Common use of Gewährleistung Clause in Contracts

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen.

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Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachIngenico Payment Services gewährleistet, dass die Änderung dem Unternehmen überlassenen POS-Kaufterminals zu dem im Vertrag vereinbarten Zweck zum Zeitpunkt der Auslieferung der POS-Terminals tauglich und nicht mit Fehlern behaftet sind, die deren Verwendbarkeit zu diesem Zweck beeinträchtigen oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Eine Beschaffenheitsgarantie gem. § 443 BGB wird nicht abgegeben. Ingenico Payment Services erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtung für den Mangel nicht ursächlich istgemietete POS-Terminals durch Lieferung eines POS-Ersatzterminals. Die Gewährleistung Gewährleistungsfrist für POS-Kaufterminals und Zubehör beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennAblieferung des Kaufgegenstandes. Bei Akkus gilt die Gewährleistungsfrist nicht für Mängel, die Sparkasse habe durch den gewöhnlichen natürlichen Verschleiß und die übliche Schwächung der Batterie entstanden sind bzw. auf einen unsachgemäßen Gebrauch durch das Unternehmen zurückzuführen sind. Sofern im Rahmen von Sonderaktionen gebrauchte POS-Terminals Kaufgegenstand sind, so übernimmt Ingenico Payment Services je nach Vereinbarung im Vertrag für die POS-Terminals eine Alters entsprechend kürzere oder keine Gewährleistung. Sollten Mängel des POS-Terminals auftreten, wird das Unternehmen die für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen zur Verfügung stellen und bei der Fehlersuche unterstützend mitwirken. Ingenico Payment Services wird den gerügten Mangel arglistig verschwiegenüberprüfen und unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Beseitigung einleiten (Nacherfüllung). Statt einer Fehlerbeseitigung kann Ingenico Payment Services den Gewährleistungsanspruch auch durch Lieferung eines mangelfreien POS-Terminals erfüllen. Bei Fehlschlagen von zwei Versuchen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann das Unternehmen wahlweise den Kaufpreis mindern oder vom Einzelvertrag zurücktreten.

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Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatMängelrügen sind nur gültig, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzwenn sie reproduzierbare Mängel betref- fen und sie innerhalb der Fristen gemäß Punkt B.1 und B.3 erfolgen. Die Sparkasse übernimmt Beweislast für die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche Mangelhaftigkeit der Sache und das Vorliegen des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von Mangels zum Zeitpunkt der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB Erbringung bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdÜbergabe trifft immer den Kunden. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline Das Recht auf Gewährleistung muss bei Sach- oder Fernwartung den Kunden bei Rechtsmängeln binnen 12 Monaten nach der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst Leistungserbringung gerichtlich geltend gemacht werden, ansonsten geht der Gewährleistungsanspruch unter. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge wer- den die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde IS- HAP alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maß- nahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbe- seitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrektu- ren, Änderungen und Ergänzungen werden von ISHAP gegen Xxxxxxxx- satz durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kun- den selbst oder von Dritten vorgenommen worden sind. ISHAP übernimmt desweiteren keine Gewähr für Fehler, Störungen und Schäden, die Nacherfüllung fehlgeschlagen istauf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystem- komponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigne- ter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (Abweichungen von Installations- und Lagerbedingungen, etc.), Transportschäden sowie auf Virenbefall oder sonstige äußere, von ISHAP nicht zu vertretende Einwirkungen wie Feuer, Unfälle, Stromausfall, etc. zurückzuführen sind. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber bzw. Dritte nachträglich geändert werden, entfällt jede Gewährleistung durch ISHAP. ISHAP übernimmt keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit der Sparkasseangebotenen Leistungen, insbesondere kann es sei denn, der Kunde weist nach, dass zu kurzfristigen wartungs- oder leitungstechnischen Unterbrechungen kommen. Die Gewährleistung bezieht sich auch auf die Änderung für den Mangel nicht ursächlich oder Ergänzung bereits bestehender Programme, soweit die Änderung oder Ergän- zung Gegenstand dieser Beauftragung ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung für das ursprüngliche Programm lebt mit der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenÄnderung bzw. Ergänzung nicht wieder auf.

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Gewährleistung. Soweit Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Lieferungen und Leistungen (z.B. Reparaturen, Wartungsarbeiten oder für Software) 24 Monate nach Gefahrenübergang wobei nach 12 Monaten ab Übergabe die Sparkasse Lizenzrechte Beweislastumkehr in Kraft tritt. Ausschließlich für den Fall der Montage durch dormakaba selbst oder von dormakaba geschulte und zertifizierte Vertriebspartner oder von dormakaba geschulte und zertifizierte Fachkräfte gilt die gesetzli- che Gewährleistung. Für von Dritten, etwa in Lizenz hergestellte oder abgeänderte Ware wird keine Gewährleistung übernommen. Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne Zustimmung durch dormakaba nicht an den Kunden vermittelt hatDritte übertragen werden. dormakaba ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, richten die Art der Gewährleistung selbst zu bestimmen. Weitere Kosten, die über die Gewährleistung hinaus gehen, werden nicht übernommen. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis die Gewährleistung darauf, dass der Besteller die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die dormakaba gegen den Hersteller Star FinanzLieferanten des Fremderzeugnisses zustehen, verlangen kann. Die Sparkasse übernimmt Mit der Abtretung erlischt jeder Gewährleistungsanspruch gegen dormakaba und jede Haftung von dormakaba. Für die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind dormakaba immer die beanstandeten Waren gemeinsam mit dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse Kaufbeleg zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung stellen. Mängel und Beschädigungen, die bei ordnungsgemäßer Eingangskontrolle erkennbar sind, müssen bei sonstigem Verlust der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich Rechte aus Gewährleistung und Schadenersatz unverzüglich schriftlich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdjeweils aktuell von dormakaba zur Verfügung gestellten Formular, längstens jedoch innerhalb von 3 Tagen ab Übernahme unter Beifügung des Lieferscheines angezeigt werden. Die Sparkasse übernimmt Der Reklamationsgrund ist anzugeben. Verborgene Mängel müssen unver- züglich nach Auftreten schriftlich gerügt werden. Für den Fall der unsachgemäßen Verwendung und des nicht fachgerechten Einbaus der Produkte entfällt jegliche Gewährleistung. Ebenfalls kann es sich bei Kombinationen von neu gelieferten Schließzylindern und Schlüsseln des Bestandes bei zunehmendem Alter des Schließsystems verschleißbedingt problematisch gestalten. Dabei handelt es sich nicht um einen Mangel somit erstreckt sich die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Gewährleistung ausschließlich auf die korrekte Ausführung der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen jeweils neu bestellten Artikel. Lieferungen von Ersatzschlüssel und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch die Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff Daten zu Schließanlagen erfolgen ausschließlich gemäß den, auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungder Homepage xxx.xxxxxxxxx.xx veröffentlichten, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden Sicherheitsrichtlinien von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegendormakaba.

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Gewährleistung. Soweit Für die Sparkasse Lizenzrechte an vertraglich ausbedungene Qualität seiner Arbeitsleistung und die einwandfreie Beschaffenheit aller von ihm verwendeten Materialien, auch wenn deren Beistellung durch die Firma Builtin Solutions GmbH, den Kunden vermittelt hatBauherrn oder Dritten erfolgt, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen haftet der Auftragnehmer bis zum Ablauf des im Auftragsschreiben angegebenen Zeitraums, gerechnet vom Tage der endgültigen Übernahem des Gesamtbauwerkes durch den Hersteller Star FinanzBauherrn. Wenn der Bauherr bzw. die Firma Builtin Solutions GmbH vor Ablauf der Haftzeit Gewährleistung fordert, so wird die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches um ein Jahr verlängert. Die Sparkasse übernimmt Gewährleistungsfrist beträgt in Abänderung der Ö-Norm generell 3 Jahre und 3 Monate, für Abdichtung, Isolierung und Korrosionsschutz 5 Jahre und 3 Monate ab mangelfreier, schriftlicher Übernahme durch den Auftraggeber. Längere Garantiefristen von Lieferleistungen bleiben von dieser Vereinbarung uneingeschränkt aufrecht. Innerhalb der vorgenannten Fristen auftretende Mängel, sowie durch diese Mängel verursachte Schäden sind vom Auftragnehmer unverzüglich auf seine Kosten zu beheben, jedenfalls ist aber binnen 5 Tagen nach einfacher Aufforderung mit der Behebung zu beginnen. Wird einer diesbezüglichen Aufforderung nicht termingerecht Folge geleistet, steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Schäden durch Dritte auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers beheben zu lassen. Der AN hat dem AG die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenFertigstellung der Leistung ehestens schriftlich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern. Von Bei der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann Übernahme wird eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Niederschrift im Sinne von § 433 BGB Punkt 5.41.5 der ÖNORM B 2110 verfasst. Die Übernahme wird nun dann durchgeführt, wenn alle vertraglichen Leistungen auftragsgemäß abgeschlossen und mängelfrei sind. Unerhebliche Mängel, da sind Mängel die den vereinbarten Verwendungszweck nicht entgegenstehen bzw. § 639 BGBwesentlich beeinträchtigen und/oder deren voraussichtliche Behebungskosten 3% der Auftragssumme nicht übersteigen, wenn dies ausdrücklich berechtigen den AG nicht, die Übernahme zu verweigern. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der endgültigen Abnahme des schlüsselfertigen Gesamtbauvorhabens durch den Auftraggeber. Werden Mängel innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist gerügt, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass sie zum Zeitpunkt der Übernahme der Leistung bereits vorhanden waren. Mit der jeweiligen Mängelbehebung (schriftliche Abnahme durch AG) beginnt die Haftungsfrist neu zu laufen. Dies gilt für alle Teile, die durch den Mangel oder Schaden unmittelbar oder auch nur mittelbar betroffen waren oder sind. Wird durch einen solchen Mangel der vertragsgemäße Gebrauch auch anderer Teile oder der Gesamtleistung verhindert, so verlängern sich die Fristen für diese Teile oder für die Gesamtleistung um die Zeit der Verhinderung. Kosten, welche dem Auftraggeber, dessen Beauftragten oder dem Bauherrn im Zusammenhang mit der Feststellung von Mängeln und Schäden sowie der Beaufsichtigung deren Behebung entstehen (einschließlich Wegkosten, Kosten der Beiziehung eines Sachverständigen, sowie Mängelfolgeschäden, u. dgl.), werden dem Auftragnehmer nach tatsächlich angefallenem Aufwand oder mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdjeweils gültigen, eineinhalbfachen Stundensatz für Ziviltechnikerleistungen in Rechnung gestellt und sind von diesem zu tragen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates Dadurch verursachter Mehraufwand beim Personal des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigenAuftraggebers, wie beispielsweise Fahrtzeiten, Überwachung der Fehler vermieden oder umgangen werden kannMängelbehebung, Abnahme dieser Arbeiten, Koordinierung mit Professionisten, u. dgl. Gemäß Nrist nach tatsächlichem Aufwand mit einem Stundensatz von EUR 85,00 zu vergüten. 4.3 hat Zur Deckung dieser Kosten kann auch der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenHaftrücklass bzw. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installationeine sonstige Sicherstellung herangezogen werden. Dabei Ausgenommen davon ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder Mängelfeststellung im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Rahmen der Sparkasse, es sei denn, Endabnahme sowie der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenEndkontrolle.

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Gewährleistung. Soweit Der Käufer hat die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel Ware unverzüglich nach Lieferung zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBuntersuchen und, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdsich ein Mangel zeigt, uns – bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Scha- denersatzansprüche – unverzüglich Anzeige zu machen. Die Sparkasse übernimmt Dies gilt auch für Fehl- und Anderslieferungen. Ist bei besonders verpackten Waren die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Untersuchung der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat Ware selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenmöglich, so ist die Verpackung zu untersuchen. Weist diese eine äußerliche Beschädigung auf, die auf eine Beschädi- gung der Fehler möglichst konkret verpackten Ware schließen lässt, ist uns – bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprü- che – unverzüglich Anzeige zu machen. Ist bei Übernahme der Sparkasse mitzuteilen Ware nach dem ordnungsmäßigen Ge- schäftsgang eine sofortige Untersuchung der Ware nicht möglich, ist dieser Umstand uns unverzüglich anzuzeigen und der Sparkasse die Möglichkeit ein allfälliger, bei einer nachfolgenden Untersuchung feststellbarer Mangel bin- nen fünf Werktagen ab Untersuchung schriftlich zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kannrügen. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtWerden Mängel erst später erkennbar, so gilt sind diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann ebenfalls un- verzüglich zu rügen, andernfalls die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder Ware auch im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachHinblick auf diese Mängel als genehmigt gilt. Durch Verhandlungen über Män- gelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Änderung Mängelrü- ge zu spät erhoben oder nicht ausreichend spezifiziert wurde. Der Käufer kann bis maximal sechs Monate nach Übergabe der Ware Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung geltend ma- chen. Eine Be- oder Verarbeitung der Ware führt zum Ausschluss der Gewährleistung. Eine Zeitgarantie für den Mangel eine bestimmte Lebensdauer oder eine Leis- tungsgarantie für die Erreichung einer bestimmten Arbeitsleistung kann nicht ursächlich isteingegangen werden. Retoursendungen von Waren bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfun- gen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der SoftwareGeltendmachung von Gewährleis- tungsansprüchen entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungs- verpflichtung (siehe Punkt 7.). Kommt es im Verhältnis des Käufers zu seinen Kunden zu einem Gewährleistungsfall, eines Updates oder von Wartungsleistungen, so ist ein Rückgriff auf uns gem. § 933 b ABGB ausgeschlossen. Der Käufer wird seinen Kunden gegen- über (sofern es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegensich nicht um Verbraucher handelt) ebenfalls das Rückgriffsrecht gem. § 933 b ABGB ausschließen.

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Samples: www.teufelberger.com, www.teufelberger.com

Gewährleistung. Soweit PEDACON wird die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatgemäss diesem Vertrag geschuldeten Leistungen durch gehörig ausgebildetes Personal unter Einhaltung der in ihrem Betrieb üblichen Sorgfalt erbringen. Ihre gelieferten Produkte weisen die vereinbarten Eigenschaften auf, richten sich Gewährleistungsansprüche aus ferner diejenigen Eigenschaften, welche der Kunde auch ohne besondere Vereinbarung nach dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzjeweiligen Stand der Technik und in guten Treuen voraussetzen darf. Die Sparkasse übernimmt Der Kunde ist verpflichtet die Gewähr dafürabnahmefähigen Dienstleistungen und gelieferte Produkte/Arbeitsergebnisse von PEDACON unmittelbar nach Erhalt auf Mängel, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Schäden oder sonstige Werbemittel Beanstandungen zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen kontrollieren und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung ein Mängelprotokoll zu helfenerstellen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst Mängel müssen schriftlich geltend gemacht werden, wenn unter genauer, ausführlicher und nachvollziehbar dokumentierter Beschreibung aller Fehler. Werden innert acht Arbeitstagen nach Abschluss der Leistungen oder Lieferung von Produkten/Arbeitsergebnissen keine Mängel bei PEDACON schriftlich geltend gemacht, gilt die Nacherfüllung fehlgeschlagen istabnahmefähige Dienstleistung bzw. Für Schadenersatzansprüche gilt Nrdas gelieferte Produkt/Arbeitsergebnis als abgenommen und jegliche weitere Gewährleistung entfällt. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirmBeanstandungen für Mängel, die nach der 8-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkassetägigen Frist bei PEDACON eintreffen, sind deshalb unbeachtlich, es sei denn, der Mangel war bei der sorgfältigen Eingangsprüfung nicht erkennbar (versteckte Mängel). Nichtbegründete oder diffuse Fehlermeldungen ohne präzise Beschreibung innert der 8–tägigen Frist stellen keine rechtzeitige Mängelrüge dar. Soweit in den Bestimmungen von Dritt-Herstellern, -Vertreibern oder Lieferanten nicht etwas anderes vereinbart ist, kann der Kunde weist nachbei angezeigten Mängeln nur die Nachbesserung verlangen. Die Gewährleistungsrechte verjähren innerhalb von maximal einem Jahr, dass sofern gesetzlich nicht eine längere Frist zwingend ist, ab Abnahme des Produktes. Nach der Behebung von beanstandeten Mängeln beginnen die Änderung Fristen für den Mangel instand gestellten Teil nicht ursächlich istneu zu laufen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate Arglistig verschwiegene Mängel können während zehn Jahren ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenAbnahme geltend gemacht werden.

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Samples: www.pedacon.ch, www.pedacon.ch

Gewährleistung. Soweit HKS übernimmt für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr Gewährleistung dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Sinne von § 433 BGB Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. § 639 BGBder Dokumentation entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn dies diese ausdrücklich mit und in Schriftform vereinbart wurde. HKS weist darauf hin, dass es nach dem Kunden gesondert vereinbart wirdStand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen Lieferung untersuchen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfendem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Mitgeteilte Xxxxx ein Fehler an in der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenauf, so ist der Fehler möglichst konkret Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an HKS zu melden. Im Rahmen der Sparkasse mitzuteilen schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und der Sparkasse die Möglichkeit seine Erscheinungsform so genau zu gebenbeschreiben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung dass eine Überprüfung des Mangels (Nachbesserungz. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung setzt der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den Kunde HKS eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt HKS mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die HKS ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu gewährenverweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Hat HKS kann außerdem die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtNacherfüllung insgesamt verweigern, so gilt diese als fehlgeschlagen und wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen HKS zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istunter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Für Schadenersatzansprüche gilt NrRücktrittsrecht sofort zu. 7Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei dennTritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde weist nachHKS das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an HKS, nachzuliefern. Die HKS ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Die HKS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Änderung für den Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Hat der Kunde die HKS wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die HKS nicht ursächlich istzur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der HKS grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der HKS entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von der SoftwareHKS am EDV-System eine Überprüfung durchführen, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, ob die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenFunktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten.

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Gewährleistung. Soweit Der Auftragnehmer wird die Sparkasse Lizenzrechte gemäss Einzelvertrag geschuldeten Leistungen durch gehörig ausgebildetes Fachpersonal unter Einhaltung der in seinem Betrieb üblichen Sorgfalt erbringen. Im Einzelvertrag können weitergehende Bestimmungen über die Ein- haltung einer garantierten Verfügbarkeit, bestimmte Reaktions- und/oder Störungsbehe- bungszeiten auf gemeldete Fehler, ein Eskalationsverfahren oder andere Massnahmen vereinbart werden. Wenn der Auftragnehmer die von ihm unter dem Einzelvertrag übernommenen Ver- pflichtungen verletzt, hat der Kunde das Recht, nach vorgängiger schriftlicher Abmah- nung des Auftragnehmers und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, einen Dritten mit der Ausführung der nicht richtig erfüllten Leistungen zu betrauen und dem Auftrag- nehmer die daraus entspringenden Kosten bis zur Höhe der für die betreffenden Leis- tungen vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für Hardware. Eine Wandlung, Min- derung oder Lieferung einer Ersatzware ist ausgeschlossen. Mit Lieferung der Hardware tritt der Auftragnehmer sämtliche Garantieansprüche der Hersteller und/oder Lieferanten der Hardware an den Kunden vermittelt hatzur selbstständigen Geltendmachung der Garantieansprü- che ab. Bei Dienstleistungen gewährleistet der Auftragnehmer, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dass das dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse über- gebene Dienstleistungsresultat im Sinne von § 433 BGB bzwZeitpunkt der Übergabe der im Einzelvertrag festge- haltenen Spezifikation entspricht. § 639 BGBDer Auftragnehmer kann jedoch keine Garantie für den Erfolg seiner Leistungen übernehmen. Der Auftragnehmer kann im Übrigen keine Garantie dafür übernehmen, wenn dies ausdrücklich mit dass die unter dem Einzelvertrag definierte IT-Anlage dauernd, ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen gewünschten Kombinationen eingesetzt werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenDem Kunden ist bekannt, dass eine völlige Fehlerfreiheit von Software generell nicht garantiert werden kann. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung Funktionsfähigkeit der Programme des Mangels Auftragnehmers ist zudem von verschiedenen Faktoren abhängig, die der Auftragnehmer nicht beeinflussen kann (NachbesserungArbeitsplatz des Kunden, ins- besondere per Online-Update) Hard- und Software des Kunden, Bedienung der Hard- und Software, Datenübertragungsleitungen, Stromausfall, Updates, Fehlerbehebungen, Eingriffe des Kunden oder Neulieferung Dritten etc.). Die jederzeitige ununterbrochene und fehlerfreie Funktionsfähigkeit der Software zur InstallationProgramme, auch nach Korrekturen von Programmfehlern, wird nicht garantiert. Dabei Lässt sich ein Programmfehler zurückführen auf die Änderung der Ein- satz- und Betriebsbedingungen, unsachgemässe oder unberechtigte Eingriffe in die Pro- gramme, Bedienungsfehler etc., ist der Sparkasse vom Kun- Auftragnehmer von den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istGewährleistungspflich- ten entbunden. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden Software von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkassewird jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer wegbedungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass auch wenn solche Software in die Änderung für den Mangel nicht ursächlich Programme des Auftragnehmers inte- griert ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen.

