Gewährleistung, Haftung. 1. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. 2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. 4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verkauf Und Lieferung Von Waren, Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 1. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, 9.1 Die Partner werden die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch ihnen im Rahmen des Verbundprojektes übernommenen Arbeiten sachgemäß und nach bestem Wissen unter Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik ausführen. Die Partner übernehmen keine Gewähr dafür, daß die von ihnen aufgrund dieser GarantieZusammenarbeit erarbeiteten Ergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind. Für SchädenSobald einem Partner jedoch solche Schutzrechte bekannt werden, wird er die anderen Partner darüber unterrichten.
9.2 Die Partner, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht ermöglichen und auf deren Einhaltung die anderen Partner regelmäßig vertrauen dürfen, für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit, bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haften die Partner, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Fall grober Fahrlässigkeit bei der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit Verletzung anderer Pflichten als wesentlicher Vertragspflichten ist die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur Höhe des geltend gemachten Anspruchs jeweiligen Zuwendungsbetrags begrenzt. Die Haftung gemäß 9.2 für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Fall von grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dies gilt insbesondere . Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gemäß 9.2, 9.3 gelten nicht im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Gegenüber Dritten haftet der jeweils schadensverursachende Partner. Werden Schadensersatzansprüche Dritter auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf gegenüber einem nicht an der Schadensverursachung beteiligten Partner erhoben, so stellt der verursachende Partner den anderen von der Haftung frei. Sind mehrere Partner an der Schadensverursachung beteiligt, gleichen sie den zu leistenden Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers untereinander gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch ihrem Mitverschuldensanteil in angemessener Weise aus Kein Partner haftet für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere Richtigkeit der im Hinblick auf Rahmen dieser Vereinbarung übermittelten Ergebnisse. Desgleichen haftet kein Partner dafür, dass die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgteihm gewährten Nutzungsrechte frei von Rechten Dritter ausgeübt werden können.
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Samples: Kooperationsvereinbarung, Kooperationsvereinbarung, Kooperationsvereinbarung
Gewährleistung, Haftung. 19.1. Der Verkäufer PROVIDER haftet unabhängig nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefon- oder Netzleitungen zu seinem Server, für Stromausfälle und Ausfälle von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
9.2. Der PROVIDER haftet weiters nicht für die Daten, die der Kunde bereitstellt. Der PROVIDER hat keine Kontrolle über den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach Inhalt, die Genauigkeit, die Datenschutzbestimmungen oder die Praktiken oder Meinungen von Websites Dritter oder von Dritten, mit denen die Services interagieren, und übernimmt keine Verantwortung dafür.
9.3. Insbesondere ist der PROVIDER nicht verpflichtet, die Daten auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den gesetzlichen Bestimmungen PROVIDER wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Daten des Kunden resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den PROVIDER von jeglicher Haftung und von jeglichem Schaden freizustellen und sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
9.4. Der PROVIDER haftet für die von ihm dem Kunden verursachten Schäden ausschließlich für Vorsatz und (bei Unternehmern krass) grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Lebender Person. Die Haftung ist weiters für höhere Gewalt, Körper Folgeschäden und Gesundheitentgangenen Gewinn sowie indirekte Schäden ausgeschlossen. Der PROVIDER haftet nicht für den Verlust und die Beschädigung von Daten, wenn der Kunde keine eigenen geeigneten und dem Stand der Technik entsprechenden Datensicherungsmaßnahmen (Backups) getroffen hat. Der Ersatz von Schäden (unter Ausnahme von Personenschäden) ist für jedes Schaden verursachende Ereignis, sofern es von diesen AGB nicht ausgeschlossen werden kann, gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit maximal EUR 100 beschränkt.
9.5. Die Plattform und von dieser ausgegebene und vom Kunden bearbeitete bzw. editierte Daten werden im „Istzustand“ („as is“) und ohne jegliche Gewährleistung oder Garantie bereitgestellt. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, wird jegliche Gewährleistung oder Haftung und Garantie abgelehnt, einschließlich der implizierten Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Der PROVIDER garantiert nicht, dass die auf einer fahrlässigen der Plattform enthaltenen Funktionen ununterbrochen zur Verfügung stehen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung fehlerfrei sind, dass Fehler behoben werden oder dass die Plattform oder der Server, der die Plattform zur Verfügung stellt, frei von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern Viren oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3anderen schädlichen Komponenten sind. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden PROVIDER gibt keine Garantien oder Zusicherungen in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht Bezug auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt Verwendung der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt istDaten, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommenderen Richtigkeit, wenn diese schriftlich erfolgteGenauigkeit, Angemessenheit, Nützlichkeit, Tauglichkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit etc durch den Kunden.
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Samples: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. (1. ) Der Verkäufer haftet unabhängig Verleiher steht dafür ein, dass die überlassenen Zeitarbeitnehmer allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; er ist jedoch zur Nachprüfung von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Zeitarbeitnehmer, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet.
(2) Der Verleiher, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden an Lebendurch Zeitarbeitnehmer anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Entleiher verursachte Schäden, Körper und Gesundheites sei denn dem Verleiher, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen deren gesetzlichen Vertretern oder seinen sowie Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung des Verleihers sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner und Erfüllungsgehilfen beruhen.
2auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für Schädenvertragliche Haftungstatbestände, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet der Verleiher darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden.
(3) Der Entleiher verpflichtet sich, den Verleiher von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem Zeitarbeitnehmer durch den Entleiher übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Der Verleiher wird den Entleiher über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen.
(4) Sollte der Entleiher seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.3 nicht nachkommen, so stellt er den Verleiher von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen des Zeitarbeitnehmers auf die Be- Equal Treatment und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommenallen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Der Verleiher verpflichtet sich, wenn diese schriftlich erfolgtesich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Gewährleistung, Haftung. (1. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben) BITWORKS gewährleistet, Körper und Gesundheitdass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die auf einer fahrlässigen den Wert oder vorsätzlichen Pflichtverletzung die Tauglichkeit zu dem ge- wöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleis- tungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Während der Ge- währleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde BITWORKS unverzüglich schriftlich zu melden.
(3) Bei Mängeln oder Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigen- schaften ist BITWORKS innerhalb angemessener Frist zu tref- fenden Xxxx zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzöge- rung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde nach seiner Xxxx Rückgängigmachung des Vertrages (Wand- lung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlan- gen.
