Common use of Gewährleistung, Haftung Clause in Contracts

Gewährleistung, Haftung. 5.1 Der Verkäufer sichert die bestimmungsgemässe Funktions- fähigkeit des Liefergegenstandes während einer Dauer von 12 Monaten zu, gerechnet ab Inbetriebnahme, längstens jedoch während einer Dauer von 18 Monaten nach Lieferung oder Meldung der Versandbereitschaft. Vor- aussetzung dafür ist die fachgerechte, sorgfältige Bedienung des Liefergegenstandes durch den Anwender. Allfällige Mängel sind innert 10 Kalendertagen nach Entdeckung in Textform zu rügen. Ein Gewährleistungs- anspruch besteht nur, falls der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Dem Verkäufer steht die Xxxx zu, ob er eine Reparatur vornimmt oder einen Ersatzgegenstand liefert. Kann der Xxxxxxxxxx trotz Nachbesserung des Verkäufers nicht beseitigt werden, ist der Käufer berechtigt, nach Ansetzung einer letzten angemessenen Nachbesserungsfrist zur Vertragserfüllung, eine Kaufpreisminderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 5.2 Bei Gebrauchtmaschinen oder -teilen wird die Gewähr- leistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Vor- behalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.3 Sofern Abnahmeprüfungen im Lieferwerk oder am Auf- stellungsort stattfinden, so sind die hierfür geltenden Bedingungen von den Parteien vorgängig in Textform zu vereinbaren. Ohne anderslautende Abrede gilt für die Abnahmeprüfung, die im Land der Abnahme bestehende, allgemeine Praxis des betreffenden Industriezweiges. 5.4 Die Gewährleistungsfrist gilt für eine tägliche Betriebszeit von durchschnittlich 8 Stunden. Wird diese überschritten, so verkürzt sich die Gewährleistungsdauer proportional zur Überschreitung, jedoch können 6 Monate nicht unter- schritten werden. 5.5 Der Verkäufer hat nach erfolgter Rüge den Mangel innert angemessener Frist auf eigene Kosten durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung des mangelhaften Gegen- stands zu beheben. Auf Verlangen des Verkäufers stellt der Käufer allenfalls benötigte Hilfe kostenlos zur Verfügung. Sofern nicht die Art des Mangels die Reparatur vor Ort bedingt, hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhaften Gegenstände zur Reparatur oder Ersatzleistung zuzusenden. Mit Zugang des reparierten Gegenstandes (Ersatz- gegenstandes) beim Käufer, gilt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers als erfüllt. Reparierte Gegenstände unterliegen der ursprünglichen Gewährleistungsdauer. Die Gewährleistungsfrist für ersetzte neue Teile des Liefergegenstandes beträgt 6 Monate, ohne dass die Gewährleistung in Bezug auf den übrigen Liefergegenstand verlängert oder verändert wird. Der ersetzte (mangelhafte) Gegenstand wird auf Verlangen Eigentum des Verkäufers. 5.6 Der Käufer übernimmt auf seine Kosten und Gefahr den Transport der mangelhaften Teile, sowie der reparierten Teile oder Ersatzteile zwischen dem Aufstellungsort und dem Werk des Verkäufers bzw. seines Herstellers. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.7 Nur in Fällen akuter Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr eines grossen Schadens steht dem Käufer das Recht zu, innerhalb der Gewährleistungsdauer den Mangel selbst oder durch Dritte zu Lasten des Verkäufers beseitigen zu lassen. Der Verkäufer ist zwingend umgehend und vor Ausführung zu informieren. 5.8 Die gelieferte Software ist mit grösstmöglicher Sorgfalt entwickelt worden und arbeitet im Wesentlichen nach dem entsprechenden Handbuch. Mangelhafte Software wird nach Entscheidung des Verkäufers nachgebessert oder ersetzt. Für Software von Dritten (z. B. Microsoft) beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den Umfang der Sachmangelhaftung des Drittlieferanten.

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Gewährleistung, Haftung. 5.1 Der Verkäufer sichert 1. Wir gewährleisten die bestimmungsgemässe Funktions- fähigkeit Gebrauchsfähigkeit des Liefergegenstandes von uns überlassenen Betonfördergerätes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 535 ff. BGB). 2. Treten Mängel an der Mietsache (Betonfördergerät) während einer Dauer der Mietzeit auf, so sind uns diese von 12 Monaten zu, gerechnet ab Inbetriebnahme, längstens jedoch während einer Dauer von 18 Monaten nach Lieferung oder Meldung der Versandbereitschaft. Vor- aussetzung dafür ist die fachgerechte, sorgfältige Bedienung des Liefergegenstandes durch den Anwender. Allfällige Mängel sind innert 10 Kalendertagen nach Entdeckung dem Mieter unverzüglich in Textform zu rügenanzuzeigen. Ein Gewährleistungs- anspruch besteht nur, falls der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Dem Verkäufer steht die Xxxx zu, ob er eine Reparatur vornimmt oder einen Ersatzgegenstand liefert. Kann der Xxxxxxxxxx trotz Nachbesserung des Verkäufers nicht beseitigt werden, ist der Käufer Wir sind berechtigt, nach Ansetzung einer letzten angemessenen Nachbesserungsfrist unserem Ermessen innerhalb angemessener Frist die Mängel zu beseitigen oder ein für den Vertragszweck gleichwertig geeignetes Austauschgerät zur VertragserfüllungVerfügung zu stellen. 3. Wegen Mängeln an dem Betonfördergerät ist der Mieter zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt, wenn er uns eine Kaufpreisminderung zu verlangen angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat und wir innerhalb dieser Frist den Mangel nicht beheben konnten. 4. Schadensersatzansprüche des Mieters gegen uns, der Unternehmer ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Mängeln an der Mietsache, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder vom Vertrag zurückzutreten. 5.2 Bei Gebrauchtmaschinen oder -teilen wird die Gewähr- leistungunerlaubter Handlungen, sind uns gegenüber ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässigdiese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unsererseits oder unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung vertragswesentlicher Leistungen. Im Übrigen gilt Abschnitt VI.6. 5. Unsere Haftung ist auf einen Betrag in Höhe von € 2.5 Millionen je Schadensfall entsprechend der derzeitigen Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt, und zwar im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung unsererseits. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Vor- behalten bleiben abweichende Vereinbarungen in TextformIm Übrigen gilt Abschnitt VI.6. 5.3 Sofern Abnahmeprüfungen 6. Die Haftungsbeschränkungen gemäß der Abschnitt VI.4 und VI.5 gelten nicht für eine Haftung unsererseits wegen vorsätzlichen Verhaltens, im Lieferwerk oder am Auf- stellungsort stattfinden, so sind die hierfür geltenden Bedingungen Falle des Nichtvorliegens der von den Parteien vorgängig in Textform zu vereinbaren. Ohne anderslautende Abrede gilt für die Abnahmeprüfung, die im Land der Abnahme bestehende, allgemeine Praxis des betreffenden Industriezweiges. 5.4 Die Gewährleistungsfrist gilt für eine tägliche Betriebszeit von durchschnittlich 8 Stunden. Wird diese überschritten, so verkürzt sich die Gewährleistungsdauer proportional zur Überschreitung, jedoch können 6 Monate nicht unter- schritten werden. 