Common use of Gewährleistung, Haftung Clause in Contracts

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein Booktex übernimmt keine Haftung für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte mittelbare Schäden, es sei denn der Twinworx GmbHeinschließlich Folgeschäden und ent- gangenen Gewinn des Lizenznehmers und/oder Dritter, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist unabhängig davon auf welcher Anspruchs- grundlage sie beruhen (z.B. Verzug, Unmöglichkeit, positive Vertragsverletzung, Gewährleistung, unerlaubter Handlung etc.), soweit die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Booktex zurückgeht. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Booktex im Falle einfacher Erfüllungsgehilfen haftet Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr je Schadensfall. Für die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schädenleicht fahrlässige Verletzung nicht-vertragswesentlicher Pflichten übernimmt Booktex keine Haftung. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich9.2 Eine Haftung oder Gewährleistung von Booktex für Schäden, die Twinworx GmbH ihre Ursache in der von allen Ansprüchen Dritter freizustellenDritten zur Verfügung gestellten Telekommunikationsstruktur haben, die diese im Zusammenhang mit sowie für Schäden aus der Ausführung und Verrichtung nicht ord- nungsgemäßen Nutzung, Wartung, Speicherung, Behandlung oder der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen Beschädigung der Plattform Digitaler Semesterapparat durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenLizenznehmer oder Nutzer ist ausgeschlossen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Lizenzvertrag, Lizenzvertrag

Gewährleistung, Haftung. 9.1 12.1. Die Twinworx GmbH steht dafür einVerkäuferin leistet dem Käufer Gewähr dafür, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch Qualität der gelieferten Mineralölprodukte den Anforderungen der Schweizerischen Normenvereinigung (SNV) bzw. Holzpellets den Anforderun- gen handelsüblicher Qualität (DINplus) entspricht und innerhalb der handelsüblichen Toleranzen liegt. Abweichungen in diesem Rahmen gelten nicht als Mangel und berechtigen nicht zur Nachprüfung Geltendmachung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetGewährleistungsansprüchen. 9.2 Die Twinworx GmbH12.2. Der Käufer ist verpflichtet, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften die Lieferung nach Erhalt sofort auf Mängel zu prüfen und der Verkäuferin unverzüglich Anzeige von allfälligen Mängeln zu machen. Soweit nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schädeninnerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung eine Mangelanzeige erfolgt, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Lastgilt die Lieferung als mangelfrei und genehmigt. 12.3. Im Übrigen ist Falle festgestellter und fristgerecht innert 10 Kalendertagen gerügter Mängel wird das Wahlrecht des Käufers wegbedungen und die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränktVerkäuferin hat das Recht, nach ihrer Xxxx, den Mangel durch Nachbes- serung, durch Ersatzlieferung, durch Kaufpreisminderung oder Wandelung zu beseitigen. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche HaftungstatbeständeWeitere Ge- währleistungen übernimmt die Verkäuferin nicht, insbesondere im Falle des Verzugeswird jede Haftung für weitere Schäden und Mängelfolgeschäden soweit gesetzlich zulässig, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schädenwegbedungen. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferung Und Verkäufe Von Brenn Und Treibstoffen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferung Und Verkäufe Von Brenn Und Treibstoffen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein13.1. Der Personaldienstleister haftet unabhängig von der rechtlichen Grundlage des Tätigwerdens des Personaldienstleisters oder seinen Mitarbeitern nur für die ordnungsgemäße Auswahl seiner Zeitarbeitsnehmer. 13.2. Im Hinblick darauf, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von ArbeitspapierenArbeitnehmer unter Leitung und Aufsicht des Auftraggebers ihre Tätigkeit ausüben, insbesondere von Zeugnissen haftet der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften Personaldienstleister nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen Schäden, die diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schädenverursachen. Der Auftraggeber stellt den Personaldienstleister von allen etwaigen Ansprüchen frei, es sei denn die Dritte im Zusammenhang mit der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur LastAusführung und Verrichtung der den Zeitarbeitnehmern übertragenen Tätigkeiten erheben sollten. 13.3. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH des Personaldienstleisters sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies Diese Haftungsbeschränk- ung gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit beruhen. Das betrifft sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere insbe- sondere Fälle im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz Namentlich haftet der Personaldienstleister nicht für Arbeitsergebnisse der Zeitarbeitnehmer oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit verursachen oder die dem Auftraggeber durch Unpünktlichkeit oder Abwesenheit der Ausführung Zeitarbeitnehmer entstehen. Grundsätzlich ist in jedem Fall die Haftung des Personaldienst- leisters der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung des Personaldienstleisters beschränkt. Den Bestand und Verrichtung die Deckungssumme weist der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenPersonal- dienstleister dem Auftraggeber auf Verlangen nach. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.413.4. nicht nachkommen, so Der Auftraggeber stellt er die Twinworx GmbH den Personaldienstleister von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Forderungen frei, die dem Personal- dienstleister aus einer Verletzung des Auftraggebers der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung diesem Vertrag ergebenden Schäden freiZusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. Die Twinworx GmbH Der Personaldienstleister verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht 4.1. Der Kunde ist für seine Daten ausschließlich selbst verantwortlich. Der Kunde hat die Obliegenheit und ist dafür einverantwortlich, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin jeweils geeignete Datensicherungen vorzunehmen und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetdaher einen Datenverlust auszuschließen. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht 4.2. Von der PREVOMA GmbH wird für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches verloren gegangene Daten jeglicher Art keine Haftung übernommen. 4.3. Für vorsätzliche oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Lastfahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die PREVOMA GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet die PREVOMA GmbH nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. 4.4. Die PREVOMA GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die PREVOMA GmbH haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die PREVOMA GmbH im Übrigen nicht. 4.5. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. 4.6. Soweit die Haftung der Twinworx PREVOMA GmbH sowie seiner gesetzlichen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränktder PREVOMA GmbH. 4.7. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere Für die Leistungen im Falle Rahmen dieser Vereinbarung gelten die Bestimmungen des Verzuges, der Unmöglichkeit, Softwarelizenzvertrages des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schädenjeweiligen Softwareherstellers über Gewährleistung und Haftung entsprechend. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich4.8. Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die Twinworx durch unsachgemäße Behandlung der lizenzierten Software seitens des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Individuelle Softwareprogrammierungen oder Softwareschnittstellen, welche die PREVOMA GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellendem Kunden zu Verfügung stellen, die diese im Zusammenhang mit sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden bei Updates oder Patches separat nach den jeweiligen Dienstleistungssätzen der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx PREVOMA GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenabgerechnet. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.44.9. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit eine Softwarewartung Vereinbarung für individuelle Softwareprogrammierungen oder Softwareschnittstellen abzuschließen. 4.10. Für die Funktionsfähigkeit sonstiger Software des Kunden die nicht nachkommenin dieser Vereinbarung beinhaltet ist, so stellt er übernimmt die Twinworx PREVOMA GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenin keiner Weise Haftung.

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Samples: Software Maintenance Agreement

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht 4.1. Der Kunde ist für seine Daten ausschließlich selbst verantwortlich. Der Kunde hat die Obliegenheit und ist dafür einverantwortlich, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin jeweils geeignete Datensicherungen vorzunehmen und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetdaher einen Datenverlust auszuschließen. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht 4.2. Von der Team4Process GmbH wird für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches verloren gegangene Daten jeglicher Art keine Haftung übernommen. 4.3. Für vorsätzliche oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Lastfahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Team4Process GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet die Team4Process GmbH nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. 4.4. Die Team4Process GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Team4Process GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Team4Process GmbH im Übrigen nicht. 4.5. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. 4.6. Soweit die Haftung der Twinworx Team4Process GmbH sowie seiner gesetzlichen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränktder Team4Process GmbH. 4.7. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere Für die Leistungen im Falle Rahmen dieser Vereinbarung gelten die Bestimmungen des Verzuges, der Unmöglichkeit, Softwarelizenzvertrages des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schädenjeweiligen Softwareherstellers über Gewährleistung und Haftung entsprechend. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich4.8. Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die Twinworx durch unsachgemäße Behandlung der lizenzierten Software seitens des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Individuelle Softwareprogrammierungen oder Softwareschnittstellen, welche die Team4Process GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellendem Kunden zu Verfügung stellt, die diese im Zusammenhang mit sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden bei Updates oder Patches separat nach den jeweiligen Dienstleistungssätzen der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx Team4Process GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenabgerechnet. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.44.9. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit eine Softwarewartung Vereinbarung für individuelle Softwareprogrammierungen oder Softwareschnittstellen abzuschließen. 4.10. Für die Funktionsfähigkeit sonstiger Software des Kunden die nicht nachkommenin dieser Vereinbarung beinhaltet ist, so stellt er übernimmt die Twinworx Team4Process GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenin keinster Weise Haftung.