(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustim- mung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt, soweit der Kunde nicht den Nachweis führt, dass die be- treffenden Mängel nicht durch diese Änderung verursacht wor- den sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(5) Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für SchädenMän- geln, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werdendurch normalen Verschleiß, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen äußere Einflüsse oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhenBe- dienungsfehler entstehen.
2(6) Bei Mängeln an Handelsware gelten die Gewährleistungs- bedingungen des Herstellers/ Lieferanten. Soweit Nur wenn die gericht- liche Durchsetzung der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hatAnsprüche gegen diese erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund eines Insolvenzverfahrens, aus- sichtslos ist, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhenBITWORKS subsidiär, aber nicht unmittelbar an strenger als der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich jeweilige Hersteller oder Vorlieferant.
(7) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
(8) Für nicht von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst istBITWORKS hergestellte Software wird keine Gewährleistung übernommen. Es gelten die aus jeweiligen Li- zenzbedingungen ersichtlichen Rechte.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Samples: Agbs Für Hardware Und Softwarelieferungen (Kaufvertrag), Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. (1) Im Falle einer Mängelrüge hat der Kunde uns ausreichend Gelegenheit zu geben, die Vertragsgegenstände auch vor Ort zu überprüfen. Der Verkäufer haftet unabhängig Soweit wir verpflichtet sind, die Mangelfreiheit der Vertragsgegenstände zu beweisen, darf der Kunde uns die Nachweisführung nicht verwehren oder erschweren.
(2) Kleine Beschädigungen oder Risse sind produktionsbedingt und nicht voll- ständig vermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Styroporreste oder Abschal- elemente in Decken- oder Wandaussparungen stellen ebenfalls keinen Mangel dar und sind vom Kunden zu entfernen.
(3) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforder- lichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Material- kosten, sind ausgeschlossen, soweit sich diese dadurch erhöhen, dass die Ver- tragsgegenstände nach einem anderen Ort als dem vertraglich geschuldeten Lieferort verbracht wurden, es sei denn, diese Verbringung entspräche dem bestimmungsgemäßen Gebrauch oder wäre mit unserem schriftlichen Einver- ständnis erfolgt.
(4) Es gilt die gesetzliche oder vertragliche Gewährleistungsfrist, die mit der An- lieferung beginnt.
(5) Wir haften dem Kunden bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen sich unsere Haftung aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. dem Produkthaftungsgesetz) oder bei der Verletzung von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen Kardinalpflichten ergibt. In allen anderen Fällen haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an LebenVorschriften, Körper und Gesundheitsofern uns, die auf einer fahrlässigen unseren Organen, Vertretern, Erfüllungs- oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist fahr- lässiges Verhalten zur Last liegt. In diesen Fällen ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Xxxxxxx weitere Hafung ist ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhenKunden ist damit nicht verbunden.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist(6) Die Lieferung gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr- leistung.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 1. Der Verkäufer haftet unabhängig Die Warenlieferungen und Dienstleistungen werden regelmäßig mit der zu erwartenden Sorgfalt erstellt, überarbeitet und aktualisiert. Trotz aller Umsicht und Sorgfalt ist bei der Verwendung der Warenlieferungen und Dienstleistungen stets darauf zu achten, dass eine veränderte Gesetzeslage oder Änderung durch die Rechtsprechung eine Modifikation erforderlich macht. Reklamationen sind unverzüglich in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) gegenüber der Haufe Service Center GmbH, soweit sie die Zustellung bei Abonnements/Updates betreffen innerhalb eines Monats nach Übernahme der Lieferung, anzuzeigen.
2. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist es Verbrauchern möglich, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Soweit wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind oder dies aus anderen Gründen fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistungsfrist auf zwölf Monate beschränkt.
3. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an uns zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
4. Für durch den Einsatz von Warenlieferungen und Dienstleistungen an anderer Software oder an Datenträgern/Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung soweit es sich um typischerweise auftretende, vorhersehbare Schäden handelt und der schadensursächliche Mangel an den Warenlieferungen und Dienstleistungen von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner einem gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hatBei Verträgen mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten – gegenüber Letzteren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört – ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Ansprüche auf Mangelbeseitigung und Nachlieferung – nicht aber auf Schadensersatz – bleiben von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3vorstehenden Regelung unberührt. Der Verkäufer haftet auch für SchädenWeitergehende Ansprüche des Kunden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachtinsbesondere wegen entgangenen Gewinns oder Folgeschäden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darfsind ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nurDies gilt nicht, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden Schadensursache auf von uns zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei Verletzung von Leben, Körper und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenGesundheit.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etcDer Kunde ist, zur Sicherung seines Systems, verpflichtet, Daten in anwendungsadäquaten Intervallen zu sichern. insbesondere iIm Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen Falle eines zu vertretenden Datenverlustes wird nur übernommenfür den üblicherweise erforderlichen Aufwand zur Wiederherstellung gehaftet.
6. Wir bemühen uns, wenn diese schriftlich erfolgteden Zugang zu den Online-Produkten permanent (365 Tage, 24h) zu ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Zugriff zeitweise beschränkt sein.
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Gewährleistung, Haftung. (1) BEMOVA stellt sicher, dass die eingesetzten Zeitarbeitnehmer über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Auf Nachfrage weist BEMOVA die Qualifikation nach.
(2) Im Hinblick darauf, dass die überlassenen Zeitarbeitnehmer unter Leitung und Aufsicht des Auftraggebers ihre Tätigkeit ausüben, haftet BEMOVA nicht für Schäden, die diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit verursachen. Der Verkäufer haftet unabhängig Auftraggeber stellt BEMOVA von allen etwaigen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den Zeitarbeitnehmern übertragenen Tätigkeiten erheben sollten.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von BEMOVA sowie seiner gesetzlichen Bestimmungen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und GesundheitSchäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder vorsätzlichen der Gesundheit beruhen. Das betrifft sowohl gesetzliche als auch vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere Fälle im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie der unerlaubten Handlung. Namentlich haftet BEMOVA nicht für Arbeitsergebnisse der Zeitarbeitnehmer oder Schäden, die diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit verursachen oder die dem Auftraggeber durch Unpünktlichkeit oder Abwesenheit der Zeitarbeitnehmer entstehen.
