Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist. 5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen 5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht 5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. 5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 8.1. Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriftenvertraglichen Vereinbarungen, soweit ansonsten gemäß § 13 VOB/B.
8.2. Soweit nichts anderes geregelt ist, sind weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften wegen eines Mangels nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
8.3. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden von uns oder einem unserer Erfül- lungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
5.2 8.4. Sie sind verpflichtetgilt ferner dann nicht, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintreten- den Schaden begrenzt.
8.5. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist nicht begrenzt.
8.6. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel am Asphalt, die Ware unverzüglich auf Risse und mit der gebotenen Sorgfalt Setzungen am Bauwerk zurückzuführen sind, • für Eindrücke in Außenbelägen, die bei hoher Punktbelastung und zusätzlicher Sonnen- einstrahlung entstehen können, • für Beschädigungen und Verschmutzungen durch andere Handwerker, • für spätere Setzungen, die auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht mangelhafte Verdichtung des Untergrundes durch Dritte zurückzuführen sind (z. B. Kanalarbeiten, Wasserleitungsgräben, Versorgungsleitungen), für Pflanzendurchwüchse durch bituminöse Schichten, wenn nicht wir, sondern ein Drit- ter die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch Erdarbeiten durchgeführt hat, • für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenSchäden an bituminösen Belägen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Öl und ölhaltige Stoffe entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf • für Schäden, die durch falsche Behandlunghöhere Verkehrsbelastungen als vorgesehen entstehen, unzulässiges Arbeitsmaterial• für einen einwandfreien Wasserablauf, wenn nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sindein Mindestgefälle von 2 % vorge- schrieben ist. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeVerjährungsfrist für unsere Gewährleistungen beträgt 2 Jahre ab vollzogener Abnahme.
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Samples: Allgemeine Ausführungs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Ausführungs Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- 6.1. MFE gewährleistet, dass die Lieferungen den Produkt- oder Leistungsspezifikationen von MFE zum Zeitpunkt der Herstellung oder Ausführung entsprechen. MFE übernimmt keine weitere ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung/Garantie für die Lieferungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Zusicherung/Garantie der Vermarktbarkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Nichtverletzung von Rechten Dritter oder sonstige zugesicherten Eigenschaften. Bezugnahmen auf Normen oder ähnliche Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istAngaben in Sicherheits- und Produktdatenblättern, Angaben über die Verwendbarkeit der Lieferungen und Aussagen in der Werbung sind keine Zusicherungen oder Garantien. Gleiches gilt für Konformitätserklärungen. Insbesondere stellen einschlägig identifizierte Verwendungen nach der REACH-Verordnung [EG] Nr. 1907/2006 weder eine Vereinbarung über eine entsprechende vertragliche Beschaffenheit noch eine vertraglich vorausgesetzte Verwendung dar.
5.2 Sie sind verpflichtet, 6.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich und mit nach Erhalt auf Mängel in der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen Qualität oder Menge zu untersuchen und uns offensichtliche MFE spätestens 5 Tage nach Erhalt schriftlich unter Angabe der Bestelldaten, Rechnungs- und Chargennummer zu melden. Sonstige Mängel binnen sind MFE unverzüglich nach deren Erkennbarkeit, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen ab Empfang der Ware nach diesem Zeitpunkt, schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht Werden MFE die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wirdrechtzeitig angezeigt, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersLieferungen als vom Kunden genehmigt. MFE muss in jedem Fall die Möglichkeit haben, die Beanstandung zu überprüfen.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet6.3. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig und bestätigt MFE, dass die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Lieferungen nicht den einschlägigen Spezifikationen entsprechen, ist MFE nach ihrer Xxxx zur Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend zur Ersatzlieferung verpflichtet.
6.4. Jede Beratung über die Art der Anwendungsweise ist für MFE nicht bindend und entbindet den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Kunden nicht von seiner Pflicht zu prüfen, ob die Ware für die von ihm oder seinen Kunden beabsichtigten Verfahren und Technologien geeignet ist. Abgesehen von der Gewährleistung zugesichertin Abschnitt 6.1 übernimmt MFE keine Haftung und alle und jegliche Schadensersatzansprüche gegen MFE im Zusammenhang mit Beratungen, Vorschlägen, Empfehlungen und/oder jeder anderen Mitteilung über die Art der Anwendung sind ausgeschlossen.
6.5. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat Alle Gewährleistungsansprüche des Kunden nach dieser Ziffer 6 verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang.
6.6. Weitergehende Ansprüche sind nach Maßgabe der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdenachfolgenden Ziffer 7 ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten Gewährleistung für die von uns ausgeführten Bauleistungen richtet sich nach § 13 der VOB, Teil B in ihrer jeweils gültigen Fassung. Für die erbrachten Leistungen und sonstigen Warenlieferungen übernehmen wir die Gewährleistung, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen zur Gänze nachgekommen ist. In jedem Falle ist uns Gelegenheit zu geben, den gesetzlichen VorschriftenMangel selbst und/oder durch von uns beauftragte Fachleute untersuchen zu lassen; diese Rechte stehen uns zu, soweit der Kunde uns nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtetglaubhaft macht, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigendass wegen Gefahr im Verzuge Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. Die Übernahme von Kosten für fremd beauftragte Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Beseitigung mit Recht gerügter Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten von uns gelieferten Betonerzeugnisse können wir nach unserer Xxxx Gewähr entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Dieses Wahlrecht müssen wir unverzüglich, spätestens eine Woche nach Klärung des Sachverhaltes, durch Nachbesserung Erklärung gegenüber dem Kunden ausüben. Schlagen Ersatzlieferungen bzw. Nachbesserungen fehl oder Ersatzlieferung erfordern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand, so kann nach Einbau nur Minderung des Kaufpreises verlangt werden. Für Kosten einer durch den Käufer selbst durchgeführten Mangelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir hierzu eine schriftliche Zustimmung gegeben haben. Der Anspruch auf Mangelhaftung erlischt dann, wenn ein Schaden durch unsachgemäße Behandlung, Anwendung von Gewalt und dergleichen verursacht worden ist (Nacherfüllungz.B. mangelnde Wasserfreihaltung, vorzeitige Betonbeanspruchung, Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung usw.). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht Für ausschließliche Baustoff- bzw. Bauteilelieferungen gilt die erhöhten Kosten tragengesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten. Alle weitergehenden Ansprüche wie Schadenersatz, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehenVerdienstentgang und dergleichen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für Gewerke, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die deren Ausführung und Materiallieferung bauseits erfolgt, wird keine Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeübernommen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit Falls eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben Gewährleistungsbürgschaft verlangt wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersträgt der Auftraggeber alle anfallenden Kosten und Provisionen.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- 6.1. Gewährleistungsansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn er seinen gesetzli- chen Untersuchungs- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2 Sie 6.2. Schadensersatzansprüche wegen einer garantierten Eigenschaft stehen dem Be- steller nur zu, wenn die Übernahme einer Garantie den Besteller gerade gegen den eingetretenen Schaden sichern sollte. Andere Schadensersatzansprüche aus Gewähr- leistung, mit Ausnahme von Ansprüchen aus Schäden aus von uns, unseren gesetzli- chen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sind verpflichtetausgeschlossen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten; nicht ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Produkte, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen wir vereinbarungsgemäß als Neuware liefern, beträgt die Gewähr- leistungsfrist 1 Jahr ab Empfang der Ware anzuzeigenWare. Zur Fristwahrung reicht Sind von uns verkaufte Produkte nicht ausdrücklich für den Mehrschichtbetrieb bestimmt worden, so verkürzt sich die rechtzeitige AbsendungGe- währleistungsfrist im 2-Schicht-Betrieb auf 6 Monate, im 3-Schicht-Betrieb auf 3 Monate. Dies Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, besteht keine Gewährleistung. Für Schadensersatzansprüche gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungdie Bestimmung zur Ge- währleistungsfrist nicht, wenn wir die Haftung nicht ausgeschlossen oder nicht be- grenzt haben. Nacherfüllungsmaßnahmen durch uns lassen die Gewährleistungsfrist nicht erneut beginnen; eine evtl. Hemmung durch Nacherfüllung bleibt jedoch unbe- rührt.
6.3. Liegt ein von uns zu vertretener Xxxxxxxxxx vor, hat der Besteller zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, ist der Besteller berechtigt, Ersatzlieferung zu verlangen. Kommen wir nach einer vom Besteller ge- setzten angemessenen Frist dem Verlangen auf Ersatzlieferung nicht nach, so ist der Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabset- zung des Kaufpreises zu verlangen. Das Rücktrittsrecht steht bei nur geringfügigen Mängeln dem Besteller nicht zu. Für Schadensersatz gelten die Regelungen unter 6.2. Bei Verletzung Minderlieferungen hat der Untersuchungs- Besteller zunächst einen Anspruch auf Ersatzlieferung. Satz 3 und Rügepflicht ist die Geltendmachung 5 gelten entsprechend.
6.4. Mangelhafte Gegenstände oder Teile sind auf unser Verlangen hin sorgfältig ver- packt und transportversichert auf unsere Kosten zurückzusenden. Kosten der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenMangel- beseitigung, die durch die Verbringung dadurch entstehen, dass der Ware Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehenverbracht wurde, sofern die Verbringung sind von uns nicht zu tragen.
6.5. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck, z.B. Maße, Gewichte, Härte, Gebrauchswerte, stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine garantierten Eigenschaften dar; sie sind nur als annä- hernd zu betrachten. Branchenübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Garantierte Eigenschaften müssen ausdrücklich schrift- lich im Einzelnen als solche bezeichnet werden. Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen werden, soweit technisch möglich, vermieden. Änderungen im Rahmen des für den Besteller Zumutbaren, insbesondere wenn sie dem bestimmungsgemäßen Gebrauch technischen Fortschritt dienen und soweit der Ware entsprichtLiefergegenstand nicht erheblich geändert wird, be- halten wir uns vor. Lediglich erhebliche Abweichungen begründen einen Gewährleis- tungsanspruch gemäß 6.2.
5.4 Die Gewährleistung erlischt6.6. Gewährleistungsansprüche stehen dem Besteller nicht zu bei: natürlicher Abnut- zung; Beschädigungen, wenn an hervorgerufen durch Gewalt oder Verwendung ungeeigneter Schmiermittel oder Betriebsstoffe, Nichtbeachtung der Ware Arbeiten vorgeschriebenen Maschinen- pflege bzw. der Gebrauchsanweisungen durch fremde Hand vorgenommen wurden den Besteller oder wenn die Seriennummer entfernt Dritte; fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf SchädenDritte; fehlerhafte oder un- genügende Wartung durch den Besteller oder Dritte; ungeeignete Standflächen; ei- genmächtig durchgeführte Reparaturen oder Veränderungen durch den Besteller oder Dritte; elementare Einflüsse; unübliche äußere Umstände (z.B. zu hohe Feuchtigkeit); anormale Schwankungen in der elektrischen Spannung; bei Eingriffen, durchgeführt von Personal oder Unternehmen, die durch falsche Behandlungnicht von uns anerkannt wurden; bei Benutzung von Ersatzteilen, unzulässiges Arbeitsmaterial, die nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial von uns hergestellt oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden genehmigt sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wirdSoweit Mängel durch die zuvor beschriebenen Handlungen lediglich vergrößert wurden, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersbeschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf den Umfang eines eventuell ursprünglich vor- handenen Mangels.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir 6.7. Der Besteller ist verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder Regeln der Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene sowie die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel Gesetzgebung am Standort der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeMaschine auf seine Kosten einzuhalten.
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Samples: Lieferbedingungen, Lieferbedingungen
Gewährleistung. 5.1 ENIP AG leistet dafür Gewähr, dass ihre Lieferungen und Leistungen die zugesicherten Eigenschaften aufweisen und frei von Mängeln sind. ENIP AG leistet nur dann Gewähr dafür, dass ihre Lieferungen und Leistungen für einen bestimmten Zweck geeignet sind und übernimmt nur dann System- oder Anlagenverantwortung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Rechte Gewährleistungsfrist beträgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung 24 Monate und beginnt bei Aufträgen im Zeitpunkt ihrer Ausführung, bei Lieferungen mit der Lieferung und bei Werkleistungen zum Zeitpunkt, in dem das Werk genehmigt wird bzw. als genehmigt gilt. Bei Werkleistungen endet die Gewährleistungsfrist jedoch unabhängig vom Zeitpunkt der Genehmigung mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung in jedem Fall spätestens 30 Monate nach der Auslieferung der betroffenen Geräte durch ENIP AG. ENIP AG erfüllt ihre Gewährleistungspflicht, indem sie nach eigener Xxxx defekte Teile kostenlos repariert oder Ersatzteile frei ab Werk kostenlos zur Verfügung stellt. Andere und weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, so namentlich Ansprüche des Kunden bei Sach- und Rechtsmängelnauf • Wandelung, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung Minderung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schadenersatz; • Ersatz von Schäden, die durch falsche unsachgemässe Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterialmangelnde Sorgfalt, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial Unfälle, höhere Gewalt oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden normale Abnützung entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen; • Ersatz von Schäden, die durch diese Mängelrüge Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem massgeblichen Stand der Technik entsprechen, entstanden sind, ferner durch Nichtbeachtung der technischen Richtlinien von ENIP AG über Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie durch unsachgemässe Arbeit anderer; • Ersatz von Schäden, welche durch nicht ausgeführte Stillstandswartungen an Ventilatoren, Motoren, Kompressoren, Pumpen und Befeuchtern oder durch Wassereinwirkung entstehen; • Ersatz von Xxxxxxx, welche durch nicht oder nicht erfolgten fachgerechte Instandhaltung gemäss DIN 31051 und Tätigkeiten nach VDMA Inspektion und Wartung nach VDMA 24176 und 24186_0 – 24168_7 • Ersatz von Wärmetauscher die ohne Schutzeinrichtung wie (Filter, Schlammabscheider, Schutzfänger usw.) durch Verunreinigungen oder Installationsrückstande zur Leistungsminderung oder Leckage führen; • Ersatz von Schäden, die durch Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern entstehen oder durch Korrosionsschäden, insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind, ferner von Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss sowie ungenügende Absicherung, durch vagabundierende Ströme, durch Induktion, durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw. verursacht werden; • Ersatz von Schäden an nicht von ENIP AG gelieferten Materialien sowie von Auswechslungskosten und von Kosten für die Feststellung von Schadenursachen und Expertisen; • Ersatz von Folgeschäden, Nutzungsausfall und entgangenem Gewinn etc., verursacht durch die Verwendung oder durch Mängel der von ENIP AG gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchdurch ENIP AG setzt voraus, dass ursprünglich gelieferte Ware der Kunde die vereinbarten Zahlungen vollumfänglich geleistet hat. Die Gewährleistungspflicht von ENIP AG erlischt, • wenn ENIP AG ein Mangel nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird; • wenn ausdrückliche Weisungen von ENIP AG nicht eingehalten werden; • wenn ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ENIP AG an den von diesen gelieferten Produkten und/oder an den ausgeführten Arbeiten von Dritten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden. • wenn die durch eine andere ersetzt ENIP AG angewiesene fachgerechte Instandhaltung gemäss DIN 31051 und Tätigkeiten nach VDMA Inspektion und Wartung nach VDMA 24176 und 24186_0 – 24168_7 nicht durchgeführt wurde oder auf der Regeleinheit (Regulierung) unterdrückt wurde. Die Protokollierung sowie Nachweispflicht über die fachgerechte Durchführung der Arbeiten liegt bei dem Kunden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind schliesslich Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen (z.B. Dichtungen, Stopfbüchsen usw.) und Betriebsstoffe (z.B. Kältemittel, Kältemittelöl usw.).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Verkauf , Installation Und Dienstleistung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, der Meldung der Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Als Mangel im Sinne des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln§ 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Lieferung bzw. Leistung bzgl. ihrer Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriftensofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtetanzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden bzw. vergleichbaren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder fehlerhafter Anschluss bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls wird keine Gewähr für Verfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen Beschaffenheit zu untersuchen und uns offensichtliche untersuchen. Offensichtliche Mängel binnen 5 sind schriftlich innerhalb von acht Tagen ab nach Empfang der Ware anzuzeigenbzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gerichtlich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Fristwahrung reicht Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die rechtzeitige AbsendungAus- / Nachbesserung bzw. Dies Ersatzlieferung Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0 entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt auch insbesondere für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungdie Kosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Bei Verletzung Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Untersuchungs- Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden - wobei wir sofort zu verständigen sind - oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und Rügepflicht ist von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Nachbesserung müssen wir Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht die erhöhten Kosten trageninnerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, die gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch die Verbringung den Käufer oder Verkäufer haftet der Ware Käufer für Verschlechterung, Untergang bis zur Rückgabe an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehenVerkäufer, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdesoweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf SchädenGewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sindSachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeVerjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- Ingenico Payment Services gewährleistet, dass die dem Unternehmen überlassenen POS-Kaufterminals zu dem im Vertrag vereinbarten Zweck zum Zeitpunkt der Auslieferung der POS-Terminals tauglich und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtetmit Fehlern behaftet sind, die Ware unverzüglich deren Verwendbarkeit zu diesem Zweck beeinträchtigen oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Eine Beschaffenheitsgarantie gem. § 443 BGB wird nicht abgegeben. Ingenico Payment Services erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtung für gemietete POS-Terminals durch Lieferung eines POS-Ersatzterminals. Die Gewährleistungsfrist für POS-Kaufterminals und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen Zubehör beträgt 12 Monate ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab EntdeckungAblieferung des Kaufgegenstandes. Bei Verletzung Akkus gilt die Gewährleistungsfrist nicht für Mängel, die durch den gewöhnlichen natürlichen Verschleiß und die übliche Schwächung der Untersuchungs- Batterie entstanden sind bzw. auf einen unsachgemäßen Gebrauch durch das Unternehmen zurückzuführen sind. Sofern im Rahmen von Sonderaktionen gebrauchte POS-Terminals Kaufgegenstand sind, so übernimmt Ingenico Payment Services je nach Vereinbarung im Vertrag für die POS-Terminals eine Alters entsprechend kürzere oder keine Gewährleistung. Sollten Mängel des POS-Terminals auftreten, wird das Unternehmen die für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen zur Verfügung stellen und Rügepflicht ist bei der Fehlersuche unterstützend mitwirken. Ingenico Payment Services wird den gerügten Mangel überprüfen und unverzüglich die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erforderlichen Schritte zur Beseitigung einleiten (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die Statt einer Fehlerbeseitigung kann Ingenico Payment Services den Gewährleistungsanspruch auch durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeLieferung eines mangelfreien POS-Terminals erfüllen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel Bei Fehlschlagen von zwei Versuchen der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend Ersatzlieferung kann das Unternehmen wahlweise den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeKaufpreis mindern oder vom Einzelvertrag zurücktreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln1. Der Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 36 Monate, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriftengerechnet ab Gefahrübergang, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istkeine längeren gesetzlichen Verjährungsfristen bestehen.
5.2 Sie sind verpflichtet2. Unsere Mängelrüge ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn diese binnen 2 Wochen nach Eingang der Lieferung bzw. bei verborgenen Mängeln 2 Wochen nach deren Entdeckung erfolgt.
3. Der Lieferant/Leistende gewährleistet, dass die Lieferung oder Leistung, soweit keine besonderen Regeln vereinbart sind, dem neuesten Stand der Technik, dem geltenden Recht, den maßgeblichen Umweltschutz-, Unfallverhütungs- und anderen Ar- beitsschutzbedingungen sowie den allgemein aner- kannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizini- schen Regeln entsprechen, die Ware unverzüglich in Deutschland gelten. Sofern ihm bei Vertragabschluss der Bestimmungsort seiner Lieferung/Leistung bekannt ist, hat er die am Bestimmungsort geltenden Bestimmungen einzuhal- ten.
4. Der Lieferant gewährleistet, dass sämtliche von ihm gelieferten Gegenstände bei ihrer Herstellung, ihrem späteren Gebrauch/Verbrauch und mit bei ihrer etwa erforderlichen Entsorgung die Umwelt so wenig belas- ten wie nach dem Stand der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und Technik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses möglich.
5. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigenungekürzt zu. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten Unabhängig davon sind wir berech- tigt, vom Lieferanten nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung Mängelbesei- tigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)zu verlangen. IIn diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung erforderli- chen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Scha- denersatz, insbesondere das auf Schadenersatz anstatt der Leistung, bleibt ausdrücklich unberührt.
6. Kommt der Lieferant nach Benachrichtigung durch uns seiner Nacherfüllungsverpflichtung innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht nach, können wir die erforderlichen Nachbesserungsmaß- nahmen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten selbst treffen und/oder von sachkundigen Dritten ausführen lassen. Wenn Gefahr in Verzug oder dies zur Abwendung erheblicher Schäden auch im Falle der Nachbesserung müssen Interesse des Lieferan- ten/Leistenden ist und wir den Lieferanten/Leistenden nicht die erhöhten Kosten tragenzuvor erreichen können, sind wir berechtigt, die durch die Verbringung der Ware an einen Mängelbeseitigung auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen. Wir werden den Lieferanten/Leistenden jedoch unverzüglich benachrichtigen.
7. Durch unsere Zustimmung zu Zeichnungen, Be- rechnungen und anderen Ort als technischen Unterlagen des Lieferanten/Leistenden werden unsere Mängelansprü- che gegen den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung Lieferanten/Leistenden im Hinblick auf Leistung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtberührt. Entsprechendes gilt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wir dem Lieferanten/Leistenden Vorschläge und Emp- fehlungen für die Vertragsdurchführung gemacht haben. Hierdurch werden die Gewähr- leistungsverpflichtungen des Lieferanten/Leistenden nur berührt, wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersdies ausdrücklich vereinbart ist.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Gewährleistung. 5.1 17.1 Diese Gewährleistungsregelungen gelten für Sach-, Rechts- und Werkmängel gleichermaßen.
17.2 genua gewährleistet für die Dauer der Gewährleistungsfrist, dass ihre vertraglichen Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatten. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen VorschriftenGewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht hinsichtlich von Einzelleistungen anderweitig angeboten und in der Auftragsbestätigung bestätigt, ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang. Als Beschaffenheit der Sache gilt grundsätzlich nur die in der Auftragsbestäti- gung enthaltene Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung sowie die nachfolgend etwas Anderes bestimmt istaufgeführten Merkmale als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung der genua stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit dar. Die Ware umfasst die nachfolgenden Beschaffenheiten, über die der Kunde hiermit aufgeklärt wird:
(a) Bezüglich der Produkt- bzw. Leistungsspezifikation wird auf die Auftragsbestätigung für das er- worbene Produkt Bezug genommen. Diese Festlegungen werden ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart.
5.2 Sie sind verpflichtet(b) genua übernimmt angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung keine Gewährleis- tung dafür, dass die Ware unverzüglich in den genua-Produkten integrierten Sicherheitsmechanismen für Unbefugte gegenwärtig und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendungkünftig unüberwindbar sind, insbesondere Verschlüsselungscodes nicht durch Dritte entschlüsselt werden. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtinsbesondere dann, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden Kunde keine Wartung und Pfle - ge zur fortlaufenden technischen Aktualisierung des Systems vornehmen läßt.
(c) genua-Produkte können Verschlüsselungsprogramme, deren Nutzung und/oder wenn Export in euro- päische und außereuropäische Staaten Beschränkungen, Anmeldungs- und/oder Genehmigungs- pflichten, Verboten oder sonstigen Regulierungen unterworfen ist oder in Zukunft unterworfen wer- den könnte, enthalten. genua übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass diese Produkte bzw. die Seriennummer entfernt hierin enthaltenen Verschlüsselungsprogramme jetzt oder unkenntlich gemacht wurde. künftig uneingeschränkt im nationa- len und internationalen Datenaustausch eingesetzt oder bei Export in andere Staaten uneinge- schränkt dorthin exportiert und aus diesen Staaten uneingeschränkt in Drittstaaten re-exportiert werden können.
17.3 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schädenetwaige Mängel, die durch falsche Behandlungauf äußeren, unzulässiges Arbeitsmaterialvon genua nicht be- einflussbaren Umständen beruhen. Insbesondere haftet genua nicht für Mängel, die auf ein Verhal- ten des Kunden, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen oder Dritter zurückzuführen sind.
17.4 Sofern ein von genua zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes bzw. der Leistung vorliegt, ist genua nach ihrer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
17.5 Im Falle der Mangelbeseitigung kann genua nach ihrer Xxxx verlangen, dass auf ihre Kosten
(a) der Mangel im Wege der Datenfernübertragung beseitigt wird; der Kunde hat hierzu in Abstim- mung mit genua Zugang zu seinem System zu gewähren und genua bei der Analyse und Beseiti - gung entsprechend fernmündlich oder per Telefax gegebener Anweisungen zu unterstützen; den Sicherheits- und Geheimhaltungsinteressen des Kunden ist hierbei Rechnung zu tragen; oder
(b) der mangelhafte Liefergegenstand bzw. mangelhafte Komponenten in der Originalverpackung binnen drei Tagen versandfertig zur Abholung zwecks Reparatur bei genua bereitgestellt oder auf Wunsch von genua übersandt und anschließend an den Kunden zurückgesendet wird; oder
(c) der Kunde den mangelhaften Liefergegenstand bereithält und ein Service-Mitarbeiter von ge- nua zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, kann genua diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile und Komponenten nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von genua zu vergüten sind; bei Gewährleistungsarbeiten im Ausland sind die erforderlichen Reisekosten stets vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat genua für Mangelbeseiti- gungsarbeiten unverzüglich und ohne unzumutbare Auflagen Zugang zum Liefergegenstand, auf Verlangen auch im Wege der Datenfernübertragung zu gewähren. Den Sicherheits- und Geheimhal- tungsinteressen des Kunden ist hierbei Rechnung zu tragen. genua ist berechtigt, die Beseitigung von Mängeln einem technisch kompetenten Subunternehmer zu übertragen. genua ist berechtigt aber nicht verpflichtet dem Kunden vorübergehend ein Austauschgerät zur Verfü- gung zu stellen.
17.6 Im Falle der Gewährleistung für werkvertragliche Leistungen ist genua berechtigt, den Mangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen. Der Kunde räumt genua zwei Nachbesserungsversuche ein.
17.7 Ist genua zur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung/Lieferung einer mangelfreien Sache) nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die von genua zu vertreten sind, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder eine entspre- chende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
17.8 Wählt der Kunde wegen eines Rechts-, Sach- oder Werkmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Das gilt nicht, falls genua die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
17.9 Andere und/oder weitergehende als die vorangehend bezeichneten Ansprüche des Kunden sind aus- geschlossen, soweit nicht genua nach Ziff. 19, 20 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen haftet.
17.10 Werden Betriebs-, Wartungs- oder Pflegeanweisungen von genua nicht befolgt, Änderungen an den Produkten, insbesondere an den Programmen vorgenommen, die speziell aufeinander abgestimmten Soft- und Hardwarekomponenten des Systems voneinander getrennt, Teile ausgewechselt oder Kom- ponenten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleis- tung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstän - de den Mangel herbeigeführt hat, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellerswiderlegt.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat 17.11 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sindgenua nicht. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeHerstellergarantien bleiben hiervon un- berührt.
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Samples: Kaufvertrag
Gewährleistung. 5.1 7.1 Der AN gewährleistet, dass sämtliche Lieferungen/Leistungen im Zeitpunkt der Leistungserbringung dem Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften, Fachverbänden und Herstellern entsprechen. Über ihm bekannt gewordene bevorstehende Veränderungen dieser Vorgaben wird er uns unverzüglich unterrichten. Sämtliche von dem AN eingesetzten Messmittel müssen rückführbar kalibriert sein.
7.2 Die Rechte Gewährleistungsverpflichtung des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten AN richtet sich nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen einschließlich § 478 BGB, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie nichts hiervon Abweichendes geregelt wird. In jedem Fall sind verpflichtetwir berechtigt, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir von dem AN nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)die Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Im Falle Der AN kann die von uns gewählte Art der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtNichterfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn an sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Unser Anspruch beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn Nichterfüllung; das Recht des AN, auch diese aus denselben Gründen zu verweigern, bleibt unberührt. Unser Recht auf Schadensersatz, insbesondere Schadensersatz statt der Leistung, behalten wir uns ausdrücklich vor.
7.3 Soweit uns kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten treffen, beschränken sich unsere Prüfungspflichten auf die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdePrüfung der Ware, auf ihre Menge und Identität, äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden sowie eine stichprobenartige Überprüfung der wesentlichen Warenmerkmale. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht Sind offene Mängel erkennbar, werden wir diese dem AN unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware, mindestens in Textform anzeigen. Versteckte Mängel rügen wir unverzüglich nach ihrer Entdeckung.
7.4 Wir sind berechtigt, bei Gefahr im Verzug die Beseitigung von Mängeln auf SchädenKosten des AN durchzuführen.
7.5 Der AN steht für die Beschaffung der für seine Lieferungen/Leistungen erforderlichen Materialien, die durch falsche BehandlungInformationen, unzulässiges ArbeitsmaterialPersonalkapazitäten, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sindetc. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften ein. Für unsere Gewährleistungsansprüche gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel gesetzlichen Verjährungsvorschriften mit der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchMaßgabe, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdedie Verjährungsfrist mindestens 3 Jahre beträgt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 7.1 Die Rechte Lieferung erfolgt grundsätzlich zur Verarbeitung im eigenen Betrieb des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istKäufers. Eine Über- oder Unterlieferung bis zu 10% der bestellten Menge ist zulässig.
5.2 Sie sind verpflichtet7.2 Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Käufer die Ware nach Ablieferung unverzüglich untersucht und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche dabei festgestellte Mängel binnen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen ab Empfang nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich dem Verkäufer bekannt gibt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
7.3 Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das zwingende, unabdingbare Recht auf Wandlung zusteht, oder andere Gewährleistungsbehelfe unmöglich sind, kann der Ware anzuzeigenVerkäufer den Gewährleistungsanspruch nach seiner Xxxx durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllen. Zur Fristwahrung reicht Der Käufer (Übernehmer) hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war und seine Mängelrüge fristgerecht erfolgt ist. Mängel eines Teiles der Lieferung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. In diesem Fall hat der Verkäufer den mangelhaften Teil der Lieferung zu ersetzen, zu verbessern oder entsprechend den Preis zu mindern.
7.4 Die Herstellung der Produkte des Verkäufers erfolgt gemäß den im Angebot bzw. in der Produktionsspezifikation gemachten Angaben. Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers ist stets nur produktionsspezifisch und unverbindlich – auch im Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreit den Käufern nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die rechtzeitige Absendungbeabsichtigten Verfahren und Zwecke. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab EntdeckungFür einen nicht produktionsspezifischen Einsatz der Produkte übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
7.5 Wird eine Leistung (Lieferung) auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen und sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Verkäufers nur auf die bedingungsgemäße Ausführung. Bei Verletzung Verkauf von gebrauchten Gegenständen sowie bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umbauten und Umänderungen leistet der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung Verkäufer keine Gewähr.
7.6 Von der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenGewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige und unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien, vom Käufern oder dritter Seite beigestellter Materialien, aufgrund von Anweisungen des Käufers oder Montagearbeiten Dritter verursacht worden sind. Der Verkäufer haftet nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter, atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse. Teile, die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entsprichteinem natürlichen Verschleiß unterliegen sind ausgeschlossen.
5.4 7.7 Die Gewährleistung erlischterlischt sofort, wenn an der Ware ohne Zustimmung des Verkäufers Änderungen oder Instandsetzungen am Liefergegenstand vorgenommen werden. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn wird die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich Gewährleistungsfrist nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersverlängert.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet7.8 Abweichungen des vom Verkäufer verwendeten Materials von der vertragsgemäßen Beschaffenheit können nur dann einen Mangel darstellen, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend wenn sie in den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeLieferbedingungen des betreffenden Lieferanten enthaltene Toleranzen wesentlich überschreiten.
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Gewährleistung. 5.1 Die Rechte a) Bei Lieferung offensichtlich mangelhafter oder schadhafter Anlagenteile müssen uns diese zur Wahrung der Ersatzansprüche des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich binnen 8 Tagen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istAnlieferung gemeldet sein.
5.2 Sie sind verpflichtetb) Ist lediglich ein Einzelteil aus der Anlage auszuwechseln, so können wir verlangen, dass der Besteller dieses Teil der Anlage, das ihm von uns neu zur Verfügung gestellt wird, selbst aus- wechselt, wenn die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf QualitätsKosten für die Entsendung eines Monteurs unverhältnismäßig hoch sind.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich - zwei Jahre bei Geräten für den privaten Gebrauch (bei natürlichen Personen) - ein Jahr bei Geräten für den industriellen oder gewerblichen Gebrauch (bei Unternehmen) - zwei Jahre bei allen DVGW-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt zertifizierten Geräten, auch für später festgestellte verdeckte Mängel den industriellen und gewerblichen Gebrauch im Rahmen der Haftungsübernahmevereinbarung mit dem ZVSHK ab EntdeckungAuslieferung bzw. Abnahme. Ausgenommen sind elektrische Teile und Verschleißteile. Voraussetzung für Gewähr- leistung sind die genaue Beachtung der Betriebsanleitung, ordnungsgemäße Montage, Inbe- triebnahme, Betrieb und Wartung der Geräte und/oder Abschluss eines Wartungsvertrages innerhalb der ersten sechs Monate. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so erlischt die Gewährleistung. Bei Verletzung der Untersuchungs- Verwendung von Do- sierlösungen oder Chemikalien anderer Hersteller, auf deren Qualität und Rügepflicht ist Zusammensetzung wir keinen Einfluss haben, erlischt die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)Gewährleistung. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenFehler und Beschädigungen, die durch die Verbringung un- sachgemäße Behandlung entstanden sind, unterliegen nicht der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entsprichtGewährleistung.
5.4 Die Gewährleistung erlischtd) Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der Kunde die laufende Wartung entsprechend unseren Betriebsanleitungen vornimmt oder vornehmen lässt und wenn er Ersatzteile sowie Che- mikalien verwendet, die von uns geliefert oder empfohlen sind.
e) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Frost-, Wasser- und elektrischen Überspan- nungsschäden, bei Verschleißteilen, insbesondere elektrischen Teilen.
f) Die Ansprüche des Käufers beschränken sich auf Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach un- serer Xxxx. Mehrfache Nacherfüllungen sind zulässig. Schlägt die Nacherfüllung oder Ersatzlie- ferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
g) Bei Gewährleistungsfällen an Anlagen, die nicht in Deutschland installiert sind, übernimmt die Gewährleistung der durch MASSAR autorisierte Kundendienst vor Ort. Ist in dem speziellen Land kein Kundendienst benannt, so endet der Kundendiensteinsatz von MASSAR an der Ware Arbeiten deutschen Grenze. Alle anderen hierbei entstehenden Kosten außer Material sind durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersden Kunden zu tragen.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- (1) Unsere Lieferungen hat der Vertragspartner unverzüglich zu prüfen und Rechtsmängelnetwaige Mängel oder Fehler im Sinne der §§ 377, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist378 HGB unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt die Lieferung als anerkannt.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und (2) Die Gefahr geht bei einer Holschuld mit der gebotenen Sorgfalt Übergabe an den Vertragspartner auf Qualitäts-diesen über. Gleiches gilt bei Schickschulden ab der Übergabe an die Transportperson. Bei Bringschulden geht die Gefahr mit Verlassen des Werksgeländes über.
(3) Die Maß- und Mengenabweichungen zu untersuchen Gewichtsangaben in unseren Prospekten sind unverbindlich. Die in unseren Prospekten genannten technischen Daten stellen unverbindliche Richtwerte dar. Die Haftung für Druckfehler und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang -mängel wird ausgeschlossen.
(4) Wir übernehmen keine Beratungsleistung hinsichtlich der Eignung der Ware anzuzeigenfür den vom Vertragspartner bezweckten Einsatz. Zur Fristwahrung reicht Der Vertragspartner hat die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch Eignung und Verwendbarkeit für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenden von ihm bezweckten Einsatz selbst zu überprüfen.
5.3 Bei Mängeln leisten (5) Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). IVoraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheiden wir zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung. Sollte eine der Nachbesserung müssen beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir nicht berechtigt, diese zu verweigern. Sollte die erhöhten Kosten tragenNacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Vertragspartner das Wahlrecht zu, entweder die Vergütung bzw. den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten. Weitere Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Vertragsgegenstandes sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinnes; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit resultieren.
(6) Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel ausschließlich durch uns beheben zu lassen. Unterlässt der Vertragspartner dies oder behebt er diesen Mangel selbst oder durch Dritte, erlöschen jegliche Gewährleistungsrechte und die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehendem Vertragspartner dadurch entstandenen Kosten hat dieser selbst zu tragen.
(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Werkverträgen beträgt für Unternehmer 1 Jahr, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtgerechnet ab Gefahrenübergang bzw. Abnahme. Dies gilt nicht, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden für Verbraucher oder wenn das Gesetz längere Gewährleistungsfristen vorschreibt. Weder die Seriennummer entfernt Mängelrüge noch die Vornahme einer Gewährleistungshandlung hemmen den Ablauf der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, lassen die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringenVerjährung dieser Ansprüche neu beginnen. Für Mängel der die Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung Ersatzlieferung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich weder eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eigenständige neue Gewährleistungsfrist noch eine andere ersetzt wurdeeigenständige neue Verjährungsfrist in Lauf gesetzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln11.1. FELCO leistet dafür Gewähr, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istdass die gelieferten Produkte keine Material- oder Fabrikationsmängel aufweisen.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde11.2. Die Gewährleistung erstreckt beschränkt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung Planungs- und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sindFabrikationsmängel. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sindDie Gewährleistungsdauer beträgt ein (1) Jahr ab Kaufdatum. Die Gewährleistung verlängert auf Le- benszeit beschränkt sich auf geschmiedete Bestandteile aus Aluminium (Griffe und Gehäuse der Werkzeuge mit pneumati- scher/elektrischer Hilfe). Die der Werkzeu- ge mit pneumatischer/elektrischer Hilfe fal- len möglicherweise unter eine andere Ge- währleistung, welche in den mitgelieferten Dokumenten bestimmt wird. Mängel auf- grund übermässiger Nutzung, normaler Abnutzung, eines Unfalls oder nicht dadurchzweckbestimmter Nutzung, sind von dieser Gewährleistung ausgenommen.
11.3. Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden, bei welchen nicht bewiesen werden kann, dass ursprünglich sie aus Material- oder Fabrikations- mängel herrühren. Insbesondere von die- ser Gewährleistung ausgenommen sich Schäden aufgrund normaler Abnutzung, unzureichender Unterhaltung, Nichtbeach- ten der Gebrauchsanweisungen, Überbe- anspruchung, Verwendung von falschen Betriebsmitteln, chemischen und elektroly- tischen Einwirkungen, Fabrikations- oder Montagearbeiten, die nicht von FELCO ausgeführt wurden sowie für andere Ursa- chen, die nicht FELCO zugeschrieben werden können.
11.4. Für Produkte, die nicht von FELCO herge- stellt werden, leistet FELCO Gewähr ge- mäss Beschreibung in Art. 11.2.
11.5. Die Produkte müssen vom Käufer so ver- kauft werden, wie dieser sie von FELCO gekauft hat. Die technischen Unterlagen sind integraler Bestandteil der Produkte. Dem Käufer ist es untersagt, beschädigte, verfälschte, unvollständige oder sonst ver- änderte Produkte zu verkaufen. Der Käufer entschädigt FELCO für jegliche Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche, die ge- genüber FELCO aufgrund von durch den Käufer verfälschte, geänderte oder unvoll- ständig gelieferte Ware durch eine andere ersetzt Produkte, einschliesslich der Verpackung und Gebrauchsanwei- sung, entstehen.
11.6. Wenn der Käufer während der Gewährleis- tungsfrist feststellt, dass ein Produkt, das von FELCO geliefert wurde, Mängel auf- weist, muss er diese FELCO schriftlich und nicht später als fünf (5) Tage nach ihrem Auftreten melden, um Rechte aus der Ge- währleistung geltend machen zu können.
11.7. FELCO verpflichtet sich seinerseits jene Produkte oder Teile der Produkte nach ei- genem Ermessen entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Das Ersetzen von Pro- dukten hat weder die Verlängerung der Gewährleistungsfrist zufolge noch fängt ei- ne neue Gewährleistungsfrist an zu laufen.
11.8. Die Gewährleistung läuft vorzeitig ab • wenn der Käufer oder ein Dritter die Produkte nicht gemäss Anweisungen der FELCO handhabt • wenn Produkte über den in der Be- schreibung genannten Gebrauch hin- aus genutzt werden • wenn der Käufer oder ein Dritter un- angemessene Änderungen oder Re- paraturen vornimmt • wenn der Käufer im Falle eines Man- gels diesen nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach ihrem Auftreten meldet • wenn der Käufer im Falle eines Mangels nicht sofort die notwendi- gen schadensmindernden Schritte unternimmt und FELCO nicht die Möglichkeit gibt, den Mangel zu be- heben.
11.9. Die Rechte und Ansprüche des Käufers aufgrund von Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsmängeln sowie von sol- chen Mängeln, die von nicht eingehaltenen Qualitätsversprechen herrühren, be- schränken sich auf jene, welche im vorste- henden Artikel 11.6 ausdrücklich erwähnt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich 1. Bei Mängeln der Liefergegenstände sind wir innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit unserer Xxxx zur Beseitigung der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendungoder zur Ersatzlieferung berechtigt. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Im Falle der Nachbesserung müssen Mängelbeseitigung sind wir nicht die erhöhten Kosten verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die durch die Verbringung der Ware Liefergegenstände an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurden.
2. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, wir eine uns hierzu gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne neu zu liefern oder den Mangel zu beheben, oder wenn die Nacherfüllung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, hat der Besteller das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung ebenso wie bei Unvermögen der Nacherfüllung durch uns.
4. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel und/oder Schäden infolge natürlicher Abnutzung, ferner nicht auf Mängel und/oder Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Verwendung, falscher Handhabung usw. sowie solcher Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich Schäden nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
5. Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne unsere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden.
6. Bei seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Instand- setzungsarbeiten an den Liefergegenständen haften wir für die daraus entstehenden Mängel nicht.
7. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Ge- währleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, dass die Befriedigung aus dem abgetretenen Recht fehlschlägt oder der abgetretene Anspruch aus anderen Gründen nicht durchgesetzt werden kann.
8. Weitergehende Ansprüche des Bestellers gleichgültig aus welchen Rechtsgründen gegen uns sind, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch falsche Behandlungnicht an der gelieferten Ware selbst entstehen und/oder bestehen (z.B. entgangener Gewinn, unzulässiges ArbeitsmaterialFolgeschäden, sonstige Vermögensschäden); diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit wir aufgrund Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder aus einer Garantiezusage zwingend haften oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist sowie bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit. Bei fahrlässiger, aber nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartunggrob fahrlässiger Verletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des typischen, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersvorhersehbaren Schadens.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind9. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte vorstehenden Bestimmungen gelten bei Lieferung anderer als der vertragsmäßigen Ware durch eine andere ersetzt wurdeentsprechend.
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Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und RechtsmängelnFür Mängel der Lieferung, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriftenzu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und unentgeltlich von uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb 12 Monaten bei 8-Stunden-Betrieb vom Tag der Lieferung ab Werk Ruhrgetriebe an, nachweisbar infolge eines vor dem Tag der Lieferung liegenden Umstandes, insbesondere wegen schlech- ten, von uns beschafften Materials oder mangelhafter Ausführung, sich als unbrauchbar erwei- sen, oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird. Voraussetzung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die Einhaltung der verein- barten Zahlungsbedingungen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich und schrift- lich zu melden. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Änderungen oder einer Ersatzlieferung (Nacherfüllung)hat der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren. Im Falle Reparaturen werden nur in unserem Werk vorgenommen. Beanstandete Teile sind uns erst auf unsere Anforderung frei zurückzusenden. Ausgewechselte Teile werden unser Eigentum. Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit, der Nachbesserung müssen wir nicht Art ihrer Verwen- dung, infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrotechnischer oder elektrischer Einwirkungen oder Witterungs- und Natureinflüssen einer Beschädigung oder einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Für die erhöhten Kosten tragenLaufeigenschaften von Getrie- ben sind die Ergebnisse auf unserem Prüfstand maßgebend. Für Störungen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Ein- bauverhältnisse oder unsachgemäße Pflege entstehen, sofern übernehmen wir keine Haftung. Für aus- geführte Nachbesserungsarbeiten oder gelieferte Ersatzteile besteht eine Haftung nur bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 ursprüngliche Lieferung. Die Gewährleistung Haftung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand Nacharbeiten, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringenwerden. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichertvon uns gelieferte Fremderzeugnisse haften wir nur in dem Umfang, in dem unsere Unterlieferanten Gewähr für ihre Fabrikate uns gegenüber übernehmen. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigtWei- tergehende Ansprüche des Bestellers, hat der Kunde alle Aufwendungen gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz eines mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Wir beraten nach bestem Wissen. Es ist jedoch Sache des Bestellers, unsere Vorschläge sorgfältig auf ihre Verwendungsfähigkeit zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sindüberprüfen. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeGewährleistungsansprüche werden insoweit ausgeschlossen.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Der Käufer hat die Hersteller-Empfehlungen bezüglich der Produkte, insbesondere Lagerung, Reifenauswahl, Montage, Aufpumpen, Luftdruck, Verwendung / Einsatzbeschränkungen, Kontrolle, Reparaturen o. Ä. sowie der Wartung einzuhalten. Der Käufer informiert seine Kunden über die Empfehlungen. Seinen Kunden, die nicht Endverbraucher sind, hat er diese Informationspflichten weiterzugeben. Der Käufer hat seine Mitarbeiter im Umgang mit den Produkten zu schulen. Er stellt sicher, dass Reparaturen (z. B. von Reifenschäden oder bei Sach- Schweißarbeiten am Rad) nur nach Demontage der Rad-Reifen-Einheit durchgeführt werden. Für die von uns gelieferte Xxxx und Rechtsmängeln, richten sich Leistungen übernehmen wir Gewähr nur nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istfolgenden Bestimmungen.
5.2 Sie 1. An Stelle eines mit einem nicht unerheblichen, von uns zu vertretendem und rechtzeitig gerügtem Mangel behafteten Produktes wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Ersatzlieferung für den Käufer gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Wir behalten uns bei Geschäften mit Unternehmern eine angemessene Anrechnung des Gebrauchsvorteils – bei Reifen unter Berücksichtigung der vorhandenen Restprofiltiefe – vor. Produkte, für die eine Ersatzleistung gewährt worden ist, gehen in unser Eigentum über. Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt werden können, behalten wir uns diese statt Ersatzlieferung vor. Dem Käufer steht kein Wahlrecht zu. Wir sind verpflichtetberechtigt, die Ware unverzüglich geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Für Ersatzlieferungen und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht Nachbesserungsarbeiten stehen dem Käufer keine weitergehenden Rechte als für die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungursprünglichen Vertragsprodukte zu. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die von uns verwendeten Größenangaben, technischen Angaben (Nacherfüllung)z. B. Maße) und werblichen Aussagen sind keine Garantien für zugesicherte Eigenschaften.
2. Im Falle der Nachbesserung müssen wir Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bzw. von uns zu vertretende Mängel liegen nicht vor, wenn
a) die erhöhten Kosten tragenBeschädigung durch natürliche Abnutzung und Verschleißerscheinungen sowie äußere Einflüsse entstehen;
b) die Beschädigung auf unsachgemäße Behandlung, auf selbst oder von Dritten unsachgemäß vorgenommene Profiländerungen, Einkerbungen usw. oder auf Unfall zurückzuführen ist;
c) die Produkte auf Fahrzeuge/ Räder aufgezogen werden, die bei vorheriger sorgfältiger Prüfung als für die Produkte unpassend erkennbar sind;
d) die von uns gelieferten Produkte von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;
e) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf den Produkten dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind;
f) bei Reifen der jeweils notwendige bzw. vom Hersteller vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde;
g) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreitung der für die Verbringung Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrzeuggeschwindigkeit;
h) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden; Geschäftsführer: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx Registergericht: Mannheim Registernummer: HRB 726 398 USt-IdNr.: DE 275 261 846 HypoVereinsbank Baden-Baden BIC XXXXXXXX000 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 53
i) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurden oder der Reifen auf eine andere als auf die laut den jeweils maßgeblichen technischen Daten vorgeschriebene Felge aufgelegt war;
j) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind;
k) natürlicher Verschleiß oder Beschädigung der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder einen Unfall zurückzuführen sind;
l) Reifen vor der Montage vom Käufer oder Dritten im freien gelagert wurden;
m) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (LKW/Schulterreifen) durch den Käufer oder Dritte montiert wurden.
n) es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Erzeugnisses handelt.
3. Gewährleistungsansprüche verjähren 2 Jahre ab Verkauf durch den Käufer, längstens aber nach 2 Jahren und 6 Monaten nach Lieferung an den Käufer.
4. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind nur die mit uns in laufender Geschäftsverbindung stehenden Käufer berechtigt. Produkte, derentwegen ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, werden durch uns oder einen anderen Ort von uns beauftragten Spediteur nach Rücksprache mit dem Käufer und ausschließlich unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten und von dem Endverbraucher persönlich unterzeichneten Beanstandungsformular abgeholt. Die Abholung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Einsenders. Die Prüfung der beanstandeten Produkte erfolgt grundsätzlich durch den Hersteller der Produkte. Stellt sich das Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen. Bei Ablehnung des Gewährleistungsanspruches durch den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht Hersteller wird der beanstandete Reifen nach Abstimmung mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtKäufer durch den Hersteller an den Käufer zurückgesendet, wenn an er dies innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeAblehnung verlangt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie Andernfalls wird der Reifen vom Hersteller gegeben wirdvernichtet. Sollte der Käufer nicht Eigentümer des Reifens sein, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchso stellt er sicher, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeder Eigentümer mit der Entsorgung einverstanden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte (1) Gewährleistungsrechte des Kunden bei Sach- Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln (2) Im Vertragsverhältnis leisten wir für die Mängelfreiheit unserer Produkte/Leistungen Ge- währ für einen Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung nachbessern oder Ersatzlieferung Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsan- sprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(Nacherfüllung). Im Falle 4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Nachbesserung müssen wir Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatz- ansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht die erhöhten Kosten tragenbei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schä- den, die durch nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, über- mäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Einbauarbeiten sowie aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die Verbringung nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderun- gen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwen- dungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehendie Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, sofern es sei denn, die Verbringung nicht dem entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersGebrauch.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet(7) Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringengesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeUmfang des Rückgriffsanspruches des Käufers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 1. Die Rechte des Kunden Sempf Schlauchleitungen steht im Rahmen der nachfolgenden Regelungen für Mängel der Kaufsache ein, die bei Sach- Gefahrübergang vorhanden waren. Der Einbau und Rechtsmängelndie Verwendung von Hydraulik- oder Klimateilen setzt ausreichende Sachkunde voraus. Schäden, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriftendie aufgrund nicht bestimmungsgemäßen Gebrauches der Ware und / oder nicht sachgemäßer Verwendung eingetreten sind, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt iststellen keinen Mangel der Kaufsache dar.
5.2 Sie 2. Die Zusicherung von Eigenschaften bzw. die Übernahme von Garantien ist nur insoweit verbindlich, wie die Sempf Schlauchleitungen diese dem Vertragspartner besonders schriftlich bestätigt hat. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners aus vertraglicher oder sonstiger Haftung sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt – ohne Rücksicht auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendungden Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt auch nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens der Sempf Schlauchleitungen oder ihrer Erfüllungsgehilfen gehaftet wird oder der Schaden auf dem Fehler einer schriftlichen besonders zugesicherten Eigenschaft beruht, durch deren Zusicherung der Vertragspartner vor einem solchen Schaden abgesichert werden sollte. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht, soweit bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens der Sempf Schlauchleitungen oder ihrer Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für später festgestellte verdeckte Mängel ab EntdeckungKörperschäden, Gesundheitsschäden und Verletzung des Lebens. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen die Sempf Schlauchleitungen werden nicht ausgeschlossen.
3. Die Ersatzpflicht der Sempf Schlauchleitungen ist stets auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
4. Der Vertragspartner hat die Ware rechtzeitig vor Annahme / Quittierung sorgfältig auf Schäden und Fehler zu untersuchen, diese sofort zu beanstanden, auf dem Lieferschein etc. vollständig mit eindeutiger Bezeichnung anzugeben und sich schriftlich bestätigen zu lassen. Ohne eine solche Bestätigung hat er die Annahme der Sendung zu verweigern. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht Schäden, die erst beim Auspacken entdeckt werden, ist die Geltendmachung Ware im vorgefundenen Zustand in der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Verpackung zu belassen und das Beförderungsunternehmen sofort zur Schadensfeststellung aufzufordern und verantwortlich zu machen. Der Vertragspartner wird den Schaden oder Verlust unverzüglich unter Übersendung der zur Schadensregulierung erforderlichen Unterlagen an die Sempf Schlauchleitungen melden. Der Vertragspartner hat im Beanstandungsfall alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Tatbestandsaufnahme rechtzeitig und formgerecht durchführen zu lassen. Die Sempf Schlauchleitungen ist sofort von ihm zu unterrichten. Über vorgenannte Kontrollen hinaus ist vom Vertragspartner die Ware beim Empfang auf richtig Menge, Art und Qualität unverzüglich zu prüfen. Maße, Gewichte, Abbildungen und andere Darstellungen in Katalogen, Montageanleitungen und anderen Schreiben sind mit Sorgfalt erstellt. Für Toleranzen und Abweichungen kann jedoch keine Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenübernommen werden, es sein denn, die durch Einhaltung bestimmter Werte ist ausdrücklich schriftlich zugesichert worden.
5. Eventuelle Beanstandungen (Rügen) wegen Menge und Art müssen spätestens innerhalb von 3 Werktagen bei der Sempf Schlauchleitungen angezeigt werden, die Verbringung Qualitätsrüge muss spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch bei der Ware entsprichtSempf Schlauchleitungen angezeigt werden.
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde6. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht ist auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellershöchstens ein Jahr beschränkt.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir 7. Bei Versäumung der Anzeigefrist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Die Sempf Schlauchleitungen ist zur Nachlieferung / Nachbesserung nicht verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel solange und soweit der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sindVertragspartner seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchGewährleistungspflicht besteht nicht, dass ursprünglich gelieferte wenn der Vertragspartner die Ware durch eine andere ersetzt wurdeunsachgemäß behandelt hat.
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Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich Lieferungen und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-Leistungen von Eventbox Catering bei Nachlieferung bzw. Abnahme zu prüfen und Mengenabweichungen etwa festgestellte Mängel unverzüglich, gegebenenfalls mündlich am Einsatzort oder fernmündlich mitzuteilen und Eventbox Catering Gelegenheit zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragengeben, die durch entsprechenden Feststellungen zu treffen.
2. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich nur Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nacherfüllung richtet sich nach dem Ermessen von Eventbox Catering. Ihr steht die Verbringung Ersatzlieferung jederzeit offen. Weitergehende Ansprüche kann der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtAuftraggeber nur dann geltend machen, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind.
3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich erklärt, stellen Produktbeschreibungen, Muster oder wenn die Seriennummer entfernt Präsentationen keine Garantieerklärung oder unkenntlich gemacht wurdeEigenschaftszusicherung dar.
4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schädensolche Mängel, die beim Auftraggeber durch falsche Behandlungnatürliche Abnutzung, unzulässiges ArbeitsmaterialFeuchtigkeit, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial starke Erwärmung oder unsachgemäße WartungBehandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Verunreinigung Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wirdsonstige Beschaffenheit der Waren, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersinsbesondere der Lebensmittel.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet5. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die mangelhafte Leistung nachzubessern Gewährleistungsansprüche gänzlich. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt oder von Eventbox Catering die Leistung erneut zu erbringenFeststellung und Nachbesserung der Mängel erschwert bzw. Für unmöglich macht, was in der Regel bei einer Mängelrüge bezüglich nicht versteckter Mängel erst nach Beendigung der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat Veranstaltung der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeFall ist.
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Samples: Catering Agreement
Gewährleistung. 5.1 6.1 Der Lieferant stellt sicher, dass ab Lieferfreigabe und während des gesamten Lieferzeitraums der Produkte, ohne schriftliche Freigabe der MB Customer Solutions, keine Änderungen bezüglich Design, Beschaffenheit, Qualität, Form, Maßen, Gewicht, Kennzeichnung, etc. vorgenommen werden.
6.2 Der Lieferant gewährleistet, dass seine Lieferungen und Leistungen während des Zeitraums von 24 Monaten ab Gefahrübergang fehlerfrei bleiben.
6.3 Die Rechte des Kunden bei Sach- und RechtsmängelnVerjährung der Mängelansprüche wird durch eine schriftliche Mängelrüge der MB Customer Solutions bis zur Mängelbeseitigung gehemmt. Diese Hemmung endet jedoch drei Monate nach Zugang der schriftlichen Erklärung, richten sich der Mangel sei beseitigt oder es liege kein Mangel vor.
6.4 Fehler sind dem Lieferanten, sobald sie nach den gesetzlichen VorschriftenGegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istunverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und 6.5 Der Lieferant trägt alle im Zusammenhang mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-Mängelfeststellung und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang -beseitigung entstehenden Aufwendungen, auch soweit sie bei der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige AbsendungMB Customer Solutions anfallen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung auch, soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht verbracht wird und dies dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersLieferanten bei Vertragsabschluss bekannt war.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet6.6 Bei Verzug, die mangelhafte Leistung nachzubessern Fehlschlagen oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel Verweigerung der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichertErsatzlieferung steht der MB Customer Solutions auch das Recht zur Ersatzvornahme auf Kosten des Lieferanten zu. Erweist sich eine Mängelrüge Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt als unberechtigtfehlgeschlagen, hat wenn der Kunde alle erste Mängelbeseitigungsversuch erfolglos geblieben ist. Unabhängig davon steht der MB Customer Solutions in dringenden Fällen das Recht zur Ersatzvornahme gegen Erstattung der dem Lieferanten hierdurch ersparten Aufwendungen zu ersetzenzu.
6.7 Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen beträgt der Gewährleistungszeitraum sechs Monate ab Erfüllung der Gewährleistungspflicht. Er endet jedoch nicht vor Ablauf des für die ursprünglichen Lieferungen oder Leistungen geltenden Gewährleistungszeitraumes.
6.8 Der Lieferant garantiert, dass die von ihm gelieferten Artikel über die notwendigen Produktzertifikate zur Einfuhr, zur Lagerung und zum Verkauf der Ware in Europa verfügen. Des Weiteren garantiert der Lieferant, dass die gelieferten Artikel über die notwendigen Produktzertifikate zur Einfuhr, zur Lagerung und zum Verkauf der Ware in China, Japan, Russland, USA und Kanada verfügen. Der Lieferant verpflichtet sich, die durch diese Mängelrüge entstanden hier genannten Produktzertifikate mit Lieferung der bestellten Ware der MB Customer Solutions zu übereignen. Außerdem garantiert der Lieferant, dass die von ihm gelieferten Artikel keine Substanzen enthalten, welche für die Gesundheit schädlich sind. Der Lieferant stellt die MB Customer Solutions von allen Ansprüchen Dritter, welche infolge einer Verletzung der vorgenannten Garantie einen Schaden erleiden, frei. Er ist weiter zum Ersatz der erforderlichen Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten der MB Customer Solutions verpflichtet.
6.9 Sämtliche an die MB Customer Solutions zu liefernden Kinderspielzeug-Artikel müssen der CE-Richtlinie 2009/48/EG für Spielzeug entsprechen. Sämtliche an die MB Customer Solutions zu liefernden Textilien und Lederbekleidungen müssen den Anforderungen der in der Oekotex Standard 100 aufgeführten Parametern entsprechen und nach der Textilkennzeichnungsverordnung (EU) 1007/2011 ausgezeichnet sein. Die Gewährleistung verlängert MB Customer Solutions ist berechtigt, von einem unabhängigen, akkreditierten Prüfinstitut einen Qualitätsnachweis zu Lasten des Lieferanten zu verlangen.
6.10 Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdebei vertragsgemäßer Verwendung der Lieferungen und Leistungen aus der Verletzung erteilter oder angemeldeter Schutzrechte ergeben. Der Lieferant stellt die MB Customer Solutions von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Rechte frei.
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Samples: Einkaufsbedingungen Collection
Gewährleistung. 5.1 1. Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit der gelieferten Erzeugnisse. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Gewähr auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
2. Die Rechte des Kunden bei Sach- und RechtsmängelnGewährfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem Versand der Ware ab Werk. Bei Lieferung von Anlagen beginnt sie mit deren Übergabe an den Kunden, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt über die ein Protokoll zu erstellen ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen3. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir Die Gewährleistung geht nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung auf Instandsetzung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)Ersatz der beanstandeten Teile, die grundsätzlich porto- oder frachtfrei an uns einzusenden sind. Im Falle der Nachbesserung müssen Ersetzt werden stets nur die Teile, die den Mangel aufweisen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Ein Anspruch auf auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht die erhöhten Kosten tragenin der Lage sind, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entsprichtMangel zu beheben.
5.4 5. Die Gewährleistung Gewährleistungshaftung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten Liefergegenstand von fremder Seite oder durch fremde Hand vorgenommen wurden den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht.
6. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustandes oder wenn die Seriennummer entfernt der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemäße Einlagerung oder unkenntlich gemacht wurdesonstige Einwirkungen. Die Gewährleistung Gewähr erstreckt sich nicht auf SchädenMängel, die durch falsche Behandlungauf ungeeigneten Konstruktionen oder der Xxxx ungeeigneten Materials beruhen, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial sofern der Kunde trotz unseres vorherigen Hinweises die Konstruktion oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersdas Material vorgeschrieben hat.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet7. Gewährleistungsansprüche werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich schriftlich erhoben werden. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert oder erneuert.
8. Für Schwierigkeiten, die mangelhafte Leistung nachzubessern sich aus Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes beim Weiterverkauf oder bei der Verwendung unserer Erzeugnisse ergeben, lehnen wir die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeVerantwortung ab.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die 6.1 Der Käufer hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen. Der Käufer hat alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Liefe- rung uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach ihrer Entde- ckung schriftlich geltend zu machen. Sämtliche Mängelanmeldungen müssen unter Angabe der Rollen- /Chargennummer vorgenommen werden. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt.
6.2 Bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten, werden wir bei Beanstandun- gen auf unsere Kosten und nach unserer Xxxx eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung vornehmen. Wir sind berechtigt, zweimal nachzuerfüllen; schlägt die Nacherfüllung insgesamt fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rück- trittsrecht besteht nicht bei nur unerheblichem Mangel.
6.3 Weitergehende Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie Käufers sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendungausgeschlossen. Dies gilt auch nicht für später festgestellte verdeckte Mängel ab EntdeckungSchadenersatzansprüche aus garantierten Beschaffenheitsmerkmalen sowie in Fällen, in denen wir einen Mangel arglistig verschwiegen ha- ben. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenZugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche vereinbart sein.
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt6.4 Der Käufer kann Mängelansprüche nur geltend machen, wenn wir innerhalb der Verjährungsfrist von einem Jahr ab Gefahrübergang schriftlich über den Mangel benachrichtigt werden. Der Käufer hat uns die Ware auf Verlangen unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung stellen. Wir tragen die Kosten des günstigsten Ver- sandweges für eine Rückübersendung der Waren, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich das Mangel- beseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
6.5 Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware entgegen den Bedienungsanleitungen oder unsere Anweisungen oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht, gelagert oder nicht vertragsgemäß ge- nutzt wird oder wenn ohne unsere Zustimmung vom Käufer oder von Dritten an der Ware Arbeiten durch fremde Hand oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen Änderungen oder Modifikationen vorgenommen wurden werden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
6.6 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach eigener Xxxx unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsan- sprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdegerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, z. B. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, Während der Dauer des Rechtsstreits ist die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des jeweiligen HerstellersKäufers gegen uns gehemmt.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden von uns gelieferte Xxxx ist unverzüglich, bei Sach- und RechtsmängelnNicht-Kaufleuten innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen bei dem Käufer, richten sich sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen nach den gesetzlichen VorschriftenAuslieferung erfolgt bzw. wenn die Mängel bei fristgerechter sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren, soweit eine Mängelrüge nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang 3 Monaten nach Eintreffen der Ware anzuzeigenbeim Käufer bei uns eingegangen ist. Zur Fristwahrung reicht Ist der Käufer nicht Kaufmann, verlängert sich die rechtzeitige Absendung3-Monatsfrist auf 6 Monate. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge nehmen wir die mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Nach unserer Xxxx sind wir unter angemessener Wahrung der Interessen des Käufers berechtigt, nachzubessern. Bei Fehlschlagen von Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, dass wir uns von dem behaupteten Mangel überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe des Abschnitts 10. dieser AGB ausgeschlossen. Dies gilt auch insbesondere für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung Ware selbst entstanden sind (NacherfüllungMangelfolgeschäden). Im Falle der Nachbesserung müssen In Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir nicht nur insoweit, als die erhöhten Kosten tragenZusicherung den Zweck verfolgte, den Käufer gerade gegen die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die eingetretenen Schäden abzusichern bzw. zu schützen. Unsere Gewährleistung erlischt, wenn an der die gelieferte Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden verändert, verarbeitet oder unsachgemäß behandelt wird. Sterile und unsterile Produkte (wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdenicht anders gekennzeichnet) sind zum Einmalgebrauch bestimmt und vor ihrer Anwendung am Patienten auf ordnungsgemäße, unverletzte Verpackung sowie Funktionssicherheit und dem ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Die Gewährleistung erstreckt sich Verantwortung für Wiederaufbereitung und Wiederverwendung liegt beim Anwender und wird aus medizinischer und hygienischer Sicht nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersempfohlen.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte Für Mängel der Ware, einschließlich des Kunden bei Sach- und RechtsmängelnFehlens zugesicherter Eigenschaften, richten sich leisten wir nach den gesetzlichen Vorschriftennachfolgenden Bestimmungen Gewähr:
8.1 Um seine Gewährleistungsrechte zu erhalten, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istmuss der Käufer seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommen.
5.2 Sie sind verpflichtet8.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate, gerechnet vom Tage des Gefahrenübergangs an den Käufer.
8.3 Mangelhafte Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten werden wir nach unserer Xxxx Gewähr nachbes- sern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen oder durch Gutschrift vergüten. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)erfolgt nicht innerhalb angemessener Frist, oder kommen wir mit der Ersatzliefe- rung in Verzug, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
8.4 Beanstandete Ware ist uns zur Prüfung kostenfrei einzusenden. Im Falle begründeter Mängelrüge tragen wir die Kosten der Nachbesserung müssen wir sowie die Versandkosten für die Rück- bzw. Ersatzlieferung. Die Arbeitskosten des Ein- und Ausbaues der schadhaften Stücke werden von uns nicht die erhöhten Kosten tragenübernommen.
8.5 Weitergehende Rechte aufgrund von Mängeln - insbeson- dere vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Er- satz von Xxxxxxx, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder selbst entstanden sind - sind in dem in Ziffer 8 bestimmten Umfang ausgeschlossen; dieser Haftungsausschluss gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf SchädenZusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellerseingetretenen Schäden abzusichern.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet8.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel wenn anstatt der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch vertraglich vereinbarten eine andere ersetzt wurdeWare geliefert wird (Fehllieferung).
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istBei Neuanlagen gewähren wir nur Garantie wenn die Anlagen in Zyklen von uns gewartet wurde.
5.2 Sie 1. Mängelrügen haben unverzüglich nach Auftreten der Mängel unter spezifizierter Angabe schriftlich zu erfolgen. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesagter Eigenschaften zählt, haften wir unter Ausschluß jeglicher weiterer Ansprüche auf die Dauer von 12 Monaten (bei Tag- und Nachtbetrieb von 6 Monaten), für Transportkälte-Aggregate von 6 Monaten wie folgt in Verbindung mit Wartungsvertrag: Alle diejenigen Teile sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir unentgeltlich nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung in angemessener Zeit auszubessern oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)neu zu liefern, welche nach dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechtem Material oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Im Falle Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Nachbesserung müssen Besteller eigenmächtig Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ausgeführt hat.
2. Bei Kühlaggregaten haften wir nur für die angegebenen Kalorien-Leistungen des Aggregates. Bei Kälteanlagen gelten Zusicherungen über Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit mit dem Vorbehalt, daß die zur Erreichung derselben erforderlichen Vorbedingungen seitens des Bestellers erfüllt werden, dagegen nicht für die erhöhten Kosten tragenFunktionsfähigkeit einer Einrichtung, zu der wir kältetechnische Teile geliefert haben. Wir haften nicht für Zusagen oder Erklärungen unserer Angestellten, von uns beauftragten selbständigen Vertretern und selbständigen Montagestellen, es sei denn, diese Erklärungen werden von der Geschäftsleitung der Firma c c p GmbH schriftlich bestätigt. Schadensersatzansprüche auch für mittelbare Schäden sind ausgeschlossen.
3. Für Lieferteile, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entsteheninfolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen, sofern die Verbringung wird keine Haftung übernommen, ferner nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entsprichtfür Schäden infolge natürlicher Abnutzung oder fehlerhafter und nachlässiger Behandlung.
5.4 Die Gewährleistung erlischt4. Alle etwa ersetzten Teile werden unser Eigentum. Ein- und Ausbaukosten sowie Frachten und Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers. Abstellung von Mängeln kann nur verlangt werden, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn Besteller die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen innehält. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, Für elektrische Erzeugnisse gelten die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung Garantiebedingungen der Elektro-Industrie. Für Zulieferer-Teile und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, Aggregate gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersZulieferers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen5. Für Mängel Verglasungen und alle gebrauchten Liefergegenstände wird Gewährleistung ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß, Lack-und Emailschäden, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung und Verlust an Kältemitteln sind von der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeebenfalls ausgeschlossen.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte Bei Vorliegen von Mängeln – auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften – haften wir wie folgt:
1. Wir haben diejenigen Teile nach unserer Xxxx, die wir nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen haben, auszubessern oder neu zu liefern, die sich seit Übernahme der Ware durch den Käufer infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2. Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen, wenn wir eine gestellte angemessene Nachfrist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen oder Nachbesserung oder Ersatzlieferung von uns berechtigt endgültig abgelehnt werden oder endgültig fehlgeschlagen sind.
3. Es wird keine Gewähr übernommen für die Eignung unserer Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck, wenn die konkrete Verwendungsmöglichkeit sich nicht aus einer der Ware beigefügten schriftlichen Anleitung ergibt oder die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck nicht ausdrücklich schriftlich von uns bejaht wurde. Der Käufer ist in jedem Falle selbst verpflichtet, die Eignung unserer Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck vorab im einzelnen zu überprüfen.
4. Es wird keine Gewähr geleistet für Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden Käufers oder ohne unsere Zustimmung eingesetzter Dritter oder übermäßiger Beanspruchung oder durch chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, entstehen.
5. Für Xxxxxxx, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlem, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungspflicht oder aus sonstigem Rechtsgrunde eintreten, haften wir oder unsere Erfüllungsgehilfen nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Sach- und Rechtsmängelnuns vorliegen. Bei Handlungsgeschäften sind auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriftenwenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, soweit Mangelfolgeschäden zu vermeiden.
6. Bei unberechtigtem Rücktritt des Käufers vom Vertrag können wir Schadensersatz bis zur Höhe des Auftragswertes zum Zeitpunkt der Bestellungsannahme geltend machen. Vl. Allgemeine Haftung
1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung – sind ausgeschlossen, wenn nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen oder ein Haftungsausschluss aus sonstigen Gründen rechtlich nicht zulässig ist.
5.2 Sie sind verpflichtet2. In allen Fällen – auch in den Fällen der Ziffer V.5. – in denen in Handelsgeschäften bei grober Fahrlässigkeit oder bei diesen und Nicht-Handelsgeschäften auch ohne grobe Fahrlässigkeit die Haftung nicht ausgeschlossen, die Ware unverzüglich und mit aber der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht Höhe nach beschränkt werden kann, ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenHaftung stets beschränkt auf den nachgewiesenen, bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch auf unseren Verkaufspreis des von uns ausgelieferten Produkts, auf das sich die Schadensersatzansprüche beziehen oder aus dem sie resultieren.
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde3. Die Gewährleistung erstreckt sich Regelung unter IV.6. bleibt hiervon unberührt. Sollte im Einzelfall die dortige Haftungsbeschränkung nicht auf Schädendurchsetzbar sein, gilt jedenfalls die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersBeschränkung gemäß vorstehendem Absatz.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich 5.1. Für Mängel an der Ware haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istBestimmungen dieser Ziffer.
5.2 Sie 5.2. Mängel sind verpflichtetausschliesslich Fehler, die Ware unverzüglich nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Mate- rial oder fehlerhafter Fabrikation haben. Fehler aufgrund von natürlicher Abnützung sowie aufgrund unsachgemässer Behandlung (mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, eigene Bau- und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Montagearbeiten etc.) durch den Käufer stellen keinen Mangel dar.
5.3. Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang an der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten beheben wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)Er- satzlieferung. IDer Käufer gewährt uns für die Mängelbehebung eine verhältnismässige Frist von mindestens 60 Tagen. Sollten wir den Mangel innert dieser Frist nicht oder nicht erfolgreich behoben haben, so kann der Käufer lediglich Minderung oder Wande- lung verlangen; letztere ist im Falle eines geringfügigen Mangels ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch steht dem Käufer nur zu, wenn wir den Mangel zum Zeit- punkt des Gefahrübergangs gekannt haben. Dieser Schadenersatz ist beschränkt auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der Nachbesserung müssen mangelhaften Sache.
5.4. Abweichend von vorstehender Ziff. 5.3. sind wir bei begründeten Ansprüchen des Käu- fers nach unserem Ermessen berechtigt, unsere Gewährleistung vorrangig dadurch zu erfüllen, dass wir für den Käufer unsere eigenen Gewährleistungsansprüche und/oder sonstigen Ansprüche gegenüber unseren jeweiligen Vorlieferanten haben, einschliess- lich etwaiger Nachbesserungsansprüche, beim Vorlieferanten geltend machen und an den Käufer weitergeben. Zu diesem Zweck treten wir diese Ansprüche im Vorhinein an den Käufer ab, verpflichten uns aber gleichzeitig, solange der Käufer nicht widerspricht, diese Ansprüche selbst und im Verhältnis zum Hersteller im eigenen Namen zugunsten des Käufers geltend zu machen. Wenn solche Ansprüche gegen den Vorlieferanten nicht oder nicht mehr bestehen, oder ohne Klage nicht durchsetzbar sein sollten, tra- gen wir jedoch in jedem Fall die Gewährleistung selbst nach Massgabe der vorstehen- der Ziff. 5.3.
5.5. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, unabhängig des Rechts- grundes. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind; namentlich haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sons- tige Vermögensschäden des Käufers. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.6. Unsere Haftung aufgrund anderweitiger Vertragsverletzung ist beschränkt auf die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung Höhe des Kaufpreises der gekauften Ware.
5.7. Die Gewährleistungsansprüche einschliesslich Schadensersatzansprüche wegen an- derweitigen Vertragsverletzungen verjähren mit Ablauf von 1 Jahr nach Ablieferung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch Käufer bzw. im Falle eines Konsumentenkaufs gemäss Art. 210 Abs. 4 OR mit Ablauf von zwei Jahren nach Ablieferung der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersden Käufer.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Wir haften gegenüber Verbrauchern für Sach- und Rechtsmängeln, richten sich oder Rechtsmängel erbrachter Reparaturleistungen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet. Für Xxxxxx, die Ware unverzüglich Unternehmer sind, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist für Reparatur und mit Dienstleistungen auf 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der gebotenen Sorgfalt Gewährleistungsfristen gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung und Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Verkürzung der Gewährleistungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang unserer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der Ware anzuzeigenunserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir Eine Nacherfüllung erfolgt gegenüber Unternehmer nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)Herstellung eines neuen Werks. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Bei jeder Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzendie beanstandete Ware an uns zurückzusenden zusammen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome. Können wir das Bestehen von Mängel nicht prüfen oder Mängel nicht beseitigen, weil dies durch vom Kunden eingerichteten technische Sperrvorrichtungen (z.B. Code-Sperre) verhindert wird, behalten wir uns die durch diese Mängelrüge entstanden sindBerechnung einer Aufwandsentschädigung für die Rücksendung des reklamierten Gegenstands an den Kunden zur Entfernung der Sperrvorrichtungen vor. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchHöhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch EUR 29,90. Ihnen bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass ursprünglich gelieferte Ware durch kein oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand entstanden ist. Ist der Kunde Unternehmer, gilt für seine Untersuchungs- und Rügepflichten § 377 HGB; dabei wird vermutet, dass ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt. Haben Sie den Mangel oder die Störung zu vertreten oder haben Sie erkannt oder fahrlässig nicht erkannt, dass ein Mangel oder eine andere ersetzt wurdeStörung nicht vorliegt und reklamieren Sie ihn dennoch behalten wir uns die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Prüfmaßnahmen vor. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch EUR 29,00. Ihnen bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand entstanden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reparatur Und Serviceleistungen
Gewährleistung. 5.1 a. Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istGewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung bzw. Abnahme unserer Leistung.
5.2 Sie sind verpflichtetb. Abgesehen von jenen Fällen, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt in denen von Gesetz wegen das Recht auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und Wandlung zusteht, behalten wir uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung Verbesserung, Austausch oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)Preisminderung zu erfüllen. Im Falle Bei Austausch oder Verbesserung ist der Nachbesserung müssen wir Vertragspartner verpflichtet die mangelhafte Sache auf Verlangen an uns zu übersenden. Wir sind auch berechtigt auf unser Verlangen unsere allfällige Verbesserungspflicht am Wohnsitz des Vertragspartners zu erfüllen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt die erhöhten Kosten tragenmangelhafte Sache durch einen Dritten verbessern zu lassen.
c. Als zugesichert gelten nur jene Eigenschaften der Sache, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entsprichtvon uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden.
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. d. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schädensolche Mängel, die durch falsche natürliche Abnützung, Feuchtigkeit starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung, unzulässiges ArbeitsmaterialNichteinhaltung unserer Montage-, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße WartungPflege- und Wartungshinweise durch den Vertragspartner entstehen. Farbschwankungen und Farbveränderungen, Verunreinigung Maserungsabweichungen, Unebenheiten des Holzes bedingt durch seine Struktur, etc. (vgl. unseren allgemeinen Hinweis unten) sind keine Mängel, sondern Zeichen der Echtheit des Werkstoffes Holz, Ebenso wenig berechtigen handelsüblich bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wirdMaterial, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersinsbesondere auch geringe Farbabweichungen bei Stoffen zur Erhebung von Gewährleistungsansprüchen.
5.5 In einem Gewährleistungsfall e. Unsere Waren sind wir verpflichtetnicht für die Selbstmontage bestimmt.
f. Alle offensichtlich erkennbaren Mängel sollten unverzüglich nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Werden vom Vertragspartner Anweisungen erteilt, die mangelhafte Leistung nachzubessern Pläne, Zeichnungen, etc. beigestellt oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist Maßangaben gemacht, so erstreckt sich eine Mängelrüge als unberechtigtunsere Haftung nicht auf deren Richtigkeit, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchsondern nur darauf, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeunsere Leistung gemäß den Angaben des Vertragspartners ausgeführt wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte 8.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt sowie die Dienstleistung unmittelbar nach (teilweiser) Leistungserbringung auf Vollständigkeit und Übereinstimmung der Bestellung zu überprüfen. Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich und detaillierter Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Abnahme als erfolgt und ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Bei ordnungsgemäßer Rüge kommen die Bestimmungen des Gewährleistungsrechts zum Tragen. Es wird eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten vereinbart. Zur Mängelbehebung sind uns zumindest zwei Versuche einzuräumen. Soweit die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für uns mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder wir dem Austauch- oder Verbesserungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen können, so sind wir berechtigt, Preisminderung oder Wandlung (gänzliche Aufhebung des Vertrags) durchzuführen.
8.2. Alle im Zusammenhang mit der Verbesserung entstehenden Kosten (beispielsweise Verein- und Ausbau, Transport, Fahrt- und Wegzeit) gehen zu Lasten des Kunden. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden bei Sach- sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüste und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istKleinmaterialien etc unentgeltlich bereitzustellen. Etwaige ersetzte Teile werden unser Eigentum.
5.2 Sie 8.3. Wird eine Ware von uns aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Gewährleistung lediglich auf die bedingungsgemäße Ausführung. Die Gewährleistung ist bei gebrauchten Waren sowie bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten ausgeschlossen.
8.4. Von der Gewährleistung weiters ausgeschlossen sind verpflichtetsolche Mängel, die Ware unverzüglich aus nicht von uns bewirkter Anordnung und mit Montage, ungenügender Einrichtung, nicht Beachtung der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-Installationserfordernisse und Mengenabweichungen zu untersuchen Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von uns angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige AbsendungVerwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenebenso bei Mängeln, die durch auch vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Wir haften auch nicht für Beschädigungen, die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehenauf Handlungen Dritter, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entsprichtauf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind.
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde8.5. Die gesamte Gewährleistung erstreckt bezieht sich nicht auf Schädenden Ersatz von Teilen, die durch falsche Behandlungeinem natürlichen Verschleiß unterliegen. Zudem erlischt die Gewährleistung, unzulässiges Arbeitsmaterial, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder ein nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Waren Änderungen oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersInstandsetzungen vornimmt.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, 8.6. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sindursprüngliche Gewährleistungspflicht nicht verlängert.
8.7. Die Gewährleistung verlängert sich Pflicht zur unentgeltlichen und nicht dadurchseparat beauftragten Aktualisierung von Programmen, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeSoftware, Bestandteilen von Programmen bzw Software wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln8.1 Der Kunde ist verpflichtet, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriftenerhaltene Lieferungen unverzüglich auf das Vorliegen offensichtlicher Mängel hin zu untersuchen. Sollten Transport- schäden festgestellt werden, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt isthat der Empfänger unverzüglich Schadens- meldung gegenüber dem Frachtführer (Versanddienst) zu machen.
5.2 Sie sind 8.2 Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel bestehen nur, wenn sie uns innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung schrift- lich angezeigt werden.
8.3 Wenn nicht gesondert etwas anderes vereinbart wurde gelten die ge- setzlichen Gewährleistungsbestimmungen
8.4 In Fällen mangelhafter Lieferung steht uns das Recht zu, nach eigener Xxxx die mangelhafte Sache nachzubessern oder durch eine mangelfreie Neulieferung zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Ware unverzüglich mangelhafte Sache zur Prüfung und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen Nachbesserung zur Verfügung zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigenstellen. Zur Fristwahrung reicht Xxxxxxxxx die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)Nachlieferung, wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder durch uns abgelehnt, ist der Kunde ohne Fristsetzung mit Ab- lehnungsandrohung zur Erklärung des Rücktritts oder der Minderung be- rechtigt.
8.5 Nicht unter die Gewährleistung fallen Mängel, die auf Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. IUnsere Verpflich- tung zur Nachbesserung oder zum Ersatz erlischt, wenn Reparaturen bzw. Veränderungen oder Ersatz einzelner Teile, von anderer Seite als von uns oder einer durch uns autorisierten Firma vorgenommen werden und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Gleiches gilt im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenVerwendung von Zubehörteilen, die nicht durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden uns freigegeben sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, 8.6 Ergibt die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchÜberprüfung einer Mängelanzeige, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeein Gewährleistungs- fall nicht vorliegt, so werden die Kosten unserer Überprüfung und Reparatur zu unseren jeweils gültigen Preisen berechnet.
8.7 Sterilprodukte, Batterien, Hygieneprodukte oder Sonderanfertigungen sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- (1) Unsere Lieferungen hat der Vertragspartner unverzüglich zu prüfen und Rechtsmängelnetwaige Mängel oder Fehler im Sinne der §§ 377, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist378 HGB unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt die Lieferung als anerkannt.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und (2) Die Gefahr geht bei einer Holschuld mit der gebotenen Sorgfalt Übergabe an den Vertragspartner auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen diesen über. Gleiches gilt bei Schickschulden ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht Übergabe an die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab EntdeckungTransportperson. Bei Verletzung Bringschulden geht die Gefahr mit Verlassen des Werksgeländes über.
(3) Die Maß- und Gewichtsangaben in unseren Katalogen und Prospekten sind unverbindlich. Die in unseren Katalogen und Prospekten genannten technischen Daten stellen unverbindliche Richtwerte dar. Die Haftung für Druckfehler und - mängel wird ausgeschlossen.
(4) Wir übernehmen keine Beratungsleistung hinsichtlich der Untersuchungs- Eignung der Anlage für den vom Vertragspartner bezweckten Einsatz. Der Vertragspartner hat die Eignung und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenVerwendbarkeit für den von ihm bezweckten Einsatz selbst zu überprüfen.
5.3 Bei Mängeln leisten (5) Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). IVoraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheiden wir zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung. Sollte eine der Nachbesserung müssen beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir nicht berechtigt, diese zu verweigern. Sollte die erhöhten Kosten tragenNacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Vertragspartner das Wahlrecht zu, entweder die Vergütung bzw. den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten. Weitere Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Motors und Reparaturgegenstandes sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinnes; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit resultieren.
(6) Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel ausschließlich durch uns beheben zu lassen. Unterlässt der Vertragspartner dies oder behebt er diesen Mangel selbst oder durch Dritte, erlöschen jegliche Gewährleistungsrechte und die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als dem Vertragspartner dadurch entstandenen Kosten hat dieser selbst zu tragen.
(7) Die Gewährleistungsansprüche beziehen sich lediglich auf den Erfüllungsort entstehenReparaturgegenstand und nicht auf den kompletten Gegenstand.
(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Werkverträgen beträgt für Unternehmer 1 Jahr, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtgerechnet ab Gefahrenübergang bzw. (fingierter) Abnahme. Dies gilt nicht, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden für Verbraucher oder wenn das Gesetz längere Gewährleistungsfristen vorschreibt. Weder die Seriennummer entfernt Mängelrüge noch die Vornahme einer Gewährleistungshandlung hemmen den Ablauf der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, lassen die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringenVerjährung dieser Ansprüche neu beginnen. Für Mängel der die Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung Ersatzlieferung sowie für reparaturbedingt ausgetauschte Ersatzteile wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich weder eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eigenständige neue Gewährleistungsfrist noch eine andere ersetzt wurdeeigenständige neue Verjährungsfrist in Lauf gesetzt.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung. 5.1 6.1. Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit der gelieferten Produkte entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik für die Dauer von 24 Monaten ab Ankunft der Sendung am Bestimmungsort. Die Rechte des Kunden bei Sach- Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen wegen unrichtiger oder unvollständiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen und RechtsmängelnMängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Auf diese Einrede verzichten wir auch nicht dadurch, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit dass wir nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istzunächst über die Beanstandungen verhandelt haben.
5.2 Sie sind verpflichtet6.2. Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der Weise, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten dass wir alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Xxxx Gewähr ausbessern lassen, neu liefern oder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)Gutschrift ausgleichen. Im Falle Dabei bezieht sich die unentgeltliche Gewährleistung ausschließlich auf eingesandte Ursprungsware. Der Versand hat für den Käufer und für uns jeweils frachtfrei zu erfolgen. Für Gewährleistungen, die vor Ort beim Käufer erfolgen sollen, berechnen wir zu unseren jeweils gültigen Kostensätzen, Fahrtkosten, Fahrtzeit, Fahrzeit und Spesen des Monteurs, nicht jedoch die Arbeitszeit und Ersatzteile.
6.3. Für Fremderzeugnisse, wie z. B. Computer und Zubehör, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Nachbesserung müssen wir nicht Haftungsansprüche, die erhöhten Kosten tragenuns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
6.4. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
6.5. Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort unberechtigte Mängelrügen entstehen, sofern trägt der Käufer. Wir sind zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet, solange der Käufer mit seiner Zahlung in unangemessenem Verhältnis zur Beanstandung im Verzug ist. Die Mangelhaftigkeit entfällt, wenn der Käufer ohne unsere schriftliche Zustimmung Nachbesserungen vorgenommen hat oder der Käufer unsere Vorschriften über die Verbringung Behandlung des Gegenstandes nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entsprichtbefolgt.
5.4 6.6. Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferten Waren von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert werden. Für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen, fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürlichen Verschleiß, Fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie bei Einsatz von durch uns nicht zugelassener Soft- und Hardware wird keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
6.7. Für etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten - auch an Software -, die ohne Abnahme und schriftliche Genehmigung in unserem Haus erfolgen, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.
6.8. Der Käufer hat uns zur Vornahme aller notwendigen Ausbesserungen und Ersatzlieferungen die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert er diese, so sind wir von der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn Mängelhaftung befreit. Für das Ersatzstück und die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeAusbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
6.9. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung eines von uns zu vertretenden Mangels fruchtlos verstreichen lassen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers besteht auch bei Unmöglichkeit oder bei Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Statt des Rücktrittsrechts kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Weitere Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden am Liefergegenstand entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des 7.1 Falschlieferungen, Mengenfehler oder erkennbare Mängel sind vom Kunden bei Sach- und Rechtsmängelnunverzüglich schriftlich gel- tend zu machen. Mängelrügen sind im Übrigen nur so lange statthaft, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istals die Ware im Zustand der Anliefe- rung noch geprüft werden kann.
5.2 Sie sind verpflichtet7.2 Mängel, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen auch bei ordnungsgemäßer Prüfung bei Anlieferung nicht erkennbar waren, sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Feststellung schriftlich geltend zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenmachen.
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). 7.3 Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenFall eines schriftlich geltend gemachten Mangels, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigtGefahren- übergangs vorhanden war, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzeneinen An- spruch auf Nachbesserung oder Neulieferung nach unserer Xxxx. Können wir einen unserer Gewährleis- tungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungs- versuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.4 Ein Rücktrittsrecht und ein Anspruch auf Schadenser- satz statt der Leistung wegen Verletzung von nicht leistungsbezogenen Pflichten gemäß § 241 Abs. 2 BGB steht dem Kunden über die gesetzlichen Voraus- setzungen hinaus nur dann zu, wenn er Innolite vor- her schriftlich abgemahnt hat und diese Pflichtverlet- zung dennoch von Innolite nicht unterlassen wurde.
7.5 Für Werkzeuge und Produktionshilfsmittel des Kun- den und für Gegenstände, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen, wird keine Gewährleistung und keine Haftung übernommen. Das gleiche gilt für Schäden infolge natürlicher Ab- nutzung, fehlerhafter und nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittel, Witterungs- oder anderer Einflüsse jegli- cher Art.
7.6 Bei den zur Feststellung, Aufarbeitung oder Umarbei- tung eingesandten Werkzeugen und Maschinenteilen – auch solchen, die aus unseren eigenen Werkstätten stammen - wird keine Haftung für das Verhalten bei der Bearbeitung übernommen. Wird das Material bei der Bearbeitung schadhaft, so ist uns ein entspre- chender Teil des vereinbarten Preises zu vergüten.
7.7 Kosten, die dem Kunden bei Behebung von garantie- pflichtigen Mängeln durch diese Mängelrüge Dritte entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdewerden nur erstattet, wenn die Drittbehebung vorher von uns genehmigt worden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen. Hiervon abweichend gilt: Für Unternehmer - begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche, soweit - haben wir die Xxxx der Art der Nacherfüllung, - beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang. - sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen. - beginnt die Verjährung nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche - bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. - bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware, mit nachfolgender Einschränkung Für Unternehmer und Verbraucher gilt, dass die vorstehenden Haftungs- und Verjährungsfristbeschränkungen sich nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche beziehen, die Sie nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln nach Maßgabe der Haftung geltend machen können. Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt bleiben. Gleiches gilt für Unternehmer und Verbraucher bei vorsätzlicher Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen eines Mangels. Sind Sie Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft Sie die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlassen Sie die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt. Sind Sie Verbraucher, so werden Sie gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und uns hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, sind Sie dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt innerhalb von 30 Tagen an uns auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten unsere Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdezurückzusenden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersRücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Eventuelle Abweichungen in den Maßen oder Änderungen der Konstruktion oder Teilen der Konstruktion bleiben dem Verkäufer vorbehalten. Gleiches gilt sinngemäß für sämtliche Leistungen oder sonstige Leistungen. Die Rechte des Kunden bei Sach- Gewichtsangaben sind so genau wie möglich, sind jedoch nicht verbindlich. Maß- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie Farbänderungen sowie technische Verbesserungen behalten wir uns vor. Maßdifferenzen sind verpflichtet, fertigungsbedingt. Der Kunde hat die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 zu untersuchen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind gemäß den Versicherungsbestimmungen sofort bei Übernahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Für verdeckte Schäden erstreckt sich die Meldefrist von 3 Tagen ab Warenübernahme. Offensichtliche Mängel sind sofort nach Empfang der Ware Ware, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung der Mängel schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die rechtzeitige AbsendungWare als genehmigt. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab EntdeckungDie Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr unentgeltlich durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung Neulieferung Gewähr. Schlägt die von uns durchgeführte Gewährleistung innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehl, können Sie angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für Gewährleistungsansprüche gilt, dass diese binnen 6 Monaten geltend gemacht werden müssen. Der Übernehmer hat darüber hinaus stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Abweichend von § 933b ABGB wird festgelegt, dass allfällige Regressansprüche binnen einem Monat ab Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht gerichtlich geltend zu machen sind. Der Regressanspruch ist jedenfalls nach einem Jahr ab Erbringung der Leistung (NacherfüllungLieferung) verjährt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Darüber hinaus sind jegliche Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden), die auf Fahrlässigkeit oder schlichter grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat stets der Geschädigte zu beweisen. Schadenersatzansprüche verjähren im Übrigen in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber 3 Jahre ab Erbringung der Leistung (Lieferung). Im Falle Allfällige Regressforderungen aus dem Titel der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenProdukthaftung gegen uns sind ebenfalls ausgeschlossen, die durch die Verbringung es sei denn, der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchRegressberechtigte weist nach, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest mit krasser grober Fahrlässigkeit verschuldet wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte 1. Der Besteller hat die gelieferten Produkte unverzüglich auf sichtbare Mängel und Menge zu prüfen und eine allfällige Mängelrüge schriftlich und begründet dem Lieferer innerhalb von 5 Ar- beitstagen zuzustellen. Versteckte Mängel und Rechtsmängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Bekanntwerden schriftlich und begründet zu rügen. Mängelansprüche des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen VorschriftenBestellers sind aus- geschlossen, soweit er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2 Sie sind verpflichtet2. Zusicherungen gelten nur als solche, die Ware unverzüglich wenn sie ausdrücklich so bezeichnet und mit unmissver-
3. Soweit ein Mangel der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang Kaufsache vorliegt, ist der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir Lieferer nach unserer seiner Xxxx Gewähr durch Nachbesserung zur Mangelbesei- tigung oder Ersatzlieferung zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache innerhalb angemessener Frist be- rechtigt (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten Mangelbeseitigung ist er verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, die durch die Verbringung soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Ware Vertragsge- genstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehenverbracht wurde. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen und Schäden vom Besteller ersetzten zu lassen, wenn der Besteller erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache des gerügten Symptoms in seinem eigenen Ver- antwortungsbereich liegt.
4. Erfolgt die Mängelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Besteller - unbe-
5. Der Lieferer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenser- satzansprüche geltend macht, die Verbringung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruhen. Ferner haftet der Lieferer für die Verletzung einer Zusicherung sowie für von ihm zu vertretende Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.
6. Mängelansprüche bestehen nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch bei unerheblicher Abweichung von der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtvereinbarten Be- schaffenheit, wenn an bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden Brauchbarkeit, sowie nicht für natürli- che Abnutzung oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachläs- siger Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterialübermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder unsachgemäße Wartungvon Dritten unsachge- mäß Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, Verunreinigung so bestehen für diese und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersdaraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen7. Eine Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
8. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichertzeitlich unbefristet überlassene Software nach Abschnitt XIII. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.dieser Verkaufs- und Lie-
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 5.1 6.1 Auf alle durchgeführten kostenpflichtigen Reparaturen besteht ein Gewährleistungsanspruch innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Auslieferung der Ware, sofern von einer fehlerhaften Reparatur auszugehen ist. Dies ist der Fall, wenn es sich bei dem Mangel nachweislich um exakt denselben Fehler handelt, weshalb die ursprüngliche Reparatur vorgenommen wurde. Der Gewährleistungsanspruch ist nicht auf Dritte übertragbar.
6.2 Die Rechte Gewährleistungsrechte des Kunden bei Sach- Auftraggebers setzen, sofern er Kaufmann ist, voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2 Sie 6.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Reparatur vorliegt, sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)verpflichtet. Im Falle Wir übernehmen dann alle bei uns zur Nachbesserung entstehenden Arbeits- und Materialkosten. Die gegebenenfalls erforderlichen Frachtkosten fallen dem Auftraggeber, sofern er Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, zur Last. Sofern wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Nachbesserung müssen wir Lage sind, oder diese fehl schlägt, so ist der Auftraggeber nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Vergütung zu verlangen.
6.4 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht die erhöhten Kosten tragenfür Schäden, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
6.5 Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, oder der Schaden bei einer nicht lediglich leicht fahrlässigen Verletzung einer Verpflichtung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Garantie entstanden ist, oder wenn die Seriennummer entfernt Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder unkenntlich Gesundheit geltend gemacht wurdewerden. Die Gewährleistung erstreckt sich Sie gelten ferner nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen bei Vorliegen der Voraussetzungen des jeweiligen Herstellers§ 444 BGB.
5.5 In 6.6 Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
6.7 Sollte die Ware nicht fehlerhaft oder mit einem Gewährleistungsfall sind von uns zu vertretenden Mangel behaftet sein, haben wir verpflichtetdas Recht, dem Auftraggeber hierfür die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut Überprüfungs- und Frachtkosten in Rechnung zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdestellen.
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Samples: Service Agreement
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte Gewährleistungsrechte des Kunden bei Sach- setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2 Sie Bei berechtigten Mängelrügen sind wir unter Ausschluss der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Xxxx des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Über die Ware unverzüglich Nacherfüllung hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen; dem Kunden bleibt jedoch ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder für den Fall, dass die Nachbesserung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, zu mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-dem Kunden zumutbar sind.
5.3 Unwesentliche Abweichungen in Farbe oder Ausführung gelten nicht als Mängel. Wir sind zu technischen und Mengenabweichungen zu untersuchen konstruktiven Änderungen berechtigt, soweit sie die Gebrauchstauglichkeit des Liefergegenstands nicht beeinträchtigen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen dem Kunden zumutbar sind.
5.4 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige AbsendungAblieferung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungnicht in Fällen von von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Bei Verletzung Unsere Pflichten aus Abschnitt 5 Ziff. 5.6 und 5.7 bleiben hiervon unberührt.
5.5 Ansprüche des Kunden wegen der Untersuchungs- zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Rügepflicht ist Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Geltendmachung Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle Gegenstand der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehenGeschäftssitz des Kunden verbracht worden ist, sofern es sei denn, die Verbringung nicht entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
5.6 Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Kunden als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem bestimmungsgemäßen Gebrauch Kunden die Rücknahme der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder unkenntlich gemacht wurdedem Kunden ein eben solcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall Wir sind wir darüber hinaus verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigtAufwendungen des Kunden, hat der Kunde alle Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sinddieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von uns auf den Kunden vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.7 Die Verpflichtung gemäß Abschnitt 5 Ziffer 5.6 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren oder der Kunde gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Gewährleistung verlängert sich Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst nicht dadurchaufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine wenn der Kunde gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen
5.8 Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 6. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Weitergehende oder andere ersetzt wurdeals die in diesem Abschnitt geregelten Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 5.1 6.1 Die Rechte des Kunden bei gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen VorschriftenRechtsmängeln gelten, soweit nachfolgend nicht nachfolgend etwas Anderes anderes bestimmt istwird.
5.2 Sie 6.2 Erklärungen des Lieferanten, welche die gesetzliche Haftung einschränken oder aufheben, sind verpflichtetunwirksam.
6.3 Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt 3 Jahre. Sofern der Lieferant nichts Gegenteiliges beweist, gilt jeder innerhalb der Gewährleistungsfrist hervorkommende Mangel bereits als zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden. Durch ge- währleistungsbedingte Arbeiten oder Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist entsprechend verlängert.
6.4 Der Lieferant nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Waren grundsätzlich erst anlässlich deren Weiterverwendung auf Mängel untersucht werden. Eine innerhalb angemessener Frist von mindestens 10 Tagen nach diesem Zeitpunkt erstattete Män- gelrüge ist jedenfalls rechtzeitig. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die Ware bereits bei Anlieferung ins Werk ohne weitere Untersu- chung ins Auge fallen; diese müssen unverzüglich nach Anlieferung gerügt werden. Eine Mängelrüge unterbricht sämtliche Fristen zur Wahrung unserer Ansprüche.
6.5 Mängel sind nach unserer freien Xxxx unverzüglich entweder durch Nachbesserung bzw. Austausch der gesamten Sache (volle Ersatzlieferung) zu verbessern, wobei alle damit zusammenhängenden Kosten der Lieferant zu tragen hat, oder nach un- serem freien Ermessen ohne Gelegenheit zur Verbesserung und mit unabhängig von der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen Art des Mangels durch Preisminderung abzugelten oder durch Wandlung des Vertrages zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang beheben hat. Unberührt hiervon bleiben sämtliche darüber hinausgehenden Ansprüche, wie z.B. Schadenersatz.
6.6 Eine Verbesserung oder ein Austausch der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht hat auf Kosten des Lieferanten an dem Ort zu erfolgen, an dem sich die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Ware befindet; sollte eine Verbringung der Ware an einen anderen Ort als notwendig werden, so sind sämtliche Kosten hierfür vom Lieferanten zu übernehmen.
6.7 Falls der Lieferant den Erfüllungsort entstehengewählten Mängelbehebungspflichten nicht vollkommen zufriedenstellend nachkommt, sofern haben wir das Recht, nach unserem freien Ermessen auf Kosten des Lieferanten die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch erforderliche Mängelbehebung und/oder Ersatzkäufe un- beschadet der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Geltendmachung aller sonstigen Schäden, die durch falsche Behandlunguns aus der verspäteten Mängelbehebung und/oder aus der Er- satzerfüllung entstehen, unzulässiges Arbeitsmaterialvorzunehmen. Wir können ferner bis zur mängelfreien Lieferung oder Mängelbehebung unsere Zahlun- gen oder sonstigen Leistungen zurückbehalten und jederzeit auch mit unserem Erfüllungsanspruch, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial Gewährleistungsanspruch und damit in Zusammenhang stehenden Ersatzansprüchen betreffend Kosten, Auslagen, Verluste oder unsachgemäße WartungSchäden und ähnlichen Forderungen aufrechnen.
6.8 Angaben betreffend Material und Funktion, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse Eigenschaften, Beschaffenheit oder Transportschäden entstanden Verwendungszweck der Ware, auch wenn sie in allgemeinem Informationsmaterial enthalten sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten jedenfalls als vom Lieferanten ausdrücklich zugesichert. Ebenso leistet der Lieferant insbesondere Gewähr, dass die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersbestellten Waren, sofern eine solche Zertifizierung anwendbar ist, CE-zertifiziert sind, erstklassige Qualität aufweisen, in Design, Ausführung und Leistungsmerkmalen dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen, voll funktionsfähig und frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter sind.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet6.9 Bei Rechtsmängeln, insbesondere bei Verletzung von Schutzrechten Dritter oder behördlichen Verfahren, stellt der Lieferant uns und unsere Kunden von Ansprüchen Dritter oder von Behörden frei und ersetzt sämtliche Kosten, die mangelhafte Leistung nachzubessern uns wegen einer ange- messenen Rechtsverteidigung entstehen.
6.10 Nehmen wir von uns hergestellte und/oder die Leistung erneut zu erbringenverkaufte Erzeugnisse infolge Mangelhaftigkeit des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes zurück, oder wurde aus diesem Grund uns gegenüber das Entgelt gemindert, oder wurden wir in sonstiger Weise in Anspruch genommen, stehen uns jedenfalls sämtliche Rückgriffsansprüche gegenüber dem Lieferanten zu. Für Mängel Unbescha- det der Nachbesserung Gewährleistungsfrist verjähren solche Rückgriffsansprüche frühestens ein Jahr ab der letzten Gewährleistung an unseren Kunden.
6.11 Die Geltendmachung von Ansprüchen wird durch eine Be- oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigtVerarbeitung oder Veräußerung der Ware nicht ausgeschlos- sen.
6.12 Der Lieferant haftet ohne Beschränkung für sämtliche Schäden und Nachteile, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzeninsbesondere auch Mangelfolgeschäden, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchwir aufgrund eines Mangels des Vertragsgegenstandes erleiden.
6.13 Der Lieferant verpflichtet sich, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdefür einen Zeitraum von zumindest 15 Jahren nach vertragsgemäßer Lieferung die Versorgung mit Ersatzteilen und Reparaturleistungen sicherzustellen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Der LIEFERANT gewährleistet hiermit, dass die PRODUKTE und DIENST- LEISTUNGEN den Spezifikationen und sonstigen qualitativen und technischen Anforderungen des KAUFVERTRAGES, den Mustern und Be- schreibungen sowie den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Industrie- standards strikt entsprechen. Die Rechte des Kunden bei Sach- PRODUKTE und RechtsmängelnDIENSTLEISTUNGEN sind frei von Material-, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich Her- stellungs- oder Konstruktionsfehlern und für ihren normalen und bestim- mungsgemäßen Gebrauch geeignet. Die DIENSTLEISTUNGEN werden fachgerecht und mit der gebotenen Genauigkeit und der beruflichen Sorgfalt auf Qualitäts-sowie entsprechend den aktuellen besten Praktiken in der Branche und Mengenabweichungen den höchsten technischen oder sonstigen geltenden Normen und Standards erbracht. Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monate ab der Abnahme durch den ENDNUTZER oder 36 Monate ab der Abnahme durch den KÄUFER, je nachdem, welche Frist zuerst abläuft (,,GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUM“). Der GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUM für reparierte oder ersetzte PRO- DUKTE oder erneut erbrachte DIENSTLEISTUNGEN erneuert sich ab dem Zeitpunkt, zu untersuchen dem der KÄUFER oder der ENDNUTZER die Reparatur, den Ersatz oder die Neuerbringung abgenommen hat. Während des GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS muss der LIEFERANT unverzüglich und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendungunentgeltlich für den KÄUFER oder ENDNUTZER alle mangelhaften oder anderweitig nichtkonformen PRODUKTE oder DIENST- LEISTUNGEN nach freiem Ermessen des KÄUFERS reparieren, ersetzen oder neu erbringen oder ihren Kaufpreis erstatten. Dies gilt umfasst auch die Inspektions-, Installations-, Demontage-, Arbeits- und Transportkosten. Weigert sich der LIEFERANT, seine Gewährleistungspflicht zu erfüllen, oder kommt er dieser nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Zufriedenheit des KÄUFERS nach, ist der KÄUFER berechtigt, Reparaturen, Ersatz oder eine Neuerbringung auf Kosten des LIEFERANTEN vorneh- men zu lassen. Das gleiche Recht steht dem KÄUFER zu, falls dieser es in dringenden Fällen und zur Minimierung der Kosten nach vernünftigem Er- messen für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungunangemessen hält, darauf zu warten, dass die Arbeiten vom LIEFERANTEN ausgeführt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- Die Haftung des LIEFERANTEN und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die Schadensersatzansprüche des KÄU- FERS werden durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung Gewährleistungspflicht des LIEFERANTEN nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellerseingeschränkt.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte 1. Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit auf schriftliche Aufforderung des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtetBestellers hin alle Teile unserer Lieferung, die Ware unverzüglich nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach unserer Xxxx Gewähr auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Von dem durch Nachbesserung die Instandsetzung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)entstehenden Aufwand tragen wir nur die Ersatz-und Versand- kosten. Im Falle Weitere Rechte des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
2. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit der Nachbesserung müssen Versandbereitschaft bzw. bei Beendigung der Montage, falls wir diese übernommen haben. Wird der Versand, die Montage oder Inbetriebset- zung aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, so endet die erhöhten Kosten tragenGarantiezeit spätestens 30 Monate nach Versandbereitschaft.
3. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzungen, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, sandhaltiger, inkrustierendem oder verunreinigtem Wasser, Korrosionen, Erosionen, Kavitationen und dergleichen, mangelhafter, nicht von uns geführter Fundament-, Bau- und Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung wir nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entsprichtzu vertreten haben.
5.4 4. Die Gewährleistung Garantie erlischt, wenn der Käufer oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderun- gen oder Reparaturen an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden Lieferung vornehmen, oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich der Käufer nicht auf Schädenumgehend geeignete Massnahmen trifft, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, damit der Schaden nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung grösser wird und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellerswir den Mangel beheben können.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen5. Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten.
6. Bei Zahlungsverzug können wir die Gewährleistung verweigern, bis der Käufer seine Zahlungs- pflicht erfüllt hat.
7. Der Käufer ist zur sofortigen Prüfung der Lieferung verpflichtet. Allfällige offenkundige Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind innerhalb der Nachbesserung Garantiezeit schriftlich geltend zu machen. Verspätete oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdemündliche Rü- gen finden keine Berücksichtigung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden Gewährleistungsrechte bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.oder Rechtsmängel bestehen wie folgt:
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen1. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige AbsendungEs muss ein Sach- oder Rechtsmangel bei Gefahrübergang vorliegen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung ist nicht der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung Fall bei Erfüllung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung vereinbarten Beschaffenheit, natürlicher Abnutzung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterialübermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Bau- grundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial vorausgesetzt sind, sowie auf nicht reproduzierbare Softwarefehler. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße WartungÄnderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, Verunreinigung so besteht für diese und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersdaraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.
5.5 In 2. Der Besteller muss offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung mitteilen. Ansonsten sind die Ansprüche aus Sachmängel erloschen. Eine kürzere Prüfungspflicht nach § 377 HGB wird dadurch nicht betroffen.
3. Der Besteller kann bei einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtetSach- oder Rechtsmangel die Beseitigung des Mangels verlangen. Der Lieferer hat die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Das Recht auf Minderung oder Rücktritt ist ausgeschlossen. Diese Rechte entstehen jedoch wieder, wenn die Mangel- beseitigung fehl schlägt. Dies ist nach dem erfolglosen zweiten Versuch der Fall, wenn sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder sonstiger Umstände etwas anderes ergibt.
4. Schadensersatzansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängel oder wegen Schäden, die mangelhafte Leistung nachzubessern mit Sachmängel in Verbindung stehen, stehen dem Besteller nach den Bestimmungen des Artikels XI. dieser Geschäftsbedingungen zu.
5. Sämtliche Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängel oder Schäden, die Leistung erneut zu erbringenmit Sachmängel in Verbindung stehen, verjähren in einem Jahr ab dem Gefahrübergang. Für Mängel Montageleistungen gilt darüber hinaus:
6. Der Besteller kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichertKosten verlangen, wenn dies zur Abwendung einer dringenden Gefahr und eines erheblichen Schadens erforderlich ist. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sindDer Unternehmer ist jedoch - soweit möglich- vorher zur Mangel- beseitigung aufzufordern. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchSelbstvornahme ist weiterhin möglich, dass ursprünglich gelieferte Ware durch wenn der Unter- nehmer die Mangelbeseitigung unberechtigt verweigert, eine andere ersetzt wurdeangemessene Frist zur Mangelbeseitigung erfolglos abgelaufen oder eine Mangelbeseitigung fehlgeschlagen ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte 6.1. Conen Systems übernimmt die Gewährleistung für die etwai- ge fehlerfreie Beschaffenheit des Kunden bei Sach- und RechtsmängelnKaufgegenstandes.
6.2. Weitergehende Ansprüche, richten sich nach den gesetzlichen Vorschrifteninsbesondere der Ersatz von un- mittelbaren oder mittelbaren Schäden sind ausgeschlossen, soweit Conen Systems nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtetein grob fahrlässiges oder vor- sätzliches Verhalten nachgewiesen wird. Die Einschränkungen dieses § 6 gelten zudem nicht für die Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungs- gesetz. Ausgeschlossen von allen Gewährleistungen bleiben Mängel oder Ausfälle, die Ware unverzüglich und mit durch höhere Gewalt, fehlerhafte Installationen, Bedienungsfehler, Überspannung, atmosphäri- sche Einftüsse oder nicht fachgerechte Montage (einschließ- lich der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige AbsendungElektroinstallation) durch Dritte entstehen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungund Beschädigungen, welche auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung durch den Ver- tragspartner zurückzuführen sind. Bei Verletzung Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der Untersuchungs- vereinbarten Be- schaffenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauch- barkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Bau- grundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einftüsse ent- stehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Ver- tragspartner oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängel- ansprüche. Im Falle von nach Auslieferung durch Vertragspart- ner oder Dritte vorgenommenen Eingriffen in die Ware, oder Veränderungen der Nachbesserung müssen wir Ware, stehen dem Vertragspartner keine Ansprüche wegen Mängeln zu. Wenn Geräte in Decken, Verkof- ferungen, Nischen oder ähnlichen Montageorten so eingebaut sind, dass der freie Montagezugang zum gesamten Gerät nicht gewährleistet ist, besteht erst dann ein Gewährleistungsan- spruch, wenn der Zugang zum Gerät komplett frei ist. Bei einer berechtigten Beanstandung hat der Vertragspartner, entspre- chend der Xxxx durch Conen Systems, Anspruch auf eine kos- tenlose Nacherfüllung oder Ersatz des defekten Xxxxxx. Hierzu behält sich Conen Systems bei einer reinen Warensendung vor, die erhöhten Ware zur Nacherfüllung ins Werk zurück zu holen oder diese vor Ort durchzuführen. Sollte eine Nacherfüllung vor Ort erfolgen, ist dies nur möglich, wenn die Geräte komplett und uneingeschränkt frei zugängig sind. Im Falle von nach Auslie- ferung durch Vertragspartner oder Dritte vorgenommenen Ein- griffen in die Ware, oder Veränderungen der Ware, stehen dem Vertragspartner keine Ansprüche wegen Mängeln zu. Wenn Ge- räte in Decken, Verkofferungen, Nischen oder ähnlichen Monta- georten so eingebaut sind, dass der freie Montagezugang zum gesamten Gerät nicht gewährleistet ist, besteht erst dann ein Gewährleistungsanspruch, wenn der Zugang zum Gerät kom- plett frei ist. Bei einer Warensendung wird nur die Ware ersetzt. Für zusätzlich entstehende Kosten tragenfür Montage, Hilfsmittel oder ähnliches kommt Conen Systems nicht auf. Eine Berechnung der Montagekosten behält Conen Systems sich vor. Conen Sys- tems haftet nicht für Folgeschäden, die durch Ausfall der Gerä- te entstehen. Durch Gewährleistungsreparaturen werden keine neuen Gewährleistungsfristen in Gang gesetzt.
6.3. Bei Leistungen aus Kauf- und Werkverträgen sind Reklama- tionen durch Vertragspartner, die Verbringung Kaufteute sind, unverzüglich, durch Nichtkaufteute spätestens innerhalb von 6 Tagen nach Datum des Wareneingangs, schriftlich mitzuteilen. Als Datum des Wareneingangs gilt der Eingangsstempel auf dem Fracht- brief. Werden Mängel nicht in der oben angegebenen Frist mit- geteilt, gilt die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehenvertragsgemäß geliefert und abgenom- men. Dies gilt nicht für versteckte Mängel.
6.4. Transportschäden sind sofort bei Anlieferung dem Frachtfüh- rer zu melden (Tatbestandsaufnahme, sofern die Verbringung siehe 3. Punkt 4).
6.5. Abweichungen in Farbe, Dekor und konstruktiver Ausführung im Zuge technischer Weiterentwicklung berechtigen nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entsprichtzur Reklamation. Muster gelten als Anschauungsstücke, bei denen handelsübliche Abweichungen gestattet sind.
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde6.6. Die Gewährleistung erstreckt sich Erzeugnisse von Conen Systems werden bei Maß- und Son- deranfertigungen, auch auf Verlangen des Vertragspartners, weder umgetauscht noch zurückgenommen.
6.7. Ist der Vertragspartner Kaufmann, so stehen ihm wegen Män- gel des Kaufgegenstandes weder die Einrede des nicht erfüll- ten Vertrages noch ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Kaufpreises zu, es sei denn, dass der Mängelanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, bzw. Conen Systems grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen wer- den kann.
6.8. Der Vertragspartner hat Conen Systems die Möglichkeit zur zweimaligen Nacherfüllung zu gewähren. Sollte diese fehl- schlagen, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktre- ten oder mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Ver- tragspartner kann gegenüber dem Kaufpreis nicht aufrech- nen, es sei denn seine Gegenforderung ist unstreitig bzw. rechtskräftig festgestellt.
6.9. Bei der Lieferung von Info-Terminals gilt, dass die gelieferten Geräte nur von fachkundigen Mitarbeitern zu öffnen sind. Je- des Gerät muss vor dem Öffnen vom Stromzuftuss getrennt werden. Die Standgeräte sind immer sicher am Boden zu befestigen. Wird das Standgerät nicht am Boden befestigt, übernimmt der Vertragspartner die volle Haftung für even- tuelle Folgeschäden. Für Schäden, die durch falsche Behandlungauf Grund fehlerhafter Befestigung entstehen, unzulässiges Arbeitsmaterialübernimmt Conen Systems keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei Lieferung von Hardware, Hardwarekomponenten und von Standardsoftware dritter Hersteller ist Conen Systems berechtigt, Gewährleistungsan- sprüche, die vom Vertragspartner gegen Conen Systems gel- tend gemacht werden, von der vorherigen Inanspruchnahme der Lieferanten von Conen Systems abhängig zu machen, es sei denn dies ist für den Vertragspartner unzumutbar. Beim Bezug von Computerhardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese Gegenstände nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial als zu- sammengehörig verkauft. Soweit die von Conen Systems ge- lieferten Systeme technisch austauschbare und selbständig funktionsfähige Einzelkomponenten, insbesondere PC, Dru- cker oder unsachgemäße Wartungandere Peripheriegeräte sind, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sindberechtigen Mängel der Einzelkomponenten den Vertragspartner nicht, Gewähr- leistungsansprüche hinsichtlich der gelieferten Systeme geltend zu machen. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wirdDie Gewährleistungsansprüche des Ver- tragspartners beschränken sich nach Maßgabe dieser AGB auf die jeweils mangelhafte Einzelkomponente. Soweit Conen Systems auf Wunsch des Vertragspartners Systeme mit han- delsüblicher Standardsoftware ausliefert, gelten beschränkt sich die Garantiebestimmungen Gewährleistung auf die Funktionsfähigkeit des jeweiligen HerstellersDa- tenträgers. Das bei TFT-Bildschirmen, Hersteller unabhängig möglich auftretende Einbrennen von Standbildern (Image- Sticking- Effect), entspricht dem aktuellen Stand der Technik und stellt keinen Mangel dar. Hierfür übernimmt Conen Sys- tems keinerlei Gewähr.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei 1. Für Sach- und RechtsmängelnRechtmängel übernehmen wir unter Ausschluss weiterer Rechte die nachfolgend beschriebene Gewährleistung.
2. Teile, richten die bei Gefahrübergang mangelhaft waren, werden nach Xxxx von uns nachgebessert oder neu geliefert. Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich nach die vertraglich geschuldete Beschaffenheit für den gesetzlichen VorschriftenLiefergegenstand ausschließlich aus unseren bei Vertragsabschluss geltenden Produktspezifikationen. Mängelrügen und Beanstandungen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Ersetzte Teile werden Eigentum von uns und sind an uns zurückzugeben.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung oder, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istvereinbart oder gesetzlich vorgesehen, ab Abnahme des Liefergegenstandes.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen4. Zur Fristwahrung reicht Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungs- und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit uns die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungdie daraus entstehenden Folgen befreit.
5. Bei Verletzung der Untersuchungs- Ersatzlieferung tragen wir die Kosten für das Ersatzstück einschließlich des Versands zum vertraglich ursprünglich vereinbarten Lieferort, nicht jedoch für Aus- und Rügepflicht ist Einbau oder sonstigen Aufwand. Erfolgt aufgrund eines Verlangens des Bestellers die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware Versendung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehenoder Leistungen von uns vor Ort, sofern so übernimmt der Besteller die Verbringung nicht hierdurch anfallenden Mehrkosten.
6. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder mindestens zweimal fehlgeschlagen, so kann der Besteller mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entsprichtBesteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden 7. Für Mängel oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die ohne Verschulden von uns durch falsche ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterialungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (soweit diese nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden vertraglich vorausgesetzt sind) entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersübernehmen wir keine Gewähr.
5.5 In einem Gewährleistungsfall 8. Werden Nachbesserungen vom Besteller oder Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung von uns vorgenommen, so sind wir an diesem Teilgegenstand zu einer weiteren Nachbesserung nicht verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel es sei denn, der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchBesteller weist nach, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeder eigene Nachbesserungsversuch sachgerecht durchgeführt wurde und der danach bestehende Mangel von diesem Nachbesserungsversuch nicht beeinflusst worden ist.
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Gewährleistung. 5.1 6.1 Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die Sie nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berech- tigt sind.
6.2 Die Rechte Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Xxxx durch Beseitigung des Kunden bei Sach- und RechtsmängelnMan- gels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei ist uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, richten sich den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacher- füllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Xxxx berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maß- gabe der folgenden Absätze geltend zu machen.
6.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Le- ben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverlet- zung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfül- lungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Best- immungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzli- chen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
6.5 Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbar- keitsgarantie, soweit sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegen- stands abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beru- hen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt unmittelbar an der von uns ge- lieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko ei- nes solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
5.2 Sie sind verpflichtet6.6 Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertrags- pflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Er- füllung die Ware unverzüglich ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und mit auf deren Einhaltung der gebotenen Sorgfalt Käufer regelmäßig ver- trauen darf, so ist unsere Haftung auf Qualitäts-den bei Vertragsschluss vorher- sehbaren und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigenvertragstypischen Schaden begrenzt. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtDas Gleiche gilt, wenn an Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersLeistung zustehen.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen6.7 Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erho- ben Ansprüche. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorste- hendem Absatz 3.
6.8 Eine Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdefür gebrauchte Sachen besteht nicht.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden 4.1 Mängelrügen müssen bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istErhalt der Ware unter Beifügung der mangelhaften Ware geltend gemacht werden.
5.2 Sie sind verpflichtet4.2 Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung unter Beifügung der mangelhaften Ware geltend gemacht werden.
4.3 Unsere Gewährleistungspflicht endet 24 Monate ab Inbetriebnahme, spätestens jedoch 27 Monate ab Auslieferungsdatum.
4.4 Unsere Gewährleistungspflicht und ggf. abgegebenen Garantien erlöschen,
(1) wenn die Waren nicht sachgemäß, entsprechend den geltenden Einbauanweisungen und den einschlägigen Vorschriften durch einen qualifizierten und zugelassenen Fachbetrieb eingebaut werden,
(2) bei Schäden, die aus einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb der Waren entstehen, insbesondere bei Schäden durch Dauerbeanspruchung auf Grund unzureichender Dichtheit des Gesamtsystems, Verschmutzung oder andere äußere Einflüsse,
(3) wenn seitens des Bestellers oder Dritten Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere Zustimmung an den Waren vorgenommen werden,
(4) wenn beanstandete Teile auf Wunsch hin nicht an uns gesandt werden und / oder uns die Möglichkeit einer Schadensuntersuchung am Waren nicht gegeben wird.
4.5 Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen hat der Kunde das Recht, von uns die Rücknahme der beanstandeten Ware unverzüglich und mit eine entsprechende Ersatzlieferung zu verlangen. Nach unserer Xxxx können wir auch die beanstandete Ware nachbessern. In allen Fällen werden nur diejenigen Teile ersetzt, die einen Mangel in Werkstoff oder der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigenWerkarbeit aufweisen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- Gewährleistung gehören nicht Ein- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenAusbaukosten, einschließlich entstehenden Nebenauslagen, die durch die Verbringung mit dem Austausch der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdebeanstandeten Teile verbunden sind. Die Gewährleistung erstreckt Mängelhaftung bezieht sich nicht auf die natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die durch falsche nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterialübermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, chemischer, elektro- chemischer oder elektrischer Einflüsse ohne Verschulden von uns und oder des Lieferers entstehen. Der Besteller hat uns zur Vornahme aller notwendigen Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen eine angemessene Frist zu gewähren. Falls er diese verweigert, sind wir von der Gewährleistung frei. Falls Nachbesserung und Ersatzlieferung nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial möglich sind oder unsachgemäße Wartungfehlschlagen, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse so kann der Kunde nach seiner Xxxx Rückgängigmachung des Vertrages oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersHerabsetzung der Vergütung verlangen.
5.5 In einem Gewährleistungsfall 4.6 Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Montagekosten und sonstiger bei Dritten entstehender Kosten, sind wir verpflichtetausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es fehlt eine von uns schriftlich garantierte Beschaffenheit der Sache. Der Ausschluss gilt sowohl für Schäden, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge nicht am Liefergegenstand selbst verursacht worden sind, als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzenauch für Schäden des gesamten Liefergegenstandes, die durch diese Mängelrüge einen ursprünglichen begrenzte und wertmäßig geringen Mangel an einem Teil des Liefergegenstandes nach Gefahrübergang verursacht worden sind, gleichgültig ob sie im Rahmen vertraglicher oder deliktischer Ansprüche geltend gemacht werden.
4.7 Keine Gewähr wird übernommen bei Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme entstanden sind.
4.8 Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder ihrer Verwendungsart vorzeitig verschleißen oder verbraucht werden (z.B. Dichtungen, etc.), wird keine Haftung übernommen. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchAuch übernehmen wir keine Verantwortung für Korrosionsschäden durch feuchten Aufstellungsraum.
4.9 Handelsübliche Abweichungen der Farbtöne, dass ursprünglich gelieferte Maße, Gewichte und Güte stellen keine Mängel der gelieferten Ware durch eine andere ersetzt wurdedar. Wolftank Deutschland GmbH Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: +49 7303 / 00 00 000 Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Amtsgericht Memmingen · HRB 16266 Bankverbindung: Raiffeisenbank Schwaben Mitte eG
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Gewährleistung. 5.1 6.1 Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit der gelieferten Produkte entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik für die Dauer von 24 Monaten ab Ankunft der Sendung am Bestimmungsort. Die Rechte des Kunden bei Sach- Fest- stellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mit- zuteilen. Beanstandungen wegen unrichtiger oder unvoll- ständiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen und RechtsmängelnMängel- rügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Auf diese Einrede verzichten wir auch nicht dadurch, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit dass wir nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istzunächst über die Beanstandungen verhandelt haben.
5.2 Sie sind verpflichtet6.2 Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der Weise, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten dass wir alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Xxxx Gewähr ausbessern lassen, neu liefern oder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)Gutschrift ausgleichen. Im Falle Dabei bezieht sich die unentgeltliche Gewährleistung ausschließlich auf eingesandte Ursprungsware. Der Versand hat für den Käufer und für uns jeweils frachtfrei zu erfolgen. Für Ge- währleistungen, die vor Ort beim Käufer erfolgen sollen, berechnen wir zu unseren jeweils gültigen Kostensätzen, Fahrtkosten, Fahrtzeit, Fahrzeit und Spesen des Monteurs, nicht jedoch die Arbeitszeit und Ersatzteile.
6.3 Für Fremderzeugnisse, wie z. B. Computer und Zubehör, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für Fremd- Erzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtre- tung der Nachbesserung müssen wir nicht Haftungsansprüche, die erhöhten Kosten tragenuns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
6.4 Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
6.5 Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort unberechtigte Mängelrügen entstehen, sofern trägt der Käufer. Wir sind zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet, solange der Käufer mit seiner Zahlung in unangemessenem Verhältnis zur Beanstandung im Verzug ist. Die Mangelhaftigkeit entfällt, wenn der Käufer ohne un- sere schriftliche Zustimmu ng Nachbesserungen vorge- nommen hat oder der Käufer unsere Vorschriften über die Verbringung Behandlung des Gegenstandes nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entsprichtbefolgt.
5.4 6.6 Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferten Waren von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen frem- der Herkunft verändert werden. Für ungeeignete oder un- sachgemäße Verwendung, Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen, fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürlichen Verschleiß, Feh- lerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Be- triebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbei- ten, chemische, elektrochemische oder elektrische Ein- flüsse sowie bei Einsatz von durch uns nicht zugelassener Soft- und Hardware wird keine Gewähr übernommen, so- fern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
6.7 Für etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten - auch an Soft- ware -, die ohne Abnahme und schriftliche Genehmigung in unserem Haus erfolgen, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.
6.8 Der Käufer hat uns zur Vornahme aller notwendigen Ausbesserungen und Ersatzlieferungen die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert er diese, so sind wir von der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn Mängelhaftung befreit. Für das Ersatzstück und die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeAusbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ur- sprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegen- stand. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegen- stand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsar- beiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
6.9 Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung eines von uns zu ver- tretenden Mangels fruchtlos verstreichen lassen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers besteht auch bei Unmöglichkeit oder bei Unvermö- gen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Statt des Rücktrittsrechts kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Weitere Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden am Liefergegenstand ent- standen sind. Insoweit eine Beschaffenheits- Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vor- satzes, der groben Fahrlässigkeit oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben des Fehlens zuge- sicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Bei Sach- und RechtsmängelnRechtsmängeln sowie bei sonstigen Pflichtverletzungen und Leistungsstörungen durch den Verkäufer gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Vorschriften. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, richten die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden, wobei unerheblich ist, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Verkäufer oder vom Hersteller stammt. Abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns die Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbe- kannt geblieben ist. Hinsichtlich der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches unter den Maßgabe, dass sich unsere Untersuchungspflicht auch bei äußerlicher Begutachtung erkennbare Mängel einschließlich der Lieferpapiere sowie bei einer stichprobenartigen Qualitätskontrolle erkennbar und offen zu Tage treten. Ansonsten besteht keine Untersuchungspflicht. Für später entdeckte Mängel gilt, dass wir diese innerhalb von 7 Arbeitstagen zu rügen haben. Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kön- nen wir den Mangel selbst beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; der Verkäufer ist unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu unter- richten. Im Übrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigenVorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten Außerdem haben wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung Schadens- und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersAufwendungsersatz.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 1. Die Rechte Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Datum der Lieferung der Ware. Die gesetzlichen Gewährleistungsfolgen werden auf das Recht des Kunden bei Sach- Käufers auf kostenlosen Austausch der mangelhaften Teile beschränkt und Rechtsmängelnkönnen nur gegen Vorlage der Rechnung geltend gemacht werden. Auftretende Mängel sind unverzüglich, richten sich nach spezifiziert und schriftlich zu rügen. Die Gewährleistung umfasst auf keinen Fall durch den gesetzlichen VorschriftenBetrieb der Geräte verursachte Verschleißreparaturen und Austausch von Verschleißteilen bzw. Verbrauchsmaterial, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtetWartungsarbeiten, etc. sowie die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenBehebung von Mängeln, die durch unsachgemäße Installation der Geräte, durch sonstige nicht durch KAINZBAUER zu vertretende Umstände, entstanden sind sowie von Mängeln, die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehenvom Käufer durch einfache Justierung am Gerät leicht zu beheben sind. Alle ausgetauschten Teile gehen ersatzlos in das Eigentum von KAINZBAUER über.
2. Werden die von KAINZBAUER und vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen nicht eingehalten oder werden nicht von KAINZBAUER gelieferte Verbrauchsmaterialien, sofern Ersatzteile oder Zubehörteile verwendet, so erlischt die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeGewährleistungspflicht von KAINZBAUER. Die Gewährleistung erstreckt sich erlischt ebenso, wenn Reparaturen oder Änderungen am Gerät von Personen durchgeführt werden, welche nicht auf dem technischen Kundendienst von KAINZBAUER angehören oder von KAINZBAUER beauftragt wurden.
3. Alle Arbeiten werden innerhalb der Arbeitszeiten von KAINZBAUER durchgeführt. Für Schäden, die durch falsche Behandlungeine eventuelle Betriebsunterbrechung oder durch Verzögerungen bei der Wartung und Reparatur von Geräten entstehen, unzulässiges Arbeitsmaterialhaftet KAINZBAUER nicht. KAINZBAUER ersetzt in keinem Fall aufgewendete Verbrauchsmaterialien des Käufers. Für die Nichterbringung von Gewährleistungsansprüchen kann KAINZBAUER insbesondere dann nicht haftbar gemacht werden, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartungwenn diese durch höhere Gewalt (wie z.B. Epidemie, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wirdUnwetter, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersStreik, Krieg, Erdbeben, etc.) verursacht wurden.
5.5 4. Der Anspruch des Käufers auf Gewährleistung durch KAINZBAUER ist nicht übertragbar und endet bei einer Weiterveräußerung oder sonstigen Übertragung der Geräte. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtetkeinem Fall hat KAINZBAUER Gewährleistungshandlungen xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx zu setzen.
5. Sämtliche Gewährleistungsansprüche, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringenüber den Punkt VIII. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert1. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigtbis VIII. 4. definierten Umfang hinausgehen, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdesind ausgeschlossen.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte Soweit ein Verbrauchergeschäft vorliegt, gelten die folgenden Bestimmungen nur soweit, als sie den zwingenden Bestimmungen des Kunden bei Sach- Konsumentenschutzgesetzes nicht widersprechen. Wenn Sie Unternehmer sind, haben Sie gemäß § 377 UGB die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Rechtsmängelnallfällige Mängel umgehend mit e-Mail mit Sende- und Lesebestätigung, richten sich alternativ mit eingeschriebenem Brief bekannt zu geben. Wenn Sie diese Prüfung unterlassen, sie nicht im gebotenen Umfange durchführen oder erkenn- bare Mängel nicht unverzüglich spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen nach den gesetzlichen VorschriftenErhalt der Ware anzeigen, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, gilt die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche hinsichtlich solcher Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang als genehmigt. Bei Übergabe der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte nicht erkennbare Mängel ab Entdeckungsind ebenfalls unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- ordnungsgemäß erhobenen und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Xxxx Gewähr unter angemessener Berücksichtigung Ihrer Interessen zu Preisnachlass, Nachlieferung, Verbesserung, Umtausch oder Rückabwicklung des Vertrages berechtigt. Sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sind weitere Gewährleistungs- und/oder Schaden- ersatzansprüche ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ersatz von Schäden, die nicht unmittelbar an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), sofern dies nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)zwingendes Gesetz ausgeschlossen wird. IUnsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenWeiterveräußerung der Ware. Wir leisten keine Gewähr für Abnützung, Schäden aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung (Lagerung) oder für Teile, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehenzwischenzeitlich von Dritten verändert oder Instand gesetzt wurden. Weiters wird nicht gewährgeleistet, sofern die Verbringung wenn das Gerät unsachgemäß und nicht dem bestimmungsgemäßen verkehrsüblichen Gebrauch entsprechend genutzt wird oder aufgrund der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtArt der Nutzung und Beanspruchung als Baumaschine seine zu erwartenden Nutzungsdauer überschritten hat. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeverkaufen wir gebrauchte Geräte grundsätzlich wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung Alle Gewährleistungs- und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersSchadenersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Übergabe.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Ob ein Sachmangel vorliegt, beurteilt sich in erster Linie nach der mit dem Kunden vereinbarten Beschaffenheit des Produkts. Unsere Angaben bei Vertragsschluss in Produktbeschreibun- gen und Katalogen etc. sind Vertragsinhalt, sie sind aber als annähernd zu verstehen und keine zugesicherten Eigenschaf- ten. Für die Beurteilung von Mängeln bei Hygienepapierproduk- ten kommt es sodann nicht auf die einzelnen Stücke, Rollen, Rollenteile, Bogen, Pakete oder Ballen an, sondern auf den Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen in Mass, Gewicht oder in der Menge bezieht. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn einzelne Stücke, Rollenteile oder Bogen im Gewicht um das Doppelte der zulässigen Abweichung schwanken. Die Rechte vom Durchschnitt abweichenden Teile dürfen jedoch nicht mehr als 5% der Ge- samtmenge betragen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung (Schwund) oder Verschleiß nach Ablauf der bestimmungsge- mäßen Nutzungsdauer, auf Schäden aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Be- handlung (Lagerung) oder anderer nicht von uns zu vertreten- der Gründe. Handelsübliche oder innerhalb der üblichen tech- nischen Toleranz liegende Abweichungen, insbesondere der Qualität, Farbe, Größe oder des Kunden bei Sach- Gewichtes sowie Mängel, die im Wesen des verwendeten Materials und RechtsmängelnVerfahrenstechnik begründet sind, richten berechtigen zu keinen Gewährleistungsan- sprüchen. Unsere Haftung für Sachmängel beschränkt sich darauf, dass wir nach unserem Ermessen das Produkt nachbessern, das mangelhafte Produkt durch ein mängelfreies ersetzen oder den gesetzlichen VorschriftenKaufpreis des mangelhaften Produktes in Form einer Waren- oder Wertgutschrift erstatten. Jede weitergehende Gewährleis- tung und Haftung für Sachmängel, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istinsbesondere für Mängelfol- geschäden (z.B. für entgangener Gewinn, Genugtuungsan- sprüche etc.
5.2 Sie sind ) wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbe- dungen. Nach Lieferung der Produkte ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich diese umgehend bezüglich der Menge, Qualität und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen Transportschä- den zu untersuchen und uns offensichtliche allfällige Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigenschriftlich anzu- zeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtAnsprüche aus bei einer übungsgemässen Untersu- chung erkennbaren Sachmängeln sind verwirkt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeKunde diese uns nicht innert drei (3) Tagen nach Übergabe der Produkte am Erfüllungsort schriftlich angezeigt hat. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf SchädenAnsprüche des Kunden aus anderen Sachmängeln verwir- ken, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat wenn der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzendiese uns nicht innert drei (3) Tage nach ihrer Entdeckung, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdespätestens jedoch innert einem (1) Jahr nach Lieferung des Produkts schriftlich anzeigt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)
Gewährleistung. 5.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängelnwegen Mängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriftengleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendungbeträgt ein Jahr. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungsämtliche Schadenersatzansprüche, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruches. Bei Verletzung Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abwei- chung von der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerhebli- cher Beeinträchtigung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)Brauchbarkeit. IDie vorstehenden Regelungen gelten nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Sie gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung und in den Fällen, in denen es zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Nachbesserung müssen Gesundheit gekommen ist, oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche gelten auch für den Ersatz angeblicher Aufwendungen. Die Verjährung beginnt bei allen Ansprüchen mit der Lieferung gem. Ziff. 5 dieser AGB. Haben wir nicht die erhöhten Kosten tragenNacherfüllung zu leisten, die durch die Verbringung so haben wir das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung. Das Verlangen des Bestellers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Die Nacher- füllung gilt erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlge- schlagen. Die zum Zwecke der Ware Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Besteller, soweit sie dadurch entstehen, dass der Ver- tragsgegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehenseine Niederlassung verbracht wird, sofern es sei denn die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeentspricht deren be- stimmungsgemäßem Gebrauch. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, Unbeschadet weitergehender Ansprüche hat der Kunde alle Besteller im Falle einer unberechtigten Mängelrüge die uns durch diese entstehenden Aufwendungen zu ersetzen. Eine Nacherfüllung unsererseits führt zu einer Hemmung der Ver- jährung, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdejedoch zu deren Neubeginn.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und RechtsmängelnGewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, richten sich wenn im Einzelfall eine andere Vereinbarung getroffen wurde bzw. IMS-TIGER electronics Arglist vorwerfbar ist. Die Pflicht zur Anzeige von Mängeln (Ziffer 5.6) bleibt unberührt.
5.2 Werden Betriebs- oder Wartungshinweise nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenom- men, Teile ausgewechselt, angebracht oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Origi- nalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Mangel nach weislich nicht durch den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt unsachgemäßen Gebrauch oder Eingriff verursacht worden ist.
5.2 Sie sind verpflichtet5.3 Zur Beschaffenheit der Ware zählen grundsätzlich nur Eigenschaften, die der Käufer aufgrund der Äußerungen durch IMS-TIGER electronics oder aufgrund der Produktbeschreibung des Her- stellers erwarten kann, es sei denn, dass IMS-TIGER electronics diese Äußerungen nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt waren oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnten. Andere Äußerungen des Herstellers, insbesondere in der Werbung, stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware unverzüglich dar.
5.4 Erhält der Käufer eine mangelhafte Betriebsanleitung, so ist IMS-TIGER electronics lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Betriebsanleitung verpflichtet und mit dies auch nur dann, wenn der gebotenen Sorgfalt auf QualitätsMangel der Betriebsanleitung dem ordnungsgemäßen Betrieb entgegensteht.
5.5 Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch IMS-und Mengenabweichungen TIGER electronics nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
5.6 Der Käufer hat die Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung durch IMS-TIGER electronics zu untersuchen und uns und, wenn sich ein Mangel zeigt, IMS-TIGER electronics unverzüglich Anzeige zu machen. Nicht offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht Fristwah rung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht Anzeigenobliegenheiten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossenFeststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5.3 5.7 Die Gewährleistung erfolgt nach der Xxxx von IMS-TIGER electronics durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt eine solche Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Bei Mängeln leisten wir nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.8 Zur Durchführung der Nacherfüllung kann IMS-TIGER electronics nach unserer eigener Xxxx Gewähr verlangen, dass der Käufer
a) die schadhafte Ware zur Reparatur auf seine Kosten an IMS-TIGER electronics schickt, oder
b) sie bereithält, so dass ein durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)IMS-TIGER electronics beauftragter Servicetechniker nach Absprache mit dem Käufer die Reparatur vornehmen kann.
5.9 Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Im Falle Wählt der Nachbesserung müssen wir nicht Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehenbeim Käufer, sofern ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtmangelhaften Sache. Dies gilt nur dann nicht, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersIMS-TIGER electronics den Mangel arglistig verursacht hat.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Terms and Conditions of Sale
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden 4.1 Mängelrügen müssen bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istErhalt der Ware unter Beifügung der mangelhaften Ware geltend gemacht werden.
5.2 Sie sind verpflichtet4.2 Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung unter Beifügung der mangelhaften Ware geltend gemacht werden.
4.3 Unsere Gewährleistungspflicht endet 24 Monate ab Inbetriebnahme der Geräte, spätestens jedoch 27 Monate ab Auslieferungsdatum.
4.4 Unsere Gewährleistungspflicht und ggf. abgegebenen Garantien erlöschen,
(1) wenn die Geräte nicht sachgemäß, entsprechend den geltenden Einbauanweisungen und den einschlägigen Vorschriften durch einen qualifizierten und zugelassenen Fachbetrieb eingebaut werden,
(2) bei Schäden, die aus einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte entstehen, insbesondere bei Schäden durch Dauerbeanspruchung auf Grund unzureichender Dichtheit des Gesamtsystems, Verschmutzung oder andere äußere Einflüsse,
(3) wenn seitens des Bestellers oder Dritten Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere Zustimmung an den Geräten vorgenommen werden,
(4) wenn beanstandete Teile auf Wunsch hin nicht an uns gesandt werden und / oder uns die Möglichkeit einer Schadensuntersuchung am Gerät nicht gegeben wird.
4.5 Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen hat der Kunde das Recht, von uns die Rücknahme der beanstandeten Ware unverzüglich und mit eine entsprechende Ersatzlieferung zu verlangen. Nach unserer Xxxx können wir auch die beanstandete Ware nachbessern. In allen Fällen werden nur diejenigen Teile ersetzt, die einen Mangel in Werkstoff oder der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigenWerkarbeit aufweisen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- Gewährleistung gehören nicht Ein- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenAusbaukosten, einschließlich entstehenden Nebenauslagen, die durch die Verbringung mit dem Austausch der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdebeanstandeten Teile verbunden sind. Die Gewährleistung erstreckt Mängelhaftung bezieht sich nicht auf die natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die durch falsche nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterialübermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, chemischer, elektro-chemischer oder elektrischer Einflüsse ohne Verschulden von uns und oder des Lieferers entstehen. Der Besteller hat uns zur Vornahme aller notwendigen Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen eine angemessene Frist zu gewähren. Falls er diese verweigert, sind wir von der Gewährleistung frei. Falls Nachbesserung und Ersatzlieferung nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial möglich sind oder unsachgemäße Wartungfehlschlagen, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse so kann der Kunde nach seiner Xxxx Rückgängigmachung des Vertrages oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersHerabsetzung der Vergütung verlangen.
5.5 In einem Gewährleistungsfall 4.6 Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Montagekosten und sonstiger bei Dritten entstehender Kosten, sind wir verpflichtetausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es fehlt eine von uns schriftlich garantierte Beschaffenheit der Sache. Der Ausschluss gilt sowohl für Schäden, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge nicht am Liefergegenstand selbst verursacht worden sind, als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzenauch für Schäden des gesamten Liefergegenstandes, die durch diese Mängelrüge einen ursprünglichen begrenzte und wertmäßig geringen Mangel an einem Teil des Liefergegenstandes nach Gefahrübergang verursacht worden sind, gleichgültig ob sie im Rahmen vertraglicher oder deliktischer Ansprüche geltend gemacht werden.
4.7 Keine Gewähr wird übernommen bei Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme entstanden sind.
4.8 Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder ihrer Verwendungsart vorzeitig verschleißen oder verbraucht werden (z.B. Pumpen, Ventile, Dichtungen, etc.), wird keine Haftung übernommen. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchAuch übernehmen wir keine Verantwortung für Korrosionsschäden durch feuchten Aufstellungsraum.
4.9 Handelsübliche Abweichungen der Farbtöne, dass ursprünglich gelieferte Maße, Gewichte und Güte stellen keine Mängel der gelieferten Ware durch eine andere ersetzt wurdedar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 9.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istGewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahr- übergang (Ziff. 6) der Sache.
5.2 Sie sind verpflichtet9.2 Wir haben mangelhaft gelieferte Sachen nach unserer Xxxx nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbrin- gen.
9.3 Bei Sachen, die Ware unverzüglich ohne unverhältnismäßigen Aufwand an uns zu senden sind, findet die Mängelbeseitigung an unserem Sitz statt. Der Besteller wird die Sache ord- nungsgemäß verpacken und mit einschließlich notwendi- gem Zubehör anliefern.
9.4 Befindet sich die Sache nicht am Ort des bestimmungs- gemäßen Gebrauchs, so trägt der gebotenen Sorgfalt Besteller den Mehr- aufwand für die Nachbesserung. Dies sind insbesondere höhere Transport- oder Reisekosten.
9.5 Zur Mängelbeseitigung hat uns der Besteller die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
9.6 Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebs- sicherheit, worüber wir sofort zu verständigen sind, o- der nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns angemes- senen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
9.7 Von den unmittelbaren Kosten, die aus der Nachbesse- rung oder Neuerbringung der mangelhaften Lieferungs- und Leistungsteile entstehen, tragen wir die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes, angemesse- ne Kosten des Aus- und Einbaues sowie die ihm erwach- senden Aufwendungen für etwa erforderliche Perso- nalentsendungen. In diesen Fällen ersetzte Teile wer- den unser Eigentum.
9.8 Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns und unse- re Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht Ersatz von Schäden, die rechtzeitige Absendungnicht am Lie- fergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt auch nicht für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung Haftung aus Vorsatz oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersgrober Fahrlässigkeit.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung1. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten Vorliegen eines Mangels nehmen wir bei fristgerechter Rüge gemäß VIII. 1. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nach unserer Xxxx die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung vor, sofern der Besteller nach- weist, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
2. Schlägt diese Nacherfüllung fehl, kann der Besteller anstelle von Nachbesserung oder Nachlieferung die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe des Rücktritts und der Minderung geltend machen, sowie Schadensersatz oder Aufwendungs- ersatz, letztere jedoch nur im Rahmen der Ziff. X und XI. dieser Allgemeinen Ver- kaufsbedingungen verlangen.
3. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche, die wir gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses besitzen. Für den Fall, dass der Besteller seine Gewährleistungsrechte gegen den Liefe- ranten des Fremderzeugnisses nicht durchsetzen kann, leisten wir Gewähr durch im Rahmen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
4. Der Besteller hat uns nach Absprache mit ihm die erforderliche Zeit und Gelegen- heit zu geben, Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)vorzunehmen.
5. Im Falle der Nachbesserung müssen Übrigen sind wir nicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Solche Kosten sind unverhältnismäßig, wenn sie 25 % des Kaufpreises des Liefergegenstandes über- schreiten. In diesem Falle kann der Besteller die erhöhten Kosten tragengesetzlichen Rechtsbehelfe gel- tend machen.
6. Etwa im Rahmen der Gewährleistung ersetzte Teile werden unser Eigentum.
7. Wir sind berechtigt, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchmachen, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeder Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
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Gewährleistung. 5.1 a) Mängelrügen des Käufers hinsichtlich offensichtlicher Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich oder fernschriftlich bei uns angezeigt werden. Versteckte Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu rügen. Soweit der Käufer eine Person im Sinne von § 24 AGB-Gesetz (Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts usw.) ist, kann er versteckte Mängel nur innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung rügen. Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
b) Bei einer begründeten Mängelrüge sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist, die die Zeit für die Beschaffung der Ware von Vorlieferanten berücksichtigt, berechtigt. Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zum Erfolg führt, kann der Käufer eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
c) Beanstandete Ware darf nur mit unserer Genehmigung zurückgesandt werden oder wenn wir den Gewährleistungsanspruch anerkennen.
d) Die Rechte des Kunden bei Sach- und RechtsmängelnGewährleistungsansprüche entfallen, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriftenwenn - der Käufer uns die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten oder die Ersatzlieferung verweigert oder - der Käufer behauptete Mängel ohne unsere schriftliche Zustimmung selbst behebt oder durch Dritte beheben läßt, soweit sofern nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt zuvor eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns fehlgeschlagen ist.
5.2 Sie e) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind verpflichtetweitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die Ware unverzüglich nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
f) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn eine das Folgeschadensrisiko erfassende Eigenschaftszusicherung gemäß den §§ 463, 480 Absatz 2, 635 BGB vorlag und mit der gebotenen Sorgfalt eingetretene Schaden auf Qualitäts-ihrem Fehlen beruhte.
g) Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt.
h) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenAnsprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellerswerden.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Für Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit Rechtsmängel der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln Lieferung leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche –vorbehaltlich Ziffer 12 – Gewähr wie folgt: Sachmängel
8.1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen mangelfrei zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sindsich in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden von uns zu vertretenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Gewährleistung verlängert Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Mehr- oder Minderlieferungen von 10% stellen keinen Mangel dar. Das gilt auch bei vereinbarten Teillieferungen.
8.2. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; das gilt auch für Aussortierungen; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus erstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung oder Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
8.3. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstücks einschließlich des Versandes sowie die Kosten von uns vorgenommener Aussortierungen.
8.4. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach seiner Xxxx ein Recht zur Minderung des Vertragspreises oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen und den Mangel auch innerhalb einer weiteren Nachfrist nicht dadurchbeseitigt haben oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist.
8.5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Nichtbeachtung der jeweiligen Lagervorschriften, dass ursprünglich gelieferte Ware ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhaft oder nachlässige Behandlung – sofern nicht von uns zu verantworten.
8.6. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht unsererseits keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung unsererseits vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes. Rechtsmängel
8.7. Wir haben das Recht, bei Auftreten eines Mangels oder im Falle der Ziffer 12 den Mangel bzw. Schaden durch eine andere ersetzt wurdeeinen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
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Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- 8.1 Der Besteller hat unsere Lieferungen und RechtsmängelnLeistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen, richten sich ob Mängel vorliegen. Werden Mängel festgestellt, so sind diese unverzüglich, spätestens 10 Tage nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istErhalt schriftlich geltend zu machen.
5.2 Sie sind verpflichtet8.2 Liegt ein Mangel vor, der bei der sofortigen Untersuchung nicht erkennbar ist, so muss die Mangelrüge bei Entdeckung unverzüglich erfolgen.
8.3 Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrenübergang infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes auftreten, leisten wir Gewähr in der Weise, dass wir Mängel nach unserer billigem Ermessen unterliegender Xxxx Gewähr durch Nachbesserung beseitigen oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)den Liefergegenstand oder Teile davon neu liefern.
8.4 Das Recht des Bestellers, Ansprüche von Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
8.5 Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
8.6 Der Besteller hat uns zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Im Falle Verweigert er dies, so sind wir von der Nachbesserung müssen wir Mängelhaftung befreit.
8.7 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht die erhöhten Kosten tragenauf natürliche Abnutzung, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich ferner nicht auf Schäden, die durch falsche nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterialübermäßiger Beanspruchung oder fehlerhafter Montage entstehen.
8.8 Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
8.9 Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingen gehaftet wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 5.1 6.1 Die Rechte Erbringung der geschuldeten Trainingsleistungen gewähr- leistet CTPM dem Kunden in dem vereinbarten Umfang und zu den vereinbarten Terminen nach Maßgabe dieser AGB.
6.2 Unbeschadet der gesetzlichen Ausschlussgründe bei Kenntnis und grob fahrlässiger Unkenntnis des Kunden von einem Man- gel, bestehen Gewährleistungsansprüche auch nicht bei Sach- nur un- erheblicher Abweichung von den geschuldeten Eigenschaften und Rechtsmängelnder geschuldeten Beschaffenheit der von CTPM erbrachten Leistungen, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich bei nur unerheblicher Minderung des Xxxxx oder der Geeignetheit bzw. Tauglichkeit der Leistungen und mit / oder der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-zum Zwecke ihrer Erbringung eingesetzten Sportgeräte und Mengenabweichungen Anlagen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf gewöhnlichen Nutzen sowie bei Schäden, die durch falsche Behandlungaufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, unzulässiges Arbeitsmaterial, die zum Zeitpunkt der betreffenden Buchung nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung vorausgesetzt und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden von CTPM nicht zu vertreten sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet6.3 Soweit eine Leistung von CTPM nach Vorstehendem mangel- haft ist und dem Kunden diesbezügliche Gewährleistungsan- sprüche zustehen, wird CTPM die betreffenden Mängel inner- halb angemessener Frist durch Nacherfüllung beseitigen. Der Kunde ist berechtigt, den vereinbarten Preis durch Erklärung gegenüber CTPM für den Zeitraum und in dem Umfang zu min- dern, in dem die geschuldeten Eigenschaften der Leistungen in- folge ihrer Mangelhaftigkeit in vorstehendem Sinne nicht nur un- erheblich gemindert ist. Sollte eine Mängelbeseitigung fehlschlagen oder ist eine solche unverhältnismäßig teuer oder CTPM aus anderen Gründen nicht zumutbar, ist der Kunde unbeschadet seines Minderungs- rechts berechtigt, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder betreffende Buchung zu kündigen und nach Maßgabe der unter Ziffer 7 dieser AGB getroffenen Rege- lungen Schadensersatz zu verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit eines vorherigen Nacherfüllungsverlangens bleiben hiervon unberührt.
6.4 Der Kunde hat etwaige ihm zustehende Gewährleistungsan- sprüche innerhalb eines Monats nach Beendigung des vertrag- lich vereinbarten Leistungszeitraums gegenüber CTPM geltend zu machen. Mit nach diesem Zeitraum geltend gemachten An- sprüchen ist der Kunde nur insoweit nicht ausgeschlossen, als er ohne sein Verschulden an deren rechtzeitiger Geltendma- chung gehindert war. Ansprechpartner, die Leistung erneut zu erbringenCTPM dem Kunden im Rahmen der Ver- anstaltung von Trainingscamps vor Ort zur Verfügung stellt, sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
6.5 Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres nach Beendigung des betref- fenden Leistungszeitraums. Für Mängel Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels gilt dies nicht, wenn CTPM grob schuldhaft gehandelt hat oder bei Erbringung der Nachbesserung betreffenden Leistung Kenntnis von dem Mangel hatte oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichertbei einer Verlet- zung von Leben, Körper oder Gesundheit infolge eines solchen Mangels. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigtSchadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Vertragspflichten, hat deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des betreffenden Vertrages überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzenregelmäßig ver- traut und vertrauen durfte (so genannte „wesentliche Vertrags- pflichten“), die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeverjähren kenntnisunabhängig spätestens innerhalb von fünf (5) Jahren ab ihrer Entstehung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- (1) Sofern nicht im Einzelfalle besondere Regelungen Vorrang haben, bestimmt sich unsere Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Absätze:
(2) Wir leisten Gewähr für die Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik und Rechtsmängelnfür zugesicherte Eigenschaften. Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, richten sich nach die weder die Funktionstüchtigkeit noch den gesetzlichen VorschriftenWert der Ware beeinträchtigen, soweit bleiben vorbehalten und berechtigen nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istzu einer Beanstandung.
5.2 Sie sind verpflichtet(3) Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, werden wir die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir unentgeltlich nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Geschieht dies nicht innerhalb angemessener Frist nach Eingang der begründeten Mängelrüge und verstreicht auch eine ausdrücklich unter Wandlungsandrohung gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos, so kann der Kunde in Ansehung des mangelhafte Gegenstandes die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
(Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir 4) Werden unsere Betriebs- und Wartungshinweise nicht die erhöhten Kosten tragenbefolgt, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort unqualifiziertes Personal vorgenommen, so entfällt unsere Gewährleistung insoweit, als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden hierdurch Mängel entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel Liegt ein Mangel vor und ist einer der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigtvorstehenden Fälle gegeben, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchbeweisen, dass ursprünglich gelieferte Ware der Mangel nicht durch eine andere ersetzt der vorstehenden Voraussetzungen hervorgerufen wurde.
(5) Zugesicherte Eigenschaften liegen nur vor, wenn Merkmale der Ware schriftlich als zugesicherte Eigenschaft bezeichnet werden. Für Mangelfolgeschäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir nur insoweit, als die Zusicherung gerade bezwecken sollte, den Kunden vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, haften wir nicht. Im übrigen bestimmt sich unsere Haftung nach nachfolgender Ziffer 9.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte Für die Sachmangelfreiheit unserer Produkte einschließlich des Kunden bei Sach- und RechtsmängelnVorhandenseins zugesicherter Eigenschaften zum Zeit- punkt des Gefahrenübergangs leisten wir Gewähr gemäß der gesetzlichen Regelung des Kaufrechts mit folgenden Maßga- ben:
1. Alle Teile oder Leistungen werden von uns unentgeltlich nach- gebessert oder neu erbracht, richten sich die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach den gesetzlichen VorschriftenGefahrenübergang infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit er- heblich beeinträchtigt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet2. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich, spätes- tens aber 8 Tage nach Wareneingang, schriftlich zu melden. Sind Mängelrügen nicht innerhalb dieser Frist schriftlich bei uns eingegangen, gilt die Lieferung als genehmigt. Als Man- gel gilt auch das Fehlen solcher Eigenschaften, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigenausdrück- lich zugesichert sind.
3. Zur Fristwahrung reicht Ist die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist Beanstandung berechtigt, tragen wir die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)Kosten des Ersatzteiles sowie des Versandes. Im Falle übrigen trägt der Besteller die Kosten.
4. Der Besteller hat uns die für die Nachbesserung müssen wir beziehungs- weise Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
5. Ein Recht des Bestellers auf Wandlung oder Minderung ist nur gegeben, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach Mahnung nicht rechtzeitig erfolgte oder endgültig fehl- geschlagen ist.
6. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein An- spruch auf Ersatz von Schäden die erhöhten Kosten tragennicht an dem Lieferge- genstand selbst entstanden sind, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehensind ausgeschlossen, sofern die Verbringung uns nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Es sei denn, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdees handelt sich um vertraglich zugesicherte Eigen- schaften. Die Gewährleistung erstreckt Haftung beschränkt sich nicht in allen Fällen auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung den De- ckungsschutz unserer Betriebs- und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sindProdukthaftpflichtversi- cherung. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen Die Versicherungspolice kann auf Verlangen dem Besteller in Fotokopie ausgehändigt werden.
7. Für Fremderzeugnisse ist unsere Haftung gegenüber der Haf- tung des Zulieferers subsidiär und tritt erst nach vorherge- hender erfolgloser Inanspruchnahme des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall Zuliefe- rers durch den Besteller ein. Zu diesem Zweck treten wir jeg- liche Schadenersatz-, Garantie- und Gewährleistungsansprü- che unsererseits gegenüber dem jeweiligen Zulieferer an den Besteller ab, der diese Abtretung annimmt. Im Gewährleis- tungsfall sind wir verpflichtet, dem Besteller den Zulieferer zu benennen.
8. Im übrigen übernehmen wir keine Gewähr für Schäden, die mangelhafte Leistung nachzubessern aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung, fehlerhafte Mon- tage durch den Besteller oder Dritte, eigenmächtige Instand- setzungsversuche und Änderungen, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische Einflüs- se, elektrische Einflüsse etc., auf die Leistung erneut zu erbringenwir keine Einflüsse ha- ben, sowie bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch und Nichtbeachtung unserer Bedienungsanleitungen und Informa- tionsschriften.
9. Unsere Angaben zum Liefergegenstand und zum Verwen- dungszweck, z.B. über Maße, Gewichte, Härte, Gebrauchs- werte, Temperaturen etc. stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kenngrößen dar und keine zugesicherten Eigenschaf- ten. Sie sind unverbindliche Richtwerte und gelten nur inso- weit als zugesichert, als sie unseren vom Kunden für den speziellen Einsatzzweck erprobten und hierfür freigegebenen Bemusterungen entsprechen. Unerhebliche Abweichungen begründen keinerlei Gewährleistungsrechte.
10. Obige Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Be- ratungen oder Vorschläge sowie etwaige Ansprüche des Be- stellers aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
11. Für Mängel Softwareprodukte leisten wir Gewähr wie folgt: Die Lang- matz Software ist ordnungsgemäß dupliziert. Die Software ist auf von Langmatz spezifizierten Hardwareprodukten lauffähig.
12. Die Erfüllung der Nachbesserung Gewährleistung erfolgt durch Ersatzliefe- rung. Schlägt diese nach mehrmaligen Versuchen und jeweils angemessener Fristsetzung endgültig fehl, so entsteht dem Kunden das Recht auf Wandlung oder neu erbrachte Leistung Minderung zu. Im übri- gen wird entsprechend für die Fehlerfreiheit der Software und ihrer Daten- struktur keine Gewähr übernommen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Insbesondere besteht keine Haftung für den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichertVerlust von Da- ten, es sei denn, deren Vernichtung wurde durch uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Erweist In diesem Fall be- schränkt sich eine Mängelrüge als unberechtigtdie Haftung auf den Aufwand der zur Rekon- struktion der Daten erforderlich ist, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, wenn die durch diese Mängelrüge entstanden Daten ordnungs- gemäß gesichert sind. Die Gewährleistung verlängert sich In allen Fällen ist unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenem Ge- winn.
13. Rückgriffsansprüche gem. § 478, 479 BGB bestehen nur, so- fern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dadurchdagegen für nicht mit uns abgestimmten Kulanzregelungen und setzen die Be- achtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeinsbe- sondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten, voraus.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 5.1 Die Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche, aber unbeschadet der Rechte des Kunden Auftraggebers gemäß dem Abschnitt „Verletzung von Nebenpflichten“ dieser Verkaufsbedingungen wie folgt:
8.1. Nicht unter die Gewährleistungsansprüche fallen Schäden, die entstehen durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbe- triebsetzung durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte, natürli- che Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebs- mittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, Veränderung der von uns vorgenommenen Ein- stellwerte, Öffnen der Gerätegehäuse, Verwendung nicht vorgesehener Fluide sowie nicht spezifikationstreues Betreiben. Bei Lieferung von Instrumenten be- stehen für die benetzten Teile keine Gewährleistungsansprüche, soweit Schäden durch Korrosion, Erosion, Abrieb, übermäßige Temperatur oder übermäßigen Druck entstanden sind, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass er aus- schließlich die bei Sach- der Auftragsbeschreibung genannten Medien verwandt und Rechtsmängeln, richten sich nach die Bedienungsanleitung eingehalten hat.
8.2. Bei Übergabe des Liefergegenstandes an den Auftraggeber hat dieser den Gegen- stand gemäß den gesetzlichen VorschriftenÜberprüfungs- und Rügepflichten (§ 377, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist381 HGB) zu untersuchen.
