Common use of Gewährleistung Clause in Contracts

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet seinBitHawk garantiert, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu herdass die Produkte in funktionstüchtigem Zustand gemäss den vom Hersteller spezifizierten Angaben geliefert werden. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder BitHawk haftet ausserdem für die Tauglichkeit zu der Produkte zum vorausgesetzten Gebrauch. BitHawk garantiert jedoch nicht die Funktionalität der Produkte innerhalb ei- nes Informatiksystems oder mit einer bestimmten Applikation. BitHawk bietet dem Kunden die gleichen Garantie- und Gewährleistungen, die sie von den Herstellern bzw. Lieferanten erhält. Darüber hinausgehende Garantieleistungen müssen mit BitHawk schriftlich vereinbart werden. Unter Vorbehalt der Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. Lieferanten beschränkt sich die Gewährleistung in jedem Fall – nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat Xxxx von BitHawk – auf Nachbesserung oder Auswechslung der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts defekten Produkte und gilt nur, wenn sich die Produkte in der objektive Sinn Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verblei- ben. Wandelung und Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, sofern diese Rechtsbehelfe mit dem Kunden nicht vereinbart wurden. Die Gewährleistung ist in jedem Fall ausgeschlossen für Mängel, denen eine der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezogfolgenden Ursachen zugrunde liegt: a. unzulängliche Wartung, insbesondere durch Nicht-BitHawk-Personal; b. Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften; oder c. übermässige Beanspruchung oder Verwendung; oder d. zweckwidrige Benutzung der Produkte; oder e. Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör oder falsches An- und Zusammenschliessen von Gerätekomponenten; oder x. Xxxxxxxxxxx; oder g. Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Für andere Behandlung, Lagerung oder Aufstellung oder unberechtigte Eingriffe durch den Mangel Kunden oder Drittpersonen; oder h. unberechtigte Eingriffe durch den Kunden oder Drittpersonen; oder i. nicht von BitHawk vorgenommene Änderungen oder Reparaturversu- che; oder j. nicht reproduzierbare Softwarefehler; oder k. äussere Einwirkungen, insbesondere höhere Gewalt (Ziffer 6 Force Ma- jeure), Blitzschlag, Spannungsschwankungen, Naturgewalten sowie andere Gründe, welche weder von BitHawk noch vom Hersteller bzw. Lieferanten zu vertreten sind. Während Reparaturzeiten, Ausbesserungen etc. besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät, sofern nicht anders vereinbart. Vom Hersteller bzw. Lieferan- ten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn Mehr- kosten in der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeAbwicklung allfälliger Gewährleistungsansprüche oder Garan- tieleistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 6.1 CSV leistet für erkennbare und verborgene Mängel und für das Werk mit einem Mangel behaftet seinFehlen zugesicher- ter Eigenschaften innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tage des Eingangs der Produkte am Bestimmungsort ausschließlich in der Weise Gewähr, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nachdass CSV unent- geltlich mangelfreie Produkte nachliefert. 6.2 Andere Ansprüche des Kunden wegen erkennbarer oder verborgener Mängel oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, liefert neu insbesondere Minderung oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen Schadenser- satz, und zwar wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen; dies gilt nicht, kann wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten Geschäftsführung von CSV oder Minderung verlangenseiner leitenden Angestellten oder auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. 6.3 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind beim Empfang der Produkte, spätes- tens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich geltend zu machen. Der Rücktritt Abweichungen der auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen sind beim Empfang der Produkte schriftlich geltend zu machen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach der Entde- ckung, spätestens jedoch 2 Werktage nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist eine Haftung von CSV wegen dieser Mängel ausgeschlossen. 6.4 Werden die Produkte seitens des Kunden oder von Dritten nach der Lieferung nicht frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert, haftet CSV für die sich hieraus ergebenden Mängel nicht. 6.5 Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Mangel den Wert Kunde die gelieferten Produkte verän- dert, unsachgemäß behandelt oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertverarbeitet. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein Für von CSV gelieferte fremde Erzeug- nisse haftet CSV ausschließlich in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.dUmfange, in dem CSVs Zulieferanten die Gewähr CSV gegenüber übernehmen und erfüllen. CSV ist berechtigt, seine Gewähr- leistungsansprüche gegenüber seinen Zulieferanten dem Kunden abzutreten und CSV dadurch von seiner eigenen Gewährleistungspflicht zu befreien. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen478 BGB bleibt unberührt. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen11.1. Der Rücktritt Lieferant leistet Gewähr für die bestell- bzw. lieferabrufkonforme, vollständige und mangelfreie Ausführung des Liefer- und Leistungsumfanges, insbesondere für die gewöhnlich vorausgesetzten und allenfalls zugesicherten, in öffentlichen Äußerungen erwähnten, proben- oder mustergemäßen Eigenschaften sowie für die Einhaltung aller einschlägigen, am Bestimmungsort und/oder für die von TGW bekannt gegebenen Absatzmärkte gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften der Lieferungen und/oder sonstigen Leistungen. Der Lieferant hat TGW nachweislich auf alle Risiken aufmerksam zu machen, die mit dem Liefer- und Leistungsumfang üblicherweise verbunden sind. Der Lieferant haftet in gleicher Weise für die von ihm gelieferten, von ihm aber nicht selbst erzeugten Waren und Bestandteile bzw. die erbrachten Leistungen. 11.2. Die Gewährleistung endet nach der Gewährleistung für die gesamte Anlage, in der die Ware oder Leistung des Lieferanten eingebracht ist, frühestens jedoch 36 Monate nach Übernahme der Lieferung oder Leistung. Schadenersatzrechtliche Fristen werden dadurch nicht verändert. 11.3. TGW ist ausgeschlossennicht verpflichtet, wenn der Mangel den Wert die Ware zu untersuchen und allfällige Mängel (auch Quantitätsmängel) zu rügen; die Geltung des §377 HGB wird hiermit ausdrücklich abbedungen. 11.4. TGW ist nach eigener Xxxx berechtigt, vom Lieferanten auf dessen Kosten und Gefahr die Mängelbehebung durch Verbesserung (Reparatur, Nachtrag des Fehlenden) und/oder Austausch kurzfristig zu verlangen bzw. Preisminderung geltend zu machen oder die Tauglichkeit Waren an den Lieferanten auf dessen Kosten zurückzusenden und die Wandlung zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich minderterklären oder Mängel oder nicht erbrachte bzw. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Rechtmangelhafte Leistungen selbst oder durch Dritte auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zu beheben, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenerbringen oder beheben bzw. erbringen zu lassen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes11.5. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossender Inanspruchnahme aus dem Titel der Gewährleistung trifft den Lieferanten während der gesamten Gewährleistungsfrist die Beweislast, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden gewesen ist. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich11.6. Im Fall des Vorliegens eines versteckten Mangels beginnt die Gewährleistungsfrist erst mit objektiver Erkennbarkeit des Mangels zu laufen. Bei üblicherweise bis zur Verwendung verpackt belassenen Waren gelten Mängel, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestelltdie erst bei Entnahme aus der Verpackung sichtbar werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommenversteckte Mängel. 11.7. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel von Mängeln, welcher Art auch immer, ist der Auftraggeber nicht TGW jedenfalls berechtigt, die Abnahme zu verweigernden gesamten aushaftenden Kaufpreis bzw. Werklohn bis zur vollständigen Mängelbehebung zurückzubehalten.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem 17.1 Soweit die Leistung trotz größter Sorgfalt einen Mangel behaftet seinaufweist, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird der AN, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach seiner Xxxx entweder nachzunächst nur nachbessern oder Ersatz liefern. Die Nacherfüllung ist nach er- folglosem Ablauf einer vom AG gesetzten angemessenen Frist, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit in- nerhalb derer der AN eine der Art des Mangels, seiner Komplexität und den gewählten Maßnahmen nichtsonstigen Umständen angemessene Anzahl von Nachbes- serungsversuchen zusteht, kann fehlgeschlagen. 17.2 Die Nacherfüllung gilt in den Fällen des Unvermögens zur Fehlerbe- seitigung, der Auftraggeber Unzumutbarkeit, der unberechtigten Verweigerung und der ungebührenden Verzögerung als erfolglos und mithin fehl- geschlagen. 17.3 Nach fehlgeschlagener Nacherfüllung ist der AG berechtigt vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert Ver- trag zurückzutreten oder die Tauglichkeit Vergütung zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertmindern. In diesem Fall hat Ist eine Bauleis- tung Gegenstand der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestelltMängelhaftung, so ist der Auftraggeber verpflichtetRücktritt vom Ver- trag ausgeschlossen. Der AG darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten Vergütung durchsetzen. 17.4 Mängelansprüche und eine sich daraus ergebende Haftung des AN sind insbesondere ausgeschlossen, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen soweit Mängel – zu übermittelnund damit zu- sammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf ⮚ fehlerhaftem Material, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf ⮚ fehlerhafter Konstruktion, ⮚ mangelhafter Ausführung ⮚ fehlerhaften Herstellungsstoffen oder soweit geschuldet, mangelhafter Bedienungsanleitung beru- hen. 17.5 Insbesondere ist die Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb die sich hieraus ergebende Haftung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen bei ⮚ nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaf- fenheit, ⮚ nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, ⮚ fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung nach Gefahrüber- gang und deren Folgen, ⮚ übermäßiger Beanspruchung und den daraus entstehenden Folgen, ⮚ chemischen, physikalischen, elektromechanischen oder elekt- rolytischen Einflüssen, die nicht der Leistungsbeschreibung oder der jeweils spezifischen Systemübersicht oder den herstel- lerseits vorgesehenen durchschnittlichen Standardeinflüssen entsprechen und deren Folgen, ⮚ nicht reproduzierbaren Softwarefehlern und ⮚ bei vom AG oder von Dritten unsachgemäßen Änderungen, Nachbesserungen oder Instandhaltungsarbeiten oder Erweite- rung und Verlegung der Gefahrenmeldeanlage sowie ⮚ bei einem Bedienungsfehler des AN oder eines Dritten und den daraus entstehenden Folgen, es sei denn der AG weist nach, dass die jeweilige Handlung und/oder der jeweilige Fehler in keinem ursächlichen Zusammen- hang mit dem Mangel steht. 17.6 Vorstehendes gilt nicht bei arglistigem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des AN, seiner Vertreter und seiner Erfül- lungsgehilfen oder der Verletzung von Leib, Leben oder Gesund- heit, der Übernahme einer Frist von 2 Wochen Garantie, eines Beschaffungsrisikos nach Bereitstellung keine Abnahme§ 276 BGB oder einer Haftung nach einem gesetzlich zwin- genden Haftungstatbestand. 17.7 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel da es sich bei dem gerügten Mangel nicht um einen solchen handelt, der unter die vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsansprüche fällt, ist der Auftraggeber nicht berechtigtAN be- rechtigt, die Abnahme ihm entstandenen Aufwendungen insbesondere für An- und Abfahrt, Stundenlohn und Material vom AG ersetzt zu verweigernver- langen. 17.8 Die Anerkennung von Mängeln bedarf der Schrift- oder Textform. § 305 b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt unberührt. 17.9 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß ⮚ §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Errichtung von Bauwerken und Lieferung von Sachen für Bauwerke), ⮚ § 478 (Rückgriff in der Lieferkette mit Verbrauchern als End- abnehmer), ⮚ § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel), ⮚ § 1 ProdhaftG, ⮚ bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, ⮚ bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den AN und seiner Erfüllungsgehilfen sowie ⮚ bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§§ 438 Abs. 3, 634a Abs. 3 BGB), ⮚ Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos längere Fristen vorschreibt. 17.10 Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden. 17.11 Weitergehende Ansprüche des AG wegen oder im Zusammen- hang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. 20.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein17.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die vollständige Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln der von ihm zu liefernden Erzeugnisse, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist insbesondere eine einwandfreie konstruktive Durchbildung, eine sachgerechte und einwandfreie Auswahl der verwendeten Werkstoffe und eine werksgerechte Ausführung gemäß dem neuesten Stand der Technik sowie eine sach- und fachgerechte Ausführung seiner Leistungen. Der Auftragnehmer gewährleistet ferner die Einhaltung der vereinbarten, Eigenschaften bezüglich Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der von ihm zu liefernden Erzeugnisse. 17.2 Bei Mängeln der Lieferungen bzw. Leistungen des Auftragnehmers, die bis zu 24 Monate bzw. sofern die Lieferungen bzw. Leistungen Bauwerke betreffen bis zu 60 Monate nach seiner Xxxx entweder nachdem Tage des Datums des Abnahmeprotokolls (Beginn der Gewährleistungszeit) auftreten, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurücktreten oder Minderung Auftragnehmer Nacherfüllung zu verlangen; die Regelung von Ziffer 11.3 bleibt in Bezug auf den Beginn der Gewährleistungszeit im Falle der vorläufigen Übernahme unberührt. Der Rücktritt Auftraggeber wird dem Auftragnehmer zur Nacherfüllung eine angemessene Frist setzen. Der Auftragnehmer hat sämtliche zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten selbst zu tragen. 17.3 Der Auftraggeber ist ausgeschlossenberechtigt, bei erfolglosem Ablauf der zur Nacherfüllung bestimmten Frist, auf Kosten des Auftragnehmers die Mängel entweder selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen zu lassen. Wird die Nacherfüllung durch den Auftragnehmer ohne hierzu berechtigt zu sein verweigert, so ist für die vorgenannte Selbstvornahme eine vorherige Fristsetzung entbehrlich. Entsprechendes gilt, soweit für den Auftraggeber eine vorherige Fristsetzung unzumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, unabweisliche betriebliche Erfordernisse eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu sofortige Mangelbeseitigung verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenÜbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen der Selbstvornahme ausgewechselte Teile erhält der Auftragnehmer nach Prüfung durch den Auftraggeber. Daneben erhält der Auftragnehmer einen Mängelbericht. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich17.4 Die im Bestellschreiben beschriebenen Eigenschaften gelten mit Annahme der Bestellung als vereinbarte Beschaffenheitsmerkmale. 17.5 Die Gewährleistung gilt für den gesamten Bestellumfang einschließlich der von Vorlieferanten/Subunternehmern erbrachten Lieferungen und Leistungen. 17.6 Für Ersatzteile, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit Neulieferungen und Funktionsfähigkeit zu überprüfen Nacherfüllungen gelten die gleichen Bedingungen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernFristen vom Tage des Datums des Abnahmeprotokolls an.

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Samples: General Terms and Conditions for Procurement, General Terms and Conditions for Procurement

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein5.1 Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, bessert ROSA Experts vor allem von Glas, und der Gefahr von Beschädigungen ist der Besteller zur unverzüglichen sorgfältigen Prüfung der Ware verpflichtet. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB müssen offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb angemessener Frist von 8 Werktagen nach seiner Xxxx entweder nachAblieferung schriftlich anzeigen. Ansonsten sind Mängel von dem Unternehmer binnen 8 Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn in dem der Mangel für den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertAuftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, schriftlich anzuzeigen. In diesem jedem Fall hat sind derartige Mängel vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten eines Kaufmannes bleiben unberührt. Verbraucher haben uns über offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Auftraggeber lediglich das Rechtvertragswidrige Zustand festgestellt wurde, eine Herabsetzung schriftlich zu unterrichten. Maßgebend ist jeweils der Vergütung (Minderung) zu verlangenTag des Eingangs der Mängelanzeige in unserem Hause. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein 5.2 Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal Draht- und/oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.dStrukturlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. 5.3 Bei fristgerechter, berechtigter, Mängelrüge leisten wir 24 Monate Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungszeit für von uns erbrachte Reparaturleistungen oder Warenlieferungen beträgt 6 Monate. Für Bauleistungen gilt gegenüber Unternehmern § 633 II 1 BGB13 VOB/B. Etwaige Garantieerklärungen von Herstellern, kann die über unsere eigene Gewährleistungspflicht hinausgehen, geben wir ohne eigene Verpflichtung weiter. 5.4 Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar: - unauffällige optische Erscheinungen - farbige Spiegelungen (Interferenzen) - optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern („Hammerschlag“) - Verzerrung des äußeren Spiegelbildes („Doppelscheibeneffekt“) bei Isoliergläsern - Aufhängepunkte bei vorgespannten, Biegenarben bei gewölbten Gläsern. - Tauwasserbildung an Glas und Rahmen. an Steinen und Holz: - Vertiefungen in Granit und Marmor - Naturprodukt bedingte Abweichungen in Farbe, Aufbau und Strukturverlauf 5.5 Bei einer Be- und/oder Verarbeitung von Kundenmaterial, Eigenglas und/oder anderen Bauteilen übernehmen wir keine Haftung für daran entstandene Schäden oder damit in Verbindung zu bringenden Schäden. Gleichfalls übernehmen wir keine Haftung für den aus unserer Bearbeitung erhofften oder geschuldeten Erfolg daraus. Bruchrisiko und Gewährleistung für beigestellte Materialien gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten für einen eventuellen Austausch solcher Materialien trägt der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur5.6 Anstriche auf Außenbauteilen, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkeswie z.B. Fenster und Türen unterliegen einem natürlichen Verschleiß. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche Rahmen der Gewährleistung ist dafür jegliche Haftung ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich5.7 Jegliche Haftung entfällt bei einer Bearbeitung der von uns gelieferten Ware durch Dritte. 5.8 Für Schablonen, das Werk unmittelbar Muster, Zeichnungen und uns zur Bearbeitung überlassenes Material, übernehmen wir keine Haftung für Bruch, Vollständigkeit oder Verlust. 5.9 Für die Anfertigung und Konstruktion von Produkten nach Lieferung auf Vollständigkeit Weisungen des Bestellers/Käufers übernehmen wir keine Garantie und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Haftung für die Abnahme zu verweigernTauglichkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein8.1 Für kostenlose Leistungen leistet CFgO Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 8.2 Im Übrigen leistet CFgO für Mängel bei der Bereitstellung der Plattform Gewährleistung ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen sowie dem als Anlage 1 beigefügten Service-Level-Agreement. 8.3 Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang der Plattform. 8.4 Sind die von CFgO nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, bessert ROSA Experts wird CFgO innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer schriftlichen (E-Mail ausreichend) Mängelrüge des Kunden die Leistungen nach seiner Xxxx entweder nachnachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die CFgO zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches. Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit den gewählten Maßnahmen nichtdenen der Kunde aufgetretene Mängel zumutbar umgehen kann, um die Plattform vertragsgemäß zu nutzen. 8.5 Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die CFgO zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden schriftlich (E-Mail genügt) gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Auftraggeber vom Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht zur Minderung ist auf die Höhe des den mangelhaften Leistungsteil betreffenden monatlichen Festpreises beschränkt. 8.6 Erreicht die Minderung nach Ziffer 8.5 in zwei aufeinander folgenden Abrechnungszeiträumen den in Ziffer 8.5 genannten Höchstbetrag, kann der Kunde den Vertrag zurücktreten ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 8.7 Der Kunde wird CFgO eventuell auftretende Mängel unverzüglich in Schriftform (E-Mail genügt) anzeigen. Weiterhin wird der Kunde CFgO bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich in zumutbarer Weise unterstützen und CFgO insbesondere sämtliche Informationen und Dokumente zukommen lassen, die CFgO für die Analyse und Beseitigung von Mängeln benötigt. 8.8 Neben Minderung oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Kündigung nach vorstehenden Ziffern kann der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem Kunde Schadenersatz nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat Maßgabe der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung gesetzlichen Bestimmungen und der Vergütung (Minderung) zu Haftungsbeschränkung in Ziffer 9 verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes 8.9 Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich8.10 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr, das Werk unmittelbar nach Lieferung es sei denn, sie beruhen auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei Vorsatz oder später Mängel festgestelltgrober Fahrlässigkeit oder betreffen Schäden aus der Verletzung des Lebens, so ist des Körpers oder der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernGesundheit.

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Samples: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 8.1 Zu einer Untersuchung der Ware oder besonderen Erkundigungen über etwaige Mängel ist Xxxxxxxxxxx bei Vertragsschluss nicht verpflichtet. Teilweise abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen Eimermacher Mängelansprüche daher uneingeschränkt auch dann zu, wenn ihr der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. 8.2 Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit einem Mangel behaftet seinfolgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht von Eimermacher beschränkt sich auf Mängel, bessert ROSA Experts die bei ihrer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z. B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei ihrer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Die Rügepflicht von Xxxxxxxxxxx für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet der Untersuchungspflicht von Xxxxxxxxxxx gilt die Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb angemessener Frist von 10 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird. 8.3 Eimermacher ist nach seiner eigener Xxxx entweder nachberechtigt, liefert neu Nacherfüllung vom Lieferanten, also Beseitigung des Mangels oder stellt neu herLieferung einer mangelfreien Sache bzw. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung Herstellung eines neuen Werks zu verlangen. Der Rücktritt Insbesondere ist ausgeschlossendie Eimermacher im Falle der Nacherfüllung berechtigt, wenn die zum Zwecke der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) Nacherfüllung erforderlichen Transportkosten sowie Ein- und Ausbaukosten zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein 8.4 Für den Fall, dass der Lieferant nicht unverzüglich nach Aufforderung Eimermacher zur Nacherfüllung mit der Nacherfüllung beginnt, steht Eimermacher in dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr von akuten Gefahren oder Vermeidung größerer Schäden, das Recht zu, die Nacherfüllung auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder von dritter Seite vornehmen zu lassen. 8.5 Für instandgesetzte oder reparierte Teile der Lieferung und für Neulieferungen beginnt die Verjährungsfrist in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGBZeitpunkt neu zu laufen, kann in dem der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenLieferant die Ansprüche von Eimermacher auf Nacherfüllung vollständig erledigt hat. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. 8.6 Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ Übrigen ist Xxxxxxxxxxx bei einem Sach- oder Bearbeitungen Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenKaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem hat Xxxxxxxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 8.1 Wir leisten Gewähr wie folgt: 8.1.1 Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden. 8.1.2 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und alle dabei feststellbaren Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 8.1.3 Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. 8.1.4 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung, ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Werk mit einem Mangel behaftet seinRecht, bessert ROSA Experts von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Xxxx durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. 8.2 Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach seiner nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen. 8.3 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde. 8.4 Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen. 8.5 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden. 8.6 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen ( Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung. 8.7 Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizensierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx entweder nachdem Kunden das Recht verschaffen, liefert neu die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder stellt neu her. Gelingt diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit bis dahin gezogenen Nutzungen zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenerstatten. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte 8.8 Wir haften für Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommenaus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten und die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen3.1. Der Rücktritt Berechtigte versichert, dass die von ihm erbrachten Darbietungen (Leistungen) in dem oben be- schriebenen Umfang frei von Rechten Dritter sind, dass er über die eingeräumten Rechte voll verfügungsbe- rechtigt ist ausgeschlossenund keine anderen Nutzungsverträge abgeschlossen und insbesondere hinsichtlich der in diesem Vertrag eingeräumten Rechte keinen (sachlich, zeitlich oder territorial) überschneidenden Wahrnehmungs- vertrag mit einer anderen Verwertungsgesellschaft oder unabhängigen Verwertungseinrichtung direkt oder indirekt (über eine Agentur oder Ähnliches) abgeschlossen hat. Sollten dem Berechtigten zum Zeitpunkt dieser Rechtsübertragung die angesprochenen Rechte tatsächlich – etwa wegen einer bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgten (teilweisen) Rechtseinräumung an andere Personen – nicht zustehen, sodass sich die Rechtseinräumung nachträglich als unwirksam erweist, so hat er die LSG schad- und klaglos zu halten, insbesondere den allenfalls von ihr zur Wahrnehmung beauftragen Unternehmen sämtliche Nachteile auszugleichen und die zu Unrecht in Empfang genommenen Geldbeträge samt der für unternehmerische Geschäfte vorgesehenen gesetzlichen Zinsen zurückzuzahlen. Der Rechteinhaber erklärt rechtsverbindlich, sich der Wahrnehmung jener Rechte und Ansprüche zu enthalten, mit deren Wahrnehmung er die LSG betraut hat, und auch nicht andere damit zu beauftragen. 3.2. Der Rechteinhaber verpflichtet sich weiters, auf Verlangen gegenüber der LSG bzw. von ihr beauftragten Unternehmen allenfalls weitere Erklärungen (Vollmachten, Bekanntgabe von Zessionen, Steuernummern und dergleichen) auf seine Kosten schriftlich abzugeben, wenn dies für die effektive Wahrnehmung der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertvon ihm eingeräumten Rechte und Ansprüche erforderlich ist. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das RechtLSG –Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH Interpreten Seilerstätte 18–22, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen2. Stock 0000 Xxxx, Xxxxxxx xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx Tel. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d: + 00 0 0000000 Fax: +00 0 0000000 xxxxxx@xxx-xxxxxxxxxxx.xxx FN 126118v UID: ATU15972801 DVR-Nr. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.0108804

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Samples: Wahrnehmungsvertrag Für Ausübende Künstler, Wahrnehmungsvertrag Für Ausübende Künstler

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein9.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu herden gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenBGB). 9.7.2 Fehlt dem Werk 9.2. Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen- abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen - ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal Jahr ab Erhalt der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGBder Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, kann deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch einer vorsätzlichen oder grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdefahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. 9.7.4 9.3. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen. 9.4. Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen: - Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers. - Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. - Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. - Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Xxxx Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. - Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenAblieferung der Ware. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 7.1. LG gewährleistet für die Dauer von 6 Monaten ab Abnahme oder Ingebrauch- nahme, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht mit Mängeln be- haftet sind. Für Rechtsmängel des Werks haftet LG nur insoweit, als sie die vertragsgemässe Verwendung des Werks stören oder vereiteln werden. 7.2. Das von LG erbrachte Werk ist vom Kunden unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Zeigt sich ein offensichtlicher Mangel, ist dieser LG innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen, ansonsten entfallen die ent- sprechenden Gewährleistungsansprüche. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist oder bei Mängelrügen, welche die Funktionalität des Produkts nicht be- einträchtigen, gilt das Werk mit einem Produkt als vom Kunden abgenommen. Wird ein ver- steckter Mangel behaftet seinnicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Entdeckung LG durch den Kunden schriftlich angezeigt, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist entfallen ebenfalls die entsprechen- den Gewährleistungsansprüche. 7.3. Nicht möglich sind Mängelrügen im Hinblick auf Leistungen, welche LG im Rah- men der ihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getä- tigt hat (Konzepte, Designs, Layoutvorschläge usw.). Diesbezüglich verpflich- tet sich LG zur Sorgfalt und erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben in einer Qualität, die dem aktuellen technischen Stand entspricht. 7.4. Nicht von LG zu vertreten sind Mängel, welche auf höhere Gewalt, unsachge- mässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmit- tel oder extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Auftraggebers, vom Kun- den selber veranlasste Änderungswünsche an der Website, webbasierte Lösungen, mobile Applikation usw., Störungen durch Dritte (Viren, Würmer, Trojaner usw.) zurückzuführen sind. Wird das Produkt durch unsachgemässe Nutzung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Einwirkungen des Kunden bzw. dessen Mitarbei- tenden und Hilfspersonen oder Dritten (z.B. Viren, Würmer, Trojaner usw.), ab- geändert oder beeinträchtigt, so erlischt die Gewährleistungspflicht und Haf- tung der LG automatisch. 7.5. Darstellungen und Möglichkeiten der technischen Umsetzung von webbasier- ten Lösungen können je nach seiner Xxxx entweder nachDevice, liefert neu oder stellt neu herBrowser und Browserversion stark vari- ieren. Gelingt LG garantiert die Mängelbeseitigung mit Darstellung und Browsertauglichkeit der entwickelten webbasierten Lösung lediglich im schriftlich zugesicherten Umfang. 7.6. Der Kunde garantiert, in Bezug auf sämtliche LG übergebenen Materialien sämt- liche für die zur vertragskonformen Verwendung durch LG notwendigen Rechte zu besitzen. Der Kunde verpflichtet sich, LG von sämtlichen im Zusam- menhang zu den gewählten Maßnahmen an LG übergebenen Materialien gestellten Ansprüchen Drit- ter und damit verbundenen Kosten vollumfänglich freizustellen und schadlos zu halten. 7.7. Soweit nicht explizit vereinbart, garantiert LG nicht, dass das Produkt den Anforderungen und den Zwecken von Dritten genügt oder mit anderen von Dritten ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Ebenso garantiert LG nicht, dass erstellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen oder sonsti- gen Zweck zu erreichen. 7.8. Für den Fall, dass innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel an den erbrach- ten Werkleistungen vorliegen, wird LG eine Nachbesserung vornehmen. Die Nachbesserung erfolgt nach Xxxx der LG durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung. Sie kann durch LG verweigert werden, wenn sie nur mit unver- hältnismässigen Kosten möglich ist. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen. Ist eine Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen oder von LG trotz angemessener Fristsetzung ohne Grund verweigert oder ungebührlich verzögert worden, so kann der Auftraggeber Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangendie Vergütung entspre- chend dem Mangel herabsetzen. 7.9. Der Rücktritt ist ausgeschlossenDie Gewährleistung umfasst nicht Mängel an den erbrachten Werkleistungen, wenn die aus der Mangel Verarbeitung von mangelhaftem Material, z.B. fehlerhaft angeleg- ten digitalen Dokumenten oder analogen Unterlagen, resultieren, welches der Kunde an LG zur Ver- und Bearbeitung geliefert hat. Mehraufwendungen für LG, die durch die Lieferung von mangelhaftem Material durch den Wert Kunden ent- stehen, werden gesondert berechnet. 7.10. Die Behebung von nicht unter die Gewährleistung fallenden Mängeln sowie nach Auftragserteilung vom Kunden gewünschte Änderungen oder Umarbei- tungen, die bei LG zu zusätzlichen Aufwendungen führen, werden gesondert in Rechnung gestellt. 7.11. Die Dienstleistungen für Hosting und Application Service Providing (ASP) oder Software as a Service (SaaS) stehen dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen. Die Funktionen oder die Tauglichkeit zu Er- reichbarkeit der Hosting-Infrastruktur, von ASP oder SaaS kann durch höhere Gewalt, aus technischen Gründen oder während Wartungsarbeiten vorüber- gehend beeinträchtigt oder unterbrochen werden. LG übernimmt keine Haf- tung für daraus resultierende materielle und immaterielle Schäden. Ansprü- che durch den Kunden oder Dritte können nicht geltend gemacht werden. Bei Störungen in der Nutzung von Dienstleistungen steht dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber Kunden lediglich das RechtRecht auf Rücktritt vom Vertrag zu, sofern er LG über die Störung umge- hend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine Herabsetzung angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Vergütung (Minderung) zu verlangenDienste, insbesondere in- folge von Wartungsarbeiten, gelten nicht als Störungen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal 7.12. Dienstleistungsverträge für Hosting und Application Service Providing (ASP) oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.dSoftware as a Service (SaaS) werden auf unbestimmte Zeit abgeschlos- sen, anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten. § 633 II 1 BGBOhne anderslau- tende schriftliche Vereinbarung kann jede Vertragspartei den Dienstleistungs- vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten mittels eingeschriebenen Briefs auf Monatsende auflösen, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurerstmals jedoch nach ei- ner Mindestvertragsdauer von 6 Monaten. Eine ausserordentliche Auflösung ist nur möglich, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdebeiden Parteien darüber einig sind. 9.7.4 7.13. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenvon LG erstellten Dokumente (fotografische Aufnahmen, Reproduktionsun- terlagen, Daten, Files, Datenträger usw.) und Werkzeuge bleiben Eigentum der LG. 9.7.5 7.14. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung, Material und Bedruckstoffen, insbesondere bezüglich Schnittgenauigkeit, Originalgetreue der Reproduk- tion, Tonwert und Qualität der Bedruckstoffe (Papier, Karton, Textil usw.), blei- ben vorbehalten. Soweit LG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden. 7.15. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist als Basis für die deutsche Rechtschrei- bung der «Duden» massgeblich (jeweils aktuellste Ausgabe). 7.16. Ziel des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung der verursachten Feh- ler im Ausgangstext bzw. im zu kontrollierenden Medium. Das bedeutet, dass der Text des Kunden hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik, Zei- chensetzung, Silbentrennung und, wo möglich, auf typografische Korrektheit, geprüft wird. Die Korrekturen werden so gekennzeichnet, dass sie für den Kun- den nachvollziehbar sind. Der Auftraggeber Kunde erkennt ausdrücklich an, dass eine höhe- re Fehlermenge im Ausgangstext oder ein zu knapper Termin das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung des Korrektors ausreichend. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung zu kontrollierende Produkt im Rahmen von Freiga- beprozessen (Revision von Korrekturen, Gut zur Ausführung, Gut zum Druck, Go-live usw.) ebenfalls zu kontrollieren. 7.17. Die angelieferten Inhalte/Texte werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch des Kunden können zusätzlich Vertraulichkeitserklärungen unterzeichnet werden. Die Übermittlung von Inhalten, Texten und Daten zwischen Kunde und LG er- folgt auf Vollständigkeit Gefahr des Kunden. 7.18. Für die rechtliche Zulässigkeit der angelieferten Inhalte, Texte und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so Daten ist der Auftraggeber verpflichtetKunde verantwortlich. Im Rahmen der Freigabeprozesse übernimmt der Kunde alle Rechte und Pflichten, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermittelndie mit den Inhalten, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung Texten und etwaigen SchadenersatzDaten des Produkts zusammenhängen. Erfolgt innerhalb die Veröffentlichung eines Produkts oder einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine AbnahmeAn- wendung ohne definitive Freigabe durch den Kunden, gilt das Werk als abgenommenlehnt LG jede Haftung ab. 7.19. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel Die definitive Freigabe (auf digitaler oder physischer Basis) ist die rechtsver- bindliche Erklärung der Auftraggeber Produktionsreife durch den Kunden (inhaltliche Gut- heissung des Produkts/der Anwendung, des Inhalts, der Texte und Bilder so- wie auch der technischen Durchführung). Für bei einer definitiven Freigabe durch den Kunden nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernmonierte Xxxxxx lehnt LG jede Haftung ab.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte Für die Rechte des VUs bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im POS-Servicevertrag und/ oder nachfolgend nichts anderes bestimmt ist und/oder nicht zusätzlich omono care vereinbart wurde. Die Gewährleistungsfrist ist beschränkt auf zwölf (12) Monate nach Kaufdatum. 6 . 2 . 2 . RÜGEOBLIEGENHEIT Die Mängelansprüche des VUs setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§377, 381 HGB) nachgekommen ist. 6 . 2 . 3. ART DER NACHERFÜLLUNG Ist das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtgelieferte POS-Terminal mangelhaft, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten omono zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Minderung verlangendurch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 6 . 2 . 4 . RÜCKSENDUNG MANGELHAFTER POS-TERMINAL Das VU ist verpflichtet, gelieferte Terminals unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht (Minderung) 8) Kalendertagen zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.duntersuchen. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des WerkesEtwaige Mängel müssen schriftlich gerügt werden. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht sind Gewährleistungsansprüche des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche VU ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war und die Rüge unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels geltend gemacht worden ist. Das VU ist außerdem verpflichtet, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt mangelhafte POS-Terminal innerhalb von einer Frist von 2 Wochen zehn (10) Geschäftstagen nach Bereitstellung keine AbnahmeMeldung des Mangels an omono ausreichend versichert zuzusenden. omono wird nach Erhalt Gewährleistungsansprüche prüfen und mit der Nacherfüllung beginnen. Die Kosten für die Rücksendung übernimmt omono, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist sofern der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernMangel vom Gewährleistungsanspruch des VU abgedeckt ist.