(4) Der Auftraggeber stellt BEMOVA von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schädenallen Forderungen frei, die BEMOVA aus einer Verletzung des Auftraggebers der sich aus diesem Vertrag ergebenden Zusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. BEMOVA verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruheneinschlägige Ausschlussfristen zu berufen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann(5) BEMOVA übernimmt keine Haftung, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich seine Mitarbeiter mit Geldangelegenheiten, beispielsweise Kassenführung, Verwahrung/ Verwaltung von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst istGeld o. anderen Wertsachen betraut werden.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, (6) In den genannten Fällen ist die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachtHaftung von BEMOVA auf die Deckungssumme seiner Haftpflichtversicherung beschränkt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Bestand BEMOVA auf Verlangen des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darfAuftraggebers mitzuteilen hat. Das Gleiche giltDie Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall einer Verletzung von Leben, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sindKörper oder Gesundheit.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Gewährleistung, Haftung. 1. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen Haftungs- beschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung Pflicht- verletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen Erfüllungs- gehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz Produkt- haftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
6. Naturbaustoffe (z. B. Naturstein, Holz) können im Hinblick auf ihre Oberflächenbeschaffenheit, Farbe und Struktur Schwankungen aufweisen. Dies ist naturgegeben und somit kein Grund für eine Beanstandung.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 1Die Gewährleistungsfrist für alle Leistungen beträgt grundsätzlich 12 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Gelieferte Leistungen sind unverzüglich, spätestens jedoch von 10 Tagen nach Erhalt der Leistungen zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Mängel sind entsprechend unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb vorgenannter Frist schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Der Verkäufer haftet unabhängig Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistung frei von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen Mängeln ist und dem Stand der Technik entspricht. Die Gewährleistung beschränkt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an LebenXxxx des Auftragnehmers auf Austausch, Körper und GesundheitReparatur oder der Vergütung des Kaufpreises unter Zurücknahme des mangelhaften Produktes oder der Leistung. Für die Beseitigung von Mängeln ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zu setzen. Sonstige Forderungen, insbesondere Schadensersatzforderungen, sind ausgeschlossen. Für sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf einer fahrlässigen unsachgemäßer Handhabung oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihmBedienung zurückzuführen sind, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Gewährleistung und Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht beschränkt sich insgesamt ausschließlich auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt Funktionsfähigkeit und die zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etcVermögensschäden ist in jedem Falle ausgeschlossen, desgleichen jede Haftung für normale Abnutzung. insbesondere im Hinblick auf Werden Anweisungen (z.B. Betriebs oder Wartungsanweisungen) des Auftragnehmers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommennicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn diese schriftlich erfolgteder Auftraggeber eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Der Auftraggeber hat die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung auf Eignung für den vorgesehenen Zweck zu prüfen. Die gelieferten Produkte (Hardware oder Software) oder Teile davon sind nicht zum Einsatz in lebenserhaltenden, medizinischen, nuklearen oder militärischen Systemen bestimmt. Beim Einsatz der Produkte bzw. Leistungen des Auftragnehmers für solche Zwecke haftet der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei. Eine Haftung für Personenschäden, die durch den Einsatz der gelieferten Produkte oder Leistungen entstehen, ist ausgeschlossen. Es obliegt dem Auftraggeber, dafür zu sorgen, dass die gelieferten Produkte oder Leistungen in einer solchen Weise eingesetzt werden, dass Personenschäden ausgeschlossen sind. Für mittelbar und unmittelbare Schäden und Folgeschäden an anderen Produkten, Daten und Datenträgern und sonstigen Gegenständen, die durch die Nutzung der gelieferten Leistung entstehen, haftet der Auftragnehmer in keinem Fall. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, sich gegen solche Schäden zu versichern. Für Beratung, soweit kein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur unmittelbar dem Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Ansprüche enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 1. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben§§ 337, Körper 381 Abs. 2 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhenRügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein Mangel der Verkäufer bezüglich der Ware Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbesei- tigung oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst istzur Ersatzlieferung berechtigt.
3. Der Verkäufer haftet auch für SchädenSind wir zu Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachtwir zu vertreten haben, deren Erfüllung oder schlägt in sonstiger Weise die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Mangelbeseitigung oder Er- satzlieferung fehl, so ist der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche giltnach seiner Xxxx berechtigt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem vom Vertrag verbunden und vorhersehbar sindzurückzu- treten oder den Kaufpreis entsprechend zu mindern.
4. Eine Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Haftung Ansprüche des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs Käu- fers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die unsere Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere – soweit rechtlich zulässig – haften wir nicht für entgan- genen Gewinn, Produktions- und Nutzungsausfall sowie sonstige indirekte Schäden oder Folgeschäden des Käufers. Wir haften darüber hinaus nur, soweit Schäden bei Vertrags- abschluss vorhersehbar und typischerweise mit dem Vertrag verbunden sind.
6. Wir haften unabhängig von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach den ge- setzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftungs- beschränkungen gelten zudem nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder gro- ber Fahrlässigkeit beruht. Sie gelten ferner nicht, soweit wir einen Mangel arglistig ver- schwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen ha- ben. Sie gelten ebenso nicht für eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Beratungsleistungen etcSchäden, die wir durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht verursachen. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Ein- haltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
7. Die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre.
8. Nach der Lieferung an den Geräten entstandene Mängel sind von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf für: - Verschleißteile - Abnutzung - Fehlerhafte / unsachgemäße Inbetriebnahme - Fehlerhafte / unsachgemäße Bedienung - Schaden durch Fremdeinwirkung - Fehlende Wartung und Überprüfung - Wartung durch Fremdfirma - Reparatur durch Fremdfirma bzw. Einsatz von Fremdersatzteilen - Abrostung durch chemische, elektrische oder elektrolytische Einflüsse - Nichteinhaltung vereinbarter Betriebswerte - Chemische Wasserbehandlung durch Fremdfirmen
9. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen und Gewissen auf- grund der Forschungsarbeiten und Erfahrungen unseres Werkes. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig sind und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Angaben und Auskünfte über Eignung und An- wendung unserer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versu- chen. Für die Be- Beachtung gesetzlicher und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgtebehördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 1. 16.1 Der Verkäufer Betreiber haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für unbeschränkt für
(a) Schäden an Lebenaus der Verletzung des Lebens, Körper und des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Betreiber, eines gesetzlichen Vertreters oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.,
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf (b) Schäden aus dem Fehlen einer vom Betreiber garantierten Beschaffenheit,
(c) Schäden aus Vorsatz oder arglistigem Verhalten,
(d) Schäden aus der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhenVerletzung wesentlicher Vertragspflichten, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3d.h. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachtabstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen, und
(e) für direkte Schäden, die durch den Betreiber oder durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darfleicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, außer in den in Ziffer 16.1 (a) bis (d) genannten Fällen.
