabe und Verarbeitung von Daten zulässig. 6.9 Für den Fall, dass wir über die Gewährleistung hinaus eine zusätzliche Garantiezusage geben, regeln sich die Rechte des Bestellers aus dieser Zusage nach den hier festgelegten Rechten für die Gewährleistungen, insbesondere auch für Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandelung, Minderung und Schadensersatz. Darüberhinausgehende Ansprüche, auch solche für Mängelfolgen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. 6.10 Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung unserer Produkte, vor allem aber auch bei einer Verwendung der Produkte zu Zwecken, für die sie nicht geeignet sind, entfallen sämtliche Ansprüche gegen uns, vor allem auch aus Gewährleistung, Schadenersatz, Eigenschaftszusicherungen und Garantiezusagen. Für Mängel, die dem Grunde nach unsere Vorlieferanten zu vertreten haben, haften BOSCHwir nur in dem Umfang, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur in dem eine Haftung des Vorlieferanten gegenüber uns gegeben ist. 6.11 Für das von uns hergestellte SANCO-Isolierglas übernehmen wir für einen Zeitraum von fünf Jahren die Garantie, dass die Durchsichtigkeit nicht durch Bildung von Kondensat im Falle Scheibenzwischenraum beeinträchtigt wird. Diese Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung ab Lieferwerk. Eine Mangel ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen, nachdem er erkennbar wurde, schriftlich anzuzeigen. Von dieser Garantie ausgeschlossen sind - Auftretendes Kondensat bei Glasbruch - Kombination mit strukturierten Gussgläsern, wenn die strukturierte Oberfläche dem Luftzwischenraum zugewandt ist - Blei- und Messingverglasungen im Scheibenzwischenraum der Isolierglaseinheit - Kombination mit gewölbten oder gebogenem Glas 6.12 Wir haften nur für die von uns angegebenen technischen Werte. Sämtliche technischen Werte wurden im Rahmen einer Prüfung von einem unabhängigen Prüfungsinstitut nach den jeweils gültigen Normen ermittelt. Sollten andere Institute zu einem anderen Ergebnis kommen, ist dieses Ergebnis für uns nicht maßgebend, unsere Gewährleistung, auch im Rahmen von Eigenschaftszusicherungen und Garantieerklärungen, erstreckt sich nur auf das Ergebnis der Prüfung eines vorsätzlichen von uns beauftragten Instituts. Eine weitere Gewährleistung oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung Garantie für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- technische Werte kann nicht übernommen werden, insbesondere dann nicht, wenn Prüfungen mit anderen Einbausituationen (zum Beispiel Fensterrahmen) durchgeführt werden oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCHwenn Nachmessungen am Bau erfolgen. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungtechnischen Werten, die vom Vorlieferanten ermittelt wurden, haften wir nur für deren richtige Weitergabe. 6.13 Die Herstellung von Einscheiben-Sicherheitsglas erfolgt durch einen Vorspannungsprozess. Die Gewährleistungsfrist für Sach- Spannungszonen zeigen sich bei polarisiertem Licht. Da das natürliche Tageslicht je nach Wetter und Rechtsmängel für SOFTWARETageszeit mehr oder weniger polarisierte Anteile aufweist, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben habenkönnen farbige Ringe oder ähnliches sichtbar werden, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- sie stellen keinen Reklamationsgrund dar. 6.14 Bei Nickelsulfidbrüchen bzw. Personenschäden-einschlüssen bestehen uns gegenüber keinerlei Ansprüche auf Gewährleistung oder aus sonstigen Gründen, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH auch nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen es sei denn, der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHBasisglashersteller tritt uns gegenüber dafür ein.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Haftung. 1. Gräbert gewährt auf gelieferte Hardware eine Gewährleistung von einem Jahr ab Auslieferung. 2. Bei Mängeln, die ordnungsgemäß rechtzeitig angezeigt wurden, ist Gräbert berechtigt, vorrangig nachzubessern oder nach Xxxx von Gräbert Ersatz zu liefern. Leistungsort der Nacherfüllung ist der Firmensitz von Gräbert. 3. Der Kunde kann den Vertrag nur rückgängig machen oder den Kaufpreis herabsetzen, wenn Gräbert die Be- hebung der Fehler ablehnt oder unzumutbar verzögert. Gräbert stehen grundsätzlich drei Nachbesserungsversu- che zu. Das Fehlschlagen der Nachbesserungsversuche ist Gräbert unter angemessener Fristsetzung jeweils schriftlich mitzuteilen. 4. Stellt sich bei der Mängelbeseitigung heraus, dass ein Mangel nicht vorgelegen hat oder dass ein solcher auf unzulässige Eingriffe oder Bedienungsfehler des Kunden oder Dritter zurückzuführen ist, hat der Kunde den entstandenen Kostenaufwand zu tragen. 5. Gräbert haftet nicht für Fehlfunktionen der Geräte, die durch besondere Umgebungseinflüsse, beispielsweise Netzspannungsschwankungen oder Frequenzstörungen hervorgerufen werden. Hierdurch erforderliche Arbeiten werden auf Kosten des Kunden durchgeführt. Von der Gewährleistung sind insbesondere Mängel oder Schäden ausgeschlossen, die zurückzuführen sind auf: - betriebsbedingte Abnutzung und Haftung normalen Ver- schleiß; - unsachgemäßen Gebrauch; - Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden; - Betrieb mit falscher Stromart und Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen; - Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen; - Feuchtigkeit aller Art; - falsche oder fehlerhafte Software und/oder Verarbei- - tungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennum- mern, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. 