Common use of Haftungsbeschränkung Clause in Contracts

Haftungsbeschränkung. 15.1. Spirii haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1. Spirii haftet nicht für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, Verluste, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftreten. 15.1.2. Spirii haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw., die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemie.

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Samples: Sales Contracts

Haftungsbeschränkung. 15.1Die in Kassapreise bereit gestellten Daten und Dienstleistungen dienen ausschließlich der Information und stellen keine Anlageberatung dar. Spirii haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts Keine der Informationen be- gründet ein Angebot zum Verkauf oder stellt eine Werbung für Angebote zum Kauf von Produkten oder als Anlageanreiz dar. Kaack GmbH übernimmt keine Gewähr für die Exaktheit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Informationen ihrer an- gebotenen Dienste. Sie übernimmt keine Verantwortung für die Erwartung der Bestel- lers für die individuelle Nutzung der Daten. Kaack GmbH garantiert nicht, dass die Daten unterbrechungsfrei und mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1vollständiger Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt werden. Spirii Kaack GmbH haftet nicht für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- Übertragungsfehler oder Produktionsverluste, Verluste-ausfälle, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung man- gelnde technische Voraussetzungen des Dienstes Bestellers zurückzuführen sind. Kaack GmbH bezieht Preis- oder Kursinformationen von Partnern, unabhängig davondie sie als vertrauenswür- dig erachtet und die Informationen aus bilateralen Geschäften, ob solche Verluste direkt nicht aber eine allge- meine Markteinschätzung liefern. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollstän- digkeit oder indirekt auftreten. 15.1.2Geeignetheit der Informationen kann deshalb von Kaack GmbH nicht übernommen werden. Spirii Kaack GmbH übernimmt im Übrigen keine Haftung für Schäden, die aus den persönlichen Schlussfolgerungen aus den bereitgestellten Informationen resultieren. Die Kaack GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet die Kaack GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Vernachlässigung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Kaack GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Kaack GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkun- gen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Kaack GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass die Daten und Informationen frei von Unterbrechungen, Verzögerungen, Auslassungen oder Fehlern („Fehler“) geliefert werden oder dafür, dass alle Fehler behoben werden. Die Kaack GmbH haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw.Übertragungsfehler oder Übertragungsausfälle, die anderen Anbieternauf mangelnde technische Voraussetzungen des Bestellers zurückzuführen sind. Kaack GmbH und der Besteller haften nicht für Schäden, einschließlich Stromlieferantendie durch höhere Gewalt, Produzenten Aufruhr, Krieg oder Netzbe- treibernNaturkatastrophen oder sonstige Ereignisse außerhalb ihres Ein- flussbereiches (z.B. Streiks, zuzurechnen sind. 15.1.3Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Verfügungen in- o- der ausländischer Behörden) sowie unverschuldete technische Probleme, wie z.B. technische Probleme in Zusammenhang mit der Übertragung der Kassapreise Pro- dukte, die auf Computerproblemen außerhalb der Kontrolle der Kaack GmbH basieren. Spirii Computerviren und zielgerichtete Hackerangriffe sind als höhere Gewalt anzusehen, sofern angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Die Kaack GmbH haftet nicht für Schäden oder Verlustejeglicher Art, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit dem Besteller, dessen Kunden, den Kunden des Kunden oder Störungen Dritten im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii Verwendung der Kassapreise Produkte entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemievertraglichen Umfang bereitgestellt wer- den.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.1Der AN haftet für Schäden nur, sowie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung eigener Pflichten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des AN beruht. Spirii haftet nach den allgemeinen Vorschriften Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 7.1 Der AN behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu deren vollständiger Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Gegenüber Verbrauchern gilt dies mit der Einschränkung, dass die weiteren Forderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der gelieferten Ware stehen müsse. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Bei eingebauter und verbauter Xxxx wird ausdrücklich vereinbart, dass der Lieferant Eigentümer der Ware bleibt. 7.2 Die Gelendmachung des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1. Spirii haftet nicht für KollateralschädenEigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, indirekte Verlusteer tritt dem AN jedoch jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen dem AN und dem AG vereinbarten Kaufpreis (einschließlich gültiger MwSt) ab, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, Verluste, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sind, dem AG aus der Weiterveräußerung erwachsen und unabhängig davon, ob solche Verluste direkt die Liefergegenstände ohne oder indirekt auftretennach der Bearbeitung weiter verkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der AG nach deren Abtretung ermächtigt die Befugnis des AN, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Jedoch der Fall, kann der AN verlangen, dass der AG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen ausgehändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. 15.1.27.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den AG wird stets für den AN vorgenommen. Spirii haftet auch Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem AN nicht gehörenden Gegenstände weiter verarbeitet, so erwirbt der AN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. 7.5 Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem AN nicht gehörenden Gegenstände untrennbar vermischt, so erwirbt der AN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu anderen vermischten Gegenständen. Der AG verwahrt das Miteigentum für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität uswden AN. 7.6 Der AG darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritten hat der AG den AN unverzüglich davon zu benachrichtigen und diesem alle Ankünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen zur Wahrung der Rechte des AN erforderlich sind. Ein Vollstreckungsbeamter bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum der TOWI Gruppe GmbH hinzuweisen. 15.1.3. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste7.7 Der AN verpflichtet sich, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des AG freizuhalten, als der Wert der hierzu sichernden Forderungen soweit diese noch nicht beglichen sind und der Wartung von Spirii entstehenmehr als 10% übersteigt. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemie.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.18.1. Spirii Der Nutzer haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1bei der von ihm zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Spirii haftet nicht für KollateralschädenDer Nutzer verpflichtet sich, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, VerlusteTactical Sailing alle Schäden zu ersetzen, die auf fehlenden aus der Nichtbeachtung der sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Pflichten entstehen. Der Nutzer stellt Tactical Sailing von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder eingeschränkten Zugriff auf sonstige Dritte gegenüber Tactical Sailing geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer eingestellte Inhalte oder wegen der Verletzung sonstiger Pflichten. Der Nutzer übernimmt hierbei auch die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sindKosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Tactical Sailing einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftretensoweit die Rechtsverletzung vom Nutzer nicht zu vertreten ist. 15.1.2. Spirii haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw., die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.58.2. Die Haftung von Spirii ist begrenzt Tactical Sailing, gleich aus welchem Rechtsgrund, sei es aus vertraglicher Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung bestimmt sich abschließend nach den folgenden Regelungen: 8.2.1. Soweit Tactical Sailing die jeweilige haftungsauslösende Leistung entgeltfrei erbringt, haftet Tactical Sailing nur für Vorsatz und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vorgrobe Fahrlässigkeit. 15.1.68.2.2. Spirii Bei entgeltlichen Leistungen haftet Tactical Sailing für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, bei von Tactical Sailing zu vertretendem Verzug und Unmöglichkeit. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Tactical Sailing bei Vertragsabschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. "Vertragswesentliche Pflichten" im vorbezeichneten Sinne sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf. 8.2.3. Für von Tactical Sailing nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung verschuldete Störungen innerhalb des VertragsLeitungsnetzes übernimmt Tactical Sailing keine Haftung. 8.2.4. Für den Verlust von Daten haftet Tactical Sailing nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn dies ein solcher Verlust durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten vermeidbar gewesen wäre. 8.2.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten UmständenFall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Tactical Sailing, einschließlich COVID-19im Falle von Arglist, unabhängig von und für Schäden aus der Dauer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der EpidemieGesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.1Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung gilt in den Fällen einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers folgendes: Der Auftragnehmer haftet für seine Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Spirii Darüber hinaus haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungender Auftragnehmer nur in folgendem Umfang: 15.1.1. Spirii haftet nicht für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, Verluste15.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die auf fehlenden drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und/oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftretenSchadensersatz verlangen. 