16.2 Im Übrigen ist eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen. Das Gleiche giltDie Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
16.3 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber beträgt ein (1) Jahr, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt außer in den Fällen der Leistung zustehen. Ziffer 16.1 (a) bis (d).
16.4 Der Verkäufer haftet jedoch nurstellt den Betreiber und sämtliche Unternehmen der MMRSG von allen Kosten, soweit Schäden und Forderungen auf erstes Anfordern frei, die Schäden in typischer Weise mit von Dritten gegenüber dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung Betreiber erhoben werden, sofern die mutmaßliche Rechtsverletzung oder der mutmaßliche Anspruch im Verantwortungsbereich des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf liegt. Dies gilt auch für Rückbelastungen der über den Zahlungsdienstleister abgewickelten Zahlungen. Dem Betreiber steht es frei, die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche selbst abzuwehren oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfenden Anspruchsteller an den Verkäufer zu verweisen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Gewährleistung, Haftung. (1) Der Vertragspartner hat die von der WEFRA erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Der Verkäufer haftet unabhängig Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel sowie Folgemängel. Liegt ein von der WEFRA zu vertretender Mangel vor, kann die WEFRA nach eigener Xxxx den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach Mangel beseitigen oder Ersatz liefern.
(2) Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind bei fahrlässigem Verhalten der WEFRA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sog. Kardinalpflicht). Die vorstehende Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und GesundheitWarenzeichenrechts ist nicht Aufgabe der WEFRA. Deshalb haftet die WEFRA insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung ihrer Leistungen. Gleiches gilt für eine Haftung für Fehler, die aus vom Vertragspartner übergebenen Unterlagen herrühren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die WEFRA den Vertragspartner auf einer fahrlässigen rechtliche Bedenken bei der Vertragsabwicklung hingewiesen hat und der Vertragspartner gleichwohl auf Durchführung besteht.
(4) Wird die WEFRA von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihmdes Inhalts ihrer Leistungen auf Unterlassung, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhenSchadensersatz u.Ä. in Anspruch genommen, sowie für Schäden, stellt der Vertragspartner die WEFRA von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werdenfrei, sowie sofern die Inanspruchnahme nicht auf einer Pflichtverletzung der WEFRA beruht, für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhendiese haftet.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, (5) Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen die auf WEFRA verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst istgesetzlichen Verjährungsbeginn.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 1Das Mitglied hat seinen Arbeitsplatz vor Vertragsschluss eingehend zu besichtigen. Der Verkäufer Das Techno-Z übernimmt gegenüber dem Mitglied bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Das Mitglied erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befinden. In allen Fällen, in denen das Techno-Z im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet unabhängig das Techno-Z nur, soweit dem Unternehmen, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2Gesundheit zur Last fällt. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung seiner Angestelltenist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Die Haftung für Beratungsleistungen etcFolgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, das Techno-Z fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Techno-Z haftet nicht für den Ausfall des Internets und daraus etwaig entstandene Schäden. Das Techno-Z wird schnellstmöglich, in der Regel binnen 48 Stunden, Abhilfe schaffen. Am Wochenende oder an Feiertagen kann es ggf. zu längeren Verzögerungen kommen. Das Mitglied erklärt im Falle von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass es aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern das Techno-Z diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Das Techno-Z übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten des Mitglieds, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch das Mitglied. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, insbesondere im Hinblick Rahmen der Nutzung des W-Lans, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Techno-Z unterbleiben. Sofern das Techno-Z von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält das Mitglied das Techno-Z von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Das Mitglied ersetzt dem Techno-Z die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass das Techno-Z von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Schließfächer, Schränke o. ä. ist das Mitglied selbst verantwortlich. Das Techno-Z haftet nicht für entwendete Gegenstände. Für Garderoben wird keine Haftung übernommen. Für persönliche Gegenstände wird in den für alle Nutzer*innen zugänglichen Bereichen keine Haftung übernommen. Das gilt auch für Gegenstände, die in einem Schließfach oder Kühlschrank gelagert werden sowie für mitgebrachte Küchenutensilien (Töpfe, Geschirr, Besteck, Aufbewahrungsboxen etc.) Die Benützung aller Sport- und Freizeitgeräte, sowie der Möblierung (zB Tension Board/Boulderwand, Outdoor Gym/Calisthenics Geräte, Hängeschaukeln, Freitreppe) erfolgt auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgteeigene Gefahr. Anweisungen des Betreuungspersonals des Techno-Zs ist unbedingt Folge zu leisten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 1. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an LebenAuftragnehmer stellt sicher, Körper und Gesundheitdass die eingesetzten Arbeitnehmer über die erforderliche Qualifikation verfügen. Auf Nachfrage des Auftraggebers weist er die Qualifikation nach. Der Auftragnehmer gewährleistet einzelvertraglich mit dem Zeitarbeitnehmer, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von dass datenschutzrechtliche Vorschriften der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhenWeitergabe solcher Informationen nicht entgegenstehen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware Der Auftragnehmer, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Zeitarbeitnehmer anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Auftraggeber verursachte Schäden, es sei denn dem Auftragnehmer, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hatgrob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen sind die Haftung des Auftragnehmers sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, haftet er auch insbesondere im Rahmen dieser GarantieFalle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit Bei Vorsatz oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer allerdings Auftragnehmer darüber hinaus nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst istfür vorhersehbare Schäden.
3. Der Verkäufer haftet auch für SchädenAuftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die er diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem Zeitarbeitnehmer durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehenden Auftraggeber übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden Auftragnehmer wird den Auftraggeber über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sindKenntnis setzen.
4. Eine weitergehende Haftung Sollte der Auftraggeber seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er den Auftragnehmer von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen des Verkäufers ist ohne Rücksicht Zeitarbeitnehmers auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfeneinschlägige Ausschlussfristen zu berufen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 112.1 Im Fall von Sach- oder Rechtsmängeln besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung, indem der vertragsmäßige Zustand in angemessener Zeit hergestellt werden muss, Rücktritt, Minderung der Gebühren, Entgelte und Preise oder Schadensersatz nur gegen den Verkäufer. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt im Fall einer dauerhaften Bereitstellung mit dem Ende des Bereitstellungszeitraums und im Übrigen mit der Bereitstellung.
