Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt: 10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen. 10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen: 10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. 10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde. 10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. 10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile. 10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. 10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Widerrufsformular, Widerrufsformular, Widerrufsformular
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 1) Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10.2.1 Die gelieferte 2) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen unverzüglich ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werdenanzeigen; Andernfalls anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der MängelanzeigeAbsendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen Untersuchungsergebnisse werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügendie jeweilige Untersuchung von einer anerkannten Untersuchungsanstalt aus einer Probe erfolgt, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder nach den Bestimmungen der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben amtlichen Probenahmeverordnung genommen wurde.
10.2.3 Bei Bestehen 5) Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand zwei Monaten nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vordem Zeitpunkt, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ortder vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, an dem über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Sache Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei Vertragsschluss genutzt werden sollteuns. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsansprüche zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft unseren Kunden. MehrkostenWurde unser Kunde durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf einer Ware bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die daraus folgen, dass Beweislast.
6) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hatWare bei dem Kunden, trägt wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch mangelfreien Sache.
7) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel8) Ist der Kunde Unternehmer, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur unerheblich minderndie Produktbeschreibung. Kann nach Überprüfung Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt Ware dar.
9) Erhält der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlerseine mangelhafte Gebrauchsanweisung, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis sind wir lediglich zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus einer mangelfreien Gebrauchsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Mangel der Gebrauchsanleitung der ordnungsgemäßen Verwendung der Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteileentgegensteht.
10.3 Wir haften 10) Vertragliche Ansprüche des Kundens verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe. Unberührt hiervon bleibt die gesetzliche Verjährung für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest vorsätzlich oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters fahrlässig verursachte Schäden oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebensvon Leben, des Körpers Körper oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sindGesundheit. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer In Fällen mangelhafter Nacherfüllung beginnt die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.Verjährungsfrist nicht erneut
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 13.1.Der Kunde hat die Warengebrauchs- und Pflegeanweisungen der bezogenen Waren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege sowie Reinigung dieser Waren samt den warenzugehörigen Materialien fachgerecht erfolgt und dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Warenumgebung auf die Waren und deren Materialien abgestimmt ist. 13.2.Die Gewährleistung für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt entfällt. Gleiches gilt, wenn der Kunde Verbraucher: Es gilt ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die gesetzliche GewährleistungWare, das Gerät oder unsere Leistung (Montage) ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Ist In jedem Fall hat der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monatedie durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist 00.0.Xxx der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss so hat er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen, d.h. er hat die Ware unverzüglich auf Mängel untersucht werden und nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Montage und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 00.0.Xx allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 13.5.Handelt es sich bei der mangelhaften Sache um von uns gelieferte Ware, die von uns oder einem Dritten beim Kunden eingebaut wurde und nicht ohne unzumutbaren Aufwand wieder ausgebaut und versendet werden kann, so können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer Frist von zwei Wochen ab Empfang mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ort der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls Nacherfüllung ist in diesem Fall beim Kunden. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 13.6.Der Kunde hat uns die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungenzur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere für die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren, umfasst die Nacherfüllung weder den Mangel selbst, für Ausbau der mangelhaften Sache noch den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügeerneuten Einbau. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt 13.7.Liegt nachweislich ein Mangel vor, werden die zum Zweck der nur vor Ort beim Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten von uns getragen bzw. erstattet. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart (insbesondere Prüf- und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der KundeTransportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen fehlende Mangelhaftigkeit wurde nicht im eigenen Machtbereich des Kunden verursacht. 00.0.Xx dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware anAbwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das WahlrechtRecht, ob er neue Ware will den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. 13.9.Wenn die Gebrauchsvorteile entschädigt Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung eine für die GebrauchsvorteileNacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ohnehin entbehrlich ist, kann der Kunde – außer bei unerheblichen Mängeln - vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Kunde VerbraucherGewährleistung: Es gilt die gesetzliche GewährleistungSofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesse- rung verlangen. Ist Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateSendung te- lefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht mög- lich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hin- sichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurück- treten, weitergehende Schadensersatzansprü- che sind ausgeschlossen. Die vorstehende Verkürzung gleichen Rege- lungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist ei- ne Gewährleistung ausgeschlossen. ten einer rechtlichen Prüfung der Verjährungsfristen gilt nicht Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Journalisten und dem Auftraggeber strei- tig ist, ob eine Gewähr für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungenbestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als be- stimmungsmäßige Eigenschaft des Materi- als und zulässiger Verwendungszweck verein- bart wurde, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Auftraggeber beweispflich- tig für den Mangel selbstInhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber An- sprüche erheben oder presse- und strafrecht- liche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild hat der Auftraggeber den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden Journalisten von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden al- len damit verbundenen Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kundefreizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die Xxx- xxxx gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Bei- trag an Dritte überträgt. xxxxxx@xxx.xx, xxx.xxx.xx. Alternativ kann der Auftraggeber mit dem Journalisten ver- einbaren, dass dieser für einen zu vereinba- renden Aufschlag auf das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für SachmängelHonorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwen- dungszwecks übernimmt, eine solche Verein- barung ist stets schriftlich festzuhalten. Der Journalist haftet nicht für Xxxxxxx, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Journalisten angeliefer- ten Dateien eintreten, sei dies durch ungeeignete Compu- terviren in oder unsachgemäße Verwendung an E-Mails oder fehlerhafte Montage vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten An- hängen, in oder in Verbindung mit angeliefer- ten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten des Journalisten. Der Auftraggeber ist verpflich- tet, seine Computer- und sonstigen Digitalsys- teme durch Virenschutzprogramme und wei- tere branchenübliche Maßnahmen zu schüt- zen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies tech- nisch umsetzbar und zumutbar ist. Von den Einschränkungen der Gewährleis- tung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die der Journalist oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässi- ge Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn der Journalist Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Kör- per oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Kunden Journalisten oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer seine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf- und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel Werkverträgen nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurausgeschlossen, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung vertragswesentliche Hauptpflicht des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdJournalisten verletzt wurde.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Vertragsbedingungen Und Honorare, Vertragsbedingungen Und Honorare
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:8.2.1 Der AN wird vor der Lieferung von Produkten an TNG eine Warenausgangskontrolle durchführen und auf Verlangen TNG nachweisen. Der AN wird bei der Warenausgangskontrolle insbesondere überprüfen, ob die Produkte den vereinbarten Eigenschaften und Spezifikationen entsprechen.
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen8.2.2 Im Fall von Produktlieferungen durch den AN obliegt es TNG nur, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel Produkte im Wareneingang auf Identitäts- und Mengenabweichungen sowie auf offen erkennbare Transportschäden und offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisenMängel zu untersuchen und diese innerhalb einer angemessenen Frist, wozu auch Transportschäden zählendie mindestens zehn (10) Kalendertage ab Eingang des Produkts beträgt, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen könnenAN zu rügen. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls Bei versteckten Mängeln ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntRüge rechtzeitig, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurdeninnerhalb von fünf (5) Werktagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt. Rügen, Eine weitergehende Untersuchungs- und Rügeobliegenheit der TNG besteht nicht. Sofern die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht Produkte durch die Untersuchung unverkäuflich werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darverringert sich die zu untersuchende Menge in angemessenem Umfang.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert8.2.3 Sind einzelne Stichproben von Produkten einer Lieferung mangelhaft, ausgeliefert so kann TNG nach eigener Xxxx die Aussonderung der mangelhaften Produkte durch den AN verlangen oder verarbeitet werden ehe wegen der gesamten Lieferung Mängelansprüche geltend machen. Sofern infolge von Mängeln der Produkte eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns über das übliche Maß der Eingangskontrolle hinausgehende Untersuchung der Produkte erforderlich wird, hat der AN die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeKosten dieser Untersuchung zu tragen.
10.2.3 8.2.4 Bei Bestehen Mängeln ist TNG unbeschadet der gesetzlichen Mängelansprüche berechtigt, nach eigener Xxxx als Nacherfüllung die Beseitigung der Mängel oder die Lieferung mangelfreier Produkte durch den AN zu verlangen. Der AN kann die von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand der TNG gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die Nacherfüllung erfolgt im Einvernehmen mit dem AN unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange der TNG. Der AN hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Produkte ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechend nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache Lieferung an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort die von TNG angegebene Lieferanschrift verbracht worden sind. Kommt der AN seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von TNG gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann TNG ohne weitere Androhung und ohne Setzen einer Nachfrist die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten und Gefahr des AN selbst vornehmen oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kundevon einem Dritten vornehmen lassen, es sei denn, der AN hat das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch Ausbleiben der Ware.
10.2.4 Für Sachmängelgeschuldeten Leistung bei Ablauf der Frist nicht zu vertreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der AN die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Mängelanspruchs rechtfertigen. Besondere Umstände in diesem Sinne liegen insbesondere in dringenden Fällen vor, in denen eine Nacherfüllung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die AN den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann drohenden Nachteil von TNG aller Voraussicht nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmtentfallen lässt. In diesem Fall zahlt er ist TNG berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten und Gefahr des AN auch ohne erfolglosen Ablauf einer angemessenen Frist vorzunehmen, sofern TNG den AN hiervon benachrichtigt. Die Regelung zum Rücktritt gemäß Abschnitt I Ziffer 4.5 bleibt unberührt.
8.2.5 Die Entgegennahme der Lieferungen oder Leistungen sowie die Verarbeitung, Bezahlung und Nachbestellung von noch nicht als mangelhaft erkannter und gerügter Lieferungen oder Leistungen stellen keine Entschädigung Genehmigung der Lieferung oder Leistung und keinen Verzicht auf Mängelansprüche durch TNG dar.
8.2.6 Es gilt eine Gewährleistungsfrist von drei Jahren für Kaufverträge über bewegliche Sachen, die für ein Bauwerk verwendet werden. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel zwei Jahre, soweit gesetzlich keine längeren Gewährleistungsfristen vorgesehen sind. Insbesondere für die GebrauchsvorteileLieferung von Produkten, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, für Arbeiten an baulichen Anlagen, Erd- oder Oberflächenarbeiten sowie für Energieleitungen aller Art beträgt sie fünf Jahre. Sie beginnt mit der Übergabe des Produkts an TNG oder deren Bevollmächtigten bzw. mit Abnahme des Werks. Bei Vorrichtungen, Maschinen und Anlagen beginnt die Frist mit dem Abnahmetermin, der in der schriftlichen Abnahmeerklärung genannt wird. Für innerhalb der Gewährleistungsfrist von TNG gerügte Mängel verjähren die Mängelansprüche frühestens drei Monate nach Erhebung der Rüge. Während der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel fallen auch dann unter die Gewährleistung, wenn die Mängel in Abstimmung mit dem AN erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist z. B. im Rahmen einer Revision beseitigt werden.
10.3 Wir haften für Schäden8.2.7 Für andere als die mangelhaften Lieferteile, die sich aus während der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung Untersuchung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß Mangels und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück der Mängelbeseitigung nicht in Betrieb bleiben vorbehaltenkönnen, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um die Dauer der Betriebsunterbrechung. Für beseitigte Mängel oder ersatzweise gelieferte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist mit Abschluss der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung neu zu laufen.
8.2.8 Hat TNG spezifische Reserveteile auf Lager vom AN zusätzlich erstanden, und werden diese Reserveteile im Zuge der Nacherfüllungsarbeiten des AN unbrauchbar, etwa, weil im Rahmen der Gewährleistung vom AN Teile geändert oder ersetzt wurden, so verpflichtet sich der AN die aufgrund der Nacherfüllungsarbeiten unbrauchbaren und bereits gekauften Reserveteile für TNG kostenfrei zu ersetzen, d.h. zu ersetzen mit Reserveteilen, die auch mit der vom AN nacherfüllten Leistung kompatibel sind. Zudem verpflichtet sich der AN Nacherfüllungsarbeiten mit derlei Auswirkungen auf bereits vom AN gekaufte Reserveteile bestmöglich zu vermeiden.
8.2.9 Soweit durch TNG ein Mangel gerügt wird, der den aufgrund objektiver Tatsachen begründeten Verdacht nahelegt, dass es sich um einen Serienmangel handelt, also um einen Mangel, der gleichermaßen auch an vergleichbaren Teilen des vertragsgegenständlichen Objekts/der Anlage besteht (z. B. Konstruktionsfehler, fehlerhafte Materialauswahl oder Montage), insbesondere dann, wenn er den Betrieb oder die Verwendungsmöglichkeit beeinträchtigt, ist der AN zur Behebung sämtlicher Mängel/Schwachstellen an allen vergleichbaren Teilen des Liefer- und Leistungsumfangs verpflichtet, sofern er nicht den Nachweis erbringt, dass der Serienmangel an solchen Teilen nicht besteht.
8.2.10 Treten während der Gewährleistungsfrist Betriebsstörungen auf, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Gesamtdauer dieser Störungen, soweit sie durch mangelhafte Lieferung oder Leistung des AN verursacht worden ist.
8.2.11 Weitergehende Garantien des AN bleiben unberührt.
8.2.12 In Erfüllung seiner Gewährleistungspflicht tritt der AN seine gegenüber Lieferanten und Nachunternehmern bestehenden Gewährleistungsansprüche, aufschiebend bedingt auf den Fall der Insolvenz des AN, an TNG ab, die diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes HolzAbtretung annimmt.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist Die TechnoAlpin verpflichtet sich vertragswidrige Mängel, welche die Gebrauchsfähigkeit der Ware beeinträchtigten, zu beheben, vorausgesetzt der Mangel beruht auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung. Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während der Gewährleistungsfrist ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (vgl. Punkt 9) der Ware auftreten und dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertrags- abschlusses nicht bekannt waren. Als bekannt gelten auch Mängel, über die der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistungnicht in Unkenntnis sein konnte. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Der Arbeitsaufwand für den Mangel selbstGewährleistungsaustausch geht zu Lasten des Kunden. Mängel müssen innerhalb von 48 (achtungvierzig) Stunden, für den Zeitpunkt längstens aber innerhalb 8 (acht) Tagen ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels durch eine schriftliche Anzeige, mit zwingender Angabe der Feststellung Seriennummer der Ware, der Art des Mangels und der Vertragsverletzung, gerügt werden. Das Defektteil muss mit ausgefülltem Retour-Schein (wobei die Seriennummer der Ware ein absolutes MUSS ist) innerhalb von 6 Monaten ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels retourniert werden. Die Transportkosten für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis Retourlieferung gehen zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz Lasten des Kunden. MehrkostenDas retournierte Teil wird bezüglich des Gewährleistungsanspruchs überprüft. Ist dieser negativ, werden die Reparatur/Austauschkosten sowie die Transportspesen verrechnet. Die Unterlassung oder Verzögerung der Anzeige, die daraus folgenmangelnde Angabe der Seriennummer der Ware sowie die fehlende Retourlieferung innerhalb der 6 Monatsfrist ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort sind nicht entschuldbar und führen zur Verwirkung des Rechts auf Gewährleistung. Handelsvertreter sind nicht ermächtigt, Mängelrügen entgegenzunehmen oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängelim Zusammenhang mit Mängeln verbindliche Zusagen zu machen. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete entstanden sind: – bei Manipulation von Komponenten; – bei Änderungen, welche nicht von TechnoAlpin genehmigt wurden; – bei abweichender Zweckbestimmung, welche die vorliegende Anleitung beschreibt; – bei fehlender, fehlerhafter oder unsachgemäße unvollständiger Seriennummer; – bei Verwendung von nicht Originalersatzteilen; – bei Betriebskomponenten und Material, die dem gewöhnlichen Verschleiß ausgesetzt sind; – bei ungeeigneter oder fehlerhafte Montage unsachgemäßer Lagerung, Verwendung, Verarbeitung oder Gebrauch falscher oder ungeeigneter Materialien, fehlerhafter Mon- tage bzw. fehlerhafter Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte; – bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, übliche Abnutzunginsbesondere Missachtung der Betriebsanleitung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehender Empfehlungen des Her- stellers, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer der Vorschriften der Unfallverhütung und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will Gesetz vorgeschriebener Verordnungen; – bei übermäßiger Beanspruchung und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.Austauschwerkstoffe;
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist (1) Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- Käufer seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenRügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
10.2 Ist (2) Soweit ein Mangel der Kunde UnternehmerKaufsache vorliegt, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang ist der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand Käufer nach unserer Xxxx an unserem Sitz zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder am Sitz des Kunden reparierenLieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Liegt ein Mangel vorIm Fall der Nacherfüllung sind wir – bezogen auf den Erfüllungsort der Nacherfüllung – verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere der Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen; Aus- und Einbaukosten tragen wir jedoch nur vor Ort beim Kunden repariert werden kanndann, wenn die Voraussetzungen einer verschuldensabhängigen Haftung gegeben sind. Im Falle der Nacherfüllung tragen wir die dadurch entstehenden Kosten erforderlichen Aufwendungen nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden solltezur Höhe des Kaufpreises. Ist nichts vereinbart die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und ergibt sich auch aus dem Käufer zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den Umständen nichtsnachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, schulden wir allenfalls wenn die Reparatur am Sitz Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Warenachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
10.2.4 Für Sachmängel(3) To the extent that the party or person placing the order so desires, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteilewe shall take out transportation insurance for the delivery; any expenses incurred in this regard shall be borne by the party or person placing the order.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:13.1 Soweit im Fall einer Leistungsstörung die gesetzlichen Regelungen über Stö- rungsbeseitigung, Pönalen und Gutschriften Anwendung finden, gehen diese Regelungen abschließend vor. Kündigungsrechte bleiben unberührt.
10.1.1 13.2 Soweit die COM-IN Dienstleistungen erbringt, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Weist im Fall eines Kauf- oder Werkvertrags die Leistung nicht die vertraglich vereinbarte oder vorausgesetzte Beschaffenheit auf oder eignet sie sich nicht zum gewöhnlichen Gebrauch oder fehlt ihr eine zugesicherte Ei- genschaft, stehen dem Kunden Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu. Die COM-IN ist zur Nacherfüllung berechtigt und, wenn dies nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Der Kunde hat der COM-IN die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegen- heit zur Durchführung der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräu- men. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom Kunden gesetzte angemessene Nach- frist, ohne dass der Mangel behoben wird oder wird die Mängelbeseitigung von COM-IN schuldhaft verzögert, stehen dem Kunden die weiteren Gewährleistungs- ansprüche zu. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt , bleiben die gesetzliche Gewährleistunggesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung unberührt.
13.3 Eventuelle Mängel und/oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind der COM-IN unverzüglich unter genauer Bezeichnung des Zeitpunkts des Auftretens, der Erscheinungsform und, falls vorhanden, der Fehlermeldung anzuzeigen. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateVerbraucher, hat er offenkundige Mängel der COM-IN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung/Leistung anzuzeigen. Die vorstehende Verkürzung Im Falle einer Mängel- anzeige bezüglich eines gekauften Xxxxxx hat der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenKunde mit der Mängelanzeige den Kauf dieses Xxxxxx bei COM-IN durch geeignete Unterlagen (z. B. Ausgabebe- stätigung, Lieferschein, Rechnung) nachzuweisen.
13.4 Schäden, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- durch eine unsachgemäße Behandlung oder Herstellungsfehler aufweisensonstige schädigende Einflüsse nach Übergabe entstehen, wozu auch Transportschäden zählensowie der Verbrauch von Verbrauchsteilen (z.B. Batterien oder Akkumulatoren), so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenbegründen keinen Mangel.
10.2 13.5 Die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen sind unter xxx.xxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxxxxxx geregelt.
13.6 Ist der Kunde UnternehmerXxxxxxxx im Sinn des HGB, gelten ergänzend folgende Regelungenhat er die Lieferung/Leistung un- verzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, bzw. versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eine Mängelrüge muss in diesen Fällen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Leistung/Lieferung bzw. nach Entdeckung eines versteckten Mangels erfolgen, jedoch längstens innerhalb eines Jahres ab Liefe- rung/Abnahme der Leistung.
13.7 Die Mängelanzeigefristen nach Ziffer 13.3 und 13.6 dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen stellen Ausschlussfristen dar; nach Ablauf der Fristen ohne Män- gelanzeige gilt die Lieferung/Leistung als genehmigt und Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
13.8 Der Verbraucher ist unter folgenden Bedingungen berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhal- tung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn es zu:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden a) erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abwei- chungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätspara- metern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung kommt. Solche Abweichungen sind durch einen von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern ihr oder Transporteuren oder sonstigen einem von ihr beauftragten Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darzertifi- zierten Überwachungsmechanismus zu ermitteln.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußertb) anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekom- munikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes kommt. Dies gilt unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe. Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, ausgeliefert in wel- chem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Ist der Eintritt der Voraussetzungen der Buchstaben a) und b) dieser Ziffer unstreitig oder verarbeitet werden ehe vom Verbraucher nachgewiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis COM-IN den Nachweis er- bringt, dass die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wird. Im Falle des vollständigen Ausfalls eines Dienstes ist eine Einigung mit uns erzielt erhaltene Entschädigung nach Ziff. 16.2 auf die Minderung anzurechnen. Für eine Kün- digung nach Satz 1 ist oder uns § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ent- sprechend anzuwenden. Für die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeEntschädigung des Anbieters im Falle einer Kündigung nach Satz 1 gilt § 56 Absatz 4 Satz 2 bis 4 TKG entsprechend.
10.2.3 Bei Bestehen 13.9 Kommt es bei der Erbringung von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz Internetzugangsdiensten durch COM-IN zu kontinuierlichen oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache Geschwindigkeit oder bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf tatsächlichen Leistung und der Verwendung zu berücksichtigengemäß Art. Natürliche Farb-4 Abs. 1 Buchstaben a bis d der EU- Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört steht dem Verbraucher überdies als Rechtsbehelf der Rechtsweg zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holzzuständigen Gerichten offen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:1. Bei fehlerhafter Leistung beschränkt sich die Ge- währleitung darauf, den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen, wobei der Verkäufer zu mehrfachen Nachbesserungsversuchen berechtigt ist, wenn die Art des Mangels dies fordert oder nach Xxxx des Verkäufer unentgeltlich Ersatz des Kaufgegenstandes oder von Teilen desselben zu leisten.
10.1.1 Ist 2. Zur Erhaltung seiner Gewährleistungsrechte muss der Kunde Verbraucher: Es gilt Käufer offensichtliche Mängel unverzüglich bei Übergabe, versteckte Mängel direkt nach deren Entde- ckung dem Verkäufer schriftlich anzeigen. Für die gesetzliche GewährleistungWa- reneingangskontrolle beim Käufer wird eine Prüf- und Rügepflicht von einer Woche ab Eintreffen der Sendung vereinbart.
3. Ist Die Gewährleistung erstreckt sich lediglich auf ein Nichtfunktionieren der Kunde Unternehmer: gelieferten Maschine, das auf defektes Material, fehlerhafte Verarbeitung oder schwere konstruktive Mängel zurückzuführen ist.
4. Die Gewährleistungsansprüche betragen Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen beträgt 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung Diese Frist beginnt ab dem Zeit- punkt der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenAbnahme, spätestens jedoch bei Gefahren- übergang. Für die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird nur bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenKaufgegenstandes Gewähr geleistet.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer5. Bei Veräußerungen des Kaufgegenstandes durch den Käufer erlischt die Gewährleistungspflicht. Für ge- brauchte Kaufgegenstände und Teile wird keine Ge- währ übernommen.
6. Schadensersatzansprüche, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungengleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für den Mangel selbstkönnen ausgenommen bei Arglist, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten dann geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darwenn auf Seiten des Verkäufers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf 7. Ein Gewährleistungspflicht entfällt bei: - Bei Änderung oder Instandsetzung des Kaufgegen- standes durch den Käufer ohne schriftliche Einwilligung von FÖCKERSPERGER - Bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung, Behandlung oder Überbeanspruchung des Kaufgegenstandes durch den Käufer. - Bei schuldhafter Nichtbeachtung der Bedienungsan- leitung, Wartungsanweisungen oder ähnlichen Vorga- ben. - Bei Wartung oder Pflege in einem von dem Verkäufer für die Betreuung nicht weiterveräußertanerkannten Betrieb. - Bei natürlicher Abnutzung, ausgeliefert Verschleiß, Überbelas- tung, klimatische Einwirkungen, Unfall, höherer Gewalt oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist sonstigen Umständen, die nicht von FÖCKER- SPERGER zu vertreten sind. - Bei Verwendung von Medien in ungeeigneten Spezi- fikationen, oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdesonstiger ungeeigneter Betriebsmittel.
10.2.3 8. Bei Bestehen von Mängeln werden Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Ver- jährungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, können wir den beanstandeten Vertragsgegenstand als Nacherfül- lung nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Das beanstandete Er- zeugnis ist zur Instandsetzung an unserem Sitz uns oder am Sitz des die nächst- gelegene, von uns für das jeweilige Produktgebiet aner- kannte Kundendienststelle vom Kunden reparierenauf dessen Kosten einzusenden. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus Der Auftragnehmer trägt von den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. MehrkostenAufwendungen, die daraus folgenzum Zwecke der Nachbesserung erforderlich sind, dass nur die Material- und seine Lohnkos- ten. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Austausch oder Instandsetzung der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen mangelhaften Erzeugnisse. Mängelbeseitigungen am Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wareerfolgen nur im Rahmen von besonderen Vereinbarungen nach un- seren gültigen Servicebedienungen.
10.2.4 Für Sachmängel9. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf die vom Verkäufer hergestellten Teile des Kaufgegenstandes. Hinsichtlich eingebauter Fremdteile, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Drittenicht vom Verkäufer hergestellt wurden, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Drittererstreckt sich die Gewährleistung auf die Abtretung et- waiger Ansprüche gegen die jeweiligen Zulieferer- bzw. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die GebrauchsvorteileHerstellerfirmen.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist10. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung als mangelhaft anerkannten und ersetzten Teile gehen ins Eigentum des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdAuftragnehmers über.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten a) Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach VOB, neueste Fassung. Für fremdbezogene Teile übernehmen wir eine Gewähr wie folgt:nur im Rahmen unserer Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten.
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es b) Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist, ausgenommen Elektroteile und Kaufverträge; hier gilt die gesetzliche Gewährleistungübliche halbjährige Gewährleistungsfrist als vereinbart. Ist Die Frist beginnt mit der Kunde Unternehmer: Ab- nahme der gesamten Leistung. Nur für in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme. Sofern vom Besteller längere Gewährleistungsfristen als die zweijährige Frist verlangt werden, bedingt dies kundenseitig eine fachgerechte Wartung der Bauteile und Anlagen nach den Empfehlungen des Bundesverbandes Metall. Für Zulieferteile aus Glas, Sonnenschutz usw. sind nur die branchenüblichen Gewährleistungsfristen vereinbarungsfähig.
c) Zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten sind angemessene Fristen sowie eine geeignete Zugänglichkeit sicherzustellen. Eine Ausdehnung der Arbeiten auf Vorder- oder Folgeleistungen ist nicht möglich.
d) Für während der Gewährleistung durchgeführte Nachbesserungen lebt die Regelfrist wieder auf; diese ist jedoch auf maximal zwei Jahre begrenzt.
e) Gewaltschäden werden gegen Berechnung des erforderlichen Aufwandes behoben. Bei Bagatellbeanstandungen kann auch die Beschränkung auf einen Ersatzteilversand vereinbart werden.
f) Ersetzte, beanstandete Gegenstände gehen in jedem Fall in unser Eigentum über und sind auf Verlangen frachtfrei zuzusenden.
g) Unwesentliche Mängel haben auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluss. Die Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder Ersatzpflicht. Bei unbefriedigenden Auskünften über den Mangel sind wir weder verpflichtet nachzubessern, noch Ersatz zu leisten.
h) Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haften wir in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, und zwar nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistungs- pflicht.
i) Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntgehen verloren, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet bemängelten Liefergegenstand etwas verändert wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 8.1 Der Verkäufer ist bei Einhaltung der Kunde Verbraucher: Es gilt vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die gesetzliche GewährleistungGebrauchsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges besteht, zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht. Ist der Kunde Unternehmer: Die Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monateabgeleitet werden. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 6. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die Gewährleistungsfrist nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenverlängert.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen8.2 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde Käufer die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Der Käufer hat stets das Vorliegen des Mangels unverzüglich nachzuweisen, insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels gemäß 8.1 hat der Verkäufer nach seiner Xxxx:
a) die mangelhafte Ware oder seinen Sitz verbracht hatdie mangelhaften Teile am Erfüllungsort nachzubessern,
b) sich die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden zu lassen,
c) die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zu ersetzen,
d) eine angemessene Preisminderung vorzunehmen,
e) die Wandlung zu erklären.
8.3 Lässt sich der Verkäufer die mangelhafte Ware oder Teile zwecks Nachbesserung oder Ersatz zurücksenden, so trägt der KundeKäufer die Kosten und Gefahr des Transports. Die Rücksendung der nachgebesserten oder ersetzten Ware oder Teile an den Käufer erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Käufers sind die erforderlichen Hilfskräfte, es sei dennHebevorrichtungen, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareGerüste, Kleinmaterial etc. unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
10.2.4 Für Sachmängel8.4 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich die durch ungeeignete Haftung des Verkäufers nur auf bedingungsgemäße Ausführung. Der Verkäufer ist von einer etwaigen Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB ähnlichen Bestimmungen in anderen AGB oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen anzuwendenden anderen Rechtsvorschriften befreit.
8.5 Die Gewährleistungspflicht des Kunden oder Dritter. Gleiches Verkäufers gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der für den Wert jeweiligen Liefergegenstand vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten.
8.6 Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers der Käufer selbst oder die Tauglichkeit ein vom Verkäufer nicht ermächtigter Dritter an den Liefergegenständen Änderungen vornimmt.
8.7 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen, egal aus welchem Rechtsgrund, ist unzulässig. Das Regressrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
8.8 Für diejenigen Teile der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen GebrauchsvorteileWare, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen Verkäufer von Unterlieferanten bezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden haftet der Verkäufer nur im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat Rahmen der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteileihm selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
10.3 Wir haften 8.9 Die Bestimmungen 8.1 bis 8.8 gelten sinngemäß auch für Schädenjedes Einstehen aus anderen Rechtsgründen. Jede weitergehende Haftung des Verkäufers als in diesen Bestimmungen festgelegt, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdist ausgeschlossen.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt11.1 Der Lieferant gewährleistet, dass alle Waren den Spezifikationen, Mustern, Zeichnungen und Beschreibungen entsprechen und dass sie frei sind von Mängeln jeglicher Art, insbesondere funktionsfähig sind und einwandfrei verarbeitet wurden. Der Lieferant ist von Autotest über die beabsichtigte Verwendung der Waren informiert worden und gewährleistet, dass die Waren für die genannten Zwecke geeignet und ausreichend ausgelegt sind.
11.2 Ist die gelieferte Xxxx mangelhaft, kann Autotest Folgendes verlangen:
10.1.1 Ist a) Vor Beginn der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- Fertigung (Bearbeitung oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber Einbau) gibt Autotest dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern Lieferanten Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mängelbeseitigung oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der KundeNach- (Ersatz-) Lieferung, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dass dies für Autotest unzumutbar ist. Kann der Lieferant dies nicht durchführen oder kommt er dem bestimmungsgemäßen Gebrauch Verlangen der WareMängelbeseitigung nicht unverzüglich nach, kann Autotest insoweit ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und/oder die Ware auf Gefahr des Lieferanten zurückschicken. In dringenden Fällen kann Autotest nach Abstimmung mit dem Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Lieferant. Wird die gleiche Ware wiederholt mangelhaft geliefert, so ist Autotest nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den zukünftigen nicht erfüllten Xxxxxxxxxxxx zum Rücktritt berechtigt.
10.2.4 b) Wird der Mangel erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann Autotest Nacherfüllung oder Ersatz der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen sämtlichen Kosten und Aufwendungen wie insbesondere Transportkosten sowie Arbeitskosten, Materialkosten, Maschinen- und der Aus- und Einbaukosten verlangen.
c) Bei einer über die Lieferung mangelhafter Ware hinausgehenden schuldhaften Pflichtverletzung, kann Autotest Ersatz des daraus resultierenden Mangelfolgeschadens verlangen. Mangelfolgeschaden ist der Schaden, den Autotest durch die Lieferung mangelhafter Ware an anderen Rechtsgütern als an der Ware selbst erlitten hat.
11.3 Autotest ist berechtigt, mit dem Endkunden Feldschadensregulierungsvereinbarungen zu treffen und Kosten für den Austausch oder Schadensersatz zu pauschalieren. Der Lieferant verpflichtet sich, die gegenüber Autotest dadurch geltend gemachten Schäden und Kosten zu ersetzen, soweit sie auf seine mangelhafte Lieferung zurückzuführen sind. Für Sachmängeldie Teilerückführung, Analyse und Ermittlung der Anerkennungsquoten und der Kostenermittlung gelten die Vereinbarungen der Endkunden mit Autotest. Zur Reduzierung des Teilerückführungs- und Analyseaufwands aller weltweiten Schadteile im Sachmängelhaftungsfall werden in der Regel Stichproben aus dem Schadteilvolumen durchgeführt. Werden von Autotest oder dem Fahrzeughersteller die tatsächlichen Ausfallzahlen anstelle der errechneten ermittelt, so gelten diese. Der Lieferant verpflichtet sich zur anteiligen Übernahme der Autotest entstehenden Aufwendungen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage den Lieferanten verursacht sind.
11.4 Sofern die Ware bereits verbaut und an den Kunden von Autotest geliefert wurde und soweit dem Käufer die mangelhafte Ware nicht von seinem Kunden zur Untersuchung vorgelegt wird, erkennt der Lieferant eine Feststellung eines Mangels durch den Kunden von Autotest oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung von diesem beauftragten Dritten als Nachweis des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, auch ohne die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus Vorlage der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften 11.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt (1) 36 Monate bei Fahrzeugen, für Schädenalle Märkte (ausgenommen der nordamerikanische Markt) und (2) 48 Monate bei Fahrzeugen für den nordamerikanischen Markt (USA, Kanada, Mexiko), jeweils nach Erstzulassung des Fahrzeuges, in das die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurWare oder Teile davon eingebaut wurden. Für den Fall jedoch, wenn dies auf dass Autotest seinen Kunden eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseitslängere oder kürzere Gewährleistungsfrist einräumt, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nichtdiese Gewährleistungsfrist als vereinbart, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung maximal jedoch 60 Monate nach Produktionsdatum des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdFahrzeuges.
10.4 Abweichungen 11.6 Die in Struktur, Farbe, Maß und/dieser Klausel vereinbarten Rechte von Autotest gelten zusätzlich zu jeglichen anderen gesetzlichen oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holzvertraglichen Rechten.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 1) Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10.2.1 Die gelieferte 2) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen unverzüglich ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werdenanzeigen; Andernfalls anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der MängelanzeigeAbsendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen Untersuchungsergebnisse werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügendie jeweilige Untersuchung von einer anerkannten Untersuchungsanstalt aus einer Probe erfolgt, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder nach den Bestimmungen der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben amtlichen Probenahmeverordnung genommen wurde.
10.2.3 Bei Bestehen 5) Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand zwei Monaten nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vordem Zeitpunkt, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ortder vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, an dem über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Sache Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei Vertragsschluss genutzt werden sollteuns. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsansprüche zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft unseren Kunden. MehrkostenWurde unser Kunde durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf einer Ware bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die daraus folgen, dass Beweislast.
6) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hatWare bei dem Kunden, trägt wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch mangelfreien Sache.
7) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel8) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die durch ungeeignete Produktbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder unsachgemäße Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
9) Erhält der Kunde eine mangelhafte Gebrauchsanweisung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Gebrauchsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Gebrauchsanleitung der ordnungsgemäßen Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen der Ware entgegensteht.
10) Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe. Unberührt hiervon bleibt die gesetzliche Verjährung für vorsätzlich oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert grob fahrlässig verursachte Schäden oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebensvon Leben, des Körpers Körper oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sindGesundheit. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer In Fällen mangelhafter Nacherfüllung beginnt die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.Verjährungsfrist nicht erneut
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Lieferungen und Leistungen (z.B. Reparaturen, Wartungsarbeiten oder für Software) 24 Monate nach Gefahrenübergang wobei nach 12 Monaten ab Übergabe die Beweislastumkehr in Kraft tritt. Ausschließlich für den Fall der Kunde Verbraucher: Es Montage durch dormakaba selbst oder von dormakaba geschulte und zertifizierte Vertriebspartner oder von dormakaba geschulte und zertifizierte Fachkräfte gilt die gesetzliche gesetzli- che Gewährleistung. Ist Für von Dritten, etwa in Lizenz hergestellte oder abgeänderte Ware wird keine Gewährleistung übernommen. Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne Zustimmung durch dormakaba nicht an Dritte übertragen werden. dormakaba ist im Falle der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenGewährleistung berechtigt, die in Ziffer 12Art der Gewährleistung selbst zu bestimmen. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. RügenWeitere Kosten, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werdenüber die Gewährleistung hinaus gehen, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf werden nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns übernommen. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgenGewährleistung darauf, dass der Kunde Besteller die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt Abtretung der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für SachmängelGewährleistungsansprüche, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch dormakaba gegen den Kunden oder DritteLieferanten des Fremderzeugnisses zustehen, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer verlangen kann. Mit der Abtretung erlischt jeder Gewährleistungsanspruch gegen dormakaba und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritterjede Haftung von dormakaba. Gleiches gilt für MängelFür die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind dormakaba immer die beanstandeten Waren gemeinsam mit dem Kaufbeleg zur Verfügung zu stellen. Mängel und Beschädigungen, die den Wert oder die Tauglichkeit bei ordnungsgemäßer Eingangskontrolle erkennbar sind, müssen bei sonstigem Verlust der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt Rechte aus Gewährleistung und Schadenersatz unverzüglich schriftlich mit dem jeweils aktuell von dormakaba zur Verfügung gestellten Formular, längstens jedoch innerhalb von 3 Tagen ab Übernahme unter Beifügung des Lieferscheines angezeigt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde Reklamationsgrund ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, anzugeben. Verborgene Mängel müssen unver- züglich nach Auftreten schriftlich gerügt werden. Für den Fall der unsachgemäßen Verwendung und des nicht fachgerechten Einbaus der Produkte entfällt jegliche Gewährleistung. Ebenfalls kann es sich bei Kombinationen von neu gelieferten Schließzylindern und Schlüsseln des Bestandes bei zunehmendem Alter des Schließsystems verschleißbedingt problematisch gestalten. Dabei handelt es sich nicht um einen Mangel somit erstreckt sich die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus Gewährleistung ausschließlich auf die korrekte Ausführung der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteilejeweils neu bestellten Artikel.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Warenbegleitschein, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Kunde VerbraucherGewährleistung: Es gilt die gesetzliche GewährleistungSofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesse- rung verlangen. Ist Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateSendung te- lefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht mög- lich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hin- sichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurück- treten, weitergehende Schadensersatzansprü- che sind ausgeschlossen. Die vorstehende Verkürzung gleichen Rege- lungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist ei- ne Gewährleistung ausgeschlossen. ten einer rechtlichen Prüfung der Verjährungsfristen gilt nicht Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Journalisten und dem Auftraggeber strei- tig ist, ob eine Gewähr für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungenbestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als be- stimmungsmäßige Eigenschaft des Materi- als und zulässiger Verwendungszweck verein- bart wurde, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Auftraggeber beweispflich- tig für den Mangel selbstInhalt der Abreden, für diese sind stets schriftlich zu treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Zeitpunkt Auftraggeber An- sprüche erheben oder presse- und strafrecht- liche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden Auftraggeber den Journalisten von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden al- len damit verbundenen Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kundefreizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die Xxx- xxxx gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Bei- trag an Dritte überträgt. xxxxxx@xxx.xx, xxx.xxx.xx. Alternativ kann der Auftraggeber mit dem Journalisten ver- einbaren, dass dieser für einen zu vereinba- renden Aufschlag auf das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für SachmängelHonorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwen- dungszwecks übernimmt, eine solche Verein- barung ist stets schriftlich festzuhalten. Der Journalist haftet nicht für Xxxxxxx, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Journalisten angeliefer- ten Dateien eintreten, sei dies durch ungeeignete Compu- terviren in oder unsachgemäße Verwendung an E-Mails oder fehlerhafte Montage vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten An- hängen, in oder in Verbindung mit angeliefer- ten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten des Journalisten. Der Auftraggeber ist verpflich- tet, seine Computer- und sonstigen Digitalsys- teme durch Virenschutzprogramme und wei- tere branchenübliche Maßnahmen zu schüt- zen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies tech- nisch umsetzbar und zumutbar ist. Von den Einschränkungen der Gewährleis- tung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die der Journalist oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässi- ge Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn der Journalist Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Kör- per oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Kunden Journalisten oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer seine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf- und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel Werkverträgen nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurausgeschlossen, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung vertragswesentliche Hauptpflicht des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdJournalisten verletzt wurde.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Vertragsbedingungen Und Honorare, Vertragsbedingungen Und Honorare
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:10.1. NISCH AUFZÜGE ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht.
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate10.2. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, soweit nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungeneinzelne Produkte besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Dies gilt auch für Produkte, die in Ziffer 12. genannt mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen könnenZeitpunkt des Gefahrenüberganges gem. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenPkt.7. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntDer Gewährleistungsanspruch entsteht dann, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für SachmängelMängel unverzüglich schriftlich anzeigt. NISCH AUFZÜGE kann sich die mangelhafte Xxxx auch zwecks Nachbesserung zusenden lassen. Anweisungen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir NISCH AUFZÜGE dem Kunden im Austausch mangelfreieZuge von Gewährleistungsleistungen erteilt, aber gebrauchte Ware ansind unbedingt einzuhalten, hat widrigenfalls NISCH AUFZÜGE für allfällige Nachteile nicht haftbar gemacht werden kann.
10.3. Bei Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüste und Kleinmaterialen usw. unentgeltlich beizustellen. Werden im Zuge der Gewährleistung Teile unentgeltlich ersetzt, so gehen die ausgebauten Teile in das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die GebrauchsvorteileEigentum von NISCH AUFZÜGE über.
10.3 Wir haften für Schäden10.4. Wird eine Sache von NISCH AUFZÜGE aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung nur auf die plan- bzw. konstruktionsgemäße Ausführung. Bei Verkauf gebrauchter Waren und Übernahme von Reparaturaufträgen, welche nicht von NISCH AUFZÜGE hergestellt sind, übernimmt NISCH AUFZÜGE keine Gewähr.
10.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: - Mängel und Mängelfolgeschäden, die aus nicht von NISCH AUFZÜGE bewirkter oder angeordneter Montage entstehen; - Mängel aus Nichtbeachtung der Installationserfordernisse oder Benutzungsbedingungen; - aus Überbeanspruchung der Teile über die von NISCH AUFZÜGE angegebene Leistung; - Mängel wegen nachlässiger oder mangelhafter Wartung sofern diese nicht in der Verantwortung von NISCH AUFZÜGE (Wartungsvertrag) liegt. - Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind; - Mängel und Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und äußere chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich aus nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Hat der Mangelhaftigkeit Kunde im Zuge der Sache ergeben nurvon ihm oder dritten Personen durchgeführten Montage Anweisungen von NISCH AUFZÜGE außer Acht gelassen, ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
10.6. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters ohne schriftliche Einwilligung von NISCH AUFZÜGE der Kunde selbst oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen istein nicht ausdrücklich von NISCH AUFZÜGE ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen oder Wartungsversuche vornimmt. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdRechnungen hiefür werden nicht anerkannt. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
10.4 Abweichungen in Struktur10.7. Für Geräte mit Garantieurkunde verpflichtet sich NISCH AUFZÜGE, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets Kunden nach den Bestimmungen dieser Urkunde Garantie zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holzleisten.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten BRUGG KABEL prüft die LIEFERGEGENSTÄNDE vor dem Versand gemäss üb- licher Geschäftspraxis. Weitergehende Prüfungen erfolgen sofern verein- bart und werden dem KUNDEN zusätzlich in Rechnung gestellt. BRUGG KABEL leistet dem KUNDEN Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist dafür, dass die LIEFERGEGEN- STÄNDE im Zeitpunkt des Versandes keine substantiellen Mängel in der Kunde Verbraucher: Es gilt Ver- arbeitung oder im Material aufweisen, welche den ordentlichen Gebrauch des LIEFERGEGENSTANDES beeinträchtigen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden aus- drücklich ausgeschlossen, soweit nicht explizit in der Auftragsbestätigung und/oder dem Vertrag vereinbart. Der KUNDE hat die gesetzliche gelieferten LIEFERGEGENSTÄNDE nach Eintreffen am ver- einbarten BESTIMMUNGSORT unverzüglich zu prüfen und allfällige Bean- standungen innerhalb von 20 Tagen schriftlich bei BRUGG KABEL anzuzei- gen (Datum Poststempel massgebend). Später entdeckte verdeckte Män- gel sind innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung bei BRUGG KABEL anzuzei- gen. Unterlässt der KUNDE die Anzeige oder werden die LIEFERGEGEN- STÄNDE ohne Prüfung verarbeitet, so gelten die LIEFERGEGENSTÄNDE als akzeptiert. Werden beanstandete LIEFERGEGENSTÄNDE ohne schriftliche Zustimmung von BRUGG KABEL durch den KUNDEN oder DRITTE verarbeitet, entfällt die Gewährleistung. Ist Nach erfolgter Geltendmachung von Mängeln kann BRUGG KABEL in der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateFolge wahlweise entweder den betroffenen LIEFERGEGENSTAND an Ort und Stelle untersuchen oder aber verlangen, dass der LIEFERGEGENSTAND an BRUGG KABEL zurückgesandt wird. Die vorstehende Verkürzung BRUGG KABEL wird den Gewährleis- tungsanspruch prüfen und dem KUNDEN mitteilen, ob der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungengeltend gemachte Anspruch unter die Gewährleistung fällt oder nicht. Bis zur definitiven Klä- rung der Beanstandung hat der KUNDE den LIEFERGEGENSTAND aufzube- wahren. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, die in Ziffer 12wird BRUGG KABEL allfällige Mängel am LIEFERGEGENSTAND nach eigenem Ermessen entweder unentgeltlich behe- ben oder ganz oder teilweise ersetzen. genannt sindEin Anspruch auf Rücktritt vom Ver- trag (Wandlung), auf Reduktion des Kaufpreises (Minderung) oder auf Er- satzvornahme ist ausgeschlossen. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisenLiegt kein Gewährleistungsfall vor, wozu auch Transportschäden zählenhat der KUNDE sämtliche Kosten zu tra- gen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist welche BRUGG KABEL durch die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossennicht unter die Gewährleistung fallenden Anspruches entstanden sind. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung Dies beinhaltet ins- besondere Transport, Montage und Arbeitskosten. Die Rechnungstellung erfolgt analog der MängelanzeigeRechnungstellung für DIENSTLEITUNGEN gemäss Ziffer 4 dieser AGB. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntBRUGG KABEL übernimmt keine Gewähr, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurdender KUNDE oder DRITTE ohne die schriftliche Zustimmung der BRUGG KABEL Änderungen oder Re- paraturen am betroffenen LIEFERGEGENSTAND vornimmt oder diesen un- sachlich behandelt. Rügen, Gewährleistungsansprüche verjähren vorbehältlich einer expliziten ande- ren Regelung nach Ablauf von zwei Jahren nach der LIEFERUNG des be- treffenden LIEFERGEGENSTANDES. Für von BRUGG KABEL ersetzte oder re- parierte LIEFERGEGENSTÄNDE gilt die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder Zweijahresfrist ab Lieferung des ur- sprünglichen LIEFERGEGENSTANDES. Allfällige Mitarbeit durch BRUGG KABEL bei der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen Ermittlung von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, Beseitigung derselben erfolgt ohne jedes Präjudiz für Bestand und Umfang der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareGewährleistung.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten 1. Für Sachmängel neuer Vertragsgegenstände, Zubehör und Ausrüstung leistet GOODTECH unter Ausschluss weiterer Ansprüche vorbehaltlich Abschnitt IX. Gewähr wie folgt:: - GOODTECH leistet Gewähr für die Freiheit von Mängeln im Zeitpunkt des Gefahrüber- ganges auf den Kunden. - Die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Tag der Produktionsbereitschaft des Vertrags- gegenstandes und beträgt 12 Monate.
10.1.1 Ist 2. Verzögern sich Versand und/oder Aufstellung und/oder Produktionsbereitschaft des Vertragsgegenstandes, ohne dass GOODTECH dies zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungszeit spätestens achtzehn Monate, gerechnet vom Tage des Gefahrübergangs.
3. GOODTECH leistet keine Gewähr für vom Kunden verlangte, beschaffte und von GOODTECH eingebaute Bestandteile des Vertragsgegenstandes, sofern GOODTECH diese Bestandteile nicht berechnet, sondern lediglich die Montage durchgeführt und berechnet hat.
4. Für vom Kunden angekaufte und / oder beigestellte Maschinenteile, -aggregate und - zubehörteile übernimmt GOODTECH keinerlei Garantie bzw. Gewährleistung bezüglich deren Funktion bzw. Fehlerfreiheit. Der Kunde verpflichtet sich, nur marktgängige Maschinenteile, - aggregate und -zubehörteile an der Maschine anzubringen bzw. einzubauen. Er verpflichtet sich weiterhin, GOODTECH über Art und Umfang solcher Beistellungen vor deren Einbau zu informieren und bei sonstigem Haftungsausschluss von GOODTECH diese nur nach ausdrücklicher schriftlicher technischer Freigabe durch GOODTECH einzubauen bzw. anzubringen. Der Kunde handelt insoweit auf eigene Gefahr. Bei Verletzung dieser Pflicht muss er GOODTECH von jeglicher Haftung (insbesondere aus dem Titel des Schadenersatzes, der Gewährleistung und der Produkthaftung), die aus dem Einbau der erwähnten Teile herrührt, freistellen und haftet gegenüber GOODTECH für alle hieraus entstehenden Schäden.
5. Mängelrügen des Kunden sind GOODTECH unverzüglich schriftlich anzuzeigen und es ist GOODTECH Gelegenheit zu geben, die Berechtigung der Mängelrüge "an Ort und Stelle" zu überprüfen. Verstößt der Kunde Verbraucher: Es gilt gegen diese Obliegenheit, so ist GOODTECH berechtigt, wegen des gerügten Mangels Gewährleistungsarbeiten zu verweigern.
6. Gewährleistungsarbeiten kann GOODTECH, nach eigener Xxxx entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung von fehlerhaften Bestandteilen des Vertragsgegenstandes ausführen.
7. Ausgebaute und ersetzte Teile werden Eigentum von GOODTECH. Gewährleistungs- arbeiten werden von GOODTECH grundsätzlich an deutschen Werktagen zu regulären Tarifarbeitszeiten kostenlos geleistet. Sollte die gesetzliche GewährleistungProduktion des Kunden es erfordern, dass Sonderleistungen zu veranlassen sind, sind die dafür anfallenden Zuschläge vom Kunden zu vergüten.
8. Ist Für die von GOODTECH für notwendig erachteten Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monateauch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten, uneingeschränkten und, falls von GOODTECH gefordert, zeitlich zusammenhängenden Zutritt zum Vertragsgegenstand zu ermöglichen und eine mit der Bedienung des Vertragsgegenstandes vertraute Person für zu gebende Auskünfte und Hilfeleistungen für GOODTECH kostenfrei beizustellen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungendie Zeit, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- GOODTECH für Nachbesserungsleistungen und/oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- Teileaustausch benötigt; andernfalls ist GOODTECH von der Haftung für die daraus entstehenden Kosten und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenFolgen befreit.
10.2 Ist 9. Der Kunde ist nicht berechtigt, zum Zwecke der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für Mängeluntersuchung und/oder Mängelbe- seitigung selbst Eingriffe in den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern Vertragsgegenstand vorzunehmen oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis Dritte ausführen zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kundelassen, es sei denn, das Verbringen an dass die Betriebssicherheit des Vertragsgegenstandes gefährdet ist und/oder aus dem Mangel unverhältnismäßige Schäden zu entstehen drohen oder wenn GOODTECH mit Gewährleistungspflichten in Verzug ist. In diesen Ort entspricht Fällen ersetzt GOODTECH dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareKunden die zur Mängelbeseitigung notwendigen und angemessenen Kosten.
10.2.4 Für Sachmängel10. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von GOODTECH für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für Änderungen des Liefergegenstandes, die ohne Zustimmung von GOODTECH vorgenommen wurden.
11. Von den durch ungeeignete Nachbesserungsleistungen oder Ersatzteillieferungen entstehenden Kosten trägt GOODTECH - falls die Rüge des Kunden berechtigt war - die Kosten des Ersatzteiles einschließlich der üblichen (= Standard) Versandkosten sowie die Kosten für Aus- und Einbau und, falls erforderlich, auch die Kosten für von GOODTECH gestellte Monteure und Hilfskräfte. Eine darüber hinausgehende Kostenübernahme durch GOODTECH ist ausgeschlossen.
12. Für die von GOODTECH ausgeführten Nachbesserungsleistungen oder gelieferten Ersatzteile endet die Gewährleistungszeit mit dem Ablauf der für den Vertragsgegenstand geltenden Gewährleistungszeit.
13. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn GOODTECH - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung bleibt ansonsten ausgeschlossen.
14. Bei Serviceleistungen oder reinen Ersatzlieferungen beträgt die Gewährleistungszeit sechs Monate ab Abschluss der Servicearbeit bzw. ab Lieferdatum des Ersatzteils.
15. Es wird keine Gewährleistung übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehenBehandlung, stehen wir ebenso wenig einWartung oder Pflege, wie ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund oder Fundamente, ungeeigneten Aufstellort, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von GOODTECH zurückzuführen sind.
16. Entstehen durch die Benutzung des Liefergegenstandes Rechtsmängel, insbesondere durch die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheber-rechten im Inland, wird GOODTECH auf ihre Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch GOODTECH ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird GOODTECH den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Die in Abschnitt VIII. 16. genannten Verpflichtungen von GOODTECH sind vorbehaltlich Abschnitt IX.2. für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn: - der Kunde GOODTECH unverzüglich von geltend gemachten Schutz oder Urheberverletzungen unterrichtet - der Kunde GOODTECH in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. GOODTECH die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen ermöglicht - GOODTECH alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleibt - der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängelberuht und - die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt dass der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen in einer nicht vertragsgemäßen Weise verändert hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden17. Für gebrauchte Vertragsgegenstände, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdZubehör und Ausrüstungen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Vertragsschluss
Gewährleistung. 10.1 8.1 Soweit im Folgenden nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten bei Mängeln der Ware die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist haften ausschließlich für eine einwandfreie Qualität der Kunde Verbraucher: Es gilt gelieferten Ware, nicht jedoch für die gesetzliche Gewährleistung. Ist Beschaffenheit des Untergrundes oder die Ausführung der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateArbeiten. Die vorstehende Verkürzung Haftung für die Eignung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenProdukte umfasst ausschließlich deren gewöhnliche Verwendung. Für eine besondere Eignung oder Beschaffenheit wird nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung samt schriftlicher Bestätigung durch uns gehaftet. Kein Fall der Gewährleistung liegt bei Schäden vor, die in Ziffer 12. genannt durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Produktes entstanden sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- Gleiches gilt für gewöhnliche Abnutzung oder Herstellungsfehler aufweisenVerlauf der Zeit („Alterungserscheinungen“).
8.2 Produktabbildungen, wozu auch Transportschäden zählendie von unseren Mitarbeitern, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert Außendienstmitarbeitern oder Vertretern zur Verfügung gestellt, genutzt oder zugänglich gemacht werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen könnenkönnen hinsichtlich Farbe und Größe vom Aussehen der gelieferten Produkte abweichen. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden gilt als vertragsgemäß, wenn die gelieferten Stücke den Produktspezifikationen entsprechen. Maßgeblich für die Bestellung sind unsere Muster. Abweichungen im Farbton bleiben vorbehalten. Mit der Verarbeitung wird die Richtigkeit der Lieferung und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Farbtöne anerkannt.
8.3 Wird eine Rücksendung der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls an uns vom Kunden gefordert und ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kanntatsächlich mangelhaft, tragen wir die dadurch entstehenden entsprechenden Rücksendungskosten. Andernfalls sind etwaige Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage Sendung durch den Kunden oder Drittezu tragen. Mangelhafte Ware ist sohin grundsätzlich nur auf unsere ausdrückliche Anweisung hin zurückzusenden.
8.4 Die gelieferte Xxxx ist nach Erhalt auf Vollständigkeit, übliche AbnutzungRichtigkeit und sonstige Mängelfreiheit, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritterinsbesondere Unversehrtheit der Verpackung zu überprüfen. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, Bei Vorliegen von Mängeln hat der Kunde das Wahlrechtdiese unverzüglich, ob er neue Ware will spätestens jedoch binnen 3 (drei) Werktagen nach Erhalt per E-Mail oder Fax zu rügen. Wenn ein Unternehmer innerhalb dieser Frist keine Mängel rügt, gilt die Lieferung als genehmigt und die Gebrauchsvorteile entschädigt entfallen damit sämtliche Ansprüche aus dem Titel Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder gebrauchte Ware nimmtSchadenersatz. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die GebrauchsvorteileDies gilt auch hinsichtlich etwaiger Falschlieferungen oder Abweichungen der Liefermenge.
10.3 Wir haften für Schäden8.5 Die Xxxx des Rechtsbehelfs zur Beseitigung eines Mangels obliegt ausschließlich uns. Es steht uns auch frei, die sich den Vertrag sofort zu wandeln.
8.6 Ansprüche aus der Mangelhaftigkeit Gewährleistung hinsichtlich einer Mängelrüge verjähren spätestens 2 (zwei) Monate nach Zurückweisung der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern Mängelrüge durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirduns.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 6.1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistungerbrachten Lieferungen/Leistungen in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und, ist ein Werk geschuldet, es abzunehmen. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenTransportschäden oder -verluste sind tsm sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine eidesstattliche Versicherung, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisenvon zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenzu melden.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns 6.2. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zwei 2 Wochen ab Empfang der Ware Lieferung/Leistung gegenüber tsm schriftlich anzeigt werdenanzeigen; Andernfalls andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenvon Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Mängel eines Teiles der Lieferung/Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung/Leistung, es sei denn, dass die Teillieferung/-leistung für den Kunden ohne Interesse ist, wofür der Kunde die Beweislast hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der MängelanzeigeAbsendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. RügenVersteckte Mängel, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen tsm geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darwenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang bei tsm eintrifft.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf 6.3. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen beträgt die Frist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht weiterveräußertrechtzeitig im Sinne des vorhergehenden Absatzes anzeigt. Ist der Kunde Unternehmer, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder erfolgt der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeVerkauf gebrauchter Sachen unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung. § 444 BGB bleibt unberührt. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
10.2.3 Bei Bestehen 6.4. Voraussetzung der Gewährleistung ist, dass die fehlerhafte Lieferung/Leistung nach Xxxx von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort tsm beim Kunden repariert besichtigt und überprüft werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, . Hierfür entstehende Aufwendungen kann tsm in angemessener Höhe an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollteden Kunden berechnen. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass Auf Wunsch von tsm muss der Kunde die Sache fehlerhafte Lieferung/Leistung frachtfrei und auf eigene Gefahr an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Waretsm zur Überprüfung zurücksenden.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen 6.5. Durch etwa seitens des Kunden oder DritterDritten vorgenommene Änderungen und Instandsetzungs- arbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. Gleiches gilt für MängelGleichzeitig erlischt damit jeglicher Gewährleistungsanspruch.
6.6. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-leistung erfolgen soll. Tsm ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Wert Verbraucher bleibt. Ist der Kunde Unternehmer, leistet tsm für Mängel der geschuldeten Lieferung/Leistung zunächst nach eigener Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-leistung. Nachbesserungen, die Tauglichkeit während der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt Garantiezeit ausgeführt werden, trägt führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von tsm über.
6.7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Kosten grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der UntersuchungVergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des FehlersBei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Der Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nacherfüllung dem Kunden nicht zuzumuten ist.
6.8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist tsm lediglich zur Bereitstellung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteiledies auch nur dann, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus wenn der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzenMangel der Montage- anleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
6.9. Bieten wir dem Kunden Garantien im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat Rechtssinne erhält der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmtdurch tsm nicht. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die GebrauchsvorteileHerstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur6.10. Für Auskünfte und Beratungsleistungen übernimmt tsm nur dann Gewähr, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdAnsonsten sind sie unverbindlich.
10.4 Abweichungen in Struktur6.11. Tsm übernimmt keine Gewähr für richtige Auswahl, FarbeEinsatz, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in Anwendung und Nutzung der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz gilt insbesondere in Verbindung mit dem Einsatz anderer Hard- und Softwaresysteme.
6.12. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsan- sprüche gegenüber tsm aus. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holzausge- schlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Offene Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist Ausschlußfrist von zwei Wochen 8 Tagen ab Empfang der Ware bei uns schriftlich anzeigt gerügt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung Die Rüge versteckter Mängel muß innerhalb einer Ausschlußfrist von 8 Tagen nach Erlangen der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt Kenntnis der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von Mängel schriftlich bei uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden. Gleichzeitig ist eine Probe der beanstandeten Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen bzw. die Ware zur Besichtigung durch einen technischen Außendienstmitarbeiter von uns bereitzuhalten. Bei etwaigen Mängeln sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Mißlingt die Ersatzlieferung oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht, kann der Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Haftung durch uns für Mangelfolgeschäden ist, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, ausgeschlossen. Für Schäden, die nachweislich durch Qualitätsmangel der gelieferten Ware verursacht sind, gilt der Wert der verbrauchten Menge als Höchstbetrag des entstandenen Schadens als vereinbart. Für Schäden durch falsche Verarbeitung haftet nicht die Lieferfirma, sondern das verarbeitende Unternehmen. Wir übernehmen eine Haftung für zugesichterte Eigenschaften nur bei schriftlicher Zusicherung. Bei Verkäufen nach Muster, z.B. Fugmaterialien, wird lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit gewährleistet. Die Angaben in allen unseren Datenblättern stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie sollen die Produkte ausschließlich im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse beschreiben. Sie stellen keine form- Zusicherung von Lieferspezifikationen dar. Unsere Gebrauchsanweisungen sind nur allgemeine Richtlinien. Wegen der Vielfalt der Verwendungszwecke des einzelnen Produktes und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns wegen den jeweiligen besonderen Gegebenheiten obliegt dem Käufer die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden repariereneigene Erprobung. Liegt ein Mangel vorDer Käufer, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hatvon uns erhaltene Ware weiter vertreibt, trägt der Kundebei diesem Vertrieb für die ordnungsgemäße Verpackung, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritteralleinige Verantwortung. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllungvgl § 15 GefStoffV). Der Kunde ist verpflichtetIhm stehen insbesondere keinerlei Ansprüche zu, wenn die von uns diejenigen Gebrauchsvorteilevorgenommene Verpackung, Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen durch eine Änderung der Rechslage nach der durch uns erfolgten Auslieferung an ihn nicht mehr den geltenden Vorschriften entspricht. Wir übernehmen ausdrücklich keine Hinweispflichten über derartige Rechtsänderungen. Das gleiche gilt, wenn die er bis zur Lieferung Ware von uns in Verpackungsmaterial des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmtKäufers verpackt wird. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung trägt der Käufer die Verantwortung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen istVerpackung und Kennzeichnung allein. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß Für mangelhafte Verpackung und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat Kennzeichnung stellt der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften uns von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holzsämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgtDer:Die Auftragnehmer:in leistet ab Abnahme dafür Gewähr, dass seine:ihre vertragsge- mäß erbrachten Leistungen, sowie die von allfällig eingesetzten Subunternehmer:innen und/oder Subauftragnehmer:innen die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich voraus- gesetzten Eigenschaften besitzen, sowie insbesondere dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Der:Die Auftragnehmer:in ist verpflichtet, nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber über dessen Aufforderung die Beseitigung allfälliger Mängel (Nachbesserung oder Ergänzung durch Nachtrag des Fehlenden) oder den Austausch des Werkes unverzüg- lich und ohne zusätzlichen Entgeltanspruch in angemessener Frist und mit möglichst gerin- gen Unannehmlichkeiten für den Auftraggeber vorzunehmen. Diese Verpflichtung von dem:der Auftragnehmer:in erlischt, sofern der Auftraggeber ein solches Verlangen nicht binnen längstens zwei Jahren nach Übergabe des Werkes an den:die Auftragnehmer:in richtet. Als Stichtag gilt hierbei das Datum des Poststempels. Ist die Mängelbeseitigung oder der Austausch unmöglich oder für den:die Auftragnehmer:in mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden oder kommt der:die Auftragneh- mer:in der Mängelbeseitigung überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach oder ist diese für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden oder aus triftigen, in der Person von dem:der Auftragnehmer:in liegenden Gründen unzumutbar, gilt – unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender, aus welchem Rechtsgrund auch immer sich ergebender Ansprüche - Folgendes:
10.1.1 a) Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche GewährleistungMangel nicht geringfügig, kann der Auftraggeber vom Vertrag im Hinblick auf den mangelhaften Teil oder zur Gänze zurücktreten. Der:Die Auftragnehmer:in verliert den Anspruch auf das entsprechende Auftragsentgelt gemäß dem abzuschließenden Werkvertrag.
b) Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateMangel geringfügig, hat der Auftraggeber Anspruch auf angemessene Minderung des Auftragsentgeltes.
c) Ist in den Fällen der lit. a oder b eine Mängelbeseitigung durch eine:n Dritte:n möglich, hat der Auftraggeber gegen den:die Auftragnehmer:in– unbeschadet der Ansprüche nach lit. a oder b – zusätzlich Anspruch auf Ersatz der tatsächlich aufgelaufenen Mängelbeseitigungskosten, soweit diese im Fall der lit. a das Auftragsentgelt gemäß § 3 des abgeschlossenen Werkvertrages, im Fall der lit. b die Preisminderung übersteigen.
d) In den Fällen der lit. a oder b hat der:die Auftragnehmer:in bereits zu Unrecht empfangene Beträge zuzüglich Zinsen in der Höhe von vier Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr, vom Tage des Empfanges der Beträge an gerechnet, zurückzuzahlen. Die vorstehende Verkürzung Ansprüche gemäß lit. a bis d können vom Auftraggeber nur binnen sechs Monaten nach Ablauf der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungengesetzten Verbesserungsfrist, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel jedenfalls aber zumindest innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung Jahren nach Übergabe des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenWerkes an den Auftraggeber, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gerichtlich geltend gemacht werden. Wurde keine bestimmte Verbesserungsfrist gesetzt, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darendet die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung ein Jahr nach Absendung (Datum des Poststempels oder des Absendens) der Aufforderung zur Mängelbeseitigung, frühestens jedoch zwei Jahre nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber. Zahlungen des Auftraggebers gelten nicht als Verzicht auf die Geltendmachung irgendwel- cher der oben angeführten Ansprüche. Allfällige über die oben genannten Gewährleistungs- ansprüche hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erfor- derlich ist, ab der Abnahme. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 428 I Nr. 2 (Bauwerke), 479 I (Rückgriffsanspruch) und 634a I Nr.2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschriebt. Für generalüberholte / gebrauchte Teile beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate.
10.1.1 Ist 8.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber o- der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistungan den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenSie gelten hinsichtlich offen- sichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersu- chung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dem Unternehmen nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsicht- lich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Unternehmen nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist sich der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang Mangel zeigte; war der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Mangel für den Mangel selbstAuftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Zeitpunkt Be- ginn der Feststellung Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Mangels und für Auftraggebers ist ein beanstandeter Lieferge- genstand frachtfrei an das Unternehmen zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergü- tet das Unternehme Verkäufer die Rechtzeitigkeit Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx Liefergegenstand sich an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen einem anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen dem Ort entspricht dem des bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareGebrauchs befindet.
10.2.4 Für Sachmängel8.3 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die durch ungeeignete das Unternehmen aus lizenzrechtlichen oder unsachgemäße Verwendung tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird das Unternehmen nach seiner Xxxx seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auf- traggebers geltend machen oder fehlerhafte Montage durch an den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche ge- gen das Unternehmen bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseitsdie gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten er- folglos war oder, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus Während der Verletzung Dauer des Lebens, Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdAuftrag- gebers gegen den Unternehmer gehemmt.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken8.4 Die Gewährleistung entfällt, wenn dies besonders vereinbart wurdeder Auftraggeber ohne Zustimmung des Unterneh- mens den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere In jedem Fall hat der Käufer Auftraggeber die biologischendurch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
8.5 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Auftraggebers bestehen nur insoweit, physikalischen als dieser mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz–rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
8.6 Eine mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände durch das Unternehmen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 14.1. Der Auftragnehmer sichert zu, dass dem Auftraggeber unbeschränktes und unbelastetes Eigentum an den gelieferten Waren und erbrachten Werkleistu ngen übertragen wird, die Ware bzw. Werkleistung sämtliche explizit und implizit vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweist, sowie unter Verwendung des bestmöglichen Materials gemäß dem neuesten Stand der Kunde Verbraucher: Es Technik und unter Einhaltung aller im Herstellungs-, Liefer- und Bestimmungsland relevanten gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den einschlägigen Normstandards der EU (nach EU-Richtlinien kennzeichnungspflichtige Produkte sind mit dem entsprechenden CE-Kennzeichen und der Konformitätserklärung zu liefern) hergestellt bzw. erbracht wurde. Wurden Eigenschaften nicht ausdrücklich vereinbart, so gilt die gesetzliche Gewährleistungfür den Verwendungszweck gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft, Eignung und Verwendbarkeit der Lieferung/Leistung als vereinbart.
14.2. Ist Jegliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Auftraggebers gilt als ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann allfällige Mängel während der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monategesamten Gewährleistungsfrist geltend machen; der Auftragnehmer verzichtet ausdrücklich auf die Einrede einer verspäteten Mängelrüge.
14.3. Während der gesamten Laufzeit der Gewährleistungsfrist hat der Auftragnehmer zu beweisen, dass die gelieferte Ware bzw. erbrachte Werkleistung einen aufgetretenen Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht aufwies.
14.4. Dem Auftraggeber steht es frei, zu jedem Zeitpunkt nach eigener Xxxx Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung zu verlangen. Der Auftragnehmer ist an eine entsprechende Xxxx des Auftraggebers gebunden. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenEntscheidung, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist Durchführung der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx Mängelbeseitigung an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem si ch die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichtsWare/Werkleistung befindet, schulden wir am Lieferort oder allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch gegen Rücksendung der Ware/Werkleistung auf Kosten des Auftragnehmers an dessen Lieferadresse und Wiederzusendung vornehmen zu lassen, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
10.2.4 Für Sachmängel14.5. Bei Mängeln ist der Auftraggeber berechtigt, die den Mangel selbst oder durch ungeeignete Dritte auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers zu beheben oder unsachgemäße Verwendung beheben zu lassen, oder fehlerhafte Montage der Auftragnehmer garantiert eine Behebung des Mangels innerhalb von 10 Werktagen vom Zeitpunkt der Abholung bis erneuter Anlieferung beim Auftraggeber. Bei Gefahr in Verzug gilt ein sofortiges Behebungsrecht durch den Kunden oder DritteAuftraggeber auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers. Der Auftraggeber kann derartige Ersatzansprüche wahlweise von allenfalls noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen in Abzug bringen.
14.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Inbetriebnahme/Verwendung der Ware/Werkleistung beim Endkunden, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit endet spätestens jedoch 30 Monate ab Lieferung der Ware nur unerheblich mindernbzw. Kann nach Überprüfung Abnahme der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes Werkleistung (NacherfüllungGefahrenübergang). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung Eine schriftliche Mängelrüge des Austauschgegenstandes aus Auftraggebers hemmt den Ablauf der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzenGewährleistungsfrist. Bieten wir dem Kunden Mit Abschluss der Durchführung von Mängelbehebungen im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat Rahmen der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und Gewährleistung beginnt die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung Gewährleistungsfrist für die Gebrauchsvorteilegesamte vertragliche Lieferung/Leistung neu zu laufen.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 1. Wir leisten für Mängel der von uns gelieferten Ware zunächst nach unserer Xxxx Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nachbesserungsarbeiten erfolgen grundsätzlich im Hause der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenFirma Xxxxxx Xxxxxxx GmbH & Co. KG.
10.2 Ist der 2. Der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen 10 Kalendertagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenvon Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der MängelanzeigeMängelrüge. Erfolgt die Mängelrüge aufgrund besonderer Dringlichkeit mündlich oder fernmündlich, so bedarf sie der schriftlichen Bestätigung. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
3. Den Unternehmer Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenAnspruchsvorraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Mängelrügen werden Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Umfangs behalten wir uns wäh- rend der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand nicht wesentlich geändert wird und die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Besteller zumutbar sind.
5. Bei Fremdaufbauten, die Gegenstand des Vertrages sind, hat sich der Besteller wegen der Nachbesserung zunächst an den Aufbautenhersteller/Importeur zu wenden. Ebenso hat sich der Besteller wegen eines Fehlers an den von uns nur anerkanntzuge- kauften Fahrzeugteilen wie z. B. Reifen, Achsen, Bremsventilen usw. zunächst an den Hersteller oder Importeur dieser Zukaufteile oder an eine von diesem für die Abwicklung anerkannte Kundendienststation zu wenden. Auf Verlangen des Bestellers haben wir ihm die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übergeben und Mängelhaftungsansprüche gegen den Hersteller/Importeur abzutreten.
6. Mängelhaftungsansprüche erlöschen, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern der auftretende Mangel oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgenSchaden im ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht Fehler entweder nicht anzeigt und unverzüglich zur Nacherfüllung Gelegenheit gege- ben hat, trägt der KundeVertragsgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist (z. B. zweckwidriger Einsatz), es sei dennder Vertragsgegenstand nicht in unserem Unternehmen oder in einer für die Betreuung unseres Vertragsgegenstandes von uns anerkannten Fachwerkstatt instand gesetzt, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch gewartet oder gepflegt worden ist und der Ware.
10.2.4 Für SachmängelKunde dies erkennen musste, die durch ungeeignete in den Vertragsgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung wir nicht genehmigt haben oder unsachgemäße Verwendung der Vertragsgegenstand in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten Vorschriften über Behandlung, Wartung und Pflege des Vertragsgegenstandes nicht befolgt hat.
7. Der Verkauf von Gebrauchtware erfolgt unter Ausschluss der UntersuchungSachmängelhaftung.
8. 10.2.5 Die Beseitigung Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels erfolgt zu.
9. Wählt der Kunde nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlersgescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
10. Mangelgewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung/Übergabe der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns der Mangel nicht rechtzeitig angezeigt wurde (Ziff. 2 dieser Bestimmung).
11. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung oder das Angebot soweit gesondert aus- gewiesen als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
12. Erhält der Kunde ist verpflichteteine mangelhafte Montage-/Gebrauchsanleitung, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis sind wir lediglich zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurdies auch nur dann, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Mangel der Gesundheit begründet wirdMontageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt (a) Für die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte Rechte des Kunden werden dadurch bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemä- ßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung einer neu hergestellten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. § 478 i. V. m. §§ 445a, 445b BGB), sofern nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenein gleich- wertiger Ausgleich vereinbart wurde.
10.2 (b) Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 so beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr ab Lieferung, oder, so- weit eine Abnahme erforderlich ist, ein Jahr ab der Abnahme. Diese Frist gilt unbeschadet des § 478 Abs. 2 BGB auch für den Aufwendungsersatzanspruch gem. § 445a Abs. 1 BGB. Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden Frist gem. Satz 1 gilt nicht bei Bauwerken und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für Bauwerke verwendet werden; Andernfalls ist die Geltendmachung sie gilt außerdem nicht für Schadensersatzansprüche des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für Kun- den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdoder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet- zungen durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Garantien im Rechts- sinne erhält der Kunde von uns nicht. Herstellergarantien bleiben unberührt.
10.4 Abweichungen (c) Ist der Kunde Unternehmer, so findet die Ablaufhemmung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche unbeschadet des § 478 Abs. 2 BGB keine Anwendung.
(d) Ist der Kunde Unternehmer, so sind offensichtliche oder bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbare Mängel, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen – wenn möglich – bereits bei Auslieferung, im Übrigen unverzüglich binnen sieben Werktagen nach Gefahrübergang schriftlich zu rügen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Wei- terverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in Strukturjedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zur Fristwah- rung genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde mit der Geltendmachung der in Satz 1 genannten Mängel ausgeschlossen. Beanstandete Ware darf weder verarbeitet noch eingebaut noch sonst verändert werden. Hin- sichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, Farbewenn uns die Mängelrüge nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, Maß und/in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, so ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehaltenInstallation bestimmten Ware gelten die Gewährleistungsausschlüsse nach den vorstehenden Regelungen auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer Untersuchungs- und Rügeobliegenheit erst nach der entspre- chenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechen- der Kosten („Aus- und Einbaukosten“). Ist der Kunde Kaufmann, gelten zudem die §§ 377 ff. HGB.
(e) Ist der Kunde Unternehmer, so ist auf unser Verlangen ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusen- den. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit diese in die Kosten sich erhöhen, weil der Natur Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Unbe- schadet weiterer Ansprüche hat der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von AusstellungsstückenKunde, wenn dies besonders vereinbart wurdeer Unternehmer ist, uns im Falle einer unberechtigten Mängelrüge die Aufwendun- gen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
(f) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Das Material Holz ist ein natürliches ProduktIm Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“) bleiben unberührt.
(g) Ist der Kunde Unternehmer, so sind wir bei Mängeln nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Xxxx zu- nächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Unsere Rechte als Verkäufer, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die biologischenvom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, physikalischen bleiben unberührt.
(h) Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, so kann der Kunde nur unter den in Ziff. 6 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(i) Ist der Kunde Unternehmer und chemischen Eigenschaften können wir bei Mängeln von Holz beim Kauf Bauteilen anderer Hersteller den Mangel aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen, so werden wir nach unserer Xxxx unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Her- steller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der Verwendung vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen uns gehemmt.
(j) Ist der Kunde Unternehmer und haben wir gem. § 439 Abs. 3 S. 1 BGB dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen, so können wir den Aufwendungsersatz auf einen angemessenen Betrag beschränken. Bei der Bemessung dieses Betrages sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand und die Bedeutung des Mangels zu berücksichtigen.
(k) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte än- dern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Natürliche Farb-In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(l) Ist der Kunde Unternehmer, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holzso erfolgt eine Lieferung gebrauchter Gegenstände unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:1) Für die vertragliche Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die Angaben in der Auftragsbestätigung von PROMECON maßgeblich.
10.1.1 Ist 2) Die Tauglichkeit der Kunde Verbraucher: Es gilt Ware für die gesetzliche Gewährleistungbeabsichtigten Zwecke des Käufers ist nicht Gegenstand der Warenbeschaffenheit. Ist Von der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monatevertraglichen Beschaffenheit gedeckt sind handelsübliche und geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen, in der Natur der Ware liegender Verschleiß, Abweichungen von der in Prospekten bzw. ähnlichen Darstellungen oder in Angeboten beschriebenen Beschaffenheit (Farbe und Form), soweit sie aus der natürlichen Unregelmäßigkeit der verwendeten Materia- lien folgen. Diese stellen keinen Mangel dar. Bei Mängeln, die den Wert des gelieferten Gegenstandes nicht oder nur unwe- sentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelrechte des Käufers. Die vorstehende Verkürzung in von PROMECON ausgegebenen Prospekten, Preislisten, Katalogen und Anzeigen sowie in den Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben, einschließlich Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten etc. sind unverbindlich und befreien der Verjährungsfristen gilt Käufer nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungenvon der Verpflichtung, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich Ware auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere ihre Eignung für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels angestrebten Verwendungszweck hin zu prüfen. Vorgenannte Angaben und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen Unterlagen werden von uns nur anerkanntVer- tragsbestandteil, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht von PROMECON ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte 3) Die Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen die unverzügliche Prüfung und Rüge mangelhafter Ware darf voraus. Der Käufer ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach der Lieferung auf etwaige Mängel oder Schäden zu untersuchen. Die Un- terlassung der Prüfung geht zu Lasten des Käufers. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel oder Schaden, so ist PROMECON davon unverzüglich schriftlich oder per Telefax zu unterrichten. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Gefahrenübergang erfolgt, maßgeblich ist der Eingang der Anzeige bei PROMECON. Unabhängig von den Untersuchungs- und Rügepflichten sind offensichtliche Mängel, ebenso wie Falsch- oder Minderlieferungen unverzüglich schriftlich oder per Telefax anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersu- chung und / oder fristgemäße Anzeige, ist die Haftung von PROMECON für den nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeangezeigten Mangel ausgeschlossen.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz 4) PROMECON behält sich bezüglich der in der Bestellung des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel Käufers angegebenen Maße der Liefergegenstände die han- delsüblichen Abweichungen vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch die exakte Einhaltung der WareMaße wird ausdrücklich zugesichert oder vereinbart.
10.2.4 Für Sachmängel5) Auf eine von ihm vorausgesetzte Verwendungseignung kann sich der Kunde nur dann berufen, wenn diese ausdrücklich vereinbart worden ist.
6) Ist die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mit einem Mangel behaftet, kann PROMECON zur Nacherfüllung nach eigener Xxxx innerhalb von zehn Tagen nach Rückerhalt der Ware nachbessern oder nachliefern oder unbrauchbare Teile kostenlos durch mangelfreie ersetzen. Eine eventuelle Rücksendung der mangelhaften Ware an PROMECON bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens PROMECON. Die Rücksendung muss in fachgerechter, transportsicherer Ver- packung auf Kosten des Käufers erfolgen. PROMECON erstattet auch bei berechtigten Mängelrügen nicht die Kosten, die infolge fehlender Abstimmung unter den Vertragsparteien gemäß Satz 2 dieses Absatzes entstanden sind.
7) Soweit eine Mängelrüge unbegründet ist, wird der Käufer PROMECON den gesamten aus der Behandlung der Mängelrüge entstandenen Aufwand erstatten.
8) Im Falle eines Mangels ist PROMECON zunächst berechtigt, diesen durch ungeeignete Nachbesserung zu beseitigen. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung eines Mangels oder unsachgemäße Verwendung im Falle des erfolglosen Ablaufs einer für die Nachbesserung vom Käufer gesetzten angemessenen Frist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Drittedie Gegenleistung mindern.
9) Der Käufer hat PROMECON zur Geltendmachung ihrer Ansprüche die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Umsetzung zu geben und insbesondere die mangelhafte Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.
10) Nimmt der Käufer ohne Mitwirkung von PROMECON Änderungen an Instrumenten, übliche AbnutzungGeräten, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehenSoftware und Parametersätzen vor, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für so ist PROMECON von jeder Haftung befreit.
11) Für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel PROMECON nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen zu vertreten hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzensind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit diese über die Nachbesserung bzw. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die GebrauchsvorteileNachlieferung hinausgehen.
10.3 Wir haften für 12) Mängelansprüche sind ausgeschlossen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürli- cher Gebrauchsverschlechterung, bei Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurnach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Be- handlung eintreten, bei unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, natürlicher Abnutzung und nicht ordnungsgemä- ßer Wartung.
13) Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Gefahrenübergang.
14) PROMECON ist nicht verpflichtet, Ersatzteile über die Gewährleistungsfrist bzw. eine eventuell darüber hinaus gehende Ga- rantiezeit hinaus vorzuhalten und zu liefern, es sei denn, dass die Parteien eine gesonderte Ersatzteilgarantie vereinbart haben.
15) PROMECON verfügt über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und ISO 45001:2018. Zusätzliche Zertifizierungen oder Qualitätsrichtlinien sind nur einzuhalten, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdgesondert vereinbart wurde.
10.4 Abweichungen in Struktur16) Die Haftung von PROMECON für Betriebsunterbrechung, FarbeProduktionsstillstand, Maß und/entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Ver- tragseinbußen oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz jeden anderen Folgeschaden oder indirekten Schaden ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holzausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten 2.3.1 Rigips leistet dem Kunden Gewähr wie folgt:dafür, dass die Liefergegenstände im Zeitpunkt der Lieferung keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden vorbehältlich anderer expliziter Verein- barung ausdrücklich ausgeschlossen.
10.1.1 Ist 2.3.2 Der Fertigung der Kunde Verbraucher: Es gilt Alba-Vollgipsplatten sowie Alba-Verbundplatten lie- gen die gesetzliche Gewährleistung. Ist Masstoleranzen und physikalischen Materialkennwerte der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monatetechnischen Dokumentation von Rigips zugrunde. Die vorstehende Verkürzung Fertigung der Verjährungsfristen gilt nicht für SchadensersatzansprücheRigips-Bau- und Ver- bundplatten erfolgt gemäss DIN EN 520/PflichtverletzungenDIN EN 1390. Für Profile und Zubehör sind die Normen DIN 18182-1/DIN EN 14195, DIN 18168/DIN EN 13964, die in Ziffer 12SIA- Normen bzw. genannt sinddie Richtlinien der relevanten Berufsverbände verbindlich.
2.3.3 Der Kunde hat die Liefergegenstände nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen sofort, spätestens aber innerhalb von 10 Werkta- gen schriftlich bei Rigips anzubringen (Datum Poststempel massgebend). Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- Un- terlässt er dies oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählenwerden die Liefergegenstände ohne Prüfung verarbeitet, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehengelten die Liefergegenstände als akzeptiert.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist 2.3.4 Werden beanstandete Liefergegenstände ohne schriftliche Zustimmung von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage Rigips durch den Kunden oder DritteDritte verarbeitet, übliche Abnutzungentfällt die Gewährleis- tung.
2.3.5 Nach erfolgter Geltendmachung von Mängeln kann Rigips in der Folge wahlweise entweder den betroffenen Liefergegenstand an Ort und Stelle un- tersuchen oder aber verlangen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer dass der Liefergegenstand an Rigips zurückge- sandt wird. Rigips wird den Gewährleistungsanspruch prüfen und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreiemitteilen, aber gebrauchte Ware an, ob der geltend gemachte Anspruch unter die Gewährleistung fällt oder nicht. Bis zur definitiven Klärung der Beanstandung hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteileden Liefergegenstand aufzubewahren.
10.3 Wir haften für Schäden2.3.6 Liegt ein Gewährleistungsfall vor, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurwird Rigips allfällige Mängel nach eige- nem Ermessen unentgeltlich beheben oder den Liefergegenstand ersetzen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandelung), auf Reduktion des Preises (Minderung) oder auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.
2.3.7 Rigips übernimmt keine Gewähr, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters der Kunde oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von Rigips Änderungen oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Reparaturen am betroffe- nen Liefergegenstand vornimmt oder der Gesundheit begründet wirddiesen unsachlich behandelt.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/2.3.8 Gewährleistungsansprüche verjähren vorbehältlich einer expliziten anderen Regelung nach Ablauf von zwei Jahren nach der Lieferung des be- treffenden Liefergegenstands. Für von Rigips ersetzte oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in reparierte Liefer- gegenstände gilt die Zweijahresfrist ab Lieferung des ursprünglichen Lieferge- genstandes.
2.3.9 Allfällige Mitarbeit durch Rigips bei der Natur Ermittlung von Mängeln oder Beseitigung derselben erfolgt ohne jedes Präjudiz für Bestand und Umfang der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes HolzGewährleistung.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 1. Bei Handelsgeschäften setzen die Gewährleistungsansprüche voraus, dass der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche GewährleistungBesteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Obliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt Beanstandete Ware darf nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- verarbeitet oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert eingebaut werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer2. Offene Mängel sind unverzüglich, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen Werktagen ab Empfang der Ware Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen ab Entdeckung schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeigezu rügen. Den Unternehmer Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
3. Mängelrügen werden von uns Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur anerkanntunsere Produktbeschreibung als vereinbart.
4. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Xxxx
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
7. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere unmittelbare oder entfernte Mangelfolgeschäden bzw. Vermögensschäden sind von unserer Haftung ausgeschlossen, sofern sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern nicht auf Vorsatz oder Transporteuren grober Fahrlässigkeit der Organe oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- leitender Angestellter beruhen und fristgerechten Rügen dareine grobe Verletzung wesentlicher Vertragspflichten darstellen.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf 8. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern nicht weiterveräußertdas Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt. Dies gilt nicht, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit wenn der Besteller uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeden Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 3 dieser Bestimmung).
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren9. Liegt ein Mangel vor, Garantien im Rechtssinne erhält der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareBesteller durch uns nicht.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete 10. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden Besteller oder Dritte, übliche natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehenBehandlung, stehen wir ebenso wenig einnicht ordnungsgemäße Wartung, wie ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern diese nicht von uns zu verantworten sind.
11. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht unsererseits keine Haftung für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritterdie daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die GebrauchsvorteileLiefergegenstandes.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr a) Die Qualität der Ware richtet sich nach Handelsbrauch, sofern nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart oder von uns bestätigt worden ist.
b) Für Mängel haften wir wie folgt:
10.1.1 Ist der : Der Kunde Verbraucher: Es gilt hat die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss empfangene Ware unverzüglich auf Mängel untersucht werden und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns offensichtliche gegenüber spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen 14 Tagen ab Empfang Entdeckung, durch schriftliche Anzeige zu rügen.
c) Stellt der Kunde Mängel an der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h. die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußertgeteilt, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis wir uns mit uns erzielt ist oder uns dem Kunden über die Möglichkeit zur Besichtigung oder Abwicklung der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeReklamation geeinigt haben.
10.2.3 d) Wir übernehmen keine Gewährleistung für Beschädigungen, die während des Transports verursacht wurden. Transportschäden sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Kunde mit dem Frachtführer zu regeln.
e) Bei Bestehen von Mängeln werden berechtigter Beanstandung sind wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz zur Nachbesserung der beanstandeten Ware oder am Sitz des Kunden reparierenzur Ersatzlieferung berechtigt. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareMehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
10.2.4 Für Sachmängelf) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung falsche Angabe des Kunden, instruktionswidrige Lagerung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden Verarbeitung oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung Verwendung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der .
g) Ist uns innerhalb einer vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werdengestellten, trägt der Kunde angemessenen Nachfrist die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlersoder die Ersatzlieferung nicht möglich, Umgehung des Fehlers so steht dem Kunden unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurück zutreten oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der den Kaufpreis zu mindern.
h) Gibt der Kunde ist verpflichtetuns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns diejenigen Gebrauchsvorteilevon dem gerügten Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteileentfallen alle Mängelansprüche.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen isti) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind in Ziff. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird8 abschliessend geregelt. Weitere darüber hinausgehende Ansprüche sind wegbedungen.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 9.1 Im Fall von Mängeln an von ATW hergestellten und/oder gelieferten Waren ist ATW nach ihrer Xxxx zunächst nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet (Nacherfüllung HGB). Schlägt die Nacherfüllung auch nach einem zweiten Versuch von ATW fehl, kann der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistungnach seiner Xxxx den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ist Statt der Minderung kann der Kunde Unternehmer: auch Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 10 geltend machen, wenn ATW den Mangel zu verantworten hat.
9.2 Branchenübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mängelrechten. Gleiches gilt für Mängel jeglicher Art bei gebrauchter Ware. Bei DIN-genormten Waren gelten, die DIN-Toleranzen.
9.3 Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Verjährungsfristen gilt Ware, soweit das Gesetz nicht längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenMängel an einem Bauwerk und bei Werkstücken, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehendessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel 9.4 Mängelrügen nach § 377 Abs. 1 HGB sind vom Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang 10 Werktagen nach Ablieferung der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenzu erheben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass Unterlässt der Kunde die Sache an einen anderen Ort fristgerechte Anzeige, so gilt das Werkstück als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kundegenehmigt, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch dass es sich um einen Mangel handelt, der Warebei der Untersuchung nicht erkennbar war. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von 11 Monaten nach Gefahrübergang schriftlich anzuzeigen.
10.2.4 Für Sachmängel9.5 Mängel - auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften - der Ware müssen unverzüglich, die durch ungeeignete spätestens binnen 14 Tagen nach dem Zeitpunkt der Übernahme bei sonstigem Gewährleistungs- ausschluß schriftlich gerügt werden; eine (fern-)mündliche Verständigung allein genügt nicht. Fehlerhafte, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Mißachtung der Einbau- und Bedienungs- anleitungen, Überbeanspruchung der Ware durch den Käufer oder natürlicher Verschleiß schließen jede Gewährleistung aus. Ebenso erlischt die Gewährleistung, wenn die Ware von dritter Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und an der Ware aufgetretene Schäden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, sowie wenn die Vorschriften des Vorlieferanten oder Herstellers für die Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindernnicht befolgt wurden. Kann nach Überprüfung Gibt der vom Kunden gemeldete Mangel Käufer uns nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtetunverzüglich Gelegenheit, uns diejenigen Gebrauchsvorteilevon dem Mangel und der Identität unserer Ware zu überzeugen oder stellt er uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurdeGewährleistungsansprüche. Das beanstandete Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaftenkostenlos zur Verfügung von uns und unserem Vorlieferanten zu halten, Abweichungen und Merkmale sind daher stets um sich von dem Mangel überzeugen zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.können
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 1. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Kunde Verbraucher: Es gilt Käufer anstelle der mangelhaften Ware die gesetzliche GewährleistungLieferung mangelfreier Ware verlangen. Ist Auf ein Fehl- schlagen der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateNacherfüllung kann sich der Käufer erst berufen, wenn zwei Ersatzlieferungen ebenfalls man- gelhaft waren und seit der Mängelrüge mehr als eine Woche vergangen ist. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenSoweit gesetzlich zulässig, sind Schadensersatzansprüche des Käufers, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisenauf der Lieferung mangelhafter Ware beruhen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenausgeschlos- sen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer2. Im übrigen Haften wir, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdGe- sundheit, nicht für leicht fahrlässige Verletzungen un- wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässi- ger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfül- lungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf den vorher- sehbaren typischen Durchschnittsschaden. Die Haf- tung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
10.4 Abweichungen 3. Mit Ausnahme der in Struktur§ 478 BGB bezeichneten An- sprüche und Schadensersatzansprüche aus der Ver- letzung des Lebens, Farbe, Maß und/des Körpers oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Ver- letzung von Vertragspflichten oder leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verjähren alle Rechte des Käufers wegen eines Mangels der ge- lieferten Sache in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sindzwei Jahren ab Gefahrenübergang.
4. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von AusstellungsstückenDie Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn dies besonders vereinbart wurdeer bei Vertragsabschluss den Mangel kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, es sei denn, der Verkäufer den Mangel arglistig verschwie- gen oder eine Garantie übernommen hat.
5. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene EigenschaftenDer Verkäufer kann sich auf einen Haftungsaus- schluss nicht berufen, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu wenn er den Eigenschaften des Naturproduktes HolzMangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 1. Mängel hat der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenAuftraggeber Xxxxxx & Bauer unver- züglich schriftlich anzuzeigen und es ist Xxxxxx & Bauer Gelegenheit zu geben, die in Ziffer 12Berechtigung der Mängel- rüge „an Ort und Stelle“ zu überprüfen. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählenVerstöftt der Auftraggeber gegen diese Obliegenheit, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werdenist Ko- enig & Bauer berechtigt, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen könnenwegen des gerügten Mangels Gewährleistungsarbeiten zu verweigern. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte Xxxxxx & Xxxxx kann nach Xxxx nachbessern oder man- gelfreien Ersatz für auszubessernde Teile liefern. Er- setzte Teile werden Eigentum von Xxxxxx & Bauer. Gewährleistungsarbeiten werden von Xxxxxx & Bauer grundsätzlich an deutschen Bankarbeitstagen zu regu- lären Tarifarbeitszeiten kostenlos geleistet. Sollte die Produktion des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenAuftraggebers es erfordern, dass Son- derleistungen zu veranlassen sind, sind die dafür anfal- lenden Zuschläge vom Auftraggeber zu vergüten.
10.2 Ist 2. Für die von Xxxxxx & Xxxxx vernünftigerweise für not- wendig erachteten Nachbesserungen und Ersatzteillie- ferungen hat der Kunde UnternehmerAuftraggeber auch aufterhalb der üb- lichen Geschäftszeiten ungehinderten, gelten ergänzend folgende Regelungen:uneinge- schränkten und, falls von Xxxxxx & Bauer gefordert, zeitlich zusammenhängenden Zutritt zum Liefer- bzw. Leistungsgegenstand zu ermöglichen und eine mit der Bedienung des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes vertraute Person für zu gebende Auskünfte und Hilfe- leistungen für Xxxxxx & Xxxxx kostenfrei beizustellen. Dies gilt für die Zeit, die Xxxxxx & Xxxxx für Nachbesse- rungsleistungen und/oder Teileaustausch vernünftiger- weise benötigt; andernfalls ist Xxxxxx & Bauer von der Haftung für die daraus entstehenden Kosten und Fol- gen befreit.
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang 3. Nur in dringenden Fällen der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenGefährdung der Be- triebssicherheit bzw. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung zur Abwehr unverhältnismäftig grofter Schäden, wobei Xxxxxx & Bauer sofort zu ver- ständigen ist, oder in Fällen, in welchen Xxxxxx & Bauer im Verzug seiner Gewährleistungspflichten ist, hat der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenAuftraggeber das Recht, insbesondere für den Mangel selbstselbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Xxxxxx & Bauer Er- satz der notwendigen und angemessenen Aufwendun- gen zu verlangen. Bessert der Auftraggeber oder ein Dritter unsachge- mäft nach, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und besteht keine Haftung von Xxxxxx & Bauer für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügedaraus entstehenden Folgen. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurdenGleiches gilt für Änderungen des Liefer- bzw. RügenLeistungsgegenstandes, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darohne Zustimmung von Xxxxxx & Bauer vorgenom- men wurden.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert4. Keine Haftung bzw. Gewährleistung wird insbeson- dere in folgenden Fällen übernommen: • Ungeeignete oder unsachgemäfte Verwen- dung, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage bzw. Inbetrieb- setzung durch den Kunden Auftraggeber oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehenBehandlung, stehen wir ebenso wenig einnicht ordnungsgemäfte Wartung; • Verschleiftteile und Verbrauchsmaterialien, wie für Folgen unsachgemäßer natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebs- mittel.
5. Ergibt die Überprüfung einer Mängelrüge, dass diese unberechtigt war und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängelinfolgedessen kein Gewährleis- tungsfall vorliegt, so behält sich Xxxxxx & Bauer das Recht vor, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die GebrauchsvorteileÜberprüfung notwendigen Leis- tungen gemäft den zu diesem Zeitpunkt gültigen Stun- densätzen in Rechnung zu stellen.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Servicebedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate ab Empfang der Ware durch den Käufer. Transportschäden, Mindermengen oder Mangel an den Produkteigenschaften sind innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung bzw. Leistung durch PEAK vom Kunden schriftlich anzeigt werden; Andernfalls mitzuteilen. Der Käufer ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügenverpflichtet, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- Ware unverzüglich nach der Lieferung durch PEAK zu untersuchen und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt wenn sich ein Mangel vorzeigt, diesen PEAK unverzüglich schriftlich, mit genauer Darstellung der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kannbehaupteten Mängel, tragen wir anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem OrtAnzeige, an dem so gilt die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollteWare als genehmigt und abgenommen. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Sache an einen anderen Ort Abnahme nicht verweigern. PEAK übernimmt keine Gewährleistung für Mängel der Kaufsache die durch Zu- fall, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, Veränderung, unsachgemäße Installierung, Reparatur oder unsachgemäße Prüfmaßnahmen des Käufers oder seiner Beauftragten entstanden sind. Persönliche Haftung von PEAK Angestellten, die als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hatErfüllungsgehilfen von PEAK tätig geworden sind, trägt der Kundeist ausgeschlossen. Für Lieferung von Software gilt, es sei dennunter Ausschluss von Werkvertrags- und Kauf- recht, das Verbringen an diesen Ort Dienstvertragsrecht. Sofern von PEAK entwickelte Software nicht dem vertraglich vorausgesetzten Ge- brauch entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt Abweichungen schriftlich gerügt werden, trägt ist PEAK innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet. Für nicht von PEAK hergestellte Software wird keine Gewährleistung übernom- men. Es gelten die aus den jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller ersicht- lichen Rechte. Als Fehler gilt nicht die Produktabweichung im Sinne von Marktneuerungen. Auf die Softwarepflege und -anpassung hat der Kunde nur Anspruch bei Abschluss eines weitergehenden Software-Update-Vertrages (SUV). Bei Fehlermeldungen hat der Kunde die Kosten aufgetretenen Symptome, den von ihm eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekonfiguration und Systemumge- bung detailliert zu beschreiben, ggf. unter Verwendung der Untersuchungvon PEAK zur Verfü- gung gestellten Formulare. 10.2.5 Die Beseitigung Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des FehlersKunden zur Zusammenarbeit mit den von PEAK beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet. Voraussetzung für die Pflichtverletzungsansprüche ist, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)dass es sich bei dem gel- tend gemachten Mangel um einen Reproduzierbaren handelt. Der Stellt sich heraus, dass vom Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, angeforderte und von PEAK erbrachte Leistungen nicht infolge einer Pflichtverletzung von PEAK erforderlich wurden ‚ so hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will diese Leis- tungen zu vergüten und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmtPEAK entstandenen Kosten zu erstatten. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus PEAK wird bei der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen istBerechnung ihre jeweils gültigen Stunden und Reisekostensätze zugrunde legen. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen PEAK-14 GmbH Xxxx-Xxxx-Xxx. 00 xxxx://xxx.xxxx-00.xx xxxx://xxx.xxxxx.xxx Stadt- und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.Kreissparkasse Darmstadt BLZ 508 501 50
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:1. Der Kunde hat die gelieferte Xxxx unverzüglich nach Ablieferung an den ver- einbarten Ort zu prüfen. Weist sie offensichtliche Mängel auf oder wurde eine offensichtlich andere als die bestellte Ware geliefert, so hat der Kunde dies dem Verwender unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige ist keine Vor- aussetzung für Gewährleistungsansprüche.
10.1.1 2. Für gebrauchte bewegliche Waren übernimmt der Verwender keine Gewähr- leistung. Ist der Kunde Verbraucher: Es , so beträgt die Gewährleistung für gebrauchte Waren ein Jahr.
3. Für Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungs- weise für ein Bauwerk verwendet worden sind, beträgt die Gewährleistungs- zeit zwei Jahre. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Kunden um einen Ver- braucher handelt.
4. Bei Fremderzeugnissen beschränken sich die gesetzliche GewährleistungGewährleistungsansprüche des Kunden auf die Abtretung der Ansprüche, die der Verwender gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses besitzt.
5. Ist der Kunde UnternehmerKaufmann und gehört das getätigte Geschäft zum Betrieb sei- nes Handelsgeschäftes, gilt darüber hinaus folgendes: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateUntersuchungs- und Rügeobliegenheit des Kunden gem. Die vorstehende Verkürzung § 377 HGB hat mit der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenMaßgabe einer fachmännischen Untersuchung zu erfolgen. Festge- stellte Mängel sind unverzüglich und unter Beschreibung des Mangels schrift- lich gegenüber dem Verwender zu rügen. Werden später Mängel entdeckt, die in Ziffer 12nicht bei einer fachmännischen Untersuchung entdeckt werden konnten, so sind diese unverzüglich ab Entdeckung des Mangels unter Beschreibung des Mangels schriftlich gegenüber dem Verwender zu rügen. genannt sindAndernfalls (keine, unzureichende und/oder verspätete Untersuchung und/oder Rüge) gilt die Ware insoweit als mangelfrei genehmigt. Sollten Sollte die gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler Xxxx einen Mangel aufweisen, wozu auch Transportschäden zählender bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werdenwird der Verwender die Ware, damit wir diese gegenüber vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach seiner Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen könnenVerwender stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb von vier Wochen zu geben. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und Rückgriffsansprüche bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenErsatzlieferung erneut mangel- haft, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt so ist oder uns dem Verwender auf sein Verlangen hin nochmals die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb einer weiteren Frist von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren4 Wochen einzuräumen. Liegt ein Mangel vorSchlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass so kann der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich Ver- gütung mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die auf das Zukauf-/ Beistellmaterial zurückzuführen sind, haften wir nur insofern, als der Zukauflieferant uns gegenüber eine Haftung übernimmt. Derartige Beanstandungen geben wir ohne eigene Verpflichtung weiter. Mängel, die auf das Zukaufmaterial zurückzuführen sind, werden im vollen Umfang an den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)Anbieter belastet.
8.1. Der Kunde ist verpflichtetAnbieter steht dafür ein, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, dass die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen bzw. Leistung die vereinbarte Beschaffenheit hat, als Nutzungsentschädigung den vorgesehenen Einsatzzweck erfüllt, den von uns genehmigten Vorgaben, Mustern o. ä., den einschlägigen Normen, insbesondere DIN-Normen, EG-Normen usw., sowie den Vorgaben der Behörden und Fachverbänden, dem neuesten Stand der Technik, den deutschen und europäischen Sicherheitsvorschriften entspricht und – soweit möglich – das CE-Zeichen trägt sowie eine Konformitätsbescheinigung enthält. Dasselbe gilt für die in der Auftragsbestätigung des Anbieters enthaltenen Leistungsdaten und sonstigen Eigenschaften.
8.2. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; unabhängig davon, sind wir grundsätzlich berechtigt, vom Anbieter Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmtverlangen. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schädenist der Anbieter verpflichtet, die sich aus alle zum Zweck der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Mangelbeseitigung oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in StrukturErsatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadensersatz, Farbeinsbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung, Maß bleibt ausdrücklich vorbehalten. Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehaltenSchadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Entstehen uns infolge mangelhafter Lieferung/Leistung Kosten, soweit wie z.B. Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten, Vertragsstrafen, so hat der Anbieter diese in Kosten zu tragen. Allgemeine Einkaufsbedingungen 12/2017
8.3. Die Annahme und/oder Bezahlung der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur gelieferten Ware durch uns stellt auch dann Anspruch keinen Verzicht auf Lieferung von AusstellungsstückenGewährleistungsrechte dar, wenn dies besonders uns der Mangel im Zeitpunkt der Annahme der Ware und/oder der Bezahlung bekannt ist.
8.4. Die Verjährung der Mängelhaftungsansprüche beginnt mit der vollständigen Ablieferung/Leistung des Liefer-/Leistungsumfanges oder wenn eine Abnahme vereinbart wurdeist, mit der Abnahme.
8.5. Das Material Holz ist ein natürliches ProduktMängelansprüche verjähren in 36 Monaten; Holz enthält naturgegebene Eigenschaftenlängere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben hiervon unberührt. Für neu gelieferte/geleistete oder nachgebesserte Teile beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat sofern der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu Anbieter den Eigenschaften des Naturproduktes HolzMangel nicht ausdrücklich nur aus Kulanz beseitigt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:(1) Die von HARTING geschuldeten Leistungen werden sorgfältig und fachgerecht erbracht.
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung(2) Mängelrügen gemäß § 377 HGB haben unverzüglich in Textform zu erfolgen. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenBei berechtigter Mängelrügen wird XXXXXXX nach eigener Xxxx alle diejenigen Teile oder Leistungen unentgeltlich nachbes- sern, neu liefern oder neu erbringen, die in Ziffer 12einen vom ihr zu vertreten- den Sachmangel aufweisen. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls HARTING ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenGelegenheit zur zwei- maligen Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Zur Fristwahrung genügt Schlägt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenNacherfüllung fehl, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt kann der Kunde, es sei dennunbeschadet etwa- iger Schadensersatzansprüche gemäß nachfolgender Ziffer 16, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Warevom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
10.2.4 Für Sachmängel(3) Erfüllungsort für etwaige Nacherfüllungsansprüche istder ursprüng- lich vereinbarte Bestimmungsort gemäß Auftragsbestätigung.
(4) HARTING trägt die notwendigen und angemessenen Kosten des Kunden zur Nacherfüllung am jeweils ursprünglichen Lieferort ge- mäß Auftragsbestätigung.
(5) Minderungsansprüche im Rahmen der Gewährleistung bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Be- schaffenheit oder Brauchbarkeit. XXXXXXX haftet nur für solche Mängel, die unter den vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingun- gen auftreten. XXXXXXX haftet nicht für Mängel, die auf vom Kunden beigestellte Materialien oder einer vom Kunden vorgeschriebenen oder näher bestimmten Konstruktion beruhen.
(6) Die Übernahme der Gewährleistung für Vertragsgegenstände setzt die Montage, den Probelauf und die Inbetriebnahme durch ungeeignete HART- ING Fachpersonal voraus. HARTING übernimmt keine Gewährleis- tung bei ungeeigneter oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte unsachgemäßer Verwendung, fehlerhaf- ter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, übliche na- türliche Abnutzung, mangelhafte Bauarbeiten, fehlerhafte oder bzw. nachlässige Behandlung entstehenBehandlung, stehen wir ebenso wenig einnicht ordnungsgemäße Wartung, wie insbe- sondere nicht für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Mängel infolge von, während der Gewährleistungs- zeit durch den Kunden oder DritterDritte durchgeführte Wartungsarbeiten und/oder wenn keine HARTING Originalersatzteile verwendet wer- den. Gleiches gilt für MängelIm Falle unsachgemäßer Handhabung und/oder Lagerung von Teilen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
(7) Sofern HARTING CAD-Daten, Produktionspläne und/oder -zeich- nungen (im Folgenden „Daten“) zur Nutzung bereitstellt (unabhängig von Nutzungsart, Übertragungsweg und Dateiformat), gelten die fol- genden Gewährleistungsregelungen:
a. Die zur Verfügung gestellten Daten dienen ausschließlich der Information über zu verwendende Werkstoffe und Maße.
b. Durch die Bereitstellung der Daten sowie diese Regelungen zur Nutzung der Daten werden keinerlei Garantien übernommen oder Zusicherungen, insbesondere nicht hinsichtlich eventueller Produktionsverfahren, gemacht. Ebenso wenig entstehen hieraus Gewährleistungsansprüche.
(8) Ansprüche auf Nacherfüllung, aus Gewährleistung verjähren wie folgt:
a. Für Vertragsgegenstände nach 12 Monaten, beginnend mit dem Datum der Inbetriebnahme bzw. der Lieferung, falls eine Inbe- triebnahme nicht vereinbart wurde, längstens jedoch 15 Monate nach Mitteilung der Versandbereitschaft.
b. Für Umbauten von bestehenden Maschinen/Anlagen nach 12 Monate, beginnend mit dem Datum der Inbetriebnahme, längstens jedoch 14 Monate nach Mitteilung der Versandbereitschaft, Mittei- lung der Fertigstellung bzw. abgeschlossenem Umbau. Von der Ge- währleistung ausgeschlossen sind insofern alle Teile, die nicht durch den Wert oder Umbau in irgendeiner Weise verändert wurden. Dies gilt auch für Teile, die Tauglichkeit in Folge des Umbaus aus- und wieder eingebaut wor- den sind. Die Anlage, für die dieser Umbau angeboten wird, gilt im Sinne der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werdenMaschinenrichtlinie, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlersderzeit 2006/42/EG, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)bereits als im Verkehr gebracht. Der Kunde ist verpflichtetdeshalb als Betreiber für die Ein- haltung der entsprechenden Sicherheitsrichtlinien gemäß Arbeits- mittelbenutzungsrichtlinie (2009/104/EG) verantwortlich.
c. Für Ersatzteile nach 12 Monaten, uns diejenigen Gebrauchsvorteilebeginnend mit dem Datum der Lieferung.
(9) Die gesetzlichen Regelungen insbesondere über Ablaufhemmung, die er bis zur Lieferung Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
(10) Schadensersatzansprüche des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden wegen eines Sachmangels richten sich im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat Übrigen nach der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und nachstehenden Ziffer 16. Für Rechtsmängel geltend die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteilevorstehenden Regelungen vorbehaltlich der Regelungen der Ziffer 14 entsprechend.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt 5.1 Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche diese rechtzeitig schriftlich unter genauer Spezifikation der behaupteten Mängel rügt; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb von 10 Tagen, gerechnet ab Ablieferung oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, bei der Verkäuferin eingeht. Erfolgt innerhalb der Rügefrist keine entsprechende Mängelrüge, gilt die Ware als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Auf Verlangen der Verkäuferin ist der beanstandete Liefergegenstand versichert an die Verkäuferin zurückzusenden.
5.2 Bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
5.3 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, hat der Käufer nach Xxxx der Verkäuferin Anspruch auf Kaufpreisminderung, Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer Frist von zwei Wochen ab Empfang neuen mangelfreien Sache; die Lieferung einer anderen Sache oder einer zu geringen Menge steht einem Mangel der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung Kaufsache gleich. Jeder weitere Anspruch des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenKäufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere für den Mangel selbstXxxxxxxxxxxxx, für den Zeitpunkt Mangelfolgeschaden und Rücktritt ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten der Feststellung des Mangels und für Verkäuferin. Die Verkäuferin kann die Rechtzeitigkeit Nacherfüllung verweigern, solange der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntKäufer seine Zahlungspflichten der Verkäuferin gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darder dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert5.4 Schlägt die Nachbesserung mindestens zweimal fehl, ausgeliefert ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen; Schadensersatz kann er nur nach Maßgabe von nachstehender Ziffer 6 verlangen. Bei einer unvollstän- digen Lieferung steht dem Käufer nach Fehlschlagen der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, zweiten Nachbesserung nur das Recht der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der KundeMinderung zu, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareKäufer weist nach, dass für ihn ein Festhalten am Vertrag aufgrund der unvollständigen Lieferung unzumutbar ist.
10.2.4 Für Sachmängel5.5 Bei Mängeln an Produkten anderer Hersteller, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit von der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt Verkäuferin geliefert werden, trägt der Kunde wird die Kosten der UntersuchungVerkäuferin nach ihrer Xxxx ihre Ansprüche gegen die Hersteller oder Vorlieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt Ansprüche gegen die Verkäuferin bestehen in diesen Fällen nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben Maßgabe dieser Ziffer 5 nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseitsdie gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller oder Vorlieferanten erfolglos war oder, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken5.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn dies besonders vereinbart wurdeder Käufer ohne Zustimmung der Verkäuferin den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere In jedem Fall hat der Käufer die biologischendurch die Änderung entstandenen Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
5.7 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang, physikalischen soweit nicht gesetzlich längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind. Für Ersatzlieferungen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und Nachbesserungen haftet die Verkäuferin bis zum Ablauf der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu für den Eigenschaften des Naturproduktes Holzursprünglichen Liefergegenstand geltenden Verjährungsfrist.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: 1. Für unsere Leistungen übernehmen wir die Garantie nach nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber als ersten Abnehmer. Die Abtretung von Gewährleistungsan- sprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind generell ausgeschlos- sen. Eine Haftbarkeit gegenüber unserer Firma ist nicht möglich. Gewährleistungen für Zube- hörartikel laufen nach 6 Wochen ab, da es sich um Gebrauchsgegenstände handelt. Es gilt sei dass die gesetzliche Regelung eine längere Gewährleistung vorsieht.
2. Wir weisen wir daraufhin, dass Felgen, die falsche Schlagnummern und Kennzeichnungen ha- ben oder andere Manipulationen aufweisen, wie z.B. abgedreht sind, nicht zu den Felgen pas- sende Schlüsseln aufweisen oder sonstige Veränderungen aufweisen, nur gegen eine schriftli- che Einverständniserklärung von uns angenommen werden. Für Felgen oder Teile die gerichtet oder geschweißt, Hochganzpoliert oder Hochglanzverdichtet sind oder werden, übernehmen wir ist generell keinerlei Garantie und Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateEs sind auch Schadensersatzansprüche möglich.
3. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenWir weisen außerdem hiermit darauf hin, dass solche Felgen /Felgensterne oder anderen Teile, nur noch im Motorsport genutzt werden dürfen. Zudem dürfen mehrteilige Felgen nur vom Her- steller selbst auseinander und wieder zusammen montiert werden, da diese Dichtungen enthal- ten, die in Ziffer 12die Dichtheit der Felge garantieren. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- Wir übernehmen daher keine Gewährleistung und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenGarantie auf die Dichtheit der Felge.
10.2 Ist 4. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Haftung für Schäden, die Nutzern oder Dritten als solcher unserer Internetplattform entstehen, übernehmen. Alle Rechte an Texten, Grafiken, Bildern und Animationen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Alles angegebenen Markenzeichen auf unserem Websites sind, wenn nicht andere angegebene ist Markenrechtlich geschützt. Wir übernehmen keine Garantie und Haftung bei Druckfehlern auf unserer Website. Alles Weitere ist in unserem Haftungsausschluss, den Sie bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fin- den, beschrieben Für Schäden an den zu bearbeiteten Felgen oder teilen kann keine Haftung übernommen werden.
5. Wir garantieren fachgerechte Oberflächenbehandlung in Werkstoff und Werkarbeit nach den anerkannten Regeln der Kunde UnternehmerTechnik, gelten ergänzend folgende Regelungen:den geltenden oder allgemein im Entwurf anerkannten DIN- Vorschriften. Bei galvanischen und chemischen Prozessen sowie wegen der Qualitätsunter- schiede des Rohmaterials sind Abweichungen von einem dem Auftrag zugrunde liegenden Muster mitunter unvermeidbar. Keine Garantie oder Gewährleistung auf alle Teile!
10.2.1 6. Die gelieferte Xxxx muss soll man unverzüglich auf hinsichtlich der Fehlerfreiheit prüfen. Wenn der Auf- traggeber Kaufmann ist, soll man Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigt rügen. zu einzureichen. Die Untersuchungspflicht besteht auch dann, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind.
7. Bei nicht sofort erkennbaren Mängeln gilt das gleiche innerhalb der vorgenannten Frist nach der Entdeckung des Mangels. Werden Mängel bei der Weiterverarbeitung festgestellt, soll man die mit der Weiterverarbeitung aufhören, bis wir uns vom Zustand der Ware überzeugen und unse- re Entscheidung treffen.
8. Bei der Reklamation, die form- oder fristwidrig ist, gilt die Ware von Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches als genehmigt.
9. Die Gegenstände, die uns zur Bearbeitung übergebenen werden; Andernfalls , sollen mit Lieferschein unter Angabe von Stückzahl und Gesamtgewicht versehen werden. Für fehlende Teile wird nur Er- satz geleistet, wenn deren Anlieferung durch einen von uns abgezeichneten Anlieferungsschein belegt ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und das Risiko für die Rechtzeitigkeit fehlenden Teile auf uns übergegangen ist. Bei Klein- und Mas- senteilen übernehmen wir für Ausschuss und Fehlmengen bis zu jeweils 3% der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen angelieferten Gesamtmenge grundsätzlich keine form- und fristgerechten Rügen darHaftung.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf 10. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Wenn der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, werden im Übrigen derartige Ansprüche auf Ersatz von Schäden am Liefergegenstand selbst be- schränkt und der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Sie verjähren in der gleichen Frist wie sonstige Gewährleistungsansprüche. Die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vertragsstrafen werden nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeanerkannt.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir 11. Ein Mangel in der Teillieferung berechtigt den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz Auftraggeber nicht zur Stornierung des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vorVer- trages, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgenes sei, dass der Kunde Mangel einer Teillieferung so erheblich ist, dass die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareAbnahme wei- terer Teillieferungen unzumutbar ist.
10.2.4 Für Sachmängel12. Die Gewährleistung gilt nur für Beanspruchungen unter gewöhnlichen, betrieblichen und klimatischen Bedingungen. Wenn die Ware für besondere Bedingungen bestimmt ist und wir davon vorher nicht unterrichtet worden sind, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Werden die von uns oberflächenbehandelten Waren während des Transportes oder wäh- rend der Weiterverarbeitung mechanisch oder chemisch beschädigt, entfällt insoweit jegli- che Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt außerdem, wenn der Vertragsgegenstand von fremder Hand verändert oder von fremder Hand eine Nachbesserung versucht worden ist.
13. Das zu bearbeitende Material muss frei sein von Gusshaut, Formsand, Zunder, Ölkohle, eingebranntem Fett, Schweißschlacke, Graphit, Farbanstrichen; es darf keine Poren, Lun- ker, Risse, Doppelungen etc. aufweisen; Gewinde müssen ausreichend unterschnitten sein. Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt, die durch ungeeignete Bearbeitung abzulehnen. Besteht der Auftraggeber gleichwohl auf einer Bearbeitung, oder unsachgemäße Verwendung ist das uns zur Oberflächenbehand- lung angelieferte Material aus für uns nicht erkennbaren Gründen technologisch für eine derartige Oberflächenbehandlung nicht geeignet, übernehmen wir grundsätzlich keine Ge- währ für eine bestimmte Maßhaltigkeit, Haftfestigkeit, Farbhaltung und Korrosion verhin- dernde Eigenschaften der aufgetragenen Schicht. Für die Haftfestigkeit wird insbesondere dann keine Gewähr übernommen, wenn das Material nach der Oberflächenbehandlung verformt worden ist, auch dann nicht, wenn probegalvanisierte Teile sich ohne Abplatzen der galvanischen Schicht verformen ließen.
14. Wenn uns die für eine Oberflächenbehandlung vorgesehene Ware oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritteein hierfür geeigne- tes Materialmuster vor Beginn der Verarbeitung nicht für einen ausreichend langen Zeit- raum, übliche Abnutzungmindestens jedoch für sechs Wochen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehenzu Testzwecken überlassen wird, stehen überneh- men wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen Korrosionsschäden keinerlei Gewähr. Wenn wir im Auftrag des Kunden Kurz- zeittests oder Dritterandere chemische und / oder mechanische Untersuchungen durchführen oder wir im Auftrag Meßprotokolle oder Prüfzertifikate erstellen, entbindet dies den Auftrag- geber nicht von der Pflicht, seinerseits die von uns bearbeiteten Teile entsprechenden Messungen, Prüfungen und Tests zu unterziehen. Gleiches gilt für MängelWenn wir im Einzelfall nicht imstande sind, entsprechende Messungen, Prüfungen und Tests durchzuführen, lehnen wir jede Haf- tung ab.
15. Hohlteile werden nur an den Außenflächen galvanisch behandelt. Sofort einsetzende Kor- rosion an den unbehandelten Flächen berechtigt zu keiner Reklamation. Das an der Ober- fläche behandelte Material soll sachgemäß verpackt, gelagert und transportiert werden.
16. Der Auftraggeber soll die Mindestschichtdicken an einem zu vereinbarenden Meßpunkt festlegen, die den Wert oder Versandart vorschreiben und durch geeignete Maßnahmen chemische und mechanische Beschädigungen der Oberfläche verhindern. Für Witterungsschäden sowie für eventuelle Schäden durch später aus Doppelungen und sonstigen unzugänglichen Hohlräumen heraussickernde Rückstände aus dem Behandlungsprozess haften wir nicht. Hält der Auftraggeber eine Wasserstoffentsprödung für erforderlich, übernehmen wir diese nur nach entsprechender Vereinbarung und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
17. Wir übernehmen keine Gewährleistung für tragende und sicherheitsrelevante Fahrzeugteile, die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt galvanisch veredelt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteileträgt die volle Verantwortung für diese Oberflächenbearbeitung inkl. weitere Folgeschäden. Diese Teile darf man lediglich zu den Showzwecken verwenden und nicht im öffentlichem Straßenverkehr. Dasselbe betrifft auch Felgen, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzenge schweißt und gerichtet worden sind. Bieten wir Außerdem sollte dem Kunden klar sein das Farbabweichungen entstehen können wenn man nicht den kompletten Felgensatz zusammen lackiert. Und wir weisen drauf hin das eventuelle minimale Staubeinschüsse entstehen könnten, je nachdem im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und welchem Zustand sich die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die GebrauchsvorteileFelgen befinden.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung(1) Der Besteller verpflichtet sich, das Werk unmittelbar nach Lieferung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- Werden dabei oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählenspäter Mängel festgestellt, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber ist der Auftraggeber verpflichtet, uns reklamiert werdenumgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel – zu übermitteln, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen könnenandernfalls verliert der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung und etwaigen Schadenersatz. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel Erfolgt innerhalb einer Frist von zwei 2 Wochen nach Bereitstellung keine Abnahme, gilt das Werk als abgenommen.
(2) Die Gefahr geht bei einer Holschuld mit der Übergabe an den Besteller auf diesen über. Gleiches gilt bei Schickschulden ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist Übergabe an die Geltendmachung Transportperson. Bei Bringschulden geht die Gefahr mit Verlassen des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenWerksgeländes über.
(3) Die Maß- und Gewichtsangaben in unseren Katalogen und Prospekten sind unverbindlich. Zur Fristwahrung genügt Eine Änderung der Konstruktion, der Maße und des Gewichts behalten wir uns vor. Die in unseren Katalogen und Prospekten genannten technischen Daten stellen unverbindliche Richtwerte dar. Technische-, Sortiments- und Preisänderungen sind vorbehalten. Die Haftung für Druckfehler und -mängel wird ausgeschlossen.
(4) Wir haften nur für die rechtzeitige Absendung Verwendbarkeit des Werkes für den nach dem Vertrag dafür vorgesehenen Einsatz. Die Pflicht des Bestellers, die Eignung und Verwendbarkeit für den von ihm bezweckten Einsatz zu überprüfen, bleibt davon unberührt. Für Planungs-, Beratungs-, Ver¬arbeitungshinweise etc. wird eine wie auch immer geartete Haftung nur übernommen, sofern wir dem Besteller unsere Vorschläge auf ein bestimmtes, uns bekanntes Bauvorhaben mitgeteilt haben (vgl. § 3 Abs. 2).
(5) Soweit ein Mangel der MängelanzeigeWerksache vorliegt, sind wir unserer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Den Unternehmer trifft Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Schlägt die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenNacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheiden wir zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, diese zu verweigern. Sollte die Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Besteller das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten. Weitere Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Mangel selbstAnsprüche aus Schäden außerhalb des Werkes sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns. Erfasst sind auch Ansprüche, für den Zeitpunkt die nicht aus der Feststellung Mangelhaftigkeit des Werkes resultieren. Zum Nachweis des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntEinhaltung der Gewährleistungsfrist, bitten wir um Vorlage des defekten Produktes einschließlich zugehöriger Rechnung.
(6) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügender Mangel zurückzuführen ist auf eine Verletzung der Bedienungs- oder Aufbauvorschriften, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche AbnutzungVerwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehendurch den Besteller, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden natürlichen Verschleiß oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes ordnungsgemäße Wartung.
(Nacherfüllung). 7) Der Kunde Besteller ist verpflichtet, alle innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel ausschließlich durch uns diejenigen Gebrauchsvorteilebeheben zu lassen. Unterlässt der Besteller dies oder behebt er diesen Mangel selbst oder durch Dritte, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will erlöschen jegliche Gewährleistungsrechte und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteiledem Besteller dadurch entstandenen Kosten hat dieser selbst zu tragen.
10.3 Wir haften (8) Eine von uns verkaufte und ordnungsgemäß gelieferte Xxxx wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Ausnahmen können nur in besonderen Fällen nach vorausgegangener Absprache gemacht werden. Wenn wir uns aus Gründen der Kulanz zu einer Warenrücknahme bereiterklären, werden dem Besteller 10 % Verwaltungskosten vom Gutschriftsbetrag in Abzug gebracht. Die Rücklieferung hat kostenfrei zu erfolgen. Die Ware muss gut verpackt werden. Nacharbeiten, welche durch mangelhafte Verpackung oder andere Einflüsse erforderlich werden, kommen zum Selbstkostenpreis in Anrechnung. Für Sonderausführungen, welche nicht anderweitig weiterverkauft werden können, ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für SchädenMängelansprüche beträgt 12 Monate, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurgerechnet ab Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht, wenn dies auf das Gesetz längere Gewährleistungsfristen vorschreibt. Weder die Mängelrüge noch die Vornahme einer Gewährleistungshandlung hemmen den Ablauf der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen oder lassen die Verjährung dieser Ansprüche neu beginnen. Für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung sowie für reparaturbedingt ausgetauschte Ersatzteile wird weder eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseitseigenständige neue Gewährleistungsfrist noch eine eigenständige, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdneue Verjährungsfrist in Lauf gesetzt.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung1. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateKaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, hat er die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsge- mäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser FORSTER unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die vorstehende Verkürzung Rügefrist beträgt höchstens 7 Tage; maßgeblich ist der Verjährungsfristen gilt Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei FORSTER. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muß dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den zuvor genannten Obliegenheiten nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungennachkommt.
2. Bei berechtigten Beanstandungen ist XXXXXXX nach eigener Xxxx zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware (Neulieferung) berechtigt. Ist XXXXXXX zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die XXXXXXX zu vertreten haben, oder schlägt in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählensonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist ist der Kunde Unternehmergrundsätzlich berechtigt, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte nach eigener Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt), Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Bei einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungennur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere für den Mangel selbstbei nur geringfügigen Mängeln, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügesteht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt XXXXXXX ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kundezum mehrma- ligen Nachbesserungsversuch berechtigt, es sei denn, das Verbringen dieses ist dem Kunden nicht zumutbar.
3. Bei mangelhafter Montageanleitung beschränkt sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer Mangelfreien Montageanleitung, soweit eine ord- nungsgemäße Montage nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht, soweit infolge der mangelhaften Montageanleitung bereits ein weitergehender Schaden eingetreten ist.
4. Die Haftung von FORSTER ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt. Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit FORSTER Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder ein Schaden an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.
5. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch), § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreiben.
10.2.4 Für Sachmängel6. Die vorgenannten Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, wenn FORSTER Arglist vorwerfbar oder von FORSTER eine Garantie für die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit Beschaffenheit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteilegewährt ist.
10.3 Wir haften für Schäden7. Soweit ein Kunde seinerseits wegen einer von XXXXXXX gekauften Ware Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt ist, bleiben ihm die sich Rechte aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur§ 478 BGB unbenommen, wenn dies auf soweit eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen Gewährleistung von XXXXXXX nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geschuldet ist. Die vorstehende Einschränkung Für einen über den Ersatz von Aufwendungen hi- nausgehenden Schadensersatzanspruch gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdZiffer VIII.4. entsprechend.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:(1) Die von HARTING geschuldeten Leistungen werden sorgfältig und fachgerecht erbracht.
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung(2) Mängelrügen gemäß § 377 HGB haben unverzüglich in Textform zu erfolgen. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenBei berechtigter Mängelrügen wird XXXXXXX nach eigener Xxxx alle diejenigen Teile oder Leistungen unentgeltlich nachbes- sern, neu liefern oder neu erbringen, die in Ziffer 12einen vom ihr zu vertreten- den Sachmangel aufweisen. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls HARTING ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenGelegenheit zur zwei- maligen Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Zur Fristwahrung genügt Schlägt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenNacherfüllung fehl, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt kann der Kunde, es sei dennunbeschadet etwa- iger Schadensersatzansprüche gemäß nachfolgender Ziffer 16, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Warevom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
10.2.4 Für Sachmängel(3) Erfüllungsort für etwaige Nacherfüllungsansprüche ist der ursprüng- lich vereinbarte Bestimmungsort gemäß Auftragsbestätigung.
(4) HARTING trägt die notwendigen und angemessenen Kosten des Kunden zur Nacherfüllung am jeweils ursprünglichen Lieferort ge- mäß Auftragsbestätigung.
(5) Minderungsansprüche im Rahmen der Gewährleistung bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Be- schaffenheit oder Brauchbarkeit. XXXXXXX haftet nur für solche Mängel, die unter den vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingun- gen auftreten. XXXXXXX haftet nicht für Mängel, die auf vom Kunden beigestellte Materialien oder einer vom Kunden vorgeschriebenen oder näher bestimmten Konstruktion beruhen.
(6) Die Übernahme der Gewährleistung für Vertragsgegenstände setzt die Montage, den Probelauf und die Inbetriebnahme durch ungeeignete HART- ING Fachpersonal voraus. HARTING übernimmt keine Gewährleis- tung bei ungeeigneter oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte unsachgemäßer Verwendung, fehlerhaf- ter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, übliche na- türliche Abnutzung, mangelhafte Bauarbeiten, fehlerhafte oder bzw. nachlässige Behandlung entstehenBehandlung, stehen wir ebenso wenig einnicht ordnungsgemäße Wartung, wie insbe- sondere nicht für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Mängel infolge von, während der Gewährleistungs- zeit durch den Kunden oder DritterDritte durchgeführte Wartungsarbeiten und/oder wenn keine HARTING Originalersatzteile verwendet wer- den. Gleiches gilt für MängelIm Falle unsachgemäßer Handhabung und/oder Lagerung von Teilen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
(7) Sofern HARTING CAD-Daten, Produktionspläne und/oder -zeich- nungen (im Folgenden „Daten“) zur Nutzung bereitstellt (unabhängig von Nutzungsart, Übertragungsweg und Dateiformat), gelten die fol- genden Gewährleistungsregelungen:
a. Die zur Verfügung gestellten Daten dienen ausschließlich der Information über zu verwendende Werkstoffe und Maße.
b. Durch die Bereitstellung der Daten sowie diese Regelungen zur Nutzung der Daten werden keinerlei Garantien übernommen o- der Zusicherungen, insbesondere nicht hinsichtlich eventueller Pro- duktionsverfahren, gemacht. Ebenso wenig entstehen hieraus Ge- währleistungsansprüche.
(8) Ansprüche auf Nacherfüllung, aus Gewährleistung verjähren wie folgt:
a. Für Vertragsgegenstände nach 12 Monaten, beginnend mit dem Datum der Inbetriebnahme bzw. der Lieferung, falls eine Inbe- triebnahme nicht vereinbart wurde, längstens jedoch 15 Monate nach Mitteilung der Versandbereitschaft.
b. Für Umbauten von bestehenden Maschinen/Anlagen nach 12 Monate, beginnend mit dem Datum der Inbetriebnahme, längstens jedoch 14 Monate nach Mitteilung der Versandbereitschaft, Mittei- lung der Fertigstellung bzw. abgeschlossenem Umbau. Von der Ge- währleistung ausgeschlossen sind insofern alle Teile, die nicht durch den Wert oder Umbau in irgendeiner Weise verändert wurden. Dies gilt auch für Teile, die Tauglichkeit in Folge des Umbaus aus- und wieder eingebaut wor- den sind. Die Anlage, für die dieser Umbau angeboten wird, gilt im Sinne der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werdenMaschinenrichtlinie, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlersderzeit 2006/42/EG, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)bereits als im Verkehr gebracht. Der Kunde ist verpflichtetdeshalb als Betreiber für die Ein- haltung der entsprechenden Sicherheitsrichtlinien gemäß Arbeits- mittelbenutzungsrichtlinie (2009/104/EG) verantwortlich.
c. Für Ersatzteile nach 12 Monaten, uns diejenigen Gebrauchsvorteilebeginnend mit dem Datum der Lieferung.
(9) Die gesetzlichen Regelungen insbesondere über Ablaufhemmung, die er bis zur Lieferung Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
(10) Schadensersatzansprüche des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden wegen eines Sachmangels richten sich im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat Übrigen nach der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und nachstehenden Ziffer 16. Für Rechtsmängel geltend die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteilevorstehenden Regelungen vorbehaltlich der Regelungen der Ziffer 14 entsprechend.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgtDer*Die AN leistet ab Abnahme der konkreten Leistungen dafür Gewähr, dass seine*ihre erbrachten Leistungen und die der Subunternehmer*innen und Lieferant*innen die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften besitzen sowie insbesondere dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Der*Die AN ist verpflichtet, nach Übergabe des Werkes an den AG über dessen Aufforderung die Beseitigung allfälliger Mängel (Nachbesserung oder Ergänzung durch Nachtrag des Fehlenden) oder den Austausch des Werkes unverzüglich und ohne zusätzlichen Entgeltanspruch in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den AG vorzunehmen. Diese Verpflichtung des*der AN erlischt, sofern der AG ein solches Verlangen nicht binnen längstens zwei Jahren nach Übergabe des Werkes an den AG absendet (Datum des Poststempels oder des Absendens). Ist die Mängelbeseitigung oder der Austausch unmöglich oder für den*die AN – verglichen mit der anderen Abhilfe – mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden oder kommt der*die AN der Mängelbeseitigung überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach oder ist diese für den AG mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden oder aus triftigen, in der Person des*der AN liegenden Gründen unzumutbar, gilt – unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender, aus welchem Rechtsgrund auch immer sich ergebender Ansprüche – Folgendes:
10.1.1 a) Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche GewährleistungMangel nicht geringfügig, kann der AG vom Vertrag im Hinblick auf den mangelhaften Teil oder zur Gänze zurücktreten. Der*Die AN verliert den Anspruch auf das entsprechende Auftragsentgelt gemäß abgeschlossenen Vertrages.
b) Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateMangel geringfügig, hat der AG Anspruch auf angemessene Minderung des Auftragsentgeltes.
c) Ist in den Fällen der lit. a oder b eine Mängelbeseitigung durch einen Dritten möglich, hat der AG gegen den*die AN – unbeschadet der Ansprüche nach lit. a oder b – zusätzlich Anspruch auf Ersatz der tatsächlich aufgelaufenen Mängelbeseitigungskosten, soweit diese im Fall der lit. a das Auftragsentgelt gemäß des abgeschlossenen Vertrages, im Fall der lit. b die Preisminderung übersteigen.
d) In den Fällen der lit. a oder b hat der*die AN bereits zu Unrecht empfangene Beträge zuzüglich Zinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank pro Jahr, vom Tage des Empfanges der Beträge an gerechnet, zurückzuzahlen. Die vorstehende Verkürzung Ansprüche gemäß lit. a bis d können vom AG nur binnen sechs Monaten nach Ablauf der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungengesetzten Verbesserungsfrist, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel jedenfalls aber zumindest innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung Jahren nach Übergabe des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenWerkes an den AG, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gerichtlich geltend gemacht werden. Wurde keine bestimmte Verbesserungsfrist gesetzt, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf endet die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung ein Jahr nach Absendung (Datum des Poststempels oder des Absendens) der Aufforderung zur Mängelbeseitigung, frühestens jedoch zwei Jahre nach Übergabe des Werkes an den AG. Zahlungen des AG gelten nicht weiterveräußertals Verzicht auf die Geltendmachung irgendwelcher der oben angeführten Ansprüche. Allfällige über die oben genannten Gewährleistungsansprüche hinausgehende Schadenersatzansprüche des AG bleiben unberührt. Sofern mehrere AN vorhanden sind, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu haften diese dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung AG für die GebrauchsvorteileErfüllung aller Verpflichtungen aus diesem Vertrag solidarisch.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:13.1 Soweit im Fall einer Leistungsstörung die Regelungen des Service Level Agreements über Störungsbeseitigung, Pönalen und Gutschriften Anwendung finden, gehen diese Regelungen abschließend vor.
10.1.1 13.2 Soweit die SWU TeleNet Dienstleistungen erbringt, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Weist im Fall eines Kauf- oder Werkvertrags die Leistung nicht die vertraglich vereinbarte oder vorausgesetzte Beschaf- fenheit auf oder eignet sie sich nicht zum gewöhnlichen Gebrauch oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft, stehen dem Kunden Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu. SWU TeleNet ist zur Nacherfüllung berechtigt und, wenn dies nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist, auch verpflich- tet. Der Kunde hat SWU TeleNet die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird oder wird die Mängelbeseitigung von SWU TeleNet schuldhaft verzögert, stehen dem Kunden die weiteren Gewährleistungsansprüche zu. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt , bleiben die gesetzliche Gewährleistunggesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung unberührt.
13.3 Eventuelle Mängel und/oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind SWU TeleNet unverzüglich unter ge- nauer Bezeichnung des Zeitpunktes des Auftretens, der Erscheinungsform und falls vorhanden der Fehlermel- dung anzuzeigen. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateVerbraucher, hat er offenkundige Mängel SWU TeleNet innerhalb von 2 Wo- chen nach Erhalt der Lieferung/Leistung anzuzeigen. Die vorstehende Verkürzung Im Falle einer Mängelanzeige bezüglich eines gekauften Xxxxxx hat der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenKunde mit der Mängelanzeige den Kauf dieses Gerätes bei SWU TeleNet durch geeignete Unter- lagen (z. B. Ausgabebestätigung, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisenLieferschein, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenRechnung) nachzuweisen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel13.4 Schäden, die durch ungeeignete eine unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Verwendung sonstige schädigende Einflüsse nach Übergabe entste- hen, sowie der Verbrauch von Verbrauchsteilen (z. B. Batterien oder fehlerhafte Montage durch den Kunden Akkumulatoren), begründen keinen Mangel.
13.5 Gewährleistungsansprüche sind zu richten an: SWU TeleNet GmbH, Karlstr.1-3, 89073 Ulm, oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte an die Fax- nummer: 0000 000-0000 oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritterper E-Mail an xxxxxxx@xxx.xx. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir Stellt SWU TeleNet dem Kunden im Austausch mangelfreieGewährleis- tungsfall ein Ersatzgerät zur Verfügung, aber gebrauchte Ware anist der Kunde verpflichtet, das defekte Endgerät unverzüglich und voll- ständig – mit allen zum Lieferumfang gehörenden Zubehörartikeln – an SWU TeleNet zurückzusenden. Die Kos- ten der Rücksendung trägt SWU TeleNet. Geräte, die nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zusendung des Ersatzgerätes bei SWU TeleNet eingegangen sind, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
13.6 Ist der Kunde Xxxxxxxx im Sinn des HGB, hat er die Lieferung/Leistung unverzüglich nach Erhalt zu untersu- chen und erkennbare Mängel unverzüglich, bzw. versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eine Mängelrüge muss in diesen Fällen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Kunde Leistung/Lieferung bzw. nach Entdeckung eines versteckten Mangels erfolgen, jedoch längstens in- nerhalb eines Jahres ab Lieferung/Abnahme der Leistung. Stand: Xxxx 2022/PA
13.7 Die Mängelanzeigefristen nach Ziffer 13.3 und 13.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen Aus- schlussfristen dar; nach Ablauf der Fristen ohne Mängelanzeige gilt die Lieferung/Leistung als genehmigt und Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. SWU XxxxXxx XxxX, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxx, Telefon 0000 000-0000, Telefax 0000 000-0000, E-Mail xxxxxxx@xxx.xx AGB, Stand: 01.10.2022
13.8 Der Verbraucher ist unter folgenden Bedingungen berechtigt, das Wahlrechtvertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, ob er neue Ware will wenn es:
a) zu erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und die Gebrauchsvorteile entschädigt der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung kommt. Solche Abweichungen sind durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteilevon ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus zu ermitteln.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus b) anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf tatsächlichen und der Verwendung zu berücksichtigenim Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes kommt. Natürliche Farb-Dies gilt unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe. Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, Struktur- in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab- weicht. Ist der Eintritt der Voraussetzungen der Buchstaben a) und sonstigen Unterschiede innerhalb b) dieser Ziffer unstreitig oder vom Verbraucher nachgewiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis SWU TeleNet den Nachweis erbringt, dass die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wird. Im Falle des voll- ständigen Ausfalls eines Dienstes ist eine erhaltene Entschädigung auf die Minderung anzurechnen. Für eine Kündigung nach Satz 1 ist § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Für die Entschädigung des Anbieters im Falle einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes HolzKündigung nach Satz 1 gilt § 56 Absatz 4 Satz 2 bis 4 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 10.1. Die Lieferung gebrauchter Sachen erfolgt, soweit der Kunde Verbraucher: Es Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
10.2. Im Hinblick auf die Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden gilt für unsere Lieferungen stets die gesetzliche GewährleistungVorschrift des § 377 UGB. Ist Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht berechtigt.
10.3. Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag, können wir als Nacherfüllung nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.
10.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate– unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – das Recht, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
10.5. Die vorstehende Verkürzung Im Rahmen der Verjährungsfristen gilt Nacherfüllung tragen wir weder die Ausbaukosten bereits eingebauter mangelhafter Waren noch die Einbaukosten der zur Nacherfüllung gelieferter Waren, wenn wir ursprünglich nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12zum Einbau verpflichtet waren.
10.6. genannt sindNacherfüllungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- Nimmt der Kunde unsachgemäße Änderungen an den gelieferten Waren oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählenLeistungen vor, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenetwaiger Mängelansprüche gleichermaßen ausgeschlossen.
10.7. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung Die zum Zwecke der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenNacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere für den Mangel selbstTransport-, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels Wege-, Arbeits- und für die Rechtzeitigkeit der MängelrügeMaterialkosten tragen wir. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntDies gilt nicht, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügendie Aufwendungen sich erhöhen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder weil das Produkt nach der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx Lieferung an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen einem anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareErfüllungsort erbracht worden ist.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter10.8. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt Nimmt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte eine mangelhafte Ware an, obwohl er den Mangel erkennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Annahme ausdrücklich schriftlich vorbehält.
10.9. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden wegen Mängeln an Dritte ist ausgeschlossen.
10.10. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln stehen.
10.11. Beruht ein Mangel auf einer fehlerhaften von uns nicht durchgeführten Montage oder chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, so stehen dem Kunden Ansprüche und Rechte bei Mängeln nur zu, wenn die Montage und/oder der Einbau der gelieferten Ware fachkundig durchgeführt wurde oder die chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüsse von uns zu vertreten sind. Die fachkundige Durchführung der Montage hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In in diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteiledarzulegen und zu beweisen.
10.3 Wir haften 10.12. Sachmängelgewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Übergabe der Sache. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Dies gilt nicht für SchädenAnsprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei grobem Verschulden, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit das Gesetz in den Regelungen über die Verjährung von Rückgriffsansprüchen zwingend längere Fristen vorschreibt.
10.13. Für Rechtsmängel, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus nicht in der Verletzung des Lebensvon Schutzrechten Dritter begründet sind, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdgelten die Bestimmungen dieser Ziffer 10 entsprechend.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
Appears in 1 contract
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt a) Mängelanzeige/Abhilfe Wird die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt Reise nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählenvertragsmäßig erbracht, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für haben Sie APS den Mangel selbstunverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie die Mängelanzei- ge schuldhaft, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels sind Sie nicht mehr berechtigt Ihre Rechte auf Minderung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten Schadenser- satz geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe zu machen Sie haben APS eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit angemessene Frist zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der KundeAbhilfe einzuräumen, es sei denn, das Verbringen die sofortige Abhilfe ist notwendig, oder wird durch APS verweigert. APS kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Ihr Abhilfeverlangen können Sie auch direkt an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareAPS richten: APS GmbH, Land Rover-Experience Reisen Xx Xxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxx Tel: +49 (2058) 77 80 9-0 Fax: +00 (0000) 00 00 0-00 E-Mail: xxxx@xxx-xxxx.xx Bitte beachten Sie, dass bei Meldungen an Ihren Reisevermittler/ Autohaus/Jaguar Land Rover Deutschland GmbH außerhalb dessen Öffnungszeiten, eine unmittelbare Weitergabe an APS zur zügigen Bearbeitung Ihres Abhil- feverlangens nicht gewährleistet ist. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von APS nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestäti- gen oder Ansprüche gegen APS anzuerken- nen.
10.2.4 Für Sachmängelb) Minderung des Reisepreises, §651 m BGB. Sie können eine der Minderleistung entspre- chende Herabsetzung des Reisepreises ver- langen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhil- feverlangens (siehe 8.a) Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.
c) Kündigung des Pauschalreisevertrages,§ 651 l BGB Leistet APS innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen. Wird der Ver- trag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste. Die Mehrkos- ten der Rückbeförderung hat APS zu tragen. Fälle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch keine Reiseleistungen von APS betreffen, berechtigen den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die GebrauchsvorteilePauschalreisever- trag.
10.3 Wir haften für Schädend) Schadensersatz, § 651 n BGB Verletzt APS schuldhaft Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag, so ist APS Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Wird dadurch die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurReise vereitelt, oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn dies auf Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben (sie- he 8.a) auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdangemessene Entschädigung in Geld verlangen.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Haftungsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 1) Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:handelsüblicher Bruch und Schwund nicht als Xxxxxxxxxx. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Nacherfüllung (nach unserer Xxxx Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.2.1 Die gelieferte 2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzeigt werdenanzeigen; Andernfalls andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenvon Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der MängelanzeigeAbsendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, soweit uns Arglist zur Last gelegt werden von uns nur anerkanntkann. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
4) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz- anspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurdenihm dies zumutbar ist. RügenDer Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die gegenüber Außendienstmitarbeitern Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, Werbung des Herstellers stellen daneben keine form- und fristgerechten Rügen vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert6) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit sind wir lediglich zur Besichtigung oder Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeMangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz 7) Gewährleistungsrechte des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vorverjähren, jeweils beginnend mit Ablieferung der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache Ware
a) bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosteneiner Sache, die daraus folgenentsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat in fünf Jahren,
b) bei anderen Sachen aus einem Vertrag mit einem Verbraucher, dass der Kunde die Sache an einen in zwei Jahren; Schadensersatzansprüche des Verbrauchers wegen eines Mangels in einem Jahr,
c) bei anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareSachen aus einem Vertrag mit einem Unternehmer in einem Jahr.
10.2.4 Für Sachmängel8) Dies gilt nicht, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, wenn uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmtArglist vorwerfbar ist. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für unterliegen die GebrauchsvorteileGewährleistungsrechte des Kunden der regelmäßigen Verjährung.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:9.1. Der Kunde hat er die Lieferung unverzüglich nach Übergabe bzw. Leistung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser VANQUISH unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 7 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax oder Email) Rüge bei VANQUISH. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muß dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Die Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen, soweit er den zuvor genannten Obliegenheiten nicht nachgekommen ist.
10.1.1 9.2. Geringfügige Änderungen oder handelsübliche Abweichungen der Lieferung, welche die beabsichtigte Verwendung nicht beeinträchtigen, sind zulässig und stellen keinen Mangel dar, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von VANQUISH zumutbar sind.
9.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist VANQUISH nach eigener Xxxx zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware bzw. erneute Erbringung der Leistung (Neulieferung) berechtigt. Ist VANQUISH zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die VANQUISH zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl bzw. ist diese nicht möglich, so ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistunggrundsätzlich berechtigt, nach eigener Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt), Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb Bei einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungennur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere für den Mangel selbstbei nur geringfügigen Mängeln, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügesteht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt VANQUISH ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kundezum dreimaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dieses ist dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareKunden nicht zumutbar.
10.2.4 Für Sachmängel9.4. Bei mangelhafter Montageanleitung beschränkt sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer Mangelfreien Montageanleitung, die durch ungeeignete soweit eine ordnungsgemäße Montage nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht, soweit infolge der mangelhaften Montageanleitung bereits ein weitergehender Schaden eingetreten ist.
9.5. Die Haftung von VANQUISH ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt. Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit VANQUISH Vorsatz oder unsachgemäße Verwendung grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder fehlerhafte Montage durch den Kunden ein Schaden an Leben, Körper oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder DritterGesundheit eingetreten ist.
9.6. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware nur unerheblich mindernbzw. Kann nach Überprüfung Erbringung oder – soweit erforderlich – Abnahme der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werdenLeistung. Das gilt nicht, trägt soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 Abs. 1 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben.
9.7. Die vorgenannten Beschränkungen der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des FehlersGewährleistung gelten nicht, Umgehung des Fehlers wenn VANQUISH Arglist vorwerfbar oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung von VANQUISH eine Garantie für die GebrauchsvorteileBeschaffenheit der Ware gewährt ist.
10.3 Wir haften 9.8. Gebrauchte Ware wird außer für Schädenden Fall der Garantie, der Arglist oder anderweitiger Vereinbarungen unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft und geliefert.
9.9. Soweit ein Kunde seinerseits wegen einer von VANQUISH gekauften Ware Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt ist, bleiben ihm die sich Rechte aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur§ 478 BGB unbenommen, wenn dies auf soweit eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen Gewährleistung von VANQUISH nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geschuldet ist. Die vorstehende Einschränkung Für einen über den Ersatz von Aufwendungen hinausgehenden Schadensersatzanspruch gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdZiffer 9.5. entsprechend.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Gewährleistung. 10.1 01 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist sind berechtigt, auch solche Mängel mit dem Recht auf Gewährleistung zu rügen, die zwar bei sofortiger Untersuchung des Vertragsgegenstandes feststellbar gewesen wären, die sich jedoch im Einzelfall erst nach Be- oder Verarbeitung herausgestellt haben. 02 Wir werden die Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf etwaige Qualitäts- oder Quan- titätsabweichungen prüfen. Dabei erkennbare Mängel sind in jedem Fall rechtzeitig gerügt, wenn unsere Mängelanzeige beim Lieferanten binnen zehn Tagen nach Erhalt der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateWare eingeht. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die Rüge versteckter Mängel ist in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntjedem Fall rechtzeitig, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurdenbeim Lieferanten binnen zehn Tagen nach Entdeckung der Mängel eingeht. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit 03 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden ungekürzt zu; unabhängig davon sind wir den beanstandeten Vertragsgegenstand berechtigt vom Lieferanten nach unserer Xxxx an unserem Sitz Mangelbeseitigung oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis Ersatzlieferung zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmtverlangen. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadenser- satz, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, bleibt ausdrücklich vorbehalten. 04 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang. Bei Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für die Gebrauchsvorteileersetzten oder ausgebesserten Teile erneut ab deren Abnahme. Der Lauf der Verjährungsfrist wird gehemmt für den Zeit- raum, der mit der Absendung der Mängelanzeige durch uns beginnt und mit der Erklärung des Lieferanten, der Mangel sei beseitigt oder die Fortsetzung der Beseitigung wurde verwei- gert, endet. 05 Bei mangelhafter Lieferung haben wir das Recht, den Kaufpreis in bis zu fünffacher Höhe des Rechnungswertes der mangelhaften Ware zurückzubehalten. 06 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, anderweitig Ersatz für eine mangelhafte Sache auf Kosten des Lieferanten zu beschaffen.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbrauchera) Abhilfe: Es gilt Wird die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt Reise nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählenvertragsmäßig erbracht, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen könnenkann der Reisende Abhilfe verlangen. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist Der Reiseveranstalter kann die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntAbhilfe verweigern, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dareinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf b) Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht weiterveräußertvertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages: Wird eine Einigung mit uns erzielt Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder uns vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die Möglichkeit zur Besichtigung sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d) Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der KundeKündigung Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareMangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt (1) ID.KOM gewährleistet, dass die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt Vertragsprodukte nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die Rechtzeitigkeit nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Mängelrüge. Mängelrügen werden Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungs- bedingungen auszuschließen.
(2) ID.KOM übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von uns Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
(3) Sachmängelansprüche bestehen nicht - bei nur anerkanntunerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit - bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit - wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügenunsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die gegenüber Außendienstmitarbeitern nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. - wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder Transporteuren ähnliche Kenn- zeichen entfernt oder sonstigen Dritten geltend unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darsofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahren- übergangs vorlag.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf (4) Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Xxxx von ID.KOM zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ID.KOM über. Ist ID.KOM zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht weiterveräußertin der Lage, ausgeliefert ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt beseitigt ID.KOM Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, in Textform gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder uns zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert ID.KOM zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Möglichkeit Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdevoraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz (5) Alle mit der Nachbesserung oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vorErsatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z. B. Transportkosten, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. DNR: OR-115-3 Datum: 22.01.2020 Ersteller: TG Freigabe: BB ☒ öffentl. ☐ intern ☐ vertraul. Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen wird, verjähren Sachmängelansprüche in 12 Monaten und die Verjährung beginnt mit Gefahrenübergang im Sinne Ziffer 3. Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung von ID.KOM übertragbar. Weitergehende Garantie und Gewähr- leistungszusagen der Hersteller gibt ID.KOM in vollem Umfang an diesen Ort entspricht den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Eine im Einzelfall mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareKunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
10.2.4 Für Sachmängel(6) Ist eine Sachmängelhaftung von ID.KOM nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht bei ID.KOM bezogen wurde, weil Sachmängelansprüche bereits verjährt sind oder weil kein Sachmangel vorliegt, ist ID.KOM berechtigt, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer Ware auf Kosten und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen Gefahr des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will zurückzusenden und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung eine angemessene Aufwandspauschale für die GebrauchsvorteileBearbeitung und Überprüfung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig.
10.3 Wir haften für Schäden(7) Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, die gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen istdiesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdRegelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt (siehe auch Ziffer 7).
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt Technische Daten im Angebot und/oder den sonstigen Vertragsunterlagen (einschließlich z.B. Leistungsbeschreibung) sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung Beschaffenheitsangaben und nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- Gegenstand einer Garantie oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenZusicherung.
10.2 Ist Die Leistungen sind unverzüglich entsprechend der nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach Ablieferung von der OBCC an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn der OBCC nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine Mängelrüge mindestens in Textform zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Leistung als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge der OBCC nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. War der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Die vorbezeichnete Frist zur Mängelanzeige verlängert sich für den Fall, dass die OBCC eine werkvertragliche Leistung schuldet, auf [vierzehn] Werktage.
10.3 Die Verjährungsfrist beträgt für Gewährleistungsansprüche des Kunden (einschließlich Schadensansprüchen) ein Jahr nach Übergabe der Sache oder Abnahme der Leistung. Soweit Leistungen teilabgenommen wurden, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der jeweiligen Teilabnahme und endet zwei Jahre nach der jeweiligen Teilabnahme. Für alle Mängel an teilabgenommen Leistungen, die gleichzeitig Mängel der Gesamtleistung sind, beginnt die Verjährungsfrist mit der Teilabnahme, endet jedoch erst mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für Mängel der Gesamtleistung. Abweichend von den vorangegangenen Sätzen verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn die OBCC den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder des Werkes übernommen hat. Für Schadensansprüche sowie Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 284 BGB gelten in den in Ziffer 11.2 genannten Fällen ebenfalls stets die gesetzlichen Verjährungsregeln.
10.4 Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder gelieferten Sachen, die der Kunde Unternehmerselbst oder durch Dritte vornimmt, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist lassen die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz Mängelansprüche des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vorentfallen,Updates von (mobilen) Betriebssystemen, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kannVeränderung von externen Diensten (z.B. geänderte oder neue Funktionalitäten), tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort Plattformen (z.B. geänderte Schnittstellen) oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der KundeSystemen (z.B. technische Weiterentwicklung), es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für SachmängelKunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. OBCC steht auch nicht für Mängel ein, die durch ungeeignete auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder unsachgemäße die Verwendung oder fehlerhafte Montage ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer zurückzuführen sind.
10.5 Der Kunde unterstützt die OBCC11.6 Der Kunde meldet Mängel in Textform (z.B. per E-Mail an den Projektleiter und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit übergebene Service-Adresse beim Leistungserbringer) und unter Beschreibung der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen. Der Kunde ist verpflichtetunterstützt die OB//CC GmbH & Co. KG im zumutbaren Rahmen bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung und gewährt Einsicht in Unterlagen, uns diejenigen Gebrauchsvorteileaus denen sich weitere Informationen ergeben können.
10.6 Bei Vorliegen eines Mangels kann die OBCC gemäß ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Xxxx den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung in Zeitrahmen, Häufigkeit etc. entsprechend der gesetzlichen Vorgaben). Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
10.7 Die Geltung der gesetzlichen Vorschriften der §§ 478, 479 BGB bleibt von den vorstehenden Beschränkungen der gesetzlichen Haftung unberührt.
10.8 Durch die vorstehenden Regelungen zur Gewährleistung werden gesetzlich bestehende Ansprüche ausgestaltet, jedoch keine Ansprüche begründet. Gemäß Ziffer 10.1 ausgenommene Ansprüche bleiben von dieser Ziffer 11 unberührt.
10.9 Sämtliche Informationen, Dokumente etc., die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hatDurchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte benötigt werden, als Nutzungsentschädigung haben die Parteien einander zur Verfügung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteilestellen.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 1. Die in den von Kalmar überlassenen Unterlagen (z. B. Abbildungen, Zeichnungen) enthaltenen Maß- und Gewichtsangaben sind nur Circa-Angaben und stellen keine Beschaffenheitsangaben im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB dar, es sei denn Kalmar hat sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Kalmar haftet nicht für seine öffentlichen Äußerungen sowie öffentlichen Äußerungen des Herstellers oder seiner Gehilfen, die sich auf Eigenschaften der gelieferten Ware beziehen, wenn und soweit der Kunde Verbraucher: Es gilt nicht nachweisen kann, dass diese Äußerungen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben, oder wenn Kalmar die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt Äußerungen nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, kannte und nicht kennen musste oder die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte Äußerungen zum Zeitpunkt des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenVertragsschlusses bereits berichtigt waren.
10.2 Ist 2. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens Kalmars bleiben vorbehalten, sofern die Ware nicht erheblich verändert wird und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von Kalmar zumutbar ist.
3. Der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss hat die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel untersucht werden zu untersuchen und uns offensichtliche Kalmar Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind Kalmar unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Wochen, anzuzeigen, wobei hier zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der MängelanzeigeAnzeige genügt. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenVersäumt es der Kunde, insbesondere für den Mangel selbstinnerhalb dieser Frist anzuzeigen, gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Mängel, welche auch bei sorgfältiger Untersuchung der Ware nicht entdeckt werden konnten, sind Kalmar unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die gelieferte Ware auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
4. Ist die gelieferte Xxxx zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, so ist Kalmar abweichend von § 439 Abs. 1 BGB berechtigt, nach seiner Xxxx neu zu liefern (Ersatzlieferung) oder den Mangel zu beseitigen (Mängelbeseitigung). Wenn die Mängelrüge des Kunden zu Unrecht erfolgte, ist Kalmar berechtigt, die im Rahmen der Überprüfung der Mängelrüge entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
5. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz hat Kalmar nur nach Maßgabe von Ziffer XI zu leisten. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist auszugehen, wenn der Mangel nach drei Nacherfüllungsversuchen von Kalmar nicht beseitigt worden ist. Tritt ein Mangel, der zunächst von Kalmar beseitigt worden ist, nach Ablauf von 14 Tagen nochmals auf, gilt der nächste Nacherfüllungsversuch als neuer Versuch im Sinne des vorstehenden Satzes.
6. Kalmar haftet nicht für unerhebliche Mängel. Unerheblich sind solche Mängel, die die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Ware oder, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntFall, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügendass eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, die gegenüber Außendienstmitarbeitern nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder, für den Fall dass eine solche nicht vereinbart worden ist, die gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigen und/oder Transporteuren der Mangel in Kürze von selbst verschwindet und/oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darvom Kunden selbst mit nur unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
10.2.2 Mangelhafte 7. Die Mängelhaftung ist ferner ausgeschlossen, wenn:
a) die Ware darf unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, und/oder außergewöhnlichen oder chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen oder außergewöhnlichen Witterungs- und Natureinflüssen ausgesetzt wurde oder
b) die Ware zuvor in einem von Kalmar nicht weiterveräußertanerkannten Betrieb aufgebaut oder montiert, ausgeliefert instand gesetzt, gewartet oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt gepflegt worden ist oder
c) in die Ware Teile eingebracht worden sind, deren Verwendung Kalmar nicht genehmigt hat, oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.Ware in einer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass d) der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege der Ware (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareKunde weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Umstände verursacht worden ist. § 442 Abs. 1 BGB bleibt unberührt.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter8. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit Bei Reparaturaufträgen sind Mängel der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der Reparaturleistung gleichfalls vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werdenunverzüglich nach ihrer Feststellung Kalmar anzuzeigen. Kalmar ist in diesem Fall zur Nachbesserung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl, trägt ist der Kunde die Kosten berechtigt, den Vergütungsanspruch zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Von einem Fehlschlagen der UntersuchungNachbesserung ist auszugehen, wenn der Mangel nach drei Nachbesserungsversuchen von Kalmar nicht beseitigt worden ist. 10.2.5 Schadensersatz hat Kalmar auch dann nur nach Maßgabe von Ziffer XI zu leisten.
9. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung bzw. Abnahme der Sache. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus Verkürzung der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden Verjährung gilt nicht im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt Falle einer vorsätzlichen oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters fahrlässigen Verursachung oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdoder im Falle einer durch Zertifikat übernommenen Garantie.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung10.1. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang Eigenschaften der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns sind nur anerkanntdann garantiert, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurdenals Garantie bezeichnet werden. Rügen, Prospektangaben über die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen Ware begründen keine form- und fristgerechten Rügen darBeschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 I BGB.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert10.2. Gelieferte Xxxx ist vom Auftraggeber auch dann abzunehmen, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder wenn sie lediglich unwesentliche Mängel aufweist. Sendungen sind vor Übernahme auf etwaige Beschädigungen und Diebstahl zu prüfen. Sichtbare Transport- schäden und Fehlmengen sind dem Spediteur sofort anzuzeigen und auf der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeEmpfangsbestätigung zu vermerken.
10.2.3 10.3. Offenkundige Mängel, unrichtige oder unvollständige Lieferungen, Mengen- oder Maßabweichungen sowie Transport- und Verpackungsschäden sind Baytek spätestens innerhalb einer Ausschlußfrist von 10 Tagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Baytek ist Gelegenheit zur sofortigen Nachprüfung zu geben.
10.4. Mängelrügen entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.
10.5. Bei Bestehen berechtigten Beanstandungen ist der Auftraggeber nach Xxxx von Mängeln Baytek zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung be- rechtigt. Die zur Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vorvon Baytek nur insoweit getragen, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die als sie sich nicht dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgenerhöhen, dass der Kunde die Sache an einen Ware nach einem anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz dem Erfüllungsort verbracht hatwurde. Ist ein Transport nötig, trägt die Gefahr der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareAuftraggeber.
10.2.4 10.6. Alle ersetzten Produkte und Teile gehen in das Eigentum von Baytek über, soweit sie sich noch nicht in ihrem Eigentum befinden. Zur Mängelbeseiti- gung hat der Auftraggeber Baytek die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Ge- genstand zur Verfügung zu stellen. Etwa zu ersetzende bzw. auszubes- sernde Ware ist unverzüglich zurück zu senden, dies gilt auch für Waren- teile. Erfüllt der Auftraggeber diese Voraussetzung nicht, entfällt die Gewährleistung.
10.7. Die Gewährleistung erlischt auch, wenn die gelieferte Ware verän- dert, unsachgemäß behandelt oder nicht in Originalverpackung versandt wird. Für SachmängelFremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung von Baytek auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die durch ungeeignete Baytek gegen den Vorlieferanten zustehen.
10.8. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx entweder die Vergütung herabsetzen (Minderung) oder unsachgemäße Verwendung vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Auftraggebers Schadensersatz oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder DritteAufwendungsersatz zu verlangen, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen bleibt hiervon unberührt.
10.9. Der Anspruch des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit Auftraggebers auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Ware nur unerheblich mindernist entsprechend Ziff. Kann nach Überprüfung 9 beschränkt; der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werdenAuf- wendungsersatzanspruch ist auf vorhersehbare, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteiletypischerweise getätigte Aufwendungen begrenzt.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist10.10. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nichtVerjährungsfrist für Mängelrechte beträgt 12 Monate; sie beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen § 479 BGB bleibt unberührt. Die gesetzliche Verjährungsfrist bei einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdGesundheit, bei ei- ner grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten bleibt hingegen unberührt.
10.4 Abweichungen 10.11. Für Ware, die nach der Veräußerung vom Auftraggeber oder einem Dritten verändert oder entgegen den technischen Richtlinien des Herstellers oder Baytek in Struktursonstiger Weise unsachgemäß behan- delt oder benutzt worden ist, Farbeist jeglicher Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
10.12. Sofern Baytek gebrauchte Maschinen, Maß und/Geräte oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehaltenAnlagen verkauft, soweit diese in ist die Gewährleistung ausgeschlossen, gleichgültig ob Mängel oder Funktionsstörungen an der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale Ware erkennbar sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holzoder nicht.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung6.1. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateDer Vertragspartner ist verpflichtet, übernommene Ware und erbrachte Leistungen unverzüglich auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und allfällige Mängel ebenso unverzüglich, längstens jedoch binnen Wochenfrist nach Warenerhalt bzw. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen Leistungserbringung bei sonstigem Anspruchsausschluss schriftlich geltend zu machen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüchegegenüber Verbrauchern. Transportschäden oder Fehlmengen sind vom Vertragspartner dem Frachtführer unverzüglich mitzuteilen und von diesem bestätigen zu lassen. Transportschäden oder Fehlmengen sind binnen 24 Stunden nach Warenerhalt bei sonstigem Anspruchsverlust unter genauer Angabe des aufgetretenen Schadens und/Pflichtverletzungenoder Anzahl und genaue Produktbezeichnung der fehlerhaften bzw. fehlenden Waren schriftlich geltend zu machen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Jede Mängelrüge hat zudem eine genaue Produktezeichnung sowie die Lieferschein- oder Rechnungsnummer zu enthalten. Mängelrügen berechtigen nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen. Kartonaufkleber, die in Ziffer 12Inhaltsetiketten und der Sendung beiliegende Kontrollzettel sind mit der Mängelrüge einzusenden. genannt sindVersteckte Sachmängel sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenMaßgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei BOSCH.
10.2 Ist 6.2. Auf Verlangen von BOSCH sendet der Kunde UnternehmerVertragspartner die beanstandeten Lieferungen auf seine Kosten an BOSCH zurück. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet BOSCH die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist soweit die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt Kosten sich erhöhen, wie die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx Lieferungen sich an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befinden. Bei unberechtigter Mängelrüge ist BOSCH berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Vertragspartner ersetzt zu verlangen (z.B. Transport-, Arbeits- und Materialkosten), wes sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort Vertragspartner nicht erkennbar. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sechs Monate. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Bei Teillieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit Übergabe des jeweiligen Teils.
6.4. BOSCH muss die Möglichkeit eingeräumt werden, den geltend gemachten Mangel zu prüfen und als solchen anzuerkennen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. BOSCH hat das Recht zu entscheiden, ob der Mangel selbst oder seinen Sitz verbracht hatdurch einen autorisierten Dritten behoben wird, trägt weiters, ob BOSCH sich die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Verbesserung zurücksenden lässt, die mangelhafte Ware an Ort und Stelle verbessert oder die mangelhaften Teile oder die mangelhafte Ware ersetzt. Die Bestimmungen gelten sinngemäß für Dienstleistungen. Schlägt die Verbesserung fehl, kann der KundeVertragspartner vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder Minderung der Vergütung fordern. Bei Wandlung hat der Vertragspartner BOSCH ein angemessenes Gebrauchsentgelt zu ersetzen, wenn die Ware trotz des Mangels noch brauchbar war oder vom Vertragspartner benützt worden ist.
6.5. Ansprüche des Vertragspartners wegen der zum Zweck der Verbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
6.6. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht (i) bei natürlichem Verschleiß; (ii) bei Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Aufstellung oder Installation, der Nichtbeachtung von Einbau- und Behandlungsvorschriften oder den Betrieb der Vertragsware gemeinsam mit anderen Geräten, Elementen, Systemen oder Zubehör, das nicht von BOSCH stammt und dessen Kompatibilität mit der Ware von BOSCH nicht ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurde oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen; (iii) bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern; (iv) bei nur geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur geringfügiger Beeinträchtigung der Brauchbarkeit; (v) wenn die Ware von dritter Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft oder ohne die Zustimmung von BOSCH erfolgter Reparaturen verändert wird, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. BOSCH haftet nicht für die Beschaffenheit der Ware, die auf der Konstruktion oder der Xxxx des Materials beruht, sofern der Vertragspartner die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat. Eine allfällige Warnpflicht wird abbedungen. Mangels ausdrücklicher Zusicherung übernimmt BOSCH keine Haftung für einen bestimmten Verwendungszweck.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter6.7. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel Bosch haftet nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus auf die jeweiligen baulichen, örtlichen, witterungsbedingten, physikalischen, optischen und technischen Gegebenheiten der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurdie Ware umliegenden Bereiche, höhere Gewalt, eine unsachgemäße oder übermäßige Bedienung, einen Bedienungsfehler, eine falsche Lagerung, eine mangelnde Wartung, eine Missachtung von Anweisungen oder Empfehlungen oder ein nicht durch BOSCH verschuldete Beschädigung zurückzuführen sind.
6.8. BOSCH hat nur dann für die Kosten einer durch den Vertragspartner selbst vorgenommenen Mängelbehebung aufzukommen, wenn dies auf eine diese Mängelbehebung samt den damit einhergehenden Kosten zuvor schriftlich von BOSCH genehmigt wurde.
6.9. Für Rechtsmängel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten Dritter begründet sind, gelten die Bestimmungen dieses Punktes 6 entsprechend.
6.10. Bei ungerechtfertigter Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, insbesondere bei Austausch der Ware oder Wandlung, ist BOSCH berechtigt, dem Vertragspartner ein angemessenes Gebrauchsentgelt sowie die Entschädigung für die Wertminderung der Leistung, bei Unternehmern zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseitsjedoch 25 % des vereinbarten Nettoentgelts, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen istverrechnen.
6.11. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdAbtretung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber BOSCH ist unzulässig.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist Die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängel bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt wird. Ungeachtet dessen bleiben die Regelungen der Kunde Verbraucher: Es gilt §§ 478, 479 BGB unberührt. Ein Mangel liegt vor allem dann vor, wenn die gesetzliche Gewährleistung. Ist gelieferte Ware von der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monateüber die Beschaffenheit getroffenen Vereinbarung abweicht. Die vorstehende Verkürzung vereinbarte Beschaffenheit ist in der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungenals solchen bezeichneten „Artikelbeschreibung“, die ausdrücklich in Ziffer 12den Vertrag einbezogen wurde, niedergelegt. genannt sindFür Äußerungen des Herstellers oder eines Dritten (z.B. Werbung) übernimmt IBB keine Haftung. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- Es gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB). Zeigt sich im Rahmen der Untersuchung der Ware oder Herstellungsfehler aufweisenspäter ein Mangel, wozu auch Transportschäden zählenist dieser IBB unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige gilt als unverzüglich, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist erfolgt. Für die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft Unabhängig von der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel der IBB schriftlich innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt auch hier die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungenrechtzeitige Absendung der Anzeige. Zeigt der Käufer solche offensichtlichen Mängel der IBB nicht an, insbesondere für den so gilt der Mangel selbstals genehmigt und eine Haftung hierfür als ausgeschlossen. Ist die von IBB gelieferte Ware mangelhaft, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügesteht zunächst IBB das Wahlrecht zu, ob sie Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten will. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. RügenDas Recht, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werdenNacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns bleibt hiervon unberührt. IBB kann die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgenNacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Das Recht des Käufers, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Anteil des Kaufpreises zurückzubehalten, bleibt hiervon unberührt. Die für die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt Nacherfüllung erforderliche Zeit hat der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch Käufer IBB einzuräumen und dieser die mangelhafte Ware zu Prüfzwecken zu übergeben. Weder der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus Ausbau der mangelhaften Sache gezogen hatnoch der erneute Einbau sind Teil der geschuldeten Nacherfüllung; dies gilt nicht, als Nutzungsentschädigung zu ersetzenwenn IBB ursprünglich zum Einbau verpflichtet war. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreieStellt sich nach Prüfung des Mangelbeseitigungsverlangens des Käufers heraus, aber gebrauchte dass die Ware antatsächlich nicht mangelhaft ist, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und Käufer IBB die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schädenangemessenen Kosten zu ersetzen, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern dieser durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich das unberechtigte Mangelbeseitigungsverlangen entstanden sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere Schlägt die Nacherfüllung fehl oder hat der Käufer die biologischenIBB erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt oder ist eine solche nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und ist der Verwendung Käufer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu berücksichtigenmindern. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften Bei unerheblichen Mängeln ist ein Rücktrittsrecht des Naturproduktes HolzKäufers jedoch ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers gegen IBB auf Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz bestehen im Rahmen der unter Ziffer 9 zur Haftung aufgeführten Regelungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist Grimminger Schleiftechnik gewährleistet die Mangelfreiheit seiner Produkte entsprechend den vertraglichen Vorgaben innerhalb einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr, gerechnet ab Übergabe. Der Kunde hat Beanstandungen wegen unvoll- ständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen offensichtlicher oder normal erkennbarer Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Produkte schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde Verbraucher: Es die fristgerechte Mängelanzeige oder werden die Produkte von ihm verbraucht oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmi- gung. Im Produktionsprozess von technisch komplexen Produkten kann es zu minimalen Kratzern und kleineren Oberflächenbeschädigungen kommen, die gesetzliche Gewährleistungjedoch durch den Produktionsprozess unvermeidbar sind. Ist Diese stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Funktionalität des Teiles nicht beeinträchtigten. Gewährleistungsansprüche werden nach Xxxx von Grimminger Schleiftechnik auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Vor Beginn der Weiterverar- beitung bzw. des Einbaus muss Grimminger Schleiftechnik die Gelegenheit zur Aussortierung sowie zur Mangelbeseitigung bzw. zur Nach- und Ersatzlieferung gegeben werden. Wird der Fehler trotz Qualitätsprüfung erst nach Einbau festgestellt, so ist Grimminger Schleiftechnik nur verpflichtet, Ersatzlieferungen zur Verfügung zu stellen. Für Ein- und Ausbaukosten und sonstige Kosten haftet Grimminger Schleiftechnik nicht. Kosten von Rückrufaktionen trägt Xxxxxxxxxx Schleiftechnik nur für den Fall, dass Grimminger Schleiftechnik grobfahrlässig gehandelt hat. Sollte der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungenein Prü- fungsverfahren durchführen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählendas über das ob einer Rückrufaktion entscheiden soll, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist ist der Kunde Unternehmerverpflichtet, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist Xxxxxxxxxx Schleiftechnik an diesen Verfahren zu beteiligen. Sollte sich herausstellen, dass von zwei Wochen ab Empfang Seiten von Grimminger Schleiftechnik weder ein Mangel noch ein Konstruktionsfehler oder ein sonstiger Mangel vorliegt, wird der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung Kunde der Grimminger Schleiftechnik alle entstandenen Kosten ersetzen. Weiterge- hende Ansprüche des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenKunden, insbesondere jegliche Form von Schadenser- satzansprüchen, insbesondere für den Mangel selbstMangelfolgeschäden, werden ausgeschlossen mit Ausnahme von Personenschäden, sofern Grimminger Schleiftechnik grobfahrlässig gehandelt hat. Grimminger Schleiftechnik haftet insbesondere nicht für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. RügenSchäden, die gegenüber Außendienstmitarbeitern nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet Grimminger Schleiftechnik nicht für entgangenen Gewinn oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz für sonstige Vermögensschäden des Kunden. MehrkostenDiese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern die daraus folgenSchadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigen Verhaltens beruht. Sollten dann Schadensersatzansprüche gegeben sein, verjähren diese ein Jahr nach Übergabe der Ware und sind im Hinblick auf die Schadenshöhe auf die Versicherungssummen der von Grimminger Schleiftechnik abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt. Voraussetzung aller Gewährleistungsansprüche des Kunden ist, dass der Kunde alle zumutbaren Mitwirkungen an der Fehlerbeseitigung erbringt, insbesondere den Mangel nachvollziehbar und unmittelbar nach dem Erkennen mitteilt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Nachbesserungsfristen sind die Sache an Schwierigkeiten der Grimminger Schleiftechnik hinsichtlich der Lieferfähigkeit ihrer Lieferanten zu berücksichtigen. Grimminger Schleiftechnik ist berechtigt, die Nachbesserung so lange zu verweigern, bis der Kunde einen anderen Ort als unter Berücksichtigung des vorhandenen Mangels angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teilstücken. Meldet der Kunde Xxxxxxxxxx Schleiftechnik einen Mangel der keiner ist oder den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht der Kunde selbst zu vertreten hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt haftet der Kunde Grimminger Schleiftech- nik für die Kosten dadurch entstandenen Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat. Die Gewährleistung entfällt insgesamt, wenn Produkte der UntersuchungGrimminger Schleiftechnik nicht zum bestimmungsgemäßen Einsatz und/oder bei außergewöhnlichen Betriebsbe- dingungen verwendet wird oder wenn die Ware in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt bzw. 10.2.5 eingesetzt oder falsch montiert wird sowie bei fehlender ordnungsge- mäßer Wartung. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des FehlersGewährleistung und die Haftung entfallen ferner, Umgehung des Fehlers wenn die Produkte der Grimminger Schleiftechnik bearbeitet oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)verändert werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In trägt in diesem Fall zahlt er keine Entschädigung die Beweislast dafür, dass die Bearbeitung bzw. Veränderung nicht ursächlich für aufgetretene Mängel bzw. Schäden sind. Führen zwei Nacherfüllungsversuche nicht zum Erfolg, gilt die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen istNacherfüllung als fehlgeschlagen. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nichtDas Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdlediglich ein ger- ingfügiger Mangel vorliegt.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:13.1 Soweit im Fall einer Leistungsstörung die Regelungen des Service Level Agreements über Störungsbeseitigung, Pönalen und Gutschriften Anwendung finden, gehen diese Regelungen abschließend vor.
10.1.1 13.2 Soweit die Rehnig BAK Breitbanddienste Dienstleistungen erbringt, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Weist im Fall eines Kauf- oder Werkvertrags die Leistung nicht die vertraglich vereinbarte oder vorausgesetzte Beschaffenheit auf oder eignet sie sich nicht zum gewöhnlichen Gebrauch oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft, stehen dem Kunden Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu. Die Rehnig BAK Breitbanddienste ist zur Nacherfüllung berechtigt und, wenn dies nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Der Kunde hat der Rehnig BAK Breitbanddienste die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird oder wird die Mängelbeseitigung von der Rehnig BAK Breitbanddienste schuldhaft verzögert, stehen dem Kunden die weiteren Gewährleistungsansprüche zu. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt , bleiben die gesetzliche Gewährleistunggesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung unberührt.
13.3 Eventuelle Mängel und/oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind der Rehnig BAK Breitbanddienste unverzüglich schriftlich unter genauer Bezeichnung des Zeitpunktes des Auftretens, der Erscheinungsform und falls vorhanden der Fehlermeldung anzuzeigen. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung Verbraucher, hat er offenkundige Mängel der Verjährungsfristen gilt nicht für SchadensersatzansprücheRehnig BAK Breitbanddienste innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenLeistung schriftlich anzuzeigen.
10.2 13.4 Ist der Kunde UnternehmerXxxxxxxx im Sinn des HGB, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx hat er die Lieferung/Leistung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, bzw. versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eine Mängelrüge muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel in diesen Fällen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen 7 Werktagen nach Erhalt der Leistung/Lieferung bzw. nach Entdeckung eines versteckten Mangels erfolgen, jedoch längstens innerhalb eines Jahres ab Empfang Lieferung/Abnahme der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darLeistung.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns 13.5 Die Mängelanzeigefristen nach Ziffer 13.3 und 13.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen Ausschlussfristen dar; nach Ablauf der Fristen ohne Mängelanzeige gilt die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeLieferung/Leistung als genehmigt und Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 13.6 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde über Rehnig BAK Breitbanddienste erworbene Geräte und Einrichtungen gelten die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung jeweiligen Garantiebestimmungen des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die GebrauchsvorteileHerstellers.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Telecommunications
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:1. Für die Gewährleistung gelten die Bestimmungen der VOB/B, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
10.1.1 Ist 2. Die Frist beginnt mit der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Abnahme der Leistung gemäß V. Ziff., 2., 3. und 4.
3. Für Ausblühungen, natürlichen Verschleiß, Schäden infolge nicht sachgemäßer Behandlung der Anlage beim Trocknen und bei der Inbetriebnahme übernehmen wir keine Gewährleistung. Ist Dies gilt auch für unter Temperatureinwirkung nicht auszuschließende kleine Veränderungen im Gefüge, Setz- und Spannungsrisse, sowie Ausbröckeln von Fugen, soweit der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monatebestimmungsgemäße Gebrauch und die Standfestigkeit hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
4. Die vorstehende Verkürzung Gewährleistung und Haftung erlöschen bei einer Veränderung an der Verjährungsfristen gilt von uns erstellten Anlage oder bei Arbeiten Dritter daran, sofern wir dem nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungenvorher schriftlich zugestimmt haben; die Zustimmung dürfen wir nur in technisch begründeten Fällen versagen.
5. Eine Gewährleistung entfällt auch bei Mängeln, die in Ziffer 12. genannt auf falsche, unvollständige oder fehlende Informationen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- , die für die Bemessung, Konstruktion, Materialauswahl oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenLagebestimmung entscheidend sind.
10.2 Ist 6. Bei Natursteinen sind Abweichungen in der Kunde UnternehmerFarbe, Trübungen, Änderungen, Tupfer, Striemen sowie Naturfehler wie Stiche, Risse (dies gilt auch bei Holzbalken), offene Stellen, Poren, Einsprengungen, Quarzadern und Versteinerungen nicht auszuschließen und gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden nicht als Mängel. Bei Natursteinen sind sachgemäßes Kitten, das Anbringen von Klammern, Dübeln und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels Vierungen unter Umständen unvermeidlich und für die Rechtzeitigkeit Verarbeitung erforderlich. Dies stellt ebenso wenig eine mangelhafte Ausführung dar, wie sichtbare Schnittkanten bei stumpf gestoßenen Natursteinecken
7. Bei Kacheln können Farbabweichungen, Maßtoleranzen der Mängelrügeeinzelnen Kacheln und somit auch der Fugen auftreten. Mängelrügen werden Sie sind ebenso wie Haarrisse, leichte Wolken und Glasurwülste ein Merkmal von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. RügenOfenkacheln, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werdenaufgrund der handwerklichen Fertigung immer wieder auftreten. Diese Unregelmäßigkeiten kennzeichnen ein individuelles, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußerthandwerklich gefertigtes Werkstück, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben das aus Naturmaterialien hergestellt wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden 8. Solange wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, Verpflichtungen auf Behebung der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware anMängel nachkommen, hat der Kunde Auftrag- geber nicht das WahlrechtRecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt Herabsetzung der Vergütung oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück Rückgängigmachung des Vertrages zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nichtverlangen, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus nicht ein endgültiges Fehlschlagen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdNachbesserung vorliegt.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Bauvertrag
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung1. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung , leisten wir für Mängel der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- Ware zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenErsatzlieferung.
10.2 2. Ist der Kunde UnternehmerVerbraucher, gelten ergänzend folgende Regelungen:so hat er zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
10.2.1 Die gelieferte 3. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig macht, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar, wurde sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wurde sie von der Reichelt GmbH endgültig verweigert, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werdenund bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung in Schrift- oder Textform anzeigen; Andernfalls andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der MängelanzeigeAbsendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von uns nur anerkannt2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel in Schrift- oder Textform unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist der Reichelt GmbH. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wird der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
6. Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurdenihm dies zumutbar ist. RügenDer Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wenn wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareVertragsverletzung arglistig verursacht haben.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 10.1. Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen. Die Untersuchungsobliegenheit besteht auch dann, wenn Muster übersandt sind. Unterbleibt die Untersuchung, ist unsere Gewährleistungspflicht für Mängel der Ware ausgeschlossen. Wir leisten Gewähr wie folgt:erbringen die zugesagten Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltenden Stand der Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt. In Bezug auf Artikel-, Qualitäts- und sonstige Angaben sowie technische und kaufmännische Beschreibungen übernehmen wir nur dann eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, wenn die einzelne Angabe oder Beschreibung ausdrücklich als „Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie“ bezeichnet wird.
10.1.1 Ist 10.2. Die Ware gilt von einem unternehmerischen Kunden als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns eingeht. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde Verbraucher: Es die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Mit dem Tag, an dem dem Kunden die Fertigstellung angezeigt wird, gilt die gesetzliche GewährleistungLeistung mangels begründeter Verweigerung der Annahme als in seine Verfügungsmacht übernommen. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Behebungen eines vom Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des behaupteten Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen kein Anerkenntnis eines Mangels dar.
10.2.2 Mangelhafte 10.3. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgenFall dass diese Untersuchung ergibt, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hatwir keine Fehler zu vertreten haben, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt hat der Kunde die Kosten der Untersuchungfür diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.
10.4. 10.2.5 Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung/Austausch oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt. Die Beseitigung Auswahl des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung jeweiligen Gewährleistungsbehelfes obliegt uns.
10.5. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des FehlersKunden hergestellt, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten so leisten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung nur für die Gebrauchsvorteilebedinungsgemäße Ausführung Gewähr.
10.3 Wir haften 10.6. Die Gewährleistungsfrist für von uns gelieferte Waren sowie getätigte Leistungen beträgt 6 Monate. Unsere Waren sind unter alleiniger Verantwortung des Kunden ordnungsgemäß und fachgerecht durch hierzu ausgebildete Personen oder Unternehmen einzubauen bzw. zu benutzen. Für Mängel und/oder Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß einem nicht sach- und fachgerechten Einbau und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalteneiner nicht sach- und fachgerechten Benutzung resultieren, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung wird von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holzuns keine Gewährleistung und/oder Haftung übernommen.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:a) Unsere Lieferungen und Leistungen werden vertragsgemäß erbracht. Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
10.1.1 Ist b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche GewährleistungWare.
c) Die Gewährleistung für Mängel der Ware erfolgt nach unserer Xxxx zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
d) Der Besteller muss uns etwaige erkennbare Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang des Liefergegenstands schriftlich mitteilen. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenMängel, die in Ziffer 12auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich, spätestens jedoch wiederum innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenvon Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der MängelanzeigeAbsendung. Den Unternehmer Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
e) Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Mängelrügen werden Für Verschleißteile sowie für unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von uns nur anerkanntGeräten wird keine Gewährleistung übernommen. Fremdeingriffe haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
f) Bei Fehlschlagen von 3 Nachbesserungsversuchen kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)ihm dies zumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, Schadensersatz beschränkt sich auf die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus Differenz zwischen dem Preis und dem Wert der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzenSache. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurDies gilt nicht, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirddie Vertragsverletzung arglistig verursacht worden sein sollte.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr Für Mängel haften wir wie folgt:
10.1.1 Ist : Wir leisten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 24 Monate ab Gefahrübergang Gewähr für einwandfreies arbeiten der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistungvon uns gelieferten Neugeräte in Bezug auf Material und Verarbeitung. Ist Weitergehende Gewährleistungszusagen der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Hersteller gibt xxx.xxxxx-xx.xx - IT-Systemhaus & Vertrieb e.K. in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Für Mängel bei Gebrauchtgeräten haften wir 6 Monate. Die vorstehende Verkürzung , vorausgesetzt, der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber Mangel wurde uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb schriftlich binnen einer Frist von zwei Wochen 8 Werktagen ab Empfang Gefahrübergang mitgeteilt. Für Warenrücksendungen in anderer als der Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen. xxx.xxxxx-xx.xx - IT-Systemhaus & Vertrieb e.K. gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der xxx.xxxxx-xx.xx - IT-Systemhaus & Vertrieb e.K. schriftlich bestätigt wurden. Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrübergang. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, Serien-Nummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht, so entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenlösen keine Gewährleistungsrechte aus. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für Der Käufer muss den Mangel selbstunverzüglich, für den Zeitpunkt spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer ordnungsgemäßen Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass (a) das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Feststellung Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Mangels Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an xxx.xxxxx-xx.xx - IT- Systemhaus & Vertrieb e.K. zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kundeunfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.; (b) der Besteller das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängelschadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Techniker von uns zum Besteller geschickt wird, um die durch ungeeignete Reparatur vorzunehmen. Durch den Austausch von teilen, Baugruppen oder unsachgemäße Verwendung ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die ausgebauten und ersetzten Teile werden unser Eigentum. Nur wenn dreimalige Nachbesserungen oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer Ersatzlieferungen nach jeweiliger angemessener Reparaturzeit zu Billigung und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware anFristsetzung fehlschlagen, hat der Kunde das WahlrechtRecht zur Wandlung oder Minderung. Von der Gewährleistung ausgenommen sind nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme abnutzbare Teile, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schädenwie Gummi, Sicherungen, Batterien, Kassetten, Disketten, sonstige Verbrauchsmaterialien usw.. Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich aus die Gewährleistung auf den Umfang der Mangelhaftigkeit Gewährleistungsbedingungen der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen istHerstellerfirma. Die vorstehende Einschränkung Gewähr gilt ausdrücklich nichtnach unserer Xxxx auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Die für ersetzte Teile verbleibenden Teile werden unser Eigentum. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseitsdass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebensist die xxx.xxxxx-xx.xx - IT-Systemhaus & Vertrieb e.K. berechtigt, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets alle Aufwendungen ersetzt zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.verlangen
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist (1) Sofern der Kunde Verbraucher: Es gilt Unternehmer ist, beträgt die gesetzliche GewährleistungGewährleistungsfrist 1 Jahr. Ist Bei dem Kauf gebrauchter Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Sofern der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateVerbraucher ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre für neue Sachen und 1 Jahr für gebrauchte Sachen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.Jede Frist beginnt mit Gefahrübergang
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen(2) Jegliche Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt hat. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung von fremder Seite behandelt oder verändert worden ist oder wenn die Betriebsanweisungen nicht befolgt werden. Geringfügige Abweichungen in der Ausführung berechtigen den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort Kunden nicht zur Beanstandung.
(3) Bei einer berechtigten Beanstandung steht uns das Recht zu, den Mangel in einer angemessenen Frist nach unserer Xxxx durch Nachbesserung oder seinen Sitz verbracht hatNeulieferung der fehlerhaften Teile zu beheben (Nacherfüllung). Nach erfolglosen Nachbesserungsversuchen steht dem Kunden das Recht zu, trägt von dem Vertrag zurückzutreten, Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen.
(4) Für die Dauer der KundeNacherfüllung ist die Verjährung gehemmt.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Warewir haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
10.2.4 Für Sachmängel(6) Vor der Rückgabe/Rücksendung fehlerhafter Ware hat der Kunde eine RMA-Nr. anzufordern. Die RMA-Nr. ist aussen auf dem Paket deutlich sichtbar anzubringen. Die Annahme einer Rücksendung ohne Angabe der zuvor erteilten RMA-Nr. wird verweigert.
(7) Zur Prüfung des Gewährleistungsanspruchs hat der Kunde den Kaufnachweis zumindest in Kopie vorzulegen. Sofern der Kunde diesen Gewährleistungsnachweis nicht erbringt, senden wir die Ware unrepariert gegen eine Bearbeitungsgebühr zurück.
(8) Ohne korrekte und ausführliche Fehlerbeschreibung wird für eine einwandfreie Reparaturausführung keine Gewähr übernommen. Allgemeine Angaben, wie z.B. „defekt“, sind nicht ausreichend.
(9) Im Falle einer unberechtigten Beanstandung wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr zurückgeschickt.
(10) Die Ware ist in original oder sachgemäßer Verpackung zu übersenden. Kosten und Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werdenVerpackung entstanden sind, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes Kunde.
(Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir 11) Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will zu und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteilesind nicht abtretbar.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten 1) Bei Lieferung von selbst hergestellten Waren und Anlagen leistet aglas Gewähr wie folgt:für einwandfreie Funktion und Fehlerfreiheit in Werkarbeit nach dem jeweiligen Stand der Technik für die Dauer von 1 Jahr ab Lieferung bzw. Zugang der Bereitstellungs- anzeige. Werden für Herstellung von Vertragswaren andere Waren oder Warenteile durch aglas bezogen oder Leistungen Dritter ins An- spruch genommen, insbesondere hinsichtlich der Oberflächenbearbei- tung, so leistet aglas für die Fehlerfreiheit dieser Waren oder Waren- teile keine Gewähr. aglas gibt jedoch die vom Bezieher geleistete Ge- währ und Garantie an den Kunden weiter.
10.1.1 Ist 2) Die Gewährleistung von aglas beschränkt sich auf die Reparatur der mangelhaften Ware oder des mangelhaften Warenteils bzw. auf die Nachbesserung mangelhafter Reparaturarbeiten sowie - nach Xxxx von aglas - auf die Reparatur oder den Ersatz eingesandter mangelhafter Teile.
3) Soweit die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Kunde Verbraucher: Es gilt nach seiner Xxxx die gesetzliche Gewährleistung. Ist Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
4) Sofern aglas die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monatenicht zum Rücktritt berechtigt. Die vorstehende Verkürzung Das gleiche gilt bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit oder nur geringfü- gigen Mängeln.
5) Der Schadensersatz beschränkt sich auf den unter X. festgelegten Umfang.
6) Der Kunde hat auf Wunsch von aglas die beanstandete Ware am Geschäftssitz von aglas für angemessene Zeit zur Prüfung zur Verfü- gung zu stellen oder die Prüfung am Standort der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenWare zu ermögli- chen. Kaufleuten und ihnen gleichgestellte Institutionen des öffentli- chen Rechts steht kein Anspruch auf Ersatz der ihnen in diesem Zu- sammenhang entstehenden Aufwendungen zu. Sie sind verpflichtet, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisenWare porto-, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- fracht- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx verpackungsfrei an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kundeaglas einzusenden, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch dies ist wegen der WareBeschaf- fenheit der geleiferten Ware unter wirtschaftlich vertretbaren Maßnah- men nicht möglich.
10.2.4 7) Der Kunde hat aglas zur Erfüllung der Gewährleistungspflichten eine ange- messene Frist zu gewähren. Die Frist beginnt frühestens mit Fälligkeit der Leistung. Ersetzte Teile werden Eigentum von aglas.
8) Bei der Lieferung von Halbfabrikaten führt aglas mit dem Kunden eine gemeinsame Prüfung durch. Hierbei werden diese Erzeugnisse auf ihre Güte und Beschaffenheit überprüft. Stimmt der Kunde den Ausfertigun- gen dieser Waren zu, so erlöschen Gewährleistungsansprüche bezüglich Güte und Beschaffenheit der Waren.
9) Eine Haftung für Mängel bei der Lieferung von Vertragswaren beschränkt sich in jedem Fall auf die reine Funktion dieser Gegenstände. Für Sachmängeldie richtige Einplanung einer Vertragsware in eine von aglas nicht gelieferte Gesamtanla- ge haftet aglas nicht. Eine Haftung entfällt auch für Funktionen, die der Kunde voraussetzt, aber aglas nicht detailliert bekanntgibt.
10) Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware von fremder Seite oder durch ungeeignete Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der auftreten- de Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der Kunde die Vorschriften von aglas über die Behandlung der Ware nicht befolgt.
11) Auftretende Mängel, Störungen oder unsachgemäße Verwendung Schäden jeder Art, die auf schuld- haftes oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen unsachgemäßes Verhalten des Kunden oder DritterDritter zurückzufüh- ren sind oder die auf natürlicher Abnutzung, auf Überbeanspruchung, oder auf ungeeigneten Betriebsmitteln beruhen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gleiches Das Gleiche gilt für MängelEinflüsse elektrischer, chemischer oder physikalischer Art, es sei denn, Vertragszweck war gerade die Beherrschung solcher Einflüsse. Deren Einbezug in den Vertrag und die Gewährleistung kann im Übrigen nur bei genauen diesbezüglichen Vorgaben durch den Kun- den erfolgen.
12) aglas kann die Erfüllung berechtigter Gewährleistungsan- sprüche davon abhängig machen, dass der Kunde den verein- barten Vertragspreis zuvor in voller Höhe bezahlt.
1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehen- de Ansprüche des Kunden gegen aglas, gleich aus welchen Rechts- gründen, wie z. B. Verschulden bei Vertragsschluss, positi- ver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, ausge- schlossen.
2) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sei- tens aglas, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
3) Verletzt aglas fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, haftet aglas auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragsty- pischen, unmittelbaren Durchschnittschadens.
4) aglas haftet nicht für Schaden, die den Wert nicht am Liefergegens- tand selbst entstanden sind, insbesondere nicht wegen entgan- genem Gewinn oder die Tauglichkeit sonstigen Vermögensschäden des Kunden.
5) Die Haftung von aglas nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unbe- rührt.
6) Alle Ansprüche gegen aglas verjähren spätestens 12 Monate nach Lieferung der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung oder Erbringung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx sonstigen Vertrags- leistung durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteileaglas.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. 7) Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung Vorschrift des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird§ 852 BGB bleibt hiervon unberührt.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 1) Ist der Kunde Vertragspartner Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Für neu hergestellte Sachen 24 Monate, für gebrauchte Sachen 12 Monate.
2) Ist der Kunde Vertragspartner Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen Für neu hergestellte Sachen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung , für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
3) Ist der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählenVertragspartner Unternehmer, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die muss die gelieferte Xxxx muss Ware unverzüglich auf Mängel untersucht werden wer- den und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen fünf (5) Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt schrift- lich angezeigt werden; Andernfalls andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenausgeschlos- sen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern Außendienstmitarbei- tern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf 4) Wir sind grundsätzlich berechtigt, drei Nacherfüllungsversuche zu unternehmen. Der Vertragspartner hat zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht weiterveräußertunterschreiten darf. Erst nach drei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten, ausgeliefert Minderung und/oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeSchadensersatz verlangen.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden 5) Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, haben wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt eine Neulieferung der Sache oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteileeine Mangelbehebung stattfindet.
10.3 6) Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest zu- mindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen Er- füllungsgehilfen zurückzuführen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Im Übrigen gilt Ziff. 16.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 7.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechts- mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, so- weit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften des Lieferantenregresses bei Endlieferung der Kunde Ware an einen Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang 7.2 Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungengilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung, insbesondere für so- fern diese in den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben Vertrag einbezogen wurde.
10.2.3 7.3 Die Übernahme einer Garantie im Sinne des § 443 BGB muss ausdrücklich als solche gekenn- zeichnet sein. Für den Inhalt einer etwaigen Garan- tie ist unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich. Produktangaben, Proben und Muster gelten, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nur als Produktbeschreibungen und Beschaffenheitsanga- ben bzw. als nur annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Gewicht, Geschmack und Farbe, ohne dass hierfür eine Garantie übernom- men wird.
7.4 Im Falle der Abholung kann das auf der Ware aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum nur bei sachgerechtem Transport und Lagerung gewährleis- tet werden. Sollte die Ware schon vor dem Mindest- haltbarkeitsdatum "verdorben" sein, behalten wir uns vor, vom Käufer Nachweise über den ordnungs- gemäßen Transport und die Lagerung zu verlangen.
7.5 Offensichtliche Mängel sowie Über- und Unter- schreitungen der vertraglich vereinbarten Menge o- der Transportschäden sind uns unverzüglich, bei leicht verderblichen Produkten (d.h. Produkten mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, das weniger als 4 Wochen nach Ablieferung ausläuft) jedoch spätes- tens binnen 3 Tagen, bei sonstigen Produkten bin- nen 10 Tagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzei- gen. Bei Bestehen von versteckten Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand hat die schriftliche Mängelanzeige an uns unverzüglich, spätestens je- doch binnen 10 Tagen nach Entdeckung (bzw. bin- nen 3 Tagen nach Entdeckung bei leicht verderbli- chen Produkten) zu erfolgen. Unterbleibt eine frist- gerechte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Die Kosten der Nachprüfung einer Mängelanzeige, z.B. für Analysen, trägt derjenige, zu dessen Nachteil sie ausfällt.
7.6 Ist die gelieferte Xxxx mangelhaft, so kann der Käufer zunächst nur Nacherfüllung (nach unserer Xxxx Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware oder Mangelbeseitigung an unserem Sitz der gelieferten Ware) verlan- gen. Dem Käufer bleibt es unbenommen, bei Fehl- schlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu min- dern oder am Sitz nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzu- treten.
7.7 Ist die Ware in Verpackungsmaterial (Folien, Beutel, Gläser etc.) abgepackt, das der Käufer ge- stellt oder beschafft hat, so stehen dem Käufer Ge- währleistungsansprüche gegen uns nicht zu, wenn und soweit der Mangel seine Ursache in dem vom Käufer gestellten oder beschafften Verpackungsma- terial hat. Erscheint dies vor dem Hintergrund des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vorkonkreten Mangels möglich und nicht fernliegend, obliegt im Streitfall dem Käufer der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgenNachweis dafür, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort Mangel nicht durch das von ihm gestellte oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Warebeschaffte Verpackungsmaterial verursacht wurde.
10.2.4 Für Sachmängel7.8 Wir sind berechtigt, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch geschuldete Nacherfül- lung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den Kunden oder Drittefälligen Kaufpreis zahlt. Jedoch ist der Käufer berechtigt, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden einen im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die GebrauchsvorteileVerhältnis zum Mangel ange- messenen Teil zurückzubehalten.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, leistet der Lieferant Gewähr dafür, dass die Ware / Leistung im Sinne der §§ 922f ABGB dem Vertrag entspricht. Die gesetzliche Vermutungsfrist des § 924 ABGB wird auf 12 Monate verlängert. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist endet bei Weiterverkauf der Ware durch LPG frühestens nach Ablauf von 24 Monaten nach Eingang einer Beanstandung durch den Käufer bei LPG. LPG prüft die Ware / Leistung innerhalb von längstens 14 Tagen nach Erhalt lediglich auf ihre Identität mit der bestellten Ware / Leistung sowie Menge. Darüber hinaus ist LPG von der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 000 XXX befreit. Im Falle des Vorliegens von Mängeln ist LPG berechtigt nach ihrer Xxxx kostenlos den Austausch der mangelhaften Lieferung / Leistung zu verlangen oder Preisminderung oder Vertragsaufhebung zu fordern. Diese Rechte werden durch die Bestimmungen des § 932 Abs. 2-4 ABGB nicht beschränkt. Vom Lieferanten sind alle LPG durch die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware / Leistung entstehenden Kosten und Nachteile zu ersetzen, sofern er nicht nachweist, dass die Mangelhaftigkeit weder von ihm noch von einem seiner Vorlieferanten verschuldet wurde. Dies umfasst etwa die Schad- und Klagloshaltung von LPG für alle aufgrund einer Mangelhaftigkeit der Ware / Leistung von Dritten gestellten Ansprüche, die Kosten einer erforderlichen Nachprüfung anderer Lagerbestände, Rücksendungen, Prüfungen, Begutachtungen, Mehrkosten der Eindeckung mit Ersatzware etc. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach erfolgter Mängelbehebung durch den Lieferanten und nach Abnahme der Verbesserung durch LPG für die gesamte von der Mangelhaftigkeit betroffenen Lieferung/Leistung neu zu laufen. Im Falle des Austausches der mangelhaften Lieferung hat der Lieferant darüber hinaus die mangelhafte Ware auf seine Kosten (d.s. z.B. Verzollungs-, Manipulations-, Transport- und Versicherungskosten etc.) zurückzunehmen. Der Lieferant hält LPG diesbezüglich vollkommen Schad- und Klaglos. Der Lieferant leistet weiter Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware in der Europäischen Union, im EWR-Raum sowie im Endbestimmungsland laut Bestellung uneingeschränkt verkehrsfähig und frei von Schutzrechten Dritter (wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistungetwa Patent-, Marken-, Muster- oder Urheberrechte) ist. Ist die Ware mit einer Marke bezeichnet, garantiert der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgenLieferant, dass die gelieferte Ware echt ist und entweder vom Inhaber der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hatMarke, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde mit welcher sie bezeichnet ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück unter der sie vertrieben wird oder mit Zustimmung des Markeninhabers in Verkehr gebracht worden ist. Der Lieferant leistet über für die uneingeschränkte rechtliche Zulässigkeit des Inverkehrbringens der Ware und deren Vertrieb unter Benutzung der Marke in Österreich sowie im Endbestimmungsland laut Bestellung Gewähr. Der Lieferant verpflichtet sich, LPG – unbeschadet weitergehender Rechte – für alle Schäden und Nachteile aus der Nichteinhaltung der Gewährleistung Schad- und Klaglos zu halten und LPG alle Kosten und Folgeschäden welcher Art auch immer zu ersetzen, die aus einer – auch nur teilweisen – Nichteinhaltung der Gewährleistungsverpflichtung resultieren. Diese Haftung des Lieferanten erstreckt sich auch auf den Ersatz von Geldstrafen, die wegen nicht einwandfreier Beschaffenheit oder Kennzeichnung der Ware über LPG, deren Organe bzw. Dienstnehmer oder über deren Kunden verhängt werden. Darüber hinausgehende Rechte von LPG bleiben vorbehaltenhiervon unberührt. Im Falle einer mangelhaften Lieferung oder Leistung ist LPG berechtigt, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung eine Aufwandsentschädigungspauschale von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets € 100,00 je Reklamation an den Lieferanten zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holzverrechnen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist Für Mängel, die sich aus unsachgemäßer Konstruktion, Unbrauchbarkeit der Kunde Verbraucher: Es gilt Werkstoffe oder nicht einwandfreier Ausführung ergeben, haftet die gesetzliche GewährleistungRMGS GmbH, soweit nicht die Leistungsgarantie der nachfolgenden Ziffer in Betracht kommt, nach ihrer Xxxx durch unentgeltliche Nachbesserung der fehlerhaften Teile oder Lieferung neuer Teile ab Werk. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateEtwa ersetzte Teile werden mit dem Auswechseln Eigentum des Lieferers. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht Diese Haftung ist begrenzt auf Mängel, die binnen 6 Monaten nach erster Inbetriebnahme des Liefergegenstandes auftreten und umgehend vom Besteller gerügt werden. Tritt infolge von Umständen, die RMGS GmbH zu vertreten hat, eine Betriebsunterbrechung ein, so verlängert sich die Frist für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungendie Mängelhaftung für die Anlagenteile, die in Ziffer 12dieser Zeit nicht zweckdienlich betrieben werden können, um die Dauer der Unterbrechung. genannt Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen haftet die RMGS GmbH im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch nur bis spätestens 3 Monate nach Ablauf der für letzteren gültigen Gewährleistungszeit. Für das Nichterreichen garantierter Leistungs- oder Verbrauchszahlen haftet die RMGS GmbH durch kostenlose Nachbesserungsarbeiten, soweit für das Nichterreichen nachweisbar von der RMGS GmbH zu vertretende Mängel ursächlich sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- Lässt die RMGS GmbH eine ihr gesetzte, angemessene Zeit zur Behebung eines Mangels schuldhaft verstreichen, oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählenführen Nachbesserungsarbeiten nicht zur Beseitigung des Mangels, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werdenkann der Besteller angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen. Sollten sich Versand, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen könnenMontage, Inbetriebnahme, Garantieversuch oder Übernahme der Anlage in die Obhut des Bestellers ohne Schuld der RMGS GmbH verzögern, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Versandbereitschaft der Anlagenteile. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist Die Gewährleistung der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns RMGS GmbH gilt nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die unter den Wert vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstehen und nachweislich auf eine vor dem Gefahrübergang liegende Ursache zurückzuführen sind. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf chemische oder elektrische Einflüsse, natürliche Abnutzung, schlechte Aufstellung, unsachgemäße Instandhaltung durch den Besteller oder Nichteinhaltung der Bedienungsanweisungen zurückgeführt werden können. Zur Vornahme aller der RMGS GmbH notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Ersatzlieferung für fehlerhafte Teile hat der Besteller der RMGS GmbH die Tauglichkeit erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die RMGS GmbH von jeglicher Haftung frei. Wenn der Ware nur unerheblich mindernBesteller oder Dritte unsachgemäß oder ohne vorherige Zustimmung der RMGS GmbH Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornehmen, wird die RMGS GmbH von ihrer Haftung frei. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt Die Feststellung von Mängeln muss die RMGS GmbH unverzüglich schriftlich gemeldet werden, trägt andernfalls keine Rechte aus diesen Mängeln hergeleitet werden können. Erkennt die RMGS GmbH rechtzeitig erhobene Mängelrügen nicht an, so verjährt das Recht des Bestellers, Ansprüche aus diesen Mängeln geltend zu machen, vom Zeitpunkt der Kunde die Kosten rechtzeitigen Rüge ab in 6 Monaten. Werden von der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen GebrauchsvorteileRMGS GmbH für Arbeiten, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus vom Besteller auszuführen sind, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen übergeben oder Angaben gemacht, so haftet die RMGS GmbH für diese Leistungen nur, wenn für sie ein besonderes Honorar vereinbart ist. Ist dies der mangelhaften Sache gezogen hatFall, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden so übernimmt die RMGS GmbH keine Haftung dahingehend, dass ihre Leistungen im Austausch mangelfreieRahmen der anerkannten Grundsätze der Technik einwandfrei und nicht mit Fehlern behaftet sind, aber gebrauchte Ware anund dass etwaige vertraglich zugesicherte Leistungs- oder Verbrauchszahlen erreicht werden. Die Haftung beschränkt sich auf die für den Besteller kostenlose Ausführung aller derjenigen Ingenieurdienstleistungen, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schädenzur Beseitigung etwaiger Mängel erforderlich sind, die sich aus binnen 6 Monaten nach erster Inbetriebnahme der Mangelhaftigkeit Anlage, jedoch spätestens 12 Monate nach Erbringung der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdbetreffenden Leistung herausstellen und umgehend vom Besteller gerügt werden.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 9.1 Der KUNDE hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Abweichungen von der Kunde Verbrauchervereinbarten Beschaffenheit und andere Mängel (im Folgenden: Es Mängel) zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Lieferung hat er der FIRMA innerhalb von sieben Tagen nach Ein- gang der Lieferung, versteckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung zu mel- den. Andernfalls gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateLieferung als genehmigt. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt FIRMA kann sich hierauf nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntberufen, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurdenden Mangel arglistig verschwiegen hat. RügenGeht die FIRMA aufgrund des Unterlassens der Untersuchungs- und Rügepflicht ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der KUNDE für sämtliche Kosten, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen daraus dieser Obliegen- heitsverletzung resultieren.
10.2.2 Mangelhafte 9.2 Der KUNDE hat der FIRMA Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbeson- dere beschädigte Ware darf und ihre Verpackung zur Inspektion durch die FIRMA zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so ist die FIRMA von der Mängelhaftung befreit.
9.3 Die FIRMA haftet nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung aufgrund öffentlicher Äußerungen in ihrer Werbung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeWerbung eines sonstigen Herstellers der gelieferten Waren oder dessen Gehilfen, wenn und soweit der KUNDE nicht nachweisen kann, dass die Werbeaussagen seine Kaufentscheidung beein- flusst haben, die FIRMA die Äußerung nicht kannte oder nicht kennen musste oder die Aus- sage zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war.
10.2.3 Bei Bestehen von 9.4 Die FIRMA gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln werden wir behaftet sind, die den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz Wert oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis Tauglichkeit zu dem Ort, an gewöhnlichen oder nach dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollteVertrag vorausgesetzten Gebrauch auf- heben oder mindern. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt Die FIRMA haftet nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware Sache nur unerheblich mindern. Kann nach Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler in Kürze selbst verschwindet oder vom KUNDEN selbst mit unerheblichem Auf- wand beseitigt werden kann.
9.5 Die FIRMA und der KUNDE sind sich darüber einig, dass die Beschreibungen der Hard- und Software im Handbuch/Benutzerdokumentation keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
9.6 Die FIRMA haftet nicht für Mängel bei Lieferung gebrauchter Waren. Dies gilt nicht, wenn die FIRMA den Mangel arglistig verschwiegen hat oder ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
9.7 Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erschei- nungsform so genau zu beschreiben (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen, Angabe der Ar- beitsschritte des KUNDEN), dass eine Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers möglich ist.
9.8 Verlangt der KUNDE wegen eines Mangels Nacherfüllung, so kann die FIRMA wählen, ob sie den Mangel selbst beseitigt oder mangelfreie Ware als Ersatz liefert. Ersetzte Xxxx ist an die FIRMA zurückzugeben. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der FIRMA mindestens zwei Versuche innerhalb einer vom KUNDEN bestimmten angemessenen Frist zu. Die FIRMA kann die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist, verweigert wird oder aus sonsti- gen von der FIRMA zu vertretenden Gründen innerhalb der angemessenen Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der KUNDE nach unserer seiner Xxxx durch Beseitigung des Fehlersvom Vertrag zurücktreten oder den Kauf- preis mindern. Die Fristsetzung muss unter der Androhung erfolgt sein, Umgehung des Fehlers dass der KUNDE nach Ablauf der Frist die Leistung oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)Nacherfüllung ablehnt. Der Kunde Rücktritt wegen eines un- erheblichen Mangels ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteileausgeschlossen.
9.9 Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die er bis zur Lieferung durch normalen Ver- schleiß, äußere Einflüsse, Benutzung der Waren auf einer anderen als der angegebenen Sys- temumgebung, unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, Bedienungsfehler, eine Fehlfunktion der Systemumgebung des Austauschgegenstandes aus KUNDEN, Nichtbeachtung der mangelhaften Sache gezogen hatBenutzerdoku- mentation, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt den Hersteller von Fremdsoftware oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters -hardware oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen istein sonstiges Verschulden des KUNDEN entstehen. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nichtGewährleistung entfällt, sofern soweit der KUNDE ohne Zustimmung der FIRMA Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseitsDritte ändern lässt, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus es sei denn, dass der Verletzung des LebensKUNDE den vollen Nachweis führt, des Körpers oder der Gesundheit begründet dass die noch in Rede stehen- den Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
10.4 Abweichungen 9.10 Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche des KUNDEN einschließlich der Scha- densersatzansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
9.11 Hat der KUNDE die FIRMA wegen Gewährleistung in StrukturAnspruch genommen und stellt sich heraus, Farbedass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die FIRMA nicht zur Gewährleistung verpflichtet, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere so hat der Käufer KUNDE den entstandenen Aufwand zu ersetzen, sofern er die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und Inanspruchnahme der Verwendung FIRMA grob fahrlässig oder vorsätzlich zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holzvertreten hat.
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Samples: Kaufvertrag
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung1. Ist der Kunde Käufer Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahlgewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die vorstehende Verkürzung Ist der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenKäufer Verbraucher, so hat der zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisenArt der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- wenn sie mir mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehendie andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
10.2 Ist 2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Unternehmergrundsätzlich nach seiner Wahlherabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, gelten ergänzend folgende Regelungen:insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und 3. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werdenanzeigen; Andernfalls anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenGewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der MängelanzeigeAbsendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntWählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurdenihm dies zumutbar ist. RügenDer Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die gegenüber Außendienstmitarbeitern Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrachten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).
6. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, Werbung des Herstellers stellen daneben keine form- und fristgerechten Rügen vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren7. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass Erhält der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hateine mangelhafte Montageanleitung, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen sind wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis lediglich zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurdies auch nur dann, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Mangel der Gesundheit begründet wirdMontageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Gewährleistung. 10.1 1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Besteller nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat oder die im Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt waren, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
2. Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt haften grundsätzlich nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenMängel, die der Besteller bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Bestellers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in Ziffer 12jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- Zeigt sich bei der Lieferung oder Herstellungsfehler aufweisenLeistung, wozu auch Transportschäden zählender Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber ist uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen könnenhiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb einer von sieben Werktagen (Montag bis Xxxxxxx) ab Lieferung oder Leistung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist von zwei Wochen ab Empfang Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel selbstnach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
3. Ist die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung mangelhaft, für den Zeitpunkt der Feststellung können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge(„Nachbesserung“) oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware („Ersatzlieferung“) leisten. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. RügenUnser Recht, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werdenNacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darbleibt unberührt.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren4. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. MehrkostenWir sind berechtigt, die daraus folgengeschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde Besteller die Sache an fällige Vergütung bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen anderen Ort als im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
5. Der Besteller hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben bzw. die erbrachte Leistung zu prüfen. Verweigert er dies, sind wir von der Gewährleistung befreit. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Ware noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hatnicht zum Einbau verpflichtet waren. Ziff. XII.4. gilt entsprechend.
6. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, trägt insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der Kundegesetzlichen Regelungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Besteller die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (z.B. Prüf-, Montage-, Reise- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Waredie fehlende Mangelhaftigkeit war für den Besteller nicht erkennbar.
10.2.4 Für Sachmängel7. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern oder kein dringender Fall nach Satz 1 vorliegt.
8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
9. Wir haften nicht für Schäden der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung, die durch ungeeignete natürliche Abnutzung, ungeeignete, unsachgemäße oder nicht vertragsgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Verwendung Änderung, Nachbesserung oder fehlerhafte Montage Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder durch fehlerhafte oder nachlässige Mitwirkungshandlung entstehen, stehen sofern wir ebenso wenig eindiese nicht zu vertreten haben, wie für Folgen unsachgemäßer zurückzuführen sind.
10. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziff. IX. und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden sind im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die GebrauchsvorteileÜbrigen ausgeschlossen.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Kunde Verbraucher: Es gilt Käufer anstelle der mangelhaften Ware die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateLieferung mangelfreier Ware verlangen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenNacherfüllung ist erst dann fehlgeschlagen, die in Ziffer 12. genannt wenn zwei Ersatzlieferungen mangelhaft gewesen sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisenIm Übrigen haften wir, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung ausgenommen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen Gesundheit, nicht für die leichtfahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in Strukturden Fällen leichtfahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Sofern es sich um ein Rechtsgeschäft mit einem Verbraucher handelt, Farbeverjähren sämtliche Mängelansprüche des Käufers in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Bei Rechtsgeschäften mit einem Unternehmer, Maß die zum Betrieb seiner unternehmerischen Tätigkeit gehören, verjähren die Mängelansprüche des Käufers in einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Etwas anderes gilt dann, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder das Gesetz gemäß § 438 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Bauwerke und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehaltenSachen, soweit diese die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben) und § 445b BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sindWare. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von AusstellungsstückenDies gilt nicht, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Nichteinhaltung von Garantien beruht sowie im Falle uns zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Verhandlungen zwischen den Parteien führen nicht zu einer Hemmung der Verjährung gemäß § 203 BGB. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen. Sofern es sich um ein Rechtsgeschäft mit einem Unternehmer in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit handelt, werden im Zusammenhang mit der Nacherfüllung anfallende Kosten im Zusammenhang mit dem Ein-und Ausbau der mangelhaften Sache von uns nicht übernommen. Gleiches gilt für Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht wird, es sei denn, dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holzentspräche dem vertragsgemäßen Gebrauch.
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Samples: Sales Contracts
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit Abgang der Lieferung ab Werk, sofern die SI auch die Mon- tage übernimmt, mit deren Beendigung. Werden Versand o- der Montage aus Gründen verzögert, welche die SI nicht zu vertreten hat, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Mo- nate nach Meldung der Versandbereitschaft. Mit der Aner- kennung oder Beseitigung eines Mangels werden die Ge- währleistungs- und Verjährungsfristen nicht unterbrochen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenSI gewährleistet, dass die Ware in funktionstüchtigem Zustand geliefert wird und sie die in Ziffer 12der Auftragsbestätigung oder Offerte zugesicherten Eigenschaften aufweist. genannt sindVon der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störun- gen, welche die SI nicht zu vertreten hat (z.B. natürliche Ab- nützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, un- sachgemässe Montage, übermässige Beanspruchung, Ein- satz der Ware im Rennsport, ungeeignete Betriebsmittel o- der extreme Umgebungseinflüsse). Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- Die von SI für den Renn- sport konzipierten, entwickelten und/oder Herstellungsfehler aufweisenproduzierten und als solche deklarierten Teile oder Baugruppen ("Rennsport- teile") unterliegen ebenfalls keinerlei Gewährleistung. Nach An- bzw. Einbau der gelieferten Rennsportteile beschränkt sich die Gewährleistung nur auf Ersatz mangelhaft geliefer- ter Ware. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, wozu dass durch die im Rennbetrieb typische außergewöhnliche Belastung die Teile schadhaft werden können, was auch Transportschäden zählenzu Folgeschäden wie, so sollten jedoch nicht abschließend, Einkommensverlust, Ge- winnverlust, Gebrauchsverlust bis hin zu Unfall und/oder Ge- sundheitsgefährdung für den Anwender führen kann. SI übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für solche Folgeschäden jeglicher Art. Die Gewährleistung auf aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werdenEinzelteilen bestehende Ware, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen könnenwelche vor deren Inbetriebnahme zu montieren ist ("Bau- gruppen") wie z.B. Motoren, Prototypen etc. Gewährleistungs- entfällt, wenn SI nicht vollumfänglich die Produktion und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist Montage dieser Baugruppen übernimmt. Falls der Kunde Unternehmeroder Dritte unsach- gemässe Reparaturen oder Änderungen ohne Einwilligung der SI vornehmen, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werdenerlischt die Gewährleistungsfrist vorzeitig; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, ebenso wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde nicht die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort notwendigen Massnah- men zur Schadensminderung trifft, oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt wenn der Kunde der SI die Kosten der UntersuchungGelegenheit zur Mängelbehebung nicht umgehend gibt. 10.2.5 Motoren-, Tuning- und Zubehörteile sowie Rennsportteile und Baugruppen ("Lieferungen") werden ohne TÜV- Gutachten geliefert. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)Zulässigkeit ihres Einsatzes auf öf- fentlichen Strassen gehört nicht zur vertragsmässen Be- schaffenheit. Der Kunde ist verpflichtetträgt die vollumfängliche Verantwor- tung für allfällige behördliche Bewilligungen sowie den siche- ren Einsatz der Lieferungen. SI verpflichtet sich, uns diejenigen Gebrauchsvorteilezum Ersatz oder Ausbesserung aller Teile von Lieferungen, die er nach- weisbar infolge von Material-, Konstruktions- und Ausfüh- rungsfehlern schadhaft oder unbrauchbar sind. Für einge- bautes Material gelten die Garantieverpflichtungen des ent- sprechenden Lieferanten. Die SI erbringt die Austausch- o- der Nachbesserungsarbeiten nach ihrer Xxxx in ihren Räu- men oder beim Kunden, die der SI freien Zugang zu gewäh- ren hat. Allfällige Rücksendungen bedürfen der Zustimmung durch SI und müssen frachtfrei erfolgen. SI behält sich das Recht vor, auch bei genehmigten Rücksendungen bis zur Lieferung zu 10% des Austauschgegenstandes aus Preises als Umtriebsentschädigung zu erheben. Die Mängelbeseitigung darf nur mit Einwilligung der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzenSI durch Dritte vorgenommen werden. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware anFalls zugesicherte Eigenschaften nicht oder nur teilweise er- füllt sind, hat der Kunde das WahlrechtAnspruch innert angemessener Frist auf Nachbesserung durch SI. Gelingt die Nachbesserung nicht oder nur teilweise, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus hat der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies Kunde Anspruch auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung angemessene Herabsetzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdPreises.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Lieferbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 10.1Der Auftragnehmer ist bei Einhaltung der Kunde Verbraucher: Es gilt vereinbarten Zahlungsbedingun- gen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die gesetzliche Gewährleistung. Ist Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit Über- gabe besteht, zu beheben. 10.2Während der Mängelrüge. Mängelrügen Gewährleistungszeit entdeckte Mängel werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder vom Auftrag- nehmer unter der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgenVoraussetzung unentgeltlich behoben, dass der Kunde Auftrag- geber die Sache an einen anderen Ort beanstandeten Mängel unverzüglich, jedoch längstens 14 Tage nach Entdeckung, jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich anzeigt und diese Mängel vom Auftragnehmer als Gewährleistungsmängel schriftlich anerkannt werden. In dieser Mängelrüge sind die Mängel so konkret zu beschreiben, dass eine Beurteilung der Mängel und der Ursa- che möglich ist (inkl. Übermittlung allfälliger elektronischer Aufzeichnungen in Bezug auf den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hatdefekten Teil, trägt dem letzten Wartungsnachweis, der KundeBe- schreibung der bereits vom Auftraggeber gesetzten Maßnahmen usw.) 10.3Werden die Leistungen aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen unterbrochen, es sei dennso beginnt die Gewährleistungsfrist für die vor der Unterbrechung durchgeführten Leistungen spätestens 2 Wochen nach Be- ginn der Unterbrechung. 10.4Soweit nicht anders vereinbart, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch sind von der Ware.
10.2.4 Für SachmängelGewährleistung solche Män- gel ausgeschlossen, die aus nicht vom Auftragnehmer bewirkter Anord- nung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Instal- lationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die vom Auftragnehmer angegebene Leistung, nachlässiger o- der unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmateri- alien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Auftraggeber beigestelltes Material und Ersatzteilen zurückzuführen sind. Der Auftrag- nehmer haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen, chemische Einflüsse, Unfall, Feuer, höhere Gewalt, Naturkatastrophen (Erdbeben, Orkane), Stromstoß, Stromausfall, Terrorismus zurückzuführen sind. Die Gewähr- leistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß und Abnützung unterliegen. Weiters haftet der Auftragnehmer nicht auf Lieferungen und Leistungen des Auftraggebers bzw. von durch ungeeignete ihn beauftragter Dritter, auf bestehende Anlagenteile (Altanlagen), die nicht vom Vertrag umfasst sind. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers der Auftraggeber selbst oder unsachgemäße Verwendung ein nicht vom Auftragnehmer ausdrücklich ermächtigter Dritter an den ge- lieferten Gegenständen Änderungen oder fehlerhafte Montage Instandsetzungen vornimmt. Der Auftraggeber hat bei der Geltendmachung eines Mangels zu beweisen, dass keiner dieser Umstände vorliegt. 10.5Sollte sich erst nach der Durchführung der Leistungen zur Mangelfeststel- lung und Mangelbehebung durch den Kunden oder DritteAuftragnehmer herausstellen, übliche Abnutzungdass den Auftragnehmer gemäß diesen Gewährleistungsbestimmungen keine Gewährleistungsverpflichtung trifft, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen so ist der Auftraggeber zum Ersatz der Leistungen des Kunden oder DritterAuftragnehmers nach dessen zu diesem Zeitpunkt gelten- den Reparatursätzen verpflichtet. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden 10.6Dem Auftragnehmer steht im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde Fall eines Mangels jedenfalls primär das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die GebrauchsvorteileRecht zur Nachbesserung zu.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
Appears in 1 contract
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 8.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche GewährleistungFür neu hergestellte Sachen 24 Monate, für gebrauchte Sachen 12 Monate. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen Für neu hergestellte Sachen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht , für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, gebrauchte Sachen ist die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenGewährleistung ausgeschlossen.
10.2 8.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die ist er verpflichtet, die gelieferte Xxxx muss sofort nach Ablieferung auf erkennbare Mängel zu untersuchen und bestehende Mängel uns unverzüglich (längstens bis zum dritten auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Nicht sofort erkennbare Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Unternehmer binnen gleicher Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware nach Entdeckung in Textform (schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungenoder Email) mitzuteilen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des anderenfalls er erneut alle Rechte wegen dieses Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügeverliert. Mängelrügen werden als solche nur dann von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich in Textform mitgeteilt wurden. Rügen, die auch dann, wenn sie gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Außendienstmitarbeitern, Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte 8.3 Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware darf an uns durch Unternehmer kann nur mit unserem vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne unser vorheriges Einverständnis erfolgen, werden von uns nicht weiterveräußertangenommen. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der sich aus unserer Annahmeverweigerung ergebenden Rücksendung.
8.4 Für den Fall, ausgeliefert dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder verarbeitet werden ehe Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
8.5 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden. Innerhalb dieser Gewährleistungsfrist beheben wir kostenlos Mängel, die der Kunde in Textform mitgeteilt hat. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Wahlrecht. Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung eines Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung gemäß den gesetzlichen Regeln zu ersetzen. Schlägt eine Einigung mit Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde uns erzielt ist oder eine weitere Nacherfüllungsfrist von mindestens 3 Wochen setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Dies gilt nicht, wenn eine Nachfristsetzung wegen besonderer Umstände (z. B §§ 323 Abs. 2, 326 Abs. 5, 636 BGB) entbehrlich ist. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach seiner Xxxx Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten und bei Vorliegen der Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
8.6 Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, die Möglichkeit zur Besichtigung nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdegroben Fahrlässigkeit gehaftet wird, vgl. die Regelungen unter Ziffer 12.
10.2.3 8.7 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommenen Änderungen des Kunden oder Dritter ist unsere Haftung mit Ausnahme von Vorsatz oder Fahrlässigkeit (vgl. Ziffer 12) ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Unternehmer ist, die Kosten der Untersuchung, es sei denn, er hätte auch bei pflichtgemäßer Untersuchung des Fehlers, z.B. durch vorherige Einsicht in eine Dokumentation (Handbuch) diesen nicht vermeiden können.
8.8 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt vertragsgemäßer Nutzung eingesetzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
10.2.4 Für Sachmängel8.9 Sollten wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten sowie die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung und der unverzüglichen Mängelrüge.
8.10 Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die durch ungeeignete Vertragsgegenstände weiter zu benutzen, oder unsachgemäße Verwendung diese austauschen oder fehlerhafte Montage durch so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten. Nutzungsentschädigung wird auf der Basis einer angenommenen Abschreibungszeit von 3 Jahren berechnet, so dass für jeden Monat der Nutzung ein 1/36 des Preises zu zahlen ist.
8.11 Für den Kunden oder DritteFall, übliche Abnutzungdass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehensichert er zu, stehen wir ebenso wenig einnur geeignete, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritternetzwerkfähige Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, Anderenfalls trägt der Kunde die Kosten Beweislast dafür, dass ein aufgetretener Mangel nicht auf der UntersuchungVerwendung dieser nicht für das Netzwerk geeigneten Geräte zurückzuführen ist. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des FehlersZu diesem Zweck sind wir berechtigt, Umgehung des Fehlers die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung zu protokollieren und zu speichern für die Dauer der Gewährleistungsfrist zu speichern.
8.12 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Drucker bestimmter Fabrikate oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)auch manche Software-Pakete nicht alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde ist verpflichtethat dies sorgfältig selbstständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, uns diejenigen Gebrauchsvorteilees sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.
8.13 Wir geben grundsätzlich keine Garantien. Sollten wir ausnahmsweise eine Garantie abgegeben haben, so begründet die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hatGarantie, als Nutzungsentschädigung zu ersetzensofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Bieten wir dem Kunden im Der Kunde kann auch keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt gegen Neuware oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung auf Ersatzgeräte für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus Zeit der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen istReparaturdauer geltend machen. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter Nachbesserung nicht unterbrochen oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdgehemmt. Daneben bestehende gesetzliche Ansprüche (Gewährleistung) werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt 9.1. Wird die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt Reise nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählenvertragsgemäß erbracht, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen könnenkann der Reisende in angemessener Frist Abhilfe verlangen. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist MTC kann die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntAbhilfe verweigern, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurdeneinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. RügenMTC kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern dass sie eine gleich- oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darhöherwertige Ersatzleistung erbringt.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf 9.2. Für die Dauer einer nicht weiterveräußertvertragsgemäßen Erbringung einzelner Teilleistungen bzw. der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, ausgeliefert in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder verarbeitet werden ehe unter dem unten genannten Kontakt (Sitz von MTC) anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.3. Wird eine Einigung mit uns erzielt Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet MTC innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, MTC erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder uns von MTC verweigert wird oder wenn die Möglichkeit zur Besichtigung sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet MTC den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Kündigt der Reisende den Reisevertrag, hat er dies in schriftlicher Form zu tätigen.
9.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der KundeKündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, das Verbringen der Mangel an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareReise beruht auf einem Umstand, den MTC nicht zu vertreten hat.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Reisevertrag
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen8.1 ~sedna ist verpflichtet, die Updates und Upgrades frei von Mängeln, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufheben oder mindern, zu überlassen. Insofern leistet ~sedna Gewähr für vertraglich vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Updates und Upgrades keine Rechte Dritter entgegenstehen. ~sedna wird auftretende Sach- und Rechtsmängel in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenangemessener Zeit beseitigen.
10.2 8.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss hat er die Updates und Upgrades unverzüglich nach Erhalt auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls zu überprüfen und diese bei Vorliegen ~sedna unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlosseneine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntEntsprechendes gilt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurdensich später ein solcher Mangel zeigt. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar§ 377 HGB findet Anwendung.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert8.3 Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, ausgeliefert ~sedna Mängel nach deren Entdeckung unverzüglich zumindest schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter nachvollziehbarer Beschreibung der Fehlersymptome, der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände, soweit möglich, belegt durch schriftliche Aufzeichnungen oder verarbeitet werden ehe sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen. Die Mängelanzeige soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Sofern ~sedna dem Kunden eine Einigung mit uns erzielt Vorlage für einen Mängelbericht zur Verfügung stellt, ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder diese im Rahmen der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeMängelanzeige zu nutzen.
10.2.3 Bei Bestehen 8.4 Die Behebung von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand erfolgt nach unserer Xxxx an unserem Sitz von ~sedna durch kostenfreie Nachbesserung oder am Sitz Ersatzlieferung. ~sedna genügt der Pflicht zur Nachbesserung auch, indem mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates bereitgestellt und dem Kunden telefonischer Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme angeboten wird.
8.5 Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Xxxx zu mindern oder zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln.
8.6 Die Rechte des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vorwegen Mängeln sind ausgeschlossen, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, soweit dieser ohne Zustimmung von ~sedna Änderungen an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort ~sedna-Produkten vornimmt oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kundevornehmen lässt, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareKunde weist nach, dass die Änderungen keine für ~sedna unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
10.2.4 Für Sachmängel8.7 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch Abweichen von den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen die ~sedna- Produkte vorgesehenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
8.8 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten, es sei denn, ein Mangel beruht auf einer grob fahrlässigen oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf arglistigem Verschweigen eines Mangels; in diesen Fällen gelten die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). gesetzlichen Vorschriften.
8.9 Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden kann Schadenersatzansprüche im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat Rahmen der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmtvereinbarten Haftungsbeschränkungen (Ziff. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile10) geltend machen.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 9.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu überprüfen und Mängel GMH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde Verbraucher: Es Käufer die Anzeige, so gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kundegenehmigt, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch es handelt sich um einen Mangel, der Warezum Zeitpunkt der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein derartiger Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
10.2.4 Für Sachmängel9.2 Haben die Parteien eine Abnahme/Werkstoffprüfung vereinbart, so ist nach deren Durchführung die Rüge von Mängeln, die durch ungeeignete bei dieser Abnahme/Werkstoffprüfung erkennbar waren, ausgeschlossen.
9.3 Sollte die gelieferte Xxxx mit einem Mangel behaftet sein, so wird GMH nach Xxxx von GMH den Mangel beseitigen oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der eine mangelfreie Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes liefern (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Käufer unzumutbar, so kann der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz gemäß den Bestimmungen in Ziffer 10 (Haftung) verlangen.
9.4 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist die Einhaltung der vereinbarten technischen Spezifikationen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
9.5 Der Kunde Käufer trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für sachgemäße Konstruktion unter Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften, Auswahl des Werkstoffes und der erforderlichen Prüfverfahren, Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der GMH übergebenen technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung der beigestellten Fertigungseinrichtungen.
9.6 Unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
9.7 Der Käufer ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, GMH ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben. Auf Verlangen von GMH hat der Käufer die er bis beanstandete Ware oder Proben davon zwecks Prüfung zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus Verfügung zu stellen. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer GMH die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache gezogen hatnoch den erneuten Einbau, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden wenn GMH ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
9.8 Aufgrund der besonderen Situation in der Stahlindustrie und der stahlverarbeitenden Industrie, insbesondere des aufgrund des Einbaus des Stahls in eine Vielzahl von Produkten verbundenen unverhältnismäßigen Haftungsrisikos, ist der Anspruch des Käufers auf Ersatz der Kosten für den Ausbau mangelhafter Waren und den Einbau nachgebesserter oder mangelfreier Waren im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will Sinne des § 439 Abs. 3 BGB sowie die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen im Sinne des § 445 a BGB gegen GMH auf € 2.000.000,00 beschränkt. § 478 Abs. 2 und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmtAbs. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile3 BGB bleibt unberührt.
10.3 Wir haften 9.9 Die Verjährungsfrist für Schädensämtliche Gewährleistungsansprüche, einschließlich für sämtliche in § 445 a BGB genannten Rückgriffsansprüche, beträgt 24 Monate und beginnt mit Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in § 438 Absatz 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest üblicherweise in Bauwerken verwendet werden) und § 478 Abs. 2 und Abs. 3 BGB längere Fristen vorschreibt. Auch im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters fahrlässiger Pflichtverletzungen oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdgelten die gesetzlichen Verjährungsregeln. § 445 b Abs. 2 Satz 1 BGB (Ablaufhemmung der Verjährung) findet außer in den Fällen des § 478 Abs. 2 und Abs. 3 BGB keine Anwendung.
10.4 Abweichungen in Struktur9.10 Bei Waren, Farbedie als deklassiertes Material verkauft worden sind – z.B. sogenanntes II a Material – stehen dem Käufer bezüglich der angegebenen Fehler und solcher, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehaltenmit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Ansprüche wegen Mängeln zu.
9.11 Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, die sich daraus ergeben, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort verbracht wird, sind ausgeschlossen, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien sie die Aufwendungen erhöhen, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.12 Die GMH aus unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers entstandenen Kosten (Massivhölzerinsbesondere Prüf- und Transportkosten) sind GMH vom Käufer zu ersetzen, Natursteinplattenes sei denn, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
9.13 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen GMH bestehen nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstückeninsoweit, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
9.14 Weitere Ansprüche des Käufers sind nach Maßgabe der Verwendung zu berücksichtigenZiffer 10. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz(Haftung) ausgeschlossen.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:1. Für die Rechte des AG bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In jedem Fall bleiben die gesetzlichen Vorschriften der §§ { HYPERLINK "xxxxx://xxxx- xxxxxx.xxxx.xx/?xxx=xxxxxxxxx&x=000&x=XXX&x=000" }, 445a, 445b BGB unberührt.
10.1.1 Ist 2. Für die Verwendung von Produkten in der Kunde Verbraucher: medizinischen Anwendung, im Bahnverkehr und in der Luftfahrt wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Der AG hat bei einem Weiterverkauf ausdrücklich auf diese fehlende Eignung hinzuweisen und dem Käufer eine entsprechende Pflicht für den Fall des Weiterverkaufs aufzuerlegen, so dass jeder Käufer der Produkte von SMA über diesen Umstand informiert ist.
3. Es gilt obliegt dem AG, die gesetzliche Gewährleistungübergebenen Waren unverzüglich zu prüfen und SMA dabei unverzüglich, nicht jedoch später als zehn (10) Werktage nach Übergabe, oder im Fall versteckter Mängel innerhalb von zehn (10) Werktagen ab Erlangung der Kenntnis der Mängel oder dem Zeitpunkt, an dem Kenntnis der Mängel durch angemessene Prüfung hätte erlangt werden müssen, von Mängeln schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ist Sollte der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateAG SMA nicht rechtzeitig schriftlich in Kenntnis setzen, gelten die gelieferten Waren hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.
4. SMA hat das Recht den Mangel der gelieferten Ware nach eigenem Ermessen zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl (§ 440 BGB), kann der AG nach seiner Xxxx den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Im Fall unerheblicher Mängel ist das Recht des AG, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen.
5. SMA ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der AG die fällige Vergütung bezahlt. Der AG ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
6. Der AG hat SMA angemessene Zeit zur Mängelbeseitigung einzuräumen und hat insbesondere die gerügten Waren zum Zweck einer Prüfung an SMA zu übergeben oder SMA zugänglich zu machen. Im Fall einer Ersatzlieferung hat der AG SMA die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben, wenn SMA hierauf nicht verzichtet. ALBGER201811
7. Die vorstehende Verkürzung Verpflichtung von SMA zur Mängelbeseitigung beinhaltet weder den Ausbau der Verjährungsfristen mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn SMA ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
8. Die Gewährleistung entfällt, wenn der AG ohne die Zustimmung von SMA den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der AG die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
9. In Abweichung von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr vom Tag der Lieferung an. Selbiges gilt in Abweichung von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB für Werkleistungen vom Tag der Abnahme an. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die Schadensersatzansprüche aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie den in Ziffer 12X.2 genannten Fällen. genannt sindAnsprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 478 BGB) verjähren ebenfalls stets nach den gesetzlichen Regelungen.
10. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu Ansprüche des AG auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch Transportschäden zählenbei Mängeln nur nach Maßgabe der unter Ziffer X. genannten Bedingungen und sind im Übrigen ausgeschlossen. Die Geltung von Ziffer IX.9 bleibt hiervon unberührt, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehendass unter den genannten Voraussetzungen auch Schadensersatzansprüche wegen Mängeln innerhalb eines Jahres verjähren.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist Die Gufler Metall KG verpflichtet sich vertragswidrige Mängel, welche die Gebrauchsfähigkeit der Ware beeinträchtigten, zu beheben, vorausgesetzt der Mangel beruht auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung. Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während eines Zeitraumes von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (vgl. Punkt 9) der Ware auftreten und dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren. Als bekannt gelten auch Mängel, über die der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistungnicht in Unkenntnis sein konnte. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Der Arbeitsaufwand für den Mangel selbstGewährleistungsaustausch geht zu Lasten des Kunden. Mängel müssen 8 (acht) Tage ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels durch eine schriftliche Anzeige, für den Zeitpunkt mit Angabe der Feststellung Seriennummer der Ware, der Art des Mangels und der Vertragsverletzung, gerügt werden. Das Defektteil muss mit ausgefülltem Retour-Schein innerhalb von 6 Monaten ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels retourniert werden. Die Transportkosten für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis Retourlieferung gehen zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz Lasten des Kunden. MehrkostenDas retournierte Teil wird bezüglich des Garantieanspruchs überprüft. Ist dieser negativ, werden die Reparatur/Austauschkosten sowie die Transportspesen verrechnet. Die Unterlassung oder Verzögerung der Anzeige, die daraus folgenmangelnde Angabe der Seriennummer der Ware sowie die fehlende Retourlieferung innerhalb der 6. Monatsfrist ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort sind nicht entschuldbar und führen zur Verwirkung des Rechts auf Gewährleistung. Handelsvertreter sind nicht ermächtigt, Mängelrügen entgegenzunehmen oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängelim Zusammenhang mit Mängeln verbindliche Zusagen zu machen. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die entstanden sind: - durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung Lagerung, Verwendung, Verarbeitung oder Gebrauch falscher oder ungeeigneter Materialien, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte; - bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, übliche Abnutzunginsbesondere Missachtung der Betriebsanleitung, fehlerhafte der Empfehlungen des Herstellers, der Vorschriften der Unfallverhütung und ähnlicher Vorschriften; - bei übermäßiger Beanspruchung und bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe; - durch besonderen Gebrauchszweck der Ware, der vom gewöhnlichen Gebrauch abweicht und der Gufler Metall KG nicht vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt wurde; - durch Produkte oder nachlässige Behandlung entstehenTeile, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für die nicht von der Gufler Metall KG erzeugt wurden; - durch Mängel, die dem Kunden bekannt waren oder über die er nicht in Unkenntnis sein konnte; - durch öffentlich rechtliche Vorschriften im Verwendungsstaat, die nicht den Wert oder die Tauglichkeit allgemeinen Standards entsprechen und der Ware nur unerheblich mindernGufler Metall KG nicht ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschuss mitgeteilt wurden; - durch Mängel nach Ablauf der Zwölf-Monats-Frist ab Gefahrübergang (vgl. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (NacherfüllungPunkt 9). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen GebrauchsvorteileGufler Metall KG behält sich das Recht vor, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hatGewährleistung durch gebrauchtes, als Nutzungsentschädigung revisioniertes und in etwa gleich altes Material zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteileerfüllen.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist Die iCon GmbH verpflichtet sich vertragswidrige Mängel, welche die Gebrauchsfähigkeit der Ware beeinträchtigten, zu beheben, vorausgesetzt der Mangel beruht auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung. Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während eines Zeitraumes von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (vgl. Punkt 8) der Ware auftreten und dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren. Als bekannt gelten auch Mängel, über die der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistungnicht in Unkenntnis sein konnte. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Der Arbeitsaufwand für den Mangel selbstGewährleistungsaustausch geht zu Lasten des Kunden. Mängel müssen 8 (acht) Tage ab Entdeckung bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels durch eine schriftliche Anzeige, für den Zeitpunkt mit zwingender Angabe der Feststellung Seriennummer der Ware, der Art des Mangels und der Vertragsverletzung, gerügt werden. Die Transportkosten für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis Retourlieferung gehen zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz Lasten des Kunden. MehrkostenDas retournierte Teil wird bezüglich des Garantieanspruchs überprüft. Ist dieser negativ, werden die Reparatur/Austauschkosten sowie die Transportspesen verrechnet. Die Unterlassung oder Verzögerung der Anzeige, die daraus folgen, dass mangelnde Angabe der Kunde Seriennummer der Ware sowie die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängelfehlende Retourlieferung sind nicht entschuldbar und führen zur Verwirkung des Rechts auf Gewährleistung. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die entstanden sind: - durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung Lagerung, Verwendung, Verarbeitung oder Gebrauch falscher oder ungeeigneter Materialien, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte; - bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, übliche Abnutzunginsbesondere Missachtung der Betriebsanleitung, fehlerhafte der Empfehlungen des Herstellers, der Vorschriften der Unfallverhütung und ähnlicher Vorschriften; - bei übermäßiger Beanspruchung und bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe; - durch besonderen Gebrauchszweck der Ware, der vom gewöhnlichen Gebrauch abweicht und der iCon GmbH nicht vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt wurde; - durch Produkte oder nachlässige Behandlung entstehenTeile, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für die nicht von der iCon GmbH geliefert wurden; - durch Mängel, die den Wert dem Kunden bekannt waren oder über die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel er nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx in Unkenntnis sein konnte; - durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteileöffentlich rechtliche Vorschriften im Verwendungsstaat, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus nicht den allgemeinen Standards entsprechen und der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzeniCon GmbH nicht ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschuss mitgeteilt wurden; - durch Mängel nach Ablauf der Zwölf-Monats-Frist ab Gefahrübergang (vgl. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde Punkt 8). - iCon GmbH behält sich das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für SchädenRecht vor, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurGewährleistung durch gebrauchtes, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück revisioniertes und in etwa gleich altes Material zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirderfüllen.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:13.1 Soweit im Fall einer Leistungsstörung die gesetzlichen Rege- lungen über Störungsbeseitigung, Pönalen und Gutschriften Anwendung finden, gehen diese Regelungen abschließend vor. Kündigungsrechte bleiben unberührt.
10.1.1 13.2 Soweit die SWOE Dienstleistungen erbringt, sind Gewährleis- tungsansprüche ausgeschlossen. Weist im Fall eines Kauf- oder Werkvertrags die Leistung nicht die vertraglich verein- barte oder vorausgesetzte Beschaffenheit auf oder eignet sie sich nicht zum gewöhnlichen Gebrauch oder fehlt ihr eine zu- gesicherte Eigenschaft, stehen dem Kunden Gewährleis- tungsansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu. Die SWOE ist zur Nacherfüllung berechtigt und, wenn dies nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Der Kunde hat der SWOE die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nach- besserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom Kunden gesetzte an- gemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird oder wird die Mängelbeseitigung von der SWOE schuldhaft verzögert, stehen dem Kunden die weiteren Gewährleis- tungsansprüche zu. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglo- sen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Ist der Kunde Ver- braucher, bleiben die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung unberührt.
13.3 Eventuelle Mängel und/oder das Fehlen zugesicherter Eigen- schaften sind der SWOE unverzüglich unter genauer Bezeich- nung des Zeitpunktes des Auftretens, der Erscheinungsform und falls vorhanden der Fehlermeldung anzuzeigen. Ist der Kunde Verbraucher: Es , hat er offenkundige Mängel der SWOE innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung/Leistung anzuzeigen. Im Falle einer Mängelanzeige bezüglich eines gekauften Xxxxxx hat der Kunde mit der Mängelanzeige den Kauf dieses Gerätes bei SWOE durch geeignete Unterlagen (z. B. Ausgabebestätigung, Lieferschein, Rechnung) nachzu- weisen.
13.4 Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung oder sonstige schädigende Einflüsse nach Übergabe entstehen, sowie der Verbrauch von Verbrauchsteilen (z.B. Batterien o- der Akkumulatoren), begründen keinen Mangel.
13.5 Ist der Kunde Kaufmann im Sinn des HGB, hat er die Liefe- rung/Leistung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, bzw. versteckte Mängel un- verzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eine Män- gelrüge muss in diesen Fällen unverzüglich, spätestens in- nerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Leistung/Lieferung bzw. nach Entdeckung eines versteckten Mangels erfolgen, jedoch längstens innerhalb eines Jahres ab Liefe- rung/Abnahme der Leistung.
13.6 Die Mängelanzeigefristen nach Ziffer 13.3 und 13.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen Ausschlussfristen dar; nach Ablauf der Fristen ohne Mängelanzeige gilt die gesetzliche GewährleistungLie- ferung/Leistung als genehmigt und Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
13.7 Der Verbraucher ist unter folgenden Bedingungen berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Ver- trag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn es zu:
a) erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkeh- renden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tat- sächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung kommt. Solche Abwei- chungen sind durch einen von der Bundesnetzagentur be- reitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftrag- ten Drittem zertifizierten Überwachungsmechanismus zu ermitteln.
b) anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abwei- chungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes kommt. Dies gilt unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe. Bei der Min- derung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Ver- hältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung Eintritt der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist Voraussetzungen der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß Buchstaben a) und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Telecommunications
Gewährleistung. 10.1 Wir 1. Für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, leisten wir Gewähr wie folgt:nur dafür, dass diese die in unseren einschlägigen Unterlagen angegebenen Eigenschaften aufweisen.
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung2. Muster sind für den Umfang unserer Gewährleistung nicht maßgeblich. Änderungen aufgrund geänderter technischer Vorschriften sind zulässig.
3. Ist der Kunde Auftraggeber Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate, leisten wir für Mängel unserer Lieferungen oder Leistungen nach unserer Xxxx Gewähr, zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4. Die vorstehende Verkürzung Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 12 Monate ab Ablieferung der Verjährungsfristen gilt Ware. Eine längere Gewährleistungsfrist besteht bei einzelnen Produkten nur dann, wenn diese schriftlich vereinbart ist.
5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenVeränderungen, die in Ziffer 12der Auftraggeber oder Dritte an unseren Lieferungen und Leistungen vorgenommen haben. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Folgeschäden, Verlust oder Herstellungsfehler aufweisenschuldhafte Beschädigung (z.B. durch unsachgemäße Handhabung, wozu auch Transportschäden zählenInstallation, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werdenMontage, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenPrüfmaßnahmen, Reparaturversuche) durch den Auftraggeber oder seiner Beauftragten.
10.2 6. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Bei Warenrücknahmen aus Kulanz behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr vor.
7. Es obliegt dem Auftraggeber, die Lieferung oder Leistung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
8. Ist der Kunde Besteller Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn offensichtlich erkennbare Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel oder Mengenabweichungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen acht Tagen ab Empfang schriftlich bei uns angezeigt wurden; gleiches gilt für versteckte Mängel, die nicht innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns angezeigt wurden.
9. Die bloße Rücksendung der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist gilt nicht als Mängelrüge. Ist der Auftraggeber Unternehmer, trifft ihn die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
10. Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen re'graph, deren Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
11. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern gleich welcher Art berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der KundeAufrechnung, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Waredie Ansprüche des Auftraggebers sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:a. Die allgemeine Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt 36 Monate ab Lieferung an den Besteller, bei Werkverträgen ab der Abnahme. Für Produkte, die der Besteller entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise oder nach ausdrücklicher Vereinba- rung mit dem Lieferanten für ein Bauwerk verwendet hat und die dessen Mangelhaf- tigkeit verursacht haben, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 72 Monate ab Ablieferung, bei Werkverträgen ab der Abnahme.
10.1.1 Ist b. Im Falle von Mängeln hat der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche GewährleistungLieferant nach Xxxx des Bestellers Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu leisten. Ist die vom Besteller gewählte Art der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateNacherfüllung unmöglich, ist der Lieferant zur Nacher- füllung auf andere Weise berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Ist die Nacherfüllung insgesamt unmöglich, verweigert der Lieferant die Nacherfüllung, erfolgt trotz Setzung einer angemessenen Frist kein Nacherfüllungsversuch oder ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Besteller unbeschadet seiner sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c. Der Lieferant wird vor der Auslieferung die Qualität prüfen und dokumentieren. Der Besteller wird daher nach Eingang der Produkte nur untersuchen, ob sie dem bestell- ten Typ entsprechen, ob die bestellte Menge geliefert wurde und ob äußerlich erkenn- bare Transportschäden vorliegen. Die vorstehende Verkürzung Parteien vereinbaren, dass über die oben be- schriebene Wareneingangsuntersuchung hinaus keine Untersuchungs- und Rügeob- liegenheit des Bestellers besteht. Stellt der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenBesteller an den gelieferten Produkten Qualitätsmängel fest – gleich ob dies im Rahmen der Wareneingangsuntersuchung oder im weiteren Verlauf geschieht – wird der Besteller dem Lieferanten diese Quali- tätsmängel innerhalb von 7 Arbeitstagen mitteilen.
d. Fallen bei den vom Besteller durchgeführten Eingangskontrollen Mängel auf, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgendazu führen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hatLieferant nacherfüllen muss, trägt der KundeLieferant die Kosten für hier- durch erneut vom Besteller durchzuführende Qualitätssicherungsmaßnahmen (z.B. ei- ne erneute Wareneingangskontrolle etc.) in Höhe von pauschal 100 Euro pro Mängel- anzeige. Weitere Ansprüche des Bestellers werden durch diese Regelung nicht be- rührt. Dem Lieferanten bleibt der Nachweis eines geringeren, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch Besteller der WareNachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). e. Der Kunde Lieferant ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern sein Haftungsrisiko durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdVersicherung abzudecken und dem Besteller auf Verlangen die Deckung nachzuweisen.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn • die Reise von den zugesicherten Eigenschaften abweicht oder mit Fehlern behaftet ist • die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wurde. Weicht die Reise von den zugesicherten Eigenschaften ab oder ist sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für MängelFehlern behaftet, die den Wert oder die ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern, kann der Ware nur unerheblich mindernReisende im Rahmen der Verhältnismäßigkeit Abhilfe verlangen. Kann nach Überprüfung Kommt der vom Kunden gemeldete Mangel Reiseveranstalter diesem Verlangen nicht festgestellt werdennach, trägt darf sich der Kunde selbst helfen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Möglich sind auch die Kosten Minderung des Reisepreises oder – bei erheblichen Beeinträchtigungen – gar die Kündigung des Reisevertrages. Unbeschadet der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des FehlersMinderung oder der Kündigung kann der Reisende Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung verlangen, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes wenn der Mangel der Reise auf einem Umstand beruht, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat (Nacherfüllungsiehe Reisevertragsrecht § 651 f BGB). Der Kunde ist verpflichtetAll diese Vorschriften sind zwingendes Recht. Das bedeutet, uns diejenigen Gebrauchsvorteiledass einzelvertraglich nicht zum Nachteil des Reisenden davon abgewichen werden darf. § 651 h BGB erlaubt dem Reiseveranstalter nur, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften seine Haftung für Schäden, die sich nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis zu beschränken, • soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird • soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers (Beförderungsunternehmen, Hotelier o.ä.) verantwortlich ist. Erbringt der Reiseveranstalter selbst einzelne Teilleistungen, wie etwa die Beförderung, haftet er über das Reisevertragsrecht hinaus aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurdiesem Beförderungsvertrag. Das Gleiche gilt, wenn dies auf die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wurde. Hier steht dem Reisenden eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseitsangemessene Entschädigung in Geld für die ”nutzlos aufgewendete Urlaubszeit” zu. Eine solche Entschädigung wurde von den Gerichten schon im Falle der Verzögerung des Rückfluges um einige Tage wegen Überbuchung der Maschine zugesprochen (OLG Düsseldorf, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen istNJW-RR 1988,636). Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nichtDer in Umsetzung der EG-Pauschalreiserichtlinien in das deutsche Reisevertragsrecht eingefügte § 651 k BGB verpflichtet den Reiseveranstalter sicherzustellen, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus dass dem Reisekunden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß bereits gezahlte Reisepreis und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehaltendie evtl. notwendigen Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden, soweit diese in Reise- oder Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen. Dieser Pflicht genügt der Natur Reiseveranstalter durch: • Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder • durch ein gleichwertiges Zahlungsversprechen eines Kreditinstitutes und • Übergabe eines so genannten Sicherungsscheines an den Kunden, der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sinddiesem einen direkten Anspruch gegen den Versicherer oder das Kreditinstitut vermittelt. Es besteht Eine Anzahlung des Reisenden auf den Reisepreis darf der Reiseveranstalter nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstückenfordern oder annehmen, wenn dies besonders vereinbart der Sicherungsschein zuvor übergeben wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene EigenschaftenEine Insolvenzsicherungspflicht entfällt nach § 651 k Abs. 6 BGB, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.wenn
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Samples: Reisebüro / Reiseveranstalter
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 10.1. Bei sonstigem Ausschluss aller Ansprüche ist der Kunde Verbraucher: Es gilt Besteller, der nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist, verpflichtet, die gesetzliche Gewährleistunggelieferte Ware und/oder die erbrachten Werkleistungen unverzüglich nach Erhalt der Lie- ferung oder einer Fertigstellungsanzeige unsererseits zu überprüfen und festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich in detaillierter Weise anzuzeigen. Ist der Kunde Unternehmer: Ebenso müssen später hervorgekommene Mängel unverzüg- lich nach deren Entstehung schriftlich angezeigt werden. Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen und erbrachten Werkleistungen beträgt für Verbraucher im Sinne KSchG ein Jahr ab Ablieferung bzw. Werkerbringung, sonst sechs Monate. Die vorstehende Verkürzung Beweislast, dass ein von uns zu vertretender Mangel bei Ablieferung oder erfolgter Fertigstellungsanzeige bereits vorgele- gen hat, trifft ausschließlich den Kunden. Eine Verlängerung der Verjährungsfristen gilt Gewährleistungsfrist wegen einer Män- gelbehebung erfolgt nicht.
10.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist der Fertigstellungszeitpunkt (außer es besteht eine abweichende Vereinba- rung wie zB förmliche Abnahme), jedoch spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungs- macht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
10.3. Der Verbraucher ist verpflichtet, etwaige durch die Leistung des AN verursachte Schäden unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Seitens des unternehmerischen Kunden sind uns zur Mängelbehebung zumin- dest zwei Versuche einzuräumen.
10.4. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. Diesbezügliche Kosten trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
10.5. Wird der mangelhafte Leistungsgegenstand genutzt oder verarbeitet wodurch ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist diese Nutzung oder Verarbeitung vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungenunzumutbar ist. Für Kosten einer durch den Kun- den selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir ausschließlich dann aufzukommen, wenn hiezu die schriftliche Zustimmung erteilt wurde.
10.6. Ansprüche aus Gewährleistung erlöschen, wenn die vom Mangel betroffenen Teile von dritter Hand oder vom AG selbst verändert oder instandgesetzt worden sind, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte technischen Anlagen des Kunden werden dadurch (zB Zulei- tungen, Verkabelungen) nicht beeinträchtigt in technisch einwandfreiem und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmerbetriebsbereitem Zustand sind, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind (wenn dies kausal für den Mangel selbstist), für den Zeitpunkt ausgenommen bei Notreparaturen oder bei Verzug des AN in Erfüllung der Feststellung Gewährleistung.
10.7. Wird ein vom Kunden behaupteter Mangel behoben, so stellt dies kein Anerkenntnis des behauptenden Mangels und dar. Sind die Mängelbehauptungen unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, die uns entstandenen Aufwendungen für die Rechtzeitigkeit Feststellung der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern Mängelfreiheit oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darFehlerbehebung zu ersetzen.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder 10.8. Etwaige Mängelanzeigen ändern nichts an der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeFälligkeit bereits vorliegender (Teil-)Rechnungen.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten VOGLAUER leistet für die gelieferte Ware Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt für die gesetzliche GewährleistungDauer von einem Jahr ab Lieferdatum. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Für von VOGLAUER gelieferte Elektrogeräte und Beleuchtungen beträgt die Ge- währleistungsfrist sechs Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte Gewährleistungsansprüche des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgensetzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflich- ten nachgekommen ist. Versäumt der Kunde die Sache an einen anderen Ort als ordnungs- gemäße Untersuchung und/oder rechtzeitige Mängelrüge, ist die Haftung von VOGLAUER für den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort nicht angezeigten Man- gel ausgeschlossen. Bei begründeten und fristgerechten Mängelrügen wird VOGLAUER unter angemessener Berücksichtigung der Inte- ressen des Kunden Gewähr durch Verbesserung, Gewährung eines Preisnachlasses oder seinen Sitz verbracht hatErsatzlieferung (Umtausch) vor- nehmen oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zu- rücknehmen. Die Xxxx des jeweiligen Gewährleistungsbehel- fes bleibt VOGLAUER vorbehalten. Kommt VOGLAUER ih- rer Gewährleistungsverpflichtung nicht in angemessener Frist nach, trägt ist der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für SachmängelKunde berechtigt eine angemessene Preisminde- rung vorzunehmen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Tätig- keiten, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder DritteVOGLAUER aufgrund ungerechtfertigter Mängel- rügen entwickelt, übliche Abnutzunggelten als Auftrag, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritterdessen Leistung der Kunde zu bezahlen hat. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit Von der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der Gewährleistung sind insbesondere ausgeschlossen: vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften beigestellte Waren; für Schäden, die sich aus Mängel im Bestand (z.B. schadhaftes Mauerwerk, Baufeuchte, Baumängel etc.) ergeben; die Verträglichkeit der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurvon VOGLAUER verwendeten Materialien mit anderen Teilen und Eigenschaften des einzurichtenden Raumes, wie z.B. fremde Einrichtungs- gegenstände, Lichtfarben, Heizung und dergleichen; Verformung und Rissbildung verwendeter Massivhölzer; die Funktion des Liefergegenstandes und die Tauglich- keit des hierbei verwendeten Materials, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters die Kon- struktion vom Kunden oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen seinem Bevollmächtigten (z.B. Architekt) erstellt worden ist; geringfügige Abweichungen der Farbtöne und Oberflä- chen- bzw. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus Furnierstruktur der Verletzung des Lebens, des Körpers einzelnen Liefergegen- stände; die im VOGLAUER Gütepass oder der Gesundheit begründet wirdVOGLAUER Herstellergarantie-Erklärung ausgeschlossenen Tatbe- stände.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgtDie Gewährleistung von LTAG richtet sich ausschliesslich nach Massgabe der folgenden Bestimmun- gen:
10.1.1 Ist 10.1 LTAG leistet Gewähr dafür, dass die von LTAG gelieferten Produkte entsprechend dem jeweiligen Stand der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche GewährleistungTechnik zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Ist Ände- rungen in der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenKonstruktion oder Ausführung, die in Ziffer 12wir vor Auslieferung eines Auftrages an den Produkten allgemein vornehmen, berechtigen nicht zur Beanstandung. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- Alle anderen Zusicherungen und etwaige Widerrufsrechte des Kunden Gewährleistungen werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenausgeschlossen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel Mängelrügen müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang 14 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Prüfung nach Erhalt nicht entdeckt werden konnte, schriftlich anzeigt LTAG zugestellt werden; Andernfalls ist .
10.3 Sofern nicht schriftlich (zum Beispiel im Vertriebsvertrag mit dem Vertriebspartner) etwas ande- res vereinbart worden ist, gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten (für Leister Produkte) und 6 Monate (für Weldy Produkte) ab Meldung der Versandbereitschaft.
10.4 Bei rechtzeitiger Mängelrüge erfolgt die Geltendmachung Gewährleistung für Mängel nach Xxxx von LTAG entwe- der durch Ersatzlieferung oder durch kostenlose Beseitigung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenFehlers. Zur Fristwahrung genügt Dazu muss die rechtzeitige Absendung mangelhafte Ware im Originalzustand, ordnungsgemäß verpackt und unter Angabe der MängelanzeigeRechnungsnummer an LTAG retourniert werden. Den Unternehmer trifft Im Einvernehmen mit dem Kunden kann die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenInstandsetzung auch durch ihn selbst dadurch erfolgen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels indem LTAG dem Kunden die zur Mängelbeseitigung notwendigen Teile zur Verfü- gung stellt und ihm einen Pauschalbetrag für die Rechtzeitigkeit der MängelrügeMängelbeseitigung erforderliche Arbeitsaufwand ver- gütet. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz Ein Anspruch des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort auf Wandlung oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der KundeMinderung ist ausgeschlossen, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch denn der WareFehler kann nicht beseitigt werden oder weitere Nachbesserungsversuche sind für den Kunden unzu- mutbar.
10.2.4 Für Sachmängel10.5 Werden Reparaturen oder Änderungen am Produkt nicht von LTAG ausgeführt, fallen jegliche Gewährleistungsansprüche dahin. Verschleißteile und Heizelemente sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.
10.6 Schäden die durch ungeeignete auf natürlich Abnützung, Überlastung oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritteunsachgemässe Behandlung zurückzufüh- ren sind, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit werde von der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, Gewährleistung ausgeschlossen.
10.7 Die Rücktransportkosten (DDP - geliefert verzollt) im Gewährleistungsfall trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.Käufer
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist 9.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu überprüfen und Mängel Harz Guss unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde Verbraucher: Es Käufer die Anzeige, so gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kundegenehmigt, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch es handelt sich um einen Mangel, der Warezum Zeitpunkt der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein derartiger Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
10.2.4 Für Sachmängel9.2 Haben die Parteien eine Abnahme/Werkstoffprüfung vereinbart, so ist nach deren Durchführung die Rüge von Mängeln, die durch ungeeignete bei dieser Abnahme/Werkstoffprüfung erkennbar waren, ausgeschlossen.
9.3 Sollte die gelieferte Ware mit einem Mangel behaftet sein, so wird Harz Guss nach Xxxx von Harz Guss den Mangel beseitigen oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der eine mangelfreie Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes liefern (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Käufer unzumutbar, so kann der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz gemäß den Bestimmungen in Ziffer 10 (Haftung) verlangen.
9.4 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist die Einhaltung der vereinbarten technischen Spezifikationen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
9.5 Der Kunde Käufer trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für sachgemäße Konstruktion unter Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften, Auswahl des Werkstoffes und der erforderlichen Prüfverfahren, Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der Harz Guss übergebenen technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung der beigestellten Fertigungseinrichtungen.
9.6 Unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
9.7 Der Käufer ist verpflichtet, uns diejenigen GebrauchsvorteileHarz Guss ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben, bei Großteilen zumindest 6 bis 8 Wochen. Auf Verlangen von Harz Guss hat der Käufer die er bis beanstandete Ware oder Proben davon zwecks Prüfung zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus Verfügung zu stellen. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer Harz Xxxx die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache gezogen hatnoch den erneuten Einbau, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden wenn Harz Guss ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
9.8 Aufgrund der besonderen Situation in der Gießerei-Industrie, insbesondere des aufgrund des Einbaus der Gießerei- Erzeugnisse und daraus hergestellter Komponenten in eine Vielzahl von Produkten verbundenen unverhältnismäßigen Haftungsrisikos, ist der Anspruch des Käufers auf Ersatz der Kosten für den Ausbau mangelhafter Waren und den Einbau nachgebesserter oder mangelfreier Waren im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will Sinne des § 439 Abs. 3 BGB sowie die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen im Sinne des § 445 a BGB gegen Harz Guss auf € 1.000.000,00 beschränkt. § 478 Abs. 2 und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmtAbs. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile3 BGB bleibt unberührt.
10.3 Wir haften 9.9 Die Verjährungsfrist für Schädensämtliche Gewährleistungsansprüche, einschließlich für sämtliche in § 445 a BGB genannten Rückgriffsansprüche, beträgt 24 Monate und beginnt mit Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in § 438 Absatz 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest üblicherweise in Bauwerken verwendet werden) und § 478 Abs. 2 und Abs. 3 BGB längere Fristen vorschreibt. Auch im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters fahrlässiger Pflichtverletzungen oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdgelten die gesetzlichen Verjährungsregeln. § 445 b Abs. 2 Satz 1 BGB (Ablaufhemmung der Verjährung) findet außer in den Fällen des § 478 Abs. 2 und Abs. 3 BGB keine Anwendung.
10.4 Abweichungen in Struktur9.10 Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, Farbedie sich daraus ergeben, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehaltendass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort verbracht wird, sind ausgeschlossen, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien sie die Aufwendungen erhöhen, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.11 Die Harz Guss aus unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers entstandenen Kosten (Massivhölzerinsbesondere Prüf- und Transportkosten) sind Harz Guss vom Käufer zu ersetzen, Natursteinplattenes sei denn, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
9.12 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen Harz Xxxx bestehen nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstückeninsoweit, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
9.13 Weitere Ansprüche des Käufers sind nach Maßgabe der Verwendung zu berücksichtigenZiffer 10. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz(Haftung) ausgeschlossen.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen11.1 ~sedna ist verpflichtet, die ~sedna-Produkte frei von Mängeln, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufheben oder mindern, zu überlassen. Insofern leistet ~sedna Gewähr für vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der ~sedna-Produkte sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der ~sedna-Produkte keine Rechte Dritter entgegenstehen. ~sedna wird auftretende Sach- und Rechtsmängel in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenangemessener Zeit beseitigen.
10.2 11.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss hat er das ~sedna-Produkt unverzüglich nach Erhalt auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls zu überprüfen und diese bei Vorliegen ~sedna unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlosseneine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkanntEntsprechendes gilt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurdensich später ein solcher Mangel zeigt. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar§ 377 HGB findet Anwendung.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert11.3 Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, ausgeliefert ~sedna Mängel der ~sedna-Produkte nach deren Entdeckung unverzüglich zumindest schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter nachvollziehbarer Beschreibung der Fehlersymptome, der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände, soweit möglich, belegt durch schriftliche Aufzeichnungen oder verarbeitet werden ehe sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen. Die Mängelanzeige soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Sofern ~sedna dem Kunden eine Einigung mit uns erzielt Vorlage für einen Mängelbericht zur Verfügung stellt, ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder diese im Rahmen der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeMängelanzeige zu nutzen.
10.2.3 Bei Bestehen 11.4 Die Behebung von Mängeln werden wir erfolgt nach Xxxx von ~sedna durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. ~sedna genügt der Pflicht zur Nachbesserung auch, indem mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates bereitgestellt und dem Kunden telefonischer Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme angeboten wird.
11.5 Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Xxxx den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz Kaufpreis zu mindern oder am Sitz vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln.
11.6 Die Rechte des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vorwegen Mängeln sind ausgeschlossen, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, soweit dieser ohne Zustimmung von ~sedna Änderungen an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort ~sedna-Produkten vornimmt oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kundevornehmen lässt, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der WareKunde weist nach, dass die Änderungen keine für ~sedna unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
10.2.4 Für Sachmängel11.7 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch Abweichen von den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen die ~sedna- Produkte vorgesehenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
11.8 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten, es sei denn, ein Mangel beruht auf einer grob fahrlässigen oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf arglistigem Verschweigen eines Mangels; in diesen Fällen gelten die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). gesetzlichen Vorschriften.
11.9 Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden kann Schadenersatzansprüche im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat Rahmen der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmtvereinbarten Haftungsbeschränkungen (Ziff. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile13) geltend machen.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: End User License Agreement
Gewährleistung. 10.1 Wir 1. Für Mängel an den von uns gelieferten Waren leisten wir zunächst Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- durch Nachbesserung oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenErsatzlieferung.
10.2 Ist 2. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder eine für die Nacherfüllung vom Vertragspartner gesetzte angemessene Frist ist erfolglos abgelaufen oder ist nach den gesetzlichen Fristen entbehrlich, kann unser Vertragspartner grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Kunde UnternehmerVergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, gelten ergänzend folgende Regelungen:insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss 3. Offensichtliche Mängel, insbesondere erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware, müssen unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab nach Empfang der Ware uns gegenüber schriftlich anzeigt angezeigt werden; Andernfalls andererseits ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt Mängel, die rechtzeitige Absendung nicht offensichtlich sind, sind unverzüglich nach dem Erkennen zu rügen. Bei der MängelanzeigeVerletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung bzw. Den Unternehmer die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Unseren Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte 4. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vorbeim Vertragspartner, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)wenn ihm dies zumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, Schadensersatz beschränkt sich dann auf die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus Differenz zwischen Kaufpreis bzw. Werklohn und Wert der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nichtSache, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet uns nicht Arglist nachgewiesen wird.
10.4 Abweichungen in Struktur5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung von Leben, FarbeKörper und Gesundheit.
6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Maß und/Anpreisungen oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes HolzWare dar.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übergabe einer Ware zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser GOTTWALD unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 14 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei GOTTWALD. Tritt ein verdeckter Mangel erst später in Erscheinung, muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den zuvor genannten Obliegenheiten nicht nachkommt.
10.1.1 2. Bei berechtigten Beanstandungen gilt, dass XXXXXXXX nach eigener Xxxx zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware (Neulieferung) berechtigt ist. Ist XXXXXXXX zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die GOTTWALD zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistunggrundsätzlich berechtigt, nach eigener Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt), Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb Bei einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungennur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere für den Mangel selbstbei nur geringfügigen Mängeln, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügesteht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt XXXXXXXX ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kundezum mehrmaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dieses ist dem bestimmungsgemäßen Gebrauch Kunden nicht zumutbar.
3. Bei mangelhafter Montageanleitung gilt, dass sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer Mangelfreien Montageanleitung beschränkt, soweit eine ordnungsgemäße Montage nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht, soweit infolge der mangelhaften Montageanleitung bereits ein weitergehender Schaden eingetreten ist.
4. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 Abs. 1 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben.
10.2.4 Für Sachmängel5. Die Haftung von GOTTWALD ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt. Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit GOTTWALD Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.
6. Die vorgenannten Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, wenn GOTTWALD Arglist vorwerfbar oder von GOTTWALD eine Garantie für die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit Beschaffenheit der Ware nur unerheblich minderngewährt ist.
7. Kann Soweit ein Kunde seinerseits wegen einer von XXXXXXXX gekauften Ware Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt ist, bleiben ihm die Rechte aus § 478 BGB unbenommen, soweit eine Gewährleistung von GOTTWALD nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchungdem Bürgerlichen Gesetzbuch geschuldet ist. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)Für einen über den Ersatz von Aufwendungen hinausgehenden Schadensersatzanspruch gilt Ziffer 4. entsprechend.
8. Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung allein für die GebrauchsvorteileEinhaltung der einschlägigen behördlichen Vorschriften verantwortlich.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist a) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche GewährleistungErklärung der Versandbereitschaft bzw. Ist mit dem Übergang der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenPreisgefahr an den Käufer & endet nach sechs Monaten.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang b) Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung der Zeitpunkt des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenVerlassens des Werkes.
c) Für den Umstand, insbesondere für den Mangel selbst, für den dass etwaige Mängel bereits im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hatÜbergabe vorhanden waren, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischenBeweislast.
d) Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Mängeln, physikalischen und chemischen Eigenschaften die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen.
e) Zur Geltendmachung von Holz beim Kauf und Mängeln sind schriftliche Mängelrügen erforderlich.
f) Der Käufer hat uns Mängel der Verwendung Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort anzuzeigen. Bei verborgenen Mängeln, die selbst bei sorgfältigster Prüfung nicht erkennbar sind, hat diese Anzeige unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach deren Entdeckung, zu berücksichtigenerfolgen.
g) Unterlässt der Käufer die Anzeige innerhalb der in Punkt 9.f) genannten Fristen, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. Natürliche Farb-ABGB), Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen.
h) Für diejenigen Teile einer Holzart gehört Ware, die wir von Vorlieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns selbst gegen den Vorlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
i) Eine Inanspruchnahme unsererseits durch den Käufer gem. § 933b ABGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
j) Voraussetzung für die Anerkennung eines Mangels ist immer, dass die Ware ihren Qualitätsbedingungen entsprechend eingesetzt worden ist.
k) Gibt uns der Käufer keine Gelegenheit, dass wir uns vom Mangel überzeugen können, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware od. Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
l) Wird ein Mangel von uns anerkannt, so bleibt es uns überlassen, die Xxxx zum berechneten Preis zurückzunehmen, den Mangel zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holzbeheben od. gegen Rücksendung der Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
m) Mängelansprüche verjähren spät. 1 Monat nach schriftl. Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
n) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 8.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche GewährleistungFür neu hergestellte Sachen 24 Monate, für gebrauchte Sachen 12 Monate. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen Für neu hergestellte Sachen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht , für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, gebrauchte Sachen ist die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehenGewährleistung ausgeschlossen.
10.2 8.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die ist er verpflichtet, die gelieferte Xxxx muss sofort nach Ablieferung auf erkennbare Mängel zu untersuchen und bestehende Mängel uns unverzüglich (längstens bis zum dritten auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Nicht sofort erkennbare Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Unternehmer binnen gleicher Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware nach Entdeckung in Textform (schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungenoder Email) mitzuteilen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des anderenfalls er erneut alle Rechte wegen dieses Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügeverliert. Mängelrügen werden als solche nur dann von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich in Textform mitgeteilt wurden. Rügen, die auch dann, wenn sie gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Außendienstmitarbeitern, Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte 8.3 Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware darf an uns durch Unternehmer kann nur mit unserem vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne unser vorheriges Einverständnis erfolgen, werden von uns nicht weiterveräußertangenommen. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der sich aus unserer Annahmeverweigerung ergebenden Rücksendung.
8.4 Für den Fall, ausgeliefert dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder verarbeitet werden ehe Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
8.5 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden. Innerhalb dieser Gewährleistungsfrist beheben wir kostenlos Mängel, die der Kunde in Textform mitgeteilt hat. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Wahlrecht. Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung eines Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung gemäß den gesetzlichen Regeln zu ersetzen. Schlägt eine Einigung mit Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde uns erzielt ist oder eine weitere Nacherfüllungsfrist von mindestens 3 Wochen setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Dies gilt nicht, wenn eine Nachfristsetzung wegen besonderer Umstände (z. B §§ 323 Abs. 2, 326 Abs. 5, 636 BGB) entbehrlich ist. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach seiner Xxxx Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten und bei Vorliegen der Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
8.6 Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, die Möglichkeit zur Besichtigung nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdegroben Fahrlässigkeit gehaftet wird, vgl. die Regelungen unter Ziffer 12.
10.2.3 8.7 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommenen Änderungen des Kunden oder Dritter ist unsere Haftung mit Ausnahme von Vorsatz oder Fahrlässigkeit (vgl. Ziffer 12) ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Unternehmer ist, die Kosten der Untersuchung, es sei denn, er hätte auch bei pflichtgemäßer Untersuchung des Fehlers, z.B. durch vorherige Einsicht in eine Dokumentation (Handbuch) diesen nicht vermeiden können.
8.8 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt vertragsgemäßer Nutzung eingesetzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
10.2.4 Für Sachmängel8.9 Sollten wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten sowie die Anzahl der Nacherfüllungsversuche und der unverzüglichen Mängelrüge keine Anwendung.
8.10 Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Xxxx entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die durch ungeeignete Vertragsgegenstände weiter zu benutzen, oder unsachgemäße Verwendung diese austauschen oder fehlerhafte Montage durch so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten. Nutzungsentschädigung wird auf der Basis einer angenommenen Abschreibungszeit von 3 Jahren berechnet, so dass für jeden Monat der Nutzung ein 1/36 des Preises zu zahlen ist.
8.11 Für den Kunden oder DritteFall, übliche Abnutzungdass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehensichert er zu, stehen wir ebenso wenig einnur geeignete, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritternetzwerkfähige Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, Anderenfalls trägt der Kunde die Kosten Beweislast dafür, dass ein aufgetretener Mangel nicht auf der UntersuchungVerwendung dieser nicht für das Netzwerk geeigneten Geräte zurückzuführen ist. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des FehlersZu diesem Zweck sind wir berechtigt, Umgehung des Fehlers die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung zu protokollieren und zu speichern für die Dauer der Gewährleistungsfrist zu speichern.
8.12 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Drucker bestimmter Fabrikate oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)auch manche Software-Pakete nicht alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde ist verpflichtethat dies sorgfältig selbstständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, uns diejenigen Gebrauchsvorteilees sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.
8.13 Wir geben grundsätzlich keine Garantien. Sollten wir ausnahmsweise eine Garantie abgegeben haben, so begründet die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hatGarantie, als Nutzungsentschädigung zu ersetzensofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist, keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Bieten wir dem Kunden im Der Kunde kann auch keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt gegen Neuware oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung auf Ersatzgeräte für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus Zeit der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen istReparaturdauer geltend machen. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter Nachbesserung nicht unterbrochen oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdgehemmt. Daneben bestehende gesetzliche Ansprüche (Gewährleistung) werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate1. Die vorstehende Verkürzung Haftung für Mängel beschränkt sich auf einen Zeitraum von längstens 6 Monaten seit Lieferung bzw. Eintritt des Leistungserfolges. Die Mängelrüge unterbricht die Gewährleistungsfrist nicht.
2. Erwirbt der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenBesteller den Vertragsgegenstand, so sind Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung bzw. Leistungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Empfang, Auslieferung bzw. Fertigstellung unmittelbar und schriftlich an den Auftragnehmer anzuzeigen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Kenntniserlangung anzuzeigen.
3. Wird der im Auftrag des Bestellers erreichte Messestand mietweise überlassen, sind die unter Ziffer 2 aufgeführten Beanstandungen unverzüglich, spätestens 6 Stunden vor Beendigung der Messe dem Auftragnehmer anzuzeigen.
4. Als Gewährleistung kann der Besteller grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der fachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer steht die Ersatzlieferung jederzeit offen. Erwirbt der Besteller den Ausstellungsstand, so kann er Rückgängigmachung vom Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind.
5. Wird der Messe- und Ausstellungsstand mietweise überlassen, kann der Besteller Gewährleistungsrechte nur bezüglich solcher Mängel geltend machen, die in Ziffer 12. genannt während der Mietzeit aufgetreten sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist 6. Der Auftragnehmer kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen darBesteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf 7. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für auf solche Schäden, die sich beim Besteller durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßer Lagerung entstehen.
8. Zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Farbe und Beschaffenheit des Materials sind vertragsgemäß und berechtigen nicht zur Mängelrüge.
9. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das gleiche gilt, wenn der Besteller selbst Änderungen vornimmt oder dem Auftragnehmer die Feststellung der Mängel erschwert.
10. Mängelansprüche aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nichtBesorgung von Lieferungen und Dienstleistungen von Fernbetrieben (Fullservice) gegenüber dem Auftragnehmer sind ausgeschlossen, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus dem Auftragnehmer nicht die Verletzung der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Sorgfaltspflicht bei der Gesundheit begründet Auswahl der Fernbetrieben nachgewiesen wird.
10.4 Abweichungen in Struktur11. Die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hemmt oder unterbricht die Gewährleistungsfrist nicht.
12. Schadensersatzansprüche, Farbeinsbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, Maß und/sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in Vorsatz beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit wird der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch Schadensersatz auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften zum Zeitpunkt des Naturproduktes HolzVertragsschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt.
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Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr Für Mängel haften wir wie folgt:
10.1.1 Ist : Wir leisten, wenn nicht anders vereinbart oder vom Hersteller anders vorgegeben wird, 24 Monate ab Rechnungsdatum Gewähr für einwandfreies Arbeiten der Kunde Verbraucher: Es gilt von uns gelieferten Geräte in Bezug auf Material und Verarbeitung. Für Ersatzteile, sowie für Reparaturen und Ersatzlieferungen, die gesetzliche Gewährleistungnach Ablauf der ursprünglichen GewährIeistungsfrist erfolgen, gewähren wir 12 Monate Garantie. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 MonateDiese Frist steht gleichzeitig für die Gewährleistungsfrist gemäß §447/1 BGB. Die vorstehende Verkürzung Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/PflichtverletzungenAblieferung der Ware beim Käufer. Bei Produkten, die in Ziffer 12von REISINGER GmbH installiert wurden, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Mitteilung der Betriebsbereitschaft zu laufen. genannt sindWird die Übergabe aus Gründen, die REISINGER GmbH nicht zu vertreten hat, um mehr als 1 Monat verzögert, beginnt die Gewährleistungsfrist 1 Monat nach Anlieferung der Produkte. Sollten Der Käufer wird die gelieferte Artikel offensichtliche Material- Ware unverzüglich nach Anlieferung, bei Systemen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft, untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, wird er diesen der REISINGER GmbH unverzüglich anzeigen und wie bei allen Gewährleistungsfällen nach Xxxx von REISINGER GmbH die Ware zur Fehlerbeseitigung am Aufstellort bereithalten oder Herstellungsfehler aufweisenan REISINGER GmbH zurücksenden. Die Gewährleistung erlischt, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist soweit der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist vornimmt oder die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenWare unsachgemäß behandelt oder sie schädlichen Einflüssen aussetzt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung Dies gilt auch bei evtl. fehlenden Hinweis auf mögliche Gefahren. Von der MängelanzeigeGewährleistung ausgenommen sind alle nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme abnutzbaren Teile. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand Die Gewähr geht nach unserer Xxxx an unserem Sitz auf Instandsetzung oder am Sitz des Kunden reparierenErsatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert Die ausgebauten und ersetzten Teile werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollteunser Eigentum. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort Nur wenn Nachbesserungen oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware anErsatzlieferungen fehlschlagen, hat der Kunde das WahlrechtRecht zur Wandlung oder Minderung. Ansprüche des Käufers, ob er neue Ware will welche auf Ersatz von weitergehenden Schäden, nämlich solchen, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmtetwa Dritten entstehen, sind ebenfalls ausgeschlossen. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung Dies gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseitssoweit in Fällen des Vorsatzes, unserer gesetzlichen Vertreter der groben Fahrlässigkeit oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Erfüllungsort für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sindGarantieleistungen ist grundsätzlich Kalchreuth - Röckenhof. Es besteht wird nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes HolzWare in Originalverpackung angenommen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:(1) Die bestellten Produkte werden so hergestellt und geliefert, daß sie zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet sind. Zusätzliche Garantien oder zusätzliche Zusicherungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung.
10.1.1 Ist (2) Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren mit Ablauf der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen Gewährleistungsfrist von 12 MonateMonaten ab Gefahrenübergang. Die vorstehende Verkürzung Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, daß dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß der Verjährungsfristen gilt nicht §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Etwaige Mängelrügen sind zunächst telefonisch und dann schriftlich in detaillierter Form vorzubringen, so daß der gerügte Mangel für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungendie Firma BAYER GmbH nachvollziehbar ist.
(3) Grundsätzlich besteht zunächst ein Anspruch auf zweimalige Nachbesserung oder Nachlieferung, es sei denn, die in Ziffer 12Nachlieferung oder Nachbesserung ist mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden oder infolge von Zulieferschwierigkeiten, die die Firma BAYER GmbH zu vertreten hat, unmöglich. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisenErweisen sich die fristgerecht vorgebrachten Mängelrügen als berechtigt, wozu auch Transportschäden zählenverpflichtet sich die Firma BAYER GmbH, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist alle zum Zwecke der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche AnspruchsvoraussetzungenMängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere für den Mangel selbstTransport-, für den Zeitpunkt Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu erstatten, wobei die Mängelbeseitigung am Firmensitz der Feststellung des Mangels und für Firma BAYER GmbH vorgenommen wird. Wurden die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache bestellten Produkte an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort Sitz des Kunden auf Wunsch des Kunden verbracht, so beschränkt sich die Höhe der Transportkosten auf den Betrag, der zu erstatten wäre, wenn die Lieferung an den Firmensitz des Kunden verbracht worden wäre.
(4) Ist die Firma BAYER GmbH zur Mängelbeseitigung oder seinen Sitz verbracht hatNacherfüllung nicht bereit oder aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht in der Lage, trägt so ist der KundeKunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Vergütung zu mindern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(5) Soweit keine grobe Pflichtverletzung der Firma BAYER GmbH vorliegt oder soweit keine Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit des Kunden erfolgt, ist die Haftung der Firma BAYER GmbH der Höhe nach nur in Höhe der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. Dem Kunden wird auf Wunsch gestattet, Einblick in die Versicherungspolice zu nehmen.
(6) Hinsichtlich der Verjährung verbleibt es sei dennbei den gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Die oben stehende Untersuchungs- und Rügepflicht trifft den Kunden auch dann, das Verbringen wenn die Firma BAYER GmbH auf des- sen Wunsch hin die bestellten Produkte an andere Personen als an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängelselbst ausliefert. Jede Verzögerung, die aufgrund der unterlassenen oder verspäteten Untersuchungs- und Rügepflicht durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen Zwischenhändler dem Endabnehmer des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängelentsteht, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung geht zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteiledessen Lasten.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt DIGIHAUS GMBH stellt Hardware nicht selbst her, sondern liefert die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:
10.2.1 Die gelieferte Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist Hardware von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit zur Besichtigung oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10.2.4 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung)Fremdherstellern. Der Kunde ist verpflichtet, uns diejenigen Gebrauchsvorteileempfangene Ware unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und solche, die falls er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen sie festgestellt hat, als Nutzungsentschädigung ebenfalls unverzüglich zu ersetzenrügen (§ 377 HGB). Bieten wir Erkennt der Kunde später einen Mangel, ist er verpflichtet, den innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung zu rügen, anderenfalls er erneut alle Rechte wegen dieses Mangels verliert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. DIGIHAUS GmbH ist berechtigt, gemeldete Fehler zunächst nach ihrer Xxxx nachzubessern oder durch Neulieferung eines Gerätes zu beheben. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf Rücktritt oder Minderung sowie daneben Schadensersatz zu. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Übergang der Gefahr auf den Kunden. Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte verändert hat, durch Dritte verändern ließ oder mit anderen aus den gegebenen Produkten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware anZeitpunkt der Übergabe vorlag. Werden Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen seitens der DIGIHAUS GmbH in diesen Fällen wesentlich erhöht, hat der Kunde das Wahlrechtden entsprechenden Mehraufwand zu vergüten. Ansprüche wegen Mängeln der Produkte verjähren, ob er neue Ware will soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und die Gebrauchsvorteile entschädigt Gesundheit oder gebrauchte Ware nimmtum Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit handelt, in einem Jahr nach Lieferung. In diesem Stellt sich heraus, dass eine Mängelrüge unberechtigt war, kann DIGIHAUS GmbH den ihr entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat. Das Recht zum Rücktritt und ein Anspruch auf Schadensersatz anstelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln. Im Fall zahlt er keine des berechtigten Rücktritts des Kunden ist DIGIHAUS GmbH berechtigt, angemessene Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
10.3 Wir haften durch die kundenbezogene Nutzung der Produkte bis zur Rückabwicklung zu verlangen. Diese Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit ermittelt, wobei ein angemessener Abzug für Schädendie Beeinträchtigung aufgrund des Mangels, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nurzum Rücktritt geführt hat, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen vorgesehen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nichtHat DIGIHAUS GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer bleiben die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wirdBestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung. 10.1 Wir leisten Gewähr wie folgt:
10.1.1 Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so sollten aus organisatorischen Gründen solche Fehler gegenüber uns reklamiert werden, damit wir diese gegenüber dem Transportdienstleister / Vorlieferanten anzeigen können. Gewährleistungs- und etwaige Widerrufsrechte des Kunden werden dadurch nicht beeinträchtigt und bleiben bestehen.
10.2 (1) Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend folgende Regelungen:handelsüblicher Bruch und Schwund nicht als Xxxxxxxxxx. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Nacherfüllung (nach unserer Xxxx Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.2.1 Die gelieferte (2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(3) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzeigt werdenanzeigen; Andernfalls andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge- schlossenvon Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der MängelanzeigeAbsendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, soweit uns Arglist zur Last gelegt werden von uns nur anerkanntkann. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
(4) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurdenihm dies zumutbar ist. RügenDer Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die gegenüber Außendienstmitarbeitern Vertrags-verletzung arglistig verursacht haben.
(5) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, Werbung des Herstellers stellen daneben keine form- und fristgerechten Rügen vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
10.2.2 Mangelhafte Ware darf nicht weiterveräußert(6) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ausgeliefert oder verarbeitet werden ehe eine Einigung mit uns erzielt ist oder uns die Möglichkeit sind wir lediglich zur Besichtigung oder Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurdeMangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
10.2.3 Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Xxxx an unserem Sitz oder am Sitz (7) Gewährleistungsrechte des Kunden reparieren. Liegt ein Mangel vorverjähren, jeweils beginnend mit Ablieferung der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kannWare, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache a. bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosteneiner Sache, die daraus folgenentsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat in fünf Jahren, dass der Kunde die Sache an einen b. bei anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hatSachen aus einem Vertrag mit einem Verbraucher, trägt der Kundein zwei Jahren; Schadensersatzansprüche des Verbrauchers wegen eines Mangels in einem Jahr, es sei denn, das Verbringen an diesen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Warec. bei anderen Sachen aus einem Vertrag mit einem Unternehmer in einem Jahr.
10.2.4 Für Sachmängel(8) Dies gilt nicht, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. 10.2.5 Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Fehlers, Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen Gegenstandes (Nacherfüllung). Der Kunde ist verpflichtet, wenn uns diejenigen Gebrauchsvorteile, die er bis zur Lieferung des Austauschgegenstandes aus der mangelhaften Sache gezogen hat, als Nutzungsentschädigung zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden im Austausch mangelfreie, aber gebrauchte Ware an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er neue Ware will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder gebrauchte Ware nimmtArglist vorwerfbar ist. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für unterliegen die GebrauchsvorteileGewährleistungsrechte des Kunden der regelmäßigen Verjährung.
10.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
10.4 Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Natursteinplatten, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Das Material Holz ist ein natürliches Produkt; Holz enthält naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz.
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