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Gewährleistung. Soweit Gegenstand des Vertrages ist eine Ware, die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB unserer Prospekte und in sonstigen Geschäftsunterlagen enthaltenen Beschreibungen brauchbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Wir haften nur für Mängel, die uns frist- und formgerecht angezeigt worden sind. * Falls nicht ausdrücklich vereinbart, sind wir nicht Generalunternehmer für ein Gesamtprojekt und haften demnach nicht für das Funktionieren des Gesamtprojektes (Werkes) bzw. für die Gesamtkoordination, sondern übernehmen nur die Haftung dafür, dass der von uns beigestellte Werksteil dem Stand der Technik entspricht und gemäß Abs.1 dieses Vertragspunktes funktionsfähig ist. Mit Unterfertigung einer Zeichnung, Skizze udgl. über eine von uns zu liefernde Ware sind vom Kunden sowohl Art als auch Maße der Ware genehmigt. Es ist ausschließlich Sache des Kunden, dafür Sorge zu tragen, dass Kamine, Poterierohre oder Rauchabzugskanäle udgl. ordnungsgemäß funktionieren und den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Ort der Gewährleistungserfüllung ist unser Sitz bzw. Betriebsstandort. Spesen und Reisekosten im Zusammen- hang mit der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen sind daher vom Kunden zu tragen. * Wir leisten für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften Gewähr. Das Wahlrecht gern. § 639 BGB932 Abs.1 ABGB, wenn dies ausdrücklich mit ob ein Mangel durch Verbesserung oder Austausch des mangelhaften Gegenstandes behoben wird, steht uns zu. Darüber hinausgehende Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere auf Wandlung oder Preisminderung, sind ausgeschlossen. * Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen wird auf 6 Monate verkürzt. Sie beginnt für Sach- mängel ab dem Kunden gesondert vereinbart wirdTag der Lieferung bzw. Die Sparkasse übernimmt Teillieferung. * Soweit Mängel Fertigungs- oder Materialteile betreffen, die Gewährnicht von uns hergestellt wurden, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf Ansprüche, die uns auf Grund der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit jeweiligen Vereinbarungen mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates Zulieferanten diesem gegenüber zustehen. Andere Ansprüche des Herstellers beseitigtKunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler * Wir sind zur Nachbesserung oder Nachlieferung im Rahmen der übernommenen Gewährleistung nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungver- pflichtet, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat wenn der Kunde bei seine eigenen Vertragspflichten erfüllt hat. * Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen auf jeden Fall dann, wenn der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenKunde, ohne dies vorher mit uns abgesprochen zu haben und ohne eine schriftliche Genehmigung von uns zu besitzen, Eingriffe in die Ware vorgenommen hat. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (NachbesserungDies gilt auch dann, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und wenn der Kunde kann die Vergütung herabsetzen Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istverarbeitet hat. Für Schadenersatzansprüche gilt Nrgebrauchte Ware wird keine Gewähr geleistet. 7* Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gern. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen§ 924 ABGB wird abgedungen.

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Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht Ostertag DeTeWe gewährleistet für die Dauer von 12 Monaten nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungLieferung der Software, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdendass die Software bei bestimmungsgemäßer Benut- zung in Übereinstimmung mit der in der Doku- mentation enthaltenen Beschreibung funktioniert; unwesentliche Abweichungen sind dabei unbe- achtlich. Der Lizenznehmer ist berechtigt, so mangel- hafte Software an Ostertag DeTeWe zurückzu- senden. Soweit sich die Software als mangelhaft erweist, trägt Ostertag DeTeWe alle insoweit an- fallenden Kosten. Ostertag DeTeWe ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen berechtigt, die mangelhafte Software zu überprüfen und der Sparkasse nach Xxxx innerhalb angemessener Frist entweder nachzubessern oder Ersatz für die Möglichkeit mangelhafte Software zu geben, liefern. Wenn es Ostertag DeTeWe innerhalb einer angemessenen Frist nicht gelingt, den Fehler Mangel zu suchen beheben, ist der Lizenznehmer be- rechtigt, entweder den Lizenzvertrag rückgängig zu machen (Wandelung) oder den Kaufpreis inso- weit zu mindern, als der Wert der Software durch den Mangel herabgesetzt ist (Minderung). Sobald der Lizenznehmer sein Wandelungsrecht ausübt, endet sein Nutzungsrecht an der Software. In diesem Fall muss der Lizenznehmer die Software von allen anderen Anlagen, Speichermedien und Wege aufzuzeigenaus allen anderen Dateien entfernen und die ge- kaufte Kopie der Software sowie sämtliche von ihm angefertigten Kopien der Software zerstören. Ostertag DeTeWe ist zur Gewährleistung im Hin- blick auf die Software nicht verpflichtet, wie soweit ein Mangel durch eine Veränderung der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenSoftware verursacht ist, die weder durch Ostertag DeTeWe ausgeführt wurde, noch von Ostertag DeTeWe erlaubt wurde. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels Software ist speziell auf die in der Dokumentation beschriebene Hardware und Betriebssystem (Nachbesserungim folgenden „Umgebung“), ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung zugeschnitten. Die Ablauffähigkeit auf anderer Umgebung auch wenn diese dieselben Leis- tungs- und Funktionsmerkmale aufweist, ist nicht sichergestellt. Bei Verwendung der Software auf anderer Umgebung als der in der Dokumenta- tion beschriebenen Umgebung schließt Ostertag DeTeWe jegliche Gewährleistung aus, soweit der Mangel auf der Benutzung der Software auf einer anderen Umgebung als der in der Dokumenta- tion beschriebenen Hardware herrührt. Stellt sich bei einer Nachforschung im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsanspruch heraus, dass Ostertag DeTeWe im Rahmen dieses §29 nicht zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtGewährleistung verpflichtet ist, so gilt diese als fehlgeschlagen ist Ostertag DeTeWe berechtigt, die Nachforschung auf der Grundlage der aufgewendeten Zeit und Materia- lien zu den dann geltenden Sätzen in Rechnung zu stellen. Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseDokumen- tation stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder sie sind schriftlich von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenOstertag DeTeWe als solche bestätigt worden.

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Samples: www.odeasy.de

Gewährleistung. Soweit Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Infopark gewährleistet jedoch, dass die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatim Vertrag genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Das bedeutet, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzdass ihre Arbeitsweise mit der vertraglich bestimmten Beschaffenheitsvereinbarung übereinstimmt. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafürVerjährungsfrist beträgt ein Jahr. Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von Infopark beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, Lizenz- wünsche dass der Fehler reproduzierbar ist und in der letzten vom Kunden übernommenen Version des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenjeweiligen Programmes auftritt. Von Infopark kann zur Erfüllung der Sparkasse Gewährleistungspflicht nach eigener Xxxx entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann Infopark zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung Erfüllung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit Gewährleistungspflicht dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung eine neue Version der Software zur InstallationVerfügung stellen. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn Infopark eine angemessene Frist alternative Lösung zur Nacherfüllung zu gewährenfehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdenDie Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istSoftware nicht gemäß der Anleitung installiert wurde. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseVertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen. Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von Infopark behoben, kann der Kunde nach seiner Xxxx die Minderung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Das gleiche Recht hat Infopark, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann Infopark eine angemessene Vergütung für den Mangel entstandenen Aufwand verlangen. Infopark gewährleistet nicht ursächlich istfür die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, Dies gilt insbesondere für die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenNichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen Infopark stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

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Samples: cdn0.scrvt.com

Gewährleistung. Soweit durch die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatMitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzgilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Kunde zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Kunde nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Sparkasse übernimmt gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Gewähr dafürMitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei In- und Ausland wegen der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates Verwendung des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur Materials durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungKunde Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden Fotografen von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasseallen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Fotografen trifft die Haftung gegenüber dem Kunde nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Kunde weist nachdie Rechte am Beitrag an Dritte überträgt. xxxxxx@xxx.xxx, xxx.xxx.xxx. Alternativ kann der Kunde mit dem Fotografen vereinbaren, dass dieser für einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwendungszwecks übernimmt, eine solche Vereinbarung ist stets schriftlich Der Fotograf haftet nicht für Schäden, die Änderung beim Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Fotografen angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Kundes angeschlossenen Geräten des Fotografen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist. Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die der Fotograf oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn der Fotograf Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Mangel nicht ursächlich istFotografen oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung ist zudem bei Kauf- und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine vertragswesentliche Hauptpflicht des Fotografen verletzt wurde. Bei Auftragsarbeiten ist der SoftwareKunde für das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen verantwortlich. (z.B. Genehmigung für Produktionen im öffentlichen Raum oder auf privatem Grund oder öffentlichen Einrichtungen). Kommt es aufgrund nicht eingeholter Genehmigungen/Zustimmung zu Ansprüchen Dritter, eines Updates oder hält der Kunde den Fotografen von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegendiesem Ansprüchen und resultierenden Verfahrenskosten frei.

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Gewährleistung. Soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht und nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Sparkasse Lizenzrechte an Gewährleistungsfrist für solche vertragsgegenständliche Leistungen, in Bezug auf die gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen, ein Jahr. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit der tatsächlichen Übergabe oder, soweit keine Übergabe erfolgt, dem Gefahrübergang. Mängelbehebungen oder Verbesserungsversuche verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Ist der Gewährleistungsanspruch bei einer verkauften Hardware berechtigt, darf der Kunde nur den Kunden vermittelt hatfür die Verbesserung bzw. Mängelbeseitigung notwendigen Aufwand, richten sich Gewährleistungsansprüche nicht aber den gesamten Rechnungsbetrag aus dem Lizenzverhältnis gegen Kaufvertrag zurückhalten. Bei Software (u.a. Telematik Portal, Mobile Applikationen) gewährleistet A1 DIGITAL die Übereinstimmung mit den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt bei Vertragsabschluss gültigen Spezifikationen, sofern die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein Software gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Gewährleistung umfasst: » Fehlerdiagnose » Fehler- und Störungsbeseitigung während der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei Dauer der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigtGewährleistungsverpflichtung. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode Fehlerdiagnose erfolgt aufgrund einer unverzüglichen Fehlermeldung des Kunden oder von Feststellungen von A1 DIGITAL. Allfällige Funktionsstörungen sind A1 DIGITAL vom Kunden unverzüglich und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigendetailliert bekanntzugeben. Arbeitet SFirm nicht für die Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu gebenBekanntwerden, innerhalb einer angemessenen Frist der Gewährleistungsfrist unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben (Mängelrüge). Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als vertragskonform. A1 DIGITAL behält sich vor, den Fehler Gewährleistungsanspruch nach eigener Xxxx durch Mangelbeseitigung oder Austausch zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie erfüllen. Im Falle des Fehlschlagens der Fehler vermieden oder umgangen werden kannNacherfüllung bleibt das Recht des Kunden auf Minderung unberührt. Gemäß NrFür die Mangelbeseitigung bzw. 4.3 den Austausch hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung A1 DIGITAL die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Hat Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist A1 DIGITAL von der Gewährleistung bzw. der Mängelbeseitigung befreit. A1 DIGITAL liefert die Sparkasse auszutauschenden Hardwarekomponenten an den ursprünglichen Einbauort und übernimmt keine Kosten für den Aus- und Einbau bzw. die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchterneute Inbetriebnahme. A1 DIGITAL trifft keine wie immer geartete Haftung infolge von notwendigen Umbauten, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen Veränderungen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istAdaptierungen an Sachen des Kunden. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom folgende Situationen wird keine Haftung übernommen: » Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße, unvorsichtige oder fahrlässige Behandlung, fehlerhafte Installation oder mangelhaften Einbau durch den Kunden oder im Auftrag durch Dritte entstanden sind, » für Folgen durch normalen und natürlichen Verschleiß, » unsachgemäße oder unvorsichtige Handhabung wie unsachgemäße Wartung, ungeeignete Xxxx des Kunden Einbauorts, » chemische, elektrochemische oder elektrische Eingriffe jeglicher Art, solange nicht von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istA1 DIGITAL ausdrücklich und in schriftlicher Form bestätigt. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennFür Xxxxxxx, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenallein aus einer vertragswidrigen Verwendung der Leistungen von A1 DIGITAL resultieren, haftet A1 DIGITAL nicht.

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Samples: www.a1.digital

Gewährleistung. Soweit Die Gewährleistungsfrist gegenüber Kaufleuten beträgt für alle von uns gelieferten Produkte ( ausser Rennsportteile ) 6 Monate. Abweichend dazu gelten gegenüber Verbrauchern die Sparkasse Lizenzrechte gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 3 und 475 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 307 a) und b), d.h. für Neuware 2 Jahre, für Gebrauchtwaren 1 Jahr, sowie die in § 475 Abs. 1 BGB gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung. Die Verkürzung der Gewährleistung bezieht sich nicht auf Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden sowie auf Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, sofern uns als Verkäufer mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Sollten nachfolgende Bestimmungen den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen von Verbrauchern entgegenstehen, gelten diese ausschließlich für Kaufleute. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Etwaige Mängel muss der Käufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden, schriftlich mitteilen. Im Falle einer Mängelrüge ist der Käufer verpflichtet das defekte Gerät bzw. die defekte Ware mit vollständigem Zubehör und unter Angabe der genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins auf eigene Kosten und Gefahr an Rüddel Motorsport zu übersenden. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt Rüddel Motorsport einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Rüddel Motorsport über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von Rüddel Motorsport nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Dies gilt auch für Waren, die vom Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzselbst angeliefert wurden. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBEine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn dies ausdrücklich mit sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Kunden gesondert vereinbart wirdKäufer nicht zuzumuten ist. Die Sparkasse übernimmt die GewährSollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungsich herausstellt, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdendass dieses mangelfrei ist, so ist der Fehler möglichst konkret Firma Rüddel Motorsport für bereits getätigte Leistungen (u.a. Arbeitslohn, Verwaltungsaufwand) der Sparkasse mitzuteilen Aufwand in Höhe von EUR 50,- oder gegen ausdrücklichen Nachweis der tatsächlich angefallene Aufwand (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser Rüddel Motorsport in Rechnung stellt) zu zahlen. Rüddel Motorsport übernimmt keinerlei Haftung für evtl. Folgeschäden an Motoren und Hardware. Das Risiko hierfür trägt allein der Sparkasse die Möglichkeit zu gebenAuftraggeber (Motorgarantie möglich, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkensiehe Motorgarantie). Die Nacherfüllung erfolgt Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von Rüddel Motorsport gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf Rüddel Motorsport zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- Rüddel Motorsport die auf den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtreparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so gilt diese als fehlgeschlagen ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Kunde kann Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag Fälligkeit des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseKaufpreises nicht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihre Berechtigung sei durch Rüddel Motorsport schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt. Gegenüber Verbrauchern gilt die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istUntersuchungs- und Rügepflicht nicht. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der SoftwareBestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine Garantie besteht für die von Rüddel Motorsport gelieferten Waren nur, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenwenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

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Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzDie Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate. Die Sparkasse ci solution GmbH übernimmt keine Gewähr für Mängel oder Schäden, die aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für die unsachgemäße Lagerung, den Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie den Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Blitzschlag, Brand, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programmsoftware und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind. Die Gewähr dafürerlischt, Lizenz- wünsche wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen vornimmt oder von Personen vornehmen lässt, die nicht durch die ci solution GmbH autorisiert wurden. Im Falle von Mängeln des Kunden für ein gemäß Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenKäufer nicht zuzumuten ist. Von Der Käufer muss der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung ci solution GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Sparkasse Frist ist die ci solution GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Sinne von § 433 BGB Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. § 639 BGBTeil auf eigene Kosten und Gefahr, wenn dies ausdrücklich verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines bzw. Rechnung mit der die Ware geliefert wurde, an die ci solution GmbH oder dessen Zulieferer in der Originalverpackung zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der ci solution GmbH über. Sollte der Käufer ein Gerät übersenden, bei dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewährsich herausstellt, per Hotline dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der ci solution GmbH in Höhe von fünfzig Euro, oder Fernwartung den Kunden gegen Nachweis ein sich ergebener angemessener höherer Betrag (z.B. bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur Überprüfung durch den Hersteller beseitigender Kostenbetrag, den dieser der ci solution GmbH in Rechnung stellt) als vereinbart. Arbeitet SFirm nicht für Grund hierfür ist der bei der ci solution GmbH entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungvon der ci solution GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die ci solution GmbH zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die ci solution GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit dieses Risiko vom Auftraggeber zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkentragen. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseKaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Ihre Berechtigung sei durch die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istci solution GmbH schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt. Die Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenverkauft.

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Gewährleistung. Soweit DATAGROUP gewährleistet, dass alle Vertragsleistungen, insbesondere die Sparkasse Lizenzrechte an gesamte Hardware und Software inklusive aller Softwarederivate, alle Customizingarbeiten und Individualprogrammierungen, die Cloud- und Rechenzentrumstechnologie und alle sonstigen IT-Dienstleistungen dieses Vertrages, den Kunden vermittelt hatanerkannten Re- geln der Programmierkunst und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Gewährleistungsfrist und die Frist zur Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen wegen mangelhafter Leistung beträgt ein (1) Jahr. Die Frist beginnt mit Abnahme oder, richten sich Gewährleistungsansprüche wenn diese nicht vertraglich vereinbart oder aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt worden ist, mit Abschluss der Leistungserbringung. Für alle Dauer- schuldverträge gelten die Regelungen aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzTeil ‘Besondere Bedingungen‘ dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafürGewährleistung ist ausgeschlossen, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat sofern der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) die Software und/oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse Customizingarbeiten und/oder die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, Systemumgebung verändert; es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung Änderungen für den Mangel die gemeldeten Mängel nicht ursächlich istsind. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung ist nach Xxxx von DATAGROUP auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Als Ersatzlieferung ist auch ein Releasewechsel zulässig. Dem Kunden ist dabei eine Wartezeit zumutbar, sofern ein Releasewechsel in einem angemessenen Zeitraum bevorsteht. Scheitert ein Nacherfüllungsversuch, räumt der SoftwareKunde DATAGROUP zwei weitere Nacherfüllungsversuche innerhalb angemessener Frist ein. Führen danach die Nacherfüllungsversuche nicht zum Erfolg, eines Updates gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt. Ein geringfügiger Mangel ist anzunehmen, sofern die Nacherfüllungskosten weniger als 5 % des Gesamtprei- ses des IT-Systems betragen. Der Kunde hat Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung oder Rügen wegen offen- sichtlicher oder normal erkennbarer Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der IT-Produkte oder nach Ab- schluss der Leistungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere jegliche Form von WartungsleistungenSchadensersatzansprüchen, es sei denninsbe- sondere für Mangelfolgeschäden, werden ausgeschlossen mit Ausnahme von Personenschäden, sofern DATAGROUP grob fahrlässig gehandelt hat. DATAGROUP haftet insbesondere nicht für Schäden, die Sparkasse habe nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. DATAGROUP ist berechtigt, die Nachbesserung so lange zu verweigern, bis der Kunde einen, unter Berück- sichtigung des vorhandenen Mangels, angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teilstücken. Meldet der Kunde DATAGROUP einen Mangel arglistig verschwiegenMangel, der keiner ist oder den er selbst zu vertreten hat, haftet der Kunde für die dadurch entstandenen Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat. Die Gewährleistung entfällt insgesamt, wenn Produkte und Leistungen von DATAGROUP nicht zum bestim- mungsgemäßen Einsatz und bei außergewöhnlichen Betriebsbedingungen verwendet werden und/oder Fremdmodule in Form von Hardware und/oder Software verwendet werden, bei unsachgemäßer Wartung, insbesondere bei Verstoß gegen Wartungsanweisungen oder wenn die Produkte und Leistungen in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt bzw. eingesetzt werden.

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Gewährleistung. Soweit Bei Mängeln der Ware gelten die Sparkasse Lizenzrechte gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug), dann hat der Käufer Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung). Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist ausgeschlossen. microgreenbox haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an den Kunden vermittelt Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, richten sofern es sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen kann eine Haftung der microgreenbox keinesfalls übernommen werden. microgreenbox haftet darüber hinaus nur für eigene Inhalte auf der Website des Onlineshops. Soweit microgreenbox mit Links den Hersteller Star FinanzZugang zu anderen Websites ermöglicht, ist microgreenbox für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Alle im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen Onlinseshop abgebildeten Produkte wurden für haushaltsübliche Zwecke entwickelt und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern getestet und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm sind nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kanngewerbliche Zwecke geeignet. Gemäß Nr. 4.3 hat der Der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachmuss sicherstellen, dass die Änderung Produkte für sein Vorhaben geeignet sind. Ebenso muss sichergestellt werden, dass die Montageanleitung und die Gebrauchsanweisung befolgt werden und die maximale Belastbarkeit eingehalten wird. Bei der Überprüfung, Reparatur oder Wartung unserer Geräte, auf welchen Daten oder Programme gespeichert sind, besteht die Möglichkeit des Verlustes oder der Beschädigung von im Gerät gespeicherten Daten oder Programmen. Jede Haftung für Schäden an bzw. Verlust von Daten und Programmen ist ausgeschlossen. Über den Mangel nicht ursächlich istWarenkorb beginnt der Kunde den schrittweisen Prozess zum Abschluss des Bestellvorganges. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Am Ende des Bestellvorganges gelangt der SoftwareKunde zur Erhebung der Kunden-, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennRechnungs- und Lieferdaten, die Sparkasse habe wir zur künftigen Vertragserfüllung benötigen. Hat der Kunde bereits einmal ein Konto angelegt, kann sich der Kunde an dieser Stelle auch zu diesem anmelden und damit die bereits früher erfassten Adressdaten verwenden. Vor Abschluss des Bestellprozesses bitten wir den Kunden noch, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns zu lesen und deren Kenntnisnahme durch Aktivieren der zugehörigen Checkbox zu bestätigen, bevor der Kunde die Bestellung abschließt und damit ein verbindliches Angebot an microgreenbox abgibt. Selbstverständlich kann es immer vorkommen, dass einem bei der Eingabe von Daten Fehler unterlaufen. Hat der Kunde einen Mangel arglistig verschwiegenFehler bei der Eingabe gemacht, so bitten wir, uns dies umgehend mit einer Nachricht an die im Impressum hinterlegte E-Mail-Adresse mitzuteilen, damit wir möglichst zeitnah darauf reagieren können. Sollte der Kunde eine Bestellung stornieren wollen, bitten wir den Kunden sich per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen. Unsere elektronische Kontaktadresse für alle Belange rund um Anregungen, Mitteilungen und Beschwerden findet der Kunde in unserem Impressum hinterlegt.

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Gewährleistung. Soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht und nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatGewährleistungsfrist für solche vertragsgegenständlichen Leistungen und Hardware, richten sich für die gesetzliche Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzbestehen, ein Jahr. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafürAusgenommen sind Akkus und Batteriesysteme; hier gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe oder, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBsoweit keine Übergabe erfolgt, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart Gefahrenübergang. Mängelbehebungen oder Verbesserungsversuche verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Ist der Gewährleistungsanspruch berechtigt, darf der Kunde nur den für die Verbesserung notwendigen Aufwand, nicht aber den gesamten Rechnungsbetrag zurückhalten. Bei Software (u.a. Telematik Portal, Mobile Applikationen) gewährleistet A1 die Übereinstimmung mit den bei Vertragsabschluss gültigen Spezifikationen, sofern die Software gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Gewährleistung umfasst: » Fehlerdiagnose » Fehler- und Störungsbeseitigung während der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei Dauer der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigtGewährleistungsverpflichtung. Die Sparkasse Fehlerdiagnose erfolgt aufgrund einer unverzüglichen Fehlermeldung des Kunden oder von Feststellungen von A1. Allfällige Funktionsstörungen sind A1 vom Kunden unverzüglich und detailliert bekanntzugeben. Der Kunde hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu gebenBekanntwerden, innerhalb einer angemessenen Frist der Gewährleistungsfrist unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben (Mängelrüge). Die Anwendung der §§ 924, 933b Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch wird ausgeschlossen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als vertragskonform. A1 behält sich vor, den Fehler Gewährleistungsanspruch nach eigener Xxxx durch Mangelbeseitigung oder Austausch zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie erfüllen. Im Falle des Fehlschlagens der Fehler vermieden oder umgangen werden kannNacherfüllung bleibt das Recht des Kunden auf Minderung unberührt. Gemäß NrFür die Mangelbeseitigung bzw. 4.3 den Austausch hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung A1 die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Hat Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist A1 von der Gewährleistung bzw. der Mängelbeseitigung befreit. A1 liefert die Sparkasse auszutauschenden Hardwarekomponenten an den ursprünglichen Einbauort und übernimmt keine Kosten für den Aus- und Einbau bzw. die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchterneute Inbetriebnahme. A1 trifft keine wie immer geartete Haftung infolge von notwendigen Umbauten, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen Veränderungen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istAdaptierungen an Sachen des Kunden. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom folgende Situationen wird keine Haftung übernommen: » Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße, unvorsichtige oder fahrlässige Behandlung, fehlerhafte Installation oder mangelhaften Einbau durch den Kunden oder im Auftrag durch Dritte entstanden sind, » für Folgen durch normalen und natürlichen Verschleiß, » unsachgemäße oder unvorsichtige Handhabung wie unsachgemäße Wartung, ungeeignete Xxxx des Kunden Einbauorts, » chemische, elektrochemische oder elektrische Eingriffe jeglicher Art, solange nicht von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen.A1 ausdrücklich und in schriftlicher Form bestätigt

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Gewährleistung. Soweit 7.1 Bei Software gewährleistet der Lizenzgeber die Sparkasse Lizenzrechte an Übereinstimmung mit den Kunden vermittelt hatbei Vertragsabschluss gültigen und einzelvertraglich vereinbarten Spezifika- tionen, richten sich sofern die Software gemäß den jeweils geltenden Installationserfor- dernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufge- nommen worden sind, können weder Gewährleistungsansprüche aus abgeleitet noch Haftungen begründet werden. 7.2 Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beginnt der Lauf der ge- setzlichen Gewährleistungsfrist mit dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzZeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 6. Die Sparkasse übernimmt Verjährung tritt unmittelbar mit dem Ende der Gewähr- leistungsfrist ein. 7.3 Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, richtet sich die Gewähr Beweislast dafür, Lizenz- wünsche des Kunden dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorhanden war, nach den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. 7.4 Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist, sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, eine unverzügliche Un- tersuchung bzw. Prüfung der Software bei Lieferung sowie eine unverzügli- che schriftliche Mängelrüge, die dem Lizenzgeber zugeht. In dieser hat der Lizenznehmer nach besten Bemühungen die Abweichung von der Spezifi- kation; die Bedienschritte, welche zum Mangel geführt haben; sowie die Fehlermeldung der Software detailliert bekanntzugeben. 7.5 Voraussetzungen jeder Mängelbeseitigung sind, dass a) ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitengewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, d.h. Von dass es sich um eine reproduzierbare funktionsstörende Abweichung von den vereinbarten Spezifikationen handelt und b) der Sparkasse Lizenznehmer ihm allenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist kos- tenlos zur Verfügung gestellte Flyer neue Versionen und Updates installiert hat und c) der Lizenzgeber vom Lizenznehmer alle für die Mangelbeseitigung not- wendigen Unterlagen und Informationen erhält und d) dem Lizenzgeber, während dessen Normalarbeitszeit der Zugang zu Hardware und Software ermöglicht wird. 7.6 Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels kann der Lizenzge- ber zunächst nach seinem Ermessen Verbesserung oder Austausch vor- nehmen. Wenn dies nicht möglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten und Aufwänden verbunden ist, können sich Lizenznehmer und Lizenzgeber auf eine Preisminderung einigen. 7.7 Für verbesserte oder ausgetauschte Teile der Lieferung oder Leistung be- ginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen, endet aber jedenfalls längstens 6 Monate nach dem Ende der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. 7.8 Wird die Software vom Lizenzgeber auf Grund von Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Lizenznehmers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Lizenzgebers nur auf die bedingungsgemäße Ausfüh- rung. 7.9 Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, übernimmt der Lizenzgeber keine Gewähr a) für Fremdsoftware, die nicht Vertragsbestandteil ist; oder b) für das Zusammenarbeiten der Software mit anderen beim Lizenzneh- mer im Einsatz befindlichen oder geplanten oder abgeänderten Soft- wareprogrammen; oder c) für bloß kurzfristige, softwaretypische Funktionsunterbrechungen bzw. - störungen. 7.10 Zu einem sofortigen Erlöschen der Gewährleistung führen a) unsachgemäße Handhabung durch den Lizenznehmer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung be- fugte Nutzer oder b) Fehler in der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB Bedienung durch den Lizenznehmer oder sonstige befugte Nutzer oder c) lizenzwidrige Benutzung der Software durch den Lizenznehmer oder sonstige befugte Nutzer oder d) Benutzung durch Dritte ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Li- zenzgebers oder e) Änderungen an der Software, welche der Lizenznehmer selbst oder durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers vorgenommen hat, oder f) Veränderungen der ursprünglich für die Softwareinstallation definierten Hardware bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur Hardwarekonfiguration durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm Lizenznehmer oder Dritte. 7.11 Entspricht die Software bei aufrechter Gewährleistung in funktionsstörender Weise nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so den einzelvertraglich vereinbarten Spezifikationen und ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, Lizenzgeber trotz nachhaltiger Bemühungen innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage, die Übereinstimmung mit den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigenSpezifikationen herzu- stellen, wie hat jeder Vertragsteil das Recht, den Vertrag für die betreffende Software, gegen Rückerstattung der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat erhaltenen Leistungen, mit sofortiger Wirkung aufzulösen. 7.12 Mängel in einzelnen Programmen geben dem Lizenznehmer nicht das Recht, den Vertrag hinsichtlich der Kunde bei übrigen Programme aufzulösen. 7.13 Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, sind weitere Ansprüche aus dem Titel der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Mangelhaftigkeit der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungenmit Ausnahme solcher in die- sem Punkt 7 aufgezählten Ansprüche, es sei dennausgeschlossen. 7.14 Wartungen (z.B. Fehlerdiagnose und -beseitigung, Pflege etc.), die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegennicht un- ter die Mängelbehebung fallen, sowie deren jeweilige Kostentragung, sind gesondert zu vereinbaren. 7.15 Die Bestimmungen 7.1 bis 7.14 gelten sinngemäß auch für jedes Einstehen für Mängel aus anderen Rechtsgründen. 7.16 Sofern nicht anders vereinbart, wird eine gesetzliche Aktualisierungspflicht im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/771 für Waren mit digitalen Elementen und für digitale Leistungen ausgeschlossen.

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Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche Zugunsten des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachLizenznehmers gewährleistet DeLaval, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich zuletzt bereitgestellte Version des Dienstes in allen wesentlichen Belangen geeignet ist, diejenigen Eigenschaften und Funktionen zur Verfügung zu stellen, die in der von der DeLaval-Gruppe bei der Veröffentlichung der betreffenden Version des Dienstes herausgegebenen Dokumentation des Dienstes allgemein beschrieben sind, vorbehaltlich der Abschnitte 10 (Aussetzung und Widerruf) und 15 (Updates und Änderungen) sowie unter der Voraussetzung, dass die betreffende Lizenz gültig bleibt und dass der Dienst entsprechend der Dokumentation aktiviert/installiert worden ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung läuft aus: (a) Soweit der SoftwareDienst in ein Gerät integriert oder darauf installiert bereit gestellt worden ist oder sonst lokal installiert werden soll, 90 Kalendertage nach dem Tag, an dem die betreffende Version des Dienstes dem Lizenznehmer auf einem physischen Medium, zum elektronischen Herunterladen oder anderweitig zugänglich gemacht worden ist; und (b) sonst 90 Kalendertage nach dem Tag des erstmaligen Auftreten des Mangels. Wenn ein Mangel von dem Lizenznehmer schriftlich vor dem Auslaufen der Gewährleistung mitgeteilt wird, wird DeLaval (oder deren autorisierter Vertriebspartner) versuchen, ihn zu beheben. Wenn DeLaval den Mangel nicht binnen eines Updates angemessenen Zeitraums behebt oder von Wartungsleistungenihn nicht beheben kann, es sei dennkann der Lizenznehmer als einzigen und ausschließlichen Behelf die Lizenz kündigen und eine anteilige Rückerstattung eines nicht verbrauchten Teils der Lizenz- oder Bezugsberechtigungsgebühren, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegender Lizenznehmer zuletzt für diejenige Version des Dienstes, auf die sich der Gewährleistungsanspruch bezieht, gezahlt hat, erhalten; eine solche Rückerstattung wird von der Gesellschaft getätigt, die ursprünglich berechtig gewesen ist, die Zahlung solcher Gebühren zu erhalten. Die Rückerstattung steht unter dem Vorbehalt der Entfernung aller Teil- oder Vollkopien der betreffenden Version des Dienstes von dem System oder den Systemen des Lizenznehmers und der Rückgabe aller bereitgestellten physischen Medien (z.B. USB Laufwerken), die solche Kopien beinhalten. Weder DeLaval noch ihre autorisierten Vertriebspartner haften für den Dienst über denjenigen Umfang hinaus, der in diesem Abschnitt (Gewährleistung) und, soweit zutreffend, in dem Abschnitt 11 (Service Level Vereinbarung) geregelt oder sonst ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist.

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Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzOffene Mängel müssen innerhalb einer Ausschlußfrist von 8 Tagen ab Empfang der Ware bei uns schriftlich gerügt werden. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, Rüge versteckter Mängel muß innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie Ausschlußfrist von 8 Tagen nach Erlangen der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat Kenntnis der Kunde Mängel schriftlich bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst uns geltend gemacht werden. Gleichzeitig ist eine Probe der beanstandeten Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen bzw. die Ware zur Besichtigung durch einen technischen Außendienstmitarbeiter von uns bereitzuhalten. Bei etwaigen Mängeln sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Mißlingt die Ersatzlieferung oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht, kann der Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Haftung durch uns für Mangelfolgeschäden ist, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, ausgeschlossen. Für Schäden, die nachweislich durch Qualitätsmangel der gelieferten Ware verursacht sind, gilt der Wert der verbrauchten Menge als Höchstbetrag des entstandenen Schadens als vereinbart. Für Schäden durch falsche Verarbeitung haftet nicht die Lieferfirma, sondern das verarbeitende Unternehmen. Wir übernehmen eine Haftung für zugesichterte Eigenschaften nur bei schriftlicher Zusicherung. Bei Verkäufen nach Muster, z.B. Fugmaterialien, wird lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit gewährleistet. Die Angaben in allen unseren Datenblättern stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie sollen die Produkte ausschließlich im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Lieferspezifikationen dar. Unsere Gebrauchsanweisungen sind nur allgemeine Richtlinien. Wegen der Vielfalt der Verwendungszwecke des einzelnen Produktes und wegen den jeweiligen besonderen Gegebenheiten obliegt dem Käufer die eigene Erprobung. Der Käufer, der die von uns erhaltene Ware weiter vertreibt, trägt bei diesem Vertrieb für die ordnungsgemäße Verpackung, Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen die alleinige Verantwortung. (vgl § 15 GefStoffV). Ihm stehen insbesondere keinerlei Ansprüche zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istvon uns vorgenommene Verpackung, Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen durch eine Änderung der Rechslage nach der durch uns erfolgten Auslieferung an ihn nicht mehr den geltenden Vorschriften entspricht. Wir übernehmen ausdrücklich keine Hinweispflichten über derartige Rechtsänderungen. Das gleiche gilt, wenn die Ware von uns in Verpackungsmaterial des Käufers verpackt wird. In diesem Fall trägt der Käufer die Verantwortung für Verpackung und Kennzeichnung allein. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden mangelhafte Verpackung und/oder im Auftrag des Kunden Kennzeichnung stellt der Käufer uns von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegensämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

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Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis der Kunde gegen den Hersteller Star Finanzoder Verkäufer der Software Gewährleistungs- ansprüche oder Garantieansprüche hat, sind Ansprüche gegen die Kyffhäusersparkasse aus dem Software- Wartungsvertrag insoweit ausgeschlossen. Die Sparkasse Kyffhäusersparkasse haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Mangelfreiheit der Wartungsobjekte. Die Kyffhäusersparkasse übernimmt die Gewähr dafürGewährleistung, Lizenz- wünsche dass Fehlermeldungen des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenordnungsgemäß ausgewertet und bei Bedarf Fehlermeldungen unverzüglich an den Hersteller weitergeleitet werden. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in In Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung wird die Kyffhäusersparkasse an der Fehlerbeseitigung mitwirken. Wurden Wartungsarbeiten von Patches oder Updates des Herstellers beseitigtder Kyffhäusersparkasse mangelhaft erbracht, so steht der Kyffhäusersparkasse zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode Form der Nacherfüllung wählt die Kyffhäusersparkasse nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Der Kunde ist verpflichtet, an der Mangelbeseitigung mitzuwirken und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht die Rahmenbedingungen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können Wartungsarbeiten insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen gemäß Ziffer 3 und der Sparkasse Ziffer 5 herzustellen. Kann die Möglichkeit zu geben, Kyffhäusersparkasse die Wartungsarbeiten innerhalb einer angemessenen Frist Nachfrist nicht mangelfrei erbringen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte Minderung, Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz in den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigenGrenzen von Ziffer 7 zur Verfügung.Kein Mangel der Wartungsleistungen liegt vor, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat wenn der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkendie Software auf einem System laufen lässt, dass nicht den Herstellerempfehlungen bezüglich Leistungsvermögen, Speicherkapazität, Betriebssystemversion usw. entspricht. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- Kyffhäusersparkasse wird den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdenKunden darauf hinweisen, wenn er die Nacherfüllung fehlgeschlagen istSoftware für die Kyffhäusersparkasse erkennbar außerhalb der Herstellerspezifikation betreibt. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachund Kyffhäusersparkasse ist bekannt, dass die Änderung für den Mangel Software nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik entwickelt wird und Funktionsstörungen auch bei größter Sorgfalt nicht ursächlich istausgeschlossen werden können. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Software, eines Updates Software und/oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenBehebung aller Fehler kann deswegen allein durch die Programmwartung nicht gewährleistet werden.

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Gewährleistung. Soweit Grimminger Schleiftechnik gewährleistet die Sparkasse Lizenzrechte an Mangelfreiheit seiner Produkte entsprechend den Kunden vermittelt hatvertraglichen Vorgaben innerhalb einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr, richten sich gerechnet ab Übergabe. Der Kunde hat Beanstandungen wegen unvoll- ständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen offensichtlicher oder normal erkennbarer Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Produkte schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige oder werden die Produkte von ihm verbraucht oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmi- gung. Im Produktionsprozess von technisch komplexen Produkten kann es zu minimalen Kratzern und kleineren Oberflächenbeschädigungen kommen, die jedoch durch den Produktionsprozess unvermeidbar sind. Diese stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Funktionalität des Teiles nicht beeinträchtigten. Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzwerden nach Xxxx von Grimminger Schleiftechnik auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Die Sparkasse übernimmt Vor Beginn der Weiterverar- beitung bzw. des Einbaus muss Grimminger Schleiftechnik die Gewähr dafürGelegenheit zur Aussortierung sowie zur Mangelbeseitigung bzw. zur Nach- und Ersatzlieferung gegeben werden. Wird der Fehler trotz Qualitätsprüfung erst nach Einbau festgestellt, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse so ist Grimminger Schleiftechnik nur verpflichtet, Ersatzlieferungen zur Verfügung gestellte Flyer oder zu stellen. Für Ein- und Ausbaukosten und sonstige Werbemittel zu SFirm sind Kosten haftet Grimminger Schleiftechnik nicht. Kosten von Rückrufaktionen trägt Xxxxxxxxxx Schleiftechnik nur dann eine Garantieerklä- rung für den Fall, dass Grimminger Schleiftechnik grobfahrlässig gehandelt hat. Sollte der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBKunde ein Prü- fungsverfahren durchführen, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei das über SFirm ausgelöst werdendas ob einer Rückrufaktion entscheiden soll, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit Kunde verpflichtet, Xxxxxxxxxx Schleiftechnik an diesen Verfahren zu gebenbeteiligen. Sollte sich herausstellen, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigendass von Seiten von Grimminger Schleiftechnik weder ein Mangel noch ein Konstruktionsfehler oder ein sonstiger Mangel vorliegt, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat wird der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenGrimminger Schleiftechnik alle entstandenen Kosten ersetzen. Weiterge- hende Ansprüche des Kunden, insbesondere jegliche Form von Schadenser- satzansprüchen, insbesondere für Mangelfolgeschäden, werden ausgeschlossen mit Ausnahme von Personenschäden, sofern Grimminger Schleiftechnik grobfahrlässig gehandelt hat. Grimminger Schleiftechnik haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet Grimminger Schleiftechnik nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigen Verhaltens beruht. Sollten dann Schadensersatzansprüche gegeben sein, verjähren diese ein Jahr nach Übergabe der Ware und sind im Hinblick auf die Schadenshöhe auf die Versicherungssummen der von Grimminger Schleiftechnik abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt. Voraussetzung aller Gewährleistungsansprüche des Kunden ist, dass der Kunde alle zumutbaren Mitwirkungen an der Fehlerbeseitigung erbringt, insbesondere den Mangel nachvollziehbar und unmittelbar nach dem Erkennen mitteilt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Nachbesserungsfristen sind die Schwierigkeiten der Grimminger Schleiftechnik hinsichtlich der Lieferfähigkeit ihrer Lieferanten zu berücksichtigen. Grimminger Schleiftechnik ist berechtigt, die Nachbesserung so lange zu verweigern, bis der Kunde einen unter Berücksichtigung des vorhandenen Mangels angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teilstücken. Meldet der Kunde Xxxxxxxxxx Schleiftechnik einen Mangel der keiner ist oder den der Kunde selbst zu vertreten hat, haftet der Kunde Grimminger Schleiftech- nik für die dadurch entstandenen Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (NachbesserungGewährleistung entfällt insgesamt, ins- besondere per Online-Update) wenn Produkte der Grimminger Schleiftechnik nicht zum bestimmungsgemäßen Einsatz und/oder Neulieferung der Software zur Installationbei außergewöhnlichen Betriebsbe- dingungen verwendet wird oder wenn die Ware in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt bzw. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähreneingesetzt oder falsch montiert wird sowie bei fehlender ordnungsge- mäßer Wartung. Hat Die Gewährleistung und die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdenHaftung entfallen ferner, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istProdukte der Grimminger Schleiftechnik bearbeitet oder verändert werden. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Der Kunde weist nachträgt in diesem Fall die Beweislast dafür, dass die Änderung für den Mangel Bearbeitung bzw. Veränderung nicht ursächlich istfür aufgetretene Mängel bzw. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der SoftwareSchäden sind. Führen zwei Nacherfüllungsversuche nicht zum Erfolg, eines Updates oder von Wartungsleistungengilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, die Sparkasse habe einen sofern lediglich ein ger- ingfügiger Mangel arglistig verschwiegenvorliegt.

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Gewährleistung. Soweit Die ELO übernimmt für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr Gewährleistung dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht. Ist der Kunde ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Verbraucher im Sinne von § 433 BGB bzwdes Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. § 639 BGBEine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn dies diese ausdrücklich mit dem Kunden gesondert und in Schriftform vereinbart wirdwurde. Die Sparkasse übernimmt die GewährELO weist darauf hin, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei dass es nach dem Stand der SFirm- Nutzung sachgerecht Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu unterstützen erstellen. Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfendem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Mitgeteilte Xxxxx ein Fehler an in der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenauf, so ist der Fehler möglichst konkret Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an die ELO zu melden. Im Rahmen der Sparkasse mitzuteilen schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und der Sparkasse die Möglichkeit seine Erscheinungsform so genau zu gebenbeschreiben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung dass eine Überprüfung des Mangels (Nachbesserungz. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Ist der Kunde Kaufmann, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann, wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Software zur Installation. Dabei ist Kunde der Sparkasse vom Kun- den ELO eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der ELO mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die ELO ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu gewährenverweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Hat Die ELO kann außerdem die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtNacherfüllung insgesamt verweigern, so gilt diese als fehlgeschlagen und wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der ELO zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der ELO das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen zehn Tagen ab Mitteilung an die ELO, nachzuliefern. Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen nur dann zur Wandlung, wenn ein Fehler der gelieferten Hardware festgestellt werden kann und kein Zubehör anderer Hersteller einsatzfähig ist. Für Schadenersatzansprüche gilt NrELO ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachDie ELO übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Änderung für den Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Hat der Kunde die ELO wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die ELO nicht ursächlich istzur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der ELO grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der ELO entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von der SoftwareELO am EDV-System eine Überprüfung durchführen, eines Updates oder von Wartungsleistungenob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten. Der Kunde trägt dafür Sorge, es sei denndass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Datenroutine die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenDatensicherung gewährleistet.

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Samples: elooffice.elo.com

Gewährleistung. Soweit Im Geltungsbereich des EU-Rechts wird auf neue Produkte vom Verkäufer mindestens in den ersten 2 Jahren nach Kaufdatum Sachmängelhaftung gewährt. Diese erstreckt sich nur auf Mängel, die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzschon beim Kauf/Übergabe vorhanden waren. Bei gebrauchten Kaufgegenständen oder außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts wird die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt. Die Sparkasse übernimmt dem Käufer bei Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht für normalen Verschleiß oder für Mängel, die Gewähr dafürdurch Missbrauch, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenVernachlässigung, unsachgemäßen Zusammenbau, Umbau, mangelnde Wartung und Pflege, Kollision, Unfall oder unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden. Von Weitergehende Garantien und Gewährleistungen, sowie detailliertere Informationen finden sich in den „Allgemeine Garantiebedingungen der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Coboc GmbH & Co. KG“. Sofern oben nicht ausdrücklich anders festgelegt schließt Coboc alle anderen Gewährleistungen – ausdrücklich oder sonstige Werbemittel implizit – einschließlich und ohne Einschränkung aller impliziten Garantien auf Marktgängigkeit oder Eignung zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse einem bestimmten Zweck im Sinne gesetzlich zulässigen Ausmaß aus. Cobocs Verantwortlichkeit für Garantie-, und Gewährleistungsansprüche ist, nach Cobocs eigenem Ermessen, beschränkt auf die Erstattung des Kaufpreises oder den Ersatz des Produkts durch das gleiche oder ein ähnliches Produkt. Sofern in diesen Bestimmungen nicht etwas anderes bestimmt wird, haftet Coboc nicht für strafbare, indirekte, zufällige oder resultierende Schäden, einschließlich Nutzungsausfall, entgangener Gewinn, Produktverlust oder Geschäftsunterbrechung, unabhängig von § 433 BGB bzwder Ursache und einschließlich Schuld oder Fahrlässigkeit seitens Coboc. § 639 BGBUm die Rechte aus dieser Gewährleistung wahrnehmen zu können, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdmuss der Kunde das betroffene Produkt zu Coboc (Heidelberg, Deutschland) zurückbringen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Versandkosten trägt der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfenKäufer. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennCoboc behält sich das Recht vor, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenGarantiebedingungen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern.

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Samples: www.coboc.biz

Gewährleistung. Soweit Der Vertragspartner gewährleistet, dass die Sparkasse Lizenzrechte an Lieferungen oder Leistungen den Kunden vermittelt hatvereinbarten Spezifikationen entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, richten sich Gewährleistungsansprüche aus die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer gewöhnlichen oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungvorausgesetzten Verbrauch aufheben oder mindern. Eine Wareneingangskontrolle findet bei dem Eigenbetrieb Bäder, können Versorgung und Verkehr nur im Hinblick auf offensichtliche Mängel, Transportschäden, Vollständigkeit und Identität der Ware statt. Solche Mängel werden der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr in angemessener Frist rügen. Der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr behält sich vor, eine weitergehende Wareneingangsprüfung durchzuführen. Im Weiteren rügt der, sobald diese nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden. Der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Vertragspartner verzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen dem Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr ungekürzt zu. Der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Rastatt sind in jedem Fall berechtigt, vom Vertragspartner nach ihrer Xxxx Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdendas Recht auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Mängelansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren 36 Monate nach erfolgter Ablieferung. Längere vertragliche oder gesetzliche Verjährungsfristen bleiben hiervon unberührt. Die Verjährungsfrist beginnt mit Gefahrübergang. Erfüllt der Vertragspartner seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse beginnt für die Möglichkeit als Ersatz gelieferte Xxxx nach deren Ablieferung die Verjährungsfrist neu zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasselaufen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Vertragspartner hat sich bei der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennNacherfüllung ausdrücklich und zutreffend vorbehalten, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenErsatzlieferung nur aus Kulanz vorzunehmen. Entstehen dem AG infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der AN diese Kosten zu tragen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Produkte nach allgemeinen deutschen Industrienormen zu testen und dem Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Rastatt auf Anfrage die Testergebnisse kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auch der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Rastatt sind berechtigt, die Produkte zu testen. Tests in diesem Sinne gelten nicht als Abnahme. Erfüllungsort für die Zahlung ist Rastatt.

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Gewährleistung. Soweit MOVEC leistet für die Sparkasse Lizenzrechte an den vertragsgemässen Eigenschaften des Lizenzgegenstands Gewähr. Mängel sind vom Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzMOVEC unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge). Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse MOVEC ist im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die Falle eines gewährleistungspflichtigen Mangels zunächst nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt ihrer Xxxx zur Verbesserung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserungoder Lieferung eines mangelfreien Lizenzgegenstands berechtigt. Die Mangelbeseitigung erfolgt durch Bereitstellung einer mangelbereinigten Version. Die Mangelbeseitigung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl bzw. gelingt es MOVEC im Rahmen der Mangelbeseitigung nicht, ins- besondere per Online-Update) eine erhebliche Abweichung von der Dokumentation zu beseitigen oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse so zu umgehen, dass das Programm für den Kunden grundsätzlich einsatzfähig wird, so kann dieser vom Kun- den Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewährenHerabsetzung der Einmal-Lizenzgebühr, nicht jedoch der laufenden Pflegegebühren, verlangen. Hat Ist die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtBeseitigung von Mängeln mit angemessenem Aufwand nicht möglich, so gilt diese als fehlgeschlagen und kann MOVEC hinsichtlich des betroffenen Bereichs oder Moduls vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Vertragsrücktritts durch den Kunden oder MOVEC wird dem Kunden die Einmal-Lizenzgebühr, nicht aber die bis dahin von ihm bereits an MOVEC entrichteten Pflegegebühren sowie sonstigen Entgelte für anderweitige Leistungen von MOVEC rückerstattet. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, so hat der Kunde kann MOVEC die Vergütung herabsetzen oder Kosten der Überprüfung zu den Ver- trag fristlos kündigengemäss den jeweils gültigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und EDV-Systemunterstützungsleistungen“ von MOVEC zu erstatten. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Der Kunde hat MOVEC bei der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für Suche nach den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenMangelursachen und Mängelbehebung angemessen unentgeltlich zu unterstützen.

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Gewährleistung. Soweit Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzgesetzlichen Bestim- mungen. Die Sparkasse übernimmt Gewährleistung für eingebaute und freistehende Mö- bel beträgt 2 Jahre ab Lieferdatum (Datum des Lieferscheins). Für Verschleiß- und Verbrauchsteile übernehmen wir die Gewähr dafürfür die Funktionsfähigkeit bei Übergabe, Lizenz- wünsche den ordnungsgemäßen Ein- bau, die korrekte Einweisung und die produktübliche Lebensdauer. Wir haften nicht für gebrauchsüblichen Verschleiß oder für durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch unsachgemäße selbst ausgeführte Montage hervorgerufene Schäden. Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden an der Ware, wenn die Beschädi- gung aufgrund einer zu hohen Raumtemperatur (empfohlene Raumtemperatur: 20-25 °C) oder einer zu hohen Luftfeuchtigkeit (Luftfeuchtigkeit über 65%) hervorgerufen worden ist. Der Kunde hat die Ware sofort nach Ankunft am Bestimmungsort zu prüfen. Offene Mängel sind - soweit es sich nicht um Transport- schäden handelt, die unverzüglich dem Transportunternehmen gemeldet werden müssen - innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Lieferung und verdeckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die von uns verwendeten Materialien unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle. Bei den Materialien kann es jedoch zu gewissen Abweichungen von Seiten des Kunden Herstellers kommen. Die dafür vor- gesehenen Toleranzen bei der Plattendicke liegen bei +0,5 mm/ - 0,3 mm, die Toleranzen für ein gemäß Oberflächenfehler wie z.B. Schmutz- punkte, Einpressungen oder spitzen Eindrücken liegen – bemes- sen am größten Einzelfehler oder der Summe der Einzelfehler – bei 1,5 mm² pro m² Plattenfläche. Bei Oberflächenfehlern wie Haarkratzern liegt die Toleranz pro m² Plattenfläche bei einer zu- lässigen max. Länge von 30 mm. Diese Kratzer dürfen jedoch mit dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenFingernagel nicht spürbar sein. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Bei jeder Art von Leistung, sei es aus einem Kaufvertrag, Werkver- trag oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Werklieferungsvertrag, steht uns im Sinne von § 433 BGB Falle berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge grundsätzlich ein Nachbesserungs- bzw. § 639 BGB, Nachlieferungsrecht zu. Der Kunde kann die weiteren gesetz- lichen Gewährleistungsansprüche (Rücktritt oder Minderung) nur und erst dann verlangen wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline Nachbesserung oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, Nachliefe- rung innerhalb einer angemessenen Frist endgültig fehlschlägt, wir die Ersatzlieferung oder Nachbesserung verweigern oder nicht in- nerhalb angemessener Frist erbringen. Beratungen, Analysen und Auskünfte erfolgen nach unserem bes- ten Wissen und Können, jedoch - soweit gesetzlich zulässig - unter Ausschluss jeglicher Haftung. Dies gilt auch für die Beratung ande- rer Firmen und für den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigenFall, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kanndass diesen von uns Zeichnungen überlassen werden. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (NachbesserungAnderes gilt nur dann, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom wenn wir mit dem Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenentsprechende Vereinbarung schließen.

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Gewährleistung. Soweit Die HKS übernimmt für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatGewährleistung dafür, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzdass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafürHKS weist darauf hin, Lizenz- wünsche des Kunden für dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Xxxxx ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an in der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenauf, so ist der Fehler möglichst konkret Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an die HKS zu melden. Im Rahmen der Sparkasse mitzuteilen schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und der Sparkasse die Möglichkeit seine Erscheinungsform so genau zu gebenbeschreiben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung dass eine Überprüfung des Mangels (Nachbesserungz. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung setzt der Software zur Installation. Dabei ist Kunde der Sparkasse vom Kun- den HKS eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der HKS mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die HKS ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu gewährenverweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Hat Die HKS kann außerdem die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtNacherfüllung insgesamt verweigern, so gilt diese als fehlgeschlagen und wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der HKS zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istunter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Für Schadenersatzansprüche gilt NrRücktrittsrecht sofort zu. 7Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei dennTritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde weist nachder HKS das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an die HKS, nachzuliefern. Die HKS ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Die HKS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Änderung für den Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Hat der Kunde die HKS wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die HKS nicht ursächlich istzur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der HKS grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der HKS entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von der SoftwareHKS am EDV-System eine Überprüfung durchführen, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, ob die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenFunktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten.

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Gewährleistung. Soweit Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Sparkasse Lizenzrechte Frist, innerhalb dieser Mängel an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzder Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Sparkasse Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr dafürGewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitendie durch unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte Bedienung, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Von Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzwGewährleistungsfrist eintreten. Es gilt die Verjährungsfrist gem. § 639 BGB634a BGB wie folgt: – 1 Jahr für Wartungs-, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die Gewährnicht die Gebäudesubstanz betreffen) – 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungUmfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder Arbeiten, können insbesondere Zahlungsvorgänge welche die Gebäudesubstanz betreffen. Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10-jährige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages. Kommt der Fehler möglichst konkret Unternehmer einer Aufforderung des Verbrauchers zur Mängelbeseitigung nach und gewährt der Sparkasse mitzuteilen Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder liegt ein Mangel am Werk objektiv nicht vor und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei Verbraucher diesbezüglich schuldhaft gehandelt, hat der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenVerbraucher die Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat Vereinbarung einer Vergütung gelten die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenortsüblichen Sätze.

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Gewährleistung. Soweit Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatMängel in angemessener Frist unentgeltlich behoben, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzwobei der Auftraggeber Xxxxxxxxxxx.xx alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Sparkasse Erfüllung der Gewährleistung erfolgt primär durch Ersatzlieferung. Ferner übernimmt Xxxxxxxxxxx.xx keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, fehlerhafte Installation, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, abnormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Für Parameteränderungen, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich durchgeführt werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch Xxxxxxxxxxx.xx. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung der bereits eingesetzten Maßnahmen sind, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Sind die dem Auftraggeber übergebenen Leistungen trotz Mängelrügen und entsprechender Nachbesserungsversuche von Xxxxxxxxxxx.xx auch acht Wochen nach dem letzten Nachbesserungsversuch nicht verwendbar, ist der Auftraggeber berechtigt, Xxxxxxxxxxx.xx zur endgültigen Mängelbehebung eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen. Behebt Xxxxxxxxxxx.xx auch innerhalb dieser Nachfrist die gerügten Mängel nicht, so hat der Auftraggeber das Recht, für den mangelhaften Teil der Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Xxxxxxxxxxx.xx leistet nur Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die das alle Maßnahmen nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungStand der Technik/Wissens zum Zeitpunkt der Erbringung mängelfrei und grundsätzlich brauchbar sind, können insbesondere Zahlungsvorgänge ohne allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu genügen. Xxxxxxxxxxx.xx macht darauf aufmerksam, daß es nach dem heutigen Wissenstand (Stand der Technik) nicht möglich ist, Maßnahmen so zu setzen, daß diese in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenarbeiten. Jegliche Haftung für mangelhafte Bedienung, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu gebenInstallation, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden Folgeschäden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenandere indirekte Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Gewährleistung. Soweit Gewährleistungsansprüche bestehen, wenn • die Sparkasse Lizenzrechte an Reise von den Kunden vermittelt hatzugesicherten Eigenschaften abweicht oder mit Fehlern behaftet ist • die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wurde. Weicht die Reise von den zugesicherten Eigenschaften ab oder ist sie mit Fehlern behaftet, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen die den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafürWert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von kann der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Reisende im Sinne von § 433 BGB bzwRahmen der Verhältnismäßigkeit Abhilfe verlangen. Kommt der Reiseveranstalter diesem Verlangen nicht nach, darf sich der Kunde selbst helfen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Möglich sind auch die Minderung des Reisepreises oder – bei er- heblichen Beeinträchtigungen – gar die Kündigung des Reisevertrages. Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann der Reisende Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Mangel der Reise auf einem Umstand beruht, den der Reiseveranstalter nicht zu ver- treten hat (siehe Reisevertragsrecht §651 f BGB). All diese Vorschriften sind zwingendes Recht. Das bedeutet, dass einzelvertraglich nicht zum Nachteil des Reisenden davon abgewichen werden darf. § 639 BGB651 h BGB erlaubt dem Reiseveranstalter nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt seine Haftung für Schäden, die Gewährnicht Körperschäden sind, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigendreifachen Reisepreis zu beschränken, • soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird • soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Ver- schuldens eines Leistungsträgers (Beförderungsunternehmen, Hotelier o.ä.) verantwortlich ist. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist Erbringt der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigenReiseveranstalter selbst einzelne Teilleistungen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kannetwa die Beförderung, haftet er über das Reisevertragsrecht hinaus aus diesem Beförderungsvertrag. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdenDas Gleiche gilt, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istReise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wurde. Für Schadenersatzansprüche gilt NrHier steht dem Reisenden eine angemessene Entschädigung in Geld für die ”nutzlos aufgewendete Urlaubszeit” zu. 7. Vom Kunden oder Eine solche Ent- schädigung wurde von den Gerichten schon im Auftrag Falle der Verzögerung des Rückfluges um einige Tage wegen Überbuchung der Maschine zugesprochen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988,636). Der in Umsetzung der EG-Pauschalreiserichtlinien in das deutsche Reisevertragsrecht eingefügte § 651 k BGB verpflichtet den Reiseveranstalter sicherzustellen, dass dem Reisekunden der bereits gezahlte Reise- preis und/oder die evtl. notwendigen Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden, soweit Reise- oder Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen. Seit 01. Mai 2002 ist die Handhabung des Sicherungsscheins für den Insolvenzschutz neu geregelt. So müs- sen ab 01. Januar 2002 Reiseveranstalter den neuen Sicherungsschein zwingend verwenden. Der Reisever- anstalter darf von diesem Muster allerdings in Format und Schriftgröße abweichen. Die Sicherungsscheine können über die Computerreservierungssysteme ausgestellt werden. Der Sicherungs- schein ist entweder der Reisebestätigung anzuheften oder auf ihrer Rückseite abzudrucken. Der Sicherungs- schein kann auch in Textform nachgewiesen und elektronisch mit der Reisebestätigung verbunden werden. Sollten Sie einen separaten Sicherungsschein verwenden, so muss dieser bereits mit der Reisebestätigung zusammengeheftet werden. Den Sicherungspflichten genügt der Reiseveranstalter durch: • Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder • durch ein gleichwertiges Zahlungsversprechen eines Kreditinstitutes und • Übergabe eines so genannten Sicherungsscheines an den Kunden, der diesem einen direkten Anspruch gegen den Versicherer oder das Kreditinstitut vermittelt. Durch die Pauschalreiserichtlinie veranlasst, hat das Bundesjustizministerium auf der Grundlage des § 651 a Abs. 5 BGB eine ”Verordnung über die Informationspflichten von Reiseveranstaltern” erlassen, die dem Reiseveranstalter einen umfangreichen Katalog von Pflichten auferlegt: • notwendige Mindestinhalte von Prospektangaben • Belehrungspflichten ▪ Vor Vertragsabschluss ▪ nach Vertragsabschluss ▪ während Vertragsabwicklung • Abschluss möglicher Zusatzversicherungen • Hinweis auf besondere Gefahren. Eine Belehrung des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen darf zwar unterbleiben, wenn der Reisende bereits hinreichend informiert ist, doch muss sich der Reiseveranstalter nach Auffassung des Bundesgerichtshofes auch davon ”in eindeutiger Weise überzeugen”. • Aushändigung des vollständigen Textes der AGB. Hinsichtlich des Merkmales ”vor” Vertragsabschluss wird man nicht verlangen dürfen, dass der Reise- kunde das Reisebüro zweimal aufsuchen muss, einmal zur Entgegennahme der Reisebedingungen und ein zweites Mal zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Abschluss des Reisevertrages. Ausreichend muss vielmehr sein, die Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen beim Vertragsabschluss auszuhändigen. • Information über: - Pass- und Visavorschriften - gesundheitspolizeiliche Formalitäten - Devisenvorschriften Hinsichtlich der SparkassePass- und Visavorschriften sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten muss sich der Reiseveranstalter darüber hinaus vergewissern, dass der Reisende auch ”das Erforderliche” (zum Beispiel eine notwendige Impfung) veranlassen wird, woran es sei dennbei ungewandten oder hilfsbedürftigen Kunden durchaus fehlen kann. Zweifel gehen zu Lasten des Reiseveranstalters. Erstellen von: • einzelnen An- und Abfahrtszeiten • der genauen Lage eines Hotels • der Ermittlung einer Reiseroute • ... In der Praxis ist es üblich, solche Angaben kurz vor Reiseantritt in so genannten ”Reiseunterlagen” zu über- senden. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich nach Vertragsabschluss dem Reisenden eine Reisebestätigung aushändigen. Sie muss Auskunft geben über: • notwendige Prospektangaben zum Reisepreis • Zahlungsmodalitäten • Merkmale der Reise (Transportmittel, Unterbringung, Verpflegung p.p). Damit erhält der Kunde weist nacheine Beweisurkunde, aus der sich die wesentlichen Vertragsabreden auch für den Fall ergeben, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenReisevertrag mündlich geschlossen worden sein sollte.

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Samples: www.starterzentrum-rlp.de

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung im Auftrag des Kunden das zeitlich befristete Nutzungsrecht im gewünschten Umfang vereinbarungsgemäß zu vermitteln. Falsch- und Zuweniglieferungen sind unverzüglich zu rügen. Gewährleistungsrechte wegen Software-Mängeln aus dem vermittelnden Lizenzvertrag bestehen nur gegenüber Star Finanz. Fehlermeldungen können über die Sparkasse an den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfenLizenzgeber übermittelt werden. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und Lizenzgeber von der Sparkasse kostenfrei durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers Lizenzgebers beseitigt. Sofern Fehler nicht telefonisch, per Fernwartung oder schriftlich analysiert und behoben werden können, wird die Sparkasse dem Kunden im Rahmen der Wartungskapazitäten der Sparkasse das Angebot unterbreiten, gesondert vergütungspflichtig den Fehler vor Ort zu beheben. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher nur Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht , für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungder Lizenzgeber Beseitigungsmöglichkeiten anbietet. Sie gewährleistet, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst dass Software-Wartungsarbeiten fachgerecht unter Berücksichtigung der Empfehlun- gen des Lizenzgebers durchgeführt werden, so ist der Fehler möglichst konkret . Gelingt es der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung die aufge- tretenen Mängel zu beseitigen, kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kannVertrag fristlos kündigen. Gemäß Für Schadensersatzansprüche gilt Nr. 4.3 8. Auftretende Mängel und Xxxxxx hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung unverzüglich nach Entdeckung dem Auftragnehmer zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istmelden. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung endet 180 Tage nach Abnahme der SoftwareArbeitsergebnisse. Sie erstreckt sich nicht auf Fehler oder sonstige Mängel, eines Updates die auf einem Abweichen von dem in der Leistungsbeschreibung des Programms angegebenen Einsatzbedingungen beruhen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Arbeitsergebnisse selbst ändert oder von WartungsleistungenDritten ändern lässt. Der Kunde ist verpflichtet, es sei dennder Sparkasse nachweisbare Unterlagen über Art und Auftreten von Ab- weichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung für den Ge- währleistungsanspruch ist die vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Kunden. Der Kunde hat keine Rechte bei Sachmängeln, wenn er die Software auf einer Soft- und/oder Hardwareumge- bung nutzt, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegennicht den im Bestellformular, nicht den in der Leistungsbeschreibung oder nicht den in den Voraussetzungen für die vertragsgegenständliche Software vorgesehenen Mindestvorausset- zungen entspricht.

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Samples: www.sparkasse-dieburg.de

Gewährleistung. Soweit Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Unterschiede und Merkmale sind stets zu beachten. Insbesondere sind die Sparkasse Lizenzrechte an biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf, der Verarbeitung und Verwendung, wie Vermietung zu berücksichtigen. Die Bandbreite natürlicher Färb- Struktur- und sonstiger Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- und Haftungsgrund dar. Ggf. hat der Auftraggeber fachmännischen Rat einzuholen. Für Mängel, die dem Kunden vermittelt hatbereits bei Vertragsschluss bekannt waren, richten sich Gewährleistungsansprüche wird keine Gewährleistung übernommen. Zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen hat der Auftraggeber die Lieferung unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, vertragsgemäße Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, haftet der Verkäufer nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgt, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Folgeschäden aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzNichtvorhandensein der Eigenschaften abzusichern. Die Sparkasse übernimmt Allein durch die Gewähr dafürBezugnahme auf die DIN oder UIC, Lizenz- wünsche EU-Normen wird deren Inhalt nicht zugesicherte Eigenschaft. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel HTR. unverzüglich schriftlich anzeigen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Kunden Liefergegenstandes. Andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. HTR entscheidet sich nach eigener Xxxx für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiteneine Nachbesserung oder eine Neulieferung. Von Ist der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Kunde, der einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, Verbraucher, so hat er zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder sonstige Werbemittel Ersatzlieferung erfolgen soll. HTR ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBverweigern, wenn dies ausdrücklich sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Führt auch eine mehrmalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Mängelbeseitigung, kann der Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden gesondert vereinbart wirdjedoch kein Rücktrittsrecht zu. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Daneben steht ihm kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ist der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenKäufer Kaufmann, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse verjähren Gewährleistungsansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Im Übrigen gelten die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegengesetzlichen Fristen.

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Samples: www.htr-paletten.de

Gewährleistung. Soweit Alle Informationen, die Sparkasse Lizenzrechte an als Teil der Appslinq-Services zugänglich sind, werden im Istzustand zur Verfügung gestellt. GEHC sichert zu, alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen unternommen zu haben, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit aller Informationen zu überprüfen. GEHC leistet jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit von beliebigen Informationen. Alle Entscheidungen aufgrund dieser Informationen liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden und der Kunde als medizinischer Fachspezialist soll eigenständige unabhängige Bewertungen in diesem Zusammenhang vornehmen. Entsprechend übernimmt GEHC keine Haftung (unbeschadet der Haftung für Schäden gemäß Abschnitt 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Haftungsbeschränkung“) für jegliche Entscheidung oder Bewertung in Bezug auf den Betrieb oder Bedienung der Geräte. Alle Informationen, die als Teil der Appslinq-Services zugänglich sind, werden im Istzustand bereitgestellt. GEHC sichert zu, dass es alle angemessenen Anstrengungen unternehmen wird, um die normale Funktionierung der Applinq-Services sicherzustellen. Im Hinblick auf den Stand der Informationstechnologien und die Beteiligung Dritter am Betrieb am Kundenstandort und deren Zugang dazu haftet GEHC allerdings nicht (unbeschadet der Haftung für Schäden gemäß Abschnitt 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Haftungsbeschränkung“) für jegliche Unterbrechung oder Abbruch der Verbindung, für jeglichen Zugang zu den Applinq-Services, für die Zugangsgeschwindigkeit oder Verlangsamung der Informationsübermittlung. GEHC übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Informationen oder Applinq-Services ununterbrochen und fehlerfrei stets zur Verfügung stehen werden, sowie dafür, dass Mängel/Fehler behoben werden. Darüber hinaus behält sich GEHC das Recht vor, die Bereitstellung der Services für die Zeit auszusetzen, die erforderlich ist, um die Wartungsarbeiten und Aktualisierung von Appslinq-Services durchzuführen. GEHC informiert den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBVorfeld über solche Aussetzungen, wenn dies praktisch möglich ist. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich mit dem Kunden gesondert anders vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei und unbeschadet der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht Haftung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungSchäden gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt 18 „Haftungsbeschränkung“), können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenwerden hiermit sämtliche Garantien, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen Bedingungen, Vertretungen, Rechte, Verpflichtungen, Haftungen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen andere Bestimmungen ausdrücklicher oder stillschweigender Natur und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kanngleich aus welchem Rechtsgrund in Bezug auf Appslinq-Services bis zum gesetzlich zulässigen Höchstumfang ausgeschlossen. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen.Anlage 6 Beschränkte Reparatur

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Samples: www.gehealthcare.de

Gewährleistung. Soweit Sofern vereinbart, sichert Inaxas AG für die Sparkasse Lizenzrechte an Dienstleistungen die Service Levels gemäss SLA zu. Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen. Inaxas AG kann jedoch keine Gewähr für die unterbruchs- und störungsfreie Funktion der Dienstleistungen oder für einen absoluten Schutz ihres Netzes vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Kunden lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er Inaxas AG über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten des entsprechenden Medienlieferanten gelten nicht als Störungen. Der Kunde prüft die Dienstleistung, bevor er sie produktiv einsetzt. Sofern im Dienstleistungsvertrag nicht anders vorgesehen, liegt die Verantwortung für die Sicherung von Daten beim Kunden. Der Kunde trifft Vorkehrungen für den Fall, dass die Dienstleistung ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäss angeboten wird, z.B. durch periodische Prüfungen, Störungsdiagnose, Ausweichverfahren, Datensicherung (business recovery). Der Kunde ist sich bewusst, dass nach Beendigung dieses Vertrages die Dienstleistung eingestellt wird. Inaxas AG sichert insbesondere nicht zu, dass die auf den Servern von Inaxas AG abgespeicherten Daten, Inhalte und/oder Informationen nach der Beendigung dieses Vertrages weiterhin abrufbar bleiben. Xxxxxx AG erklärt nach bestem Wissen, dass die Dienstleistungen keine Rechte Dritter verletzen. Behauptet eine dritte Partei gegenüber dem Kunden, dass das die Dienstleistung ein Patent oder Urheberrecht dieser dritten Partei verletzt, verteidigt Xxxxxx AG den Kunden vermittelt hatauf eigene Kosten gegen diesen Anspruch und zahlt sämtliche(n) Kosten, richten sich Gewährleistungsansprüche aus Schadenersatz und Anwaltsgebühren bis zu dem Lizenzverhältnis gegen letztendlich von einem Gericht auferlegten Betrag oder die in einem durch den Hersteller Star FinanzKunden genehmigten Vergleich enthalten sind, sofern der Kunde (i) Inaxas AG umgehend schriftlich per Einschreiben über den Anspruch informiert; und (ii) Inaxas AG die Kontrolle oder Mitwirkung bei der Verteidigung und etwaigen diesbezüglichen Vergleichsverhandlungen erlaubt. Wird ein solcher Anspruch von einer dritten Partei gestellt oder erscheint die Stellung eines solchen Anspruchs als wahrscheinlich, dann stimmt der Kunde zu, Inaxas AG zu gestatten, dem Kunden die weitere Nutzung der Dienstleistung zu ermöglichen oder diese zu modifizieren oder durch funktional mindestens äquivalente Dienstleistung zu ersetzen. Stellt Inaxas AG fest, dass keine dieser Alternativen billigerweise zur Verfügung steht, kann Inaxas AG die Dienstleistung einstellen. Inaxas AG stellt dem Kunden dann eine Gutschrift aus, die dem durch den Kunden für die nicht nutzbare Dienstleistung bezahlten Betrag entspricht. Ziff. 4.4 bis 4.6 beschreiben die gesamte Verpflichtung von Inaxas AG gegenüber dem Kunden in Bezug auf Ansprüche wegen Rechtsverletzungen gegenüber Dritten. Die Sparkasse übernimmt Garantiefrist für gekaufte Geräte beträgt 24 Monate ab Empfang. Die Garantie ist nur gültig und durchsetzbar in der Schweiz. Während der Garantiefrist werden mangelhafte Geräte (Herstellungs-, Konstruktions- und Materialfehler) nach alleiniger Xxxx von Inaxas AG repariert oder ersetzt. Für die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für Dauer der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenErsatzgerät. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Für reparierte oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB ersetzte Geräte gibt es keine verlängerte bzw. § 639 BGBerneuerte Garantiefrist. Ist ein Gerät nicht mehr reparier- und ersetzbar, wenn dies ausdrücklich wird dem Kunden ein gleichwertiges Nachfolgegerät ausgehändigt, wobei die Bestimmung des gleichwertigen Nachfolgegerätes Inaxas AG vorbehalten ist. Vorstehende Gewährleistungsansprüche entfallen bei Mängeln, die sich ergeben aus: unsachgemässem Gebrauch und Betrieb, der nicht den Spezifikationen des Produktes entspricht; nicht fachgerechter, unzureichender oder unsachgemässer Wartung; aus der Verwendung von Zubehör, Software etc., welche nicht vom Gerätehersteller selbst hergestellt oder von diesem zur Verwendung mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdGerät genehmigt wurden; unerlaubten Änderungen am Gerät (einschliesslich Änderung/ Entfernung von Seriennummern, Zusatzcodes etc.); Missbrauch, Fahrlässigkeit, Zufall oder Verlust; nicht genehmigter bzw. Die Sparkasse übernimmt die Gewährunsachgemässer Reparatur. Der vorstehende Gewährleistungsumfang ist abschliessend und ersetzt sämtliche gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Soweit gesetzlich zulässig, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung ist eine allfällige Haftung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfenInaxas AG ausgeschlossen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm Insbesondere haftet Inaxas AG nicht für indirekte Schäden sowie für Schäden, die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist am Liefergegenstand selbst entstanden sind (sog. Mangelfolgeschäden). Zur Geltendmachung der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 Garantie hat der Kunde bei das defekte Gerät in der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung Originalverpackung zusammen mit einer Beschreibung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installationan die von Inaxas AG bestimmte Adresse zu senden. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Diese Adresse wird dem Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenauf Anfrage durch Inaxas AG übermittelt.

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Samples: safephone.ch

Gewährleistung. Soweit Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, leistet die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt Firma POOLTEC in der Weise Gewähr, daß sie nach ihrer Xxxx alle diejenigen Teile oder Leistungen unentgeltlich entweder nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzdie innerhalb der gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist infolge eines vor Gefahrübergang liegenden und von der Firma POOLTEC zu vertretenden Umstandes unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Sparkasse übernimmt Feststellung solcher Mängel muß der Firma POOLTEC unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller der Firma POOLTEC angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren; andernfalls ist die Gewähr dafürFirma POOLTEC von der Mängelbeseitigung frei. Läßt die Firma POOLTEC eine ihnen gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, Lizenz- wünsche ohne den Mangel zu beseitigen, verweigern wir die Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder werden uns diese unmöglich, so hat der Besteller nach seiner Xxxx das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenVertrages zu verlangen. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm Gewährleistung und Haftung sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBdie Schäden ausgenommen, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewährauf natürlicher Abnutzung beruhen, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für sowie Schäden, die nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungGefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenübermäßiger Beanspruchung, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden sowie ungeeigneten Betriebsmittel auftreten. Durch vom Besteller oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von einem unbefugten Dritten vorgenommene Änderungen an SFirmund Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für daraus entstehende Folgen aufgehoben. Edelstahlprodukte aus V2A Stahl (1.4301) sind auf folgende Grenzwerte im Badewasser ausgelegt: max. 1.0 mg/ltr. Chlor oder entsprechend bei anderen Entkeimungsmitteln max. 150 mg/ltr. Chloridgehalt, ph-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseWert zwischen 7,0 und 7,8. Edelstahlprodukte aus V4A (1.4571) sind auf folgende Grenzwerte im Badewasser ausgelegt: max. 1,3 mg/ltr. Chlor oder entsprechend bei anderen Entkeimungsmittel max. 500 mg/ltr. Chloridgehalt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istph-Wert zwischen 6,8 und 8,2. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung Gewährleistungsfrist beträgt 12 für Warenlieferungen 6 Monate ab Auslieferung Gefahrübergang, ebenso für Lieferungen und/oder Montagen von Wasseraufbereitungsanlagen. Auf Glühbirnen und Scheinwerfer, sowie auf Meßelektroden für Meß-, Regel- und Dosiertechnik geben wir keine Gewährleistung. Es können zwischen Besteller und der SoftwareFirma POOLTEC die Vereinbarungen der VOB/B in Bezug auf das gelieferte Material als erweiterte Gewährleistung vereinbart werden. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen die Firma POOLTEC und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, eines Updates oder insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Wartungsleistungen, es sei dennSchäden, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegennicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in den Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften nicht. Sofern die Firma POOLTEC fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Firma POOLTEC beschränkt. Die Firma POOLTEC ist bereit, dem Besteller auf Verlangen Auskunft über die Deckungssumme zu geben.

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Samples: www.pooltec.de

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche Gewährleis- tungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche Lizenzwünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte ge- stellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung Garantieerklärung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden in bank- fachlichen Fragen bei der SFirm- SFirm-Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung Beseitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung Bereit- stellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen kei- nen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere insbe- sondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere insbesondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den Kunden eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag Vertrag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprü- che wegen eines Mangels können erst geltend gemacht machen werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen Gewährleistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ur- sächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenverschwie- gen.

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Samples: www.kskgg.de

Gewährleistung. Soweit Für die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche Rechte des Kunden für bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung der neu hergestellten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a, 445b), sofern nicht, z. B. im Rahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung, ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitengleichwertiger Ausgleich vereinbart wurde. Von Als Beschaffenheit der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Ware gilt grundsätzlich nur die vertragliche Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. In Datenblättern, Broschüren und anderem Werbe- und Informationsmaterial enthaltene Informationen und Daten dienen nur als Richtwerte und werden nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBverbindlicher Vertragsinhalt, wenn dies ATN dem ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdschriftlich zugestimmt hat. Die Sparkasse übernimmt die GewährBeschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben gelten nur dann als Garantien, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfenwenn sie schriftlich ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht Dasselbe gilt für die nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungÜbernahme eines Beschaffungsrisikos. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenkann ATN zunächst wählen, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die ob ATN Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistt. Ist die von ATN gewählte Art der Software Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. ATN ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat ATN die zur Installationgeschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Dabei Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache auf Verlangen von ATN nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn ATN ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet war; Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“) bleiben unberührt. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstattet ATN nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen ALB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann ATN vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt. Der Ort der Nacherfüllung ist der Sparkasse ATN-Geschäftssitz (Oppach, Bundesrepublik Deutschland). Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kun- den eine Kunden zu setzende angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. ATN haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu gewährenerfolgen. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtZeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so gilt diese als fehlgeschlagen ist ATN hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde kann die Vergütung herabsetzen ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von ATN für den Ver- trag fristlos kündigennicht bzw. Schadensersatzansprüche nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“). Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Xxxxxxxxxxx nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels können erst geltend gemacht werdenzu. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist ATN lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istder Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder Werden bei der Herstellung im Auftrag des Kunden dessen Konstruktionsunterlagen, Muster, Zeichnungen oder sonstige Angaben verwendet, so trägt der Kunde gegenüber Dritten die alleinige Verantwortung dafür, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Er trägt auch die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben und für die Eignung der hergestellten Ware für den vom ihm beabsichtigten Zweck. Werden vom Kunden oder von Dritten vorgenommene unsachgemäß Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasseoder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn, denn der Kunde weist nachkann nachweisen, dass die Änderung für den Mangel gerügte Störung nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates durch diese Änderungen oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenInstandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.

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Gewährleistung. Soweit Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Kaufgegenständen 12 Monate ab Übergabe. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Durch Inanspruchnahme der Gewährleistung verlängert sich die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungszeit weder für die Maschine noch für neu eingebaute Teile. Jegliche Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBerlöschen mit sofortiger Wirkung, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart Eingriffe an der Maschine durch nicht von TREYSSE autorisierte Personen oder Unternehmen vorgenommen werden. Der Käufer hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Woche nach der Inbetriebnahme, TREYSSE in Textform anzuzeigen. Dies gilt entsprechend, wenn ein Mangel während der Gewährleistungszeit erkennbar wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Kommt der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit Käufer dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel kann er erkennbare Mängel sodann nicht ursächlich istmehr rügen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf Überbeanspruchung, unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der SoftwareKaufsache, auf Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, oder auf das Unterlassen der erforderlichen Pflege und Wartung der Kaufsache zurückzuführen ist. Gewöhnlicher Verschleiß von Bestandteilen des Kaufgegenstands stellt keinen Mangel dar. Wegen durch TREYSSE zu vertretenden Mängeln der Kaufsache steht TREYSSE das Recht zur Reparatur oder nach seiner Xxxx zur Lieferung eines Updates Ersatzgegenstandes zu. Der Käufer muss dafür Sorge tragen, dass TREYSSE diese Maßnahmen ungehindert durchführen kann. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Der Käufer ist für die Schaffung und Erhaltung der bauseitigen technischen Voraussetzungen, für die Einholung und Aufrechterhaltung behördlicher Genehmigungen und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei dem Betrieb des Kaufgegenstands verantwortlich, ebenso für den Einsatz fachlich geschulten Personals. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Beruft sich der Käufer auf Zurückbehaltung von WartungsleistungenZahlungsraten, es sei dennist er auf Verlangen von TREYSSE verpflichtet, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenBeträge auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das nur beide Parteien gemeinsam verfügen können.

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Gewährleistung. Soweit Für die Sparkasse Lizenzrechte an Güte des verarbeiteten Materials, der Konstruktion und der Ausführung des gekauften Erzeugnisses leistet der Verkäufer dem ersten Abnehmer gegenüber bei neu hergestellten Pkw- Anhängern bis 3,5 t eine Gewährleistung auf die Dauer von 24 Monaten ab Gefahrenübergang. Bei gebrauchten Erzeugnissen, Ausstellungsfahrzeugen, Vorführfahrzeugen oder Schnäppchenmarktangeboten ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der Abnehmer ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Bei Verbrauchern als erstem Abnehmer gelten die gesetzlichen Reglungen. Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder eventuelle Transportschäden sind unverzüglich, spätestens bei Abholung der Ware oder bei Versand nach Empfang der Ware dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer zunächst nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zu Nachbesserung (max. 3 versuche) und/ oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, die zum Zweck der Mängelbeseitigung vom Verkäufer veranlassten erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die vom Verkäufer veranlassten Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Ersatzlieferung und die Ausbesserung wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den Kunden vermittelt hatursprünglichen Liefergegenstand. Technisch bedingt Änderungen der Konstruktion oder der Form, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von sowie Abweichungen in der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Farbe oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne Farbton stellen keine Mängel dar, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Mängelansprüche bestehen grundsätzlich nicht bei nur unerheblicher Abweichung von § 433 BGB bzw. § 639 BGBder vereinbarten Beschaffenheit, wenn dies ausdrücklich mit bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Nichtbeachtung von vorgeschriebenen Wartungsintervallen oder nicht eingehaltenen Serviceintervallen, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung; übermäßiger Beanspruchung ungeeigneter Betriebsmittel oder die Gewähraufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungnicht vorausgesetzt sind. Jedoch besteht die Gewährleistung nur bis zum Ende der Gewährleistungszeit für den ursprünglichen Gegenstand, können insbesondere Zahlungsvorgänge soweit nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdeneine gesetzliche Reglung eingreift. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen. Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Falle der schriftlichen Erklärung des Verkäufers und Bestätigung. Für Teile die der Verkäufer nicht selber hergestellt hat, so übernimmt dieser nur in der Form eine Gewährleistung, in welcher ihm selber vom Herstellerwerk dieser Teile Gewährleistung geleistet wird und vorrangig nur in Form der Abtretung solcher Ansprüche an den Käufer. Die vom Verkäufer übernommene Gewährleistung erlischt, wenn am gelieferten Gegenstand von eigner oder fremder Seite unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft dieser verändert worden ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder Schaden im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber ursächlichen Zusammenhang mit der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für vorgenommenen Instandsetzung oder Veränderung steht. Aus den Mangel nicht ursächlich istdaraus entstehenden Folgen bestehen ebenfalls keine Mängelansprüche. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung wird ferner ausgeschlossen, wenn eine Überschreitung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennFahrgestelltragfähigkeit festgestellt wird. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenauf fahrlässige und/ oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, werden von der Gewährleistung ausgeschlossen. Farbabweichungen von Lackierungen sowie Farbgebungen von Teile aller Art und Planenfarben sowie Digitaldrucke im technisch zulässigen und technisch bedingten Umfang stellen keine Mängel dar.

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Gewährleistung. Soweit Aufgrund der Vielzahl von in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienungskonstellationen kann die Sparkasse Lizenzrechte völlige Mängelfreiheit der Software, Hardware und Programmierungen niemals vollkommen gewährleistet werden. Der Kunde nimmt von diesem Umstand hiermit Kenntnis. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass durch regelmäßige, mindestens tägliche Datensicherung eine einfache Rekonstruktion etwa verloren gegangener Daten möglich ist. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Für die vereinbarte Beschaffenheit ist die Dokumentation maßgeblich; die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Funktions-/ Produktbeschreibung. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Ablieferung der Ware diese auf eventuelle offensichtliche Mängel zu untersuchen. Bei der Untersuchung festgestellte, offensichtliche Mängel sind MARCANT unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Mitgeteilte und reproduzierbare Mängel an von MARCANT entwickelten Programmierungen oder Softwareprodukten werden von MARCANT in angemessener Frist durch Übergabe und Installation einer neuen Version beseitigt. MARCANT ist im Rahmen der Nacherfüllung nicht zur Neulieferung bzw. –herstellung verpflichtet. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht MARCANT zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern, oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten. Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen, oder im Falle eines Werkvertrages Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Ware nach Lieferung/Leistung an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen an einen anderen Ort als den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche Sitz des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungenverbracht wurde, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenVerbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Kunden gezogene Nutzungen sind MARCANT vor Rückzahlung des Erwerbspreises zu erstatten. Insoweit steht MARCANT ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die gesetzlichen Fälle der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus der Lieferung/ Leistung von Hardware beträgt ein Jahr, soweit nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

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Samples: www.marcant.net

Gewährleistung. Soweit Der Verkäufer haftet für Mängel, die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatbei der Übergabe der Waren vorhanden sind, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzwRahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht Der Verkäufer leistet Gewähr für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Zeitpunkt der SparkasseÜbergabe vorhandenen äußerlich erkennbaren erheblichen Mängel, insbesondere bei erheblichen Abweichungen bezüglich Baumart, Sorte, Menge, Güteklasse, Durchmesser und Länge. Eine Haftung für äußerlich nicht erkennbare Fehler (z. B. Fremdkörper) ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nachVerkäufer handelte grobfahrlässig oder arglistig. Gewährleistungsansprüche bezüglich Ausformung, dass Sortierung und Qualität bei Holzverkäufen nach Meistgebot können nach Zuschlagserteilung nicht geltend gemacht werden. Sofern besondere Eigenschaften des Holzes zugesichert bzw. garantiert werden, greifen die Änderung gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkungen. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche für neue, bewegliche Kaufgegenstände beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre und bei Unternehmern ein Jahr. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche für gebrauchte, bewegliche Liefergegenstände beträgt bei Verbrauchern ein Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Übergabe (siehe Punkt B, Ziffer 5.7 dieser HVZB) des Holzes an den Mangel nicht ursächlich istKunden. Der Verkauf gebrauchter, beweglicher Liefergegenstände erfolgt gegenüber Unternehmern unter dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Verwendung durch den Käufer oder einen von dem Käufer beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß, Abnutzung und äußere Einflüsse sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate erlischt, wenn der Käufer die gelieferte Ware zweckentfremdet verändert, durch Dritte ändern lässt, unsachgemäß handhabt oder zweckentfremdet benutzt. Unbeschadet etwaiger Gewährleistungsansprüche sind offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Auslieferung Übergabe/Ablieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, Kaufsache gegenüber dem Verkäufer unter Angabe des beanstandeten Holzes und der behaupteten Mängel anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenrechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB bleiben hiervon unberührt. Transportschäden sind unbeschadet etwaiger Gewährleistungsansprüche unverzüglich anzuzeigen.

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Samples: www.forstbetriebsgemeinschaft-northeim.de

Gewährleistung. Soweit a) Hardware / Software Für Hard- und/oder Softwarelieferungen wird der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Mängeln ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Step Ahead die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt Pflichtverletzung zu vertreten hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzund sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Step Ahead beruhen. Einer Pflichtverletzung von Step Ahead steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Sparkasse übernimmt die Verjährungsfrist für alle weiteren Rechte aus gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen beträgt 1 Jahr. Die vorstehende Gewährleistungsfrist bezieht sich ausdrücklich auf den jeweils gelieferten Leistungsbestandteil und verlängert sich nicht für das Gesamtsystem. Im Übrigen leistet Step Ahead lediglich Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dass gelieferte Hard- und/oder Software zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer den gewöhnlichen oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungvorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern. Für Verschleiß und für Mängel, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst die durch unsachgemäßen Gebrauch sowie durch Nichtbeachtung der Hersteller-, Montage-, Installations- Bedienungsanweisungen und/oder einer Änderung der Systemumgebung verursacht werden, so ist leistet Step Ahead keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt weiterhin bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte. Step Ahead weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Fehler möglichst konkret Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, übernimmt Step Ahead keine Gewährleistung dafür, dass die Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kannbeim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Gemäß Nr. 4.3 Mängel hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenschriftlich und so detailliert wie möglich anzuzeigen. Die Nacherfüllung erfolgt Step Ahead steht es nach eigener Xxxx frei, Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) Nachbesserung oder Neulieferung der Software zur InstallationErsatzlieferung zu leisten. Dabei werden die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden Kosten (insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) von Step Ahead übernommen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennberechtigt, die Sparkasse habe Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrage zu verlangen. Korrektur inkonsistenter Daten, bei dem ein reproduzierbares Vorgehen beschrieben wird, mit dem die Inkonsistenz auf einen Mangel arglistig verschwiegen.Standard-Referenzsystem reproduzierbar erstellt werden können, fällt in die Gewährleistung sonstige inkonsistente Daten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen

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Samples: www.stepahead.de

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte QFS ist verpflichtet, Xxxxxx an QF-Test nach Mitteilung durch den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzLizenznehmer innerhalb angemessener Zeit zu beheben. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Es steht im Sinne Ermessen von § 433 BGB bzw. § 639 BGBQFS, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist fehlerhaften Produkten den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigenbeheben oder ein fehlerfreies Produkt nachzuliefern. QFS ist berechtigt, wie einen eventuellen Fehler zu umgehen, wenn der Fehler vermieden selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes nur unerheblich beeinträchtigt wird und dies für den Lizenznehmer zumutbar ist. Gelingt die Fehlerbehebung nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch nach einer weiteren, vom Lizenznehmer angemessen gesetzten Nachfrist fehl oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den verzichtet QFS schriftlich auf eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtFehlerbehebung, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann stehen dem Lizenznehmern die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigenweiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach folgenden Maßgaben zu. Schadensersatzansprüche Eine Kündigung des Lizenznehmers wegen eines Mangels können Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst geltend gemacht werdenzulässig, wenn die Nacherfüllung QFS ausrei- chende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt NrDie Gewährleistungsrechte des Lizenznehmers sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne vorherige schriftliche Zustimmung von QFS Änderungen und/oder Reparaturversuche vornimmt oder vornehmen lässt. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseDer Lizenznehmer ist berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nachdarzulegen und nachzu- weisen, dass die Änderung für den Mangel Änderungen und/oder Reparaturversuche in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen und Analyse wie Behebung des Fehlers nicht ursächlich wesentlich erschweren. Der Gewährleistungsausschluss besteht nicht, sofern der Lizenz- nehmer zu Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung seines Selbstbeseitigungsrechts, berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Der Lizenznehmer wird QFS bei der SoftwareFehlerfeststellung und Mängel- beseitigung unterstützen, eines Updates oder auf Wunsch von WartungsleistungenQFS Hilfsinformationen erstellen bzw. ausdrucken sowie durch Gewährung eventueller weiterer Informationen die Fehleranalyse und Behebungsarbeiten unterstützen sowie Einsicht in die Unterlagen, es sei dennaus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben, unverzüglich gewähren. Eine verschuldensunabhängige Haftung von QFS nach § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB wegen Mängeln, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenbereits zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

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Samples: www.qfs.de

Gewährleistung. Soweit Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Sparkasse Lizenzrechte Leistungen bei vertragsgemäßer Nutzung den Vorgaben entsprechen, und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre vertragsgemäße Nutzung aufheben oder erheblich mindern. Im Falle von Betriebsleistungen stellt der Auftragnehmer seine Leistungen möglichst unterbrechungsfrei zur Verfügung. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Erreichbarkeit seiner Leistungen nach entsprechender Vorankündigung kurzfristig einzuschränken, z.B. um Wartungsarbeiten am System durchzuführen. Diese Unterbrechungen gelten nicht als Mangel. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die Betriebsbereit- schaft so schnell wie möglich wieder herzustellen. Für Mängel leistet der Auftragnehmer nur soweit Gewähr, als sie tatsächlich vom Auftragnehmer verursacht wurden. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr beginnend mit der erfolgreichen (Teil-)Abnahme. Im Falle von Betriebs- und Wartungsleistungen leistet der Auftragnehmer Gewähr gemäß § 1096 ABGB in analoger Anwendung. Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung unter Angabe der für die Mängelbehebung zweckdienlichen Informationen schriftlich beim kaufmännischen Ansprechpartner des Auftragnehmers zu rügen, da ansonsten jegliche Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers entfällt. Diese Rügepflicht gilt auch für allfällige Unterbrechungen der Betriebsbereitschaft bzw. der Datenverfügbarkeit. Voraussetzung jeglicher Gewährleistung ist, dass der Mangel reproduzierbar ist. Der Auftragnehmer wird während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel nach Aufforderung durch den Auftraggeber binnen angemessener Frist gemäß § 932 ABGB beheben. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers sind die erforderlichen Hilfskräfte seitens des Auftraggebers bzw. Betriebsmittel unentgeltlich beizustellen. Die im Rahmen einer Reparatur oder Wartung ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Montage, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse, unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verseuchung mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installationsanweisungen), Hardware- bzw. Betriebssystemfehlern sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers der Auftraggeber selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzKomponenten Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde Der Auftragnehmer kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdenseines Aufwandes verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen soweit er aufgrund einer Fehlermeldung des Auftraggebers tätig geworden ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, ohne dass die Änderung für den tatsächlich ein Mangel nicht ursächlich istvorliegt. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenhier festgelegten Gewährleistungsansprüche sind abschließend.

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Samples: www.brz.gv.at

Gewährleistung. Soweit Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Installation. Reparaturen und Ersatzlief erungen v erlängern die Sparkasse Lizenzrechte Gewährleistungsfrist nicht. Mängelrügen müssen unverzüglich und schriftlich unter Beifügung des Lief erscheins erfolgen. Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach Ablief erung an den Kunden vermittelt hatoder an einen von ihm bestimmten Dritten sorgf ältig zu untersuchen. Sollte trotz aller auf gewendeter Sorgf alt die gelief erte Ware einen Mangel auf weisen, richten der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs v orlag, so werden wir die Ware, v orbehaltlich f ristgerechter Mängelrüge, nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder Ersatzware lief ern. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherf üllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kauf preis angemessen mindern. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde nach Maßgabe der Zif fer 9. dieses Vertrages Schadensersatz v erlangen. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Im Fall der Nacherf üllung sind wir v erpflichtet, alle zum Zweck der Nacherf üllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- , Wege-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich Gewährleistungsansprüche aus diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzErfüllungsort v erbracht wurde. Die Sparkasse übernimmt Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung v on der v ereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Beeinträchtigung der Brauchbarkeit nach Ablauf angegebener Haltbarkeitsdaten, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die Gewähr dafürnach Gef ahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer übermäßiger Beanspruchungen, ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBauf grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenv orausgesetzt sind. Werden v om Kunden oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen v orgenommen, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen bestehen für diese und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegendaraus entstehenden Folgen ebenf alls keine Mängelansprüche.

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Samples: www.agfa.com

Gewährleistung. Soweit Die Sawacom oHG gewährleistet die Sparkasse Lizenzrechte an Erstellung von Konvertierungsdaten, die die Ursprungsdaten möglichst nahe durch scannen, digitalisieren oder konvertieren abbilden. Je nach Auftragserteilung kommt das entsprechende Verfahren zur Anwendung. Eine vollständige Konvertierung wird nicht gewährleistet. Es ist nicht auszuschließen, dass Abweichungen in den Kunden vermittelt hatKonvertierungsdaten von den Ursprungsdaten auftreten, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzdie technisch nicht ausgeschlossen werden können. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafürSawacom oHG sichert nicht zu, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitendass alle Details eines gescannten Dokumentes oder Planes in einer sichtbar gemachten Datei oder auf einem Ausdruck der Datei einwandfrei erkennbar sind. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Angaben im Sinne von § 433 BGB bzwHandbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. § 639 BGBJegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat sobald der Kunde bei beginnt, die Pläne, Dokumente oder die von der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt Sawacom oHG gelieferten Dateien zu bearbeiten oder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseDritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die angezeigten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung für den Mangel nicht ursächlich isterschwert wird. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Dateien unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen seit Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel schließen jeden Gewährleistungsanspruch aus. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Bei Mangelhaftigkeit der Leistung der Sawacom oHG und rechtzeitiger Anzeige des Mangels ist die Sawacom oHG wahlweise dazu berechtigt fehlerhafte Dateien auszubessern oder neu zu erstellen. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und Mitteilung, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf der Frist ablehne, zur Wandelung oder Minderung berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung inhaltliche Prüfung der Softwaregelieferten Dateien und/oder Ausdrucke vor der weiteren Verwendung in seinen Konstruktionen, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, Planungen und Projekten fällt ausschließlich in die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenVerantwortung des Kunden.

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Samples: www.sawacom.com

Gewährleistung. Soweit Beim Kauf von Verbrauchsgütern tritt gegenüber privaten Verbrauchern eine 2-jährige, gegenüber gewerblichen Abnehmern eine 1-jährige Gewährleitungsfrist in Kraft. Beim Kauf gebrauchter Produkte beträgt die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatGewährleistungsfrist für private Abnehmer 1 Jahr, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzbei gewerblichen Abnehmern ist diese Gewährleistung ausgeschlossen. Nachweislich fehlerhafte Ware oder Teile sowie etwaige Mängel werden im Rahmen der Sachmangel- Haftung repariert oder ersetzt. Der Käufer kann wählen, ob er einer Reparatur oder Mangelbeseitigung zustimmt oder die Lieferung eines neuen, mangelfreien Artikels verlangt. Bei Fehlschlag von Reparatur oder Mängelbeseitigung besteht Anspruch auf Minderung oder Ersatz. Die Sparkasse übernimmt Gewährleistungsfrist für Handwerksarbeiten beträgt laut VOB zwei Jahre ab Rechnungsdatum, für baubezogene Leistungen 5 Jahre. Die Feststellung von Mängeln, für die wir Gewähr dafürleisten sollen, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB ist uns unverzüglich nach Auftreten bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdErkennbarkeit schriftlich mitzuteilen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfenRückwirkung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Mitgeteilte Fehler Alle sonstigen Schadensersatzansprüche an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasseuns s ind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein zwingender gesetzlicher Anspruch besteht. Fremde Einwirkungen entbinden Fa. Klug von jeglicher Gewährleistung. Jegliche Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung und wenn von dritter Seite ohne unsere Zustimmung, Manipulationen oder Änderungen vorgenommen worden sind bzw. Schäden durch Umstände eingetreten sind, die der Kunde weist nachBesteller mit zu vertreten hat. Dies gilt ebenso für Beschädigung oder Entfernung von angebrachten Plomben. Fa. Klug gewährleistet jedoch nicht, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istüberlassene Software stets unterbrechungsfrei, fehlerfrei und sicher läuft. Die Fehler im Sinne der Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennSoftware liegt. Kein Fehler ist daher eine Funktionsbeeinträchtigung, die Sparkasse habe aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, schadhaften Daten etc. resultiert. Xx. Xxxx weist darauf hin, dass schon geringfügige Änderungen der Software zu erheblichen, nicht vorhersehbaren Störungen im Ablauf des betreffenden Programmes und anderer Programme führen können. Der Vertragspartner wird deshalb nachdrücklich vor eigenmächtigen Veränderungen der Programme gewarnt, er trägt das Risiko allein. normaler Verschleiß und übermäßige Beanspruchung begründen keine Mängelansprüche. Sollten bei Installationen im vorhandenen Leitungsnetz Mängel auffallen, werden diese nach Absprache durch einen Mangel arglistig verschwiegenElektromeister behoben. Evtl. Kosten durch Wartezeiten und Montage- bzw. Materialkosten des Elektrikers gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Für Installationen am Stromnetz des Nutzers muss das Stromnetz freigeschaltet werden können. Unter Spannung kann nicht montiert werden. Sollten bauseitige Verkabelungen nicht den Anforderungen entsprechen, so muss bauseits nachgebessert oder auf Kostennachweis verändert werden.

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Samples: www.sicherheitstechnik-klug.de

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat1. Bei begründeten Beanstandungen hinsichtlich der Menge und/oder Qualität sind wir – unbeschadet unserer etwaigen Schadenersatzpflicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften – nur zur Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet. Schlagen diese Maß- nahmen fehl, richten sich Gewährleistungsansprüche aus hat der Käufer das Recht, nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Offensichtliche Mängel müssen uns gegenüber – unbeschadet kürze- rer Rückfristen gegenüber dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzTransporteur – unverzüglich nach Fest- stellung der Mängel, spätestens 4 Tage nach Anlieferung, schriftlich geltend gemacht werden. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenNach Möglichkeit ist uns eine Probe von mind. Von 1 kg (bei Treib- und Brennstoffen: 5 Liter) der Sparkasse gelieferten – und noch unveränderten und unvermischten – Ware zur Nachprüfung zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung stellen. In jedem Fall trägt der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzwKäufer die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so Uns ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit Gelegenheit zu geben, die Probe selbst zu ziehen bzw. uns von der ordnungs- gemäßen Durchführung der Probeentnahme gemäß den einschlägigen Normen zu überzeugen. Versteckte Mängel hat uns der Käufer spätestens innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenvon 8 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Software zur InstallationÜbergabe der Ware. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewährenEtwaige Rügeobliegenheiten gem. Hat § 377 HGB bleiben unberührt. Ist die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder Beanstandung auf mangelhaften Transport im Auftrag des Kunden von Käufers zurückzuführen, hat der Käufer die verkehrserforderlichen Formalitäten einschließlich einer Beweissicherung gegenüber dem Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse(z.B. Spediteur, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istFrachtführer) auf seine Kosten wahrzunehmen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenVerhand- lungen zwischen dem Käufer und uns stellen kein Präjudiz hinsichtlich etwaiger versäumter Rügefristen des Käufers dar.

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Samples: www.montana-schmierstoffe.de

Gewährleistung. Soweit Der Anbieter gewährleistet dem Kunden während der Dauer des Vertrages, dass die Sparkasse Lizenzrechte Lösungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Sollte eine negative Ab- weichung von den vereinbarten Spezifikationen vorliegen, liegt ein Mangel vor. Keine Mängel sind Erscheinungen, die von nicht bestimmungsgemässer oder falscher Verwendung der Lösungen, (Mit-)Verschulden des Kunden, Stromausfall, ungeeigneter Systemumgebung, Verbindungs-störungen, Ausfall von Telekommunikationsanbietern, unerlaubten Modifikationen der Lösungen oder Zweckentfremdung oder anderen, nicht in den Lösungen begründeten Fehlern herrühren. Für allfällige im Zusammenhang mit den Lösungen verbundene und vom Anbieter vertriebene Hardware gewährleistet der Anbieter höchstens im Umfang der be- stehenden Herstellergarantien, sofern diese an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus weitergegeben werden können. Mängel sind dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Anbieter umgehend nach Entdeckung schriftlich und im Sinne von § 433 BGB Einschreiben mitzuteilen. Bei verspäteter Rüge gilt der Mangel vom Kunden als genehmigt. Rechtzeitig und innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügte Mängel werden vom Anbieter innert angemessener Frist nach- gebessert bzw. § 639 BGBbeseitigt. Der Anbieter kann Mängel wahlweise durch Instandstellung, wenn dies Geltendmachung allfälliger Hersteller- und Zulieferergarantien, Lieferung eines gleich- wertigen Ersatzes oder Umgehungslösungen (bspw. Unter- drückung eines Mangels) beseitigen. Weitere Gewähr- leistungsrechte des Kunden, so namentlich Schadenersatz- ansprüche und Minderungsansprüche, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Schliesst der Kunde neben dem schriftlichen Nutzungsvertrag mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die GewährAnbieter auch einen Wartungs-, per Hotline Service- oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit ähnlichen Vertrag mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenAnbieter, so ist leistet der Fehler möglichst konkret Anbieter in Abweichung der Sparkasse mitzuteilen vorstehenden Bestimmungen unter dem vorliegenden Vertrag keinerlei Gewährleistung, soweit und der Sparkasse sofern die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden Behebung von gewährleistungs- pflichtigen Mängeln im vorstehenden Sinne sinngemäss vom separaten Wartungs- Service- oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen anderweitigen Vertrag abgedeckt ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Dem Kunden oder ist bewusst, dass internetbasierte Applikationen nur unter Einbindung von Dienstleistungen und Produkten Dritter funktionieren (Internet-Provider, Hard- und Software-infrastruktur des Kunden, Leitungsnetzbetreiber, etc.), die nicht im Auftrag Einflussbereich des Kunden Anbieters liegen. Darüber hinaus sind Softwareprodukte und Internetapplikation von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Natur aus nie fehlerfrei, sondern können nur nach und nach perfektioniert werden. Der Anbieter schliesst deshalb jegliche Gewährleistung für eine dauerhafte Verfügbarkeit der SparkasseLösungen aus und garantiert keine minimalen Verfügbarkeitszeiten. Gleichzeitig bemüht sich der Anbieter im Störungsfall nach besten Kräften, es sei dennalles wirtschaftlich Zumutbare zu tun, um die Verfügbarkeit der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenLösungen baldmöglichst wiederherzustellen.