12.2 Sofern Creatokia gegenüber Nutzern oder Dritten aus vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, einschließlich deliktischen, Ansprüchen jedoch auf Schadens- und Aufwendungsersatz haftet, ist diese Haftung ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um: • Ansprüche für Schäden an Lebenaus der Verletzung des Lebens, Körper und des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihmCreatokia beruhen; • Ansprüche für sonstige Schäden, seinen gesetzlichen Vertretern • die auf einer grob fahrlässigen oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlichen Pflichtverletzung von Creatokia beruhen, sowie für Schädenoder • auf einer Wesentlichen Pflichtverletzung (wie nachstehend definiert Ziffer 12.3) von Creatokia beruhen; • verschuldensunabhängige gesetzliche Ansprüche, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz; • Ansprüche aus einem Garantieversprechen; oder • Mängel, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhenarglistig verschwiegen wurden.
212.3 Schadensersatz ist bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nur bis zu einer Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens zu leisten, es sei denn der Schadensersatz ist auch nach einem anderen Rechtsgrund zu leisten. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat„Wesentliche Vertragspflichten“ sind Pflichten, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, deren Nichterfüllung die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachtErreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer ein Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.darf.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies 12.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung seiner AngestelltenOrgane, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter Mitarbeiter und ErfüllungsgehilfenAuftragnehmer von Creatokia.
12.5 Sämtliche Regelungen in Ziffer 12.2 bis 12.4 gelten auch für Publisher.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 1. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
6. Der Käufer verpflichtet sich, die Materialien nach den Verarbeitungs- bzw. Verlegerichtlinien des Hersteller in der jeweils gültigen Fassung zu verarbeiten. Sollten diese dem Käufer nicht bekannt sein, so können sie auf der Homepage des jeweiligen Hersteller oder beim Verkäufer abgerufen werden. Diese Richtlinien sind unbedingt einzuhalten. Geschieht dies nicht, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 1. Führen wir geschuldete Leistungen nicht vollständig oder nicht vertragsgemäß aus, haben wir diese nach unserer Xxxx unentgeltlich nachzuholen oder nachzubessern (Nacherfüllung). Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhenunserer Leistung un- verzüglich zu rügen.
2. Soweit Kommen wir der Verkäufer bezüglich Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht nach, kann der Ware Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung die Vergü- tung herabsetzen oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantieden Vertrag fristlos kündigen bzw. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst istvom Vertrag zurücktreten.
3. Der Verkäufer haftet auch Weitere Ansprüche wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten, insbesondere auf Scha- denersatz, stehen dem Auftraggeber – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur zu bei vor- sätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung; bei schuldhafter Verletzung einer ver- tragswesentlichen Pflicht; bei Übernahme einer Garantie für Schädendie Beschaffenheit des Wer- kes; bei schuldhafter Verletzung von Leben, die er durch einfache fahrlässige Körper oder der Gesundheit; bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsge- setz sowie in Fällen der Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht einer vertragswesentlichen Pflicht. In letzteren Fällen ist unsere Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sindbei Vertragsab- schluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
4. Eine weitergehende Haftung Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr nach Entstehen des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf Anspruchs. Davon ausgenommen sind Fälle gemäß vorstehender Zif- fer 3. In diesen Fällen gilt die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfenjeweilige gesetzliche Verjährungsfrist.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 1. Soweit ein von dem Auftragnehmer zu vertretender Mangel der Software vorliegt, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss der Rechte des Auftraggebers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Auftragnehmer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Verkäufer haftet unabhängig von Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx des Auftraggebers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Software erfolgen. Der Auftragnehmer trägt im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Auftraggeber zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen Bedingungen wegen des Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
2. Die Gewährleistungen erstrecken sich nicht auf Fehler, die durch Modifikationen oder durch unzweckmäßigen Einsatz der geliefe rten Software durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte verursacht wurden, oder den Einsatz von Hardware-Komponenten, die nicht den Spezifikationen des Auftragnehmers zum Betrieb der gelieferten Software entsprechen.
3. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Software bei dem Auftraggeber, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Xxxxxxx, sowie für alle Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufersvon dem Auftragnehmer, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Verkäufer Auftragnehmer, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüll ungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem der Auftragnehmer bezüglich der Ware Software oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er dieser auch im Rahmen dieser Garantie. Für SchädenXxxxxxx, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware Software eintreten, haftet der Verkäufer Auftragnehmer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- Beschaffenheits - und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
35. Der Verkäufer Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachtVertragspflichten betrifft, deren Erfüllung Einhaltung für die ordnungsgemäße Durchführung Erreichung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehenVertrags zwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Verkäufer Auftragnehmer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
46. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; , dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers der Auftragnehmer gemäß Abschnitt IV Ziff. 2 bis Abschnitt IV Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und ZahlungsbedingungenGeschäftsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
57. Eine Haftung für Beratungsleistungen etcSchadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Software. insbesondere Dies gilt nicht im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung Fall von Baustoffen wird nur übernommenvon dem Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn diese schriftlich erfolgteder Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn seine einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 1Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck bzw. öffentlicher Zugänglichmachung der Anzeige oder des Advertorials zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung. Kommt der Verlag dem nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder ist die Ersatzleistung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber das Recht, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln hat innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zu erfolgen. Für Mängel bei der Abrufbarkeit der Anzeige oder des Advertorials aus dem Internet, auf die der Verlag keinen Einfluss hat, wie Mängel der Funktionsfähigkeit der Leitungen zu den vom Verlag genutzten Servern, Stromausfälle oder Angriffe Dritter auf den genutzten Server, mit dem Ziel, diesen arbeitsunfähig zu machen (z. B. Denial of Service Attacks), hat der Verlag nicht einzustehen. Der Verkäufer Verlag wird sich darum bemühen, seine Online-Produkte in diesem Rahmen zum Abruf für Internetnutzer bereitzuhalten; er schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Datenabruf im Einzelfall. Der Verlag haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheitnicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei der Verletzung einer Pflicht, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Beachtung der Käufer Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden Vertrauen kann; in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Verkäufers gemäß ZiffVerlags für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Der Verlag übernimmt keine Haftung für Beratungsleistungen etcUrheberrechtsverletzungen, Verletzungen vor Markenrechten oder für Verletzungen des Wettbewerbsrechts durch die Anzeigeninhalte der Auftraggeber. insbesondere im Hinblick Der Verlag prüft den Inhalt der Anzeigen, Advertorials oder sonstigen Werbeformate, die von den Auftraggebern zur Veröffentlichung oder öffentlichen Zugänglichmachung an den Verlag übermittelt werden, nicht auf mögliche Verletzungen von Rechten Dritter. Der Auftraggeber stellt den Verlag von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die Be- darauf beruhen, dass zur Verbreitung oder Veröffentlichung durch den Verlag vom Auftraggeber übermittelte Anzeigeninhalte mit entsprechenden Rechten Dritter belastet sind, und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgteersetzt dem Verlag alle insoweit entstehenden Schäden und erforderlichen Aufwendungen unter Einschluss etwaig anfallender Rechtsverfolgungskosten.