15.1.215.2 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor, haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Spirii haftet „Kardinalpflicht“) schuldhaft verletzt wird. Als „Kardinalpflichten“ gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung dieser Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, jedenfalls aber wie folgt beschränkt: Je Schadensereignis (einzelne oder sachlich zusammengehörende, vom Aufragnehmer zu vertretende, schadensursächliche Pflichtverletzungen) auf maximal 5.000 Euro (in Worten: fünftausend). Für die Gesamtheit aller Schadenereignisse pro Vertragsjahr ist die Haftung maximal dem doppelten Einzelbetrag beschränkt. 15.3 Ungeachtet der Beschränkungen gem. Ziff. 15.2. wird die Haftung für Datenverlust darüber hinaus auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei täglicher und 15.4 Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. 15.5 Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen einer etwaigen Auftragsdatenverarbeitung keine Haftung für den Verlust der vom Auftraggeber übersandten Daten. Das betrifft auch nicht den Versand selbst. 15.6 Die Haftung des Auftragnehmers wegen Arglist und etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 15.7 Ist der Auftraggeber für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw.Umstände, die anderen Anbieternihn zur Kündigung des Vertrags berechtigen würden, einschließlich Stromlieferantenallein oder überwiegend allein verantwortlich oder ist der zur Kündigung berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Auftraggebers eingetreten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sindist die Kündigung ausgeschlossen. 15.1.315.8 Der Auftraggeber hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). Spirii Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verlustedie Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Auftraggeber die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung gem. Ziff. 14 durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Auftraggeber dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter des Auftragnehmers dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung Mitarbeiter des Auftragnehmers die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von Auftraggeber. Die Kosten berechnen sich nach der Dauer der Epidemiejeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.115.1 Für eine Haftung eines WIR Finanzierer Gruppenunternehmens auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen: 15.2 WIR Finanzierer Gruppenunternehmen haften nicht: 1. Spirii für die Werthaltigkeit von Vermögensanlagen bzw. in diesem Zusammenhang von Emittenten oder Dritten versprochene, in Aussicht gestellte oder erwartete Zahlungen; 2. für vertragsgemäßes Verhalten von Emittenten, Nutzern oder sonstigen Dritten; 3. für Angaben und Informationen jeglicher Art, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, sowie Kommentare von Emittenten, Nutzern oder sonstigen Dritten. 15.3 WIR Finanzierer Gruppenunternehmen haften für Pflichtverletzungen, sofern dem betreffenden WIR Finanzierer Gruppenunternehmen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das betreffende WIR Finanzierer Gruppenunternehmen nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss ausgeschlossen. 15.4 Sofern das betreffende WIR Finanzierer Gruppenunternehmen für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen das betreffende WIR Finanzierer Gruppenunternehmen nach den allgemeinen Vorschriften bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. 15.5 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, wenn und soweit das betreffende WIR Finanzierer Gruppenunternehmen eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder eines Produkts übernommen hat. Sie gelten des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1. Spirii haftet nicht Weiteren weder für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, VerlusteSchäden, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung des Dienstes zurückzuführen nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, unabhängig davonnoch für Schäden an Leben, ob solche Verluste direkt Körper oder indirekt auftretenGesundheit. 15.1.215.6 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter der WIR Finanzierer Gruppenunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, derer sich ein WIR Finanzierer Gruppenunternehmen zur Vertragserfüllung bedient. 15.7 Soweit die WIR Finanzierer Gruppe auf der Website Links zu Webseiten Dritter anbietet, wird für deren Inhalt keine Haftung übernommen. Spirii haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw.Auf die Inhalte dieser Seiten hat die WIR Finanzierer Gruppe keinen Einfluss. Ansprüche jeglicher Art gegen das betreffende WIR Finanzierer Gruppenunternehmen oder deren Mitarbeiter, die anderen Anbieternaus der Nutzung der WIR Finanzierer-Website resultieren, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sindkönnen nur mit Zustimmung des betreffenden WIR Finanzierer Gruppenunternehmens an Dritte abgetreten werden. 15.1.3. Spirii haftet nicht 15.8 WIR Finanzierer Gruppenunternehmen übernehmen, außer für Schäden oder Verlustedie sorgfältige Auswahl der Kooperationspartner, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehenkeine Haftung für eine einwandfreie Vertragserfüllung durch Kooperationspartner. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemie.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.1Die Kaack GmbH übernimmt keine Gewähr für die Exaktheit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzei- tigkeit der Informationen in den Info-Diensten. Spirii haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts Die Kaack GmbH garantiert nicht, dass die Daten unterbrechungsfrei und mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1vollständiger Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt werden. Spirii Die Kaack GmbH haftet nicht für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- Übertragungsfehler oder Produktionsverluste, Verluste-ausfälle, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung mangelnde technische Vorausset- zungen des Dienstes Bestellers zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt . Die Kaack GmbH bezieht Preis- oder indirekt auftreten. 15.1.2. Spirii haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw.Kursinformationen von Informationsdienstleistern, die anderen Anbieternsie als vertrauenswürdig erachtet. Die den Markteinschätzungen von Kaack GmbH zugrunde liegenden Kurs oder Preis-Informationen können und werden jedoch kei- ner eigenen Prüfung durch Kaack GmbH unterzogen. Eine Gewähr für die Richtigkeit, einschließlich StromlieferantenAktualität, Produzenten Voll- ständigkeit oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3Geeignetheit der den Markteinschätzungen zugrunde liegenden (Kurs-)Informationen kann deshalb von Kaack GmbH nicht übernommen werden. Spirii haftet nicht für Schäden Die in diesen Informationsdiensten ent- haltenen Angaben und Mitteilungen dienen ausschließlich der Information und stellen keine Anlagebe- ratung dar. Keine der in diesen enthaltenen Informationen begründet ein Angebot zum Verkauf oder Verlustedie Werbung von Angeboten zum Kauf von Produkten, die aufgrund an den Börsen gehandelt werden. Sofern in den Informationsdiensten Markteinschätzungen oder Schlussfolgerungen für zukünftige Markt- bzw. Kursentwicklungen gezogen werden, basieren diese Schlussfolgerungen auf Annahmen und Ein- schätzungen von Nichtverfügbar- keit oder Störungen Kaack GmbH. Sie enthalten keine präzise Vorhersage von Markt- und Kursentwick- lungen Die Kaack GmbH kann für die Übereinstimmung der in den Markteinschätzungen enthaltenen Schlussfolgerungen mit den tatsächlichen Marktentwicklungen bzw. Kursbewegungen keine Gewähr und Haftung übernehmen. Die Kaack GmbH übernimmt im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht Übrigen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hatSchäden, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vordass diese durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens der Kaack GmbH eingetreten sind. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemie.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.1Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen @-traction als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Spirii haftet nach Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. UHaftung für Inhalte: Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Seiten verantwortlich und garantiert, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist. Der Auftraggeber, stellt den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. @-traction unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht. Der Auftraggeber darf mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1der Form, dem Inhalt oder Zweck seiner Internet-Seite nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Spirii haftet nicht Der Auftragnehmer lehnt jegliche Haftung für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, VerlusteInhalte ab, die im Auftrag des Auftraggebers realisiert und veröffentlicht wurden. Dies gilt insbesondere für Links auf fehlenden Inhalte von Drittanbietern. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Inhalte elektronischer Mitteilungen, die über webbasierte Formulare versendet werden oder eingeschränkten Zugriff eingestellt werden (Gästebuch, Forum o. ä.). @-traction ist bemüht stets die Urheberrechte Dritter bezüglich lizenzpflichtiger Werke zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. @-traction haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sindVerantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, unabhängig davonTexte und Xxxxxxxxxxxxxxxx entfällt jede Haftung seitens @-traction. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit bzw. Schutzfähigkeit haftet @-traction nicht. Eine Haftung ist ausgeschlossen, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftreten. 