5.2 Sie 8.3. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder Falschlieferung sind unverzüg- lich, spätestens aber acht Tage nach Lieferung und in jedem Falle vor einem Ein- bau schriftlich anzuzeigen. Auf unser Verlangen hin hat uns der Auftraggeber den beanstandeten Liefergegenstand zur Prüfung zu übergeben. Kommt der Auftrag- geber der Untersuchung- und Rügepflicht nicht rechtzeitig nach oder entspricht er nicht unserem Verlangen bezüglich der Prüfungen, entfallen alle Gewährleis- tungsansprüche.
8.4. Kommt eine Sendung beim Auftraggeber in beschädigtem Zustand an, so ist er verpflichtet, den Empfang des Liefergegenstandes nur unter Vorbehalt der Gel- tendmachung von Ersatzansprüchen für Beschädigungen auf dem Transport zu quittieren.
8.5. Von uns als mangelhaft anerkannte Teile nehmen wir zurück und ersetzen sie einwandfrei oder aber bessern nach, wobei die Ware Entscheidung, ob Neulieferung oder Nachbesserung erfolgt, in unser Ermessen gestellt ist. Weitere Vorausset- zung für unsere Gewährleistungspflicht ist, dass der Mangel auf einem vor Gefah- renübergang liegenden Umstand, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe, Verschmutzung oder mangelhafter Ausführung beruht und sich der Liefergegenstand auf Grund des Mangels als unbrauchbar oder in seiner Brauchbarkeit als nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellt. Derartige Mängel sind uns unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen, anderenfalls entfallen die Gewährleistungsan- sprüche.
8.6. Zur Fristwahrung reicht Vornahme der von uns im Rahmen unserer Gewährleistung zu erbringenden Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat uns der Auftraggeber eine ange- messene Frist zu gewähren, sowie durch Rückgabe des Liefergegenstandes bzw. Zutritt zu seinem Betrieb, Gelegenheit zur Durchführung der Mängelbeseitigung zu geben, sofern dies technisch möglich ist, andernfalls erlöschen die rechtzeitige AbsendungMängelbe- seitigungsansprüche des Auftraggebers.
8.7. Dies Nur in dringenden Fällen der Gefahrabwehr, bei Gefährdung der Betriebssicher- heit sowie zur Abwehr unverhältnismäßig groben Schadens, bei Einverständniser- klärung durch uns ist der Auftraggeber berechtigt, den gerügten Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen und von uns Kostener- satz zu verlangen. Auch in diesem Fall sind wir vorab unverzüglich zu verständi- gen.
8.8. In allen anderen Fällen führt eine Mängelbeseitigung bzw. deren Versuch durch den Auftraggeber bzw. einen von diesem beauftragten Dritten, zum Erlöschen unserer Gewährleistungsverpflichtungen; dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab EntdeckungÄnderungen oder In- standsetzungsarbeiten.
8.9. Bei Verletzung Für das Ersatzstück bzw. die Nachbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate, läuft aber zumindest bis zum Ablauf der Untersuchungs- ursprünglichen Gewährleis- tungfrist für den Liefergegenstand.
8.10. Für von uns bezogene Fremderzeugnisse, die entweder für die Funktion der Gesamtanlage von wesentlicher Bedeutung oder ihrem anteiligen Wert nach we- sentlich sind, beschränkt sich unsere Haftung grundsätzlich auf die Abtretung aller Ansprüche, die uns gegen den jeweiligen Lieferer wegen des Mangels zustehen. Der Auftraggeber kann allerdings dann wegen des Mangels auf uns zurückgreifen, wenn die ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche beim Dritten endgültig und Rügepflicht ist die Geltendmachung rechtskräftig festgestellt, nicht zum Erfolg geführt haben.
8.11. Dem Auftraggeber bleibt bei endgültigem Fehlschlagen der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)bzw. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragendas Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitere Ansprüche des Auftrag- gebers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, die durch die Verbringung der Ware nicht an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden Liefer- gegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht, es sei denn, der Mangel be- ruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersEine Haf- tung unsererseits nach dem Produkthaftungspflichtgesetz bleibt hiervon unbe- rührt.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen8.12. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend Eine Mängelrüge berechtigt den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich Auftraggeber nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdezur Zurückhaltung fälliger Zahlungen.
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Gewährleistung. 5.1 Die Rechte 6.1 CTPM gewährt dem Kunden die Nutzung der gebuch- ten Anlagen im vereinbarten Umfang und nach Maßga- be dieser AGB. CTPM wird dem Kunden hierzu die be- treffende Anlage in einem Zustand überlassen, der zur eigenverantwortlichen Ausübung des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt Tennissports bzw. zum eigenverantwortlichen Fitnesstraining in üblicher Weise geeignet ist.
5.2 Sie sind verpflichtet6.2 Unbeschadet der gesetzlichen Ausschlussgründe bei Kenntnis und grob fahrlässiger Unkenntnis des Kunden von einem Mangel, die Ware unverzüglich bestehen Gewährleistungsansprü- che auch nicht bei nur unerheblicher Abweichung von den geschuldeten Eigenschaften und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang geschuldeten Beschaffenheit der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung von CTPM erbrachten Leistungen, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung Geeignet- heit der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenAnlagen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf bei Schäden, die nach Überlassung der betreffenden Anlage an den Kunden infolge fehler- hafter oder nachlässiger Nutzung bzw. Handhabung der Anlage durch falsche Behandlungden Kunden oder von ihm mitgebrachte Personen entstehen oder die aufgrund besonderer äu- ßerer Einflüsse entstehen, unzulässiges Arbeitsmaterial, die zum Zeitpunkt der betref- fenden Buchung nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung vorausgesetzt und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden von CTPM nicht zu vertreten sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet6.3 Soweit eine Leistung von CTPM nach Vorstehendem mangelhaft ist und dem Kunden diesbezügliche Ge- währleistungsansprüche zustehen, wird CTPM die be- treffenden Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung beseitigen. Der Kunde ist berechtigt, den vereinbarten Preis durch Erklärung gegenüber CTPM für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem die geschuldete Nutzbarkeit der Anlage infolge ih- rer Mangelhaftigkeit in vorstehendem Sinne nicht nur unerheblich gemindert ist. Sollte eine Mängelbeseitigung fehlschlagen oder ist ei- ne solche unverhältnismäßig teuer oder CTPM aus an- deren Gründen nicht zumutbar, ist der Kunde unbe- schadet seines Minderungsrechts berechtigt, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut betref- fende Buchung zu erbringenkündigen und nach Maßgabe der un- ter Ziffer 7 dieser AGB getroffenen Regelungen Scha- densersatz zu verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit eines vorherigen Nacherfüllungsverlan- gens bleiben hiervon unberührt.
6.4 Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres nach Been- digung der betreffenden Mietzeit. Für Mängel Schadensersatz- ansprüche des Kunden wegen eines Mangels gilt dies nicht, wenn CTPM grob schuldhaft gehandelt hat oder bei Überlassung der Nachbesserung betreffenden Anlage Kenntnis von dem Mangel hatte oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichertbei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit infolge eines solchen Mangels. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigtSchadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Vertragspflichten, hat deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des betreffenden Ver- trages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal- tung der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzenregelmäßig vertraut und vertrauen durf- te (so genannte „wesentliche Vertragspflichten“), die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdever- jähren kenntnisunabhängig innerhalb von fünf (5) Jah- ren ab ihrer Entstehung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind (1) Der Anwender ist verpflichtet, die Ware von andatec erbrachte Leistung unverzüglich und mit nach der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen Erbringung zu untersuchen und uns offensichtliche alle erkennbaren Mängel binnen 5 sofort und innerhalb von 14 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungschriftlich bei andatec eingehend zu rügen. Bei Verletzung nicht rechtzeitiger Rüge erlöschen die Gewährleistungsansprüche des Anwenders, es sei denn, der Untersuchungs- Mangel war auch bei Untersuchung innerhalb der Frist nicht erkennbar. Auch derartige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung und Rügepflicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei andatec eingehend zu rügen. Andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
(2) Liegt ein von andatec zu vertretender Mangel vor, ist die Geltendmachung andatec nach ihrer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle Mangelbeseitigung trägt andatec alle hierzu erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware Vertragsgegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entsprichtverbracht wurde.
5.4 (3) Die Gewährleistung erlischtumfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Sie entfällt, wenn an der Ware Arbeiten Anwender ohne Zustimmung von andatec die von andatec gelieferte Hard- und Software selbst verändert oder durch fremde Hand vorgenommen wurden Dritte ändern lässt, es sei denn, der Anwender weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch die Veränderung verursacht worden sind und dass die Mangelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
(4) Der Anwender trägt die Verantwortung für die Auswahl der Produkte einschließlich der durch ihren Einsatz herbeizuführenden Leistungsergebnisse. andatec haftet nicht für Fehler, die wegen vor der Installation unbekannter Einflüsse aus der logischen oder wenn physischen Umgebung der EDV auftreten.
(5) Ist andatec zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich dies insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Seriennummer entfernt andatec zu vertreten hat oder unkenntlich gemacht wurdeschlägt die Mängelbeseitigung bzw. Die Gewährleistung erstreckt sich Ersatzlieferung fehl, so ist der Anwender nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit nicht auf anders geregelt, sind weitergehende Gewährleistungs- ansprüche des Anwenders, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. andatec haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch falsche Behandlungnicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Anwenders. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse grober Fahrlässigkeit oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersder Schadensersatzanspruch auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir (6) Soweit andatec fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(7) Der Anwender trägt die Verantwortung für die Sicherung seiner Daten. Wenn im Zuge der Arbeiten von andatec die Daten Schaden nehmen, ist andatec nicht zu Schadensersatz verpflichtet.
(8) Ereignisse höherer Gewalt, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder andatec die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung wesentlich erschweren oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigtunmöglich machen, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzenberechtigen andatec, die durch diese Mängelrüge entstanden sindErfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit aufzuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe und ähnliche Umstände gleich, von denen andatec mittelbar oder unmittelbar betroffen ist.
(9) Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchGewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdesoweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die 11.1 Mängelansprüche des Bestellers bestehen nur, wenn der Besteller seinen nach
11.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Kunden bei Sach- und RechtsmängelnBestellers, richten sich vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Besteller hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen.
11.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, oder den gesetzlichen VorschriftenRücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istaufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Besteller zumutbar sind.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche 11.4 Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche auf Bedienungsfehler, Benutzung ungeeigneter Teile, unsachgemäße Lagerung, Betrieb oder Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial Einwirkung von Blitzschlag oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse Überspannung direkter oder Transportschäden entstanden indirekter Art zurückzuführen sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet11.5 Teile, die mangelhafte Leistung nachzubessern einem natürlichen Verschleiß durch Gebrauch oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel Lagerung unterliegen, sind von der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen ausgenommen.
11.6 Eventuelle Mängelfolgeschäden sind von uns nur zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdewenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
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Gewährleistung. 5.1 7.1 Der AN gewährleistet, dass sämtliche Lieferungen/Leistungen im Zeitpunkt der Leistungserbringung dem Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenos- senschaften, Fachverbänden und Herstellern entsprechen. Über ihm bekannt ge- wordene bevorstehende Veränderungen dieser Vorgaben wird er uns unverzüglich unterrichten. Sämtliche von dem AN eingesetzten Messmittel müssen rückführbar kalibriert sein.
7.2 Die Rechte Gewährleistungsverpflichtung des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten AN richtet sich nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen einschließlich § 478 BGB, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie nichts hiervon Abwei- chendes geregelt wird. In jedem Fall sind verpflichtetwir berechtigt, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir von dem AN nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)die Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Im Falle Der AN kann die von uns gewählte Art der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtNacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn an sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Unser Anspruch beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeNacherfüllung; das Recht des AN, auch diese aus denselben Gründen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht Unser Recht auf SchädenSchadensersatz, die durch falsche Behandlunginsbesondere Schadensersatz statt der Leistung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersbehalten wir uns ausdrücklich vor.
5.5 In einem Gewährleistungsfall 7.3 Soweit uns kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten treffen, be- schränken sich unsere Prüfungspflichten auf die Prüfung der Ware, auf ihre Menge und Identität, äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden sowie eine stichprobenartige Überprüfung der wesentlichen Warenmerkmale. Sind offene Mängel erkennbar, werden wir diese dem AN unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware, mindestens in Textform anzeigen. Versteckte Mängel rügen wir unverzüglich nach ihrer Entdeckung.
7.4 Wir sind wir verpflichtetberechtigt, bei Gefahr im Verzug die mangelhafte Leistung nachzubessern oder Beseitigung von Mängeln auf Kosten des AN durchzuführen.
7.5 Der AN steht für die Leistung erneut zu erbringenBeschaffung der für seine Lieferungen/Leistungen er- forderlichen Materialien, Informationen, Personalkapazitäten, etc. uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften ein. Für Mängel unsere Gewährleistungsansprüche gel- ten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften mit der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchMaßgabe, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdedie Verjäh- rungsfrist mindestens 3 Jahre beträgt.
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Gewährleistung. 5.1 9.1. Bei Verbrauchgeschäften richtet sich der Gewährleistungsanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten Gewährleistung für von Wood Space gelieferte Ware richtet sich nach den allgemeinen Qualitätsrichtlinien der Bundeswirtschaftskammer, den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istBestimmungen und der Einhaltung dieser AGB.
5.2 Sie sind verpflichtet9.3. Mängel, die in Folge nicht ausreichender Pflege, nicht fachgerechter Montage oder Weiterverarbeitung entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen. Diesbezüglich gilt vor allem die ÖNORM B 5305 -Fensterinstandhaltung und Richtlinien zur Behandlung von Holz im Außenbereich lt. Blockhausrichtlinie - als verbindlich.
9.4. Die Ware ist bei Übernahme unverzüglich auf Vollständigkeit und mit Mängelfreiheit zu kontrollieren. Mängelrügen hat der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Kalendertagen, in jedem Fall vor Inbetriebnahme der Ware, schriftlich geltend zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungmachen. Bei Verletzung Mängeln, die erst bei Einsatz der Untersuchungs- Produkte erkennbar werden, endet die Rügefrist spätestens nach einem Monat, nachdem die Produkte die Produktion von Wood Space verlassen haben. Ersatz bei Glasbruch kann nur erfolgen, wenn dieser bei Anlieferung durch Wood Space auf dem Lieferschein vermerkt wird. Davon unabhängig ist der in diesen AGB angeführte Garantieanspruch.
9.5. Wood Space hat die Xxxx der Art und Rügepflicht des Ortes der Behebung von etwaigen Mängeln. Etwaige ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von WOOD SPACE über.
9.6. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Gewährleistung eine Ersatzlieferung bzw. Mängelbehebung erfolgt.
9.7. Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei Reparaturen, die ohne Einverständnis von Wood Space durch den Käufer selbst oder durch einen Dritten vorgenommen werden.
9.8. Eventuelle Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche entbinden den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Eine Aufrechnung des Käufers mit unbestätigten Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen gegenüber Forderungen von Wood Space ist unzulässig und gilt als ausgeschlossen.
9.9. Gewährleistungsansprüche können erst nach vollständiger Bezahlung beansprucht werden.
9.10. Die unter Punkt 11 dieser AGB angeführten Anforderungen für die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht eines Garantieanspruchs gelten ebenso für die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersGeltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich 1. Bei Mängeln der Liefergegenstände sind wir innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit unserer Xxxx zur Beseitigung der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendungoder zur Ersatzlieferung berechtigt. Dies gilt auch nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- bei einem Bauwerk und Rügepflicht ist bei einer Ware, die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Im Falle der Nachbesserung müssen Mängelbeseitigung sind wir nicht die erhöhten Kosten verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die durch die Verbringung der Ware Liefergegenstände an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurden.
2. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, wir eine uns hierzu gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne neu zu liefern oder den Mangel zu beheben, oder wenn die Nacherfüllung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, hat der Besteller das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung ebenso wie bei Unvermögen der Nacherfüllung durch uns.
4. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel und/oder Schäden infolge natürlicher Abnutzung, ferner nicht auf Mängel und/oder Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Verwendung, falscher Handhabung usw. sowie solcher Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich Schäden nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
5. Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne unsere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden.
6. Bei seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Instandsetzungsarbeiten haften wir für die daraus entstehenden Mängel nicht.
7. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, daß die Befriedigung aus dem abgetretenen Recht fehlschlägt oder der abgetretene Anspruch aus anderen Gründen nicht durchgesetzt werden kann.
8. Weitergehende Ansprüche des Bestellers gleichgültig aus welchen Rechtsgründen gegen uns sind, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch falsche Behandlungnicht an der gelieferten Ware selbst entstehen und / oder bestehen (z.B. entgangener Gewinn, unzulässiges ArbeitsmaterialFolgeschäden, sonstige Vermögensschäden); diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit wir aufgrund Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder aus einer Garantiezusage zwingend haften oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist sowie bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit. Bei fahrlässiger, aber nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartunggrob fahrlässiger Verletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des typischen, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersvorhersehbaren Schadens.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind9. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte vorstehenden Bestimmungen gelten bei Lieferung anderer als der vertragsmäßigen Ware durch eine andere ersetzt wurdeentsprechend.
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Gewährleistung. 5.1 Der Kunde ist bei allen Lieferungen, auch bei Teillieferungen, zur unverzüglichen Prüfung der Ware verpflichtet. Alle Mängel, einschließlich Fehlmengen oder Falschlieferungen, sind spätestens binnen zwei Wochen, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Die Rechte weiteren Obliegenheiten gemäß § 377 HGB bleiben unberührt. Bei einem Einbau oder Weiterverarbeitung in Kenntnis des Kunden Mangels erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, dass der Kunde sich solche Ansprüche zuvor ausdrücklich vorbehalten hat, wir den Mangel bei Sach- Lieferung arglistig verschwiegen oder zuvor eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Beanstandete Lieferungen sind zur Bewertung und RechtsmängelnUrsachenforschung zurückgegeben. Erfolgt die Rückgabe schuldhaft nicht, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtetwir berechtigt, die Ware unverzüglich Mängelrügen zurückzuweisen, ohne in Verzug zu geraten. Gewährleistungsansprüche erfüllen wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche ausschließlich durch Nacherfüllung, d.h. Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach unserer Xxxx. Kann der Mangel innerhalb angemessener Frist nicht beseitigt werden und mit wird auch Ersatzlieferung verweigert, so kann der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. § 439 III BGB idF ab 1.1.2018 wird für den Fall des fehlenden Verschuldens unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche jeder Art einschließlich von Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige AbsendungVertragsstrafen werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls wir eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt haben oder falls uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; der Haftungsausschluss gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung Gesundheit sowie bei Übernahme einer entsprechenden Garantie oder bei Zusicherung von Eigenschaften, sofern gerade der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung Gegenstand der Garantie oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)der Zusicherung unsere Haftung auslöst. Im Falle unserer Haftung ist der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenSchadenersatz auf den vertragstypischen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdevorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf SchädenAbtretung von Gewährleistungsansprüchen ist nur zulässig und wirksam mit unserer schriftlichen Zustimmung. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der beanstandeten Ware beim Kunden. Sofern gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen bestehen, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersgehen diese Regelungen vor.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material - oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler sofort gegenüber uns oder der Person, der die Artikel anliefert. Die Rechte Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Ihrer Xxxx die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung/Neulieferung sowie - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Kunden bei Sach- und RechtsmängelnErsatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen. Soweit wir Ihnen eine Verkäufergarantie gewähren, richten ergeben sich nach die Einzelheiten aus den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtetGarantiebedingungen, die Ware unverzüglich dem jeweils gelieferten Artikel beigefügt sind. Garantieansprüche bestehen unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche/Rechte. Den Zeitpunkt des Verjährungsbeginns weisen Sie durch den Kaufbeleg nach. CYCLING-STOP by IDS UG haftet nur bei Vorsatz und mit grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungdie zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Verletzung der Untersuchungs- Sofern ein Mangel vorliegt wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline 04141-659 097 6. Gewichtsangaben, Geometrien und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung Ausstattungen sind Herstellerangaben. Technische Änderungen sowie handelsübliche Abweichungen in Form/Farbe und/oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtGewicht sind zulässig, wenn an nicht Vereinbarung der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden Änderung oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersAbweichung unter Berücksichtigung der Interessen von CYCLING-STOP by IDS UG für Sie unzumutbar ist.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Widerrufsbelehrung
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte 6.1 Wir gewährleisten die Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung, nicht jedoch für Abnutzung. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer, in angemessener Frist zu treffender, Xxxx innerhalb des Kunden bei Sach- und Rechtsmängelngenannten Zeitraums unentgeltlich zunächst durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) Gewähr. Zu derartigen Abhilfemaßnahmen sind wir jedoch dann nicht verpflichtet, richten sich nach wenn der Kunde selbst bereits Eingriffe in das Produkt vorgenommen hat, die die Wiederherstellung einer mangelfreien Sache erschweren. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen VorschriftenVoraussetzungen zu verweigern, soweit bleibt unberührt.
6.2 Die gelieferte Xxxx ist vom Kunden nach Übernahme sofort zu prüfen und festgestellte Mängel schriftlich zu rügen. Bei nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt form- oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
5.2 Sie 6.3 Eine Gewähr für bestimmte Eigenschaften wird nur übernommen, wenn und soweit eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung unsererseits erfolgt ist.
6.4 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB).
6.5 Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Soweit ein anderer Erfüllungsort als unter 8.1 bestimmt wurde, werden nur für diesen Erfüllungsort die Zusatzkosten zur Mängelbeseitigung getragen.
6.6 Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht Ersatzlieferung hat uns der Käufer die erhöhten Kosten tragenmangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
6.7 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine vom Kunden für die Nacherfüllung zu setzende Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
6.8 Auf die durch von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen beträgt die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtGewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung bzw. Leistung, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sindUnternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeIst der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- Für Geräte, welche nicht durch den Lieferanten selber hergestellt werden, haftet der Lieferant grundsätzlich nicht, tritt aber die ihm gegenüber Dritten stehenden Gewährleistungs- ansprüche an den Besteller ab und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)erteilt diesem alle zur Rechtsverfolgung gegen Dritte nötigen Auskünfte. Im Falle des Vorliegens eines durch den Lieferanten zu vertretenden Mangels des Liefergegenstandes geht das Recht der Nachbesserung müssen wir nicht durch den Lieferanten vor. Die Art und Weise, wie die erhöhten Kosten tragenNacherfüllung erbracht wird, liegt im alleinigen Ermessen des Lieferanten und bleibt in jedem Fall maximal auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Teile, die durch während der Garantiezeit nachweisbar infolge Material- oder Fabrikationsfehler schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, so rasch wie möglich instand zu stellen oder zu ersetzen. Zu diesem Zweck sind die Verbringung beanstandeten Teile franko an den Firmensitz zu senden. Ortsgebundene Einrichtungen werden so weit als möglich an Ort und Stelle repariert. Für den Fall, dass der Ware an einen anderen Ort als Lieferant die Nacherfüllung nicht gehörig erfüllt steht dem Besteller Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu. Sofern die Kaufsache eine Beschaffenheitsgarantie nicht erfüllt, haftet der Lieferant im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen. Der Lieferant haftet nach den Erfüllungsort entstehengesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche gestützt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend macht oder der Besteller Schadenersatzansprüche aus Verletzung des Lebens oder der körperlichen- oder gesundheitlichen Unversehrtheit geltend macht, welche auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen. Soweit dem Lieferanten keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird oder dieser schuldhaft gegen eine wesentliche Vertagpflicht verstoßen hat, ist die Verbringung Schadenersatzhaftung auf den vorsehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit der Besteller ein Verbraucher im Sinne von § 474 BGB ist, stehen ihm alle Gewährleistungsrechte der §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 im gesetzlichen Umfang zu. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haftet der Lieferant insbesondere nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtfür Schäden, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdewelche nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die Gewährleistung erstreckt sich Gewährleistungsfrist beträgt ab Gefahrübergang gerechnet ein Jahr. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt insbesondere auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Für gebrauchte Liefergegenstände besteht keine Gewährleistung. Bei Geschäften mit einem Verbraucher im Sinne von § 474 BGB beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, bei gebrauchten Gegenständen ein Jahr. Gewährleistungsansprüche an den Lieferanten stehen nur direkt dem Besteller gegenüber und sind nicht an Dritte abtretbar. Jede Garantieleistung ist ausgeschlossen für Apparate, die unsachgemäß behandelt, mangelhaft gewartet oder übermäßiger Beanspruchung ausgesetzt worden sind. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Lieferanten über. Für Erzeugnisse fremder Herkunft gelten die Garantiebestimmungen der betreffenden Hersteller. Kein Garantieanspruch besteht für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung sowie auf Verschleiß: z.B. Bruch der Glaskeramikplatte, Bruch der Potentiometer, Lüfterdefekt infolge Verschmutzung, Ersatz von Sicherungselementen, Abdichtungen (Silikonfugen). Es wird ferner keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden Reparaturen Dritter am Liefergegenstand entstanden sind, sofern nicht unser Einverständnis für die „Drittreparatur“ vorliegt. Insoweit eine Beschaffenheits- Ebenfalls entfällt unsere Gewährleistung, wenn den Untersuchungs- und Rügepflichten des Bestellers nicht gemäß §§ 377 – 378 HGB nachgekommen wurde oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wenn der Liefergegenstand nach Feststellung eines Mangels ohne unsere Zustimmung durch den Besteller weiterbenützt oder weiterverarbeitet wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte 7.1 Als Mängel werden grundsätzlich nur Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung verstanden, nicht aber solche Abweichungen, welche dadurch zustande kommen, dass der vereinbarte Leistungsinhalt nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umsetzbar ist, wenn der Gesamteindruck / das Gesamtergebnis für den objektiven Betrachter derselbe ist und die Abweichung keine nicht nur unwesentlichen funktionalen Einschränkungen des Kunden bei Sach- beauftragten Werks bewirkt. MPT leistet Gewähr nur für die Qualität der Fertigungsarbeit (Dienstleistungserbringung), ausdrücklich jedoch nicht für Material, chemische Stabilität, physikalische Stabilität, Alterung, Relaxation von inneren Spannungen, Diffusion, Lagerfähigkeit, Funktion und Rechtsmängelnmangelnde Verschleißfestigkeit etc. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriftenumfasst die Gewährleistung nur solche Fertigkeitsqualitätsmängel, die im Zeitpunkt des Gefahrüberganges bereits gegeben bzw. vorhanden waren; die Haftung für später auftretende Fertigkeitsqualitätsmängel ist ausgeschlossen. Das Vorhandensein des Mangels zum Übergabezeitpunkt hat stets der Vertragspartner zu beweisen (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Produktbeschreibende Angaben seitens MPT, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Zumutbare geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. MPT leistet nur in dem Umfang Gewähr für eine Anwendbarkeit und Verwendbarkeit der von ihr gelieferten Programme, welche ausdrücklich zugesagt wurde, wobei die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners jedenfalls auf Verbesserung bzw. Austausch eingeschränkt sind. MPT haftet nicht für Werbeaussagen und öffentlichen Äußerungen des Herstellers, Importeurs etc. über Eigenschaften der Ware, es sei denn solche Eigenschaften wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5.2 Sie 7.2 Wird der beanstandete Mangel anerkannt und ist sowohl Verbesserung als auch Austausch möglich, so obliegt es MPT zu entscheiden, ob dem Gewährleistungsanspruch durch Austausch oder Verbesserung nachgekommen wird. Eine Erneuerung oder Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt dadurch nicht ein. Für Geschäfte mit Unternehmern gilt darüber hinaus, dass MPT sich vorbehält, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Xxxx durch Verbesserung, Nachtrag, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen; ein Anspruch auf Wandlung besteht nur im Fall eines von vornherein unbehebbaren wesentlichen Mangels (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Darüber hinausgehende Ersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
7.3 Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners berechtigen diesen nicht zur Zurückhaltung seiner Leistung (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
7.4 Gewährleistungsrechte von Unternehmern setzen voraus, dass der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Anlieferung überprüft und festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach Erhalt unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels MPT schriftlich bekannt gibt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang bzw., sofern vereinbart, ab Installation durch die MPT zu testen und dieser binnen 5 Tagen ab Lieferung bzw., sofern vereinbart, ab Installation allfällige Anmerkungen schriftlich zur Kenntnis zu bringen, ansonsten gilt das Werk als vom Vertragspartner genehmigt und abgenommen. Verdeckte Mängel sind bei sonstigem Ausschluss eines Gewährleistungsanspruches unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt, sodass in diesem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung ausgeschlossen sind.
7.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, der MPT die Überprüfung der bemängelten Sache nach Xxxx beim Vertragspartner oder am Sitz der MPT während der allgemeinen Geschäftszeiten der MPT zu gestatten. Die Prüfung der behaupteten Mangelhaftigkeit obliegt allein der MPT. Die Beweislast für die Mangelhaftigkeit liegt beim Vertragspartner. Der Vertragspartner hat alle für die Überprüfung der Mangelhaftigkeit erforderlichen Unterlagen, Protokolle, Geräte etc. der MPT in angemessenem Umfang für Testzwecke kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat die Ware anzuzeigenüber Aufforderung der MPT auf eigene Kosten an diese zu übermitteln oder an einem benannten Ort für diese zu Überprüfung bereit zu halten. Zur Fristwahrung reicht Der Vertragspartner hat die rechtzeitige AbsendungMPT, soweit es ihm möglich ist, allenfalls durch Beistellung eines Mitarbeiters des Vertragspartners zu unterstützen. Dies Fehler, die vom Vertragspartner zu vertreten sind (Bedienungsfehler; vereinbarungswidrige Veränderungen, Beschädigungen etc.), sind von diesem binnen angemessener Frist zu beheben. Wird die MPT dadurch, dass im Bereich des Vertragspartners liegende Fehler von diesem nicht beseitigt werden, an der Mängelbehebung gehindert, so gilt auch für später festgestellte verdeckte das Werk gegenüber der MPT bezogen auf den konkreten Mangel als mängelfrei. Die Verpflichtung zur Gewährleistung entfällt, wenn der Vertragspartner die Überprüfung verweigert, wobei das zweimalige Ablehnen eines Termins während der allgemeinen Geschäftszeiten als Verweigerung gilt, welche die MPT von ihrer Gewährleistungspflicht und einer Schadenersatzpflicht entbindet. Die Gewährleistungspflicht erlischt auch, wenn der Vertragspartner die Betriebsbedingungen, Inhaltsanweisungen und dergleichen missachtet, aufgetretene Mängel ab Entdeckungselbst oder durch Dritte beheben lässt bzw. Verbesserungsversuche unternimmt oder wenn er eine ihm nach dem Vertrag zukommende Verpflichtung nicht einhält, insbesondere vereinbarte Zahlungen nicht leistet oder aus welchem Grunde immer zurückhält. Bei Verletzung rechtzeitiger, begründeter, schriftlicher Beanstandung erfolgen nach Xxxx der Untersuchungs- MPT Verbesserung oder Austausch. Ist beides nicht möglich, erfolgt eine Gutschrift; darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche für Mängel bedingt durch unsachgemäße Lagerung, Montage, Verwendung, weiters Transportschäden oder durch Korrosion bedingte Beeinträchtigungen. Eine Ersatzlieferung ist beschränkt auf die Ersatzlieferung der nachgewiesen mangelhaften Ware. Der Ersatz allfälliger Umbaukosten, Folgekosten und Rügepflicht dergleichen ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt und Haftung für eine erbrachte Verbesserung oder geleistete Ersatzlieferung wird nur im Umfang der ursprünglich übernommenen Gewährleistung und Haftung übernommen; eine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungs-/Haftungsfrist erfolgt nicht.
7.6 Die MPT behält sich vor, mangelhafte Ware oder einzelne Bestandteile zum Zwecke der Mängelbehebung an ihren Lieferanten zu senden. Bei Drittlieferungen ist die MPT berechtigt, Garantie- und Gewährleistungsansprüche, die sie gegen den Hersteller hat, an den Vertragspartner abzutreten, dies mit schuldbefreiender Wirkung. Ersetzte Teile verbleiben der MPT bzw. sind dieser auf Wunsch auf Kosten des Vertragspartners zurückzusenden. Zurückgesandte bzw. ausgetauschte Ware geht in das Eigentum der MPT über. Fracht, Verpackung und etwaige Reisekosten eines Monteurs gehen zu Lasten des Vertragspartners.
7.7 Die Abtretung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Der MPT gegenüber wird das Rückgriffrecht gemäß § 933b ABGB ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sich diese Bestimmung nicht im Einzelfall als sittenwidrig erweisen sollte,
7.8 Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen beträgt 6 Monate ab Auslieferung; für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Fristen.
7.9 Beim Verkauf gebrauchter Ware, bei Übernahme von Reparaturaufträgen und bei Umänderungen oder Umbauten leistet die MPT keine Gewähr. (Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte, für welche die Gewährleistungsfrist in diesen Fällen 1 Jahr beträgt.)
7.10 Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind in folgenden Fällen ausgeschlossen.
a. wenn sich der Vertragspartner nicht an die Spezifikationen, Betriebsbedingungen, Inhaltsanweisungen etc. der MPT hält, aufgetretene Mängel selbst oder durch Dritte beheben lässt bzw. Verbesserungsversuche unternimmt oder wenn er eine ihm nach dem Vertrag zukommende Verpflichtung nicht einhält, insbesondere vereinbarte Zahlungen nicht leistet oder aus welchem Grunde immer zurückhält.
b. bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Wartung bzw. Behandlung der von MPT gelieferten Produkte seitens des Vertragspartners oder dessen Kunden
c. fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner oder Dritte
d. falscher oder unsachgemäßer Lagerung
e. wenn Mängel durch ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische elektrische oder physikalische Einflüsse entstanden sind, sofern dies nicht auf Schädenzumindest grobes Verschulden der MPT zurückzuführen ist.
f. hinsichtlich Software, Schnittstellenverbindungen und Zubehör Dritter
g. im Falle von Infektionen mit Viren, Würmern oder ähnlichen Computerschädlingen, die nicht von MPT eingeführt wurden
h. im Falle von Spannungsschwankungen oder durch falsche Behandlungunsachgemäße elektrischer Installationen auf Vertragspartnerseite auftretender Mängel
i. für übliche Abnutzung, unzulässiges Arbeitsmaterialinsbesondere für Verschleißteile; Verschleißteile sind Teile, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten deren übliche Lebensdauer geringer als die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersVerjährungsfrist ist.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir j. wenn der Vertragspartner die beanstandete Ware oder zwecks Überprüfung der Mängelrüge verlangten Proben nicht unverzüglich bedingungsgemäß zur Verfügung stellt MPT ist nicht verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern Festlegungen in der Bestellung des Vertragspartners auf sachliche und technische Richtigkeit oder darauf zu überprüfen, ob das Vertragsprodukt für den vom Vertragspartner geplanten Verwendungszweck geeignet ist
7.11 Die Behebung eines vom Vertragspartner behaupteten „Mangels“ stellt kein Anerkenntnis des behaupteten Mangels dar. Stellen sich Xxxxxxxxxxxxxxxxxx als unbegründet heraus, so ist der der MPT entstandene Aufwand für die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel Feststellung der Nachbesserung Mängelfreiheit oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen Fehlerbehebung angemessen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeEs sind zumindest zwei Mängelbehebungsversuche zu gewähren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich 1. Der Besteller hat die Waren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen Erhalt unverzüg- lich zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)un- verzüglich schriftlich zu rügen. Im Falle Übrigen sind Män- gel im Zeitpunkt ihres Auftretens SEKISUI unver- züglich schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge gelten die gelieferten Gegenstände als genehmigt.
2. In jedem Fall verjährt das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, in einem Jahr nach Lieferung an den Besteller.
3. Bei rechtzeitiger Rüge haftet SEKISUI nach Xxxx des Bestellers auf Ersatzlieferung oder Nachbesse- rung. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt SEKISUI – bei berechtigter Beanstandung – die Kosten der Nachbesserung müssen wir Ersatzteile einschließlich des Ver- sandes. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.
4. Für die Ersatzteile und die Ausbesserung wird in gleicher Weise gewährleistet wie für den Liefer- gegenstand.
5. SEKISUI kann die Beseitigung von Mängeln verwei- gern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht die erhöhten Kosten tragenerfüllt.
6. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch die Verbringung der Ware nicht an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehendem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entsprichtbestehen nicht, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahr- lässigkeit von SEKISUI’s Geschäftsführern oder Erfüllungsgehilfen.
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde7. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial ungeeignete oder unsachgemäße WartungVer- wendung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse fehlerhafte Montage bzw. Inbetrieb- setzung durch den Besteller oder Transportschäden entstanden Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behand- lung oder übermäßige Beanspruchung, entstehen, sofern sie nicht auf das Verschulden von SEKISUI zurückzuführen sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate und beginnt mit Gefahrenübergang, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Mängel müssen bei Sach- sonstigem Haftungsausschluss längstens innerhalb von 7 Wochentagen, jedoch maximal 5 Werktagen nach Übergabezeitpunkt mit detaillierter Fehlerbeschreibung schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Mängelrügen sind nur gültig, wenn der Mangel ersichtlich und/oder reproduzierbar ist. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsansprüchen aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftraggeber nur diesen und Rechtsmängelnnicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtetStörungen oder Schäden, die Ware unverzüglich auf unsachgemäße Bedienung, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und mit Lagerbedingungen), atmosphärische oder statische Entladung oder natürlichen Verschleiß sowie nicht von IT- world schriftlich genehmigte Reparaturversuche oder auf Transportschäden zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beigestellten Komponenten, insbesondere auch die gelieferte Software allen funktionalen Anforderungen des Auftraggebers genügen, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde. Mängelbehebungen bewirken keine Verlängerung der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen Gewährleistung und/oder Garantie. Die Vermutungsregelung des §924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungbeweisen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht Drittlieferungen ist IT-world berechtigt, die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)gegen den Vorlieferanten bestehenden Garantieansprüche mit schuldbefreiender Wirkung an den Auftraggeber abzutreten. Im Falle eines Gewährleistungs- oder Garantieanspruches haftet IT-world bei Hardware für alle Mängel am Material jedoch nicht für die technische Funktion, wobei sich die Haftung auf die Kosten des Materials der Nachbesserung müssen wir nicht oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei durch IT-world gelieferten Geräten, welche eine aufrechte Hersteller Garantie aufweisen, ist die erhöhten Kosten tragen, die Garantieabwicklung ausschließlich mit dem Hersteller und durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeAuftraggeber selbst durchzuführen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sindJegliche Garantieabwicklung im Rahmen einer Hersteller Garantie bzw. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen einer zusätzlich erworbenen Garantie- bzw. Serviceleistung des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, welche der Auftraggeber nicht selbst durchführt, wird dem Auftraggeber zum aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt. Allfällige Wegzeit-, Arbeits- oder Transportkosten gehen immer zu Lasten des Auftraggebers. Programm- und Daten(rück)sicherung (Backup und Restore) hat der Auftraggeber auf eigene Kosten durchzuführen. Bei Software haftet IT-world nur für den mit dem Softwarehersteller schriftlich vereinbarten Umfang. Der Regress lt. §933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht eine grundsätzliche Abdingbarkeit des vorgesehenen Regressanspruches nach §933b ABGB. Es wird vereinbart, die mangelhafte Leistung nachzubessern Beweislastumkehr laut §1298 ABGB aufzuheben. Über o.a. hinausgehende Gewährleistungsansprüche haftet IT-world insbesondere nicht für Schäden im Vermögensbereich des Käufers, auch nicht für Folgeschäden jeglicher Art, sofern nicht vorsätzliches oder die Leistung erneut zu erbringengrob fahrlässiges Handeln vorliegt und dies dem Auftragnehmer vom Geschädigten nachgewiesen wird. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdegesetzlichen Gewährleistungsbedingungen.
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Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist1. Gegenüber Endverbrauchern beträgt unsere Gewährleistungszeit ein Jahr.
5.2 Sie sind verpflichtet2. Mängelrügen können von Kaufleuten gemäß §1 HGB, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitätseiner juristische Personen privaten Rechts, einer juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 rechtliches Sondervermögen nur innerhalb von 3 Tagen ab Empfang nach Eingang der Ware anzuzeigenam Bestimmungsort bei uns geltend gemach werden; Beanstandungen wegen versteckter Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu melden.
3. Zur Fristwahrung reicht Unsere Gewährleistungspflichten beschränken sich in jedem Fall auf die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)bei Material-, Konstruktions- und Verarbeitungsfehlern. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die Glas- und Marmorschäden sowie Gasmittelfüllungen sind davon ausgeschlossen. Bei Selbstmontage durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersAuftraggeber werden keine Gewährleistungspflichten übernommen.
5.5 In einem Gewährleistungsfall 4. Nach Anerkennung einer berechtigten Beanstandung muss uns eine Frist von mindestens 6 Wochen zur Instandsetzung zuzüglich der zur Beschaffung von Fremdmaterialien erforderlichen Lieferzeit gewährt werden. Weitergehende Rechte stehen dem Besteller nicht zu, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung oder mangelhafter Nachbesserung oder Ersatzlieferung, und zwar auch soweit es sich um Folgeschäden handelt, es sei denn, wir oder unsere Hilfspersonen hätten den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
5. Aufmaß- und Ausführungsangaben in Angebot und Bestätigung sind nur annähernd verbindlich; insoweit sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
6. Soweit wir verpflichtetnach eigenen Zeichnungen, die mangelhafte Leistung nachzubessern Mustern oder die Leistung erneut zu erbringenModellen liefern, sind diese für uns nur verbindlich, soweit es äußere Formgebung und technische Ausführung anbetrifft. Keine Verantwortung dagegen übernehmen wir für den vorgesehenen Verwendungszweck des Bestellers.
7. Werden Gegenstände fremder Hersteller verarbeitet, so übernehmen wir eine Gewährleistung im Rahmen der vom Zulieferer zugestandenen Garantiebedingungen, mindestens jedoch eine Gewährleistung gemäß Ziffer 1 und 2 dieses Absatzes. Für Mängel der Nachbesserung Endverbraucher maximal bis zur Dauer von 12 Monaten. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Modellform, Stoff oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich Verarbeitung berechtigen nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdezur Reklamation.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, 6.1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich und mit nach der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen Lieferung durch GFAD, wenn dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendungund, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Anzeige zu machen. Dies gilt auch dann, wenn eine andere als die bedungene Ware oder eine andere als die bedungene Menge von Waren geliefert worden ist. Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich der Mangel erst später, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden.
6.2. Die Gewährleistungsfrist für später festgestellte verdeckte Mängel beträgt 12 Monate für alle an den Käufer gelieferten Produkte, sofern nicht der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder Schäden betroffen sind aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder solche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch GFAD beruhen. Die Gewährleistungsfrist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist rechnet ab Entdeckungdem Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache. Bei Verletzung Soweit eine Übergabe der Untersuchungs- und Rügepflicht Kaufsache nicht erfolgt, tritt an ihre Stelle der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
6.3. Soweit ein von GFAD zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir GFAD nach unserer Setzung einer angemessenen Frist durch den Käufer nach Xxxx Gewähr durch Nachbesserung von GFAD zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zur Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung)) verpflichtet. Die Verpflichtung zur Nacher- füllung entfällt, wenn sie für GFAD nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Im Falle Fall der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten Mängelbeseitigung ist GFAD verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die durch die Verbringung der Ware Kaufsache nach Lieferung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehendie gewerbliche Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, sofern die Verbringung nicht es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach der Xxxx von GFAD im Herstellerwerk oder am Ort der gewerblichen Niederlassung des Käufers. Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem anderen von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, der außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung liegt, kann GFAD diesem Verlangen entsprechen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden vom Käufer erstattet. Bei Lieferung einer mangelfreien Sache zum Zwecke der Nacherfüllung hat der Käufer GFAD auf Verlangen die mangelhafte Sache einschließlich der gezogenen Gebrauchsvorteile zurückzugewähren. Sofern die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung auch im zweiten Versuch fehlgeschlagen ist oder sich aus anderen Gründen für GFAD als unzumutbar erwiesen hat und GFAD sie aus diesem Grunde verweigert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) entsprechend § 441 Abs. 3 BGB zu verlangen. Der Rücktritt vom Vertrag ist für den Käufer ausgeschlossen, soweit der Mangel der Ware entsprichtnur unerheblich ist.
5.4 Die Gewährleistung erlischt6.4. Ist ein aufgetretener Fehler auf Umstände zurückzuführen, die GFAD nicht zu vertreten hat, sondern sie dem Risikobereich des Käufers zuzurechnen sind, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt z.B. bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials, Software, Treibern, Viren etc. oder im Falle einer Nichtbeachtung der Installations- bzw. Nutzungsvoraussetzungen. Des weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn an der Ware Käufer Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand oder dessen Konfiguration vorgenommen hat, es sei denn, der Käufer weist im Zusammenhang mit der (Software-) Fehlermeldung nach, daß der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Der Gewährleistungsanspruch erlischt auch bei fehlender oder unzureichender Wartung. Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand von maschinell erzeugten Ausgaben aufgezeigt werden kann.
6.5. Der Käufer trägt durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge, daß immer, besonders aber vor Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden am Kaufgegenstand, eine nachgeprüfte aktuelle (taggenaue) Datensicherung vorliegt. Für Datenverluste übernimmt GFAD keine Haftung.
6.6. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz und auf den Ersatz von Aufwendungen, die er im Vertrauen auf den Bestand des Vertragsverhältnisses gemacht hat, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder wenn der Gesundheit, soweit GFAD die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf gegebene Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) beruhen. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Einer Pflichtverletzung durch falsche BehandlungGFAD steht die einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Verlangt der Käufer Schadensersatz statt der ganzen Leistung, unzulässiges Arbeitsmaterialso hat er GFAD das bisher Geleistete zurückzugewähren. Ebenso sind Ansprüche auf entgangenen Gewinn und für Schäden ausgeschlossen, die nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen für sonstige Vermögensgegenstände des jeweiligen HerstellersKäufers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind6.7. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchVorschriften der §§ 478, dass ursprünglich gelieferte Ware 479 BGB bleiben durch eine andere ersetzt wurdedie Regelungen in diesen Paragraphen unberührt.
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Gewährleistung. 5.1 Soweit der Umfang der Gewährleistung von dem Lieferwerk in einem besonderen Garantieschein umrissen und der Garantieschein dem Käufer ausgehändigt wird gelten diese Gewährleistungsbedingungen. Ist dies nicht der Fall, so gewährleistet der Lieferer eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit während der Dauer von 6 Monaten nach dem Tag der Auslieferung an den Besteller bzw. Drittbesteller, wenn Vertragspartner ein Händlerbesteller ist. Die Rechte Gewährleistung geht nach Xxxx des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtetLieferers auf Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der fehlerhaften Teile. Ersetzt werden in allen Fällen nur die Teile, die Ware unverzüglich den Fehler in Werkstoff und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-Werkarbeit aufweisen und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung diesen Fehler trotz sachgemäßer Behandlung des Kaufgegenstandes zwangsläufig beschädigten Teile. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Lieferers übel. Gewährleistungsansprüche sind beim Lieferer, und zwar sofort nach Feststellung des Mangels geltend zu machen. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, der Ware an einen anderen Ort als Lieferer ist nicht in der Lage, den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Mangel zu beheben. Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeEinbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist. Die Gewährleistung erstreckt sich erlischt ferner, wenn der Käufer die Vorschriften des Lieferwerkes gemäß Betriebsanleitung nicht auf Schädenbefolgt und die vorgeschriebenen Überprüfungen nicht ordnungsgemäß durchführen lässt. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial auf fahrlässige oder unsachgemäße WartungBehandlung zurückzuführen sind, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sindsind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtetBeanstandungen, die mangelhafte Leistung nachzubessern sich auf falsche oder unvollständige Lieferung oder auf sofort erkennbare Mängel beziehen, müssen binnen 8 Tagen nach Eingang der Ware dem Lieferer schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Leistung erneut zu erbringenWare als abgenommen. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nur bei Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bestellers. Insbesondere bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Etwaige Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Die Lieferung von gebrauchten Kaufgegenständen erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche des Bestellers. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeInzahlungnahme von gebrauchten Maschinen gelten Sonderbedingungen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Baumer gewährleistet dem Käufer die einwandfreie Beschaffenheit und Tauglichkeit seiner Produkte im Rahmen seiner technischen Spezifikationen. Für Teile, die als Sicherheitsteile im Sinne der Ma- schinenrichtlinie der EU eingesetzt werden, wird nur nach vorgängiger schriftlicher Bestätigung durch Baumer eine Gewährleistung übernommen. Die Rechte des Kunden bei Sach- Gewährleistung von Baumer bleibt auf den Ersatz oder die Reparatur der schadhaften Teile und Rechtsmängelnauf Ursachen, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriftendie vor dem Gefahrenübergang gesetzt wurden, beschränkt. Die Haftung für direkte und indirekte weitere Schäden wird soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind gesetzlich zulässig ausgeschlossen, insbesondere ist kein Schadenersatz wegen Betriebsausfalls usw. geschuldet. Die Gewährleistung erlischt auf alle Fälle, wenn der Käufer keine Original Baumer Ersatzteile verwendet oder Mängel selbst behebt. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware Lieferung unmittelbar beim Empfang auf Vollständigkeit und Transportschäden zu prüfen. Allfällige derartige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen und mit Beweise sicherzustellen. Produktmängel können während der gebotenen Sorgfalt ganzen Gewährleistungs- dauer jederzeit vor und/oder nach Verarbeitung und/oder dem Weiterverkauf gerügt werden, sie sind jedoch nach Bekanntwerden ohne Verzug und unter Beilage des schadhaften Teils schriftlich zu rügen. Der Käufer kann sich auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtdiese Gewährleistungsbedingungen nur berufen, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn er nachweist, dass die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung Mängel trotz sachgemäßer Montage und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden Benutzung entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Absendung bei Baumer. Die Gewährleistungsfrist für die als Gewährleistung gelieferten Ersatzteile oder Haltbarkeitsgarantie instand gesetzten Teile endet wie die Frist der ursprünglich gelieferten Produkte. Baumer behält sich vor, bei Rücklieferungen und Funktionsprüfungen ohne Gewährleistungsanspruch den Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen. Ist im Leistungsumfang Software für EDV-Anlagen enthalten, so gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen: Baumer übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die überlassene Software nicht mit reproduzierbaren Fehlern behaftet ist. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch die vertragsgemäße Nutzung. Programmfehler sind vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringenKäufer unverzüglich mitzuteilen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichertMitgeteilte Fehler werden von Baumer beseitigt. Erweist sich eine Mängelrüge Fehlerbeseitigung als unberechtigtnicht möglich, hat muss Baumer eine Ausweichlösung entwickeln. Gelingt es Baumer nicht, den Verpflichtungen nachzukommen, so kann der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, Käufer wahlweise die durch diese Mängelrüge entstanden sindvereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen oder die Auflösung des Vertrages verlangen. Die Baumer übernimmt keine Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchdafür, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdedie überlassene Software den speziellen Erfor- dernissen des Käufers entspricht.
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Gewährleistung. 5.1 1. Bei mangelhaften Leistungen sind wir zur Nachbesserung verpflichtet. Eine Neuherstellung des Leistungsgegenstandes kann der Besteller nicht verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so hat der Besteller das Recht, nach seiner Xxxx den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei der Übernahme von Garantien.
2. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist und sich insbesondere nicht oder nicht erheblich auf die Verwendung des Leistungsgegenstandes auswirkt.
3. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel der Leistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung des Kunden Leistungsgegenstandes.
5. Die Verjährungsfristen nach 7.4. gilt nicht im Falle des Vorsatzes, bei Sach- und RechtsmängelnArglist oder wenn wir eine Garantie übernommen haben. Bei der Verletzung des Lebens, richten des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetzt, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten gilt sie ebenfalls nicht. In diesen Fällen sind die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften anwendbar.
6. Offensichtliche Mängel werden von uns anerkannt, wenn sie sofort bzw. nach entsprechender Eingangskontrolle beim Besteller innerhalb von drei Arbeitstagen, nachdem sie festgestellt wurden, gerügt werden.
7. Handelt es sich nach für beide Vertragspartner um ein Handelsgeschäft, so hat der Besteller den gesetzlichen VorschriftenLiefergegenstand unverzüglich, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt dies im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware diesen unverzüglich innerhalb von drei Arbeitstagen nach deren Kenntnis anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige AbsendungUnterlässt der Besteller diese Anzeige gilt der Leistungsgegenstand als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
8. Dies gilt auch Wir übernehmen keine Gewähr für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung Folgeschäden oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenfür Schäden, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden bei Dritten eingetreten sind. Ferner übernehmen wir keine Gewähr für Materialien und/oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeWerkzeugen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche unsachgemäße Benutzung, fehlerhaft Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterialungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe oder andere Einflüsse entstanden sind und nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersauf unser Verschulden zurückzuführen sind entbinden uns von jeder Gewährleistung.
5.5 In einem Gewährleistungsfall 9. Bei Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere vorherige Genehmigung durchgeführt werden, werden wir von der Gewährleistung befreit.
10. Soweit der Besteller in Zahlungsverzug ist, sind wir zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut wenn der zur Zahlung fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdedem Wert des mit Mängeln behafteten Liefergegentandes steht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln1. Wir leisten Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen (Nr. 2 - 7) durch kostenlose Behebung der Mängel an der Ware, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istdie nachweislich innerhalb der Garantiezeit auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
5.2 Sie sind verpflichtet2. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, bei gewerblichem oder beruflichem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den Erstendabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.
3. Von der Garantie ausgenommen sind: - Teile, die Ware unverzüglich einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel an der Ware, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. - Mängel an der Ware, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestim- mungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingun- gen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind. - Mängel an der Ware, die durch Verwendung von Zubehör- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind. - Ware, an der Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden. - Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang Gebrauchstaug- lichkeit der Ware anzuzeigenunerheblich sind.
4. Zur Fristwahrung reicht Die Behebung des von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, daß wir die rechtzeitige Absendungmangelhafte Ware nach unserer Xxxx unentgeltlich reparieren oder durch ein- wandfreie Ware (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Ware geht in unser Eigen- tum über.
5. Der Garantieanspruch muß innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist die betroffene Ware mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muß, bei dem Verkäufer vollständig vorzulegen oder einzu- senden. Teilweise oder komplett zerlegte Werkzeuge können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden. Sendet der Käufer die Ware an den Verkäufer ein, liegen Trans- portkosten und -risiko beim Käufer.
6. Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel an der Ware werden durch unsere Garantie nicht begründet.
7. Durch unsere Garantieleistungen wird die Garantiefrist für die Ware weder verlängert noch erneuert. Für diese Garantie gilt deutsches, materielles Recht unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Weitergehende Ansprüche, wie z. B. Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden und son- stigen mittelbaren Schäden, gleichwohl ob der Anspruch auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruht oder aus unerlaubter Handlung folgt, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch nicht für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenSchadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die durch die Verbringung den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen sowie für Ansprüche unter dem Gesichtspunkt der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersProduzentenhaftung.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte 1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so können wir nach der Xxxx und unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Sach- und Rechtsmängelnnachbessern oder Ersatz liefern. Erkennbare Mängel müssen uns unverzüglich binnen 14 Tagen nach Entgegennahme der Ware, richten sich verborgene Mängel unverzüglich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istErkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden.
5.2 Sie 2. Für die Ausführung von Lohnarbeiten übernehmen wir nur das Risiko für die zu leistende Arbeit. Durch uns verursachte Fehlarbeiten bei der Lohnbearbeitung werden nicht berechnet. Alle weiteren Ansprüche, vor allem auf Schadenersatz und Ersatz des angelieferten Rohteiles, gleich aus welchem Grund, sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigenausgeschlossen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige AbsendungIn unseren Preisen ist kein Ausschussrisiko eingerechnet.
3. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenFür Mängel, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Erfüllungsort Abnehmer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sofern wird ebenso wenig Gewähr geleistet wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter.
4. Kommen wir der Ersatzlieferungs- bzw. Nachbesserungspflicht mehrfach schuldhaft nicht fristgerecht oder vertragsgemäß nach, so steht dem Kunden das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Xxxx Rückgängigmachung des Vertrages zu.
5. Das Recht des Kunden, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, verjährt nach Ablauf von zwei Monaten nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
6. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeselbst entstanden sind (Mangelfolgeschaden). Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf SchädenDer Ausschluss gilt nicht, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen soweit wir in Fällen des jeweiligen HerstellersFehlers zugesicherte Eigenschaften zwingend haften.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte 3.1.1 Mängelansprüche des Kunden bei Sach- setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und RechtsmängelnRügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel müssen spätestens am Tage der Inbetriebnahme; nach Abholung oder Anlieferung gerügt werden. Verborgene Mängel können nicht mehr gerügt werden, richten sich wenn nicht innerhalb von 5 Werktagen nach den gesetzlichen VorschriftenInbetriebnahme oder Entdeckung des Mangels, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istje nachdem was früher eintritt, eine schriftliche Mängelanzeige erfolgt. Zur Einhaltung der vorgesehenen Fristen ist der Tag der Absendung der Mängelanzeige maßgebend. Der Kunde hat nachzuweisen, dass er die Mängelanzeige innerhalb der vorgesehenen Frist abgesandt hat;
3.1.2 Die Gewährleistungsfrist für Lieferprodukte beträgt ein Jahr.
5.2 Sie sind verpflichtet3.1.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, die wird gebrauchte Ware unverzüglich in dem Zustand und mit der gebotenen Sorgfalt Beschaffenheit verkauft, den bzw. die sie bei Übergabe an den Kunden aufweist. Zur vertragsgemäßen Beschaffenheit gebrauchter Ware gehören insbesondere die typischen Schäden, die auf Qualitäts-dem Alter sowie auf der bisherigen Abnutzung und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang dem bisherigen Gebrauch der Ware anzuzeigenberuhen.
3.1.4 Geräte und technische Anlagen dürfen vom Kunden nur geöffnet werden, wenn die Bedienungsanleitung dies vorsieht und der Kunde die erforderliche technische Qualifikation besitzt. Zur Fristwahrung reicht Unsere Geräte und technischen Anlagen, die rechtzeitige Absendungmit Sicherheitssiegeln verschlossen sind, dürfen keinesfalls vom Kunden geöffnet werden. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab EntdeckungDie Siegel sind als Aufklebe-Siegel oder als Siegellack ausgeführt. Innerhalb solcher Geräte befinden sich keine Teile, die vom Kunden getauscht oder repariert werden können. Lichtsignalanlagen sind sicherheitsrelevante Anlagen. Unbefugte und technisch unkorrekte Eingriffe können Menschenleben gefährden. Bei Verletzung Schäden an Geräten und technischen Anlagen und bei Siegelbruch ist der Untersuchungs- Kunde verpflichtet, sofort unseren Service zu informieren. Nach unbefugten Eingriffen an mit Siegeln verschlossenen Geräten und Rügepflicht ist die Geltendmachung technischen Einrichtungen verfällt jede etwaig gewährte Garantie.
3.1.5 Soweit ein Mangel der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle Fall der Nachbesserung müssen Mangelbeseitigung tragen wir nicht die erhöhten Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Xxxx am Einsatzort oder an unserem Firmensitz. Die Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtFracht zum Firmensitz tragen wir nur dann, wenn an tatsächlich ein Sachmangel vorliegt.
3.1.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
3.1.7 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln der verkauften Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die vorstehenden Regelungen gemäß dieser Ziffer 3.1.7 gelten nicht, soweit etwaige Mängel arglistig von uns gegenüber dem Kunden verschwiegen wurden oder wenn sich die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdeMängel auf Umstände beziehen, für die wir gegenüber dem Kunden eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben (§ 444 BGB); in diesen Fällen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, Im Übrigen gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersRegelungen unter Ziffer 2.8.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- 6.1. Gewährleistungsansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2 Sie 6.2. Schadensersatzansprüche wegen einer garantierten Eigenschaft stehen dem Besteller nur zu, wenn die Übernahme einer Garantie den Besteller gerade gegen den eingetretenen Schaden sichern sollte. Andere Schadensersatzansprüche aus Gewährleistung, mit Ausnahme von Ansprüchen aus Schäden aus von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sind verpflichtetausgeschlossen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; nicht ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Produkte, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen wir vereinbarungsgemäß als Neuware liefern, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Empfang der Ware anzuzeigenWare. Zur Fristwahrung reicht Sind von uns verkaufte Produkte nicht ausdrücklich für den Mehrschichtbetrieb bestimmt worden, so verkürzt sich die rechtzeitige AbsendungGewährleistungsfrist im 2-Schicht-Betrieb auf 6 Monate, im 3-Schicht-Betrieb auf 3 Monate. Dies Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, besteht keine Gewährleistung. Für Schadensersatzansprüche gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungdie Bestimmung zur Gewährleistungsfrist nicht, wenn wir die Haftung nicht ausgeschlossen oder nicht begrenzt haben. Nacherfüllungsmaßnahmen durch uns lassen die Gewährleistungsfrist nicht erneut beginnen; eine evtl. Hemmung durch Nacherfüllung bleibt jedoch unberührt.
6.3. Liegt ein von uns zu vertretener Xxxxxxxxxx vor, hat der Besteller zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, ist der Besteller berechtigt, Ersatzlieferung zu verlangen. Kommen wir nach einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist dem Verlangen auf Ersatzlieferung nicht nach, so ist der Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Das Rücktrittsrecht steht bei nur geringfügigen Mängeln dem Besteller nicht zu. Für Schadensersatz gelten die Regelungen unter 6.2. Bei Verletzung Minderlieferungen hat der Untersuchungs- Besteller zunächst einen Anspruch auf Ersatzlieferung. Satz 3 und Rügepflicht ist die Geltendmachung 5 gelten entsprechend.
6.4. Mangelhafte Gegenstände oder Teile sind auf unser Verlangen hin sorgfältig verpackt und transportversichert auf unsere Kosten zurückzusenden. Kosten der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenMangelbeseitigung, die durch die Verbringung dadurch entstehen, dass der Ware Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehenverbracht wurde, sofern die Verbringung sind von uns nicht zu tragen.
6.5. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck, z.B. Maße, Gewichte, Härte, Gebrauchswerte, stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine garantierten Eigenschaften dar; sie sind nur als annähernd zu betrachten. Branchenübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Garantierte Eigenschaften müssen ausdrücklich schriftlich im Einzelnen als solche bezeichnet werden. Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen werden, soweit technisch möglich, vermieden. Änderungen im Rahmen des für den Besteller Zumutbaren, insbesondere wenn sie dem bestimmungsgemäßen Gebrauch technischen Fortschritt dienen und soweit der Ware entsprichtLiefergegenstand nicht erheblich geändert wird, behalten wir uns vor. Lediglich erhebliche Abweichungen begründen einen Gewährleistungsanspruch gemäß 6.2.
5.4 Die Gewährleistung erlischt6.6. Gewährleistungsansprüche stehen dem Besteller nicht zu bei: natürlicher Abnutzung; Beschädigungen, wenn an hervorgerufen durch Gewalt oder Verwendung ungeeigneter Schmiermittel oder Betriebsstoffe, Nichtbeachtung der Ware Arbeiten vorgeschriebenen Maschinenpflege bzw. der Gebrauchsanweisungen durch fremde Hand vorgenommen wurden den Besteller oder wenn die Seriennummer entfernt Dritte; fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf SchädenDritte; fehlerhafte oder ungenügende Wartung durch den Besteller oder Dritte; ungeeignete Standflächen; eigenmächtig durchgeführte Reparaturen oder Veränderungen durch den Besteller oder Dritte; elementare Einflüsse; unübliche äußere Umstände (z.B. zu hohe Feuchtigkeit); anormale Schwankungen in der elektrischen Spannung; bei Eingriffen, durchgeführt von Personal oder Unternehmen, die durch falsche Behandlungnicht von uns anerkannt wurden; bei Benutzung von Ersatzteilen, unzulässiges Arbeitsmaterial, die nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial von uns hergestellt oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden genehmigt sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wirdSoweit Mängel durch die zuvor beschriebenen Handlungen lediglich vergrößert wurden, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersbeschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf den Umfang eines eventuell ursprünglich vorhandenen Mangels.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir 6.7. Der Besteller ist verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder Regeln der Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene sowie die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel Gesetzgebung am Standort der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeMaschine auf seine Kosten einzuhalten.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte Alle Informationen, die als Teil der Appslinq-Services zugänglich sind, werden im Istzustand zur Verfügung gestellt. GEHC sichert zu, alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen unternommen zu haben, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit aller Informationen zu überprüfen. GEHC leistet jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit von beliebigen Informationen. Alle Entscheidungen aufgrund dieser Informationen liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach der Kunde als medizinischer Fachspezialist soll eigenständige unabhängige Bewertungen in diesem Zusammenhang vornehmen. Entsprechend übernimmt GEHC keine Haftung (unbeschadet der Haftung für Schäden gemäß Abschnitt 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Haftungsbeschränkung“) für jegliche Entscheidung oder Bewertung in Bezug auf den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtetBetrieb oder Bedienung der Geräte. Alle Informationen, die Ware unverzüglich und mit als Teil der gebotenen Sorgfalt auf QualitätsAppslinq-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang Services zugänglich sind, werden im Istzustand bereitgestellt. GEHC sichert zu, dass es alle angemessenen Anstrengungen unternehmen wird, um die normale Funktionierung der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)Applinq-Services sicherzustellen. Im Falle Hinblick auf den Stand der Nachbesserung müssen wir Informationstechnologien und die Beteiligung Dritter am Betrieb am Kundenstandort und deren Zugang dazu haftet GEHC allerdings nicht (unbeschadet der Haftung für Schäden gemäß Abschnitt 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Haftungsbeschränkung“) für jegliche Unterbrechung oder Abbruch der Verbindung, für jeglichen Zugang zu den Applinq-Services, für die erhöhten Kosten tragenZugangsgeschwindigkeit oder Verlangsamung der Informationsübermittlung. GEHC übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Informationen oder Applinq-Services ununterbrochen und fehlerfrei stets zur Verfügung stehen werden, sowie dafür, dass Mängel/Fehler behoben werden. Darüber hinaus behält sich GEHC das Recht vor, die durch Bereitstellung der Services für die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als Zeit auszusetzen, die erforderlich ist, um die Wartungsarbeiten und Aktualisierung von Appslinq-Services durchzuführen. GEHC informiert den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtKunden im Vorfeld über solche Aussetzungen, wenn an dies praktisch möglich ist. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders vereinbart und unbeschadet der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden Haftung für die Schäden gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt 18 „Haftungsbeschränkung“), werden hiermit sämtliche Garantien, Bedingungen, Vertretungen, Rechte, Verpflichtungen, Haftungen und andere Bestimmungen ausdrücklicher oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdestillschweigender Natur und gleich aus welchem Rechtsgrund in Bezug auf Appslinq-Services bis zum gesetzlich zulässigen Höchstumfang ausgeschlossen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.Anlage 6 Beschränkte Reparatur
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Samples: Services Agreements
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sofern wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Vorgaben etc. des Bestellers zu leisten haben, trägt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Der Besteller trägt im Hinblick auf die durch zu führenden Oberflächenveredelungen auch die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware bei Sach- verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen und RechtsmängelnMustern erhoben werden. Führt die Oberflächenveredelung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht zum Erfolg, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriftenweil z.B. die vom Kunden gemachten Angaben unrichtig sind, soweit wir versteckte Fehler im Lieferteil vor Durchführung der Oberflächenveredelung nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtetkannten und nicht kennen konnten oder weil Eigenschaften des bearbeiteten Lieferteils, die Oberflächenbeschaffenheit oder der Zustand des Lieferteils eine erfolgreiche Oberflächenbearbeitung unmöglich machen, wir dies jedoch nicht wussten und nicht wissen konnten, so ist dennoch die erbrachte Lohnarbeit zu bezahlen. Erforderliche Nachbehandlungen werden unter den genannten Voraussetzungen gesondert in Rechnung gestellt. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nicht übernommen, Standardmäßig wird entsprechend der DIN 12944 nach C 2 H pulverbeschichtet. es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet die Beschichteten Oberflächen regelmäßig zu reinigen, und evtl. Fehlstellen auszubessern. Bei mangelnder Pflege und Wartung erlischt der Garantieanspruch. Die gewünschte Güte muss deutlich auf den Anfrage - Auftragspapieren vermerkt sein. Wir haften ferner nicht für Verschlechterung oder Untergang oder unsachgemäße Behandlung des Liefergegenstandes nach Gefahrübergang. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Maß- und Farbtoleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Für die Lichtbeständigkeit unserer Beschichtungen übernehmen wir keine Gewähr. Eine absolute Farbübereinstimmung der Pulverbeschichtung ist aus material- und verfahrenstechnischen Gründen nicht zu verwirklichen. Metallicfarben unterliegen keiner verbindlichen Norm, wir haften nicht für Effektunterschiede und Farbunterschiede die durchfalsche oder mangelende Angaben herrühren. Eventuelle geringfügige Farbabweichungen und unterschiedliche Glanzgradnuancen hat der Besteller zu dulden. Wird uns Ware unverzüglich zur Bearbeitung oder Veredelung angeliefert, gilt im Falle einer Eingangskontrolle die in unserem Werk festgestellte Menge, sonst die im Lieferschein angegebene Menge als Eingangsmenge. Verpackte Xxxx wird nur grob bei Wareneingang kontrolliert. Es gilt die bei der Verarbeitung festgestellte Menge als gelieferte Menge. Für Serienteile kann bis zu 3% Ausschuss und mit Fehlmengen keine Haftung übernommen werden, ebenso bei zerbrechlicher Ware. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel unserer Werkleistung/Oberflächenveredelung vorliegt, ist der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen Kunde nach seiner Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wird die Nacherfüllung durch uns nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgreich durchgeführt, so kann der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf er nach seiner Xxxx berechtigt ist, Rücktritt oder Minderung zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendungverlangen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungdie Fälle, in welchen die Nacherfüllung fehlschlägt. Bei Verletzung Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Untersuchungs- und Rügepflicht Kunden Schadenersatzansprüche geltend macht die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehengesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtSchadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdetypischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Gewährleistung erstreckt sich Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt unbeschadet der §§ 478, 479 BGB und soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Rückgriffs Ansprüche des Kunden nach § 478 BGB gegen uns sind beschränkt auf Schädenden gesetzlichen Umfang der gegen den Kunden geltend gemachten Gewährleistungsansprüche Dritter und setzen voraus, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung dass der Kunde seiner ihm im Verhältnis zu uns obliegenden Prüf- und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sindRügeobliegenheit gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir Der Kunde ist verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdesolche Ansprüche – soweit tunlich – abzuwehren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte CTA leistet dafür Gewähr, dass ihre Lieferungen und Leistungen die zu- gesicherten Eigenschaften aufweisen und frei von Mängeln sind. CTA leistet nur dann Gewähr dafür, dass ihre Lieferungen und Leistungen für einen bestimmten Zweck geeignet sind und übernimmt nur dann System- oder Anlagenverantwortung, wenn dies ausdrücklich schriftlich verein- bart ist. Beim Verkauf und bei der Herstellung von neuen, für den persön- lichen oder familiären Gebrauch des Kunden bestimmten Sachen und Werken beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. In allen anderen Fällen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Sach- Aufträgen im Zeitpunkt ihrer Ausführung, bei Lieferungen mit der Lieferung und Rechtsmängelnbei Werkleistungen zum Zeitpunkt, richten sich in dem das Werk abgenommen wird bzw. als abgenommen gilt. Sie endet bei Werkleistun- gen, für welche eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr gilt, jedoch un- abhängig vom Zeitpunkt der Abnahme in jedem Fall spätestens 18 Mona- te nach den gesetzlichen Vorschriftender Lieferung der betroffenen Geräte durch CTA. CTA erfüllt ihre Gewährleistungspflicht, indem sie nach eigener Xxxx defekte Teile kos- tenlos repariert oder Ersatzteile frei ab Werk kostenlos zur Verfügung stellt, wobei die Reparatur oder der Ersatz von mangelhaften Teilen keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist bewirken. Andere und weiterge- hende Ansprüche sind, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtetgesetzlich zulässig, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt ausgeschlossen, so namentlich Ansprüche des Kunden auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung • Wandelung, Minderung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schadenersatz; • Ersatz von Schäden, die durch falsche unsachgemässe Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterialmangeln- de Sorgfalt, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial Unfälle, höhere Gewalt oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden normale Abnützung entstan- den sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen; • Ersatz von Schäden, die durch diese Mängelrüge Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem massgeblichen Stand der Technik entsprechen, entstanden sind, ferner durch Nichtbeachtung der technischen Richtlinien von CTA über Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie durch unsachgemässe Arbeit anderer; • Ersatz von Schäden, welche durch nicht ausgeführte Stillstandswar- tungen an Ventilatoren, Motoren, Kompressoren, Pumpen und Be- feuchtern oder durch Wassereinwirkung entstehen; • Ersatz von Schäden, die durch Einsatz von unsachgemässen Wärme- trägern entstehen oder durch Korrosionsschäden, insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder un- geeignete Frostschutzmittel beigegeben sind, ferner von Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss sowie ungenügende Absicherung, durch vagabundierende Ströme, durch Induktion, durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkal- ken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw. verursacht werden; • Ersatz von Xxxxxxx an nicht von CTA gelieferten Materialien sowie von Auswechslungskosten und von Kosten für die Feststellung von Scha- denursachen und Expertisen; • Ersatz von Folgeschäden, Nutzungsausfall und entgangenem Gewinn usw., verursacht durch die Verwendung oder durch Mängel der von CTA gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchdurch CTA setzt voraus, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeder Kunde die verein- barten Zahlungen vollumfänglich geleistet hat. Die Gewährleistungs- pflicht von CTA erlischt, • wenn CTA ein Mangel nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird; • wenn ausdrückliche Weisungen von CTA nicht eingehalten werden; • wenn ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von CTA an den von dieser gelieferten Produkten und/oder an den ausgeführten Arbeiten von Dritten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind schliesslich Teile, die ei- nem natürlichen Verschleiss unterliegen (z.B. Dichtungen, Stopfbüchsen usw.) und Betriebsstoffe (z.B. Kältemittel usw.).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- a) Herstellungsbedingte Abweichungen und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit kleine in der Natur der Ware liegende Qualitätsschwankungen sind keine Mängel und berechtigen daher nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istzur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen – gleich welcher Art.
5.2 Sie b) Die gelieferte Ware ist nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Mängel sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, für uns zur Besichtigung bereitzuhalten und bis zur Klärung der Reklamation sachgemäß einzulagern. Ein Verstoß gegen die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckungvorstehende Verpflichtung schließt sämtliche Gewährleistungsansprüche aus. Bei Verletzung der Untersuchungs- oder Anzeigepflicht gilt die gelieferte Xxxx als genehmigt.
c) Bei rechtzeitig angezeigten und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Ein Anspruch des Käufers auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung des Kaufpreises besteht erst dann, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind oder die Nacherfüllung von uns endgültig verweigert worden ist.
d) Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlos- sen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden durch fremde Hand vorgenommen wurden Verletzung einer Hauptleis- tungspflicht und bei Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder wenn der Gesundheit von Men- schen. Der Höhe nach sind Ansprüche auf Schadensoder Aufwendungsersatz beschränkt auf die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdejeweilige Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung. Die Gewährleistung erstreckt Der Käufer hat Anspruch auf Auskunft über die vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
e) Gewährleistungsansprüche des Käufers für neue Ware verjähren in zwei Jahren. Bei gebrauchter Ware beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, soweit es sich nicht auf Schädenum Ansprüche aufgrund von Schäden durch Vor- satz und grobe Fahrlässigkeit oder Ansprüche aufgrund von Schäden durch Verletzung des Lebens, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial des Körpers oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersder Gesundheit von Menschen handelt.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Gewährleistung. 5.1 6.1. Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen VorschriftenGewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istfür einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind; dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden sind. Eine Mängelbehebung führt nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beginnt – sofern keine Abnahme vereinbart wurde - mit Lieferung ab Werk bzw mit der Versendung, sofern diese durch uns erfolgt.
5.2 6.2. Wir leisten dafür Gewähr, dass die Lieferung der in der Auftragsbestätigung festgelegten Qualität entspricht. Sofern im Vertrag keine weitergehenden Ansprüche schriftlich vereinbart wurden, leisten wir nur Ihnen, nicht aber Dritten gegenüber bei Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen für unsere Leistungen Gewähr für Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit entsprechend dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung der Erzeugnisse durch den Lieferanten. Haben Sie ein Muster erhalten, so ist die Ware vereinbarungsgemäß, wenn sie dem Muster entspricht.
6.3. Abweichungen in Maß, Gewicht oder Qualität sind verpflichtetim Rahmen der vereinbarten oder bestehenden Normen zulässig. Unsere Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die Ware unverzüglich trotz Ihrer Einhaltung der vorgesehenen (Einbau-)vorschriften auftreten; sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Überbeanspruchung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht autorisierter Nutzung bzw Änderung der Ware, Einsatz von fachlich nicht ausgebildetem Personal und mit natürlichem Verschleiß beruhen; dies gilt auch dann, wenn die Einbau- und sonstigen Vorschriften der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-Zulieferanten nicht erfüllt werden.
6.4. Voraussetzung für die Gewährleistungspflicht ist die Erfüllung der Ihnen obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab können nicht abgetreten werden.
6.5. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware anzuzeigenzu rügen und deren Art und Umfang uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen bzw noch vor Ort auf dem Liefer- oder Frachtschein detailliert zu vermerken und von uns zur Bestätigung der Mängelrüge gegenzuzeichnen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Sie haben uns offene Mängel binnen 48 Stunden nach Erhalt der Ware bzw geheime Mängel innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung detailliert schriftlich anzuzeigen und binnen 2 Wochen ab Entdeckungdem Tag der Anzeige nachzuweisen. Bei Verletzung Versäumung der Untersuchungs- Rügefrist stehen keine Gewährleistungs-, Irrtums-, und Rügepflicht ist Schadenersatzansprüche (einschließlich eines Schadenersatzanspruches für Mangelfolgeschäden) zu.
6.6. Ist eine rechtzeitige Mängelrüge erfolgt und die Geltendmachung Vertragswidrigkeit der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten Ware von Ihnen bewiesen, so sind wir nach unserer Xxxx Gewähr berechtigt, innerhalb angemessener Frist die Vertragswidrigkeit durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)Austausch) zu beseitigen und können Sie nur Austausch durch uns verlangen. Im Falle der Nachbesserung müssen wir Wandlung kommt dann nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtin Betracht, wenn an es sich um einen geringfügigen Mangel im Sinne des Gesetzes handelt. Ist der Austausch unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so können Sie Schadenersatz in Geld nur fordern, wenn uns selbst Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit trifft. Auch ein Ersatz des Mangelfolgeschadens ist nur unter dieser Einschränkung zulässig. Andere Ansprüche – insb. Schadenersatzansprüche – Ihrerseits wegen Mängel sind ausgeschlossen.
6.7. Sie sind nur mit unserer schriftlicher Genehmigung berechtigt, Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdezurückzusenden; diese wird in allen Fällen mit höchstens 90% des effektiv bezahlten Entgelts gutgeschrieben. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersanfallenden Transportkosten sowie das Transportrisiko haben Sie zu tragen.
5.5 In einem Gewährleistungsfall 6.8. Sie sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern im Fall des Bestehens von Mängeln nicht zur gänzlichen oder die Leistung erneut zu erbringenteilweisen Zurückbehaltung des Kaufpreises berechtigt.
6.9. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeRegressansprüche gemäß § 933b ABGB sind ausgeschlossen.
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Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- 3.1 Reklamationen in Bezug auf gelieferte Gebrauchtmaschinen werden - außer es wurde schriftlich anders vereinbart - vom Verkäufer nicht angenommen, und Rechtsmängelnder Verkäufer ist diesbezüglich, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriftenaus welchem Grunde auch immer, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt isthaftbar.
5.2 Sie sind verpflichtet3.2 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung nachbessern oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)Ersatzware liefern. Im Falle Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Nachbesserung müssen wir Besteller - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche - vom Vertrag Zurücktreten oder die Vergütung mindern.
3.3 Mängelansprüche bestehen nicht die erhöhten Kosten tragenbei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die durch nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die Verbringung nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
3.4 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß §438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke),
3.5 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen einem anderen Ort als den Erfüllungsort entstehendie Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, sofern es sei denn, die Verbringung nicht dem entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersGebrauch.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte 7.1 Wir übernehmen gegenüber dem Kunden für von uns gelieferte Geräte und Komponenten, ausge- nommen jedoch Verschleiß- und Verbrauchsteile sowie Systembeschreibung und eventuell mitge- lieferte Software (Waren), die Gewährleistung für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Kunden bei Sach- und RechtsmängelnGerätetyps entsprechenden Fehlerfreiheit für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Rechnungs- stellung, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istAblauf der Frist ist die Haitwin-Delphin GmbH frei von der Gewährleistungspflicht.
5.2 Sie 7.2 Der Kunde hat jede Lieferung unverzüglich nach Eintreffen sorgfältig und vollständig auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Transportschäden sind verpflichtetsofort bei Anlieferung zu reklamieren und durch den Spediteur zu bestätigen. Verdeckte Transportschäden, die Ware unverzüglich Warenmängel und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel falsche Lieferungen sind binnen 5 Tagen ab 4 Arbeitstagen nach Empfang der Ware anzuzeigenschriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung reicht Andernfalls gilt die rechtzeitige Absendunggesamte Liefeung als genehmigt. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenFür Mängel, die durch die Verbringung vor dem Einbau oder der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehenVerarbeitung hätten festgestellt werden können, sofern die Verbringung nicht entfallen nach der Verarbeitung oder dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entsprichtEinbau sämtliche Gewährleistungsansprüche.
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die 7.3 Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf zugesicherte Eigenschaften der Ware und auf ihre Fehlerfreiheit hinsichtlich Material und Verarbeitung dem jeweiligen Stand der Technik. Eine Gewährleistungspflicht wird nicht ausgelöst durch unwesentliche Abweichungen in Farbe, Abmessung und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware.
7.4 Eine Gewährleistungspflicht besteht jedoch nur, wenn ein Mangel trotz ordnungsgemäßer und in Übereinstimmung mit etwaigen Anleitungen durchgeführter Anwendung, Pflege, Wartung, normaler Beanspruchung unter Einsatz qualifizierten Personals durch den Kunden eingetreten ist und nicht auf Schädennatürlichem Verschleiß oder der Korrosion einzelner Teile oder unfachmännischer Reparaturen oder Umbauten von fremder Hand beruht. Das Gleiche gilt für nicht von uns zu vertretenden Schäden äußerer oder mechanischer Art, bzw. durch Umwelteinflüsse (insbesondere Feuchtigkeit, unzuträgliche Temperaturen, Stromschlag, Staub u.a.) ausgelöste.
7.5 Zur Rücksendung der gerügten Xxxx ist der Kunde nur befugt, nachdem er vorher unsere aus- drückliche Zustimmung, insbesondere eine RMA-Nummer, eingeholt hat. Die gerügte Ware muss in der Originalverpackung oder in einer ebenso sicheren Verpackung an uns kostenfrei eingesandt werden. Der Rücksendung müssen eine Fehlerbeschreibung sowie die Unterlagen beigefügt wer- den, aus denen sich der Kauf und Berechtigung des Gewährleistungsanspruchs ergeben (insbe- sondere Lieferscheine und Rechnungen). Jegliche Markierung auf dem Produkt oder vom Käufer durchgeführte Veränderungen an dem Produkt führen zum Erlöschen des Gewährleistungs- anspruchs.
7.6 Begründete und ordnungsgemäß gerügte Mängel verpflichten uns nach unserer freien Xxxx, ent- weder die Mängel zu beseitigen oder die fehlerhafte Ware / Teil innerhalb einer angemessenen Lieferfrist umzutauschen. In sämtlichen Fällen trägt der Kunden das Transportrisiko für Hin- und Rücksendung. Die infolge berechtigter Mängelrüge entstehenden Arbeits- und Materialkosten tragen wir. Wir tragen auch die Kosten für die Rücksendung an den Kunden, wenn dieser die betreffende Ware an uns frei Haus eingeschickt hat. Für Produkte, die durch falsche Behandlungnachweislich nicht über uns bezogen oder Garantie abgelaufener Waren und fälschlicherweise zu Reparaturzwecken eingeschickt wurden, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sindstehen uns eine Kostenpauschale in Höhe von 25,- EURO – pro Stück zzgl. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersgesetzlicher MwSt. zu.
5.5 In einem Gewährleistungsfall 7.7 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der Haitwin-Delphin GmbH gelieferten Gegenständen an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlich und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die Haitwin- Delphin GmbH zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §377 und §378 HGB bleiben unberührt.
7.8 Jeder Umtausch und jede Rücknahme von Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern wir Ware zurücknehmen, sind wir verpflichtetberechtigt, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut eine Nutzungsentschädigung zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sindverlangen. Die Gewährleistung verlängert sich Nutzungs- entschädigung beträgt bei Rücknahme innerhalb eines Monats 10%, nach zwei Monaten 20%, nach drei Monaten 30%, nach sechs Monaten 50% und nach neun Monaten 70% und mehr des Kaufpreises.
7.9 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen des Ersatzes von Mängel- folgeschäden, soweit diese nicht dadurchaus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdesind aus- geschlossen, wenn wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden Der Käufer ist bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind sonstigem Erlöschen seiner Gewährleistungsrechte verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt Xxxx sofort bei deren Anlieferung auf Qualitäts-und Mengenabweichungen erkennbare Mängel zu untersuchen und uns offensichtliche allenfalls vorliegende Mängel sofort, spätestens aber binnen 5 8 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Anlieferung, bei verborgenen Mängeln leisten wir binnen 8 Tagen nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)deren Entdeckung schriftlich bekanntzugeben. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung Beanstandung ist der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir Käufer verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern Xxxx zunächst abzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Allfällige Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen vom Auftraggeber binnen 8 Tagen ab Empfang der Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden. Anderenfalls gilt die Leistung erneut Ware als genehmigt und kann von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Der Auftraggeber hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu erbringenbeweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzendiejenigen Waren, die durch wir unsererseits von Zulieferanten bezogen haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der uns gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wir leisten bei den von uns gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Mängelrüge entstanden Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüber hinausgehende, insbesondere in öffentlichen Äußerungen - wie z.B. Werbung und den in den Produkten beigefügten Angaben - enthaltenen Eigenschaften leisten wir nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von uns im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch eine andere ersetzt wurdeden Unternehmer entfallen uns gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen. Uns trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich der vom Unternehmer beigestellten Materialien, Daten und Druckvorrichtungen. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern die Richtigkeit der gespeicherten Daten von uns nicht überprüft. Wir übernehmen keine wie immer geartete Haftung für direkte und indirekte Schäden, welche durch Fehler solcher Daten und Materialien verursacht werden. Es bleibt unserer Xxxx überlassen, ob wir Gewährleistungsansprüche durch gänzlichen oder teilweisen Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllen. Eine Haftung unsererseits für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Warenlieferung. Der Käufer ist nicht berechtigt wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche Zahlungen zurückzuhalten.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach 6.1 Wenn Sie den Vertrag als Verbraucher schließen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt istRegelungen zur Mängelgewährleistung.
5.2 6.2 Wenn Sie den Vertrag als Unternehmer schließen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche mit folgenden Modifikationen:
a. Für die Beschaffenheit der Ware sind unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers maßgeblich, nicht jedoch öffentliche Äußerungen und andere Werbung des Herstellers.
b. Sie sind verpflichtet, verpflichtet die Ware unverzüglich und mit der gebotenen gebotener Sorgfalt auf Qualitäts-Qualität- und Mengenabweichungen Mengenabweichung zu untersuchen und untersuchen. Offensichtliche Mängel haben Sie uns offensichtliche Mängel binnen 5 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die Die rechtzeitige AbsendungAbsendung ist fristwahrend. Dies Gleiches gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der dieser Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
5.3 c. Bei Mängeln mangelhafter Ware leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (insgesamt Nacherfüllung). Im Falle der einer Nachbesserung müssen tragen wir nicht die erhöhten Kosten tragenKosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern soweit die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch Verbrauch entspricht. Schlägt diese Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Xxxx Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
d. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Ablieferung der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischtWare. Diese Gewährleistungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Körpers, wenn an des Lebens, der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden Gesundheit oder wenn aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) sowie für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterialauf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2 Wenn Sie den Vertrag als Unternehmer schließen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche mit folgenden Modifikationen: Für die Beschaffenheit der Ware sind unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers maßgeblich, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung jedoch öffentliche Äußerungen und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sindandere Werbung des Herstellers. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten Sie sind verpflichtet die Garantiebestimmungen des jeweiligen HerstellersWare unverzüglich und mit gebotener Sorgfalt auf Qualität- und Mengenabweichung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel haben Sie uns binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Die rechtzeitige Absendung ist fristwahrend. Gleiches gilt für später festgestellte verdeckte Mängel ab
a. Entdeckung. Bei Verletzung dieser Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind b. Bei mangelhafter Ware leisten wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der nach unserer Xxxx Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichertErsatzlieferung (insgesamt Nacherfüllung). Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzenIm Falle einer Nachbesserung tragen wir nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, soweit die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Verbrauch entspricht. Schlägt diese Mängelrüge entstanden sindNacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Xxxx Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
c. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistung verlängert sich Diese Gewährleistungsbeschränkung gilt nicht dadurchfür Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Körpers, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdedes Lebens, der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) sowie für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf etwaige Mängel zu untersuchen. Die Feststellung solcher Mängel muss uns bei erkennbaren Mängeln binnen zehn Tagen, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. • Mit der Verarbeitung beanstandeter oder erkennbar fehlerhafter Ware gilt diese Ware als handelsüblich anerkannt und mit übernommen. • Bei Beanstandungen sind wir in die Untersuchungen einzuschalten – wenn zur Ursachenfeststellung für uns erforderlich, auch in den Räumen der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen Lagerung und/oder Abfüllung unserer Ware beim Käufer. Beanstandete Waren sind zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigenunserer Verfügung zu halten, bis wir sie zurücknehmen oder schriftlich zur Vernichtung freigeben. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. • Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei nachgewiesenen Mängeln leisten können wir nach unserer Xxxx Gewähr durch auf unsere Kosten den Mangel entweder selbst beseitigen oder die mangelhafte Ware gegen einwandfreie austauschen. Zu ersetzende Ware ist – Zug um Zug gegen Ersatzlieferung – an uns zurückzugeben. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)nicht möglich ist oder verweigert wird oder aus sonstigen von uns zu vertretenden Gründen innerhalb einer vom Käufer bestimmten angemessenen Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der Käufer nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Wir haften jedoch nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. • Vorgesehene Blechstärken und Gewichte werden im Rahmen branchenüblicher Toleranzen eingehalten. Bei bedruckten oder lackierten Verpackungen sind wir bemüht, die vorgeschriebenen Farbtöne genau zu treffen, können aber aus technischen Gründen die genaue Einhaltung nicht gewährleisten. • Der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet, ihm vor Lieferung zur Verfügung gestellte Muster in jeder Hinsicht allein verantwortlich zu überprüfen sowie Abpack- und Eignungsversuche durchzuführen; die erforderlichen Muster werden ihm auf Anforderung zur Verfügung gestellt. • Wir haften nicht für Schäden der Ware, die durch natürlichen Ver- schleiß, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behand- lung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Änderung oder Nachbesserung durch den Käufer oder Dritte entstehen. • Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenser- satz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Mangelschadens – einschließlich Begleit- oder Folgeschadens sowie auf Aufwendungsersatz, auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlos- sen. Dies gilt nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch diese Personen beruht oder eine schuldhafte Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt hat sowie soweit unsere Ersatzpflicht auf den Bestimmungen des Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte vom 15.12.1989 in der jeweils gültigen Fassung beruht. Im Falle Fall durch einfache Fahrlässig- keit verursachter Sach- oder Vermögensschäden ist jedoch unsere Ersatzpflicht der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragenHöhe nach auf den vertragstypischen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurdevorhersehba- ren Schaden beschränkt. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt. • Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schädendie Eignung des Liefergegenstandes für den vom Besteller vorgesehenen, die durch falsche Behandlungvom Üblichen abweichenden Verwendungszweck, unzulässiges Arbeitsmaterialsoweit dieser nicht schriftlich vereinbart worden ist. • Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers sowie sämtliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware an den Käufer. Dies gilt nicht, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit soweit das Gesetz zwingend eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellerslängere Verjährungsfrist vorschreibt.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- 6.1. Gewährleistungsansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2 Sie 6.2. Schadensersatzansprüche wegen einer garantierten Eigenschaft stehen dem Besteller nur zu, wenn die Übernahme einer Garantie den Besteller gerade gegen den eingetretenen Schaden sichern sollte. Andere Schadensersatzansprüche aus Gewährleistung, mit Aus- nahme von Ansprüchen aus Schäden aus von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, sind ausgeschlossen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn, es handelt sich um vor- hersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; nicht aus- geschlossen sind Schadensersatzansprüche, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß als Neuware liefern, beträgt die Gewährleis- tungsfrist 1 Jahr ab Empfang der Ware. Sind von uns verkaufte Produkte nicht ausdrücklich für den Mehrschichtbetrieb bestimmt worden, so verkürzt sich die Gewährleistungsfrist im 2- Schicht-Betrieb auf 6 Monate, im 3-Schicht-Betrieb auf 3 Monate. Für Produkte, die wir ver- einbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, besteht keine Gewährleistung. Für Schadens- ersatzansprüche gilt die Bestimmung zur Gewährleistungsfrist nicht, wenn wir die Haftung nicht ausgeschlossen oder nicht begrenzt haben.
6.3. Liegt ein von uns zu vertretener Xxxxxxxxxx vor, hat der Besteller zunächst einen An- spruch auf Nachbesserung. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, ist der Besteller berechtigt, Ersatzlieferung zu verlangen. Kommen wir nach einer vom Besteller gesetzten angemesse- nen Frist dem Verlangen auf Ersatzlieferung nicht nach, so ist der Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Das Rücktrittsrecht steht bei nur geringfügigen Mängeln dem Besteller nicht zu. Für Schadensersatz gelten die Regelungen unter 6.2. Bei Minderlieferungen hat der Bestel- ler zunächst einen Anspruch auf Ersatzlieferung. Satz 3 und 5 gelten entsprechend.
6.4. Mangelhafte Gegenstände oder Teile sind auf unser Verlangen hin sorgfältig verpackt und transportversichert auf unsere Kosten zurückzusenden.
6.5. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck, z.B. Maße, Gewichte, Härte, Gebrauchswerte, stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeich- nungen und keine garantierten Eigenschaften dar; sie sind nur als annähernd zu betrachten. Branchenübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Garantierte Eigenschaften müssen ausdrücklich schriftlich im Einzelnen als solche bezeich- net werden. Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen werden, soweit technisch möglich, vermieden. Änderungen im Rahmen des für den Besteller Zumutbaren, insbesondere wenn sie dem technischen Fortschritt dienen und soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird, behalten wir uns vor. Lediglich erhebliche Abweichungen be- gründen einen Gewährleistungsanspruch gemäß 6.2.
6.6. Gewährleistungsansprüche stehen dem Besteller nicht zu bei: natürlicher Abnutzung; Beschädigungen, hervorgerufen durch Gewalt oder Verwendung ungeeigneter Schmiermit- tel oder Betriebsstoffe, Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Maschinenpflege bzw. der Gebrauchsanweisungen durch den Besteller oder Dritte; fehlerhafter Montage bzw. Inbe- triebsetzung durch den Besteller oder Dritte; fehlerhafte oder ungenügende Wartung durch den Besteller oder Dritte; ungeeignete Standflächen; eigenmächtig durchgeführte Reparatu- ren oder Veränderungen durch den Besteller oder Dritte; elementare Einflüsse; unübliche äußere Umstände (z.B. zu hohe Feuchtigkeit); anormale Schwankungen in der elektrischen Spannung; bei Eingriffen, durchgeführt von Personal oder Unternehmen, die nicht von uns anerkannt wurden; bei Benutzung von Ersatzteilen, die nicht von uns hergestellt oder ge- nehmigt sind. Soweit Mängel durch die zuvor beschriebenen Handlungen lediglich vergrö- ßert wurden, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf den Umfang eines eventuell ursprünglich vorhandenen Mangels.
6.7. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich Regeln der Arbeitssicherheit und mit Arbeitshygiene sowie die Gesetzgebung am Standort der gebotenen Sorgfalt Maschine auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten seine Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässiges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellerseinzuhalten.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Gewährleistung. 5.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich 1. Bei Mängeln der Liefergegenstände sind wir innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes bestimmt ist.
5.2 Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit unserer Xxxx zur Beseitigung der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts-und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 5 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendungoder zur Ersatzlieferung berechtigt. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
5.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Im Falle der Nachbesserung müssen Mängelbeseitigung sind wir nicht gemäß den gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet, die erhöhten Kosten zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die durch die Verbringung der Ware Liefergegenstände an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurden.
2. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, wir eine uns hierzu gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne neu zu liefern oder den Mangel zu beheben, oder wenn die Nacherfüllung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, hat der Besteller das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung ebenso wie bei Unvermögen der Nacherfüllung durch uns.
4. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel und/oder Schäden infolge natürlicher Abnutzung, ferner nicht auf Mängel und/oder Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Verwendung, falscher Handhabung usw. sowie solcher Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht
5.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbeiten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich Schäden nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
5. Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne unsere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden.
6. Bei seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Instandsetzungsarbeiten an den Liefergegenständen haften wir für die daraus entstehenden Mängel nicht.
7. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, daß die Befriedigung aus dem abgetretenen Recht fehlschlägt oder der abgetretene Anspruch aus anderen Gründen nicht durchgesetzt werden kann.
8. Weitergehende Ansprüche des Bestellers gleichgültig aus welchen Rechtsgründen gegen uns sind, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch falsche Behandlungnicht an der gelieferten Ware selbst entstehen und / oder bestehen (z.B. entgangener Gewinn, unzulässiges ArbeitsmaterialFolgeschäden, sonstige Vermögensschäden); diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit wir aufgrund Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder aus einer Garantiezusage zwingend haften oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist sowie bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit. Bei fahrlässiger, aber nicht autorisiertes Verbrauchsmaterial oder unsachgemäße Wartunggrob fahrlässiger Verletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des typischen, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschäden entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellersvorhersehbaren Schadens.
5.5 In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung oder neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleistung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind9. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ursprünglich gelieferte vorstehenden Bestimmungen gelten bei Lieferung anderer als der vertragsmäßigen Ware durch eine andere ersetzt wurdeentsprechend.
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