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Samples: instasolution.ch

Gewährleistung. Soweit NETCOR weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu er- stellen. NETCOR übernimmt für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr Gewährleistung dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse dass die vertragsgegenständliche Software hinsichtlich ihrer Funktions- weise im Sinne Wesentlichen der Beschreibung entspricht. Bei Einsatz von § 433 BGB bzw. § 639 BGBFremdsoftware gilt jedoch nur die Gewährleistungsfrist des Herstellers, wenn dies diese kürzer ist als zwölf Monate. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn die- se ausdrücklich mit dem Kunden gesondert und in Schriftform vereinbart wirdwurde. Die Sparkasse übernimmt Der Kunde wird die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei vertragsgegenständliche Software unmittelbar nach der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen Lieferung untersuchen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfenoffensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Mitgeteilte Xxxxx ein Fehler an in der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenauf, so ist der Fehler möglichst konkret Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich zu melden. Im Rahmen der Sparkasse mitzuteilen schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen Fehlermel- dungen) möglich und Wege aufzuzeigen, wie ein Bedienungsfehler (z.B. durch Angabe der Fehler vermieden oder umgangen Arbeitsschritte) ausgeschlossen werden kann. Gemäß NrErweist sich die Mängelrüge als berechtigt, leistet NETCOR binnen angemes- xxxxx Xxxxx Nacherfüllung. 4.3 hat Der Kunde teilt NETCOR mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lie- ferung einer neuen, mangelfreien Ware - er wünscht. NETCOR ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung, z.B. durch Updates oder Patches, keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. NETCOR kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unver- hältnismäßigen Kosten durchführbar ist. NETCOR ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Pro- blems führt. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen NETCOR zwei Versuche zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Mangelbeseitigung kann der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) vom Vertrag zurücktreten oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigenmindern. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istweitere Ver- suche dem Kunden nicht zuzumuten sind. Für Schadenersatzansprüche gilt NrDer Rücktritt we- gen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei dennTritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktuali- sierten Treibers ist, so räumt der Kunde weist nachNETCOR das Recht ein, einen funktionalen Treiber binnen 14 Tagen ab entsprechender Mitteilung nachzuliefern. NETCOR übernimmt keine Gewähr- leistung dafür, dass die Änderung für den Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet, so- fern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Hat der Kunde NETCOR wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel nicht ursächlich istzur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme NETCORs grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen NETCOR entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen am EDV-System eine Überprüfung daraufhin durchzuführen, ob die Funktionsfä- higkeit der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenDatensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten.

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Samples: www.netcor.de

Gewährleistung. Soweit sector27 GmbH stellt die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt Hardware nicht selbst her, sondern liefert die Hardware von Fremdherstellern. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und solche Mängel, falls er sie festgestellt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen ebenfalls unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB). Erkennt der Kunde später einen Mangel, ist er dazu verpflichtet, den Hersteller Star FinanzMangel innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung zu rügen, andernfalls verliert der Kunde erneut alle Rechte wegen dieses Mangels. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBDies gilt nicht, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenVerbraucher ist. Die Nacherfüllung erfolgt sector27 GmbH ist dazu berechtigt, gemeldete Fehler zunächst nach ihrer Wahl nachzubessern oder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installationeines Gerätes zu beheben. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse Schlägt die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtfehl, so gilt diese als fehlgeschlagen stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz zu. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Übergang der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder Gefahr auf den Ver- trag fristlos kündigenKunden. Schadensersatzansprüche Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdenMängeln zu, wenn er die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden Produkte verändert hat, durch Dritte verändern ließ oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkassemit anderen aus den gegebenen Produkten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Werden Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen seitens der sector27 GmbH in diesen Fällen wesentlich erhöht, hat der Kunde den entsprechenden Mehraufwand zu vergüten. Ansprüche wegen Mängeln der Produkte verjähren, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit oder um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt, in einem Jahr nach Lieferung. Stellt sich heraus, dass eine Mängelrüge unberechtigt war, kann sector27 GmbH den ihr entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat. Das Recht zum Rücktritt und ein Anspruch auf Schadensersatz anstelle der gesamten Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln. Im Fall des berechtigten Rücktritts des Kunden ist sector27 GmbH dazu berechtigt, die Änderung angemessene Entschädigung für den Mangel nicht ursächlich die durch die kundenbezogene Nutzung der Produkte bis zur Rückabwicklung zu verlangen. Diese Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit ermittelt, wobei ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung aufgrund des Mangels, der zum Rücktritt geführt hat, vorgesehen ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe Hat sector27 GmbH einen Mangel arglistig verschwiegenverschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.

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Samples: www.sector27.de

Gewährleistung. Soweit SIEDLER ALARM GMBH leistet grundsätzlich Gewähr nach Kaufvertragsrecht (Art. 184ff. OR) Die von SIEDLER ALARM GMBH gelieferten Produkte werden nach den anerkannten Regeln der Tech- nik hergestellt und geprüft, weshalb Unzulänglichkeiten (Schäden, Fehler etc.), die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer ihren Wert oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline ihre Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungvorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, können insbesondere Zahlungsvorgänge grundsätzlich nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenvorkommen sollten. Weil Ausnahmen nicht ausgeschlossen werden können, so ist muss der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen Besteller, Auftraggeber oder Käufer im eigenen Interesse eine den betrieblichen Erfordernissen angepasste Eingangsprüfung durchführen. Besondere Prüfungen durch SIEDLER ALARM GMBH erfolgen nur, soweit dies ausdrücklich und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen schriftlich vertraglich vereinbart worden ist. Für Schadenersatzansprüche gilt NrDer Besteller, Auftraggeber oder Käufer muss seinen Mängelrügen jeweils eine Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins beilegen. 7Ohne Vorweisung dieser Dokumente ist SIEDLER ALARM GMBH nicht verpflichtet, irgendwelche Gewährleistungshandlungen vorzunehmen. Vom Kunden SIEDLER ALARM GMBH ist berechtigt, die als mangelhaft gerügten Produkte umgehend zu prüfen. Soweit Mängel vorliegen, ist SIEDLER ALARM GMBH berechtigt, innert nützlicher Frist nach erfolgter Rüge auf eigene Kosten nach ihrer Xxxx entweder mängelfreie Produkte Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Produkte nachzuliefern oder die mangelhaften Produkte nachzubessern. Danach stehen dem Besteller, Auftraggeber oder Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Eine Gewährleistung ist unter anderem ausgeschlossen bei Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden Schlag- oder Sturzschäden, natürlicher Abnutzung, Softwareproblemen, Fehlmanipulationen, Be- schädigungen durch Einwirkung von aussen, widerrechtlichen Manipulationen (inklusive Cyberkrimi- nalität) sowie bei Modifikation des Produktes durch den Besteller, Auftraggeber oder Käufer selber oder durch Dritte. Ausgeschlossen von der Gewährleistung ist zudem der übliche Verschleiss von Verschleissteilen wie Batterien, Akkus und Gehäuseteilen. Weitergehende Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen der Produktehersteller gelten nur ge- genüber dem Hersteller und nicht im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenVertragsverhältnis zu SIEDLER ALARM GMBH.

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Samples: www.siedleralarm.ch

Gewährleistung. Soweit (a) Das Folgende gilt an Stelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen und Bedingungen, einschließlich jener bezüglich zufriedenstellender Qualität und Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck. (b) Sofern nicht ausdrücklich hierin anderweitig geregelt, gewährleistet LSG, dass von ihr hergestellte Produkte in allen wesentlichen Punkten frei von Material- und Verarbeitungsmängeln sind und dass sie den anwendbaren Spezifikationen und/oder Zeichnungen entsprechen. LSG kann, ohne den Käufer zu benachrichtigen, Änderungen an Produkten vornehmen, die Sparkasse Lizenzrechte an deren Form, Passform und Funktion nicht verändern und für den Kunden vermittelt hatKäufer zumutbar sind. Ab Lieferung der Ware beim Käufer läuft die Gewährleistungsfrist für den auf der Vorderseite genannten Zeitraum oder, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzwenn keiner genannt ist, für 12 Monate. (c) An LSG zurückgesandte mangelhafte Produkte, werden, nach Xxxx von LSG, repariert oder ersetzt und auf Kosten von LSG mit der günstigsten Versandart zurückgesandt. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenKosten der Versendung an LSG trägt der Käufer. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse LSG trägt soweit nicht schriftlich anders vereinbart keine weiteren Kosten im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich Zusammenhang mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdAustausch von Produkten wie Aus- oder Einbaukosten. Die Sparkasse übernimmt Gelingt LSG die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht Nacherfüllung nicht innerhalb einer vom Käufer zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdensetzenden angemessenen Frist, so ist der Fehler möglichst konkret Käufer zur Rückgabe der Sparkasse mitzuteilen betreffenden Waren und Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich 20 % jährlicher Wertminderung ab Lieferdatum berechtigt. Das Vorstehende stellt die abschließenden Rechte des Käufers bei Mängeln dar. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur nach Maßgabe der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken11. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserungd) Produkte, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht ohne zuvor von LSG erlangte Autorisierungsnummer zurück gesandt werden, werden nicht zurückgenommen. (e) Verschleißprodukte oder Verbrauchsprodukte werden wegen Verschleiß oder Verbrauch nicht als mangelhaft angesehen. Es bestehen keine Gewährleistungsansprüche, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden der Mangel oder Schaden, durch oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Zusammenhang mit der Sparkasse, es sei dennInstallation, der Kunde weist nachKombination mit anderen Teilen und/oder Produkten, der Veränderung oder der Reparatur von Produkten von anderen als LSG verursacht wurde oder aus Handlungen, Unterlassungen, unsachgemäßem Gebrauch oder Fahrlässigkeit des Käufers resultiert. (f) Für reparierte oder ersetzte Produkte gilt die Gewährleistung für den Rest der nicht genutzten Gewährleistungsdauer oder für 90 Tage ab Versendung, je nachdem welcher Zeitraum länger ist. (g) Versuchsprodukte (die durch den Buchstaben „X“ oder „E“ am Anfang der Teilenummer bezeichnet sein können) oder nicht freigegebene oder Beta-Software sind Muster- bzw. vorproduktionelle Teile, die noch alle Phasen des Release-Tests durchlaufen müssen; diese Produkte werden verkauft "in der vorliegenden Form" unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. (h) Es liegt in der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass die Änderung Produkte für die Anwendung, in der sie benutzt werden, geeignet sind. (i) Software, sofern sie auf der Vorderseite genannt und/oder in auf der Vorderseite genannten und unter der Gewährleistung von LSG stehenden Produkten benutzt wird, wird auf einem Medium geliefert, das bei normaler Nutzung für den Mangel nicht ursächlich Gewährleistungszeitraum der Hardware und/oder des Systems frei von Material- oder Verarbeitungsmängeln ist. Die Bei Mängeln der Software stehen dem Kunden während dieses Zeitraums die Rechte gemäß Nr. 10 C zu. (j) Sofern Hardware und/oder ein System durch LSG installiert wird, gilt für diese Installation die Gewährleistung beträgt für mangelhafte Verarbeitung für denselben Zeitraum wie für die installierten Artikel (soweit einschlägig). Während dieses gleichzeitig laufenden Zeitraums wird LSG unentgeltlich Installationleistungen, die sie für fehlerhaft hält, nachbessern. (k) Diese Gewährleistungen gelten nur zugunsten des Käufers und sind nicht abtret- oder übertragbar 10. WARRANTY. (a) The following is in lieu of all other warranties and conditions, express or implied including those of satisfactory quality and fitness for particular purpose. (b) Except as otherwise expressly provided herein, LSG warrants goods of its manufacture in all material respects to be free of defective materials and faulty workmanship and as conforming to applicable specifications and/or drawings. LSG may, without notice to Buyer, incorporate changes to goods that do not alter form, fit, or function and are reasonably acceptably to Buyer. Commencing with delivery LSG's warranty shall run for the period specified on the face hereof or, if none be mentioned, 12 Monate ab Auslieferung der months. (c) Non-complying goods returned to LSG will be repaired or replaced, at LSG’s option, and return-shipped lowest cost, transportation prepaid. The costs of transportation to LSG have to be borne by Xxxxx. Unless otherwise agreed in writing LSG shall not be responsible for any other costs in connections with the exchange of goods such as installation. In the event LSG fails to repair or replace the non-complying good within a reasonable time limit set by Buyer, LSG shall accept the return of such goods and refund the purchase price less 20% annual depreciation from shipment date. The foregoing states Xxxxx’x exclusive remedy in case of defects. Xxxxx is only entitled to claim damages subject to section 11. (d) No goods will be accepted for return without an authorization number obtained in advance of shipment to LSG. (e) Goods subject to wear and tear or burnout through usage shall not be deemed defective because of such wear and tear or burnout. No warranty shall apply if the defect or damage was caused by or related to installation, combination with other parts and/or products, modification to or repair of any goods other than by LSG, or resulted from Buyer’s acts, omissions, misuse, or negligence. (f) Repaired or replaced goods shall be warranted for the remainder of the unused warranty term or for 90 days from shipment, whichever is longer. (g) Experimental goods (which may be designated by the letter "X" or "E" beginning their part number identification) or unreleased or beta software are prototype, pre- production items that have yet to complete all phases of release testing; these goods are sold "AS IS" WITH NO WARRANTY. (h) It is Buyer’s responsibility to ensure that the Goods are fit for the application in which they are used. (i) Software, eines Updates oder von Wartungsleistungenif listed on the face hereof and/or used within goods listed on the face hereof and warranted by LSG, es sei dennwill be furnished on a medium that’s free of defect in materials or workmanship under normal use for so long as the hardware and/or system is under warranty. During this period, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenXxxxx has the rights listed in section 10 C with regard to any defects of the software. (j) Where hardware and/or a system is installed by LSG, such installation is warranted against faulty workmanship for the same period (if any) as applies to the installed items. During this concurrently running period, LSG will correct without charge any workmanship it finds to be faulty. (k) These warranties are for the benefit of the Buyer only and are not assignable or transferable.

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Samples: www.citytech.com

Gewährleistung. Soweit Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Abweichungen von technischen ÖNORMEN oder dem Stand der Technik berechtigen den Auftraggeber keinesfalls zu einem Anspruch, wenn eine ausreichende Funktionalität des Werkes gegeben ist. Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Xxxx von PULPMEDIA zu. Durch die Sparkasse Lizenzrechte an Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzvon der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen. Die Sparkasse übernimmt Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Gewähr dafürHälfte ist ausgeschlossen. PULPMEDIA verfügt über eine spezielle Haftpflichtversicherung. Der Auftraggeber hat sein Risiko selbst zu bewerten. Eine Höherversicherung kann auf Kosten des Auftraggebers vereinbart werden. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, Lizenz- wünsche insbesondere Regressansprüche, des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenAuftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht entweder auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen und von der Haftpflichtversicherung von PULPMEDIA gedeckt sind oder ansonsten nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PULPMEDIA beruhen. Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm diesem Haftungsausschluss sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne Ansprüche aufgrund von § 433 BGB bzwPersonenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet. Die Sparkasse übernimmt Jene Dritten, welche die Gewährvereinbarten Fremdleistungen erbringen, per Hotline oder Fernwartung den Kunden sind keine Erfüllungsgehilfen von PULPMEDIA, nicht bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen Verfolgung der Interessen von PULPMEDIA tätig und gegebenenfalls bei der Ermittlung damit auch nicht in den Risikobereich von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfenPULPMEDIA einbezogen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungfachgerechten Beauftragung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenKoordinierung und Bearbeitung derselben, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen somit jegliche verschuldensabhängige Haftung von PULPMEDIA zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und der Sparkasse jegliche verschuldensunabhängige Haftung von PULPMEDIA ausgeschlossen. Werden die Möglichkeit zu gebenFremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von PULPMEDIA ausgeschlossen. Soweit PULPMEDIA vereinbarungsgemäß auf Services und Wege aufzuzeigenKomponenten Dritter aufbaut, wie der Fehler vermieden ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung von PULPMEDIA für die Services und Komponenten dieser Dritten ausgeschlossen und jegliche verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert. Soweit PULPMEDIA Leistungen oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (NachbesserungLeistungsteile kostenlos erbringt, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt jegliche Haftung für diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Leistungsteile ausgeschlossen Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenvollständig ausgeschlossen.

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Samples: www.pulpmedia.at

Gewährleistung. Soweit Confitech gewährleistet, dass alle Vertragsleistungen insbesondere die Sparkasse Lizenzrechte an gesamte Hardware und Software inklusive aller Softwarederivate, alle Customizingarbeiten und Individualprogrammierungen, die Plattformtechnologie und alle sonstigen IT-Dienstleistungen dieses Vertrages den Kunden vermittelt hatanerkannten Regeln der Programmierkunst und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Gewährleistungsfrist und die Frist zur Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen wegen mangelhafter Leistung beträgt 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Abnahme und wenn diese nicht vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, richten sich Gewährleistungsansprüche mit Abschluss der Leistungserbringung. Für alle Dauerschuldverträge gelten die Regelungen aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzTeil Besondere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Sparkasse übernimmt Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB Software bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline Customizingarbeiten und/oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseSystemumgebung verändert, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung Änderungen für den Mangel die gemeldeten Mängel nicht ursächlich istsind. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung ist nach Xxxx von Confitech auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Als Ersatzlieferung ist auch ein Releasewechsel zulässig. Dem Kunden ist dabei eine Wartezeit zumutbar, sofern ein Releasewechsel in einem angemessenen Zeitraum bevorsteht. Scheitert ein Nacherfüllungsversuch, räumt der SoftwareKunde Confitech zwei weitere Nacherfüllungsversuche innerhalb angemessener Frist ein. Führen zwei Nacherfüllungsversuche nicht zum Erfolg, eines Updates gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt. Der Kunde hat Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung oder Rügen wegen offensichtlicher oder normal erkennbarer Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Produkte oder Abschluss der Leistungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere jegliche Form von WartungsleistungenSchadensersatzansprüchen, es sei denninsbesondere für Mangelfolgeschäden, werden ausgeschlossen mit Ausnahme von Personenschäden, sofern Confitech grobfahrlässig gehandelt hat. Confitech haftet insbesondere nicht für Schäden, die Sparkasse habe nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Confitech ist berechtigt, die Nachbesserung so lange zu verweigern, bis der Kunde einen Mangel arglistig verschwiegenunter Berücksichtigung des vorhandenen Mangels angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teilstücken. Meldet der Kunde Confitech einen Mangel, der keiner ist oder den der Kunde selbst zu vertreten hat, haftet der Kunde Confitech für die dadurch entstandenen Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat. Die Gewährleistung entfällt insgesamt, wenn Produkte von Confitech nicht zum bestimmungsgemäßen Einsatz und bei außergewöhnlichen Betriebsbedingungen verwendet werden und/oder keine Confitech–Ersatzteile verwendet werden, bei unsachgemäßer Wartung, insbesondere bei Verstoß gegen Wartungsanweisungen oder wenn die Produkte in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt bzw. eingesetzt werden.

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Samples: confitech.de

Gewährleistung. Soweit Für die Sparkasse Lizenzrechte an vertraglich ausbedungene Qualität seiner Arbeitsleistung und die einwandfreie Beschaffenheit aller von ihm verwendeten Materialien, auch wenn deren Beistellung durch die Firma SIGMA Plus Projektentwicklungs GmbH, den Kunden vermittelt hatBauherrn oder Dritten erfolgt, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen haftet der Auftragnehmer bis zum Ablauf des im Auftragsschreiben angegebenen Zeitraums, gerechnet vom Tage der endgültigen Übernahem des Gesamtbauwerkes durch den Hersteller Star FinanzBauherrn. Wenn der Bauherr bzw. die Firma SIGMA Plus Projektentwicklungs GmbH vor Ablauf der Haftzeit Gewährleistung fordert, so wird die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches um ein Jahr verlängert. Die Sparkasse übernimmt Gewährleistungsfrist beträgt in Abänderung der Ö-Norm generell 5 Jahre und 3 Monate, für Abdichtung, Isolierung und Korrosionsschutz 5 Jahre und 3 Monate ab mangelfreier, schriftlicher Übernahme durch den Auftraggeber. Längere Garantiefristen von Lieferleistungen bleiben von dieser Vereinbarung uneingeschränkt aufrecht. Innerhalb der vorgenannten Fristen auftretende Mängel, sowie durch diese Mängel verursachte Schäden sind vom Auftragnehmer unverzüglich auf seine Kosten zu beheben, jedenfalls ist aber binnen 5 Tagen nach einfacher Aufforderung mit der Behebung zu beginnen. Wird einer diesbezüglichen Aufforderung nicht termingerecht Folge geleistet, steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Schäden durch Dritte auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers beheben zu lassen. Der AN hat dem AG die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenFertigstellung der Leistung ehestens schriftlich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern. Von Bei der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann Übernahme wird eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Niederschrift im Sinne von § 433 BGB Punkt 5.41.5 der ÖNORM B 2110 verfasst. Die Übernahme wird nun dann durchgeführt, wenn alle vertraglichen Leistungen auftragsgemäß abgeschlossen und mängelfrei sind. Unerhebliche Mängel, da sind Mängel die den vereinbarten Verwendungszweck nicht entgegenstehen bzw. § 639 BGBwesentlich beeinträchtigen und/oder deren voraussichtliche Behebungskosten 3% der Auftragssumme nicht übersteigen, wenn dies ausdrücklich berechtigen den AG nicht, die Übernahme zu verweigern. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der endgültigen Abnahme des schlüsselfertigen Gesamtbauvorhabens durch den Auftraggeber. Werden Mängel innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist gerügt, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass sie zum Zeitpunkt der Übernahme der Leistung bereits vorhanden waren. Mit der jeweiligen Mängelbehebung (schriftliche Abnahme durch AG) beginnt die Haftungsfrist neu zu laufen. Dies gilt für alle Teile, die durch den Mangel oder Schaden unmittelbar oder auch nur mittelbar betroffen waren oder sind. Wird durch einen solchen Mangel der vertragsgemäße Gebrauch auch anderer Teile oder der Gesamtleistung verhindert, so verlängern sich die Fristen für diese Teile oder für die Gesamtleistung um die Zeit der Verhinderung. Kosten, welche dem Auftraggeber, dessen Beauftragten oder dem Bauherrn im Zusammenhang mit der Feststellung von Mängeln und Schäden sowie der Beaufsichtigung deren Behebung entstehen (einschließlich Wegkosten, Kosten der Beiziehung eines Sachverständigen, sowie Mängelfolgeschäden, u. dgl.), werden dem Auftragnehmer nach tatsächlich angefallenem Aufwand oder mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdjeweils gültigen, eineinhalbfachen Stundensatz für Ziviltechnikerleistungen in Rechnung gestellt und sind von diesem zu tragen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates Dadurch verursachter Mehraufwand beim Personal des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigenAuftraggebers, wie beispielsweise Fahrtzeiten, Überwachung der Fehler vermieden oder umgangen werden kannMängelbehebung, Abnahme dieser Arbeiten, Koordinierung mit Professionisten, u. dgl. Gemäß Nrist nach tatsächlichem Aufwand mit einem Stundensatz von EUR 85,00 zu vergüten. 4.3 hat Zur Deckung dieser Kosten kann auch der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenHaftrücklass bzw. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installationeines sonstige Sicherstellung herangezogen werden. Dabei Ausgenommen davon ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder Mängelfeststellung im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Rahmen der Sparkasse, es sei denn, Endabnahme sowie der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenEndkontrolle.