6. Gräbert leistet keine Gewähr bei Fehlern bei der Auswahl von Soft- und Hardware, sofern über die Auswahl der Software kein gesonderter entgeltlicher Beratungsvertrag geschlossen wurde. Gräbert leistet weiterhin keine Gewähr für unentgeltliche SOFTWAREdie vom Kunden selbst durchgeführten Installationen und für das Zusammenwirken der gelieferten Software mit vom Kunden betriebenen, nicht von Gräbert bezogenen Soft- und Hardwareprodukten, sofern auftretende Mängel nicht auf einer fehlerhaften Installationsanweisung beruhen. 7. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Schadensersatzansprüche wegen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hatVermögensschäden werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haften BOSCHEine Haftung wegen fehlerhafter Beratung und für den Verlust von Daten bei Wartung und Pflege ist ausgeschlossen, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund sofern keine grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung vorliegt. Ge- währ für eine ununterbrochene Betriebsbereitschaft der unentgeltlichen Bereitstellung Geräte wird nicht übernommen. 8. Die Haftung von Gräbert, soweit sie nicht auf eine Mangelhaftigkeit einer Leistung zurückzuführen ist, ist auf den zehnfachen Preis der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens verkauften Software/Hardware begrenzt und beschränkt sich auf den Ersatz eines etwaig entstandenen des typischen vorhersehbaren Schadens. 1. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisenNach Beendigung der Nutzung der von Gräbert gelieferten Geräte ist der Kunde verpflichtet, haben Sie einen Anspruch diese Geräte auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. eigene Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen richtetVorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. 2. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWAREDer Kunde stellt Gräbert von sämtlichen Verpflichtungen des §10 Abs. Soweit Sie 2 Elektrogesetz (ElektroG) frei; insbesondere von der Rücknahmepflicht des Herstellers und allen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter. 3. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die SOFTWARE gegen Entgelt erworben habener gelieferte Xxxx weitergibt, haftet BOSCHvertraglich dazu zu verpflichten, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur diese nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen: • Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für Schädenden Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. 4. Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er die gelieferte Xxxx weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung gelieferte Ware nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Gräbert ist von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. 5. Der Anspruch Gräberts auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatzendgültigen Nutzung der Ware. Im Übrigen ist Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden bei Gräbert über die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)Nutzungsbeendigung. 6. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen Eine abweichende Vereinbarung zur Rücknahme und Entsorgung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass elektrischen Altgeräte durch Gräbert bedarf der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHSchriftform.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 1. Aufgrund öffentlicher Äußerungen durch uns, den Hersteller oder dessen Gehilfen haften wir nicht, wenn und soweit der Besteller nicht nachweisen kann, dass die Aussagen seine Kaufentscheidung beeinflußt haben oder wenn wir die Äußerung nicht kannten und nicht kennen mußten oder die Aussage im Zeitpunkt der Kaufentscheidung des Bestellers bereits berichtigt war. 2. Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel und vereinbarte Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Lieferung hat er uns unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware auch abzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen sollte. 3. Der Besteller hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch uns zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. 4. Verlangt der Besteller wegen eines Mangels Nacherfüllung, so können wir wählen, ob er den Mangel selbst beseitigt oder mangelfreie Ware als Ersatz liefert. Ersetzte Ware ist unser Eigentum und ist an uns zurückzugeben. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder aus sonstigen von uns zu vertretenden Gründen innerhalb der vom Besteller bestimmten Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der Besteller nach seiner Xxxx vom Vertrag über die mangelhafte Lieferung zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. 5. Von den durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Etwaige beim Besteller entstehende Kosten trägt dieser selbst. Notwendige Montage- und Reisekosten, die im Zusammenhang mit unberechtigten Mängelrügen aufgewendet werden, hat der Besteller zu bezahlen. Durch etwaige seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung für unentgeltliche SOFTWAREdie daraus entstehenden Folgen aufgehoben. 