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Samples: Agentur Dienstleistungen
Gewährleistung, Haftung. 1( 1 ) Bei mangelhafter Lieferung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Danach kann er zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Der Verkäufer Lieferant ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Gewährleistung zu verweigern, wenn diese aus objektiven Gründen nicht möglich ist oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Sollte auch die vom Lieferanten konkretisierte Pflicht unverhältnismäßige Kosten verursachen, kann er auch diese Art der Gewährleistung verweigern und den Kunden auf die sonstigen Rechte verweisen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
( 2 ) Bei durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursachten Schäden durch den Lieferanten, seine gesetzlichen Vertreter, seine Mitarbeiter und / oder seine Erfüllungsgehilfen haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen der Lieferant nach den gesetzlichen Bestimmungen für Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden an Lebenaus der Verletzung des Lebens, Körper des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und GesundheitVermögensschäden haften der Lieferant, die auf seine gesetzlichen Vertreter, seine Mitarbeiter und / oder seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachtwesentlichen Vertragspflicht ( Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist ), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bei Vertragsschluss vorhersehbaren und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darfvertragstypischen Schäden. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nurDie Haftung ist ausgeschlossen, soweit die zugunsten des Kunden eine Versicherung besteht. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes ( ProdHaftG ) und vorhersehbar sindanderen zwingend gesetzlichen Haftungsnormen bleiben unberührt.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Gewährleistung, Haftung. 1. Der Verkäufer haftet unabhängig a) LC handelt bei der Durchführung von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen Dienstleistungen als externer Datenschutzbeauftragter nach den gesetzlichen Bestimmungen allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung.
b) Die Haftung von LC für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheitist ausgeschlossen.
c) Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (vertragstypische Pflicht, die zur Erreichung des Vertragsziels von eminenter Bedeutung ist und auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie die der Auftraggeber vertrauen durfte) ist die Haftung für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2leichte Fahrlässigkeit (Abs. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings b) nur dannausgeschlossen, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von und soweit die Erreichung des Vertragszwecks unter Berücksichtigung der Beschaffenheits- Stellung des externen Datenschutzbeauftragten nach Treu und Haltbarkeitsgarantie erfasst Glauben nicht gefährdet ist.
3d) Abs. b und c dieses Paragrafen finden keine Anwendung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn LC oder seine Ressourcen den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.
e) Die Haftung von LC für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen der Abs. b bis d dieses Paragraphen ausgeschlossen.
f) Die Inanspruchnahme von LC für Bußgelder, die gegenüber dem Kunden verhängt werden, ist nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen der Abs. b bis e dieses Paragraphen ausgeschlossen.
g) Die Haftung von LC ist im Übrigen, soweit zulässig, auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch auf bis zu EUR 500.000, – (fünfhunderttausend) je Kalenderjahr beschränkt. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sindAuftragnehmer schließt eine entsprechende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ab.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. h) Soweit die Haftung des Verkäufers von LC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestelltender Organe, ArbeitnehmerVertreter, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungspersonen, für die LC nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet.
5i) Haftungsansprüche verfallen, sofern sie nicht unverzüglich schriftlich sowie innerhalb einer Ausschlussfrist von 60 Tagen geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem Anspruch begründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat.
j) Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
k) Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. Eine -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschrieben verschuldensunabhängige Haftung für Beratungsleistungen etc(z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz), die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie oder eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensabhängige Haftung (z. B. nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen).
l) Die zur Verfügung gestellten Mustertexte wurden nach bestem Wissen und Gewissen sowie sorgfältiger Fachkenntnis erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. insbesondere Die Verwendung in der Praxis erfordert eine sehr sorgfältige und vor allem eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden. Formulierungen müssen bei Bedarf durch den Kunden selbst geändert werden. Bei Einzelfragen sollte zusätzlich der Rat eines Experten eingeholt werden. Vor der Übernahme von unveränderten Inhalten muss daher vom Kunden jeweils im Hinblick auf die Be- eigenen Interesse geprüft werden, ob und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgtein welchen Teilen Anpassungen erforderlich sind. Auf diesen Vorgang hat LC naturgemäß keinen Einfluss und kann daher auch keine Haftung übernehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 1Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die eingesetzten Arbeitnehmer über die erforderliche Qualifikation verfügen. Auf Nachfrage des Auftraggebers weist er die Qualifikation nach. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den Auftragnehmer gewährleistet einzelvertraglich mit dem Zeitarbeitnehmer, dass datenschutzrechtliche Vorschriften der Weitergabe solcher Informationen nicht entgegenstehen. Der Auftragnehmer, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Zeitarbeitnehmer anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Auftraggeber verursachte Schäden, es sei denn dem Auftragnehmer, deren gesetzlichen Bestimmungen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und GesundheitSchäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen der Gesundheit beruhen, sowie . Sie gilt sowohl für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet gesetzliche als auch für Schädenvertragliche Haftungstatbestände, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem Zeitarbeitnehmer durch den Auftraggeber übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber stellt den Personaldienstleister von allen Forderungen frei, die dem Personaldienstleister aus einer Verletzung des Auftraggebers der sich aus diesem Vertrag ergebenden Zusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgteeinschlägige Ausschlussfristen zu berufen.
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Gewährleistung, Haftung. 18.1. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den PMH stellt sicher, dass die eingesetzten Arbeitnehmer über die erforderliche Qualifikation verfügen. Auf Nachfrage des Auftraggebers weist er die Qualifikation nach. PMH gewährleistet einzelvertraglich mit dem Zeitarbeitnehmer, dass datenschutzrechtliche Vorschriften der Weitergabe solcher Informationen nicht entgegenstehen.
8.2. PMH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Zeitarbeitnehmer anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Auftraggeber verursachte Schäden, es sei denn PMH, deren gesetzlichen Bestimmungen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last.
8.3. Im Übrigen ist die Haftung durch PMH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und GesundheitSchäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen der Gesundheit beruhen, sowie . Sie gilt sowohl für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet gesetzliche als auch für Schädenvertragliche Haftungstatbe- stände, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet PMH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden.
