Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandelt.
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Gewährleistung. ENIP AG leistet dafür Gewähr, dass ihre Lieferungen und Leistungen die zugesicherten Eigenschaften aufweisen und frei von Mängeln sind. ENIP AG leistet nur dann Gewähr dafür, dass ihre Lieferungen und Leistungen für einen bestimmten Zweck geeignet sind und übernimmt nur dann System- oder Anlagenverantwortung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Gewährleistung betrifft neue Gewährleistungsfrist beträgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung 24 Monate und gebrauchte Anla- gen beginnt bei Aufträgen im Zeitpunkt ihrer Ausführung, bei Lieferungen mit der Lieferung und Maschinen und richtet sich bei Werkleistungen zum Zeitpunkt, in dem das Werk genehmigt wird bzw. als genehmigt gilt. Bei Werkleistungen endet die Gewährleistungsfrist jedoch unabhängig vom Zeitpunkt der Genehmigung mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung in jedem Fall spätestens 30 Monate nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmender betroffenen Geräte durch ENIP AG. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ENIP AG erfüllt ihre Gewährleistungspflicht, indem sie nach eigener Xxxx defekte Teile kostenlos repariert oder Ersatzteile frei ab dem Tage der AuslieferungWerk kostenlos zur Verfügung stellt. Für normale Abnutzung Andere und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischtweitergehende Ansprüche sind, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, so namentlich Ansprüche des Kunden auf • Wandelung, Minderung oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schadenersatz; • Ersatz von Schäden, die durch falsche unsachgemässe Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterialmangelnde Sorgfalt, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial Unfälle, höhere Gewalt oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den normale Abnützung entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen; • Ersatz von Schäden, die durch diese Mängelrüge Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem massgeblichen Stand der Technik entsprechen, entstanden sind, ferner durch Nichtbeachtung der technischen Richtlinien von ENIP AG über Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie durch unsachgemässe Arbeit anderer; • Ersatz von Schäden, welche durch nicht ausgeführte Stillstandswartungen an Ventilatoren, Motoren, Kompressoren, Pumpen und Befeuchtern oder durch Wassereinwirkung entstehen; • Ersatz von Xxxxxxx, welche durch nicht oder nicht erfolgten fachgerechte Instandhaltung gemäss DIN 31051 und Tätigkeiten nach VDMA Inspektion und Wartung nach VDMA 24176 und 24186_0 – 24168_7 • Ersatz von Wärmetauscher die ohne Schutzeinrichtung wie (Filter, Schlammabscheider, Schutzfänger usw.) durch Verunreinigungen oder Installationsrückstande zur Leistungsminderung oder Leckage führen; • Ersatz von Schäden, die durch Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern entstehen oder durch Korrosionsschäden, insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind, ferner von Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss sowie ungenügende Absicherung, durch vagabundierende Ströme, durch Induktion, durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw. verursacht werden; • Ersatz von Schäden an nicht von ENIP AG gelieferten Materialien sowie von Auswechslungskosten und von Kosten für die Feststellung von Schadenursachen und Expertisen; • Ersatz von Folgeschäden, Nutzungsausfall und entgangenem Gewinn etc., verursacht durch die Verwendung oder durch Mängel der von ENIP AG gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchdurch ENIP AG setzt voraus, dass ur- sprünglich gelieferte Ware der Kunde die vereinbarten Zahlungen vollumfänglich geleistet hat. Die Gewährleistungspflicht von ENIP AG erlischt, • wenn ENIP AG ein Mangel nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird; • wenn ausdrückliche Weisungen von ENIP AG nicht eingehalten werden; • wenn ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ENIP AG an den von diesen gelieferten Produkten und/oder an den ausgeführten Arbeiten von Dritten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden. • wenn die durch eine andere ersetzt ENIP AG angewiesene fachgerechte Instandhaltung gemäss DIN 31051 und Tätigkeiten nach VDMA Inspektion und Wartung nach VDMA 24176 und 24186_0 – 24168_7 nicht durchgeführt wurde oder auf der Regeleinheit (Regulierung) unterdrückt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehörtDie Protokollierung sowie Nachweispflicht über die fachgerechte Durchführung der Arbeiten liegt bei dem Kunden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind schliesslich Teile, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt die einem natürlichen Verschleiss unterliegen (z.B. Dichtungen, Stopfbüchsen usw.) und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigenBetriebsstoffe (z.B. Kältemittel, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltKältemittelöl usw.).
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Gewährleistung. 5.1Für alle Lieferungen und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 Monaten. Die Gewährleistung betrifft neue und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften Vermutungsregelung des § 483ff BGB924 ABGB wird ausdrücklich vereinbart. Sie beträgt 12 Monate Der Lieferant hat während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Alle mit der Mängelfeststellung und Mängelbe- hebung in Zusammenhang stehenden Kosten, auch soweit sie bei uns anfallen, wie z.B. Untersuchungskosten, Transport, Aus- und (Wieder-) Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Gewährleistungsfrist wird für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolgreichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsver- pflichtung liegt in unserer Xxxx. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 5.2Für versteckte Mängel, die bei der Abnahme oder Übernahme nicht erkennbar sind, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Tage Zeitpunkt des Erkennens. 5.3In jenen Fällen, in welchen der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist nachkommt und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigenauch in anderen besonders dringlichen Fällen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen bzw., wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. Ebenso sind wir bei wiederholten Gewährleistungsfällen berechtigt, auf Kosten des Lieferanten zur Fehlersuche und Fehlerbeseitigung verpflich- tetunterstützend einzugreifen. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen5.4Wir behalten uns vor, aus fal- scher statt Verbesserung und Austausch sofort das Recht auf Wandlung oder unvollständiger Programmierung entstande- nen SchadenPreisminderung geltend zu machen. Die Verpflichtung uns durch mangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind vom Lieferanten zu ersetzen. 5.5Sollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, welche auf Fehler des vom Lieferanten gelieferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Lieferant aus Gewähr- leistung ist beschränkt einer solchen Haftung schadlos zu halten und vollen Regress zu leisten, und zwar unabhängig von einem Verschulden. 5.6Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass seine Lieferungen/Leistungen keiner Eingangskontrolle unterzogen, sondern erst im Zuge der weiteren Projektbearbeitung durch uns oder, sofern eine solche nicht erfolgt, nach der Kundenübergabe überprüft werden. Er verzichtet daher auf Fehlerbeseitigungeine frühere Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht im Sinne des § 377 Abs. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn 1 UGB. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltWare.
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Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Firma MC-GmbH gewährleistet eine fach- und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich fristgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGBdem anerkannten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Sie Die Gewährleistungszeit beträgt 12 6 Monate ab dem Tage Zeitpunkt der Auslieferung für Kaufverträge mit UnternehmenAbnahme der Leistungen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt In Rückblick auf Prüfungen und Inspektionsleistungen kann das Ergebnis dieser Leistungen nur hinsichtlich des Prüfzustandes zum Zeitpunkt der Prüfung und nicht darüber hinaus gewährleistet werden. Des Weiteren können verfahrensbedingte Einflüsse die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage Aussagekraft der AuslieferungPrüfungen verringern oder zunichte machen. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht solche Einflüsse übernimmt die MC-GmbH keine Haftung oder Gewährleistung. Die Alle Leistungen der Firma MC-GmbH sind vom Auftraggeber unverzüglich abzunehmen. Wird die Leistung nicht innerhalb von 14 Tage nach Erbringung oder Meldung der Abnahmebereitschaft unter exakter Angabe von Gründen schriftlich vom Auftraggeber zurückgewiesen, gilt die Abnahme als erklärt. Geringfügige Mängel werden von der Firma MC-GmbH unverzüglich auf eigene Kosten behoben. Eine Rückweisung ist nicht möglich. Sollte innerhalb der Gewährleistungszeit festgestellt werden, dass die Prüfleistungen unvollständig oder mangelhaft sind und dies von der Firma MC-GmbH zu vertreten ist, so ist sie verpflichtet und allein berechtigt, innerhalb angemessener Frist die erforderlichen Leistungen nachzuholen oder nachzubessern. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Von Gewährleistung erlischtsind Fehler ausgeschlossen, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden die vom Auftraggeber bzw. von Dritten verursacht oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurdeveranlasst worden sind, sowie Gewährleistungsfolgeschäden. Die Gewährleistung erstreckt sich in Prüfberichten enthaltenen Resultate stellen eine sachliche, unparteiliche Beurteilung des von Firma MC-GmbH geprüften Materials dar und sind nicht auf Schädenals Gewähr oder Garantie für die Qualität, Klassifikation oder Verwendbarkeit des Materials anzusehen. Die MC-GmbH arbeitet grundsätzlich nach den Vorgaben und Regeln der EN ISO/IEC 17025. Nachfolgend wird für den Bereich des Prüflabors die MC-GmbH als „das Labor“ bezeichnet. Alle Labortätigkeiten werden von der Metal Check GmbH Deutschland entsprechen den Regeln der DIN EN ISO/IEC 17025 (gleiche Inhalte wie die ÖNorm EN ISO/IEC gemäß Vienna Agreement) abgewickelt. Verantwortung für Informationen: Das Labor trägt die alleinige Verantwortung für die korrekte Handhabung sämtlicher Informationen, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sindim Rahmen der Laborarbeiten generiert werden. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichetDas Labor verpflichtet sich, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder Quelle der unten genannten Informationen (Informationen über den Kunden, die Leistung erneut aus anderen Quellen stammen) vertraulich zu erbringenbehandeln. Für Mängel Eine Offenlegung der Nachbesserung o- Informationsquelle gegenüber Dritten darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erfolgen. Kundenaufklärung: Vor Beginn der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat Laborarbeiten ist der Kunde alle Aufwendungen über sämtliche Informationen zu erset- zeninformieren, die durch diese Mängelrüge entstanden geplant sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltöffentlich zugänglich gemacht zu werden.
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Samples: metal-check.de, metal-check.de
Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischtWir gewähren auf alle Produkte eine Garantie von vierundzwanzig Monaten, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich Garantie gilt ab Verkaufsdatum an den Händler. Bei Garantieleistungen hat der Händler hierüber den Nachweis zu führen, und zwar in Form einer Rechnungskopie. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht auf Schädenbefolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die durch falsche Behandlungnicht den Originalspezifikationen entsprechen, unzulässi- ges Arbeitsmaterialso entfällt jede Gewährleistung. Mängel sind uns unverzüglich, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sindspätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichetMängel, die mangelhafte Leistung nachzubessern auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird von dem Käufer ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, erfolgt nach unserer Xxxx entweder eine Nachbesserung oder Neulieferung. Der Käufer hat hierzu das fehlerhafte Gerät im Originalkarton direkt an die Leistung erneut Service-Abteilung des Geräteherstellers zu erbringenübersenden. Für Mängel Der Käufer erhält von uns hierzu einen vorgefertigten Lieferschein. Von dort erhält der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichertKäufer entweder das reparierte Gerät oder ein Ersatzgerät zurückgesandt. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchStellen wir bei dem Einschicken von Geräten zur Garantie-Reparatur oder zur Reparatur fest, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch diese nicht defekt sind, werden von uns Überprüfungs- und Versandkosten berechnet. Führt auch eine andere ersetzt wurdezweimalige Nachbesserung nicht zur Fehlerbeseitigung, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüftEine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung Ein Mängelanspruch ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist außerdem ausgeschlossen, wenn der Käufer o- es versäumt hat. Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Klauseln enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden sichern sollen. Wird die Nachbesserung durch Rücksendung des Gerätes durchgeführt und tritt während der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an Dauer der Ware vornimmt Nachbesserung in unseren Räumlichkeiten eine Verschlechterung oder sie unsachgemäß behandeltBeschädigung des Gerätes auf. so haften wir dafür nur im Falle grober Fahrlässigkeit.
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Samples: www.sms-singleparty.info
Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Nach § 377 HGB und gebrauchte Anla- gen ADSP hat der Besteller die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und Maschinen etwaige Mängel sofort schriftlich bei uns und richtet sich dem anliefernden Unternehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach den Gewähr- leistungsvorschriften ihrer Entdeckung zu melden. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, werden wir von jeder Haftung frei. Dies gilt auch für evtl. Rückgriffsansprüche des Bestellers nach § 483ff 445 a BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung Im Übrigen verjähren alle Gewährleistungsansprüche innerhalb 6 Monaten nach Lieferung. Es wird keine Gewähr übernommen für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch falsche den Benutzer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterialungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wirdBesteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, gelten die Garantiebestimmungen sonst ist der Lieferer von der Mangelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigtMangels im Verzug ist, hat der Kunde alle Aufwendungen Besteller das Recht den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu erset- zenlassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Stand November 2020 Lieferer - insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich des Versandes. Eventuelle Rückgriffsansprüche nach § 445 a BGB sind bei rechtzeitiger Anzeige auf eine Au[wendungsersatzpauschale von 50,00 € beschränkt, soweit der Lieferer nach seiner Xxxx den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der mange/freien Sache durch seinen Kundendienst nicht selbst vornehmen lässt. Im Übrigen trägt der Besteller die durch diese Mängelrüge entstanden sindKosten. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, weiteren Schadenersatzansprüche sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchenausgeschlossen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schadenwelchem Rechtsgrunde auch immer. Die Verpflichtung für Alle von uns gegebenen Abbildungen und Maße sind unverbindlich. Modellabweichungen aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltfabrikationstechnischen Gründen sind vorbehalten.
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Samples: www.ceramicaflaminia.de
Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Wir leisten Gewähr für Fabrikations-, Konstruktions- und gebrauchte Anla- gen Materialfehler für die Dauer von 12 Monaten bei 1- Schichtbetrieb, bei 2-Schichtbetrieb von 6 Monaten und Maschinen bei 3- Schichtbetrieb von 3 Monaten, jeweils ab Lieferung Auf generalüberholte Gebrauchtpumpen leisten wir entsprechend Gewähr für die Dauer von 3 Monaten, aber nur bei 1-Schichtbetrieb und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit UnternehmenEinhaltung unserer Installations- und Betriebsanleitung. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage Reparaturen leisten wir entsprechend Gewähr auf bei der AuslieferungReparatur verwendete Neuteile. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischtAusgenommen sind Verschleissteile, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf darüber hinaus Schäden, die durch falsche auf fehlerhafter Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterialübermässiger Beanspruchung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder chemischen, elektronischen oder anwendungsbedingten Einflüssen beruhen. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Einhaltung unserer Installations- und Betriebsanleitung. Mängel der gelieferten Ware sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Andernfalls erlöschen alle Mängelansprüche auf ihre Eignung und Verwendung. Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns schriftlich gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Die angemessene Nachfrist beginnt nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial eher, als bis der Mangel und unsere Vertretungspflicht anerkannt und nachgewiesen sind. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Xxxx die Ware nachbessern, zurücknehmen, umtauschen oder unsachgemäße Wartungdem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Wir sind berechtigt, Verunreinigung die Rücksendung der ersetzten Teile zu verlangen. Mehrkosten die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht ist, gehen zu Lasten des Kunden. Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und Verwendung. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind abzusichern. Insoweit eine Beschaffenheits- o- Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir ausser in den Fällen des Vorsatzes und der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wirdgroben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Verletzung von Nebenpflichten gelten die Garantiebestimmungen obigen Bedingungen entsprechend. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des jeweiligen Her- stellersInhabers oder leitender Angestellter und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichetEr gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend Zusicherung gerade bezweckt hat, den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zenBesteller gegen Schäden, die durch diese Mängelrüge nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltabzusichern.
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Samples: www.buschvacuum.com
Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage Unbeschadet der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt sonstigen gesetzlichen Regelungen gilt folgendes: Der Lieferer leistet in der Weise Gewähr, dass er die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage Teile der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf SchädenLieferung, die durch falsche Behandlungmangelhaft sind, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tetGewährleistungsfrist mangelhaft werden, nach unserer Xxxx frei Verwendungsstelle neu liefert oder nachbessert. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossenEin derartiger Mangel liegt auch dann vor, wenn der Käufer o- Liefergegenstand nicht dem Stand der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art Technik entspricht, die von uns vorgegebenen Merkmale und Anforderungen oder geltende gesetzliche und behördliche Bestimmungen, insbesondere Zulassungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften nicht erfüllt. Alle Kosten die MABEG durch das Nichteinhalten von Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien oder durch das Verschulden des Lieferers entstehen, trägt der Lieferer. Unser Anspruch erstreckt sich im Falle der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes auch auf die zum Zweck der Nacherfüllung gegenüber unserem Kunden erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt nach endgültiger Abnahme. Soweit eine Abnahme nicht in Betracht kommt beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Verwendung. In beiden Fällen endet die Gewährleistungsfrist spätesten 36 Monate ab Lieferung. Die Gewährleistungsfrist für Arbeiten an Grundstücken und für Bauwerke beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Beseitigt der Ware vornimmt Lieferer innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Mängel nicht, stehen uns die gesetzlichen Rechte zu. In dringenden Fällen oder sie unsachgemäß behandeltbei Verzug können wir auf Kosten und Risiko des Lieferers Ersatz beschaffen oder die Mängel selbst beseitigen bzw. Beseitigen lassen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Mängelrüge, soweit nicht das Gesetz eine längere Verjährungsfrist vorsieht. Die Verjährung wird durch Mängelrüge bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, in dem der Lieferer unsere Ansprüche durch einen eingeschriebenen Brief endgültig ablehnt. Die vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen gelten auch für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen, insbesondere beginnen nach Durchführung der Mängelbeseitigung für diese Leistungen die Fristen Abs. 1 von neuem.
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Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Sind bestimmte Qualitäten vereinbart, so gilt dies als Vereinbarung zugesicherter Eigenschaften. Der Lieferant haftet für mangelfreie Lieferung und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGBVertragserfüllung. Sie Für sofort oder später erkennbare Mängel haftet der Lieferant für die Dauer der Gewährleistungsfrist. Sofern vertraglich keine abweichenden Vereinbarungen geschlossen wurden, beträgt 12 die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 36 Monate ab Gefahrenübergang. Im Rahmen der Gewährleistung stehen Loll wahlweise folgende Rechte zu: Kostenlose Ersatzlieferung, Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Herabsetzung des vereinbarten Preises, Beseitigung der Mängel auf Kosten des Lieferanten, wobei in die Kosten alle weiteren Kosten der Mängelbeseitigung einschließlich der Arbeits-, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie der Auslösungen inbegriffen sind, weiterhin Schadenersatz wegen Nichterfüllung, soweit dem Tage Liefergegenstand eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder ein Fehler arglistig verschwiegen wird. Ist der Auslieferung für Kaufverträge mit UnternehmenLieferant zur Mängelbeseitigung verpflichtet, hat er dies unverzüglich durchzuführen. Kommt er dieser Verpflichtung auch nach einer Mahnung und Setzung einer Nachfrist nicht nach, ist Xxxx berechtigt, die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen, jeweils auf Kosten des Lieferanten. Sofern die gelieferten Produkte in einem Endprodukt an einen Kunden von Loll Verwendung finden, steht uns im Falle einer Inanspruchnahme durch den Kunden ein Regressanspruch in entsprechender Höhe gegen den Lieferanten zu. Mit dem Zugang einer schriftlichen Mängelanzeige beim Lieferanten ist die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt Ersatzlieferung und Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab für ersetzte und nachgebesserte Teile erneut, es sei denn, Xxxx musste nach dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischtVerhalten des Lieferanten davon ausgehen, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt dass dieser sich nicht auf Schädenzu der Maßnahme verpflichtet sah, sondern die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial Ersatzlieferung oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse Mängelbeseitigung nur aus Kulanzgründen oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltähnlichen Gründen vornahm.
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Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Ware muss, soweit unsere Bestellung keine anderslautenden Bestimmungen enthält, die handelsübliche Beschaffenheit nach Qualität, Form usw. besitzen, widrigenfalls sie als nicht vertragskonform gilt. Der Lieferant gewährleistet demzufolge, dass seine Waren frei von Mängeln sind, mit den vereinbarten Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern oder Beschreibungen übereinstimmen, keine Konstruktionsfehler aufweisen, von vertragsgemäßer Güte und gebrauchte Anla- gen für den vom Auftraggeber vorgesehenen Zweck oder Einsatz geeignet sind . Der Lieferant gewährleistet darüber hinaus, dass er alle für die betreffenden Absatzmärkte geltenden Gesetze und Maschinen Bestimmungen im Hinblick auf die Herstellung und, falls zutreffend, die Entwicklung der Waren sowie seine vertraglichen Pflichten, erfüllt. Für beanstandete Ware ist nach unserer Xxxx und richtet ohne zusätzlichen Kostenaufwand Ersatzlieferung (Austausch der mangelhaften in eine mangelfreie Ware) oder Gutschrift zum Rechnungspreis zu leisten, letzteres nur dann, wenn eine Ersatzlieferung durch den Lieferanten verweigert wurde oder nicht rechtzeitig möglich ist. Erforderlichenfalls sind wir auch berechtigt, die Behebung selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. Sind die Mängel wesentlich und unbehebbar oder weigert sich der Lieferant nach Aufforderung, sie zu beheben, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und entsprechend Schadenersatz zu fordern. Der Lieferant verzichtet ausdrücklich auf den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGBEinwand der verspäteten Mängelrüge. Sie beträgt 12 Monate ab Für die Behebung der Beanstandung sind wir hinsichtlich offen liegender Fehler berechtigt, diese dem Tage Lieferanten mit Wirksamkeit innerhalb von 30 Tagen bekannt zu geben, hinsichtlich verborgener Fehler sind wir an die Einhaltung bestimmter Fristen zur Erhebung der Auslieferung für Kaufverträge mit UnternehmenBeanstandung nicht gebunden, aber sobald uns solche bekannt werden, werden wir umgehend den Lieferanten informieren. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt Als verborgene Fehler gelten auch solche, die bei üblicherweise bis zur Verwendung verpackt belassener Ware erst bei Entnahme aus der Verpackung sichtbar werden. Auch die Tatsache, dass wir unter Umständen eine Lieferung einer uns nicht entsprechenden Ware übernommen haben, nimmt uns nicht das Recht, weitere Lieferungen in der uns nicht entsprechenden Qualität zu beanstanden. Für Ersatzlieferungen und reparierte Xxxx beginnt die Gewährleistungsfrist ab ordnungsgemäßer Übernahme bzw. mängelfreier Reparatur zu laufen. Der Lieferant gewährleistet eine vollständige Warenausgangsprüfung zur Sicherung einer ordnungsgemäßen und fehlerfreien Lieferung. Eine Wareneingangskontrolle bei uns findet nur im Hinblick auf von außen erkennbare Schäden und/oder Abweichungen in Identität und Menge statt. Sofern nicht ausdrücklich mit dem Lieferanten anders vereinbart, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine GewährleistungMonaten. Die Gewährleistung erlischtRügeobliegenheit gemäß § 377 UGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Es greift eine Schad- und Klagloshaltung zu unseren Gunsten hinsichtlich sämtlicher Kosten und Schäden, wenn an der Ware Arbei- ten insbesondere auch solcher, die österreichischen oder ausländischen Produkthaftungsbestimmungen unterliegen oder die durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurdemangelhafte bzw. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf vereinbarungswidrige Lieferung entstehen. Ebenso gilt diese Schad- und Klagloshaltung für sämtliche Schäden, die aufgrund ihrer Mangelhaftigkeit einem Dritten (Käufer unserer Produkte und Anlagen) entstehen, dies jedoch nur insoweit, als wir hierfür in Anspruch genommen werden; notwendige Deckungskäufe sind als inkludiert zu betrachten. Wir sind verpflichtet, den Lieferanten von einer derartigen Inanspruchnahme durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sindDritten (Käufer) unverzüglich zu verständigen. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall Wir sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- ferner berechtigt, hat bei Mangelhaftigkeit eines Teils der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zenLieferung – unbeschadet unserer Ersatzansprüche - von der gesamten Bestellung bzw. dem Rahmenauftrag zurückzutreten, ohne dass dem Lieferanten uns gegenüber Ansprüche entstehen. Der Verkäufer übernimmt auch die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich Gewährleistungsverpflichtung für die von ihm gelieferten und nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt von ihm selbst erzeugten Waren und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltBestandteile.
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Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Anlage(n), Modernisierungs-Baugruppen oder Reparaturersatzteile werden entsprechend dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Werksnormen unseres Unternehmens erstellt und gebrauchte Anla- gen entsprechen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Aufzugsvorschriften. Angaben unseres Unternehmens über Kraftbedarf, Geschwindigkeit und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGBLeistung der Anlage(n) bzw. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmenbeauftragten Ausführung gelten als erfüllt, wenn eventuelle Abweichungen nicht mehr als ± 10% betragen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab der Modernisierung durch den Austausch der ganzen Anlage(n) sind diese nach EN 50082-1/2 und EN 55011 für eine ausreichende Funkstör- und Netzrückwirkfreiheit in Wohngebäuden ausgelegt. Zusätzliche Funkentstör- und Filtereinrichtungen sind nicht zur Lieferung vorgesehen. Alle Teile, welche entsprechend der schriftlich vereinbarten Verjährungsfrist nach dem Tage der AuslieferungGefahrenübergang bei sachgemäßer Benutzung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden, sind in angemessener Frist unentgeltlich nach unserer Xxxx auszubessern oder auszuwechseln. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine GewährleistungWeitergehende Ansprüche jeglicher Art sind bei erfolgreicher Nachbesserung oder Ersatzlieferung ausgeschlossen. Die Feststellung von Mängeln muss uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbei- ten setzt eine regelmäßige angemessene fachgerechte Wartung durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurdeden Hersteller voraus. Die Gewährleistung erstreckt bezieht sich weder auf natürlichen Verschleiß noch auf Schäden oder Auswirkungen, welche aus durch uns nicht auf Schädenvertretbare Gründe entstanden sind, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße z.B.: - Einfluss von Temperatur und Witterung - chemische und sonstige Natureinflüsse - mangelnde Wartung, Verunreinigung wie zu große Wartungsintervalle - rohe Behandlung - Überlastung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- Nichteinhaltung unserer in den entstanden sindAnlagezeichnungen usw. Insoweit eine Beschaffenheits- o- gestellten Anforderungen - Vandalismus Vornahme aller uns nach unserem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wirdBesteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sonst sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel von der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sindMängelhaftung befreit. Die Bestimmungen über die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchgelten entsprechend für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software jedoch nur bis zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb Ende der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht Gewährleistungsfrist für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltden ursprünglichen Liefergegenstand.
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Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Lieferungen und gebrauchte Anla- gen Leistungen müssen den jeweils gültigen Vorschriften des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) sowie dem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz), den DIN- Vorschriften und Maschinen der Arbeitsstättenverordnung, den erforderlichen Genehmigungen sowie den in der Bestellung genannten Spezifikationen, Zeichnungen und richtet sich nach sonstigen Angaben genau entsprechen und sind vom Lieferanten hierauf zu prüfen. Den Sicherheitsunterweisungen durch unsere Mitarbeiter ist zwingend Folge zu leisten. Der Lieferant haftet für Zulieferer wie für eigene Leistung. Die gesetzlich vorgesehen Wareneingangskontrolle wird dahingehend modifiziert, dass der Lieferant bei allen anderen als offenkundigen Fehlern auch ohne rechtzeitige Mängelrüge haftet entsprechend den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmennachfolgenden Regelungen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt offenkundigen Fehlern beginnt die Verpflichtung zur Untersuchung erst nach Ablieferung, auch wenn die Ware schon vorher in unser Eigentum übergegangen ist. Vom Zeitpunkt der Ablieferung wird die gesetzliche Rügepflicht um vier Wochen verlängert. Für alle - insbesondere nicht erkennbare – Fehler gilt darüber hinaus eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nach Ablieferung. Bei Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage für ersetzte oder ausgebesserte Teile mit der AuslieferungÜbergabe. Für normale Abnutzung Lieferteile, die während der Untersuchung des Mangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht genutzt werden konnten, verlängert sich die laufende Garantie- bzw. Gewährleistungszeit um die Zeit der fehlenden Nutzungs- bzw. Einsatzmöglichkeit. Bei Sachmängeln können wir in jedem Fall nach unserer Xxxx die gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Der Lieferant stellt uns von den Ansprüchen unserer Käufer aus der Produzentenhaftpflicht frei, die unseren Käufern uns gegenüber zustehen, soweit er den Fehler zu vertreten hat. Bei Verzug des Lieferanten zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung sind wir berechtigt, bei Mängeln der Lieferung oder Leistung mängelbehaftete Teile auf seine Kosten zu ersetzen oder auszubessern und Verschleißteile besteht keine Gewährleistungentstandene Schäden auf seine Kosten zu ersetzen oder auszubessern, und entstandene Schäden zu beseitigen. Die Gewährleistung erlischtIn dringenden Fällen können wir auch ohne das Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Hierdurch entstandene Kosten trägt der Lieferant. Das Recht auf Rücktritt oder Minderung oder Schadensersatz bleibt unberührt. Xxxxxx bei einer Lieferung oder Leistung berechtigen uns, von allen Vertragsverhältnissen mit dem Lieferanten zurückzutreten, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchberechtigte Befürchtung besteht, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher Fehler oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt Mängel einer Lieferung oder sie unsachgemäß behandeltLeistung auch bei anderen Lieferungen oder Leistungen auswirken oder in gleicher Weise auftreten werden.
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Gewährleistung. PAYONE gewährleistet, dass die dem Unternehmen überlassenen POS- Kaufterminals zum Zeitpunkt der Auslieferung der POS-Terminals den Spezifikationen der PAYONE entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die spezifikationsgemäße Verwendbarkeit beeinträchtigen oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Eine Beschaffenheitsgarantie gem. § 443 BGB wird nicht abgegeben. PAYONE erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtung für gemietete POS-Terminals durch Lieferung eines POS-Ersatzterminals. Die Gewährleistung betrifft neue Gewährleistungsfrist für POS- Kaufterminals und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie Zubehör beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit UnternehmenAblieferung des Kaufgegenstandes. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt Akkus gilt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage nicht für Mängel, die durch den gewöhnlichen natürlichen Verschleiß und die übliche Schwächung der AuslieferungBatterie entstanden sind bzw. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht auf einen unsachgemäßen Gebrauch durch das Unternehmen zurückzuführen sind. Sofern im Rahmen von Sonderaktionen gebrauchte POS-Terminals Kaufgegenstand sind, so übernimmt PAYONE je nach Vereinbarung im Vertrag für die POS-Terminals eine Alters entsprechend kürzere oder keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischtSollten Mängel des POS-Terminals auftreten, wenn an wird das Unternehmen die für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen zur Verfügung stellen und bei der Ware Arbei- ten Fehlersuche unterstützend mitwirken. PAYONE wird den gerügten Mangel überprüfen und unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Beseitigung einleiten (Nacherfüllung). Statt einer Fehlerbeseitigung kann PAYONE den Gewährleistungsanspruch auch durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurdeLieferung eines mangelfreien POS- Terminals erfüllen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel Bei Fehlschlagen von zwei Versuchen der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend oder Ersatzlieferung kann das Unternehmen wahlweise den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher Kaufpreis mindern oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltvom Einzelvertrag zurücktreten.
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Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue vereinbarten Lieferungen und gebrauchte Anla- Leistungen werden gemäß dem der Auf- tragsbestätigung zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis von BWT er- bracht. Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichun- gen von einem Muster und/oder Prospekt, welche dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegen (z.B. in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität und Maschinen Farbe), sind unbeachtliche Mängel und richtet sich gelten vorweg als ge- nehmigt. Der Vertragspartner hat Lieferungen und Leistungen von BWT unverzüglich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGBÜbernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Wo- che nach Übernahme der Lieferungen und Leistungen, versteckte Mängel innerhalb von einer Woche nach ihrer Feststellung, schriftlich zu rügen. Sie Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 6 Monate ab dem Tage Übernahme der Auslieferung für Kaufverträge mit UnternehmenWare. Die Rechte aus Gewährleistung sowie Ansprüche aus Preisminderung oder Ver- tragsauflösung verjähren einen Monat nach Ablauf dieser Gewährleistungs- frist. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB (Österreichisches Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) findet keine Anwendung. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt begründeten Mängeln ist BWT berechtigt, innerhalb angemessener Frist nach ihrer Xxxx den Mangel zu verbessern, das Fehlende nachzutragen oder die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage Ware zu ersetzen. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferun- gen sind zulässig. Im Falle der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistungrechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag der Fehlmenge oder Ersatzlieferung sind darüber hinausgehende Ansprüche wie Aufhebung des Vertrages (Vertragsauflösung) oder Preisminderung ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragspartner oder ein von BWT nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder hat. Außerdem erlischt die Gewährleistung, wenn die Seriennummer entfernt Ware nicht gemäß sämtlichen Vorschriften und der Bedienungsanleitung betrie- ben wird oder unkenntlich ge- macht wurdedie Genehmigung im Sinne von Punkt 2.3 nachträglich weg- fällt. Die Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung erstreckt sich hat der Vertrags- partner auf seine Kosten und Gefahr die Ware an BWT zu liefern und bei BWT abzuholen. BWT haftet nicht auf für Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial ungeeignete oder unsachgemäße WartungVerwendung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse natürliche Abnützung, oder Transportschä- den fehlerhafte oder nachlässige Be- handlung oder Lagerung entstanden sind. Insoweit Sollte im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wirddarüber hinaus ge- hende Garantiezusage (es handelt sich hierbei jedenfalls nur um einen „un- echten Garantievertrag“) enthalten sein, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern so umfasst diese keinesfalls Ver- schleißteile oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zenSchäden, die durch diese Mängelrüge ungeeignete oder unsachgemäße Ver- wendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchdarüber hinaus gehende Garantiezu- sage ist derart zu verstehen, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeBWT für Mängel (ausgenommen die zuvor aufgezählten Fälle) einsteht, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht wer- den. Soweit Software zum Lieferumfang gehörtgesetzlich zulässig, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüftist jegliche Gewährleistung für die Ware und/oder Leistung (sei sie ausdrücklich oder implizit), mit Ausnahme jener gemäß Punkt 8.1. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigenbis 8.9., sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein einschließlich jener für eine be- stimmte Markttauglichkeit, das nicht-Vorliegen von Eingriffen in Rechte Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an sowie für die Tauglichkeit der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltfür einen bestimmten Einsatz- zweck. Der Vertragspartner verzichtet hiermit ausdrücklich auf sämtliche daraus ableitbare Rechtsansprüche.
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Samples: www.bwt.com
Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Ware muss, soweit unsere Bestellung keine anderslautenden Bestimmungen enthält, die handelsübliche Beschaffenheit nach Qualität, Form usw. besitzen, widrigenfalls sie als nicht vertragskonform gilt. Der Lieferant gewährleistet demzufolge, dass seine Waren frei von Mängeln sind, mit den vereinbarten Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern oder Beschreibungen übereinstimmen, keine Konstruktionsfehler aufweisen, von vertragsgemäßer Güte und gebrauchte Anla- gen für den vom Besteller vorgesehenen Zweck oder Einsatz geeignet sind. Der Lieferant gewährleistet darüber hinaus, dass er alle für die betreffenden Absatzmärkte geltenden Gesetze und Maschinen Bestimmungen im Hinblick auf die Herstellung und, falls zutreffend, die Entwicklung der Waren sowie seine vertraglichen Pflichten, erfüllt. Für beanstandete Ware ist nach unserer Xxxx und richtet ohne zusätzlichen Kostenaufwand Ersatzlieferung (Austausch der mangelhaften in eine mangelfreie Ware) oder Gutschrift zum Rechnungspreis zu leisten, letzteres nur dann, wenn eine Ersatzlieferung durch den Lieferanten verweigert wurde oder nicht rechtzeitig möglich ist. Erforderlichenfalls sind wir auch berechtigt, die Behebung selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. Sind die Mängel wesentlich und unbehebbar oder weigert sich der Lieferant nach Aufforderung, sie zu beheben, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und entsprechend Schadenersatz zu fordern. Der Lieferant verzichtet ausdrücklich auf den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGBEinwand der verspäteten Mängelrüge. Sie beträgt 12 Monate ab Für die Behebung der Beanstandung sind wir hinsichtlich offen liegender Fehler berechtigt, diese dem Tage Lieferanten mit Wirksamkeit innerhalb von 30 Tagen bekannt zu geben, hinsichtlich verborgener Fehler sind wir an die Einhaltung bestimmter Fristen zur Erhebung der Auslieferung für Kaufverträge mit UnternehmenBeanstandung nicht gebunden, aber sobald uns solche bekannt werden, werden wir umgehend den Lieferanten informieren. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt Als verborgene Fehler gelten auch solche, die bei üblicherweise bis zur Verwendung verpackt belassener Ware erst bei Entnahme aus der Verpackung sichtbar werden. Auch die Tatsache, dass wir unter Umständen eine Lieferung einer uns nicht entsprechenden Ware übernommen haben, nimmt uns nicht das Recht, weitere Lieferungen in der uns nicht entsprechenden Qualität zu beanstanden. Für Ersatzlieferungen und reparierte Xxxx beginnt die Gewährleistungsfrist ab ordnungsgemäßer Übernahme bzw. mängelfreier Reparatur zu laufen. Der Lieferant gewährleistet eine vollständige Warenausgangsprüfung zur Sicherung einer ordnungsgemäßen und fehlerfreien Lieferung. Eine Wareneingangskontrolle bei uns findet nur im Hinblick auf von außen erkennbare Schäden und/oder Abweichungen in Identität und Menge statt. Sofern nicht ausdrücklich mit dem Lieferanten anders vereinbart, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine GewährleistungMonaten. Die Gewährleistung erlischtRügeobliegenheit gemäß § 377 UGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Es greift eine Schad- und Klagloshaltung zu unseren Gunsten hinsichtlich sämtlicher Kosten und Schäden, wenn an der Ware Arbei- ten insbesondere auch solcher, die österreichischen oder ausländischen Produkthaftungsbestimmungen unterliegen oder die durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurdemangelhafte bzw. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf vereinbarungswidrige Lieferung entstehen. Ebenso gilt diese Schad- und Klagloshaltung für sämtliche Schäden, die aufgrund ihrer Mangelhaftigkeit einem Dritten (Käufer unserer Produkte und Anlagen) entstehen, dies jedoch nur insoweit, als wir hierfür in Anspruch genommen werden; notwendige Deckungskäufe sind als inkludiert zu betrachten. Wir sind verpflichtet, den Lieferanten von einer derartigen Inanspruchnahme durch falsche Behandlungden Dritten (Käufer) unverzüglich zu verständigen. Wir sind ferner berechtigt, unzulässi- ges Arbeitsmaterialbei Mangelhaftigkeit eines Teils der Lieferung – unbeschadet unserer Ersatzansprüche - von der gesamten Bestellung bzw. dem Rahmenauftrag zurückzutreten, ohne dass dem Lieferanten uns gegenüber Ansprüche entstehen. Der Verkäufer übernimmt auch die Gewährleistungsverpflichtung für die von ihm gelieferten und nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial von ihm selbst erzeugten Waren und Bestandteile. Der Lieferant hält ekey für sämtliche wie immer gearteten Nachteile vollkommen schad- und klaglos, die ekey unmittelbar oder unsachgemäße Wartungmittelbar infolge einer mangelhaften Lieferung oder Leistung, Verunreinigung wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften, wegen Verletzung der vereinbarten Lieferzeiten, -termine und außergewöhnliche Anschlüsse -fristen, Unterlieferung oder Transportschä- aus irgendwelchen anderen, dem Lieferanten zuzurechnenden Rechtsgründen entstehen. Der Lieferant ist zum vollständigen Ersatz sämtlicher Schäden, die in diesem Zusammenhang eintreten, verpflichtet. Dies gilt insbesondere auch für einen allfälligen eigenen oder fremden Aufwand (einschließlich Material -, Transport- und Personalaufwand) im Zusammenhang mit der Feststellung oder Behebung von Mängeln, sowie für allfällige durch Mängel verursachte frustrierte Material- und Personalaufwendungen und sonstige Kosten; weiters für entgangenen Gewinn und Schäden aus Betriebsunterbrechung, für den entstanden allfälligen durch die Mängel oder Lieferverzug verursachten oder mit diesem zusammenhängenden Mehraufwand an eigenem oder fremden Personal und Material, sowie für allfällige Pönalen, Schadenersatz- und / oder Gewährleistungen, die von ekey an ihre Abnehmer zu leisten sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- Der Lieferant trägt die volle Verantwortung für seine Zulieferanten und deren Sublieferanten. Insbesondere haftet der Haltbarkeitsgarantie vom Lieferant für das Verschulden seiner Zulieferanten, deren Sublieferanten und der Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern der von ihm zugekaufte n Teile oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht Leistungen wie für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandelteigenes Verschulden.
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Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Für die bestellungsgemäße Ausführung der Lieferung/Leistung und gebrauchte Anla- gen Einhal- tung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, für sachgemäße und Maschinen dem neuesten Stand der Technik entsprechende Konstruktion, für die Güte der Ausführung für zugesicherte Eigenschaften und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 für Verwendung tadellosen Materials leistet der Vertragspartner bei beweglichen Sachen 36 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge und bei unbeweglichen Sachen oder Sachen, die zum Einbau in oder zur Verwendung mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 unbeweglichen Sachen bestimmt sind, 60 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine GewährleistungGewähr. Die Gewährleistung erlischt, wenn an beginnt mit der Ware Arbei- ten Annahme des Liefergegenstandes durch fremde Hand vorgenommen wurden unseren Endkunden oder wenn die Seriennummer entfernt im Falle des ausschließlichen Einsatzes bei uns mit der unbeanstandeten Abnahme der Lieferung/Leistung durch uns zu laufen. Untersuchungs- und Rügepflichten bestehen nicht vor vollständiger Lieferung oder unkenntlich ge- macht wurdeLeistung. Die Gewährleistung erstreckt Eingangsuntersuchung durch uns beschränkt sich nicht auf SchädenFehler, die durch falsche Behandlungoffen erkennbar sind, unzulässi- ges Arbeitsmaterialwie z.B. Transportschäden, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial Fal- schlieferungen, Mehr- oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung Minderlieferung. Derartige Mängel sind binnen 14 Tagen ab Lieferung anzuzeigen. Eine weitergehende Verpflichtung zur unverzüglichen Überprüfung der Lieferung/Leistung bei Übergabe und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sindRüge allfälliger Mängel (kaufmännische Mängelrüge) besteht nicht. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall Wir sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- vielmehr berechtigt, Gewährleistung wegen auftretender Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist jederzeit geltend zu machen. Im Gewährleistungsfall haben wir das Recht, nach unserer Xxxx kostenlose Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Lieferung/Leistung zu verlangen, den Mangel von anderer Seite auf Kosten des Vertragspartners verbessern zu lassen, den Vertrag sofort zu wandeln oder einen entspre- chenden Preisnachlass zu begehren. Bei Mangelbehebung durch den Vertragspartner beginnt die Gewährleis- tungsfrist nach Abnahme der Verbesserung durch uns für die gesamte von der Mangelhaftigkeit betroffene Lieferung/Leistung neu zu laufen, alle Kosten die durch die Mangelerhebung entstehen hat der Kunde alle Aufwendungen Vertragspartner zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sindtragen. Die Ansprüche auf Schadenersatz bleiben von der dargestellten Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchunberührt. Der Vertragspartner garantiert die Durchführung von Schulungs-, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt Wartungs- und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht Reparaturleistungen sowie die Nachliefe- rung von Verschleiß- und Ersatzteilen für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltden Zeitraum von 10 Jahren ab Lieferung.
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Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Der Lieferant leistet Gewähr, dass die Produkte sowohl zum Zeitpunkt der Leistungserbringung als auch über den gesamten Gewährleistungszeitraum hinweg frei von Sach- und gebrauchte Anla- gen Rechtsmängeln jeglicher Art sind sowie keine geistigen Eigentumsrechte verletzen, und Maschinen dass sie den im Vertrag ausdrücklich festgelegten Bestimmungen voll- ständig entsprechen. Im Übrigen gilt, dass die Produkte die gewöhnlich vorausgesetzten und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt insbesondere die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale ausdrücklich beschriebenen Eigenschaften haben und alle Anforderungen gemäß Abschnitt 3.1 dieser AGBLD erfüllen; ausgenommen sind die übliche Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sindunsachgemäßen bzw. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen falschen Ge- brauch durch SBOT verursacht werden. Erklärungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichetLieferanten, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringenseine Haftung begrenzen, sind ungültig. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 (vierundzwanzig) Mo- nate für bewegliche Sachen und 36 (sechsunddreißig) Monate für unbewegliche Sachen ab Leistungserbrin- gung. Für versteckte Mängel und Rechtsmängel beginnt die Gewährleistungsfrist frühestens mit ihrer Kenntnis zu laufen. Erfolgt eine Verbesserung oder ein Austausch, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichertLeistungserbrin- gung für die verbesserten bzw. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigtausgetauschten Produkte, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossenoder, wenn der Käufer o- Mangel die gesamte Leistungserbringung wesentlich beeinträchtigt, für alle Produkte aus derselben Transaktion neu zu laufen. Während der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Ware vornimmt Lieferant nach Xxxx der SBOT innerhalb einer kurzen, aber angemessenen Frist, die 15 (fünfzehn) Tage nicht überschreiten darf, unentgeltlich und inklusive Transport vom bzw. zum Erfüllungsort durch Verbesse- rung oder sie unsachgemäß behandeltAustausch zu beseitigen. Kann die Verbesse- rung oder der Austausch nicht ausreichend oder nicht in- nerhalb dieser Frist durchgeführt werden, kann SBOT die Verbesserung bzw. den Austausch selbst oder unter Hin- zuziehung eines Dritten vornehmen und vom Lieferanten die Erstattung der Kosten hierfür verlangen oder den Ver- trag wandeln, wenn der Mangel die Verwendbarkeit der Produkte erheblich beeinträchtigt. Die übrigen Rechte der SBOT bleiben hiervon unberührt. Angaben betreffend Material, Funktion, Ausstattung, Be- schaffenheit und/oder Verwendungszweck der Produkte gelten als ausdrücklich zugesichert. Dem Lieferanten obliegt die Beweislast für das Nichtvor- handensein eines während der Gewährleistungsfrist auf- tretenden Mangels. SBOT ist weder bei der Leistungser- bringung noch zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet, die Produkte zu untersuchen oder zu beanstanden. Dem- entsprechend finden die Bestimmungen der §§ 377 ff UGB keine Anwendung und der Lieferant verzichtet auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge. Bei Beanstandungen ist SBOT berechtigt, Zahlungen zu- rückzuhalten.
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Samples: sbot.co.at
Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Der Käufer ist angehalten, den Liefergegenstand, soweit und gebrauchte Anla- gen sofern dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb möglich ist, zu untersuchen. Offene Mängel werden spätestens einen Monat nach Untersuchung und Maschinen und richtet sich nach verdeckte Mängel innerhalb zwei Jahren ab Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage Einwand der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistungverspäteten Mängelrüge. Die Gewährleistung erlischtgesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, wenn an so weit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Diese Bestimmungen gelten ausdrücklich für die angegebenen Leistungs- und Verbrauchszahlen und erstrecken sich auch auf die vom Lieferanten von Unterlieferanten bezogenen Teile. Der Lieferant steht dafür ein, dass der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden Liefergegenstand oder die Lieferleistung den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz), den einschlägigen Vorschriften und Regelwerken des Umweltschutzes, den Arbeitsschutzbestimmungen und den für uns jeweils verbindlichen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt nach Inbetriebnahme oder Verwendung des Liefergegenstandes. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, in welcher der mangelbehaftete Gegenstand aus beim Lieferanten liegenden Gründen nicht benutzt werden kann. Gewährleistungsansprüche für Mängel verjähren in zwei Jahren ab Zugang der jeweiligen Mängelanzeige, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit. Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche ist auch gehemmt, solange nach erfolgter Mängelrüge der Lieferant Ansprüche nicht schriftlich endgültig zurückgewiesen hat. Sollte der Lieferant nicht unverzüglich nach erfolgter Mängelrüge nacherfüllen oder mit der Beseitigung der Mängel beginnen, kann der Käufer bei besonderer Eilbedürftigkeit die Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst beseitigen oder einen Dritten damit beauftragen. Der Käufer ist berechtigt, die zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Kosten aufzurechnen oder das Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, auch wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich Forderung und Schuld nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltdem gleichen Geschäft herrühren.
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Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Wir gewährleisten, dass unsere Arbeiten frei von Sach- und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistung verlängert Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr für die Beschichtung auf Stahlteilen und zwei Jahre für die Beschichtung auf Leichtmetallen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach dem Empfang zu untersuchen und, wenn sich nicht dadurchein Mangel zeigt, uns innerhalb 5 Werktagen Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdees sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Soweit Software zum Lieferumfang gehörtMängel, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler später zeigen, sind wir innerhalb müsse unverzüglich nach der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tetEntdeckung angezeigt werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchenWerden Änderungen an den Waren vorgenommen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossenso entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer o- Besteller eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Mängel werden von uns durch kostenlose Nacherfüllung behoben. Hierzu ist eine angemessene Frist zu gewähren. Sofern die Kosten der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Hin- und Rückfracht von uns getragen werden, bestim- men wir die Art an der Ware vornimmt Verpackung und den Transport. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder sie unsachgemäß behandeltRückgängigma- chung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für eine gewöhnliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Streusalze oder ähnliches dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von beschichteten Teilen verwendet werden, da sonst jede Gewährleistungspflicht erlischt. Die Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
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Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Der Besteller hat die Waren unverzüglich zu untersuchen und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich etwaige Mängel bis spätestens 2 Tage nach den Gewähr- leistungsvorschriften Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu reklamieren. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Feststellung des § 483ff BGBFehlers mitzuteilen. Sie beträgt Diese Mitteilung hat durch eingeschriebenen Brief unmittelbar an uns zu erfolgen, nicht an unsere Vertreter. Für unsere Produkte übernehmen wir die Garantie auf 12 Monate (bei Zweischichtbetrieb) für bestes Material und Funktion bei vorschriftsmäßiger Bedienung ab dem Tage der Auslieferung Gefahrenübergang. Ausgeschlossen sind Verschleißteile (wie z.B. Ketten und Mitnehmerhaken). Sollte innerhalb des 11 oder 12 Monats eine für Kaufverträge mit Unternehmenden Besteller kostenpflichtige Inspektion durch einen unserer Leitmonteure durchgeführt werden, kann damit die Garantie auf 24 Monate verlängert werden. Beanstandete Teile sind uns frachtfrei zur Begutachtung einzusenden. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der AuslieferungLieferungen ins Ausland gehen sämtliche Kosten, insbesondere Fracht- und Grenzabfertigungskosten für Hin- und Rücksendungen zu Lasten des Bestellers. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind Falls wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigenes wünschen, sind wir innerhalb auch berechtigt, den reklamierten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen und ggf. zu beheben. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf an den bemängelten Gegenständen nichts geändert werden, ansonsten verliert sich der Ge- währleistungspflicht Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch für vom Besteller aus geführte Wartungsarbeiten durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal. Im Fall von nachweisbaren Mängeln haben wir das Wahlrecht, diese entweder kostenlos zu beseitigen oder gegen Rücklieferung kostenfrei Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung und Schadensersatz, vor allem auch für weitergehende Schäden, sind ausgeschlossen. Werden Musterstücke hergestellt und dem Besteller zur Fehlerbeseitigung verpflich- tetPrüfung übergeben, so haften wir dafür, dass die Lieferung gemäß diesen Ausfallmustern ausgeführt wird. Wir haften jedoch Unsere Garantieleistungen sowie jede Mängelhaftung entfallen, wenn unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schadenin allen Teilen nachweislich eingehalten wurden. Die Verpflichtung für Beweislast trägt der Besteller. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung übernehmen wir keine Verantwortung dafür, dass die von uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt gelieferten Geräte ausländischen Vorschriften entsprechen. Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens drei Monate nach Zurückweisung der Mängelrüge Probelieferungen gelten nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossenfeste Rechnung zu unseren vorstehenden Bedingungen übernommen, wenn sofern nicht ausdrücklich gegenteilige schriftliche Abmachungen bestehen oder die Rücksendung der Käufer o- Waren unmittelbar mit Ablauf der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltProbezeit erfolgt.
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Samples: www.imt-syke.de
Gewährleistung. PAYONE gewährleistet, dass die dem Unternehmen überlassenen POS-Kaufterminals zum Zeitpunkt der Auslieferung der POS-Terminals den Spezifikationen der PAYONE entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die spezifikationsgemäße Verwendbarkeit beeinträchtigen oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Eine Beschaffenheitsgarantie gem. § 443 BGB wird nicht abgegeben. PAYONE erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtung für gemietete POS-Terminals durch Lieferung eines POS-Ersatzterminals. Die Gewährleistung betrifft neue Gewährleistungsfrist für POS-Kaufterminals und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie Zubehör beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit UnternehmenAblieferung des Kaufgegenstandes. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt Akkus gilt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage nicht für Mängel, die durch den gewöhnlichen natürlichen Verschleiß und die übliche Schwächung der AuslieferungBatterie entstanden sind bzw. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht auf einen unsachgemäßen Gebrauch durch das Unternehmen zurückzuführen sind. Sofern im Rahmen von Sonderaktionen gebrauchte POS-Terminals Kaufgegenstand sind, so übernimmt PAYONE je nach Vereinbarung im Vertrag für die POS-Terminals eine Alters entsprechend kürzere oder keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischtSollten Mängel des POS-Terminals auftreten, wenn an wird das Unternehmen die für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen zur Verfügung stellen und bei der Ware Arbei- ten Fehlersuche unterstützend mitwirken. PAYONE wird den gerügten Mangel überprüfen und unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Beseitigung einleiten (Nacherfüllung). Statt einer Fehlerbeseitigung kann PAYONE den Gewährleistungsanspruch auch durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurdeLieferung eines mangelfreien POS-Terminals erfüllen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel Bei Fehlschlagen von zwei Versuchen der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend oder Ersatzlieferung kann das Unternehmen wahlweise den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher Kaufpreis mindern oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltvom Einzelvertrag zurücktreten.
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Samples: cash-port.de
Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Lieferungen und gebrauchte Anla- gen Leistungen müssen den jeweils gültigen Vorschriften des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) sowie dem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz), den DIN- Vorschriften und Maschinen der Arbeitsstättenverordnung, den erforderlichen Genehmigungen sowie den in der Bestellung genannten Spezifikationen, Zeichnungen und richtet sich nach sonstigen Angaben genau entsprechen und sind vom Lieferanten hierauf zu prüfen. Den Sicherheitsunterweisungen durch unsere Mitarbeiter ist zwingend Folge zu leisten. Der Lieferant haftet für Zulieferer wie für eigene Leistung. Die gesetzlich vorgesehene Wareneingangskontrolle wird dahingehend modifiziert, dass der Lieferant bei allen anderen als offenkundigen Fehlern auch ohne rechtzeitige Mängelrüge haftet entsprechend den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmennachfolgenden Regelungen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt offenkundigen Fehlern beginnt die Verpflichtung zur Untersuchung erst nach Ablieferung, auch wenn die Ware schon vorher in unser Eigentum übergegangen ist. Vom Zeitpunkt der Ablieferung wird die gesetzliche Rügepflicht um vier Wochen verlängert. Für alle - insbesondere nicht erkennbare - Fehler gilt darüber hinaus eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nach Ablieferung. Bei Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage für ersetzte oder ausgebesserte Teile mit der AuslieferungÜbergabe. Für normale Abnutzung Lieferteile, die während der Untersuchung des Mangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht genutzt werden konnten, verlängert sich die laufende Garantie- bzw. Gewährleistungszeit um die Zeit der fehlenden Nutzungs- bzw. Einsatzmöglichkeit. Bei Sachmängeln können wir in jedem Fall nach unserer Xxxx die gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Der Lieferant stellt uns von den Ansprüchen unserer Käufer aus der Produzentenhaftpflicht frei, die unseren Käufern uns gegenüber uns zustehen, soweit er den Fehler zu vertreten hat. Bei Verzug des Lieferanten zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung sind wir berechtigt, bei Mängeln der Lieferung oder Leistung mängelbehaftete Teile auf seine Kosten zu ersetzen oder auszubessern und Verschleißteile besteht keine Gewährleistungentstandene Schäden auf seine Kosten zu ersetzen oder auszubessern, und entstandene Schäden zu beseitigen. Die Gewährleistung erlischtIn dringenden Fällen können wir auch ohne das Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Hierdurch entstandene Kosten trägt der Lieferant. Das Recht auf Rücktritt oder Minderung oder Schadensersatz bleibt unberührt. Xxxxxx bei einer Lieferung oder Leistung berechtigen uns, von allen Vertragsverhältnissen mit dem Lieferanten zurückzutreten, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchberechtigte Befürchtung besteht, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher Fehler oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt Mängel einer Lieferung oder sie unsachgemäß behandeltLeistung auch bei anderen Lieferungen oder Leistungen auswirken oder in gleicher Weise auftreten werden.
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Samples: www.ppmrmo.de
Gewährleistung. Der Contractor übernimmt für seine Lieferungen und Leistungen die Gewährleistung für die Einhaltung der vertraglich zugesicherten Eigenschaften, Vollständigkeit etc. sowie die Einhaltung aller zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen im Rahmen seines Liefer- und Leistungsumfanges sowie generell dafür, dass seine Lieferungen und Leistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistung betrifft neue Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt für vom Contractor beschaffte und gebrauchte Anla- gen / oder eingebaute Bauteile, Baugruppen oder Anlagen grundsätzlich fünf Jahre ab Inbetriebnahme, als Ausnahme hiervon für drehende oder bewegliche Teile zwei Jahre und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGBfür Verschleißteile sechs Monate. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen Für die sonstigen vom Contractor zu erbringenden Leistungen – sofern nicht anderes geregelt – beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ein Jahr, gerechnet ab dem Tage Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde. Treten Mängel innerhalb dieser Fristen auf, wird vermutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt der AuslieferungÜbergabe vorhanden waren. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine GewährleistungDiese Vermutung gilt nicht, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. Die Gewährleistung erlischtin dieser Zeit auftretenden Mängel, wenn an Reparaturen etc. sind vom Contractor kostenlos und innerhalb des vom AG gestellten Termins zu beheben bzw. durchzuführen, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass sowohl Arbeit und Material sowie eventuelle Spesen zu Lasten des Contractors gehen. Der Contractor haftet auch für Kosten, die in Zusammenhang mit der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn Behebung eines Mangels entstehen, außerdem auch für Mängelfolgeschäden gem. Pkt. 11.6.2. Sollte die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurdeErledigung nicht innerhalb der vom AG gestellten angemessenen Frist erfolgen, so hat der AG das Recht, ohne Einholung von Konkurrenzangeboten eine Ersatzvornahme zu Lasten des Contractors, durchzuführen. Die Gewährleistung Seine Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auch auf SchädenGewährleistungsansprüche aus der Verwendung eines fehlerhaften Produktes seines Vorlieferanten, unabhängig von der Verschuldensfrage. In den Mängelfolgeschäden sind Betriebsstillstände, Geschäftsentgang, Behebungs-, Beseitigungs- und Aufräumarbeiten mit einzurechnen. Dies betrifft auch Ansprüche Dritter, welche aus diesen Gründen gegenüber dem AG geltend gemacht werden. Weiters haftet er für alle Nachteile, die durch falsche BehandlungUnterlassung oder Verzögerung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, durch mangelnde Qualität der eingesetzten Geräte oder verwendeten Materialien entstehen. Eine Nachweispflicht durch den AG über den tatsächlichen entstandenen Schaden ist dafür nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- erforderlich. Durch außergerichtliche Rüge eines Mangels durch den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung AG verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt die Frist der Geltendmachung von Gewährleistungs- und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der Schadenersatzforderungen hinsichtlich des gerügten Mangels um ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltJahr.
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Samples: www.oegut.at
Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Annahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und gebrauchte Anla- gen Tauglichkeit. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Maschinen und richtet sich nach Rechtsmängeln finden Anwendung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, steht grundsätzlich Prall-Tec zu. Dem Lieferanten steht das Recht zu, die von uns gewählte Art der Nacherfüllung unter den Gewähr- leistungsvorschriften Voraussetzungen des § 483ff BGB439 Abs. Sie beträgt 12 Monate 3 BGB zu verweigern. Sollte der Lieferant nicht unverzüglich nach unserer Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit der Beseitigung des Mangels beginnen, so steht uns in dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr von akuten Gefahren oder Vermeidung größerer Schäden, das Recht zu, diese auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder von dritter Seite vornehmen zu lassen. Sachmängelansprüche verjähren mit Ablauf von 24 Monaten ab dem Tage der Auslieferung Inbetriebnahme oder Ersatzteile-Einbau, spätestens nach 30 Monaten ab Lieferung an Prall-Tec, es sei denn, die Sache ist entsprechend ihrer üblichen Verwendung für Kaufverträge mit Unternehmenein Bauwerk verwendet worden und hat dessen Mangelhaftigkeit verursacht. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage Rechtsmängeln stellt uns der AuslieferungLieferant außerdem von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. Hinsichtlich Rechtsmängeln gilt eine Verjährung von 10 Jahren. Für normale Abnutzung innerhalb der Verjährungsfrist unserer Mängelansprüche instandgesetzte oder reparierte Teile der Lieferung beginnt die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt neu zu laufen, in dem der Lieferant unsere Ansprüche auf Nacherfüllung vollständig erfüllt hat. Entstehen uns infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Lieferant diese Kosten zu tragen. Nehmen wir von uns hergestellte und/oder verkaufte Erzeugnisse infolge der Mangelhaftigkeit des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes zurück oder wurde deswegen uns gegenüber der Kaufpreis gemindert oder wurden wir in sonstiger Weise deswegen in Anspruch genommen, behalten wir uns den Rückgriff gegenüber dem Lieferanten vor, wobei es für unsere Mängelrechte einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht bedarf. Wir sind berechtigt, vom Lieferanten Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die wir im Verhältnis zu unserem Kunden zu tragen hatten, weil dieser gegen uns einen Anspruch auf Ersatz der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- , Materialkosten, Import- und Verschleißteile besteht keine GewährleistungExportzölle, hat. Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Erfolgt eine Bemusterung, so gelten die Eigenschaften des Musters als zugesichert. Die Gewährleistung erlischtgelieferte Xxxx muss musterkonform sein. Sofern der Liefergegenstand speziell angefertigt wurde, wenn an z.B. anhand von Zeichnungen, haben diese Vorrang vor der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurdeBemusterung. Die Gewährleistung erstreckt sich Der Lieferant unterhält eine nach Art und Umfang geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung und weist diese auf Anforderung nach. Er verpflichtet sich, im Liefervertrag spezifizierte Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Liefergegenstände, Fertigungsverfahren und der Nachweisführung in vollem Umfang zu erfüllen. Wird Prall-Tec auf Grund verschuldensunabhängiger Haftung nach Dritten gegenüber nicht auf Schädenabdingbarem ausländischem Recht in Anspruch genommen, die durch falsche Behandlungtritt der Lieferant gegenüber Prall-Tec insoweit ein, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir wie er auch unmittelbar haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltwürde.
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Samples: www.prall-tec.de
Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue 4.1 Der Kunde untersucht die Liefergegenstände und gebrauchte Anla- gen Leistungen unverzüglich nach Lieferung bzw. Fertigstellung, um nicht vertragskonforme Leistung festzustellen. Der Kunde informiert ASP schriftlich über offensichtliche oder erkennbare Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist der Kunde von der Geltendmachung von sämtlichen Ansprüchen aufgrund solch erkennbarer Mängel präkludiert. Bezüglich anderer, versteckter bzw. nicht erkennbarer Mängel wird der Kunde von ASP Mangelbeseitigung bzw. Ersatz der mangelhaften Leistung innerhalb einer angemessenen Nachfrist verlangen. ASP wird die Art der Mangelbeseitigung unter Wahrung der beidseitig angemessenen Interessen nach seinem Ermessen wählen und Maschinen innerhalb einer angemessen Nachfrist auf seine Kosten durchführen. Falls ASP die Mangelbeseitigung ernsthaft und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften endgültig ohne Rechtsgrund verweigert oder die Mangelbeseitigung zwei Mal innerhalb angemessener Nachfristen fehlschlägt, kann der Kunde stattdessen eine angemessene Preisminderung verlangen oder die Mangelbeseitigung selbst bzw. durch einen Dritten vornehmen lassen. Der Kunde ist berechtigt, ASP die angemessenen Kosten hierfür begrenzt auf die Höhe des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine GewährleistungVertragspreises in Rechnung zustellen. Die Gewährleistung erlischtMangelbeseitigung bzw. eine bestimmte Art der Mangelbeseitigung ist gesetzlich ausgeschlossen, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurdefalls deren Kosten unverhältnismäßig hoch sind. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf SchädenMängel, die durch falsche Behandlungnicht wesentlich den vereinbarten beabsichtigten Zweck beeinträchtigen, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware können durch eine andere ersetzt wurdeKonfiguration behoben werden, falls sich dadurch keine funktionalen Einschränkungen ergeben. Soweit Software De- und Reintegrationsarbeiten defekter Teile und damit verbundene Kosten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Kunde ist bei wesentlichen Mängeln zur Kündigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen statt der Leistung bzw. zum Lieferumfang gehörtErsatz vergeblicher Aufwendungen berechtigt. Im Falle von erfolgten Teillieferungen kann der Kunde den Vertrag im Ganzen kündigen, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüftwenn er nachweist, dass für ihn oder seinen Kunden kein objektives Interesse an einer Erfüllung des übrigen Vertrages besteht. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tetAndere gesetzliche Einschränkungen oder Ausschlüsse von Gewährleistungsansprüchen bleiben unberührt. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen SchadenArtikel 7.1 ist entsprechend anwendbar. Die Verpflichtung Gewährleistungsfrist für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der den jeweiligen Liefergegenstand beträgt ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltJahr nach Abnahme desselben.
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Samples: www.asp-equipment.de
Gewährleistung. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen sind der WGI unverzüglich nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel und Fehler sind der WGI unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen. Der Kunde muss der WGI nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellen und bei der Eingrenzung von Mängeln und Fehlern mitwirken. Die Gewährleistung betrifft neue Mängelrüge soll die Reproduktion eines Fehlers ermöglichen. Bei ordnungsgemäß gerügten Mängeln und gebrauchte Anla- gen Fehlern ist die WGI nach ihrer Xxxx berechtigt, nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Insbesondere ist die WGI berechtigt, Fehler in den Softwareprodukten und Maschinen Dokumentationen durch Übersendung von Software-Updates und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGBüberarbeiteten Dokumentationen zu korrigieren. Sie Der Kunde ist insoweit zur notwendigen Kooperation verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung muss der Kunde erneut rügen und eine zweite Nacherfüllung zulassen. Erst wenn diese ebenfalls fehlschlägt, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Gewährleistungsfrist für WGI-Leistungen beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine GewährleistungMonate. Die Gewährleistung erlischtVerjährungsfrist für sonstige Ansprüche – mit Ausnahme der Ansprüche nach Ziff. VIII – beträgt 12 Monate, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurdesoweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist vorgesehen ist. Die Gewährleistung erstreckt sich Nacherfüllung führt nicht auf Schädenzum Neubeginn oder einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Die WGI gewährleistet nicht, dass Softwareprodukte in allen vorhandenen oder nachträglich geänderten Hard- und Softwareumgebungen des Kunden fehlerfrei laufen. Die WGI haftet nur für Mängel im Falle (a) der ordnungsgemäßen Lagerung, Installation, Bedienung und Instandhaltung der Produkte in Übereinstimmung mit den ordnungsgemäßen Bedienungsanleitungen, die durch falsche Behandlungvon ihr oder ihren Zulieferern oder Unterauftragnehmern zur Verfügung gestellt werden; (b) einer ordnungsgemäßen Aufzeichnung und Bereitstellung der Betriebs- und Wartungsdaten während der Gewährleistungsfrist; (c) einer seitens der WGI befugten Durchführung von Modifikationen und Reparaturen des Vertragsgegenstands, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- ausschließlich mit vorausgehend erteilter Zustimmung der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltWGI.
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Samples: its-service.de
Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich Etwaige Beanstandungen unserer Produkte können, soweit der Mangel offensichtlich ist, nur innerhalb von zwei Wochen nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGBÜberlieferung, andere Mängel innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung (bzw. Sie beträgt 12 Monate ab nur innerhalb einer etwaigen Garantiefrist) geltend gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform zwingend. Verlängerte Gewährleistungszeiten von Herstellern gehen nicht auf die Gewährleistungspflicht der Firma HEJUBA GmbH über. Derartige Gewährleistungsabwicklungen werden, sofern Kosten entstehen, dem Tage Kunden in Rechnung gestellt. Des Weiteren muss der Auslieferung für Kaufverträge mit UnternehmenKunde diese Dienstleistung schriftlich beauftragen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen kann der AuslieferungBesteller Herabsetzung, Vergütung oder Auflösung des Kaufvertrages verlangen. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht Schadensersatzansprüche - insbesondere auch für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für Mängelfolgeschäden - können gegen uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossennur geltend gemacht werden, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags-Verletzung unsererseits beruht. Garantiereparaturen erfolgen nur dann kostenlos, wenn das entsprechende Gerät zu uns gebracht wird. Bei Durchführung derartiger Reparaturen an einem vom Käufer o- gewählten Standort wird die Anfahrt berechnet. Das Überspielen und Retten von Daten ist ebenfalls keine Garantie-Leistung. Die Datensicherungspflicht liegt beim Kunden. Für Datenverluste übernehmen wir keine Haftung. Mangelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an Beschaffung oder Beeinträchtigung der Ware vornimmt Brauchbarkeit. Des Weiteren übernehmen wir keine Haftung, wenn das Produkt durch den Kunden unsachgemäss installiert, repariert oder sie unsachgemäß behandeltbenutzt wurde oder die Seriennummer bzw. ähnliche Kennzeichen entfernt wurden. Eine Haftung für Sachmängel übernehmen wir nur, wenn die Ursache hierfür bereits bei Gefahrenübergang bestand.
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Samples: hejuba.ch
Gewährleistung. Der Lieferant übernimmt die Gewähr für absolut vertragsgemässe und einwandfreie Lieferung, die Verwendung geeigneter Rohstoffe und Waren in gutem Zustand, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Der Lieferant verpflichtet sich, dass die Liefergegenstände Xxxxxx‘s Angaben in der Bestellung bezüglich des zu liefernden Gegenstandes und den vereinbarten Spezifikationen und Qualitätsvereinbarungen sowie den einschlägigen Gesetzen, Normen, Vorschriften und anderen Bestimmungen entsprechen. Da es bei einem Teil der Lieferungen nicht möglich ist, die vereinbarte Qualität sofort abschliessend zu prüfen, anerkennt der Lieferant durch Annahme der Bestellung eine allfällige Mängelrüge auch ohne Einhaltung einer Rügefrist. Der Lieferant hat dafür zu sorgen, dass bei wiederkehrenden Aufträgen gleichbleibende Qualität geliefert wird. Qualitätsrelevante Änderungen sind nur mit der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Corden zulässig. Die Gewährleistung betrifft neue und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie Gewährleistungsfrist beträgt 12 vierundzwanzig (24) Monate ab dem Tage der Auslieferung Lieferung, für Kaufverträge ersetzte oder reparierte Teile beginnt sie mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistungderen Lieferung neu. Die Gewährleistung erlischtschliesst tatsächliche oder rechtliche Mängel des Gegenstandes sowie das Fehlen zugesicherter oder vorausgesetzter Eigenschaften ein. Stellt Corden während der Garantiefrist fest, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden dass die Lieferung oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurdeTeile davon Mängel aufweisen, so teilt sie dies dem Lieferanten mit. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichetDer Lieferant verpflichtet sich, die mangelhafte Leistung Lieferung oder Teile nach seiner Xxxx nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringenauszutauschen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend Gelingt es dem Lieferanten nicht, innerhalb einer verkehrsüblichen Frist von nicht mehr als 14 Tagen den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- vertragskonformen Zustand herzustellen, ist Corden berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen nach eigener Xxxx entweder (i) eine Preisreduktion zu erset- zen, verlangen oder (ii) die mangelhaften Produkte selber oder durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch Dritte auf Kosten und Gefahr des Lieferanten nachzubessern oder (iii) gegen das gleiche Produkt auszutauschen oder (iv) eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandelt.Rückerstattung des Kaufpreises zu verlangen
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Samples: cordenpharma.com
Gewährleistung. Der Lieferant leistet Gewähr für die in allen Einzelheiten bestellkonforme, vollständige und mangelfreie Ausführung, für die gewöhnlich vorausgesetzten und zugesicherten, in öffentlichen Äußerungen erwähnten, proben- oder mustergemäßen Eigenschaften sowie für die Einhaltung aller einschlägigen, am Bestimmungsort (DDP – Incoterms 2020 bzw allfällige Nachfolgefassung) gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften der Lieferungen oder Leistungen. Die Gewährleistung betrifft neue und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist beträgt, unbeschadet längerer vertraglicher Fristen, 24 Monate ab vereinbarungsgemäßer Übernahme der Ware. Jede berechtigte Mängelrüge unterbricht die Gewährleistungsfrist. Teillieferungen oder Teilleistungen – auch wenn diese vertraglich vereinbart waren – wirken nicht fristauslösend. Im Falle eines Mangels bleibt es dem Tage Ermessen der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischtIMEX HandelsgesmbH vorbehalten, wenn an ob wir Verbesserung, Austausch der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden Liefergegenstände, Preisminderung oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt - Wandlung begehren. Verlangen wir Verbesserung oder Austausch, so hat der Lieferant die Mängel auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung seine Gefahr und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sindKosten unverzüglich zu beheben bzw. Insoweit eine Beschaffenheits- o- mangelhafte Teile der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellersLieferung unverzüglich auf seine Gefahr und Kosten gegen mängelfreie auszutauschen. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- dringenden Fällen ist IMEX HandelsgesmbH berechtigt, hat nach Verständigung des Lieferanten Mängel selbst ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Lieferanten zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen, ohne dass hierdurch unsere Ansprüche wegen dieser Mängel beeinträchtigt werden. Bei Verbesserung oder Austausch beginnt die Gewährleistungsfrist von Neuem zu laufen. Im Falle der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, Inanspruchnahme aus dem Titel der Gewährleistung trifft den Lieferanten für die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchgesamte Gewährleistungsfrist die Beweislast, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeder Mangel bei Übergabe nicht vorhanden gewesen ist. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, Im Übrigen wird die Mängeluntersuchungs- und Mängelrügeobliegenheit abbedungen und der Lieferant verzichtet ausdrücklich bei offenen wie bei verdeckten Mängeln auf die Einrede der nicht gehörig durchgeführten Mängelrüge gemäß § 377 UGB. Zahlungen gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüftnicht als Verzicht auf Ansprüche aus Leistungsstörungen. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb Sonstige Ansprüche der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher IMEX HandelsgesmbH wegen Vertragsverletzung oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltVerletzung sonstiger Pflichten bleiben unberührt.
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Samples: www.imex.at
Gewährleistung. Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse oder Fehlereingrenzung einer gelieferten Ware, wird der Käufer bei Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor er die Instandsetzung durch SMM verlangt. Wird von SMM gelieferte Xxxx vom Käufer zurückgesandt, so kann SMM die Reparatur ablehnen, wenn der Sendung keine Rechnungskopie und/oder ein Liefernachweis und eine erteilte RMA-Nummer beigefügt wurde. Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit SMM die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung erfolgt auf Gefahr des Kunden und hat frei Haus zu erfolgen. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann SMM eine Bearbeitungsgebühr von 45.- Euro erheben oder spezifisch abrechnen.SMM behält sich im Falle eines Produktmangels Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Schlägt die zweite Nachbesserung bzw. die zweite Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung verlangen. SMM ist berechtigt, die Durchführung der Gewährleistung betrifft neue ganz oder teilweise einem Vertragshändler oder einem geeigneten Fachhändler zu übertragen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Geschäftskunden zwölf Monate ab dem Tage des Erhaltens der Auslieferung für Kaufverträge mit UnternehmenWare. Eine eventuell verlängerte Garantie seitens des originären Herstellers wird dem Käufer abgetreten. Der Käufer hat SMM offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch SMM bereitzuhalten. Bei Kaufverträgen Geschäften mit Privatperso- nen beträgt Vollkaufleuten muß der Käufer die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige Schäden untersuchen und SMM von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhaltes Mitteilung machen. Die Vorschriften der Auslieferung§§ 377, 378 HGB bleiben ergänzend anwendbar. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber SMM aus. Für normale Abnutzung und Verschleißteile untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen Auftretens von Computerviren, besteht keine Haftung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von SMM nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt, wenn an dadurch Mängel entstehen. Liegt ein Mangel vor und ist eines der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigtvorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Kunde alle Aufwendungen Käufer zu erset- zenbeweisen, die daß der Mangel nicht durch diese Mängelrüge Eintritt der vorstehenden Voraussetzungen entstanden sindist. Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdefür die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt Gebrauchte Geräte oder Ersatzteile werden gegenüber Unternehmern und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Geschäftskunden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltgeliefert.
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Samples: avid-s-klasse.de
Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Der Käufer hat die gelieferte Xxxx einer Eingangskontrolle zu unterziehen und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich dabei entdeckte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate Entdeckung, längstens jedoch innerhalb von 1 Monat ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt Lieferung, schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine GewährleistungLieferung als ordnungsgemäß erbracht. Die Bestimmung der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler bei Softwareprogrammen in allen Anwendungsgebieten auszuschließen. XpertVision übernimmt deshalb die Gewährleistung erlischtfür Softwareprogramme nur insoweit, wenn als diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar sind. XpertVision gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Käufer keine Material- und Herstellungsfehler hat. Die Verantwortung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen und die beabsichtigten Ergebnisse tragen, sowie die Auswahl, die Installation und die Nutzung der Programme liegen beim Käufer. Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der Käufer verpflichtet, vor Inanspruchnahme von XpertVision die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber den Lieferanten von XpertVision zu versuchen. Zu diesem Zweck wird XpertVision dem Käufer auf Verlangen die eigenen Gewährleistungsansprüche gegen Lieferanten abtreten und die vom Käufer gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellen, soweit diese zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlich sind. Wenn und soweit der Käufer hiernach nicht befriedigt wird, hat XpertVision nach ihrer Xxxx nach Maßgabe dieses Abschnitts 6. Ersatz für fehlerhafte Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden zu liefern oder diese bis zu dreimal nachzubessern. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von XpertVision über. Lässt XpertVision eine ihr vom Käufer zu setzende, angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Sämtliche darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, können lediglich im Rahmen von Abschnitt 7. geltend gemacht werden. XpertVision stellt die Produkte nicht her (bzw. wenn die Seriennummer entfernt Produkte Computersoftware enthalten, gibt sie auch nicht die Software heraus), und XpertVision verkauft die Produkte gemäß den nachstehend dargelegten Bedingungen mit einer Garantie des Herstellers oder unkenntlich ge- macht wurdedes Herausgebers (je nachdem, was zutrifft). Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- vorstehende Garantie wird von XpertVision unter den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandelt.folgenden Bedingungen gewährt:
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Samples: eu.palit.com
Gewährleistung. Wir garantieren, das fehlerlose Funktionieren aller Standardkomponenten unserer Geräte hinsichtlich des verwendeten Materials (ausgeschlossen davon sind vom Benutzer vorzunehmende Ersatzbeschaffungen z.B. Sicherungen, Lampen, Verschließteile, Röhren, Filter usw.). Wir garantieren die Reinheit unserer chemischen Produkte gemäß den Angaben im Analysenzertifikat. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Lieferung von Chemikalien, die mit anderen chemischen Produkten durch den Vertragspartner vermischt oder sonst wie verbunden werden. Die Gewährleistung betrifft neue und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich Garantiezeit für Geräte beträgt 24 Monate. Die Garantiezeit für andere Artikel beträgt 90 Tage, es sei denn, dass wir den Vertragspartner über eine konkrete, kürzere Ablaufzeit informieren, gleich in welcher Weise, bevor die 90 Tage Periode endet. Die Garantiezeit für Ersatzteile beträgt 6 Monate Mängel an der gelieferten Ware oder Falschlieferungen sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten oder wird die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, so erlöschen alle Mängelansprüche sofern sie nicht bereits nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmenvorstehenden Bestimmungen verfristet sind. Bei Kaufverträgen berechtigten Beanstandungen werden wir die Fehlmengen nachliefern, bzw. nach unserer Xxxx die Ware zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Eine Rücksendung der beanstandeten Waren ist nur mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistungunserem Einverständnis zulässig. Die Gewährleistung erlischtFrachtkosten sind vom Vertragspartner vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Falle einer berechtigten Mängelrüge statt. Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, wenn jedoch unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung unsere Produkte auf ihre Eignung und Verwendbarkeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Produkte ausschließlich für Laboratoriums- und Forschungszwecke bestimmt sind. Wir liefern solche Produkte daher nur an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten, technische Gewerbebetriebe bzw. einschlägige Industrie. Wir lehnen daher jede Haftung für Schäden ab, die aus unsachgemäßer Handhabung entstehen könnten oder wenn bei Anwendung im Haushalt oder an Mensch und Tier. Wir untersagen ausdrücklich die Seriennummer entfernt Weitergabe giftiger (gefährlicher) Stoffe an Privatpersonen. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Fehlen einer Gefahrenkennzeichnung nicht bedeutet, dass das betreffende Produkt harmlos ist. Ebenso ist jegliche Haftung unsererseits für Schäden an Personen- oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf SchädenSachschäden, die durch falsche Behandlungunsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Produkte ausgeschlossen. Soweit für den Verkehr einschlägige nationale oder internationale Gesetze oder Verordnungen gelten, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung sind diese vom Vertragspartner zu beachten. Der Vertragspartner kann nur und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sindausschließlich die in diesen Bedingungen fixierten Ansprüche geltend machen. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall Keinesfalls sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern verantwortlich für direkte oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, indirekte Schäden die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware die Verletzung von Anwendungsrichtlinien oder durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb Ausfall oder Unterbrechung beim Betrieb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tetAnlagensoftware entstehen. Wir haften jedoch sind daher nicht verantwortlich für irgendwelchen, aus fal- scher jeglichen wirtschaftlichen Ausfall oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltVerletzungsfolgen betroffener Personen.
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Samples: www.implen.de
Gewährleistung. Der Lieferant leistet Gewähr, dass seine Lieferungen und Leistungen den vertraglichen Spezifikationen und den gewöhnlich vorgesetzten Eigenschaften, dem Stand der Technik enstprechen sowie für den vom Käufer bekannt gegebenen Einsatzzweck geeignet sind. Wenn in der Bestellung nicht anders festgelegt, gilt als Einsatzweck die Verwendung der bestellten Waren/Leistungen in Wasserkraftanlagen. Der Lieferant leistet weiters Gewähr, dass er zweckentsprechende und neue Materialien verwendet, dass die zu lieferenden Produkte in Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden technischen Zeichnungen, Spezifikationen und Käufer-Richtlinien hergestellt werden und ferner für deren ordnungsgemäße Montage. Wenn in der Bestellung nicht anders festgelegt, haben vom Lieferant gelieferten Anlagen oder Produkte den geltenden österreichischen Sicherheitsvorschriften zu entsprechen und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet zu sein. Daneben sind die jeweils produkt- relevanten gesetzlichen Bestimmungen sowie die relevanten ÖNORMen, subsidiär die DIN-Normen sowie die sonstigen branchenüblichen Normen einzuhalten. Die Gewährleistung betrifft neue und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGBGewährleistungsfrist beträgt 36 Monate. Sie beträgt 12 Monate ab Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tage Tag der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmenvollständigen Lieferung. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt Ist ein Abnahmeverfahren vereinbart, beginnt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage mit der AuslieferungAbnahme. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischtWenn innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auftreten, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen wird bis zum Beweis des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchGegenteils vermutet, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurdeder Lieferant für diese Mängel haftet. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt Der Käufer wird die Lieferung innerhalb angemessener Frist nach Erhalt nur auf die Anzahl der bestellten Komponenten und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schadenauf sofort sichtbare Mängel prüfen. Die Verpflichtung zur Rüge gemäß § 377 UGB wird ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist ist eine schriftliche Geltendmachung durch den Käufer ausreichend. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Mängel, die der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend macht, auf eigene Kosten unverzüglich zu beheben. Zu den vom Lieferanten im Zusammenhang mit der Gewährleistung zu tragenden Kosten und Aufwendungen zählen auch Kosten für uns aus Gewähr- leistung Verpackung, Fracht und Lieferung, (Lohn-)Kosten für Montage und Demontage, Reisekosten und Mängelbeseitigung. Der Käufer ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossenberechtigt, Ansprüche gegen den Lieferanten nach § 933 b ABGB geltend zu machen, auch wenn der Käufer o- Endkunde kein Verbraucher, sondern Unternehmer ist. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltverspäteten Geltendmachung des Rückgriffsrechtes nach § 933 b Abs 2 ABGB gegenüber dem Käufer.
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Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich Bei Lieferung fehlender oder beschädigter Ware ist vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst dem Lieferanten Gelegenheit zum Aussortieren, sowie Nachbesserung oder Nachlieferung zu geben, es sei den, dass dies dem Besteller unzumutbar ist. Kann dies der Lieferant nicht durchführen oder kommt er dem nicht unverzüglich nach, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, sowie die Ware auf Gefahr des Lieferanten zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit dem Lieferanten die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch Dritte ausführen lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Lieferant. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so ist der Besteller, nach schriftlicher Abmahnung, bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGBnicht erfüllten Lieferumgang, zum Rücktritt berechtigt. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage Wird der Auslieferung Fehler trotz Beachtung der Verpflichtungen gemäß Abschnitt 4 (Mängelanzeige) erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Besteller nur dann Schadenersatz für Kaufverträge mit UnternehmenMehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt neu abzuschließenden Vereinbarungen ist Abschnitt 7, Absatz 3 zu beachten. Dem Lieferanten sind die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und Verschleißteile besteht keine Gewährleistungauf seine Kosten vom Besteller unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistung erlischtendet mit Ablauf von 12 Monaten seit Einbau des Ersatzteils, wenn spätestens jedoch nach Ablauf von 18 Monaten, seit Lieferung an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurdeden Besteller. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossenGewährleistungsansprüche entstehen nicht, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt Fehler zurückzuführen ist auf Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignet oder sie unsachgemäß behandeltunsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürlichen Verschleiß, sowie vom Besteller oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand. Soweit im Vorstehenden nicht abweichend geregelt, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich schriftlich im Einzelnen als solche bezeichnet werden.
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Samples: www.haerterei-haferbier.de
Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Für die bestellungsgemäße Ausführung der Lieferung/Leistung und gebrauchte Anla- gen Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, für sachge- mäße und Maschinen dem neuesten Stand der Technik entsprechende Konstruktion, für die Güte der Ausführung für zugesicherte Eigenschaften und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie beträgt 12 für Verwendung tadellosen Materials leistet der Vertragspartner bei beweglichen Sachen 36 Monate ab dem Tage der Auslieferung für Kaufverträge und bei unbeweglichen Sachen oder Sachen, die zum Einbau in oder zur Verwendung mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 unbeweglichen Sachen bestimmt sind, 60 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine GewährleistungGewähr. Die Gewährleistung erlischt, wenn an beginnt mit der Ware Arbei- ten Annahme des Liefergegenstandes durch fremde Hand vorgenommen wurden unseren Endkunden oder wenn die Seriennummer entfernt im Falle des ausschließlichen Ein- satzes bei uns mit der unbeanstandeten Abnahme der Lieferung/Leistung durch uns zu laufen. Untersuchungs- und Rügepflichten beste- hen nicht vor vollständiger Lieferung oder unkenntlich ge- macht wurdeLeistung. Die Gewährleistung erstreckt Eingangsuntersuchung durch uns beschränkt sich nicht auf SchädenFehler, die durch falsche Behandlungoffen erkennbar sind, unzulässi- ges Arbeitsmaterialwie z.B. Transportschäden, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial Falschlieferungen, Mehr- oder unsachgemäße WartungMinderlieferung. Derartige Mängel sind binnen 14 Tagen ab Lieferung anzuzeigen. Eine weitergehende Verpflichtung zur Überprüfung der Lieferung/Leistung bei Übergabe und Rüge allfälliger Mängel (kauf- männische Mängelrüge) besteht nicht. Wir sind vielmehr berechtigt, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sindGewährleistung wegen auftretender Mängel innerhalb der Gewähr- leistungsfrist jederzeit geltend zu machen. Insoweit eine Beschaffenheits- o- verzichtet der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wirdVertragspartner auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Im Gewährleistungsfall haben wir das Recht, gelten nach unserer Xxxx kostenlose Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Liefe- rung/Leistung zu verlangen, den Mangel von anderer Seite auf Kosten des Vertragspartners verbessern zu lassen, den Vertrag sofort zu wandeln oder einen entsprechenden Preisnachlass zu begehren. Bei Mangelbehebung durch den Vertragspartner beginnt die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, Gewährleistungsfrist nach Abnahme der Verbesserung durch uns für die mangelhafte gesamte von der Mangelhaftigkeit betroffene Lieferung/Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut neu zu erbringen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sindlaufen. Die Ansprüche auf Schadenersatz bleiben von der dargestellten Gewährleistung verlängert sich nicht dadurchunberührt. Der Vertragspartner garantiert die Durchfüh- rung von Schulungs-, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt Wartungs- und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht Reparaturleistungen sowie die Nachlieferung von Verschleiß- und Ersatzteilen für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltden Zeitraum von 10 Jahren ab Lieferung.
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Samples: www.sag.at
Gewährleistung. Die Gewährleistung betrifft neue Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich beginnt mit Gefahrenübergang, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Mängel müssen bei sonstigem Haftungsausschluss längstens innerhalb von 7 Wochentagen, jedoch maximal 5 Werktagen nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGBÜbergabezeitpunkt mit detaillierter Fehlerbeschreibung schriftlich gerügt werden. Sie beträgt 12 Monate ab dem Tage Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Mängelrügen sind nur gültig, wenn der Auslieferung für Kaufverträge mit UnternehmenMangel ersichtlich und/oder reproduzierbar ist. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine GewährleistungWare als genehmigt. Die Gewährleistung erlischtGeltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsansprüchen aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, wenn an so kann der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden Auftraggeber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlungauf unsachgemäße Bedienung, unzulässi- ges Arbeitsmaterialanormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen), atmosphärische oder statische Entladung oder natürlichen Verschleiß sowie nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial von IT- world schriftlich genehmigte Reparaturversuche oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden auf Transportschäden zurückzuführen sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beigestellten Komponenten, insbesondere auch die gelieferte Software allen funktionalen Anforderungen des Auftraggebers genügen, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde. Mängelbehebungen bewirken keine Verlängerung der Haltbarkeitsgarantie Gewährleistung und/oder Garantie. Die Vermutungsregelung des §924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellersAuftraggeber zu beweisen. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichetBei Drittlieferungen ist IT-world berechtigt, die mangelhafte Leistung nachzubessern gegen den Vorlieferanten bestehenden Garantieansprüche mit schuldbefreiender Wirkung an den Auftraggeber abzutreten. Im Falle eines Gewährleistungs- oder die Leistung erneut zu erbringen. Für Garantieanspruches haftet IT-world bei Hardware für alle Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften am Material jedoch nicht für irgendwelchendie technische Funktion, aus fal- scher wobei sich die Haftung auf die Kosten des Materials der Nachbesserung oder unvollständiger Programmierung entstande- nen SchadenErsatzlieferung beschränkt. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung Bei durch IT-world gelieferten Geräten, welche eine aufrechte Hersteller Garantie aufweisen, ist beschränkt auf Fehlerbeseitigungdie Garantieabwicklung ausschließlich mit dem Hersteller und durch den Auftraggeber selbst durchzuführen. Jegliche Gewährleistung ist Garantieabwicklung im Rahmen einer Hersteller Garantie bzw. einer zusätzlich erworbenen Garantie- bzw. Serviceleistung des jeweiligen Herstellers, welche der Auftraggeber nicht selbst durchführt, wird dem Auftraggeber zum aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt. Allfällige Wegzeit-, Arbeits- oder Transportkosten gehen immer zu Lasten des Auftraggebers. Programm- und Daten(rück)sicherung (Backup und Restore) hat der Auftraggeber auf eigene Kosten durchzuführen. Bei Software haftet IT-world nur für den mit dem Softwarehersteller schriftlich vereinbarten Umfang. Der Regress lt. §933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht eine grundsätzliche Abdingbarkeit des vorgesehenen Regressanspruches nach §933b ABGB. Es wird vereinbart, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art die Beweislastumkehr laut §1298 ABGB aufzuheben. Über o.a. hinausgehende Gewährleistungsansprüche haftet IT-world insbesondere nicht für Schäden im Vermögensbereich des Käufers, auch nicht für Folgeschäden jeglicher Art, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt und dies dem Auftragnehmer vom Geschädigten nachgewiesen wird. Für den Verkauf an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltVerbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen.
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Samples: www.it-world.eu
Gewährleistung. Der Lieferant übernimmt die Gewähr für absolut vertragsgemässe und einwandfreie Lieferung, die Verwendung geeigneter Rohstoffe und Waren in gutem Zustand, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Der Lieferant verpflichtet sich, dass die Liefergegenstände Xxxxxx‘s Angaben in der Bestellung bezüglich des zu liefernden Gegenstandes und den vereinbarten Spezifikationen und Qualitätsvereinbarungen sowie den einschlägigen Gesetzen, Normen, Vorschriften und anderen Bestimmungen entsprechen. Da es bei einem Teil der Lieferungen nicht möglich ist, die vereinbarte Qualität sofort abschliessend zu prüfen, erkennt der Lieferant durch Annahme der Bestellung eine allfällige Mängelrüge auch ohne Einhaltung einer Rügefrist an. Der Lieferant hat dafür zu sorgen, dass bei wiederkehrenden Aufträgen gleichbleibende Qualität geliefert wird. Qualitätsrelevante Änderungen sind nur mit der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Corden zulässig. Die Gewährleistung betrifft neue und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGB. Sie Gewährleistungsfrist beträgt 12 vierundzwanzig (24) Monate ab dem Tage der Auslieferung Lieferung, für Kaufverträge ersetzte oder reparierte Teile beginnt sie mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine Gewährleistungderen Lieferung neu. Die Gewährleistung erlischtschliesst tatsächliche oder rechtliche Mängel des Gegenstandes sowie das Fehlen zugesicherter oder vorausgesetzter Eigenschaften ein. Stellt Corden während der Garantiefrist fest, wenn an der Ware Arbei- ten durch fremde Hand vorgenommen wurden dass die Lieferung oder wenn die Seriennummer entfernt oder unkenntlich ge- macht wurdeTeile davon Mängel aufweisen, so teilt sie dies dem Lieferanten mit. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Behandlung, unzulässi- ges Arbeitsmaterial, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichetDer Lieferant verpflichtet sich, die mangelhafte Leistung Lieferung oder Teile nach seiner Xxxx nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringenauszutauschen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend Gelingt es dem Lieferanten nicht, innerhalb einer verkehrsüblichen Frist von nicht mehr als 14 Tagen den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- vertragskonformen Zustand herzustellen, ist Corden berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen nach eigener Xxxx entweder (i) eine Preisreduktion zu erset- zen, verlangen oder (ii) die mangelhaften Produkte selbst oder durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch Dritte auf Kosten und Gefahr des Lieferanten nachzubessern oder (iii) gegen das gleiche Produkt auszutauschen oder (iv) eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltRückerstattung des Kaufpreises zu verlangen.
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Samples: cordenpharma.com
Gewährleistung. Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn der Kunde selbst die Software / Hardware / Leistung von XXXXXX’X BÜRO GMBH verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn der Kunde weist nach, dass seine Änderung die Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen seitens XXXXXX’X BÜRO GMBH nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software / Hardware / Leistung von XXXXXX’X BÜRO GMBH bei Abnahme anhaftete. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die vom Hersteller vor Erfüllung eines Auftrags an einer Ware vorgenommen werden, berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Gewährleistung betrifft neue und gebrauchte Anla- gen und Maschinen und richtet beträgt bei Lieferung neuer Produkte grundsätzlich 6 Monate ab Lieferdatum. Bei Lieferungen an Privatpersonen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Andere Gewährleistungsfristen richten sich nach den Gewähr- leistungsvorschriften des § 483ff BGBBestimmungen der jeweiligen Hersteller. Sie beträgt 12 Monate ab Soweit der Kunde mit dem Tage Hersteller von Standardsoftware oder –Hardware (siehe auch Ziffer 10 dieser AGB) einen direkten Vertrag abgeschlossen hat, ergibt sich die Gewährleistung aus dem Vertrag gegenüber dem Hersteller. Der Kunde hat die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass XXXXXX’X BÜRO GMBH nicht in der Auslieferung für Kaufverträge mit Unternehmen. Bei Kaufverträgen mit Privatperso- nen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Tage der Auslieferung. Für normale Abnutzung und Verschleißteile besteht keine GewährleistungLage ist, den Mangel zu beheben. Die Gewährleistung erlischt, wenn der gelieferte, eingebaute oder instandgesetzte Gegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Fremde Eingriffe oder Veränderungen an von HAFNER’S BÜRO GMBH gelieferten Produkten dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn Einbau- und allgemeine Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung sind von der Ware Arbei- ten Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haftet HAFNER’S BÜRO GMBH nicht für Veränderungen des Zustands oder der Betriebsweise der Produkte durch fremde Hand vorgenommen wurden unsachgemäße Einlagerung, klimatische oder wenn die Seriennummer entfernt sonstige Einwirkungen. Einbau- oder unkenntlich ge- macht wurdeInstandsetzungsarbeiten außerhalb der Gewährleistung werden nach Aufwand abgerechnet. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schädendie kostenlose Durchführung von nachgelagerten Instandsetzungsarbeiten, die sich durch falsche Behandlungeinen Gewährleistungsfall ergeben, unzulässi- ges Arbeitsmaterialwie zum Beispiel Datenrettung, nicht autorisiertes Verbrauchsma- terial Programmwiederherstellung oder unsachgemäße Wartung, Verunreinigung und außergewöhnliche Anschlüsse oder Transportschä- den entstanden sind. Insoweit eine Beschaffenheits- o- der Haltbarkeitsgarantie vom Hersteller gegeben wird, gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Her- stellers. In einem Gewährleistungsfall sind wir verpflichet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringenSoftwarekonfigurationen. Für Mängel der Nachbesserung o- der neu erbrachte Leistung wird entsprechend den hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen Gewährleis- tung zugesichert. Erweist sich eine Mängelrüge als un- berechtigt, hat der Kunde alle Aufwendungen zu erset- zen, Software gelten ergänzend die durch diese Mängelrüge entstanden sind. Die Gewährleistung verlängert sich nicht dadurch, dass ur- sprünglich gelieferte Ware durch eine andere ersetzt wurde. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten fol- gende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Ge- währleistungspflicht zur Fehlerbeseitigung verpflich- tet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus fal- scher oder unvollständiger Programmierung entstande- nen Schaden. Die Verpflichtung für uns aus Gewähr- leistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer o- der ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandeltRegelungen unter Abschnitt 11.
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Samples: www.hafners-buero.de