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Samples: Software Maintenance Agreement

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel der Messgeräte. Eine Haftung des Auftragsnehmers ist darüber hinaus ausgeschlossen bei fehlerhaft übermittelten Verbrauchsdaten und bei fehlender Selbstablesung durch den Nutzer oder den Auftraggeber. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftrag- nehmer auf ihm bekannte oder angezeigte Funk- tionsmängel hinzuweisen. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall ein Nachbesserungsrecht. 3. Bei mangelhafter Leistung kann der Auftragneh- mer nach eigener Xxxx: 4. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn der Mangel darauf beruht, dass durch den Auftraggeber Einbau- oder Betriebsanleitungen nicht beachtet wurden, dass vorgeschriebene Leistungswerte nicht eingehalten wurden, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für Anlage nicht ordnungsgemäß gewartet, über- ansprucht oder unsachgemäß beansprucht wurde, dass der Auftraggeber die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetAnlage eigenmächtig geändert oder einen Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen versucht hat. 9.2 Die Twinworx GmbH5. Eine Haftungsbeschränkung für wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren gesetzliche Vertreter Lebens-, Gesundheits- oder Körperverletzungen sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränktfindet nicht statt. Dies In den übrigen Fällen wird die Haftung der Parteien beschränkt auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt sowohl auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. 6. Der Auftragnehmer haftet nicht für gesetzliche als Mängel der Durchsetzbarkeit von Forderungen, die aus der Gestaltung von Verträgen des Auftraggebers mit Dritten herführen (Mietvertrag, Gemeinschaftsord- nungen, etc.). 7. Soweit Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt der Haftungsausschluss oder die Haftungsbegrenzung auch für vertragliche HaftungstatbeständeMitarbeiter, insbesondere im Falle gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des VerzugesAuftragnehmers. 8. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schädendes Auftragnehmers be- ruhen. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang 9. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre bei Lieferung ab Werk beginnend mit der Ausführung Absendung und Verrichtung bei Montagearbeiten beginnend mit der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenAbnahme oder Inbetriebnahme. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Service Agreement

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein1. Abweichend vom § 377 HGB wird vereinbart, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet Mängel inner- halb einer Frist von 10 Tagen nach deren Feststellung zu rügen sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. Offensichtliche Mängel werden unverzüglich gerügt. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last2. Im Übrigen Falle eines Mangels der gelieferten Sachen, ist die Haftung Firma Xxxxx Xxxxx GmbH berechtigt, nach ihrer Xxxx von dem Verkäufer Neu- lieferung oder Nachbesserung zu verlangen. Die Pflicht des Verkäufers zur Neulieferung bzw. Nachbesserung umfasst dabei auch die Pflicht zum Ausbau des mangelhaften Materials und zum Neueinbau des neuen Materials auf eigene Kosten. 3. Kommt der Twinworx Verkäufer der Aus- oder der Einbaupflicht nach Auf- forderung durch die Firma Xxxxx Xxxxx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist die Firma Xxxxx Xxxxx GmbH berechtigt, den Aus- oder Einbau selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des Verkäufers vorzunehmen. 4. Die Rechte des § 437 BGB bleiben im Übrigen unberührt. 5. Alle Werkstoffe und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbeständesonstigen Materialien müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere im Falle den einschlägigen DIN-Normen, entsprechen. Soweit Materialien ein Gütezeichen einer Güteschutzvereinigung tragen (z. B. Güteschutz für Betonwaren, Hartkalkstein, Fertigbeton etc.), sind die damit verbundenen Quali- tätsanforderungen zu erfüllen. Die Gewährleistung und Verant- wortung des VerzugesVerkäufers wird nicht dadurch eingeschränkt, der Unmöglichkeitdass wir Berechnungen, Konstruktionszeichnungen, Musterausführungen, Proben o. ä. des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare SchädenLieferanten freigegeben haben. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen6. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. 9.4 Sollte Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt drei Jahre ab Ablieferung. Unsere schriftliche Mängelanzeige führt zur Hemmung der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden freiGewährleistungsfrist. Die Twinworx GmbH verpflichtet sichGewährleistungsfrist läuft erst nach 2 Monaten weiter, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufennachdem die Nacherfüllung erfolgreich beendet ist oder der Verkäufer eine Gewährleistung schriftlich abge- lehnt hat.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 16.1. Mängel sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in unseren Leistungen oder in den Leistungen unserer Produktpartner liegen. 16.2. Keine Mängel liegen vor a) bei geschmacklichem Nichtgefallen des Online-Produkts trotz handwerklicher Fehlerfreiheit (künstlerische Umsetzung ist kein Mangel); b) bei einer fehlenden, verspäteten, unzutreffenden oder unvollständigen Veröffentlichung der vom Kunden zur Veröffentlichung freigegebenen Daten, welche auf ► das Verhalten der jeweiligen Online-Verzeichnisse oder Internet-Suchmaschinen oder ► höhere Gewalt (z.B. Natur- oder Umwelteinwirkungen, Streiks, behördliche Anordnungen etc.) oder ► den Ausfall von Übertragungsmitteln oder sonstige vergleichbare Störungen oder ► unzureichende Mitwirkungshandlungen des Kunden zurückzuführen sind. 16.3. Die Twinworx GmbH steht dafür einRechte des Bestellers wegen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme durch den Kunden schriftlich unter der Angabe des Mangels uns gegenüber geltend gemacht werden. 16.4. Der Kunde wird uns und den Online-Produktpartner bei der Beseitigung auftretender Mängel oder Fehler nach Kräften unterstützen. Beanstandungen können daher nur geltend gemacht werden, dass wenn auftretende Mängel – soweit möglich – dokumentiert (z.B. Beschreibung, Protokoll, Screenshot etc.) und uns gegenüber unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, schriftlich angezeigt werden. 16.5. Bei einer berechtigten Mängelrüge durch den Kunden erfolgt die überlassenen Twinworx GmbHGewährleistung durch Nachbesserung. 16.6. Schlägt die Gewährleistung durch uns und den Online-Mitarbeiter/innen allgemein Produktpartner zweimal fehl, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für die Gewährleistung bzgl. Printmedien gelten die Gewährleistungsregelungen des jeweiligen Printmediums zusätzlich, die u.a. einen Neudruck oder eine Korrekturbeilage im Printwerk ausschließen. 16.7. Keine Gewährleistung wird übernommen a) für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen ununterbrochene Verfügbarkeit der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innenInternetportale oder Server, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung die sich der Online-Produkt-Auftrag bezieht, oder b) für den Transport bzw. die Übermittlung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetDaten über das Internet oder c) für die Eignung des Online-Produkts zu einem bestimmten Zweck. 9.2 Die Twinworx GmbH16.8. Für unmittelbare und/oder mittelbare Schäden einschließlich Folgeschäden des Kunden oder Dritter, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen unabhängig auf welcher Anspruchsgrundlage sie beruhen, haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit wir nur bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet Fahrlässigkeit, sofern es sich nicht um eine Haftung für anfängliche Mängel handelt. Bei Verletzung von Leben, Körper, und Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit, wobei die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare SchädenHaftung bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Online Produkte