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Samples: sp-sigmaplus.com

Gewährleistung. Sofern nicht bestimmte Eigenschaften ausdrücklich und schriftlich bedungen werden, liefert die FelixTools GmbH Waren handelsüblicher Qualität. Die FelixTools GmbH leistet im Falle einer beabsichtigten Ausfuhr der gekauften Ware durch den Vertragspartner keinerlei Gewähr oder Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Ware. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte FelixTools GmbH im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet ist, erfolgt die Erfüllung des Gewährleistungsanspruches im Wege der Verbesserung oder des Austausches am Sitz der FelixTools GmbH , sofern nicht anlässlich des Vertragsabschlusses eine ausdrückliche und schriftliche anders lautende Vereinbarung über den Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche getroffen wurde. Die Entscheidung, ob die Erfüllung des Gewährleistungsanspruches im Wege der Verbesserung oder des Austausches der mangelhaften Ware erfolgt, steht im Ermessen der FelixTools GmbH. Erst nach zwei vergeblichen Mängelbehebungsversuchen kann der Vertragspartner einen Preisminderungsanspruch, im Falle des Vorliegens eines nicht geringfügigen Mangels einen Wandlungsanspruch geltend machen. Die Übermittlung der zur verbessernden oder auszutauschenden Ware an den Kunden vermittelt hatSitz der FelixTools GmbH erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Zur Wahrung des Gewährleistungsanspruches hat der Vertragspartner die mangelhafte Ware in Originalverpackung, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzunter Anschluss des mit der Ware gelieferten Zubehörs einschließlich der Betriebsanleitung, an die FelixTools GmbH zurückzustellen und der Ware eine genaue Fehlerbeschreibung anzuschließen, in der auch darzulegen ist, wann der Mangel vom Vertragspartner festgestellt wurde. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche Diese Rückstellung hat bei sonstigem Ausschluss des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von Gewährleistungsanspruches - sofern der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Vertragspartner nicht Verbraucher im Sinne von § 433 BGB bzwdes Konsumentenschutzgesetzes ist - binnen Wochenfrist ab Feststellung des Mangels zu erfolgen. § 639 BGBEin allfälliger Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners erlischt, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirder selbst, seine Leute oder Dritte Arbeiten an gelieferter Ware einschließlich der von FelixTools GmbH allenfalls mitgelieferter Software oder Teilen davon durchführt oder durchführen lässt, ohne die FelixTools GmbH die Gelegenheit gegeben zu haben, die Mängelbehebung selbst durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner an gelieferten Waren oder Teilen derselben unsachgemäß Änderungen oder Ergänzungen durch Installierung von Zubehör durchführen lässt. Ein Gewährleistungsanspruch ist weiters dann ausgeschlossen, wenn ein Schaden durch einen Bedienungsfehler eintritt, der im eindeutigen Widerspruch zu anlässlich einer allenfalls erfolgten Einschulung erteilten Anweisungen und Belehrungen steht. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistung für Software: Die Sparkasse übernimmt die FelixTools GmbH leistet für das einwandfreie Funktionieren der gelieferten Software nur dann Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istHardware selbst von der FelixTools GmbH geliefert wurde oder wenn die Hardware des Vertragspartners von der FelixTools GmbH überprüft wurde und die Funktionalität von der FelixTools GmbH schriftlich bestätigt wurde. Für Schadenersatzansprüche gilt NrDie Kosten dieser Überprüfung sind vom Vertragspartner zu tragen. 7Darüber hinaus leistet die FelixTools GmbH Gewähr für die Richtigkeit der in Dokumentation, Pflichtenheft oder Programmbeschreibung beschriebenen Programmfunktionen. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden Eine weitergehende Garantie wird von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseFelixTools GmbH nicht übernommen, insbesondere nicht für einen störungs- und fehlerfreien Betrieb der Hardware, es sei denn, dass diese ebenfalls von der Kunde weist nachFelixTools GmbH geliefert wurde. Wenn an den Programmen ohne Zustimmung der FelixTools GmbH Änderungen durchgeführt wurden oder eine nicht letztgültige Programmversion verwendet wird, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenso leistet di FelixTools GmbH keine Gewähr.

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Samples: felixtools.at

Gewährleistung. Soweit Für die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzBeschaffenheitsvereinbarung allein maßgebend ist die offizielle Produktbeschreibung gemäß aktueller Preisliste. Die Sparkasse übernimmt Für die Gewähr Mängelfreiheit entsprechend der vereinbarten Anforderungen und dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dass die Ware dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenanerkannten Stand der Technik entspricht, übernehmen wir eine Ge- währleistung von 6 Monaten nach Abnahme. Von Technische Änderungen der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse chemischen und physikalischen Eigenschaften - soweit sie die Funktiona- lität nicht beeinträchtigen - bleiben dabei im Sinne von § 433 BGB bzwRahmen des Zumutbaren vor- behalten. § 639 BGBWir weisen darauf hin, wenn dies ausdrücklich mit dass es bei bestimmten Produkten zu Verfärbun- gen kommen kann, die die Funktionalität in keiner Weise beeinträchtigen. Bei Abweichungen in der Funktionalität leisten wir für Mängel zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden gesondert vereinbart wirdein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu. Die Sparkasse übernimmt die GewährWählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Xxxxxxxxxxx nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Ver- trag, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfensteht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Man- gels zu. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 Bei offensichtlichen Mängeln hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat nur dann die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdengenannten An- sprüche, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen uns innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung eine ent- sprechende schriftliche Mängelanzeige zugegangen ist. Für Schadenersatzansprüche Kaufleute gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber ergänzend die Bestimmung in §377 HGB mit der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachMaßgabe, dass an Stelle von "unverzüglich" eine Frist von 3 Tagen tritt. Diese Frist ist entsprechend zu kürzen, wenn als bekannt vorausgesetzt werden kann, dass sich bei der gelieferten Ware aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Ei- genschaften innerhalb der vorgenannten Fristen von 5 bzw. 3 Tagen die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istzugesagten Qualitätsmerkmale verändern. Der Kunde ist zur ordnungsgemäßen Lagerung der gelieferten Ware ver- pflichtet. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Verwendung der SoftwareProdukte hat nur durch Fachpersonal zu erfolgen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, sich über die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenAnwendung und den Um- gang mit den Produkten vor Gebrauch zu informieren. Unsere Vorgaben und Angaben in den Gebrauchs- und Fachinformationen sind vor Ge- brauch zu beachten und strikt einzuhalten.

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Samples: ci.gehealthcare.com

Gewährleistung. Soweit a) Hardware / Software Für Hard- und/oder Softwarelieferungen wird der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Mängeln ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Step Ahead die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt Pflichtverletzung zu vertreten hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzund sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Step Ahead beruhen. Einer Pflichtverletzung von Step Ahead steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Sparkasse übernimmt die Verjährungsfrist für alle weiteren Rechte aus gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen beträgt 1 Jahr. Die vorstehende Gewährleistungsfrist bezieht sich ausdrücklich auf den jeweils gelieferten Leistungsbestandteil und verlängert sich nicht für das Gesamtsystem. Im Übrigen leistet Step Ahead lediglich Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dass gelieferte Hard- und/oder Software zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer den gewöhnlichen oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungvorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern. Für Verschleiß und für Mängel, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst die durch unsachgemäßen Gebrauch sowie durch Nichtbeachtung der Hersteller-, Montage-, Installations- Bedienungsanweisungen und/oder einer Änderung der Systemumgebung verursacht werden, so ist leistet Step Ahead keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt weiterhin bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte. Step Ahead weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Fehler möglichst konkret Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, übernimmt Step Ahead keine Gewährleistung dafür, dass die Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kannbeim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Gemäß Nr. 4.3 Mängel hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenschriftlich und so detailliert wie möglich anzuzeigen. Die Nacherfüllung erfolgt Step Ahead steht es nach eigener Xxxx frei, Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) Nachbesserung oder Neulieferung der Software zur InstallationErsatzlieferung zu leisten. Dabei werden die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden Kosten (insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) von Step Ahead übernommen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennberechtigt, die Sparkasse habe Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrage zu verlangen. Korrektur inkonsistenter Daten, bei dem ein reproduzierbares Vorgehen beschrieben wird, mit dem die Inkonsistenz auf einen Mangel arglistig verschwiegen.Standard Referenzsystem reproduzierbar erstellt werden können, fällt in die Gewährleistung sonstige inkonsistente Daten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen

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Samples: www.stepahead.ch

Gewährleistung. Soweit Bourdon-Haenni gewährleistet dem Käufer die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hateinwandfreie Beschaffenheit und Tauglichkeit seiner Produkte im Rahmen seiner technischen Spezifikationen. Für Teile, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse als Sicherheitsteile im Sinne der Maschinenrichtlinie der EU eingesetzt werden, wird nur nach vorgängiger schriftlicher Bestätigung durch Bourdon-Haenni eine Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistung von § 433 BGB bzwBourdon-Haenni bleibt auf den Ersatz oder die Reparatur der schadhaften Teile und auf Ursachen, die vor dem Gefahrenübergang gesetzt wurden, beschränkt. § 639 BGBDie Haftung für direkte und indirekte weitere Schäden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, insbesondere ist kein Schadenersatz wegen Betriebsausfalls usw. geschuldet. Die Gewährleistung erlischt auf alle Fälle, wenn dies ausdrücklich mit der Käufer keine Original Bourdon-Haenni Ersatz- teile verwendet oder Mängel selbst behebt. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung unmittelbar beim Empfang auf Vollständigkeit und Transportschäden zu prüfen. Allfällige derartige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen und Beweise sicherzustellen. Produktmängel können während der ganzen Gewährleistungsdauer jederzeit vor und/oder nach Verarbeitung und/oder dem Kunden gesondert vereinbart wirdWeiterverkauf gerügt werden, sie sind jedoch nach Bekanntwerden ohne Verzug und unter Beilage des schadhaften Teils schriftlich zu rügen. Der Käufer kann sich auf diese Gewährleistungsbedingungen nur berufen, wenn er nachweist, dass die Mängel trotz sachgemäßer Montage und Benutzung entstanden sind. Die Sparkasse Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Absendung bei Bourdon-Haenni. Die Gewährleis- tungsfrist für die als Gewährleistung gelieferten Ersatzteile oder instand gesetzten Teile endet wie die Frist der ursprünglich gelieferten Produkte. Bourdon-Haenni behält sich vor, bei Rücklieferungen und Funktionsprüfungen ohne Gewährleistungsanspruch den Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen. Ist im Leistungsumfang Software für EDV-Anlagen enthalten, so gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen: Bourdon-Haenni übernimmt die GewährGewährleistung dafür, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfendass die überlassene Software nicht mit repro- duzierbaren Fehlern behaftet ist. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch die vertragsgemäße Nutzung. Programmfehler sind vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers Bourdon-Haenni beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, muss Bourdon-Haenni eine Ausweichlösung entwickeln. Gelingt es Bourdon-Haenni nicht, den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenVerpflichtungen nachzukommen, so ist kann der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse Käufer wahlweise die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigendie Auflösung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirmBourdon-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachHaenni übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Änderung für überlassene Software den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenspeziellen Erfordernissen des Käufers entspricht.

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Samples: www.bourdon-instruments.com

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die TROX HESCO leistet keine Gewähr dafür, Lizenz- wünsche dass das Sys- tem fehlerfrei und ohne Unterbruch in allen vom Kunden gewünschten Konfigurationen eingesetzt werden kann. Für ein Ersatzteil oder Upgrade leistet TROX HESCO für die Dauer von 12 Monaten nach Lieferdatum Gewähr; bei einem Upgrade bezieht sich die Gewährleistung aus- schliesslich auf die durch den Upgrade erfolgte Funktions- erweiterung des Kunden Systems. Im Falle einer Serviceleistung oder Lieferung eines Up- dates leistet TROX HESCO für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitendie Dauer von drei Mona- ten nach Vollendung der jeweiligen Serviceleistung bzw. nach Lieferung des Updates Gewähr für fachgemässe und sorgfältige Ausführung. Für Verschleissteile leistet TROX HESCO keine Gewähr. Entdeckt der Kunde während der Gewährleistungsfrist ei- nen Fehler oder Mangel, so hat er diesen über die Service- nummer unverzüglich zu rügen. TROX HESCO wird den Fehler/Mangel mit Mitteln nach ihrer Xxxx innert angemes- xxxxx Xxxxx beheben. Unter Fehler/Mangel sind (a) bei Lieferung von Hard- oder Software Abweichungen von den in der jeweiligen Spezifi- kation vereinbarten Eigenschaften und (b) bei Serviceleis- tungen eine nicht fachgemässe oder unsorgfältige Ausfüh- rung zu verstehen. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Mängel und Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder sonstige Werbemittel zu SFirm mangelhafter Aus- führung entstanden sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne sowie solche, die auf unsachge- mässe Bedienung oder Benützung, auf übliche Abnützung oder auf Fremdeinflüsse wie Störungen von § 433 BGB bzwGeräten ande- rer Hersteller oder auf unsachgemässe Eingriffe und Ände- rungen seitens des Kunden oder nicht von TROX HESCO autorisierter Dritter zurückzuführen sind. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 Wegen Mängeln / Fehlern hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- keine Rechte und Ansprüche ausser den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenin Ziffer D.5 ausdrücklich genann- ten.

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Samples: cdn.trox.de

Gewährleistung. Soweit Die Eigenschaften, die Sparkasse Lizenzrechte an Qualität und die Funktionalität der Produkte sowie deren Preise und Mengen werden in den Kunden vermittelt hatbilateralen Verträgen zwischen Anbieter und Abnehmer geregelt. Jegliche Sachmängelgewährleistungsan- sprüche aus den Kaufverträgen gegenüber Saviva sind ausgeschlossen. Saviva konzipiert die B2B Online Plattform «Integrale» (Software, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzHardware, Infrastruktur) grundsätzlich für einen unterbruchsfreien Betrieb. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von Applikation wird in der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne Cloud von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenAmazon Web Services (AWS) betrieben, so ist dass Ausfälle einzelner Komponenten die Verfügbarkeit des Systems nicht über längere Zeit beeinträchti- gen sollten. Tägliche externe Backups ermöglichen die Wiederherstellung von Daten auch bei Fehlbedienungen. Saviva entwickelt die Software der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse B2B Online Plattform «Integrale» weiter, sowohl die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) Lösung als auch die Applikationen für mobile Bestellgeräte. Im Rahmen der Weiterentwicklung können einzelne Funktionen auch modifiziert, entfernt und/oder Neulieferung der Software zur Installationdurch andere Funktionen ersetzt werden. Dabei ist der Sparkasse vom Xxxxxx informiert betroffene Kun- den über solche Änderungen rechtzeitig, ist jedoch nicht verpflichtet, eine angemessene Frist zur Nacherfüllung Genehmigung einzuholen oder eine Empfangsbestätigung abzuwarten. Xxxxxx bemüht sich, stets dafür zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachsorgen, dass die Änderung B2B Online Plattform «Integrale» ohne Unterbrechungen verfügbar und Übermittlungen fehlerfrei sind. Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Auch Ihr Zugriff auf die B2B Online Plattform «Integrale» kann gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um bspw. Instandset- zungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Xxxxxx ver- sucht die Häufigkeit und Dauer jeder dieser vorübergehenden Unterbrechung oder Beschränkung zu begren- zen. Eine Wiederherstellungszeit kann Xxxxxx nicht zusichern, unter anderem weil die Bearbeitung von der Komple- xität der Anfrage und von Einflüssen Dritter abhängt, auf welche Xxxxxx keinen Einfluss hat. Wartungsarbeiten werden möglichst in Zeiten mit geringem Besucheraufkommen vorgenommen. Vereinzelt – insbesondere zur Behebung von Störungen – sind aber auch Arbeiten zu anderen Uhrzeiten möglich. Um die B2B Online Plattform «Integrale» auf aktuellem Stand zu halten, darf Saviva jederzeit und ohne vorhe- rige Ankündigung automatische oder manuelle Updates vornehmen. Xxxxxx wählt als Partner für den Mangel Hosting und Entwicklung der B2B Online Plattform «Integrale» Unternehmen, die gleichwertige oder bessere Verfügbarkeiten anbieten. Dennoch kann Xxxxxx keinen Einfluss auf die Bereitstel- lung der Dienste durch diese externen Anbieter nehmen. Ebenso können menschliche Fehler bei der Entwick- lung und Betreuung der Plattform nicht ursächlich istgänzlich ausgeschlossen werden. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennKunden – sowohl Anbieter als auch Abnehmer – sind selbst verantwortlich bei möglichen Störungen, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenseitens Xxxxxx oder auch dritter Anbieter eintreten (siehe oben), ein Notfall-Szenario auf ihrer Seite bereit zu halten. Dies kann beispielsweise eine Bestellannahme per E-Mail oder Telefon sein. Sämtliche Haftung von Saviva für Fehlerhaftigkeit, Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte Verfügbarkeit der B2B Online Plattform «Integrale» wird, soweit rechtlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

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Samples: saviva-integrale-prd-static.s3.eu-central-1.amazonaws.com

Gewährleistung. Soweit Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Sparkasse Lizenzrechte Leistungen bei vertragsgemäßer Nutzung den Vorgaben ent- sprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre vertragsgemäße Nutzung aufheben oder erheblich mindern. Im Falle von Betriebsleistungen stellt der Auftragnehmer seine Leistungen möglichst unterbre- chungsfrei zur Verfügung. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Erreichbarkeit seiner Leistungen nach entsprechender Vorankündigung kurzfristig einzuschränken, z.B. um Wartungsarbeiten am System durchzuführen. Diese Unterbrechungen gelten nicht als Mangel. Der Auftragnehmer verpflichtet sich je- doch, die Betriebsbereitschaft so schnell wie möglich wieder herzustellen. Für Mängel leistet der Auftragnehmer nur soweit Gewähr, als sie tatsächlich vom Auftragnehmer verur- sacht wurden. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit der erfolgreichen (Teil-) Abnah- me. Im Falle von Betriebs- und Wartungsleistungen leistet der Auftragnehmer Gewähr gemäß §1096 ABGB in analoger Anwendung. Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung unter Angabe der für die Mängelbehebung zweckdienli- chen Informationen schriftlich beim kaufmännischen Ansprechpartner des Auftragnehmers zu rügen, da ansonsten jegliche Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers entfällt. Diese Rügepflicht gilt auch für allfällige Unterbrechungen der Betriebsbereitschaft bzw. der Datenverfügbarkeit. Voraussetzung jeglicher Gewährleistung ist, dass der Mangel reproduzierbar ist. Der Auftragnehmer wird während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel nach Aufforderung durch den Auftraggeber binnen angemessener Frist gemäß §932 ABGB beheben. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers sind die erforderlichen Hilfskräfte seitens des Auftraggebers bzw. Be- triebsmittel unentgeltlich beizustellen. Die im Rahmen einer Reparatur oder Wartung ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf un- sachgemäße Montage, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse, unsachgemäße Bedienung, geän- derte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verseuchung mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbe- sondere Abweichungen von den Installationsanweisungen), Hardware- bzw. Betriebssystemfehlern sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne schriftliche Einwilli- gung des Auftragnehmers der Auftraggeber selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzKomponenten Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde Der Auftragnehmer kann die Vergütung herabsetzen seines Aufwandes verlangen, soweit er aufgrund einer Fehler- meldung des Auftraggebers tätig geworden ist, ohne dass tatsächlich ein Mangel vorliegt. Der Auftrag- nehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber an Stelle von Verbesserung oder den Ver- trag fristlos kündigenPreisminderung einen Ersatz- gegenstand zu liefern. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden In diesem Fall verzichtet der Auftraggeber auf Verbesserung oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istPreisminde- rung. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenhier festgelegten Gewährleistungsansprüche sind abschließend.

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Samples: www.a-consult.at