5.5 Der Verkäufer hat nach erfolgter Rüge den Mangel innert angemessener Frist auf eigene Kosten durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung des mangelhaften Gegen- stands zu beheben. Auf Verlangen des Verkäufers stellt der Käufer allenfalls benötigte Hilfe kostenlos zur Verfügung. Sofern nicht die Art des Mangels die Reparatur vor Ort bedingt, hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhaften Gegenstände zur Reparatur oder Ersatzleistung zuzusenden. Mit Zugang des reparierten Gegenstandes (Ersatz- gegenstandes) beim Käufer, gilt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers als erfüllt. Reparierte Gegenstände unterliegen der ursprünglichen Gewährleistungsdauer. Die Gewährleistungsfrist für ersetzte neue Teile des Liefergegenstandes beträgt 6 Monate, ohne dass die Gewährleistung in Bezug auf den übrigen Liefergegenstand verlängert oder verändert wird. Der ersetzte (mangelhafte) Gegenstand wird auf Verlangen Eigentum des Verkäufers. 5.6 Der Käufer übernimmt auf seine Kosten und Gefahr den Transport der mangelhaften Teileuns garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sowie der reparierten Teile oder Ersatzteile zwischen dem Aufstellungsort und dem Werk des Verkäufers bzw. seines Herstellers. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.7 Nur in Fällen akuter Gefährdung der Betriebssicherheit Verletzungen des Lebens, des Körpers oder zur Abwehr eines grossen Schadens steht dem Käufer das Recht zu, innerhalb der Gewährleistungsdauer den Mangel selbst oder durch Dritte zu Lasten des Verkäufers beseitigen zu lassenGesundheit. Der Verkäufer ist zwingend umgehend und vor Ausführung zu informieren. 5.8 Die gelieferte Software ist mit grösstmöglicher Sorgfalt entwickelt worden und arbeitet im Wesentlichen nach dem entsprechenden Handbuch. Mangelhafte Software wird nach Entscheidung des Verkäufers nachgebessert oder ersetzt. Für Software von Dritten (z. B. Microsoft) beschränkt sich Auch die Haftung des Verkäufers auf Vermieters gemäß § 536a Abs. 1, 3 Alt BGB wird durch die Abschnitt VI.4 und VI.5 nicht ausgeschlossen oder beschränkt. 7. Der Mieter stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die diese mit der Behauptung erheben, während der Mietzeit durch den Umfang Betrieb des entliehenen Betonfördergeräts geschädigt worden zu sein, soweit die Vermietung des Betonfördergeräts ohne Bedienpersonal erfolgt ist. 8. Der Mieter haftet uns für alle während der Sachmangelhaftung Mietzeit eingetretenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, die infolge einer Nichtbeachtung der im vierten Abschnitt dieser AGB (Pflichten des DrittlieferantenMieters) genannten Pflichten auftreten. Der Mieter haftet nicht, wenn er nachweist, dass der Schaden bereits vor Eintreffen des Betonfördergerätes am Aufstellungsort vorhanden war oder ohne sein Verschulden verursacht wurde. 9. Der Mieter haftet für Schäden Dritter aus dem Betrieb des Betonfördergeräts, soweit das Gerät zum Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht durch Bedienpersonal des Vermieters bedient wurde.

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Gewährleistung, Haftung. 5.1 Der Verkäufer sichert a) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit folgenden Modifikationen: - Für die bestimmungsgemässe Funktions- fähigkeit Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Liefergegenstandes während einer Dauer von 12 Monaten zuHerstellers verbindlich, gerechnet nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers. - Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Inbetriebnahme, längstens jedoch während einer Dauer von 18 Monaten nach Lieferung oder Meldung Empfang der VersandbereitschaftWare anzuzeigen. Vor- aussetzung dafür Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die fachgerechteGeltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. - Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, sorgfältige Bedienung des Liefergegenstandes so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte keine Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können. - Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den AnwenderErfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. Allfällige Mängel sind innert 10 Kalendertagen - Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Entdeckung in Textform zu rügen. Ein Gewährleistungs- anspruch besteht nur, falls der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Dem Verkäufer steht die Ihrer Xxxx zu, ob er eine Reparatur vornimmt oder einen Ersatzgegenstand liefert. Kann der Xxxxxxxxxx trotz Nachbesserung des Verkäufers nicht beseitigt werden, ist der Käufer berechtigt, nach Ansetzung einer letzten angemessenen Nachbesserungsfrist zur Vertragserfüllung, eine Kaufpreisminderung zu Minderung verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 5.2 Bei Gebrauchtmaschinen oder -teilen wird die Gewähr- leistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Vor- behalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.3 Sofern Abnahmeprüfungen im Lieferwerk oder am Auf- stellungsort stattfinden, so sind die hierfür geltenden Bedingungen von den Parteien vorgängig in Textform zu vereinbaren. Ohne anderslautende Abrede gilt für die Abnahmeprüfung, die im Land der Abnahme bestehende, allgemeine Praxis des betreffenden Industriezweiges. 5.4 zurücktreten - Die Gewährleistungsfrist gilt für eine tägliche Betriebszeit von durchschnittlich 8 Stunden. Wird diese überschritten, so verkürzt richtet sich die Gewährleistungsdauer proportional zur Überschreitung, jedoch können 6 Monate nicht unter- schritten werden. 5.5 Der Verkäufer hat nach erfolgter Rüge den Mangel innert angemessener Frist auf eigene Kosten durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung des mangelhaften Gegen- stands zu beheben. Auf Verlangen des Verkäufers stellt der Käufer allenfalls benötigte Hilfe kostenlos zur Verfügung. Sofern nicht die Art des Mangels die Reparatur vor Ort bedingt, hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhaften Gegenstände zur Reparatur oder Ersatzleistung zuzusenden. Mit Zugang des reparierten Gegenstandes (Ersatz- gegenstandes) beim Käufer, gilt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers als erfüllt. Reparierte Gegenstände unterliegen der ursprünglichen Gewährleistungsdauer. Die Gewährleistungsfrist für ersetzte neue Teile des Liefergegenstandes beträgt 6 Monate, ohne dass die Gewährleistung in Bezug auf den übrigen Liefergegenstand verlängert oder verändert wird. Der ersetzte (mangelhafte) Gegenstand wird auf Verlangen Eigentum des Verkäufers. 5.6 Der Käufer übernimmt auf seine Kosten und Gefahr den Transport der mangelhaften Teile, sowie der reparierten Teile oder Ersatzteile zwischen dem Aufstellungsort und dem Werk des Verkäufers bzw. seines Herstellers. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.7 Nur in Fällen akuter Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr eines grossen Schadens steht dem Käufer das Recht zu, innerhalb der Gewährleistungsdauer den Mangel selbst oder durch Dritte zu Lasten des Verkäufers beseitigen zu lassen. Der Verkäufer ist zwingend umgehend und vor Ausführung zu informieren. 5.8 Die gelieferte Software ist mit grösstmöglicher Sorgfalt entwickelt worden und arbeitet im Wesentlichen nach dem entsprechenden Handbuch. Mangelhafte Software wird nach Entscheidung des Verkäufers nachgebessert oder ersetzt. Für Software von Dritten (z. B. Microsoft) beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den Umfang der Sachmangelhaftung des Drittlieferantengesetzlichen Bestimmungen.

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Gewährleistung, Haftung. 5.1 Das Ingenieurbüro Schwaben- plan bestätigt, dass die dem Lizenznehmer überlassene Soft- ware der letzten gültigen Stan- dardversion entspricht und vor der Auslieferung an den Lizenz- nehmer eingehend geprüft wurde. Das Ingenieurbüro Schwabenplan ersetzt während der Garantiezeit fehlerhafte Datenträger und korrigiert nachweisliche, von der Schwabenplan zu verantwort- ende Programmierfehler. Die Garantiezeit beträgt ein Jahr und beginnt mit der Unterzeichnung des Lizenzvertrages. Der Verkäufer sichert Lizenz- nehmer nimmt zur Kenntnis, dass Standardsoftware ihrer Komple- xität und vielfältigen Anwen- dungsmöglichkeiten wegen nicht in jedem Fall fehlerfrei aus- geliefert werden kann. Insbe- sondere macht das Ingenieur- büro Schwabenplan keine Kom- patibilitätszusagen. Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programms wird vom Ingenieurbüro Schwabenplan nicht übernommen ins- besondere nicht dafür, dass die bestimmungsgemässe Funktions- fähigkeit Software den Anforderungen und Zwecken des Liefergegenstandes während einer Dauer Erwerbers genügt oder mit anderen von 12 Monaten zuihm ausgewählten Programmen zu- sammenarbeitet (Kompatibilität). Das Ingenieurbüro Schwaben- plan gewährleistet für den Fall der Übermittlung des Pro- gramms auf einem Daten-xxxxxx die einwandfreie Lesbarkeit des Mediums zum Zeitpunkt der Übergabe, gerechnet ab Inbetriebnahme, längstens jedoch während einer Dauer von 18 Monaten nach Lieferung oder Meldung soweit der Versandbereitschaft. Vor- aussetzung dafür ist die fachgerechte, sorgfältige Bedienung des Liefergegenstandes Einsatz durch den AnwenderLizenznehmer unter normalen Betriebsbedingungen und unter Beachtung üblicher Instandhaltungs- oder Wartungs- maßnahmen der Datenverar- beitungsanlage erfolgt. Allfällige Mängel sind innert 10 Kalendertagen nach Entdeckung in Textform zu rügen. Ein Gewährleistungs- anspruch besteht nur, falls der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Dem Verkäufer steht die Xxxx zu, ob er eine Reparatur vornimmt oder einen Ersatzgegenstand liefert. Kann der Xxxxxxxxxx trotz Nachbesserung des Verkäufers nicht beseitigt werden, ist der Käufer berechtigt, nach Ansetzung einer letzten angemessenen Nachbesserungsfrist zur Vertragserfüllung, eine Kaufpreisminderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 5.2 Bei Gebrauchtmaschinen oder -teilen wird die Gewähr- leistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Vor- behalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.3 Sofern Abnahmeprüfungen im Lieferwerk oder am Auf- stellungsort stattfinden, so sind die hierfür geltenden Bedingungen von den Parteien vorgängig in Textform zu vereinbaren. Ohne anderslautende Abrede gilt Die Verantwortung für die AbnahmeprüfungBeschaffung und den Unterhalt einer für den Gebrauch der überlassenen Software geeig- neten Arbeitsumgebung, die im Land Auswahl, die Installation und den Gebrauch sowie die Bedienung der Abnahme bestehende, allgemeine Praxis des betreffenden Industriezweiges. 5.4 Die Gewährleistungsfrist gilt für eine tägliche Betriebszeit von durchschnittlich 8 Stunden. Wird diese überschritten, so verkürzt sich Software und die Gewährleistungsdauer proportional zur Überschreitung, jedoch können 6 Monate nicht unter- schritten werden. 5.5 Der Verkäufer hat nach erfolgter Rüge den Mangel innert angemessener Frist auf eigene Kosten durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung des mangelhaften Gegen- stands zu beheben. Auf Verlangen des Verkäufers stellt der Käufer allenfalls benötigte Hilfe kostenlos zur Verfügung. Sofern nicht die Art des Mangels die Reparatur vor Ort bedingt, hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhaften Gegenstände zur Reparatur oder Ersatzleistung zuzusenden. Mit Zugang des reparierten Gegenstandes (Ersatz- gegenstandes) deren Einsatz erzeugten Resultate liegen ausschließlich beim Käufer, gilt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers als erfüllt. Reparierte Gegenstände unterliegen der ursprünglichen Gewährleistungsdauer. Die Gewährleistungsfrist für ersetzte neue Teile des Liefergegenstandes beträgt 6 Monate, ohne dass die Gewährleistung in Bezug auf den übrigen Liefergegenstand verlängert oder verändert wird. Der ersetzte (mangelhafte) Gegenstand wird auf Verlangen Eigentum des Verkäufers. 5.6 Der Käufer übernimmt auf seine Kosten und Gefahr den Transport der mangelhaften Teile, sowie der reparierten Teile oder Ersatzteile zwischen dem Aufstellungsort und dem Werk des Verkäufers bzw. seines Herstellers. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.7 Nur in Fällen akuter Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr eines grossen Schadens steht dem Käufer das Recht zu, innerhalb der Gewährleistungsdauer den Mangel selbst oder durch Dritte zu Lasten des Verkäufers beseitigen zu lassen. Der Verkäufer ist zwingend umgehend und vor Ausführung zu informieren. 5.8 Die gelieferte Software ist mit grösstmöglicher Sorgfalt entwickelt worden und arbeitet im Wesentlichen nach dem entsprechenden Handbuch. Mangelhafte Software wird nach Entscheidung des Verkäufers nachgebessert oder ersetztKunden. Für Software von Dritten (z. B. Microsoft) beschränkt sich den Inhalt und die Sicherung der Datenbanken ist ausschließlich und in jedem Fall der Lizenznehmer verant- wortlich. Jede weitere Haftung, insbesondere die Haftung des Verkäufers auf den Umfang der Sachmangelhaftung des Drittlieferantenfür entgangenen Gewinn, Ge- schäftsunterbrechung, Daten- verlust, andere kommerzielle Schäden, indirekte Schäden und Folgeschäden irgendwelcher Art wird ausdrücklich ausge- schlossen.