Gewährleistung, Haftung. 9.1 9.1. Der Designer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 9.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absen- dung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchtungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. 9.3. Die Twinworx GmbH steht dafür einFreigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. 9.4. Farbwiedergabe und Reproduktion: Es ist möglich, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung es bei der Reproduktion von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, durch den Auftraggeber ausgewählte Farben auf Ihre Richtigkeit hin Bildschirmen und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetim Druck zu Farbabweichungen kommen kann. Dies stellt keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB dar. 9.2 Die Twinworx GmbH9.5. Der Designer verpflichtet sich, deren gesetzliche Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften nicht sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schädenseine Erfüllungsgehilfen nicht. 9.6. Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Lastdes Designers. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und Erfüllungsgehilfen auf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränktFahrlässigkeit. 9.7. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche HaftungstatbeständeFür die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, insbesondere Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Designers. 9.8. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. 9.9. Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt der Grafikdesigner keine Haftung. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann er im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare SchädenAbsprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein 10.1. Der Personaldienstleister haftet nur für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften fehlerfreie Auswahl seiner Mitarbeiter für die vereinbarte Tätigkeit. Er haftet nicht für die Ausrüstung der Arbeiten durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte den Mitarbeiter sowie für Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Lastdie dieser in Ausübung seiner Tätigkeit verursacht. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sichist verpflichtet, die Twinworx GmbH den Personaldienstleister von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und der Verrichtung der dem überlassenen Mitarbeiter übertragenen Tätigkeiten erheben. 10.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Personaldienstleister bei eigenem Verschulden nach den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen gesetzlichen Bestimmungen. 10.3. Für alle sonstigen Schäden haftet der Personaldienstleister bei eigenem Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte normale Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für die Haftung, für die sorgfältige Auswahl des Mitarbeiters als auch für alle anderen Fälle (Verzug, Unmöglichkeit, positive Vertragsverletzung, Verschulden beim Vertragsschluss etc.) 10.4. Der Personaldienstleister haftet ferner nicht, soweit der Mitarbeiter mit Geldangelegenheiten, wie Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld, Wertpapieren und anderen Wertsachen betraut wird. 10.5. Verletzt der Personaldienstleister eine Pflicht aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag hat der Kunde darzulegen und zu beweisen, dass die Pflichtverletzung durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenPersonaldienstleister zu vertreten ist. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein 14.1. Der Provider leistet für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Twinworx GmbHSaaS-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetDienstleistungen Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last14.2. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH den Provider von allen Ansprüchen Dritter freizustellenDritter, die diese im Zusammenhang mit auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen. 14.3. Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der Ausführung und Verrichtung der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist. 9.4 Sollte 14.4. Im Rahmen der Kunde gesetzlichen Bestimmungen schliesst der Provider jegliche Haftung gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner Prüfungs- vertraglichen und Mitteilungspflicht nach 2.4ausservertraglichen Pflichten sowie für den Verlust von Daten aus (einschliesslich für Fahrlässigkeit). nicht nachkommenDieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden, der direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software bexio entsteht. 14.5. Hat der Provider zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Hilfspersonen beigezogen, so stellt steht er für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein. Im Übrigen werden Gewährleistung sowie Haftung soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen. Dieser Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 14.6. In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Haftung des Providers auf den Betrag der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden freimonatlichen Lizenzgebühr in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt. 14.7. Die Twinworx GmbH verpflichtet sichGewährleistung für die Funktions- und Betriebsbereitschaft sowie die Haftung in Bezug auf Software und Dienstleistungen von Drittanbietern (insbesondere Add-ons, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenBeratungsdienstleistungen, Banken-Schnittstellen) wird soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein11.1. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für eingesetzten Arbeitnehmer über die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapierenerforderliche Qualifi- kation verfügen. Auf Nachfrage des Auftraggebers weist er die Qualifikation nach. Der Auftragneh- mer gewährleistet einzelvertraglich mit dem Zeitarbeitnehmer, insbesondere von Zeugnissen dass datenschutzrechtliche Vor- schriften der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen Weitergabe solcher Informationen nicht verpflichtetentgegenstehen. 9.2 Die Twinworx GmbH11.2. Der Auftragnehmer, deren dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen Zeitarbeitnehmer anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden Auftraggeber verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbHdenn, deren dem Auftragnehmer, dessen gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches vor- sätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. 11.3. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH des Auftragnehmers sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen Erfül- lungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beru- hen. Sie gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH der Auftragnehmer darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 11.4. Der Kunde Auftraggeber verpflichtet sich, die Twinworx GmbH den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen dem Zeitarbeitnehmer durch den Kunden Auftraggeber übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH Der Auftragnehmer wird den Kunden Auftrag- geber über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.411.5. nicht nachkommen, so Der Auftraggeber stellt er die Twinworx GmbH den Personaldienstleister von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Forderungen frei, die dem Personal- dienstleister aus einer Verletzung des Auftraggebers der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung diesem Vertrag ergebenden Schäden freiZu- sicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. Die Twinworx GmbH Der Auftragneh- mer verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen Ausschlussfris- ten zu berufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx 8.1 Der Käufer hat die gelieferte Xxxx bei deren Eingang auf Mängel im Hinblick auf ihre Beschaffenheit unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel bei leicht verderblicher Ware müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware, im Übrigen innerhalb von 14 Tagen, beanstandet werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware ordnungsgemäß zu lagern und im Fall der Beanstandung nicht zu vernichten sowie auch im Übrigen gemäß den Weisungen des Verkäufers zu verfahren (z.B. Etiketten, die auf der Verpackung angebracht sind, zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit aufzuheben). 8.2 Handelsübliche und geringfügige Abweichungen in Qualität, Quantität, Gewicht und ähnlichen Merkmalen hat der Käufer hinzunehmen. Bei Vorliegen von Mängeln kann die Fischerei Köppelmühle GmbH steht dafür einnach ihrer Xxxx eine Ersatzlieferung vornehmen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, dass kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. 8.3 Schadenersatzansprüche des Käufers und sonstiger Dritter, die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapierenmit der Leistung bzw. den Waren der Fischerei Köppelmühle GmbH in irgendeiner Weise in Beziehung kommen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Zeugnissen Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innengroben Fahrlässigkeit, auf Ihre Richtigkeit hin für Körper- und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetGesundheitsschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 9.2 Die Twinworx GmbH8.4 Steht dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Fischerei Köppelmühle GmbH zu, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx Fischerei Köppelmühle GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und unabhängig vom Rechtsgrund - auch für ihre Erfüllungsgehilfen – der Höhe nach beschränkt auf € 1.000,00, ersatzweise auf den bei Vertragsschluss nach der Art der Ware vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, soweit nicht Vorsatz und oder grobe Fahrlässigkeit beschränktvorliegt oder für Körper- und Gesundheitsschaden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche HaftungstatbeständeFür mittelbare und Mangelfolgeschäden, insbesondere im Falle des VerzugesProduktionsausfall oder entgangenen Gewinn, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx Fischerei Köppelmühle GmbH darüber hinaus nur nicht. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder andere von der Fischerei Köppelmühle GmbH nicht zu vertretende Hindernisse bei der Fischerei Köppelmühle GmbH oder bei ihren Lieferanten befreien die Fischerei Köppelmühle GmbH für vorhersehbare Schädendie Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass Schadensersatzansprüche seitens des Käufers entstehen. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit 8.5 Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenWare. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 10.1. Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass Freigabe der Produktion und / oder der Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftrag- geber die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein Haftung für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung technische und funktionsgemäße Rich- tigkeit von ArbeitspapierenText, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innenBild, auf Ihre Richtigkeit hin Gestaltung und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetProdukt. 9.2 Die Twinworx GmbH10.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn das Werk unverzüglich nach Ab- lieferung (bzw. nach Veröffentlichung von digitalen Medien) zu un- tersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offen- sichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur LastFrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Im Übrigen ist die Haftung Bei Ver- letzung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter Untersuchungs- und Erfüllungsgehilfen Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. 10.3. Sofern Sonnervallée Fremdleistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere Veranlassung des Auf- traggebers im Falle des Verzugeseigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Sonnervallée hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleis- tungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhaf- ter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten HandlungFremdfirma an den Auftraggeber ab. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde Auftraggeber verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellenvor einer Inanspruchnahme Sonnervallées zunächst, die diese im Zusammenhang mit abgetretenen An- sprüche gegenüber der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenFremdfirma durchzusetzen. 9.4 Sollte 10.4. Sonnervallée haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die ur- heber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtli- che Zulässigkeit der Kunde seiner Prüfungs- vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. 10.5. Sonnervallée ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder solche zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechts- lage werden vom Auftraggeber selbst und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufeneigene Kosten ver- anlasst.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür einAngaben und Auskünfte der Vermittlungsstelle beruhen auf Aussagen und Angaben der jeweiligen Veranstalter und Leistungsträger. Die Vermittlungs- stelle übernimmt keine Gewähr dafür, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet diese Angaben zutreffend sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbHVermittlungsstelle übernimmt weiterhin keine Gewähr für Leistungen, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften ins- besondere nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schädenden Inhalt, es sei denn die Durchführung, den Ablauf oder die Qualität von Leistungen oder Veranstaltungen oder für die Richtigkeit der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Lastvom Leis- tungsträger übermittelten Informationen. Im Übrigen ist Allein die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare SchädenLeistungsträger sind hierfür verantwortlich. 9.3 Der Kunde verpflichtet sichDie vertragliche Haftung des Leistungsträgers, für Schäden, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellennicht Körper- schäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, die diese neben- und 9.4 Der Leistungsträger haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen und, für den Xxxx erkennbar, nicht Bestandteil eines Pauschalangebots des Leistungsträ- gers sind und die bei der Ausführung Buchung des Pauschalangebots oder während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveran- staltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenals Fremd- leistungen gekennzeichnet werden. 9.4 Sollte 9.5 Die VKR/Touristinfo Rosenheim haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht Vermittlung. 9.6 Eine eventuelle Haftung eines Beherbergungsbetriebes nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er den Regeln über die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenGastwirtshaftung nach den §§ 701 ff BGB bleibt durch vorstehende Rege- lungen unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Touristischer Dienstleistungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein10.1. DESIGNER haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren(Kardinalpflicht), insbesondere von Zeugnissen sowie Schäden aus der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innenVerletzung des Lebens, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 des Körpers oder der Gesundheit, für welche DESIGNER auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle grober Fahrlässigkeit ist limitiert auf maximal 0.000 € für das gesamte Geschäftsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und DESIGNER. 