8.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, PMH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem Zeitarbeitnehmer durch den Auftraggeber übertragenen Tätigkeiten geltend machen. PMH wird den Auftraggeber über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen.
8.5. Der Auftraggeber stellt PMH von allen Forderungen frei, die PMH aus einer Verletzung des Auftraggebers der sich aus diesem Vertrag ergebenden Zusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. PMH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgteeinschlägige Ausschlussfristen zu beru- fen.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Gewährleistung, Haftung. (1) BEMOVA stellt sicher, dass die eingesetzten Arbeitnehmer über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Auf Nachfrage weist BEMOVA die Qualifikation nach.
(2) BEMOVA, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Zeitarbeitnehmer anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Auftraggeber verursachte Schäden, es sei denn BEMOVA, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last.
(3) Im Hinblick darauf, dass die überlassenen Arbeitnehmer unter Leitung und Aufsicht des Auftraggebers ihre Tätigkeit ausüben, haftet BEMVOA nicht für Schäden, die diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit verursachen. Der Verkäufer haftet unabhängig Auftraggeber stellt BEMOVA von allen etwaigen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den Zeitarbeitnehmern übertragenen Tätigkeiten erheben sollten.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von BEMOVA sowie seiner gesetzlichen Bestimmungen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und GesundheitSchäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder vorsätzlichen der Gesundheit beruhen. Das betrifft sowohl gesetzliche als auch vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere Fälle im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie der unerlaubten Handlung. Namentlich haftet BEMOVA nicht für Arbeitsergebnisse der Zeitarbeitnehmer oder Schäden, die diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit verursachen oder die dem Auftraggeber durch Unpünktlichkeit oder Abwesenheit der Zeitarbeitnehmer entstehen.
(5) Der Auftraggeber stellt BEMOVA von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schädenallen Forderungen frei, die BEMOVA aus einer Verletzung des Auftraggebers der sich aus diesem Vertrag ergebenden Zusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. BEMOVA verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruheneinschlägige Ausschlussfristen zu berufen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann(6) BEMOVA übernimmt keine Haftung, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich seine Mitarbeiter mit Geldangelegenheiten, beispielsweise Kassenführung, Verwahrung u. Verwaltung von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst istGeld, Wertpapieren o. anderen Wertsachen betraut werden.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, (7) In den genannten Fällen ist die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachtHaftung von BEMOVA auf die Deckungssumme seiner Haftpflichtversicherung beschränkt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Bestand BEMOVA auf Verlangen des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darfAuftraggebers mitzuteilen hat. Das Gleiche giltDie Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall einer Verletzung von Leben, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sindKörper oder Gesundheit.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Gewährleistung, Haftung. 1. Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
2. Die Nacherfüllung kann nach der Xxxx des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
4. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
35. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darfwesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
46. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff§ 3 Abs. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungendieses Vertrages. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Gewährleistung, Haftung. 1. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen Haftungs- beschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen vor- sätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen Vertrags- verletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar unmittel- bar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige fahr- lässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig regel- mäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers Ver- käufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 1. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben§§ 337, Körper 381 Abs. 2 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhenRügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein Mangel der Verkäufer bezüglich der Ware Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseiti- gung oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst istzur Ersatzlieferung berechtigt.
3. Der Verkäufer haftet auch Sind wir zu Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder Ersatzlie- ferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis entsprechend zu mindern.
4. Soweit sich nachstehend in Ziff. 5 nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachtnicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie entgangener Ge- winn, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Produktions- und Nutzungsausfall sowie sonstige indirekte Schäden oder Folgeschä- den des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und ZahlungsbedingungenKäufers. Soweit die unsere Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Wir haften unabhängig von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetz- lichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftungsbeschränkungen in Ziff. 4 gelten zudem nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gelten ferner nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Sie gelten ebenso nicht für eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Beratungsleistungen etcSchäden, die wir durch fahrlässige Verletzung einer we- sentlichen Vertragspflicht verursachen. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Er- füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In Fällen der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
6. Sämtliche Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht in Fällen der Ziffer 5; in diesen Fällen gilt die jeweilige gesetzliche Verjährungsfrist.
7. Mängel an der Kaufsache, die erst nach erfolgter Lieferung entstanden sind, sind von der Gewährleistungshaftung nicht umfasst.. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf für - Verschleißteile - Abnutzung - Fehlerhafte / unsachgemäße Inbetriebnahme - Fehlerhafte / unsachgemäße Bedienung - Schaden durch Fremdeinwirkung - Fehlende Wartung und Überprüfung - Wartung durch Fremdfirma - Reparatur durch Fremdfirma bzw. Einsatz von Fremdersatzteilen - Abrostung durch chemische, elektrische oder elektrolytische Einflüsse - Nichteinhaltung vereinbarter Betriebswerte - Chemische Wasserbehandlung durch Fremdfirmen.
8. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der Forschungsarbeiten und Erfahrungen unseres Werkes. Soweit wir technische Aus- künfte geben oder beratend tätig sind und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Be- Beachtung gesetzlicher und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgtebehördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung, Haftung. 17.1. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den PMH stellt sicher, dass die eingesetzten Arbeitnehmer über die erforderliche Qualifikation verfügen. Auf Nachfrage des Auftraggebers weist er die Qualifikation nach. PMH gewährleistet einzelvertraglich mit dem Zeitarbeitnehmer, dass datenschutzrechtliche Vorschriften der Weitergabe solcher Informationen nicht entgegenstehen.
7.2. PMH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Zeitarbeitnehmer anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Auftraggeber verursachte Schäden, es sei denn PMH, deren gesetzlichen Bestimmungen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last.
7.3. Im Übrigen ist die Haftung durch PMH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und GesundheitSchäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen der Gesundheit beruhen, sowie . Sie gilt sowohl für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet gesetzliche als auch für Schädenvertragliche Haftungstatbe- stände, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet PMH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden.
7.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, PMH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem Zeitarbeitneh- mer durch den Auftraggeber übertragenen Tätigkeiten geltend machen. PMH wird den Auftraggeber über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen.