6. Für Sach- Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Rechtsmängel haftet BOSCHMaterialkosten sind ausgeschlossen, gleich soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers gebracht worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 7. Wir haften nicht für Schäden der Ware, die durch natürliche Abnutzung, ungeeignete, unsachgemäße oder nicht vertragsgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Änderung, Nachbesserung oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte, oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. 8. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – einschl. Begleit- oder Folgeschadens, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 MonateRechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit sich wenn 8.1. wir einen Rechts-oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Haftung gemBeschaffenheit der Ware übernommen haben, 8.2. b. nach den der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unserer gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich Vertreter oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach Erfüllungsgehilfen oder einer fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen wesentlicher Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatzdurch diese Personen beruht, oder 8.3. eine schuldhafte Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einem Körper-oder Gesundheitsschaden geführt hat. Im Übrigen Fall einfacher Fahrlässigkeit ist jedoch unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 9. Die Bestimmungen gemäß Absatz 8. Gelten entsprechend für direkte Ansprüche des Bestellers gegen unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 10. Sämtliche Mängelansprüche des Bestellers einschl. der in den Absätzen 8. U. 9. Geregelten Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der War an den Besteller. Für Ersatzstücke und die Haftung Ausbesserung beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, sie läuft aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden)den Liefergegenstand. Dies Diese Bestimmung gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzwnicht soweit das Gesetz gemäß §§438 Abs. einfachen Erfüllungsgehilfen1 Nr. Sind Sie Unternehmer im Sinne von 2 ( Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCH634a ( Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung, Haftung. Gewährleistung 7.1 Das Risiko des Montagegrundes, das heißt des jeweiligen Untergrundes auf/an der die Montage erfolgt, wie beispielsweise das Dach oder Hauswände, trägt der Besteller. 7.2 Für Mängel der Montageleistung gelten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Regelungen. Die Ansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr nach der Abnahme. Dies gilt nicht bei einem Bauwerk und bei einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht. In diesen Fällen gilt das Gesetz. 7.3 Im Falle des Verzuges kann der Besteller nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Nachfrist den Montagevertrag kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. 7.4 Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmers, sofern der Besteller Ansprüche gegen diese geltend macht. Diese Einschränkung gilt nicht für die Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn der Unternehmer wesentliche Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragshändler regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für unentgeltliche SOFTWARE. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCHSchäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen SchadensPflichtverletzung des Unternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- Sofern der Unternehmer schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder Rechtsmängel aufweiseneine „Kardinalpflicht“ verletzt, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel für SOFTWARE, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit sich die Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • im Falle von Xxxxxxx, • im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich ist die Haftung nicht gemausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtetInsbesondere Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns sind ausgeschlossen. 7.5 Der Unternehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Montage oder Montageverzögerungen, gilt folgendes: In Fällen soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der einfach fahrlässigen Verletzung Unternehmer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Unternehmer die Montageleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt vorübergehender Dauer ist, gilt dies auch für ist der Unternehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Haftung Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der OrganeBehinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Erfüllung des Montagevertrages nicht zuzumuten ist, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfenkann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Unternehmer vom Vertrag zurücktreten. 7.6 Soweit vorstehend nichts Abweichendes vereinbart, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHgelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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Samples: Montagebedingungen