10.2. Ansprüche des VerzugesAuftraggebers/der Auftraggeberin gegen DESIGNER aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 10.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Unmöglichkeit, des Unvermögens, Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten HandlungMängelrüge. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare SchädenVerletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. 9.3 Der Kunde 10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. 10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet DESIGNER nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die DESIGNER an Dritte vergibt. 10.6. Sofern DESIGNER Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt DESIGNER hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von DESIGNER zunächst die Twinworx GmbH abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen. 10.7. DESIGNER haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von allen Ansprüchen Dritter freizustellenTeilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die diese im Zusammenhang mit er der Ausführung Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. DESIGNER ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber selbst und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenauf eigene Kosten veranlasst. 9.4 Sollte 10.8. DESIGNER haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. nicht nachkommenDESIGNER ist lediglich verpflichtet, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese DESIGNER bei der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenDurchführung des Auftrags bekannt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein 10.1. Designbüro Mittelsdorf haftet für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit Schäden nur bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinal- pflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, für welche Designbüro Mittelsdorf auch bei leichter Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schädenhaftet. 9.3 Der Kunde verpflichtet 10.2. Ansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin gegen Designbüro Mittelsdorf aufgrund einer Pflichtverletzung verjäh- ren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 10.3. Der/die Auftraggeber/-in ist verpflichtet, das Werk un- verzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Män- gel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. 10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den/die Auftraggeber/-in. Mit der Freigabe übernimmt der/die Auftraggeber/-in die Haftung für die technische und funk- tionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. 10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Designbüro Mittelsdorf nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Designbüro Mittelsdorf an Dritte vergibt. 10.6. Sofern Designbüro Mittelsdorf Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Designbüro Mit- telsdorf hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den/die Auftraggeber/-in ab. Der/Die Auftraggeber/-in ver- pflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellenvor einer Inanspruchnahme des Designers zu- nächst, die diese im Zusammenhang mit abgetretenen Ansprüche gegenüber der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenFremdfirma durchzusetzen. 9.4 Sollte 10.7. Designbüro Mittelsdorf haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Kunde Entwürfe oder seiner Prüfungs- sonstigen Designar- beiten, die er dem/der Auftraggeber/-in zur Nutzung überlässt. Designbüro Mittelsdorf ist nicht verpflichtet, Design-, Ge- schmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecher- chen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom/von der Auf- traggeber/-in selbst und Mitteilungspflicht nach 2.4auf eigene Kosten veranlasst. 10.8. Designbüro Mittelsdorf haftet nicht nachkommenfür die rechtliche, so stellt er insbesondere die Twinworx GmbH urherber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgese- henen Nutzung des Werkes oder von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Teilen des Werkes oder der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen Entwürfe. Designbüro Mittelsdorf ist lediglich verpflichtet, auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Designbüro Mittels- dorf bei der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenDurchführung des Auftrags bekannt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx 1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsge- mäß nachgekommen ist. 2. Bei berechtigten Mängelrügen, ist die EMV GmbH steht dafür einunter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis her- abzusetzen (Minderung), zunächst zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für EMV GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat der EMV GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nach- erfüllung kann nach Xxxx der EMV GmbH durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Die EMV GmbH trägt im Falle der Mangelbeseitigung die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet erforderlichen Aufwendun- gen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklä- ren. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind; sie ist jedoch . Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Nachprüfung Geltendmachung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetwei- tergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedin- gungen bleibt hiervon unberührt. 9.2 3. Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden verursachte SchädenKäufer, es sei denn denn, die EMV GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Re 4. gelungen. Die Pflichten der Twinworx EMV GmbH aus Abschnitt VI Ziff. 4 und Ab- schnitt VI Ziff. 5 bleiben hiervon unberührt. 5. Die EMV GmbH ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rück- nahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufprei- ses auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Käufers als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Käufer die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Käufer ein ebensolcher dar- aus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Die EMV GmbH ist darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Käufers, insbe- sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von der EMV GmbH auf den Käufer vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausge- schlossen, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Un- tersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. 6. Die Verpflichtung gemäß Abschnitt VI Ziff. 4 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger ver- traglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von der EMV GmbH herrührt, oder wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetz- liche Maß hinausgehen. 7. Die EMV GmbH haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbe- schränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Le- ben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von der EMV GmbH, deren ihrer gesetzlichen Vertretern Vertreter oder Er- füllungsgehilfen beruhen, sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Xxxxxxx, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Lastfahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von der EMV GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die EMV GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. IIn diesem Fall ist aber die Schadensersatz- haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be- grenzt, soweit die EMV GmbH, die gesetzlichen Vertreter oder die Erfül- lungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem die EMV GmbH bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffen- heits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haftet die EMV GmbH auch im Übrigen Rahmen dieser Garantie. Für Xxxxxxx, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmit- telbar an der Ware eintreten, haftet die EMV GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffen- heits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 8. Die EMV GmbH haftet auch für Schäden, die die EMV GmbH durch einfa- che fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verur- sacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalspflichten). Die EMV GmbH haftet je- doch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. 9. Eine weitergehende Haftung der EMV GmbH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung der Twinworx EMV GmbH sowie seiner gesetzlichen gemäß Abschnitt IV Ziff. 3 bis Abschnitt IV Ziff. 5 dieses Vertrages. Soweit die Haftung der EMV GmbH ausgeschlossen o- der beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestell- ten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränktder EMV GmbH. 10. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere nicht im Falle Fall von der EMV GmbH, den gesetzlichen Vertretern oder den Erfüllungsgehilfen verschul- deten Verletzungen des Verzuges, der UnmöglichkeitLebens, des UnvermögensKörpers oder der Gesundheit, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz wenn die EMV GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grober Fahrlässigkeit einfacher grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn ihre einfachen Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schädenvorsätzlich gehandelt haben. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein 10.1. DESIGNER haftet für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit Schäden nur bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche DESIGNER auch bei leichter Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schädenhaftet. 9.3 Der Kunde 10.2. Ansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin gegen DESIGNER aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 10.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. 10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. 10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet DESIGNER nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die DESIGNER an Dritte vergibt. 10.6. Sofern DESIGNER Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt DESIGNER hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, die Twinworx GmbH vor einer Inanspruchnahme von allen Ansprüchen Dritter freizustellenDESIGNER zunächst, die diese im Zusammenhang mit abgetretenen Ansprüche gegenüber der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenFremdfirma durchzusetzen. 9.4 Sollte 10.7. DESIGNER haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Kunde Entwürfe oder seiner Prüfungs- sonstigen Designarbeiten, die er der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. DESIGNER ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber selbst und Mitteilungspflicht nach 2.4auf eigene Kosten veranlasst. 10.8. DESIGNER haftet nicht nachkommenfür die rechtliche, so stellt er insbesondere die Twinworx GmbH urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Teilen des Werkes oder der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen Entwürfe. DESIGNER ist lediglich verpflichtet, auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese DESIGNER bei der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenDurchführung des Auftrags bekannt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein 10.1. Der Designer haftet für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit Schäden nur bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schädenhaftet. 9.3 10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen den Designer aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungs- beginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 10.3. Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. 10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. 10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet der Designer nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die der Designer an Dritte vergibt. 10.6. Sofern der Designer Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt der Designer hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichter- füllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellenvor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst, die diese im Zusammenhang mit abgetretenen Ansprüche gegenüber der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenFremdfirma durchzusetzen. 9.4 Sollte 10.7. Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Kunde Entwürfe oder seiner Prüfungs- sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Der Designer ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und Mitteilungspflicht nach 2.4auf eigene Kosten veranlasst. 10.8. Der Designer haftet nicht nachkommenfür die rechtliche, so stellt er insbesondere die Twinworx GmbH urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Teilen des Werkes oder der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen Entwürfe. Der Designer ist lediglich verpflichtet, auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese dem Designer bei der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenDurchführung des Auftrags bekannt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein 10.1 Der Auftragnehmer haftet für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit Schäden nur bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schädendie Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicherBedeutung ist. 9.3 10.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf unsere Gefahr und Rechnung. Der Kunde verpflichtet sichAuftragnehmer trägt die Nachweispflicht für Absendung der Dokumente. Mit der Abnahme des Leistungsgegenstandes übernehmen wir die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 10.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für den urheber-, design-, oder markenrechtlichen Schutz oder die Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die Twinworx GmbH er uns zur Nutzung überlässt. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese 4 Wochen nach Lieferung schriftlich (E-Mail ausreichend) geltend zu machen. Danach gilt der Leistungsgegenstand als vertragsgemäß und mängelfreiabgenommen. 10.4 Sofern der Auftragnehmer Fremdleistungen auf unsere Veranlassung im Zusammenhang mit eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt der Ausführung Auftragnehmer hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und Verrichtung sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenFremdfirma an uns ab. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- 10.5 Der Auftragnehmer handelt beim Entwerfen nach bestem Wissen und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommenGewissen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen sodass Konflikte im Sinne des Urheberrechts, des Designrechts, des Wettbewerbs- oder Markenrechts vermieden werden und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiterkeine Verwechslungsgefahr des erstellen Leistungsgegenstandes zu einem bereits bestehenden Werk/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenDesign begründet wird.