15.1.2wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, weil ein Zulieferer nicht vertragsgemäß liefert. Spirii Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw., die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3Verwendung von Produkten von Drittanbietern (u. a. Open-Source- Produkte). Spirii Für die Sicherung von digitalen Daten (Backups) ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertragshierfür nur, wenn dies durch Umstände verhindert wirdexplizit vertraglich vereinbart wurde. UText / Bildmaterial: Datenmaterial ist dem Auftraggeber digital zur Verfügung zu stellen. Arbeiten zur Erfassung von Datenmaterial für Datenbanken oder das Digitalisieren (Scannen) bzw. Vektorisieren von Bildmaterial sind nicht Bestandteil dieses Angebotes und werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt. Ebenso ist das Erstellen von PDF-Dateien sowie das konvertieren von gelieferten Daten nicht im Angebot enthalten. Text- und Funktionskorrekturen sind nicht Bestandteil des Angebotes und werden gesondert in Rechnung gestellt bzw. aufgeführt. Für weitere Realisierungswünsche, die nicht Gegenstand des vorliegenden Angebots sind, wird ein gesondertes Angebot erstellt. UTechnik: Sämtliche Web- und Datenbankapplikationen sind für einen bestimmten WebServer-Typ optimiert und lassen sich somit auch nur in vollem Umfang auf dieser technologischen Plattform einsetzen. Ein Einsatz dieser Tools auf WebServern Dritter ist damit ausgeschlossen. Bei einem Hosting des Internetdienstes auf einem Server Dritter muss der Kontrolle Auftraggeber die Produktion der datenbankgestützten Anwendung und interaktiven Elemente selbst organisieren bzw. überwachen. Der Auftragnehmer übernimmt für das Hosting durch Dritte keinerlei Haftungen. Für die Funktionsfähigkeit von Spirii entzie- hengeliefertem HTML-Code Dritter kann vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen werden. Die Funktionsfähigkeit wird nur für die aktuellen gängigen Browser gewährleistet. Für die Nutzung von Zusatzerweiterungen der Browser sind die jeweiligen Hersteller verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt für Browser-Erweiterungen (Plug-ins) keine Haftung. Funktionstests der zu entwickelnden Applikationen werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten vom Auftragnehmer durchgeführt. Für Probleme außerhalb der technischen Möglichkeiten kann keine Garantie bzw. Haftung übernommen werden. Für die Installation von Joomla ist ein LAMP-System (Linux, einschließlichApache, aber nicht beschränkt auf FeuerMySQL 4 oder 5, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und EpidemienPHP 5 empfohlen) vorgesehen. Hierbei werden vom Auftragnehmer verschiedene Hosting-Partner empfohlen, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder eine optimale Arbeitsumgebung gewährleisten. Für die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden könnenzusätzlich installierten Module kann vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden Die Nutzung erfolgt im Zusammenhang mit den oben genannten UmständenRahmen der Nutzungsbedingungen der Hersteller bzw. Urheber. Der Auftraggeber stellt Auftragnehmer von allen Ansprüchen gegenüber Dritten frei, einschließlich COVID-19für ein Verhaltens, unabhängig von für das der Dauer der EpidemieVertragspartner nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.113.1 Antipolis haftet unbeschränkt für (a) die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Antipolis, Antipolis‘ gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; (b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch Antipolis, Antipolis‘ gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; (c) Schäden aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit; und (d) Forderungen aus dem Produkt- haftungsgesetz (ProdHaftG). 13.2 Antipolis haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Antipolis, Antipolis‘ gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Spirii Kardinalpflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Bestellung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Sofern die Verletzung von Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit von Antipolis, Antipolis‘ gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erfolgt, ist die Haftung von Antipolis der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für Antipolis zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war. 13.3 Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 13.1 und 13.2 haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen:Antipolis nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die leicht fahrlässig durch Antipolis, Antipolis‘ gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. 15.1.1. Spirii 13.4 Antipolis haftet nicht für Kollateralschäden, indirekte dem Besteller und/oder Nutzer entstandene Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- Schäden oder Produktionsverluste, VerlusteNachteile, die auf fehlenden mittelbar oder eingeschränkten Zugriff auf unmittelbar durch die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt nicht autorisierte Verwendung der Dienste für die Verarbeitung Unerlaubter Daten durch den Besteller und/oder indirekt auftretenNutzer verursacht wurden. 15.1.2. Spirii 13.5 Antipolis haftet auch nicht für FehlerDatenverluste nur bis zu einem Betrag, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw.der die typischen Kosten für die Wiederherstellung abdeckt, die anderen Anbieternentstanden wären, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten wenn der Besteller und/oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sindNutzer ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hätte. 15.1.3. Spirii haftet nicht 13.6 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 13.1 ist die Haftung von Antipolis für Schäden aus oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und einer Bestellung, sei es aus Vertrag, Delikt oder aus anderen Gründen, beschränkt auf einen Betrag von einhundertfünfzig Prozent (150 %) der Wartung von Spirii entstehenSumme der Vergütung unter der betroffenen Bestellung. 15.1.4. Spirii haftet 13.7 Antipolis steht nicht für Schäden dafür ein, dass Nutzer durch die Nutzung der Dienste einen bestimmten Sprachlernfortschritt oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kannSprachlernerfolg erzielen. 15.1.5. Die 13.8 Eine über die in dieser Ziffer 13 geregelten Fälle hinausgehende Haftung von Spirii Antipolis ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vorausgeschlossen. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemie.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.112.1 Beruht der Fehler (Ziff.11.2) auf einem von zengamedia... zu vertretenden Umstand, so haftet zengamedia für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Spirii Die Schadensersatzpflicht von zengamedia ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. 12.2 Weitere Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen zengamedia , etwa aus Verschulden bei Vertragsschluss, positive Vertragsverletzung oder Delikt sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), haftet zengamedia auch im Falle von leichter Fahrlässigkeit. 12.3 Schadenersatzansprüche, die nach der vorgehenden Ziffer gegen zengamedia begründet sind, werden auf den allgemeinen Vorschriften vorhersehbaren Schaden begrenzt. 12.4 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von zengamedia Bei einfachen Erfüllungsgehilfen, die weder gesetzliche Vertreter noch leitende Angestellte von zengamedia sind, ist auch die Haftung für Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 12.5 In allen Fällen der Haftung von zengamedia wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung von zengamedia begrenzt. 12.6 Schadensersatzansprüche des dänischen Rechts Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des §202 BGB. Dies gilt nicht, wenn zengamedia mit fol- genden Einschränkungen:Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat. 15.1.1. Spirii 12.7 zengamedia haftet nicht für Kollateralschädendie über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, indirekte VerlusteRichtigkeit oder Aktualität, Betriebsverlustenoch dafür, Gewinnverlustedass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, Umsatz- oder Produktionsverlusteindem er die Informationen übermittelt. 12.8 Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt- Carriers eingetreten, Verlusteso tritt zengamedia... alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab. 12.9 Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die auf fehlenden zengamedia... die Leistung wesentlich erschweren oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sindunmöglich machen- hierzu gehören insbesondere Streik, unabhängig davonAussperrung, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftreten. 15.1.2. Spirii haftet auch nicht für Fehlerbehördliche Anordnungen, Ausfälleder Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen, Stromqualität usw., die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb Bereich der Dienste von Dritt- Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von zengamedia... oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von zengamedia... autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten hat zengamedia... auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen zengamedia... , ggf. die Leistung um die Dauer der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Ansonsten liegt ein Fall der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes Unmöglichkeit vor. 15.1.6. Spirii haftet 12.10 Sofern nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertragsandere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, wenn dies durch Umstände verhindert wirdist sie bei Schäden, die sich durch die Inanspruchnahme von zengamedia... - Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die zengamedia... nicht erfolgt ist, der Kontrolle Höhe nach auf 2.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 12.11 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Spirii entzie- henWartungs-, einschließlichUmstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. zengamedia... ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht beschränkt auf Feuerzusichern, Kriegderartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Spirii ohne unangemessene Kosten Leistung regelmäßig nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemiestark in Anspruch genommen wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.19.1 Die vertragliche Haftung von maroc-mobil-mondial für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Kunden von maroc-mobil-mondial weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder b) maroc-mobil-mondial für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2 Für alle gegen maroc-mobil-mondial gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Spirii haftet Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche in Zusammenhang mit Reisegepäck nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen:dem Montrea- ler Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 15.1.1. Spirii 9.3 maroc-mobil-mondial haftet nicht für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, Verluste, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftreten. 15.1.2. Spirii haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw., die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen Leistungsstörungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder VerlusteLeistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) und im Prospekt bzw. in der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden könnenReiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt auch insbesondere für Verzögerungen die Beförderung mit Bahn/Bus/Geländewagen/Taxi oder anderen Transportmitteln. Dann haftet nicht maroc-mobil-mondial für die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung Erbringung von Spirii auf Anordnung Beförderungsleistungen, sondern das beför- dernde Unternehmen. 9.4 Kommt maroc-mobil-mondial die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haf- tung von maroc-mobil-mondial nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigungen von Gepäck. 9.5 Kommt maroc-mobil-mondial die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der EpidemieBestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrts- gesetzes.

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Samples: Reisevertrag

Haftungsbeschränkung. 15.1Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung gilt in den Fällen einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers folgendes: Der Auftragnehmer haftet für seine Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Spirii Darüber hinaus haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungender Auftragnehmer nur in folgendem Umfang: 15.1.1. Spirii haftet nicht für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, Verluste15.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. 15.2 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor, haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (sog. „Kardinalpflicht“) schuldhaft verletzt wird. Als „Kardinalpflichten“ gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf fehlenden deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung dieser Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, jedenfalls aber wie folgt beschränkt: Je Schadensereignis (einzelne oder eingeschränkten Zugriff sachlich zusammen- gehörende, vom Aufragnehmer zu vertretende, schadensursächliche Pflichtverletzungen) auf maximal 5.000 Euro (in Worten: fünftausend). Für die Gesamtheit aller Schadenereignisse pro Vertragsjahr ist die Haftung maximal dem doppelten Einzelbetrag beschränkt. 15.3 Ungeachtet der Beschränkungen gem. Ziff. 15.2. wird die Haftung für Datenverlust darüber hinaus auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei täglicher und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht auf die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftretenvorhersehbaren Schäden begrenzt. 15.1.215.4 Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. 15.5 Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen einer etwaigen Auftragsdatenverarbeitung keine Haftung für den Verlust der vom Auftraggeber übersandten Daten. Spirii haftet Das betrifft auch nicht den Versand selbst. 15.6 Die Haftung des Auftragnehmers wegen Arglist und etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 15.7 Ist der Auftraggeber für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw.Umstände, die anderen Anbieternihn zur Kündigung des Vertrags berechtigen würden, einschließlich Stromlieferantenallein oder überwiegend allein verantwortlich oder ist der zur Kündigung berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Auftraggebers eingetreten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sindist die Kündigung ausgeschlossen. 15.1.315.8 Der Auftraggeber hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). Spirii Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verlustedie Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Auftraggeber die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung gem. Ziff. 14 durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Auftraggeber dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter des Auftragnehmers dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung Mitarbeiter des Auftragnehmers die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von Auftraggeber. Die Kosten berechnen sich nach der Dauer der Epidemiejeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.1. Spirii haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1. Spirii haftet nicht für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, Verluste, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftreten. 15.1.2. Spirii haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw., die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen i8.1 Im Zusammenhang mit dem Betrieb und den angebotenen Kursen wird seitens der Wartung von Spirii entstehenSkischule keine Garantie für den Ausbildungserfolg der Kursteilnehmer übernommen. 15.1.4. Spirii 8.2 Die Skischule haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schä- den, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder Verlustegrob fahrlässigen Verhalten der Skischule selbst oder einer ihr zurechenbaren Person beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die aus dem abgeschlosse- nen Vertrag treffenden Haupflichten betrifft. 8.3 Die Skischule übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde aufgrund während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischule sich selbst oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt wer- den. 8.4 Unabhängig vom Verschulden haftet die Skischule nicht für entgangenen Ge- winn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3 -fache Leistungsentgelt übersteigen. 8.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von An- wendungsfehlernVerletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann, einschließlichweshalb dem Kunden empfohlen wird, aber einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (z. B. Lawinen- ausrüstung bei Fahrten im freien Gelände) zu tragen bzw. mitzuführen. Sturz- helme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsri- siko. 8.6 Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahr- ten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden gänzlich ausgeschlos- sen werden kann. 15.1.58.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, eine Rettung von Pisten oder im freien Ge- lände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Die Haftung von Spirii ist begrenzt Dem Kunden wird deshalb empfohlen eine entsprechende Versicherung abzuschließen, zumal die Ski- schule nicht für Bergungs- und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hatFlugrettungskosten haftet, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vordie Ski- schule oder eine ihr zurechenbare Person hat diese Bergungs- und/oder Flug- rettungskosten durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verur- sacht. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemie.

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Haftungsbeschränkung. 15.112.1 Haftungsbegrenzung dem Grunde nach Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen stehen dem Besteller ge- gen uns nur zu für 12.1.1. Spirii haftet nach den allgemeinen Vorschriften Schäden aus der Verletzung des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen:Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung, 15.1.112.1.2. Spirii haftet nicht für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- sonstige Schäden durch mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung oder Produktionsverluste, Verlustedurch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswe- sentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), 12.1.3. Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) fallen. 12.2 Haftungsbegrenzung der Höhe nach: Unsere Haftung für einfache Fahr- lässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind (einfache Erfül- lungsgehilfen) ist auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die Nutzung Höhe des Dienstes zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftretenErfüllungsinteresses begrenzt. 15.1.2. Spirii haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw., die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb 12.3 Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies geschäftlichen Kontakten.:Dieser Punkt 12 gilt auch für Verzögerungen Schadensersatzansprüche des Bestel- lers aus Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlun- gen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller zustande, so verzichtet der Besteller bereits jetzt auf alle Ansprüche, die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung über die Haftung nach diesem Punkt 12 hinausgehen. 12.4 Deliktische Ansprüche: Dieser Punkt 12 gilt auch für deliktische Ansprü- che des Kunden. 12.5 Ansprüche aus übergegangenem Recht: Alle Ansprüche des Bestellers aus übergegangenem Recht sind ausgeschlossen, die über die Haftung nach diesem Punkt hinausgehen. Auf ausländisches Recht kann sich der Besteller bei der Geltendmachung übergegangener Ansprüche nur berufen, soweit der Anspruch auch bei Anwendung dieser Allgemeinen Vertragsbedingun- gen einschließlich des Punkt 12 begründet ist. Eine weitergehende Haftung aus ausländischem Recht ist ausgeschlossen. 12.6 Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter: Soweit die Haftung nach die- sem Punkt 12 ausgeschlossen oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständenbeschränkt ist, einschließlich COVID-19gilt dies auch für die per- sönliche Haftung unserer Mitarbeiter, unabhängig von der Dauer der EpidemieVertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.1a. Allgemeine Haftungsbeschrän kung. Spirii haftet Eine etwaige vertragliche oder außervertraglic he Schadensersatzpf licht seitens NI besteht nur, sof ern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuf ühren ist. Für die schuldhaf te Verletzung von Xxxx, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haf tet NI nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch bei nur einf acher Fahrlässigkeit. Spirii haftet nicht für KollateralschädenZusätzlich haf tet NI nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch f ür die nur einf ach f ahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspf licht, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, Verlusteallerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die NI bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. "Wesentliche Vertragspf lichten" im vorgenannten Sinne sind solche Verpf lichtungen, deren Erf üllung die ordnungsgemäße Durchf ührung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf fehlenden deren Einhaltung der Kunde regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen durf te. Die in diesem Vertrag oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sindanderweitig zwischen NI und dem Kunden vereinbarte Beschränkungen der Haf tung von NI gelten auch f ür eine etwaige persönliche Haf tung der Organe, unabhängig davonAngestellten oder Erf üllungsgehilf en von NI. Eventuelle zwingende Produkthaf tungsansprüche nach dem Produkthaf tungsgesetz sowie Ansprüche aus einer etwaigen Beschaf f enheitsgarantie, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftretenbleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt. 15.1.2b. Keine Haftung für Folgeschäden. Spirii haftet auch nicht für FehlerNI HAFTET NICHT FÜR (I) UNVORHERSEHBARE, AusfälleINDIREKTE , StörungenZUFÄLLIGE, Stromqualität uswODER SONSTIGE FOLGESCHÄDEN, (II) ENTGANGENEN GEWINN ODER ENTGANGENE GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, (III) ALLGEMEINE GESCHÄFTSUNTERB RE CHUNGEN ODER AUSFALLZEITEN., die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemie.

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Samples: Sales Contracts

Haftungsbeschränkung. 15.16.1. Spirii Webgains haftet nach nur bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Publisher regelmäßig vertrauen darf, haftet Webgains nur für den allgemeinen Vorschriften Ersatz des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Spirii Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet Webgains nicht für Kollateralschädenindirekte Schäden, indirekte Verlustewie unter anderem entgangenen Gewinn. 6.2. Keine der Parteien kann für Versäumnisse oder Verspätungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen haftbar gemacht werden, Betriebsverlustewenn es zu Streiks, GewinnverlusteEngpässen, Umsatz- Krawallen, Aufständen, Bränden, Fluten, Sturm, Explosionen, Pandemien,, Kriegen, Maßnahmen der Regierung, Arbeitsbedingungen oder Produktionsverlustejedwedem Grund kommt, Verlusteden diese Partei nicht beeinflussen kann („höhere Gewalt“). 6.3. Alle Daten und Inhalte der Webgains-Plattform sind ausschließlich für den vertragsgemäßen Gebrauch bestimmt. Webgains übernimmt keine Haftung für deren Eignung zur wirtschaftlichen Verwendung und Richtigkeit. 6.4. Webgains haftet nur für gespeicherte fremde Inhalte des Advertiser oder des Publisher, wenn Webgains rechtlich verpflichtet ist, diese ab Kenntnis einer etwaigen Rechtsverletzung zu entfernen oder zu sperren. Eine Haftung vor Kenntniserlangung besteht ebenso wenig, wie eine Pflicht zur Überwachung der gespeicherten Informationen oder der gezielten Suche nach rechtswidrigen Tätigkeiten. Insbesondere ist Webgains in keiner Weise für die Materialen des Advertisers verantwortlich. 6.5. Mit Ausnahme der Bestimmungen dieser Vereinbarung und soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, übernimmt Webgains keine Haftung dafür, dass die Services der Webgains Plattform oder einer Advertiser-Website ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung stehen, Gleiches gilt hinsichtlich der Eignung der Services für einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck. Insbesondere garantiert Webgains dem Publisher in keiner Weise Einnahmen, Gewinne oder Umsätze, die sich aus der Nutzung der Webgains-Plattform oder der Teilnahme an einem oder mehreren Programmen ergeben, und macht den Publisher darauf aufmerksam, dass es zu erheblichen Schwankungen kommen kann, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung vielen unvorhersehbaren Faktoren beruhen, wie z. B.: Verbraucherverhalten, Wettbewerb, Politik des Dienstes zurückzuführen sindAdvertisers und Konversionsrate der Website, unabhängig davonMarkenbekanntheit, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftretenSuchmaschinenpolitik, Softwareentwicklung und Einrichtung der Webgains-Plattform. 15.1.26.6. Spirii haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw., die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3Vorbehaltlich Ziffer 6.1. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht ist Webgains gesamter Haftungsumfang bezüglich dieser Vereinbarung beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren uswden maximalen Gesamtbetrag von insgesamt 10.000 Euro (Zehntausend Euro)., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemie.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Publisher

Haftungsbeschränkung. 15.116.1. Spirii Soweit die Parteien nichts Anderweitiges vereinbart haben haftet nach den allgemeinen Vorschriften jede Partei unabhängig vom Rechtsgrund stets unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1. Spirii haftet nicht Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (zusammen „Personenschäden“) und für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, VerlusteSchäden, die auf fehlenden einer grob fahrlässigen oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung vorsätzlichen Pflichtverletzung der verletzenden Partei oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen dieser Partei beruhen. Das gleiche gilt bei Verstößen gegen das Produkthaftungsgesetz und Verstößen einer Partei gegen Ziffer 13 (Vertraulichkeit) sowie bei Verstößen des Dienstes zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftretenLizenznehmers gegen seine Vergütungsverpflichtungen unter dieser Vereinbarung und etwaigen Einzelverträgen. 15.1.216.2. Spirii Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet auch nicht jede Partei – gleich aus welchem Rechtsgrund- nur, sofern es sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags (dieser Vereinbarung und/oder der jeweilige Einzelvertrag) überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (z.B. Einräumung der Nutzungsrechte). In diesem Fall (Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) haftet die verletzende Partei der anderen Partei gegenüber nur für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw., die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sindvertragstypisch vorhersehbare Schäden. 15.1.316.3. Spirii Keine der Parteien haftet nicht für mittelbare oder indirekte Schäden oder VerlusteFolgeschäden (wie z.B. entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden). 16.4. Die Parteien vereinbaren, dass die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen Haftung für vertragstypisch vorhersehbaren Schäden, im Zusammenhang mit dem Betrieb und Sinne der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder VerlusteZiffer 16.2, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt insgesamt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigenbeschränkt sind, den der Kunde an Spirii innerhalb Lizenznehmer, während der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt schädigenden Ereignis vorangehenden zwölf (12) Kalendermonate im Rahmen des jeweiligen Einzelvertrags für die betroffenen Programme oder Leistungen HCLSoftware geschuldet hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.616.5. Spirii haftet nicht Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Lizenzgebers, zusätzlich zu Ziffer 16.2, für Verzögerungen oder die Nichterfüllung Schäden durch den Verlust von Daten des VertragsLizenznehmers auf den Schaden beschränkt, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge auch bei einer regelmäßigen und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien nach Treu und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden könnenGlauben angemessenen Datensicherung des Lizenznehmers aufgetreten wäre. 16.6. Dies Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 16.7. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Verzögerungen alle unter dieser Vereinbarung geschlossenen Verträge (Einzelverträge und/oder Auftragsverarbeitung). Zudem gelten die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemievereinbarten Haftungsbeschränkungen auch für deliktische Ansprüche.

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Samples: Rahmenlizenzvereinbarung

Haftungsbeschränkung. 15.1. Spirii haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1. Spirii haftet nicht für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, Verluste, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftreten. 15.1.2. Spirii haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw., die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen i8.1 Im Zusammenhang mit dem Betrieb und den angebotenen Kursen wird seitens der Wartung von Spirii entstehenSkischule keine Garantie für den Ausbildungserfolg der Kursteilnehmer übernommen. 15.1.4. Spirii 8.2 Die Skischule haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder Verlustegrob fahrlässigen Verhalten der Skischule selbst oder einer ihr zurechenbaren Person beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptflichten betrifft. 8.3 Die Skischule übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde aufgrund während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischule sich selbst oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. 8.4 Unabhängig vom Verschulden haftet die Skischule nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3 - fache Leistungsentgelt übersteigen. 8.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von An- wendungsfehlernVerletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann, einschließlichweshalb dem Kunden empfohlen wird, aber einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (z.B. Lawinensuchgerät bei Fahrten im freien Gelände) zu tragen bzw im Falle von Lawinenausrüstung, mitzuführen. Sturzhelme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko. 8.6 Bei Kinder Schi- und Snowboardkursen und Privatstunden gilt Helmpflicht bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. 8.7 Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden gänzlich ausgeschlossen werden kann. 15.1.58.8 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, eine Rettung von Pisten oder im freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Die Haftung von Spirii ist begrenzt Dem Kunden wird deshalb empfohlen eine entsprechende Versicherung abzuschließen, zumal die Skischule nicht für Bergungs- und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hatFlugrettungskosten haftet, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vordie Skischule oder eine ihr zurechenbare Person hat diese Bergungs- und/oder Flugrettungskosten durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht. 15.1.68.9 Schi und xx. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder Xxxxxx werden während der Kursdauer nur mit Namen versehen in unserem Schidepot eingestellt. Für das Schidepot übernimmt die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der EpidemieSchischule keinen Haftung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.16.1 Hochzeitsplaza haftet gegenüber Unternehmen (§14 BGB) nur für den Fall, dass den gesetzlichen Vertretern, den leitenden Angestellten oder den sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 6.2 Die Haftung von Hochzeitsplaza ist beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens. Spirii haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1. Spirii Hochzeitsplaza haftet nicht für KollateralschädenSchäden, indirekte Verlustedie nicht unmittelbar aus der Nutzung des Planungsservices entstanden sind und auch nicht für sonstige Vermögensschäden wie entgangenen Gewinn. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten diese Haftungsbeschränkungen zum einen nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Betriebsverlustedes Körpers oder der Gesundheit, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, Verlustezum anderen nicht für sonstige Schäden, die auf fehlenden einer vorsätzlichen oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sindgrob fahrlässigen Pflichtverletzung gesetzlicher Vertreter, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt leitender Angestellter oder indirekt auftretensonstiger Erfüllungsgehilfen von Hochzeitsplaza beruhen. 15.1.2. Spirii haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw., die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird6.3 Für Pflichtverletzungen, die sich der Kontrolle im Rahmen eines etwaigen zustande gekommenen Schuldverhältnisses zwischen Anfragenden und Partnerdienstleister ergeben, ist Hochzeitsplaza haftungsrechtlich nicht verantwortlich. 6.4 Anfragende und Partnerdienstleister stellen Hochzeitsplaza im Innenverhältnis von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemiensämtlichen Ansprüchen frei, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden ein anderer Nutzer gegenüber Hochzeitsplaza aus Pflichtverletzungen des Anfragenden oder überwinden können Partnerdienstleisters geltend macht. Der Anfragende oder Partnerdienstleister stellt Hochzeitsplaza auch von sämtlichen Ansprüchen anderer Nutzer und Dritter frei, die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden könnengegen Hochzeitsplaza wegen einer Rechtsverletzung durch die von dem Anfragenden oder Partnerdienstleister im Planungsservice eingestellten Inhalte und/oder wegen deren Nutzung durch die Anfragenden oder Partnerdienstleister geltend gemacht werden. Der Anfragende oder Partnerdienstleister übernimmt auf erstes Anfordern alle für Hochzeitsplaza aus einer solchen Rechtsverletzung entstehenden Kosten, insbesondere die zur Rechtsverteidigung. Dies gilt auch für Verzögerungen nicht, wenn der Anfragende oder Partnerdienstleister oder allgemeine Nutzer die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten UmständenHochzeitsplaza bleiben unberührt. 6.5 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemiesoweit zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungsbeschränkung. 15.1Die in Info-Dienste bereit gestellten Daten und Dienstleistungen dienen ausschließlich der Information und stellen keine Anlageberatung dar. Spirii haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts Keine der Informationen be- gründet ein Angebot zum Verkauf oder stellt eine Werbung für Angebote zum Kauf von Produkten oder als Anlageanreiz dar. Kaack GmbH übernimmt keine Gewähr für die Exaktheit, Vollstän-digkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Informationen ihrer an- gebotenen Dienste. Sie übernimmt keine Verantwortung für die Erwartung der Bestel- lers für die individuelle Nutzung der Daten. Kaack GmbH garantiert nicht, dass die Daten unterbrechungsfrei und mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1vollständiger Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt werden. Spirii Kaack GmbH haftet nicht für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- Übertragungsfehler oder Produktionsverluste, Verluste-ausfälle, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung man- gelnde technische Voraussetzungen des Dienstes Bestellers zurückzuführen sind. Kaack GmbH bezieht Preis- oder Kursinformationen von Partnern, unabhängig davondie sie als vertrauenswür- dig erachtet und die Informationen aus bilateralen Geschäften, ob solche Verluste direkt nicht aber eine allge- meine Markteinschätzung liefern. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollstän- digkeit oder indirekt auftreten. 15.1.2Geeignetheit der Informationen kann deshalb von Kaack GmbH nicht übernommen werden. Spirii Kaack GmbH übernimmt im Übrigen keine Haftung für Schäden, die aus den persönlichen Schlussfolgerungen aus den bereitgestellten Informationen resultieren. Die Kaack GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet die Kaack GmbH für die leicht fahrlässige Verlet-zung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Vernachlässigung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Kaack GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Kaack GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkun- gen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Kaack GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass die Daten und Informationen frei von Unterbrechungen, Verzögerungen, Auslassungen oder Fehlern („Fehler“) geliefert werden oder dafür, dass alle Fehler behoben werden. Die Kaack GmbH haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw.Übertragungsfehler oder Übertragungsausfälle, die anderen Anbieternauf mangelnde technische Voraussetzungen des Bestellers zurückzuführen sind. Kaack GmbH und der Besteller haften nicht für Schäden, einschließlich Stromlieferantendie durch höhere Gewalt, Produzenten Aufruhr, Krieg oder Netzbe- treibernNaturkatastrophen oder sonstige Ereignisse außerhalb ihres Ein- flussberei-ches (z.B. Streiks, zuzurechnen sind. 15.1.3Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Verfügungen in- oder ausländischer Behörden) sowie unverschuldete technische Probleme, wie z.B. technische Probleme in Zusammenhang mit der Übertragung der Kassapreise Pro- dukte, die auf Computerproblemen außerhalb der Kontrolle der Kaack GmbH basieren. Spirii Computerviren und zielgerich-tete Hackerangriffe sind als höhere Gewalt anzusehen, sofern angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Die Kaack GmbH haftet nicht für Schäden oder Verlustejeglicher Art, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit dem Besteller, dessen Kunden, den Kunden des Kunden oder Störungen Dritten im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii Verwendung der Info-Dienste entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemievertraglichen Umfang bereitgestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.18.1. Spirii haftet nach Trotz aller Sorgfalt seitens des ADAC und seiner Partner können sich Informationen und Daten seit der Eingabe bzw. Übergabe in die Systeme des ADAC verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der über die App-Darstellung zur Verfügung ge- stellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. 8.2. Der ADAC ist bemüht, den allgemeinen Vorschriften Zugang zu der App 24 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Störungen der App, des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen:App-Stores oder Leitungsstörungen im Internet in Folge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung. Vo- rübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund üblicher Wartungszeiten, systemimmanenter Störungen des Internets bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. 15.1.18.3. Spirii haftet nicht Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Ge- sundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haf- tung für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, Verlustesonstige Schäden, die auf fehlenden einer vorsätzlichen oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstes zurückzuführen sindADAC, unabhängig davonseiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflich- ten sind solche, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftretenderen Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. 15.1.28.4. Spirii Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet auch nicht für Fehlerder ADAC nur auf den vertragstypischen, Ausfällevorhersehbaren Schaden, Störungen, Stromqualität usw., die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hatwenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vores handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 15.1.68.5. Spirii Falls der ADAC in der App Links zu Seiten im Internet gelegt hat, deren Inhalt und Aktualisierung nicht seinem Einflussbereich unterliegen, gilt für alle diese Links: Der ADAC hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalt fremder Internetseiten. Der ADAC distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn er auf diese externen Seiten im Internet ein Link gesetzt hat. 8.6. Der Teilnehmer haftet nicht entsprechend Ziffern 8.3 und 8.4 für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wirdalle Folgen und Nachteile, die sich dem ADAC durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kontrolle von Spirii entzie- henApp oder des Diagnoseste- ckers oder dadurch entstehen, einschließlich, aber dass der Nutzer seinen sonstigen wesentlichen Pflichten gemäß diesen Nutzungsbedingungen nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden nachkommt oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemiegegen diese verstößt.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.18.1 Straumann haftet nur für absichtliches Fehlverhalten und grobe Fahrlässigkeit. Spirii Straumann haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1. Spirii haftet nicht in keiner Art und Weise für Kollateralschädenentgangenen Gewinn, Begleitschäden, indirekte VerlusteSchäden, BetriebsverlusteSpezialschäden, Gewinnverluste, Umsatz- Folgeschäden oder Produktionsverluste, Verluste, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftretenandere ähnliche Schadensarten. 15.1.2. Spirii haftet auch nicht 8.2 Falls Straumann für Fehlereine leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Verantwortung gezogen wird, Ausfällebeschränkt sich die Haftung auf den vor- hersehbaren, Störungentypischerweise bei einem solchen Vertrag erlittenen Schaden, Stromqualität usw.unter Ausschluss der Haftung für entgangenen Gewinn, die anderen AnbieternBegleitschäden, einschließlich Stromlieferantenden indirekten Schaden, Produzenten Spezialschaden, Folgeschäden oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sindandere ähnliche Schadensarten. 15.1.3. Spirii 8.3 Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet nicht für Schäden Straumann nur, wenn ihr das Leistungshindernis be- kannt war oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehenUnkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. 15.1.4. Spirii haftet 8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Über- nahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Schäden oder Verluste, die der Kunde Haftung für Ansprüche aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kanndes Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden. 15.1.5. Die 8.5 Jegliche in diesen AGB vorgesehenen Haftungsaus- schlüsse und Haftungsbeschränkungen von Xxxxxxxxx gelten auch für die persönliche Haftung von Spirii ist begrenzt Straumanns Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern, Abtretungsempfängern und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vorErfüllungsgehil- fen. 15.1.6. Spirii haftet nicht 8.6 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Hand- lung verjähren Schadenersatzansprüche des Käufers, für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertragsnach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemiein einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjäh- rungsbeginn.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungsbeschränkung. 15.1. Spirii Mideast Tours GmbH haftet nach den allgemeinen Vorschriften nicht dafür, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des dänischen Rechts mit fol- genden EinschränkungenVertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: 15.1.11. Spirii haftet nicht für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- Versäumnisse des Kunden vor oder Produktionsverluste, Verluste, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftretenwährend der Reise. 15.1.22. Spirii haftet auch Unvorhersehbare oder nicht für Fehlerabwendbare Versäumnisse eines Dritten, Ausfälleder an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. 3. Für Versäumnisse von anderen Leistungserbringern (Busunternehmen, StörungenFluggesellschaften, Stromqualität Hotels usw.) Für Ereignisse, die welche aufgrund fehlerhafter Leistungen von anderen AnbieternLeistungsträgern entstehen. Für aus unverschuldeten Ereignissen entstehende Änderungen (z.B. Krankheit von ausgeschriebenen Reiseführern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sindBrand in Hotel). In diesem Fall kann Mideast Tours Ersatz organisieren. 15.1.34. Spirii haftet nicht für Schäden oder VerlusteHöhere Gewalt (kriegerische Ereignisse, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder VerlusteEpidemien, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, AussperrungenPandemien, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge Wirbelstürme, Landesstreik usw.) oder ein Ereignis, welches Mideast Tours GmbH, der Vermittler oder andere Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Wir weisen auf die spezielle Covid 19-Klausel hin, siehe Sonderregelung zu Covid 19. In solchen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Mideast Tours GmbH ausgeschlossen. Muss die Reise aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden (Ausnahme siehe Covid 19-Klausel), kann der bereits bezahlte Betrag nicht rückerstattet werden. Wir weisen darauf hin, dass wir hier dispositives Recht anwenden. Wir empfehlen in jedem Fall dem Kunden den Abschluss einer Versicherung. Gerne beraten wir Kunden über die besten Annullationsversicherungen. Natürlich werden wir in solchen Fällen versuchen, Hotels und ÜberschwemmungenEintritte nach Möglichkeit kostenlos zu stornieren. In diesem Fall müssen wir aber auf Entgegenkommen unserer Geschäftspartner (Hotels, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und EpidemienTransportunternehmen) zählen. Für Reiseabsagen aufgrund höherer Gewalt gilt die Beurteilung der israelischen Regierung. Mideast Tours behält sich vor, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden könnenReise aufgrund von Faktoren wie zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Dies gilt auch Bei einer Reiseabsage durch Mideast Tours GmbH entstehen für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der EpidemieKunden keine Kosten.

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Samples: Allgemeine Reise Und Vertragsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 15.12.1. Spirii Die Haftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) ist mit Ausnahme der verfügten Lagerung der Höhe nach begrenzt bei einem Speditionsvertrag nach diesen Bedingungen, der die Beförderung mit Kraftfahrzeugen einschließt, durchgängig auf 8,33 SZR für jedes Kilogramm; bei einem Vertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln unter Einschluss einer Seebeförderung abweichend von Nummer 1. auf 2 SZR für jedes Kilogramm; in jedem Schadenfall auf höchstens 1 Million Euro. Sind nur einzelne Packstücke oder Teile der Sendung verloren oder beschädigt worden, so rechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem Rohgewicht der gesamten Sendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist, des entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist. 2.2. Die Haftung des Spediteurs für Verspätungsschäden ist der Höhe nach begrenzt auf den dreifachen Betrag des Spediteursentgeltes je Schadenfall. § 431 Abs. 3 HGB bleibt unberührt. Für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut haftet der Spediteur der Höhe nach den allgemeinen Vorschriften begrenzt auf das Dreifache des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen:Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von 100.000,00 Euro je Schadenfall. 15.1.12.3. Spirii haftet nicht für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, Verluste, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung Die Haftung des Dienstes zurückzuführen sindSpediteurs ist in jedem Fall, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, begrenzt auf 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis oder indirekt auftreten2 SZR für jedes Kilogramm der verlorenen und beschädigten Güter, je nachdem, welcher Betrag höher ist; bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche. § 11 1. Die Vereinbarung einer Nachnahme ist eine gesonderte Dienstleistung, die bei Auftragserteilung oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder im Frachtbrief oder einem anderen Begleitpapier zu vermerken ist. 15.1.22. Spirii haftet auch Der Nachnahmebetrag ist beim Empfänger in bar einzuziehen. Ist diese Zahlungsweise durch den Empfänger nicht für Fehlermöglich, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw., holt der Frachtführer beim Verfügungsberechtigten eine schriftliche Weisung ein. Bis zum Eingang der schriftlichen Weisung wird das Gut dem Empfänger nicht ausgeliefert. Für die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3Wartezeit bis zum Eintreffen der Weisung hat der Frachtführer einen Vergütungsanspruch. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen iIm Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4Übrigen findet § 419 Abs. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.53 HGB Anwendung. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemie.§ 12

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungsbeschränkung. 15.1. Spirii haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1. Spirii haftet In keinem Fall ist die SRG Xxxxxx + Rackow Gastechnik GmbH haftbar für jedweden Ersatz eines beiläufig entstandenen Schadens, Folgeschadens, konkreten Schadens oder eines eine Strafe einschließenden Schadens gleich welcher Art, einschließlich, jedoch nicht für Kollateralschädendarauf beschränkt, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- oder Produktionsverluste, VerlusteErtragseinbußen, die auf fehlenden sich aus unseren Produkten ergeben oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sind, unabhängig davonin irgendeiner Weise mit diesen in Verbindung stehen, ob solche Verluste direkt sie sich angeblich aus einem Vertragsbruch, einer ausdrücklichen oder indirekt auftreten. 15.1.2. Spirii haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw., die anderen Anbieternimplizierten Garantie oder aus unerlaubter Handlung ergeben, einschließlich Stromlieferantenohne Einschränkung Fahrlässigkeit, Produzenten versäumte Warnung oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3Gefährdungshaftung. Spirii haftet nicht Die SRG Schulz + Rackow Gastechnik GmbH ist für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen keinerlei Personenschaden und Sachschaden im Zusammenhang mit der Handhabung, dem Betrieb und Transport, dem Besitz, der Wartung weiteren Herstellung oder einer anderen Verwendung oder eines Wiederverkaufs von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden Produkten, ob sie alleine oder Verlustein Kombination mit irgendwelchen anderen Produkten oder Materialien verwendet werden, haftbar; hierfür übernimmt der Käufer die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5Haftung. Die Haftung von Spirii ist begrenzt Gesamthaftung der SRG Schulz + Rackow Gastechnik GmbH für jedweden Verlust und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hat, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vor. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wirdSchaden, die sich aus gleich welcher Ursache ergeben, übersteigt in keinem Fall den Kaufpreis der Kontrolle von Spirii entzie- henProdukte oder Teile, einschließlichin Bezug auf die eine solche Ursache entsteht, aber gleich ob diese Ursache auf einer Vertragstheorie, einer Gefährdungshaftung, einer unerlaubten Handlung basiert oder sich anderweitig ergibt. Sofern die SRG Schulz + Rackow Gastechnik GmbH dem Käufer eine technische Beratung in Bezug auf die Anwendung, weitere Herstellung oder einen anderen Gebrauch der Produkte und Teile zur Verfügung stellt, gleich ob auf Anfrage des Käufers oder nicht, ist die SRG Schulz + Rackow Gastechnik GmbH für eine derartige technische Beratung nicht beschränkt auf Feuerhaftbar, Kriegund der Käufer übernimmt alle Risiken einer solchen Beratung sowie deren Ergebnisse. ANMERKUNG: Einige Länder gestatten den Ausschluss oder die Beschränkung eines Ersatzes des beiläufig entstandenen Schadens oder Folgeschadens nicht, Terrorakteso dass die vorstehende Beschränkung oder der vorstehende Ausschluss möglicherweise für Sie nicht gilt. Die Garantie gibt Ihnen spezifische Rechtsansprüche, militäri- sche Aktionenund möglicherweise haben Sie noch andere Rechte. Die Abschnitte dieser eingeschränkten Garantie und Haftungsbeschränkung sind als abtrennbar anzusehen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemienalle Abschnitte, die Spirii ohne unangemessene Kosten von dem geltenden Recht nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständenuntersagt sind, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemiebleiben verbindlich.

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Samples: Limited Warranty and Liability Limitation

Haftungsbeschränkung. 15.1Die Haftungsobergrenze beläuft sich in jedem Fall auf 10% der Vergütung gemäss Leistungsblatt (Anhang 2). Spirii haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1Diese Haftungsbeschränkung gilt für jegliche Haftung der BKW unter allen Titeln, soweit eine Haftungsbeschränkung rechtlich zulässig ist und sofern die Haftung gemäss nachfolgenden Bestimmungen nicht gänzlich ausgeschlossen ist. Spirii haftet Die Haftung der BKW für ausgeführte Betriebs- und Unterhaltsarbeiten erlischt, wenn die Gemeinde Betriebs- und Unterhaltsarbeiten oder Änderungen an der öffentlichen Beleuchtung vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Jegliche Haftung der BKW ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen für: • vorbestehende Mängel; • Mängel oder Schäden an der öffentlichen Beleuchtung, die für die BKW auch bei sorgfältiger Durchführung der Betriebs- und Unterhaltsarbeiten nicht für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- erkennbar waren; • Mängel oder Produktionsverluste, VerlusteSchäden an der öffentlichen Beleuchtung, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf Umständen beruhen, welche die Nutzung des Dienstes zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt oder indirekt auftreten. 15.1.2. Spirii haftet auch BKW nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw., die anderen Anbietern, einschließlich Stromlieferanten, Produzenten oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Nichtverfügbar- keit oder Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt zu vertreten hat, es sei dennwie z.B. unsachgemässe Benutzung oder Behandlung der öffentlichen Beleuchtung, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vorhöhere Gewalt, Vandalismus; • normalen Verschleiss; • unmittelbaren oder mittelbaren Schaden einschliesslich Folgeschaden, welcher durch in dieser Ziffer genannte Mängel oder Schäden an der öffentlichen Beleuchtung entstanden ist; • jegliche Art von Mangelfolgeschäden, wie z.B. Produktionsausfall, Nutzungsausfall, entgangener Gewinn oder jeden weiteren wirtschaftlichen Folgeschaden. Soweit Dritte geschädigt werden, haftet die BKW nach den Bestimmungen, welche für die Haftung der Gemeinde gelten. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemie.

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Samples: Rahmenvertrag Für Den Betrieb Und Unterhalt Der Öffentlichen Beleuchtung

Haftungsbeschränkung. 15.1Die Kaack GmbH übernimmt keine Gewähr für die Exaktheit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Informationen ihrer angebotenen Dienste. Spirii haftet nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts Die Kaack GmbH garantiert nicht, dass die Daten unterbrechungsfrei und mit fol- genden Einschränkungen: 15.1.1vollständiger Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt werden. Spirii Die Kaack GmbH haftet nicht für Kollateralschäden, indirekte Verluste, Betriebsverluste, Gewinnverluste, Umsatz- Übertragungsfehler oder Produktionsverluste, Verluste-ausfälle, die auf fehlenden oder eingeschränkten Zugriff auf die Nutzung mangelnde technische Voraussetzungen des Dienstes Bestellers zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob solche Verluste direkt . Die Kaack GmbH bezieht Preis- oder indirekt auftreten. 15.1.2. Spirii haftet auch nicht für Fehler, Ausfälle, Störungen, Stromqualität usw.Kursinformationen von Informations- dienstleistern, die anderen Anbieternsie als vertrauenswürdig erachtet. Die den Markteinschätzungen von Kaack GmbH zugrunde liegenden Kurs- oder Preis-Informationen können und werden jedoch keiner eigenen Prüfung durch Kaack GmbH unterzogen. Eine Gewähr für die Richtigkeit, einschließlich StromlieferantenAktualität, Produzenten Vollständigkeit oder Netzbe- treibern, zuzurechnen sind. 15.1.3Geeignetheit der den Markteinschätzungen zugrunde liegenden (Kurs-)Informationen kann deshalb von Kaack GmbH nicht übernommen werden. Spirii haftet nicht für Schäden Die in diesen Informationsdiensten enthaltenen Angaben und Mitteilun- gen dienen ausschließlich der Information und stellen keine Anlageberatung dar. Keine der in diesen enthaltenen Informationen begründet ein Angebot zum Verkauf oder Verlustedie Werbung von Angeboten zum Kauf von Produkten, die aufgrund an den Börsen gehandelt werden. Sofern in den Informationsdiensten Markteinschätzungen oder Schlussfolgerungen für zukünftige Markt- bzw. Kursentwicklungen gezogen werden, basieren diese Schlussfolgerungen auf Annahmen und Einschätzungen von Nichtverfügbar- keit oder Störungen Kaack GmbH. Sie enthalten keine präzise Vorhersage von Markt- und Kursentwicklungen. Die Kaack GmbH kann für die Übereinstimmung, der in den Markteinschätzungen enthaltenen Schlussfolgerungen, mit den tatsächlichen Marktentwicklungen bzw. Kursbewegungen keine Gewähr und Haftung übernehmen. Die Kaack GmbH übernimmt im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Spirii entstehen. 15.1.4. Spirii haftet nicht Übrigen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die der Kunde aufgrund von An- wendungsfehlern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf falsches Laden, Vi- ren usw., erleiden kann. 15.1.5. Die Haftung von Spirii ist begrenzt und kann daher niemals den Betrag über- steigen, den der Kunde an Spirii innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Schadenfall gemäß Vertrag gezahlt hatSchä- den, es sei denn, verbindliche Rechtsvor- schriften sehen etwas anderes vordass diese durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens der Kaack GmbH eingetreten sind. 15.1.6. Spirii haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrags, wenn dies durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Spirii entzie- hen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Terrorakte, militäri- sche Aktionen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, ein- schließlich Blitzeinschläge und Überschwemmungen, Stromausfälle, technische Störungen, Pandemien und Epidemien, die Spirii ohne unangemessene Kosten nicht hätte vermeiden oder überwinden können oder die bei Vertragsabschluss nicht hatten berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Verzögerungen oder die Nichterfüllung aufgrund einer Unterlassung von Spirii auf Anordnung oder Empfehlung der Behörden im Zusammenhang mit den oben genannten Umständen, einschließlich COVID-19, unabhängig von der Dauer der Epidemie.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen