Common use of Gewährleistung Clause in Contracts

Gewährleistung. 1. Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Gewährleistung. 111.1 Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Services und Produkten der Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Mängel der Lieferung haben wir, sobald CANCOM gewährleistet daher keine Fehlerfreiheit und ist diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügeauch nicht geschuldet. 211.2 CANCOM leistet 6 Monate Gewähr ab Übernahme bzw. Entspricht ab Nutzung der von CANCOM gelieferten Systeme und Systemkomponenten gemäß Punkt 11.7. Die Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die gelieferte Xxxx nicht dem AuftragMangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden, wie den zugesicherten Eigenschaftenseiner Erfüllungsgehilfen oder ihm zurechenbarer Dritter beruht. Stellt sich im Zuge der Mängelbehebung heraus, dass entweder kein Mangel einer Leistung von CANCOM vorliegt oder weist sie Mängel aufdieser vom Kunden zu vertreten ist, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen Kunde CANCOM den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile entstandenen Aufwand zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile 11.3 Netzausfälle, Servicearbeiten, Störungen oder sonstige von Zulieferanten CANCOM nicht zu vertretende Ereignisse können zu Unterbrechungen von Services führen und berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenEntgelts. 411.4 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Kunde seiner Verpflichtungen gemäß § 377 UGB nachkommt. Unabhängig davonDer Kunde hat aufgetretene Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die von CANCOM vorgeschriebenen Lager-, ob wir vom Lieferanten Montage- und Betriebsbedingungen einzuhalten. Nur diesfalls gilt die Anfertigung Rügepflicht nach § 377 UGB als gewahrt. Diesbezügliche entgegenstehende Regelungen des Kunden finden in keinem Fall Anwendung (vgl. dazu Punkt 1.4.). Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Kunde. Der Kunde wird CANCOM bei der Beseitigung aufgetretener Mängel in jeder Hinsicht unterstützen, indem er insbesondere alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt. CANCOM wird mit der Mängelbeseitigung umgehend beginnen und innerhalb vereinbarter, sollte keine Vereinbarung vorliegen, binnen angemessener Frist die Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei erbringen, indem CANCOM nach eigener Xxxx die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt. Der Kunde wird Störungs- oder Schadensbehebungen nicht selbst durchführen oder Dritte dazu beauftragen. 11.5 Ist CANCOM trotz nachhaltiger Bemühungen und zumindest dreifacher qualifizierter, schriftlicher Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage, einen Mangel zu beseitigen, hat jeder Vertragspartner das Recht, den Servicevertrag mit sofortiger Wirkung ex nunc aufzulösen. 11.6 Im Falle von Prüf- Lieferungen von Hard- und Übereinstimmungszertifikaten fordern Software gelten vorrangig die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, sowie nachrangig sinngemäß die gegenständlichen Regelungen. Sofern die von CANCOM oder auch dem Hersteller vorgeschriebenen Lager-, Montage- und Betriebsbedingungen eingehalten werden, leistet CANCOM (subsidiär) 6 Monate Gewähr, wobei es dem Kunden obliegt, das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Lieferung der Leistung zu beweisen. Werden im Rahmen dieser Gewährleistung Systemkomponenten ersetzt, so wird die ursprüngliche Gewährleistung des Gesamtsystems nicht verlängert. 11.7 Mit der Erstellung des Übernahmeprotokolls spätestens jedoch mit Nutzung der Leistungen von CANCOM durch den Kunden gilt diese als abgenommen. Mängel, die die Nutzung der Leistung von CANCOM nicht wesentlich beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichprobenund ebenso ist der Kunde nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377auch nicht teilweise, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird 11.8 Im Falle einer Softwarepflege ist der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenGewährleistung genüge getan, wenn dies vertraglich vereinbart istseitens CANCOM ein Workround erfolgt. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 Die Beseitigung von Fehlern (das sind funktionsstörende Abweichungen von den gültigen Spezifikationen) erfolgt nach Xxxx von CANCOM durch Implementierung eines Workarounds, Lieferung einer neuen Software oder durch entsprechende Änderung des Programms. Änderungen des Programms durch das Einspielen von Patches (z.B. Bug Fixes o.ä.) sind erst dann zu beachten. 7leisten, wenn diese Patches durch den Hersteller freigegeben werden. Dem Lieferanten sind In diesem Falle hat CANCOM jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang Möglichkeit mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10Fehlerbehebung zu warten. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche Überprüfung solcher Patches erfolgt ausschließlich durch den Hersteller und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teilenicht durch CANCOM selbst.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement

Gewährleistung. 1. Mängel der Lieferung Die Rechte des Kunden wegen Sachmängeln beim Kauf gebrauchter Waren sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) oder wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge(§ 444 BGB). 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht Die Rechte des Kunden wegen Sachmängeln neuer Waren stehen unter dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat Vorbehalt der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich ordnungsgemäßen Untersuchung und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenRüge (§ 377 HGB). 3. Die Wir übernehmen für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Gewährleistung erstreckt dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder mit der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Der Kunde hat vielmehr selbst zu prüfen, ob sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenSoftware für seine Zwecke eignet. 4. Unabhängig davonXxxxx ein erkennbarer Fehler in der Software auf, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- so ist der Kunde verpflichtet, diesen uns unverzüglich schriftlich zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nichtseine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannFehlermeldungen) und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich sind. 5. Wird Erweist sich die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertMängelrüge als berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Wir sind berechtigt, den Mangel nach unserer Xxxx durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beseitigen. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sofern die Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten für uns durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt Kunden mit sich bringen würde, sind wir berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern. 6. Wird Zur Durchführung der Fehler trotz Beachtung Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen uns zwei Versuche innerhalb der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst vom Kunden gesetzten angemessenen Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Recht des Kunden auf Schadensersatz bleibt unberührt. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangendem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn dies vertraglich vereinbart ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachtenWenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu; ein Minderungsrecht ausgeschlossen. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellenEin Rücktrittsrecht wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen Wir sind berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu Lasten installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etcProblems führt. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- Hat der Kunde uns wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und Beratungsaufträgestellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er unsere Inanspruchnahme grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen uns entstandenen Aufwand zu ersetzen. 10.Der Kunde wird unverzüglich nach unseren Installationen, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen am EDV-System eine Überprüfung durchführen, ob die Funktionsfähigkeit der Lieferant Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten. 00.Xx Abweichung des Vorstehenden gilt bei eventuell auftretenden SchädenLieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Kunden abtreten können. Der Kunde muss vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung unseren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für den Kunden unzumutbar. Dies gilt auch, wenn wir die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sindSoft- oder Hardware für die Bedürfnisse des Kunden angepasst, Schadenersatz leisten und sich konfiguriert oder sonst verändert haben, es sei denn, der Sachmangel ist durch unsere Leistung verursacht worden. 12.Sofern der Kunde unzulässig in die Ware eingreift, sind Ansprüche wegen Mängeln seitens des Kunden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Mangel nicht auf Freizeichnung dem Eingriff beruht. 13.Die Verjährungsfrist für Folgeschäden berufen. 10Mängelansprüche bei neuen Waren beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen 14.Die Verjährungsfrist im Rahmen Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teilemangelhaften Sache.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 16.1. Mängel Compleo gewährleistet, dass die geleistete Hardware zum Zeit- punkt der Lieferung haben wirÜbergabe an den Kunden (i) frei von Material- und Ver- arbeitungsfehlern ist, sobald diese nach (ii) mit den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdenjeweils anwendbaren Spezifikatio- nen aus der Leistungsbeschreibung übereinstimmt, und (iii) frei von Pfandrechten, Belastungen und Sicherungsrechten Dritter ist („Hardware-Beschaffenheit“). Diese Hardware-Beschaffenheit stellt keine Garantie im Sinne des § 443 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar, sondern lediglich eine Beschaffenheitsvereinbarung. Die Hardware entspricht dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigenanwendbaren Recht der Europäischen Union zum Zeitpunkt der Vertragsschließung dieses Vertrages. Insoweit verzichtet Compleo übernimmt keine darüber hinausgehende Gewähr oder Garantie. Sofern der Lieferant auf den Einwand Verwendungsort nicht innerhalb der verspäteten MängelrügeEuropäi- schen Union liegt bzw. für die später erfolgten Rechtsänderungen, ist die alleinige Verantwortung des jeweiligen Verwenders unter Be- rücksichtigung der Dokumentation sicherzustellen, dass die Ver- wendung der Hardware dem jeweils anwendbare Recht erfolgt. 26.2. Entspricht Ansprüche des Kunden bezüglich jeglicher Verstöße gegen die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat Hardware-Beschaffenheit müssen vom Kunden gegenüber Com- pleo innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Übergabe der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure jeweiligen Hardware an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut Kunden schriftlich geltend gemacht werden. 46.3. Unabhängig davonAnsprüche und Rechte des Kunden wegen eines Verstoßes gegen die Hardware-Beschaffenheit sind für die jeweilige Hardware aus- geschlossen (a) nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, ob wir vom Lieferanten (b) falls der Kunde diese Hardware nicht im Einklang mit den Regelungen aus § 377 Handelsgesetzbuch gegenüber Compleo gerügt hat, (c) falls der Kunde oder ein Dritter die Anfertigung Hardware ohne vorheriges Einver- ständnis von Compleo verändert hat und die Behebung des Ver- stoßes gegen die Hardware-Beschaffenheit durch diese Verände- rung unmöglich oder unverhältnismäßig gemacht wurde, oder (d) falls die jeweilige Hardware nicht im Einklang mit der entspre- chenden Dokumentation montiert, in Betrieb genommen, gewartet und/oder betrieben wurde. 6.4. Zur Geltendmachung von Gewährleistung muss der Kunde nach Xxxx von Compleo entweder (i) einem Erfüllungsgehilfen von Com- pleo Zugang zu der als fehlerhaft identifizierten Hardware gewäh- ren oder (ii) zunächst auf eigene Kosten die als fehlerhaft identifi- zierte Hardware an einen durch Compleo auf Nachfrage benannten Prüfstandort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland („Prüf- standort“) schicken, damit die jeweilige Hardware von Compleo kontrolliert und Übereinstimmungszertifikaten fordern getestet werden kann. Falls Kontrolle und Test durch Compleo zeigen, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt, wird Compleo die jeweilige Hardware entweder (a) selbst oder auch nichtdurch ei- nen Erfüllungsgehilfen reparieren, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle oder (b) insgesamt ersetzen. Im Gewährleistungsfall stellt Compleo dem Kunden auf StichprobenKosten von Compleo die reparierte oder ersetzte Hardware am Lieferort zur Verfügung und entschädigt den Kunden für weitere Kosten, ohne die dem Kunden durch die Fehlerhaftigkeit des Produkts entstanden sind, allerdings nur insoweit wie Compleo nach den geltenden ge- setzlichen Regelungen zum Ersatz verpflichtet wäre. 6.5. Für den Fall, dass hieraus ein Weiterverkauf der Lieferant Rechte aus Hardware durch den Kun- den dazu führt, dass der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Ver- brauchsgüterkauf im Sinne des § 474 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darstellt, gelten abweichend von den Regelungen in dieser Ziffer 6 für die Gewährleistung gegenüber dem Kunden die gesetz- lichen Regelungen nach §§ 377, 378 HGB herleiten kann433 bis 445 b BGB. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Sonderbedingungen Hardware Für B2b Kunden, Sonderbedingungen Hardware

Gewährleistung. 19.1. Mängel Sind die vom Provider geschuldeten Leistungen als Werkleistungen anzusehen, ist der Lieferung haben wirProvider für die Steuerung, sobald diese das Management und die Überwachung der Leistungserbringung sowie für die erzielten Ergebnisse nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung im Vertrag verantwortlich. Der Provider leistet Gewähr dafür, dass die zu erbringenden Werkleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden. Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt regelmäßig zwölf (12) Monate; für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer VII. 10. Die Pflichten des Kunden aus § 377 HGB bleiben unberührt. Für den Gegebenheiten Fall, dass der Provider einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdenWerkes übernommen hat, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügegilt jedoch die gesetzliche Gewährleistungsfrist. 29.2. Entspricht Garantien für die gelieferte Xxxx Beschaffenheit eines Werkes übernimmt der Provider nur in ausdrücklicher und schriftlicher Form, d. h. durch Verwendung der Überschrift „Garantie“. 9.3. Der Provider übernimmt keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Richtigkeit von Herstellerangaben über die Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit einer vom Provider empfohlenen Datenverarbeitungsanlage oder Software, soweit der Provider sich diese nicht zu eigen macht. Gleiches gilt für Mängel, mit denen eine vom Provider empfohlene Datenverarbeitungsanlage oder Software behaftet ist, es sei denn, dass den Provider im Hinblick auf eine solche Empfehlung zumindest grobe Fahrlässigkeit trifft. 9.4. Der Provider hat hinsichtlich vom Kunden eingebrachter/lizenzierter Software, bei der es sich um Vorleistungen Dritter an den Kunden handelt, keine Gewährleistungspflichten, das heißt, er ist insofern nicht zur unentgeltlichen Behebung vorhandener Fehler verpflichtet, die – unabhängig von Verjährungsvorschriften – der Mängelgewährleistung des ursprünglichen Softwareprogrammierers unterfallen. Der Provider wird den Kunden im Rahmen des Vertrages bei der Behebung derartiger Mängel unterstützen. Im Hinblick auf vom Provider lizenzierter und dem AuftragKunden zur Nutzung zugänglich gemachter Drittsoftware gewährleistet der Provider eine Nutzbarkeit für den vertraglich vorgesehenen Zweck und eine Funktionalität in der Weise, wie den zugesicherten Eigenschaftensie vom Drittanbieter zur Verfügung gestellt wird. 9.5. Der Provider kann in erster Linie durch Nacherfüllung Gewähr leisten, und zwar nach seiner Xxxx durch Nachbesserung oder weist Ersatzlieferung. Die Dringlichkeit der Fehlerbehebung richtet sich nach dem Grad der Betriebsbehinderung. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, wird der Provider eine Ausweichlösung aufzeigen und dem Kunden vor Implementierung vorstellen. Soweit diese Ausweichlösung für der Kunden zumutbar ist, gilt sie als Nacherfüllung. Zur Beseitigung unerheblicher Mängel aufist der Provider ebenfalls verpflichtet; weitergehende Rechte, insbesondere auf Schadensersatz, Kündigung und Rücktritt, sind ausgeschlossen. 9.6. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Kunde eine weitere angemessene Frist für einen zusätzlichen Nacherfüllungsversuch setzen. Schlägt auch dieser fehl, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen Kunde nach Ablauf der zweiten Frist das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder im Falle von erheblichen Mängeln den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzwbetreffenden Vertrag zu kündigen; der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantenunberührt. 39.7. Die Gewährleistung erstreckt sich auf des Providers entfällt in allen Fällen, in denen Mängel und sonstige Beeinträchtigungen der Leistungen durch unsachgemäße Bedienung des Kunden, durch Eingriff vom Kunden, durch von ihm beizustellende Leistungen (insbesondere Daten und Inhalte) oder durch die Teile von Zulieferanten bei ihm bestehende, nicht vom Provider zu verantwortende Systemumgebung verursacht sind oder sein können, solange und soweit der Kunde nicht nachweist, dass diese für das Auftreten des LieferantenMangels nicht ursächlich sind. Leistungen vom Provider, sofern diese die er aufgrund einer vermeintlichen Gewährleistungspflicht durchgeführt hat, werden nach Aufwand in den Liefergegenstand eingebaut werdenRechnung gestellt. 9.8. Ist die vertragsgemäße Nutzung der Hostingleistungen aufgehoben, so ist der Kunde für die Zeit, in der die Nutzung aufgehoben ist, von der Entrichtung des Entgelts für die beeinträchtigte Leistung befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Betrieb gemindert ist, hat der Kunde nur ein angemessen herabgesetztes Entgelt zu entrichten. 9.9. Der Kunde ist bei den ASP-Diensten nach Ziffer VII. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt jederzeit berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sindihm zustehenden Rechte wegen der Nichtgewährung der Softwarenutzung und der Pflichtverletzung bei der Durchführung der zugehörigen Service-Leistungen geltend zu machen. Macht er diese Rechte geltend, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung kann er die nachfolgenden Rechte nur in einem hierüber hinausgehenden Umfang geltend machen (Priorisierung nach dem vereinbarten SLA): Für die Zeit, für Folgeschäden berufendie eine Störung der Priorität I vorliegt, ist der Kunde von der Entrichtung des für die Überlassung der Software vereinbarten Entgelts befreit. Für die Zeit, für die eine Störung der Priorität II oder III vorliegt, ist der Kunde von der Entrichtung des Entgeltes für die Überlassung der Software in Höhe von 80 % befreit, es sei denn, er kann nachweisen, dass aufgrund der Mängelhaftungsverpflichtung des Providers eine darüber hinausgehende Befreiung von seiner Vergütungspflicht eingetreten ist. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. 9.1 Für Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese unserer Produkte haften wir nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdengesetzlichen Gewährleistungsregeln, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigensofern nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen wurde. Insoweit verzichtet der Lieferant auf Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird in den Einwand der verspäteten MängelrügeGrenzen von Ziffer 10 ausgeschlossen. 29.2 Der Kunde hat Mängelrügen zusammen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der 9.3 Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht (a) bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Produktes, (b) bei Mängeln, die durch Nichteinhaltung von den für das jeweilige Produkt vorgesehenen und von uns konkretisierten Nutzungsbedingungen verursacht werden, (c) bei einer Fehlbedienung durch den Kunden, (d) im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die gemäß den bekannten Kompatibilitätsanforderungen für die Nutzung unserer Produkte nicht geeignet sind; (e) wenn der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und wir infolge der Unterlassung der unverzüglichen Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte oder (f) wenn der Kunde den Mangel bei Vertragsschluss kennt und sich seine Rechte nicht vorbehalten hat. 9.4 Soweit ein Mangel vom Kunden angezeigt wurde und die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht ausgeschlossen sind, beseitigen wir Mängel unserer Produkte innerhalb angemessener Frist (durch Maßnahmen nach eigener Xxxx). Entspricht Unseren Mitarbeitern und Beauftragten wird zu diesem Zwecke freier Zugang zu den Systemen des Kunden gewährt, soweit dies für die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar Mängelbeseitigung erforderlich ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen Unsere Verantwortung erstreckt sich hierbei nur bis zum Übergabepunkt der von uns betriebenen Systeme zum Internet, nicht aber auf die Systeme des Kunden und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten Datenübertragungsleitungen jenseits des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenÜbergabepunkts. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf 9.5 Im Übrigen gelten die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdengesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. 4. Unabhängig davon9.6 Soweit es sich bei unseren Leistungen um reine Dienstleistungen handelt (z. B. Support- Leistungen), ob haften wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannfür Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 111.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Webinstallation und bei Vorliegen - die Benutzerdokumentation - unmittelbar nach Lieferung/Leistung durch die Agentur binnen fünf Werktagen auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von vierzehn Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Die Agentur ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der Webinstallation während der Dauer dieser Vereinbarung ohne gesonderte Berechnung aufrecht zu erhalten und die vom Kunden gemeldeten Mängel der Lieferung haben wirWebinstallation binnen angemessener Frist zu beheben. Als Mangel in diesem Sinne gilt dabei jede Abweichung von den gewöhnlich vorausgesetzten oder ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften der Software. Soweit ein Mangel durch die Installation einer neuen oder verbesserten Version der Software behoben werden kann, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdenist der Kunde verpflichtet, die Mangelbehebung durch eine solche Neuinstallation zu akzeptieren, soweit er keine dem Lieferanten entgegenstehenden gewichtigen Gründe geltend machen kann. Die Kosten einer allfälligen Neuinstallation gehen zur Gänze zu Lasten der Agentur. Der Kunde verliert sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung, wenn er die Webinstallation eigenmächtig ändert oder bearbeitet. Die Agentur garantiert, dass die Webinstallation frei von Schutzrechten Dritter ist, die eine vertragsgemäße Nutzung der Webinstallation einschränken oder ausschließen. Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftragbenachrichtigen, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut Schutzrechten geltend gemacht werden. 411.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Unabhängig davonDie Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, ob wir vom Lieferanten wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus Verbesserung der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenLeistung zu verweigern, wenn dies vertraglich vereinbart diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Dem Lieferanten sind Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellendurchzuführen. 811.3 Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen Die Agentur ist nur zu Lasten des Lieferanteneiner Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-KostenDie Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etcwenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. 911.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und BeratungsaufträgeDas Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten TeileVermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 17.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser die gelieferte Ware entsprechend der gesetz- lichen Regelung in § 377 HGB ordnungsgemäß auf Mängel untersucht und etwaige Mängel unverzüglich anzeigt. Die Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen. Der Liefergegenstand ist, auch wenn er unwesentliche Mängel der Lieferung haben wirauf- weist, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, von dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeKäufer unbeschadet seiner weiteren Rechte entgegenzunehmen. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag7.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache oder der erbrachten Leistungen vorliegt, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für unserer Xxxx zur Nachlie- ferung oder Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche nur unter den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtVoraussetzungen der Ziff. 8 bestehen. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt7.3 Wir haften nicht dafür, können wir über dass die Regelung Lieferung für einen von dem Käufer in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenAussicht genommenen Zweck geeignet ist, wenn dies dieser weder vertraglich vereinbart istist noch der vertraglich vorausgesetzten oder der üblichen Verwendung entspricht. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ist § 6.4 zu beachtendie Eignung der Ware zur Her- stellung GVO-freier Produkte im Sinne der Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 nicht geschul- det. 7. Dem Lieferanten sind die 7.4 Im Fall einer Mängelrüge in Bezug auf Getreide und Futtermittel hat der Käufer nach Absprache unverzüglich min- destens 5 kg als Probe zu entnehmen oder durch einen von ihm uns beauftragten vereidigten Probenehmer entneh- men zu ersetzenden Teile auf Verlangen lassen und auf seine Kosten unverzüglich uns zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche Die Probeentnahme durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten den Käufer hat, sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, entsprechend den in den Anhängen II und Nebenkosten gehen III der Einheits- bedingungen im deutschen Getreidehandel abgedruckten Probeentnahmebedingungen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schädenerfolgen, die dem Käu- fer auf unzulängliche Planung zurückzuführen sindWunsch zur Verfügung gestellt werden. Wir sind berechtigt, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10bei der Probeentnahme anwesend zu sein oder uns vertreten zu lassen. Die Gewährleistungsfrist Proben sind bei einem nach der DIN EN ISO 17025/2000 oder vergleichbaren Normen akkreditierten/zertifizierten Analyseinstitut zu untersuchen. Anderweitige Untersuchungsergebnisse hin- sichtlich unerwünschter Stoffe/Kontaminanten erkennen wir nicht an. Beide Parteien haben das Recht, unver- züglich nach Erhalt des Attests über die erste Analyse unter Anzeige an die Gegenpartei eine Nachanalyse durch- führen zu lassen. Weichen die Analysen voneinander ab, ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmtjede Partei berechtigt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.unverzüglich nach Vorlage des

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung. 1. Mängel der Lieferung haben wirFür die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügesoweit in diesen AGB nichts Abweichendes oder Ergänzendes bestimmt ist. 2. Entspricht Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, (a) haben unsere Produkte und Leistungen ausschließlich die gelieferte Xxxx nicht dem Auftragin der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und (b) ist allein der Kunde für die Integration der Produkte in die bei ihm vorhandenen technischen, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich baulichen und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten organisatorischen Gegebenheiten verantwortlich (Systemintegrationsverantwortung des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenKunden). 3. Die Gewährleistung erstreckt sich Unsere Leistung bzw. Lieferung ist nicht mangelhaft, wenn a) die Mangelhaftigkeit auf die normalem Verschleiß, unsachgemäßer Benutzung, nicht oder falsch durchgeführter Wartung, mangelhafter Kundenanweisung, vom Kunden beigestellten oder auf seinen Wunsch von uns verbauten Teilen, Materialien oder Hilfsmitteln beruht, b) wir technisch vergleichbare oder bessere Sachen oder solche anderer Hersteller liefern, c) sie auf Zeichnungen, Techniken, Modifikationen, Spezifikationen oder sonstigen Vorgaben des Kunden basieren, d) sie vom Kunden oder Dritten in andere Produkte, Teilerzeugnisse oder Software oder Teile von Zulieferanten des Lieferantendavon integriert, sofern diese in mit ihnen kombiniert oder geändert und deshalb mangelhaft wird, oder e) sie zu anderen als den Liefergegenstand eingebaut werdenvertraglich vereinbarten Zwecken benutzt wird. 4. Unabhängig davonAuf unser Verlangen ist ein gerügter Leistungsgegenstand (Kaufsache, ob Werkleistung, Mietgegenstand) soweit möglich zunächst auf Kosten des Kunden unverzüglich an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Rüge erstatten wir vom Lieferanten dem Kunden die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichprobensoweit die Kosten sich erhöhen, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannweil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertEine Kostentragungspflicht unsererseits für unmittelbare Ein- und Ausbaukosten besteht nicht, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung wenn diese nicht am ursprünglichen Einsatzort anfallen. Sie besteht ferner nicht, wenn zwischen den Ein- und Ausbaukosten und dem Preis der mangelhaften Sache kein angemessenes Verhältnis besteht. Im Übrigen verbleibt es bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtgesetzlichen Regelungen. 6. Wird Soweit dem Kunden wegen der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst Mangelhaftigkeit unserer Leistung Ansprüche gegen uns erwachsen, werden wir nach Beginn der Fertigung festgestelltunserer Xxxx, können wir über die Regelung nach billigem Ermessen zu treffen ist, entscheiden, in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenwelcher Form dieser Anspruch erfüllt wird. Dies gilt insbesondere, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachtender Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung in Form von Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder Nachlieferung (Lieferung eines mangelfreien Leistungsgegenstands) hat. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm Die Rechte des Kunden, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Mangelhaftigkeit unserer Leistung zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellenverlangen, bestimmen sich nach Ziffer A.XI dieser AGB. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten Mängelansprüche verjähren 24 Monate nach Ablieferung des LieferantenLeistungsgegenstandes (bspw. Nebenkosten sind sämtliche Kaufsache, werkvertragliche Leistung, Mietgegenstand), soweit nicht in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen diesen AGB abweichende Bestimmungen getroffen werden oder im Rahmen Gesetz zwingend eine abweichende Verjährungsfrist bestimmt ist. Ist die Abnahme der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten vertraglich geschuldeten Leistung nach dem Gesetz oder Teile ausgetauscht dieser AGB erforderlich, verjähren die Ansprüche 24 Monate nach Abnahme der Leistung bzw. 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Sofern in diesen AGB keine abweichenden Vorschriften zur Abnahme getroffen werden, so entstehen gelten die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teilegesetzlichen Vorschriften.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Gewährleistung. 111.1 Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Services und Produkten der Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Mängel der Lieferung haben wir, sobald KBC gewährleistet daher keine Fehlerfreiheit und ist diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügeauch nicht geschuldet. 211.2 KBC leistet 6 Monate Gewähr ab Übernahme bzw. Entspricht ab Nutzung der von KBC gelieferten Systeme und Systemkomponenten gemäß Punkt 11.7. Die Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die gelieferte Xxxx nicht dem AuftragMangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden, wie den zugesicherten Eigenschaftenseiner Erfüllungsgehilfen oder ihm zurechenbarer Dritter beruht. Stellt sich im Zuge der Mängelbehebung heraus, dass entweder kein Mangel einer Leistung von KBC vorliegt oder weist sie Mängel aufdieser vom Kunden zu vertreten ist, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen Kunde KBC den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile entstandenen Aufwand zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile 11.3 Netzausfälle, Servicearbeiten, Störungen oder sonstige von Zulieferanten KBC nicht zu vertretende Ereignisse können zu Unterbrechungen von Services führen und berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenEntgelts. 411.4 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Kunde seiner Verpflichtungen gemäß § 377 UGB nachkommt. Unabhängig davonDer Kunde hat aufgetretene Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die von KBC vorgeschriebenen Lager-, ob wir vom Lieferanten Montage- und Betriebsbedingungen einzuhalten. Nur diesfalls gilt die Anfertigung Rügepflicht nach § 377 UGB als gewahrt. Diesbezügliche entgegenstehende Regelungen des Kunden finden in keinem Fall Anwendung (vgl. dazu Punkt 1.4.). Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Kunde. Der Kunde wird KBC bei der Beseitigung aufgetretener Mängel in jeder Hinsicht unterstützen, indem er insbesondere alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt. KBC wird mit der Mängelbeseitigung umgehend beginnen und innerhalb vereinbarter, sollte keine Vereinbarung vorliegen, binnen angemessener Frist die Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei erbringen, indem KBC nach eigener Xxxx die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt. Der Kunde wird Störungs- oder Schadensbehebungen nicht selbst durchführen oder Dritte dazu beauftragen. 11.5 Ist KBC trotz nachhaltiger Bemühungen und zumindest dreifacher qualifizierter, schriftlicher Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage, einen Mangel zu beseitigen, hat jeder Vertragspartner das Recht, den Servicevertrag mit sofortiger Wirkung ex nunc aufzulösen. 11.6 Im Falle von Prüf- Lieferungen von Hard- und Übereinstimmungszertifikaten fordern Software gelten vorrangig die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, sowie nachrangig sinngemäß die gegenständlichen Regelungen. Sofern die von KBC oder auch dem Hersteller vorgeschriebenen Lager-, Montage- und Betriebsbedingungen eingehalten werden, leistet KBC (subsidiär) 6 Monate Gewähr, wobei es dem Kunden obliegt, das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Lieferung der Leistung zu beweisen. Werden im Rahmen dieser Gewährleistung Systemkomponenten ersetzt, so wird die ursprüngliche Gewährleistung des Gesamtsystems nicht verlängert. 11.7 Mit der Erstellung des Übernahmeprotokolls spätestens jedoch mit Nutzung der Leistungen von KBC durch den Kunden gilt diese als abgenommen. Mängel, die die Nutzung der Leistung von KBC nicht wesentlich beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichprobenund ebenso ist der Kunde nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377auch nicht teilweise, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird 11.8 Im Falle einer Softwarepflege ist der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenGewährleistung genüge getan, wenn dies vertraglich vereinbart istseitens KBC ein Workround erfolgt. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 Die Beseitigung von Fehlern (das sind funktionsstörende Abweichungen von den gültigen Spezifikationen) erfolgt nach Xxxx von KBC durch Implementierung eines Workarounds, Lieferung einer neuen Software oder durch entsprechende Änderung des Programms. Änderungen des Programms durch das Einspielen von Patches (z.B. Bug Fixes o.ä.) sind erst dann zu beachten. 7leisten, wenn diese Patches durch den Hersteller freigegeben werden. Dem Lieferanten sind In diesem Falle hat KBC jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang Möglichkeit mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10Fehlerbehebung zu warten. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche Überprüfung solcher Patches erfolgt ausschließlich durch den Hersteller und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teilenicht durch KBC selbst.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement

Gewährleistung. 113.1. Mängel Die Herstellung bzw. Lieferung von Waren sowie die sonstige Erbringung einer Leistung erfolgt mit der Lieferung haben wirgebotenen Sorgfalt. Premedia weist ausdrücklich darauf hin, sobald diese dass nach derzeitigem Stand der Wissenschaft und Technik die Entwicklung von absolut fehlerfreien Software-Produkten nicht möglich ist. Die Parteien sind sich daher bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler und Mängel, insbesondere der Hard- und Software, unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. 13.2. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Waren/Leistungen gemäß den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt jeweils geltenden Installations- und Benutzungserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt hat, leistet Premedia nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB Gewähr dafür, dass die Waren/Leistungen die vereinbarte Funktionalität aufweisen. Soweit gegenständlich nichts Gegenteiliges festgehalten ist oder keine anderslautenden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, dem gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für diejenigen Waren, die Premedia ihrerseits von Zulieferanten bezogen hat, leistet Premedia lediglich Gewähr im Rahmen der Premedia gegen den Lieferanten unverzüglich zustehenden Gewährleistungsansprüche. Premedia leistet bei den von ihr gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüber hinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen - wie z.B. Werbung und in den der Produkten beigefügten Angaben – enthaltenen Eigenschaften leistet Premedia nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von Premedia im Zuge der Auftragserteilung schriftlich anzuzeigenzugesichert worden sind. Insoweit verzichtet der Lieferant auf Für den Einwand der verspäteten MängelrügeFall von Vorarbeiten oder sonstige Leistungen des Kunden oder eines Dritten, insbesondere für die Beistellung von Hard- oder Software, übernimmt Premedia keine wie immer geartete Haftung. 213.3. Entspricht Unter Mangel wird gegenständlich (auch) jede Störung und jeder Fehler verstanden; ein Mangel liegt aber nur vor, soweit es sich um funktionsstörende Abweichungen von den gültigen Spezifikationen handelt. Kein Mangel liegt vor, sofern die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen Störung (bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit der Fehler) nachweislich nicht auf Fehler in Betrachtder Hardware, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar Systemsoftware oder anderen nicht von Premedia gelieferten Systemteilen zurückzuführen ist. Rücksendungen beanstandeter Für geringfügige und/oder unerhebliche Mängel oder Minderungen, insbesondere für solche, die die Funktionstätigkeit oder die vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Benutzbarkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, wird keine Gewähr geleistet. Premedia leistet auch nicht Gewähr dafür, dass Programme in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, dass diese ununterbrochen oder gänzlich fehlerfrei laufen oder dass alle Mängel beseitigt werden können. Ein Mangel ist auch dann nicht von Premedia zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Kunden vorgegebenen Aufgabenstellung oder der unzureichenden oder fehlerhaften Mitwirkungspflicht des Kunden beruht oder die Funktionen den Anforderungen des Kunden nicht genügen; die Gewährleistung entfällt ferner, wenn der Kunde eigenmächtig Änderungen – insbesondere an der Software - vornimmt bzw. vorgenommen hat. 13.4. Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes Leistungen der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- Premedia eine Untersuchungs- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB herleiten UGB. Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden innerhalb der Gewährleistungsfrist unter genauer Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels sowie mit genauer Beschreibung des Problems schriftlich bekanntzugeben und nachzuweisen (Mängelrüge). Der Kunde hat schriftlich zu rügen sowie alle bei ihm vorhandenen Daten und Unterlagen vorzulegen. Die Gewährleistung umfasst die Mangeldiagnose und die Mangelbeseitigung. Allfällige Funktionsstörungen sind vom Kunden unverzüglich und detailliert bekanntzugeben. Premedia unterstützt den Kunden bei der Suche nach Mangel und Mangelursache. Wenn der Kunde nicht nachweisen kann, dass der Mangel Premedia zuzuordnen ist, ist Premedia berechtigt, die von ihr diesbezüglich erbrachten Leistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Versteckte Mängel können nur innerhalb eines angemessenen, insbesondere von der Art der Leistung abhängigen Zeitraumes, geltend gemacht werden; sie müssen Premedia unverzüglich nach Entdeckung, spätestens einlangend innerhalb von sieben Werktagen, schriftlich mitgeteilt werden. Für den Fall der schriftlichen Zurückweisung der Mängelrüge durch Premedia müssen diese bei sonstigem Verlust jeglichen Gewährleistungsanspruches jedenfalls innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. 513.5. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertLeistung als vertragskonform; diesfalls verliert der Kunde sämtliche Ansprüche, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtinsbesondere aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes. 613.6. Wird Beanstandungen, welche die bereits im Angebot oder sonst vor Auftragserteilung festgelegte Qualität der Fehler trotz Beachtung auszuführenden Arbeiten betreffen, sind - bei sonstigem Verlust aller Ansprüche – vor Vertragsabschluss vom Kunden bekannt zu geben. 13.7. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des § 922 ABGB sind nur solche, die von Premedia ausdrücklich gekennzeichnet werden; eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist zudem nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Premedia schriftlich bestätigt werden. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Premedia haftet daher auch nicht für irgendwelche öffentliche Aussagen oder Werbung über die Regelung vertragsgegenständlichen Waren im Sinne des § 922 ABGB oder für Eigenschaften von im Umlauf befindlichen Warenproben oder Muster solcher Waren. Premedia übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in § 9.2 hinaus der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Warenempfehlungen von Premedia oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie Produktbeschreibungen von Premedia oder des Herstellers gelten nicht als ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. 13.8. Entwürfe, Konzepte, Spezifikationen, Demozügänge und Prototypen etc. gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen, Farbe, Verpackung und Aufmachung; diese Eigenschaften werden aber nicht zugesichert. Premedia unternimmt alle Bemühungen, Abweichungen der Ware von Mustern oder früheren Lieferungen zu vermeiden. Premedia übernimmt aber keine Haftung für die Abweichung der Ware von Mustern oder früheren Lieferungen, außer, dies wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart; geringfügige Abweichungen berechtigen den Kunden dann zu keinerlei Ersatz- oder Gewährleistungsansprüchen, bei nicht geringfügigen Abweichungen steht dem Kunden - nach Xxxx von Premedia - lediglich ein Anspruch auf Ersatzlieferung zu; Premedia kann aber wahlweise den Rücktritt vom Vertrag erklären und den Kaufpreis zurückerstatten. 13.9. Mängelrügen werden nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenberücksichtigt, wenn dies vertraglich vereinbart istsich die Leistung noch im Zustand der Übergabe befindet. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind zudem insbesondere jene Mängel bzw. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Strom- und/oder Spannungsart sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, Flüssigkeiten aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufenwenn Serien- Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. 1013.10. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit Gefahrenübergang bzw. – bei Annahmeverzug des Kunden – mit der Bekanntgabe der Übergabebereitschaft durch Premedia; bei Teilabnahmen/-übergaben gilt entsprechendes. Mängelbehebungen oder Verbesserungsversuche verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar, es sei denn, es handelt sich um Geldforderungen zwischen Unternehmern. 13.11. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch. Ein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder Wandlung (je nach Art und Schwere des Mangels) besteht nur, soweit Premedia damit einverstanden ist bis oder Verbesserung oder Austausch nach Einschätzung von Premedia nicht möglich oder untunlich ist. Die Verbesserung von Software erfolgt nach Xxxx von Premedia durch Mangelbeseitigung, durch eine entsprechende Änderung der Software, durch Überlassung eines neuen Programmstandes, durch Lieferung einer neuen Software oder dadurch, dass Premedia zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Der Kunde hat Premedia entsprechend zu unterstützen; insbesondere ist Voraussetzung für jede Mangelbeseitigung, dass Premedia vom Kunden alle notwendigen Unterlagen und Informationen erhält und dass Premedia während der Normalarbeitszeit des Kunden der uneingeschränkte Zugang (insbesondere zu Hard- und Software) ermöglicht wird. Ein neuer Programmstand ist vom Kunden jedenfalls zu übernehmen, es sei denn, dies führt für den Kunden zu unangemessenen und nicht zumutbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen. 13.12. Für die Verbesserung bzw. den Austausch hat der Kunde Premedia die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist Premedia von der Gewährleistung befreit. 13.13. Verwendet oder verkauft der Kunde trotz Kenntnis oder Kennenmüssens eines Mangels die mangelhafte Ware weiter, erklärt der Kunde Premedia gegenüber damit gleichzeitig seinen Anspruchsverzicht hinsichtlich dieses Mangels. Soweit Premedia dem Kunden aus zwingendem Gesetz oder Vertrag Schadenersatz leisten muss, sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen des Schadenersatzanspruches, insbesondere auch ein Verschulden von Premedia, vom Kunden zu beweisen. Unabhängig davon gibt Premedia etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen oder die Abwicklung zu übernehmen. 13.14. Im Rahmen einer Verbesserung oder Ersatzlieferung ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Premedia über und sind nach Xxxx von Premedia auszufolgen oder auf Kosten des Kunden ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Falle der Nacherfüllung durch ein Ersatzprodukt hat der Kunde das mangelhafte Produkt heraus zu geben. Im Falle der Rückabwicklung des Geschäftes wird dem Kunden ein Betrag gut geschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich des Gebrauchsvorteils ergibt. Für die Ermittlung des Gebrauchsvorteils wird das Verhältnis der Nutzung des Kunden zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmtvoraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer herangezogen. 13.15. Im Falle der Verbesserung übernimmt Premedia die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Verbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, wobei insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Nachbesserungsversuch falls überhaupt Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten sowie Mängelbehebungen bzw. Verbesserungen erfolgen grundsätzlich am Sitz von uns zugelassenPremedia oder - nach Xxxx von Premedia - beim Hersteller oder bei einem von diesem genannten Dritten. Premedia kann nach eigener Xxxx den Kunden nach gleichzeitiger Abtretung von eigenen Ansprüchen gegen den eigenen Lieferanten und / oder Hersteller einer gelieferten Ware, an den Hersteller und / oder Lieferanten zur Geltendmachung von Ansprüchen verweisen. Ein derartiger Verweis bzw. eine derartige Abtretung ersetzen die Erfüllung sämtlicher dem Kunden allenfalls gegen Premedia zustehender Ansprüche. Soweit vertraglich zugestanden, sind Ansprüche des Kunden nach Art und Umfang auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibtdie Premedia gegen ihren Hersteller oder Lieferanten zustehende Ansprüche beschränkt. 13.16. Müssen Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, ist Premedia berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von Premedia berechnet. Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Rahmen Zeitpunkt der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Übergabe und innerhalb der Gewährleistungsfrist zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. 13.17. Der Kunde ist bei berechtigter Gewährleistung nur berechtigt, den für die Verbesserung notwendigen Aufwand, nicht aber den gesamten Rechnungsbetrag zurückzuhalten. 13.18. Xxxxxxxx Ersatz für eine (versuchte oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneuterfolgreiche) Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst oder durch Dritte (Ersatzvornahme) ist ausgeschlossen. 13.19. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten TeileWeiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen Premedia gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung. Das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 1a) Ob ein Sachmangel vorliegt, bestimmt sich vorrangig nach der zwischen den Parteien konkret getroffenen Vereinbarung über die Beschaffenheit und über die Verwendung der Produkte. Mängel der Lieferung haben wirSoweit die Parteien keine Vereinbarung getroffen haben, sobald diese beurteilt sich nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdengesetzlichen Regelungen, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigenob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge3 BGB). 2b) Von der Vereinbarung über die Beschaffenheit und über die Verwendung umfasst sind insbesondere alle Produktbeschreibungen/-spezifikationen sowie etwaige Herstellerangaben, die im jeweiligen Einzelliefervertrag vereinbart werden oder von uns in unserem Katalog oder auf unserer Homepage zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Einzelliefervertrags öffentlich bekannt gemacht waren. c) Im Falle einer Beurteilung nach § 434 Abs. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem 3 BGB, gehen öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschafteninsbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware getroffenen Äußerungen sonstiger Dritter, vor. Wir sind an öffentliche Äußerungen Dritter, die von uns nicht autorisiert sind oder weist sie Mängel aufdie wir nicht kennen und auch nicht kennen konnten, hat nicht gebunden. d) Eine vom Kunden vorausgesetzte Verwendung der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzenProdukte wird nur dann zur Beschaffenheitsvereinbarung, wenn wir dieser ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantensolche Zustimmung muss schriftlich erfolgen. 3e) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist allein der Kunde für die Integration der Produkte in die bei ihm vorhandenen technischen, baulichen und organisatorischen Gegebenheiten verantwortlich (Systemintegrations-verantwortung des Kunden). Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenDies gilt sowohl für Software als auch Hardware und schließt auch Schnittstellen mit ein. 4. Unabhängig davonf) Wir sind uns mit dem Kunden darüber einig, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- dass gebrauchs- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus alterstypische Verschleißerscheinungen und Schäden der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannProdukte keine Sachmängel darstellen. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertg) Im Falle eines Produktes mit digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn soweit sich dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche Sinne des Abs. b) ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teilesonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Gewährleistung. 1. Mängel 14.1 Wir sind nur dann verpflichtet, Ansprüche aus der Lieferung haben wirdefekter Waren anzunehmen, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdenwenn der Kunde (i) seiner Pflicht zur Untersuchung der Waren und zur Mängelanzeige gemäß Ziffer 13 und (ii) seiner Pflicht zur Mitteilung, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügedass die Waren in einer kritischen Anwendung gemäß Ziffer 19 verwendet werden sollen, vollständig nachgekommen ist. 214.2 Die Gewährleistung für die Waren hinsichtlich Inexistenz von Material- oder Verarbeitungsfehlern und Übereinstimmung mit den Spezifikationen gemäß Abschnitt 5 oben beträgt sechs (6) Monate ab Versanddatum. Entspricht Diese Gewährleistung gilt nur für den ursprünglichen Kunden und begründet keine Rechte oder Pflichten Dritter. Sofern wir zu unserer Zufriedenheit festgestellt haben, dass die gelieferte Xxxx Waren vom Kunden in Übereinstimmung mit unseren vorgeschlagenen, anwendbaren Normen (falls vorhanden) gelagert und verwendet wurden und während des Transports nicht dem Auftragbeschädigt wurden, wie ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung dieser Gewährleistung der Ersatz der fehlerhaften Waren oder, nach unserer Xxxx, die Gewährung einer Gutschrift oder Rückerstattung in Höhe des Kaufpreises der fehlerhaften Waren. In keinem Fall sind wir für Forderungen haftbar, die über den zugesicherten EigenschaftenKaufpreis der mangelhaften Ware hinausgehen. Der Kunde wird die Rückverfolgbarkeit der umgebauten Waren aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass eine Reklamation auf unseren tatsächlichen Waren basiert, und das Fehlen der Rückverfolgbarkeit kann dazu führen, dass eine Reklamation ganz oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantenteilweise abgelehnt wird. 314.3 DIE IN ABSCHNITT 14.2 OBEN AUSDRÜCKLICH DARGELEGTE GEWÄHRLEISTUNG ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSÜBLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND/ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER HANDELSSITTEN, DES LEISTUNGSABLAUFS, DER HANDELSBRÄUCHE ODER ÄHNLICHEM. Die Gewährleistung erstreckt sich auf WIR LEHNEN AUSDRÜCKLICH UND INSBESONDERE ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AB UND SCHLIEßEN SOLCHE AUS. Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu prüfen, ob die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in uns gelieferten Waren für den Liefergegenstand eingebaut werdenvom Kunden geplanten Zweck geeignet sind. 4. Unabhängig davon14.4 ANSPRÜCHE, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nichtDIE DER KUNDE NICHT INNERHALB VON 12 MONATEN NACH VERSAND- ODER LEISTUNGSDATUM GELTEND MACHT, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannSIND AUFGEGEBEN UND AUSGESCHLOSSEN. 514.5 Muster, Proberollen usw. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertsowie Ratschläge, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir Informationen und Vorschläge über die Regelung in § 9.2 hinaus Verwendung, Verarbeitung und Einsatzmöglichkeiten unserer Waren sind nur dann Schadenersatz als Anhaltspunkte zu verstehen und sind für Mehraufwendungen verlangenuns nicht bindend, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachtenes sei denn, wir haben ausdrücklich etwas Gegenteiliges zugesagt. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. 1Die Gewährleistungszeit für die „Software“ beträgt, sofern Sie Verbraucher sind, 24 Monate, sofern Sie Unternehmer sind 12 Monate . Eventuelle Mängel und Transportschäden hat der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten Lizenznehmer der IT GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigenanzuzeigen und zwar bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Lieferung und bei anderen Mängeln, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens vierzehn (14) Tage nach Entdeckung. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten Dabei sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich erforderlichen Angaben für die Beurteilung des Mangels zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängel keine Ansprüche gegen IT GmbH hergeleitet werden. § 476 BGB bleibt hiervon jedoch für den Verbraucher unberührt. IT GmbH gewährleistet während dieser Zeit, dass die Software ordnungsgemäß dupliziert und frei von Material- und Herstellungsfehlern ist sowie die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Die Parteien sind sich jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der jeweils beiliegenden Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Erfüllung der Gewährleistung erfolgt durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Ersatzlieferung. Schlägt die Gewährleistung durch Ersatzlieferung (2 Versuche) fehl oder ist sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom Lizenznehmer gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, oder wird die Mängelbeseitigung von IT GmbH verweigert oder schuldhaft verzögert oder ist sie unzumutbar, so kann der Lizenznehmer nach seiner Xxxx Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Im Falle der Wandlung hat der Kunde auf seine Kosten und Nebenkosten gehen Gefahr das Softwarepaket an IT GmbH zurückzugeben und schriftlich mitzuteilen, dass alle Kopien vollständig gelöscht sind. Ihm wird sodann der Kaufpreis erstattet. Im übrigen wird für die Fehlerfreiheit der Software und ihrer Datenstrukturen keine Gewährleistung übernommen. IT GmbH ist bei berechtigten Beanstandungen berechtigt, im Falle der Unzumutbarkeit eine Nachlieferung und/oder Mängelbeseitigung zu Lasten verweigern. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des LieferantenKunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, und jede sonstige Haftung von IT GmbH wegen fahrlässiger Pflichtverstöße ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Nebenkosten sind sämtliche Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von IT GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht und auch nicht für Schäden aus einer von IT GmbH zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der geschädigten Person. IT GmbH übernimmt keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass die Programmfunktionen den spezifischen Anforderungen des Käufers genügen oder mit Komponenten in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten speziellen Hardwarekonfiguration beim Käufer zusammenarbeiten. Jegliche Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden SchädenFolgen, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen durch vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung . IT GmbH haftet in keinem Fall für Folgeschäden berufenDatenverlust. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Software License Agreement

Gewährleistung. 1. Mängel 6.1 SIGMA gewährleistet wie folgt (Ziffern 6.2 bis 6.8), dass die „Standardsoftware“ und/oder seitens SIGMA erbrachte Leistungen bei sach- und vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden nicht mit Mängeln behaftet sind, die den vereinbarten Gebrauch der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet „Standardsoftware“ und/oder der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeLeistungen verhindern oder wesentlich mindern. 26.2 SIGMA leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Entspricht Hierzu überlässt sie nach ihrer Xxxx dem Kunden einen neuen, mangelfreien Stand der „Standardsoftware“ und/oder der Leistung oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt es auch, wenn SIGMA dem Kunden durch Lieferung neuer Software zumutbare Ersatzlösungen oder Arbeitsanweisungen (Workarounds) bereitstellt, die gelieferte Xxxx nicht die Auswirkungen des Mangels vermeiden, wenn deren Einsatz dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile Kunden zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen XXXXX ist insbesondere berechtigt, die „Standardsoftware“ zu Zwecken der Nachbesserung zu ändern, sofern sich die Leistungsmerkmale und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes Bedienung der Retoure an „Standardsoftware“ für den LieferantenKunden nicht ändern und für ihn keine Kosten mit der Änderung verbunden sind. 36.3 Schlägt eine der Schwere des Mangels angemessene Anzahl von Versuchen der Nacherfüllung fehl und/oder ist diese nicht innerhalb zumutbarer Zeit erfolgt, so ist der Kunde berechtigt, weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere die Minderung der Vergütung geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdendiesen außerordentlich zu kündigen. 46.4 Das Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen, besteht nicht wegen eines unwesentlichen Mangels, der die Nutzbarkeit der Funktionen der „Standardsoftware“ und/oder der Leistungen nicht wesentlich einschränkt. Unabhängig davonFür die Leistung von Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gelten die unter Ziffer 9 festgelegten Grenzen. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung der SIGMA zur unbegrenzten Haftung im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung bei Verletzung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern Leib, Leben oder auch nichtGesundheit, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannbei Verletzung einer Garantiezusage sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetztes. 56.5 Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate und beginnt im Falle der Einräumung einer dauerhaften Lizenz mit der „Bereitstellung“ der „Software“, im Falle der Einräumung zeitlich begrenzter Nutzungsrechte in dem Moment, in dem der Kunde Kenntnis von dem Mangel hatte bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit hätte haben müssen; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber SIGMA. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die infolge eines Mangels der „Standardsoftware“ geltend gemacht werden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit sowie Schäden, die infolge einer Verletzung von Garantiezusagen entstehen. Hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 6.6 SIGMA erbringt die Leistungen im Rahmen der Gewährleistung werktäglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Es gilt die Zeitzone der vertragsschließenden SIGMA-Niederlassung bzw. des vertragsschließenden SIGMA- Partners. An gesetzlichen Feiertagen am Sitz der vertragsschließenden SIGMA-Niederlassung bzw. des vertragsschließenden SIGMA-Partners werden keine Leistungen zur Gewährleistung erbracht. 6.7 Die Fehlererhebung erfolgt von der zuständigen SIGMA-Niederlassung aus, soweit gesondert vereinbart auch am Installationsort der „Standardsoftware“. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertMängelbeseitigung auf dem System des Kunden am Installationsort vorgenommen, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird ist das Computersystem des Kunden SIGMA unentgeltlich während der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung zu stellen. Wird die Mängelbeseitigung an einem SIGMA-Standort vorgenommen, ist der Kunde verpflichtet, den Datenträger auf seine Kosten und Gefahr an SIGMA zu senden und erhält diesen danach auf Kosten und Gefahr von SIGMA zurückgesandt. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten 6.8 Kann SIGMA bei gemeldeten Fehlern nachweisen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, so gehen die Aufwendungen für die Fehlersuche sowie für die von SIGMA nach den Ziffer 6.2 und Nebenkosten gehen 6.7 erbrachten Leistungen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etcKunden. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Software License Agreement

Gewährleistung. 16.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software an den Kunden. nextevolution wird Mängel der Lieferung haben wirSoftware innerhalb der Gewährleistungsfrist nach schriftlicher Mitteilung durch den Kunden beseitigen, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, soweit die Mängel die Tauglichkeit der Programme zu dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügegewöhnlichen oder vertraglich vereinbarten Zweck aufheben oder mindern. 26.2 nextevolution wird den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung beheben, indem nextevolution nach ihrer Xxxx Ersatz liefert, den Mangel beseitigt oder eine in ihren Funktionalitäten gleichwertige Umgehungslösung liefert. Entspricht Schlägt die gelieferte Xxxx nicht dem AuftragMangelbeseitigung innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen ersten Nachfrist fehl, wie den zugesicherten Eigenschaftenso kann der Kunde schriftlich eine angemessene weitere Nachfrist setzen und nach vergeblichem Ablauf der weiteren Nachfrist entweder Rückgängigmachung des Teils des Vertrages, der das mangelhafte Programm betrifft oder weist sie Mängel aufeine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Das Recht auf Rückgängigmachung entfällt, hat wenn der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar Mangel unerheblich ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile 6.3 Dem Kunden obliegt es, nextevolution bei der Behebung von Zulieferanten des LieferantenMängeln so weit wie möglich zu unterstützen, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangeninsbesondere benötigte Informationen mitzuteilen und, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen nötig, Fehlerprotokolle und auf seine Kosten unverzüglich Konsolenprotokolle zur Verfügung zu stellen. 86.4 Soweit Nutzungsbeschränkungen oder Fehler durch unsachgemäße Bedienung, durch einen Eingriff des Kunden in die Software oder durch eine ungeeignete oder fehlerhafte Systemumgebung beim Kunden (mit)verursacht sind oder sein können, erlischt die Gewährleistung, solange und soweit der Kunde nicht nachweist, dass diese für das Auftreten des Fehlers nicht ursächlich sind. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten Leistungen, die nextevolution dennoch erbringt und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche für die sich keine Gewährleistungspflicht herausstellt, werden gemäß der jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste der nextevolution in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etcRechnung gestellt. 96.5 Für den Schadenersatz gilt das unter „Haftung und Schadenersatz“ Ausgeführte. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht, unbeschadet etwaiger Ansprüche wegen Arglist und Beratungsaufträge, so wird bei einer Garantie für die Beschaffenheit der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung Software oder Teilen davon. Aufwendungen für Folgeschäden berufeneine Mängelbeseitigung durch Dritte sowie Vertragskosten schuldet nextevolution nicht. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Software License Agreement

Gewährleistung. (1. Mängel der Lieferung haben wir) Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sobald diese haften wir beim Vorliegen eines Mangels nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdengesetzlichen Vorschriften, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigeninsbesondere §§ 434 ff. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeBGB. (2. Entspricht ) Sind Sie kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt was folgt: a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die gelieferte Xxxx Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht dem Auftragjedoch sonstige Werbung, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich öffentliche Anpreisungen und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten Äußerungen des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenHerstellers. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferantenb) Ihre Mängelansprüche setzen voraus, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus Rügepflichten (§§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5381 HGB) nachgekommen sind. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertZeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind wir nach schriftlicher Abmahnung offensichtliche Mängel innerhalb von 24 Stunden ab Lieferung und bei erneut fehlerhafter Lieferung auch der Untersuchung nicht erkennbarer Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumen Sie die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtbzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 6c) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestelltSchlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenSie nach Ihrer Xxxx Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn dies vertraglich vereinbart istsich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit Im Falle der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. müssen wir nicht die erhöhten Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schädentragen, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sinddurch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, Schadenersatz leisten und sich sofern die Verbringung nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufendem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 18.1 Dem Kunden ist bekannt, daß nach dem Stand der Technik Fehler der Vertragsgegenstände, insbesondere in den Pro- grammen und in zugehörigen sonstigen Materialien nicht ausgeschlossen werden können. Mängel ICT gewährleistet die Fehlerfreiheit der Hardware und der Software für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferung haben wirder Hard- ware. ICT gewährleistet für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferung, sobald diese daß die gelieferten Programme den zum Zeitpunkt der Be - stellung jeweils gültigen Spezifikationen durch ICT entsprechen. 8.2 In dieser Frist behebt ICT binnen angemessener Frist kostenlos Mängel, die der Kunde schriftlich in nachvollziehbarer Form mitteilt. Die Fehlerbeseitigung erfolgt nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes Xxxx von ICT durch Nachbesserung, Austausch des Produktes gegen eine fehlerfreie Version oder durch Umgehung des Fehlers. Bei Software und Hardware sind ICT eine angemessene Zahl, mindestens aber jeweils 5 (in Worten: fünf) Nachbesserungsversuche zu ermöglichen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Umgehung des Fehlers nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. 8.3 Kann bei einer Überprüfung durch ICT der angezeigte Mangel nicht festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet trägt die Kosten der Lieferant auf den Einwand Überprüfung der verspäteten MängelrügeKunde, insbesondere bei fehlerhaftem Gebrauch von Programmen oder Vorliegen sonstiger von der Firma nicht zu vertretender Störungen. 2. Entspricht 8.4 Weitere Ansprüche des Kunden gegen ICT sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, die gelieferte Xxxx nicht an dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-KostenVertragsgegenstand selbst entstanden sind, z.B. Kosten für Transportbei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Dies gilt nicht, Ein- und Ausbausoweit in Fällen des Vorsatzes, Handling etcder groben Fahrlässigkeit sowie des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft gehaftet wird. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge8.5 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, so wird die darauf zurückzuführen sind, daß die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden , es sei denn der Lieferant bei eventuell auftretenden Kunde weist nach, daß solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. 8.6 Beanstandungen wegen unvollständiger oder falscher Lieferung sowie offensichtliche Mängel sind ICT spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. 8.7 Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sindnach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Schadenersatz leisten übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufenchemischer, elektrochemischer, elektrischer oder atmosphärischer Einflüsse entstehen. Bei Bestehen von Mängeln wird ICT den beanstandeten Vertragsgegenstand nach ihrer Xxxx entweder in ihren Räumen oder am Aufstellungsort reparieren. 108.8 Erweist sich ein von ICT mitgeliefertes Aggregat eines Zulieferers als mangelhaft, ist der Kunde verpflichtet, dies zunächst außergerichtlich dem Zulieferer gegenüber anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist Sollte der Zulieferer trotz einer Aufforderung des Kunden nicht leisten, kann der Kunde ICT in Anspruch nehmen. Zu einer nochmaligen Aufforderung des Zulieferers ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmtder Kunde verpflichtet, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassenwenn ICT Informationen übermittelt, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teileden Zulieferer voraussichtlich zu einer Änderung seines Verhaltens veranlassen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 15.1 Die Gewährleistungspflicht von Konica Minolta setzt voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt. Wenn und soweit dies der Fall ist, wird Konica Minolta bei Gefahrüber- gang vorhandene Mängel der Lieferung haben wirSoftware innerhalb einer angemes- senen Frist nach Eingang einer entsprechenden Mängelanzeige beseitigen. 5.2 Funktionsbeeinträchtigungen, sobald diese die auf einer der folgenden Ursa- chen beruhen oder auf sonstige Weise in den Verantwortungs- bzw. Risikobereich des Kunden fallen, stellen keinen Mangel dar: - Nichterfüllung der Systemvoraussetzungen für den Betrieb der Software; - Verwendung fehlerhafter Hardware; - Inkompatibilität mit anderen Softwareprodukten (Betriebssys- teme und/oder Anwendungsprogramme), wenn und soweit eine Kompatibilität nicht ausdrücklich vereinbart bzw. von Ko- nica Minolta zugesichert wurde; - Unsachgemäße Installation, Konfiguration oder Bedienung der Software. 5.3 Die Mängelbeseitigung kann nach Xxxx von Konica Minolta durch eine der folgenden Maßnahmen erfolgen: - Zurverfügungstellung einer fehlerfreien Softwareversion oder eines den Gegebenheiten Fehler behebenden Patches, wobei die Installation der entsprechenden Software bzw. des entsprechenden Pat- ches vom Kunden vorzunehmen ist; - Änderung der Software per Remote-Zugriff auf das IT-System des Kunden; - Einrichtung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt Prozesses oder einer technischen Routine zur Umgehung des Fehlers (sog. Workaround), sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Fehlern geringer Kritikalität, die die Nutzung der Software nur unwesentlich beeinträchtigen, kann die Mängelbeseitigung durch Zurverfügungstellung eines entsprechenden Patches bzw. einer fehlerfreien Softwareversion auf den nächst geeigneten Zeit- punkt verschoben werden, zu dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigenKonica Minolta bzw. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand je- weilige Softwarehersteller gemäß seiner Release-Planung auch andere Erweiterungen und/oder Änderungen der verspäteten MängelrügeSoftware zur Verfügung stellen wird. Liegt dieser Zeitpunkt mehr als drei Mo- nate in der Zukunft, wird Konica Minolta dies dem Kunden mittei- len. 25.4 Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden angezeigter Mangel nicht besteht bzw. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel aufin der Software begründet liegt (sog. Scheinmangel), hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen Kunde den vertragsgerechten Zustand unverzüglich im Zuge der Fehleranalyse und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzwder sonstigen Bearbeitung bei Konica Minolta entstandenen Aufwand zu vergüten. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in BetrachtDies gilt nicht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes wenn der Retoure an den LieferantenKunde das Vor- liegen eines Scheinmangels auch bei Anstrengung der erforder- lichen Sorgfalt nicht erkennen konnte. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus 5.4 Ist der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen Kunde ein Unternehmer im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werdenSinne von § 14 BGB, so entstehen beträgt die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten TeileGewährleistungsfrist ein Jahr.

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Samples: Software Transfer Agreement

Gewährleistung. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Güter bzw. Leistungen (1) der entsprechenden Bestellung und allen vom Auftraggeber übermittelten bzw. Mängel vorgegebenen Spezifikationen, Zeichnungen, Beschreibungen bzw. Mustern entsprechen, (2) dem Stand der Technik entsprechen, einwandfreier und mängelfrei sind, (3) die neuesten Fortschritte in Konstruktion und Technologie einbezogen haben, (4) für die beabsichtigten Zwecke und Kapazitäten geeignet sind, (5) allen anwendbaren Gesetzen bzw. -vorschriften (sofern zutreffend), sowie der beabsichtigten Verwendung am beabsichtigten Einsatzort, einschließlich OSHA (Arbeitsschutzbehörde der USA) entsprechen, sofern für das entsprechende Land zutreffend, und (6) alle Kennzeichnungen, Markierungen und Zertifizierungen aufweisen, die für eine solche Verwendung am beabsichtigten Einsatzort erforderlich sind. Darüber hinaus sichert der Auftragnehmer die Lieferung von Ersatzteilen über einen Zeitraum von 15 Jahren nach Abschluss des individuellen KAUFVERTRAGES zu. Der Auftragnehmer haftet für die vollständige Erstattung und Entschädigung angemessener Kosten (einschließlich Bußgeldern) und der Schäden im Zusammenhang mit mängelbehafteten, abweichenden, nicht-konformen Produkten bzw. Leistungen und ist hierfür verantwortlich. Der Auftragnehmer willigt ausdrücklich ein, den Auftraggeber gegen alle Ansprüche, Verluste, Austauschkosten, direkte Schäden und Folgeschäden sowie Regulierungskosten zu verteidigen, schadlos zu halten und von diesen freizustellen, welche aus der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen mangelhafter Produkte bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10Erbringung mangelhafter Leistungen resultieren. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei beträgt 36 Monate. Sie beginnt mit Lieferung der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen Güter/Ware und im Rahmen Falle von Produktionsmittel mit deren Abnahme. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gewährleistet der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werdenAuftragnehmer, so entstehen dass über die Gewährleistungsansprüche Frist von 36 Monaten hinaus für den beabsichtigten Produktionszeitraum ausgelegt und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneutgeeignet sind Die Bestimmungen dieses § 8 gelten über die Beendigung bzw. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teileden Ablauf aller vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien hinaus.

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Samples: General Terms and Conditions for the Purchase of Indirect Goods, Services, and Production Equipment

Gewährleistung. 1Die HKS übernimmt für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. Mängel der Dokumentation entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Die HKS weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung haben wiruntersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Xxxxx ein Fehler in der Software auf, sobald so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an die HKS zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der HKS eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der HKS mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die HKS ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die HKS kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der HKS zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigenKunden nicht zuzumuten ist. Insoweit verzichtet der Lieferant auf Wenn die Nacherfüllung unter den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der HKS das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an die HKS, nachzuliefern. Die HKS ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Die HKS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Hat der Kunde die HKS wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die HKS nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der HKS grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der HKS entstandenen Aufwand zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in BetrachtDer Kunde wird unverzüglich nach Installation, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davonHKS am EDV-System eine Überprüfung durchführen, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kanndas Ergebnis schriftlich festhalten. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 17.1. Mängel Der Auftragnehmer gewährleistet - vorbehaltlich der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, nachfolgenden Bestimmungen - dass die im jeweils abgeschlossenen Vertrag und dessen Anhängen/Beilagen vereinbarten Vertragsleistungen ordnungsgemäß durchgeführt und/oder erfüllt sind und dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeLeistungsumfang entsprechen. 27.2. Entspricht Beratungs- und Produktinformationsgespräche vor Vertragsabschluss bzw. während den Vertragsgesprächen enthalten keinesfalls irgendwelche Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechts, sie dienen einzig und allein der Information des Auftraggebers. 7.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferte Xxxx vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen/Lieferungen unverzüglich nach deren Erbringung auf allfällige Mängel, Qualität und Quantität zu prüfen. Offensichtliche Mängel und Mängel, die bei ordentlicher Prüfung ins Auge fallen (müssen), sind sofort, längstens jedoch binnen 24 Stunden gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich zu rügen. Für Mängel, die erst später hervortreten, wird auf § 377 Abs 3 UGB verwiesen, wobei für die Anzeige solcher Mängel eine Frist von längstens 7 Werktagen einzuhalten ist. Erfolgt die Mängelrüge des Auftraggebers nicht dem Auftragrechtzeitig, wie den zugesicherten Eigenschaftenso treten die Rechtsfolgen nach § 377 Abs 2 UGB ein. 7.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, oder weist berechtigte Mängel, die vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich gerügt wurden, zu beseitigen, sofern sie Mängel aufim Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Sofern dies möglich/tunlich und zumutbar ist, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen Auftragnehmer die Xxxx, eine Mängelbehebung entweder durch Verbesserung oder Austausch durchzuführen. Der Auftragnehmer kann eine Mängelbehebung insbesondere auch durch Fernwartung, telefonische oder sonstige elektronische Anweisung gegenüber dem Auftraggeber vornehmen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Mängelbeseitigung/Behebung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. 7.5. Dem Auftragnehmer sind jedenfalls 2 Verbesserungsversuche einzuräumen. Ein Fehlschlagen auch des 2. Verbesserungsversuches berechtigt den Auftraggeber noch nicht, auf unser Verlangen die sekundären Gewährleistungsbehelfe (Preisminderung/ Wandlung) umzusteigen, sondern werden Auftragnehmer und Auftraggeber in diesem Falle versuchen, eine gemeinsame Lösung hinsichtlich weiterer Möglichkeiten der Mängelbehebung/Beseitigung zu finden. Kann der Mangel endgültig nicht innerhalb angemessener Frist durch den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen Auftragnehmer behoben werden, bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betrachtist eine Verbesserung/ Austausch von Anfang an unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für den Auftragnehmer verbunden, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten so hat der Auftraggeber entweder das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, auf Wandlung des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantenjeweiligen Vertrages. 37.6. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenist ausgeschlossen, wenn dies vertraglich vereinbart der Auftraggeber bzw. eine Person, die der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen ist, die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung verändert, unsachgemäß lagert, wartet, benutzt, installiert, bedient, repariert, ungeeigneten Umgebungsbedingungen aussetzt oder wenn technische Originalbestandteile geändert oder beseitigt werden oder der Auftraggeber Softwareupdates und/oder - Upgrades von einem Dritten bezieht. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen Der Auftragnehmer übernimmt weiters keine Gewähr für natürlichen Verschleiß, Transportschäden, Fehler und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden sonstige Störungen und/oder Schäden, die auf unzulängliche Planung die Verwendung ungeeigneter Datenträger, Hardware, Software, Virenangriffe oder Verschlüsselungstrojaner (Ransomware) zurückzuführen sindist. Ist die Mangelhaftigkeit der Leistung auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Auftraggebers bzw. Verletzung von dessen Mitwirkungspflichten zurückzuführen, Schadenersatz leisten und sich nicht ist die Pflicht des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung/Behebung ausgeschlossen. In all den vorgenannten Fällen gelten die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der Auftragnehmer wird jedoch auf Freizeichnung für Folgeschäden berufenWunsch des Auftraggebers eine kostenpflichtige Mängelbehebung/Mängelbeseitigung durchführen. 107.7. Eine Selbstverbesserung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen und berechtigt ihn nicht, allfällige Aufwandersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. 7.8. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmtbeträgt 6 Monate und beginnt mit der Übergabe / Ablieferung der vertraglich vereinbarten Leistung zu laufen. Mängel, wobei die fristgerecht gerügt wurden, müssen innerhalb der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt6-Monatsfrist bei sonstiger Verjährung vom Auftraggeber gerichtlich geltend gemacht werden. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht Sollte die ordnungsgemäß erbrachte Leistung vom Auftraggeber nicht über- bzw. angenommen werden, so entstehen beginnt die Gewährleistungsansprüche Gewährleistungsfrist mit der Bereitstellung der Leistung bzw. mit der versuchten Übergabe zu laufen. § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. 7.9. Die vorgenannten Gewährleistungsregeln gelten sinngemäß auch für die Lieferung von Hard- oder Softwareprodukten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt für Mängel/Fehler einer Standardsoftware bzw. nicht von ihm hergestellter Software / Hardware jedoch keinerlei Gewährleistung, sofern er nicht ausdrücklich Gewähr schriftlich zugesagt hat. Für allfällige dem Auftraggeber vom Auftragnehmer überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig 7.10. Für Individualsoftware, welche eigens für den Auftraggeber vom Auftragnehmer hergestellt wurde, gelten grundsätzlich die vorgenannten Gewährleistungsbestimmungen dieser AGB sinngemäß, sofern in den einzelnen zwischen Auftragnehmer und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten TeileAuftraggeber abgeschlossenen Verträgen nicht Sonderregelungen/weitergehende Gewährleistungsbestimmungen enthalten sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. (1. Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese ) Die Gewährleistung bemisst sich nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdengesetzlichen Regelungen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Angaben und technische Daten wie Maße, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeGewichte, Berechnungen, Zeichnungen, Skizzen gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. (2) Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht abweichend vereinbart, zwei Jahre ab Lieferung (3) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Entspricht die Die gelieferte Xxxx gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht dem Auftrag(i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird. (4) Wir sind berechtigt, wie die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den zugesicherten Eigenschaftenfälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, oder weist sie Mängel aufeinen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. (5) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzenerstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob Andernfalls können wir vom Lieferanten Kunden die Anfertigung von aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nichtTransportkosten) ersetzt verlangen, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichprobenes sei denn, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6erkennbar. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etcdie durch eine Änderung des Erfüllungsorts entstehen werden nicht übernommen. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. Mängel der Lieferung haben wir6.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlie- ferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügesoweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. 26.2 Der Kunde hat die Lieferung oder Leistung unverzüglich nach Erhalt auf ordnungsgemäße Lieferung beziehungsweise Leistung, Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. 6.3 Der Kunde verliert das Recht, sich auf einen Mangel zu berufen, wenn er uns diesen Mangel nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem er ihn festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, anzeigt und dabei genau bezeichnet. Entspricht Zur Fristwahrung genügt die gelieferte Xxxx nicht dem Auftragrechtzeitige Absendung der Anzeige. 6.4 Rügt der Kunde einen Mangel, wie so hat er uns entweder die angeblich fehlerhaften Teile zur Verfügung zu stellen oder uns eine Prüfung dieser Teile in seinen Räumen zu den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich üblichen Ge- schäftszeiten zu ermöglichen und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Teilmengen hiervon erfolgen Gelegenheit zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantengeben. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf 6.5 Ist die Teile von Zulieferanten des LieferantenLieferung oder die Leistung mangelhaft, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davonkönnen wir zunächst wählen, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern Nacherfül- lung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kanndurch Lieferung einer mangelfreien Ware (Nachlieferung) leisten. Je nach Einzelfall stehen uns bis zu drei Nacherfüllungsversuche zu. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt6.6 Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche 6.7 Nach fehlgeschlagener Nacherfüllung bleibt dem Kunden in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese Bezug auf die ausgetauschten TeileMängelbeseitigung das Recht vorbehalten, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Vergütung zu mindern. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung ist hiervon nicht berührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung. 1(a) Zühlke gewährleistet, dass die Leistungserbringung jeweils nach Vereinbarung und dem Stand der Technik sowie der fachlich ge- botenen Sorgfalt erfolgt. Handelt es sich bei der Leistung um Soft- ware, wird gewährleistet, dass die Software die in der dazugehöri- gen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem ge- nutzt wird. (b) Eine Zusicherung eines bestimmten Servicelevels im Bereich Be- triebs- und Wartungsdienstleistungen bedeutet nicht, dass Zühlke den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb gewährleistet. Die Vereinbarung allfälliger Strafzahlungen für den Fall, dass Service (c) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Leis- tung. (d) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen bei Abnahme sorgfältig auf Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt zu untersuchen. (e) Festgestellte Mängel müssen unverzüglich schriftlich gerügt und ausreichend in einer Fehlermeldung beschrieben werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet andern- falls der Lieferant auf den Einwand Kunde Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus Irrtum über die Mangelfrei- heit der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx Sache nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten mehr geltend machen kann. 5(f) In jedem Fall verliert der Kunde seine Gewährleistungsansprüche, wenn er selbst oder nicht autorisierte Dritte, ohne schriftliche Zu- stimmung von Zühlke, die Leistungen verändern bzw. Wird Reparaturen oder Reparaturversuche vornehmen. Für Programme, die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertdurch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verän- dert werden, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtentfällt jegliche Gewährleistung durch Zühlke. 6. Wird (g) Ferner übernimmt Zühlke keine Gewähr für Fehler, Störungen o- der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung unsachgemäße Bedienung, geänderter Be- triebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Ver- wendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, so- weit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbe- dingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10(h) Zühlke erbringt keine Gewährleistung für Verbrauchs- und Ver- schleißteile. (i) Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Die Gewährleistungsfrist ist bis Handelt es sich bei der Leis- tung um Software, so kann es zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmtMängelbehebung ausreichen, dass Zühlke dem Kunden ein Patch oder Bugfix liefert oder zu- mutbare Umgehungsmöglichkeiten aufzeigt. (j) Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemes- xxxxx Xxxxx behoben, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt Kunde Zühlke alle zur Untersu- chung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermög- licht und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt. (k) Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB sowie das Regressrecht gem. § 933b ABGB sind ausgeschlossen. (l) Bei erfolgloser Mängelbehebung ist der Kunde erst nach schriftli- cher Ansetzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, eine dem Minderwert entsprechende Preisereduktion zu verlangen. (m) Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Stö- rungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sons- tige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von uns zugelassenZühlke gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Be- hebung von Mängeln, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder Teile ausgetauscht werdensonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. (n) Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, so entstehen bezieht sich die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese Gewährleis- tung auf die ausgetauschten TeileÄnderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf. (o) Für Open Source Software und Drittprodukte wird jede Gewähr- leistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte des Kunden für Open Source Software und Drittprodukte bestehen aus- schließlich gegenüber den Drittherstellern und nach deren Ge- währleistungsbestimmungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 1. Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht Der Käufer hat die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrageiner Eingangskontrolle zu unterziehen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, wie den zugesicherten Eigenschaftenlängstens jedoch innerhalb von 1 Monat ab Lieferung, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile schriftlich zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, rügen; andernfalls gilt die Lieferung als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3ordnungsgemäß erbracht. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus Bestimmung der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5bleiben unberührt. Wird Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler bei Softwareprogrammen in allen Anwendungsgebieten auszuschließen. XpertVision übernimmt deshalb die gleiche Gewährleistung für Softwareprogramme nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar sind. XpertVision gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Käufer keine Material- und Herstellungsfehler hat. Die Verantwortung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen und die beabsichtigten Ergebnisse tragen, sowie die Auswahl, die Installation und die Nutzung der Programme liegen beim Käufer. Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der Käufer verpflichtet, vor Inanspruchnahme von XpertVision die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber den Lieferanten von XpertVision zu versuchen. Zu diesem Zweck wird XpertVision dem Käufer auf Verlangen die eigenen Gewährleistungsansprüche gegen Lieferanten abtreten und die vom Käufer gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellen, soweit diese zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlich sind. Wenn und soweit der Käufer hiernach nicht befriedigt wird, hat XpertVision nach ihrer Xxxx nach Maßgabe dieses Abschnitts 6. Ersatz für fehlerhafte Ware wiederholt fehlerhaft geliefertzu liefern oder diese bis zu dreimal nachzubessern. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von XpertVision über. Lässt XpertVision eine ihr vom Käufer zu setzende, angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6kann der Käufer Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestelltSämtliche darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. lediglich im Rahmen von Abschnitt 7. Dem Lieferanten sind geltend gemacht werden. XpertVision stellt die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen Produkte nicht her (bzw. wenn die Produkte Computersoftware enthalten, gibt sie auch nicht die Software heraus), und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten XpertVision verkauft die Produkte gemäß den nachstehend dargelegten Bedingungen mit einer Garantie des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-KostenHerstellers oder des Herausgebers (je nachdem, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10was zutrifft). Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmtvorstehende Garantie wird von XpertVision unter den folgenden Bedingungen gewährt: a) XpertVision übernimmt die Haftung für mangelhafte Produkte nur in dem Umfang, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassenin dem XpertVision berechtigt ist, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Garantie des Herstellers oder Teile ausgetauscht werdendes Herausgebers (je nachdem, so entstehen was zutrifft). b) XpertVision übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf einen Mangel, der entstanden ist infolge normaler Abnutzung, mutwilliger Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormaler Arbeitsbedingungen, Nichtbeachtung der Instruktionen von XpertVision, des Herstellers oder des Herausgebers (gleichgültig ob mündlich oder schriftlich), Missbrauch oder Veränderung oder Reparatur der Produkte ohne Genehmigung durch XpertVision. c) XpertVision übernimmt keinerlei Haftung im Rahmen der vorstehenden Garantie, wenn der Gesamtpreis für die Gewährleistungsansprüche Produkte am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wurde. XpertVision lehnt Ersatz oder Reparatur von mangelhaften Produkten ab, wenn die Mängel von externen Faktoren, wie z.B. (aber nicht beschränkt auf) Stromausfall, Überspannung an der Schnittstelle, extreme Umweltbedingungen, unsachgemäße Verwendung, Wartung und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile Anwendung der Produkte oder Verwendung von nicht genehmigten Teilen verursacht worden sind. Retouren sind a priori bei XpertVision anzumelden (RMA). Die Produkte sind an XpertVision in vollem Anspruch erneutder Originalverpackung und in sauberem, wiederverkaufsfähigem Zustand, zusammen mit einer Kopie der Rechnung oder des Frachtdokuments von XpertVision zurückzusenden. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese Unvollständige Retouren werden an den Käufer auf die ausgetauschten Teiledessen Kosten und Risiko zurückgesandt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. Die Gewährleistungszeit für Mängel an dem Werk beträgt 24 Monate und beginnt ab dem Zeitpunkt der Abnahme des Werkes oder mangels Abnahme mit dem Zeitpunkt der Inbe- triebnahme der Anlage, wenn a) offensichtliche Mängel uns binnen zwei Wochen ab Abnahme oder mangels Abnahme ab Inbetriebnahme der Anlage, nicht erkennbare Mängel bei Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten schriftlich angezeigt werden. b) an der Anlage Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder technische Änderungen durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht stattgefunden haben und c) der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen, soweit sie fällig sind und in angemessenem Wert der unbeanstandeten Teile der Lieferung haben wirstehen, sobald diese nach nicht im Rückstand ist. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, sind Zurückbe- haltungen im übrigen nur statthaft, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht. d) die Anlage bestimmungsgemäß durch den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeAuftragnehmer instand gehalten und vom Ver- tragspartner sachgemäß bedient wird. 2. Entspricht Wir machen darauf aufmerksam, dass eine absolut fehlerfreie Erstellung von Software, ins- besondere komplexer Softwaresysteme, nach heutigem Stand der Technik nicht bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich ist. Gegenstand dieser Gewährleistung ist ein Programm, das für den üblichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch entsprechend der Programmbeschreibung tauglich ist. a) Wir gewährleisten, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Vertragspartner keine Material- und Herstellungsfehler hat. b) Für die Fehlerfreiheit der Programme außerhalb des Gegenstandes dieser Gewährleistung kann aus oben genannten Gründen keine Mängelhaftung übernommen werden. Insbe- sondere übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anfor- derungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbei- ten. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde. Werden Programme für kundeneigene Hardware eingesetzt, erstreckt sich die Gewähr- leistung nur auf die gelieferte Xxxx Software und nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat auf deren Zusammenwirken mit der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenHardware. 3. Die Gewährleistung erstreckt Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Xxxx auf die Teile von Zulieferanten Ersatzliefe- rung, Wandlung (Rückgängigmachung des LieferantenVertrages), sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenMinderung (Herabsetzung der Vergü- tung) oder Nachbesserung. Bei verzögerter, verweigerter oder mehrmalig misslungener Nachbesserung bleibt das Recht auf Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Ver- gütung) unberührt. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten Zur Mängelbeseitigung hat der Vertragspartner die Anfertigung von Prüf- nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannGelegenheit zu gewähren. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertDie Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den ferner nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, unge- eigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischen, physikalischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Vom Auftraggeber beabsichtigte Nutzungs- änderungen sind dem Auftragnehmer anzuzeigen und mit diesem abzustimmen. Unterlässt der Auftraggeber eine solche Anzeige oder Abstimmung, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufenverliert er jeglichen Gewährleis- tungsanspruch. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. D+L räumt dem Kunden eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr ein, wobei der Kunde verpflichtet ist, Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung/Leistung oder äußerlich erkennbarer Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese unverzüglich nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich ihrer Entdeckung bei D+L schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3vorzubringen. Die Gewährleistung erstreckt von D+L richtet sich ausschließlich nach folgenden Bestimmungen: a) Die Gewährleistungspflicht für Lieferungen/Leistungen von D+L läuft unabhängig von dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Mängelrüge erhebt und beginnt mit dem Tage der Lieferung/Leistung beim Kunden. b) Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn Schäden oder Störungen eintreten, die auf unsachgemäße Behandlung vom Kunden oder Dritten fehlerhaft erstellte Programme, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, anomale Betriebsbedingungen, Einflüsse von Fremdgeräten oder Eingriffe Dritter bzw. des Kunden zurückzuführen sind. c) In einem Gewährleistungsfall ist D+L verpflichtet, nach seiner Xxxx die mangelhafte Lieferung nachzubessern oder die Lieferung erneut zu erbringen; dies gilt auch im Fall der Nichteinhaltung einer Eigenschaftszusicherung. Die Gewährleistung erfolgt durch Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen, die sich aufgrund organisatorischer und programmiertechnischer Mängel, welche von D+L zu vertreten sind und im Zusammenhang mit der Programmabnahme nicht feststellbar waren, an Standardprogrammen bzw. aufgrund programmiertechnischer Mängel an individuell ausgearbeiteten Programmen als notwendig erweisen. Für Mängel der Nachbesserung oder der neu erbrachten Leistungen übernimmt D+L die Gewährleistung entsprechend den hier festgelegten Bedingungen auf die Teile Dauer von Zulieferanten 1 Jahr. d) Der Kunde hat über Buchstabe c) Satz 1 hinaus das Recht auf Rückgängigmachung des LieferantenVertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises dann, sofern diese wenn D+L trotz mehrfachen Versuchs, wofür ihm angemessene Zeit und Gelegenheit einzuräumen ist, nicht in der Lage ist, den Liefergegenstand eingebaut beanstandeten Mangel zu beheben bzw. die zugesicherte Eigenschaft herbeizuführen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. e) Programmängel müssen D+L schriftlich in nachvollziehbarer Form mitgeteilt werden. 4f) Bei jeder Dienstleistung von D+L behält der Kunde die volle Gesamtleitung, Aufsicht und Verantwortung für die Tätigkeit, bei der er durch D+L unterstützt wird. Unabhängig davonD+L übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch weder für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz das Arbeitsergebnis noch für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich soweit nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10in allen Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen Letzteres gilt auch im Rahmen Fall sonstiger Dienstleistungen, mit Ausnahme der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten TeileHaftung für programmtechnische Mängel an individuell ausgearbeiteten Programmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 14.1. Offensichtliche und erkennbare Mängel hat der Lieferung haben wirKunde unverzüglich, sobald diese spätestens jedoch binnen zehn Tagen nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich Erhalt der Ware bzw. nach Ablauf vorstehender Abnahmefrist gemäß Ziffer 5.3 schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet Sofern es sich um Mängel handelt, die bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren, sind diese utilitas binnen einer Ausschlussfrist von zehn Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Lieferant auf den Einwand Kunde die frist- und formgerechte Anzeige, ist utilitas von der verspäteten MängelrügeGewährleistungspflicht befreit. 24.2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit Erhalt der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen Ware bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantennach Ablauf vorstehender Abnahmefrist gemäß Ziffer 5.3. 34.3. Im Gewährleistungsfall ist utilitas berechtigt, nach eigener Xxxx Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Gelingt utilitas die Mängelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Kunde utilitas gesetzt hat, fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu mindern. 4.4. Soweit utilitas Standardsoftware Dritter für die Erstellung oder den Ablauf eigener Software einsetzt, übernimmt utilitas für die Funktionsweise dieser Standardsoftware keine Haftung. 4.5. Die Gewährleistung erstreckt sich auf umfasst nicht die Teile Beseitigung von Zulieferanten Mängeln, die durch äußere Einflüsse, Verwendung der falschen Systemumgebung, unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, Bedienungsfehler, interne Fehlfunktionen beim Kunden, Nichtbeachtung einer Benutzerdokumentation oder ein sonstiges Verschulden des LieferantenKunden entstehen. Die Gewährleistung entfällt, sofern diese in soweit der Kunde Geräte oder Konfigurationen ohne Zustimmung von utilitas ändert, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Änderungen den Liefergegenstand eingebaut werdenMangel weder verursacht noch seine Beseitigung erschwert haben. 44.6. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so utilitas wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen dem Kunden vor Tätigwerden im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Mängelbeseitigung, soweit möglich, eine unverbindliche Schätzung zum voraussichtlich zu erwartenden Zeit- und Kostenaufwand mitteilen. Der Kunde kann daraufhin utilitas mit der weiteren Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung beauftragen oder Teile ausgetauscht werdenauf diese verzichten. Utilitas wird den Kunden auf Nachfrage oder in regelmäßigen oder vereinbarten Abständen über den bis dahin Xxxxxxxxxx 00 Fax +00 (000) 00000 0000 HRB 13491 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 00000 Xxxxxx E-Mail xxxx@xxxxxxxx.xxx Amtsgericht Aachen BIC XXXXXX00XXX angefallenen Zeit- und Kostenaufwand informieren. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teileweitere Durchführung der Mängelbeseitigung zu verzichten. Stellt sich heraus, dass etwa gemeldete Mängel nicht utilitas zuzurechnen sind oder tatsächlich kein Mangel vorliegt, der zur Gewährleistung berechtigt, sodass kein Gewährleistungsanspruch besteht, wird der Kunde utilitas den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten vergüten Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden eine begonnene Mängelbeseitigung abgebrochen wird und nicht festgestellt werden konnte, ob ein Mangel vorliegt, der zur Gewährleistung berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. (1) CRONON weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. CRONON garantiert nicht, dass eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz- , fehler- und frei von Schadsoftware ist. (2) Der Kunde hat die erbrachten Leistungen von CRONON unverzüglich auf offensichtliche und erkennbare Mängel der Lieferung haben wir, sobald zu untersuchen und soweit vorhanden diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich CRONON anzuzeigen. Insoweit verzichtet Nicht offensichtliche Mängel hat der Lieferant Kunde unverzüglich nach bekannt werden anzuzeigen. Des Weiteren hat er die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung und Reproduzierbarkeit der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. (3) Beruht die Mangelhaftigkeit der Leistung auf dem Einsatz von Software/ Programmen oder Leistungsbestandteilen, die CRONON zum Zweck der Leistungsinanspruchnahme von Dritten erworben (bzw. lizenziert) hat, beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden auf den Einwand Umfang der verspäteten MängelrügeRechte die CRONON gegenüber den Dritten zustehen. CRONON ist soweit möglich berechtigt, diese Rechte an den Kunden abzutreten. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx (4) Der Kunde ist nicht dem Auftragberechtigt, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat Xxxxxx selbst zu beseitigen und Ersatz der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile hierfür erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantenverlangen. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich (5) CRONON übernimmt keine Gewähr für Mängel, die auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanteneigenmächtige Veränderungen durch den Kunden, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern dessen Personal oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sonstige Erfüllungsgehilfen (Dritte) zurückzuführen sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den oder nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6rechtzeitig angezeigt wurden. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst Mangel in diesem Fall von CRONON gleichwohl behoben, sind die damit zusammenhängenden Kosten nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 den üblichen Vergütungssätzen von den Kunden zu beachtenerstatten. 7. Dem Lieferanten sind (6) Im Übrigen gelten die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellengesetzlichen Mängel- gewährleistungsregelungen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. (1) Die Vertragsteile stimmen überein, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Mängel Vereinbarte Leistungen an vom Auftraggeber beigestellter Hard- und Software (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen etc.) erbringt der Lieferung haben wirAuftragnehmer in dem Ausmaß, sobald diese das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers hergestellt werden können. (2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Er leistet Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und ist im Fall erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist. Gelingt es dem Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist nicht, durch Nachbesserung die erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Auftraggeber die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht wird, so kann der Auftraggeber nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügeallgemein geltenden Gewährleistungsregeln vorgehen. 2. Entspricht (3) Für Software, die als „Public Domain„, „Freeware„ oder „Shareware„ klassifiziert ist, übernimmt der Auftragnehmer keine wie immer geartete Gewähr. (4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Xxxx Software (4.1) allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht, sofern dies nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde; (4.2) mit anderen Programmen des Auftraggebers zusammenarbeitet und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen (4.3) jederzeit und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantenfehlerfrei funktioniert. 3(5) Im Falle der Erbringung von Internetdienstleistungen durch den Auftragnehmer übernimmt dieser aufgrund der bekannten nicht völligen Verlässlichkeit des Internet keine Gewähr für die Übermittlung von Daten, insbesondere nicht für deren vollständigen, richtigen und rechtzeitigen Transport. (6) Für den Fall, dass Gewähr geleistet werden muss, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Nachbesserung hat in jedem Fall Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Beweislastumkehr, also die Teile von Zulieferanten Verpflichtung des LieferantenAuftragsnehmers zum Beweis seiner Unschuld, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4ist ausgeschlossen. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 [zurück zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.XVII]

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für It Dienstleistungen

Gewährleistung. 11.1 Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. 11.2 Der Auftragnehmer leistet bei Werkleistungen Gewähr dafür, dass die Arbeitsergebnisse bei Lieferung in allen wesentlichen Belangen der jeweiligen Dokumentation für diese Arbeitsergebnisse entspricht. Der Auftragnehmer leistet weiters Gewähr dafür, dass die gesamte gemäß diesem Vertrag an den Kunden gelieferten Arbeitsergebnisse Kalenderdaten zum oder nach dem 1. Mängel Januar 2000 in der Lieferung haben wirselben Weise und mit grundsätzlich ähnlicher Funktionsweise aufzeichnen, sobald speichern, verarbeiten und darstellen wird, wie diese vor dem 31. Dezember 1999 aufgezeichnet, gespeichert, verarbeitet und dargestellt wurden. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass die Arbeitsergebnisse Fehler enthalten können, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen können. Fehler und Defekte, die die Gebrauchsfähigkeit aufheben oder erheblich beeinträchtigen und die vom Kunden innerhalb von sechs Monaten nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt Abnahme der Arbeitsergebnisse mitgeteilt werden, werden vom Auftragnehmer unter Ausschluss weiterer Ansprüche, insbesondere unter Ausschluss von Wandlungs- und Preisminderungsansprüchen, in der Weise behoben, dass dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigenKunden korrigierte und fehlerbereinigte Versionen der Arbeitsergebnisse kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Insoweit verzichtet Der Kunde kann die kostenlose Überlassung der Lieferant auf den Einwand fehlerbereinigten Arbeitsergebnisse nur gegen Rückgabe der verspäteten Mängelrügedefekten Arbeitsergebnisse verlangen. Falls ein solcher Ersatz nicht ausreichend Abhilfe schafft oder nach Ansicht des Auftragnehmers nicht geeignet ist, kann der Auftragnehmer die Vergütung, die für ein solches Arbeitsergebnis bezahlt wurde, entsprechend der Nutzungsbeeinträchtigung ganz oder teilweise zurück erstatten. 2. Entspricht 11.3 Der Kunde verliert sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, falls: a) die gelieferte Xxxx Arbeitsergebnisse nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, gemäß der Dokumentation verwendet werden; b) die Arbeitsergebnisse oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten davon ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten.Auftragnehmers geändert wurden; oder 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese c) ein Fehler in den Liefergegenstand eingebaut werdenArbeitsergebnissen durch ein fehlerhaftes Gerät des Kunden oder eine Drittsoftware verursacht wurde. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Erstellung Von Software

Gewährleistung. 1Die ELO übernimmt für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. Mängel der Dokumentation entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Die ELO weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung haben wiruntersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Xxxxx ein Fehler in der Software auf, sobald so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an die ELO zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann, wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der ELO eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der ELO mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die ELO ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die ELO kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der ELO zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigenKunden nicht zuzumuten ist. Insoweit verzichtet der Lieferant auf Wenn die Nacherfüllung unter den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der ELO das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen zehn Tagen ab Mitteilung an die ELO, nachzuliefern. Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen nur dann zur Wandlung, wenn ein Fehler der gelieferten Hardware festgestellt werden kann und kein Zubehör anderer Hersteller einsatzfähig ist. ELO ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Die ELO übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Hat der Kunde die ELO wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die ELO nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der ELO grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der ELO entstandenen Aufwand zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in BetrachtDer Kunde wird unverzüglich nach Installation, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davonELO am EDV-System eine Überprüfung durchführen, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nichtdas Ergebnis schriftlich festhalten. Der Kunde trägt dafür Sorge, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichprobendass eine zuverlässige, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannzeitnahe und umfassende Datenroutine die Datensicherung gewährleistet. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. Mängel der Lieferung haben wirGewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus Rügeobliegenheiten gemäß §§ 377, 378 HGB herleiten kannordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Bei Mängeln des Liefergegenstandes hat der Kunde ein Recht auf Mangelbeseitigung. Zur Neulieferung sind wir nicht verpflichtet. Wir sind darüber hinaus berechtigt, die Mangelbeseitigung zu verweigern, wenn sie für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. 3. Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung an einem anderen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Vertragsgegenstandes. 4. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, so hat der Kunde das Recht zu mindern oder kann nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertDie Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen, so sind wir wenn nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für bzw. Installation unserer Liefergegenstände ohne unsere Genehmigung oder Zustimmung Änderungen an den von uns gelieferten bzw. installierten Produkten oder den von uns erbrachten Dienstleistungen von nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtautorisierten Dritten vorgenommen werden. Ebenso entfällt unsere Gewährleistung, wenn Funktionen der Software nicht den Vorstellungen des Kunden -soweit einzelvertraglich schriftlich nichts anderes vereinbart wurde- genügen. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestelltDie Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangengerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn dies vertraglich vereinbart istder Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, eines unserer Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachtenFerner gilt die Verjährungsfrist nach Satz 1 nicht, in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 7. Dem Lieferanten sind die Garantien werden von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen uns nur durch eine ausdrückliche und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10besondere schriftliche Vereinbarung übernommen. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei Garantiezeit richtet sich nach der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, vom Hersteller eingeräumten Garantie. Eine Bezugnahme auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen technische Normen stellt für sich diese auf die ausgetauschten Teilenoch keine Garantie dar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. Mängel 10.1 Die Beschaffenheit der Lieferung haben wir, sobald diese Ware richtet sich ausschließlich nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdenvereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigenSpezifikationen, Mustern usw. Insoweit verzichtet unseres Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Lieferant auf Eignung für den Einwand vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der verspäteten MängelrügeWare ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß der Nummer 4.3. 2. Entspricht 10.2 Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure zur Anpassung an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Stand der Technik erforderlich sind und weder die Teile von Zulieferanten Funktionstüchtigkeit noch den Wert des LieferantenLiefergegenstandes beeinträchtigen, sofern diese bleiben vorbehal- ten und stellen weder Fehler noch Mängel dar; dies gilt gleichermaßen für handelsübliche oder geringfügige, tech- nisch nicht vermeidbare Abweichungen in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davonQualität, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- Farbe, Maßen und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nichtGewicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen soweit sie im Rahmen des für den Besteller Zumutbaren liegen. 10.3 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglich- keit der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werdenWare nur unerheblich mindern. 10.4 Die Verjährung der Sachmängelansprüche richtet sich, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.soweit nichts anderes vereinbart wird, nach dem Gesetz oder

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung. (1) Der Kunde übernimmt in Bezug auf von XXXXXX Xxxxxxxx gelieferte IT-Hardware eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB. Mängel Er wird Rügen mit genauer Beschreibung des Problems schriftlich erklären. (2) XXXXXX Xxxxxxxx gewährleistet, dass die von ihr gelieferte IT- Hardware die vereinbarten Funktionen aufweist. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die vertragsgemäße Nutzung. (3) Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beginnt mit der Lieferung haben wirÜbergabe und beträgt zwölf Monate, sobald sofern nicht etwas Anderes im Einzelfall vereinbart ist. (4) Bei nach Übergabe innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Sach- oder Rechtsmängeln kann der Kunde von XXXXXX Xxxxxxxx, nach Xxxx von XXXXXX Xxxxxxxx, Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder der Nachlieferung verlangen. XXXXXX Xxxxxxxx ist zur Durchführung von mindestens zwei Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Der Kunde wird, soweit erforderlich, XXXXXX Xxxxxxxx zu den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu seinen Räumen zur Durchführung der Nacherfüllung gewähren. XXXXXX Xxxxxxxx kann die Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. (5) XXXXXX Xxxxxxxx gerät nur durch eine schriftliche Mahnung in Verzug. Mahnschreiben des Kunden müssen per Einschreiben/Rückschein zugestellt werden. Nachfristsetzungen müssen angemessen sein. (6) Nur wenn die Beseitigung scheitert oder in gesetzter angemessener Nachfrist nicht begonnen wurde oder auch (7) Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Durch den Kunden gezogene Nutzungen sind anzurechnen. (8) Die Beseitigung von Mängeln, die durch den Kunden oder einen Dritten verursacht wurden, fällt nicht unter die Gewährleistungsverpflichtung von XXXXXX Xxxxxxxx. Sie kann die Kosten der Reparatur zu seinen üblichen Sätzen in Rechnung stellen, wenn diese nach aufgrund von Bedienungsfehlern oder unsachgemäßer Verwendung durch den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt Kunden oder aufgrund von Ursachen, die XXXXXX Xxxxxxxx nicht zuzurechnen sind, erforderlich ist. Die Verpflichtung zur Fehlerbehebung entfällt, wenn der Kunde ohne schriftliche Zustimmung der XXXXXX Xxxxxxxx Änderungen am Vertragsgegenstand vornimmt oder vornehmen lässt. (9) Hat der Kunde XXXXXX Xxxxxxxx wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel XXXXXX Xxxxxxxx nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde den XXXXXX Xxxxxxxx entstandenen Aufwand zu ersetzen. (10) XXXXXX Xxxxxxxx und der Kunde sind sich darüber einig, dass die im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. (11) Die Kosten für Arbeiten und Reparaturen, die außerhalb dieser Gewährleistung durchgeführt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügeberechnet XXXXXX Xxxxxxxx nach ihren üblichen Sätzen. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. 10.1 Für kostenpflichtige Softwareprogramme gilt Folgendes: Mängel der Lieferung haben wirgelieferten Software werden innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Kaufdatum der Software (maßgebend ist das Datum der Rechnung des Händlers oder der BINDER-Rechnung) durch uns oder unsere Servicestationen behoben. Gewähr leisten wir nur dann, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdenwenn der Kunde mit dem jeweiligen Programm bei uns registriert ist (siehe Ziff. 1.2 oben). Von der Gewährleistung ausgenommen sind Fehlanwendungen des Programms, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigendie auf unsachgemäße, nicht der Bedienungsanleitung entsprechende Installation des Software- Programms oder der Zusatz-Hardwarekomponenten zurückzuführen sind. Insoweit verzichtet Ferner übernehmen wir keine Gewährleistung, wenn der Lieferant reklamierte Mangel auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrageinen Unfall, wie den zugesicherten Eigenschaften, auf Missbrauch oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar fehlerhafte Anwendung des Programms zurückzuführen ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes Des Weiteren übernehmen wir keine Gewährleistung für Mängel aufgrund der Retoure an den Lieferanten. 3Nichteinhaltung der genannten Hardware- Voraussetzungen oder bei Verwendung von inkompatiblen Systemtreibern anderer Hardware- Komponenten. Die Gewährleistung erstreckt sich Ein Anrecht auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4eine Fehlerbehebung vor Ort besteht nicht. Unabhängig davonWir können entscheiden, ob wir vom Lieferanten vor Ort bei Ihnen den Mangel beheben oder ob der Kunde uns die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nichtdefekte Ware zurücksenden. Im letztgenannten Fall übernehmen wir die Kosten für die Rücksendung, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus falls ein Mangel innerhalb der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannGewährleistungsfrist auftritt. 5. Wird 10.2 Bei Mängeln, die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertunter die Gewährleistung fallen, so sind wir geschieht die Mängelbehebung nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtunserer Xxxx durch kostenfreie Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. 610.3 Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Wird Von einem Fehlschlagen der Fehler trotz Beachtung Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist dann erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde und diese mindestens zwei Mal fehlgeschlagen ist oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist oder wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. 10.4 Für kostenlose Softwareprogramme können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenkeine Gewährleistung übernehmen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen werden den Kunden im Rahmen Falle des Auftretens eines Mangels aber nach besten Kräften bei der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche Identifizierung und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten TeileBehebung des Mangels unterstützen.

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Samples: Software License Agreement

Gewährleistung. 1. Mängel 7.1 Der Garantiezeitraum für die Waren beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum der Lieferung haben wiran den Kunden ("Garantiefrist"). Hiervon ausgeschlossen sind Regressansprüche des Kunden gemäß den §§ 478 ff. BGB, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügesoweit anwendbar. 2. Entspricht 7.2 OPIS gewährleistet, dass die gelieferte Xxxx nicht dem AuftragWaren während der Dauer der betreffenden Garantiefrist frei von wesentlichen Material- und Herstellungsfehlern ist, wie vorausgesetzt, dass OPIS keinerlei Haftung übernimmt für jegliche Mängel, die sich aus folgenden Ursachen ergeben: (a) normaler Verschleiß und übliche Abnutzung, vorsätzliche Beschädigungen oder fahrlässiges Verhalten seitens des Kunden oder der Personen, die die Waren nutzen; (b) vom Kunden verursachte Schäden; (c) unsachgemäße Installation oder falscher Einsatz der Waren (es sei denn, derartige Installations- oder Anschlussarbeiten wurden von OPIS ausgeführt); (d) die Nichteinhaltung (mündlicher oder schriftlicher) Vorgaben und/oder Anweisungen von OPIS oder des Herstellers durch den zugesicherten Eigenschaften, Kunden; oder weist sie Mängel auf, hat (e) missbräuchliche Verwendung oder Veränderung der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenWaren ohne Genehmigung von OPIS. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder 7.3 Ziffer 7.2 gilt auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen OPIS im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Prüfung keine echten wesentlichen Material- und Herstellungsfehler an den Waren feststellen kann; wenn die Waren ausdrücklich ohne Mängelgewähr, d. h. "ohne Garantie" verkauft wurden; für kostenlose Werbegeschenke, die von Zeit zu Zeit mit oder Teile ausgetauscht in Verbindung mit den Waren geliefert werden; insoweit der Kunde gegen Ziffer 7.7 verstößt; und/oder wenn derartige Mängel nicht so schnell wie möglich nach der Erkennung des jeweiligen Mangels durch den Kunden und in jedem Fall innerhalb der Garantiefrist schriftlich an OPIS gemeldet werden. 7.4 Falls der Kunde einen gültigen Anspruch, der sich aus den Bedingungen unter Ziffer 7.1, Ziffer 7.2 und Ziffer 7.3 herleitet, gemäß Ziffer 5.5 geltend macht, hat der Kunde alle fehlerhaften bzw. beanstandeten Waren an OPIS zurückzusenden, woraufhin OPIS berechtigt ist, diese Waren (oder das betreffende Teil) (nach eigenem Ermessen) entweder zu ersetzen oder zu reparieren (wobei der Kunde die in Ziffer 5.6 festgelegten Rechte hat) bzw. die Dienstleistungen kostenlos erneut auszuführen. 7.5 Der Kunde hat sich nach besten Kräften zu bemühen, alle Waren, die bei Lieferung aufgrund eines Defekts im Gerät vollständig funktionsuntüchtig sind, innerhalb des DOA-Zeitraums an OPIS zurückzusenden, woraufhin OPIS innerhalb einer angemessenen Frist (und nach alleinigem Ermessen sowie vorbehaltlich der unter Ziffer 7.1 festgelegten Kriterien) die Waren instand setzt oder austauscht, wobei der Kunde die unter Ziffer 5.6 festgelegten Rechte hat. 7.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass er das ihm von OPIS zu gegebener Zeit bekannt gegebene Rücksendeverfahren befolgt. 7.7 Alle Waren, die vom Kunden an OPIS nach einem rechtmäßigen Rücktritt vom Vertrag zurückgesendet werden, so entstehen sind zusammen mit: dem Kaufbeleg, dem gesamten Zubehör (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Komponenten, Handbücher und Anleitungen); und der Originalverpackung auf eigene Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und dürfen bei Ankunft auf dem Firmengelände von OPIS nicht markiert sein. 7.8 Für den Fall, dass nicht alle in diesem Abschnitt 7 festgelegten Kriterien erfüllt sind, behält sich OPIS das Recht vor, die Gewährleistungsansprüche Waren auf alleinige Gefahr und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneutKosten des Kunden (zuzüglich einer angemessenen Verwaltungsgebühr) an den Kunden zurückzusenden und alle Gutschriften, soweit diese bereits verbucht wurden, auf dem Geschäftskonto des Kunden zu stornieren bzw. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf rückgängig zu machen. 7.9 Wenn außerhalb der Garantiefrist wesentliche Material- und Herstellungsfehler an den Waren auftreten, hat der Kunde seine eigenen Kunden an OPIS zu verweisen. Ihnen wird dann gegebenenfalls ein Kostenvoranschlag für die ausgetauschten TeileReparatur ausgestellt.

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Samples: Agbs Für Geschäftskunden

Gewährleistung. 1MOVEC leistet für die vertragsgemässen Eigenschaften des Lizenzgegenstands Gewähr. Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten sind vom Kunden MOVEC unverzüglich schriftlich anzuzeigenanzuzeigen (Mängelrüge). Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2MOVEC ist im Falle eines gewährleistungspflichtigen Mangels zunächst nach ihrer Xxxx zur Verbesserung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines mangelfreien Lizenzgegenstands berechtigt. Entspricht Die Mangelbeseitigung erfolgt durch Bereitstellung einer mangelbereinigten Version. Die Mangelbeseitigung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen Mangelbeseitigung fehl bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen gelingt es MOVEC im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Mangelbeseitigung nicht, eine erhebliche Abweichung von der Dokumentation zu beseitigen oder Teile ausgetauscht werdenso zu umgehen, dass das Programm für den Kunden grundsätzlich einsatzfähig wird, so entstehen kann dieser vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Herabsetzung der Einmal-Lizenzgebühr, nicht jedoch der laufenden Pflegegebühren, verlangen. Ist die Gewährleistungsansprüche Beseitigung von Mängeln mit angemessenem Aufwand nicht möglich, so kann MOVEC hinsichtlich des betroffenen Bereichs oder Moduls vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Vertragsrücktritts durch den Kunden oder MOVEC wird dem Kunden die Einmal-Lizenzgebühr, nicht aber die bis dahin von ihm bereits an MOVEC entrichteten Pflegegebühren sowie sonstigen Entgelte für anderweitige Leistungen von MOVEC rückerstattet. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, so hat der Kunde MOVEC die Kosten der Überprüfung zu den gemäss den jeweils gültigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneutEDV-Systemunterstützungsleistungen“ von MOVEC zu erstatten. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten TeileDer Kunde hat MOVEC bei der Suche nach den Mangelursachen und Mängelbehebung angemessen unentgeltlich zu unterstützen.

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Samples: Lizenz Und Pflegevertrag

Gewährleistung. 14.1 Die DIPKO-Software hat die sich aus diesem Vertrag, insbesondere der sich aus Anlage 1 ergebenden Funktionalitäten, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Der Kunde hat vor Abschluss dieses Vertrages überprüft, ob die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und Systemvoraussetzungen der Software bekannt. 14.2 DIPKO wird die Software für die Dauer des Vertrags in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Kunde wird die ihm zumutbaren erforderlichen Mitwirkungsleistungen, insbesondere unverzügliche Mängelanzeigen samt angemessener Fristsetzung zur Mangelbeseitigung vornehmen, damit DIPKO seine Pflichten zum Erhalt und Betrieb der DIPKO-Software erfüllen kann. Nicht von dieser Pflicht umfasst ist die Anpassung an seitens des Kunden veränderte Einsatzbedingungen und technische Entwicklungen, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten. Eine verschuldensunabhängige Haftung von DIPKO gem. § 536 a Abs. 1, 1. Mängel der Lieferung haben wirAlt. BGB wegen Mängeln, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdendie bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzenist ausgeschlossen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in BetrachtFunktionsbeeinträchtigung der DIPKO-Software, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar istaus Hardwaremängeln, veränderten Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen des Kunden oder ähnlichen im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Umständen resultiert, ist kein Mangel. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Insbesondere liegt ein zur Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den berechtigender Mangel dann nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenvor, wenn dies vertraglich vereinbart istdie Fehlfunktion dadurch ausgelöst wurde, dass der Kunde unberechtigt Änderungen an der DIPKO-Software vorgenommen hat. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit Sind DIPKO infolge der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden SchädenMeldung einer Funktionsbeeinträchtigung, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sindHardwaremängeln, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung veränderten Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen des Kunden oder ähnlichen im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Umständen beruht, Aufwendungen entstanden, wird der Kunde den verursachten Aufwand für Folgeschäden berufenDienstleistungen durch DIPKO ersetzen. 1014.3 Bei Vorliegen eines Sachmangels kann DIPKO zunächst nacherfüllen. Die Gewährleistungsfrist ist bis Nacherfüllung erfolgt nach Xxxx von DIPKO durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung einer Software, die den Mangel nicht hat und die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, oder dadurch, dass er dem Kunden Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels auf ein nicht erhebliches Maß zu vermeiden. 14.4 Der Kunde wird DIPKO bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, DIPKO umfassend informiert und die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Auftretende Mängel hat der Kunde unverzüglich zu dokumentieren und gegenüber DIPKO zu melden. 14.5 Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieses ohne Zustimmung durch DIPKO Änderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für DIPKO unzumutbaren Auswirkungen auf die Analyse und Beseitigung des Mangels hat. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmtVornahme von Änderungen, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen insbesondere im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert hat. 14.6 Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind darüber hinaus ausgeschlossen, wenn DIPKO ein Update, Upgrade oder Teile ausgetauscht werdenein neues Release/eine neue Version der Software zur Verfügung gestellt hat, so entstehen welche den Mangel beseitigt und der Kunde das Update, Upgrade oder das neue Release bzw. die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teileneue Version nutzt.

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Samples: Software as a Service Agreement

Gewährleistung. 1. 7.1 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Empfang der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich Ware schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeVerdeckte Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen zu rügen. Die Untersuchungspflichten nach § 377 HGB bleiben bestehen. 27.2 Erfolgt Abnahme durch den Käufer oder seinen Beauftragten, sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen. 7.3 Vereinbarte Beschaffenheiten im Sinne des § 434 Abs. Entspricht 1 BGB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich nur die gelieferte Xxxx nicht dem AuftragNormgerechtigkeit des Erzeugnisses und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass eine solche Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. 7.4 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern u. ä. unseres Kunden zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Vertragszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. 7.5 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder durch Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den zugesicherten EigenschaftenWert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. 7.6 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. 7.7 Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, oder weist sie Mängel aufnimmt er ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vor, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantenverliert er etwaige Sachmängelansprüche. 37.8 Ist ein Gewährleistungsrecht gegeben, können wir nachbessern oder Ersatz liefern. Die Gewährleistung erstreckt sich Bei fehlschlagender Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, nach Fristsetzung Minderung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen zu lassen. Wurde die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir Nachbesserung erfolgreich vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern Käufer oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft gelieferteinem Dritten durchgeführt, so sind wir alle Ansprüche des Käufers mit der Erstattung der ihm entstandenen erforderlichen Kosten abgegolten. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter unserer Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtan einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt7.9 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, können wir als er mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachtengesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen 7.10 Mengendifferenzen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellenGewichtsdifferenzen bis 10 % bleiben vorbehalten. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. a. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeLieferung. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat b. Nach Ablauf der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmtdie Siemens SA in keinerlei Weise verpflichtet, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen einer Beanstandung im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht Gewährleistung nachzukommen. Sollte innerhalb dieser Garantiefrist eine Beanstandung gemacht werden, so entstehen kann Siemens SA die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneutgelieferten Artikel, die als fehlerhaft anerkannt wurden, nach eigenem Ermessen entweder reparieren oder ganz oder teilweise ersetzen. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf Die Gewährleistungsfrist für die ausgetauschten Teilebzw. reparierten Güter läuft zu demselben Termin ab wie die Gewährleistungsfrist der ursprünglichen Lieferung, darf jedoch keinesfalls kürzer als 6 (sechs) Monate sein und ist beschränkt auf 18 (achtzehn) Monate ab Lieferung. c. Die Siemens SA haftet nicht für Mängel a) wenn der Kunde oder ein Dritter ohne die vorherige Zustimmung der Siemens SA Änderungen an den gelieferten Gütern und/oder erbrachten Dienstleistungen vornimmt oder Reparaturen durchführt; b) wenn der Kunde nicht unverzüglich alle nötigen Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu begrenzen, der durch einen Mangel entstanden ist. c) wenn der Kunde die Siemens SA an der Beseitigung eines Mangels hindert; d) wenn der Kunde die Güter oder Dienstleistungen zu irgendeinem anderen Zweck als dem Zweck verwendet, zu dem sie bestimmt waren; e) wenn der Kunde es versäumt hat, die durch die Siemens SA vorgenommenen Ausbesserungen, die diesem Mangel abhelfen, anzubringen oder einzubauen. d. Im Fall eines Verkaufs von Waren, ist die Gewährleistung für “versteckte Mängel” im Sinne der Artikel 1641-1649 des Zivilgesetzbuchs beschränkt auf solche Mängel, die (i) es unmöglich machen, die Waren für den bestimmten Gebrauch zu verwenden; und die (ii) innerhalb von fünf (5) Werktagen nach ihrer Entdeckung bzw. nach dem Tag an dem sie hätten entdeckt werden können, per Einschreiben mitgeteilt wurden. Die Bestimmungen in den obigen Absätzen a und b gelten auch für versteckte Mängel wie hier definiert.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Von Gütern Und Dienstleistungen

Gewährleistung. 17.1 Bei negativer Abweichung der tatsächlichen Leistungsdaten von den in der jeweiligen Vereinbarung genannten Service Levels ist DNS:NET berechtigt, diese in angemessener Frist durch Nacherfüllung zu beseitigen. Mängel Dies geschieht für den Kunden kostenlos, soweit die Störung von DNS:NET zu vertreten ist, im Übrigen gegen Zahlung einer Vergütung nach der Lieferung haben wirjeweils aktuellen DNS:NET-Preisliste. Der Kunde ist erst berechtigt, sobald diese weitergehende Ansprüche aus Gewährleistungsrecht gegenüber DNS:NET geltend zu machen, wenn die Nacherfüllung verweigert wird, fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Eine Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht ̈ insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügesonstigen Umständen etwas anderes ergibt. 2. Entspricht 7.2 Soweit ein Mangel auf eine unsachgemäße Behandlung oder eine Veränderung zurückzuführen ist, die gelieferte Xxxx nicht dem Auftragdurch DNS:NET vorgenommen wurde, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns entfällt die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenGewährleistung. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch 7.3 DNS:NET übernimmt keine Gewähr für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden SchädenLeistungsstörungen, die auf unzulängliche Planung Eingriffe des Kunden oder Dritter in das DNS:NET-Telekommunikationsnetz, die technische Ausstattung oder die Netzinfrastruktur des Kunden; den ungeeigneten, unsachgemäßen, fehlerhaften Anschluss an das Telekommunikationsnetz von DNS:NET durch den Kunden oder durch Dritte; die fehlerhafte, nachlässige und unsachgemäße Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von DNS:NET-Leistungen erforderlichen Geräte oder Systeme durch den Kunden oder durch Dritte; die fehlende Beachtung oder Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung, Bedienungsanleitung oder sonstigen Produktinformationen vorgegebenen Hinweise und Bestimmungen zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich sofern sie nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufeneinem Verschulden von DNS:NET beruhen. 107.4 Für die Höhe der Haftung auf Ersatz eines durch einen Fehler entstandenen Schadens gelten die Regelungen unter Ziffer 6. 7.5 Wartungs- und Reparaturarbeiten können zu einer Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeiten der Dienstleistungen von DNS:NET führen. Die Gewährleistungsfrist DNS:NET ist bis bemüht, die Unterbrechungszeiten so kurz wie möglich zu gestalten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber DNS:NET ergibt sich hierdurch nicht, soweit DNS:NET nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten TeileLast fällt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Mängel der Lieferung haben wirInfopark gewährleistet jedoch, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht dass die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar im Vertrag genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes Das bedeutet, dass ihre Arbeitsweise mit der Retoure an den Lieferanten. 3vertraglich bestimmten Beschaffenheitsvereinbarung übereinstimmt. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Verjährungsfrist beträgt ein Jahr. Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von Infopark beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist und in der letzten vom Kunden übernommenen Version des jeweiligen Programmes auftritt. Infopark kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Xxxx entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann Infopark zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn Infopark eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die Teile von Zulieferanten des Lieferantendem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern diese wenn die Software nicht gemäß der Anleitung installiert wurde. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern Änderungen oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5Erweiterungen stehen. Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von Infopark behoben, kann der Kunde nach seiner Xxxx die Minderung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Das gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenRecht hat Infopark, wenn dies vertraglich vereinbart die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die von ihm zu ersetzenden Teile Probleme auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung Kunden zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich kann Infopark eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen. Infopark gewährleistet nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei die Erfüllung der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen Infopark stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Software Usage and Maintenance Agreement

Gewährleistung. 19.1 Die Vertragsteile stimmen überein, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Mängel Vereinbarte Leistungen an vom Auftraggeber beigestellter Hard- und Software (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen etc.) erbringt der Lieferung haben wirAuftragnehmer in dem Ausmaß, sobald diese das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers hergestellt werden können. 9.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Er leistet Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und ist im Fall erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist. Gelingt es dem Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist nicht, durch Nachbesserung die erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Auftraggeber die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht wird, so kann der Auftraggeber nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügeallgemein geltenden Gewährleistungsregeln vorgehen. 2. Entspricht 9.3 Für Software, die als „Public Domain„, „Freeware„ oder „Shareware„ kla ssifiziert ist, übernimmt der Auftragnehmer keine wie immer geartete Gewähr. 9.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Xxxx Software 9.4.1 allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht, sofern dies nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde; 9.4.2 mit anderen Programmen des Auftraggebers zusammenarbeitet und 9.4.3 jederzeit und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantenfehlerfrei funktioniert. 39.5 Im Falle der Erbringung von Internetdienstleistungen durch den Auftragnehmer übernimmt dieser aufgrund der bekannten nicht völligen Verlässlichkeit des Internet keine Gewähr für die Übermittlung von Daten, insbesondere nicht für deren vollständigen, richtigen und rechtzeitigen Transport. 9.6 Für den Fall, dass Gewähr geleistet werden muss, beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Nachbesserung hat in jedem Fall Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Beweislastumkehr, also die Teile von Zulieferanten Verpflichtung des LieferantenAuftragsnehmers zum Beweis seiner Unschuld, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenist ausgeschlossen. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Service Agreement

Gewährleistung. 1Für bestimmte Waren, Dienstleistungen und Soft- ware können besondere Gewährleistungsbestim- mungen Anwendung finden (z. B. gemäß den in Ziffer 8 genannten Bedingungen). Soweit solche be- sonderen Bestimmungen nicht Anwendung finden, gilt Folgendes: Auf alle mangelhaften Leistungen, die der Lieferant dem Kunden unter diesem Vertrag erbringt, finden die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften An- wendungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Be- stimmungen: Bei Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet von Waren hat der Lieferant auf seine Kosten Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung zu leisten, sofern der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten in Bezug auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2Mangel rechtzeitig nachgekommen ist. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat Wenn der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Anzeige des Vorliegens eines Mangels behebt, so kann der Kunde dem Lieferanten schriftlich eine letzte und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzwangemesse- ne Frist für die Mängelbeseitigung setzen. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus Hat der Lieferant den Mangel auch nach Ablauf dieser Frist nicht behoben, kann der Kunde die weitergehenden gesetzlichen Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmtgeltend machen, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassenAn- spruch auf Schadenersatz den in Ziffer 10 genann- ten Beschränkungen unterliegt. Besteht eine Vertragsverletzung nicht in einem Man- gel, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurück- treten oder diesen kündigen, wenn der Lieferant die Vertragsverletzung zu vertreten hat. Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß für alle Leistungen, die dem Werkvertragsrecht unter- liegen. Jedoch übt der Lieferant das Wahlrecht zwi- schen Ersatzlieferung und Nachbesserung aus. Soweit die Leistungen nicht der Gewährleistung nach dem Kaufrecht oder dem Werkvertragsrecht unterliegen, sind die Rechte des Kunden auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibtScha- densersatz beschränkt und hat der Kunde den Lie- feranten über vertragswidrige Leistungen unverzüg- lich nach Kenntniserlangung zu unterrichten. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Klarstellend gilt, dass dieser Abschnitt (Gewähr- leistung) nicht auf Software oder Teile ausgetauscht werdenOnline-Dienste Anwendung findet, so entstehen für die Gewährleistungsansprüche gesonderte Bedingungen gemäß Ziffer 8 (DeLaval Software und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten TeileOnline Diens- te) gelten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes nach folgenden Bestimmungen, wenn: a) erkennbare Mängel binnen zwei Monaten ab Abnahmezeitpunkt oder mangels Abnahme ab Versanddatum, nicht erkennbare Mängel bei Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahmezeitpunkt oder mangels Abnahme ab Versanddatum schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige solcher Mängel hat unverzüglich zu erfolgen. b) am gerügten Liefergegenstand Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder technische Änderungen durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht stattgefunden haben und c) unser Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen, soweit sie fällig sind und in angemessenem Verhältnis zum Wert der unbeanstandeten Teile der Lieferung haben wirstehen, sobald diese nicht im Rückstand ist. Zurückbehaltungen sind im übrigen nur statthaft, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht. d) die Anlage nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt gültigen VDE-Bestimmungen für Gefahrenmeldeanlagen instand gehalten und vom Vertragspartner sachgemäß bedient wird. e) Wir machen darauf aufmerksam, daß eine absolut fehlerfreie Erstellung von Software, insbesondere komplexer Softwaresysteme, nach heutigem Stand der Technik nicht bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich ist. Gegenstand dieser Gewährleistung ist ein Programm, das für den üblichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch entsprechend der Programmbeschreibung tauglich ist. f) Wir gewährleisten, daß der Programmträger bei der Übergabe an den Kunden keine Material- und Herstellungsfehler hat. g) Für die Fehlerfreiheit der Programme außerhalb des Gegenstandes dieser Gewährleistung kann aus oben genannten Gründen keine Mängelhaftung übernommen werden. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr dafür, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigendaß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Insoweit verzichtet Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Lieferant Kunde. Werden Programme für kundeneigene Hardware eingesetzt, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf den Einwand die gelieferte Software und nicht auf deren Zusammenwirken mit der verspäteten MängelrügeHardware. 2. Entspricht Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir in der Weise Ersatz, daß wir innerhalb der Gewährleistungsfristen - ohne Rücksicht auf die gelieferte Xxxx nicht Betriebsdauer - vom Tage des Ge- fahrenübergangs an gerechnet infolge eines vor dem AuftragGefahrenübergang liegenden Umstandes die mangelhaften Teile kostenlos ersetzen, wie den zugesicherten Eigenschaftenwobei der Kunde solche sonstigen Aufwendungen zu tragen hat, die in einem vernünftigen Verhältnis zu dem Wert der Kaufsache oder weist sie Mängel aufder Leistung stehen. Mängelrügen werden verursacht insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung. Bei verzögerter, verweigerter oder mißlungener Nachbesserung bleibt das Recht auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in BetrachtRücktritt, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenWandlung oder Minderung unberührt. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in beträgt für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand eingebaut werdenLiefergegenstand. 4. Unabhängig davonDas Recht unseres Vertragspartners, ob Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt sich in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 12 Monaten. Wird innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, können unsere Vertragspartner und wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kanneine Verlängerungsfrist vereinbaren. 5. Wird Zur Mängelbeseitigung hat unser Vertragspartner uns die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtbilligem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüsse entstehen, die nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachtendem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. 7. Dem Lieferanten Weitergehende Ansprüche unseres Vertragspartners gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellennicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Die Ziffern 1 bis 7 gelten entsprechend für solche Ansprüche unseres Vertragspartners auf Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schädenoder Ersatzlieferung, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen durch im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten des Vertrages erfolgte Beratungen oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teiledurch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. Mängel 7.1 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gelten vorbehaltlich der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügein dieser Ziffer 7 enthaltenen Einschränkungen. 2. Entspricht 7.2 Rotork gewährleistet, dass die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich Arbeiten mit angemessener Sachkenntnis und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen Sorgfalt ausgeführt werden und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen alle im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Arbeiten reparierten oder Teile ausgetauscht werdenersetzten Anlagen frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. 7.3 Wenn Rotork gegen Ziffer 7.2 verstößt, so entstehen wird Rotork innerhalb einer angemessenen Frist: (a) die Gewährleistungsansprüche betreffende Arbeit erneut ausführen oder, wenn dies nicht erneut durchführbar ist, dem Kunden die für diese Arbeit gezahlten Beträge zurückerstatten; und (b) Anlagen, die durch einen Verstoß von Rotork gegen Ziffer 7.2 beschädigt wurden, unentgeltlich reparieren oder ersetzen (nach Xxxx von Rotork). 7.4 Falls Rotork einen Mangel gemäß Ziffer 7.3 nicht behebt, kann der Kunde nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung aufgrund der verminderten Nutzung des Werkes anteilig herabsetzen (und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile eine entsprechende Rückerstattung verlangen). Das Recht, den Mangel auf Kosten von Rotork zu beheben oder durch einen Dritten beheben zu lassen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. 7.5 Dem Kunden stehen die Ansprüche gemäß den Ziffern 7.3 und 7.4 nur zu, sofern er Rotork über den Verstoß gegen Ziffer 7.2 innerhalb der nachfolgenden Fristen informiert, wobei jeweils der kürzere Zeitraum Anwendung findet: (a) 12 Monate nach Abnahme der betroffenen Arbeit; oder (b) 21 Tage ab dem Datum, an dem der Kunde den Mangel entdeckt hat (die „Gewährleistungsfrist“). Andernfalls erlischt der entsprechende Gewährleistungsanspruch. 7.6 Rotork haftet bei einem der folgenden Ereignisse nicht dafür, dass die Arbeit der in vollem Ziffer 7.2 genannten Gewährleistung nicht entspricht: (a) der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Rotork in Bezug auf das Werk und/oder der Anlage oder (sofern nicht vorhanden) bewährte Praktiken nicht befolgt hat; (b) der Mangel folgt daraus, dass Rotork eine vom Kunden gelieferte Zeichnung oder Design genutzt hat; (c) ein Kundenverzug verhinderte, dass Rotork die Anlage und/oder die Arbeit bei der Rückgabe (sofern zutreffend) oder nach Abschluss der Arbeit testen konnte; (d) der Kunde Arbeiten oder Anlagen ohne die schriftliche Zustimmung von Rotork verändert oder repariert; oder (e) der Mangel durch normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Nachlässigkeit oder ungewöhnliche Lager- oder Arbeitsbedingungen verursacht wurde. 7.7 Wenn eine Anlage gemäß Ziffer 7.3 ersetzt oder repariert wird, gilt der zum Zeitpunkt des Ersatzes oder der Reparatur für diese Anlage geltende abgelaufene Saldo der Gewährleistungsfrist für die ersetzte oder reparierte Anlage. 7.8 Macht der Kunde einen Gewährleistungsanspruch geltend, erstellt Rotork dem Kunden einen Kostenvoranschlag für die Arbeiten; diesen Preis hat der Kunde zu zahlen, es sei denn, es wird festgestellt, dass es sich bei dem im Rahmen der Gewährleistung geltend gemachten Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teileum einen berechtigten Anspruch handelt, in diesem Fall hat der Kunde an Rotork für alle im Rahmen der Gewährleistung erbrachten Arbeiten nicht zu zahlen.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. (1) Dem Kunden ist bekannt, daß nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen und dem zugehörigen sonstigen Material nicht ausge- schlossen werden können. Mängel der Lieferung haben wirEin Fehler liegt insbesondere dann nicht vor, sobald diese nach wenn die Lizenz- programme im wesentlichen den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigensich aus den Dokumentationsunterlagen ergebenden Spezi- fikationen entsprechen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Im Falle erheb- licher Abweichungen ist form & function zur Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6(2) Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von form & function eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB. Wird Er hat nach der Fehler trotz Beachtung durchgeführten Installation sowie Endabnahme der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestelltSoftware diese innerhalb einer Frist von 14 Tagen auf ihre Funktionsfähigkeit zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich an form & function schriftlich in nachvollziehbarer Form weiterzuleiten. Der Kunde ist verpflichtet, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen form & function sämtliche Informationen und auf seine Kosten unverzüglich nachprüfbare Unter- lagen zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten für die Problemanalyse erforderlich sind und sich er hat bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken. Kann bei einer Überprüfung durch form & function der Mangel nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht festgestellt werden, so entstehen trägt die Gewährleistungsansprüche Kosten der Prüfung der Kunde, insbesondere bei fehlerhaftem Gebrauch des Programms oder Vorliegen sonstiger von form & function nicht zu vertretender Störungen. (3) Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, daß solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. (4) Die Gewährleistung entfällt zudem, wenn der Kunde unter Umgehung der Programme von form & function direkten Zugriff auf den Datenbankserver nimmt oder den Umfang der Anwendung der Lizenzen eigenmächtigt erweitert. (5) Statt einer Fehlerbeseitigung kann form & function nach ihrer Xxxx dem Kunden die Benutzung einer neueren Programmversion (Update) anbieten. Der Kunde ist verpflichtet, ein Update zu übernehmen, es sei denn, daß die Übernahme mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist. Als unzumutbarer Nachteil gilt z.B., wenn eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung der übrigen von form & function überlassenen System- software/ Anwendersoftware/ Standard- Anwendersoftware technisch nicht möglich ist. Hat der Kunde selbst oder durch Dritte Änderungen oder Er- weiterungen in den Programmen vorge- nommen, kann er derartige Änderungen oder Erweiterungen nicht zur Begründung eines unzumutbaren Nachteils ver- wenden. Lehnt der Kunde die Über- nahme einer neueren Programmversion ab, ohne daß ein Fall im vorgenannten Sinne vorliegt, ist form & function zur Fehlerbeseitigung nicht verpflichtet. (6) Bleiben wiederholte Nach- besserungsversuche erfolglos oder bietet form & function keine fehlerfreie neuere Programmversion an, leben die gesetz- lichen Rechte des Kunden auf Herab- setzung der Vergütung oder Rückgängig- machung des Vertrages wieder auf. Macht der Kunde Gewährleistungsrechte gel- tend, hat dies keinen Einfluß auf weitere zwischen ihm und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile form & function ge- schlossene Verträge. (7) form & function gerät nur durch eine Mahnung in vollem Anspruch erneutVerzug. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten TeileAlle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristsetungen müssen zumindest 12 Arbeitstage betragen. (8) Die Gewährleitungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab erfolgter Installation und Endabnahme durch den Kunden.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Gewährleistung. 16.1. Die nachfolgenden Bestimmungen der Gewährleistung ersetzen die Bestimmungeneiner gesetzlichen Gewährleistung. 6.2. Beanstandungen wegen entdeckter Mängel der Lieferung haben wiroder unvollständiger Lieferungen sind anovis vom Auftraggeber unverzüglich, sobald diese spätestens binnen 10 Tagen nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdenÜbergabe, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant Wird eine Beanstandung wegen unvollständiger Lieferung oder entdeckter Mängel nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Lieferung oder Leistung als vorbehaltslos angenommen und wird auf den Einwand der verspäteten Mängelrügediesbezügliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verzichtet. 26.3. Entspricht anovis erklärt, dass die gelieferte Xxxx von anovis eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung von anovis funktioniert. anovis leistet keine Gewähr und haftet auch nicht dafür, dass gemäß derzeitigem Stand der Technik Hard- und Software so erstellt ist, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet und gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt ist. anovis leistet weiters keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass die von anovis eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Auftraggebers entspricht, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, mit anderen Anwendungen des Auftraggebers zusammenarbeitet und dass diese absturz-, unterbrechungs-, fehlerfrei und frei von Schadsoftware ist. 6.4. Vertragsgemäße Software stellt eine Standardsoftware dar, soweit nicht vertraglich anders vereinbart. Diese ist nicht individuell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten. Lieferverträge über Software sind daher Kaufverträge. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen und vom Auftraggeber zustimmend zur Kenntnis genommen, dass es nach dem AuftragStand der Technik unmöglich ist, wie den zugesicherten EigenschaftenStandardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln, oder weist sie Mängel aufanovis leistet daher keine Gewähr und übernimmt keine Haftung für eine derartig fehlerfreie Standardsoftware. 6.5. anovis gewährleistet nicht und übernimmt auch keine Haftung dafür, dass Auftraggeberdaten gesichert werden, es sei denn Abweichendes ist vereinbart. Beauftragt der Auftraggeber anovis mit der Datensicherung, so hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen Auftraggeber die von anovis gesicherten Daten auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand Vollständigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion zeitnah und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Unregelmäßigkeiten hat der Auftraggeber anovis unverzüglich mitzuteilen. anovis leistet keine Gewähr und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betrachthaftet auch nicht für eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Dienstleistungen, als uns das jederzeitige Zustandekommen von Verbindungen und die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantenkonstante Aufrechterhaltung eines bestimmten Datendurchsatzes oder die Datendurchführung über ein bestimmtes Netz. 36.6. Die Gewährleistung erstreckt sich Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers entfallen zur Gänze, wenn Mängel verursacht werden durch äußere Einwirkungen, Modifikationen, unzulängliche Einsatzbedingungen, Bedienungsfehler, unsachgemäße Bedienung (einschließlich aber nicht beschränkt auf die Teile Nutzung von Zulieferanten des LieferantenMaschinenkapazität, sofern diese deren Nutzung mit anovis nicht in schriftlicher Form vereinbart wurde), Einsatz außerhalb der spezifizierten Einsatzbedingungen, unzureichende Wartung durch den Liefergegenstand eingebaut werdenAuftraggeber oder einen Dritten oder Fehler durch ein nicht von anovis geliefertes Produkt. 46.7. Unabhängig davonDer Auftraggeber ist nicht berechtigt, ob wir vom Lieferanten bei Vorliegen bloß geringfügiger Mängel die Anfertigung Übernahme der Leistung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5anovis zu verweigern. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertÜbernahme durch den Auftraggeber ohne triftigen Grund verweigert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung dies auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtwiederholt, gilt die Übernahme als erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Leistung von anovis als mangelfrei erbracht. 66.8. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus Gewährleistungsansprüche werden nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenanerkannt, wenn dies vertraglich vereinbart istdiese umgehend nach Feststellung schriftlich gegenüber anovis erhoben werden. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung der Fertigstellungszeitpunkt. Das Vorliegen eines Mangels ist vom Auftraggeber zu beweisen. § 6.4 zu beachten924 ABGB findet keine Anwendung. Nach Feststellung des Mangels wird anovis die Xxxx zwischen Verbesserung, Austausch, Wandlung oder Preisminderung vornehmen. 76.9. Dem Lieferanten sind die von ihm Der Auftraggeber hat anovis bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu ersetzenden Teile auf Verlangen unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen und auf seine Kosten unverzüglich anovis notwendige Arbeitskräfte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von anovis nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem Grund unzumutbar ist. 86.10. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten Behebungen eines vom Auftraggeber behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dar. Der Auftraggeber hat anovis zumindest 3 Versuche zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Ein Mangel ist nach Art und Nebenkosten gehen Umfang so deutlich zu Lasten des Lieferantenkennzeichnen, dass anovis den Grund der Beanstandung deutlich erkennen kann. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etcbeanstandeten Ware zu sorgen. 96.11. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und BeratungsaufträgeErweisen sich Xxxxxxxxxxxxxxxxxx des Auftraggebers als unberechtigt, so wird ist dieser verpflichtet, entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufenMängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. 106.12. Die Gewährleistungsfrist Ein Regress nach § 933b ABGB gegen anovis ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teileausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 111.1. Dauer der Gewährleistung für den Leistungsgegenstand beträgt 6 Monate, ab Lieferung bzw. Installierung (ausgenommen hievon sind Webhostingverträge), soferne nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen bei Verbraucherverträgen anderes bestimmen. 11.2. Wir gewährleisten im Falle einer gemeinsamen Entwicklung die Übereinstimmung der gelieferten Elemente (insbesondere Software) mit der bei der Lieferung gültigen durch die Vertragsparteien vereinbarten Spezifikation. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Funktionalität den Anforderungen unseres Kunden genügt, sowie mit der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software kompatibel ist. Der Einsatz liegt ausschließlich in der Verantwortung unseres Kunden. Unser Kunde bestimmt, welche Konfiguration (z.B. von Hardware) seinem Bedarf genügt. 11.3. Unser Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Leistungsgegenstandes an uns schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind uns nach Entdeckung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. 11.4. Mängel der Lieferung haben wirsind uns schriftlich und konkret mitzuteilen, sobald diese nach den Gegebenheiten sodass die Rekonstruktion des fehlerhaften Ablaufs (Mangel) durch uns möglich ist. Wir werden daraufhin bei einem Programmfehler einer gültigen unveränderten Programmversion unseren Kunden Informationen für die Fehlerkorrektur zur Verfügung stellen (z.B. in Form einer Beschreibung zur Fehlerbeseitigung, eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügeberichtigten Programmcodes oder eines Hinweises zur Fehlerumgehung). 211.5. Entspricht Die Gewährleistungsansprüche für von uns gelieferten Leistungsgegenstände werden auf die gelieferte Xxxx unverzügliche Nachbesserung (wenn wirtschaftlich vertretbar) durch uns beschränkt und werden in angemessener Frist behoben. Der Kunde unterstützt hiebei „marktstrasse 26“ durch erforderliche Maßnahmen und Dokumentationen. 11.6. Nach dem derzeitigen Stand der Informationstechnik und den allgemeinen Wissensstand kann ein 100%iger unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb von Hard- und Softwareelementen nicht dem Auftraggewährleistet und/oder ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden. Unser Kunde trägt daher immer Sorge dafür, wie den zugesicherten Eigenschaftendass durch regelmäßige, oder weist sie Mängel aufmindestens einmal wöchentliche Datensicherung und die sichere Verwahrung von Daten und Projektdokumenten und alle weiteren dazugehörigen Unterlagen die Rekonstruktion etwaiger verlorengegangener Daten möglich ist. 11.7. Setzt unser Kunde zusätzlich Anwendungen (z.B. weitere Software) von Dritten ein, hat der Lieferant unbeschadet so liegt es in seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen Verantwortung, dass die Funktionsfähigkeit nicht beeinflusst wird bzw. gewährleistet ist. 11.8. Ein allfälliger Mangel, der die Funktionsfähigkeit unserer Server bzw. die vereinbarten Dienste nicht beeinträchtigt, berechtigt unsere Kunden zu keinerlei Schadenersatzansprüche, entgangenen Gewinn oder ähnlichem. Setzt unser Kunde Handlungen, die uns durch einwandfreie Teile sein Fehlverhalten bei Bezahlvorgängen oder Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen entstanden sind, so hat unser Kunde sämtliche uns entstandenen Kosten zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in BetrachtDies betrifft insbesondere Rücklastschriften, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantenbei Kreditkartenzahlungen oder elektronischem Lastschriftverfahren und/oder Accountsperrungen. 311.9. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenAlle Gewährleistungsverpflichtungen unsererseits sind hiermit abschließend geregelt. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass nach dem Stand der Technik Fehler auch bei sorgfältiger Erstellung der Software nicht ausgeschlossen werden können. Mängel der Lieferung haben wirWir leisten Gewähr dafür, sobald diese nach dass die Programmfunktion entsprechend den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt Programmbeschreibungen und einem eventuellen Pflichtenheft fehlerfrei ausführbar sind. Nutzungsbe- schränkungen oder Fehler, die durch Bedienung, Hardware, Betriebssys- tem, Systemumgebung usw. verursacht oder mit verursacht sind oder sein können, können uns so lange nicht angelastet werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigenals solche uns nicht betreffenden Störungen nicht ausgeräumt oder ausgeschlossen sind. Insoweit verzichtet Wir leisten Gewähr in erster Linie durch Nachbesserung. Die Nachbesserung erfolgt durch Fehlerbeseitigung, durch Überlassen einer neuen Pro- grammversion (ggf. gegen angemessenen Aufpreis für Programmerweite- rungen gegenüber der Lieferant auf den Einwand vertraglich vereinbarten Version) oder dadurch, dass wir Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Nicht in jedem Fall ist also durch Nachbesserung eine völlige Fehlerbeseitigung möglich. Die Xxxx der verspäteten Mängelrüge. Nachbesserungsart steht uns zu. Eine neue Programmversion ist vom Kunden auch dann zu übernehmen, wenn dies für ihn zu hinnehmbaren Anpassungs- und Umstellungsprob- lemen führt. Voraussetzung der Nachbesserung ist eine Fehlermeldung nach 13 Abs. 2. Entspricht Falls die gelieferte Xxxx Nachbesserung - ggf. nach mehreren Versuchen nicht dem Auftrag, wie gelingt oder für den zugesicherten Eigenschaften, Kunden unzumutbar ist oder weist sie Mängel aufdurch uns unbillig verweigert wird, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen (Minderung) oder den vertragsgerechten Zustand unverzüglich Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung). Andere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Aufwendungen für Mängelbeseitigung durch Dritte schulden wir nicht. Für Schadenersatzan- sprüche gilt 14. Jede Gewährleistung erlischt, wenn das Programm entgegen 4 Abs. 2 und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht22 genutzt wurde (insbesondere, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar wenn es ohne unsere schriftliche Zustimmung verändert wurde) und der Kunde nicht beweist, dass der Mangel von einer vertragswidrigen Nutzung unabhän- gig ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des LieferantenWir leisten in angemessenem Umfang Unterstützung zur Aufklä- rung einer Betriebsstörung, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davonwenn zweifelhaft ist, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern ein Mangel vorliegt, oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus ob der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird Mangel unserer Software oder einem anderen Bestandteil der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart EDV Installation zuzuordnen ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 Wir stellen den Aufwand in Rechnung, soweit nicht unsere Verantwortlichkeit für die Betriebsstörung festgestellt wird. Der Kunde gibt uns zum Zweck unserer Gewährleistungsmaßnah- men alle notwendige Unterstützung, insbesondere durch Fehlermeldung nach 13 Abs. 2, Einblick in die Betriebsunterlagen, Benutzung der EDV Anlagen, Zugang zu beachtenden Betriebsräumen usw. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Gewährleistung. 1a) Hardware / Software Für Hard- und/oder Softwarelieferungen wird der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Mängeln ausgeschlossen. Mängel Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Lieferung haben wirVerletzung des Lebens, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet des Körpers oder der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenGesundheit, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 Step Ahead die Pflichtverletzung zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen vertreten hat, und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden sonstige Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Step Ahead beruhen. Einer Pflichtverletzung von Step Ahead steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Verjährungsfrist für alle weiteren Rechte aus gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen beträgt 1 Jahr. Die vorstehende Gewährleistungsfrist bezieht sich ausdrücklich auf den jeweils gelieferten Leistungsbestandteil und verlängert sich nicht für das Gesamtsystem. Im Übrigen leistet Step Ahead lediglich Gewähr dafür, dass gelieferte Hard- und/oder Software zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern. Für Verschleiß und für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch sowie durch Nichtbeachtung der Hersteller-, Montage-, Installations- Bedienungsanweisungen und/oder einer Änderung der Systemumgebung verursacht werden, leistet Step Ahead keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt weiterhin bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte. Step Ahead weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, übernimmt Step Ahead keine Gewährleistung dafür, dass die Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Mängel hat der Kunde schriftlich und so detailliert wie möglich anzuzeigen. Step Ahead steht es nach eigener Xxxx frei, Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Dabei werden die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden Kosten (insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) von Step Ahead übernommen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrage zu verlangen. Korrektur inkonsistenter Daten, bei dem ein reproduzierbares Vorgehen beschrieben wird, mit dem die Inkonsistenz auf Freizeichnung einen Standard Referenzsystem reproduzierbar erstellt werden können, fällt in die Gewährleistung sonstige inkonsistente Daten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen b) Dienstleistungen: Support und Wartung Die Gewährleistung für Folgeschäden berufenDienst- und Beratungsleistungen und/oder Support und Wartung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften des Auftrags, insbesondere Art. 398 OR., Step Ahead weist darauf hin, dass wesentliche Teile der Systemumgebung (Software, Hardware, Netzwerke) während der Erbringung von Support und Wartungsleistungen nicht verfügbar sein können. Falls im Einzelfall eine Abnahme von Leistungen durch den Kunden vereinbart wurde, so hat der Kunde diese unverzüglich nach Aufforderung durch Step Ahead durchzuführen, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen nach Aufforderung hierzu. Falls die Abnahme durch den Kunden trotz Aufforderung nicht innerhalb der vorgenannten Frist begonnen wird, gilt die Abnahme als erfolgt. 10. c) Hosting- und Rechenzentrumsleistungen Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen Verfügbarkeit beträgt für Hosting- und Rechenzentrumsdienstleistungen 98,5 % im Rahmen Jahresdurchschnitt (exklusive angekündigter Wartungsarbeiten), jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Step Ahead weist darauf hin, dass im Regelfall keine Sicherung der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werdenhinterlegten Daten und Inhalte erfolgt und die Verantwortlichkeit für die Datensicherung der hinterlegten Daten und Inhalte ausschließlich beim Kunden liegt. Für Sicherheit und Sicherung der Daten ist der Kunde zuständig. Korrektur inkonsistenter Daten, so entstehen bei dem ein reproduzierbares Vorgehen beschrieben wird, mit dem die Gewährleistungsansprüche Inkonsistenz auf einen Standardreferenzsystem reproduzierbar erstellt werden können, fällt in die Gewährleistung sonstige inkonsistente Daten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen Die Gewährleistung für Hosting- und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen Rechenzentrumsleistungen ergibt sich diese auf die ausgetauschten Teileim Übrigen aus den gesetzlichen Vorschriften des Auftragsrechts.

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Gewährleistung. 16.1. MCE gewährleistet, dass die Lieferungen den Produkt- oder Leistungsspezifikationen von MCE zum Zeitpunkt der Herstellung oder Ausführung entsprechen. MCE übernimmt keine weitere ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung/Garantie für die Lieferungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Zusicherung/Garantie der Vermarktbarkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter. Bezugnahmen auf Normen oder ähnliche Vorschriften, Angaben in Sicherheitsdatenblättern, Angaben über die Verwendbarkeit der Lieferungen und Aussagen in der Werbung sind keine Zusicherungen oder Garantien. Gleiches gilt für Konformitätserklärungen. Insbesondere stellen einschlägig identifizierte Verwendungen nach der REACH-Verordnung [EG] Nr. 1907/2006 weder eine Vereinbarung über eine entsprechende vertragliche Beschaffenheit noch eine vertraglich vorausgesetzte Verwendung dar. 6.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel in der Lieferung haben wirQualität oder Menge zu untersuchen und MCE spätestens 5 Tage nach Erhalt schriftlich unter Angabe der Bestelldaten, sobald diese Rechnungs- und Chargennummer zu melden. Sonstige Mängel sind MCE unverzüglich nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdenderen Erkennbarkeit, dem Lieferanten unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach diesem Zeitpunkt, schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeWerden MCE die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gelten die Lieferungen als vom Kunden genehmigt. MCE muss in jedem Fall die Möglichkeit haben, die Beanstandung zu überprüfen. 26.3. Entspricht Erfolgt die gelieferte Mängelrüge rechtzeitig und bestätigt MCE, dass die Lieferungen nicht den einschlägigen Spezifikationen entsprechen, ist MCE nach ihrer Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, zur Nachbesserung oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantenzur Ersatzlieferung verpflichtet. 36.4. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Jede Beratung über die Teile Art der Anwendungsweise ist für MCE nicht bindend und entbindet den Kunden nicht von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davonseiner Pflicht zu prüfen, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen oder seinen Kunden beabsichtigten Verfahren und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellenTechnologien geeignet ist. Abgesehen von der Gewährleistung in Abschnitt 6.1 übernimmt MCE keine Haftung und alle und jegliche Schadensersatzansprüche gegen MCE im Zusammenhang mit Beratungen, Vorschlägen, Empfehlungen und/oder jeder anderen Mitteilung über die Art der Anwendung sind ausgeschlossen. 86.5. Sämtliche durch berechtigte Alle Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etcKunden nach dieser Ziffer 6 verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang. 96.6. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird Weitergehende Ansprüche sind nach Maßgabe der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufennachfolgenden Ziffer 7 ausgeschlossen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Gewährleistung. 117.1 Soweit dies im gewöhnlichen Geschäftsablauf machbar ist, haben die Nutzer die Dienstleistungen von polymore unverzüglich zu überprüfen und polymore über etwaige Mängel unverzüglich zu informieren. Die Mängelmitteilung muss unverzüglich erfolgen und eine verständliche Auflistung der Fehlersymptome enthalten, falls möglich, mit Nachweisen in Form von schriftlichen Aufzeichnungen, Screenshots oder anderen Dokumenten, die die Mängel schriftlich belegen (E-Mail sollte ausreichen). 17.2 Wenn wir Materialhersteller oder andere Anbieter und Nutzer auf polymore überprüfen, deren Qualität verifizieren oder diese anderweitig hervorheben oder empfehlen (kurz „Empfehlungen“), handeln wir im besten Interesse unserer Nutzer und nach bestem Wissen und Gewissen. Bitte beachten Sie, dass die Empfehlungen nur unverbindliche Empfehlungen sind, für die wir keine Haftung übernehmen, es sei denn, diese werden ausdrücklich garantiert oder gewährleistet. 17.3 Wenn wir eine manuelle Eingabe Ihrer Daten in unser System anbieten, so stellt dies eine kostenfreie zusätzliche Dienstleistung dar, die wir mit der Lieferung haben wirgebotenen Sorgfalt ausführen und für die wir allerdings keine Richtigkeit garantieren können. Wir bitten Sie daher zu überprüfen, sobald diese nach ob die Informationen korrekt eingegeben wurden. 17.4 Schadensersatzansprüche unterliegen den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt Faktoren aus Abschnitt 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 17.5 Mängelansprüche werden nicht anerkannt im Falle von geringfügigen Abweichungen von der vereinbarten oder vorausgesetzten Qualität oder bei einer nur geringfügigen Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der polymore-Dienstleistungen gemäß dem Zweck dieses Vertrags. Insbesondere lehnt polymore die Haftung für Folgendes ab: – unrichtige Informationen vom Nutzer bezüglich der Nutzerangaben, die bei der Registrierung angegeben werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet oder anderer Daten, die vom Nutzer auf die Plattform hochgeladen werden oder die vom Nutzer in anderer Weise übermittelt werden; – ununterbrochene Verfügbarkeit der Lieferant Plattform oder mögliche System- oder Netzwerkausfälle, Unterbrechungen oder Fehlfunktionen der Installationen oder Dienstleistungen der Plattform, soweit diese nicht im Einflussbereich von polymore liegen; insbesondere nicht für Fehler aufgrund höherer Gewalt oder bei Ausfall von Kommunikationsnetzwerken und Gateways; – geringfügige Fehlfunktionen der Plattform; – unbefugte Übernahme oder Verwendung der personenbezogenen Daten des Nutzers durch Dritte (beispielsweise aufgrund unbefugten Zugriffs, weil die Datenbank gehackt wurde), mit der Maßgabe, dass polymore dies nicht zu verantworten hat und keine gesetzlich oder vertraglich bindende Haftung besteht; – Zusicherungen jeglicher Art, die der Nutzer gegenüber anderen Nutzern abgibt; – die Richtigkeit oder Vollständigkeit bezüglich der Nutzerangaben oder anderer Daten, die vom Nutzer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.die Plattform hochgeladen werden oder die vom Nutzer in anderer Weise übermittelt werden; 2. Entspricht 17.6 Die Verjährungsfrist für die gelieferte Xxxx Geltendmachung von Mängeln beträgt drei (3) Monate, wobei diese Frist nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3bei Vorsatz gilt. Die Gewährleistung erstreckt sich auf gesetzliche Untersuchungspflicht und Pflicht zur Mängelrüge des Nutzers bleiben unberührt (in diesem Fall beträgt die Teile von Zulieferanten des LieferantenMitteilungsfrist in der Regel sieben (7) Tage). Außerdem sind Fehler oder Mängel, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern dem Nutzer bekannt sind oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen Nutzer erkennbar sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufeninnerhalb von sieben (7) Tagen zu melden, damit diese als Mangel angesehen werden können. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Gewährleistung. 1Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Lieferung beweglicher Sachen zwei Jahre ab Übernahme der Produkte durch den Käufer oder durch einem vom Käufer bestimmten Dritten. Die Gewährleistung umfasst nicht natürliche Abnützung, Schäden aus unsachgemäßer oder ungeeig- neter Verwendung und fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung etc. Handelsübliche oder innerhalb der üblichen technischen Toleranz liegende Abweichungen begründen keinen Gewähr- leistungsanspruch des Kunden; dies gilt insbesondere im Hinblick auf Qualität, Farbe, Größe oder Gewicht sowie Mängel, die im Wesen des verwendeten Materials und Verfahrenstechnik begründet sind. Ist der Kunde ein Unternehmer gemäß § 1 Abs 1 Z 1 KSchG gilt folgendes: Bei sonstigem Anspruchs- verlust hat der Kunde offene Mängel sofort und geheime Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jedenfalls aber vor Bearbeitung, Verarbeitung, Verbrauch etc schriftlich unter xxxxxxx@xxxxxx.xx anzu- zeigen. Für den Kunden gelten daher insbesondere die Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 UGB. Erfüllt der Kunde diese Rügepflichten nicht, hat er keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verkäufer infolge Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels und Irrtum. Allfällige Mängel, die sich nur auf einen Teil der Lieferung haben wirbeziehen, sobald diese nach berechtigen den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt Kunden nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Beanstandete Produkte dürfen vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Verkäufer retourniert werden. Gibt der Kunde dem Verkäufer keine Gelegenheit, sich von dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel aufMangel selbst zu überzeugen, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verkäufer; dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde nach schriftlicher Aufforderung die beanstandeten Produkte oder zumindest ein Muster davon nicht unverzüglich ohne gesonderten Vergütungsanspruch dem Verkäufer am Postweg oder durch Boten zur Verfügung stellt. Gewährleistungsansprüche kön- nen nach Xxxx des Verkäufers durch Reparatur oder Austausch der beanstandeten Produkte, Kauf- preisminderung oder Wandlung des Vertrages erfüllt werden. Ausgetauschte Teile gehen in das Ei- gentum des Verkäufers über. Bei auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzwBestellung angefertigte Produkte ist eine Rücknahme ausge- schlossen. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns Für fremde Erzeugnisse beschränkt sich die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten Haftung des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich Verkäufers auf die Teile von Zulieferanten des LieferantenAbtretung der Ansprüche, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4die ihm gegenüber seinem Lieferanten zustehen. Unabhängig davonAnsprüche auf Ersatz eines mittelbaren oder leicht fahrlässig verursachten Schadens sowie Ansprüche aus Mangelfolgeschäden sind ausge- schlossen. Allfällige Schäden und Mängel, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nichtder Kunde durch eine unsachgemäße Verwendung verursacht hat, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichprobenhat ausschließlich der Kunde selbst zu vertreten. Für Produkte, ohne dass hieraus die als deklassierte Ware verkauft wurden, hat der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5Kunde gegenüber dem Verkäufer keinerlei Ansprüche aufgrund allfälli- ger Mängel zu. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird Ist der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung Kunde ein Verbraucher gemäß § 9.1 erst 1 Abs 1 Z 1 KSchG gilt folgendes: Der Kunde hat nach Beginn seinen Möglichkeiten die angelieferten Produkte mit offensichtlichen Transportschäden beim Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer unter xxxxxx@xxxxxx-xxxx.xx hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Fertigung festgestelltKunde dem nicht nach, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn hat dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und keinerlei Auswirkungen auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellengesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Gewährleistung. 1Bei Mängeln der Ware ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Mängel der Lieferung haben wirDer Lieferant verpflichtet sich, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdeneine solche Mängelbeseitigung auch im Mehrschichtbetrieb oder im Überstunden- oder Produktionsstundensatz durchzuführen, wenn dies aus dringenden betrieblichen Gründen beim Besteller erforderlich und dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen Der Kunde ist nicht verpflichtet, mehr als 1 (einen) Ersatz- oder Reparaturversuch zur Behebung des Mangels zu Lasten des Lieferanten unternehmen. Für Waren, die unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3Gewährleistungsbestimmungen geliefert werden, beginnt die Gewährleistungsfrist neu. Bei wesentlichen Mängeln steht dem Kunden ein Rücktritts- oder Minderungsrecht zu. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Verjährungsfrist für Gewährleistungen und Garantien beträgt bei beweglichen Sachen 24 Monate und bei unbeweglichen Sachen 60 Monate ab Zugang durch den Kunden. Der Lieferant trägt die Teile Beweislast für die Übereinstimmung der Ware zum Zeitpunkt des Eingangs durch den Kunden. Der Lieferant garantiert ferner, dass die Waren nicht mit Rechten Dritter belastet sind und ohne Verletzung von Zulieferanten des LieferantenGeheimhaltungspflichten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4gewerblichen Schutzrechten oder sonstigen Schutzrechten oder lauteren Wettbewerbsregeln hergestellt, erworben und vertrieben wurden. Unabhängig davonDer Lieferant garantiert ferner, ob wir vom Lieferanten dass durch die Anfertigung Benutzung der Vertragswaren weder ganz noch teilweise, noch direkt oder indirekt gewerbliche Schutzrechte oder geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt werden und die Benutzung nicht zur unbefugten Preisgabe von Prüf- Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen führt oder andere vertrauliche Informationen Dritter. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, seine Rechte seien durch die Nutzung der Ware verletzt worden und Übereinstimmungszertifikaten fordern macht er Ansprüche (z. B. Unterlassungs- oder auch nichtSchadensersatzansprüche) geltend, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schädendem Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte verschaffen, indem er die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sinderforderlichen Nutzungsrechte einholt Erstellung eines Lizenzvertrages. Geschieht dies nicht innerhalb angemessener Frist, Schadenersatz leisten ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufenangemessenen Schadensersatz zu verlangen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung. 1Der Auftragnehmer trägt die Gewähr, dass seine Lieferungen und Leistungen die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Mängel Für Gewährleistungsansprüche beträgt die Verjährungsfrist im Regel- fall zwei Jahre (§ 438 BGB). Sie beginnt mit der vollständigen Erbringung der Lieferung haben wiroder Leistung, sobald diese bei Teillieferungen mit der Erbringung der letzten Leistung, jedoch nicht vor dem Tag nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdenerfolgreicher Funktionsabnahme. In dieser Zeit auftretende Mängel, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant die nicht auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel aufunsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen Auftragnehmer in einer angemessenen Frist auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzwseine Kosten zu beseitigen. durch einwandfreie Teile Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so ist die Hochschule Albstadt-Sigmaringen berechtigt, die Beseitigung der Mängel auf Kosten des Auftragnehmers anderweitig zu ersetzenveranlassen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns Es finden die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten Regelungen des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3§ 14 VOL/B Anwendung. Die Gewährleistung erstreckt sich auch auf alle der Lieferung beigegebenen oder nachträglich beim Auftragnehmer be- stellten Ersatzteile. Für letztere beginnt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche mit dem Tag der Lieferung. Die Verjährung von Ansprüchen und der Fristablauf für die Ausübung von Rechten bei mangelhafter Lieferung sind während der genannten Mängelbeseitigung gehemmt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber auch über verdeckte Mängel unverzüglich zu informieren, sobald ihm solche bekannt werden. Diese Verpflichtung ist nicht auf die Teile von Zulieferanten Gewährleistungszeit beschränkt, sondern erstreckt sich über die gesamte durchschnittlich zu erwartende Nutzungsdauer des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4jeweiligen Gerätes. Unabhängig Die Informationspflicht besteht unab- hängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- dass eventuell der Hersteller des Gerätes einen Rückruf veranlasst. Unterlässt der Auftragnehmer eine notwendige Information und Übereinstimmungszertifikaten fordern entsteht hieraus dem Auftraggeber oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertseinen Bediensteten ein Schaden, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtist der Auftrag- nehmer verpflichtet, dem Auftraggeber diesen Schaden zu ersetzen und ihn von eventuellen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. 1. Ist der Kunde Kaufmann, sind Mängel, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen erkennbar sind, binnen 8 Werktagen nach Lieferung der Waren bzw. Abnahme der Leistung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind spätestens 8 Werktage nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Lieferung haben wirKunde die rechtzeitige Mängelrüge, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigenso gilt die gelieferte Ware bzw. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügedie erbrachte Leistung als genehmigt. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem AuftragTechnische Verbesserungen, wie den zugesicherten Eigenschaftennotwendige technische Änderungen und Farbabweichungen in zumutbarem Ausmaß gelten als vertragsgemäß, oder weist soweit sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantenkeine Wertverschlechterungen darstellen. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach Xxxx des Kunden zur Nachbesserung oder Neulieferung verpflichtet. Wir können die Teile von Zulieferanten des Lieferantenvom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, sofern soweit diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenmit unzumutbaren Kosten verbunden ist. 4. Unabhängig davonSind wir zur Nacherfüllung nicht verpflichtet oder in der Lage oder verzögert diese sich über angemessene Frist hinaus, ob ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Schadensersatz statt der Leistung kann der Kunde nur verlangen, wenn wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- den Mangel und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus das Fehlschlagen der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannNacherfüllung zu vertreten haben. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so Im Falle der Nacherfüllung sind wir nicht verpflichtet, Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese dadurch verursacht wurden, dass die Kaufsache nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigteinem anderen Ort als dem nach dem Vertrag vorgesehenen typischen Ort der Nutzung verbracht wurde. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. (1) pascom verpflichtet sich zu sorgfältigen und gehörigen Erfüllung der vertraglichen Dienstleistungen und Dienste. Insbesondere verpflichtet sich pascom zu einer guten Zusammenarbeit und zu einem Austausch von Informationen mit dem Kunden, um möglicherweise auftretende Probleme schnell zu beheben. (2) Gewährleistungen oder sonstige garantieähnliche Zusicherungen von pascom liegen nur vor, wenn sie von pascom ausdrücklich und schriftlich im Vertrag vereinbart oder anerkannt wurden. Bei Produktbeschreibungen handelt es sich nicht um Gewährleistungen oder sonstige garantieähnliche Zusicherungen, sondern lediglich um Leistungsbeschreibungen. In Bezug auf die Gewährleistungsansprüche des Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden Regelungen dieser Ziff. 7 sowie nur diejenigen Gewährleistungen, auf die in diesen AGB an anderer Stelle explizit verwiesen wird. Im Übrigen ist jede weitere Gewährleistung von pascom, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. (3) Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nicht möglich ist, Softwareprogramme so zu entwickeln bzw. anzupassen, dass diese für alle Anwendungen fehlerfrei läuft. Beim Auftreten von Mängeln an Software oder Hardware wird pascom ihren Gewährleistungsverpflichtungen durch den vertraglich vereinbarten Support und des SLA nachkommen. (4) Sind solche Vereinbarungen nicht getroffen worden oder decken sie nicht alle gesetzlichen Mängelrechte des Kunden ab, gelten die nachfolgenden Regelungen: (a) Bei Diensten: Liegt ein Mangel eines Mangel and der vertragsgemässen Leistung, wird pascom den vertragsgemässen Zustand nach ihrer Xxxx ausschliesslich per Fernwartung oder durch einen Besuch des Kunden vor Ort wiederherstellen. Sollte Letzteres notwendig sein, erhält pascom vom Kunden Zugang zu den erforderlichen Räumen und Anlagen. (b) Der Kunde ist verpflichtet, pascom nachprüfbare Unterlagen oder Informationen über Art und Auftreten von Fehlern zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken. Ist nichts anderes vereinbart, sollten die Fehlermeldungen des Kunden in Textform über das Ticketsystem erfolgen. Die Fehlermeldung soll die Angabe der Programmfunktion und den Text der Fehlermeldung enthalten sowie die Fehlerauswirkungen beschreiben. (5) Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese bzw. Fehler an Diensten werden nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt folgenden Prioritäten klassifiziert: (a) Fehler mit erster Priorität liegen vor, wenn die Programmnutzung bei Kunden unmittelbar in den ordnungsgemässen Betrieb beim Kunden eingreift und wesentliche Programmfunktionen nicht mehr realisiert und auch nicht überbrückt werden können. Auf solche Fehler reagiert pascom sofort. (b) Fehler mit zweiter Priorität liegen vor, wenn die Arbeitsergebnisse, zu deren Erzielung der Kunde das System einsetzt, im Wesentlichen – wenn auch unter Erschwerungen oder Umgehungen – erreicht werden können. Solche Mängel werden so schnell wie möglich individuell beseitigt, wenn sie nicht im Zuge allgemeiner Versionen oder Servicearbeiten in angemessener Zeit beseitigt werden können. (c) Fehler mit dritter Priorität liegen vor, wenn keine nennenswerten Erschwerungen der Programmnutzung vorliegen. Sie werden durch Updates oder Upgrades bzw. Servicearbeiten beseitigt, es sei denn, dies ist dem Kunden nicht zumutbar. (6) Wenn Fehler nicht in einer angemessenen Form korrigierbar sind, erklärt sich der Kunde bereit, gemeinsam mit pascom ein Konzept für sinnvolle technische und/oder organisatorische Ausweichmöglichkeiten zu entwickeln und durchzuführen. (7) Hat der Kunde Eingriffe in Dienstleistungen, Dienste von pascom vorgenommen oder diese oder das Produkt verändert oder angepasst, so ist pascom zur Mängelgewährleistung erst verpflichtet, wenn Art und Umfang des Eingriffs genau dokumentiert werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant Kunde nachweist, dass der festgestellte Xxxxxx weder direkt noch indirekt auf seinem Eingriff beruht und der Kunde sich in Textform bereit erklärt, den Einwand der verspäteten MängelrügeMehraufwand von pascom zu tragen. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. (8) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel an Produkten und Diensten, die Teile durch Abweichungen von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese den für das Programm vorgesehenen und in den Liefergegenstand eingebaut der Produktinformation angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden. 4(9) Stellt sich im Zuge von Nachbesserungsarbeiten heraus, dass die gerügten Mängel nicht pascom zuzurechnen oder von dieser zu vertreten sind, ist pascom berechtigt, dem Kunden den Zeitaufwand und die entstandenen Kosten entsprechend ihrer jeweils gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen. Unabhängig davonLehnt der Kunde eine Kostenübernahme für die Mängelbeseitigung ab, ob wir können keine weiteren Ansprüche, gleich welcher Art und in welcher Höhe, vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannKunden gegenüber pascom geltend gemacht werden. 5(10) Schlägt die Beseitigung von Mängeln durch pascom trotz der Nachbesserungsversuche für jeden einzelnen Fehler fehl, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. Wird Im Rahmen von Diensten oder Produkten kann die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertNacherfüllung auch durch Ersatzlieferung erfolgen, so ausser, die erforderlichen Aufwendungen sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6Kunden nachweislich unzumutbar. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen Der Kunde ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Mängelgewährleistung zur kostenlosen Mitwirkung verpflichtet. (11) pascom ist berechtigt, nach fehlgeschlagener Nachbesserung dem Kunden eine angemessene Frist (mindestens 4 Wochen) für die Erklärung zu setzen, ob der Kunde an seinem Nacherfüllungsanspruch festhält oder Teile ausgetauscht werdenvom Vertrag zurücktritt oder die Vergütung mindert. (12) Für Abweichungen, so entstehen welche die Gewährleistungsansprüche Eignung zur gewöhnlichen oder der im Vertrag vorausgesetzten Eignung nur unerheblich beeinträchtigen, ist die Gewährleistung, ausser bei Vorsatz und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen (sog. unerhebliche Abweichungen). Gewährleistungsrechte sind weiter, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, wenn der Kunde einen Mangel oder eine Gefahrenlage nicht unverzüglich anzeigt. (13) Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache bzw. Abnahme eines Werkes. (14) Im Falle der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung durch pascom in vollem Anspruch erneutForm einer Dienstleistung, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Teilen Gleiches gilt für unentgeltliche Leistungen, sofern Schäden von Komponenten beziehen pascom nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. (15) Ausgeschlossen von sämtlichen Gewährleistungensansprüchen sind Drittsoftware, deren Gewährleistung sich diese auf die ausgetauschten Teileausschliesslich nach den Bedingungen des Drittherstellers richten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. (1) Soweit die von uns an den Kunden gelieferten Waren nicht selbst von uns hergestellt worden sind, sondern vom Vorlieferanten bezogen wurden, kommen wir unseren Gewährleistungspflichten vorrangig dadurch nach, dass wir sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber unseren Vorlieferanten an den Kunden abtreten. Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese nach Diese Abtretung wird durch den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeKunden angenommen. (2) Soweit Gewährleistungsansprüche von unseren Vorlieferanten nicht erfüllt werden sowie in allen übrigen Fällen haften wir für Sachmängel, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze. (3) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Entspricht In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB). Wir übernehmen jedoch keine Gewährleistung nach §§ 478, 479 BGB, wenn der Kunde die von uns vertragsgegenständlich gelieferte Xxxx Ware bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit der Sach- oder Rechtsmangel auf eine nicht fachgerechte oder auf eine, nicht dem Auftragvertraglich vereinbarten Bestimmungszweck entsprechende, wie den zugesicherten Eigenschaften, Bearbeitung und/oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar Verarbeitung und/oder sonstige Veränderung zurückzuführen ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3(4) Soweit die Beschaffenheit der Ware nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden1 S. 2 und 3 BGB). 4. Unabhängig davon(5) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus Rügepflichten (§§ 377, 378 HGB herleiten kann381 HGB) nachgekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn wir die Ware an den Abnehmer des Kunden direkt versenden. Auch in diesem Falle bleibt der Kunde für die Einhaltung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) verantwortlich. Bei Waren, die zum Einbau oder zur Weiterverarbeitung bestimmt sind, hat die Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor dem Einbau bzw. der Weiterverarbeitung zu erfolgen. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert(6) Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Dies gilt nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtim Falle arglistigen Handelns unsererseits. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt(7) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir über zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenNacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. (8) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. (9) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. (10) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Material- sowie Ein- und Ausbaukosten tragen wir, wenn dies vertraglich vereinbart tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen. In jedem Fall hat der Kunde diese selbst zu tragen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. (11) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahme-Recht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. (12) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist oder beide Arten der Nacherfüllung von uns verweigert wurden oder die Nacherfüllung unzumutbar ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen. Dies gilt auch dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung dieser Rechte rechtfertigen, wenn z.B. der eingetretene Schaden durch eine Nacherfüllung nicht mehr beseitigt werden kann oder wenn die Nacherfüllung nicht mehr von Interesse ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Unerheblich ist § 6.4 zu beachtenein Mangel dann, wenn davon nur ein Teil der Lieferung betroffen ist, der im Verhältnis zur Gesamtlieferung als geringfügig anzusehen ist. 7(13) Unter „Mindern“ versteht sich das Recht, den Kaufpreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Dem Lieferanten Rücktritt ist die empfangsbedürftige Erklärung des Kunden, durch die er den Kaufvertrag rückgängig macht und in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet. Als Aufwendungen im Sinne der Regelung in Ziffer VIII. (9) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ausschließlich freiwillige Vermögensopfer, die von der Kunde im Hinblick auf den Erhalt der ihm geschuldeten Leistung erbracht hat, zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellenverstehen. 8(14) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen jedoch nur nach Maßgabe von Ziffer IX. dieser Allgemeinen Verkaufs- und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten Lieferbedingungen und sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etcim Übrigen ausgeschlossen. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden(15) Wegen einer Pflichtverletzung, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sindnicht in einem Mangel besteht, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufenkann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten oder diesen kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung. 111.1 Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Services und Produkten der Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Mängel der Lieferung haben wir, sobald KBC gewährleistet daher keine Fehlerfreiheit und ist diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügeauch nicht geschuldet. 211.2 KBC leistet 6 Monate Gewähr ab Übernahme bzw. Entspricht ab Nutzung der von KBC gelieferten Systeme und Systemkomponenten gemäß Punkt 11.7. Die Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die gelieferte Xxxx nicht dem AuftragMangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden, wie den zugesicherten Eigenschaftenseiner Erfüllungsgehilfen oder ihm zurechenbarer Dritter beruht. Stellt sich im Zuge der Mängelbehebung heraus, dass entweder kein Mangel einer Leistung von KBC vorliegt oder weist sie Mängel aufdieser vom Kunden zu vertreten ist, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen Kunde KBC den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile entstandenen Aufwand zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile 11.3 Netzausfälle, Servicearbeiten, Störungen oder sonstige von Zulieferanten KBC nicht zu vertretende Ereignisse können zu Unterbrechungen von Services führen und berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenEntgelts. 411.4 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 377 HGB nachkommt. Unabhängig davonDer Kunde hat aufgetretene Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die von KBC vorgeschriebenen Lager-, ob wir vom Lieferanten Montage- und Betriebsbedingungen einzuhalten. Nur diesfalls gilt die Anfertigung Rügepflicht nach § 377 HGB als gewahrt. Diesbezügliche entgegenstehende Regelungen des Kunden finden in keinem Fall Anwendung (vgl. dazu Punkt 1.4.). Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Kunde. Der Kunde wird KBC bei der Beseitigung aufgetretener Mängel in jeder Hinsicht 11.5 Ist KBC trotz nachhaltiger Bemühungen und zumindest dreifacher qualifizierter, schriftlicher Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage, einen Mangel zu beseitigen, hat jeder Vertragspartner das Recht, den Servicevertrag mit sofortiger Wirkung ex nunc aufzulösen. 11.6 Im Falle von Prüf- Lieferungen von Hard- und Übereinstimmungszertifikaten fordern Software gelten vorrangig die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, sowie nachrangig sinngemäß die gegenständlichen Regelungen. Sofern die von KBC oder auch dem Hersteller vorgeschriebenen Lager-, Montage- und Betriebsbedingungen eingehalten werden, leistet KBC (subsidiär) 6 Monate Gewähr, wobei es dem Kunden obliegt, das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Lieferung der Leistung zu beweisen. Werden im Rahmen dieser Gewährleistung Systemkomponenten ersetzt, so wird die ursprüngliche Gewährleistung des Gesamtsystems nicht verlängert. 11.7 Mit der Erstellung des Übernahmeprotokolls spätestens jedoch mit Nutzung der Leistungen von KBC durch den Kunden gilt diese als abgenommen. Mängel, die die Nutzung der Leistung von KBC nicht wesentlich beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichprobenund ebenso ist der Kunde nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377auch nicht teilweise, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 611.8 Im Falle einer Softwarepflege ist der Gewährleistung genüge getan, wenn seitens KBC ein Workaround erfolgt. Wird Die Beseitigung von Fehlern (das sind funktionsstörende Abweichungen von den gültigen Spezifikationen) erfolgt nach Xxxx von KBC durch Implementierung eines Workarounds, Lieferung einer neuen Software oder durch entsprechende Änderung des Programms. Änderungen des Programms durch das Einspielen von Patches (z.B. Bug Fixes o.ä.) sind erst dann zu leisten, wenn diese Patches durch den Hersteller freigegeben werden. In diesem Falle hat KBC jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit mit der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung Fehlerbehebung zu warten. Die Überprüfung solcher Patches erfolgt ausschließlich durch den Hersteller und nicht durch KBC selbst. 11.9 Eventuell bestehende Rückgriffsrechte des Kunden gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten445a BGB sind ausgeschlossen. 7. Dem Lieferanten 11.10 Hiermit sind die alle Ansprüche des Kunden bezüglich der Gewährleistung unter Ausschluss jeder weitergehenden Verpflichtung von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellenKBC abschließend geregelt. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Service Agreement

Gewährleistung. 17.1 IBH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. Mängel sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Lieferung haben wirTechnik nicht möglich ist, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet Fehler der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeSoftware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. 27.2 IBH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertrags- produkte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. 7.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Entspricht Die Sachmängelhaftung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbe- zeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die gelieferte Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. 7.4 Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen worden ist, verjähren Sachmängelansprüche in 24 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Sachmängelhaftungsansprüche sind nur mit Zustimmung von IBH übertragbar. Weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt IBH in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. 7.5 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Xxxx von IBH zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von IBH über. Ist IBH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht dem Auftragin der Lage, wie den zugesicherten Eigenschaftenist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt IBH Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder weist sie Mängel aufzum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert IBH zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf unser Verlangen das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenKäufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang 7.6 Alle mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kostenoder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z. B. Transportkosten, z.B. Kosten für TransportVerpackungskosten) trägt der Kunde, Ein- und Ausbaues sei denn, Handling etcdass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. 97.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Xxxxxxxxxx nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von IBH berechnet. 7.8 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art gelten die jeweils aktuellen Abwicklungsrichtlinien des IBH-Reparaturmanagements bzw. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträgedie entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils aktuellen Fachhandelspreisliste. 7.9 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schädengleich aus welchem Rechtsgrund, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sindsind ausgeschlossen, Schadenersatz leisten und soweit sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teilegesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 16.1. Mängel Der Lieferant garantiert, dass das Programm für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Lieferung haben wirInstallation des Programms oder in Bezug auf ein Programm mit begrenzter Nutzung, sobald diese nach das auf einem autorisierten Gerät vorinstalliert ist, ab dem Datum der Programmaktivierung durch den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten (die „Gewährleistungsfrist“) im Wesentlichen der geltenden Dokumentation entspricht. Der Kunde muss den Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigenbenachrichtigen, wenn vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist Fehler, Störungen oder Mängel („Mängel“) entdeckt werden. Insoweit verzichtet Bei Erhalt einer solchen Mitteilung wird der Lieferant auf vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Ziffer 11 entweder (i) das Programm reparieren, (ii) das Programm ersetzen oder (iii) die Lizenz unverzüglich mit schriftlicher Benachrichtigung an den Einwand Kunden kündigen und bei Rückgabe des Programms und aller Kopien davon jegliche geltende Programmgebühr zurückerstatten, die vom Kunden bis zum Datum der verspäteten MängelrügeKündigung gezahlt wurde (abzüglich eines angemessenen Betrags für die Nutzung des Programms durch den Kunden bis zum Datum der Kündigung). 26.2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzwIM GESETZLICH GESTATTETEN UMFANG SIND DIE FÜR EINEN VERSTOSS GEGEN DIE MIT DIESER ZIFFER 6 ERTEILTE GEWÄHRLEISTUNG GELTENDEN RECHTSBEHELFE EXKLUSIV. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenAUSGENOMMEN WIE IM VORSTEHENDEN FESTGELEGT UND IM GESETZLICH GESTATTETEN UMFANG LEHNT DER LIEFERANT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN GARANTIEN AB. 36.3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des LieferantenWEDER DER LIEFERANT NOCH EINE ANDERE PARTEI ODER PERSON GARANTIERT, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenDASS DIE FUNKTIONEN DER PROGRAMME DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN ODER DASS DER BETRIEB DER PROGRAMME UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERLOS VERLÄUFT. 46.4. Unabhängig davonDer Kunde übernimmt die gesamte Verantwortung für die Auswahl der Programme, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind um die von ihm beabsichtigten Ergebnisse zu ersetzenden Teile auf Verlangen erzielen, ebenso wie für die Nutzung der Programme und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellender mit ihnen erreichten Ergebnisse. Falls das Programm vom Kunden selbst installiert werden muss, übernimmt der Kunde weiterhin die gesamte Verantwortung für diese Installation. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Master Agreement

Gewährleistung. 111.1 Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Services und Produkten der Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Mängel der Lieferung haben wir, sobald KBC gewährleistet daher keine Fehlerfreiheit und ist diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügeauch nicht geschuldet. 211.2 KBC leistet 6 Monate Gewähr ab Übernahme bzw. Entspricht ab Nutzung der von KBC gelieferten Systeme und Systemkomponenten gemäß Punkt 11.7. Die Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die gelieferte Xxxx nicht dem AuftragMangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden, wie den zugesicherten Eigenschaftenseiner Erfüllungsgehilfen oder ihm zurechenbarer Dritter beruht. Stellt sich im Zuge der Mängelbehebung heraus, dass entweder kein Mangel einer Leistung von KBC vorliegt oder weist sie Mängel aufdieser vom Kunden zu vertreten ist, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen Kunde KBC den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile entstandenen Aufwand zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile 11.3 Netzausfälle, Servicearbeiten, Störungen oder sonstige von Zulieferanten KBC nicht zu vertretende Ereignisse können zu Unterbrechungen von Services führen und berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenEntgelts. 411.4 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Kunde seiner Verpflichtungen gemäß § 377 UGB nachkommt. Unabhängig davonDer Kunde hat aufgetretene Mängel 11.5 Ist KBC trotz nachhaltiger Bemühungen und zumindest dreifacher qualifizierter, ob wir vom Lieferanten schriftlicher Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage, einen Mangel zu beseitigen, hat jeder Vertragspartner das Recht, den Servicevertrag mit sofortiger Wirkung ex nunc aufzulösen. 11.6 Im Falle von Lieferungen von Hard- und Software gelten vorrangig die Anfertigung Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, sowie nachrangig sinngemäß die gegenständlichen Regelungen. Sofern die von Prüf- KBC oder dem Hersteller vorgeschriebenen Lager-, Montage- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch Betriebsbedingungen eingehalten werden, leistet KBC (subsidiär) 6 Monate Gewähr, wobei es dem Kunden obliegt, das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Lieferung der Leistung zu beweisen. Werden im Rahmen dieser Gewährleistung Systemkomponenten ersetzt, so wird die ursprüngliche Gewährleistung des Gesamtsystems nicht verlängert. 11.7 Mit der Erstellung des Übernahmeprotokolls spätestens jedoch mit Nutzung der Leistungen von KBC durch den Kunden gilt diese als abgenommen. Mängel, die die Nutzung der Leistung von KBC nicht wesentlich beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichprobenund ebenso ist der Kunde nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377auch nicht teilweise, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird 11.8 Im Falle einer Softwarepflege ist der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenGewährleistung genüge getan, wenn dies vertraglich vereinbart istseitens KBC ein Workround erfolgt. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 Die Beseitigung von Fehlern (das sind funktionsstörende Abweichungen von den gültigen Spezifikationen) erfolgt nach Xxxx von KBC durch Implementierung eines Workarounds, Lieferung einer neuen Software oder durch entsprechende Änderung des Programms. Änderungen des Programms durch das Einspielen von Patches (z.B. Bug Fixes o.ä.) sind erst dann zu beachten. 7leisten, wenn diese Patches durch den Hersteller freigegeben werden. Dem Lieferanten sind In diesem Falle hat KBC jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang Möglichkeit mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10Fehlerbehebung zu warten. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche Überprüfung solcher Patches erfolgt ausschließlich durch den Hersteller und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.nicht

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Samples: Service Agreement

Gewährleistung. 18.1. Mängel Für die Sach- und Rechtsmängelrechte des Kunden gelten die gesetz- lichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Lieferung haben wirunverarbeiteten Ware durch unseren Kunden unmittelbar oder mittelbar durch dessen Kunden oder wiederum weitere Kunden etc. an einen Verbraucher bleiben in allen Fällen unberührt, sobald diese nach auch wenn dieser Verbraucher sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche des Kunden aus Lieferanten- regress, d. h. §§ 478, 445a, 439a BGB sind ausgeschlossen, wenn die mangel- hafte Ware durch den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdenKunden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügez.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde und wir somit als Teilezulieferer anzusehen sind. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 38.2. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten Mängelansprüche des LieferantenKunden setzen voraus, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- dass er seinen ge- setzlichen Untersuchungs- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus Rügepflichten (§§ 377, 378 HGB herleiten kann381 HGB) nachge- kommen ist. Der Kunde hat die von uns gelieferte Xxxx unverzüglich zu untersuchen und die dabei feststellbaren Mängel (offensichtliche Mängel) spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware uns gegen- über schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde un- verzüglich, das heißt spätestens 5 Arbeitstage nach ihrer Entdeckung, uns gegenüber schriftlich zu rügen. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt bzw. gerügt, so gilt die Ware insoweit als genehmigt. 58.3. Wird Ist die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertgelieferte Xxxx mangelhaft und gilt sie nicht nach Nr. 8.2 als ge- nehmigt, so sind steht dem Kunden zunächst lediglich ein Anspruch auf Nach- erfüllung zu, welche nach unserer Xxxx durch Reparatur (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung erfolgen kann. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Ersetzte Waren oder Produktteile gehen in unser Eigentum über. 8.4. Wir haben das Recht, die geschuldete Nacherfüllung von der Bezah- lung des fälligen Kaufpreises abhängig zu machen. Der Kunde hat jedoch das Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kauf- preises zurückzubehalten. 8.5. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau durch uns, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. 8.6. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwen- dungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch Maßgabe der gesetzlichen Regelung (§§ 439 Abs. 2, 3 BGB), wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberech- tigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigterkennbar. 68.7. Wird Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen nicht erbracht oder eine solche Frist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, so kann der Fehler trotz Beachtung Kunde nach seiner Xxxx den Kauf- preis herabsetzen oder – falls der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn Mangel bzw. die Pflichtverletzung erheb- lich ist – vom Vertrag zurücktreten. Hat der Fertigung festgestelltKunde wegen eines Mangels den Kaufpreis herabgesetzt, können so kann er nicht wegen desselben Mangels vom Vertrag zurücktreten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 8.8. Sämtliche Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit an der von uns gelieferten Ware Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch Kunden selbst oder Dritte ausgeführt werden. Ferner leisten wir über keine Gewähr für Mängel oder Schäden, die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz darauf beruhen, dass die von uns gelieferte Ware nicht für Mehraufwendungen verlangenden bestimmungs- gemäßen Gebrauch bzw. nicht für ihre gewöhnliche Verwendung eingesetzt bzw. weiterverarbeitet wird. Der Be- stimmungsgemäße Gebrauch bzw. die gewöhnliche Verwendung ergeben sich entweder aus der Verkehrsanschauung oder der Ware beigelegten Produktbeschreibung. Insbesondere beruht ein Mangel bzw. Schaden auf einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch bzw. einer nicht gewöhn- lichen Verwendung, wenn dies vertraglich vereinbart auf eine der folgenden Ursachen zurück- zuführen ist: - betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß; - unsachgemäßer Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden; - Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an unge- eignete Stromquellen; - Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen; - Feuchtigkeit oder ungeeignete Temperaturen - Unsachgemäße Weiterverarbeitung, unsachgemäßer Ein- oder Umbau durch den Kunden oder einen Dritten. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachtenDie Mängelrechte des Kunden entfallen ferner, wenn Seriennummer, Typen- bezeichnung, Herstellerbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. 78.9. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellenFür gebrauchte Ware ist unsere Mängelhaftung ausgeschlossen. 88.10. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten Ansprüche des LieferantenKäufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Nebenkosten Hiervon ausgenommen sind sämtliche in Zusammenhang mit Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Nachbesserung entstandenen Brutto-KostenVerletzung von Leben, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etcKörper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger Pflichtverletzungen unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 98.11. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- Handelt es sich bei unserer Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk ver- wendet worden ist und Beratungsaufträgedie Mangelhaftigkeit des Bauwerks verursacht hat (Baustoff), so wird beträgt die Verjährungsfrist gemäß der Lieferant bei eventuell auftretenden Schädengesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch wei- tere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sindAbs. 3, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen§§ 444, 445b BGB). Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Nr. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. (1) Dem Kunden ist bekannt, dass Software grundsätzlich nicht gänzlich fehlerfrei erstellt werden kann. Unerhebliche Mängel hindern deshalb den vereinbarungsgemäßen Gebrauch der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeSoftware nicht. (2. Entspricht ) netz98 steht dafür ein, dass die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Vereinbarung von netz98 erbrachten Arbeitserzeugnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und nach Kenntnis von netz98 auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder Teile ausgetauscht werdenausschließen. netz98 stellt den Kunden von sämtlichen möglichen Ansprüchen Dritter insoweit frei. (3) Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so entstehen hat der Kunde dies netz98 nach Kenntnis unverzüglich mitzuteilen. netz98 hat in diesem Fall in einem für den Kunden zumutbaren Umfang und in Absprache mit dem Kunden das Recht, nach Xxxx von netz98 entweder die Gewährleistungsansprüche vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können. (4) netz98 übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellten Arbeitserzeugnisse bei allgemeinen Veränderungen der Technik (z. B. Browser, Servertechnologie, Plug-Ins Betriebssysteme, W3C Standards, Online-Zugänge etc.) ihre vertraglich vereinbarte Eignung auch unter den veränderten Umständen behalten. Ein Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf nachträgliche Anpassung besteht nicht. (5) Soweit dies möglich und dem Kunden im Hinblick auf die ausgetauschten TeileAuswirkungen des Mangels zumutbar ist, kann netz98 dem Kunden bis zur endgültigen Behebung des Mangels eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels (Workaround) bereitstellen. (6) Der Gewährleistungsanspruch entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von netz98 Arbeitserzeugnisse selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die noch in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen bzw. unterbliebenen Pflege/Aktualisierungshandlungen verursacht wurden. (7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Abnahme der Arbeitsergebnisse. Längere gesetzliche Verjährungsfristen für Haftungs- und Garantieansprüche bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleistungen

Gewährleistung. 1Im Falle des Softwarekaufs gelten die folgenden Gewährleistungsrechte: con terra gewährleistet, dass die Software und die Benutzerdokumentation die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und dass der Nutzung durch den Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang im Land des Ersterwerbs der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. con terra haftet nicht für Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und entgegenstehende Rechte, die auf einem vertragswidrigen Einsatz oder unbefugten Änderungen durch Kunde oder Dritten beruhen. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, hat con terra das Wahlrecht, ob con terra einem Mangel im Wege der Nachbesserung oder Nachlieferung abhilft. Dies gilt entsprechend für Rechtsmängel. Als Nachbesserung gilt auch, wenn con terra dem Kunden vorübergehende Lösungen zur Verfügung stellt, sofern diese den Mangel beheben. Gleiches gilt, wenn der Mangel durch eine abweichende Nutzung der Software umgangen werden kann, sofern der Kunde die Software weiterhin zumutbar nutzen kann. Der Kunde ist für die Mangelbeseitigung verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen für den Kunde führt. Die Nachbesserung schließt, soweit erforderlich, die Anpassung der Benutzerdokumentation ein. Der Kunde kann nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen von diesem Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde con terra nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch erfolglos schriftlich zur Mangelbeseitigung in einem angemessenen Zeitraum aufgefordert und dabei darauf hingewiesen hat, andernfalls seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte auszuüben. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 12 Monate. Dies gilt, auch wenn der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, auch für Schadensersatzansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, Ansprüchen wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Xxxxxxx con terra dem Kunden die Software via Download, beginnt die Verjährung mit der Zurverfügungstellung des Download-Links einschließlich der Zugangsdaten durch con terra. Im Falle der Subskription (Miete) gelten die folgenden Gewährleistungsrechte: con terra leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. con terra wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Software in angemessener Zeit beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, con terra Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese Software nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Lieferant auf den Einwand Zeit des Auftretens der verspäteten MängelrügeMängel und der näheren Umstände. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Lizenz Und Nutzungsbedingungen

Gewährleistung. 14.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte während der Gewährleistungsfrist in allen wesentlichen Aspekten der Standardspezifizierung oder den Designanforderungen des Käufers (soweit anwendbar) entsprechen. 4.2 Der Käufer muss sämtliche vom Verkäufer gelieferten Produkte während der Gewährleistungsfrist überprüfen und testen. Teilt der Käufer dem Verkäufer während der Gewährleistungsfrist schriftlich (unter Angabe angemessener Einzelheiten des angeblichen Mangels) mit, dass die Produkte insgesamt oder teilweise nicht der in Ziffer 4.1 angeführten Gewährübernahme entsprechen, muss der Verkäufer, falls selbige Produkte tatsächlich nicht dieser Gewährübernahme entsprechen, die mangelhaften Produkte nach eigener Xxxx reparieren oder ersetzen oder den Anteil des Preises der mangelhaften Produkte rückerstatten, der die Auswirkungen des Mangels auf die Produkte widerspiegelt. 4.3 Der Verkäufer ist berechtigt, die Rückgabe der angeblich mangelhaften Produkte (gegen Übernahme der Transportkosten) zu fordern, um den Gewährleistungsanspruch zu überprüfen. 4.4 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel oder Schäden aufgrund von: 4.4.1 Reparaturen oder Veränderungen an den Produkten, die ohne Einverständnis des Verkäufers vom Käufer vorgenommen wurden, sofern der Lieferung haben wirMangel aus dieser Reparatur oder Veränderung entstanden ist; oder 4.4.2 Versäumnissen des Käufers, sobald diese die Produkte gemäß der Anleitung des Verkäufers oder anderweitig auf vernünftige und angemessene Weise zu verwenden, in Betrieb zu nehmen, zu installieren, zu warten oder zu lagern; oder 4.4.3 Nutzungen der Produkte mit anderen Produkten oder Rohstoffen, die nicht vom Verkäufer zugelassen oder geliefert wurden, sofern dies zu dem Mangel geführt hat; oder 4.4.4 üblicher Abnutzung, abnormaler Arbeits- oder Lagerbedingungen oder vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung durch eine andere Person als den Verkäufer oder dessen Unterauftragnehmer; oder 4.4.5 Unfällen oder unsachgemäßer Nutzung durch den Käufer, oder in Folge von Vertragsverstößen durch den Käufer. 4.5 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde sowie nach Maßgabe des geltenden Rechts erbracht werden und in allen wesentlichen Aspekten der jeweiligen Leistungsbeschreibung entsprechen. 4.6 Der Verkäufer hat das Recht, die Dienstleistungen soweit zu ändern, wie dies für die Einhaltung der anwendbaren Gesetze oder der zwingenden gesetzlichen Sicherheitsanforderungen notwendig ist, oder soweit ein schwerwiegender Änderungsgrund vorliegt und die Art oder Qualität der Dienstleistungen nicht wesentlich beeinflusst werden - in Bezug auf letzteres werden die legitimen Interessen des Käufers berücksichtigt und die Änderungen auf ein angemessenes Maß beschränkt. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt Käufer in diesem Fall zu benachrichtigen. 4.7 Im Fall von mangelhaften Dienstleistungen ist der Käufer berechtigt, schriftlich die unverzüglich Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer zu fordern. 4.8 Außer in den in dieser Ziffer 4 vorgesehenen Fällen und vorbehaltlich Ziffer 11 übernimmt der Verkäufer keine weitere Haftung gegenüber dem Käufer in Bezug auf jegliche Mängel an den Produkten oder Dienstleistungen. Bankverbindung: Sitz der Gesellschaft: Geschäftsführer: WESGO Ceramics GmbH Commerzbank Nürnberg, Konto-Nr. 514 303 700, BLZ 760 400 61 Erlangen Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxxx 00 IBAN: DE 76 7604 0061 0514 3037 00, Swift Code XXXXXXXX000 Registergericht Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx X-00000 Xxxxxxxx 4.9 Außer in den in dieser Ziffer 4 und in Ziffer 13 vorgesehenen Fällen und vorbehaltlich Ziffer 11 sind sämtliche Gewährleistungen, Bedingungen, Erklärungen und andere Bestimmungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, von diesem Vertrag ausgeschlossen. 4.10 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Datum, an dem die Produkte an den Käufer geliefert werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet es sei denn, der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeVerkäufer ist gemäß Ziffer 11 haftbar. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Standard Terms and Conditions

Gewährleistung. (1) Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängelrügen innerhalb einer Frist von 5 Werktagen schriftlich (auch per Telefax oder E- Mail) geltend zu machen. Mängel Es gilt § 377 HGB. (2) Die Beschaffenheit des von uns zu liefernden Produktes wird durch den Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestäti- gung und/oder unseres Lasten-/Pflichtenheftes abschlie- ßend beschrieben. Soweit nichts anderes schriftlich verein- bart ist, gilt die sich aus unserer Auftragsbestätigung ergebende Verwendung als alleiniger Vertragsinhalt. Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferte Hard- und Software und die Dokumentation die vereinbarte Beschaf- fenheit haben und nicht mit Mängeln behaftet sind. Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern vollkommen freie Soft- ware zu erstellen. Mängel, die die vertraglich vorausgesetz- te Nutzung nicht beeinträchtigen, sind unerheblich. (3) Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrü- ge nach unserer Xxxx innerhalb angemessener Frist nachbessern oder Ersatzware liefern. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Liefergegenstände nachträglich nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht werden, haben wir nicht zu tragen, es sei denn, das Verbringen entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. (4) Schlägt die Nacherfüllung nach erfolglosem zweiten Versuch fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Daneben ist er gegebe- nenfalls berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln (Geringfügigkeit ist bei einem Beseitigungsaufwand von weniger als 5% des Kaufpreises gegeben), steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Ist nur ein Teil einer Warenlieferung mangelhaft, kann der Kunde nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn der verbliebene mangelfreie Teil der Lieferung haben wir, sobald diese nach nachweislich für den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf Kunden den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx vorhergesehenen Verwendungszweck nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten mehr erfüllen kann. (5) Keine Sachmängelansprüche des Kunden bestehen: a) bei Software, wenn: - die von uns gelieferte Software, trotz Erfüllung der in der Aufgabestellung definierten Anforderungen aus Gründen, die ihre Ursache nicht in der vertragsgemäß geschuldeten Software haben, nicht lauffähig ist; - die Software nicht gebrauchsfähig ist, weil die Schnittstelle nicht exakt vom Kunden definiert worden ist; - die Software nicht lauffähig ist, weil die Hardware des Kunden, trotz entsprechender Hinweise durch uns, keine ausreichende Kapazität aufweist; - die Software deshalb nicht lauffähig ist, weil der vom Kunden eingesetzte Rechner nicht die von uns vorgegebe- nen Leistungsmerkmale aufweist; b) bei Hardware: - aufgrund von Mängeln wegen natürlicher Abnutzung; - aufgrund von Mängeln wegen unsachgemäßer Behand- lung, Manipulation oder Vandalismus oder bei Überbean- spruchung durch den Kunden oder Dritter; - aufgrund von Mängeln wegen chemischer, elektrochemi- scher, elektronischer oder elektrischer Einflüsse oder aufgrund sonstiger besonderer äußerer Einflüsse; - wenn der Liefergegenstand durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dieser Veränderung steht. Wird Stellt sich heraus, dass der Mangel auf einer Ursache beruht, die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertuns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigthat der Kunde uns alle hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen. (6) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten beginnend mit der Ablieferung. Wird Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Die Verkür- zung der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenVerjährungsfrist gilt nicht, wenn dies vertraglich vereinbart istuns grobes Verschulden vorwerfbar ist oder bei uns zurechenbaren Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit. (7) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels werden wie folgt begrenzt: Bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Unsere Haftung ist außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausge- schlossen. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen der fahrlässigen Verletzung einer wesentli- chen Vertragspflicht ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt; wesentliche Vertragspflichten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8die der Kunde vertrauen darf. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten Durch die vorstehenden Haftungsbe- grenzungen werden Ansprüche des Kunden wegen uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurechenbaren Verletzun- gen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nicht beschränkt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant Ansprüche bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt einer von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten gegebenen Garantie oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teilebei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung. 14.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte während der Gewährleistungsfrist in allen wesentlichen Aspekten der Standardspezifizierung oder den Designanforderungen des Käufers (soweit anwendbar) entsprechen. 4.2 Der Käufer muss sämtliche vom Verkäufer gelieferten Produkte während der Gewährleistungsfrist überprüfen und testen. Teilt der Käufer dem Verkäufer während der Gewährleistungsfrist schriftlich (unter Angabe angemessener Einzelheiten des angeblichen Mangels) mit, dass die Produkte insgesamt oder teilweise nicht der in Ziffer 4.1 angeführten Gewährübernahme entsprechen, muss der Verkäufer, falls selbige Produkte tatsächlich nicht dieser Gewährübernahme entsprechen, die mangelhaften Produkte nach eigener Xxxx reparieren oder ersetzen oder den Anteil des Preises der mangelhaften Produkte rückerstatten, der die Auswirkungen des Mangels auf die Produkte widerspiegelt. 4.3 Der Verkäufer ist berechtigt, die Rückgabe der angeblich mangelhaften Produkte (gegen Übernahme der Transportkosten) zu fordern, um den Gewährleistungsanspruch zu überprüfen. 4.4 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel oder Schäden aufgrund von: 4.4.1 Reparaturen oder Veränderungen an den Produkten, die ohne Einverständnis des Verkäufers vom Käufer vorgenommen wurden, sofern der Lieferung haben wirMangel aus dieser Reparatur oder Veränderung entstanden ist; oder 4.4.2 Versäumnissen des Käufers, sobald diese die Produkte gemäß der Anleitung des Verkäufers oder anderweitig auf vernünftige und angemessene Weise zu verwenden, in Betrieb zu nehmen, zu installieren, zu warten oder zu lagern; oder 4.4.3 Nutzungen der Produkte mit anderen Produkten oder Rohstoffen, die nicht vom Verkäufer zugelassen oder geliefert wurden, sofern dies zu dem Mangel geführt hat; oder 4.4.4 üblicher Abnutzung, abnormaler Arbeits- oder Lagerbedingungen oder vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung durch eine andere Person als den Verkäufer oder dessen Unterauftragnehmer; oder 4.4.5 Unfällen oder unsachgemäßer Nutzung durch den Käufer, oder in Folge von Vertragsverstößen durch den Käufer. 4.5 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde sowie nach Maßgabe des geltenden Rechts erbracht werden und in allen wesentlichen Aspekten der jeweiligen Leistungsbeschreibung entsprechen. 4.6 Der Verkäufer hat das Recht, die Dienstleistungen soweit zu ändern, wie dies für die Einhaltung der anwendbaren Gesetze oder der zwingenden gesetzlichen Sicherheitsanforderungen notwendig ist, oder soweit ein schwerwiegender Änderungsgrund vorliegt und die Art oder Qualität der Dienstleistungen nicht wesentlich beeinflusst werden - in Bezug auf letzteres werden die legitimen Interessen des Käufers berücksichtigt und die Änderungen auf ein angemessenes Maß beschränkt. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt Käufer in diesem Fall zu benachrichtigen. 4.7 Im Fall von mangelhaften Dienstleistungen ist der Käufer berechtigt, schriftlich die unverzüglich Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer zu fordern. 4.8 Außer in den in dieser Ziffer 4 vorgesehenen Fällen und vorbehaltlich Ziffer 11 übernimmt der Verkäufer keine weitere Haftung gegenüber dem Käufer in Bezug auf jegliche Mängel an den Produkten oder Dienstleistungen. 4.9 Außer in den in dieser Ziffer 4 und in Ziffer 13 vorgesehenen Fällen und vorbehaltlich Ziffer 11 sind sämtliche Gewährleistungen, Bedingungen, Erklärungen und andere Bestimmungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, von diesem Vertrag ausgeschlossen. 4.10 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Datum, an dem die Produkte an den Käufer geliefert werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet es sei denn, der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeVerkäufer ist gemäß Ziffer 11 haftbar. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. 1. Mängel 7.1 Für alle von Z&U erbrachten Leistungen und Lieferungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Inbetriebnahme, spätestens jedoch ab dem 30sten Tag nach der Lieferung haben wirgerechnet. Zukaufteile, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt die vom Hersteller mit einer kürzeren Gewährleistungsfrist angegeben werden, sind auf die angegebene Gewährleistungsdauer befristet. In jedem Fall beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigenStart der produktiven Nutzung. Insoweit verzichtet Die Gewähr bezieht sich bei Liefergegenständen ausschließlich auf die Mängelfreiheit bei Verlassen des Werkes, bei Ausführung von Arbeiten auf die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Lieferant Beendigung ihrer Durchführung bzw. ihrer Abnahme. Gewährleistungsreparaturen werden im Werk Moosinning durchgeführt. Jegliche Transport-, Reise- und Fahrtkosten in Bezug auf den Einwand der verspäteten MängelrügeGewährleistungen werden vom Käufer übernommen. 2. Entspricht 7.2 Hinsichtlich Software weist Z&U ausdrücklich darauf hin, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik die gelieferte Xxxx Herstellung einer in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei funktionierenden Software nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar möglich ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen Für Software wird daher nur Gewähr dafür geleistet, dass diese gemäß der Pro- grammbeschreibung- und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes Benutzungsanleitung für einen, mit ähnlichen Programmen vertrauten Fachmann verständlich ist und von diesem benutzt und entsprechend der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten vertragsmäßig zugesicherten Eigenschaften verwendet werden kann. 57.3 Die Gewährleistung von Z&U ist ausgeschlossen, wenn die Anlagen oder Geräte nicht gemäß den Betriebsanleitungen, den, in den Betriebsanleitungen genannten Einsatzbedingungen oder dem bestimmungsgemäßen Gebrauch genutzt werden. Wird Dasselbe gilt, wenn der Kunde oder eine dritte Person Änderungen oder Reparatur- bzw. Instandsetzungsarbeiten an der Ware durchführt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertnicht den Original- Spezifikationen entsprechen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den dass durch Modifikationen an unseren Systemen, die nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtdurch Z&U genehmigt wurden, unter Umständen die CE Konformität erlischt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 7.4 Eine unberechtigte Mängelrüge führt zu beachtenKosten/ Aufwandsersatz. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung. 14.1. Offensichtliche und erkennbare Mängel hat der Lieferung haben wirKunde unverzüglich, sobald diese spätestens jedoch binnen zehn Tagen nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich Erhalt der Ware bzw. nach Ablauf vorstehender Abnahmefrist gemäß Ziffer 5.3 schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet Sofern es sich um Mängel handelt, die bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren, sind diese utilitas binnen einer Ausschlussfrist von zehn Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Lieferant auf den Einwand Kunde die frist- und formgerechte Anzeige, ist utilitas von der verspäteten MängelrügeGewährleistungspflicht befreit. 24.2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit Erhalt der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen Ware bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantennach Ablauf vorstehender Abnahmefrist gemäß Ziffer 5.3. 34.3. Im Gewährleistungsfall ist utilitas berechtigt, nach eigener Xxxx Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Gelingt utilitas die Mängelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Kunde utilitas gesetzt hat, fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu mindern. 4.4. Soweit utilitas Standardsoftware Dritter für die Erstellung oder den Ablauf eigener Software einsetzt, übernimmt utilitas für die Funktionsweise dieser Standardsoftware keine Haftung. 4.5. Die Gewährleistung erstreckt sich auf umfasst nicht die Teile Beseitigung von Zulieferanten Mängeln, die durch äußere Einflüsse, Verwendung der falschen Systemumgebung, unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, Bedienungsfehler, interne Fehlfunktionen beim Kunden, Nichtbeachtung einer Benutzerdokumentation oder ein sonstiges Verschulden des LieferantenKunden entstehen. Die Gewährleistung entfällt, sofern diese in soweit der Kunde Geräte oder Konfigurationen ohne Zustimmung von utilitas ändert, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Änderungen den Liefergegenstand eingebaut werdenMangel weder verursacht noch seine Beseitigung erschwert haben. 44.6. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so utilitas wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen dem Kunden vor Tätigwerden im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Mängelbeseitigung, soweit möglich, eine unverbindliche Schätzung zum voraussichtlich zu erwartenden Zeit- und Kostenaufwand mitteilen. Der Kunde kann daraufhin utilitas mit der weiteren Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung beauftragen oder Teile ausgetauscht werdenauf diese verzichten. Utilitas wird den Kunden auf Nachfrage oder in regelmäßigen oder vereinbarten Abständen über den bis dahin angefallenen Zeit- und Kostenaufwand informieren. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teileweitere Durchführung der Mängelbeseitigung zu verzichten. Stellt sich heraus, dass etwa gemeldete Mängel nicht utilitas zuzurechnen sind oder tatsächlich kein Mangel vorliegt, der zur Gewährleistung berechtigt, sodass kein Gewährleistungsanspruch besteht, wird der Kunde utilitas den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten vergüten Das gleiche Xxxxxxxxxx 00 Fax +00 (000) 00000 0000 HRB 13491 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 00000 Xxxxxx E-Mail xxxx@xxxxxxxx.xxx Amtsgericht Aachen BIC XXXXXX00XXX gilt, wenn auf Wunsch des Kunden eine begonnene Mängelbeseitigung abgebrochen wird und nicht festgestellt werden konnte, ob ein Mangel vorliegt, der zur Gewährleistung berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. Mängel der Lieferung haben wirDer Kunde ist verpflichtet, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Leistungen des Lieferanten unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich unter Angabe der Kunden- und Bestellnummer schriftlich anzuzeigengeltend zu machen. Insoweit verzichtet Als Mangel in diesem Sinn gilt auch die Falschlieferung. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 7 Tagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Leistung als genehmigt. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Mängel zum Vorschein kommen, die bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren, so ist innerhalb von 48 Stunden nach deren Entdeckung eine schriftliche Mängelrüge an den Lieferanten zu machen. Andernfalls gilt das Produkt bzw. die Arbeit auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt. Allfällige Kosten der Überprüfung trägt der Kunde. Für die Wahrung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Für fristgerecht gerügte Mängel an Produkten des Lieferanten leistet der Lieferant auf den Einwand in der verspäteten Mängelrüge. 2Weise Gewähr, dass er das Produkt nach seiner Xxxx repariert oder kostenfreien Ersatz stellt. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Für fristgerecht gerügte Mängel auf, hat von erbrachten Dienstleistungen des Lieferanten leistet der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich in der Weise Gewähr, dass er die festgestellten Mängel kostenfrei behebt. Der Lieferant übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung von Produkten sowie für Mängel, die aufgrund von unsachgemässer Handhabung, falscher Bedienung, unsachgemässer Lagerung, mangelhafter Wartung, höherer Gewalt und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betrachtanderen Gründe, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nichtnicht zu vertreten sind, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5entstanden sind. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenGewährleistungsansprüche erlöschen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachtender Kunde oder ein Dritter unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen am Produkt vornimmt. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich Im Falle rechtzeitig erhobener und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so begründeter Mängelrügen sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung unserer Xxxx verpflichtet, nachzubessern oder mängelfreien Ersatz zu liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall, daß die gekauften Waren entsprechend unseren jeweiligen Produktspezifikationen betrieben worden sind. Betreffend Software übernehmen wir keine Gewähr dafür, daß diese unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet und daß die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Käufer gewährten Kombinationen ausgeführt werden und den Anforderungen des Käufers entsprechen. Der Käufer hat uns zur etwaigen Mängelbeseitigung die nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls sind wir von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung befreit. Letzteres gilt auch für den Fall, daß der Käufer oder ein Dritter Eingriffe irgendwelcher Art insbesondere Veränderungen oder unsachgemäße Reparaturen an der von uns gelieferten Ware vornimmt oder die Ware anderweitig unsachgemäß behandelt wird. Für den Fall, daß durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung ein von uns zu vertretener Xxxxxx nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6beseitigt wird, kann der Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen und, sofern über die Herabsetzung keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurücktreten. Wird Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. IT-Service-Leistungen, z.B. die beauftragte Installation einer Standardsoftware, die Entwicklung einer Individualsoftware oder die Wartung eines EDV-Systems, sind förmlich abzunehmen. Etwaige Mängel oder Restarbeiten sind in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll schriftlich mit angemessener Nachfrist zur Erledigung festzuhalten. Hat der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst Kunde einen vereinbarten Abnahmetermin nicht wahrgenommen bzw. unsere Leistung oder einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt diese mit Verstreichen lassen des Abnahmetermins bzw. 14 Tage nach Beginn der Fertigung festgestelltBenutzung als abgenommen, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 falls zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schädendiesem Zeitpunkt keine wesentlichen, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen Gebrauchstauglichkeit hindernden Mängel vorhanden sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung. 111.1 Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Services und Produkten der Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Mängel der Lieferung haben wir, sobald KBC gewährleistet daher keine Fehlerfreiheit und ist diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügeauch nicht geschuldet. 211.2 KBC leistet 6 Monate Gewähr ab Übernahme bzw. Entspricht ab Nutzung der von KBC gelieferten Systeme und Systemkomponenten gemäß Punkt 11.7. Die Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die gelieferte Xxxx nicht dem AuftragMangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden, wie den zugesicherten Eigenschaftenseiner Erfüllungsgehilfen oder ihm zurechenbarer Dritter beruht. Stellt sich im Zuge der Mängelbehebung heraus, dass entweder kein Mangel einer Leistung von KBC vorliegt oder weist sie Mängel aufdieser vom Kunden zu vertreten ist, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen Kunde KBC den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile entstandenen Aufwand zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile 11.3 Netzausfälle, Servicearbeiten, Störungen oder sonstige von Zulieferanten KBC nicht zu vertretende Ereignisse können zu Unterbrechungen von Services führen und berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenEntgelts. 411.4 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 377 HGB nachkommt. Unabhängig davonDer Kunde hat aufgetretene Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die von KBC vorgeschriebenen Lager-, ob wir vom Lieferanten Montage- und Betriebsbedingungen einzuhalten. Nur diesfalls gilt die Anfertigung Rügepflicht nach 11.5 Ist KBC trotz nachhaltiger Bemühungen und zumindest dreifacher qualifizierter, schriftlicher Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage, einen Mangel zu beseitigen, hat jeder Vertragspartner das Recht, den Servicevertrag mit sofortiger Wirkung ex nunc aufzulösen. 11.6 Im Falle von Prüf- Lieferungen von Hard- und Übereinstimmungszertifikaten fordern Software gelten vorrangig die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, sowie nachrangig sinngemäß die gegenständlichen Regelungen. Sofern die von KBC oder auch dem Hersteller vorgeschriebenen Lager-, Montage- und Betriebsbedingungen eingehalten werden, leistet KBC (subsidiär) 6 Monate Gewähr, wobei es dem Kunden obliegt, das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Lieferung der Leistung zu beweisen. Werden im Rahmen dieser Gewährleistung Systemkomponenten ersetzt, so wird die ursprüngliche Gewährleistung des Gesamtsystems nicht verlängert. 11.7 Mit der Erstellung des Übernahmeprotokolls spätestens jedoch mit Nutzung der Leistungen von KBC durch den Kunden gilt diese als abgenommen. Mängel, die die Nutzung der Leistung von KBC nicht wesentlich beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichprobenund ebenso ist der Kunde nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377auch nicht teilweise, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 611.8 Im Falle einer Softwarepflege ist der Gewährleistung genüge getan, wenn seitens KBC ein Workaround erfolgt. Wird Die Beseitigung von Fehlern (das sind funktionsstörende Abweichungen von den gültigen Spezifikationen) erfolgt nach Xxxx von KBC durch Implementierung eines Workarounds, Lieferung einer neuen Software oder durch entsprechende Änderung des Programms. Änderungen des Programms durch das Einspielen von Patches (z.B. Bug Fixes o.ä.) sind erst dann zu leisten, wenn diese Patches durch den Hersteller freigegeben werden. In diesem Falle hat KBC jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit mit der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung Fehlerbehebung zu warten. Die Überprüfung solcher Patches erfolgt ausschließlich durch den Hersteller und nicht durch KBC selbst. 11.9 Eventuell bestehende Rückgriffsrechte des Kunden gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten445a BGB sind ausgeschlossen. 7. Dem Lieferanten 11.10 Hiermit sind die alle Ansprüche des Kunden bezüglich der Gewährleistung unter Ausschluss jeder weitergehenden Verpflichtung von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellenKBC abschließend geregelt. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Service Agreement

Gewährleistung. (1) Die Gewährleistungsrechte des Lizenznehmers richten sich nach Abschnitt V. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teraport GmbH für die Erbringung von IT-Dienstleistungen gegenüber Unternehmen, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes geregelt ist. (2) Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Mängel der Lieferung haben wirDer Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt dass die Software frei von Fehlern ist, sämtliche Fehler behoben werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant dass die Software auf den Einwand der verspäteten Mängelrügejeder Hardware läuft oder alle bekannten Viren erkennt. 2(3) Der Verkäufer leistet für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferung der Software Gewähr, dass diese bei bestimmungsgemäßer Nutzung gemäß der in der Dokumentation enthaltenen Beschreibung funktioniert; eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht. (4) Erweist sich die Software als mangelhaft, ist der Lizenznehmer berechtigt, die Software an den Lizenzgeber zurückzusenden. Entspricht Der Lizenzgeber ist berechtigt, die gelieferte Software testen zu lassen. Darüber hinaus kann der Lizenzgeber mangelhafte Software innerhalb angemessener Frist nach eigener Xxxx nicht entweder nachbessern oder ersetzen. (5) Gelingt es dem AuftragLizenzgeber nicht, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel aufdie Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen Lizenznehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Recht auf unser Verlangen Minderung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der Ausübung des Rücktrittsrechtes durch den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen Lizenznehmer endet sein Nutzungsrecht an der Software. In diesem Fall gilt Xxxxxx 6 Satz 2. (6) Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Programmpaket den speziellen Anforderungen des Lizenznehmers genügt bzw. durch einwandfreie Teile einen Zweck oder eine Fähigkeit aufweist, ein bestimmtes Ergebnis zu ersetzenerzielen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in BetrachtDer Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, als uns Installation und Nutzung sowie für die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar istdamit beabsichtigten Ergebnisse. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes Es besteht ferner keine Gewährleistung für geänderte oder bearbeitete Fassungen der Retoure an den Lieferanten. 3Software. Die Gewährleistung erstreckt sich somit nicht auf Mängel, die Teile durch Abweichen von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese den für das Programm vorgesehenen und in den Liefergegenstand eingebaut der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden. 4. Unabhängig davon(7) Die in der Dokumentation enthaltenen technischen Daten, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- Spezifikationen und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannLeistungsbeschreibungen stellen keine Zusicherung dar. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Licensing Agreement

Gewährleistung. 110.1. Für Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese von todoyou haften wir nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdengesetzlichen Gewährleistungsregeln, dem Lieferanten sofern nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen wurde. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird in den Grenzen von Ziffer 10 ausgeschlossen. 10.2. Der Kunde hat Mängelrügen zusammen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome unverzüglich schriftlich anzuzeigenzu erheben. Insoweit verzichtet Der Kunde unterstützt uns auf unserer Anforderung hin ohne gesonderte Vergütung in zumutbarem Umfang bei der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeMangelsuche und -behebung. 210.3. Entspricht Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht (a) bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit von todoyou, (b) bei Mängeln, die gelieferte Xxxx durch Nichteinhaltung von den für todoyou vorgesehenen und von uns konkretisierten Nutzungsbedingungen verursacht werden, (c) bei einer Fehlbedienung durch den Kunden, (d) im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die gemäß den bekannten Kompatibilitätsanforderungen für die Nutzung von todoyou nicht dem Auftraggeeignet sind; (e) wenn der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und wir infolge der Unterlassung der unverzüglichen Mangelanzeige keine Abhilfe schaffen konnten oder (f) wenn der Kunde den Mangel bei Vertragsschluss kennt und sich seine Rechte nicht vorbehalten hat. 10.4. Soweit ein Mangel vom Kunden angezeigt wurde und die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht ausgeschlossen sind, wie beseitigen wir Mängel unserer Produkte innerhalb angemessener Frist (durch Maßnahmen nach eigener Xxxx). Unseren Mitarbeitern und Beauftragten wird zu diesem Zwecke freier Zugang zu den zugesicherten EigenschaftenSystemen des Kunden gewährt, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns soweit dies für die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar Mängelbeseitigung erforderlich ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen Unsere Verantwortung erstreckt sich hierbei nur bis zum Übergabepunkt der von uns betriebenen Systeme zum Internet, nicht aber auf die Systeme des Kunden und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten Datenübertragungsleitungen jenseits des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenÜbergabepunkts. 310.5. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Im Übrigen gelten die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdengesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. 410.6. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung Soweit es sich bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, unseren Leistungen um reine Dienstleistungen handelt (z.B. Kosten Support- Leistungen), haften wir für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etcMängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 110.1 Bei Neuware leisten wir 1 Jahr und bei gebrauchter Ware 6 Monate Gewähr ab Gefahrübergang. 10.2 Unternehmer müssen die gelieferte Xxxx und Leistungen unverzüglich auf Mängel untersuchen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen. Mängel Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. 10.3 Im Falle der Lieferung haben Mangelhaftigkeit der von uns gelieferten Ware erfolgt Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nacherfüllung nach unserer Xxxx. Im Gewährleistungsfall entscheiden wir, sobald diese ob der Kunde uns die Liefergegenstände zusenden soll, oder die Nacherfüllung beim Kunden selbst erfolgt. 10.4 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel oder die Störung durch Abnutzung und/oder Verschleiß eintritt. Ferner ist eine Mangelgewährleistung ausgeschlossen, wenn der Fehler durch unsachgemäße Verwendung, eigenmächtige Änderung (z.B. Uminstallation an einen anderen Ort), oder ähnliche Umstände, die in der Sphäre des Kunden liegt, entstehen. Dasselbe gilt, sofern das System nicht durch entsprechend geschulte qualifizierte Spezialisten montiert und in Betrieb genommen wurde. 10.5 Die Gewährleistung entfällt auch hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass der Vertragsgegenstand vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurde, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen mit Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich sind. 10.6 Kann nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet so trägt der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des LieferantenKunde, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart er Kaufmann ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufenKosten der Untersuchung. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 4.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte während der Gewährleistungsfrist in allen wesentlichen Aspekten der Standardspezifizierung oder den Designanforderungen des Käufers (soweit anwendbar) entsprechen. 4.2 Der Käufer muss sämtliche vom Verkäufer gelieferten Produkte während der Gewährleistungsfrist überprüfen und testen. Teilt der Käufer dem Verkäufer während der Gewährleistungsfrist schriftlich (unter Angabe angemessener Einzelhei- ten des angeblichen Mangels) mit, dass die Produkte insgesamt oder teilweise nicht der in Ziffer 4.1 angeführten Gewähr- übernahme entsprechen, muss der Verkäufer, falls selbige Produkte tatsächlich nicht dieser Gewährübernahme entsprechen, die mangelhaften Produkte nach eigener Xxxx reparieren oder ersetzen oder den Anteil des Preises der mangelhaften Produkte rückerstatten, der die Auswirkungen des Mangels auf die Produkte widerspiegelt. 4.3 Der Verkäufer ist berechtigt, die Rückgabe der angeblich mangelhaften Produkte (gegen Übernahme der Transportkos- ten) zu fordern, um den Gewährleistungsanspruch zu überprüfen. 4.4 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel oder Schäden aufgrund von: 4.4.1 Reparaturen oder Veränderungen an den Produkten, die ohne Einverständnis des Verkäufers vom Käufer vorgenom- men wurden, sofern der Mangel aus dieser Reparatur oder Veränderung entstanden ist; oder 4.4.2 Versäumnissen des Käufers, die Produkte gemäß der Anleitung des Verkäufers oder anderweitig auf vernünftige und angemessene Weise zu verwenden, in Betrieb zu nehmen, zu installieren, zu warten oder zu lagern; oder 4.4.3 Nutzungen der Produkte mit anderen Produkten oder Rohstoffen, die nicht vom Verkäufer zugelassen oder geliefert wurden, sofern dies zu dem Mangel geführt hat; oder 4.4.4 üblicher Abnutzung, abnormaler Arbeits- oder Lagerbedingungen oder vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung durch eine andere Person als den Verkäufer oder dessen Unterauftragnehmer; oder Version_Deutschland 1.1 – 1. Februar 2016 4.4.5 Unfällen oder unsachgemäßer Nutzung durch den Käufer, oder in Folge von Vertragsverstößen durch den Käufer. 4.5 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde sowie nach Maßgabe des geltenden Rechts erbracht werden und in allen wesentlichen Aspekten der jeweiligen Leistungsbeschreibung entspre- chen. 4.6 Der Verkäufer hat das Recht, die Dienstleistungen soweit zu ändern, wie dies für die Einhaltung der anwendbaren Gesetze oder der zwingenden gesetzlichen Sicherheitsanforderungen notwendig ist, oder soweit ein schwerwiegender Änderungsgrund vorliegt und die Art oder Qualität der Dienstleistungen nicht wesentlich beeinflusst werden - in Bezug auf letzteres werden die legitimen Interessen des Käufers berücksichtigt und die Änderungen auf ein angemessenes Maß beschränkt. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer in diesem Fall zu benachrichtigen. 4.7 Im Fall von mangelhaften Dienstleistungen ist der Käufer berechtigt, schriftlich die unverzüglich Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer zu fordern. 4.8 Außer in den in dieser Ziffer 4 vorgesehenen Fällen und vorbehaltlich Ziffer 11 übernimmt der Verkäufer keine weitere Haftung gegenüber dem Käufer in Bezug auf jegliche Mängel der Lieferung haben wiran den Produkten oder Dienstleistungen. 4.9 Außer in den in dieser Ziffer 4 und in Ziffer 13 vorgesehenen Fällen und vorbehaltlich Ziffer 11 sind sämtliche Gewähr- leistungen, sobald diese nach Bedingungen, Erklärungen und andere Bestimmungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, von diesem Vertrag ausgeschlossen. 4.10 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Datum, an dem die Produkte an den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt Käufer geliefert werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet es sei denn, der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeVerkäufer ist gemäß Ziffer 11 haftbar. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Standard Terms and Conditions

Gewährleistung. 1. Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten 9.1 Für alle Mängelansprüche des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile Kunden wird eine Gewährleistungsfrist von Zulieferanten des Lieferanten24 Monaten ab Abnahme/ Lief- erung vereinbart, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich nachfolgenden Regelungen nichts anderes vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist Gewährleistungs- rechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 6.4 zu beachten377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 79.2 Falls Geräte beim Empfang beschädigt sind, ist der Kunde verpflichtet, Leoworx unverzüglich nach Auslieferung zu benachrichtigen und schriftlich Belege über die Beschädigung einzureichen. Dem Lieferanten sind Mangelhafte Geräte wird Leoworx innerhalb angemessener Frist nach Erhalt gegen mangelfreie Module austauschen und an die im Rahmen dieses Vertrages angegebene ursprüngliche Lieferadresse liefern. Der Kunde wird die be- schädigte Ware entweder an Leoworx oder eine von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellenLeoworx bestimmte dritte Partei retournieren. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten 9.3 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etcMangels zu. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- 9.4 Hat der Kunde Leoworx wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und Beratungsaufträgestellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so wird hat der Lieferant bei eventuell auftretenden SchädenKunde den Aufwand von Leoworx (Versandkosten) zu ersetzen. 9.5 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Computer Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Leoworx gewährleistet während der Vertragslaufzeit, dass die ver- tragsgegenständliche Software nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem ver- tragsgemäßen Zweck aufheben oder mindern. Eine nur geringfügige Minderung bleibt außer Betracht. 9.6 Leoworx übernimmt keine Gewährleistung für Softwarefehler, die auf unzulängliche Planung nicht von Leoworx zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich wie insbesondere auf (a) nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen.autorisierte Änderungen und/oder nicht autorisierte Eingriffe in die Software durch den Auftraggeber oder sonstige Dritte, 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt(b) Bedienungsfehler von Mitarbeitern des Auftraggebers, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Endkunden oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.sonstiger Dritter,

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Samples: Kundenvertrag Über Inanny Personenortung

Gewährleistung. 9.1 mobilApp gewährleistet, dass der Service während der vereinbarten Laufzeit im Wesentlichen die im Vertrag festgelegten Spezifikationen erfüllt. Abgesehen von der wesentlichen Vertragspflicht von mobilApp, während der Laufzeit des Vertrages in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand zu erhalten, haftet mobilApp im Rahmen dieses Ziffer 9 nur für schuldhafte Handlungen und Unterlassungen und in den Grenzen der Ziffer 10. § 536 a, Abs. 1, 1. Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeAlternative des BGB wird ausgeschlossen. 29.2 mobilApp gewährleistet, über die notwendigen Rechte zu verfügen, um Zugang zum Service zu gewähren und den Service zu leisten, ohne Rechte Dritter zu verletzen. Entspricht Im Falle eines Anspruchs auf Gewährleistung wegen Rechtsmängeln gelten die gelieferte Regelungen des Ziffer 10 und mobilApp kann nach eigener Xxxx nicht und auf eigene Kosten folgende Schritte unternehmen: (i) dem AuftragAuftraggeber das Recht verschaffen, wie den zugesicherten EigenschaftenService im Rahmen dieses Vertrages weiterhin zu nutzen, oder weist sie Mängel auf(ii) den Service zu ersetzen oder so zu ändern, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns dass die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf StichprobenVerletzung aufgehoben wird, ohne dass hieraus die Funktionen des Service wesentlich beeinträchtigt werden. Wenn mobilApp den Auftraggeber schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass die vorstehenden Optionen nicht in angemessener Weise zur Verfügung stehen, kann mobilApp oder der Lieferant Rechte aus §§ 377Auftraggeber diesen Vertrag kündigen, 378 HGB herleiten kannund mobilApp erstattet dem Auftraggeber alle vorausbezahlten Gebühren für die nach dem Kündigungsdatum verbleibende Laufzeit. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir 9.3 Der Auftraggeber muss mobilApp unverzüglich schriftlich über jeden Gewährleistungsfall wie folgt in Kenntnis setzen: (i) bei einem Gewährleistungsfall bezüglich des Service: unverzüglich nach schriftlicher Abmahnung Feststellung der Nichteinhaltung durch den Auftraggeber und (ii) bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtGewährleistungsfall bezüglich einer Anpassungs- /Ergänzungsleistung: unverzüglich nach Abschluss der betreffenden Anpassungs-/Ergänzungsleistung. 6. Wird 9.4 Eine Gewährleistung gemäß Ziffer 9 ist ausgeschlossen, wenn und soweit: (i) der Fehler trotz Beachtung Service nicht gemäß dieser AGB verwendet wird oder (ii) die Nichteinhaltung der Verpflichtung oben genannten Gewährleistungen durch Produkte, Inhalte oder Services Dritter verursacht wird, die als solche gekennzeichnet sind, oder (iii) die Minderung der Tauglichkeit unerheblich ist gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt536, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus Abs. 1, Satz 3 des BGB. Beschaffenheitsgarantien sind nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenwirksam, wenn dies vertraglich vereinbart istsie vom mobilApp-Management ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Unter keinen Umständen übernehmen mobilApp oder dessen Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche über den in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, diesen AGB ausdrücklich eingeräumten Umfang hinaus Gewähr für Eigenschaften (z.B. Kosten Funktionalitäten, Qualität oder Eignung für Transporteinen bestimmten Zweck), Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird Ergebnisse die aus der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Verwendung oder Teile ausgetauscht Integration des Service erhofft werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teileoder für Fehlerfreiheit, Unterbrechungsfreiheit oder Sicherheit des Betriebs des Service, der Soft- oder Hardware oder sonstigen Materials.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. Beanstandungen offensichtlicher Mängel oder solcher Mängel, die der Lieferung haben wirBesteller bei Auslieferung der Kaufsache bei sorgfältiger Prüfung feststellen kann, sobald diese sind innerhalb von 14 Tagen nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich Auslieferung schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet Bei Anlieferung noch nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sofern der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeBesteller seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nicht nachkommt. 2. Entspricht Es gelten die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat Gewährleistungsfristen der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen §§ 437 ff BGB bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten§§ 633 ff BGB. 3. Bei berechtigten, rechtzeitig geltend gemachten Beanstandungen gewähren wir nach unserer Xxxx Nachbesserung oder liefern Ersatz. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller uns nach Rücksprache die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Berührt ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit nicht und liegt kein wesentlicher Mangel vor, sind wir berechtigt, statt der Nacherfüllung Minderung zu gewähren. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile weitergehenden Ansprüche des Bestellers setzen voraus, dass wesentliche Mängel von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenuns nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt worden sind oder zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind. 4. Unabhängig davonAngaben über Eigenschaften unserer Produkte, ob wir vom Lieferanten ihrer Verarbeitung und Anwendung und die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nichtEignung zu einem bestimmten Verwendungszweck werden nur dann Vertragsinhalt, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannwenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 5. Wird Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung unsererseits für die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch daraus resultierenden Folgen. Gleiches gilt für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommenen Änderung an der Ware. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestelltDie Gewährleistung für gebrauchte Geräte und Materialien ist ausgeschlossen, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachtensofern dem Besteller diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen Die zwingenden Bestimmungen der Produkthaftung bleiben unberührt. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften haften wir bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden SchädenMängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unserer Ersatzpflicht für Sachschäden auf unzulängliche Planung zurückzuführen sindden typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden beschränkt. Weitergehende Ansprüche, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für insbesondere hinsichtlich mangelnder Folgeschäden berufensind ausgeschlossen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. Mängel der Lieferung haben wirWir leisten für eine vertragsgemäße, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeWünschen und Erwartungen unserer Kunden entsprechende Leistungserbringung Gewähr. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem AuftragUnsere Gewährleistung endet dort, wie den zugesicherten Eigenschaftenwo wir durch das Verhalten unserer Kunden, Auftraggeber oder weist sie Mängel auf, hat sonst an einem Veranstaltungsablauf beteiligter Dritter ganz oder teilweise an der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als vertragsgemäßen Erbringung unserer Leistung gehindert werden oder wo uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenErbringung dieser Leistung unzumutbar erschwert oder unmöglich gemacht wird. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des LieferantenGleiches gilt in Fällen höherer Gewalt, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenalso bei Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Gewalttätigkeiten oder terroristischen Anschlägen und Ähnlichem. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus In den Fällen der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannvorstehenden Ziffern 1 bis 3 bleibt unser Kunde/ Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung uneingeschränkt verpflichtet. 5. Wird Im Übrigen leisten wir Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen, soweit unsere Leistungsmängel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder wesentliche Pflichten unserer vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Kunden/Auftraggebern (Kardinalpflichten) von uns verletzt werden. Unter Kardinalpflichten verstehen die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertVertragsparteien solche, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtderen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen. 6. Wird Die Höhe der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestelltvon uns zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von Schäden an Leib, können wir über Leben oder Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für Mehraufwendungen verlangenuns erkennbar waren, wenn dies vertraglich vereinbart istes sei denn, unser Kunde/Auftraggeber hat uns ausdrücklich und schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens hingewiesen. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen In diesem Fall ist § 6.4 zu beachtenunsere Schadensersatzpflicht jedenfalls durch die Auftragssumme begrenzt. 7. Dem Lieferanten sind Genießt unser Kunde/Auftraggeber für die von ihm zu ersetzenden Teile entstandenen Schäden Versicherungsschutz, beschränkt sich unsere Ersatzleistung auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellendie nicht vom Versicherungsschutz gedeckten Nachteile (höhere Versicherungsprämien o. Ä.). 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten Für Personen- oder Sachschäden leisten wir im Übrigen im Rahmen und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferantenden Bedingungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-KostenAuf Wunsch stellen wir unseren Kunden, z.B. Kosten für Transport, Ein- Auftraggebern und Ausbau, Handling etcGeschäftspartnern gern eine entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, Ohne die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich rechtzeitige Anforderung einer solchen Versicherungsbestätigung kann eine Unterdeckung des Versicherungsschutzes nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufengeltend gemacht werden. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Für entgangenen Gewinn oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teileimmaterielle Einbußen leisten wir keinen Ersatz.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. Mängel Der AN übernimmt die Gewähr dafür, dass für die Dauer von 6 Monaten ab der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht Abnahme die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen Software bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzenfür die vereinbarte Nutzungsdauer das Service entsprechend der Beschreibung im Auftrag bzw. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar der Leistungsbeschreibung funktionsfähig ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen Ein relevanter Fehler in der überlassenen Software bzw. Service liegt dann vor, wenn die Funktion der Software bzw. des Services von der im Auftrag bzw. in der Leistungsbeschreibung festgelegten Weise nicht unwesentlich abweicht und Teilmengen hiervon erfolgen dieser Fehler vom AG reproduzierbar ist. Der AG verpflichtet sich binnen 7 Tagen ab Auftreten eines Fehlers bei sonstigem Anspruchsverlust eine schriftliche Mängelrüge zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3erheben. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten Xxxx der Fehlerbeseitigung erfolgt durch den AN gemäß den technischen Erfordernissen beim AG oder am Einsatzort der Software. Der AN kann nach seiner Xxxx diese Fehler entweder ohne Berechnung individuell beseitigen oder durch Lieferung einer verbesserten Programmversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4Fehlers berichtigen. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf StichprobenDer AG verpflichtet sich, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5Berechnung dem AN die zur etwaigen Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Wird Der AG stellt dazu nach Absprache mit dem AN die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6Rechnersysteme und Peripheriegeräte im ausreichenden Umfang ohne Berechnung zur Verfügung. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen Reisekosten und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten Reisespesen des AN gehen zu Lasten des LieferantenAG, wenn der Einsatzort im Ausland liegt, oder wenn der AG die Fehlerbeseitigung im Inland ausdrücklich am Einsatzort der Software wünscht, ohne dass dies nach Ansicht des AN technisch notwendig ist. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit Verweigert der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir AG die Mitwirkung an geeignete Spezialfirmen Planungs- und BeratungsaufträgeFehlerbeseitigungsmaßnahmen, so ist der AN von seiner Verpflichtung zur Fehlerbeseitigung befreit. Die Berechtigung zur Vornahme von Ersatzvornahmen wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schädenausdrücklich ausgeschlossen. Der AN ist in keinem Fall verpflichtet, Source- oder Maschinencodes an den AG oder an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung zur Fehlerbehebung entfällt auch hinsichtlich solcher Fehler, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen vom AG selbst oder von Dritten durch Eingriffe in die Software oder Fehlbedienungen hervorgerufen wurden, es sei denn, der AG weist nach, dass diese Eingriffe für den Fehler nicht ursächlich sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10oder dass sie vom AN veranlasst wurden. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmtWird seitens des AN nachgewiesen, wobei dass kein Fehler der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werdenSoftware vorlag, so entstehen gehen sämtliche Aufwendungen für die Gewährleistungsansprüche Fehler-Suche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut-Behebung zu Lasten des AG. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf Der AG hat das Recht, bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung (Modifikation oder Ersatzlieferung) die ausgetauschten TeileHerabsetzung des Nutzungsentgeltes zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzukündigen. Für Standard-Softwareprodukte des AN gelten die Bestimmungen zur Gewährleistung aus Lizenzbedingungen für Standard-Softwareprodukte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1A. Falls während der Gewährleistungsfrist (gemäß Absatz 7 B) irgendwelche an den Kunden gelieferten Produkte während der Prüfung durch den Kunden bei normaler Nutzung und ordnungsgemäß eingebaut nicht den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, wird die Gesellschaft nach eigenem Ermessen Ersatzprodukte bereitstellen, die Produkte reparieren oder den vom Kunden an die Gesellschaft für die defekten Produkte bezahlten Preis erstatten, unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft über den Defekt sofort nach seiner Entdeckung während der Gewährleistungsfrist schriftlich informiert wird und dass, wenn die Gesellschaft dies verlangt, die defekten Produkte frachtfrei retourniert werden. Mängel Alle Kosten, die Personen beim Aus- oder Wiedereinbau der Lieferung haben wirProdukte zu Instandsetzungs- oder Tauschzwecken entstehen, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdensind vom Kunden zu tragen. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügeist die Gesellschaft berechtigt, vom Kunden die Erstattung aller hieraus entstandenen Kosten zu fordern. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx B. Sofern nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit anderweitig ausdrücklich in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten.Schriftform festgelegt dauert die 3. C. Die im vorliegenden Abschnitt 7 enthaltene Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch gilt nicht für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind Produkte: (i) die von ihm der Gesellschaft als Muster oder Prototypen für Erprobungs- oder Evaluierungszwecke geliefert werden (und unter diesen Umständen ist die Gesellschaft lediglich dazu verpflichtet, sich zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung bemühen, solche Produkte gemäß allen mit dem Kunden vereinbarten Spezifikationen, Leistungskriterien oder Zeichnungen zu stellenliefern); (ii) in deren Fall irgendwelche vom Kunden übermittelten Informationen, Zeichnungen, Konstruktionen, Spezifikationen oder Anweisungen ungenau oder fehlerhaft sind; (iii) wenn alle oder ein Teil der Produkte von einem vom Kunden benannten Dritten an die Gesellschaft geliefert werden; oder (iv) die Gegenstand einer nicht autorisierten Instandsetzung oder Änderung oder eines nicht autorisierten Tauschs oder Umbaus waren. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung. 1a) Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haften wir nur wie folgt: Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen und die Ware sorgfältig zu behandeln. Offensichtliche Mängel sind uns gegenüber innerhalb von 7 Werktagen durch schriftliche Anzeige zu rügen; gleiches gilt für später erkannte, bei Lieferung noch nicht offensichtliche Mängel. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt. § 478 BGB bleibt unberührt. b) Stellt der Kunde Mängel der Lieferung haben wirWare fest, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt darf er darüber nicht verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. verarbeitet werden, dem Lieferanten bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt wurde. c) Transportschäden sind uns vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet Die erforderlichen Formalitäten hat der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeKunde mit dem Frachtführer zu regeln. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftragd) Bei berechtigter Beanstandung sind wir nach unserer Xxxx, wie den zugesicherten Eigenschaftenjedoch unter Berücksichtigung der Belange des Kunden, zur Nachbesserung der beanstandeten Ware oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantenzur Ersatzlieferung berechtigt. 3. e) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sinddurch falsche Angaben des Kunden, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufeninstruktionswidrige Lagerung oder fehlerhafte Verarbeitung oder Verwendung entstehen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von f) Ist uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten innerhalb einer vom Kunden gestellten angemessenen Nachfrist die Beseitigung des Mangels oder Teile ausgetauscht werdendie Ersatzlieferung nicht möglich oder nicht zumutbar oder schlägt sie aus sonstigen Gründen fehl, so entstehen steht dem Kunden, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den in Ziffer 7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. g) Gibt der Kunde uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem gerügten Mangel zu überzeugen und ggf. die Gewährleistungsansprüche erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, obwohl ihm dies möglich und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teilezumutbar wäre, entfallen alle Mängelansprüche.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung. (1) Der Kunde ist bei allen Lieferungen, auch bei Teillieferungen, zur unverzüglichen Prüfung der Ware verpflichtet. Mängel der Lieferung haben wirAlle Mängel, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdeneinschließlich Fehlmengen oder Falschlieferungen, dem Lieferanten unverzüglich sind spätestens binnen zwei Wochen, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet Die weiteren Obliegenheiten gemäß § 377 HGB bleiben unberührt. Bei einem Einbau oder Weiterverarbeitung in Kenntnis des Mangels erlischt der Lieferant Gewährleistungsanspruch, es sei denn, dass der Kunde sich solche Ansprüche zuvor ausdrücklich vorbehalten hat, wir den Mangel bei Lieferung arglistig verschwiegen oder zuvor eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. (2) Beanstandete Lieferungen sind zur Bewertung und Ursachenforschung zurückgegeben. Erfolgt die Rückgabe schuldhaft nicht, sind wir berechtigt, die Mängelrügen zurückzuweisen, ohne in Verzug zu geraten. (3) Gewährleistungsansprüche erfüllen wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche ausschließlich durch Nacherfüllung, d.h. Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach unserer Xxxx. Kann der Mangel innerhalb angemessener Frist nicht beseitigt werden und wird auch Ersatzlieferung verweigert, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. § 439 III BGB idF ab 1.1.2018 wird für den Fall des fehlenden Verschuldens unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen. (4) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Verbrauch. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. (5) Schadenersatzansprüche jeder Art einschließlich von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und Vertragsstrafen werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls wir eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt haben oder falls uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer entsprechenden Garantie oder bei Zusicherung von Eigenschaften, sofern gerade der Gegenstand der Garantie oder der Zusicherung unsere Haftung auslöst. Im Falle unserer Haftung ist der Schadenersatz auf den Einwand der verspäteten Mängelrügevertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich (6) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist nur zulässig und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantenwirksam mit unserer schriftlichen Zustimmung. 3(7) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der beanstandeten Ware beim Kunden. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des LieferantenSofern gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen bestehen, sofern gehen diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenRegelungen vor. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1Der Kunde hat unsere Leistungen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Mängel sind unverzüglich unter nachvollziehbarer Darlegung der Lieferung haben wirFehlersymptome, sobald möglichst unter Beifügung von schriftlichen Aufzeichnungen, Screenshots oder sonstigen Unterlagen, aus denen die Mängel oder Unzulänglichkeiten ersichtlich sind, schriftlich zu rügen (E-Mails genügen). Für Schadensersatzansprüche gelten die in § 5 dieser AGB genannten Einschränkungen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit unserer Leistungen entsprechend dem Vertragszweck. Insbesondere übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung für: a. unrichtige Angaben des Kunden hinsichtlich seiner bei der Registrierung angegebenen Daten oder sonstiger vom Kunden hochgeladener oder zur Verfügung gestellter Daten oder sonstiger Angaben des Kunden; b. ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Dienste oder mögliche system- oder netzbedingte Ausfälle, Unterbrechungen oder Störungen der Anlagen oder Dienste des KM remoteSupport, soweit diese nach außerhalb unseres Einflussbereichs liegen; insbesondere nicht für Fehler aufgrund höherer Gewalt oder den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways; c. geringfügige Fehlfunktionen des KM remoteSupport; d. unbefugte Kenntnisnahme oder Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden durch Dritte (z.B. durch unbefugten Zugriff infolge von Datenbank-Hacking), sofern uns kein Verschulden trifft und keine gesetzlich oder vertraglich zwingende Haftung gegeben ist; e. Zusicherungen jeglicher Art, die der Kunde gegenüber Dritten macht; Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Mängeln beträgt drei (3) Monate, nachdem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Unabhängig von der Kenntnis des Kunden verjährt der Anspruch in drei (3) Jahren ab dem Ereignis, das den Schaden verursacht hat. Die Verjährung gilt nicht im Falle des Vorsatzes. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt (wobei die Rügefrist in der Regel sieben Tage beträgt). Darüber hinaus müssen Fehler oder Mängel, die dem Kunden bekannt oder für ihn erkennbar sind, innerhalb von sieben (7) Tagen gerügt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügeum als Mangel zu gelten. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. Die Gewährleistungszeit für Mängel an dem Werk beträgt 12 Monate und beginnt ab dem Zeitpunkt der Abnahme des Werkes oder mangels Abnahme mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, wenn: a) Offensichtliche Mängel uns binnen zwei Wochen ab Abnahme oder mangels Abnahme ab Inbetriebnahme der Anlage, nicht erkennbare Mängel bei Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten schriftlich angezeigt werden. b) An der Anlage Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder technische Änderungen durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht stattgefunden haben. c) Der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen, soweit sie fällig sind und in angemessenem Wert der unbeanstandeten Teile der Lieferung haben wirstehen, sobald diese nach nicht im Rückstand ist. Gehört der Vertrag zum Betrieb eines Kaufmanns, sind Zurückbehaltungen im Übrigen nur statthaft, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht. d) die Anlage bestimmungsgemäß durch den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeAuftragnehmer instand gehalten und vom Vertragspartner sachgemäß bedient wird. 2. Entspricht Wir machen darauf aufmerksam, dass eine absolut fehlerfreie Erstellung von Software insbesondere komplexer Softwaresysteme, nach heutigem Stand der Technik nicht bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich ist. Gegenstand dieser Gewährleistung ist ein Programm, das für den üblichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch entsprechend der Programmbeschreibung tauglich ist. a) Wir gewährleisten, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Vertragspartner keine Material- und Herstellungsfehler hat. b) Für die Fehlerfreiheit der Programme außerhalb des Gegenstandes dieser Gewährleistung kann aus oben genannten Gründen keine Mängelhaftung übernommen werden. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde. Werden Programme für Kundeneigende Hardware eingesetzt, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die gelieferte Xxxx Software und nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat auf deren Zusammenwirken mit der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich vom Kunden beigestellten Hard- und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenSoftware. 3. Die Gewährleistung erstreckt Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschrägt sich nach unserer Xxxx auf die Teile von Zulieferanten Ersatzlieferung, Rücktritt (Rückgängigmachung des LieferantenVertrages), sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenMinderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Nachbesserung. Bei verzögerter, verweigerter oder mehrmalig misslungener Nachbesserung bleibt das Recht auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) unberührt. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten Zur Mängelbeseitigung hat der Vertragspartner die Anfertigung von Prüf- nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannGelegenheit zu gewähren. 5. Wird Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürlichre Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefertinfolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, so sind wir übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischen, physikalischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüsse entstehen, die nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den dem Vertrag nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtvorausgesetzt sind. 6. Wird Vom Auftraggeber beabsichtigte Nutzungsänderungen sind dem Auftragnehmer anzuzeigen und mit diesem abzustimmen. Unterlässt der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestelltAuftraggeber eine solche Anzeige oder Abstimmung, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachtenverliert er jeglichen Gewährleistungsanspruch. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellenFür vom Kunden beigestellte Produkte / Leistungen übernehmen wir keine Gewährleistung. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Werkvertrag

Gewährleistung. 1a) Hardware / Software Für Hard- und/oder Softwarelieferungen wird der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Mängeln ausgeschlossen. Mängel Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Lieferung haben wirVerletzung des Lebens, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet des Körpers oder der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangenGesundheit, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 Step Ahead die Pflichtverletzung zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen vertreten hat, und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden sonstige Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Step Ahead beruhen. Einer Pflichtverletzung von Step Ahead steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Verjährungsfrist für alle weiteren Rechte aus gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen beträgt 1 Jahr. Die vorstehende Gewährleistungsfrist bezieht sich ausdrücklich auf den jeweils gelieferten Leistungsbestandteil und verlängert sich nicht für das Gesamtsystem. Im Übrigen leistet Step Ahead lediglich Gewähr dafür, dass gelieferte Hard- und/oder Software zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern. Für Verschleiß und für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch sowie durch Nichtbeachtung der Hersteller-, Montage-, Installations- Bedienungsanweisungen und/oder einer Änderung der Systemumgebung verursacht werden, leistet Step Ahead keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt weiterhin bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte. Step Ahead weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, übernimmt Step Ahead keine Gewährleistung dafür, dass die Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Mängel hat der Kunde schriftlich und so detailliert wie möglich anzuzeigen. Step Ahead steht es nach eigener Xxxx frei, Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Dabei werden die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden Kosten (insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) von Step Ahead übernommen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrage zu verlangen. Korrektur inkonsistenter Daten, bei dem ein reproduzierbares Vorgehen beschrieben wird, mit dem die Inkonsistenz auf Freizeichnung einen Standard-Referenzsystem reproduzierbar erstellt werden können, fällt in die Gewährleistung sonstige inkonsistente Daten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen b) Dienstleistungen: Support und Wartung Die Gewährleistung für Folgeschäden berufenDienst- und Beratungsleistungen und/oder Support und Wartung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertrages, §§ 611 ff BGB. Step Ahead weist darauf hin, dass wesentliche Teile der Systemumgebung (Software, Hardware, Netzwerke) während der Erbringung von Support und Wartungsleistungen nicht verfügbar sein können. Falls im Einzelfall eine Abnahme von Leistungen durch den Kunden vereinbart wurde, so hat der Kunde diese unverzüglich nach Aufforderung durch Step Ahead durchzuführen, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen nach Aufforderung hierzu. Falls die Abnahme durch den Kunden trotz Aufforderung nicht innerhalb der vorgenannten Frist begonnen wird, gilt die Abnahme als erfolgt. 10c) Hosting- und Rechenzentrumsleistungen Die Verfügbarkeit beträgt für Hosting- und Rechenzentrumsdienstleistungen 98,5 % im Jahresdurchschnitt (exklusive angekündigter Wartungsarbeiten), jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Step Ahead weist darauf hin, dass im Regelfall keine Sicherung der hinterlegten Daten und Inhalte erfolgt und die Verantwortlichkeit für die Datensicherung der hinterlegten Daten und Inhalte ausschließlich beim Kunden liegt. Für Sicherheit und Sicherung der Daten ist der Kunde zuständig. Korrektur inkonsistenter Daten, bei dem ein reproduzierbares Vorgehen beschrieben wird, mit dem die Inkonsistenz auf einen Standard-Referenzsystem reproduzierbar erstellt werden können, fällt in die Gewährleistung. Sonstige inkonsistente Daten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen Gewährleistung für Hosting- und Rechenzentrumsleistungen ergibt sich im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werdenÜbrigen aus den gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertrages, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile§§ 611 ff BGB.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 1. Mängel Der AN übernimmt die Gewähr dafür, dass für die Dauer von 6 Monaten ab der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht Abnahme die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat Software entsprechend der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen Beschreibung im Auftrag bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar der Leistungsbeschreibung funktionsfähig ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen Ein relevanter Fehler in der überlassenen Software liegt dann vor, wenn die Funktion der Software, von der im Auftrag bzw. in der Leistungsbeschreibung festgelegten Weise nicht unwesentlich abweicht und Teilmengen hiervon erfolgen dieser Fehler vom AG reproduzierbar ist. Der AG verpflichtet sich binnen 7 Tagen ab Auftreten eines Fehlers bei sonstigem Anspruchsverlust eine schriftliche Mängelrüge zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3erheben. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten Xxxx der Fehlerbeseitigung erfolgt durch den AN gemäß den technischen Erfordernissen beim AG oder am Einsatzort der Software. Der AN kann nach seiner Xxxx diese Fehler entweder ohne Berechnung individuell beseitigen oder durch Lieferung einer verbesserten Programmversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4Fehlers berichtigen. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf StichprobenDer AG verpflichtet sich, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5Berechnung dem AN die zur etwaigen Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Wird Der AG stellt dazu nach Absprache mit dem AN die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6Rechnersysteme und Peripheriegeräte im ausreichenden Umfang ohne Berechnung zur Verfügung. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen Reisekosten und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten Reisespesen des AN gehen zu Lasten des LieferantenAG, wenn der Einsatzort im Ausland liegt, oder wenn der AG die Fehlerbeseitigung im Inland ausdrücklich am Einsatzort der Software wünscht, ohne dass dies nach Ansicht des AN technisch notwendig ist. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit Verweigert der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir AG die Mitwirkung an geeignete Spezialfirmen Planungs- und BeratungsaufträgeFehlerbeseitigungsmaßnahmen, so ist der AN von seiner Verpflichtung zur Fehlerbeseitigung befreit. Die Berechtigung zur Vornahme von Ersatzvornahmen wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schädenausdrücklich ausgeschlossen. Der AN ist in keinem Fall verpflichtet, Sourcecode an den AG oder an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung zur Fehlerbehebung entfällt hinsichtlich solcher Fehler, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen vom AG selbst oder von Dritten durch Eingriffe in die Software oder Fehlbedienungen hervorgerufen wurden, es sei denn, der AG weist nach, dass diese Eingriffe für den Fehler nicht ursächlich sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10oder dass sie vom AN veranlasst wurden. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmtWird seitens des AN nachgewiesen, wobei dass kein Fehler der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werdenSoftware vorlag, so entstehen gehen sämtliche Aufwendungen für die Gewährleistungsansprüche Fehler-Suche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut-Behebung zu Lasten des AG. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf Der AG hat das Recht, bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung (Modifikation oder Ersatzlieferung) die ausgetauschten TeileHerabsetzung des Nutzungsentgeltes zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzukündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 18.1 ayedo weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Mängel der Lieferung haben wirayedo gewährleistet nicht, sobald dass von ayedo eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwen- dungen geeignet ist, und ferner, dass diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdenabsturz-, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrügefehler- und frei von Schadsoft- ware ist. 28.2 Aufgetretene Mängel und Fehler sind ayedo unmittelbar nach ihrer Feststellung in schriftlicher oder in Textform nachvollziehbar mitzuteilen. 8.3 Soweit die vertragsgemäße Nutzung der Services infolge eines Mangels, der der miet- vertraglichen Mängelhaftung unterliegt, aufgehoben ist, ist der Kunde für die Zeit, in der die Nutzung aufgehoben ist, von der Entrichtung der Vergütung für die beeinträch- tigte Leistung befreit. Entspricht Für die gelieferte Xxxx nicht dem AuftragZeit, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel aufwährend der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Betrieb gemindert ist, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen Kunde nur ein angemessen herab gesetztes Entgelt zu entrichten. Soweit für die von einem Mangel betroffene Leistung zwischen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich Par- teien gesonderte Service-Level vereinbart wurden und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betrachtdiese eine Herabsetzung der Vergütung vorsehen, als uns gelten für die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen Herabsetzung und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten einen etwaigen Ausschluss der Vergütungsverpflichtung für den / die beeinträchtigten Service(s) die Regelungen des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes / der Retoure an den Lieferantenmaßgeblichen Service Level Agreements abschließend. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf 8.4 Soweit die Teile von Zulieferanten des Lieferantenayedo erbrachten Services der werkvertraglichen Mängelhaftung unter- liegen, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir steht das Wahlrecht über die Regelung Nacherfüllung ayedo zu. Ist ayedo zur Mängelbe- seitigung oder zur fehlerfreien Erneuerung nicht in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangender Lage, wenn dies vertraglich vereinbart istwird ayedo dem Kunden Umgehungsmöglichkeiten (Workarounds) aufzeigen. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen Soweit diese dem Kunden zu- mutbar sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufengelten sie als Nacherfüllung. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. 17.1 Die Verjährung für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt, außer im Fall von Scha- densersatzansprüchen, zwölf Monate ab Ablieferung, sofern pegasus IT den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Mängel Die gesetzliche Verjährung der Lieferung haben wirRückgriffsansprüche des Kunden bleibt hiervon unberührt, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen des Geschäftsbetriebs von pegasus IT an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet als der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeKunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinba- rungen getroffen hat. 27.2 pegasus IT gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Män- geln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Entspricht Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. 7.3 pegasus IT gewährleistet, dass die gelieferte Xxxx Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stel- len keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaf- ten im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von pegasus IT schriftlich bestätigt wurden. pegasus IT übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. 7.4 pegasus IT wird im Falle der Software-Überlassung an den Kunden die Soft- ware in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht dem Auftragdie Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den zugesicherten Eigenschaften, Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder weist sie Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten. 5 7.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit Schä- den, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Ver- schleiß / unsachgemäßen Gebrauch / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeig- nete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen 7.6 pegasus IT gibt etwaige über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinaus- gehenden Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure vollem Umfang an den LieferantenKunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten7.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt, sofern diese außer in den Liefergegenstand eingebaut werdenFällen des Verbrauchsgüterkaufes, Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Xxxx von pegasus IT. Ist pegasus IT zur Mängelbeseitigung oder zur fehlerhaften Erneuerung nicht in der Lage, wird pegasus IT dem Kunden Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen. Soweit diese dem Kunden zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung. Im Falle der Mangelbeseitigung/Ersatzlie- ferung erwirbt pegasus IT mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ ausgetauschten Komponenten/Geräten. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen 7.8 Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werdenGewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, so entstehen es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. 7.9 Ergibt die Gewährleistungsansprüche Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist pegasus IT berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teilepegasus IT berechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung. (1) Der Lieferant steht dafür ein, dass sämtliche Lieferungen und Leistungen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie den Normen, Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Der Lieferant steht weiterhin dafür ein, dass sämtliche seiner Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern sind, den ihm bekannten Anforderungen des Auftraggebers entsprechen und für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sind. Hat der Lieferant Bedenken gegen die vom Auftraggeber gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. (2) Der Lieferant hat die Qualität der Lieferungen und Leistungen ständig zu überprüfen. Mögliche Verbesserungen hat er dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Auf erkennbare Fehler von Vorgaben und absehbare Komplikationen hat der Lieferant den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Zum Lieferumfang gehören ohne besondere Berechnungen die produktspezifischen und/oder technischen Dokumentationen, die Konformitätsbescheinigungen sowie sonstige für die Lieferungen und Leistungen oder dessen Verwendung erforderliche Unterlagen und Bescheinigungen und Bedienungsanleitungen - nach Xxxx des Auftraggebers in deutscher oder englischer Sprache - sowie die gesetzlich erforderliche Kennzeichnung der Lieferungen und Leistungen und/oder deren Verpackung. (3) Jede Lieferung wird vom Auftraggeber innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitätsmängel oder Quantitätsabweichungen in einem dem Auftraggeber zumutbaren und technisch möglichen Umfang geprüft. Der Auftraggeber wird dem Lieferanten offene Mängel der Lieferung haben wirunverzüglich schriftlich anzeigen, sobald diese sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes Geschäftsablaufs festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigenspätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Lieferung beim Auftraggeber. Insoweit verzichtet Verdeckte Mängel rügt der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeAuftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach ihrer Entdeckung. 2(4) Der Auftraggeber behält sich zudem das Recht vor, Lieferungen am Sitz des Lieferanten vor Versendung und während der Verladung durch seine Mitarbeiter oder von ihm bestellte Sachverständige auf Qualität und Menge prüfen zu lassen. Entspricht Der Lieferant hat den Mitarbeitern bzw. Sachverständigen des Auftraggebers hierfür nach vorheriger Ankündigung während der Arbeitszeiten in angemessenem Umfang Zugang zur Ware am Sitz des Lieferanten vor Versendung bzw. während der Verladung zu gewähren. Der Auftraggeber behält sich vor, Ware, die gelieferte Xxxx nicht dem Auftragder vereinbarten Qualität und Menge entspricht, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, zurückzuweisen. Nach einer berechtigten Zurückweisung hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen die Kosten etwaiger weiterer Prüfungen durch Mitarbeiter bzw. durch einwandfreie Teile Sachverständige des Auftraggebers zu ersetzentragen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in BetrachtDie Prüfung lässt die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers unberührt. (5) Für Mängel haftet der Lieferant dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften. Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen aus der Mängelhaftung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nach, als uns so kann der Auftraggeber die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen erforderlichen Maßnahmen auf Kosten und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten Gefahr des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes selbst treffen oder von Dritten treffen lassen. In dringenden Fällen kann der Retoure an den LieferantenAuftraggeber dies nach Abstimmung mit dem Lieferanten auch ohne Fristsetzung bzw. vor Ablauf der gesetzten Frist tun. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf (6) Es gelten die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart istgesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind Vorrichtungen, Maschinen und Anlagen beginnt die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang Gewährleistungsfrist mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etcAbnahme durch den Auftraggeber. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung. (1) Ein gewährleistungspflichtiger Mangel liegt nur dann vor, wenn die Lieferungen bzw. Mängel Leistungen des Auftragnehmers von einem ausdrücklich – etwa in einem Pflichtenheft, in von den Projektverantwortlichen gezeichneten Protokollen, in den Angebotsunterlagen bzw. diesem Vertrag etc. – bedungenen oder einer gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaft abweichen. Sofern die primären Gewährleistungsbehelfe zur Anwendung kommen, schlägt der Lieferung haben wirAuftragnehmer die Art der Mängelbehebung vor (z.B. Änderung des fehlerhaften Programms, sobald diese Umfiguration der Software, Einspielung eines Patches) und stimmt sich darüber mit dem Auftraggeber ab. Die Behebung des Mangels kann nach Zustimmung durch den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdenAuftraggeber auch durch eine Aufstellung von Vorgangsweisen für die Anwendung („work arounds“) erfolgen, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigendie sicherstellen, dass der Mangel keine wesentlichen Auswirkungen auf die Nutzung des Programms durch den Auftraggeber hat, sofern dadurch die zweckmäßige Nutzung des Systems ohne merkliche Einschränkungen bzw. Insoweit verzichtet der Lieferant ohne Beeinträchtigung des Arbeitsflusses möglich ist und die Abweichung keine auf den Einwand der verspäteten MängelrügeSeiten des Auftraggebers negative Auswirkung auf die Geschäftsabwicklung und die Sicherheit hat. (2) Der Auftraggeber hat Mängel binnen 6 Wochen, nachdem sie ihm im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zur Kenntnis gekommen sind, zu rügen. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, Darüber hinausgehende Untersuchungspflichten treffen ihn nicht. (3) Die Frist des § 924 ABGB hinsichtlich der Vermutung der Mangelhaftigkeit wird auf ein Jahr verlängert. (4) Bei versteckten Mängeln hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile Auftraggeber das Recht, auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist binnen 3 Monaten ab Kenntnis des Mangels Gewährleistungsansprüche geltend zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferantenmachen. 3(5) Im Falle von Mängeln hat die Mängelbehebung umgehend nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu erfolgen. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmtMängelbehebung erfolgt innerhalb angemessener Frist, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Behebung erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten Zumutbarkeit ermöglichen wird. (6) Bei Ablehnung oder Teile ausgetauscht werdenNichtvornahme von Verbesserung und/oder Austausch ist der Auftraggeber unbeschadet der weiteren Haftung des Auftragnehmers zur Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (7) Der Auftragnehmer trägt die Beweislast für die Geringfügigkeit eines Mangels. Ein nicht bloß geringfügiger Mangel ist insbesondere dann nicht gegeben, so entstehen wenn die Gewährleistungsansprüche gelieferte Leistung/das gelieferte System die vertraglich vereinbarte Qualität oder Quantität, insbesondere auch die Zuverlässigkeit und –fristigkeiten hinsichtlich Verfügbarkeit, nicht einhält oder die Systemumwelt negativ beeinflusst. (8) Sämtliche mit der Mängelbehebung anfallenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiters, dem Auftraggeber sämtliche Kosten, Aufwendungen etc. zu ersetzen, die diesem gegenüber Dritten, insbesondere den von ihm servicierten Unternehmen, aus dem Titel der Gewährleistung und/oder des Schadenersatzrechts entstanden sind. Im Falle von Ansprüchen und Forderungen Dritter, die aus einem Verhalten des Auftragnehmers resultieren, hat dieser Teile den Auftraggeber schad- und klaglos zu halten. Die Beseitigung von Fehlern und Störungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, wird vom Auftragnehmer gegen Verrechnung geleistet bzw. durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn diese nachweislich auf Eingriffe in vollem Anspruch erneutdie Software durch den Auftraggeber oder durch ihm zuzurechnende Dritte zurückzuführen sind. Bei Teilen Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die nachweislich auf nicht vom Auftragnehmer zu vertretende ungenügende Einrichtung (z.B. von Komponenten beziehen sich diese Stammdaten und Parametern) sowie unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind. Ebenso von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die nachweislich auf vom Auftraggeber geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter oder die ausgetauschten TeileVerwendung ungeeigneter oder defekter Hardware bzw. derartiger Datenträger zurückzuführen sind.

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Samples: Service Agreement

Gewährleistung. 110.1 Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nicht möglich ist bei Software und Websites, diese so herzustellen, dass diese für alle etwaigen Anwendungsbedingungen (z.b. Mängel der Lieferung haben wirunterschiedliche Endgeräte, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werdenBrowserversionen, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigenBrowser etc.) fehlerfrei sind. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügeDie Agentur übernimmt daher keine Gewähr, dass die erbrachte Leistung (z.b. Website) auch bei zukünftigen Betriebssystemen, Browsern etc. funktioniert. 210.2 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Entspricht In diesem Fall ist die gelieferte Xxxx Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 10.3 Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Übermittlung der Daten, die Verlässlichkeit des Internets sowie die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Serversystems und der Website, da diese den Server selbst nicht betreibt. Der ausgewählte Hostingprovider (Anbieter von Webspace, Server und Domainregistrierung) wird dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen Kunden bei Angebotslegung bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenVertragsabschlusses bekanntgegeben. 310.4 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Agentur wird die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese Mängel in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmtangemessener Frist beheben, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassenKunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. 10.5 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibtihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Müssen Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Rahmen Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. 10.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. 10.7 Sonderklausel Suchmaschinen: Die Agentur kann in Bezug auf Suchmaschinenoptimierung (SEO) nur Empfehlungen abgeben und versuchen mit großer Sorgfalt und dem aktuellen Wissensstand der Agentur das Ranking bestmöglich zu verbessern. Es können keine Erfolgsgarantien abgegeben werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese Die Agentur hat keinerlei Einfluss auf die ausgetauschten TeileSuchmaschine selbst und deren Rankingkriterien. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung bei einer Verschlechterung des Rankings oder Ausschluss der Domain aus dem Index. Aufgrund von ständigen Änderungen im Suchabfragen-Algorithmus, Änderungen von Nutzungsbedingungen und Richtlinien sowie Verhalten von Suchmaschinenusern und deren Abfragen können Unschärfen bei den Suchabfragen auftreten. Die Leistung gilt auch als dann erbracht, wenn ähnliche Suchbegriffe und Kombinationen als Treffer erbracht werden. Das selbst gilt für Werbekampagnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung. 114.1 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Services und Produkten der Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten MängelrügePCS gewährleistet daher keine Fehlerfreiheit und ist dieser auch nicht geschuldet. 214.2 PCS leistet 6 Monate Gewähr. Entspricht Die Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die gelieferte Xxxx nicht dem AuftragMangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Auftraggeber, wie den zugesicherten Eigenschaftenseiner Erfüllungsgehilfen oder ihm zurechenbarer Dritter beruht. Stellt sich im Zuge der Mängelbehebung heraus, dass entweder kein Mangel einer Leistung von PCS vorliegt oder weist sie Mängel aufdieser vom Auftraggeber zu vertreten ist, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen Kunde PCS den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile entstandenen Aufwand zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile 14.3 Netzausfälle, Servicearbeiten, Störungen oder sonstige von Zulieferanten PCS nicht zu vertretende Ereignisse können zu Unterbrechungen von Services führen und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werdenEntgelts. 414.4 Der Kunde wird PCS im Sinne des §377 UGB unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an PCS über aufgetretene Mängel informieren und PCS bei deren Beseitigung in jeder Hinsicht unterstützen, indem er insbesondere alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt. Unabhängig davonDen durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Kunde. PCS wird mit der Mängelbeseitigung umgehend beginnen und innerhalb vereinbarter, ob wir vom Lieferanten sollte keine Vereinbarung vorliegen, binnen angemessener Frist die Anfertigung von Prüf- Leistungen ordnungsgemäß und Übereinstimmungszertifikaten fordern mangelfrei erbringen, indem PCS nach eigener Xxxx die betroffenen Leistungen wiederholt oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kannnotwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt. Der Kunde wird Störungs- oder Schadensbehebungen nicht selbst durchführen oder Dritte dazu beauftragen. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert14.5 Ist PCS trotz nachhaltiger Bemühungen und zumindest dreifacher qualifizierter, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage, einen Mangel zu beseitigen, hat jeder Vertragspartner das Recht, den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigtServicevertrag mit sofortiger Wirkung ex nunc aufzulösen. 614.6 Im Falle von Lieferungen von Hard- und Software gelten vorrangig die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, sowie nachrangig sinngemäß die gegenständlichen Regelungen. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind Sofern die von ihm PCS oder dem Hersteller vorgeschriebenen Lager-, Montage- und Betriebsbedingungen eingehalten werden, leistet PCS (subsidiär) 6 Monate Gewähr, wobei es dem Auftraggeber obliegt, das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Lieferung der Leistung zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8beweisen. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und BeratungsaufträgeWerden im Rahmen dieser Gewährleistung Systemkomponenten ersetzt, so wird die ursprüngliche Gewährleistung des Gesamtsystems nicht verlängert. 14.7 Mit der Lieferant bei eventuell auftretenden SchädenErstellung des Übernahmeprotokolls, spätestens jedoch mit Nutzung der Leistungen von PCS durch den Auftraggeber gilt diese als abgenommen. Mängeln, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sinddie Nutzung der Leistung von PCS nicht wesentlich beeinträchtigen, Schadenersatz leisten hindern die Abnahme nicht, und sich ebenso ist der Auftraggeber nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufenzur Zurückhaltung von Zahlungen, auch nicht teilweise, berechtigt. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneut. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Betreiberdienstleistungen in Der Informationstechnologie (B2b)

Gewährleistung. 1. Mängel der Lieferung haben wir, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 2. Entspricht die gelieferte Xxxx nicht dem Auftrag, wie den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den Lieferanten. 3. a. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Teile von Zulieferanten des Lieferanten, sofern diese in den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf Stichproben, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377, 378 HGB herleiten kann. 5. Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufen. 10. Die Gewährleistungsfrist ist bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wobei der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibt. Müssen Produkte werden im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten WSA-Gewährleistung in Übereinstimmung mit den geltenden lokalen gesetzlichen Anforderungen und den geltenden WSA-Richtlinien verkauft. WSA gewährleistet dem Kunden, dass die verkauften Produkte bei normalem Gebrauch und Pflege frei von Material- oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneutVerarbeitungsfehlern sind. Bei Teilen Produkten mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten im Sinne des § 327 Abs. 1 Satz 1 BGB stellt WSA die digitalen Inhalte nur zur Verfügung und aktualisiert sie nur, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und/oder der technischen Sicherheit der Produkte objektiv erforderlich ist oder sich aus anderen Produktbeschreibungen von WSA oder im Auftrag von WSA ergibt, insbesondere im Internet, in der Werbung oder auf dem Etikett der Produkte. WSA wird den Kunden über eine solche digitale Aktualisierung so schnell wie vernünftigerweise möglich informieren. WSA übernimmt keine Gewähr für die Verkehrsfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. b. Die Gewährleistungsrechte des Kunden bei Mängeln der Produkte setzen voraus, dass der Kunde die Produkte bei Lieferung unverzüglich untersucht und WSA etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich mitteilt; versteckte Mängel sind WSA unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. c. Standardgewährleistung: Die Gewährleistungszeit beträgt 15 Monate oder den in der jeweiligen Preisliste angegebenen Zeitraum, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist oder wie anderweitig mit WSA schriftlich vereinbart. Sie unterliegt den unten aufgeführten Ausnahmen (i bis vi). Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Übergabe der Produkte an den Kunden. Die Verjährungsvorschrift des §445b BGB bleibt unberührt. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist: (i) für die Rechte des Kunden in Bezug auf Mängel, die bösgläubig verschwiegen oder vorsätzlich verursacht wurden; (ii) wenn und soweit WSA eine Garantie übernommen hat; (iii) für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen schuldhaft verursachter Personenschäden; (iv) für Schadensersatzansprüche des Kunden für Schäden, die von WSA vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden; (v) für Schadensersatzansprüche des Kunden aus anderen Gründen als Mängeln der Ware; sowie (vi) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder einer sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftung. d. Erweiterte Gewährleistung: Gegen eine zusätzliche Gebühr und je nach Verfügbarkeit kann der Kunde eine Verlängerung der Dauer der Standardgewährleistung gemäß den geltenden Richtlinien erwerben. e. Basisgewährleistung für bezahlte Reparaturen: Wenn der Kunde ein Produkt außerhalb der Gewährleistungszeit für eine kostenpflichtige Reparatur zurückgegeben hat, gewährleistet WSA, dass die reparierten oder ersetzten Komponenten beziehen sich diese auf bei normalem Gebrauch und Pflege für die ausgetauschten Teilevon WSA zum Zeitpunkt der Annahme des Produkts zur Reparatur angegebene Gewährleistungszeit frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern (mit Ausnahme von üblicher Abnutzung) sind. Diese Gewährleistungszeit beginnt mit dem Datum des Abschlusses der Reparatur oder (je nach Fall) mit der Lieferung des/der ersetzten Produkts/Produkte. Die Ausschlüsse nach Abschnitt Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..cSätze 3 und 4 gelten entsprechend. f. Erweiterte Gewährleistung für kostenpflichtige Reparaturen: g. Jegliche Gewährleistung, die von WSA im Rahmen dieser Bedingungen gewährt wird, ist nicht abtretbar und nicht übertragbar. h. Es gilt keine Gewährleistung für Produkte, die: (a) durch Feuer, Unfall, Fehlgebrauch, Missbrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Anwendung oder Änderung dieser Produkte oder durch das Versäumnis einer Person, die Produkte gemäß den Anweisungen von WSA zu bedienen oder die empfohlene Betriebsumgebung aufrechtzuerhalten, beschädigt wurden;

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Gewährleistung. 1(a) LAWO gewährleistet, dass die Software frei von wesentlichen Mängeln ist, die die Nutzung der Software durch den Kunden wesentlich beeinträchtigen würden. Für im Rahmen eines Abonnements dem Kunden nur zeitlich befristet zur Verfügung gestellter Software gewährleistet LAWO für die Dauer der Ver- tragslaufzeit, die vereinbarte Beschaffenheit der Software auf- rechtzuerhalten, wobei LAWO für anfängliche Mängel nur nach Maßgabe von Ziff. 8 der Lieferung haben wirAllgemeinen Geschäftsbedingungen (Haftungsbeschränkung) haftet. (b) Der Kunde ist verpflichtet, sobald nach Überlassung der Software diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach den Gegebenheiten eines Bereitstellung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Män- gel der Software, die nicht innerhalb der fünf Tage oder, wenn der Mangel im Zuge einer ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt Untersuchung nicht erkennbar war, innerhalb von fünf Tagen ab Erkennbarkeit des Mangels, durch Mitteilung gegenüber LAWO gerügt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigengelten als vom Kunden genehmigt und der Bestellung entspre- chend. Insoweit Durch Verhandlung über Rügen verzichtet der Lieferant XXXX nicht auf den Einwand der verspäteten Mängelrügenicht rechtzeitigen, unbegründeten oder sonst ungenügenden Rüge. Maßnahmen zur Schadensminde- rung gelten nicht als Mangelanerkenntnis. Im Übrigen gilt § 377 HGB. 2(c) Sofern der Kunde LAWO einen Mangel gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieser Ziff. Entspricht 8 mitteilt, ist LAWO berechtigt, nach eigenem Ermessen: (i) defekte Datenträger zu ersetzen und/oder (il) wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um Änderungen und/oder Korrekturen in Bezug auf wesentli- che Fehler in der Software in angemessener Zeit bereitzustellen (oder dem Kunden eine alternative Software zu liefern, die gelieferte Xxxx den wesentlichen Fehler nicht dem Auftragenthält). Ist eine Nachbesserung oder ein Ersatz des Mangels mit zumutbarem Aufwand nicht möglich, wie kann LAWO den zugesicherten Eigenschaften, oder weist sie Mängel auf, hat der Lieferant unbeschadet seiner gesetzlichen Verpflichtungen auf unser Verlangen den vertragsgerechten Zustand unverzüglich und kostenfrei unter Übernahme aller Nebenkosten herzustellen bzw. durch einwandfreie Teile zu ersetzen. Eine Nachbesserung kommt nur insoweit in Betracht, als uns die Annahme ausgebesserter Teile zumutbar ist. Rücksendungen beanstandeter Lieferungen und Teilmengen hiervon erfolgen zu Lasten des Lieferanten unter gleichzeitiger Belastung des Warenwertes der Retoure an den LieferantenVertrag kündigen. 3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf (d) Keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen für Fehler in der Software, (i) die Teile lediglich eine unerhebliche Abweichung von Zulieferanten des Lieferantender ver- einbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit der Soft- ware darstellen, (ii) die nur zu einer unerheblichen Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Software führen, (iii) die darauf beruhen, sofern diese dass die Software in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die die in diesen genannten Anforderungen nicht erfüllt, (iv) die aus einer Änderungen oder Modifikationen der Soft- ware durch den Liefergegenstand eingebaut werden. 4. Unabhängig davon, ob wir vom Lieferanten die Anfertigung von Prüf- und Übereinstimmungszertifikaten fordern oder auch nicht, beschränken wir unsere Wareneingangskontrolle auf StichprobenKunden resultieren, ohne dass hieraus der Lieferant Rechte aus §§ 377Kunde hierzu kraft Gesetzes, 378 HGB herleiten kann.dieser Software-Lizenzbedingungen oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von XXXX berechtigt war; oder 5. Wird (v) die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so sind wir nach schriftlicher Abmahnung bei erneut fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. 6. Wird der Fehler trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß § 9.1 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, können wir über die Regelung in § 9.2 hinaus nur dann Schadenersatz für Mehraufwendungen verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei neu abzuschließenden Vereinbarungen ist § 6.4 zu beachten. 7. Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 8. Sämtliche durch berechtigte Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten und Nebenkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Nebenkosten sind sämtliche in Zusammenhang mit der Nachbesserung entstandenen Brutto-Kosten, z.B. Kosten für Transport, Ein- und Ausbau, Handling etc. 9. Erteilen wir an geeignete Spezialfirmen Planungs- und Beratungsaufträge, so wird der Lieferant bei eventuell auftretenden Schäden, die auf unzulängliche Planung darauf zurückzuführen sind, Schadenersatz leisten dass der Kunde es unter- lassen hat, erforderliche von LAWO bereitgestellte Soft- ware oder Patches, Software-Updates oder neue Versionen unverzüglich und sich nicht auf Freizeichnung für Folgeschäden berufenrechtzeitig zu implementieren. 10(e) Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Bereitstellung der Software. Die Gewährleistungsfrist ist bis Gesetzliche Sonderregelungen zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmtVerjährung bleiben unberührt (insbesondere §§ 438 Abs. 1 Nr.1, wobei 2, Abs. 3, 444, 445b BGB). Soweit eine Abnahme ver- einbart ist, beginnt die Verjährungsfrist mit der Nachbesserungsversuch falls überhaupt von uns zugelassen, auf eine einmalige Aktion begrenzt bleibtAbnahme. Müssen im Rahmen der Gewährleistungs- verpflichtungen Komponenten oder Teile ausgetauscht werden, so entstehen die Gewährleistungsansprüche und –fristigkeiten hinsichtlich dieser Teile in vollem Anspruch erneutDiese Ziff. Bei Teilen von Komponenten beziehen sich diese auf die ausgetauschten Teile8 (e) gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

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