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Samples: General Terms and Conditions for Purchasing

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein 10.1. Studio Morgen haftet für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit Schäden nur bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Errei- chung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Studio Morgen auch bei leichter Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schädenhaftet. 9.3 Der Kunde 10.2. Ansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin gegen Studio Morgen aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 10.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. 10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. 10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Studio Morgen nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Studio Morgen an Dritte vergibt. 10.6. Sofern Studio Morgen Fremdleistungen auf Veranlas- sung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Studio Morgen hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftragge- bein/der Auftraggeber verpflichtet sich, die Twinworx GmbH vor einer Inanspruch- nahme von allen Ansprüchen Dritter freizustellenStudio Morgen zunächst, die diese im Zusammenhang mit abgetretenen Ansprüche gegenüber der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenFremdfirma durchzusetzen. 9.4 Sollte 10.7. Studio Morgen haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Kunde Entwürfe oder seiner Prüfungs- sonstigen Designarbeiten, die er der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Studio Morgen ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechts- recherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber selbst und Mitteilungspflicht nach 2.4auf eigene Kosten veranlasst. 10.8. Studio Morgen haftet nicht nachkommenfür die rechtliche, so stellt er insbeson- dere die Twinworx GmbH urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Teilen des Werkes oder der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen Entwürfe. Studio Morgen ist lediglich verpflichtet, auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Studio Morgen bei der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenDurchführung des Auftrags bekannt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 10.1. Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein Agentur alma haftet für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit Schäden nur bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und vertragstypische vorherseh- bare Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche die Agentur alma auch bei leichter Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet. Der vertragstypische vorhersehbare Schaden entspricht maximal dem Netto-Auftragswert. Die Agentur alma haftet nicht für Vermögens-, mittelbare oder Folgeschäden wie z.B. entgangenem Gewinn, unterbliebenen Einsparungen, Produktionsausfällen, entgange- nem Nutzen. 10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen die Agentur alma aufgrund einer Pflichtverlet- zung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1. Für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Of- fensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. 10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröf- fentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. 10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahl- verschuldens haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur Agentur alma nicht für vorhersehbare SchädenAufträge für Fremdleistungen, die die Agentur alma an Dritte vergibt. 9.3 10.6. Sofern die Agentur alma Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Agentur alma hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonsti- gen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Kunde Auftraggeber verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellenvor einer Inanspruchnahme der Agentur almas zunächst, die diese im Zusammenhang mit abgetretenen Ansprüche gegenüber der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machenFremdfirma durchzusetzen. 10.7. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenAgentur alma haftet nicht für die urhe- ber -, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutzoder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Die Agentur alma ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- 10.8. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstan- det werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und Mitteilungspflicht nach 2.4dem Endprodukt. 10.9. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden freiDer vertragstypische vorhersehbare Scha- den entspricht höchstens dem Netto-Auftragswert. 10.10. Die Twinworx GmbH verpflichtet sichAgentur alma haftet nicht für Vermö- gens- mittelbare oder Folgeschäden wie z.B. ent- gangenem Gewinn, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenunterbliebenen Einsparungen, Produktionsausfällen, entgangenem Nutzen. 10.11. Andere oder weitergehende als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Schadens- und Aufwandsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die Einschränkungen gelten jedoch nicht für die Haftung für Vorsatz, garantierte Beschaffenheit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach dem Produkthaftungsgesetz.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein14.1. RADIANT leistet Gewähr für die Erbringung ihrer Dienstleistung. Allfällige Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten schriftlich und mit einer entsprechenden Begründung bei RADIANT zu rügen. RADIANT ist berechtigt, die Mängel durch Verbesserung zu beheben oder eine Minderung des Entgeltes vorzunehmen. RADIANT kann Mängel auch dadurch beseitigen, dass RADIANT dem Kunden Möglichkeiten und Optionen aufzeigt, die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie Auswirkungen eines angeblichen Mangels ohne nachteilige Beeinträchtigung der geschuldeten Funktionalität ermöglicht. Für den Fall, dass der Kunde das ihm überlassene Werk selbst verändert, ist jedoch zur Nachprüfung jegliche Gewährleistung und jegliche Haftung der RADIANT ausgeschlossen. Eine Schadensersatzverpflichtung von ArbeitspapierenRADIANT wird, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innensofern gesetzlich zulässig, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz Vorsätzlichkeit und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH 14.2. Schadenersatzverpflichtungen von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der RADIANT werden auf den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenHöchstbetrag einer allenfalls bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt. 9.4 Sollte 14.3. Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzforderungen sind bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten nach Erbringung der Kunde seiner Prüfungs- Leistung gerichtlich geltend zu machen. 14.4. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Ansprüche gegen Mitarbeiter und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH / oder Erfüllungsgehilfen von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenRADIANT.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein 10.1. Der Verleiher haftet nur für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie fehlerfreie Auswahl seiner Mitarbeiter für die vereinbarte Tätigkeit. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus entstehenden Schäden ist jedoch zur Nachprüfung auf einen maximalen Betrag von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen insgesamt 5.000.000 EUR pro Kalenderjahr begrenzt. Für weitergehende Ansprüche haftet der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften Verleiher nicht. Er haftet nicht für die Ausführung der Arbeiten durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte den Leiharbeitnehmer sowie für Schäden, es sei denn der Twinworx GmbHdie dieser in Ausübung seiner Tätigkeit verursacht. Der Entleiher ist verpflichtet, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH den Verleiher von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und der Verrichtung der dem überlassenen Mitarbeiter übertragenen Tätigkeiten erheben. 10.2. Für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verleiher bei eigenem Verschulden nach den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen gesetzlichen Bestimmungen. 10.3. Für alle sonstigen Schäden haftet der Verleiher bei eigenem Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte/ normale Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für die Haftung für die sorgfältige Auswahl des Arbeitnehmers als auch für alle anderen Fälle (Verzug, Unmöglichkeit, positive Vertragsverletzung, Verschulden beim Vertragsschluss, etc.). 10.4. Verletzt der Verleiher eine Pflicht aus dem Arbeitnehmer- überlassungsvertrag hat der Entleiher darzulegen und zu beweisen, dass die Pflichtverletzung durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenVerleiher zu vertreten ist. 9.4 Sollte der Kunde 10.5. Der Verleiher haftet nicht für falsche Angaben des Entleihers bezüglich seiner Prüfungs- Branchenzugehörigkeit und Mitteilungspflicht nach 2.4des Xxxxxx, den er einem vergleichbaren Arbeitnehmer zahlt. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen Sollten sich aus den falschen Angaben des Entleihers Nachforderungen von Arbeitnehmern oder der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sichSozialversicherung ergeben, sich hat der Verleiher gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufendem Entleiher einen Schadensersatzanspruch.