7.5. Der Auftraggeber stellt PMH von allen Forderungen frei, die PMH aus einer Verletzung des Auftraggebers der sich aus diesem Vertrag ergebenden Zusicherungen und Ver- pflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. PMH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgteeinschlägige Ausschlussfristen zu berufen.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Gewährleistung, Haftung. 15.1 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer, unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
5.2 Die Nacherfüllung kann nach der Xxxx des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
5.3 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
5.4 Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. 5.5 Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tostedt. Gerichtsstand ist Tostedt. Placement of fulfillment for duties arising from the contract is Tostedt. Xxxxxxxxxx 00 XX - 00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 (0) 0000 000 00 0 Fax +00 (0) 0000 000 00 00 Email: xxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxx-xxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx XXX.XX 262.239.982 Xx.Xx. 15.205.13302 GF/MD: Xxxxxx X. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx XXX 000000 Xxxx: Hamburger Sparkasse IBAN:XX00 000 000 00 0000 0000 06 SWIFT (BIC): XXXXXXXX Konto/Account No. 1383 1338 06 BLZ/Routing No. 200 505 50 Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. 5.6 Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff§ 3 Abs. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Gewährleistung, Haftung. (1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung. Der Verkäufer Wir weisen ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass diese Angaben keine Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zu den Nutzern haben und ggf. etwaige Haftungsansprüche des Nutzers nicht ausschließen können.
(2) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet unabhängig Evermind bei einer Verletzung von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhenVorschriften.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, (3) Auf Schadensersatz haftet er auch Evermind – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen dieser Garantieder Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für SchädenBei einfacher Fahrlässigkeit haftet Evermind vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, die auf dem Fehlen des Körpers oder der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige unerheblichen Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachteiner wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Evermind jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(4) Die sich vorstehend ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. Das Gleiche giltzugunsten von Personen, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehenderen Verschulden Evermind nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Der Verkäufer haftet jedoch nurSie gelten nicht, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sindEvermind einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder nach gesetzlich zwingenden Regelungen haftet.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt (5) Evermind haftet – vorbehaltlich der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch vorstehenden Bestimmungen - nicht für die persönliche Haftung seiner AngestelltenRichtigkeit, ArbeitnehmerQualität, MitarbeiterVollständigkeit, Vertreter Verlässlichkeit, Art und ErfüllungsgehilfenGüte der auf den Websites bzw. Diensten von Evermind bereitgestellten Informationen und Inhalte.
5(6) Haftungsansprüche gegen Evermind für Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung von dargebotenen Informationen bzw. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, bestehen allein im Hinblick auf Rahmen der vorstehenden Bestimmungen.
(7) Für Inhalte, die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommendurch den Nutzer eingestellt wurden, wenn diese schriftlich erfolgtesind ausschließlich die Nutzer selbst verantwortlich. Insoweit übernimmt Xxxxxxxx keinerlei Haftung, sofern sie nicht rechtlich hierzu verpflichtet ist.
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Gewährleistung, Haftung. 1Reklamationen sind unverzüglich schriftlich gegenüber der GEOS mbH anzuzeigen; Bei sonstigen Beanstandungen/ offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb eines Monats nach Übernahme der Lieferung. Der Verkäufer haftet unabhängig Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist es möglich, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Soweit wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind oder dies aus anderen Gründen fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von uns zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Für durch den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die Einsatz der von der Haftung nach GEOS mbH gelieferten Software an anderer Software oder an Datenträgern/ Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der/dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gelieferten Software/ Datenträger von einem gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und es sich dabei um vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden handelt. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hatBei Verträgen mit juristischen Personen des Öffentlichen Rechts, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten - gegenüber Letzteren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört - ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Mängelgewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung - nicht aber auf Schadensersatz - bleiben von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst istvorstehenden Regelung unberührt.
3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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Samples: Lizenz Und Software Support Vertrag
Gewährleistung, Haftung. 1Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die überlassenen Zeitarbeitnehmer allgemein für die vor gesehenen Tätigkeiten geeignet sind; er ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Zeitarbeitnehmer, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen Auftragnehmer, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden an Lebendurch Zeitarbeitnehmer anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Auftraggeber verursachte Schäden, Körper und Gesundheites sei denn dem Auftragnehmer, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen deren gesetzlichen Vertretern oder seinen sowie Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner und Erfüllungsgehilfen beruhen.
2auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3. Der Verkäufer haftet Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für Schädenvertragliche Haftungstatbestände, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem Zeitarbeitnehmer durch den Auftraggeber übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. Sollte der Auftraggeber seiner Prüfungs-und Mitteilungspflicht nicht nachkommen, so stellt er den Auftragnehmer von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen des Zeitarbeitnehmers auf die Be- Equal Treatment und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommenallen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, wenn diese schriftlich erfolgtesich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung, Haftung. 1. Der Verkäufer haftet unabhängig Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware und der Gefahr von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an LebenBeschädigungen ist der Besteller zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen und/oder erkennbaren Mängel, Körper und GesundheitFehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens binnen zwei Wochen, die auf einer fahrlässigen in jedem Fall aber vor der Verarbeitung oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist Einbau schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhenKaufmanns gemäß § 377 HGB bleiben unberührt.
2. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hatDurch die Herstellung bedingte Abweichung in Maßen, haftet er auch Inhalten, Gewichten und Farbtönungen sind im Rahmen dieser Garantieder branchenüblichen Toleranzen zulässig. Für Schäden, Auch für den Zuschnitt gelten die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst istbranchenüblichen Maßtoleranzen.
3. Der Verkäufer haftet auch für SchädenBei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge leisten wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Etwaige Garantieerklärungen von Herstellern, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachtüber unsere eigene Gewährleistungspflicht hinausgehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sindgeben wir ohne eigene Verpflichtung weiter.
4. Eine Haftung unseres Unternehmens für Schäden oder vergebliche Aufwendungen
5. Haften wir gem. § 6. 4. für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften in diesem Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Bestellers und nicht vorhersehbare, mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gem. Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden, sofern diese nicht zu unseren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Wir haften nicht für mittelbare Schäden des Bestellers, die diesen wegen der Geltendmachung von Vertragsstrafeansprüchen Dritter entstehen.
6. Die vorstehenden in VI. 4. – 5. genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist, oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden. Fehlt der von uns gelieferten Ware eine garantierte Eigenschaft, haften wir nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war.
7. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers aus Schadensersatz als in VI, 4. – 6. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs Anspruches – ausgeschlossen; dies . Dies gilt insbesondere auch für deliktische Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss gem. § 311 Abs. 3 BGB, positiver Ver-tragsverletzung gem. § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziffgem. 4 Nr. 2 bis 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen§ 823 BGB.
8. Soweit die Haftung des Verkäufers Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt istgem. VI., gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen4.
5. Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
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