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Gewährleistung, Haftung. 5.1 Der Verkäufer sichert attentus stellt sicher, dass die bestimmungsgemässe Funktions- fähigkeit eingesetzten Zeitarbeitnehmer über die erforderliche Qualifikation verfügen. Auf Nachfrage des Liefergegenstandes während einer Dauer von 12 Monaten zuAuftraggebers weist er die Qualifikation nach. attentus gewährleistet einzelvertraglich mit dem Zeitarbeitnehmer, gerechnet ab Inbetriebnahmedass datenschutzrechtliche Vorschriften der Weitergabe solcher Informationen nicht entgegenstehen. attentus, längstens jedoch während einer Dauer von 18 Monaten nach Lieferung deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Zeitarbeitnehmer anlässlich ihrer Tätig- keit bei dem Auftraggeber verursachte Schäden, es sei denn, attentus, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehil- fen fällt ein vorsätzliches oder Meldung der Versandbereitschaftgrob fahrlässiges Auswahlver- schulden zur Last. Vor- aussetzung dafür Im Übrigen ist die fachgerechteHaftung von attentus sowie seiner gesetzli- chen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, sorgfältige Bedienung die auf einer Verletzung des Liefergegenstandes Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit beruhen. Sie gilt sowohl für gesetzli- che als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbeson- dere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermö- gens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet attentus darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, attentus von allen Xxxxxx- xxxx Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem Zeitarbeitnehmer durch den AnwenderAuftraggeber übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Allfällige Mängel sind innert 10 Kalendertagen nach Entdeckung attentus wird den Auftraggeber über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Textform zu rügenKenntnis setzen. Ein Gewährleistungs- anspruch besteht nur, falls der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Dem Verkäufer steht die Xxxx zu, ob er eine Reparatur vornimmt oder einen Ersatzgegenstand liefert. Kann der Xxxxxxxxxx trotz Nachbesserung des Verkäufers nicht beseitigt werden, ist der Käufer berechtigt, nach Ansetzung einer letzten angemessenen Nachbesserungsfrist zur Vertragserfüllung, eine Kaufpreisminderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 5.2 Bei Gebrauchtmaschinen oder -teilen wird die Gewähr- leistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Vor- behalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.3 Sofern Abnahmeprüfungen im Lieferwerk oder am Auf- stellungsort stattfinden, so sind die hierfür geltenden Bedingungen Der Auftraggeber stellt attentus von den Parteien vorgängig in Textform zu vereinbaren. Ohne anderslautende Abrede gilt für die Abnahmeprüfungallen Forderungen frei, die im Land attentus aus einer Verletzung des Auftraggebers der Abnahme bestehendesich aus diesem Vertrag ergebenden Zusicherungen und Verpflichtun- gen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. attentus verpflichtet sich, allgemeine Praxis des betreffenden Industriezweiges. 5.4 Die Gewährleistungsfrist gilt für eine tägliche Betriebszeit von durchschnittlich 8 Stunden. Wird diese überschritten, so verkürzt sich die Gewährleistungsdauer proportional zur Überschreitung, jedoch können 6 Monate nicht unter- schritten werden. 5.5 Der Verkäufer hat nach erfolgter Rüge den Mangel innert angemessener Frist gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf eigene Kosten durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung des mangelhaften Gegen- stands einschlägige Ausschlussfristen zu beheben. Auf Verlangen des Verkäufers stellt der Käufer allenfalls benötigte Hilfe kostenlos zur Verfügung. Sofern nicht die Art des Mangels die Reparatur vor Ort bedingt, hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhaften Gegenstände zur Reparatur oder Ersatzleistung zuzusenden. Mit Zugang des reparierten Gegenstandes (Ersatz- gegenstandes) beim Käufer, gilt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers als erfüllt. Reparierte Gegenstände unterliegen der ursprünglichen Gewährleistungsdauer. Die Gewährleistungsfrist für ersetzte neue Teile des Liefergegenstandes beträgt 6 Monate, ohne dass die Gewährleistung in Bezug auf den übrigen Liefergegenstand verlängert oder verändert wird. Der ersetzte (mangelhafte) Gegenstand wird auf Verlangen Eigentum des Verkäufers. 5.6 Der Käufer übernimmt auf seine Kosten und Gefahr den Transport der mangelhaften Teile, sowie der reparierten Teile oder Ersatzteile zwischen dem Aufstellungsort und dem Werk des Verkäufers bzw. seines Herstellers. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.7 Nur in Fällen akuter Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr eines grossen Schadens steht dem Käufer das Recht zu, innerhalb der Gewährleistungsdauer den Mangel selbst oder durch Dritte zu Lasten des Verkäufers beseitigen zu lassen. Der Verkäufer ist zwingend umgehend und vor Ausführung zu informieren. 5.8 Die gelieferte Software ist mit grösstmöglicher Sorgfalt entwickelt worden und arbeitet im Wesentlichen nach dem entsprechenden Handbuch. Mangelhafte Software wird nach Entscheidung des Verkäufers nachgebessert oder ersetzt. Für Software von Dritten (z. B. Microsoft) beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den Umfang der Sachmangelhaftung des Drittlieferantenberufen.

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Samples: attentus.de

Gewährleistung, Haftung. 5.1 Der Verkäufer sichert die bestimmungsgemässe Funktions- fähigkeit des Liefergegenstandes während einer Dauer Gegen GLP gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von 12 Monaten zugesetzlichen und / oder vertraglichen Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, gerechnet ab Inbetriebnahmesoweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhaltens seitens GLP verursacht wurde. Die Organisation, längstens Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte GLP jedoch während einer Dauer aufgrund besonderer Umstände wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch durch Familienangehörigen von 18 Monaten nach Lieferung GLP) zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Meldung Folgen übernommen werden. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von GLP kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der Versandbereitschaft. Vor- aussetzung dafür ist die fachgerechte, sorgfältige Bedienung des Liefergegenstandes durch den Anwender. Allfällige Mängel sind innert 10 Kalendertagen nach Entdeckung in Textform zu rügenauf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Gewährleistungs- anspruch Anspruch darauf besteht nurjedoch nicht. GLP haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten oder digitalen Fotos. Für Schäden, falls der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hatdie durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet GLP keinen Ersatz. Dem Verkäufer steht die Xxxx zu, ob er eine Reparatur vornimmt oder einen Ersatzgegenstand liefert. Kann der Xxxxxxxxxx trotz Nachbesserung des Verkäufers nicht beseitigt werden, GLP ist der Käufer berechtigt, nach Ansetzung einer letzten angemessenen Nachbesserungsfrist zur VertragserfüllungFremdlabore, eine Kaufpreisminderung Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien zu verlangen beauftragen. GLP ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder vom Vertrag zurückzutretenmittels Fremdleistung zu erbringen. 5.2 Bei Gebrauchtmaschinen GLP haftet nur für eigenes Verschulden und für vorsätzliches oder -teilen wird die Gewähr- leistung, soweit gesetzlich zulässig, grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Vor- behalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.3 Sofern Abnahmeprüfungen GLP haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Lieferwerk Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf der Vorder-oder am Auf- stellungsort stattfindenRückseite von Fotobüchern übernimmt GLP keine Haftung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Beanstandungen, so gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos schriftlich bei GLP geltend zu machen. Danach gelten die hierfür geltenden Bedingungen von den Parteien vorgängig in Textform zu vereinbarenFotos als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Ohne anderslautende Abrede gilt für die AbnahmeprüfungTechnisch einwandfreie Fotos, die im Land wegen unterschiedlicher Ansichten über die künsterliche Gestaltung durch GLP beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Abnahme bestehendeVorlage oder der Erstbilder ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, allgemeine Praxis die aus einer digitalen Datei entstehen. Dies ist kein Fehler des betreffenden Industriezweiges. 5.4 Die Gewährleistungsfrist gilt für Werkes und eine tägliche Betriebszeit von durchschnittlich 8 Stunden. Wird diese überschritten, so verkürzt sich die Gewährleistungsdauer proportional zur Überschreitung, jedoch können 6 Monate Reklamation ist hierdurch nicht unter- schritten werden. 5.5 Der Verkäufer hat nach erfolgter Rüge den Mangel innert angemessener Frist auf eigene Kosten durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung des mangelhaften Gegen- stands zu beheben. Auf Verlangen des Verkäufers stellt der Käufer allenfalls benötigte Hilfe kostenlos zur Verfügung. Sofern nicht die Art des Mangels die Reparatur vor Ort bedingt, hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhaften Gegenstände zur Reparatur oder Ersatzleistung zuzusenden. Mit Zugang des reparierten Gegenstandes (Ersatz- gegenstandes) beim Käufer, gilt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers als erfüllt. Reparierte Gegenstände unterliegen der ursprünglichen Gewährleistungsdauer. Die Gewährleistungsfrist für ersetzte neue Teile des Liefergegenstandes beträgt 6 Monate, ohne dass die Gewährleistung in Bezug auf den übrigen Liefergegenstand verlängert oder verändert wird. Der ersetzte (mangelhafte) Gegenstand wird auf Verlangen Eigentum des Verkäufers. 5.6 Der Käufer übernimmt auf seine Kosten und Gefahr den Transport der mangelhaften Teile, sowie der reparierten Teile oder Ersatzteile zwischen dem Aufstellungsort und dem Werk des Verkäufers bzw. seines Herstellers. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.7 Nur in Fällen akuter Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr eines grossen Schadens steht dem Käufer das Recht zu, innerhalb der Gewährleistungsdauer den Mangel selbst oder durch Dritte zu Lasten des Verkäufers beseitigen zu lassen. Der Verkäufer ist zwingend umgehend und vor Ausführung zu informieren. 5.8 Die gelieferte Software ist mit grösstmöglicher Sorgfalt entwickelt worden und arbeitet im Wesentlichen nach dem entsprechenden Handbuch. Mangelhafte Software wird nach Entscheidung des Verkäufers nachgebessert oder ersetzt. Für Software von Dritten (z. B. Microsoft) beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den Umfang der Sachmangelhaftung des Drittlieferantenberechtigt.

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Samples: www.gloomylight.de

Gewährleistung, Haftung. 5.1 Der Verkäufer sichert Erbringt die bestimmungsgemässe Funktions- fähigkeit des Liefergegenstandes während einer Dauer von 12 Monaten Zoo Hannover gGmbH eine ihr nach dem Vertrag obliegende Leistung mangel- haft, steht dem Kunden ein Anspruch auf Nacherfüllung zu. Ist eine Nacherfüllung aufgrund der Eigenart der mangelhaften Leistung nicht möglich oder verweigert die Zoo Hannover gGmbH aufgrund unverhältnismäßiger Kosten die Nacherfüllung oder schlägt die Nach- erfüllung auch im zweiten Versuch fehl, gerechnet ab Inbetriebnahme, längstens jedoch während einer Dauer von 18 Monaten so kann der Kunde nach Lieferung oder Meldung der Versandbereitschaft. Vor- aussetzung dafür ist die fachgerechte, sorgfältige Bedienung des Liefergegenstandes durch den Anwender. Allfällige Mängel sind innert 10 Kalendertagen nach Entdeckung in Textform zu rügen. Ein Gewährleistungs- anspruch besteht nur, falls der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Dem Verkäufer steht die seiner Xxxx zu, ob er eine Reparatur vornimmt oder einen Ersatzgegenstand liefert. Kann der Xxxxxxxxxx trotz Nachbesserung des Verkäufers nicht beseitigt werden, ist der Käufer berechtigt, nach Ansetzung einer letzten angemessenen Nachbesserungsfrist zur Vertragserfüllung, eine Kaufpreisminderung zu verlangen das Entgelt mindern oder vom Vertrag zurückzutretenzurücktreten. 5.2 Bei Gebrauchtmaschinen Ein Rücktritt wegen Mängel der Mietsache ist je- doch nur möglich, wenn diese so schwerwiegend ist, dass sie einer Nichtgewährung des Gebrauchs gleichkommen. Für Verlust, Untergang oder -teilen wird Beschädigung der vom Kunden oder Teilnehmern an dessen Veranstaltung mitgebrachten Gegenständen, Sachen oder Garderobe, haftet die Gewähr- leistungZoo Han- nover gGmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Versicherung dieser Sachen obliegt dem Kunden. Ein etwaiger dem Kunden zustehender Anspruch erlischt, soweit gesetzlich zulässigwenn nicht der Kunde unverzüglich, ausgeschlossennachdem er von dem Verlust, der Zerstörung der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, der Zoo Hannover gGmbH Anzeige macht. Vor- behalten bleiben abweichende Vereinbarungen Im Übrigen haftet die Zoo Hannover gGmbH bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen nur in TextformHöhe des nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. 5.3 Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetz- lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haftet die Zoo Hannover gGmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Erbringung der Leistung, es sei denn, es liegt ein der Zoo Hannover gGmbH zurechenbares grobes Verschulden vor. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Zoo Hannover gGmbH zure- chenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder beim Verlust des Lebens des Kunden. Sofern Abnahmeprüfungen im Lieferwerk oder am Auf- stellungsort stattfinden, so sind die hierfür geltenden Bedingungen von den Parteien vorgängig in Textform zu vereinbaren. Ohne anderslautende Abrede gilt für die AbnahmeprüfungLeistungen, die im Land der Abnahme bestehende, allgemeine Praxis des betreffenden Industriezweiges. 5.4 Die Gewährleistungsfrist gilt für eine tägliche Betriebszeit von durchschnittlich 8 Stunden. Wird diese überschritten, so verkürzt sich die Gewährleistungsdauer proportional zur Überschreitung, jedoch können 6 Monate nicht unter- schritten werden. 5.5 Der Verkäufer hat nach erfolgter Rüge den Mangel innert angemessener Frist auf eigene Kosten durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung des mangelhaften Gegen- stands zu beheben. Auf Verlangen des Verkäufers stellt der Käufer allenfalls benötigte Hilfe kostenlos zur Verfügung. Sofern nicht die Art des Mangels die Reparatur vor Ort bedingt, hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhaften Gegenstände zur Reparatur oder Ersatzleistung zuzusenden. Mit Zugang des reparierten Gegenstandes (Ersatz- gegenstandes) beim Käufer, gilt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers als erfüllt. Reparierte Gegenstände unterliegen der ursprünglichen Gewährleistungsdauer. Die Gewährleistungsfrist für ersetzte neue Teile des Liefergegenstandes beträgt 6 Monate, ohne dass die Gewährleistung in Bezug auf den übrigen Liefergegenstand verlängert oder verändert wird. Der ersetzte (mangelhafte) Gegenstand wird auf Verlangen Eigentum des Verkäufers. 5.6 Der Käufer übernimmt auf seine Kosten und Gefahr den Transport der mangelhaften Teile, sowie der reparierten Teile oder Ersatzteile zwischen dem Aufstellungsort und dem Werk des Verkäufers bzw. seines Herstellers. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.7 Nur in Fällen akuter Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr eines grossen Schadens steht dem Käufer das Recht zu, innerhalb der Gewährleistungsdauer den Mangel selbst oder durch Dritte zu Lasten erbringen sind, entfallen und dies nicht von der Zoo Hannover gGmbH zu vertreten ist, sind Ansprüche des Verkäufers beseitigen zu lassenKunden beschränkt auf die Rückzah- lung eines etwaigen, ausschließlich auf die Fremdleistung bezogenen Preises (z.B. Eintritt); dem Kunden stehen keine Ansprüche auf Schadensersatz zu. Der Verkäufer ist zwingend umgehend und vor Ausführung zu informieren. 5.8 Die gelieferte Software ist mit grösstmöglicher Sorgfalt entwickelt worden und arbeitet im Wesentlichen nach dem entsprechenden Handbuch. Mangelhafte Software wird nach Entscheidung des Verkäufers nachgebessert oder ersetzt. Für Software von Etwaige Schadensersatzan- sprüche der Zoo Hannover gGmbH gegen den Dritten (z. B. Microsoft) beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf werden an den Umfang der Sachmangelhaftung des DrittlieferantenKunden abgetreten.

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Gewährleistung, Haftung. 5.1 Gegen AM gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens AM verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Gesellschafter von AM) AM zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von AM kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. AM haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Xxxxxxx, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet AM keinen Ersatz. AM ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. AM ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. AM haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. AM haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt AM keine Haftung. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Verkäufer sichert Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die bestimmungsgemässe Funktions- fähigkeit Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann AM hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen. Sollte die gelieferte Xxxx einen Fehler haben, so ist sie an AM zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendungmussandieunter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. Diese lautet: Xxxxxxxxx Xxxxx, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx AM wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Liefergegenstandes während einer Dauer von 12 Monaten zuFehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Inbetriebnahme, längstens jedoch während einer Dauer Lieferung. Die Abtretung von 18 Monaten nach Lieferung oder Meldung der Versandbereitschaft. Vor- aussetzung dafür Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist die fachgerechte, sorgfältige Bedienung des Liefergegenstandes durch den Anwender. Allfällige Mängel sind innert 10 Kalendertagen nach Entdeckung in Textform zu rügen. Ein Gewährleistungs- anspruch besteht nur, falls der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Dem Verkäufer steht die Xxxx zu, ob er eine Reparatur vornimmt oder einen Ersatzgegenstand liefert. Kann der Xxxxxxxxxx trotz Nachbesserung des Verkäufers nicht beseitigt werden, ist der Käufer berechtigt, nach Ansetzung einer letzten angemessenen Nachbesserungsfrist zur Vertragserfüllung, eine Kaufpreisminderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 5.2 Bei Gebrauchtmaschinen oder -teilen wird die Gewähr- leistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Vor- behalten bleiben abweichende Vereinbarungen in TextformBeanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. 5.3 Sofern Abnahmeprüfungen im Lieferwerk oder am Auf- stellungsort stattfinden, so sind des Werkes schriftlich bei AM geltend zu machen. Danach gelten die hierfür geltenden Bedingungen von den Parteien vorgängig in Textform zu vereinbarenFotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Ohne anderslautende Abrede gilt für die AbnahmeprüfungTechnisch einwandfreie Fotos, die im Land wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch AM beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Abnahme bestehendeVorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, allgemeine Praxis die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des betreffenden IndustriezweigesWerkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 5.4 Die Gewährleistungsfrist gilt Liefertermine für eine tägliche Betriebszeit Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von durchschnittlich 8 StundenAM bestätigt worden sind. Wird diese überschritten, so verkürzt sich die Gewährleistungsdauer proportional zur Überschreitung, jedoch können 6 Monate nicht unter- schritten werden. 5.5 Der Verkäufer hat nach erfolgter Rüge den Mangel innert angemessener Frist auf eigene Kosten durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung des mangelhaften Gegen- stands zu beheben. Auf Verlangen des Verkäufers stellt der Käufer allenfalls benötigte Hilfe kostenlos zur Verfügung. Sofern nicht die Art des Mangels die Reparatur vor Ort bedingt, hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhaften Gegenstände zur Reparatur oder Ersatzleistung zuzusenden. Mit Zugang des reparierten Gegenstandes (Ersatz- gegenstandes) beim Käufer, gilt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers als erfüllt. Reparierte Gegenstände unterliegen der ursprünglichen Gewährleistungsdauer. Die Gewährleistungsfrist AM haftet für ersetzte neue Teile des Liefergegenstandes beträgt 6 Monate, ohne dass die Gewährleistung in Bezug auf den übrigen Liefergegenstand verlängert oder verändert wird. Der ersetzte (mangelhafte) Gegenstand wird auf Verlangen Eigentum des Verkäufers. 5.6 Der Käufer übernimmt auf seine Kosten Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und Gefahr den Transport der mangelhaften Teile, sowie der reparierten Teile oder Ersatzteile zwischen dem Aufstellungsort und dem Werk des Verkäufers bzw. seines Herstellers. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.7 Nur in Fällen akuter Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr eines grossen Schadens steht dem Käufer das Recht zu, innerhalb der Gewährleistungsdauer den Mangel selbst oder durch Dritte zu Lasten des Verkäufers beseitigen zu lassen. Der Verkäufer ist zwingend umgehend und vor Ausführung zu informieren. 5.8 Die gelieferte Software ist mit grösstmöglicher Sorgfalt entwickelt worden und arbeitet im Wesentlichen nach dem entsprechenden Handbuch. Mangelhafte Software wird nach Entscheidung des Verkäufers nachgebessert oder ersetzt. Für Software von Dritten (z. B. Microsoft) beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den Umfang der Sachmangelhaftung des Drittlieferantengrober Fahrlässigkeit.

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Gewährleistung, Haftung. 5.1 Der Verkäufer sichert die bestimmungsgemässe Funktions- fähigkeit des Liefergegenstandes während einer Dauer Soweit ein von 12 Monaten zuder Fa. Kury zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, gerechnet ab Inbetriebnahme, längstens jedoch während einer Dauer von 18 Monaten nach Lieferung oder Meldung der Versandbereitschaft. Vor- aussetzung dafür ist die fachgerechteFa. Kury unter Ausschluss der Rechte des Kunden vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis herab zu setzen, sorgfältige Bedienung zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, daß die Fa. Kury auf Grund gesetzlicher Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat der Fa. Kury eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.Die Nacherfüllung kann nach Xxxx des Liefergegenstandes Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den AnwenderKunden ausgeschlossen. Allfällige Mängel sind innert 10 Kalendertagen Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach Entdeckung in Textform seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Kunde zu rügenden nachfolgenden Bedingungen erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Ein Gewährleistungs- anspruch besteht Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Die Fa. Kury haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihre Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Fa. Kury, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Fa. Kury bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder der Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Fa. Kury allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Die Fa. Kury haftet jedoch nur, falls soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hatFa. Dem Verkäufer steht Kury ist ohne Rücksicht auf die Xxxx zu, ob er eine Reparatur vornimmt oder einen Ersatzgegenstand liefert. Kann der Xxxxxxxxxx trotz Nachbesserung Rechtsnatur des Verkäufers nicht beseitigt werden, ist der Käufer berechtigt, nach Ansetzung einer letzten angemessenen Nachbesserungsfrist zur Vertragserfüllung, eine Kaufpreisminderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 5.2 Bei Gebrauchtmaschinen oder -teilen wird die Gewähr- leistung, soweit gesetzlich zulässig, geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Vor- behalten bleiben abweichende Vereinbarungen in TextformSoweit die Haftung der Fa. 5.3 Sofern Abnahmeprüfungen im Lieferwerk Kury ausgeschlossen oder am Auf- stellungsort stattfindenbeschränkt ist, so sind die hierfür geltenden Bedingungen von den Parteien vorgängig in Textform zu vereinbaren. Ohne anderslautende Abrede gilt dies auch für die Abnahmeprüfungpersönliche Haftung ihrer Angestellten, die im Land der Abnahme bestehendeArbeitnehmer, allgemeine Praxis des betreffenden Industriezweiges. 5.4 Die Gewährleistungsfrist gilt für eine tägliche Betriebszeit von durchschnittlich 8 Stunden. Wird diese überschrittenMitarbeiter, so verkürzt sich die Gewährleistungsdauer proportional zur Überschreitung, jedoch können 6 Monate nicht unter- schritten werden. 5.5 Der Verkäufer hat nach erfolgter Rüge den Mangel innert angemessener Frist auf eigene Kosten durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung des mangelhaften Gegen- stands zu beheben. Auf Verlangen des Verkäufers stellt der Käufer allenfalls benötigte Hilfe kostenlos zur Verfügung. Sofern nicht die Art des Mangels die Reparatur vor Ort bedingt, hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhaften Gegenstände zur Reparatur oder Ersatzleistung zuzusenden. Mit Zugang des reparierten Gegenstandes (Ersatz- gegenstandes) beim Käufer, gilt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers als erfüllt. Reparierte Gegenstände unterliegen der ursprünglichen Gewährleistungsdauer. Die Gewährleistungsfrist für ersetzte neue Teile des Liefergegenstandes beträgt 6 Monate, ohne dass die Gewährleistung in Bezug auf den übrigen Liefergegenstand verlängert oder verändert wird. Der ersetzte (mangelhafte) Gegenstand wird auf Verlangen Eigentum des Verkäufers. 5.6 Der Käufer übernimmt auf seine Kosten Vertreter und Gefahr den Transport der mangelhaften Teile, sowie der reparierten Teile oder Ersatzteile zwischen dem Aufstellungsort und dem Werk des Verkäufers bzw. seines Herstellers. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.7 Nur in Fällen akuter Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr eines grossen Schadens steht dem Käufer das Recht zu, innerhalb der Gewährleistungsdauer den Mangel selbst oder durch Dritte zu Lasten des Verkäufers beseitigen zu lassen. Der Verkäufer ist zwingend umgehend und vor Ausführung zu informieren. 5.8 Die gelieferte Software ist mit grösstmöglicher Sorgfalt entwickelt worden und arbeitet im Wesentlichen nach dem entsprechenden Handbuch. Mangelhafte Software wird nach Entscheidung des Verkäufers nachgebessert oder ersetzt. Für Software von Dritten (z. B. Microsoft) beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den Umfang der Sachmangelhaftung des DrittlieferantenErfüllungsgehilfen.

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Gewährleistung, Haftung. 5.1 Der Auf Bildverstärkerröhren gilt lediglich 1 Jahr Garantie, Leuchtmittel sind von der Garantie ausgeschlossen. Soweit ein von dem Verkäufer sichert die bestimmungsgemässe Funktions- fähigkeit des Liefergegenstandes während einer Dauer von 12 Monaten zu, gerechnet ab Inbetriebnahme, längstens jedoch während einer Dauer von 18 Monaten nach Lieferung oder Meldung zu vertretender Mangel an der Versandbereitschaft. Vor- aussetzung dafür ist die fachgerechte, sorgfältige Bedienung des Liefergegenstandes durch den Anwender. Allfällige Mängel sind innert 10 Kalendertagen nach Entdeckung in Textform zu rügen. Ein Gewährleistungs- anspruch besteht nur, falls der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Dem Verkäufer steht die Xxxx zu, ob er eine Reparatur vornimmt oder einen Ersatzgegenstand liefert. Kann der Xxxxxxxxxx trotz Nachbesserung des Verkäufers nicht beseitigt werdenWare vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer auf Grund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer berechtigthat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann der Xxxx des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach Ansetzung einer letzten angemessenen Nachbesserungsfrist zur Vertragserfüllung, eine Kaufpreisminderung zu seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zurückzutretenerklären. 5.2 Bei Gebrauchtmaschinen oder -teilen wird die Gewähr- leistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Vor- behalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.3 Sofern Abnahmeprüfungen im Lieferwerk oder am Auf- stellungsort stattfinden, so sind die hierfür geltenden Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen von den Parteien vorgängig in Textform zu vereinbaren. Ohne anderslautende Abrede gilt für die Abnahmeprüfung, die im Land der Abnahme bestehende, allgemeine Praxis wegen des betreffenden Industriezweiges. 5.4 Die Gewährleistungsfrist gilt für eine tägliche Betriebszeit von durchschnittlich 8 Stunden. Wird diese überschritten, so verkürzt sich die Gewährleistungsdauer proportional zur Überschreitung, jedoch können 6 Monate nicht unter- schritten werden. 5.5 Der Verkäufer hat nach erfolgter Rüge den Mangel innert angemessener Frist auf eigene Kosten durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung des mangelhaften Gegen- stands zu beheben. Auf Verlangen des Verkäufers stellt Mangels kann der Käufer allenfalls benötigte Hilfe kostenlos erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Verfügung. Sofern nicht die Art des Mangels die Reparatur vor Ort bedingt, hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhaften Gegenstände zur Reparatur oder Ersatzleistung zuzusenden. Mit Zugang des reparierten Gegenstandes (Ersatz- gegenstandes) beim Käufer, gilt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers als erfüllt. Reparierte Gegenstände unterliegen der ursprünglichen Gewährleistungsdauer. Die Gewährleistungsfrist für ersetzte neue Teile des Liefergegenstandes beträgt 6 Monate, ohne dass die Gewährleistung in Bezug auf Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den übrigen Liefergegenstand verlängert oder verändert wird. Der ersetzte (mangelhafte) Gegenstand wird auf Verlangen Eigentum des Verkäufers. 5.6 Der Käufer übernimmt auf seine Kosten und Gefahr den Transport der mangelhaften Teile, sowie der reparierten Teile oder Ersatzteile zwischen dem Aufstellungsort und dem Werk des Verkäufers bzw. seines Herstellers. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.7 Nur in Fällen akuter Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr eines grossen Schadens steht dem Käufer das Recht zu, innerhalb der Gewährleistungsdauer den Mangel selbst oder durch Dritte zu Lasten des Verkäufers beseitigen zu lassennachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Der Verkäufer ist zwingend umgehend haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und vor Ausführung zu informierenGesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung, nachdem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. 5.8 Die gelieferte Software ist Soweit der Verkäufer bzgl. der Ware der Teile derselben eine Beschaffenheits- und /oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen oder eine Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit grösstmöglicher Sorgfalt entwickelt worden dem Vertrag verbunden und arbeitet im Wesentlichen nach dem entsprechenden Handbuchvorhersehbar sind. Mangelhafte Software wird nach Entscheidung Eine weitergehende Haftung des Verkäufers nachgebessert ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder ersetzt. Für Software von Dritten (z. B. Microsoft) beschränkt sich Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung, hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers auf den Umfang der Sachmangelhaftung gem. Ziff. 3 c) dieses Vertrages. Soweit die Haftung des DrittlieferantenVerkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

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Gewährleistung, Haftung. 5.1 Gegen DNP gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Ver- letzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsab- schluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzli- ches Verhalten seitens DNP verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelt- einflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von DNP) DNP zu dem ver- einbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von DNP kommen, bemühen sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. DNP haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet DNP keinen Ersatz. DNP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. DNP ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Per- sonals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. DNP haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhal- ten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. DNP haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantie- leistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der DNP keine Haftung. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Verkäufer sichert Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die bestimmungsgemässe Funktions- fähigkeit Rücksen- dung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann DNP hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen. Sollte die gelieferte Xxxx einen Fehler haben, so ist sie an DNP zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. Diese lautet: Xxxx & Macke GbR Xxxxxxxx 00 xx 00000 Xxx Xxxxxxxxxx xx Xxxx DNP wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Liefergegenstandes während einer Dauer von 12 Monaten zuFehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Inbetriebnahme, längstens jedoch während einer Dauer Lie- ferung. Die Abtretung von 18 Monaten nach Lieferung oder Meldung der Versandbereitschaft. Vor- aussetzung dafür Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist die fachgerechte, sorgfältige Bedienung des Liefergegenstandes durch den Anwender. Allfällige Mängel sind innert 10 Kalendertagen nach Entdeckung in Textform zu rügen. Ein Gewährleistungs- anspruch besteht nur, falls der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Dem Verkäufer steht die Xxxx zu, ob er eine Reparatur vornimmt oder einen Ersatzgegenstand liefert. Kann der Xxxxxxxxxx trotz Nachbesserung des Verkäufers nicht beseitigt werden, ist der Käufer berechtigt, nach Ansetzung einer letzten angemessenen Nachbesserungsfrist zur Vertragserfüllung, eine Kaufpreisminderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 5.2 Bei Gebrauchtmaschinen oder -teilen wird die Gewähr- leistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Vor- behalten bleiben abweichende Vereinbarungen in TextformBeanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. 5.3 Sofern Abnahmeprüfungen im Lieferwerk oder am Auf- stellungsort stattfinden, so sind des Werkes schriftlich bei DNP geltend zu machen. Danach gelten die hierfür geltenden Bedingungen von den Parteien vorgängig in Textform zu vereinbarenFotos als vertragsge- mäß und mängelfrei abgenommen. Ohne anderslautende Abrede gilt für die AbnahmeprüfungTechnisch einwandfreie Fotos, die im Land wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch DNP beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen ge- genüber der Abnahme bestehendeVorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzü- gen und Drucken jeder Art auftreten, allgemeine Praxis die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des betreffenden IndustriezweigesWerkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 5.4 Die Gewährleistungsfrist gilt Liefertermine für eine tägliche Betriebszeit Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von durchschnittlich 8 StundenDNP bestätigt wor- den sind. Wird diese überschritten, so verkürzt sich die Gewährleistungsdauer proportional zur Überschreitung, jedoch können 6 Monate nicht unter- schritten werden. 5.5 Der Verkäufer hat nach erfolgter Rüge den Mangel innert angemessener Frist auf eigene Kosten durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung des mangelhaften Gegen- stands zu beheben. Auf Verlangen des Verkäufers stellt der Käufer allenfalls benötigte Hilfe kostenlos zur Verfügung. Sofern nicht die Art des Mangels die Reparatur vor Ort bedingt, hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhaften Gegenstände zur Reparatur oder Ersatzleistung zuzusenden. Mit Zugang des reparierten Gegenstandes (Ersatz- gegenstandes) beim Käufer, gilt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers als erfüllt. Reparierte Gegenstände unterliegen der ursprünglichen Gewährleistungsdauer. Die Gewährleistungsfrist DNP haftet für ersetzte neue Teile des Liefergegenstandes beträgt 6 Monate, ohne dass die Gewährleistung in Bezug auf den übrigen Liefergegenstand verlängert oder verändert wird. Der ersetzte (mangelhafte) Gegenstand wird auf Verlangen Eigentum des Verkäufers. 5.6 Der Käufer übernimmt auf seine Kosten Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und Gefahr den Transport der mangelhaften Teile, sowie der reparierten Teile oder Ersatzteile zwischen dem Aufstellungsort und dem Werk des Verkäufers bzw. seines Herstellers. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 5.7 Nur in Fällen akuter Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr eines grossen Schadens steht dem Käufer das Recht zu, innerhalb der Gewährleistungsdauer den Mangel selbst oder durch Dritte zu Lasten des Verkäufers beseitigen zu lassen. Der Verkäufer ist zwingend umgehend und vor Ausführung zu informieren. 5.8 Die gelieferte Software ist mit grösstmöglicher Sorgfalt entwickelt worden und arbeitet im Wesentlichen nach dem entsprechenden Handbuch. Mangelhafte Software wird nach Entscheidung des Verkäufers nachgebessert oder ersetzt. Für Software von Dritten (z. B. Microsoft) beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den Umfang der Sachmangelhaftung des Drittlieferantengrober Fahrlässigkeit.

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