Gewährleistung, Haftung. 7.1 Der Lizenzgeber steht dafür ein, dass das Lizenzprodukt die Hauptfunktionen im Wesentlichen erfüllt und den aner- kannten Regeln der Technik entspricht, sowie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch wesentlich mindern, und dass er das Lizenzprodukt zeitnah und im erforderlichen Umfang an gesetzliche Änderungen anpasst. Aufgrund der Programmkomplexität kann jedoch nicht garantiert werden, dass das Programm frei von Rechenfehlern ist. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden / Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Lizenznehmer schuldhaft gegen Bestimmun- gen dieses Vertrages verstößt. Festgestellte Programmfehler, die nicht auf Eigenheiten oder Fehler von Betriebssystem oder Internetbrowser zurückzuführen sind, sind dem Lizenzgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen und Haftung werden von diesem behoben. Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber bestmöglich bei der Ermittlung des jeweiligen Fehlers unter- stützen. Die Verpflichtung zur Gewährleistung besteht ausschließlich während der Vertragslaufzeit und beträgt ein Jahr ab Übergabe (= Freischaltung) des Lizenzprodukts bzw. bei Programmanpassungen ab Einspielung; in Bezug auf Ver- braucher gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Bestandteil der Anwendung ist private Finanzplanung, Ruhestandsplanung, Generationenberatung und Finanztools mit entsprechend komplexen Berechnungsmodulen. In dem Programm enthaltene Berechnungen basieren auf modellmäßi- gen Annahmen hinsichtlich persönlicher Angaben, Xxxxxxxxxxxxxx oder wirtschaftlichem Erfolg von Kapitalanlagen, die so nicht eintreffen müssen. Das Programm wurde mit großer Sorgfalt entwickelt. Aufgrund der Programmkomplexität kann jedoch nicht garantiert werden, dass das Programm frei von Rechenfehlern oder sonstigen Mängeln ist. Der Lizenzgeber haftet nicht für unentgeltliche SOFTWAREmangelnden wirtschaftlichen Erfolg des Lizenznehmers oder der Anwender. Für Sach- und Rechtsmängel haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit BOSCH den jeweiligen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen haften BOSCH, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen aufgrund der unentgeltlichen Bereitstellung der SOFTWARE nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens auf den Ersatz eines etwaig entstandenen Schadens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. • Gewährleistung für kostenpflichtige SOFTWARE. Sollte die SOFTWARE einen behebbaren Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, haben Sie einen Anspruch auf Nachbesserung gegen BOSCH. Bei etwaigen Schadensersatzansprüchen kommt lit. c) zur Anwendungwirtschaftlichen Erfolg sind diese stets selbst verantwortlich. Die Gewährleistungsfrist für Sach- Berechnungsergebnisse bedürfen in jedem Fall einer fachmännischen Beurtei- lung und Rechtsmängel für SOFTWAREInterpretation. Weder stellen die Programmergebnisse finanzmathematische Gutachten dar, die Sie entgeltlich als Unternehmer erworben haben, beträgt 12 Monatenoch können aus den Programmen Renditeversprechungen oder Ähnliches abgeleitet werden. Dies gilt nicht, soweit sich die Die Programmergebnisse erlauben ohne Plausibilitätsprüfung und fachmännische Überprüfung keine Handlungsempfehlung. 7.2 Eine Haftung gem. b. nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. • Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige SOFTWARE. Soweit Sie die SOFTWARE gegen Entgelt erworben haben, haftet BOSCH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: In folgenden Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen: • für Schäden, die vorsätzlich sowohl für unmittelbare bzw. direkte, also auch mittelbar bzw. indirekte Schäden (z.B. Mangelfolgeschäden oder grob fahrlässig verursacht wurden, • für Schäden aus der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang der von dem Zweck der Garantie gedeckt ist, • entgangener Gewinn) wird im Falle von Xxxxxxxgesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen. Sofern eine Haf- tung für den Lizenzgeber dennoch entsteht, • im Falle von Körper- bzw. Personenschädenaus welchen Gründen immer, • In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, • soweit der Anwendungsbereich von § 44a TKG (Haftung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten) eröffnet ist. Soweit sich die Haftung nicht gem. vorstehender Aufzählung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet, gilt folgendes: In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet BOSCH nicht auf Schadensersatz. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen. Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal dem Wert der an BOSCH unter dieser Vereinbarung gezahlten Vergütung entspricht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche. • Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von BOSCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für wird die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, einschließlich der Mitarbeiter von BOSCHHöhe nach auf das kon- krete dreifache Lizenzentgelt pro Jahr beschränkt.

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Samples: Lizenzvertrag