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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Gewährleistung, Haftung. 9.1 9.1. Funktionsmängel und offene Mängel sind sofort nach Übergabe, andere Mängel nach Kenntnis schriftlich und eingeschrieben zu rügen, ansonsten ist die Lieferung und Leistung genehmigt. 9.2. Die Twinworx Spin GmbH steht dafür einist berechtigt, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein Fehlerdiagnosen durchzuführen. Für mit der Auswahl der Software zusammenhängende Mängel besteht keine Gewährleistung. 9.3. Der Benutzer sorgt ausschließlich selbst für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung Kenntnis und Einhaltung von ArbeitspapierenBetriebsanleitungen. Bei eigenmächtigen Änderungen der Software durch den Benutzer oder Dritten ohne schriftliche Zustimmung der Spin GmbH, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetübernimmt die Spin GmbH keinerlei Gewährleistung oder Haftung. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last9.4. Im Übrigen Fall einer Gewährleistung steht es der Spin GmbH frei, Verbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. 9.5. Alle Leistungen der Spin GmbH aus Gewährleistungs-, Garantie - und Schadenersatzansprüchen werden ausschließlich am Erfüllungsort erbracht. Transport oder Versandkosten hat jedenfalls der Benützer zu tragen. Erfolgt die Leistung an einem anderen Ort bzw. Aufstellungsort, hat der Benutzer die dadurch der Spin GmbH entstehenden Kosten zu tragen. 9.6. Insoweit die Spin GmbH eine Produkthaftpflicht trifft, ist die Haftung der Twinworx Spin GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbeständeberechtigt, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH sich dadurch von allen Ansprüchen Dritter freizustellenzu befreien, dass der Bestand einer Produkthaftpflichtversicherung angezeigt wird und alle Ansprüche gegen diese an den Kunden abgetreten werden. Für Produkte, Hardware und sonstige Teile, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx die Spin GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzennicht selbst erzeugt hat, trifft die Spin GmbH ein Auswahlverschulden nur bei grober Fahrlässigkeit. 9.4 Sollte 9.7. Alle Haftungsumstände der Kunde seiner Prüfungs- Spin GmbH sind vom Kunden zu behaupten und Mitteilungspflicht nach 2.4zu beweisen. Bei leichtem Verschulden der Spin GmbH sind Schadenersatzansprüche jedenfalls ausgeschlossen. Außerdem wird keineswegs für Umstände gehaftet, die die Spin GmbH nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenbeeinflussen kann.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein 10.1. AR haftet für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit Schäden nur bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeu- tung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche *AR auch bei leichter Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schädenhaftet. 9.3 10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen *AR aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 10.3. Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zehn Tagen nach Ablie- ferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. 10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. 10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet *AR nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die *AR an Dritte vergibt. 10.6. Sofern *AR Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt *AR hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sons- tigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftrag- geber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellenvor einer Inanspruchnahme *ARs zunächst, die diese im Zusammenhang mit abgetretenen Ansprüche gegenüber der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenFremdfirma durchzusetzen. 9.4 Sollte 10.7. AR haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungs- fähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Kunde Entwürfe oder seiner Prüfungs- sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. *AR ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und Mitteilungspflicht nach 2.4auf eigene Kosten veranlasst. 10.8. AR haftet nicht nachkommenfür die rechtliche, so stellt er insbesondere die Twinworx GmbH urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Teilen des Werkes oder der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen Entwürfe. *AR ist lediglich verpflichtet, auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese *AR bei der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenDurchfüh- rung des Auftrags bekannt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür einVeranstalterin bemüht sich, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin ihr übertragenen Leistungen gewissenhaft und zur Einholung Zufriedenheit des Teilnehmers zu erbringen. Geben Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so hat die Veranstalterin das Recht zur Nachbesserung oder Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung oder Nacherfüllung trotz zweimaligen Versuches fehl, so hat der Teilnehmer die gesetzlichen Rechte. Bei nur unerheblicher Abweichung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetder vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistungen bestehen keine Mängelansprüche. 9.2 Die Twinworx GmbHVeranstalterin haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen die Veranstalterin ist bei dem Kunden verursachte Schädenleicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, es sei denn vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränktder Veranstalterin. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Xxxxxxx wegen der Verletzung des Verzuges, der UnmöglichkeitLebens, des Unvermögens, Körpers oder der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare SchädenGesundheit. 9.3 Der Kunde verpflichtet sichDie Veranstalterin haftet nicht für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellenihr vom Teilnehmer, die diese im Zusammenhang mit vom Auftraggeber oder Dritten zur Erbringung der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenihr obliegenden Leistungen vorgegeben oder zur Verfügung gestellt worden sind. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 5.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass Lieferung/Zurverfügungstellung des/der Referenzprodukte (s.o. Ziff. 1.2/2.3) sowie der weiteren Unterlagen und Informationen erfolgen auf die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetGefahr des Auftraggebers. 9.2 5.2 Die Twinworx GmbHPrüfung auf Plastikfreiheit wird von dem von Flustix eingeschalteten Prüflabor nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für chemische Untersuchungen nach den allgemeinen Regeln der Laboratoriumstechnik jeweils unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften erfüllt. Bei chemischen Untersuchungsaufträgen erfolgt die Xxxx der Methode durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches das von Flustix eingeschaltete Prüflabor. 5.3 Flustix haftet im Falle vorsätzlichem oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Lastfahrlässigem Verhalten uneingeschränkt. Für Xxxxxxx, die auf einfacher Fahrlässigkeit von Flustix beruhen, haftet Flustix soweit diese eine wesentliche Vertragspflicht betreffen, beschränkt auf deren vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schädenvon Flustix ausgeschlossen. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich5.4 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Regelungen. 5.5 Die Haftung von Flustix ist ausgeschlossen, soweit ein falsches Prüfergebnis auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruht. Ebenfalls ist die Haftung ausgeschlossen für solche abweichenden Prüfungsergebnisse, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit auf Änderungen der Ausführung Produktion und/oder Abweichungen des tatsächlich in Verkehr gebrachten Endproduktes und Verrichtung dem der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenPrüfung zugrundeliegenden Endprodukten betreffen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. 5.6 Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenGewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein10.1 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für Zeitarbeitnehmer über die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapierenerforder- liche Qualifikation verfügen. Auf Nachfrage des Auftraggebers weist er die Qualifikation nach. Der Auftragnehmer gewährleistet einzelvertraglich mit dem Arbeitnehmer, insbesondere von Zeugnissen dass datenschutzrechtli- che Vorschriften der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen Weitergabe solcher Informationen nicht verpflichtetentgegenstehen. 9.2 Die Twinworx GmbH10.2 Der Auftragnehmer, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen Zeitarbeitnehmer anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden Auftraggeber verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbHdem Auftragnehmer, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. . 10.3 Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH des Auftragnehmers sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen Er- füllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beru- hen. Sie gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH der Auftragnehmer darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 10.4 Der Kunde Auftraggeber verpflichtet sich, die Twinworx GmbH den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellenfreizu- stellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen dem Zeitarbeitneh- mer durch den Kunden Auftraggeber übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH Der Auftragnehmer wird den Kunden Auftraggeber über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so 10.5 Der Auftraggeber stellt er die Twinworx GmbH den Auftragnehmer von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Forderungen frei, die dem Auftragneh- mer aus einer Verletzung des Auftraggebers der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung einem gemeinsamen Vertrag (diesem Vertrag) ergebenden Schäden freiZusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) er- wachsen. Die Twinworx GmbH Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür einDer Auftragnehmer stellt sicher, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für eingesetzten Arbeitnehmer über die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapierenerforderliche Qualifikation verfügen. Auf Nachfrage des Auftraggebers weist er die Qualifikation nach. Der Auftragnehmer gewährleistet einzelvertraglich mit dem Zeitarbeitnehmer, insbesondere von Zeugnissen dass datenschutzrechtliche Vorschriften der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen Weitergabe solcher Informationen nicht verpflichtetentgegenstehen. 9.2 Die Twinworx GmbHDer Auftragnehmer, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen Zeitarbeitnehmer anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden Auftraggeber verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbHdem Auftragnehmer, deren gesetzlichen gesetzli- chen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches vorsätzli- ches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. . 9.3 Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH des Auftragnehmers sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies Die Haf- tungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Sie gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche ver- tragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen Erfül- lungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH der Auftragnehmer darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 9.4 Der Kunde Auftraggeber verpflichtet sich, die Twinworx GmbH den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen dem Zeitarbeitnehmer durch den Kunden übertragenen Auftraggeber übertrage- nen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH Der Auftragnehmer wird den Kunden Auftraggeber über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so 9.5 Der Auftraggeber stellt er die Twinworx GmbH den Personaldienstleister von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Forderungen frei, die dem Personaldienstleister aus einer Verletzung des Auftraggebers der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung diesem Vertrag ergebenden Schäden freiZusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. Die Twinworx GmbH Der Auf- tragnehmer verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Gewährleistung, Haftung. 9.1 11.1. Der Mieter hat die Coworking Plätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Coworking Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Die Twinworx TeleskopEffekt GmbH steht übernimmt gegenüber dem Mieter bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Mieter erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Coworking Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet. 11.2. In allen Fällen, in denen die TeleskopEffekt GmbH im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die TeleskopEffekt GmbH nur, soweit ihr, ihren Angestellten Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, die TeleskopEffekt GmbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 11.3. Die TeleskopEffekt GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Mieter, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Mieter. Der Mieter ist dafür einverantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur TeleskopEffekt GmbH unterbleiben. Sofern die TeleskopEffekt GmbH von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Mieter die TeleskopEffekt GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Mieter ersetzt der TeleskopEffekt GmbH die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetTeleskopEffekt GmbH infolge einer unverschuldeten Rechtsverletzung Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen muss. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Haftung. 9.1 12.1 Die Twinworx das Stadtwerk Regensburg GmbH steht dafür einübernimmt keine Gewähr dafür, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch Wassertiefe an der Anlegestelle zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen Ausübung der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetNutzung ausreicht. 9.2 12.2 Die Twinworx GmbHdas Stadtwerk Regensburg GmbH übernimmt keine Gewähr für Güte, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen Verwendbarkeit und Beschaffenheit der Lände und ihrer Einrichtungen. 12.3 Die Nutzungsberechtigten haften für sämtliche Schäden, die infolge oder anlässlich der Nutzung vom Nutzungsberechtigten, seinen Mitarbeitern, Zulieferern, Bediensteten, Passagieren oder sonstigen ihnen zurechenbaren Personen verursacht werden, in unbegrenzter Höhe. 12.4 Die Nutzungsberechtigten stellen die das Stadtwerk Regensburg GmbH von allen Entschädigungs- und Ersatzansprüchen Dritter frei, die auf den Nutzungsberechtigten oder ihm zurechenbare Personen (vgl. Nr. 12.3) zurückzuführen sind. 12.5 Die das Stadtwerk Regensburg GmbH haftet nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn die durch andere Nutzer oder sonstige Dritte entstehen. Insbesondere haftet die das Stadtwerk Regensburg GmbH nicht für Schäden, die dem Nutzungsberechtigten an seinen Anlagen, Gegenständen oder seinem Gewerbebetrieb durch den Betrieb oder die Unterhaltung des Hafens, der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches Hafenbahn oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Lastanderer der Hafenverwaltung unterstehender Anlagen und Einrichtungen entstehen. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx das Stadtwerk Regensburg GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung durch die das Stadtwerk Regensburg GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenselbst oder ihren Mitarbeitern beruhen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Benutzungsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx 1. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf Nach- besserung bzw. Nachlieferung der geschuldeten Leistung durch Smart Reflow GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie beschränkt. Erst nach zweimaligem Fehl- schlag der Nachlieferung oder im Falle der Verweigerung einer Nachlieferung in angemessener Frist durch Smart Reflow GmbH ist jedoch der Kunde zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin Minderung und unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetRückabwicklung des Vertrages berechtigt. 9.2 Die Twinworx GmbH2. Smart Reflow GmbH haftet in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit des Körpers oder der Gesundheit, bei dem Kunden verursachte Schädenarg- listigem Verschweigen eines Mangels, es sei denn bei Übernahme der Twinworx GmbHGaran- tie und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen in denen dies zwingend vorgeschrieben ist. 3. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx von Smart Reflow GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal je- doch auf den Betrag von 1 € pro betroffenem Originaldia, insge- samt auf 1.000 € pro Auftrag beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung bei min- destens grob fahrlässigem Verlust oder in Fällen der unerlaubten HandlungZerstörung von Original- dias. 4. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare SchädenHaf- tung bei fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich5. Smart Reflow GmbH ist nicht zum Ersatz des entstehenden Scha- dens verpflichtet, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellensofern sich das Originaldia bei Anlieferung be- reits in einem Zustand befindet, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzendass es beim vertragsgemäßen Umgang beschädigt oder zerstört wird. 9.4 Sollte 6. Bezüglich Haftung für Erfüllungsgehilfen der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er Smart Reflow GmbH gelten die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenvorstehenden Regelungen entsprechend.

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Samples: Agb Der Smart Reflow GMBH Für Scan Und Druckdienstleistungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 5.1 Die Twinworx GSP GmbH steht dafür eingewährleistet, dass die überlassenen Twinworx GmbHVertragsprodukte in der Produktinformation und im ggf. im Handbuch allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Eine Zusicherung von Eigenschaften liegt nur dann vor, wenn Angaben von GSP GmbH schriftlich bestätigt werden. 5.2 Die GSP GmbH gewährleistet nicht, dass die Vertragsprodukte den Anforderungen des Kunden genügen bzw. mit den vom Kunden bereits betriebenen Produkten zusammenarbeiten. 5.3 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Xxxx von der GSP GmbH eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist beseitigt werden, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. 5.4 Hat der Kunde oder ein Dritter Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an dem Vertragsprodukt vorgenommen, erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung. 5.5 Die GSP GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn. 6.1 Die GSP GmbH behält sich das Eigentum an dem Vertragsprodukt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag vor. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-Mitarbeiter/innen allgemein rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie Forderungen, die die GSP GmbH aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Kunden hat. 6.2 Der Kunde ist jedoch widerruflich zur Nachprüfung Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die GSP GmbH ab. Auf Verlangen der GSP GmbH wird der Kunde die abgetretene Forderung benennen. 6.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht zulässig. Bei Zugriffen von ArbeitspapierenDritten, insbesondere bei Pfändung des Vertragsprodukts, hat der Kunde der GSP GmbH sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetGSP GmbH hinzuweisen. 9.2 Die Twinworx GmbH6.4 Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware wird stets für die GSP GmbH vorgenommen, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften ohne die GSP GmbH zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der GSP GmbH nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schädengehörenden Gegenständen verarbeitet, es sei denn so erwirbt die GSP GmbH Miteigentum an der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere neuen Sache im Falle Verhältnis des Verzuges, Wertes des Vertragsproduktes zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare SchädenVerarbeitung. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich6.5 Wird das Vertragsprodukt mit anderen, nicht der GSP GmbH gehörenden Gegenständen vermischt oder verbunden, so erwirbt die Twinworx GSP GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese das Miteigentum an der neuen Sache im Zusammenhang mit Verhältnis des Wertes des Vertragsprodukts zu der Ausführung und Verrichtung anderen vermischten oder verbundenen Sache im Zeitpunkt der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Vermischung oder Verbindung. Ist die Sache des Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde die GSP GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenanteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. 9.4 Sollte 6.6 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Vertragsprodukts durch die GSP GmbH gilt nicht als Vertragsrücktritt, wenn der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Kaufmann ist. 6.7 Für Testzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.GSP GmbH.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein10.1. PEAG Personal haftet dafür, dass die eingesetzten Zeitarbeitnehmer über die erforderliche Qualifikation verfügen. Auf Nachfrage des Kunden weist sie die Qualifikation nach. Zur Nachprüfung von Zeugnissen oder sonstigen Qualifikationsnachweisen ist PEAG Personal nicht verpflichtet. 10.2. Im Hinblick darauf, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von ArbeitspapierenZeitarbeitnehmer unter Leitung und Aufsicht des Kunden ihre Tätigkeit ausüben, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften haftet PEAG Personal nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen Schäden, die diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schädenverursachen. Der Kunde stellt PEAG Personal von allen etwaigen Ansprüchen frei, es sei denn die Dritte im Zusammenhang mit der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur LastAusführung und Verrichtung der den Zeitarbeitnehmern übertragenen Tätigkeiten erheben sollten. 10.3. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH von PEAG Personal sowie seiner ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Das betrifft sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere Fälle im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz Namentlich haftet PEAG Personal nicht für Arbeitsergebnisse der Zeitarbeitnehmer oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit verursachen oder die dem Kunden durch Unpünktlichkeit oder Abwesenheit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenZeitarbeitnehmer entstehen. 9.4 Sollte der 10.4. Der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH PEAG Personal von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Forderungen frei, die PEAG Personal aus einer Verletzung des Kunden der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung diesem Vertrag ergebenden Schäden freiZusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. Die Twinworx GmbH XXXX Personal verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein 10.1. Der Verleiher haftet nur für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie fehlerfreie Auswahl seiner Mitarbeiter für die vereinbarte Tätigkeit. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus entstehenden Schäden ist jedoch zur Nachprüfung auf einen maximalen Betrag von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen insgesamt 5.000.000 EUR pro Kalenderjahr begrenzt. Für weitergehende Ansprüche haftet der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften Verleiher nicht. Er haftet nicht für die Ausführung der Arbeiten durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte den Leiharbeitnehmer sowie für Schäden, es sei denn der Twinworx GmbHdie dieser in Ausübung seiner Tätigkeit verursacht. Der Entleiher ist verpflichtet, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH den Verleiher von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und der Verrichtung der dem überlassenen Mitarbeiter übertragenen Tätigkeiten erheben. 10.2. Für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verleiher bei eigenem Verschulden nach den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen gesetzlichen Bestimmungen. 10.3. Für alle sonstigen Schäden haftet der Verleiher bei eigenem Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte/ normale Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für die Haftung für die sorgfältige Auswahl des Arbeitnehmers als auch für alle anderen Fälle (Verzug, Unmöglichkeit, positive Vertragsverletzung, Verschulden beim Vertragsschluss, etc.). 10.4. Verletzt der Verleiher eine Pflicht aus dem Arbeitnehmer- überlassungsvertrag hat der Entleiher darzulegen und zu beweisen, dass die Pflichtverletzung durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenVerleiher zu vertreten ist. 9.4 Sollte der Kunde 10.5. Der Verleiher haftet nicht für falsche Angaben des Entleihers bezüglich seiner Prüfungs- Branchenzugehörigkeit und Mitteilungspflicht nach 2.4des Xxxxxx, den er einem vergleichbaren Arbeitnehmer zahlt. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen Sollten sich aus den falschen Angaben des Entleihers Nachforderungen von Arbeitnehmern oder der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sichSozial- versicherung ergeben, sich hat der Verleiher gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufendem Entleiher einen Schadensersatzanspruch.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein10.1. Der Personaldienstleister stellt sicher, dass die eingesetz- ten Arbeitnehmer über die erforderliche Qualifikation verfügen. Auf Nachfrage des Auftraggebers weist er die Qualifikation nach. 10.2. Im Hinblick darauf, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein Arbeitnehmer unter Leitung und Aufsicht des Auftraggebers ihre Tätig- keit ausüben, haftet der Personaldienstleister nicht für Schäden, die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tä- tigkeit verursachen. Der Auftraggeber stellt den Personaldienstleister von Arbeitspapierenallen etwaigen Ansprüchen frei, insbesondere von Zeugnissen die Dritte im Zusammenhang mit der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin Ausführung und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetVerrichtung der den Zeitarbeitnehmern übertragenen Tä- tigkeiten erheben sollten. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last10.3. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH des Personaldienstleisters sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehil- fen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Das betrifft sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere Fäl- le im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz Namentlich haftet der Personaldienstleister nicht für Arbeitsergebnisse der Zeitarbeitnehmer oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit in Ausübung oder anlässlich ihrer Tä- tigkeit verursachen oder die dem Auftraggeber durch Unpünktlichkeit oder Abwesenheit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenZeitarbeitnehmer entstehen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.410.4. nicht nachkommen, so Der Auftraggeber stellt er die Twinworx GmbH den Personaldienstleister von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Forderungen frei, die dem Personaldienstleister aus einer Verletzung des Auftraggebers der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung diesem Vertrag ergebenden Schäden freiZusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. Die Twinworx GmbH Der Per- sonaldienstleister verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen Ausschluss- fristen zu berufen.

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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein(z.B. 3 10.1. Dem Käufer sind die Merkmale des Kaufgegenstandes hinreichend bekannt und er hatte ausreichend Gelegenheit, sich mit den Merkmalen des Kaufgegenstandes vertraut zu machen. 10.2. Der Verkäufer leistet Gewähr, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen er zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetuneingeschränkte Inhaber hinsichtlich des Kaufgegenstandes ist. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last10.3. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere Nach bestem Wissen des Verkäufers zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vereinbarung - ohne dass ihn eine besondere Erkundungspflicht im Falle des Verzuges, Rahmen einer Stand der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung Technik-Recherche oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schädenan Publikationen trifft - wurden keine neuheitsschädlichen Handlungen wie z.B. Veröffentlichungen getätigt. 9.3 10.4. Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH Verkäufer wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis weiterhin keine neuheitsschädlichen Handlungen setzen. 9.4 Sollte 10.5. Optionale Vertragsbestimmung: Der Verkäufer gewährleistet weiters, keine formalen Bedingungen (wie z.B. unrichtige Angaben von Erfindern) verletzt zu haben, die eine Erteilung des Schutzrechts verhindern könnten. 10.6. Eine sonstige Gewährleistung oder Haftung für Freiheit von Mängeln, insbesondere Abhängigkeit von anderen Schutzrechten, Neuheit oder wirtschaftliche oder kaufmännische Verwertbarkeit des Kaufgegenstandes oder Herstellbarkeit oder Fabrikationsreife der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4mittels des Kaufgegenstandes hergestellten Produkte wird vom Verkäufer nicht übernommen. 10.7. nicht nachkommen, so stellt er Jegliche Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen. Weitergehende oder andere als die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich in Punkt 10. genannten Ansprüche des Käufers gleich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenwelchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

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Samples: Kaufvertrag

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein10.1 STRAIGHT verpflichtet sich, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapierenden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innenauch überlassene Vorlagen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtetFilme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. 9.2 Die Twinworx GmbH10.2 Von STRAIGHT gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers. Mit der Genehmigung von Entwürfen und Texten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für deren gesetzliche Richtigkeit. Durch die Freigabe entfällt die Haftung von STRAIGHT. 10.3 Bei Vorliegen von Mängeln steht STRAIGHT das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu. 10.4 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn STRAIGHT, seine gesetzlichen Vertreter sowie oder seine Erfüllungsgehilfen haften leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur LastVerletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen In diesem Falle ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter auf typische und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorhersehbare Schäden beschränkt. Dies gilt sowohl Gegenüber Unternehmern haftet STRAIGHT für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten HandlungSchadensersatzansprüche jeder Art nicht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare SchädenFerner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich10.5 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Leistungen haftet STRAIGHT nicht. STRAIGHT haftet nicht für Markenrechts-, Namenrechts-, Wettbewerbsrechts-, Urheberrechts- oder sonstige rechtliche Verletzungen, die Twinworx GmbH aus der Nutzung der von allen STRAIGHT erstellten Leistungen entstehen. Der Auftraggeber stellt STRAIGHT von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenfrei. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein10.1 Der Personaldienstleister stellt sicher, dass die eingesetzten Arbeitnehmer über die erforderliche Qualifikation verfügen. Auf Nachfrage des Aukraggebers weist er die Qualifikation nach. 10.2 Im Hinblick darauf, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von ArbeitspapierenArbeitnehmer unter Leitung und Aufsicht des Aukraggebers ihre Tätig- keit ausüben, insbesondere von Zeugnissen haket der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften Personaldienstleister nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen Schäden, die diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schädenverursachen. Der Aukraggeber stellt den Personaldienstleister von allen etwaigen Ansprüchen frei, es sei denn die Dritte im Zusammenhang mit der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Ausführung und Verrichtung der den Zeitarbeitnehmern übertragenen Tätigkeiten erheben sollten. 10.3 Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH Hakung des Personaldienstleisters sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies Diese Hakungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Das betriR sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbeständevertrag- liche Hakungstatbestände, insbesondere Fälle im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz Namentlich haket der Personaldienstleister nicht für Arbeits- ergebnisse der Zeitarbeitnehmer oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit verursachen oder die dem Aukraggeber durch Unpünktlichkeit oder Abwesenheit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenZeitarbeitnehmer entstehen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so 10.4 Der Aukraggeber stellt er die Twinworx GmbH den Personaldienstleister von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Forderungen frei, die dem Personaldienstleister aus einer Verletzung des Aukraggebers der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung diesem Vertrag ergebenden Schäden freiZusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. Die Twinworx GmbH Der Personaldienstleister verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Gewährleistung, Haftung. 9.1 9.1. Die Twinworx GmbH steht dafür einAfA AG stellt sicher, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für eingesetzten Arbeitnehmer über die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapierenerforderliche Qualifikation verfügen. Auf Nachfrage des Auftraggebers weist er die Qualifikation nach. Der Auftragnehmer gewährleistet einzelvertraglich mit dem Zeitarbeitnehmer, insbesondere von Zeugnissen dass datenschutzrechtliche Vorschriften der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen Weitergabe solcher Informationen nicht verpflichtetentgegenstehen. 9.2 9.2. Die Twinworx GmbHAfA® AG, deren gesetzliche ihre gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen Zeitarbeitnehmer anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden Auftraggeber verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbHdie AfA® AG, deren ihre gesetzlichen Vertretern Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. 9.3. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH AfA® AG sowie seiner ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Sie gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH AfA® AG darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 9.4. Der Kunde Auftraggeber verpflichtet sich, die Twinworx GmbH AfA® AG von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen dem Zeitarbeitnehmer durch den Kunden Auftraggeber übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH AfA® AG wird den Kunden Auftraggeber über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.49.5. nicht nachkommen, so Der Auftraggeber stellt er die Twinworx GmbH AfA® AG von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen Forderungen frei, die der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen AfA® AG aus einer Verletzung des Auftraggebers der sich aus der Pflichtverletzung diesem Vertrag ergebenden Schäden freiZusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. Die Twinworx GmbH AfA® AG verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung. 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein 10.1. Der Verleiher haftet nur für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie fehlerfreie Auswahl seiner Mitarbeiter für die vereinbarte Tätigkeit. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus ent­ stehenden Schäden ist jedoch zur Nachprüfung auf einen maximalen Betrag von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen insgesamt 5.000.000 EUR pro Kalenderjahr begrenzt. Für weitergehende Ansprüche haftet der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften Verleiher nicht. Er haftet nicht für die Ausführung der Arbeiten durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte den Leiharbeitnehmer sowie für Schäden, es sei denn der Twinworx GmbHdie dieser in Ausübung seiner Tätigkeit verursacht. Der Entleiher ist verpflichtet, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH den Verleiher von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und der Verrichtung der dem überlassenen Mitarbeiter übertragenen Tätigkeiten er­ heben. 10.2. Für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verleiher bei eigenem Verschulden nach den Twinworx GmbH-Mitarbeitergesetzli­ chen Bestimmungen. 10.3. Für alle sonstigen Schäden haftet der Verleiher bei eigenem Verschul­ den nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte/innen nor­ male Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für die Haftung für 10.4. Verletzt der Verleiher eine Pflicht aus dem Arbeitnehmerüberlassungs­ vertrag hat der Entleiher darzulegen und zu beweisen, dass die Pflichtverlet­ zung durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenVerleiher zu vertreten ist. 9.4 Sollte der Kunde 10.5. Der Verleiher haftet nicht für falsche Angaben des Entleihers bezüglich seiner Prüfungs- Branchenzugehörigkeit und Mitteilungspflicht nach 2.4des Xxxxxx, den er einem vergleichbaren Arbeitnehmer zahlt. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen Sollten sich aus den falschen Angaben des Entleihers Nachforderungen von Arbeitnehmern oder der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sichSozialversicherung ergeben, sich hat der Verleiher gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufendem Entleiher einen Schadensersatzanspruch.

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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Gewährleistung, Haftung. 9.1 10.1. Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein Agentur haftet für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit Schäden nur bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kar- dinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche die Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet. 10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen die Agentur aufgrund einer Pflicht- verletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gel- ten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absen- dung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. 10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auf- traggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Pro- dukt. 10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur Agentur nicht für vorhersehbare SchädenAufträge für Fremdleistungen, die die Agentur an Dritte vergibt. 9.3 10.6. Sofern die Agentur Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt die Agentur hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Kunde Auftraggeber verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellenvor einer Inanspruchnahme der Agentur zunächst, die diese im Zusammenhang mit abgetretenen Ansprüche gegenüber der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machenFremdfirma durchzusetzen. 10.7. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzenAgentur haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder mar- kenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Ge- schmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzufüh- ren oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei10.8. Die Twinworx GmbH verpflichtet sichAgentur haftet nicht für die rechtliche, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern insbesondere die urheber-, ge- schmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorge- sehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Die Agentur ist lediglich verpflichtet, auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufenrechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese der Agentur bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen