Höhe der Leistung. Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Höhe der Leistung. 2.3.1.2.1 Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Verstirbt die versicherte Person – vor der Bemessung der Invalidität und – waren die Voraussetzungen nach Ziffer 2.3.1.1 erfüllt, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3). Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststel- lung der Höhe der Unfallrente unberücksichtigt.
Höhe der Leistung. 2.7.1.2.1 Wir zahlen – bei einem Invaliditätsgrad von 35 bis unter 50 Prozent die Hälfte der vereinbarten Unfallrente, – bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent und mehr die vereinbarte Unfallrente. Verstirbt die versicherte Person – vor der Bemessung der Invalidität und – waren die Voraussetzungen nach Ziffer 2.7.1.1 erfüllt, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3). Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststel- lung der Höhe der Unfallrente unberücksichtigt.
Höhe der Leistung. Die Kurbeihilfe wird in Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme einmal je Unfall gezahlt. Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Kurbeihilfe nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
Höhe der Leistung. A.4.6.2 Wir zahlen die für den Todesfall versicherte Summe.
Höhe der Leistung. Die Kurbeihilfe wird (abweichend von Paket Basis, Ziffer 4) in Höhe von 3.000 Euro einmal je Unfall gezahlt. Dabei wird Ziffer 3 AUB 2011 berücksichtigt. Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversiche- rungen, kann die vereinbarte Kurbeihilfe nur aus einem dieser Verträ- ge verlangt werden.
Höhe der Leistung. Wir zahlen unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person die Unfall-Rente in Höhe der Versicherungssumme.
Höhe der Leistung. Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei einer Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindern wir die Leistung nicht (Ziffer 3).
Höhe der Leistung. Die Leistung erfolgt in Höhe von 3.000 €.
Höhe der Leistung. Die Leistung erfolgt in Höhe von 5.000 €.