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Samples: Pos Servicevertrag, Agb

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein10.1 Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist dass dieser seinen nach seiner § 377 HGB geschuldeten Un- tersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 10.2 Soweit bei Gefahrübergang ein von dem Auftragneh- mer zu vertretender Xxxxxxxxxx an einer Leistung o- der Lieferung vorliegt, ist der Auftragnehmer nach sei- ner Xxxx entweder nachzur Sachmangelbeseitigung oder zur Ersatz- lieferung (nachfolgend insgesamt „Nachbesserung“ ge- nannt) berechtigt. Die Anzeige eines Sachmangels hat durch den Auftraggeber schriftlich zu erfolgen. 10.3 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers richten sich grundsätzlich nach den §§ 633 ff. BGB. Gewähr- leistungsansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten ab Abnahme der erbrachten Leistungen. Dies gilt nicht bei Ansprüchen auf Schadensersatz aus der Verletzung von Leben, liefert neu Körper und Gesundheit, oder stellt neu heraus der grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von sog. Gelingt Kardinalpflichten oder arglistigem Handeln, die Mängelbeseitigung mit gemäß den gewählten Maßnahmen gesetzlichen Bestimmungen verjähren. 10.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Leistungen oder gelieferte Teile, die nach ihrer Erbringung in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßi- ger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse beeinträch- tigt werden, die nach dem Verwendungsgegenstand nicht vorausgesetzt sind, sowie auf nicht reproduzierba- re Softwarefehler. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, kann sofern von dem Auftragnehmer erbrachte Leistungen oder gelieferte Teile unsachgemäß behan- delt, falsch bedient, gewaltsam zerstört oder durch chemische, physikalische oder elektrische Einflüsse beschädigt werden. 10.5 Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Leistung oder unwesentliche Beeinträchtigungen der Funktion stellen keine Mängel der durchgeführten War- tungs- oder Reparaturleistung dar. 10.6 Erhebt der Auftraggeber bei Auftreten eines Mangels nicht spätestens innerhalb einer Frist von 14 Kalender- tagen ab möglicher Kenntnis des Mangels eine schriftli- che Mängelrüge gegenüber dem Auftragnehmer unter ausdrücklicher Nennung des aufgetretenen Mangels, so verliert er jegliche Rechte bezüglich dieses Mangels, sofern der Auftragnehmer nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, aus der grob fahrlässi- gen oder vorsätzlichen Verletzung von sog. Kardinal- pflichten oder arglistigem Handeln haftet. Auf den Ein- wand der verspäteten Mängelrüge wird nicht verzichtet. 10.7 Zur Nachbesserung ist dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenAuftraggeber in der Mängelrüge eine angemessene Frist einzuräumen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Bei vollständigem Fehlschlagen der Mangel Nachbesserung trotz dreimaliger Versuche durch den Wert oder die Tauglichkeit zu Auftragnehmer bleibt es dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Rechtvorbehalten, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenverlangen oder nach seiner Xxxx vom Wartungs- oder Reparaturauf- trag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche, auch gesetz- liche Mängelhaftungs- oder Ersatzansprüche, sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, aus der grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von sog. Kardinalpflichten o- der arglistigem Handeln haftet. Für Schadensersatzan- sprüche gilt nachfolgende Nummer 11 dieser Bedin- gungen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein 10.8 Die im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung ersetzten Teile gehen in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangendas Eigentum des Auftrag- nehmers über. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Wartungs Und Reparaturbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 10.1 Bei werkvertraglichen Leistungen gewährleistet der Auftragnehmer, dass die im Angebot vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsgegenstand entsprechen. A L L G E M E I N E Der Auftragnehmer wird Gewährleistungsmängel, die vom Auftraggeber in schriftlicher Form gemeldet wurden, beseitigen. Mängel müssen unverzüglich geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit einem Mangel behaftet seinder Abnahme und beträgt 12 Monate. Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist so kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu den Mangel beseitigen oder stellt neu herein neues Werk herstellen. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtWird ein Mangel nicht inner- halb angemessener Zeit beseitigt, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossenhinsichtlich des Mangels die Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder, wenn falls der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit des Werkes erheblich gemindert ist, vom Vertrag zurücktreten, sofern er vorher die Ablehnungsandrohung erklärt hat. 10.2 Die Gewährleistung erlischt für solche Anwendungen, die der Auftraggeber ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass er nachweist, dass dies für den Fehler nicht ursächlich ist. G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N 10.3 Der Auftragnehmer kann die Vergütung seines Aufwandes verlangen, soweit er aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, wenn er nachweist, dass er den Feh- ler nicht zu dem vertreten hat. 10.4 Bei dienstvertraglichen Leistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. 10.5 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch Stand der Technik nicht möglich ist, Störungen im Internet und bei Providern restlos auszuschließen. Insbesondere ist dem Kunden bekannt, dass die Webseiten nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schädenmit Browsern angesprochen werden können, die sich auf an die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird aktuellen http-Spezifikationen halten. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit keine Gewährleistung für die ununterbrochene vollständige Erreichbarkeit von erstellten Webseiten. Insbesondere kann im Rahmen von sog. „Cache-Verfahren“ eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeständige Aktualisierung nicht gewährleistet werden. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 6.1 Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und so genau wie möglich zu bezeichnen. Als Mangel gilt jede Abweichung von der vereinbarten Be- schaffenheit des Werkes. Der Auftragsgegenstand muß dem Auftragnehmer unverzüglich nach Feststellung eines Mangels übergeben werden. 6.2 Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn während der Gewährleistungsfrist ohne Zu- stimmung des Auftragnehmers unsachgemäße Mängelbeseitigungsarbeiten durch den Auftragge- ber oder durch Dritte vorgenommen wurden, es sei denn, daß die Zustimmung des Auftragneh- mers nicht eingeholt werden konnte und die sofortige Behebung des Schadens unumgänglich notwendig war. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Ver- wendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder durch Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter Behandlung, den Betriebsanleitungen nicht entsprechende Be- triebsmittel und Austauschwerkstoffe, chemischer, elektrochemischer oder/und elektrischer Ein- flüsse, soweit sie nicht auf Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind. 6.3 Bestreitet der Auftragnehmer das Werk mit einem Mangel behaftet seinVorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener entschei- det ein von der zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer zu bestim- mender Sachverständiger. Stellt der Sachverständige das Vorliegen eines solchen Mangels fest, trägt etwaige Kosten dieser Entscheidung der Auftragnehmer, andernfalls der Auftraggeber. Ge- gen die Entscheidung des Sachverständigen ist der Rechtsweg gegeben. 6.4 Bei gewährleistungspflichtigen Mängeln hat der Auftraggeber grundsätzlich nur einen Anspruch auf Nachbesserung. Kommt der Auftragnehmer den Nachbesserungsverpflichtungen nicht inner- halb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt schlägt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtwiederholte Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossenden Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforder- lichen Aufwendungen (Selbstvornahme), wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine einer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu oder anstelle der Minderung Schadensersatz oder Ersatz vergleichbarer Aufwendungen verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein 6.5 Der Auftragnehmer behebt den gewährleistungspflichtigen Mangel grundsätzlich auf seine Kosten und Gefahr in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.dseinem Betrieb. § 633 II 1 BGBDer Auftragnehmer trägt die zum Zwecke der Nachbesserung er- forderlichen Lohn-, Material-, Fracht- und Abschleppkosten. In Fällen, in denen infolge des Standortes des Auftragsgegenstandes die Fracht- und Abschlepp- kosten unverhältnismäßig hoch wären, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenAuftragnehmer eine andere Fachwerkstatt mit der Mängelbeseitigung auf seine Kosten und Gefahr beauftragen. 9.7.3 Für andere durch 6.6 Gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer besondere Anweisungen hinsichtlich Konstruktion oder Material, so tritt Sachmängelhaftung nach den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur§ § 633, wenn sich 634 BGB nicht ein, sofern der objektive Sinn Man- gel auf diese besonderen Anweisungen zurückzuführen ist. Der Auftragnehmer ist allerdings ver- pflichtet, auf von ihm erkennbare Gefahren der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung Anwendung der vorgegebenen Konstruktion oder der Verarbeitung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdevorgegebenen Materials schriftlich hinzuweisen. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist 6.7 Ist der Auftraggeber verpflichteteine juristische Person des öffentlichen Rechts, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der aufgefundenen Mängel – zu übermittelnAuftragsgegenstand zum Betrieb seines Han- delsgewerbes gehört, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung werden vom Auftragnehmer Transportkosten (Fracht- und etwaigen SchadenersatzAbschleppkosten) nach Ziff. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber 6.5 nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernübernommen.

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Samples: Werkstattvertrag

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen1. Der Rücktritt GP hat die Ware oder Werkleistung unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Mängel hat er dabei gegenüber der GOLLMER GmbH längs- tens innerhalb einer Frist von einer Woche ab Erhalt schriftlich anzuzeigen. Die Frist ist ausgeschlossennur bei rechtzeitigem Eingang der Mängelanzeige bei der GOLLMER GmbH gewahrt. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung eines diesen Mangel betreffenden Gewährleistungs- anspruchs dar und lässt die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB unberührt. 2. Muster, Proben, Analysendaten und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware oder Werkleistung, wozu auch Bezugnahmen auf DIN- oder vergleichbare Normen zählen, sind unverbindlicher Natur und stellen insbesondere keine zugesicherte Eigenschaften oder Garantien dar. 3. Technische und konstruktive Änderungen, sowie Änderungen in Farbe, Form, Gewicht und vergleichbaren Größen, behält sich die GOLLMER GmbH im Rahmen des Zumutbaren, insbesondere soweit die Gebrauchs- fähigkeit der Ware oder Werkleistung nicht berührt wird, vor und stellen keinen Mangel dar. 4. Gewährleistung der Ausbringungsmenge entsprechend der Angaben, jedoch höchstens 24 Monate 5. Erhält der GP eine mangelhafte Anleitung zur (Weiter-) Verwendung und sonstigen Handhabung der Ware oder Werkleistung, ist die GOLLMER GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Anleitung verpflichtet. Zudem besteht diese Verpflichtung nur, wenn der Mangel den Wert der Anleitung der ordnungsgemäßen (Weiter-) Verwendung oder sonstigen Handhabung entgegensteht. 6. Hält sich der GP nicht an die Tauglichkeit Hinweise und Regelungen zum Umgang, zur (Weiter-) Verwendung und sonstigen Handhabung der Ware oder Werkleis- tung, hat er die sich hieraus ergebenden Ansprüche selbst und ausschließ- lich zu tragen. Zudem hat er sich dies jedenfalls als Mitverschulden bei Auftreten eines Mangels entgegenhalten zu lassen. Der Nachweis, dass der Mangel auch bei Einhaltung dieser Vorgaben aufgetreten wäre, steht dem GP frei. 7. Dem GP stehen keine Mängelgewährleistungsansprüche bei unerheblichen Abweichungen der Ware oder Werkleistung von der vereinbarten Beschaf- fenheit oder bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen deren Brauchbarkeit zu. Für Mängel der Ware oder Werkleistung, die nicht nur unerheblicher Natur sind, wird zunächst nach Xxxx der GOLLMER GmbH Gewähr in Form der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet, sofern der Unternehmer seinen Untersuchungs- und Rügepflich- ten gem. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. 8. Bei entstandenen Schäden durch unsachgemäß vorgenommene Änderung oder Instandsetzungsbemühungen des GP oder Dritten ohne unsere Genehmigung, wird die Haftung daraus entstandener Folgen bzw. Schäden aufgehoben. Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf Schäden die nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertGefahrenübergang infolge nachlässiger oder fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder physikali- scher bzw. In diesem Fall hat chemischer Einflüsse entstehen. 9. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber lediglich das RechtGP von der GOLLMER GmbH nicht. Öffentliche Äußerungen, eine Herabsetzung Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Vergütung Ware oder Werkleistung dar. Dem GP gegenüber direkt eingeräumte Hersteller- garantien bleiben hiervon unberührt. 10. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der GP nach seiner Xxxx nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis herabsetzen (Minderung) zu verlangenoder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere bei schuldhafter Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, sowie wenn eine solche nach zwei Versuchen misslungen ist. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 10.1 Die Regelungen dieses Abschnitts gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne xxxxxx Xxxxxx 1.4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 10.2 TotalEnergies gewährleistet, dass der OilFox nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet ist und sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte bzw. die gewöhnliche Verwendung eignet. Dabei sind sich die Vertragsparteien bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. 10.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer im Sinne xxxxxx Xxxxxx 1.4 ein Jahr ab Verkauf und Übergabe. 10.4 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Xxxx von TotalEnergies zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Werk Eigentum von TotalEnergies über. Ist TotalEnergies zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit einem Mangel behaftet seinunverhältnismäßigen Kosten ver- bunden oder beseitigt TotalEnergies Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nachin Textform gesetz- ten Nachfrist, liefert neu ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen zum Rücktritt vom Kaufvertrag be- rechtigt. 10.5 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Be- schaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit; darüber hinaus nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Kaufgegenstand durch den Kunden oder Dritte verändert oder unsachgemäß benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel den Wert sind. Die Sachmängelhaftung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenähnliche Kennzei- chen entfernt oder unleserlich gemacht werden. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später 10.6 Über offensichtliche Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt TotalEnergies innerhalb einer Frist von 2 Wochen 10 Tagen, über verdeckte Män- gel unverzüglich nach Bereitstellung keine Abnahmeihrer Entdeckung in Textform zu unterrichten; maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei TotalEnergies. 10.7 Alle OilFox Komponenten dürfen nur durch qualifiziertes Personal installiert, gilt das Werk als abgenommengewartet, repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet werden. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber Verstoß hiergegen sowie bei Manipulation des Kaufgegenstan- des durch nicht berechtigtautorisierte Personen sind sämtliche Ansprüche gegen TotalEnergies wegen Gewähr- leistung ausgeschlossen. 10.8 Soweit Arbeiten nicht von Gewährleistungspflichten erfasst sind, die Abnahme kann TotalEnergies diese gesondert nach Aufwand zu verweigernmarktüblichen Preisen berechnen.

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Samples: Oilfox Terms and Conditions

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein11.1. Digital Advisory leistet grundsätzlich nur dafür Gewähr, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt dass die Mängelbeseitigung mit gelieferten Waren bei Lieferung den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenvertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. 11.2. Der Rücktritt ist ausgeschlossenVertragspartner hat allfällige Mängel unverzüglich, wenn der Mangel den Wert oder jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Digital Advisory, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertLeistung als genehmigt. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenRecht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d11.3. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet sechs (6) Monate ab Abnahme dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Leistungserbringung. Die diesbezügliche Beweislast trägt der Vertragspartner. 11.4. Erkennbare Mängel hat der Vertragspartner sofort bei Übergabe, verdeckte Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit mitzuteilen. Die Mitteilungen haben jeweils schriftlich in tabellarischer Auflistung und unter genauer Beschreibung des WerkesMangels zu erfolgen. Die Beweislast für Rechtzeitigkeit für den Zeitrahmen der Gewährleistungspflicht der Mängelbekanntgabe trägt der Vertragspartner. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware unwiderruflich als genehmigt. 11.5. Sind Mängel fristgerecht geltend gemacht worden, ist Digital Advisory zunächst zur Nachbesserung verpflichtet. Digital Advisory ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Wenn Digital Advisory die Nachbesserung nicht gelingen sollte oder diese für unwirtschaftlich hält, ist eine entsprechende Preisminderung vorzunehmen. Eine Wandlung durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen Fall der Verbesserung obliegt es dem Vertragspartner die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. 11.6. Der Vertragspartner hat stets den Beweis zu erbringen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. 11.7. Die Rückgriffsmöglichkeit auf Digital Advisory gemäß §933b ABGB, sowie die Vermutungsregelung des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche § 924 ABGB werden ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet seinDie LEG haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, bessert ROSA Experts soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Mängelansprüche des AG verjähren innerhalb angemessener Frist eines Jahres nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann Abnahme der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenLeistung. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder AG hat bei Abnahme die Tauglichkeit Leistung auf Mängelfreiheit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertüberprüfen. In diesem Fall Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber lediglich das RechtAG im Rahmen der Abnahme zu rügen und im Abnahmeprotokoll zu vermerken; nicht sofort erkennbare Mängel hat er unverzüglich nach der Entdeckung, eine Herabsetzung spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen. Eine nicht rechtzeitige Mängelanzeige führt zum Rechtsverlust auf Seiten des AG, sofern kein arglistiges Verschweigen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.dLEG vorliegt. § 633 II 1 BGB377 HGB gilt ergänzend. Die LEG haftet in jedem Falle nur für Mängel, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung die aufgrund ihrer Leistungen entstanden und von LEG zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezogvertreten sind. Für andere durch den Mangel verursachte von LEG zur Ausführung der Leistung beschaffte Neuteile leistet LEG Gewähr ausschließlich im Umfange der Gewährleistung des Herstellers und/oder Lieferanten dieser Neuteile. Auf Verlangen des AG tritt LEG an diesen ihre Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit solcher Neuteile ab. Für Gebrauchtteile und aufgearbeitete Alt-Teile, die die LEG vereinbarungsgemäß beistellt, leistet LEG keine Gewähr. Die LEG haftet nicht für Schäden, die auf einer fehlerhaften Anweisung des AG oder auf fehlerhafte, durch den AG beigestellte Bauteile, Materialien, Zeichnungen oder Dokumentationen zurückzuführen sind. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind auch die Schäden, die durch eine fehlerhafte Bedienung und Eingriffe des AG oder von Ihm beauftragter Dritter, unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs sowie durch ungewöhnlich hohen Verschleiß verursacht wurden. Weiterhin ist eine Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, die durch Materialermüdung der eingesetzten altbrauchbaren Teile oder auf konstruktive Mängel zurückzuführen sind. Zeigt sich ein Mangel, den die LEG zu vertreten hat, so steht dem AG zunächst ausschließlich ein Anspruch auf Nacherfüllung zu. Der AG kann die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommenVergütung angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdedie LEG die Nacherfüllung aufgrund unverhältnismäßigen Aufwands verweigert, oder wenn die Nacherfüllung unmöglich oder nach 3 Versuchen fehlgeschlagen ist. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar die Leistungen des Auftragnehmers nach Lieferung auf Vollständigkeit Been- digung dessen unverzüglich zu kontrollieren und Funktionsfähigkeit die ordnungsgemäße Leistungserbrin- gung zu überprüfen und bestätigen. Der Auftraggeber als Un- ternehmer hat dem Auftragnehmer aufgetre- tene Mängel unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu testenmelden. Werden dabei oder später Mängel festgestelltAuf § 377 UGB, welcher sinngemäß gilt, wird ausdrücklich hingewie- sen: Unterlässt der Auftraggeber als Unter- nehmer die unverzügliche Anzeige, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht kann er Ansprüche auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz(§§ 922 ff. Erfolgt innerhalb ABGB), auf Schadenersatz wegen des Man- gels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sa- che (§§ 871 f. ABGB) oder die Schadloshal- tung wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) nicht mehr geltend machen. Geht in einer Frist von 2 Wochen drei Tagen nach Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gilt die Leistung vom Auftraggeber als Unterneh- mer jedenfalls als abgenommen bzw. freige- geben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Re- gelungen nicht. Die Regelungen dieses Punk- tes gelten sinngemäß auch für alle Lieferun- gen von Waren und Materialien vom Auftrag- nehmer an den Auftraggeber als Unterneh- mer sowie für alle erbrachten Werke. 9.2 Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verpflichtet, in- nerhalb der einjährigen Gewährleistungsfrist jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen- den und rechtzeitig gerügten Mangel am Leis- tungsgegenstand zu beheben, der zum Zeit- punkt der Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommenbereits vorlag und auf einen Fehler der Konstruktion durch den Auftragnehmer oder der Ausführung beruht. Mängel eines Teiles der bereitgestellten Soft- ware bzw. Werkleistung dürfen nicht zur Be- anstandung der gesamten Lieferung führen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel berechtigter Mängelrüge kann der Auf- tragnehmer nach seiner Xxxx die mangel- hafte Werkleistung oder mangelhafte Teile davon ersetzen oder nachbessern. 9.3 Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers sind dem Auftragnehmer die erforderlichen Hilfskräfte, Hilfsmaterialien, notwendige Informationen und sonstige erfor- derliche Hilfestellung vom Auftraggeber un- entgeltlich zur Verfügung zu stellen. 9.4 Von der Gewährleistung ausgeschlos- sen sind Mängel, die durch Überbeanspru- chung, nachlässige oder unsachgemäße Be- handlung, Verwendung ungeeigneter Be- triebsmaterialien, unsachgemäße Anweisung eines Auftraggebers oder Arbeiten Dritter ver- ursacht worden sind. Der Auftragnehmer haf- tet nicht für Beschädigungen durch Handlun- gen Dritter, atmosphärischer Entladungen, Überspannungen und sonstige äußere Ein- flüsse. Die Gewährleistung wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn von Seiten des Auf- traggebers oder von dritter Seite Modifikatio- nen an der erbrachten Werkleistung vorge- nommen werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Möglichkeit der Modifizierung durch den Auftraggeber von vorneherein vor- gesehen ist bzw. vereinbart wurde. Darüber hinaus sind Funktionsstörungen des Server- betriebes von vorneherein von der Gewähr- leistung oder sonstiger Haftung des Auftrag- nehmers ausgeschlossen. Der Auftragneh- mer übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Folgeschäden aus der Nichtverfügbarkeit der Internetseite des Auftraggebers oder einer Betriebsunterbrechung beim Internetprovi- der, auf dessen Server sich die Homepage des Auftraggebers befindet. Der Auftragneh- mer übernimmt darüber hinaus keine Haftung für den Inhalt der vom Auftraggeber beauf- tragten Homepage. Über die Erlaubtheit des Inhaltes hat sich der Auftraggeber selbst zu informieren. 9.5 Eine automatische Datensicherung ist vom Leistungsumfang nur enthalten, wenn darüber eine gesonderte Vereinbarung zwi- schen dem Auftragnehmer und dem Auftrag- geber getroffen wird. 9.6 Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen an der Werkleistung vorgenom- men werden. Durch gewährleistungspflich- tige Arbeiten wird die Gewährleistungsfrist nicht berechtigtverlängert. 9.7 Für jeden auf der Website des Auftrag- gebers angezeigten Link zu anderen Websi- tes ist ausschließlich der Auftraggeber ver- antwortlich und für allfällige Rechtsverstöße haftbar. Einen dem Auftraggeber dadurch entstandenen Schaden hat der Auftragneh- mer nicht zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber über eine allfällige Rechtswidrigkeit einer Website hin- zuweisen, auf die Abnahme zu verweigernsich ein Link auf der Webs- ite des Auftraggebers beziehen soll.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen12.1. Der Rücktritt Besteller hat die Ware bzw. Leistung sobald es nach dem üblichen Geschäfts- gang tunlich ist, zu prüfen. Mängel, die bei einer ordnungsgemässen Prüfung fest- stellbar sind, sind Nitrochemie sofort nach der Prüfung anzuzeigen. Andere Mängel sind Nitrochemie sofort nach Entdeckung anzuzeigen. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen und Art und Ausmass der Mängel genau bezeichnen. 12.2. Liegt ein Fall von Gewährleistung vor, ist ausgeschlossenNitrochemie verpflichtet, nach eigener Xxxx den mangelhaften Teil nachzubessern oder zu ersetzen. Die Nachbesserung wird am Sitz von Nitrochemie durchgeführt, es sei denn, Nitrochemie hält es für angemessen, die Nachbesserung am Lageort des Liefergegenstandes durchzufüh- ren. Der Besteller stellt Nitrochemie den Liefergegenstand bzw. dessen mangelhaf- ten Teil zur Nachbesserung zur Verfügung. Nitrochemie haftet nur für ihre eigenen Kosten, die durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehen. Keinesfalls haf- tet Nitrochemie für die Kosten des Zugangs zum Liefergegenstand oder die Kosten für den Aus- oder Wiedereinbau. Der Transport des Liefergegenstandes zu und von Nitrochemie im Zusammenhang mit der Mängelbehebung erfolgt auf Kosten und Risiko des Bestellers; der Besteller hat die diesbezüglichen Anweisungen von Nit- rochemie zu befolgen. Ersetzte Teile gehen ins Eigentum von Nitrochemie über, sofern Nitrochemie nicht ausdrücklich darauf verzichtet. 12.3. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung. 12.4. Für ersetzte oder nachgebesserte Teile beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Die Verjährungsfrist dauert sechs (6) Monate ab Lieferung der ersetzten oder nach- gebesserten Teile, längstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der ursprünglichen Verjährungsfrist gemäss Ziffer 12.3 beträgt. 12.5. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen an der Ware vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Nitrochemie Gelegenheit gibt, den Wert oder die Tauglichkeit betreffenden Mangel zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertbeheben. 12.6. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht Bezug auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatzstehen dem Besteller keine anderen oder weiteren als die in dieser Ziffer 12 ausdrücklich genannten Ansprüche zu. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommenAndere bzw. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernwei- tergehende Ansprüche werden im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale and Delivery

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein6.1 Der Besteller/Auftraggeber hat grundsätzlich die Eignung der von DB SCHENKEReuropac gelieferten Ware und Leistung für seine Zwecke ausreichend zu prüfen und entscheidet eigenverantwortlich über deren Einsatz. Diesbezügliche Beratungen und Empfehlungen der DB SCHENKEReuropac erfolgen insoweit unverbindlich und begründen keine Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche. 6.2 Die Mangelhaftigkeit einer gelieferten Ware bestimmt sich nach dem Inhalt des Vertrages und den gesetzlichen Bestimmungen. 6.3 Der Auftraggeber kann wegen Mängeln der Lieferung und Leistung der DB SCHENKEReuropac keine Rechte geltend machen, bessert ROSA Experts soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist. 6.4 Soweit die Lieferung und Leistung der DB SCHENKEReuropac mangelhaft ist und dies vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich gemäß Ziffer 6.7 beanstandet wurde, wird DB SCHENKEReuropac nach ihrer Xxxx nachbessern oder nachliefern (Nacherfüllung). Hierzu ist ihr Gelegenheit innerhalb einer angemessener Frist von mindestens vierzehn Arbeitstagen zu gewähren. Führt die Nacherfüllung nicht zu dem vertraglich geschuldeten Erfolg, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine zweite Nacherfüllung. Weitere Ansprüche auf Nacherfüllung bestehen nicht. Kann der Mangel auch nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu zweimaliger Nacherfüllung nicht behoben werden oder stellt neu her. Gelingt ist die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtNachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen, vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt) oder Schadensersatz unter den Voraussetzungen nach Ziffer 7 verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst dann auszugehen, wenn DB SCHENKEReuropac hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von DB SCHENKEReuropac verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Sofern es sich um lediglich unerhebliche Mängel handelt, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Bei unerheblichen Mängeln ka nn der Auftraggeber lediglich die Vergütung mindern. Der Rücktritt und die Minderung sind allerdings nur zulässig, wenn der Auftraggeber der DB SCHENKEReuropac dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. Im Übrigen ist im Falle der Minderung diese auf den Wegfall der vereinbarten Vergütung für die einzelne, mängelbehaftete Lieferung der Ware begrenzt. Macht der Auftraggeber von seinem Rücktrittsrecht Xxxxxxxx, gilt dieses nur in Bezug auf die einzelne, mängelbehaftete Lieferung der Ware. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB6.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der AuftraggeberAuftraggeber Schadensersatz statt Leistung unter den Voraussetzungen gemäß Ziffer 7.3 oder Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn Nachbesserungsofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führenweil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, Minderung oder Rücktritt verlangenes sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur6.6 Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gemäß § 478 BGB bleiben unberührt; diese bestehen gegen DB SCHENKEReuropac jedoch nur insoweit, wenn sich als der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdegesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme 6.7 Mängelansprüche des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenAuftraggebers setzen voraus, dass dieser den Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein13.1. Für die von uns getätigten Lieferungen verpflichten wir uns, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist alle Teile, die erwiesen infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch wie möglich und nach seiner Xxxx unserem Ermessen entweder nach, liefert neu auszubessern oder stellt neu herzu ersetzen. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann Die Art und Weise sowie der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenOrt der Mängelbehebung bleibt ausschließlich unserer Entscheidung vorbehalten. Die ersetzten Teile werden unser Eigentum. Der Rücktritt Besteller ist ausgeschlossenzu jeder Zeit zum Beweis dafür verpflichtet, dass ein von ihm behaupteter Mangel der von uns gelieferten Waren schon bei Lieferung vorhanden war. 13.2. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass wir für Schadensersatz nur im Rahmen der Bestimmungen des Punktes 15.3 haften. 13.3. Falls nicht anders vereinbart, tragen wir nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unseren Werkstätten entstehen. Können schadhafte Teile aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z. B. Teile aus Sonderanfertigungen, die vom katalogmäßigen Lieferumfang abweichen, nicht in unseren Werkstätten repariert oder ersetzt werden, so gehen alle daraus erwachsenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. 13.4. Der Besteller ist bei sonstigem Verlust aller Gewährleistungsansprüche verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich die aufgetretenen Mängel zur Kenntnis zu bringen. 13.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, in jedem Fall jedoch maximal 4000 Betriebsstunden. Gefahrene Betriebsstunden sind durch den Besteller nachzuweisen. Im Zweifel sind wir berechtigt anzunehmen, dass die Anlage im Mehrschichtbetrieb gefahren wurde. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abgang der Lieferung ab Werk oder, sofern wir auch die Inbetriebnahme überwachen, mit deren Beendigung. Werden Versand und/ oder Inbetriebnahme verzögert und trifft uns an dieser Verzögerung kein alleiniges Verschulden, so endet die Gewährleistungsfrist jedenfalls nach Anzeige der Versandbereitschaft; im Falle des von uns alleine verschuldeten Liefer- oder Leistungsverzuges gelangt die Regelung des vorhergehenden Satzes zur Anwendung. 13.6. Die Gewährleistungsfrist gemäß 13.5 wird durch Mängelbehebung oder Anerkenntnis, auch im Falle der Einsetzung von Neuteilen in die Hauptlieferung, weder für die Hauptlieferung noch für die ersetzten oder Neuteile verlängert. Für verborgene Mängel haben wir nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nur dann, wenn wir es in nachweislicher Kenntnis des Mangels grob fahrlässig unterlassen haben, den Besteller auf den Mangel bei Lieferung hinzuweisen. 13.7. Der Besteller ist verpflichtet, im Falle des Auftretens von Mängel uns oder einem von uns bestimmten Dritten die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile auf Verlangen zwecks Nachbesserung oder Ersatz zurückzusenden; in diesem Falle übernimmt der Besteller Kosten und Gefahr des Transportes an uns, ebenso des Transportes der nachgebesserten oder ersetzten Teile zurück an den Besteller. 13.8. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel infolge: natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften oder -anleitungen, übermäßiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und ungeeigneter Rohstoffe, bzw. von Rohstoffen oder Betriebsmitteln, die infolge ihrer Beschaffenheit einen höheren Verschleiß bedingen, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von uns ausgeführter Bau- und Montagearbeiten, sowie infolge anderer Umstände, die nicht von verursacht wurden. Von der Gewährleistung ausgenommen sind ferner unwesentliche Mängel; unwesentliche Mängel sind solche, die keine unmittelbare und merkliche Auswirkung auf die Funktion der Anlagenteile oder auf die Qualität des zu erzeugenden Produktes haben, wie insbesondere optische oder ähnliche Mängel. 13.9. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Mangel den Wert Besteller oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommenLieferung vornehmen; ferner, wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Maßnahmen trifft, um den Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdenicht größer werden zu lassen und wir diese Mängel beheben können. 9.7.4 Die 13.10. Wird eine Bestellung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Bestellers erfolgt. Der Besteller hat uns bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos zu halten 13.11. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten alter sowie fremder Erzeugnisse übernehmen wir keine wie auch immer geartete Haftung. Als alte Erzeugnisse sind solche zu bezeichnen, für welche die unter Punkt 13.5 genannte Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme bereits abgelaufen ist oder die bereits mit Kenntnis des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ Bestellers bei uns oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlosseneinem Dritten in Verwendung standen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich13.12. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testendass wir für Schadenersatz in jedem Falle nur bei Vorsatz haften. 13.13. Für diejenigen Teile, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. 13.14. Werden dabei Bestandteile einer Lieferung oder später Mängel festgestelltdie Lieferung als Ganzes zurückgenommen, so ist wird dem Besteller vom Gesamt- oder Teilkaufpreis für die Dauer der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung Benützung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung zurückgenommenen haupt- und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist Teillieferungen ein Betrag von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk 3% monatlich als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernWertminderung in Abzug gebracht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 7.1. Ist der AG nicht Verbraucher im Sinne des KSchG, so hat er das Werk mit einem Mangel behaftet seinoder die Dienstleistungen der INGENIEUR- BÜRO MOSER GMBH unverzüglich nach Leistungserbrin- gung zu prüfen und festgestellte bzw. feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeder Haftung der INGENIEUR- BÜRO MOSER GMBH unverzüglich, bessert ROSA Experts längstens jedoch in- nerhalb von sieben Kalendertagen nach Auslieferung des Gutachtens, Prüfberichtes oder dgl. schriftlich geltend zu machen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, längstens jedoch innerhalb von sieben Kalen- dertagen danach und jedenfalls noch innerhalb der Ge- währleistungsfrist schriftlich zu rügen. Allfällige Mängelrü- gen berechtigen nicht zu teilweiser oder gänzlicher Zurück- haltung von Rechnungsbeträgen. 7.2. Gewährleistungsansprüche des AG beschränken sich nach Xxxx der INGENIEURBÜRO MOSER GMBH auf Verbesserung oder Ersatzlieferung. TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH ist berechtigt, zwei Verbesserungsver- suche oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Führen die Versuche zur Verbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht zum Erfolg oder ist die Verbes- serung bzw. Ersatzlieferung wirtschaftlich untunlich, hat der AG das Recht auf Wandlung des Vertrages bzw. Preisminderung. Die Wandlung wegen unwesentlicher, un- behebbarer Mängel ist ausgeschlossen. Diesfalls erfolgt eine angemessene Preisminderung. 7.3. Gewährleistungsansprüche des AG – auch für so ge- nannte unkörperliche Werke, also beispielsweise für Gut- achten oder Softwareentwicklung - verfristen in einem Jahr nach seiner Xxxx entweder nachAbschluss der Leistungserbringung durch IN- GENIEURBÜRO MOSER GMBH. Die Gewährleistungs- frist wird weder durch Verbesserung, liefert neu noch durch Ver- besserungsversuche verlängert oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen unterbrochen, vor allem dann nicht, kann wenn diese außerhalb der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenhiermit ver- einbarten Gewährleistungsfrist erfolgen. 7.4. Der Rücktritt ist Unterlässt der AG die fristgerechte Mängelrüge gem. Punkt 7.1., so sind Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus ei- nem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache ausdrück- lich ausgeschlossen, wenn es sei denn Mitarbeiter von der Mangel den Wert IN- GENIEURBÜRO MOSER GMBH hätten derartige An- sprüche vorsätzlich oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenkrass grob fahrlässig begründet. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein10.1 Grundlagen für die Mängelhaftung von IB sind vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffenen Vereinbarungen. Als Vereinba- rung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle im Vertrag enthaltenen Produktbeschreibungen und dortigen Herstellerangaben, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenGegenstand des einzelnen Vertrages geworden sind. Der Rücktritt ist ausgeschlossenHin- weis auf technische Normen dient der Leistungs- beschreibung. 10.2 Für alle Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Min- derlieferung sowie unsachgemäßer Montage o- der mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unbe- rührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an ei- nen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiter- verarbeitet hat (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind aus- geschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere mangelhafte Ware durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurBesteller oder einen anderen Unternehmer, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere z. B. durch den Mangel verursachte SchädenEinbau in ein anderes Produkt, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht weiter- verarbeitet wurde. 9.7.4 10.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu be- urteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BGB). Für öffentliche Äu- ßerungen oder Aussagen Dritter (z. X. Xxxxxxxx- sagen), auf die IB durch den Besteller nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen wurde, über- nimmt IB keine Haftung. 10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersu- chungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Waren, die zum Einbau o- der zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmt sind, hat eine Untersuchung in jedem Fall unmit- telbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu ir- gendeinem späteren Zeitpunkt ein Jahr gerechnet Mangel, so ist IB hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu ma- chen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel in- nerhalb von vier Arbeitstagen ab Abnahme Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Män- gelanzeige, ist eine Haftung von IB für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vor- schriften ausgeschlossen. 10.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann IB zunächst wählen, ob IB Nacherfüllung der Besei- tigung des WerkesMangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelhaften Sache (Ersatzliefe- rung) leistet. Das Recht von IB, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu ver- weigern, bleibt unberührt. 10.6 IB ist berechtigt, die geschuldete Nacherfül- lung davon abhängig zu machen, dass der Bestel- ler den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Man- gel angemessenen Teil des Kaufpreises einzube- halten. 10.7 Der Besteller hat IB die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossender Ersatzlieferung hat der Besteller IB die mangel- hafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet we- der den Ausbau der mangelhaften Sache, noch den erneuten Einbau, wenn IB ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich10.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfül- lung erforderlichen Aufwendungen, das Werk unmittelbar insbeson- dere Transport-, Wege-, Arbeits- und Material- kosten sowie gegebenenfalls Ausbau- und Ein- baukosten trägt bzw. erstattet IB nach Lieferung auf Vollständigkeit Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Anderenfalls kann IB vom Be- steller die aus dem unberechtigten Mangelbesei- tigungsverlangen entstandenen Kosten (insbe- sondere Prüf- und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestelltTransportkosten) ersetzt ver- langen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigtes sei denn, die Abnahme fehlende Mangelhaf- tigkeit war für den Besteller nicht erkennbar. 10.9 Ein Selbstvornahmerecht des Bestellers be- steht nicht, wenn IB berechtigt wäre, eine ent- sprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein9.1 Für alle Mängelansprüche des Kunden im Hinblick auf die überlassene Hardware, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist namentlich die IoT-SIM-Karten, wird eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Abnahme/ Lieferung vereinbart, sofern in den nachfolgenden Regelungen nichts anderes vereinbart ist. Gewährleistungsrechte des Kun- den setzen voraus, dass dieser seinen nach seiner Xxxx entweder nach§ 377 HGB geschuldeten Untersu- chungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 9.2 Falls SIMs beim Empfang beschädigt sind, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt ist der Kunde verpflichtet, Vo- dafone unverzüglich nach Auslieferung zu benachrichtigen und schriftlich Belege über die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenBeschädigung einzureichen. Der Kunde wird die beschädigte Ware entweder an Vodafone oder eine von Vodafone bestimmte dritte Partei retournieren. 9.3 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach fehlge- schlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Mangels zu. 9.4 Hat der Kunde Vodafone wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist ausgeschlossenoder der gel- tend gemachte Mangel nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn so hat der Mangel Kunde den Aufwand von Vodafone (Versandkosten) zu ersetzen. 9.5 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Computer-Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Vodafone gewährleistet während der Vertragslaufzeit, dass die vertragsge- genständliche Software nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Zweck aufheben oder mindern. Eine nur geringfügige Minderung bleibt außer Betracht. 9.6 Vodafone übernimmt keine Gewährleistung für Softwarefehler, die auf nicht von Vodafone zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, wie ins- besondere auf (a) nicht autorisierte Änderungen und/oder nicht autorisierte Eingriffe in die Software durch den Auftraggeber oder sonstige Dritte, (b) Bedienungsfehler von Mitarbeitern des Auftraggebers, der Endkunden oder sonstiger Dritter, (c) Einflüsse von nicht durch den Auftragnehmer gelieferten Systemen o- der Programmen. 9.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behand- lung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder auf- grund besonderer äußerer Einflüsse enstehen, die nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertnicht vo- rausgesetzt sind. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das RechtWerden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instand- setzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenso bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB9.8 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erfor- derlichen Aufwendungen, kann der Auftraggeberinsbesondere Transport-, wenn NachbesserungWege-, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führenArbeits- und Ma- terialkosten, Minderung oder Rücktritt verlangensind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von Vodafone gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Lieferadresse des Kunden verbracht worden ist. 9.7.3 Für andere durch 9.9 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Vodafone bestehen nur inso- weit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingen- den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezogMängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für andere durch den Mangel verursachte SchädenUmfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen Vodafone gilt fer- ner Ziffer 10 entsprechend. 9.10 Warenrücksendungen, auch solche, die sich durch Produktmängel veran- lasst sind, bedürfen aus organisatorischen Gründen stets der vorherigen Zu- stimmung von Vodafone in Textform. Diese wird grundsätzlich nicht für Son- deranfertigungen und ausgelaufene Artikel erteilt, soweit deren Rückgabe nicht auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützenSach- oder Rechtsmängeln beruht. Zusammen mit der Zustimmung erhält der Kunde eine Bearbeitungsnummer. Ohne diese ist eine ordnungs- gemäße Bearbeitung nicht sichergestellt, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeweshalb solche Sendungen nicht angenommen werden. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem 8.1. Der Überlasser leistet dafür Gewähr, dass die zur Verfügung gestellten Arbeitnehmer die vertraglich ausdrücklich vereinbarte Qualifikation aufweisen; eine besondere Qualifikation des Personals ist nur dann geschuldet, wenn eine solche in Vertragsunterlagen ausdrücklich angeführt und vom Überlasser schriftlich bestätigt worden ist, ansonsten gilt eine durchschnittliche Qualifikation als vereinbart. 8.2. Umgehend nach Beginn der Überlassung ist der Beschäftiger verpflichtet, die überlassenen Arbeitnehmer hinsichtlich fachlicher und persönlicher Qualifikation zu überprüfen. Entspricht eine überlassene Arbeitskraft der vereinbarten Qualifikation nicht, sind allfällige Mängel unter genauer Angabe dieser dem Überlasser umgehend, jedenfalls aber binnen 3 Wochen, schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls sind Ansprüche wegen Gewährleistung und Schadenersatz ausgeschlossen. 8.3. Liegt ein vom Überlasser zu vertretender Mangel behaftet seinvor und verlangt der Beschäftiger rechtzeitig Verbesserung, bessert ROSA Experts wird diese durch Zurverfügungstellung einer Ersatzarbeitskraft innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu hererbracht. 8.4. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall Eine allfällige Mangelhaftigkeit hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung Beschäftiger auch in den ersten sechs Monaten ab Beginn der Vergütung (Minderung) zu verlangenÜberlassung nachzuweisen. 9.7.2 Fehlt 8.5. Mangels anderer Vereinbarung hat die Y3 nur für die durchschnittliche berufliche und fachliche Eignung des Personals einzustehen. Bei Verletzung dieser Verpflichtung haftet die Y3 dem Werk ein in Beschäftiger nur für den unmittelbar durch Auswahlverschulden beim Dritten, also dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal Kunden des Beschäftigers, entstandenen Personen- und Sachschaden, jedoch nur insoweit, als die Y3 bei der Auswahl vorsätzliche oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangengrob fahrlässige Sorgfaltsverletzungen begangen hat und die mangelnde Eignung des Y3-Personals nicht ohnehin für den Beschäftiger erkennbar war. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung 8.6. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeBeschäftigers sind bei sonstigem Verlust binnen 3 Monaten gerichtlich geltend zu machen. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 1. Sofern zwischen habemus! und dem Kunden die Erstellung eines Werkes vereinbart ist, mithin Werkvertragsrecht Anwendung findet, gilt das Folgende: habemus! gewährleistet, dass gelieferte Ware bei üblichem Gebrauch und vertragsgemäßer Verwendung frei von Fabrikationsfehlern ist. Sollte das Werk mit einem dennoch ein berechtigter Mangel behaftet seinauftreten, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist ist habemus! nach seiner eigener Xxxx entweder nach, liefert neu zur Nachbesserung des mangelbehafteten Gegenstandes oder stellt neu herzur Ersatzlieferung berechtigt. Gelingt Schlägt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtNacherfüllung endgültig fehl, kann der Auftraggeber Kunde gern. § 634 Nr. 3 BGB vom Vertrag zurücktreten oder Minderung die Vergütung mindern und nach § 634 Nr. 4 BGB Schadenersatz verlangen. Der Rücktritt Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz nach § 634 Nr. 2 BGB (Selbstvornahme) sind ausgeschlossen. Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen Ziff. 9. 2. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferung habemus! schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind habemus! unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Für den Fall eines beidseitigen Handelsgeschäfts gelten die §§ 377, 378 HGB. 3. Sofern in Bezug auf die Leistungen von xxxxxxx! Dienstvertragsrecht Anwendung findet, gilt das Folgende: Sofern die Leistungen von habemus! mangelhaft sind, ist ausgeschlossenhabemus! zunächst zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, ist der Kunde zum Schadenersatz gern. Ziff. 9 berechtigt. 4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung (soweit habemus! die Wartung nicht vertraglich übernommen hat), Missachtung von Vorschriften, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Bau- und Montagearbeiten Dritter, fehlerhafter Bedienung sowie anderer Ursachen, welche nicht von habemus! zu vertreten sind. 5. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von habemus! Änderungen oder Reparaturen an Leistungen von xxxxxxx! vornehmen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit nicht darauf zurück zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenführen ist. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d6. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren mit Ablauf von 12 Monaten nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des WerkesWerkes bzw. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche der Kenntnis von Mängeln bei der Erbringung von Dienstleistungen, sofern der Kunde Unternehmer ist. Ansonsten verjähren diese Gewährleistungsansprüche ausgeschlosseninnerhalb von 24 Monaten. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer , Service , Zahlungs Und Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem 8.1 Wir leisten Gewähr wie folgt: 8.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewähr- leistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Scha- densersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 10. genannt sind. 8.1.2 Ist der Kunde Unternehmer, so muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche An- spruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel behaftet seinselbst, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu herfür den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossenMängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn der Mangel den Wert sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das RechtTransporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenstellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte 8.2 Wir haften für Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommenaus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehil- fen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 11.1. Die Herstellung bzw. Lieferung von Waren sowie die sonstige Erbringung einer Leistung erfolgt mit einem der gebotenen Sorgfalt. 11.2. Soweit gegenständlich nichts Gegenteiliges festgehalten ist oder keine anderslautenden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für diejenigen Waren, die KöR ihrerseits von Zulieferanten bezogen hat, leistet KöR lediglich Gewähr im Rahmen der KöR gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. KöR leistet bei den von ihr gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüber hinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen - wie z.B. Werbung und in den der Produkten beigefügten Angaben – enthaltenen Eigenschaften leistet KöR nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von KöR im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind. Für den Fall von Vorarbeiten oder sonstige Leistungen des Kunden oder eines Dritten, übernimmt XxX keine wie immer geartete Haftung. 11.3. Für geringfügige und/oder unerhebliche Mängel oder Minderungen, insbesondere für solche, die die Funktionstätigkeit oder die vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Benutzbarkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, wird keine Gewähr geleistet. Ein Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossenauch dann nicht von KöR zu vertreten, wenn der Mangel den Wert auf der vom Kunden vorgegebenen Aufgabenstellung oder der unzureichenden oder fehlerhaften Mitwirkungspflicht des Kunden beruht oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertFunktionen den Anforderungen des Kunden nicht genügen; die Gewährleistung entfällt ferner, wenn der Kunde eigenmächtig Änderungen vornimmt bzw. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenvorgenommen hat. 9.7.2 Fehlt 11.4. Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen der KöR eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 UGB. Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden innerhalb der Gewährleistungsfrist unter genauer Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels sowie mit genauer Beschreibung des Problems schriftlich bekanntzugeben und nachzuweisen (Mängelrüge). Der Kunde hat schriftlich zu rügen sowie alle bei ihm vorhandenen Daten und Unterlagen vorzulegen. Die Gewährleistung umfasst die Mangeldiagnose und die Mangelbeseitigung. Allfällige Funktionsstörungen sind vom Kunden unverzüglich und detailliert bekanntzugeben. KöR unterstützt den Kunden bei der Suche nach Mangel und Mangelursache. Wenn der Kunde nicht nachweisen kann, dass der Mangel KöR zuzuordnen ist, ist KöR berechtigt, die von ihr diesbezüglich erbrachten Leistungen dem Werk ein Kunden in Rechnung zu stellen. Versteckte Mängel können nur innerhalb eines angemessenen, insbesondere von der Art der Leistung abhängigen Zeitraumes, geltend gemacht werden; sie müssen KöR unverzüglich nach Entdeckung, spätestens einlangend innerhalb von sieben Werktagen, schriftlich mitgeteilt werden. Für den Fall der schriftlichen Zurückweisung der Mängelrüge durch KöR müssen diese bei sonstigem Verlust jeglichen Gewährleistungsanspruches jedenfalls innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. 11.5. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als vertragskonform; diesfalls verliert der Kunde sämtliche Ansprüche, insbesondere aus dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes. 11.6. Beanstandungen, welche die bereits im Angebot oder sonst vor Auftragserteilung festgelegte Qualität der auszuführenden Arbeiten betreffen, sind - bei sonstigem Verlust aller Ansprüche – vor Vertragsabschluss vom Kunden bekannt zu geben. 11.7. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des § 922 ABGB sind nur solche, die von KöR ausdrücklich gekennzeichnet werden; eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der AuftraggeberZusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist zudem nur dann gegeben, wenn Nachbesserung, Neuherstellung die jeweiligen Angaben von KöR schriftlich bestätigt werden. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. KöR haftet daher auch nicht für irgendwelche öffentliche Aussagen oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung Werbung über die vertragsgegenständlichen Waren im Sinne des § 922 ABGB oder Rücktritt verlangenfür Eigenschaften von im Umlauf befindlichen Warenproben oder Muster solcher Waren. Warenempfehlungen von KöR oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie Produktbeschreibungen von KöR oder des Herstellers gelten nicht als ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. 9.7.3 Für andere durch 11.8. Entwürfe, Konzepte, Spezifikationen und Prototypen etc. gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen, Farbe, Verpackung und Aufmachung; diese Eigenschaften werden aber nicht zugesichert. KöR unternimmt alle Bemühungen, Abweichungen der Ware von Mustern oder früheren Lieferungen zu vermeiden. XxX übernimmt aber keine Haftung für die Abweichung der Ware von Mustern oder früheren Lieferungen, außer, dies wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart; geringfügige Abweichungen berechtigen den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurKunden dann zu keinerlei Ersatz- oder Gewährleistungsansprüchen, bei nicht geringfügigen Abweichungen steht dem Kunden - nach Xxxx von KöR - lediglich ein Anspruch auf Ersatzlieferung zu; KöR kann aber wahlweise den Rücktritt vom Vertrag erklären und den Kaufpreis zurückerstatten. 11.9. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Leistung noch im Zustand der objektive Sinn Übergabe befindet. Von der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezogGewährleistung ausgeschlossen sind zudem insbesondere jene Mängel bzw. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützenzurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, wird eine Haftung nur übernommenunsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Feuchtigkeit aller Art, Flüssigkeiten aller Art, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeSerien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. 9.7.4 11.10. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit Gefahrenübergang bzw. – bei Annahmeverzug des Kunden – mit der Bekanntgabe der Übergabebereitschaft durch KöR; bei Teilabnahmen/- übergaben gilt entsprechendes. Mängelbehebungen oder Verbesserungsversuche verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar, es sei denn, es handelt sich um Geldforderungen zwischen Unternehmern. 11.11. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch. Ein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder Wandlung (je nach Art und Schwere des Mangels) besteht nur, soweit KöR damit einverstanden ist oder Verbesserung oder Austausch nach Einschätzung von KöR nicht möglich oder untunlich ist. Die Verbesserung erfolgt nach Xxxx von KöR durch Mangelbeseitigung oder dadurch, dass KöR zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Der Kunde hat KöR entsprechend zu unterstützen; insbesondere ist Voraussetzung für jede Mangelbeseitigung, dass KöR vom Kunden alle notwendigen Unterlagen und Informationen erhält und dass KöR während der Normalarbeitszeit des Kunden der uneingeschränkte Zugang ermöglicht wird. 11.12. Für die Verbesserung bzw. den Austausch hat der Kunde KöR die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist KöR von der Gewährleistung befreit. 11.13. Verwendet oder verkauft der Kunde trotz Kenntnis oder Kennenmüssens eines Mangels die mangelhafte Ware weiter, erklärt der Kunde KöR gegenüber damit gleichzeitig seinen Anspruchsverzicht hinsichtlich dieses Mangels. Soweit KöR dem Kunden aus zwingendem Gesetz oder Vertrag Schadenersatz leisten muss, sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen des Schadenersatzanspruches, insbesondere auch ein Jahr gerechnet ab Abnahme Verschulden von KöR, vom Kunden zu beweisen. Unabhängig davon gibt KöR etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen oder die Abwicklung zu übernehmen. 11.14. Im Rahmen einer Verbesserung oder Ersatzlieferung ersetzte Teile gehen in das Eigentum von KöR über und sind nach Xxxx von KöR auszufolgen oder auf Kosten des WerkesKunden ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ der Nacherfüllung durch ein Ersatzprodukt hat der Kunde das mangelhafte Produkt heraus zu geben. Im Falle der Rückabwicklung des Geschäftes wird dem Kunden ein Betrag gut geschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich des Gebrauchsvorteils ergibt. Für die Ermittlung des Gebrauchsvorteils wird das Verhältnis der Nutzung des Kunden zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer herangezogen. 11.15. Im Falle der Verbesserung übernimmt XxX die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Verbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Instandsetzungs- oder Bearbeitungen Instandhaltungsarbeiten sowie Mängelbehebungen bzw. Verbesserungen erfolgen grundsätzlich am Sitz von KöR oder - nach Xxxx von KöR - beim Hersteller oder bei einem von diesem genannten Dritten. KöR kann nach eigener Xxxx den Kunden nach gleichzeitiger Abtretung von eigenen Ansprüchen gegen den eigenen Lieferanten und / oder Hersteller einer gelieferten Ware, an den Hersteller und / oder Lieferanten zur Geltendmachung von Ansprüchen verweisen. Ein derartiger Verweis bzw. eine derartige Abtretung ersetzen die Erfüllung sämtlicher dem Kunden allenfalls gegen XxX zustehender Ansprüche. Soweit vertraglich zugestanden, sind Ansprüche des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche Kunden nach Art und Umfang auf die KöR gegen ihren Hersteller oder Lieferanten zustehende Ansprüche beschränkt. 11.16. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, ist KöR berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von KöR berechnet. Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe und innerhalb der Gewährleistungsfrist zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. 9.7.5 11.17. Der Auftraggeber verpflichtet sichKunde ist bei berechtigter Gewährleistung nur berechtigt, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testenden für die Verbesserung notwendigen Aufwand, nicht aber den gesamten Rechnungsbetrag zurückzuhalten. 11.18. Werden dabei Xxxxxxxx Ersatz für eine (versuchte oder später Mängel festgestellt, so erfolgreiche) Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst oder durch Dritte (Ersatzvornahme) ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommenausgeschlossen. 11.19. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen KöR gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung. Das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 8.1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Gewährleistung beginnt mit einem Mangel behaftet seindem Lieferdatum. 8.2. Leuchtmittel und als "defekt" gekennzeichnete Ware sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erlischt außerdem bei Eingriff an den Gegenständen, bessert ROSA Experts innerhalb bei unüblichem oder außergewöhnlichem Gebrauch, bei Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungshinweisen, bei Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. 8.3. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet i. d. R. der Transporteur. 8.4. Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser die schadhafte Ware dem Verkäufer zu überbringen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Ware ist sorgfältig zu verpacken und frachtfrei an den Verkäufer zu senden. 8.5. Der Käufer erhält nach Xxxx des Verkäufers Mängelbeseitigung (Nachbesserung), Umtausch oder Warengutschrift. Der Umtausch kann auch gegen Ware gleicher Art und Güte erfolgen. Schlägt eine dreimalige Nachbesserung nach angemessener Frist fehl. so kann der Käufer nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu oder die Wandlung des Kaufvertrages verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein . Ein weitergehender Schadensersatz ist in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im jedem Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich8.6. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, das Werk unmittelbar nach Lieferung auch nicht für Umtausch oder ersetzte oder reparierte Teile. 8.7. Reparaturleistungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, auch wenn die Reparatur auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommenKundenwunsch nicht ausgeführt wird. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigtRücksendungen von Waren, die Abnahme zu verweigernkeinen Fehler aufweisen, werden entstandene Prüfaufwendungen berechnet.

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Samples: Mietbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen1. Der Rücktritt ist ausgeschlossenBesteller hat die Ware sofort nach Auslieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, wenn spätestens aber innerhalb von 7 Werktagen und vor der Mangel den Wert oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen; bei Verletzung dieser Rügepflicht verliert der Besteller die Tauglichkeit zu Ge- währleistungsansprüche. Transportschäden sind unverzüglich nach Anlieferung der Ware mitzuteilen und dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenTransportunternehmen anzuzeigen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein 2. Xxxxxxx, branchenübliche, den Gütebedingungen für Möbelleisten aus Holz (RAL- RG431) nicht entgegenstehende Abweichungen in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.dAusführung, Abmessung, Gewicht und Farbe der gelieferten Ware, berechtigen nicht zu Beanstandungen. § 633 II 1 BGB, Für Farbbestän- digkeit kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangennicht garantiert werden. 9.7.3 Für andere 3. Nach Besichtigung gekaufte Ware kann wegen sichtbarer Mängel nicht beanstandet werden. 4. Bei der Verarbeitung von durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade Besteller gelieferten Materialien sind Gewährleis- tungsansprüche bezüglich auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche Materialien beruhender Mängel ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich5. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Lieferant die Xxxx, das Werk unmittelbar die mangelhafte Ware nachzu- bessern oder aber dem Besteller ein Ersatzstück zu liefern. Kommt der Lieferant dieser Verpflichtung nicht nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testenoder führen Nachbesserung bzw. Werden dabei oder später Mängel festgestelltErsatzlieferung nicht zur Be- seitigung des Mangels, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht Besteller berechtigt, den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären oder aber Minderung zu verlangen. Nach Nachbesserung durch den Lieferanten trägt dieser die Abnahme hierfür erforderlichen Aufwendungen, wie insbesondere die Transportkos- ten. Dies gilt nicht, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlas- sung des Bestellers verbracht worden ist. 6. Eine weitergehende Haftung, insbesondere auf Schadensersatz oder wegen entgange- nen Gewinns, auch für Folgeschäden, ist ausgeschlossen, ebenso die Schadensersatz- ansprüche des Bestellers aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. Mängelhaf- tungsansprüche stehen dem Käufer nur unmittelbar zu verweigernund sind nicht abtretbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen1. Der Rücktritt GP hat die Ware oder Werkleistung unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Mängel hat er dabei gegenüber der EWP GmbH längs- tens innerhalb einer Frist von einer Woche ab Erhalt schriftlich anzuzeigen. Die Frist ist ausgeschlossennur bei rechtzeitigem Eingang der Mängelanzeige bei der EWP GmbH gewahrt. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung eines diesen Mangel betreffenden Gewährleistungsanspruchs dar und lässt die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB unberührt. 2. Muster, Proben, Analysendaten und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware oder Werkleistung, wozu auch Bezugnahmen auf DIN- oder vergleichbare Normen zählen, sind unverbindlicher Natur und stellen insbesondere keine zugesicherte Eigenschaften oder Garantien dar. 3. Technische und konstruktive Änderungen, sowie Änderungen in Farbe, Form, Gewicht und vergleichbaren Größen, behält sich die EWP GmbH im Rahmen des Zumutbaren, insbesondere soweit die Gebrauchs-fähigkeit der Ware oder Werkleistung nicht berührt wird, vor und stellen keinen Mangel dar. 4. Gewährleistung der Ausbringungsmenge entsprechend der Angaben, jedoch höchstens 24 Monate 5. Erhält der GP eine mangelhafte Anleitung zur (Weiter-) Verwendung und sonstigen Handhabung der Ware oder Werkleistung, ist die EWP GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Anleitung verpflichtet. Zudem besteht diese Verpflichtung nur, wenn der Mangel den Wert der Anleitung der ordnungsgemäßen (Weiter-) Verwendung oder sonstigen Handhabung entgegensteht. 6. Hält sich der GP nicht an die Tauglichkeit Hinweise und Regelungen zum Umgang, zur (Weiter-) Verwendung und sonstigen Handhabung der Ware oder Werkleis-tung, hat er die sich hieraus ergebenden Ansprüche selbst und ausschließ-lich zu tragen. Zudem hat er sich dies jedenfalls als Mitverschulden bei Auftreten eines Mangels entgegenhalten zu lassen. Der Nachweis, dass der Mangel auch bei Einhaltung dieser Vorgaben aufgetreten wäre, steht dem GP frei. 7. Dem GP stehen keine Mängelgewährleistungsansprüche bei unerheblichen Abweichungen der Ware oder Werkleistung von der vereinbarten Beschaf-fenheit oder bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen deren Brauchbarkeit zu. Für Mängel der Ware oder Werkleistung, die nicht nur unerheblicher Natur sind, wird zunächst nach Xxxx der EWP GmbH Gewähr in Form der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet, sofern der Unternehmer seinen Untersuchungs- und Rügepflich-ten gem. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. 8. Bei entstandenen Schäden durch unsachgemäß vorgenommene Änderung oder Instandsetzungsbemühungen des GP oder Dritten ohne unsere Genehmigung, wird die Haftung daraus entstandener Folgen bzw. Schäden aufgehoben. Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf Schäden die nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertGefahrenübergang infolge nachlässiger oder fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder physikalischer bzw. In diesem Fall hat chemischer Einflüsse entstehen. 9. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber lediglich das RechtGP von der EWP GmbH nicht. Öffentliche Äußerungen, eine Herabsetzung Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Vergütung Ware oder Werkleistung dar. Dem GP gegenüber direkt eingeräumte Hersteller-garantien bleiben hiervon unberührt. 10. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der GP nach seiner Xxxx nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis herabsetzen (Minderung) zu verlangenoder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere bei schuldhafter Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, sowie wenn eine solche nach zwei Versuchen misslungen ist. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem 8.1 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel behaftet seinder Kaufsache vorliegt, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist sind wir zunächst nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. 8.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d8.3 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. § 633 II 1 BGBIn diesem Rahmen muss der Besteller insbesondere offensichtliche Mängel unverzüglich, kann spätestens aber innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab Empfang der AuftraggeberWare schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, wenn Nachbesserunginsbesondere für den Mangel selbst, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenfür den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 9.7.3 Für andere durch 8.4 Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurRücktritt vom Vertrag, wenn sich so stehen ihm daneben keine Schadensersatzansprüche wegen des Mangels zu. 8.5 Wir haften im Übrigen dem Grunde nach auf Schadensersatz, sofern der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte SchädenBesteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die sich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, oder sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützenSchadensersatzhaftung jedoch der Höhe nach auf den vorhersehbaren, wird typischerweise eintretenden unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeSchadensersatzhaftung ausgeschlossen. 9.7.4 8.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. 8.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des WerkesAblieferung der Sache. IDies gilt nicht, wenn der Besteller uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 8.3 dieser Bestimmung). 8.8 Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Sache. Das gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Bearbeitungen im Falle des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenVerlustes des Lebens. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich8.9 Von uns gemachte Angaben über die Beschaffenheit der Ware sowie zur Verfügung gestellte Muster, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit Proben oder Analysedaten sind unverbindlich und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung Ware dar. 8.10 Garantien im Rechtsinne erhält der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernBesteller nicht.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 8.1 Die von SONOVUS geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit einem Mangel behaftet seindem Kunden und nicht aus sonstigen werblichen Aussagen, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Prospekten, Beratungen und dgl. Die Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Beschaffenheit bestimmt sich ausschließlich nach den nachfolgenden Regelungen. 8.2 Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung, Material und Farbe berechtigen nicht zur Beanstandung des Vertragsgegenstandes. Für Toleranzen gelten, soweit vorhanden, übliche Industrienormen und unsere Werks-Normen. 8.3 Etwaige wichtige Erkenntnisse für die Ausgestaltung des Vertragsgegenstandes und dessen Spezifikation hat der Kunde SONOVUS auch nach Vertragsschluss und bereits erfolgten Teillieferungen unverzüglich mitzuteilen, um SONOVUS Gelegenheit zu geben, darauf angemessen zu reagieren. Das verpflichtet SONOVUS jedoch nicht zu einer Veränderung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes. Etwaige Nachteile aus der Unterlassung seiner Mitteilungspflicht hat der Kunde zu verantworten. 8.4 Bei Mängeln der von SONOVUS gelieferten Produkte haftet SONOVUS unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: a) Der Kunde hat SONOVUS Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Vertragsgegenstand zu besichtigen und zu prüfen. b) SONOVUS leistet ab Ablieferung 1 Jahr Gewähr. Gewährleistungsansprüche der Kunden wegen Bauleistungen und Mängeln an Bauwerken verjähren 5 Jahre nach Abnahme, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften sehen eine kürzere Frist vor oder es ist einzelvertraglich etwas anderes vereinbart. c) Mängel werden nach seiner Xxxx entweder nachvon SONOVUS durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde, liefert neu oder stellt neu herSONOVUS angemessen Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt Falls die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtNacherfüllung mehrfach fehlschlägt, kann der Auftraggeber Kunde auch vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenAuf Schadensersatzansprüche findet Ziff.10 dieser Bedingungen Anwendung. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 6.1. Das Holz wird in allen Fällen im augenscheinlichen Zustand verkauft. Der Verkäufer gewährleistet die korrekte Anwendung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Aushaltungsbedingungen. 6.2. Der Verkäufer leistet Gewähr für zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs äußerlich erkennbare erhebliche Mängel hinsichtlich Holzart, Holzsorte, Menge und Maße sowie für schriftlich zugesicherte Eigenschaften. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur vor, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Eine Haftung für äußerlich nicht erkennbare Mängel ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verkäufer diese Mängel arglistig verschwiegen hat oder dass er von Umständen ausgehen musste, die zu derartigen Mängeln führen könnte, dies aber dem Käufer nicht mitgeteilt hat. 6.3. Mängelrügen hat der Käufer, soweit Ersatzansprüche nicht nach Nr. 5.3. ausgeschlossen sind, unter Angabe der beanstandeten Holznummern und der behaupteten Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Gefahrenübergang beim Verkäufer schriftlich geltend zu machen. Der Käufer verliert den Gewährleistungsanspruch, wenn er ihn nicht in der vorgeschriebenen Form und Frist erhebt oder wenn er mit dem Rücken, der Abfuhr, dem Entrinden oder der Bearbeitung des beanstandeten Holzes beginnt. Sonderregelung zu Rügefristen bei Verkauf nach Werksvermessung siehe unter Nr. 20.4. Die Rügefrist für arglistig verschwiegene Mängel beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, unabhängig davon, ob der Käufer mit dem Rücken, der Abfuhr, dem Entrinden oder der Bearbeitung des Holzes begonnen hat. 6.4. Soweit Gewährleistungsansprüche begründet sind, werden diese auf den Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Reduzierung des Kaufpreises (Minderung) begrenzt. Dem Verkäufer steht das Werk mit einem Recht zur einmaligen Nacherfüllung (Ersatzlieferung) zu. Schadensersatzansprüche des Käufers im Sinne des § 437 Nr. 3 BGB sind ausgeschlossen. Schadensersatz statt der Leistung, Ersatz von Mangelfolgeschäden oder Nacherfüllung kann der Käufer nur dann verlangen, wenn der Verkäufer den Mangel behaftet seingrob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. 6.5. Der Verkäufer teilt dem Käufer unverzüglich mit, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist ob und in welchem Umfang der geltend gemachte Gewährleistungsanspruch anerkannt wird. Ist der Anspruch begründet, kann der Verkäufer nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schädenbeseitigen, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird beanstandete Teilmenge zurücknehmen und ggf. eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeErsatzlieferung vornehmen oder den Kaufpreis mindern. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem 13.1 Der Auftraggeber hat bei jeglicher Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen - VOB/B § 13 Mängelansprüche - zunächst die seiner Auffassung nach bestehenden Mängel zu rügen. Hierbei ist es ausreichend, wenn er die Mangelerscheinungen, die für ihn wahrnehmbar sind, sowie die Örtlichkeiten, an de- nen diese auftreten, dem Auftragnehmer mitteilt. 13.2 Macht der Auftraggeber seinen Anspruch auf Mängelbeseitigung geltend, hat der Auftragnehmer die Nachbesserung unverzüglich, ordnungs- und vertragsge- mäß durchzuführen. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung bestimmt hierbei der Auftragnehmer. Er ist jedoch verpflichtet, eine vom Auftraggeber bestimmte Art der Mängel- beseitigung durchzuführen, wenn nur durch diese der Mangel behaftet seinnachhaltig beseitigt und der vertraglich geschuldete Zustand erreicht werden kann. Der Auf- tragnehmer wird von seiner Nachbesserungsverpflichtung nicht dadurch frei, bessert ROSA Experts dass der Auftraggeber eine untaugliche Nachbesserungsmaßnahme vorschlägt. Der Auftragnehmer hat auch in diesem Fall den Mangel zu beseitigen und den vertragsgemäßen Zustand herzustellen. 13.3 Der Auftragnehmer kann die Beseitigung eines Mangels verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die Möglichkeit gemäß § 6 VOB/B durch Erklärungen gegenüber dem Auftragnehmer die Vergütung zu mindern. 13.4 Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung des Auftraggebers zur Beseitigung eines Mangels innerhalb angemessener einer ihm gesetzten angemessenen Frist nach seiner Xxxx entweder nicht nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenMängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. 9.7.2 Fehlt 13.5 Haben fehlerhafte Leistungen des Auftragnehmers und eines anderen Unternehmens zu Mängeln geführt, die nur einheitlich beseitigt werden können, haftet der Auftragnehmer dem Werk ein in Auftraggeber neben dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenanderen Unternehmen als Gesamtschuldner. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur13.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezogsoweit nichts anderes vereinbart ist, in Abweichung zu § 13 Nr. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde4 S. 1 VOB/B hinsichtlich sämtlicher Ver- tragsleistungen fünf Jahre. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Bauleistungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 7.1.1 Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nicht oder nur unerheblich beeinträchti- gen, bestehen nicht. Geringfügige Abweichungen der Darstellung in Farbe oder Layout können nicht bean- standet werden. Gewährleistungsmängel sind von den Kund*innen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Ausspie- lung, in schriftlicher Form zu melden. Erfolgt inner- halb dieser Frist keine Schadensmeldung, erlöschen alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. 7.1.2 Die Kund*innen haben das Werk mit Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge nachzuweisen. Die Kund*innen können bei einem be- hebbaren Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt vorerst nur die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung Verbesserung dieses Mangels verlangen. Der Wird ein Fehler nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist besei- tigt oder wäre die Behebung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so haben die Kund*innen das Recht auf Preisminderung, und, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, auch auf Rücktritt ist ausgeschlossenvom fehlerhaften Vertragsteil. Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, wenn dass ein Gewährleis- tungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Mangel Über- prüfung gemäß den Wert oder die Tauglichkeit zu aktuellen Stundensätzen der Post den Kund*innen in Rechnung gestellt, sofern dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangennicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 7.1.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche sechs Monate. 7.1.4 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Post ist ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen7.1.5 Die Post schließt eine Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG idF BGBl. Werden dabei oder später I. 2021/175 aus. 7.1.6 Bei Teillieferungen gelten die Regelungen in Punkt 7.1 jeweils für den gelieferten Teil. Mängel festgestellt, so ist eines Teils der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert gesamten Lieferung. 7.1.7 Für allfällige aus dem Titel der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, Leistungsstörung re- sultierende Schäden gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernPunkt 7.2.2 sowie Punkt 7.2.3 entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 11.1. Der Lieferant gewährleistet, dass die vertragskonforme Ausführung der Lieferung bzw. Leistung die ausdrücklich spezifizierten, in anderer Weise zugesicherten oder allgemein vorauszusetzenden Eigenschaften haben und den einschlägigen Bestimmungen und Normen insbesondere im Hinblick auf die innerhalb der Europäischen Union geltenden Vorschriften entsprechen. 11.2. Des Weiteren gewährleistet der Lieferant die Eignung seiner Lieferung bzw. Leistung für den konkreten Bedarfsfall sowie die Übereinstimmung der in Gebrauchsanweisungen, Prospekten, usw. enthaltenen Angaben. 11.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern nicht gesetzlich eine längere Gewährleistungsfrist vorgesehen ist und beginnt mit einem Mangel behaftet seinder rechtlich wirksamen tatsächlichen Übernahme der Ware zu laufen. 11.4. Die Gewährleistungsfrist des Lieferanten betrifft alle von ihm gelieferten Waren, bessert ROSA Experts auch wenn diese oder Teile von diesen nicht vom Lieferant hergestellt wurden. Nach Mängelbehebung und nach jedem Behebungsversuch durch den Lieferanten beginnt die genannte Frist von neuem zu laufen. Die Gewährleistungsfrist wird durch jede schriftliche Mängelrüge unterbrochen. 11.5. Ist eine Ware mangelhaft, so kann VIVATIS – selbst bei geringfügigen Mängeln – nach eigener Xxxx sofort Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Preisminderung sowie Schadenersatz anstelle Verbesserung fordern. Kommt der Lieferant dem Verlangen von VIVATIS nach Ersatzlieferung, Nachbesserung, Preisminderung oder Schadenersatz nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb angemessener der ihm gesetzten Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, so kann der Auftraggeber VIVATIS vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenzurücktreten. 11.6. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Lieferant verzichtet auf den Einwand der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertverspäteten Mängelrüge. Die Pflicht zur Mängelrüge gemäß §§ 377 f UGB wird hiermit ausdrücklich abgedungen. Eine Mängelrüge kann jederzeit bis zum Ende der Garantiefrist erfolgen. 11.7. In diesem Fall hat dringenden Fällen, bei Gefahr in Verzug, bei Ablehnung von Verbesserung und/oder Nachlieferung ist VIVATIS berechtigt, die Mängel – unbeschadet der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) weiteren Haftung des Lieferanten – auf Kosten des Lieferanten beseitigen zu verlangenlassen. 9.7.2 Fehlt dem Werk 11.8. Beruht ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal Mangel auf einem Umstand, den der Lieferant zu vertreten hat, oder fehlt der gelieferten Ware eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGBzugesicherte Eigenschaft, kann so haftet der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte SchädenLieferant auch für Folgeschäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, aus der Verwendung seiner Ware oder seines Werkes ergeben. Der Lieferant wird eine Haftung nur übernommenVIVATIS von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter umfassend freistellen. 11.9. Die Mängelbehebung hat umgehend nach Aufforderung durch VIVATIS zu erfolgen. Die Mängelbehebung hat, wenn nötig – unter Einhaltung der Schaden arbeitsrechtlichen Bestimmungen – im Mehrschichtbetrieb durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeÜberstundenleistung oder durch Sonn- und Feiertagseinsatz zu erfolgen. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme 11.10. War der Lieferant zur Mängelbehebung trotz zwei Versuche nicht imstande, so ist VIVATIS berechtigt, den Mangel durch einen Dritten auf Kosten des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenLieferanten beheben zu lassen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen11.11. Werden dabei Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist trotz Ersatzlieferung wieder Mängel an gleichen oder später Mängel festgestelltverschiedenen Teilen der gelieferten Ware auf, so ist der Auftraggeber Lieferant verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung auch die Ursachen für die Mängel durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Änderung der aufgefundenen Mängel – Herstellungsvorgänge, Warenzusammensetzung usw. zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommenbeheben. 11.12. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber Lieferung von Lebensmitteln, Zusatzstoffen und sonstigen Stoffen zur Lebensmittelherstellung und bei Verpackungsmaterialien, welche bei der Verarbeitung bzw. Abpackung mit Lebensmitteln in Berührung kommen, garantiert der Lieferant, dass sie den zur Zeit der Warenübergabe geltenden österreichischen Gesetzen und europäischen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften des Lebensmittelrechtes und anderer damit in Verbindung stehender Verordnungen entsprechen. Der Lieferant garantiert darüber hinaus, dass die gelieferten Waren weder gentechnisch veränderte Organismen sind, noch solche enthalten und auch nicht berechtigtaus gentechnisch veränderten Organismen gewonnen worden sind. 11.13. Der Lieferant gewährleistet, dass die Abnahme gelieferten Waren mikrobiologisch in unbedenklichen Zustand sind, und darin keine verbotenen oder physiologisch bedenklichen Stoffe und/oder keine deklarationspflichtigen Stoffe, welche nicht deklariert worden sind, enthalten sind. 11.14. Der Lieferant gewährleistet die Übereinstimmung der Lieferung mit der Auszeichnung. 11.15. Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferten Waren keine anderen, als die technisch unvermeidbaren Begleit- oder Zusatzstoffe enthalten. 11.16. Der Lieferant hat auf Anforderung von VIVATIS entsprechende Zertifikate und Nachweise zur Verfügung zu verweigernstellen.

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Samples: Einkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 7.1. LDB leistet für die vertragsgemäße Ausführung der Lieferung/Leistung und für die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Lieferung/Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe Gewähr. 7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate und beginnt mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu herdem Zeitpunkt der Übergabe. 7.3. Gelingt die Mängelbeseitigung Bewegliche Sachen behalten auch bei Verbindung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossenunbeweglichen Sachen ihre bewegliche Eigenschaft, wenn ihre Trennung ungeachtet allfälliger Verbindungsstücke ohne Substanzbeschädigung möglich ist. 7.4. Mängel der Mangel Lieferungen und Leistungen und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind bei sonstigem Verlust aller daraus resultierenden Ansprüche, unverzüglich und schriftlich unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung zu rügen. Dieselbe Rügepflicht gilt auch für versteckte Mängel, wobei die Rügepflicht mit Entdeckung des Mangels ausgelöst wird. 7.5. LDB ist berechtigt, jede von ihr für notwendig erachtete Untersuchung durchzuführen. Bei der Durchführung der Untersuchung und von Gewährleistungsarbeiten beim Auftraggeber werden LDB vom Auftraggeber die erforderlichen Hilfskräfte und Hilfsmittel unentgeltlich beigestellt. Für den Wert oder die Tauglichkeit Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass LDB keine Fehler zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall vertreten hat, hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu verlangentragen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein 7.6. LDB leistet in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal angemessener Frist unter Ausschluss weitergehender oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung anderer Ansprüche nach eigener Xxxx Gewähr ausschließlich durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung der mangelhaften Lieferung/Leistung oder Rücktritt verlangendurch Preisminderung. 9.7.3 Für andere 7.7. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die nicht durch LDB zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere für Mängel aus Hardware, Konfigurationen, Systemvoraussetzungen oder sonstigen Vorleistungen, die vom Auftraggeber beigestellt werden. Keine Gewährleistung wird explizit übernommen für durch nicht genehmigte Änderungen oder unsachgemäße Bedienung der 7.8. Die Gewährleistung erlischt, wenn a) der Auftraggeber oder Dritte ohne schriftliche Einwilligung von LDB an den gelieferten/lizensierten Gegenständen/Software/Rechten Änderungen oder Instandsetzungen oder sonstige Veränderungen vornehmen oder (im Fall von Rechten) deren Umfang überschreiten oder vertragswidrig anwenden; b) notwendige Wartungsarbeiten/Updates/Neuversionen nicht rechtzeitig durchgeführt oder sonst implementiert werden; c) der Auftraggeber mit seinen Leistungen, insbesondere der Zahlung, in Verzug ist; d) der Auftraggeber Bestimmungen betreffend den Nutzungsumfang missachtet (wie sie insbesondere im Rahmen der Einführungs-Workshops beschrieben werden). 7.9. Die Gewährleistung ist weiters ausgeschlossen bei Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf technisch nicht einwandfrei funktionierende Anlagen, wie etwa Netzwerke, Zuleitungen, Verkabelungen, auf Drittsoftware, auf Internetstörungen, auf Softwareviren, auf höhere Gewalt oder Handlungen des Auftraggebers oder dessen Mitarbeiter oder auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind. 7.10. Darüber hinaus ist die Gewährleistung jedenfalls für solche Mängel ausgeschlossen, die auf Veränderungen an der von LDB gelieferten Hardware oder Software oder damit in Verbindung stehender Hard- oder Software ohne ausdrückliche Zustimmung der LDB durchgeführt werden. Als solche Änderungen sind beispielsweise, aber nicht ausschließlich zu verstehen: Der Anschluss, die Verwendung oder die Installation von nicht von LDB zertifizierten Komponenten, wie etwa die Installation von verfügbaren Updates für Drittsoftware, die Installation von Treibern oder auch die Installation von anderen Programmen Dritter. 7.11. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurselbst, wenn sich dessen Vorliegen im Zeitpunkt der objektive Sinn Übergabe, den Zeitpunkt der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf Feststellung dieses Mangels und die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezogrechtzeitige Erfüllung der Mängelrüge. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn Eine Vermutung der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche Mangelhaftigkeit ist ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte a. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. b. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall dem Auftragnehmer zu. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Auftragnehmer ist für die Nacherfüllung eine Frist von vier Wochen einzuräumen. Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Werk mit einem Mangel behaftet seinRecht zu, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenzurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossenDie gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 478, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung 479 BGB (MinderungRückgriffsanspruch des Unternehmers) zu verlangenbleibt unberührt. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann c. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftraggeber, wenn Nachbesserungsoweit sie sich dadurch erhöhen, Neuherstellung dass die Lieferung an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Auftraggebers verbracht wird. Die Anwendung des § d. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Ware – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder Ersatzlieferung zu keinem § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg führen, Minderung in der Erbringung von Planungs- oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2 ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte SchädenAuftragnehmer, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützenmit dem Mangel im Zusammenhang stehen e. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, wird eine Haftung nur übernommen, wenn bei Werkleistungen mit der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeAbnahme. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem 12.1 Der Lieferant leistet für Mängel der Konstruktion, der Ausführung und des von ihm beigestellten und eingebauten Materials, die innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab der Erteilung der Betriebsbewilligung, ab der Lieferung bzw. bei vereinbarter Leistungserbringung durch den Lieferanten ab Beendigung der Montage auftreten, Gewähr. Die Gewährleistung ist davon unabhängig, ob der Mangel behaftet seinzum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden war. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. 12.2 Zur Wahrung des Gewährleistungsanspruches muss der Besteller aufgetretene Mängel dem Lieferanten unverzüglich schriftlich bekannt geben. Mängel, bessert ROSA Experts die innerhalb angemessener der in Art. 12.1 festgelegten Frist auftreten und dem Lieferanten unverzüglich bekannt gegeben werden, kann der Besteller noch ein Jahr nach Ablauf der Frist des Art. 12.1 gerichtlich geltend machen. 12.3 Hat der Lieferant nach den vorangegangenen Bestimmungen für Mängel einzustehen, so kommt er der Gewährleistungspflicht nach seiner Xxxx entweder durch Ausbesserung oder durch Austausch nach. Andere Gewährleistungsbehelfe sind für behebbare Mängel ausgeschlossen. Für unbehebbare Mängel ist die Wandlung ausgeschlossen. 12.4 Während der Gewährleistungsfrist, liefert neu wie in Art 12.1 angegeben, trägt der Lieferant die Kosten für seine Fachkräfte, welche Reparatur- oder stellt neu herAustauscharbeiten auf der Baustelle durchführen, selber. Gelingt Die Reisekosten sowie die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtKosten für Unterkunft und Verpflegung für das Personal des Lieferanten, kann das Ersatz- oder Reparaturarbeiten an einem anderen Ort als dem Werk des Lieferanten in Österreich vornimmt, trägt der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten Besteller. 12.5 Während der Gewährleistungsfrist, wie in Art. 12.1 angegeben, trägt der Lieferant die Kosten für die erforderlichen Teile / Komponenten, die repariert oder Minderung verlangenauf der Baustelle ersetzt werden müssen. Der Rücktritt Besteller trägt die Kosten für den Transport und Import dieser notwendigen Teile / Komponenten. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Besteller die mangelhaften Teile, die vom Lieferanten ersetzt werden, unverzüglich auf eigene Kosten an den Hauptsitz des Lieferanten in Österreich, zu senden. Die mangelhaften zu ersetzenden Teile werden Eigentum des Lieferanten. 12.5.1 Die Gewährleistung ist unabhängig davon, ob der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits bestand oder nicht. Die Vermutungsregel nach § 924 des Österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen. 12.6 Bei der Lieferung gebrauchter Komponenten und gebrauchter Systeme übernimmt der Lieferant keine Garantie. 12.7 Die Gewährleistungsverpflichtung gilt nicht für Mängel, die durch Nichteinhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, unsachgemäße Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, zweckwidrigen Gebrauch oder normalen Verschleiß entstehen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel aufgrund höherer Gewalt, übermäßiger Verschmutzung, Feuer und anderer äußerer Einwirkungen. 12.8 Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn eine nicht ausdrücklich vom Lieferanten ermächtigte Person an der gelieferten bzw. montierten Anlage Änderungen bzw. Instandsetzungen vornimmt. Anderes gilt, wenn die Instandsetzung von einer qualifizierten Person vorgenommen wurde und der Besteller beweist, dass die Instandsetzung nicht ursächlich für den späteren Mangel ist. 12.9 Wird eine Anlage auf Grund von Konstruktionsangaben, Vermessungsberichten, Plänen oder sonstigen Angaben, die der Besteller beibringt, hergestellt, so trifft den Lieferanten für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewährleistungspflicht, sondern nur für die Ausführung nach diesen Angaben. Der Lieferant ist auch nicht verpflichtet, Anweisungen des Bestellers oder von diesem beigebrachte Unterlagen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Warnpflicht des Lieferanten für offenbar unrichtige Anweisungen/Unterlagen bleibt aber bestehen. 12.10 Hat der Lieferant vom Besteller beigestellte Teile eingebaut, erstreckt sich die Gewährleistungspflicht des Lieferanten nur auf die Einbautätigkeit, nicht aber auf den Teil/das Material. Den Lieferanten trifft keine Pflicht, einen vom Besteller beigestellten Teil/oder das von diesem beigestellte Material auf seine Tauglichkeit zu untersuchen. Die Warnpflicht des Lieferanten für offenbar untaugliche Teile/Materialien bleibt aber bestehen. 12.11 Ist zur Verbesserung nach Art. 12.5 der Aus- und Einbau von Teilen erforderlich, so trägt die Kosten dafür der Besteller, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenEinbau nicht vom Auftrag umfasst war. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal 12.12 Eine Verbesserung nach Art. 12.4 oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf 12.5 verlängert nicht die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezogGewährleistungsfrist für die ganze Anlage. Für andere durch den Mangel verursachte Schädenausgebesserte oder ausgetauschte Teile und für Verbesserungsarbeiten beträgt die Gewährleistungsfrist jedenfalls 6 (sechs) Monate ab Vornahme der Verbesserung oder des Austausches, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, ohne dass dadurch Art. 12.1 eingeschränkt wird. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 12.13 Der Auftraggeber verpflichtet sichBesteller trägt die Kosten für Ausfallzeiten, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei Geschäftsverluste, Umsatzverluste, Vertragsstrafen, Gewinneinbußen oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernsonstige indirekte Verluste oder Folgeschäden selbst.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein15.1 Unbeschadet von Schadensersatzansprüchen des Kunden unter den Voraussetzungen der Ziff. 16, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nachleistet JTEL für Mängel, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich minderteinschränken, zunächst nach eigener Xxxx Gewähr durch Nachbesserung der erbrachten Leistung oder durch Neuleistung („Nacherfüllung“) nach Maßgabe nachfolgender Regelungen: JTEL ist die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, um die Ursache des Mangels festzustellen und ihn zu beseitigen. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das RechtDer Kunde ist verpflichtet, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) auf Verlangen von JTEL den mangelhaften Leistungsgegenstand auf Kosten von JTEL an JTEL zurückzusenden. Mangelbehaftete Leistungen dürfen jedoch nur mit vorheriger Zustimmung an JTEL zurückgesandt werden. Bei einer Rücksendung ohne vorherige Zustimmung ist JTEL berechtigt, die Annahme zu verlangenverweigern. 9.7.2 Fehlt 15.2 Gewährleistungsmaßnahmen durch JTEL erfolgen ausschließlich in Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen für die ursprüngliche Leistung. Unbeschadet der Gewährleistungsrechte des Kunden in Bezug auf die Erstlieferung entstehen auch im Falle mangelhafter Nacherfüllung daher keine Gewährleistungsrechte für Nacherfüllungsleistungen und wird die Gewährleistungsfrist durch diese nicht neu in Gang gesetzt. 15.3 Der Kunde kann einen Gewährleistungsanspruch nicht mehr geltend machen, wenn er oder ein Dritter ohne Zustimmung von JTEL die Montage oder Inbetriebnahme und/oder Ausbesserungen oder Änderungen an dem Werk ein Liefergegenstand vornimmt. Nur in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal dringenden Fällen und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei JTEL sofort zu verständigen ist, oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGBwenn JTEL mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenKunde den Mangel selbst beheben. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. 15.4 Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ einer Nacherfüllung ist der Kunde erst nach zweimaligem Fehlschlag berechtigt, den vereinbarten Vertragspreis herabzusetzen oder Bearbeitungen vom Vertrag zurückzutreten. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenVertragspreises zu. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich15.5 Stellt der Kunde die mit Software von JTEL zu verbindende Hardware selbst, hat er für die Fehlerfreiheit und das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testenVorhandensein der erforderlichen Leistungsmerkmale allein einzustehen. 15.6 Mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen des Kunden unter den Voraussetzungen der Ziff. Werden dabei oder später Mängel festgestellt16 beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung sofern JTEL keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernvorsätzliche Pflichtverletzung zur Last fällt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein5.1 Sämtliche Mängelrügen bezüglich der korrekten Wiedergabe des Ausgangstextes in der gelieferten Übersetzung sind innerhalb von sechs Wochen nach Ausfolgung derselben (Datum der Liefer-E- Mail) geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). 5.2 Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung nachweislich bestehender Mängel. Verweigert er dem Auftragnehmer diese Frist, bessert ROSA Experts ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nachder gewährten Xxxxx vom Auftragnehmer behoben, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Rechtkeinen Anspruch auf Preisminderung. 5.3 Wenn der Auftragnehmer die gewährte Frist zur Beseitigung nachweislich bestehender Mängel verstreichen lässt, ohne die Mängel zu beheben, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Bei unerheblichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder 5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber weder zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen noch zur Aufrechnung von irgendwelchen Beträgen. 5.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der AuftraggeberHaftung für Mängel nur dann, wenn Nachbesserungder Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, Neuherstellung oder Ersatzlieferung dass er beabsichtigt, den Text zu keinem Erfolg führenveröffentlichen, Minderung oder Rücktritt verlangenund wenn dem Auftragnehmer Korrekturfahnen bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, vorgelegt werden. In diesem Fall ist dem Auftragnehmer ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur zu leisten bzw. ein vom Auftragnehmer in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen. 9.7.3 5.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. 5.7 Stilistische Änderungswünsche, die Abstimmung auf spezifische Terminologie (insbesondere branchen- bzw. unternehmensspezifische Terminologie) usw. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt, es sei denn, dem Auftragnehmer wird mit Auftragserteilung entsprechendes Referenzmaterial zur Verfügung gestellt oder andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurVereinbarungen werden getroffen. 5.8 Für auftragsspezifische Abkürzungen, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezogvom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erläutert werden, besteht keinerlei Mängelhaftung. 5.9 Zahlen werden ausschließlich gemäß Ausgangstext wiedergegeben. Für andere durch den Mangel verursachte Schädendie Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen. 5.10 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützennicht in lateinischer Schrift verfasst sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird eine dem Auftraggeber empfohlen, Namen und Eigenbezeichnungen separat in lateinischer Blockschrift zusammen mit den zu übersetzenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 5.11 Für Korrekturleistungen nach Punkt 2.6 wird keine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeAusgangstext nicht zur Verfügung gestellt wird. 9.7.4 5.12 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (E-Mail, ftp-Server usw.) führt der Auftragnehmer nach dem aktuellen Stand der Technik durch. Aufgrund der technischen Gegebenheiten übernimmt der Auftragnehmer jedoch keine Garantie bzw. Haftung für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Beschädigung von Dateien usw.), sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenAuftragnehmers vorliegt. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 7.1. MEDATEC leistet für die vertragsgemäße Ausführung der Lieferung/Leistung und für die Sach- und 7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate und beginnt mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu herdem Zeitpunkt der Übergabe. 7.3. Gelingt die Mängelbeseitigung Bewegliche Sachen behalten auch bei Verbindung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossenunbeweglichen Sachen ihre bewegliche Eigenschaft, wenn ihre Trennung ungeachtet allfälliger Verbindungsstücke ohne Substanzbeschädigung möglich ist. 7.4. Mängel der Mangel Lieferungen und Leistungen und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind bei sonstigem Verlust aller daraus resultierenden Ansprüche, unverzüglich und schriftlich unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung zu rügen. Dieselbe Rügepflicht gilt auch für versteckte Mängel, wobei die Rügepflicht mit Entdeckung des Mangels ausgelöst wird. 7.5. MEDATEC ist berechtigt, jede von ihr für notwendig erachtete Untersuchung durchzuführen. Bei der Durchführung der Untersuchung und von Gewährleistungsarbeiten beim Auftraggeber werden MEDATEC vom Auftraggeber die erforderlichen Hilfskräfte und Hilfsmittel unentgeltlich beigestellt. Für den Wert oder die Tauglichkeit Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass MEDATEC keine Fehler zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall vertreten hat, hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu verlangentragen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein 7.6. MEDATEC leistet in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal angemessener Frist unter Ausschluss weitergehender oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung anderer Ansprüche nach eigener Xxxx Gewähr ausschließlich durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung der mangelhaften Lieferung/Leistung oder durch Preisminderung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die mangelhafte Sache auf eigene Kosten an MEDATEC zu keinem Erfolg führensenden. Ein Anspruch auf Neu-/Ersatzlieferung entsteht erst nach Rücksendung der mangelhaften Lieferung an MEDATEC. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von MEDATEC über. Ist der Transport der mangelhaften Sache zu MEDATEC nicht möglich, Minderung oder Rücktritt verlangenerfolgt die Verbesserung gegen Ersatz der dadurch entstehenden Mehrkosten. 9.7.3 Für andere 7.7. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die nicht durch MEDATEC zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere für Mängel aus Materialien oder Vorleistungen, die vom Auftraggeber beigestellt werden. MEDATEC übernimmt keine Gewährleistung für nicht von MEDATEC hergestellte Hardware und Software. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. 7.8. Die Gewährleistung erlischt, wenn a) der Auftraggeber oder Dritte ohne schriftliche Einwilligung von MEDATEC an den gelieferten Gegenständen Reparaturen, Änderungen oder Instandsetzungen oder sonstige Veränderungen vornehmen; b) notwendige Wartungsarbeiten nicht rechtzeitig durchgeführt werden; c) der Auftraggeber mit seinen Leistungen, insbesondere der Zahlung, in Verzug ist; d) der Auftraggeber Bestimmungen betreffend den Nutzungsumfang missachtet, wie beispielsweise enthalten in den Bestimmungen Software. 7.9. Die Gewährleistung ist weiters ausgeschlossen bei Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf technisch nicht einwandfrei funktionierende Anlagen, wie etwa Netzwerke, Zuleitungen, Verkabelungen, auf Drittsoftware, auf Internetstörungen, auf Softwareviren, auf chemische Einflüsse, auf höhere Gewalt oder Handlungen des Auftraggebers oder dessen Mitarbeiter oder auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind. 7.10. Darüber hinaus ist die Gewährleistung jedenfalls für solche Mängel ausgeschlossen, die auf Veränderungen an der von MEDATEC gelieferten Hardware oder Software oder damit in Verbindung stehender Hard- oder Software ohne ausdrückliche Zustimmung MEDATECs durchgeführt werden. Als solche Änderungen sind beispielsweise, aber nicht ausschließlich zu verstehen: Der Anschluss, die Verwendung oder die Installation von nicht von MEDATEC zertifizierten Komponenten, wie etwa nicht zertifizierte Hardware oder Consumable Products, die Installation von verfügbaren Updates für Drittsoftware, der Anschluss von Hardware dritter Hersteller, die Installation dazugehöriger Treiber oder auch die Installation von anderen Programmen Dritter. 7.11. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurselbst, wenn sich dessen Vorliegen im Zeitpunkt der objektive Sinn Übergaber, den Zeitpunkt der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf Feststellung dieses Mangels und die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezogrechtzeitige Erfüllung der Mängelrüge. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn Eine Vermutung der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche Mangelhaftigkeit ist ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 8.1 Wir leisten Gewähr wie folgt: 8.1.1 Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sa- chen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährlei- stungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden. 8.1.2 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unter- nehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchs- voraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Recht- zeitigkeit der Mängelrüge. 8.1.3 Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außen- dienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. 8.1.4 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren. 8.1.5 Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ord- nungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden: • Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Werk mit einem Mangel behaftet seinRecht, bessert ROSA Experts von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Xxxx durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. • Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neu- erliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. 8.2 Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangel- freier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Auf- wendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach seiner nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen. 8.3 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde. 8.4 Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer oder atmosphärischer Einflüsse entstehen. 8.5 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden. 8.6 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht ge- nehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Ver- tragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskenn- zeichen (Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung. 8.7 Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutz- rechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizen- sierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die end- gültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx entweder nachdem Kunden das Recht verschaffen, liefert neu die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder stellt neu her. Gelingt diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenbis dahin gezogenen Nutzungen ersetzen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte 8.8 Wir haften für Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommenaus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahr- lässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme Verletzung des WerkesLebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sichSofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Be- schaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit finden die vorstehenden Be- stimmungen über die Untersuchungs- und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigtRügepflichten, die Abnahme zu verweigernAnzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 6.1 Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und so genau wie möglich zu bezeichnen. Als Mangel gilt jede Abweichung von der vereinbarten Be- schaffenheit des Werkes. Der Auftragsgegenstand muß dem Auftragnehmer unverzüglich nach Feststellung eines Mangels übergeben werden. 6.2 Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn während der Gewährleistungsfrist ohne Zustim- mung des Auftragnehmers unsachgemäße Mängelbeseitigungsarbeiten durch den Auftraggeber oder durch Dritte vorgenommen wurden, es sei denn, daß die Zustimmung des Auftragnehmers nicht eingeholt werden konnte und die sofortige Behebung des Schadens unumgänglich notwendig war. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Ver- wendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder durch Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter Behandlung, den Betriebsanleitungen nicht entsprechende Be- triebsmittel und Austauschwerkstoffe, chemischer, elektrochemischer oder/und elektrischer Ein- flüsse, soweit sie nicht auf Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind. 6.3 Bestreitet der Auftragnehmer das Werk mit einem Mangel behaftet seinVorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener entscheidet ein von der zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer zu bestimmender Sachverständiger. Stellt der Sachverständige das Vorliegen eines solchen Mangels fest, trägt et- waige Kosten dieser Entscheidung der Auftragnehmer, andernfalls der Auftraggeber. Gegen die Entscheidung des Sachverständigen ist der Rechtsweg gegeben. 6.4 Bei gewährleistungspflichtigen Mängeln hat der Auftraggeber grundsätzlich nur einen Anspruch auf Nachbesserung. Kommt der Auftragnehmer den Nachbesserungsverpflichtungen nicht inner- halb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt schlägt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtwiederholte Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossenden Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforder- lichen Aufwendungen (Selbstvornahme), wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine einer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu oder an- stelle der Minderung Schadensersatz oder Ersatz vergleichbarer Aufwendungen verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein 6.5 Der Auftragnehmer behebt den gewährleistungspflichtigen Mangel grundsätzlich auf seine Kosten und Gefahr in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.dseinem Betrieb. § 633 II 1 BGBDer Auftragnehmer trägt die zum Zwecke der Nachbesserung er- forderlichen Lohn-, Material-, Fracht- und Abschleppkosten. In Fällen, in denen infolge des Standortes des Auftragsgegenstandes die Fracht- und Abschlepp- kosten unverhältnismäßig hoch wären, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenAuftragnehmer eine andere Fachwerkstatt mit der Mängelbeseitigung auf seine Kosten und Gefahr beauftragen. 9.7.3 Für andere durch 6.6 Gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer besondere Anweisungen hinsichtlich Konstruktion oder Material, so tritt Sachmängelhaftung nach den § § 633, 634 BGB nicht ein, sofern der Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurauf diese besonderen Anweisungen zurückzuführen ist. Der Auftragnehmer ist allerdings verpflichtet, wenn sich auf von ihm erkennbare Gefahren der objektive Sinn Anwendung der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung vorgegebenen Konstruktion oder der Ver- arbeitung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdevorgegebenen Materials schriftlich hinzuweisen. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist 6.7 Ist der Auftraggeber verpflichteteine juristische Person des öffentlichen Rechts, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der aufgefundenen Mängel – zu übermittelnAuftragsgegenstand zum Betrieb seines Han- delsgewerbes gehört, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung werden vom Auftragnehmer Transportkosten (Fracht- und etwaigen SchadenersatzAbschleppkosten) nach Ziff. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber 6.5 nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernübernommen.

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Samples: Werkstattvertrag

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften unter Einschluss unserer Richtlinien für Materialanlieferungen Stand 29.08.2008. Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Lieferung und Benutzung der Ware Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Lieferant verzichtet für die ersten zwanzig Werktage nach Eintreffen des Materials am Lieferort auf den Einwand, eine Beanstandung von Qualität und/oder Beschaffenheit des Materials sei verspätet. Stellt sich ein äußerlich nicht erkennbarer Mangel nach Abnahme und erfolgter Sortierung heraus, so beginnt die Verjährungsfrist mit einem Mangel behaftet seinFeststellung des Mangels. Sofern uns die Untersuchung der Leistung und die Mängelrüge nach § 377 (1) HGB obliegen, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist stehen uns für deren fristgerechte Erfüllung zwanzig Werktage zur Verfügung. Die Rüge eines Mangels, der sich erst später zeigt, ist fristgerecht nach §377 (3) HGB bis zum Ablauf von zwei Wochen nach seiner Xxxx entweder Entdeckung. Kommt der Lieferant seinen Gewährleistungspflichten nicht nach, liefert neu so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, nach Fristsetzung auf Kosten des Lieferanten Mängel oder stellt neu herSchäden zu beseitigen bzw. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenbeseitigen zu lassen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte SchädenLieferant tritt uns bereits jetzt – erfüllungshalber – alle Ansprüche ab, die sich ihm gegen seinen Vorlieferanten aus und im Zusammenhang mit der Lieferung mangelhafter Ware zustehen. Er wird uns zur Geltendmachung solcher Ansprüche sämtliche hierfür erforderlichen Unterlagen aushändigen. Mit Xxxxxxx des Vertra ges erklärt der Lieferant, dass sämtliche Metallanlieferungen von ihm auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützendas Vorhandensein von Sprengköpfen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkesexplosionsverdächtigen Gegenständen und geschlossenen Hohlkörpern überprüft worden ist. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.(Sprengstofffreiheitserklärung)

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 8.1 Soweit vom Verkäufer gelieferte Xxxx mit einem Mangel behaftet seinist, bessert ROSA Experts dessen Ursache bereits zum Zeit- punkt des Gefahrüberganges vorlag, ist der Verkäufer grundsätzlich zur Gewährleistung verpflichtet, so- weit der Mangel innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu herder Verjährungsfrist (Ziffer 8.3) auftritt und diesem gegenüber gerügt wird. 8.2 Wenn der Kunde die vom Verkäufer gelieferte Ware weiterverkauft und sein Abnehmer bzw. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtder letzte Ab- nehmer in der Lieferkette ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, kann der Auftraggeber Kunde den Verkäufer gemäß der gesetzlichen Regelung der §§ 478, 479 BGB im Wege des sogenannten Lieferantenregresses in Anspruch nehmen. Liegt ein berechtigter Fall des Lieferantenregresses vor, gelten die in diesen AGB enthaltenen Einschränkungen der Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers nicht. Voraussetzung für den Liefe- rantenregress ist, dass die vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenVerkäufer gelieferte Ware über die gesamte Lieferkette unverändert an den Verbraucher verkauft wird. Der Rücktritt ist ausgeschlossenLieferantenregress setzt voraus, dass der bei Übergabe an den Verbraucher vorliegende Mangel auch im Verhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Kunden einen Mangel darstellt. 8.3 Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Ver- jährungsfristen, wenn der Mangel Kunde den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung Verkäufer berechtigt im Rahmen des Lieferantenregresses (MinderungZiffer 8.2) zu verlangenin Anspruch nimmt. 9.7.2 Fehlt 8.4 Verletzt der Kunde seine ihm nach Ziffer 4 obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten, so kann er nach Maßgabe der Regelungen der Ziffer 4 seine Gewährleistungsrechte verlieren; wenn es sich bei dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. Kunden um einen Kaufmann handelt, gilt dies gemäß den Regelungen des § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen377 BGB auch für den Fall des Lieferantenregresses. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich 8.5 Macht der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Kunde berechtigte Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestelltgeltend, so ist der Auftraggeber Verkäufer zunächst zur Nach- erfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verpflichtet. Verweigert er die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung kann der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert Kunde nach Maßgabe der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigerngesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 1. Alle diejenigen Teile oder Leistun- gen sind nach unserer Xxxx unent- geltlich nachzubessern, neu zu lie- fern oder neu zu erbringen, die ei- nen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeit- punkt des Gefahrübergangs vorlag. 2. Ansprüche auf Nacherfüllung ver- jähren in 12 Monaten ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erfor- derlich ist, ab der Abnahme. Ent- sprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht: - soweit das Werk mit Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt, - bei Vorsatz, - bei arglistigem Verschweigen des Mangels, sowie - bei Nichteinhal- tung einer Beschaffenheitsgarantie. Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) verjäh- ren ebenfalls in 12 Monaten ab ge- setzlichem Verjährungsbeginn, vo- rausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgü- terkauf. Die gesetzlichen Regelun- gen über Ablaufhemmung, Hem- mung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vor- schriften verjähren. 3. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder ande- rer Mängel, die bei einer unverzüg- lichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Ver- käufer nicht binnen (sieben) Werk- tagen nach Ablieferung eine schrift- liche Mängelrüge zugeht. Hinsicht- lich anderer Mängel gelten die Lie- fergegenstände als vom Käufer ge- nehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zu- geht, in dem sich der Mangel zeig- te; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem Mangel behaftet seinfrüheren Zeitpunkt offensichtlich, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeb- lich. Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegen- stand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Ver- sandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des be- stimmungsgemäßen Gebrauchs be- findet. 4. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemesse- ner Frist zu treffenden Xxxx entweder nachzu- nächst zur Nachbesserung oder Er- satzlieferung verpflichtet und be- rechtigt. Im Falle des Fehlschla- gens, liefert neu d.h. der Unmöglichkeit, Un- zumutbarkeit, Verweigerung oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtunangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzliefe- rung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenKaufpreis angemessen mindern. 9.7.2 Fehlt 5. Beruht ein Mangel auf dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGBVer- schulden des Verkäufers, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch Auftraggeber unter den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.in Abschnitt

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit 8.1 easy leistet Gewähr dafür, dass die Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses in einem Mangel behaftet seingebrauchsfähigen Zustand erhalten wird. Dazu gehört auch die Beseitigung von Fehlern und die Anpassung an zwingende gesetzliche Änderungen. Erweiterungen und Verbesserungen des Programms sowie Anpassung an gesetzliche Änderungen sind nicht Gegenstand der Gewährleistung, bessert ROSA Experts sondern können vom Kunden durch Abschluss eines Wartungsvertrages erworben werden. 8.2 Tritt ein Fehler auf, hat der Kunde dies innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige ist eine schriftliche Beschreibung der aufgetretenen Symptome beizufügen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb vorstehender Frist, verliert der Kunde alle Rechte wegen des Mangels. easy wird sodann den Fehler in angemessener Frist beseitigen. easy ist berechtigt, zur Beseitigung der Mängel Änderungen an der Lösung vorzunehmen, soweit dadurch die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht wesentlich umgestaltet werden. Die Mängelbehebung erfolgt nicht individuell, sondern durch das Einspielen regelmäßiger Updates. Nur bei schwerwiegenden Mängeln erfolgt eine Korrektur durch außerplanmäßige Lieferung neuer Softwareversionen. 8.3 easy hat für jeden gemeldeten Fehler mindestens drei Nachbesserungsversuche. Schlagen diese Nachbesserungsversuche fehl, ist der Kunde nach seiner Xxxx entweder nachberechtigt, liefert neu die Miete angemessen herabzusetzen (Minderung), bis der Fehler durch easy beseitigt ist. Stattdessen kann er auch easy eine angemessene Frist von nicht weniger als vier Wochen setzen, den aufgetretenen Fehler zu beseitigen mit der Androhung, im Falle der Nichtbeseitigung des Fehlers den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Nachfrist von vier Wochen kann auch mit einer Nachbesserungsaufforderung gemäß Ziff. 12.2 verbunden werden. Eine neue Nachfristsetzung ist in den Fällen der §§ 323 Abs. 2, 326 Abs. 5 BGB entbehrlich. 8.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von easy nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen. 8.5 Schadensersatzansprüche für anfänglich vorhandene oder stellt neu herspäter entstehende Fehler sind auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. 8.6 Hat der Kunde Änderungen an der Software vorgenommen, stehen ihm die vorgenannten Rechte nur zu, wenn er nachweist, dass die Änderungen nicht ursächlich für den Mangel waren. Gelingt Das gilt auch für etwaige Eingriffe Dritter, die Mängelbeseitigung vom Kunden beauftragt waren. 8.7 Stellt sich bei Untersuchung des Fehlers heraus, dass ein Fehler nicht vorliegt, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung zu den jeweils gültigen Preislisten von easy, wenn er auch bei gebotener Sorgfalt, insbesondere bei Einsichtnahme in das Anwenderhandbuch oder andere Informationen von easy den Irrtum hätte vermeiden können. 8.8 Werden gegen den Kunden von Dritten Ansprüche aus der Verletzung gewerblicher Schutzrechte an der vertragsgegenständlichen Software gemacht, wird easy dem Kunden alle Kosten ersetzen, die durch die Inanspruchnahme entstehen, vorausgesetzt, der Kunde unterrichtet easy unverzüglich über die Inanspruchnahme und überlässt easy alleine die Entscheidung, ob der Anspruch des Dritten verglichen, anerkannt oder bestritten wird. Verletzt die vertragsgegenständliche Software Rechte Dritter, ist easy berechtigt, die vertragsgegenständliche Software so umzuändern, dass die Rechtsverletzung behoben ist, oder die notwendigen Rechte von den Dritten zu beschaffen. Erst wenn dies nach angemessener Frist von mindestens zwei Monaten nicht gelingt, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich und fristlos mit den gewählten Maßnahmen einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenwenn eine Nachfristsetzung wegen besonderer Umstände (z.B. §§ 323 Abs. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert2,326 Abs. 5,636 BGB) entbehrlich ist. In diesem Fall hat kann der Auftraggeber lediglich das Recht, Kunde die vorgenannten Rechte auch ohne eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenNachfristsetzung ausüben. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein 8.9 Ansprüche wegen Mängeln verjähren in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenzwölf Monaten. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich 8.10 Schadens- bzw. Aufwendungsersatzansprüche sind gemäß der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezognachfolgenden Ziff. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde9 beschränkt. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Mietvertrag Für Software

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein12.1. Die angelieferte Xxxx ist vom Auftraggeber auch abzunehmen, bessert ROSA Experts wenn sie lediglich unwesentliche Mängel aufweist. Paletten und Pakete sind vor Übernahme zur Feststellung etwaiger Beschädigung und Beraubung zu prüfen. Beschädig- te Sendungen sind dem Beförderer erst nach schriftlicher Anerkenntnis des Schadens abzunehmen. 12.2. Mängelrügen müssen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt, spätestens innerhalb angemessener Frist einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich beim Auftragnehmer eingehen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, schriftlich zu rügen. Anderenfalls gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht. Der Auftraggeber ist zur Untersuchung des Liefergegenstandes auch verpflichtet, wenn Aus- fallmuster übersandt worden sind. Weitergehende Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. 12.3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Eignung seiner Xxxx entweder nachErzeugnisse für den vom Auftraggeber vorgesehenen Verwendungszweck insbesondere bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung. Dies gilt insbe- sondere auch für selbstklebende Erzeugnisse, liefert neu oder stellt neu herda bei ihnen die Reaktion des Klebstoffes auf bestimmte Materialien (z.B. Kunststoff, Feileder, Textilien, usw.) nicht vorausgesehen werden kann. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtEs ist daher erforderlich, kann dass der Auftraggeber eigene Klebversuche auf dem Originalmaterial durchführt. 12.4. Technologisch begründete Toleranzen in Größe, Farbe, Gummierung, Material, Gewicht, Qualität und der sonsti- gen Ausführung berechtigen nicht zu Beanstandungen seitens des Auftraggebers. Für Kohlepapiere und selbstdurch- schreibende Papiere, Folien und ähnliche Sondermaterialien gelten bezüglich Qualität, Druckfarbenschwankungen, Durchschreibe-, Bearbeitungs- und Lagerfähigkeit dir Bedingungen des jeweiligen Herstellers und/oder Lieferers dieser Grundmaterialien. 12.5. Abweichungen bei Druckarbeiten, soweit sie auf den durch Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen, können nicht beanstandet werden, soweit es sich um geringfügige Abweichungen vom Vertrag zurücktreten Original handelt, oder Minderung verlangensie in den Lieferbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder der sonst zuständigen Liefer- industrie für zulässig erklärt worden sind. 12.6. Der Rücktritt ist Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung Kaschierung, Imprägnierung und Beschichtung (sofern nicht Abschnitt 12.4 zur Geltung kommt) haftet der Auftragnehmer nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar werden. Für Chlor- und Säurefreiheit sowie Freiheit von anderen schädlichen Chemiekalien steht der Auftragnehmer nur soweit ein, als diese vom Auftraggeber ausdrücklich gefordert werden und vertraglich festgelegt wurden. 12.7. Bei Berechtigten und vom Auftragnehmer anerkannten Beanstandungen (bei Gütemängeln nur nach Rückgabe der fehlerhaften Stücke) wird nach Ermessen des Auftragnehmers nachgebessert, Ersatz geleistet oder der Gegenwert gut- geschrieben. Mängel eines Teils berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Über Ersatz oder Gutschrift der beanstandeten Ware hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 12.8. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade insbesondere Ansprüche auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schadenersatz und Ersatz von Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdenicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie für Folgeschäden. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 11.1 Sofern wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Vorgaben etc. des Bestellers zu leisten haben, trägt dieser das Werk mit Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. 11.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder großer Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese verjähren in den gesetzlichen Fristen. Unberührt bleiben auch die längeren Verjährungsfristen nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (dingliche Rech- te), §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Baustoffe und Bauteile sowie Planungsleistungen für ein Bauwerk), § 478 Abs. 4, 479 BGB (Lieferantenregress) sowie im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch uns (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche aufgrund der Übernahme einer Garantie durch uns. Der Beginn der Verjährungs- frist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln geltenden Verjährungsfristen gelten entsprechend für konkurrierende vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel behaftet seinder Ver- tragsware beruhen. Soweit im Einzelfall die Anwendung der gesetzlichen Verjährungsregelungen zu einer früheren Verjährung der konkurrieren- den Ansprüche führen sollte, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist gilt für die konkurrierenden Ansprüche die gesetzliche Verjährungsfrist. Die gesetzlichen Verjährungsfristen nach seiner dem Produkthaftungsgesetz bleiben in jedem Fall unberührt. Soweit die Verjährung uns gegenüber verkürzt wird, gilt diese Verkürzung entspre- chend für etwaige Ansprüche des Bestellers gegen unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten sowie Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen, die auf demselben Rechtsgrund beruhen. 11.3 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeoblie- genheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Eine Mängelrüge muss in schriftlicher Form erfolgen. Handelt es sich bei dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Besteller um einen Werkvertrag, findet § 377 HGB entsprechende Anwendung. 11.4 Wurde mit dem Besteller eine Abnahme oder eine Erstmusterprüfung ver- einbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Besteller bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können. 11.5 Uns ist Gelegenheit zu geben, einen gerügten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen. Werden vom Besteller oder von Dritten eigenmächtige Än- derungen oder unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Män- gelansprüche. 11.6 Soweit unsere Leistung in der Bearbeitung eines vom Besteller zur Ver- fügung gestellten Werkstoffes besteht, haften wir nicht für Mängel der bearbeiteten Ware, die auf Mängel des gelieferten Werkstoffes zurückzu- führen sind. Wir haften ebenfalls nicht für Mängel, die durch die Befol- gung von Anweisungen des Bestellers zur Ausführung unserer Leistung entstehen. Uns sonst gesetzlich zustehende Rechte bleiben von diesen Regelungen unberührt. 11.7 Ist das gelieferte Produkt mangelhaft und hat der Besteller seine Untersu- chungs- und Rügepflicht nach Ziffer 11.3 dieser Bedingungen ordnungs- gemäß erfüllt, so stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte nach fol- genden Maßgaben zu: (i) Wir haben zunächst das Recht nach unserer Xxxx entweder nachden Mangel zu beseitigen, liefert neu oder stellt neu herdem Besteller mangelfreie Vertragsware zu liefern (Nacherfüllung). Gelingt §§ 439 Abs. 3, 635 Abs. 3 BGB bleiben unberührt. Zur Vornahme der Nacherfüllung hat uns der Besteller innerhalb unserer üb- lichen Arbeitszeiten ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben. Wir sind verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwen- dungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich das Mängelbe- seitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, können wir die Mängelbeseitigung mit hieraus entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt verlangen. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den gewählten Maßnahmen nichtAusbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau der Sache verpflichtet waren. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den geforderten Kaufpreis be- zahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten. Im Fall der Ersatzlieferung bzw. Neuherstel- lung bei Werkverträgen hat uns der Besteller das mangelhafte Produkt auf unser Verlangen zurückzugeben. (ii) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigern wir sie, kann der Auftraggeber Besteller nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten zurück- treten oder Minderung verlangenden Kaufpreis mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Ist der Mangel den Wert nicht erheblich oder die Tauglichkeit zu ist das Produkt bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch Besteller nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenMinderungsrecht zu. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d(iii) Für Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz bzw. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenErsatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer 12 dieser Bedingungen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem 17.1 Soweit die Leistung trotz größter Sorgfalt einen Mangel behaftet seinaufweist, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird der AN, vor- behaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach seiner Xxxx entweder nachzunächst nur nachbessern oder Ersatz liefern. Die Nacherfüllung ist nach erfolglo- sem Ablauf einer vom AG gesetzten angemessenen Frist, liefert neu innerhalb derer der AN eine der Art des Mangels, seiner Komplexität und den sonstigen Umständen angemessene Anzahl von Nachbesserungs- versuchen zusteht, fehlgeschlagen. 17.2 Die Nacherfüllung gilt in den Fällen des Unvermögens zur Fehlerbe- seitigung, der Unzumutbarkeit, der unberechtigten Verweigerung und der ungebührenden Verzögerung als erfolglos und mithin fehlge- schlagen. 17.3 Nach fehlgeschlagener Nacherfüllung ist der AG berechtigt vom Ver- trag zurückzutreten oder stellt neu herdie Vergütung zu mindern. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtIst eine Bauleis- tung Gegenstand der Mängelhaftung, kann so ist der Auftraggeber Rücktritt vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenausgeschlossen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn AG darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten Vergütung durchsetzen. 17.4 Der AG hat kein Recht den Mangel den Wert oder die Tauglichkeit selbst zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat beseitigen und Ersatz der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. 9.7.2 Fehlt 17.5 Mängelansprüche und eine sich daraus ergebende Haftung des AN sind insbesondere ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zu- sammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf  fehlerhaftem Material,  fehlerhafter Konstruktion,  mangelhafter Ausführung  fehlerhaften Herstellungsstoffen oder soweit geschuldet, mangelhafter Bedienungsanleitung beruhen. 17.6 Insbesondere ist die Gewährleistung und die sich hieraus ergebende Haftung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen bei  nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffen- heit,  nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,  fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung nach Gefahrüber- gang und deren Folgen,  übermäßiger Beanspruchung und den daraus entstehenden Fol- gen,  chemischen, physikalischen, elektromechanischen oder elektro- lytischen Einflüsse, die nicht der Leistungsbeschreibung oder der jeweils spezifischen Systemübersicht oder den herstellerseits vorgesehenen durchschnittlichen Standardeinflüssen entspre- chen und deren Folgen,  nicht reproduzierbaren Softwarefehlern und  bei vom AG oder von Dritten unsachgemäßen Änderungen, Nachbesserungen, Instandhaltungsarbeiten oder Erweiterung und Verlegung der Gefahrenmeldeanlage sowie  bei einem Bedienungsfehler des AN oder eines Dritten und den daraus entstehenden Folgen, es sei denn, der AG weist nach, dass die jeweilige Handlung und/oder der jeweilige Fehler in keinem ursächlichen Zusammen- hang mit dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal Mangel steht. 17.7 Vorstehendes gilt nicht bei arglistigem, grob fahrlässigem oder vor- sätzlichem Handeln des AN, seiner Vertreter und seiner Erfüllungs- gehilfen oder der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGBHaftung nach einem gesetzlich zwingenden Haftungs- tatbestand. 17.8 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, kann da es sich bei dem gerügten Mangel nicht um einen solchen handelt, der Auftraggeberunter die vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsansprüche fällt, wenn Nachbesserungist der AN berech- tigt, Neuherstellung oder Ersatzlieferung die ihm entstandenen Aufwendungen insbesondere für An- und Abfahrt, Stundenlohn und Material vom AG ersetzt zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere 17.9 Die Anerkennung von Mängeln bedarf der Schrift- oder Textform. § 305 b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt unberührt. 17.10 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß  §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Errichtung von Bauwerken und Lieferung von Sachen für Bauwerke),  § 478 (Rückgriff in der Lieferkette mit Verbrauchern als Endab- nehmer),  § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel),  § 1 ProdhaftG,  bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,  bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurAN und seiner Erfüllungsgehilfen sowie  bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§§ 438 Abs. 3, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog634a Abs. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde3 BGB) oder  Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos längere Fristen vorschreibt. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen17.11 Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich17.12 Weitergehende Ansprüche des AG wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, das Werk unmittelbar gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testenMaßgabe der Bestimmungen in Ziff. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern20.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist 5.01 Für unsere Leistung übernehmen wir nur nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu herMaßgabe der folgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber als erstem Abnehmer die Gewähr. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt 5.02 Die Behandlung bzw. Beschichtung erfolgt nach Kundenwunsch. Den konkreten Verwendungseinsatz der beschichteten Teile prüfen wir nicht. Wir gewährleisten jedoch fachgerechte Oberflächenbehandlung in Werk- stoff und Werkarbeit nach den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden oder allgemein im Entwurf an- erkannten DIN-Vorschriften. Bei galvanischen und chemischen Prozessen sowie aufgrund von Qualitätsunter- schieden des Rohmaterials sind Abweichungen von einem dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenAuftrag zugrunde liegenden Muster mit unter unvermeidbar. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde5.03 Mangelhaft oberflächenbehandelte Teile werden von uns kostenlos fachgerecht nachgebessert. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein 5.04 Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners verjähren in einem Jahr gerechnet ab Ablieferung der Sache bzw. Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz eine Verkürzung der in den §§ 438, 634 a BGB genannten Fristen nicht zulässt. Die gelieferte Ware ist unverzüglich auf Fehlerfreiheit zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von 12 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Die Untersuchungspflicht besteht auch dann, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Bei nicht sofort erkennba- ren Mängeln gilt das gleiche innerhalb der vorgenannten Frist nach der Entdeckung des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenMangels. 9.7.5 5.05 Bei nicht form- oder fristgerechter Rüge gilt die Ware von Kaufleuten im Sinne des HGB als genehmigt. 5.06 Die uns zur Bearbeitung übergebenen Gegenstände sind mit Lieferschein bzw. unter genauer schriftlicher Angabe von Stückzahl und Gesamtgewicht anzuliefern. Die Angaben des Rohgewichts sind, auch wenn sie für den Auftraggeber von Bedeutung sind, für uns unverbindlich. Für fehlende Teile wird nur Ersatz geleistet, wenn deren Anlieferung durch einen von uns abgezeichneten Anlieferungsschein belegt ist und die Gefahr für die fehlenden Teile auf uns übergegangen ist. Bei Klein- und Massenteilen übernehmen wir für Ausschuss- und Fehlmengen bis zu jeweils 3 % der angelieferten Gesamtmenge grundsätzlich keine Haftung, es sei denn, die- se ist abweichend vereinbart worden. 5.07 Dem Auftraggeber wird das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder wenn der Verkäufer sowohl die Nachbesserung als auch die Nachlieferung verweigert oder die Nacherfüllung unzumutbar ist, den Kaufpreis oder die Vergütung zu mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und nach Maß- gabe der Ziff. 5.08 Schadensersatz zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Ver- such als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sons- tigen Umständen etwas anderes ergibt. 5.08 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der vertraglichen Gewährleistung - außer bei Schäden aus der Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – für Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, soweit nicht nachfol- gend etwas anderes bestimmt ist. Die Haftung für einfache oder leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, so- weit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne der Rechtsprechung des Bun- desgerichtshofes handelt. Soweit der vorgenannte Haftungsausschluss wegen der Verletzung einer vertrags- wesentlichen Pflicht nicht greift, haftet der Auftragnehmer nur für die vertragstypischen, vorhersehbaren Schä- den. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen bzw. Haftungssausschlüsse gelten nicht bei Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungs- pflichten. Die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt. 5.09 Ein Mangel in der Teillieferung berechtigt den Auftraggeber verpflichtet sichnicht zum Rücktritt vom Vertrag, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit es sei denn, der Mangel einer Teillieferung ist so erheblich, dass die Abnahme weiterer Teillieferungen für den Auftraggeber nicht mehr von Interesse ist. 5.10 Die Gewährleistung gilt nur für Beanspruchungen unter gewöhnlichen, betrieblichen und Funktionsfähigkeit zu überprüfen klimatischen Bedin- gungen. Ist die Ware für besondere Bedingungen bestimmt und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestelltsind wir davon vorher nicht unterrichtet wor- den, so dass dies nicht Vertragsgegenstand geworden ist, ist eine Gewährleistung für diese besonderen Bedin- gungen ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt in Bezug auf solche Mängel, bei denen zuvor bereits von fremder Hand eine Nachbesserung versucht worden ist, sofern der Auftraggeber verpflichtetVerwender zuvor keine angemessene Ge- legenheit zur Mängelbeseitigung hatte. 5.11 Das zu bearbeitende Material muss frei sein von Gusshaut, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung Formsand, Zunder, Ölkohle, eingebranntem Fett, Schweißschlacke, Graphit, Farbanstrichen; es darf keine Poren, Lunker, Risse, Doppelungen, etc. aufweisen; Gewinde müssen ausreichend unterschnitten sein. Ist dies nicht der aufgefundenen Mängel – zu übermittelnFall, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht sind wir berechtigt, die Abnahme Bearbeitung abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Besteht der Auftraggeber gleichwohl auf einer Bearbeitung oder ist das uns zur Oberflächenbehandlung angelieferte Material aus für uns nicht erkennbaren Gründen technolo- gisch für eine derartige Oberflächenbehandlung nicht geeignet, übernehmen wir keine Gewähr für eine be- stimmte Maßhaltigkeit, Haftfestigkeit, Farbhaltung und Korrosion verhindernde Eigenschaften der aufgetrage- nen Schicht, soweit eine Mangelhaftigkeit auf die Ungeeignetheit des Materials zurückzuführen ist und nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch uns beruht. Im übrigen wird für Haftfestigkeit keine Gewähr über- nommen, wenn das Material nach der Oberflächenbehandlung verformt worden ist, auch dann nicht, wenn pro- begalvanisierte Teile sich ohne Abplatzen der galvanischen Schicht verformen ließen und der Auftraggeber trotz Hinweises auf die Gefahr des Abplatzens die Bearbeitung verlangt hat. 5.12 Wird uns die für eine Oberflächenbehandlung vorgesehene Ware bzw. ein hierfür geeignetes Materialmuster vor Beginn der Verarbeitung nicht für einen ausreichend langen Zeitraum, mindestens jedoch für sechs Wo- chen, zu verweigernTestzwecken überlassen, übernehmen wir für Korrosionsschäden, die weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhen, keine Haftung. Ist uns im Einzelfall in Anbetracht der uns von einem Kunden vorgegebenen Auslieferungszeit aus Termingründen die Durchführung von Kurzzeittests oder anderen chemi- schen und/oder mechanischen Untersuchungen oder die Erstellung von Messprotokollen oder Prüfzertifikaten nicht möglich und verlangt der Kunde trotzdem die Oberflächenbehandlung, lehnen wir außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit jede Haftung für Schäden ab, die auf die mangelnde Überprüfung zurückzu- führen sind. 5.13 Hohlteile werden nur an den Außenflächen galvanisch behandelt, sofern nicht in besonderen Fällen eine Hohlraumbehandlung vereinbart worden ist. Sofort einsetzende Korrosion an den unbehandelten Flächen be- gründet keine Reklamationsrechte. Oberflächenbehandeltes Material ist durch Schwitzwasser und Reibkorrosi- on gefährdet. Es ist sachgemäß zu verpacken, zu lagern und zu transportieren. 5.14 Der Auftraggeber hat die Mindestschichtdicken an einem zu vereinbarenden Messpunkt festzulegen und durch geeignete Maßnahmen chemische und mechanische Beschädigungen der Oberfläche zu verhindern. Für Wit- terungsschäden sowie für evtl. Schäden durch später aus Doppelungen und sonstigen unzugänglichen Hohl- räumen heraussickernde Rückstände aus dem Behandlungsprozess haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wenn der Auftraggeber eine Wasserstoffentsprödung für erforderlich hält, übernehmen wir diese nur nach entsprechender Vereinbarung und unter Ausschluss jeglicher Haftung, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungssausschlüsse gelten nicht bei Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 8.1 Wir leisten Gewähr wie folgt: 8.1.1 Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Ge- währleistungsfrist beginnt mit einem dem Übergang der Gefahr auf den Kunden. 8.1.2 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel unter- sucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schrift- lich anzeigt werden; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Män- gelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel behaftet seinselbst, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit für den gewählten Maßnahmen nicht, kann Zeitpunkt der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossenFeststellung des 8.1.3 Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. 8.1.4 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung, ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren. 8.1.5 Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsge- mäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden: Der Kunde hat im Falle der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Xxxx durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehe- bung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesse- rungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum inner- halb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wieder- holte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. 9.7.2 Fehlt 8.2 Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Werk ein Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Auf- wendungen. 8.3 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde. 8.4 Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal Folge fehlerhafter oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.dnachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebs- mittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmo- sphärischer Einflüsse entstehen. 8.5 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. § 633 II 1 BGB, kann der AuftraggeberDies gilt nicht, wenn Nachbesserunguns grobes Verschulden vorwerfbar ist, Neuherstellung sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangendes Lebens des Kunden. 9.7.3 Für andere durch 8.6 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen ( Barcode-Etikett oder Herstel- lersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurnicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemelde- te Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung. 8.7 Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadenser- satzbeträge ersetzen, wenn sich wir unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der objektive Sinn Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob der Beschaffenheitsgarantie Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschul- den trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benut- zung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach Ziffer 17.2 gerade unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechts- klage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vermeidung Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rückgabe unter Rück- nahme des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen 8.8 Wir haften für Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommenaus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme Verletzung des WerkesLebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sichSofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernom- men haben, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigtRügepflichten, die Abnahme zu verweigernAnzahl der Nacherfüllungs- versuche keine Anwendung.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Im Übrigen beschränkt sich die Gewährleistung und Haftung von Xxxxx auf Nacherfüllung, und zwar nach Xxxx von Xxxxx durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfül- lung fehl, erhält der Besteller das Werk mit einem Mangel behaftet seinRecht, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller kein Rück- trittsrecht zu. Das Recht des Bestellers auf Minderung ist ausgeschlossen. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sach¬mangels nach seiner Xxxx entweder nachgescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, liefert neu oder stellt neu herso steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Gelingt Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen Ware beim Besteller, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Dif- ferenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, kann wenn Xxxxx die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Die Produktbeschreibungen von Fezer gelten nur als Beschaffenheitsangaben. Öffentliche Äußerungen, Anprei-sungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Auch die Produktbeschreibun- gen eines Herstellers, dessen sich Fezer bedient, gelten nur als Beschaffenheitsangaben. Er- hält der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt Besteller eine mangelhafte Montage-Anleitung, ist ausgeschlossenXxxxx lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montage-Anleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel den Wert der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Der Besteller kann nur dann Schadenersatz wegen Nicht-erfüllung geltend machen oder die Tauglichkeit zu dem nach dem vom Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeberzurücktreten, wenn NachbesserungXxxxx trotz Fristsetzung weder nachgebessert noch Ersatz geleistet hat oder wenn dem Besteller eine Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung nicht zumutbar ist. Gewährleistungs- ansprüche setzen voraus, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich dass der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Besteller Fezer offensichtliche Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab Empfang der Ware und versteckte Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommenab Feststellung des Mangels schriftlich anzeigt. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernBesteller durch Fezer nicht. Herstellergarantien Dritter bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 12.1 Die kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Vertrags- partners richten sich unbeschadet möglicher Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz nach der Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: 12.1.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vertragsgegenständliche Leistung nach Ablieferung bzw. Übergabe zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, NETFOX unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Vertragspartner die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende gilt nicht, soweit NETFOX den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. 12.1.2 Soweit die vertragsgegenständliche Leistung in der Lieferung von Hard- oder Software besteht, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertrags- gemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 12.1.3 NETFOX hat zunächst das Werk mit einem Mangel behaftet seinRecht, bessert ROSA Experts vorhandene Mängel durch Nacherfül- lung innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nachzu beseitigen. Dabei steht NETFOX das Wahlrecht zu, liefert neu ob die Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder stellt neu herdie Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, Neuerstellung des Werkes erfolgt. Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Auftraggeber Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal 12.1.4 NETFOX haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhaften Anweisungen oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangensonstigen Mitwirkungsleistungen des Vertragspartners beruhen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich 12.1.5 Das Recht des Vertragspartners auf Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie hierfür erforderlichen Aufwendungen (§ 637 BGB) wird ausgeschlos- sen. 12.2 Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners verjähren nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Zeitpunkt des eingetretenen Schadens bezogVerjährungsbeginns. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn wegen Vorsatzes bleibt es bei der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdegesetzlichen Frist. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes12.3 Vergütungspflicht für Analyse vermeintlicher Fehler: NETFOX kann vom Vertragspartner für die Analyse vermeintlicher Fehler und Mängel eine ange- messene zusätzliche Vergütung verlangen. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenEs gelten die allgemeinen Vergü- tungsregelungen gemäß Ziffer 7. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 12.1 Der Kunde ist in jedem Fall für die Auswahl der Leis- tungen sowie die technischen Einsatzbedingungen selbst verantwortlich. Er trägt das Werk mit einem Mangel behaftet seinRisiko dafür, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nachdass diese seinen Bedürfnissen entsprechen. Aus diesem Grund übernimmt CL Fusion keine Gewährleistung dafür, liefert neu dass diese die vom Kunden vorausgesetzten Eigenschaften besitzen, oder stellt neu herdass sie die Anwen- dungen, die der Kunde durchzuführen gedenkt, aus- zuführen in der Lage sind. 12.2 Im Fall der Lieferung von Hard- oder Softwarekompo- nenten gewährleistet CL Fusion, dass die Leistungen die im Einzelvertrag festgelegten Spezifikationen zum Zeitpunkt der Übergabe/der Zurverfügungstellung er- füllen. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtDie in Katalogen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten Prospekten, Produktbe- schreibungen, Werbeaussagen und dergleichen ent- haltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossenmündliche Äußerungen sind nur maßgebend und werden nur Vertragsgegenstand, wenn der Mangel Einzelver- trag sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt. 12.3 Im Fall von sonstigen Leistungen gewährleistet CL Fusion ausschließlich, dass diese von angemessen qualifizierten Mitarbeitern erbracht werden. Ein tat- sächlicher Erfolg ist hier nicht geschuldet. 12.4 Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln trägt der Kunde. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen. 12.5 Bei Leistungen von CL Fusion mit einer Abnahme- pflicht durch den Wert oder Kunden wird CL Fusion die Tauglichkeit zu dem im Zuge des Abnahmeverfahrens festgestellten Fehler in an- gemessener Frist beheben. Für nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertder Abnahme festgestellte Mängel ist die Geltendmachung von Ge- währleistungsansprüchen ausgeschlossen. In diesem Fall Solche Mängel bzw Fehler werden – sofern einzelvertraglich eine Wartungs- und Supportverpflichtung durch CL Fusion und den Kunden vereinbart wurde – in dessen vereinbarten Rahmen behandelt. 12.6 Bei sämtlichen sonstigen Lieferungen und Leistungen hat der Auftraggeber lediglich das RechtKunde diese gemäß § 377 ff UGB auf Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind CL Fusion unverzüglich, eine Herabsetzung längstens aber binnen fünf Kalenderta- gen nach Übergabe/Zurverfügungstellung der Vergütung Leis- tung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen fünf Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Soweit zumutbar, wird der Kunde CL Fusion bei der Mängelbeseitigung (MinderungNachbesserung) unter- stützen und insbesondere die relevanten Unterlagen bereithalten. CL Fusion wird nach freier Xxxx durch Nachbesserung, durch Fehlerbeseitigung, durch In- stallation eines Work-Around, Überlassung eines neuen Programmstandes oder durch Aufzeigen von Möglichkeiten, die Auswirkungen des Fehlers zu verlangenver- meiden, leisten. Preisminderung und Wandlung sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können längstens binnen 12 Monaten ab Übergabe der be- troffenen Leistung gerichtlich geltend gemacht wer- den. Eine etwaige außergerichtliche Bekanntgabe von Mängeln kann nach Ablauf der Frist zur gerichtli- chen Geltendmachung nicht gegen Zahlungsklagen einredeweise geltend gemacht werden. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal 12.7 Keine Gewährleistung besteht für Mängel und Fehler, die der Sphäre des Kunden oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.dseinen sonstigen Lieferanten und Dienstleistern zuzurechnen sind. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung Der Ausschluss umfasst insbesondere Störungen oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf unsachgemäße Bedienung, nach- träglichen oder unautorisierten Eingriff durch Dritte, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstel- len und Parameter, Verwendung ungeeigneter Orga- nisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebs- bedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 12.8 Gewähren Hersteller für die von CL Fusion gelieferten Komponenten Garantien, wird CL Fusion den Kunden bei der Geltendmachung der Garantieansprüche un- terstützen oder die Garantie für den Kunden direkt geltend machen. Der Kunde kann etwaige Ansprüche aus der Garantie nur nach Maßgabe der Herstellerga- rantiebedingungen einschließlich der Hersteller- und komponentenspezifischen Besonderheiten (Garantie- frist, Vor-Ort-Garantie, Bring-In- Garantie, Zulässig- keit des Komponentenaustauschs, keine Transport- kostenübernahme, etc.) geltend machen. 12.9 Gewährleistungs- bzw Garantieansprüche der Kun- den für von Dritten bezogenen Komponenten ist auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigtAbtretung jener Ansprüche an den Kunden be- schränkt, die Abnahme zu verweigernCL Fusion selbst gegenüber dem Her- steller bzw dessen Vertriebspartner hat (vgl Pkt 2.6). Darüber hinaus ist CL Fusion bei deren Lieferungen selbst nicht gewährleistungspflichtig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem 1.1. Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmän- geln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). 1.2. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegen- den Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Ge- wichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeich- net werden. 1.3. Unwesentliche oder materialtypische Abweichungen - soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere) liegen - in Qualität, Farbe, Abmessung und Ausfüh- rung des Vertragsgegenstandes (z.B. Farb- und Strukturunter- schiede, Verwachsungen, Unregelmäßigkeiten, Druckstellen, Äste, Harzgallen, Harr- und Kreuzrisse und Spannungen, Dreh- wuchs) gelten nicht als Mangel. Auch Abweichungen von Mus- tern, Angaben zu Abmessungen, Ausführungen, Oberflächen und Farben in Prospekten und Werbematerialien durch produkti- onstechnische Änderungen oder Verbesserungen begründen kei- nen Mangel. 1.4. Grundlage der Mängelhaftung von XXXXXXXX ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu vorliegt oder stellt neu hernicht (§ 434 Abs. Gelingt 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen Dritter übernimmt XXXXXXXX keine Haftung. 1.5. Ist die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtgelieferte Sache mangelhaft, kann XXXXXXXX wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesse- rung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlie- ferung) geleistet wird. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 1.6. XXXXXXXX ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung da- von abhängig zu machen, dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenVertragspartner den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Rücktritt Vertragspartner ist ausgeschlossenjedoch berechtigt, wenn der ei- nen im Verhältnis zum Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenangemessenen Teil des Kaufprei- ses zurückzubehalten. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d1.7. § 633 II 1 BGBDer Vertragspartner hat XXXXXXXX die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung ins- besondere die beanstandete Ware zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des WerkesPrüfungszwecken zu über- geben. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossender Ersatzlieferung hat der Vertragspartner die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurück- zugeben. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar 1.8. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Lieferung auf Vollständigkeit Maßgabe von Ziffer IV 2 und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernsind im Übrigen ausgeschlos- sen.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 9.1 Wir haften nicht für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung der Produkte. 9.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Muster oder Proben übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 3 Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Un- tersuchung nicht erkennbar war, binnen 3 Arbeitstagen nach seiner Entdeckung schriftlich, per Telefax oder E-Mail eingegangen ist. Dies gilt auch für Mehrlieferun- gen. Wird eine Mehrlieferung nicht innerhalb von 3 Tagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, gilt diese als genehmigt. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Mängel- und Mengenrügen nicht berechtigt. 9.3 Bei berechtigter Mängelrüge hat der Vertragspartner zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, die wir nach unserer Xxxx durch Lieferung mangelfreier Produkte (gegen Rücklieferung der beanstandeten Ware) oder durch Mangelbeseitigung er- bringen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Vertragspartner unzumutbar (§ 440 BGB) oder entbehrlich, weil a. wir die Nacherfüllung abschließend ablehnen b. wir die Nacherfüllung zu einem vertraglich bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirken und der Vertragspartner im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder c. liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Inte- ressen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen (§ 323 Abs. 2 BGB), so steht dem Vertragspartner sofort das Werk mit einem Mangel behaftet seinRecht zu, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) Ziffer 10 zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d9.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir. § 633 II 1 BGB, kann der AuftraggeberDies gilt nicht, wenn Nachbesserungdie Aufwendungen sich erhöhen, Neuherstellung weil das Produkt nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führendie gewerbliche Niederlassung des Vertragspartners ver- bracht worden ist, Minderung oder Rücktritt verlangenes sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache. Transport- und Wegekosten übernehmen wir nur für Beförde- rungen innerhalb der EG. 9.7.3 Für andere durch 9.5 Nimmt der Vertragspartner eine mangelhafte Ware an, obwohl er den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurer- kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln nur zu, wenn er sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung diese wegen des eingetretenen Schadens bezogMangels bei Annahme vorbehält. 9.6 Die Abtretung von Ansprüchen des Vertragspartners wegen Mängeln an Dritte ist ausgeschlossen. Für andere durch den Mangel verursachte SchädenBei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Vertragspartners nur in ei- nem Umfang zurückbehalten werden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdein einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln stehen. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit 3.10.1 Der AN leistet volle Gewähr für eine vertragsgemäße Erfüllung. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab erfolgter Übernahme (vgl. 3.2.7). Bietet der AN eine längere Gewährleistungsfrist an, so gilt diese. 3.10.2 Die Gewährleistungsfrist bei versteckten (geheimen) Mängeln und bei Rechtsmängeln beginnt ab Kenntnis des AG vom Mangel bzw. dem (vom AN zu beweisenden) Zeitpunkt, an dem einem sorgfältigen AG der Mangel behaftet seinhätte auffallen müssen. Bei versteckten (geheimen) Mängeln beginnt die Gewährleistungsfrist spätestens ein Jahr nach erfolgter Übernahme durch den AG. Bei Leistungsgegenständen, bessert ROSA Experts die bis zu ihrer Verwendung üblicherweise originalverpackt bleiben, gelten Mängel, die erst bei Entnahme aus der Verpackung sichtbar werden, als geheime Mängel. 3.10.3 Es bleibt dem Ermessen des AG vorbehalten, ob er zunächst Verbesserung, Austausch der Sache, Preisminderung oder – außer bei bloß geringfügigen Mängeln – Wandlung begehrt. 3.10.4 Verlangt er Verbesserung/Austausch, so hat der AN während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel auf seine Gefahr und Kosten innerhalb angemessener Frist zu beheben/auszutauschen. 3.10.5 Der AG ist in dringenden Fällen auch berechtigt, nach seiner Xxxx entweder nachVerständigung des AN Mängel selbst ohne Nachfrist auf Kosten des AN zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtohne dass damit seine Ansprüche wegen dieser Mängel beeinträchtigt würden; ist Gefahr im Verzug, so kann der Auftraggeber AG selbst ohne Verständigung des AN auf diese Weise vorgehen. Die Kosten der vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn AG mit der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat Überwachung von Mängelbehebungen betrauten Sachverständigen trägt der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenAN. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann 3.10.6 Die Beweislast für das Nichtvorliegen von Mängeln und für die bloße Geringfügigkeit eines Mangels trägt der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenAN. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. 3.10.7 Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenÜbrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Medizintechnik

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein8.1. Das Vorliegen von Fehlern richtet sich nur nach den Produkt-Spezifikationen und Beschreibungen der VenturisIT. Kleinere Softwarefehler sind technisch unvermeidbar und stellen keine Mängel dar, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nachsoweit die praktische Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird und keine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vorliegt. Spezielle Anforderungen, liefert neu oder stellt neu herWünsche und Vorstellungen des Kunden werden nur bei einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung Vertragsbestandteil. 8.2. Gelingt Bei begründeter Mängelrüge stehen dem Kunden die Mängelbeseitigung gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit den gewählten Maßnahmen nichtnachfolgenden Einschränkungen zu: 8.3. Es liegt bei der VenturisIT, kann ob sie dem Nacherfüllungsverlangen des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung eines fehlerfreien Produkts oder durch Aufzeigen einer Möglichkeit zur Vermeidung der Auftraggeber Auswirkungen des Mangels nachkommt. 8.4. Der Kunde kann, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nicht die Bereitstellung einer speziellen fehlerbereinigten Version der Software verlangen, sondern hat sich bis zum nächsten regulären Update zu gedulden. 8.5. VenturisIT ist berechtigt, die vorläufige Beseitigung von Fehlern der Software auch durch Umgehungslösungen zu bewirken, bis in einem der folgenden regulären Updates der Fehler beseitigt ist. Bei Bereitstellen einer tauglichen Umgehungsmöglichkeit muß die Fehlerbeseitigung nicht bereits im folgenden Update erfolgen. 8.6. Der Kunde hat die VenturisIT grundsätzlich wenigstens drei Nacherfüllungsversuche innerhalb eines Zeitraums von mindestens drei Monaten hinsichtlich desselben Mangels zuzubilligen, sofern sich nicht aus der Art der Kaufsache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. 8.7. Der Kunde hat der VenturisIT je Nacherfüllungsversuch wenigstens 14 Tage zuzugestehen, sofern sich nicht aus der Art des Produkts oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. 8.8. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt wegen einer Pflichtverletzung der VenturisIT ist ausgeschlossen, wenn es sei denn, dass die VenturisIT die Pflichtverletzung zu vertreten hat oder dass sich das Rücktrittsrecht aus Mängeln des Produkts ergibt. 8.9. Hat der Mangel Kunde die Software unsachgemäß, in ungeeigneter Installationsumgebung, mit mangelhafter auf nicht genehmigten Arbeitseinheiten oder Adressen innerhalb eines lokalen Netzwerkes oder im Zusammenhang mit nicht von der VenturisIT gelieferten Software genutzt, unzulässigen äußeren Einwirkungen ausgesetzt, unsachgemäß installiert oder unberechtigt Änderungen an der Software oder deren ursprünglichen ldentifikationsmerkmalen oder nachträgliche Veränderungen an der Hardware oder den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertBetriebssystemprogrammen vorgenommen, so kann nicht per se von einer Fehlerhaftigkeit der Software ausgegangen werden. In diesem Fall diesen Fällen hat der Auftraggeber lediglich das RechtKunde zu beweisen, eine Herabsetzung dass aufgetretene Unregelmäßigkeiten auf Fehlern der Vergütung (Minderung) zu verlangenSoftware beruhen und bereits bei Übergabe vorlagen. Gelingt ihm dies nicht, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln oder einer Fehlbedienung durch den Kunden resultieren sowie bloß unerhebliche Qualitätsminderungen sind keine Mängel. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes8.10. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ der Rückabwicklung des Vertrags hat der Kunde auch alle angefertigten Kopien der Software und Dokumentation herauszugeben oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenzu vernichten und der VenturisIT zu versichern, alle Kopien herausgegeben oder vernichtet zu haben. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Pflegebedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein6.1 Der Lieferant hat die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu liefern. Die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate ab Anlieferung an den Endkunden, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nachhöchstens jedoch 3 Jahre ab Ablieferung beim Besteller selbst. Längere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt. 6.2 Die Untersuchungspflicht des Bestellers bei der Wareneingangskontrolle beschränkt sich auf Mängel, liefert neu die bei äußerer Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei der Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z. B. Transportbeschädigungen, Falsch- oder stellt neu herMinderlieferungen). Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtHat der Lieferant seinen Sitz in Deutschland, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossensind etwaige Mängel jedenfalls dann rechtzeitig gerügt, wenn der Besteller sie innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Ware mitteilt oder sofern sich ein solcher Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem später zeigt, innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertseiner Entdeckung. In diesem Fall hat Hat der Auftraggeber lediglich das RechtLieferant seinen Sitz außerhalb von Deutschland, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommensind etwaige Mängel jedenfalls dann rechtzeitig gerügt, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeBesteller sie innerhalb von 4 Wochen nach dem Zeitpunkt, in dem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, mitteilt. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme 6.3 Im Falle von Mängeln hat der Lieferant Nacherfüllung durch Beseitigung des WerkesMangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache nach Xxxx des Bestellers zu leisten. Ist die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich, ist der Lieferant zur Nacherfüllung auf andere Weise berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Ist die Nacherfüllung insgesamt unmöglich und verweigert der Lieferant die Nacherfüllung, trotz Setzen einer angemessenen Frist, ist der Besteller jederzeit – auch wenn es ihm unmöglich ist, die Ware im Wesentlichen in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat – innerhalb der Verjährungsfrist gem. Ziff. 6.1 unbeschadet seiner sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlosseneiner Bestellung eines Bauwerks gilt die Verjährungsfrist gem. § 634 a Abs. 1 Ziff. 2 BGB. 9.7.5 6.4 Der Auftraggeber Besteller befasst sich mit der Veredelung von Oberflächen und stellt hochwertige Compounds zum Nassschleifen, Polieren und Entfetten her. Werden mangelhafte Teile des Lieferanten bei der Veredelung von Oberflächen oder der Herstellung der Compounds verwendet und führen diese zur Mangelhaftigkeit der Produkte des Bestellers, kann der Besteller gegenüber seinen Endkunden einer Haftung aufgrund Folgeschäden beispielsweise durch Produktionsausfall, Produktion von Ausschuss, Produktionsrückrufen, Sach- und Personenschäden ausgesetzt sein. Der Lieferant verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung sein Haftungsrisiko durch eine Versicherung abzudecken und dem Besteller auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Verlangen die Abnahme zu verweigernDeckung nachzuweisen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 1. Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten setzt voraus, dassder Auftraggeber seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Wir gewährleisten, dass die bestellte Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelfrei ist. 3. Für übliche Abnutzung oder normalen Verschleiß wird keine Gewährübernommen; ferner nicht für Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Auftraggeber oder infolge auch fahrlässiger Nichtbeachtung unserer Bedienungs- und Wartungsvorschriften, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, höherer Gewalt oder sonstiger, von uns nicht zu vertretenden Gründen. 4. Muss der Liefergegenstand aufgebaut werden, so besteht eineGewährleistungspflicht für durch Montagefehler verursachte Mängel nur, wenn die Aufstellung durch unsere oder von uns beauftragte Monteure erfolgt. 5. Die Übernahme von Gewährleistungen über die Wirkungsweise oderLeistungsfähigkeit gelten mit dem Vorbehalt, dass die zur Erreichung derselben erforderlichen und vertraglich vom Auftraggeber zu erbringenden Voraussetzungen erfüllt werden. 6. Bei Lieferungen aufgrund fremder Leistungsverzeichnisse leisten wirGewähr für die im Leistungsverzeichnis verlangten Leistungen und die Funktion der einzelnen Aggregate im oben genannten Umfang. Für die Richtigkeit und Angemessenheit derartiger Daten im Sinne einer Planung oder Gesamtplanung wird keine Gewähr übernommen. 7. Wegen eines unerheblichen Mangels stehen dem Auftraggeber keineRechte zu. Im Übrigen kann der Auftraggeber nur Nacherfüllung und Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Xxxx verlangen. Hierfür hat uns der Auftraggeber, nach Verständigung mit uns, die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Das Recht, unter den Voraussetzungen des § 439 Abs. 4 BGB die Nacherfüllung ganz zu verweigern, bleibt unberührt. Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung hat der Auftraggeber das Werk mit einem Mangel behaftet seinRecht, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu den Kaufpreis zu mindern oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenzurückzutreten. 8. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 1 Jahr. § 438 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Die Verjährung beginnt bei reiner Lieferung mit dem Tag der Mangel den Wert Ablieferung; bei Lieferungen mit Montage mit dem Tag der Abnahme. Sollte sich ohne unser Verschulden eine Verzögerung zwischen Anlieferung und Montagebeginn ergeben oder die Tauglichkeit Montage eine Unterbrechung erfahren, die wir nicht zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat vertreten haben, gilt als Beginn der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung Verjährungsfrist der Vergütung (Minderung) zu verlangenvertraglich vorgesehene Tag der Fertigstellung unserer Leistung. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d9. § 633 II 1 BGBSchadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen des Mangelsbleiben von den vorstehenden Regeln unberührt. Ihre Einschränkung richtet sich nach Ziff. XI. Weiser GmbH Brandschutz & Technik, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist AGB Seite 14 von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.15 Weiser GmbH Brandschutz & Technik Fassung 11.06.2019

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 10.1 Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht der TKK GmbH zu. 10.2 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegeheiten ordnungsgemäß erfüllt. 10.3 Angaben von der TKK GmbH zu den Produkten und Leistungen sind lediglich Beschaffenheitsangaben. Die technischen Daten und Beschreibungen von Produkten in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder eine entsprechende Garantie dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne oder eine Garantie ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der TKK GmbH als solche schriftlich bestätigt wurden. 10.4 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die TKK GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. 10.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Betrieb mit einem Mangel behaftet seinfalscher Stromart oder -spannung, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art sowie jegliche Verbrauchsteile. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. 10.6 Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde selbst oder ein Dritter die gelieferten Waren oder Dienstleistungen verändert hat, es sei denn, er weist nach, liefert neu oder stellt neu herdass diese Änderungen für den Mangel nicht ursächlich sind. 10.7 Diese Gewährleistungsansprüche gegen die TKK GmbH beginnen mit Ablieferung der Sache und verjähren in 12 Monaten, außer im Fall von Schadensersatzansprüchen. Gelingt Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die Mängelbeseitigung mit TKK GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den gewählten Maßnahmen nichtKunden weiter, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ohne dafür selbst einzustehen. 10.8 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist ausgeschlossendie TKK GmbH berechtigt, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal 10.9 Werden Vorführgeräte oder gebrauchte Sachen geliefert, so entfällt jegliche Gewährleistung. 10.10 Die vorstehenden Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, soweit die TKK GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, den schadensauslösenden Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann entsprechende Garantie für die Beschaffenheit der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenWare übernommen hat. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist 1. Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Teile nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu herMaßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften. Gelingt die Mängelbeseitigung mit Entscheidend für den gewählten Maßnahmen nicht, kann vertragsgemäßen Zustand der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenWare ist der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. 2. Der Rücktritt ist ausgeschlossenBesteller hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu überprüfen und Mängel der Ware am Bestimmungsort, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertrügen. In diesem jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich an- zuzeigen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 3. Die Rügepflicht der Ziffer 2 gilt auch für offensichtliche Abweichungen iSd § 378 UGB. 4. Uns ist Zeit und Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Xxxx ist auf Verlangen sofort an uns zurückzusenden. Für Rücksendungen wegen einer Reklamation oder eines Reparaturauftrags gilt Ziffer VII.6 entsprechend. Wenn der Besteller diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der beanstandeten Ware vor- nimmt, verliert er etwaige Gewährleistungsansprüche. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir dann sofort zu verständigen sind, hat der Auftraggeber lediglich Besteller – soweit wir unser Einverständnis erteilen – das Recht, eine Herabsetzung den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der Vergütung (Minderung) notwendigen Kosten zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal 5. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Xxxx die beanstandete Ware nach oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.dliefern einwandfreien Ersatz. § 633 II 1 BGBUnser Recht, kann die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Vo- raussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 6. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der Auftraggebermangelhaften Sache noch den erneuten Ein- bau, wenn Nachbesserungwir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. 7. EBRO trägt die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führeninsbe- sondere Transport-, Minderung oder Rücktritt Wege-, Arbeits- und Materialkosten, wenn und soweit tatsächlich ein Mangel vorliegt. Anderenfalls kann EBRO vom Besteller die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungs- verlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen. 9.7.3 Für andere durch 8. Kommen wir unseren Gewährleistungsverpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß nach, ist der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, sofern eine solche nicht bereits nach den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurge- setzlichen Vorschriften entbehrlich war, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung hinsichtlich des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkesmangelhaften Liefergegenstandes zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen eines geringfügigen Mangels ist ein Rücktritt des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche Bestellers ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich9. Weitere Ansprüche des Bestellers, das Werk unmittelbar insbesondere auf Ersatz von Schäden, besteht auch bei Mängeln nur nach Lieferung auf Vollständigkeit Maßgabe von Abschnitt X und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testensind im Übrigen ausgeschlossen. 10. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung Wir übernehmen keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigtGewähr für Schäden, die Abnahme auf natürlichen Verschleiß, fehlerhaften Ein- oder Ausbau (Montage) bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, ungeeignete oder unsach- gemäße Verwendung, Verwendung ungeeigneter Werkstoffe oder nicht sachgemäße Behandlung, Fehler in der Konstruktion, die auf Vorgaben des Bestellers zurückzuführen sind oder andere Ursa- chen, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, zurückzuführen sind . 11. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen leisten wir bei Verwendung von Fremdantrieben oder Fremdkomponenten durch den Besteller oder Dritte, insbesondere bei Endlagenrückmeldungen (elektrisch oder pneumatisch), direkt angebauten Magnetventilen, Stellungsreglern, Handbetätigun- gen (Fremdkonstruktionen) und sonstigen nicht in unserem Lieferumfang enthaltenen Bestandtei- len, oder Einbau derselben in den Liefergegenstand ausschließlich Gewähr für unseren eigenen Lieferumfang, wenn und soweit die Montage und Funktionsprüfung durch unser Fachpersonal er- folgt. Eine Haftung für Fremdantriebe oder Fremdkomponenten und aus deren Mangelhaftigkeit re- sultierenden Schäden ist ausgeschlossen. 12. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang. Die Be- weislastumkehr des § 924 zweiter Satz ABGB bleibt davon unberührt / Der Besteller hat zu verweigernbewei- sen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 7 Abs. 1 Der Leistungserbringer übernimmt die Gewähr für eine einwandfreie Aus- führung und Funktions- fähigkeit des Hilfsmittels bei Auslieferung. Deshalb prüft er grundsätzlich auch im Fall einer verordneten Versorgung die Refraktions- werte. § 7 Abs. 1 Der Leistungserbringer übernimmt die Gewähr für eine einwandfreie Aus- führung und Funktions- fähigkeit des Hilfsmittels bei Auslieferung. Deshalb darf er auch im Fall einer verordneten Versorgung die Refraktionswerte prüfen. § 7 Abs. 2 Änderungen von Korrektionswerten bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Anlage A 54 § 2 Abs. 5 Der Leistungserbringer übernimmt die Gewähr für eine einwandfreie Ausführung und Funktions- fähigkeit des Hilfsmittels bei Auslieferung. Deshalb darf er auch im Fall einer verordneten Versorgung die Refraktionswerte prüfen. § 7 Abs. 1 Der Leistungserbringer übernimmt die Gewähr für eine einwandfreie Aus- führung und Funktions- fähigkeit der Sehhilfe bei Auslieferung. Deshalb kann er auch im Fall einer vertragsärztlich verordneten Versorgung die Refraktions- werte prüfen. AOK-Vertrag pronovaBKK-Vertrag GWQ+ - Vertrag IKK-Vertrag werden nur nach Rücksprache mit einem Mangel behaftet seindem verordnenden Arzt vorgenommen. Eignungsvoraus- setzungen/ Präqualifizierung Betriebe, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nachdie vor dem 30.06.2018 dem Vertrag über eine Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung zur Hilfsmittelversorgung beigetreten sind, liefert bis zum 30.06.2018 die Eignung über eine PQ-Bestätigung, mindestens aber eine Eingangsbestätigung der PQ- Beantragung nachweisen. Sobald wie möglich ist die PQ-Bestätigung nachzureichen. Ab dem 30.06.2018 können nur Betriebe mit abgeschlossener PQ neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenVertragspartner werden. Der Rücktritt Vertragsbeitritt ist ausgeschlossen, wenn mit einer Eigenerklärung zum Nachweis der Mangel den Wert oder Eignung zur Hilfsmittelversorgung bis zum 31.12.2018 möglich. Sobald wie möglich ist die Tauglichkeit zu PQ-Bestätigung nachzureichen. Ab dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch 01.01.2019 können nur unerheblich mindertBetriebe mit abgeschlossener PQ neu Vertragspartner werden. In diesem Fall hat Der Vertragsbeitritt ist mit einer Eigenerklärung zum Nachweis der Auftraggeber lediglich das Recht, Eignung zur Hilfsmittel-versorgung bis zum 31.12.2018 möglich – die Antragstellung für eine Herabsetzung PQ ist durch Vorlage einer Bestätigung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.dPQ-Stelle nachzuweisen. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so Bis zum 31.12.2018 ist der Auftraggeber verpflichtetendgültige Nachweis der Erfüllung der Präqualifizierungsbe- stimmungen durch die Vorlage eines PQ- Zertifikates zu erbringen. Vertragsbeitritt übergangs- weise auch bei gleichzeitigem Nachweis der Beantragung einer Präqualifizierung möglich. Die Übergangsfrist gilt maximal für 6 Monate nach Beantragung der Präqualifizierung. Das Präqualifizierungs- zertifikat ist innerhalb dieses 6-Monats-Zeitraums bei der IKK nachzureichen. Preisliste Enthalten sind die Festbetragspositionen und zusätzliche Vertragspreise wie Gleitsichtgläser, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung höherbrechende organische Gläser; Kantenfilter 450 nm; Keratokonuslinsen etc. AOK-Preisliste Stand 1.12.2017 gilt bis zum 31.12.2018 Zusätzlich: Uhrglasverband Okklusionspflaster AOK-Vertrag pronovaBKK-Vertrag GWQ+ - Vertrag IKK-Vertrag Abrechnung Es gelten die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über Form und etwaigen SchadenersatzInhalt des Abrechnungsverfahrens mit sonstigen Leistungserbringern nach § 302 Abs. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernSGB V (Abrechnungsrichtlinien).

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Samples: Krankenkassen Verträge

Gewährleistung. 9.7.1 8.1. Sollte das Werk eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit einem Mangel behaftet seinErbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaf- fen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, bessert ROSA Experts wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende kön- nen Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leis- ten wir innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nachkeine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, liefert neu weil Abhilfe unmöglich ist oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert verwei- gert wird oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat Kündigung des Vertrages durch ein beson- deres Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangengesetzlichen Bestimmungen kündigen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein 8.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie ver- pflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und even- tuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. I m übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.ddie Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenGeld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur8.3. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeAnsprüche anzuerkennen. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Reisevertrag

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem 7.1. Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist, insbesondere die gelieferte Ware bei Erhalt unverzüglich überprüft und SN Maschinenbau offenkundige Mängel und Mängel, die bei einer solchen Prüfung erkennbar waren, unverzüglich schriftlich anzeigt. Versteckte Mängel hat der Besteller SN Maschinenbau unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich im Sinne von Satz 1 gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 2 Arbeitstagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung der Eingang der Anzeige bei SN Maschinenbau maßgeblich ist. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von SN Maschinenbau für den Mangel behaftet seinausgeschlossen. Der Besteller hat die Mängel bei ihrer Mitteilung an SN Maschinenbau schriftlich zu beschreiben. 7.2. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder ist SN Maschinenbau berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, liefert neu oder stellt neu herdass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft. 7.3. Gelingt Die Nacherfüllungsansprüche sind ausgeschlossen bei geringfügigen und dem Besteller zumutbaren Abweichungen. 7.4. Bei Mängeln der Ware ist SN Maschinenbau nach eigener Xxxx zur Nacherfüllung durch die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert Beseitigung des Mangels oder die Tauglichkeit zu Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt. 7.5. Befindet sich die Ware nicht am Lieferort, trägt der Besteller alle zusätzlichen Kosten, die SN Maschinenbau dadurch bei der Behebung von Mängeln entstehen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch. 7.6. Mängelrechte bestehen nicht ‒ bei natürlichem Verschleiß; ‒ bei Mängeln, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung (beispielsweise abweichend von der Betriebsanleitung), unsachgemäßer Lagerung, oder Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen; ‒ bei Mängeln, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenoder gewöhnlichen Verwendung entstehen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d7.7. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden SN Maschinenbau haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schädennicht für Mängel, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützendarauf beruhen, wird dass der Besteller eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdevon den Vorgaben von SN Maschinenbau abweichende Verarbeitung oder Xxxx des Materials verlangt. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit 1. Der Auftraggeber hat die gelieferte Xxxx unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. 2. Etwaige mangelhafte Teile der Lieferung sind nach Xxxx des Auftragnehmers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder zu ersetzen, wenn sie innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern die Ursache dieses behaupteten Xxxxxxxxxxx bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Der Nachweis obliegt dem Auftraggeber. 3. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, sofern kein Fall des § 438 I Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 I BGB (Rückgriffanspruch) und § 634 a I Nr. 2 BGB (Baumängel) gilt und in diesen Paragraphen längere Fristen vorgeschrieben sind. Dies gilt auch nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Im Übrigen gelten die Regelungen des BGB, bezogen auf Hemmung, Unterbrechung und Neubeginn der Verjährungsfristen. 4. Bei berechtigten Mängelrügen darf der Auftraggeber Zahlungen an den Auftragnehmer, die dieser an den Auftragnehmer zu leisten hat, nur in einem Mangel behaftet seinUmfang zurückhalten, bessert ROSA Experts der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Erfolgte die Sachmängelrüge zu Unrecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers wegen Verzugs des Auftraggebers bleiben unberührt. 5. Vor der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener einer angemessenen Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu herzu gewähren. 6. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtSchlägt diese Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenmindern. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d7. § 633 II 1 BGBGewährleistungsansprüche bestehen nicht a.) bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, kann b.) bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.Brauchbarkeit,

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein11.1. voestalpine leistet Gewähr dafür, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu dass die Lieferungen/ Leistungen den vertraglich zugesicherten Anforderungen und Spezifikationen entspricht. Insoweit nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart übernimmt voestalpine insb. keine Gewährleistung und sonstige Haftung für andere als die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften oder stellt neu hereine bestimmte Verwendbarkeit der Lieferungen und / oder Leistungen für bestimmte Einsatzzwecke. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert auf normalen Verschleiß, unsachgemäßer Lagerung, mangelhafter Wartung, ungewöhnlichen Umgebungseinflüssen oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch Transportschäden zurückzuführen ist. Bei Lohnarbeiten haften wir für Ausführungsmängel nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat bis zur Höhe der Auftraggeber lediglich das Rechtvon uns in Rechnung gestellten Lohnkosten, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangensoweit gesetzlich zulässig. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d11.2. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet 12 Monate ab Abnahme Lieferung/ Übergabe der Ware. 11.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach der erfolgten Lieferung/ Warenübernahme zu untersuchen und voestalpine sämtliche Mängel der Lieferungen und/ oder der Leistungen, die bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang im maßgeblichen Zeitpunkt nach Ablieferung erkennbar waren, innerhalb angemessener Frist – maximal jedoch binnen 30 Werktagen – schriftlich anzuzeigen. Transportschäden und offenkundige, sichtbare Schäden sowie Mengenabweichungen, sind unverzüglich, längstens innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung ab Übergabe nicht erkennbar waren (versteckte Mängel), sind vom Kunde innerhalb angemessener Frist ab deren Erkennbarkeit, längstens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- oder Verarbeitung, anzuzeigen. Die Mängelrüge muss genau spezifiziert sein. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Auf die Rechtsfolgen des Werkes§ 377 UGB wird ausdrücklich hingewiesen. Die Beweislast dafür, dass etwaige Mängel der Lieferungen und/ oder Leistungen zum Übergabezeitpunkt vorhanden waren, trifft während des gesamten Gewährleistungszeitraumes den Kunden. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB wird daher ausgeschlossen. 11.4. voestalpine ist berechtigt, vom Kunde zurückgewiesene oder beanstandete Ware eingehend zu prüfen oder prüfen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von voestalpine angeforderten Unterlagen, die für die Überprüfung der reklamierten Ware erforderlich sind, bereitzustellen. Gibt uns der Kunde keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, bzw verletzt er seine oben genannten Mitwirkungspflichten, entfallen sämtliche Mängelansprüche. 11.5. Im Falle eigenmächtiger Änderungen von berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln wird voestalpine nach eigener Xxxx jedoch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden, die mangelhaften Lieferungen und/ oder Bearbeitungen Leistungen binnen angemessener Frist (unter Berücksichtigung der branchenüblichen Produktionszeiten) gegen mangelfreie Lieferungen und / oder Leistungen im selben Umfang austauschen, oder etwaige Mängel durch Verbesserung beseitigen/ beheben, oder eine angemessene Preisminderung (ggf. auch im Gutschriftverfahren) vornehmen. Ist eine Verbesserung oder Austausch nicht möglich oder fehlgeschlagen, kann der Kunde - sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung/ Aufhebung des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenVertrages verlangen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 9.1. Die eatat System AG weist daraufhin, dass für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden vorbehaltlich einer abweichenden Regelungen im Vertrag einschließlich dieser AGB die §§ 377ff HGB gelten, da sich die Angebote der eatat System AG ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB richten und die eatat System AG auch ausschließlich mit Unternehmern Verträge abschließt. 9.2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. 9.3. Angaben der eatat System AG zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Anordnung von Speisen usw.) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung vorausgesetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 9.4. Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit diese seitens der eatat System AG im Rahmen der Auftragserteilung nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bestätigt wurden. 9.5. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn der eatat System AG nicht unverzüglich nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als genehmigt, wenn die Mängelrüge der eatat System AG nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigt; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem Mangel behaftet seinfrüheren Zeitpunkt erkennbar, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den gewählten Maßnahmen nicht, kann Beginn der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenRügefrist maßgeblich. 9.6. Der Rücktritt Kunde verpflichtet sich, soweit dies im Rahmen einer weiteren planmäßigen Durchführung der Veranstaltung möglich und zumutbar ist, eine Probe der mangelhaften Ware aufzubewahren und der eatat System AG unverzüglich zwecks Prüfung der Mangelfreiheit zu überlassen. 9.7. Eine Gewährleistung seitens der eatat System AG ist ausgeschlossen, wenn soweit der Mangel den Wert am Erfüllungsort durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung sowie weiterer vom Kunden zu vertretener Umstände entstanden ist oder aufgrund von Umständen entstanden ist, die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangendie eatat System AG auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden herbeigeführt hat. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d9.8. § 633 II 1 BGBBei einer begründeten Mängelanzeige ist die eatat System AG berechtigt, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch geeignete Ersatzlieferungen binnen eines angemessenen Zeitraumes den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung zu beseitigen. Minderungsansprüche des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommenKunden entstehen erst, wenn der Schaden begründete Xxxxxx nicht durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdezwei Ersatzlieferungen beseitigt werden konnte und der Mangel nicht nur unwesentlich war. Dies gilt nicht, sofern eine Ersatzlieferung für den Kunden aufgrund der ausdrücklich vereinbarten Bedeutung einer Einhaltung des Lieferzeitpunktes unbrauchbar ist. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Wir leisten Gewähr wie folgt: 7.1 Ist der Kunde Verbraucher: Für neu hergestellte Sachen 24 Monate, für gebrauchte Sachen 12 Monate. 7.2 Ist der Kunde Unternehmer: Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlos- sen. 7.3 Ist der Kunde Unternehmer, so muss die gelieferte Xxxx unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von fünf (5) Tagen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendma- chung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel behaftet seinselbst, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur aner- kannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. 7.4 Wir sind grundsätzlich berechtigt, drei Nacherfüllungsversuche zu unternehmen. Der Kunde hat zur Beseitigung der Pflichtverlet- zung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, drei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen kann der Auftraggeber Kunde vom Vertrag zurücktreten zurücktreten, Minderung und/oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu Schadensersatz verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal 7.5 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haben wir das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenMangelbehebung stattfin- det. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte 7.6 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützeneine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, wird unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Die vorstehen- de Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Ver- treter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung nur übernommenfür Schäden aus der Verletzung des Lebens, wenn des Körpers oder der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des WerkesGesundheit be- gründet wird. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenÜbrigen gilt Ziff. 13. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein7.1 Wir gewÅhrleisten, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu herdaÇ die gelieferten Produkte unseren bei AuftragsbestÅtigung geltenden Produktspezifikationen (sog. Gelingt Datenblatt) entsprechen. Alle sonstigen Angaben Äber die Mängelbeseitigung mit zu liefern- den gewählten Maßnahmen Produkte auÇerhalb dieser schriftlichen Produktspezifikation dienen lediglich der Produktbe- schreibung und begrÄnden deshalb weder die Annahme zugesicherter Eigenschaften noch recht- lich verbindlicher Zusagen. 7.2 MÅngel der Produkte mÄssen unverzÄglich und schriftlich angezeigt werden. Geschieht dies nicht, kann ist jegliche GewÅhrleistung ausgeschlossen. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den KÅufer nicht, die ErfÄllung des ganzen Vertrages abzulehnen. 7.3 Unsere GewÅhrleistung erfolgt fÄr einen Zeitraum von einem Jahr ab Auslieferung durch Nacher- fÄllung. Bei Fehlschlagen der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten NacherfÄllung erhÅlt der KÅufer das Recht auf RÄcktritt. 7.4 Weitergehende AnsprÄche des KÅufers gegen uns und unsere ErfÄllungsgehilfen, insbesondere AnsprÄche auf Ersatz von SchÅden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit wir wegen Vorsatz oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossengrober FahrlÅssigkeit haften oder bei SchÅden aus Verletzung von Leben, wenn der Mangel den Wert KÜrper oder die Tauglichkeit zu dem nach Gesundheit oder soweit wir eine ver- kehrswesentliche Pflicht aus dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertverletzt haben. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das RechtUnsere Haftung ist bei leicht fahrlÅssi- gen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenvertragstypischen Schaden beschrÅnkt. Die HaftungsbeschrÅnkungen gelten nicht fÄr AnsprÄche gem. áá 1 und 4 Produkthaftungsgesetz. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen7.5 Wir Äbernehmen keine Verantwortung fÄr die Verwendung von Versuchs- und Erstmustern durch Sprache. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem 7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der Agentur bei Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel behaftet erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Falle müssen Mängelrügen spätestens einen Tag vor Veranstaltungsende der Agentur zugegangen sein. 7.2. Erwirbt der Kunde den Vertragsgegenstand oder Teile des Vertragsgegenstandes, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist so sind Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung und Leistung oder Rügen aufgrund offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens 5 Tage nach seiner Xxxx entweder nachEmpfang, liefert neu oder stellt neu herAuslieferung bzw. Gelingt Fertigstellung unmittelbar und schriftlich an die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtAgentur anzuzei- gen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Kenntniserlangung anzuzeigen. 7.3. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung Kunde grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der Agentur, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offensteht. 7.4. Der Rücktritt ist Kunde kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlan- gen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind. 7.5. Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu. 7.6. Die Agentur kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. 7.7. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Mangel den Wert Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der Agentur die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat Feststellung der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenMängel erschwert. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d7.8. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn Die Gewährleistung erstreckt sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade nicht auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte solche Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützenbeim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, wird eine Haftung nur übernommenFeuchtigkeit, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdestarke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung bzw. Lagerung entstehen. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes7.9. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenVorsatz beruhen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 7.1. LDB leistet für die vertragsgemäße Ausführung der Lieferung/Leistung und für die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Lieferung/Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe Gewähr. 7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate und beginnt mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu herdem Zeitpunkt der Übergabe. 7.3. Gelingt die Mängelbeseitigung Bewegliche Sachen behalten auch bei Verbindung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossenunbeweglichen Sachen ihre bewegliche Eigenschaft, wenn ihre Trennung ungeachtet allfälliger Verbindungsstücke ohne Substanzbeschädigung möglich ist. 7.4. Mängel der Mangel Lieferungen und Leistungen und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind bei sonstigem Verlust aller daraus resultierenden Ansprüche, unverzüglich und schriftlich unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung zu rügen. Dieselbe Rügepflicht gilt auch für versteckte Mängel, wobei die Rügepflicht mit Entdeckung des Mangels ausgelöst wird. 7.5. LDB ist berechtigt, jede von ihr für notwendig erachtete Untersuchung durchzuführen. Bei der Durchführung der Untersuchung und von Gewährleistungsarbeiten beim Auftraggeber werden LDB vom Auftraggeber die erforderlichen Hilfskräfte und Hilfsmittel unentgeltlich beigestellt. Für den Wert oder die Tauglichkeit Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass LDB keine Fehler zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall vertreten hat, hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu verlangentragen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein 7.6. LDB leistet in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal angemessener Frist unter Ausschluss weitergehender oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung anderer Ansprüche nach eigener Xxxx Gewähr ausschließlich durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung der mangelhaften Lieferung/Leistung oder Rücktritt verlangendurch Preisminderung. 9.7.3 Für andere 7.7. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die nicht durch LDB zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere für Mängel aus Hardware, Konfigurationen, Systemvoraussetzungen oder sonstigen Vorleistungen, die vom Auftraggeber beigestellt werden. Keine Gewährleistung wird explizit übernommen für durch nicht genehmigte Änderungen oder unsachgemäße Bedienung der Software hervorgerufene Mängel. LDB übernimmt weiters keine Gewährleistung für nicht von LDB hergestellte Hardware und Software. 7.8. Die Gewährleistung erlischt, wenn a) der Auftraggeber oder Dritte ohne schriftliche Einwilligung von LDB an den gelieferten/lizensierten Gegenständen/Software/Rechten Änderungen oder Instandsetzungen oder sonstige Veränderungen vornehmen oder (im Fall von Rechten) deren Umfang überschreiten oder vertragswidrig anwenden; b) notwendige Wartungsarbeiten/Updates/Neuversionen nicht rechtzeitig durchgeführt oder sonst implementiert werden; c) der Auftraggeber mit seinen Leistungen, insbesondere der Zahlung, in Verzug ist; d) der Auftraggeber Bestimmungen betreffend den Nutzungsumfang missachtet (wie sie insbesondere im Rahmen der Einführungs-Workshops beschrieben werden). 7.9. Die Gewährleistung ist weiters ausgeschlossen bei Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf technisch nicht einwandfrei funktionierende Anlagen, wie etwa Netzwerke, Zuleitungen, Verkabelungen, auf Drittsoftware, auf Internetstörungen, auf Softwareviren, auf höhere Gewalt oder Handlungen des Auftraggebers oder dessen Mitarbeiter oder auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind. 7.10. Darüber hinaus ist die Gewährleistung jedenfalls für solche Mängel ausgeschlossen, die auf Veränderungen an der von LDB gelieferten Hardware oder Software oder damit in Verbindung stehender Hard- oder Software ohne ausdrückliche Zustimmung der LDB durchgeführt werden. Als solche Änderungen sind beispielsweise, aber nicht ausschließlich zu verstehen: Der Anschluss, die Verwendung oder die Installation von nicht von LDB zertifizierten Komponenten, wie etwa die Installation von verfügbaren Updates für Drittsoftware, die Installation von Treibern oder auch die Installation von anderen Programmen Dritter. 7.11. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurselbst, wenn sich dessen Vorliegen im Zeitpunkt der objektive Sinn Übergabe, den Zeitpunkt der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf Feststellung dieses Mangels und die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezogrechtzeitige Erfüllung der Mängelrüge. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn Eine Vermutung der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche Mangelhaftigkeit ist ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 11.1 Der VP hat die Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen. 11.2 Die Rechte der XXX.XXXXXX BUSINESS aus Sach- und Rechtsmangelgewährleistung des VP (inklusive Falsch-/Minderlieferung, fehlerhafte Montage oder ähnliche Leistungen sowie fehlerhafte Anleitungen) und infolge sonstiger Pflichtverletzungen durch den VP richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ergänzend gelten diese AGB und insbesondere dieser Artikel. 11.3 XXX.XXXXXX BUSINESS ist nicht verpflichtet, die Leistung zu untersuchen oder sich bei Vertragsschluss über etwaige Mängel zu erkundigen. 11.4 Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügeobliegenheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) und ergänzend nach diesem Absatz. Die Untersuchungsobliegenheit von XXX.XXXXXX BUSINESS beschränkt sich bei Eingang der Leistung auf Mängel, die bei äußerlicher Begutachtung einschließlich Begutachtung der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportschäden, Falsch- und Minderlieferungen), und im Übrigen auf diejenigen Mängel, deren Rüge unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang angemessen ist (z.B. die Rüge von etwaigen Mängeln, die nach einer Art und Umfang angemessenen Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkannt werden können). Die Rügeobliegenheit der XXX.XXXXXX BUSINESS für später – d.h. nach dem Eingang der Leistung (z.B. während der Verarbeitung der Leistung oder nach deren Auslieferung an Dritte) – entdeckte Mängel bleibt unberührt. Die Rüge (Mängelanzeige) der XXX.XXXXXX BUSINESS ist unverzüglich, wenn XXX.XXXXXX BUSINESS sie innerhalb von acht (8) Werktagen ab Wareneingang absendet; in Fällen von später auftretenden Mängeln beträgt diese Frist drei (3) Werktage ab Entdeckung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung besteht jedoch keine Verpflichtung zur nochmaligen Mängelrüge. Falls und soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. 11.5 Im Fall der Mangelhaftigkeit kann XXX.XXXXXX BUSINESS nach ihrer Xxxx Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Erbringung einer mangelfreien Leistung (Ersatzlieferung) verlangen. Falls eine mangelhafte Leistung gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde, gehört zur Nacherfüllung nach Xxxx der XXX.XXXXXX BUSINESS auch 11.5.1 das Werk mit einem Mangel behaftet seinEntfernen der mangelhaften Leistung und der Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder neu gelieferten mangelfreien Leistung oder 11.5.2 die Erstattung der für das Entfernen und den Einbau oder das Anbringen durch XXX.XXXXXX BUSINESS erforderlichen Aufwendungen. 11.6 Kommt der VP seiner Pflicht zur Nacherfüllung nicht innerhalb einer von XXX.XXXXXX BUSINESS gesetzten, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener angemessenen Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu schlägt die Nacherfüllung fehl oder stellt neu herist die Fristsetzung nach den gesetzlichen Regelungen entbehrlich oder unzumutbar, ist der XXX.XXXXXX BUSINESS zur Geltendmachung ihrer Rechte auf Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz berechtigt. Gelingt die Mängelbeseitigung mit Zudem kann XXX.XXXXXX BUSINESS in diesen Fällen den gewählten Maßnahmen nicht, kann Mangel selbst beseitigen oder beseitigen lassen (Selbstvornahme) und vom VP jeweils Ersatz der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten dafür erforderlichen Aufwendungen oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu einen dementsprechenden Vorschuss verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber11.7 Eine Fristsetzung ist unter anderem entbehrlich, wenn Nachbesserungfür die Leistung ein fester Termin festgesetzt und dieser überschritten ist, Neuherstellung wenn sie unzumutbar ist (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohenden Eintritts unverhältnismäßig hoher Schäden). Von den Umständen der Unzumutbarkeit wird XXX.XXXXXX BUSINESS den VP unverzüglich, wenn möglich vor Ausübung der Rechte unterrichten. 11.8 Als fehlgeschlagen gilt die Nacherfüllung, wenn ein Versuch der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangennicht zur mangelfreien Leistung des VPs führt. Ist die Nacherfüllung durch den VP fehlgeschlagen bedarf es keiner – gegebenenfalls erneuten – Fristsetzung. 9.7.3 Für andere durch 11.9 XXX.XXXXXX BUSINESS kann verlangen, dass der VP die Nacherfüllung am Belegenheitsort der Ware erbringt, falls dieser Ort 11.9.1 vertraglich konkret vorgesehen oder 11.9.2 vertragstypisch ist und bei Vertragsabschluss für den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurVP – sei es konkret oder abstrakt (d.h. ohne Kenntnis eines Ortsnamens, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeeiner geographischen Lage oder unseres Abnehmers) – vorhersehbar war. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme 11.10 Der VP trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (z.B. eine Beschränkung der Leistungspflicht auf bestimmte Vorräte). Gewährleistungs- oder haftungsbeschränkende Klauseln des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenVP erkennt XXX.XXXXXX BUSINESS insgesamt nicht an. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar 11.11 Die Anerkennung von Mehrlieferungen als vertragsgemäß behält sich die XXX.XXXXXX BUSINESS ausdrücklich vor. 11.12 Ansprüche der XXX.XXXXXX BUSINESS wegen Mängeln verjähren nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt den gesetzlichen Vorschriften. 11.13 Etwaige gesetzliche Rückgriffsansprüche gegen den VP innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine AbnahmeLieferkette (§§ 445a, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt445b, die Abnahme zu verweigern478 BGB) stehen XXX.XXXXXX BUSINESS uneingeschränkt zu.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her10.1. Gelingt Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsregeln werden ausdrücklich aus- geschlossen. Anstelle der gesetzlichen Bestimmungen gelten ausschliesslich die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangennachstehenden Bedingungen. 10.2. Der Rücktritt ist ausgeschlossenBesteller hat die von der KABLAN AG gelieferten Gegenstände gleich bei der Annahme zu prüfen und erkennbare Män- gel auf dem Lieferschein zu vermerken. Allfällige verdeckte Mängel hat der Be- steller der KABLAN AG innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich zu melden. 10.3. Unterlässt der Besteller die Prüfung und/oder die Anzeige, so gilt die Liefe- rung als mängelfrei und genehmigt. 10.4. Die KABLAN AG garantiert, dass ihre Ware die in der Auftragsbestätigung ent- haltenen Eigenschaften aufweisen. Eine 10.5. Diese Garantie erlischt, wenn der Mangel Bestel- ler oder Dritte ohne schriftliche Zustim- mung der KABLAN AG Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Mas- snahmen trifft, damit der Schaden mini- miert wird. 10.6. Schäden, welche infolge unsachgemäs- ser Bedienung oder Behandlung, unsach- gemässer oder unzulässiger Eingriffe, na- türlicher Abnützung, mangelhafter War- tung oder anderer Gründe, welche die KABLAN AG nicht zu vertreten hat, ent- stehen, sind in jedem Fall von der Ge- währleistung ausgeschlossen. 10.7. Treten Mängel auf, welche von der KAB- LAN AG zu verantworten sind, dann wer- den Wert oder die Tauglichkeit zu dem diese – nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertXxxx der KABLAN AG 10.8. In diesem Fall Der Besteller hat der Auftraggeber lediglich das Recht, KABLAN AG zur Be- hebung des Mangels bzw. zum Ersatz der mangelhaften Ware eine Herabsetzung angemessene Frist einzuräumen. Ausgetauschte Teile werden Eigentum der Vergütung (Minderung) zu verlangenKABLAN AG. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal 10.9. Jegliche Haftung der KABLAN AG oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die sich im Zusammenhang mit der Erbrin- gung von Leistungen unter dem Vertrag sowie im Einsatz und Gebrauch der gelie- ferten Produkte bzw. erbrachten Leistun- gen ergeben, wird soweit gesetzlich zu- lässig ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird insbesondere die Haftung für indi- rekte oder Folgeschäden wie Betriebsun- terbrüche oder -ausfälle, entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen beim Besteller, An- sprüche Dritter usw. 10.10. Eine Haftung der KABLAN AG ist in je- dem Fall auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn Höhe des Rechnungsbe- trags der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdebestellten Ware beschränkt. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein7.1 Soweit nach der Natur des Vertragsgegenstandes die Übernahme einer Gewährleistung möglich ist, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist übernimmt der Lieferant für seine Lieferungen auf die Dauer von 24 Monaten nach seiner Xxxx entweder nachInbetriebnahme oder Verwendung, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt gegebenenfalls auch nach Beseitigung beanstandeter Mängel Gewähr dafür, dass der 7.2 Die Bestimmungen über die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtGewährleistung gelten insbesondere auch für die angegebenen Leistungs- und Verbrauchszahlen und erstrecken sich auch auf die vom Lieferanten von dessen Unterlieferanten bezogenen Teile. 7.3 Der Lieferant steht dafür ein, kann dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert Liefergegenstand oder die Tauglichkeit Lieferleistung den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sonstigen verbindlichen Normen entsprechen. 7.4 Die Annahme der gelieferten Ware erfolgt vorbehaltlich einer späteren Prüfung und lässt jede Gewährleistungspflicht des Lieferanten unberührt. ratiopharm treffen keine wie immer gearteten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, insbesondere sind die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 UGB und § 378 UGB ausgeschlossen. Visuell erkennbare Mängel einer Lieferung sind von ratiopharm binnen 30 Kalendertagen ab Warenerhalt, alle anderen Mängel binnen 30 Kalendertagen ab Kenntniserlangung vom Mangel zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertrügen. In diesem Fall Sollte bei einem Teil einer Lieferung ein Mangel festgestellt werden, gilt automatisch die gesamte Lieferung als mangelhaft. 7.5 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder entspricht die vom Lieferanten erbrachte Leistung nicht der vertraglichen Vereinbarung, stehen hierfür ratiopharm alle gesetzlichen Ansprüche uneingeschränkt zu. Die durch mangelhafte Lieferung oder Leistung entstehenden Schäden hat der Auftraggeber lediglich das RechtLieferant zu ersetzen. Lässt der Lieferant eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal ohne Ersatz geleistet oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit behoben zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellthaben, so kann ratiopharm die Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst beseitigen oder einen Dritten damit beauftragen. ratiopharm ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu verweigernmachen. Dies gilt auch dann, wenn Forderung und Schuld nicht aus dem gleichen Rechtsgeschäft herrühren. 7.6 Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Lieferant in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. 7.7 Haftungsausschlüsse in jeglicher Hinsicht ebenso wie Haftungsbeschränkungen des Lieferanten, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden von ratiopharm nicht anerkannt, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit ratiopharm ausgehandelt und schriftlich vereinbart.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem 1. Der Verkäufer gewährleistet, daß die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Aufgrund der Natur der Kaufsache ist ihre Haltbarkeit begrenzt und sind ihre Eigenschaften je nach Benutzungs- oder Lagerbedingungen beeinflussbar. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Gefahrübergang nach vorstehender Ziffer V.1. 2. Werden Gebrauchs-, Lager- oder Montageanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an der Kaufsache vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel behaftet seinherbeigeführt hat, bessert ROSA Experts nicht widerlegt. 3. Der Kunde muß dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb angemessener einer Woche nach Eingang der Kaufsache schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 4. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist er nach seiner Xxxx entweder nachzur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung trägt der Verkäufer die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. 5. Ist der Verkäufer zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtso ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) des Kaufpreises zu verlangen. 9.7.2 Fehlt 6. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung unmittelbaren Kunden zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenund sind nicht abtretbar. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden 7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Kaufsache und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Der Verkäufer haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.insbesondere

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen8.1. Der Rücktritt ist ausgeschlossenAN leistet Gewähr nach den Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB unter Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte. 8.2. Der AN haftet für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften nur dann, wenn der Mangel den Wert diese gegenüber dem AG vor Vertragsschluss schriftlich zugesichert werden. Daher werden besondere Eigenschaften aufgrund von öffentlichen Äußerungen (etwa Werbung) des AN, Herstellers oder die Tauglichkeit zu Händlers oder auf Grund von Proben und Mustern nur dann Inhalt des vertraglich Geschuldeten, wenn diese vom AN gegenüber dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenAG schriftlich zugesichert werden. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d8.3. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn Die Gewährleistungspflicht des AN erstreckt sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade nicht auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte SchädenMängel, die sich auf dem AG zuzurechnen sind. Der AN leistet daher keine Gewähr für Mängel (insbesondere nicht für die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützenFunktionalität oder Verwendbarkeit), wird eine Haftung nur übernommendie durch Anweisungen (zum Beispiel durch Konstruktionsangaben, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts Zeichnungen, etc.) oder bereitgestellte Stoffe (zum Beispiel Vorarbeiten, Materialvorgaben, etc.) des AG verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme werden. Eine Mitwirkungs- oder Warnpflicht des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche AN ist ausgeschlossen. 9.7.5 8.4. Die Mangelhaftigkeit muss zum Zeitpunkt der Übergabe (siehe dazu nachstehenden Punkt 8.5.) vorliegen und hat diese stets der AG zu beweisen. 8.5. Als Übergabe gilt bei Waren der Zeitpunkt, in dem die Gefahr auf den AG übergeht (siehe dazu Punkt 6.1.). Für Dienstleistungen des AN gilt der Zeitpunkt des Abschlusses der jeweiligen Dienstleistungen als jeweiliger Übergabezeitpunkt. Bei Verrichtung in mehreren Etappen (Teilleistungen) gilt der Zeitpunkt des Abschlusses der jeweiligen Etappe (Teilleistung) als Übergabezeitpunkt (siehe dazu Punkt 6.2.). 8.6. Der Auftraggeber verpflichtet sichAN ist berechtigt, das Werk unmittelbar Ansprüche des AG aus Gewährleistung nach Lieferung auf Vollständigkeit seinem freien Ermessen durch Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Vertragsauflösung zu erfüllen. 8.7. Der AG hat die gelieferte Ware bzw. Dienstleistung unverzüglich nach Ablieferung bzw. deren Abschluss zu untersuchen und Funktionsfähigkeit etwaige Mängel sofort und nachweislich schriftlich gegenüber dem AN geltend zu überprüfen und zu testenmachen. Werden dabei oder später Mängel festgestelltUnterlässt der AG diese Mängelrüge, so ist gilt die Ware oder Dienstleistung als genehmigt. Die unterlassene, verspätete oder nicht formgerechte Bemängelung hat den Verlust von Ansprüchen aus Gewährleistung, Schadenersatz (statt Gewährleistung) und aus Irrtum über die Mangelhaftigkeit zur Folge. 8.8. Die Verjährungsfrist für Rechte des AG aus Gewährleistung beträgt sechs Monate ab Übergabe der Auftraggeber verpflichtetWare oder Abschluss der Dienstleistung. Diese Frist wird nicht durch einen (erfolglosen) Verbesserungsversuch des AN verlängert oder unterbrochen. 8.9. Die Verbesserung oder der Austausch einer Ware erfolgen im Betrieb des AN. Die Verbesserung von Dienstleitungen erfolgt am Ort der erbrachten Dienstleistungen. 8.10. Der AG hat die Kosten für den Transport, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung Versand und Reisekosten im Zusammenhang mit der aufgefundenen Mängel – Verbesserung oder den Austausch zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatztragen. 8.11. Erfolgt innerhalb Ausgetauschte Teile einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt Ware gehen in das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernEigentum des AN über.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist 9.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangenvereinbarten techni- schen Liefervorschriften. Der Rücktritt Liefergegenstand ist ausgeschlossenfrei von Sachmängeln, wenn er der Mangel Produktbeschreibung oder – soweit keine Produktbeschreibung vorliegt – den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. 9.2 Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit des gelieferten Gegen- standes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche. 9.3 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, feh- lerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer oder ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch der Ware nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenmindern. 9.7.2 Fehlt 9.4 Entscheidend ist der Zeitpunkt der Übergabe. Bei einem Verbrauchsgüterkauf gilt § 477 BGB, wobei DWPP die gesetzliche Vermutung jederzeit widerlegen kann. 9.5 DWPP ist berechtigt, einen gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Xxxx ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche. 9.6 Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer ga- rantierten Beschaffenheit, wird DWPP den Mangel nach eigener Xxxx innerhalb ange- messener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangel- freien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Kunde hat DWPP oder deren Bevollmächtig- ten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Verände- rungen oder Reparaturen an dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal bemängelten Gegenstand vorgenommen, so ist DWPP von der Mängelhaftung befreit. 9.7 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGBerfolgt sie nicht innerhalb einer DWPP vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der AuftraggeberKunde eine Minderung der Vergütung ver- langen oder vom Vertrag zurücktreten. 9.8 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung (Ziffer 9.6) oder Rück- abwicklung nach Rücktritt vom Vertrag (Ziffer 9.7) erforderlichen Aufwendungen, ins- besondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand an einem schwer zugängli- chen Standort installiert wurde. Entsprechendes gilt, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangender Liefergegenstand außer- halb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland installiert wurde. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte 9.9 Schäden, die sich auf durch Nichteinhaltung der Vorschriften und Bedingungen der DWPP für Installation, Montage, Inbetriebnahme, Behandlung, Bedienung oder Wartung oder durch Verwendung unzweckmäßiger oder anderer als der vorgeschriebenen Regelgerä- te, Brennstoffe, Feuerungs-, Stromarten und -spannungen, durch übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße oder ohne Einwilligung von DWPP vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter entstehen, begründen keine Mängelansprüche. Das Gleiche gilt bei Nichtbeach- tung der VDI-Richtlinie 2035 zur Vermeidung von Schäden in Warmwasser- Heizungsanlagen, Überlastung, Korrosion und bei Schäden an Wasser/Wasser- Wärmepumpenanlagen, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützenaufgrund von Verockerung sowie den Einsatz von nicht ge- eignetem Wasser entstanden sind, wird eine Haftung nur übernommenes sei denn, DWPP haftet für derartige Schäden aus Ziffer 11. 9.10 DWPP schließt ausdrücklich den Lieferanten-Regress für Aus- und Wiedereinbau-Kosten nach § 445a BGB n.F. aus, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeKunde als Unternehmer / Handwerker im Rahmen eines Kaufvertrags bei seinem Kunden mangelhaftes Baumaterial / Produkte von DWPP einbaut und DWPP für die Kosten der Mängelbeseitigung in Anspruch nehmen will, un- abhängig davon, ob die Kaufsache bereits beim entsprechenden Gefahrübergang man- gelhaft war und DWPP den Mangel verschuldet hat oder nicht. 9.7.4 Die 9.11 Für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gelten die jeweiligen gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Sofern der Kauf für beide Parteien ein Handelskauf ist, beträgt die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet jedoch lediglich 12 Monate ab Abnahme Auslieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ Lebens, des Körpers oder Bearbeitungen der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung Vertrags über- haupt erst ermöglicht und auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist deren Einhaltung der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist Vertragspartner regelmäßig ver- trauen darf sowie für Ansprüche aufgrund von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigtsonstigen Schäden, die Abnahme zu verweigernauf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden oder seiner Erfüllungs- gehilfen beruhen.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 7.1. Sämtliche Lieferungen/Leistungen sind der jeweiligen Gesellschaft frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Sie müssen, falls nichts Abweichendes vereinbart ist, dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen und die den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und Branchen-Standards erfüllen (zusammen: „Vorschriften“). Weiterhin müssen sie von den zuständigen Prüfstellen abgenommen bzw. abnahmefähig sein und zur Verwendung für den beabsichtigten, vereinbarten Verwendungszweck zugelassen und geeignet sein. Sind im Einzelfall Abweichungen von den Vorschriften notwendig, so muss der Lieferant im Vorfeld die schriftliche Zustimmung der jeweiligen Gesellschaft für entsprechende Abweichungen einholen. Die Mängelhaftung sowie die Verpflichtung zur Einhaltung zwingender Gesetzesvorschriften wird durch diese Zustimmung nicht eingeschränkt. 7.2. Während der Gewährleistungszeit gerügte Mängel der Lieferung/Leistung hat der Lieferant nach Aufforderung durch die jeweilige Gesellschaft unverzüglich auf eigene Kosten, nach ihrer Xxxx durch Nachbesserung oder Austausch der mangelhaften Teile bzw. Neulieferung/Neuherstellung zu beseitigen. 7.3. Kommt der Lieferant seiner Nacherfüllungspflicht nicht fristgerecht nach oder ist es zur Aufrechterhaltung eines ungestörten Produktionsprozesses und Geschäftsablaufs bei der jeweiligen Gesellschaft oder bei Kunden der jeweiligen Gesellschaft erforderlich oder drohen sonst hohe Schäden, so kann die jeweilige Gesellschaft die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten selbst treffen oder von Dritten treffen lassen. Das Gleiche gilt, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine unverzügliche Nachbesserung durch die jeweilige Gesellschaft rechtfertigen. 7.4. Die Gewährleistungszeit für Sach- und Rechtsmängel beträgt sechsunddreißig (36) Monate, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie beginnt mit einem Mangel behaftet seinder Übergabe des Liefergegenstandes an die jeweilige Gesellschaft oder den von der jeweiligen Gesellschaft benannten Dritten an der von der jeweiligen Gesellschaft vorgeschriebenen Empfangs- bzw. Verwendungsstelle. Bei Vorrichtungen, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist Maschinen, Anlagen und Leistungen beginnt die Gewährleistungszeit mit dem Abnahmetermin, der in schriftlichen Abnahmeerklärungen der jeweiligen Gesellschaft genannt wird. Die Gewährleistungszeit für Bauwerke und Baumaterialien richtet sich nach seiner Xxxx entweder nachden gesetzlichen Bestimmungen, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangensoweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 7.5. Der Rücktritt ist ausgeschlossenLieferant trägt zusätzlich alle im Zusammenhang mit der Mängelfeststellung entstehenden Aufwendungen, wenn auch soweit sie bei der Mangel den Wert oder jeweiligen Gesellschaft anfallen, insbesondere Sortierkosten, Aus- und Wiedereinbaukosten, Arbeits- und Hilfsmaterialkosten sowie die Tauglichkeit Transportkosten zu einem anderen als dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nurursprünglichen Erfüllungsort, wenn sich der objektive Sinn Belegenheitsort der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung Sache geändert hat. Die Kosten eines freiwilligen Rückrufs, der durch das Produkt des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte SchädenLieferanten verursacht oder mitverursacht wurde, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdesind vom Lieferanten zu tragen. 9.7.4 7.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche Geltendmachung gesetzlicher Sachmängelhaftungsansprüche wird durch die vorgenannten Regelungen weder beschränkt noch ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein13.1 NETFED gewährleistet, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nachdass die erstellten Arbeitsergebnisse vertragsgemäß erstellt wurden und keine Mängel aufweisen, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den ihren Wert oder die ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenaufheben oder min- dern. 9.7.2 Fehlt 13.2 NETFED erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehler- freien Arbeitsergebnisses. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der AUFTRAGGEBER die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer gegenüber NETFED zur Mängelbeseitigung in Schriftform gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 BGB auf Kosten von NETFED ausführen lassen. Ein Rücktrittsrecht steht dem Werk ein AUF- TRAGGEBER dann nicht zu, wenn nur eine geringfügige Mangelhaftigkeit den Gebrauch des Arbeitsergebnisses nur unwesentlich einschränkt oder NETFED die in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Regelungen. 13.3 Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme gem. Ziffer 14. 13.4 Mängelansprüche von AUFTRAGGEBERN, die Kaufleute i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, setzen voraus, dass diese ihren nach § 633 II 1 BGB, kann 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegen- heiten in Textform innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenArbeitsergebnisse ordnungsgemäß nachgekommen sind. Versteckte Mängel sind NETFED unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so 13.5 NETFED ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme Nacherfüllung zu verweigern, solange der AUFTRAGGEBER seine Zahlungspflicht gegenüber NETFED nicht in einem Umfang erfüllt, der dem man- gelfreien Teil der erbrachten Leistung bzw. des erbrachten Werkes entspricht. 13.6 Sollte sich im Laufe der Mangelbehebung herausstellen, dass ein Mangel auf Bedie- nungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des AUFTRAGGEBERS nach Gefahrübergang zurückzuführen sind, kann NETFED eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem 1. Die Mängelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist. 2. Die Haftung von Mängeln beschränkt sich auf einen Zeitraum von längstens 12 Monaten seit Liefer- ung bzw. Abnahme und/oder Übergabe. Diese Gewährleistungsfrist gilt nicht bei Errichtung von Bauwerken im Sinne des BGB (5 Jahre) und bei Vereinbarung der VOB/B (4 Jahre). Die Mängelrüge unterbricht die Gewährleistungsfrist nicht. 3. Erwirbt der Besteller den Vertragsgegenstand, so sind Beanstandungen wegen un vollständiger oder unrichtiger Lieferung bzw. Leistungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Empfang, Auslieferung bzw. Abnahme/ Übergabe unmittelbar und schriftlich an den Auftragnehmer anzuzeigen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel behaftet seinerst später, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist so ist dieser unverzüglich, spätestens 7 Tage nach seiner Xxxx entweder nachKenntniserlangung anzuzeigen. 4. Wird der im Auftrag des Bestellers errichtete Messestand mietweise überlassen, liefert neu oder stellt neu hersind die unter Ziffer 2 aufgeführten Beanstandungen unverzüglich, spätestens 6 Stunden vor Beendigung der Messe dem Auftragnehmer anzuzeigen. 5. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtLiegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung Besteller grundsätzlich zunächst nur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer steht die Nachlieferung jederzeit offen. 6. Wird der Messe- und Ausstellungsstand mietweise überlassen, kann der Besteller Gewährleistungs- rechte nur bezüglich solcher Mängel geltend machen, die während der Mietzeit aufgetreten sind. 7. Der Rücktritt ist ausgeschlossenAuftragnehmer kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. 8. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Besteller durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lage rung entstehen. Dies gilt insbesondere für Grafiken. 9. Zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Farbe und Beschaffenheit des Materials sind vertragsge- mäß und berechtigen nicht zur Mängelrüge. 10. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekann- ter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das gleiche gilt, wenn der Mangel den Wert Besteller selbst Änderungen vornimmt, oder dem Auftragnehmer die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat Fertigstellung der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenMängel erschwert. 9.7.2 Fehlt 11. Mängelansprüche aus der Besorgung von Lieferungen und Werkleistungen von Fremdbetrieben (Full Service) gegenüber dem Werk ein in Auftragnehmer sind ausgeschlossen, sofern dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann Auftragnehmer nicht die Verletzung der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenSorgfaltspflicht bei der Auswahl der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf 12. Die Nachbesserung bzw. Nachlieferung hemmt oder unterbricht die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeGewährleistungsfrist nicht. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes13. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ Soweit nicht ausdrücklich schriftlich erklärt, stellen Produktbeschreibungen, Muster oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenPräsenta- tionen keine Garantieerklärungen oder Eigenschaftszusicherungen dar. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein8.1 Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nachsofern nachstehend nicht etwas Gegenteiliges geregelt wurde. 8.2 Die Gewährleistungsfrist für Leistungen von PKE beträgt gegenüber Kunden ein Jahr ab Übergabe. 8.3 Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abwei- chender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, liefert neu spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtÜbernahme ohne An- gabe von berechtigten Gründen verweigert hat. 8.4 Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabe- termin fern, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangengilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. 8.5 Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprü- chen setzt eine Mängelrüge voraus. Der Rücktritt Kunde ist in diesem Zusammenhang zur sofortigen Überprü- fung der von PKE erbrachten Leistungen verpflich- tet und hat etwaige Mängel unter genauer Bezeich- nung und Spezifikation des Mangels dem zuständi- gen Objektleiter unverzüglich – bei täglichen, wie- derkehrenden Leistungen längstens binnen sieben Tagen ab Übergabe – schriftlich anzuzeigen. PKE ist im Anschluss an eine solche Mängelrüge ver- pflichtet, mögliche Termine für eine gemeinsame Begehung mit dem Kunden zur Begutachtung der behaupteten Mängel bekanntzugeben. 8.6 Auf Wunsch des Kunden oder der PKE können nach der Leistungserbringung bzw. bei wiederkeh- renden Leistungen in regelmäßigen, angemesse- nen Zeitabständen gemeinsame Qualitätskontrol- len stattfinden, im Rahmen derer eine gemein- same Begehung stattfindet und etwaige Mängel dokumentiert werden. 8.7 Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um einen we- sentlichen und zugleich unbehebbaren Mangel han- delt. Verbesserungen sind von PKE innerhalb an- gemessener Frist – welche sich jeweils an der Schwere des Mangels und der Art der dem Mangel zugrundeliegenden Leistung orientiert – zu erfüllen. Zur Mängelbehebung sind PKE seitens des Kun- den zumindest drei Versuche einzuräumen. Für den Zeitraum dieser Verbesserungsfrist können Schäden aus der verzögerten Leistungserbringung nicht geltend gemacht werden. 8.8 Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. 8.9 Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unbe- rechtigt, ist der Kunde verpflichtet, PKE entstan- dene Aufwendungen für die Feststellung der Män- gelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. 8.10 Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Man- gel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 8.11 Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des man- gelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursa- chenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. Für aus derartigen Nutzun- gen/Verarbeitungen resultierende Schäden haftet PKE nicht. 8.12 Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügli- che Mängelbearbeitung durch die PKE zu ermögli- chen. 8.13 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der die technischen Anlagen des Kunden, wie etwa Zulei- tungen oder Verkabelungen, nicht in technisch ein- wandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenist. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein 8.14 Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den beigestellt, dann sind diese nicht Gegenstand der Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbe- reitschaft der Beistellungen liegt in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenVerantwor- tung des Kunden. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Gewährleistung. 9.7.1 Sollte Für das Werk Vorhandensein von Mängeln gilt folgendes: 8.1. Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 8.2. Es ist uns Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Der Auftraggeber ist auf unser Verlangen hin – soweit technisch möglich und zumutbar – dazu verpflichtet, die beanstandete Ware auf unsere Kosten an uns zu übermitteln. Im Falle einer unberechtigten Mängelrüge sind diese Kosten an uns zu erstatten. Der Schaden- und Aufwendungsanspruch wird mit einem 50,00 € pauschalisiert. Uns bleibt der Nachweis höherer Aufwendungen und Schäden vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis tatsächlich wesentlich niedrigerer Aufwendungen und Schäden vorbehalten. 8.3. Bei begründeten Mängelrügen sind wir zunächst berechtigt, nach unserer Xxxx nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Wird der Mangel behaftet seindadurch nicht beseitigt, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist stehen uns diese Rechte ein zweites Mal zu. 8.4. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Dies gilt nicht für Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass sich die Lieferung / Leistung nicht mehr an dem vereinbarten Liefer-/ Erfüllungsort befindet. 8.5. Die von uns zu tragenden Transportkosten beschränken sich grundsätzlich auf das jeweils günstigste Transportmittel. Die Mehrkosten eines vom Auftraggeber gewünschten / geforderten Transportmittels hat entsprechend der Besteller zu tragen bzw. uns gegebenenfalls zu erstatten. 8.6. Schlägt eine zweimalige Nacherfüllung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder stellt neu herRücktritt vom Vertrag verlangen. Gelingt Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche des Auftraggebers. 8.7. Ist die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtvon uns gelieferte Xxxx nur teilweise mangelhaft, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossennur dann in vollem Umfang zurücktreten, wenn eine mangelfreie Teillieferung für ihn ohne Interesse ist; andernfalls bleibt er verpflichtet, den mangelfreien Teil der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenWare abzunehmen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein 8.8. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.dden Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei Nachbestellungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. § 633 II 1 BGBTechnische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangensoweit sie keine Wertverschlechterung darstellen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog8.9. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeDie vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für das nachgebesserte oder ersatzweise gelieferte Werk. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein7.1 BLUE leistet nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit des bcStorageManagers und dafür, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist dass der Nutzung des bcStorageManagers im vertraglichen Umfang durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. 7.2 Die vereinbarte Beschaffenheit des bcStorageManagers richtet sich nach der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1). Im Übrigen muss sich der bcStorageManager für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Software der gleichen Art üblich ist. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind nur Beschaffenheitsangaben, wenn deren Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 7.3 BLUE leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt XXXX nach seiner Xxxx entweder nachdem Kunden einen neuen, liefert neu mangelfreien Softwarestand oder stellt neu herbeseitigt den Mangel. Gelingt Als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn BLUE dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Mängelbeseitigung mit Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. 7.4 Bei Rechtsmängeln leistet BLUE zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft XXXX nach seiner Xxxx dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an dem bcStorageManager oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Software. 7.5 BLUE ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat. 7.6 BLUE ist berechtigt, die Gewährleistung in den gewählten Maßnahmen nichtRäumlichkeiten des Kunden oder per Fernwartung zu erbringen. Bei Fernwartung hat der Kunde BLUE den Fernzugang zu ermöglichen. 7.7 Der Kunde verpflichtet sich, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlosseneinen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenvertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt. 9.7.2 Fehlt dem Werk 7.8 Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird der Kunde BLUE erneut eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. 7.9 Erbringt BLUE Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann BLUE hierfür eine Vergütung entsprechend den üblichen Stundensätzen beanspruchen. Das gilt insbesondere, wenn ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.dvom Kunden gerügter Mangel tatsächlich nicht vorlag. § 633 II 1 BGBZu vergüten ist außerdem der Mehraufwand auf Seiten von BLUE, der dadurch entsteht, dass der Käufer seinen Pflichten gem. Ziffer 3. nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. 7.10 Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde BLUE darüber unverzüglich schriftlich. Der Kunde ermächtigt BLUE hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit BLUE ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung seitens BLUE vor. XXXX ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Käufer von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen. 7.11 Aus sonstigen Pflichtverletzungen von BLUE kann der AuftraggeberKunde Rechte nur herleiten, wenn Nachbesserunger diese gegenüber BLUE schriftlich gerügt und BLUE eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, Neuherstellung soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenErsatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in Ziffer 21 der AGB festgelegten Grenzen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 7.12 Die Gewährleistungsfrist Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkesund beginnt, sobald der bcStorageManager für den Kunden zum Download freigeschaltet ist und der Kunde hierüber benachrichtigt wurde. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sichDie gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestelltgleich welcher Art, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommengegenüber BLUE. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens BLUE, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln, sowie in allen Fällen einer Haftung nach Ziffer 21 der Auftraggeber nicht berechtigtAGB gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, die Abnahme zu verweigernebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Softwarekauf Und Dienstleistungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen5.1. Der Rücktritt ist ausgeschlossenAN leistet Gewähr nach Maßgabe folgender Bestimmungen: 5.2. Fertigteile werden nach den Angaben des AG bzw. eines von ihm be- auftragten Architekten/Zivilingenieurs ausgeführt. Diesbezüglich über- nimmt der AN keinerlei Haftung betreffend der Richtigkeit dieser Anga- ben im Zusammenhang mit dem Einsatz der Fertigteile, wenn es sei denn, der Mangel AG beauftragt den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertAN mit der Ausarbeitung der statischen Berechnung und des Konstruktionsentwurfs. 5.3. In diesem Fall Abweichungen von den zugesicherten Eigenschaften können nicht be- anstandet werden, soweit der Verwendungszweck nicht beeinträchtigt wird. Haarrisse sind unvermeidbar und stellen keine Qualitätsverminde- rung dar. 5.4. Ist der AG Unternehmer hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal AG oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.dihm zurechenbare Person gem. § 633 II 1 BGB377 f UGB die gelieferte Xxxx mit der gebotenen Sorgfalt unver- züglich bei Ablieferung zu untersuchen, kann insbesondere dahingehend, ob die gelieferte Ware der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung bestellten Ware entspricht und hat allfällige Mängel- und Qualitätsbemängelungen sofort bei Ablieferung der Ware festzustellen und längstens binnen 14 Tagen schriftlich geltend zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich ma- chen. Unterlässt der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestelltAG diese Mängelrüge, so gilt die Ware diesbezüg- lich als genehmigt und spätere Bemängelungen sind ausgeschlossen. Mündliche oder telefonische Bemängelungen sind in jedem Fall unver- züglich mittels Einschreibebriefes oder Fax zu bestätigen. Nicht recht- zeitige oder formgerechte Bemängelung hat den Verlust der Gewähr- leistungsansprüche zur Folge. Die beanstandete Ware ist bis zur endgültigen, einvernehmlichen schriftlichen oder rechtskräftigen Klä- rung bei sonstigem uss der Auftraggeber verpflichtetHaftung nicht zu verwenden und beim AG so zu lagern, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung dass Beschädigungen ausgeschlossen werden. Ist der aufgefundenen Mängel – zu übermittelnAG Verbraucher, andernfalls verliert der Auftraggeber hat dieser sein Recht auf Gewährleistung bei beweg- lichen Sachen 2 Jahre und etwaigen Schadenersatzbei unbeweglichen Sachen 3 Jahre jeweils ab Ablieferung (Übergabe) der Ware gerichtlich geltend zu machen. 5.5. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk Erweist sich eine ordnungsgemäß erhobene Mängelrüge als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, kann der AN innerhalb angemessener Frist zwischen Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sa- che, der Ausstellung einer Gutschrift oder die Abnahme Aufhebung des Vertrags (Wandlung) wählen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind der Höhe nach mit dem Wert des mangelhaften Produkts beschränkt. 5.6. Erweist sich eine Mängelrüge als ungerechtfertigt, so hat der AG sämtli- che dem AN dadurch entstanden Kosten (Kosten der Untersuchung, Bearbeitungskosten, udgl.) zu verweigernersetzen. 5.7. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Ablieferung (Übergabe) der Ware und endet bei Unternehmern soweit gesetzlich zulässig nach 6 Mona- ten ab ihrem Entstehen. 5.8. Der AG verzichtet auf sein Rückgriffsrecht gem. § 933b ABGB. 5.9. Der AN haftet keinesfalls für Mängel, die auf mangelhafte Leistungen oder sonstige Maßnahmen Dritter zurückzuführen sind. Der AN leistet nur für die Mängel Gewähr, deren Vorliegen im Zeitpunkt des Gefahren- überganges gemäß Punkt 6. nachgewiesen ist. Die Frist für die Beweis- lastumkehr nach § 933 a Abs 3 ABGB beträgt nicht 10, sondern 3 Jahre.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 9.7.1 (1) Alle Angaben, wie z.B. bauphysikalische Werte, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Berechnungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern und sonstigen Unterlagen begründen keine Zusicherung für das Vorhandensein einer Eigenschaft. (2) Etwaige Mängel hat der Besteller HAMMEL unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Besteller bei Mängeln, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Ware erkannt werden können, eine schriftliche Anzeige innerhalb von einer Woche, so verliert er dadurch seine Gewährleistungsrechte. Die einwöchige Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung der Ware. Sollte das Werk die Ware ausnahmsweise nicht ausgeliefert werden, beginnt die Frist mit einem dem Tag der Übergabe der Ware. Die weitergehenden Obliegenheiten nach §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. (3) Soweit die Ware einen von XXXXXX zu vertretenden Mangel behaftet seinaufweist, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist ist XXXXXX nach seiner Xxxx entweder nachzur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtist der Besteller berechtigt, kann der Auftraggeber vom nach seiner Xxxx Rücktritt von dem Vertrag zurücktreten oder Minderung zu verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossenDie Erfüllung der Gewährleistung erfolgt grundsätzlich im Werk in Bad Salzungen. Verlangt der Besteller Leistungen vor Ort, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit gehen Transport-, Reisekosten und Spesen zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangenseinen Lasten. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein (4) Natürlicher Verschleiß ist in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann jedem Fall von der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche Gewährleistung ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich(5) Die Gewährleistung von HAMMEL hat die pünktliche Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Bestellers zur Voraussetzung. Insbesondere die Durchführung der Inspektionen (lt. Dokumentation bzw. Betriebsanleitung) nach Auftrag des Bestellers durch das Fachpersonal von HAMMEL ist Voraussetzung für die Gewährleistungsübernahme. (6) HAMMEL gewährleistet einwandfreies Material und sachgemäße Montage für die Dauer von höchstens 18 Monaten oder maximal 2000 Betriebsstunden im Einschichtbetrieb nach Auslieferung einer Maschine, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testenje nachdem was zuerst eintritt. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.Für Ersatzteile sowie

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 8.1 Wir leisten Gewähr wie folgt: 8.1.1 Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden. 8.1.2 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 8.1.3 Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. 8.1.4 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung, ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren. 8.1.5 Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden: Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Werk mit einem Mangel behaftet seinRecht, bessert ROSA Experts von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Xxxx durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. 8.2 Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach seiner nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen. 8.3 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde. 8.4 Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen. 8.5 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden. 8.6 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen ( Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung. 8.7 Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizensierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx entweder nachdem Kunden das Recht verschaffen, liefert neu die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder stellt neu her. Gelingt diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rückgabe unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.bis dahin gezogenen 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte 8.8 Wir haften für Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommenaus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme Verletzung des WerkesLebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sichSofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigtRügepflichten, die Abnahme zu verweigernAnzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein1. Der Auftragnehmer weist darauf hin, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist dass an Bauteilen aus Beton zeitnah, nach seiner Errichtung kleinere Trenn- und Biegerisse auftreten kön- nen, die sich nicht vermeiden lassen und keine Mängel sind. 2. Der Auftraggeber kann als Nacherfüllung nach Xxxx entweder nach, liefert neu des Auftragneh- mers Beseitigung des Mangels oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Rücktritt Auftragnehmer hat bei der Xxxx nach billigem Ermessen zu entscheiden. 3. Treten während der Gewährleistungsfrist Mängel auf, hat der Auf- traggeber diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gilt die Lieferung auch wegen dieses Mangels als genehmigt. 4. Zur Vornahme aller dem Auftragnehmer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nacherfüllungsansprüche hat der Auftrag- geber nach Verständigung mit dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ansonsten ist ausgeschlossender Auftragnehmer von seinen Pflichten zur Nacherfüllung befreit. 5. Die Ansprüche des Auftraggebers sind beschränkt auf das Recht auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung den Preis herabzusetzen (Minderung) zu verlangenmindern). 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal 6. Der Auftraggeber hat keine weiteren Ansprüche, insbesondere auch keinen Anspruch auf Ersatz von Xxxxxxx die nicht am Vertragsgegen- stand selbst entstanden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung vorsätzliche oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Ver- treters oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung eines Erfüllungsgehilfen des eingetretenen Schadens bezogAuftragnehmers beruhen. Für andere durch den Mangel verursachte sonstige Schäden ist ein Anspruch auf Ersatz beschränkt auf solche Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommengrob fahrlässige Pflichtverletzung des Auftrag- nehmers oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverlet- zung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftrag- nehmers beruhen. 7. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht, wenn dem geschuldeten Gegenstand Eigenschaften fehlen, für dessen Vorliegen der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftrag- nehmer eine Garantie übernommen hat, wenn die Garantiegerade be- zweckt, den Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigtgegen Schäden, die Abnahme zu verweigernnicht am geschuldeten Gegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

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Samples: General Terms and Conditions for Delivery

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen9.1. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber Lieferant verpflichtet sich, das Werk unmittelbar die anerkannten Regeln der Technik sowie insbesondere die vom Gesetzgeber, den Aufsichtsbehörden, den Berufsgenossenschaften und dem VDE erlassenen Vorschriften, Normen und Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Unfallverhütung und Umweltschutz in Deutschland, oder sofern dem Lieferanten ein anderes Bestimmungsland angegeben wurde, in dem Bestimmungsland einzuhalten. Dies gilt auch für Exportbestimmungen. Die vom Auftraggeber genannten Normen und Richtlinien gelten jeweils in der neuesten Fassung zum Zeitpunkt der Lieferung. 9.2. Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Mangelansprüche) ungekürzt zu. Der Auftraggeber widerspricht insbesondere jeglichen Einschränkungen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte, einschließlich der hieraus resultierenden Schadensersatzansprüche. Dies gilt auch für die Rechte des Auftraggebers im Falle eines Rückgriffs aufgrund geltend gemachter Verbraucheransprüche nach Lieferung § 478 BGB. 9.3. Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, beträgt die Verjährung für Mängelansprüche 36 Monate nach Ablieferung oder, sofern eine solche gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist, nach Abnahme. Für die Verjährung von Mängelansprüchen wegen Rechtsmangeln gilt Ziffer 9.5. 9.4. Der Auftraggeber ist auch berechtigt, zur Abwehr drohender unverhältnismäßig großer Schäden Mängel auf Vollständigkeit Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen oder Ersatz zu beschaffen. Er wird den Lieferanten jedoch unverzüglich – soweit möglich vor Durchführung solcher Maßnahmen - benachrichtigen. Dies gilt auch für Kaufverträge. 9.5. Die Mängelansprüche des Auftraggebers wegen Rechtsmängeln verjähren in zwei Jahren ab Kenntnisnahme oder Kennenmüssen, spätestens aber in fünf Jahren nach Gefahrübergang. 9.6. Der Lieferant stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund von Mängeln oder Fehlern an der Ware gegenüber dem Auftraggeber geltend machen. 9.7. Mit dem Zugang der schriftlichen Mängelanzeige des Auftraggebers beim Lieferanten ist die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt, bis der Lieferant die Ansprüche ablehnt oder den Mangel für beseitigt erklärt oder sonst die Fortsetzung von Verhandlungen über die Ansprüche verweigert. Bei Ersatzlieferung und Funktionsfähigkeit zu überprüfen Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für ersetzte und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestelltnachgebesserte Teile erneut, so ist es sei denn, der Auftraggeber verpflichtetmusste nach dem Verhalten des Lieferanten davon ausgehen, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung dass dieser sich nicht zu der aufgefundenen Mängel – zu übermittelnMaßnahme verpflichtet sah, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, sondern die Abnahme zu verweigernErsatzlieferung oder Mängelbeseitigung nur aus Kulanzgründen oder ähnlichen Gründen vornahm.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her15.1. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist für un- sere Leistungen beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme Überga- be. 15.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeit- punkt, spätestens wenn der Kunde die Leis- tung in seine Verfügungsmacht übernom- men hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Mit dem Tag, an welchem dem Kunden die Fertigstellung angezeigt wird, gilt die Leistung mangels begründeter Verweigerung der Annahme als in seine Verfügungsmacht übernommen. 15.3. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. 15.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Aner- kenntnis eines Mangels dar. 15.5. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Überga- be bereits vorhanden war. 15.6. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begut- achtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen 15.7. Mängelrügen und Beanstandun- gen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich (spätestens nach 2 Werktagen) am Sitz un- seres Unternehmens unter möglichst ge- nauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Wer- ke sind vom Kunden zu übergeben, sofern dies tunlich ist. 15.8. Sind Mängelbehauptungen des WerkesKunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststel- lung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehe- bung zu ersetzen. 15.9. Eine etwaige Nutzung oder Ver- arbeitung des mangelhaften Liefergegen- standes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehe- bung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. 15.10. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung an- zustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstü- cke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen. 15.11. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen Zusammenhang mit der Män- gelbehebung entstehende Transport-, und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Werkes Kunden. Über unsere Aufforderung sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenvom Kunden unentgeltlich die erforderlichen Arbeitskräfte, Energie und Räume beizustellen und hat er gemäß Punkt 7. mitzuwirken. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich15.12. Zur Mängelbehebung sind uns sei- tens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. 15.13. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt. 15.14. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plä- nen, Modellen oder sonstigen Spezifikatio- nen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. 15.15. Keinen Mangel begründet der Um- stands, dass das Werk unmittelbar nach Lieferung zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf Vollständigkeit abweichende tatsächli- che Gegebenheiten von den uns im Zeit- punkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde sei- nen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. nicht nachkommt. 15.16. Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelun- gen, Netzwerke uä nicht in technisch ein- wandfreiem und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei betriebsbereitem Zustand oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber mit den gelieferten Gegenständen nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigernkompatibel sind.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte das Werk 11.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 11.2 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit einem seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. 11.3.1 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel behaftet seinder Kaufsache vorliegt, bessert ROSA Experts ist uns zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist Fristen zu gewähren. Wir sind nach seiner eigener Xxxx entweder nach, liefert neu zur Mängelbeseitigung oder stellt neu her. Gelingt zur Ersatzlieferung berechtigt. 11.3.2 Schlägt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nichtNacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 12 – vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossenden Kaufpreis mindern. 11.4.1 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, wenn bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Mangel den Wert Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und/oder bei Schäden, die Tauglichkeit zu nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter und/oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und/oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen und/oder bei Beschaffenheiten, die nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindertnicht vorausgesetzt sind. 11.4.2 Bei der Herstellung von Kunststoffverpackungen sowie ähnlicher Waren ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5 % der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen, wenn eine Trennung von einwandfreier und mangelhafter Ware mit zumutbaren Mitteln möglich ist. 11.4.3 Bei vollautomatischer Beutelfertigung erfolgt automatische Zählung. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht wir berechtigt, die Abnahme diese unserer Lieferung und Mengenberechnung zu verweigernGrunde zu legen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 6.1 Das Holz wird in allen Fällen im augenscheinlichen Zustand verkauft. Der Verkäufer gewährleistet die korrekte Anwendung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Aushaltungsbedingungen. 6.2 Der Verkäufer leistet Gewähr für zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs äußerlich erkennbare erhebliche Mängel hinsichtlich Holzart, Holzsorte, Menge und Maße sowie für schriftlich zugesicherte Eigenschaften. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur vor, wenn diese ausdrücklich als sol- che bezeichnet ist. Eine Haftung für äußerlich nicht erkennbare Mängel ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verkäufer diese Mängel arglis- tig verschwiegen hat oder dass er von Umständen ausgehen musste, die zu derartigen Mängeln führen könnte, dies aber dem Käufer nicht mitge- teilt hat. 6.3 Mängelrügen hat der Käufer, soweit Ersatzansprüche nicht nach Nr. 5.3 ausgeschlossen sind, unter Angabe der beanstandeten Holznummern und der behaupteten Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Gefahrenübergang beim Verkäufer schriftlich geltend zu machen. Der Käufer verliert den Gewährleistungsanspruch, wenn er ihn nicht in der vorgeschriebenen Form und Frist erhebt oder wenn er mit dem Rücken, der Abfuhr, dem Entrinden oder der Bearbeitung des beanstandeten Hol- zes beginnt. Sonderregelung zu Rügefristen bei Verkauf nach Werksvermessung sie- he unter Nr. 20.4. Die Rügefrist für arglistig verschwiegene Mängel be- trägt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, unabhängig davon, ob der Käufer mit dem Rücken, der Abfuhr, dem Entrinden oder der Bearbeitung des Holzes begonnen hat. 6.4 Soweit Gewährleistungsansprüche begründet sind, werden diese auf den Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Reduzierung des Kaufpreises (Minde- rung) begrenzt. Dem Verkäufer steht das Werk mit einem Recht zur einmaligen Nacher- füllung (Ersatzlieferung) zu. Schadenersatzansprüche des Käufers im Sinne des § 437 Nr. 3 BGB sind ausgeschlossen. Schadenersatz statt der Leistung, Ersatz von Mangelfolgeschäden oder Nacherfüllung kann der Käufer nur dann verlangen, wenn der Verkäufer den Mangel behaftet seingrob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. 6.5 Der Verkäufer teilt dem Käufer unverzüglich mit, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist ob und in welchem Um- fang der geltend gemachte Gewährleistungsanspruch anerkannt wird. Ist der Anspruch begründet, kann der Verkäufer nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu her. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangen. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte SchädenMan- gel beseitigen, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird beanstandete Teilmenge zurücknehmen und ggf. eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurdeErsatzlieferung vornehmen oder den Kaufpreis mindern. 9.7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Abnahme des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ oder Bearbeitungen des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung. 9.7.1 Sollte 6.1 Sachmängel, Falschlieferungen und Fehlmengen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt des Werkes APB schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich erst später ein bei erster Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, so ist er unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch ein Jahr nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Bearbeitet oder verarbeitet der Kunde Material oder Werk nach Erledigung des Mangels weiter, wird vermutet, dass es sich für die Verwendung des Kunden eignet. 6.2 Unterlässt der Kunde die unverzügliche Anzeige, so gilt das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert ROSA Experts innerhalb angemessener Frist nach seiner Xxxx entweder nach, liefert neu oder stellt neu herin Ansehung des Mangels als genehmigt. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossenDas Gleiche gilt, wenn der Mangel den Wert Kunde APB nicht unverzüglich nach Verlangen von APB eine sachgerechte Prüfung eines etwaigen Mangels ermöglicht. 6.3 Mit der Mangelanzeige hat der Kunde zugleich unwiderruflich mitzuteilen, ob er zur Nacherfüllung eine Beseitigung des Mangels oder die Tauglichkeit zu dem Lieferung einer mangelfreien Sache wünscht. Bei berechtigten Beanstandungen wird APB nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch Xxxx des Kunden kostenlos den Mangel beseitigen oder frachtfrei urspünglicher Empfangsstation gegen Rückgabe des mangelhaften Werkes Ersatz liefern oder das Werk unter Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen zurücknehmen. Ist die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, darf APB ohne weiteres die andere Art der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung Nacherfüllung vornehmen. 6.4 Der Kunde kann nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung sein Recht auf Rücktritt geltend machen oder Minderung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. 9.7.2 Fehlt dem Werk ein 6.5 Sofern APB in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal der Fertigung Leistungen nach technischen Vorgaben, Prüfanweisungen oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGBsonstigen Anforderungen der Kunden erstellt, ist die Gewährleistung von APB auf Einhaltung der Anforderungen beschränkt. 6.6 Aus mangelhaften Teillieferungen kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, Minderung oder Rücktritt verlangenKunde keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teillieferungen herleiten. 9.7.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet ROSA Experts nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 17.2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten ROSA Experts verursacht wurde. 9.7.4 6.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet zwölf Monate ab Abnahme Lieferung. Gewährleistungsansprüche des Werkes. Im Falle eigenmächtiger Änderungen und/ Kunden gegen APB sind nicht abtretbar. 6.8 Hat APB nicht vorsätzlich oder Bearbeitungen grob fahrlässig gehandelt oder wesentliche Pflichten verletzt, sind alle sonstigen Rechte des Werkes sind sämtliche Gewährleistungsansprüche Kunden aus der mangelhaften Lieferung oder Leistung ausgeschlossen. 9.7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden dabei oder später Mängel festgestellt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, XXXX Experts umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, andernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Erfolgt innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen. Bei Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen