Common use of Gewährleistung Clause in Contracts

Gewährleistung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches der unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht. Ansprüche des Käufers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführt.

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Gewährleistung. Die gelieferte Ware unterliegt Der AN gewährleistet für seine Leistungen eine sach-, fach- und termingerechte Leistungserbringung, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik, welche zum Zeitpunkt des Handels- gesetzbuches Vertragsabschlusses gültig sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der unverzüglichen Untersuchungs- Übergabe der jeweiligen Leistung (auch einzelner Teilleistungen), der die erklärte Übergabebereitschaft des AN gleichzuhalten ist und Rügepflichtendet 24 Monaten nach diesem Zeitpunkt. § 924 zweiter Satz ABGB ist nicht anwendbar. Der AG hat die ihm vom AN übergebenen Leistungen (auch einzelne Teilleistungen) umgehend zu prüfen und etwaige Mängel binnen 7 Kalendertagen schriftlich unter Bekanntgabe konkreter Mängel zu rügen. Fertigt der AN eine Leistung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des AG an, so erstreckt sich die Gewährleistungsverpflichtung des AN nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des AG erfolgte. Die Gewährleistung des AN erstreckt sich unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche nur auf den kostenlosen Ersatz durch Mängelbeseitigung an den übergebenen Leistungen oder Teilleistungen; soweit dies nicht möglich ist auf die Neuerstellung der mangelhaften Leistungen oder Teilleistungen innerhalb angemessener Frist. Lediglich bei objektiver Unmöglichkeit der Verbesserung oder des Käufers setzen stets vorausAustausches findet eine einvernehmlich zu vereinbarende, daß dieser insbesondere seinen angemessene Preisminderung statt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind jene Mängel, welche auf Missbrauch oder vereinbarungswidrigen oder sonstigen unsachgemäßen Gebrauch des Liefer- und Leistungsgegenstandes durch den AG oder durch Dritte oder auf besondere Weisung des AG oder auf entgegen den Anweisungen des AN oder entgegen behördlichen Anordnungen durchgeführte Eingriffe zurückzuführen sind. Jegliche Gewährleistung, vor allem jene für verbesserte und/oder neuerstellte Lieferungen und/oder Leistungen, endet spätestens dreißig Monate nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen istdem ursprünglichen Beginn der Gewährleistungszeit. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per LkwDie in diesem Punkt 15 angeführten Regelungen stellen eine abgeschlossene Aufzählung dar, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit ein Mangel darüberhinausgehenden Verpflichtungen des AN aus dem Titel der Kaufsache vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte Mangelhaftigkeit sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführt.

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Gewährleistung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Datum der Warenauslieferung, soweit eine Abnahme erforderlich ist mit der tatsächlichen oder fiktiven Abnahme, falls der Kunde die Abnahme zu Unrecht verweigert. Ist die Lieferung bzw. Leistung oder ein Teil davon in Betrieb oder sonstiger Weise in Benutzung genommen worden, so gilt die Abnahme mit Beginn der Benutzung als erfolgt. Berechtigte Beanstandungen über Mängel, die nachweislich auf unrichtiger Ausführung oder Materialfehler beruhen, können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns binnen 10 Tagen ab Auslieferung an den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches Käufer, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen 10 Tagen nach Feststellung schriftlich mitgeteilt werden. Bei berechtigten Mängelrügen behalten wir uns das Recht der unverzüglichen Untersuchungs- und RügepflichtNachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Ansprüche des Käufers setzen stets vorausWandlungen oder Minderungen kann der Käufer nur verlangen, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder mangelfreie Ersatzlieferung nicht möglich ist. Mängelrügen Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Zahlungspflicht nicht in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistung erfüllt hat. Beanstandete Xxxx darf nur mit unserem Einverständnis zurückgesandt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt für die unterschiedlichen Produkte wie folgt. - 15 Jahre auf Edelstahlkonstruktionen gegen Korrosion, welche die Standsicherheit und Funktion beeinträchtigt. Ausgenommen sind sofort nicht kalkulierbare Umwelteinflüsse und Beschädigungen durch chemische Reaktionen, verursacht von anderen Metallen und Mineralien - 12 Jahre auf feuerverzinkte Stahlkonstruktionen gegen Korrosion, welche die Standsicherheit und Funktion beeinträchtigt - 10 Jahre auf Robinie auch im direkten Erdverbau auf Bruch- und Fäulnisschäden, die die Standsicherheit beeinträchtigen - 7 Jahre auf unbehandelte Lärchenhölzer ohne Erdkontakt gegen Bruch- und Fäulnisschäden, welche die Standsicherheit beeinträchtigen. - 5 Jahre auf Taue/Netze mit Stahleinlage - 5 Jahre auf Bruch durch Verrottung bei Ankunft per Lkwnicht im direkten Erdverbau eingesetzten HPL-Platten - 5 Jahre auf alle Produkte aus BSH (Brettschichtholz) ohne Erdkontakt gegen Bruch- & Fäulnisschäden - 2 Jahre auf alle beweglichen Teile - 2 Jahre auf GFK-Rutschbahnen Für nachfolgend ausgeführte Fälle erfolgt die Lieferung, Bahnsoweit dies gesetzlich zulässig ist, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegtunter jeglichem Gewährleistungsausschluss: - Verschleiß, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukostenmutwillige Beschädigungen, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich auf Pilzbefall zurückzuführen sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen zum Beispiel verursacht durch einen Standort der Produkte in unmittelbarer Nähe von Bäumen/Sträuchern oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungendurch dauerhafte Staunässe aufgrund übermäßiger Schmutz-/ Laubansammlungen - Schäden an Standpfosten, die durch unsachgemäße bzwlehmhaltige Böden verursacht werden. nachlässige Behandlung - Schäden an Standpfosten, bei der Verwendung von Rindenmulch in der Sphäre Aufprallfläche/Sicherheitsbereich. - Holzrisse, die auf das natürliche Schwund- und Quellverhalten des Käufers eingetreten Werkstoffs zurückzuführen sind und die Standsicherheit und Funktion nicht beeinträchtigen. - Veränderung/Verwitterung der Farbintensität oder Farbabrieb bei Farbanstrichen/Lasuren und pulverbeschichteten Oberflächen sowie Plattenmaterialien durch Witterung, UV-Einflüsse, Verschleiß oder mechanische Abnutzung. - Schäden durch Verschleiß, Vandalismus, unsachgemäßen Gebrauch oder höhere Gewalt. - Schäden, Materialveränderungen oder Verfärbungen, die durch ein verspätetes Entfernen der Verpackung (angemessene Frist: spätestens 2 Wochen nach Lieferung) entstanden sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführt.

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Samples: www.spielplatzbauer.de

Gewährleistung. Die gelieferte Der Besteller hat die Ware unterliegt entsprechend den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches der unverzüglichen Untersuchungs- unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und Rügepflicht. Ansprüche des Käufers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit wenn sich ein Mangel zeigt der Kaufsache vorliegtFa. RWA, bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Schadenersatzansprüche, unverzüglich Anzeige zu machen. Ist bei besonders verpackten Waren die Untersuchung der Ware selbst nicht möglich, so ist die Verpackung zu untersuchen und, wenn diese eine äußerliche Beschädigung aufweist, die auf eine Beschädigung der verpackten Ware schließen lässt, ist dies der Fa. RWA bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche unverzüglich Anzeige zu machen. Ist bei Übernahme der Ware nach dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang eine sofortige Untersuchung der Ware nicht möglich, ist dieser Umstand der Fa RWA oder einem etwaigen Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und ein allfälliger, bei einer nachfolgenden Untersuchung feststellbarer Mangel binnen 5 Werktagen ab Lieferung schriftlich zu rügen. Dies gilt auch für Fehl- und Anderslieferungen. Werden Mängel erst später erkennbar, so sind diese ebenfalls unverzüglich zu rügen, anderenfalls die Verkäuferin Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt gilt. Durch Verhandlungen über Mangelrügen verzichtet die Fa. RWA nicht auf den Einwand, dass die Mangelrüge zu spät erhoben oder nicht ausreichend spezifiziert wurde. Der Besteller kann bis maximal 6 Monate nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung Übergabe der Ware Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung geltend machen. Retoursendungen von Waren bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Fa. RWA und gehen zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers. Bei unberechtigten Mangelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller in Form einer Mängelbeseitigung Rechnung gestellt werden. Eine Be- oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigtVerarbeitung führt zum Ausschluss der Gewährleistung. Minderungsrechte sind Die Stellung von Gewährleistungsansprüche entbindet den Besteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Kommt es im Verhältnis des Bestellers zu seinem Kunden zu einem Gewährleistungsfall, so ist ein Rückgriff auf die Fa. RWA gemäß § 833 b ABGB ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossenDer Besteller wird seinen Kunden gegenüber - sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt - jedenfalls das Rückgriffsrecht gem. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführt§ 833 b ABGB ausschließen.

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Samples: rwa.co.at

Gewährleistung. A) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der RV kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der RV kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der RV kann ödie Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. B) Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangel-freiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. C) Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der RV innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Handels- gesetzbuches der unverzüglichen Untersuchungs- Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und Rügepflichtaus Beweissicherungsgründen zweckmäß0ig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Ansprüche des Käufers setzen stets vorausDasselbe gilt, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per LkwDer Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, Bahnwenn Abhilfe unmöglich ist oder der RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem RV den auf die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn von Interesse waren. D) Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit ein es sei denn, der Mangel der Kaufsache vorliegtReise beruht auf einem Umstand, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen den der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin RV nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen zu vertreten hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführt.

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Samples: www.ice-zeit.de

Gewährleistung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend Im Falle von Mängeln unterliegen die REIFEN den Bestimmungen gesetzlichen Gewährleistungsregeln gemäß §§ 434 ff. BGB. In diesem Rahmen hat der KUNDE bei Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang insbesondere das Recht auf Nacherfüllung, sowie im Falle des Handels- gesetzbuches Ausbleibens der unverzüglichen Untersuchungs- Nacherfüllung das Recht, vom VERTRAG zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Daneben besteht das Recht, Schadensersatz nach den Vorgaben der Ziffer 14 zu verlangen. Sollte eine der SONSTIGEN LEISTUNGEN fehlerhaft erbracht worden sein, hat der KUNDE grundsätzlich lediglich das Recht, Schadensersatz nach den Vorgaben der Ziffer 13 zu verlangen. Sollte eine der ausgewählten SONSTIGEN LEISTUNGEN dem Recht über Werkleistungen unterfallen, gelten zusätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsregeln gemäß §§ 633 ff. BGB. Im Falle einer mangelhaften Werkleistung hat der KUNDE daher insbesondere das Recht auf Nacherfüllung, bei ausbleibender Nacherfüllung trotz Mahnung durch den KUNDEN das Recht den Mangel selbst zu beheben und Rügepflicht. Ansprüche des Käufers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- Aufwendungsersatz hierfür zu verlangen und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition ausbleibender Nacherfüllung vom VERTRAG zurückzutreten oder bei Abholung festzustellen und die Annahme vereinbarte Vergütung zu verweigern. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossenmindern. Für etwaige SchädenSchadensersatzansprüche wegen Mängeln der REIFEN gelten die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 13. Der KUNDE muss seine Gewährleistungsansprüche direkt an MOBOX unter der E-Mail-Adresse xxxxxxx.xx@xxxxxxx.xx richten. Neben der gesetzlichen Gewährleistung, verursacht bei Besuchen gibt MOBOX keinerlei Zusicherungen, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien oder sonstige Garantien in Bezug auf die REIFEN oder SONSTIGEN LEISTUNGEN. Sollte jedoch ein REIFEN aus anderen Gründen beschädigt werden, prüft MOBOX, ob der Mitarbeiter, Montagen Schaden im Wege der Kulanz beseitigt werden kann. XXXXX ist hierzu jedoch in keinem Fall verpflichtet und der KUNDE hat hierauf keinen Rechtsanspruch. MOBOX kann die Reparatur oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre Ersatz des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschenTYRES verweigern, wenn dieser gegen der KUNDE die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen monatlichen Raten nicht bezahlt hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführt.

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Samples: mymobox.de

Gewährleistung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches Abnahme erfolgt unter Vorbehalt der unverzüglichen Untersuchungs- Untersuchung auf Richtigkeit und RügepflichtQualitäts- stand. Ansprüche des Käufers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, Bei Leiterplattenlieferungen werden von der Verkäuferin IAG weder Über- noch Unterliefe- rungen akzeptiert, soweit nicht behobenausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ansprüche Über- lieferungen wird die IAG, sofern nicht anders vereinbart und durch die IAG schriftlich bestätigt, auf Kosten des Käufers erlöschenAN zurücksenden. Für Mängel der Waren, wenn dieser gegen gleichgültig, ob sie sofort oder erst später erkennbar sind, haftet der AN nach den gesetzlichen Vor- schriften. Bei Mängeln hat die Wartungs- IAG, unabhängig von der Rechtsnatur des geschlossenen Ver- trages, die Xxxx zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung. Die Gewährleistungs- frist beträgt mindestens 24 Monate. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmun- gen. In dringenden Fälle ist die IAG berechtigt, die Mängel auf Kosten des AN beseitigen zu lassen oder, falls dies aufgrund besonderer vertraglicher Fristen nicht möglich ist, sich auf Kosten des AN bei einem anderen Lieferanten einzudecken. Für die Erhebung von Mängelrügen ist die IAG nicht an die Einhaltung von Fristen gebunden. Dies gilt nicht bei offenkundigen Mängeln. Bei offenkundigen Mängeln ist die IAG berechtigt, Mängel innerhalb von 14 Tagen dem AN anzuzeigen. Bei verbor- genen Mängeln ist der AN zum Ersatz von nutzlos aufgewandten Personal- bzw. Ma- terialkosten verpflichtet. Die IAG muss nicht nachweisen, dass das Personal ander- weitig eingesetzt hätte werden können. Muster, Zeichnungen, Filme, Unterlagen aller Art, die die IAG dem AN zur Verfügung gestellt hat, sind Eigentum der IAG und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk sind der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und TeileIAG unverzüglich (d. h. 3 Tage) oh- ne Aufforderung kostenlos zurückzusenden, welche bereits eingebaut waren, können sobald sie zur Ausführung der Bestel- lung nicht zurückgenommen mehr benötigt werden. Erzeugnisse, die nach von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % der IAG in der Regel geschützten entworfenen Unterlagen oder vertraulichen Angaben gefertigt worden sind, dürfen vom AN an Dritte weder angeboten noch geliefert werden. Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich Verstoß macht die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtIAG Schadenersatzansprü- che geltend.

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Samples: www.ihlemann.de

Gewährleistung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches a) Soweit gesetzlich zulässig, haftet Novar nur aufgrund der unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflichtfolgenden Gewährleistungsbedingungen anstelle jeder anderen Gewährleistung oder Garantie. Ansprüche des Käufers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Ebenso ist Insbesondere (soweit nicht anders schriftlich vereinbart) übernimmt Novar keine Gewährleistung dafür, dass die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich Waren für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet sind, geben der von dem vom Hersteller vorgesehenen Zweck abweicht. b) Sofern nicht ausdrücklich hierin anderweitig geregelt, gewährleistet Novar, dass Waren in allen wesentlichen Punkten frei von Material-und Verarbeitungsmängeln sind und dass sie den anwendbaren Spezifikationen und/oder Zeichnungen entsprechen. c) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung der Waren. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Artikel 10. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Weiterhin ausgenommen sind mögliche Rückgriffsansprüche bei Verbrauchsgütern. d) Waren können nur mit zuvor von Novar erhaltener Autorisierungsnummer (RMA) zurückgesandt werden. Die RMA gilt nur für die jeweils benannten Waren und Mengen. An Novar gemäß Artikel 4 f) zurückgesandte mangelhafte Waren werden, nach Xxxx von Novar, repariert oder ersetzt (Nacherfüllung) und auf Kosten von Novar mit der günstigsten Versandart zurückgesandt. Die Kosten der Versendung an Novar trägt der Käufer. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau der mangelfreien oder reparierten Sache oder die Erstattung der damit zusammenhängenden Kosten, wenn Novar nicht ursprünglich zum Einbau verpflichtet war. e) Gelingt Novar die Nacherfüllung nicht innerhalb einer vom Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügenzu setzenden angemessenen Frist, so ist der Käufer zur Rückgabe der betreffenden Waren und Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich 20 % jährlicher Wertminderung ab Lieferdatum berechtigt. Mutwillige Beschädigungen, f) Das Vorstehende stellt die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre abschließenden Rechte des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hatbei Mängeln dar. Ein Recht Anspruch auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossenSchadensersatz besteht nur nach Maßgabe von Artikel 10 (Haftungsbegrenzung). Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom g) Der Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben hat auf Anfrage Novar ausreichende Gelegenheit zur Prüfung einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen Beanstandung zu geben, insbesondere Novar beschädigte Waren und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin ihre Verpackung zur Inspektion zur Verfügung zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen Verweigert er dies, ist Xxxxx von der Mängelhaftung befreit. h) Bei Verschleiß-/Verbrauchsteilen oder auswechselbarem Zubehör gelten Verschleiß oder Verbrauch nicht als Mangel. Es bestehen keine Gewährleistungsansprüche, wenn der Mangel oder Schaden aus oder im Zusammenhang mit der Installation, Kombination mit anderen Teilen und/ oder Produkten, Veränderung oder Reparatur von Waren, die nicht von Novar durchgeführt wurde, Versäumnis des Käufers die notwendigen oder empfohlenen Updates oder Patches für jegliche Software oder Geräte in der Netzwerkumgebung der Waren zu verwenden, oder aus Handlungen, Unterlassungen, unsachgemäßem Gebrauch oder Fahrlässigkeit des Käufers resultieren. i) Für reparierte oder ersetzte Waren gilt die Gewährleistung für den Rest der nicht genutzten Gewährleistungsdauer oder für 90 Tage ab Versendung, je nachdem welcher Zeitraum länger ist. j) Der Käufer muss sicherstellen, dass die Waren für die jeweilige Benutzung geeignet sind. k) Software, die separat geliefert wird oder in gelieferten Waren installiert ist und in unter Gewährleistung von Novar stehenden Produkten benutzt wird, wird auf einem Medium geliefert, das bei normaler Nutzung für den Gewährleistungszeitraum der Hardware und/oder des Systems frei von Material-oder Verarbeitungsmängeln ist. Bei Mängeln der Software stehen dem Käufer während dieses Zeitraums die Rechte gemäß Artikel 9 d) zu. Außer wenn in einem separaten Software-Lizenzvertrag anders festgelegt, wird keine weitere Gewährleistung für Software übernommen. l) Wenn Novar Dienstleistungen erbringt, einschließlich Schulungen, Unterstützung bei Konfiguration und Installation von Waren, dann wird Novar diese gemäß der jeweils marktüblichen Praxis zu den jeweils geltenden Novar Stundensätzen erbringen. Xxxxx wird im Falle von durch den Käufer zu Recht und unverzüglich gerügten fehlerhaften Dienstleistungen die Dienstleistung erneut durchführen oder/und berichtigen. Soweit gesetzlich zulässig übernimmt Novar keine Haftung für Ansprüche, die aus diesen Dienstleistungen entstehen. m) Novar verspricht oder gewährleistet in keinem Fall, dass Waren nicht verändert oder umgangen werden können oder dass die Waren Personen-oder Sachschäden, Einbruch, Raub, Feuer oder andere Schäden vermeiden werden oder dass die Waren eine angemessene Warnung oder Schutz bieten. Dem Käufer ist bekannt, dass ein korrekt installierter Alarm nur das Risiko von Einbruch, Raub, Feuer oder anderen Ereignissen ohne einen solchen Alarm vermindern kann, aber dieser ist weder eine Versicherung noch eine Garantie, dass diese Ereignisse nicht angenommen eintreten werden oder dass es nicht zu Personen-oder Sachschäden kommt. n) Diese Gewährleistungen gelten nur zugunsten des Käufers und Ungeachtet sind nicht abtret-oder übertragbar. o) Novar wird bei sachgerechter Lagerung und Handhabung eine Haltbarkeitsgarantie (im Sinne von §443 II BGB) gemäß Bedienungsanleitung von 24 Monaten ab Lieferung der hier aufgeführten Bestimmungen Ware an den Käufer gewähren. Ausgenommen hiervon sind die Gerätesoftware, Verbrauchsmaterialien und ohne gesonderte schriftliche VereinbarungErsatzteile. Die Garantie berechtigt Novar zur Nachbesserung und verpflichtet gegebenenfalls zur Ersatzlieferung. Mängel, werden die Lieferungen und Arbeiten innerhalb der Verkäuferin Garantiezeit erkennbar sind, müssen unverzüglich nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtErkennen/Erkennbarkeit schriftlich geltend gemacht werden. p) Im Falle der Lieferung von Verbrauchsgütern bleiben etwaige Rückgriffsansprüche unberührt. Im Übrigen sind Rückgriffsansprüche ausgeschlossen. 9.

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Gewährleistung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend Gewährleistungsrechte des Reisenden bestimmen sich nach §§ 651c bis 651h BGB. Wird die Reise durch den Bestimmungen Reiseveranstalter nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Er kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ist die Reise mangelhaft, so kann der Reisende für die Dauer des Handels- gesetzbuches Mangels eine Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der unverzüglichen Untersuchungs- Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Die Anzeige des Mangels kann auch gegenüber der örtlichen Reiseleitung erfolgen. Ist von dem Reiseveranstalter keine örtliche Reiseleitung eingesetzt oder kann diese keine Abhilfe schaffen, so hat der Reisende den Mangel unverzüglich dem Reiseveranstalter (Kanu Aktiv Tours) anzuzeigen. Es wird zur Vermeidung von Missverständnissen empfohlen, den Mangel schriftlich anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und Rügepflichtleistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Ansprüche Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, die Kündigung schriftlich zu erklären. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Käufers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere seinen Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag gekündigt so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist638 Abs. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, Bahnes sei denn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit ein der Mangel der Kaufsache vorliegtReise beruht auf einem Umstand, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen den der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin Reiseveranstalter nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen zu vertreten hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführt.

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Gewährleistung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend mängel sind unverzüglich bei Emvvorort, xxxxxxx xxxxxx, schriftlich anzuzeigen. Der vertragspartner kann als Gewährleistung zunächst nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der vertragspartner (auftraggeber) die herabsetzung der vergütung (minderung) oder Rückgängigmachung des vertrags (Wandlung) verlangen. Der Prüfbericht bezieht sich ausschließlich auf den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches der unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht. Ansprüche des Käufers setzen stets vorauskonkret getesteten Prüfgegenstand, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen nie auf eine Serie, auch wenn diese baugleich zum geprüften Gerät ist. Mängelrügen sind sofort Emvvorort haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden die durch Beratung, Berechnung oder mess-/Prüfergebnisse entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrläßig verursacht wurde. Für Schäden an Prüfmustern, auch wenn diese durch Prüfvorgänge entstehen, haftet Emvvorort nur bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition vorsatz oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigerngrober Fahrläßigkeit. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte Darüber hinaus gehende ansprüche des vertragspartners (auftraggeber) sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung Dies gilt insbesondere für ansprüche auf Ersatz von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige BeschädigungenXxxxxxx, die durch unsachgemäße bzwnicht an dem Prüfgegenstand selbst entstanden sind. nachlässige Behandlung Die haftungsbeschränkungen zugunsten von Emvvorort, xxxxxxx xxxxxx, wirken in gleicher weise auch für mitarbeiter, Gehilfen und Kooperirende Unternehmen. 11.Zahlungsbedingungen alle Rechnungsbeträge enthalten die zur Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer und sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts abweichend vereinbart wurde. Ist ein Festpreis schriftlich vereinbart, so kann Emvvorort, xxxxxxx xxxxxx, entsprechend der Sphäre des Käufers eingetreten sindgeleisteten arbeit anteilig abschlagszahlungen in Rechnung stellen. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich und mit Begründung bei Emvvorort, werden xxxxxxx xxxxxx, anzuzeigen Gegen Forderungen von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschenXxxxxxxxx, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- xxxxxxx xxxxxx, kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden. von 0 kg Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungstermins treten, ohne daß es einer mahnung bedarf, die verzugsfolgen ein. Emvvorort, xxxxxxx xxxxxx, ist berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, verzugszinsen zu verlangen. Prüfmuster können bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich zur vollständigen Bezahlung bei Emvvorort, xxxxxxx xxxxxx, verbleiben. 12.Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist für beide vertragspartner : 00000 Xxxxxxxx Gerichtsstand ist für beide vertragspartner : 00000 Xxxxxxxxx 13.Sonstiges mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. vertagsänderungen und Ergänzungen, einschließlich einer Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder diese Geschäftsbedingungen Lücken enthalten, wird dadurch die Verkäuferin vorWirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige als vereinbart, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten die dem Sinn und Zweck der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am Nächsten kommt.

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Gewährleistung. Beschädigungen der Ware durch den Transport sind im Versicherungsfalle durch den zuständigen Sachver- ständigen umgehend feststellen zu lassen und uns bekannt zu machen. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches der unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht. Ansprüche Gewährleistungsrechte des Käufers setzen stets voraus, daß dass dieser insbesondere seinen seiner nach den §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind Offensichtliche Mängel hat der Käufer sofort bei Ankunft per LkwAblieferung und solche, Bahndie bei ordnungsgemäßer Untersuchung - soweit eine solche im ord- nungsmäßigen Geschäftsgang tunlich ist - erkennbar sind, Spedition oder innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel und bei Abholung festzustellen und ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung (spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Übergabe) schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die Annahme zu verweigerndavon betroffenen Mängel nicht in Betracht. Wir haften nicht für unsachgemäße Verwendung unserer Produkte. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Verkäuferin sind wir nach ihrer unserer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache Ersatzlieferung berechtigt. Minderungsrechte Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich, insbesondere per Telefax, anzuzeigen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatz- lieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich, aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Ebenso ist Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Schadensursache auf Vorsatz oder grober FahrlässigkeitFahrlässigkeit beruht. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschenSie gilt ferner dann nicht, wenn dieser gegen der Besteller wegen des Fehlens einer zu- gesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstyp- ischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Wartungs- persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtErfüllungsgehilfen.

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Gewährleistung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend Gewährleistungsrechte des Reisenden bestimmen sich nach §§ 651c bis 651h BGB. Wird die Reise durch den Bestimmungen Reiseveranstalter nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Er kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ist die Reise mangelhaft, so kann der Reisende für die Dauer des Handels- gesetzbuches Mangels eine Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der unverzüglichen Untersuchungs- Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Die Anzeige des Mangels kann auch gegenüber der örtlichen Reiseleitung erfolgen. Ist von dem Reiseveranstalter keine örtliche Reiseleitung eingesetzt oder kann diese keine Abhilfe schaffen, so hat der Reisende den Mangel unverzüglich dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Es wird zur Vermeidung von Missverständnissen empfohlen, den Mangel schriftlich anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und Rügepflichtleistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Ansprüche Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird empfohlen, die Kündigung schriftlich zu erklären. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Käufers setzen stets vorausVertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, daß dieser insbesondere seinen so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist638 Abs. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, Bahnes sei denn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit ein der Mangel der Kaufsache vorliegtReise beruht auf einem Umstand, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen den der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin Reiseveranstalter nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen zu vertreten hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführt.

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Gewährleistung. Gerät Reasco mit einer Leistungserbringung in Verzug, so setzt der Kunde Reasco eine angemessene Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend Gewährleistungsfrist für Lieferungen und Leistungen der Reasco beträgt 2 Jahre ab Abnahme gemäss Ziff. 6. Der Kunde hat allfällige Mängel sofort, aber spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte un- sachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen, oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umge- hend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Reasco Gelegenheit gibt, den Bestimmungen Mangel zu beheben. Bei Mängeln hat Reasco in jedem Fall das vorgängige Nachbes- serungsrecht innert angemessener Frist. Reasco verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Handels- gesetzbuches Bestellers, Lieferungen, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Kon- struktion oder mangelhafter Ausführung vor Ablauf der unverzüglichen Untersuchungs- und RügepflichtGewähr- leistungspflicht schadhaft oder unbrauchbar werden, innert an- gemessener Frist nach ihrer Xxxx auszubessern oder zu erset- zen. Ansprüche Ersetzte Teile werden Eigentum von Reasco, falls nicht aus- drücklich darauf verzichtet wird. Gelingt die Nachbesserung nicht oder nur teilweise, so hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Käufers setzen stets vorausPrei- ses. Ist der Mangel so schwerwiegend, daß dieser insbesondere seinen dass die Lieferungen oder Leistungen zum bekanntgegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Mass brauchbar sind, hat der Besteller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkwerfolglosem Nachbesserungsversuch von Reasco das Recht, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme des mangelhaften Teils der Lieferungen oder Leistungen zu verweigern. Soweit ein Mangel Von der Kaufsache vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige alle Schäden, verursacht bei Besuchen die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung der MitarbeiterLie- ferungen oder Leistungen entstanden sind. Ausgeschlossen sind x.X. Xxxxxxx infolge nicht vorschriftsgemässem Zustand der Einrichtungen, Montagen Gebäude, Leitungen etc., natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, che- mischer oder Reparaturen gleich welcher Artelektrolytischer Einflüsse, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz nicht von Reasco ausge- führter Bau- oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit GarantieMontagearbeiten, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungensowie infolge anderer Gründe, die durch unsachgemäße Reasco nicht zu vertreten hat. Reasco übernimmt weiter keine Gewährleistung und Haftung für Funktion, Leistung, Qualität etc. von Einrichtungen, Apparaten und sonstigen Materialien und Leistungen, welche nicht von Reasco im Rahmen des vorliegenden Vertrages geliefert bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten er- bracht worden sind. Keine Gewährleistung übernimmt Reasco ferner für Frost- und Feuerschäden, werden ungeeignete Brennstoffe, Überlastung, Wasser- mangel, Defekte, die an Heizkesseln durch Ausscheiden und Ab- lagern von der Verkäuferin nicht behobenKalkbestandteilen, Erosion, Kavitation usw. Ansprüche des Käufers erlöschenoder an Heizkesseln, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- Boilern, Rohrleitungen oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teileanderen Anlageteilen durch Korrosion, welche bereits eingebaut warenz.B. Rosten, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vorverursacht durch Säuren, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der RücknahmeLaugen, Überprüfung der WareGase, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche VereinbarungLuft, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtsalz- oder sauerstoffhaltiges Wasser usw., oder durch andere chemische oder elektrische Einflüsse entstehen.

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Samples: reasco.ch

Gewährleistung. Die gelieferte Ist der Auftraggeber Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware unterliegt entsprechend den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches zunächst nach unserer Xxxx Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. • Ist der unverzüglichen Untersuchungs- und RügepflichtAuftraggeber Verbraucher, so hat er zunächst die Xxxx ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Ansprüche des Käufers setzen stets vorausXXXXXXXX ist jedoch berechtigt, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkwdie Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die Annahme zu verweigernandere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Soweit ein Mangel • Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kaufsache vorliegtAuftraggeber zusätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, ist insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. • Auftraggeber, die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form Unternehmer sind, müssen XXXXXXXX offensichtliche Mängel innerhalb einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. • Für etwaige SchädenAuftraggeber, verursacht bei Besuchen die Unternehmer sind, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitWare. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet Verbraucher beträgt die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. • Ist der Auftraggeber Unternehmer, Neuverpackung mehr gilt als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehaltenBeschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Verkäuferin zu stellenWare dar. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet • Garantien im Rechtssinne erhält der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche VereinbarungAuftraggeber durch XXXXXXXX, werden mit Ausnahme der hiervon abweichenden individuellen Vereinbarungen. Die Gewährleistung von MICHGEHL ist im Übrigen maximal beschränkt auf die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtGewährleistung des Herstellers. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

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Gewährleistung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Abweichungen von technischen ÖNORMEN oder dem Stand der Technik berechtigen den Bestimmungen Auftraggeber keinesfalls zu einem Anspruch, wenn eine ausreichende Funktionalität des Handels- gesetzbuches der unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht. Ansprüche des Käufers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen Werkes gegeben ist. Mängelrügen sind sofort Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei Abholung festzustellen und wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Xxxx von Shapepress zu. Durch die Annahme Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu verweigernlaufen. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigtAktualisierungspflicht. Minderungsrechte sind Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen. Ebenso ist Irrtum, Verkürzung über die Geltendmachung von Einbau- Hälfte. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet wegen Verkürzung über die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers Hälfte ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Shapepress verfügt über eine spezielle IT-Haftpflichtversicherung, deren Polizze dem Auftraggeber bekannt ist. Shapepress ist verpflichtet, dem Auftraggeber von sich aus jede nachteilige Änderung der Verkäuferin zurückgesandtVersicherung sofort bekanntzugeben und auf Anforderung dem Auftraggeber den aktuellen Stand der Versicherung nachzuweisen. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogenDer Auftraggeber hat sein Risiko selbst zu bewerten. Sonderanfertigungen Eine Höherversicherung kann auf Kosten des Auftraggebers vereinbart werden. Schadenersatzansprüche und TeileAnsprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht von der IT-Haftpflichtversicherung von Shapepress gedeckt sind oder nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Shapepress beruhen. Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen. Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet. Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Jene Dritten, welche bereits eingebaut warendie vereinbarten Fremdleistungen erbringen, können sind keine Erfüllungsgehilfen von Shapepress, nicht zurückgenommen werdenbei der Verfolgung der Interessen von Shapepress tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von Shapepress einbezogen. Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit jegliche verschuldensabhängige Haftung von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % Shapepress zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich Shapepress ausgeschlossen. Werden die Verkäuferin vorFremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, 20 % des Netto- also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtShapepress ausgeschlossen.

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Gewährleistung. Die gelieferte DieGewährleistungsfrist beträgt 12 Monateauf fabrikneueGeräte.GebrauchteWare wird unter Ausschluss jeglicherGewährleistung verkauft. DiedemKunden von uns direkt übergebeneWare ist von ihm innerhalb von 2 Wochen auf offenkundige Mängel zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Rüge derartiger Mängel verspätet.BeiÜbergabederWare inunserenGeschäftsräumenandenKunden ist dieWarevondemKundenauf offenkundigeMängel, d. h., äußerlich erkennbareSchäden, zu untersuchen. Liegt bei einemVersendungskauf ein Transportschaden vor, ist der Schaden dem Transportunternehmen zu melden, wenn dieGefahr besteht, dass dieWare dort beschädigt worden ist. Das Transportunternehmen veranlasst dann eine Besichtigung des Schadens. Mängelanzeigen während der Gewährleistungszeit an den gekauften Gegenständen, die keine Transportschäden sind, bitten wir auf dem der Ware unterliegt entsprechend beigefügten Service-Begleitschein vorzunehmen, um anhand der dort angekreuzten Fehlermöglichkeiten eine sachgerechte Diagnose vornehmen zu können. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist die Vorlage der Rechnung oder einer Kopie hiervon als Nachweis über den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches der unverzüglichen Untersuchungs- und RügepflichtErwerb bei uns unerlässlich. Ansprüche des Käufers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere seinen nach Für Kaufleute gilt § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- ff HGB. Geringfügige Abweichungen vomKaufgegenstand bezüglichQualität, Farbe, Formstellen keinen Mangel dar, soweit siehandelsüblich sind und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen dem Kunden zumutbar sind. MängeloderFehlerdergeliefertenWarenwerdendurchNachbesserungoderErsatzlieferungnachunsererWahl abgestellt.Gelingt uns eineNachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren AnsprücheHerabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung desVertrages verlangen, wenn wir zweimal vergeblich versucht haben, demKunden eineinwandfreiesProdukt zu liefern. DieseVereinbarung gilt nicht, sondern es gilt die gesetzliche Regelung, wenn dem Produkt Eigenschaften fehlen, die von uns ausdrücklich über dienormaleProduktanpreisung hinaus zugesichert wurden. DieseRegelung gilt auch nicht, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls dem Kunden ein zweiter Versuch, ihm ein mangelfreies Produkt zur Verfügung zu stellen, nicht zumutbar ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per LkwVerbindlicheAuskünfte, BahnobeineWarezueinemvomKundenbeabsichtigtenZweck einsetzbar ist, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigernbedürfendes Abschlusses einesschriftlich abzuschließendenBeratungsvertrages gegenbesonderesEntgelt. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegtAlsHardware- Lieferant bieten wir keine Beratung dafür an, welche Software auf den von uns vertriebenen Produkten einsetzbar ist, essei denn, eshandelt sichumvon uns vertriebeneSoftware.Wünscht einKundeAuskunft über denEinsatz seiner Software, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx diese vor Abschluss des Kaufvertrages uns zu Testzwecken zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin Verfügung zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden Derartige Auskünfte sind kostenpflichtig. Der Kunde muss damit rechnen, dass verschiedene von uns gelieferte Waren nicht angenommen miteinander kompatibel sind, es sei denn, der Käufer hat mehrere Produkte für uns erkennbareingekauft,umdiesekombiniertzunutzen.WünschteinKundedieKlärung,obvonIhmgekaufteWare mit bestimmten fremdenZusatzgerätenodermit bestimmten fremdenProgrammeneinsatzfähig ist, kanndiese Auskunft nur imRahmeneines kostenpflichtigenBeratungsvertragesabgegeben werden.EingriffedesKunden oder eines von ihm beauftragten Dritten während der Gewährleistungs- undGarantiezeit in von uns gelieferte Waren sind vom Kunden unaufgefordert bei der Geltendmachung der Ansprüche für uns nachvollziehbar darzulegen. Verletzt der Kunde diese Pflicht, ruht unsere Gerwährleistungs- oder Garantiepflicht, wenn die Pflichtverletzung des Kunden dazu führt, dass die uns obliegenden Pflichten nur unter erheblich erschwerten Bedingungenerfüllbarsind. JederKundehat dafürSorgezutragen,dassallevon ihmbenutztenProgrammeund Daten jeden Benutzungstag vollständig gesichert werden. Bei Gewährleistungsansprüchen hat uns der Kunde dieWareinunserenGeschäftsräumenzurÜberprüfungzuVerfügungzustellen.HinsichtlichderTransportkosten bei Nachbesserungsarbeiten trägt der Kunde die Transportkosten imRahmen von § 476 a BGB. Setzt uns der Kunde eine Frist zur Erledigung von Nachbesserungsarbeiten, muss diese Frist mindestens zwei Wochen betragen, essei denn, eshandelt sichumeinen unterdurchschnittlich einfachgelagertenFall. DieFrist wirdab demZugang einer detailliertenFehlerbeschreibung und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen derWare in unserenGeschäftsräumen berechnet. Zur Durchführung vonGewährleistungsarbeiten ist, so wie für den Kunden zumutbar, die beanstandeteWare uns ohne Daten oder Software, die von uns nicht erworben wurde, und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarungsonstige von uns nicht erworbene Zusatzgerätemit einer nachvollziehbarenFehlerbeschreibungzuVerfügungzu stellen.VorstehendeBedingun- gen gelten auch sinngemäß fürGarantie- undServiceleistungen außerhalb der gesetzlichenGewährleistungs- zeit. DieAbwicklung vonnicht oder unzureichend beschriebenenGarantieansprüchenoder von unberechtigten GarantieansprüchenerfolgtzudenüblichenvonunshierfürberechnetenKostenpauschalen.Soweitnichtanders angegeben, istaufdiegenanntenPreisediegesetzlicheMehrwertsteuerzusätzlichzuzahlen.DerKaufpreisund dieLieferkostensindkostenfreibeiErhaltderLieferungzubezahlen.DiesesgiltauchfürTeillieferungen.ImFalle des Zahlungsverzugs sind Zinsen von 1% monatlich zu zahlen, dieGeltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Haftung der Firma Pauly Büromaschinen-Vertriebs GmbH wird unabhängig vom Rechtsgrund für denGesamtbetrag derWartungsgebühren (einschließlich der prozentualen Zuschläge) für ein Vertragsjahr nach den bei Eintritt des Ereignisses gültigen Sätzen beschränkt. Maßgeblich sind die für die gesamteComputeranlage gültigenGebühren und Zuschläge, unabhängig davon, welches konkreteGerät oder ElementderAnlagebeschädigt wirdoderdenSchadenauslöst.DieFirmaPaulyBüromaschinen-VertriebsGmbH haftet nicht für entgangenenGewinn, ausgebliebener Einsparungen, mittelbareSchäden und/oder Folgeschä- den.EineHaftung fürdieVernichtungoderVerfälschungaufgezeichneterDatensetzt in jedemFall voraus, dass der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Datenmaterial rekonstruiert werdenkönnen.DieobigenHaftungsbeschränkungengeltennicht fürSchäden, die der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsereRechungen sofort nachRechungsstellung ohneAbzug zahlbar.Wir sindberechtigt, trotzanderslautenderBestimmungendesKäufersZahlungenzunächstaufdessenältereSchuld anzurechnen und werden den Käufer über die Lieferungen Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Arbeiten Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. ImFallevonScheckzahlung gilt dieZahlung erst alserfolgt, wenn der Verkäuferin Scheckeingelöst wird. Der Käufer gerät gem. § 284 Abs. 3 BGB 30 Tage nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtFälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung inVerzug. Bei Schuldverhältnissen, die wiederkehrendeGeldleistungen zum Gegenstand haben, bleibt § 284 Abs. 2 BGB unberührt. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, von dem betreffendenZeitpunkt abZinsen inHöhevon 4%über dem jeweiligenDiskontsatzderDeutschenBundesbank gem. § 288Abs. 1BGBalsSchadensersatzzu verlangen. Der NachweiseineshöherenSchadens durch uns ist zulässig. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn er einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt,Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zuverlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oderGegensprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn dieGegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurdenoder unstreitig sind. Zur Zurückbehal- tung ist der Käufer jedoch auch wegenGegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

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Gewährleistung. Gerät Reasco mit einer Leistungserbringung in Verzug, so setzt der Kunde Reasco eine angemessene Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend Gewährleistungsfrist für Lieferungen und Leistungen der Reasco beträgt 2 Jahre ab Abnahme gemäss Ziff. 6. Der Kunde hat allfällige Mängel so- fort, aber spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Die Ge- währleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäss Ände- rungen oder Reparaturen vornehmen, oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Reasco Gelegenheit gibt, den Bestimmungen Mangel zu beheben. Bei Mängeln hat Reasco in jedem Fall das vorgängige Nachbesserungs- recht innert angemessener Frist. Reasco verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Handels- gesetzbuches Bestellers, Lieferungen, die nachweisbar infolge schlech- ten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung vor Ablauf der unverzüglichen Untersuchungs- und RügepflichtGewährleistungspflicht schadhaft oder unbrauchbar wer- den, innert angemessener Frist nach ihrer Xxxx auszubessern oder zu er- setzen. Ansprüche Ersetzte Teile werden Eigentum von Reasco, falls nicht ausdrück- lich darauf verzichtet wird. Gelingt die Nachbesserung nicht oder nur teil- weise, so hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Käufers setzen stets vorausPreises. Ist der Mangel so schwerwiegend, daß dieser insbesondere seinen dass die Lieferungen oder Leistungen zum bekanntgegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Mass brauchbar sind, hat der Besteller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkwerfolglosem Nachbesserungsversuch von Reasco das Recht, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme des mangel- haften Teils der Lieferungen oder Leistungen zu verweigern. Soweit ein Mangel Von der Kaufsache vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige alle Schäden, verursacht bei Besuchen die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruk- tion oder mangelhafter Ausführung der MitarbeiterLieferungen oder Leistungen ent- standen sind. Ausgeschlossen sind z.B. Schäden infolge nicht vorschrifts- gemässen Zustands der Einrichtungen, Montagen Gebäude, Leitungen etc., natürli- cher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvor- schriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, che- mischer oder Reparaturen gleich welcher Artelektrolytischer Einflüsse, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz nicht von Reasco ausgeführter Bau- oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit GarantieMontagearbeiten, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungensowie infolge anderer Gründe, die durch unsachgemäße Reasco nicht zu vertreten hat. Reasco übernimmt weiter keine Gewährleistung und Haftung für Funktion, Leistung, Qualität etc. von Einrichtungen, Appa- raten und sonstigen Materialien und Leistungen, welche nicht von Reasco im Rahmen des vorliegenden Vertrages geliefert bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten erbracht worden sind. Keine Gewährleistung übernimmt Reasco ferner für Frost- und Feuerschä- den, werden ungeeignete Brennstoffe, Überlastung, Wassermangel, Defekte, die an Heizkesseln durch Ausscheiden und Ablagern von der Verkäuferin nicht behobenKalkbestandteilen, Erosion, Kavitation usw. Ansprüche des Käufers erlöschenoder an Heizkesseln, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- Boilern, Rohrleitungen oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teileanderen Anlageteilen durch Korrosion, welche bereits eingebaut warenz.B. Rosten, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vorverursacht durch Säu- ren, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der RücknahmeLaugen, Überprüfung der WareGase, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche VereinbarungLuft, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtsalz- oder sauerstoffhaltiges Wasser usw., oder durch andere chemische oder elektrische Einflüsse entstehen.

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Gewährleistung. 10.1 Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend den Bestimmungen Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln am Vertragsgegenstand - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr ab Abnahme oder Versandbereitstellung, falls der Besteller in Annahme- verzug kommt. 10.2 Ist die Lieferung oder Leistung mangelhaft, hat der Besteller das Recht, unabhängig vom Vorliegen eines Kauf-, Werk- oder Dienstvertrages als Nacherfüllung die Beseitigung des Handels- gesetzbuches Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Für die Bewirkung der unverzüglichen Untersuchungs- Nacherfüllung ist eine angemessene Frist zu setzen. 10.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit sowie bei nur unerheblicher Beein- trächtigung im Gebrauch. DA_Laupheim kann eine vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn und Rügepflicht. Ansprüche des Käufers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen soweit sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Mängelrügen Dabei sind sofort bei Ankunft per Lkwinsbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen die Bedeutung des Mangels und die Annahme Frage entscheidend, ob auf die andere von DA_Laupheim gewählte Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Bestellers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht von DA_Laupheim auch diese unter den Voraussetzungen obigen Satz 1 zu verweigern, bleibt unberührt. Soweit ein Mangel Bei Unmöglichkeit der Kaufsache vorliegtNacherfüllung wird DA_Laupheim von der Leistungspflicht frei. Es gilt § 275 BGB. Weitere Aufwendungen des Bestellers sind auf 50 % des von der Unmöglichkeit betroffenen Rechnungswertes begrenzt. 10.4 Liefert DA_Laupheim zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, ist die Verkäuferin so kann DA_Laupheim Rückgewähr der mangelhaften Sache nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigtMaßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen. Minderungsrechte Gezogene Nutzungen sind ausgeschlossenvom Besteller herauszugeben, bzw. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukostenzu erstatten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossenbegrenzt auf den DA_Laupheim entstandenen Aufwand. Für etwaige 10.5 Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzwoder vertragswidrige Handhabung seitens des Bestellers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lage- rung entstehen, begründen keinen Anspruch gegen DA_Laupheim. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführt10.

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Gewährleistung. 10.1Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Erstverkauf der Waren durch die Gruppe oder deren Partner an einen Endkunden. 10.2Im Falle der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes tritt die Verjährung der Gewährleistungsansprüche abweichend von der obi- gen Regelung frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Gruppe die Ansprüche ihres Kunden, die aus Mängeln des Liefergegenstandes resultieren, erfüllt hat. Diese Ablaufhemmung endet spätestens 60 Monate nach Lieferung des Liefergegenstandes an die agierende Gesellschaft. Wenn die Gruppe Liefergegenstände als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurückneh- men musste oder der Kunde der Gruppe oder der Endkunde den Kaufpreis gemindert hat, bedarf es für die in § 437 BGB bezeichneten Rechte der Grup- pe gegen den Lieferanten wegen des vom Kunden der Gruppe oder Endkun- den geltend gemachten Mangels einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht. Die gelieferte Gruppe kann dann vom Lieferanten Ersatz der Aufwendungen verlangen, die die Gruppe oder die jeweils agierende Gesellschaft der Gruppe im Ver- hältnis zu ihrem Kunden zu tragen hatte, wenn der geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf die Gruppe vorhanden war. In diesen Fällen findet § 476 BGB (Beweislastumkehr) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Endkunden beginnt. 10.3Während der Gewährleistungszeit gerügte Mängel hat der Auftragnehmer / Lieferant nach Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Der Auftragnehmer / Lieferant trägt insbesondere alle im Zusammenhang mit der Mängelfeststel- lung und –beseitigung entstehenden Aufwendungen, auch soweit sie bei der Gruppe oder deren Kunden anfallen, insbesondere Untersuchungskosten, Aus- und Wiedereinbaukosten, Arbeits- und Materialkosten sowie die Trans- port- und sonstigen Kosten beim Austausch mangelhafter Teile. Dies gilt auch, soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde, jedoch nicht, wenn hierdurch unverhältnismäßige Kosten entstehen. 10.4Die von der Gruppe gewünschte Art der Nacherfüllung darf nicht mit der Begründung verweigert werden, dass diese nur mit unverhältnismäßigen Kos- ten möglich sei, sofern die Kosten der gewählten Nacherfüllung den ursprüng- lichen Kaufpreis der mangelhaften Ware unterliegt entsprechend den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches nicht um mehr als das Dreifache übersteigen. Wird der unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht. Ansprüche des Käufers setzen stets vorausNacherfüllungsanspruch durch Reparatur erfüllt, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, so ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Anzahl der Reparaturversuche auf zwei Versuche begrenzt. Danach gilt die Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtfehlgeschlagen.

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Gewährleistung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches GST übernimmt die Gewähr für die Mangelfreiheit von gelieferten neu hergestellten Waren für die Dauer von einem Jahr nach Lieferung. Für gebrauchte Sachen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, sie war besonders vereinbart. Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Käufer uns gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der unverzüglichen folgenden Regelungen zu. Dem Käufer stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflicht. Ansprüche des Käufers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere seinen Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge hat der Käufer während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung -Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache – steht uns das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind sofort für den Käufer weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Käufer zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wird der Käufer von seinem Abnehmer oder einem Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Ankunft per LkwGefahrübergang vorhanden war oder von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, Bahnin Anspruch genommen, Spedition bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Käufer gegenüber uns nach §§ 478, 479 BGB unberührt. Schadensersatzansprüche zu den geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder bei Abholung festzustellen und wir die Annahme zu Nacherfüllung verweigern. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt. Ansprüche gegen uns wegen Mängeln stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478, 479 BGB (Lieferantenregress) und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Wir haften für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käufer vertraut hat und vertrauen durfte. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegtSchadensersatzanspruch auf einer schuldhaft unterlassenen Mangelbeseitigung beruht, ist er hinsichtlich Aus- und Einbaukosten auf die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigtentsprechenden Sätze der DAT/Schwackeliste begrenzt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers Schadensersatz ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandtDies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand entstanden sind. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogenDie Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich Dies gilt auch für die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei zwingende Haftung nach dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtProdukthaftungsgesetz.

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Gewährleistung. Die gelieferte Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Lieferung der von uns gelieferten Ware unterliegt entsprechend den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches der unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht. Ansprüche des Käufers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossenbeim Käufer. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grober Fahrlässigkeitfahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige BeschädigungenJegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre vorgenommene Änderungen des Käufers eingetreten oder eines Dritten an der Ware oder durch deren unsachge- mäße Behandlung, Lagerung oder Fehlbedienung entstanden sind. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der gelieferten Waren liegen ausschließlich im Ver- antwortungsbereich des Käufers. Eine etwaige anwendungstechnische Beratung unsererseits in Wort und Schrift erfolgt – sofern eine solche nach den vertraglichen Vereinbarungen nicht geschuldet ist – nur unverbindlich sowie unter Ausschluss jeglicher Gewähr und befreit den Käufer insbesondere nicht von seiner Verpflichtung zur Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren oder Zwecke sowie die Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter. Der Käufer hat uns Mängel der gelieferten Ware, die Lieferung einer anderen als der bedungenen Ware oder einer anderen Menge der bedungenen Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schrift- lich anzuzeigen. Die vorgenannte Frist zur Untersuchung auf Mängel gilt in besonde- rem Maße bei gelieferter Ware, die in eine andere Sache eingebaut werden von sollen. Jedenfalls ist dann die Untersuchung auf Mängel vor dem Einbau durchzuführen. Wir können beim Einbau der Verkäuferin gelieferten Ware in eine andere Sache die vom Käufer begehrte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Nacherfüllungskosten sind insbesondere unverhältnismäßig, wenn sie entweder den Wert der gelieferten Ware in mangelfreiem Zustand um mehr als 150 % oder den mangelbedingten Minderwert um mehr als 200 % übersteigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht behobenentdeckt werden können, sind uns binnen einer Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ansprüche Bei Versäumung dieser Rügefristen ist eine Gewährleistung wegen der betreffenden Mängel ausge- schlossen. Die Regelungen der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so liefern wir nach unserer Xxxx unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers erlöschenErsatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Käufer kann die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zudem erst dann verlangen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht der Hersteller der gelieferten Ware eine Gewährleistung abgelehnt, auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht entsprechendes Verlangen des Käufers ist ausgeschlossennicht reagiert hat oder der Versuch der Abhilfe durch den Hersteller fehlgeschlagen ist. Sämtliche beanstandeten Artikel werden Wir sind zur Nacherfüllung erst nach Zahlung eines angemessenen Teils des verein- barten Entgelts verpflichtet, sofern unsere Leistung in Ansehung des Mangels für den Kunden nicht wertlos ist. Nach erfolgter Nacherfüllung erfolgt die Herausgabe der Sache nur gegen Entrichtung des vollen Entgeltes. Leisten wir Gewähr durch Lieferung einer mangelfreien Sache oder Neuherstellung des versprochenen Werkes, so sind wir berechtigt, vom Käufer die Rückgabe der mangelhaften Sache zu verlangen. Zeigt sich bei Überprüfung des Kaufgegenstandes im Rahmen eines Gewährleistungs- verlangens, dass die gelieferte Xxxx zum Werk der Verkäuferin zurückgesandtZeitpunkt des Gefahrüberganges nicht mit einem Mangel behaftet war, so sind wir berechtigt, unsere Aufwendungen für deren Versand und Überprüfung pauschal i. H. v. € 30,00 zu berechnen. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogenDer Nachweis eines geringeren oder eines weitergehenden Aufwandes ist möglich. Sonderanfertigungen und TeileSofern eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt, welche bereits eingebaut warendiesen kündigt oder die Wandlung des Vertrages erfolgt, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vorso sind wir berechtigt, 20 3% des Netto- Kaufpreises pro Monat als Nutzungsersatz geltend zu machen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass im konkre- ten Fall ein niedrigerer Betrag angemessen ist. Die Rückgabe verkaufter Ware ist – sofern diese nicht mangelhaft ist – nur mit unserer schriftlichen Zustimmung und nur original verpackt möglich. Sie erfolgt in diesem Falle zum Tagespreis abzüglich eines Verwaltungskostenanteils von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 5% warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtdes Nettover- kaufspreises.

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Gewährleistung. Die 9.1 Sofern Leistungen von STACKIT der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen, finden die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer 9 der AGB Anwendung. Dadurch werden lediglich gesetzlich bestehende Ansprüche ausgestaltet, jedoch keine Ansprü- che begründet. 9.2 Technische Daten im Rahmenvertrag, Vertrag oder der Annahmeerklärung von STACKIT inklusive der vereinbarten Leistungs- scheine und/oder Leistungsbeschreibungen sind bloße Beschaffenheitsangaben und nicht Gegenstand einer Garantie oder Zusicherung durch STACKIT. 9.3 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein (1) Jahr nach Lieferung oder Abnahme, soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist; die gesetzliche Haftung von STACKIT in den in Ziffer 10.1 der AGB genannten Fällen bleibt davon unberührt. 9.4 Im Hinblick auf von STACKIT an den Kunden gelieferte Ware unterliegt entsprechend Softwareleistungen übernimmt STACKIT keine Gewähr • für Mängel, die nicht reproduzierbar sind oder nicht durch maschinell erzeugte Ausgaben dargelegt werden können, • für die Fehlerfreiheit der von STACKIT gelieferten Software, soweit es sich um unerhebliche Fehler handelt, • für die Eignung der Software für die Verwendungszwecke des Kunden sowie • für die mit der Software erzielten Ergebnisse. 9.5 Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, • wenn der Kunde ohne vorherige Zustimmung Änderungen an den Bestimmungen Leistungen von STACKIT vorgenommen hat oder • wenn Anleitungen oder Hinweise von STACKIT vom Kunden nicht befolgt werden bzw. die Leistungen unsachgemäß behandelt werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht hierauf zurückzuführen sind oder die Gewährleistungsarbeiten nicht oder nur unwesentlich erschwert werden. 9.6 Sofern eine bestimmte Performanz vertraglich vereinbart ist, ist diese nur unter Ausschluss solcher Beeinträchtigungen ge- schuldet, die nicht aus einer von STACKIT zu vertretenden Sphäre stammen. 9.7 Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von STACKIT unterliegt, kann STACKIT die insoweit entstandenen Aufwendungen gemäß ihren allgemeinen Sätzen verlangen. Dies gilt nicht, wenn das Nichtbestehen der Gewährleistungsverpflichtung für den Kunden auch bei sorgfaltsgemäßer Prüfung nicht erkennbar war. 9.8 Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform und unter möglichst genauer Beschreibung, der Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen. Zu Mängelanzeigen ist grundsätzlich nur der nach Ziffer 6.6 der AGB benannte Ansprechpartner berechtigt. Der Kunde unterstützt STACKIT im zumutbaren Rahmen bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung und gewährt Einsicht in Unterlagen, aus denen sich weitere Informationen ergeben. 9.9 Bei Vorliegen eines Mangels kann STACKIT gemäß ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Xxxx den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Als Herstellung des Handels- gesetzbuches vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunden zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der unverzüglichen Untersuchungs- und RügepflichtFehlerumgehung („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Work- around ein unwesentlicher Fehler verbleibt. Weitergehende Ansprüche des Käufers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen istKunden bleiben unberührt. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von Der Rücktritt des Kun- den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführterfordert zuvor dessen Androhung.

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Gewährleistung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend den Bestimmungen Gewährleistungsrechte des Handels- gesetzbuches der unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht. Ansprüche des Käufers Bestellers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere dass d ieser seinen nach § 377 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei Ankunft per Lkwunserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, BahnKörper und Gesundheit, Spedition die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei Abholung festzustellen dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach uns erer Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung de r Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die Annahme zu verweigern. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behobendaraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Käufers erlöschenBestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, wenn dieser insbesondere Transport -, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht Für den Umfang des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % Rückgriffsanspruches des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit Bestellers gegen den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtLieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

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Gewährleistung. Etwaige Fehler, Mängel oder sonstige Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe. Sie beträgt für bewegliche Sachen zwei Jahre und für unbewegliche Sachen drei Jahre ab Übergabe/Lieferung (Abnahme). Bei gebrauchten Sachen beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist lediglich ein Jahr, was hiermit ausdrücklich vereinbart wird. Der Austauschanspruch umfasst nicht die Kosten für den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches Ausbau der unverzüglichen Untersuchungs- mangelhaften und Rügepflichtden Einbau der mangelfreien Sache. Ansprüche des Käufers setzen stets vorausEine allfällige Gewährleistungspflicht bezieht sich ausnahmslos auf die defekten Geräteteile, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen nicht jedoch auf die für die Mängelbehebung benötigte Arbeitszeit und die Annahme Fahrtkosten. Für einen allfälligen Schaden (insbesondere auch Mangelfolgeschaden) haftet die Firma Xxxxxx Xxxxxx Exclusive Home Entertainment – Exclusive Car-Audio nur mit Vorsatz. Insbesondere trifft die Firma Xxxxxx Xxxxxx Exclusive Home Entertainment – Exclusive Car-Audio im Falle der Erstellung einer festen Verbindung einer Ware (Beispiel: Lautsprecher, Lampen etc.) mit einem Gebäude keinerlei Haftung für die dadurch eintretenden Auswirkungen auf die betroffene Bausubstanz. Die Beweislast für ein Verschulden des Unternehmers trifft den Kunden. Der Kunde hat aber jedenfalls die beigegebenen Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktinformationen gegeben sind, strikt zu verweigernbefolgen. Soweit Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalte ich mir vor, den Gewährleistungsanspruch nach meiner Xxxx durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Gegenüber Unternehmern – unternehmerisches Geschäft – wird die Gewährleistung auf ein Jahr für Neuwaren beschränkt. Für gebrauchte Waren wird die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen. Der Austauschanspruch umfasst nicht die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der mangelfreien Sache. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalte ich mir vor, den Gewährleistungsanspruch nach meiner Xxxx durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Kaufsache vorliegtAblieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, ist die Verkäuferin spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind diesen Fällen ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige BeschädigungenVerkaufte Produkte, die nicht durch unsachgemäße die Firma Xxxxxx Xxxxxx Exclusive Home Entertainment – Exclusive Car-Audio eingebaut wurden, unterliegen keiner Gewährleistung durch die Firma Xxxxxx Xxxxxx Exclusive Home Entertainment – Exclusive Car-Audio. Die Firma Xxxxxx Xxxxxx Exclusive Home Entertainment – Exclusive Car-Audio ist auch generell nicht verpflichtet, bei auftauchenden Gewährleistungsmängeln einen Vor-Ort-Austausch vorzunehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf seine eigenen Kosten die Ware zum möglichen Gewährleistungsaustausch an die Firma Xxxxxx Xxxxxx Exclusive Home Entertainment – Exclusive Car-Audio zu überbringen bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtübersenden.

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Gewährleistung. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort auf einwandfreie Beschaffenheit, Vollständigkeit und Vertragsmäßigkeit zu untersuchen. Der § 377 HGB findet insoweit Anwendung. Mängel sind uns unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Bei Mängeln, deren Ursache bereits im Moment des Gefahrübergangs gegeben war, sind wir berechtigt nach unserer Xxxx, die betroffenen Teil oder Leistungen oder das Gesamtstück unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Uns ist Gelegenheit zur Mangelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Sache an den Bestimmungen Käufer, es sei denn, es wurde schriftlich eine längere Frist vereinbart. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Dies gilt nicht in den Fällen gemäß §§ 479 Abs. 1, 438, Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie bei Vorsatz oder arglistigem Verschwiegen des Handels- gesetzbuches Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Rückgriffsansprüche des Käufers gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der unverzüglichen Untersuchungs- Käufer seinem Abnehmer nicht über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Rechte gewährt. Unberührt bleiben die Vorschriften über Ablaufhemmung, Hemmung und RügepflichtNeubeginn der Fristen. Nur im Falle einer unzweifelhaft berechtigten Mangelrüge ist der Käufer berechtigt, Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis zum aufgetretenen Xxxxxxxxxx – max. jedoch den dreifachen Wert – zurückzubehalten. Dies gilt nicht, soweit die Mangelansprüche verjährt sind. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei üblichem Verschleiß, bei Schäden die nach Gefahrübergang durch fehlerhafte Bedienung, unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, oder durch besondere äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind und bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Unsachgemäße Änderung oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter schließen unsere Gewährleistungshaftung aus. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde, oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder bei Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit, oder der Freiheit und bei eine vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers geht damit nicht einher. Im Übrigen sind auch sonstige, weitergehende Ansprüche des Käufers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind wegen eines Sachmangels ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungen, die durch unsachgemäße bzw. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführt.

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Gewährleistung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches der unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht. Ansprüche des Käufers setzen stets voraus, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, Der Käufer ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungenverpflichtet, die Ware bei Empfang unverzüglich auf ihre Vollzähligkeit und auf erkennbare Beschädigungen zu überprüfen. Er hat sich solche Mängel durch unsachgemäße bzwdas Beförderungsunternehmen bestätigen zu lassen. nachlässige Behandlung in der Sphäre des Käufers eingetreten sindBeanstandungen wegen erkennbarer Mängel, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschenFalschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Ware, Neuverpackung mehr schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens einen Monat nach Ablieferung der Ware, schriftlich gerügt werden. zeigt der Besteller innerhalb dieses Zeitraums keinen Mangel an, gilt die Ware als 3.000 kg - +/- mangelfrei genehmigt. Mengenabweichungen von plus/minus 10 % (bei Siebdruckschildern) können nicht Gegenstand einer Mängelrüge sein; insbesondere kann der Besteller bei Unterlieferung innerhalb dieser Toleranz keine Nachlieferung verlangen. Geringe Qualitätsabweichungen, die erfahrungsgemäß bei Emailschildern unvermeidlich sind, sowie unbedeutende Abweichungen gegen Handmuster können nicht Gegenstand einer Reklamation sein. Bei Druckaufträgen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, Materialien und Einlagerung einzubehaltenDruckfarben in handelsüblichen Farbtönen verwendet. Rücksendungen sind grundsätzlich frei Geringfügige Abweichungen im Farbton bei Nachlieferungen berechtigen den Besteller nicht zu einer Mängelrüge. Wir haften nicht für Mängel, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verbindung unserer Erzeugnisse mit anderen Waren (z. b. mit dem Werk Inhalt von verschlossenen Behältnissen, bei Aufbringung von Selbstklebe- oder Magnetfolien auf lackierten Flächen usw.) auftreten, - in jedem Falle ist unsere Haftung im Höchstfalle auf den Nettowarenwert unserer Lieferung beschränkt. Bei begründeter Beanstandung steht dem Besteller nach unserer Xxxx ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Verkäuferin Ware, auf Ersatzlieferung zu. Fehlmengen, die die Toleranzgrenze überschreiten werden auf Wunsch des Bestellers nachgeliefert. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ansprüche wegen Fehlens einer Zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich von uns zugesichert worden ist. Die Haftung bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung für Mangelfolgeschäden übernehmen wir jedoch nur dann eine Haftung, wenn und soweit dieser Gegenstand unsere Zusicherungserklärung war. Beratungen und Auskünfte über die von uns angebotenen Erzeugnisse erteilen wir nach besten Wissen, ohne daß sich hieraus zugesicherte Eigenschaften ableiten lassen. In jedem Falle ist der Besteller gehalten, sich durch eigene Prüfung davon zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarungüberzeugen, werden daß die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit Ware für den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtvon ihm vorgesehen Zweck geeignet ist.

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Gewährleistung. Die gelieferte Ware unterliegt entsprechend Gewährleistungsfrist beträgt für wasserundurchlässigen Beton 66 Monate, ansonsten 42 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übernahme des Gesamtbauwerkes durch den Auftraggeber des AG zu laufen. Die Bestimmungen des Handels- gesetzbuches Produkthaftungsgesetzes in der unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflichtjeweils geltenden Fassung gelten uneingeschränkt. Ansprüche des Käufers setzen stets vorausEine Rügeverpflichtung, daß dieser insbesondere seinen nach zu einer Rüge binnen angemessener Frist, besteht nicht, die §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist378 UGB gelten somit nicht. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit Wird ein Mangel während der Kaufsache vorliegtGewährleistungsfrist festgestellt, ist wird vermutet, dass er bereits zum Zeitpunkt der Übernahme vorlag. Die Xxxx des Gewährleistungsbehelfs steht dem AG offen. Die Gewähr- leistungsbehelfe Preisminderung und Wandlung (sofern es sich um einen wesentlichen Mangel handelt) stehen dem AG daher auch vorrangig zur Verfügung. Im Rahmen der Gewährleistung haftet der AN für die Verkäuferin sach- und fachge- rechte sowie vertragskonforme Lieferungen und Leistungen nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung den zum Zeitpunkt der Lieferungen und Leistungen in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigtGeltung stehenden Regeln der Baukunst sowie dem letztgültigen Stand der Technik. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso ist Auch bei offenkundigen Mängeln und solchen, die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukosten, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Für etwaige Schäden, verursacht bei Besuchen der Mitarbeiter, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich aus öffentlichen Büchern ersichtlich sind, geben kommt es zu keiner Einschränkung der Gewährleistung. Sollte der AG dem Käufer Auftraggeber des AG oder Dritten für nicht ordnungsgemäß erbrachte Lieferungen und Leistungen des AN ersatzpflichtig werden, sei es auch aufgrund eines Vergleiches, kann er diesen Anspruch an den AN weiterverrechnen. Kann über das Vorliegen eines Mangels kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung Einvernehmen hergestellt werden, hat der AG das Recht, drei Sachverständige zu benennen. Macht der AG von Mängelrügendiesem Wahlrecht Gebrauch, hat der AN aus dieser Liste einen Sachverständigen zu wählen, der über das Vorliegen des gerügten Mangels endgültig entscheidet. Mutwillige BeschädigungenDie Kosten der Einschaltung des Sachverständigen sind vom AN zu ersetzen, sofern der Sachverständige nicht die durch unsachgemäße Mängelfreiheit bestätigt. Andernfalls trägt der AG die Kosten des Sachverständigen. Der Bearbeitungsaufwand des AG für Mängelbehebungen des AN ist in- nerhalb von 3 Monaten ab Übergabe an den Auftraggeber des AG für den AN kostenfrei. Ab dem 4. Monat werden für den Bearbeitungsaufwand des AG pro gemeldeten Mangel mind. € 50,00 - bzw. nachlässige Behandlung bei schwerwiegenden Mängeln der tatsächliche Aufwand - dem AN in der Sphäre des Käufers eingetreten sind, werden von der Verkäuferin nicht behoben. Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn dieser gegen die Wartungs- und Pflegeanleitung verstoßen hat. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- Rechnung gestellt oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführtHaftrücklass abgezogen.

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Gewährleistung. Die gelieferte Xxxxxxx leistet ohne ausdrückliche schriftliche Zusage keine Gewähr für eine bestimmte Verwend- oder Verwertbarkeit der Ware. Für Materialmängel leistet Xxxxxxx nur dann Gewähr, wenn vom Zulieferer Ersatz erlangt werden kann und Xxxxxxx darüber hinaus den Mangel bei gehöriger Sorgfalt nachweislich hätte erkennen müssen. Der AG ist bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit verpflichtet, die (Teil-)Lieferungen von Xxxxxxx unverzüglich und eingehend auch hinsichtlich der Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich zu rügen. Der AG ist nicht berech- tigt, Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel zurückzuhalten oder auf einen Warenteil entfallende Zahlungen deshalb zurückzuhalten, weil ein anderer Warenteil wesentliche Mängel aufweist. Im Falle unzureichender, verspäteter oder nicht wirksamer Mängelrüge gilt die Ware unterliegt entsprechend als genehmigt und stehen dem AG weder Gewährleistungs-, Irrtums- oder Schadener- satzansprüche zu. Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung sind solange gehemmt, als sich der AG in Zahlungsverzug befindet; diese Hemmung hindert jedoch nicht den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches Beginn, Lauf und Ablauf der unverzüglichen Untersuchungs- und RügepflichtGewährleistung. Ansprüche des Käufers setzen stets vorausBeweispflichtig dafür, daß dieser insbesondere seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind sofort bei Ankunft per Lkw, Bahn, Spedition oder bei Abholung festzustellen und die Annahme zu verweigern. Soweit dass ein Mangel im Zeitpunkt der Kaufsache Lieferung vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Xxxx zur Nacherfüllung der AG. Der AG ist verpflichtet derartige Mängel auf dem Lieferpapier (Lieferschein, Bahnexpress- schein, Postschein etc.) schriftlich zu vermerken sowie Xxxxxxx bei der Mängelfeststellung und -behebung zu unterstützen und alle erforderlichen Maßnahmen (wie Zutritt, Einsicht in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigtUnterlagen etc.) zu ermöglichen. Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Ebenso Kommt der AG bei der Mängel- behebung seiner Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Mahnung durch Xxxxxxx nicht nach, ist die Geltendmachung von Einbau- und Ausbaukostenjeglicher Ansprüche, entgangenem Gewinn sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden die aus einer mangelhaften Leistung resultieren, ausgeschlossen. Für etwaige SchädenBei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge werden unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Mängel in angemessener Frist von mindestens 8 Wochen nach Xxxx von Xxxxxxx entweder durch Verbesserung oder durch Austausch behoben. Der AG wird mangelhafte Ware auf eigene Kosten fracht- und verpackungsfrei an Xxxxxxx zum Zweck der Mängelbehebung schicken. Bei geringfügigen Mängeln ist Xxxxxxx nach seiner Xxxx auch berechtigt, verursacht nicht aber verpflichtet, von einer Verbesserung bzw. einem Austausch abzusehen und statt dessen eine angemessene Preisminderung zu gewähren, insbesondere, wenn ein Austausch oder eine Verbesserung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Bei geringfügigen ebenso wie bei Besuchen der Mitarbeiternicht geringfügigen Mängeln ist Xxxxxxx nach seiner Xxxx auch berechtigt, Montagen oder Reparaturen gleich welcher Art, haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Einbauteile der Vorlieferanten leistet die Verkäuferin insoweit Garantie, wie dieselben hierfür Garantie übernehmen. Unbedeutende Abweichungen in Farben und Maßen von den Modellzeichnungen, soweit dieselben branchenüblich sind, geben dem Käufer kein Recht auf Beanstandungen oder Erhebung von Mängelrügen. Mutwillige Beschädigungennicht aber verpflichtet, die durch unsachgemäße bzwXxxx unter Ausschluss weiterer Ansprüche gegen Gutschrift des Auftragswertes zurückzunehmen. nachlässige Behandlung Durch Verbesserung oder Austausch wird die ursprüngliche Gewährlei- stungsfrist nicht unterbrochen. Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn die Ware vom AG oder einem Dritten benützt, verän- dert, nachbearbeitet, repariert oder sonst beeinträchtigt wurde. Im Falle eines von Xxxxxxx zu vertretenden Verbesserungs- oder Austauschverzuges kann der AG ausschließlich in Ansehung der Sphäre des Käufers eingetreten sindvon diesem Verzug betroffenen Waren unter Ausschluss weiterer Ansprüche unter schriftlicher, werden ausdrücklicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von der Verkäuferin nicht behobenmindestens 8 Wochen den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Rücktritt ist nur dann rechtswirksam, wenn Xxxxxxx die ausdrücklich gesetzte Nachfrist schuldhaft versäumt. Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht. Ansprüche auf Gewährleistung verjähren 6 Monate nach dem vereinbarten Liefertermin oder, falls dies früher sein sollte, nach der tatsächlichen Übergabe der Ware an den AG. 01-18 Von Xxxxxxx im Rahmen des Käufers erlöschenKundenservices für den AG erstellte technische Berechnungen, wenn dieser gegen die Wartungs- Konstruktionen oder Ausschrei- bungsunterlagen sind vom AG in jeder Hinsicht auf deren Richtigkeit und Pflegeanleitung verstoßen hatVollständigkeit zu prüfen. Ein Recht auf Sicherheitseinbehalt sowie ein Aufrechnungs- Jede Haftung oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers Gewährleistung seitens Forster ist ausgeschlossen. Sämtliche beanstandeten Artikel werden vom Käufer zum Werk der Verkäuferin zurückgesandt. Dort werden dieselben einer Prüfung unterzogen. Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden. von 0 kg bis 500 kg - +/- 25 % von 501 kg bis 1.000 kg - +/- 20 % Bei vereinbarten Rücksendungen behält sich die Verkäuferin vor, 20 % des Netto- von 1.001 kg bis 3.000 kg - +/- 15 % warenwertes für Kosten der Rücknahme, Überprüfung der Ware, Neuverpackung mehr als 3.000 kg - +/- 10 % und Einlagerung einzubehalten. Rücksendungen sind grundsätzlich frei dem Werk der Verkäuferin zu stellen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen und Ungeachtet der hier aufgeführten Bestimmungen und ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung, werden die Lieferungen und Arbeiten der Verkäuferin nach DIN Norm mit den darin vorgesehenen Toleranzen ausgeführt.

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Samples: www.forster-profile.ch