Haftungsbeschränkung. Verisure haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt: a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde. x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann. c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat. x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften. f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht. g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen. h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden können.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst
Haftungsbeschränkung. Verisure 9.1. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.4 und mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit i) haftet Kalmar in keinem Fall für Produktionsausfall, Investitionskosten, Datenverlust, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder erhöhte Kosten für die Nutzung der Geräte oder Anlagen, Verlust von Verträgen oder für indirekte oder Folgeschäden oder Verluste; (ii) übersteigt die Gesamthaftung von Kalmar aus dem Auftrag in keinem Fall 200% des Preises. Die in dem Auftrag aufgeführten Rechtsbehelfe des Kunden sind ausschließlich.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich, Kalmar von allen Rechtsverletzungen, Verlusten, Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung Kosten, Gebühren, Aufwendungen, Urteilen und Vergleichen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die durch Handlungen oder eines vertrags- ähnlichen VerhältnissesTätigkeiten des Kunden, Pflichtverletzungdie Verwendung der Produkte oder sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreites sei denn, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist sie wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurdeVorsatz seitens Kalmar verursacht.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus 9.3. Vorbehaltlich der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx nachfolgenden Regelungen haftet Kalmar auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn der Kunde Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen oder auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. W esentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Auftrags notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Haftet Kalmar nach der vorstehenden Regelung für Vorsatz und grobe leichte Fahrlässigkeit, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
e. I9.4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Verletzung einer Garantieübernahme im Sinne von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen § 444 BGB bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriftenanwendbaren Produkthaftungsgesetz.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht 9.5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenztSchadensersatz ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
9.6. Die Parteien vereinbarenvorstehenden Regelungen gelten auch, dass soweit der typische Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.7. Kalmar hat keinerlei Verpflichtung, den Kunden für Kosten, Aufwendungen, Verluste, Schäden oder Verletzungen zu entschädigen, wenn Kalmar keine angemessene Gelegenheit zur Inspektion und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige BetragBehebung eines angeblichen Mangels oder Fehlers, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entsprichtdie Haftung verursacht hat, gegeben wurde.
g. Die Parteien vereinbaren9.8. Kalmar behält sich das Recht vor, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/das Design oder Folgeschäden haftetdie Spezifikationen der Produkte jederzeit zu ändern oder die Herstellung und den Verkauf der Produkte einzustellen, ein- schließlichohne dazu verpflichtet zu sein, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck identische oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systemsÄnderungen an zuvor hergestellten Produkten vorzunehmen.
9.9. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Empfehlungen, Ratschläge und Schulungsunterlagen, die Kalmar dem Kunden ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung stellt, dienen nur zu Informationszwecken und Kalmar übernimmt keine Haftung für Schäden freiHandlungen oder Entscheidungen des Kunden, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehenauf diesen Informationen beruhen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden können.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbeschränkung. Verisure haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in 17.1. Für den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehenFall, dass Manipulation, Sabotage oder der Lieferant eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften Verpflichtung aus einem Vertrag nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht isterfüllt, ist die Haftung von Verisure Gesellschaft berechtigt: (i) die Erfüllung der Verpflichtung zu verlangen, damit die Leistung(en), zu der/denen sich der Lieferant gegenüber der Gesellschaft verpflichtet hat, erfüllt wird/werden, insbesondere die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der gekauften Waren, (ii) den Vertrag bzw. die Verträge ganz oder teilweise mittels Kündigung oder durch Auflösung zu beenden, (iii) die (weitere) Ausführung seiner Verpflichtungen im Rahmen des Vertrages bzw. der Verträge zu widerrufen bzw. auszusetzen und die Vertragsprodukte auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbarenKosten des Lieferanten zurückzusenden, dass jeweils unbeschadet des Rechts der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgtGesellschaft auf Schadenersatz für sämtliche Verluste, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte Schäden und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden freiKosten, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchesder Gesellschaft entstanden sind, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen insbesondere Kosten der Einbringlichmachung sowie Kosten der Rechtsberatung oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel sonstigen Beratung im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittelden oben genannten und anderen Sachverhalten und mit weiteren Rechten, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an der Gesellschaft möglicherweise zustehen, und von ohne dass die Gesellschaft diesbezüglich schadenersatzpflichtig wird.
17.2. Falls die Gesellschaft (mittels Kündigung oder Auflösung) den Vertrag bzw. die Verträge aussetzt oder widerruft, werden sämtliche Ansprüche der Notruf- Gesellschaft gegenüber dem Lieferanten sofort fällig und Serviceleitstelle verwendet werdenzahlbar, oder für Mängelwobei die Gesellschaft ungeachtet sonstiger Rechte, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werdenihr möglicherweise zustehen, berechtigt ist, die bei weitere Einhaltung sonstiger Vereinbarungen auszusetzen.
17.3. Die Umstände, insbesondere die nachstehend angeführten, dürfen keinesfalls zu Lasten der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich Gesellschaft gehen, wobei die Gesellschaft für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des DienstesSchäden, die Verisure sie aufgrund dieser Umstände verursacht, nicht zugeschrieben werden können.haftet: (i) die Vollstreckung eines oder mehrerer Rechte durch Dritte in Bezug auf den Lieferanten wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten aus einer Vereinbarung mit diesem Dritten in Bezug auf die Lieferung der gekauften Waren, (ii) staatliche Regeln und Vorschriften oder Entscheidungen, die die Verwendung der gekauften Waren verbieten oder beschränken,
Appears in 2 contracts
Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Haftungsbeschränkung. Verisure 8.1 Gilgen haftet gegenüber dem Besteller nur für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreitsolche Sachschäden, die sich aus sein Personal bei der ManipulationVorbereitung der Montage, Sabotage der Ausführung der Arbeiten bzw. Servicearbeiten oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in bei der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden Nachbesserung allfälliger Mängel schuld- haft verursacht hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die . Die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen Gilgen ist insgesamt beschränkt auf die vertraglich vereinbarte Vergütung (Auftragswert) bzw. bei Servicearbeiten auf die vertraglich vereinbarte Jahrespauschale, aber in jedem Fall auf max. CHF 5‘000‘000.– (Schweizer Franken fünf Millionen). Bezüglich Personenschäden gilt die gesetzliche Haftung. Rechtswidrige Absicht oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht istgrobe Fahrlässigkeit vorbehalten, ist die Haftung von Verisure Gilgen dem Besteller gegenüber für indi- rekte Schäden wie z.B. Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nut- zungsausfall, Verlust von Aufträgen, Vermögensschäden und Verluste als Folge einer Verzögerung oder Unterbrechung der Montage sowie für Ver- tragseinbussen oder Folgeschäden ausgeschlossen. Ebenso sind weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwel- cher Art – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie geltend gemacht wer- den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht– ausgeschlossen.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht 8.2 Der Besteller hat für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden freiXxxxxxx einzustehen, die durch sein Personal verursacht werden. Das gilt auch dann, wenn das Personal von Gilgen die Arbeiten leitet oder überwacht, es sei denn, dass nachweislich grobe Fahrlässigkeit bei Anweisungen, Unterlassungen oder bei der Überwachung den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch Schaden ver- ursacht hat. Der Besteller hat für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene MitteilungenSchäden einzustehen, die durch falsche Mängel der von ihm zur Verfügung gestellten Werkzeuge, Ausrüstungen und / oder veraltete Kontaktdaten Materialien verursacht werden. Verisure haftet nicht für Dies gilt auch dann, wenn das Personal von Gilgen sie ohne Beanstandung verwendet hat, es sei denn, dass es bei zumutbarer Auf- merksamkeit die Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittelhätte erkennen können.
8.3 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minde- rung, Aufhebung des Vertrags oder für MängelRücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
8.4 Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Bestellers oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird aus diesem Grunde Gilgen in Anspruch genommen, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnensteht ihr ein Rückgriffsrecht auf den Besteller zu.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen
Haftungsbeschränkung. Verisure a. Unbeschadet des Vorstehenden haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung Lizenzgeber unbeschränkt für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der KommunikationsmittelErbringung sonstiger Leistungen aus dieser Vereinbarung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für MängelGesundheit betreffen.
b. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werdendie Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf die der Vertragspartner deshalb regelmäßig vertrauen darf.
c. In den Fällen des Punkts 9(b) ist die Haftung des Lizenzgebers für fehlende wirtschaftliche Erträge/Gewinne, indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. „Indirekte Schäden“ sind solche Schäden, die nicht an dem verletzten Rechtsgut z.B. der Software selbst entstehen, sondern als indirekte Folge des eigentlichen schädigenden Ereignisses an anderen Rechtsgütern eintreten, wie beispielsweise Vermögenseinbußen, Verlust von Vermögensaussichten, Umsätzen, Gewinnen, Gewinnaussichten usw.
d. Die Haftung nach Punkt 9(b) ist auf den bei Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
e. Für den Fall, dass die Parteien im Bestellformular einen Haftungsumfang vereinbaren, sind sich die Parteien darüber einig, dass der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werdenvertragstypische, vorhersehbare Schaden auf den im Bestellformular genannten Betrag begrenzt ist.
f. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien der dem Lizenzgeber überlassenen oder im Zusammenhang mit den vom Lizenzgeber gelieferten Produkten verwendeten Daten zu erstellen, soweit dies dem Kunden technisch möglich ist. Darüber hinaus Die Haftung für Datenverluste im Falle von Punkt 9(b) ist Verisure auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre. Dies gilt nicht, wenn die Anfertigung von Sicherungskopien aus Gründen nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstesmöglich gewesen wäre, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnender Lizenzgeber zu vertreten hat.
g. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Subunternehmer und Beauftragte des Lizenzgebers.
h. Eine etwaige Haftung des Lizenzgebers für Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
i. Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers ist ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Master Solution Agreement (Msa)
Haftungsbeschränkung. Verisure Auf Schadensersatz haftet für Schäden, omono – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet omono vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Lebeneiner wesentlichen Vertragspflicht (das ist eine Verpflichtung, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, diesem Fall ist die Haftung von Verisure omono auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Parteien vereinbarenDiese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, dass der typische deren Verschulden omono nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit omono einen Mangel arglistig verschweigt und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entsprichtfür Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn 9.2.1 01/2023 Als typisch und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen vorhersehbar im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht der Ziffer 9.2 gilt ein Schaden von höchstens EUR 1.000 für nichterhaltene Mitteilungenjedes POS-Terminal, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die das von einem Dritten Schadensereignis betroffen ist. Jeder Partei steht es frei, nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein höherer oder Lieferanten niedrigerer Schaden vorhersehbar und typischerweise eintretend war.
9.2.2 Das VU ist verpflichtet, selbst für eine regelmäßige Datensicherung zu sorgen und, wo dies nicht möglich ist, Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werdenAusfällen vorzunehmen, z.B. die regelmäßige Vornahme von Kassenschnitten. Die Haftung von omono für Datenverlust ist in jedem Fall auf den Aufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien durch das VU entstanden wäre. Dies gilt nur dann nicht, wenn die wesentlichen Vertragspflichten von omono die Datensicherung umfassen würden. Dies ist nur der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des DienstesFall, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnenwenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Agb
Haftungsbeschränkung. Verisure haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der 6.1 Wir haften bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Gesundheitder Verletzung einer Garantie beruhen, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure uneingeschränkt nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; 6.2 Die Haftung bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer PflichtBeschaffenheitsgarantie oder aus Produkthaftung gehaftet wird. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Benutzer vertrauen darf.
6.3 Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbarender Angestellten, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgtArbeitnehmer, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiterMitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verivox.
6.4 Im Übrigen ist eine Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
6.5 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vertragsgemäße Erbringung der „Mein Konto“ Leistungen entscheidend von Ihren wahrheitsgemäßen Angaben zu Ihrer Person und Ihrem aktuellen Anbieter/Tarif und den jeweiligen Vertragsdetails abhängt. Eine Haftung für Schäden, die auf einer falschen oder unvollständigen Angabe Ihrerseits beruhen, wird daher ausgeschlossen. Wir bitten Sie daher auch in Ihrem eigenen Interesse, die Eingabe Ihrer Daten im Sinne des § 278 des Bürgerlichen GesetzbuchsRahmen der Registrierung zu „Mein Konto“ mit Sorgfalt vorzunehmen und die Daten bei „Mein Konto“ stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Verisure haftet nicht für nichterhaltene MitteilungenWeiterhin kann Xxxxxxx bei seiner Leistungserbringung nur die Informationen berücksichtigen, die durch falsche Sie Verivox mitteilen.
6.6 Ferner weisen wir darauf hin, dass wir unsere Leistungen teilweise auf Grundlage von Informationen Dritter erbringen, so beispielsweise Informationen der Anbieter der vermittelten Produkte und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel Dienstleistungen zu den im Zusammenhang mit Angebot befindlichen Tarifen und Konditionen. Die konkreten Angebote der Fehlfunktion der KommunikationsmittelAnbieter können von den angegebenen Bedingungen/Konditionen abweichen, die vom Kunden zum Senden Verivox durch den jeweiligen Anbieter zur Verfügung gestellt wurden. Wir können daher keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit dieser Informationen übernehmen.
6.7 Wir können Ihnen nicht gewährleisten, dass „Mein Konto“ und die diesbezügliche Verivox-App jederzeit unterbrechungsfrei verfügbar ist sowie fehler- und störungsfrei funktioniert. Aufgrund von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängeltechnischen Umständen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, kann es zu Ausfällen, insbesondere zu einer zeitweisen ganz oder teilweisen Nichterreichbarkeit kommen. Dies gilt auch im Falle von Wartungsmaßnahmen und Aktualisierungen in einem Dritten angemessenen Umfang. Eine hierauf zurückzuführende Nichterreichbarkeit oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich eine sonstige nur vorübergehende Nichterreichbarkeit begründet keinen Mangel.
6.8 Die für die Folgen der Deaktivierung oder der Erreichbarkeit und Nutzung von „Mein Konto“ erforderliche IT- und Telekommunikations- Infrastruktur (vorübergehendenHard- und Software, Internetzugang) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnensind von Ihnen auf eigene Kosten und eigene Verantwortung bereitzustellen und zu erhalten.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsbedingungen
Haftungsbeschränkung. Verisure haftet a) Jegliche Haftung des Verkäufers für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck ausgeschlossen. Dies gilt nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle Xxxxxxx infolge der Verletzung von Leben, Körper Gesundheit oder Gesundheitwesentlicher vertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie für die anderweitigen Schä- den wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Verkäufer, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällenseine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Wesentliche vertragliche Pflichten sind solche, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriftenderen Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.
f. Bei leichter Fahrlässigkeitb) Im Fall einer Zuwiderhandlung gegen wesentliche vertragliche Pflichten haftet der Verkäufer lediglich für den ver- tragstypischen vorhersehbaren Schaden, außer wenn dieser durch Fahrlässigkeit verursacht wurde, es sei denn, dies be- trifft Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer wegen Tod oder Personenschadens.
c) Die in den Fällen Absätzen a) und b) vorgesehenen Beschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen BestimmungenVerkäufers, wenn gegen diese direkt Forderungen geltend gemacht werden.
d) Die durch Absatz a) und b) gegebene Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel in betrügerischer Absicht verborgen oder für die Produkte eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer PflichtQualitätsgarantie übernommen hat. Das Gleiche gilt, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenztwenn der Verkäufer und der Käufer eine Vereinbarung bezüglich des Zustands der Waren getroffen haben. Die Parteien vereinbarenBest- immungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. Der Käufer ist nicht zur Einleitung von Schritten berechtigt, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger wenn die Ursache für diese Schritte länger als ein (1) Jahr beträgtzurückliegt. DER KÄUFER ERKENNT AN, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entsprichtDASS DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DER ZWISCHEN DEN PARTEIEN NACH DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GETROFFENEN VEREINBARUNG DARSTELLEN UND SICH DIE PREISE UND KONDITIONEN OHNE DIESE BESCHRÄNKUNGEN ERHEBLICH UNTERSCHEIDEN WÜRDEN.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden können.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbeschränkung. Verisure haftet 11.1 PORSCHE und der PORSCHE IMPORTEUR haften für Schädeneinfache Fahrlässigkeit bei Verzug, gleich aus welchem Rechtsgrund objektiver oder subjektiver Unmöglichkeit, anfänglichem Unvermögen und sonstigen Formen verschuldensabhängiger Haftung nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, d. h. solche Pflichten, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen und auf die die WERKSTATT vertraut hat und vertrauen durfte und/oder deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen könnenKardinalpflicht), und durch zwar nach folgenden Maßgaben: • Die Haftung ist der Art und der Höhe nach auf solche vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt, mit deren Entstehung die die Alarmanlage in Parteien bei Vertragsschluss aufgrund der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen mussten. • Sofern PORSCHE bzw. der PORSCHE IMPORTEUR und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn WERKSTATT hierüber eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht istindividuelle Vereinbarung getroffen haben, ist die Haftung von Verisure der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden einen entsprechenden Betrag begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal Auch ohne eine solche Vereinbarung ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf maximal das Fünffache der jährlichen Vergütung nach Maßgabe von zwei Jahresgebühren entsprichtArt. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht9 für alle Schadensereignisse innerhalb des jeweiligen Vertragsjahres.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht 11.2 PORSCHE und der PORSCHE IMPORTEUR haften entsprechend nur für sogenannte indirekte die grobe Fahrlässigkeit und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn für Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder leitenden Angestellten während Erfüllung ihrer Pflichten für PORSCHE und Produktionsausfallden PORSCHE IMPORTEUR im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Kunstgegenstände, Bargeld Für die grobe Fahrlässigkeit sonstiger Erfüllungsgehilfen haften PORSCHE und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systemsder PORSCHE IMPORTEUR nur im Umfang und nach Maßgabe der Haftung für einfache Fahrlässigkeit gemäß Art. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher 11.1.
11.3 Die Haftung für Schäden freiaus der Verletzung des Lebens, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen GesetzbuchesKörpers oder der Gesundheit, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen Produkthaftungsgesetz, wegen des Fehlens zugesicherter oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen garantierter Eigenschaften oder aufgrund von Garantien im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / 443 BGB oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden § 639 BGB bleibt von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnenden vorstehenden Regelungen unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Kauf Und Lizenzvertrag
Haftungsbeschränkung. Verisure 11.1 Deichmann+Xxxxx wendet bei der Auswahl, Pflege und Aktualität der Inhalte der Online-Dienste die von einem Verlag üblicherweise zu erwartende Sorgfalt an. Soweit Xxxxxxxxx+Xxxxx auf die Zulieferung von Texten Dritter angewiesen ist, insbesondere auf Autorentexte oder Gerichtsentscheidungen in Kommentarwerken, über- nimmt Xxxxxxxxx+Fuchs keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Ver- fügung gestellten Inhalte und deren Auswahl und Zusam- menstellungen.
11.2 Deichmann+Xxxxx haftet nicht für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnissesdie durch Störungen an Leitungen, PflichtverletzungServern und sonstigen Einrich- tungen entstehen, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist die nicht dem Verantwortungsbereich von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurdeDeichmann+Fuchs unterliegen.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle 11.3 Für Xxxxxxx wegen der Verletzung von Lebendes Lebens, Körper des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen FällenVorsatz oder grober Fahr- lässigkeit von Xxxxxxxxx+Fuchs, in denen eines gesetzlichen Vertre- ters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden, die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen unter eine gewährte Garantie oder beschränkt werden kannZusicherung fallen, haftet Verisure Deichmann+Xxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. 11.4 Bei leichter FahrlässigkeitFahrlässigkeit haftet Deichmann+Xxxxx nur auf Ersatz der vertragstypischen, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts evorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungs- gemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte (Kardinalpflicht), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungendurch Deichmann+Fuchs, wenn eine Kardinalpflicht einen gesetzlichen Vertreter oder Er- füllungsgehilfen verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht worden ist, . Im Übrigen ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen GesetzbuchesHaftung, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt istgesetzlich zulässig, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnenausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Digitale Inhalte
Haftungsbeschränkung. Verisure haftet 1. Der Administrator trägt gegenüber den Benutzern keine Verantwortung bei Entfernung der Anzeige und braucht dafür auch keinen Grund anzugeben.
2. Der Administrator ist keine Partei bei dem Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer; er trägt keine Garantie dafür, ob der Verkäufer befugt ist, das Geschäft abzuschließen und auch nicht für Schädendie Legalität des Geschäfts und für die Ausführung des Geschäftes.
3. Der Administrator trägt keine Verantwortung für das Verhalten des Verkäufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. für nicht ordnungsgemäße oder fehlende Umsetzung des Geschäftes durch den Verkäufer, sowie für Folgen von Handlungen des Verkäufers oder Dritter. Der Administrator trägt insbesondere keine Verantwortung für die Qualität, die Sicherheit und die Legalität der Fahrzeuge / Maschinen, die infolge des abgegebenen Angebots verkauft wurden, für die Parteifähigkeit des Verkäufers sowie für die Richtigkeit und die Zuverlässigkeit der durch sie angegebenen Informationen.
4. Der Administrator trägt auch keine Verantwortung für Handlungen des Käufers, darunter für die Bezahlung des Preises. Dem Administrator stehen vom Käufer ausschließlich Gebühren für die Nutzung von Estigroup zu, die im Käufer-Vertrag festgelegt wurden.
5. Der Anbieter schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Lebendes Lebens, Körper des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und in anderen Fällengesetzlichen Vertreter des Anbieters. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, in denen deren Erfüllung die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kannordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Zu den vertragswesentlichen Pflichten bei einem Dienstvertrag gehört insbesondere die Pflicht, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriftendie versprochenen Dienste zu leisten.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt6. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure Estigroup haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungendie Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsleitungen oder bei Strom- oder Serverausfällen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werdenEinflussbereich des Anbieters liegen, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werdenin Fällen höherer Gewalt. Darüber hinaus ist Verisure Eine gesetzlich zwingende und nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnenabdingbare Haftung bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Haftungsbeschränkung. Verisure 9.1. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.4 und mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit i) haftet Kalmar in keinem Fall für Produktionsausfall, Investitionskosten, Datenverlust, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder erhöhte Kosten für die Nutzung der Geräte oder Anlagen, Verlust von Verträgen oder für indirekte oder Folgeschäden oder Verluste; (ii) übersteigt die Gesamthaftung von Kalmar aus dem Auftrag in keinem Fall 200% des Preises. Die in dem Auftrag aufgeführten Rechtsbehelfe des Kunden sind ausschließlich.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich, Kalmar von allen Rechtsverletzungen, Verlusten, Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung Kosten, Gebühren, Aufwendungen, Urteilen und Vergleichen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die durch Handlungen oder eines vertrags- ähnlichen VerhältnissesTätigkeiten des Kunden, Pflichtverletzungdie Verwendung der Produkte oder sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreites sei denn, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist sie wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurdeVorsatz seitens Kalmar verursacht.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus 9.3. Vorbehaltlich der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx nachfolgenden Regelungen haftet Kalmar auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn der Kunde Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen oder auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Auftrags notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Haftet Kalmar nach der vorstehenden Regelung für Vorsatz und grobe leichte Fahrlässigkeit, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
e. I9.4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Verletzung einer Garantieübernahme im Sinne von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen § 444 BGB bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriftenanwendbaren Produkthaftungsgesetz.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht 9.5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenztSchadensersatz ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
9.6. Die Parteien vereinbarenvorstehenden Regelungen gelten auch, dass soweit der typische Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.7. Kalmar hat keinerlei Verpflichtung, den Kunden für Kosten, Aufwendungen, Verluste, Schäden oder Verletzungen zu entschädigen, wenn Kalmar keine angemessene Gelegenheit zur Inspektion und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige BetragBehebung eines angeblichen Mangels oder Fehlers, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entsprichtdie Haftung verursacht hat, gegeben wurde.
g. Die Parteien vereinbaren9.8. Kalmar behält sich das Recht vor, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/das Design oder Folgeschäden haftetdie Spezifikationen der Produkte jederzeit zu ändern oder die Herstellung und den Verkauf der Produkte einzustellen, ein- schließlichohne dazu verpflichtet zu sein, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck identische oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systemsÄnderungen an zuvor hergestellten Produkten vorzunehmen.
9.9. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Empfehlungen, Ratschläge und Schulungsunterlagen, die Kalmar dem Kunden ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung stellt, dienen nur zu Informationszwecken und Kalmar übernimmt keine Haftung für Schäden freiHandlungen oder Entscheidungen des Kunden, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehenauf diesen Informationen beruhen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden können.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbeschränkung. Verisure haftet für Schäden(1) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz (3), gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen haften weder Netigate noch der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage Kunde einander oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibtPerson gegenüber für Gewinnverluste oder indirekte, sei es physisch zufällige, Folge-, exemplarische, Straf- oder durch den Einsatz von MechanismenSonderschäden jeglicher Art, die diese stilllegen könnenim Zusammen- hang mit der Bereitstellung oder Nutzung der Dienste entstehen. Werden dem Kunden die Dienste im Rah- men eines kostenlosen Testzeitraums zur Verfügung gestellt, stellt Netigate die Dienste während dieses Testzeitraums auf der Grundlage des Ist-Zustandes und durch der Verfügbarkeit zur Verfügung, ohne dass Neti- gate für den Zeitraum des kostenlosen Testzeitraums in Bezug auf die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kannDienste haftet oder zu einer Entschä- digung verpflichtet ist.
c. Es (2) Ansonsten haften die Parteien bei Verstößen ge- gen eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind in abstrakter Weise solche Pflichten, die wesentlich für die Erfüllung der ord- nungsgemäßen Leistung aus dem Vertrag als sol- ches sind und auf deren Einhaltung sich der Vertrags- partner regelmäßig verlassen darf. In diesen Fällen ist davon auszugehendie Haftung auf den Ersatz gewöhnlich auftretender Schäden begrenzt, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vorhersehbar waren. Maximal haftet Neti- gate in diesen Fällen auf die Protokolle Höhe der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage in den letzten zwölf (12) Monaten vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hatSchadenseintritt gezahlten Gebühren.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen (3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung giltHaf- tungsbeschränkungen gelten nicht für (i) Ansprüche Dritter gemäß Ziffer 14 (Haftungsfreistellung von An- sprüchen Dritter), (ii) bei bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitgrober Fahr- lässigkeit, oder (iiiii) bei Körperverletzung oder Tod.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen (4) In Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, Netigate durch die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch ebenfalls für die Mitar- persön- liche Haftung seiner Angestellten, Mitarbeiter, Vertre- ter oder ,Erfüllungsgehilfen und Unterauftragsverar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(5) Risikoverteilung. Verisure haftet nicht für nichterhaltene MitteilungenDie Bedingungen in dieser Ziffer 17 spiegeln die vereinbarte Risikoverteilung zwischen den Parteien wider, die unter anderem durch falsche die zwi- schen den Parteien vereinbarte Preisgestaltung un- terstützt wird. Diese Risikoverteilung ist ein wesentli- cher Bestandteil der Geschäftsgrundlage zwischen Netigate und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnendem Kunden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbeschränkung. Verisure Die GABO mbH & Co. KG haftet für SchädenSchäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, gleich sofern ihr selbst, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder ein schwerwiegendes Organisationsverschulden nachgewiesen werden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die GABO mbH & Co. KG nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus welchem Rechtsgrund (z.B. leichter Fahrläs- sigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnissesbegrenzt, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haf- tung für das Fehlen eines Signalsgarantierter Eigenschaften, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreitwegen Arglist, die sich aus der Manipulationfür Personenschäden, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibtRechtsmängel, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind oder für Mehraufwendungen in der Abwicklung, die durch eine Verbringung des Vertragsgegenstandes an einen anderen Fällen, in denen Ort entstehen. Ebenso ist bei einer unerheblichen Abweichung der Ist- von der Soll- Beschaffenheit des Vertragsinhalts die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmen ist die Haftung von Verisure Haf- tung auch bei grobem Verschulden eines einfachen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen und in der Höhe auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden typischerweise entstehende Schäden begrenzt. Die Parteien vereinbarenHaftung für jegliche Folgeschäden, dass einschließlich Strafschadensersatz und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe Auftraggeber von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt einem Vertreter des Auftragnehmers auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systemsdie Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten Haftungs- ausschluss gilt auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a AbsAnsprüche Dritter. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure Der Auftragnehmer haftet nicht für nichterhaltene MitteilungenSchäden, soweit der Auftraggeber deren Eintritt durch zumutbare Maßnahmen, insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung, hätte verhindert werden können. Im Falle einer Inanspruchnahme der GABO mbH & Co. KG aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Feh- lermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbeson- dere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entspre- chende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die durch falsche und / einzelne Daten oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmitteleinen gesamten Datenbestand gefährden können, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnenVorkehrungen zu treffen.
Appears in 1 contract
Haftungsbeschränkung. Verisure a. YEP-Solutions und Prohost haftet nicht für entgangenen Gewinn; die Wiederbeschaffung von Daten; Schäden oder Verluste an den gespeicherten oder übertragenen Daten oder indirekte Schäden; sei es, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung daß diese beim Kunden oder eines vertrags- ähnlichen VerhältnissesDritten entstehen.
b. Leistungsverzögerungen und -ausfälle aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, Pflichtverletzungdie die Leistungen von Prohosts wesentlich erschwerten oder unmöglich machten - hierzu gehören insbesondere Streik, unerlaubte Handlung) wie folgt:Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern oder deren Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten - hat YEP- Solutions und Prohost auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Der Kunde berechtigt Prohost die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
a. Verisure ist c. Bei Ausfällen von jeglicher Haftung in Diensten aufgrund einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von YEP-Solutions und Prohost liegenden Störung, erfolgt keine Erstattung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Prohost den Fällen befreitFehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als 5 Werktage erstreckt.
d. YEP-Solutions und Prohost haftet nicht für die vom Kunden publizierten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, in denen das Fehlschlagen Richtigkeit noch Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind, oder der Einrichtung Kunde rechtswidrig handelt, indem der Kunde die Informationen publiziert. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurdeWettbewerbsrechtsverletzungen.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Xxxxxx nicht andere Bestimmungen dieser Bedingungen eine Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht istausschließen, ist die Haftung von Verisure sie für alle dem Kunden nachweislich entstandenen Schäden der Höhe nach maximal auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass 1-fachen Betrag der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entsprichtmonatlichen Account-Gebühr beschränkt.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden können.
Appears in 1 contract
Samples: Webhosting Agreement
Haftungsbeschränkung. Verisure haftet 9.1 Die Haftung des Lieferanten für SchädenSchäden und Kosten ist, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnissessoweit sie über die Regelungen in Ziffer 6 hinausgeht, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurdeausgeschlossen.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich 9.2 Dies gilt nicht
a) für aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der pflichtwidrigen Verletzung von Leben, Körper oder GesundheitGesundheit resultierende Schäden oder
b) für sonstige Schäden, bei Ansprüchen die auf einer (aa) Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), oder (bb) seitens der Organe bzw. leitenden Erfüllungsgehilfen des Lieferanten wenigstens grob fahrlässig oder seitens der einfachen Erfüllungsgehilfen des Lieferanten vorsätzlich verschuldeten Verletzung sonstiger Pflichten beruhen, oder
c) für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstigen zwingenden und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen wirksam abdingbaren gesetzlichen Bestimmungen oder
d) für vom Lieferanten übernommene Garantien oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriftenvom Lieferanten arglistig verschwiegene Mängel.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer 9.3 Außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts ein Ziffer 9.2 a), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungenb) (bb), wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, c) und d) genannten Fällen ist die Haftung von Verisure des Lieferanten Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren9.4 Der Lieferant ist verpflichtet, dass Verisure nicht dem Kunden alle notwendigen Aufwendungen für sogenannte indirekte und/von der zuständigen Behörde angeordnete oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbucheskraft zwingender gesetzlicher Vorschriften durchzuführende Rückrufaktionen zu erstatten, soweit anwendbar)diese auf einem Mangel der Ware beruhen und der Lieferant für den Mangel verantwortlich ist. Soweit Sofern die Haftung von Verisure nach Rückrufaktion auch auf Verursachungsbeiträgen Anderer beruht, besteht diese Verpflichtung für den Lieferanten nur in dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt istauf das eigene Verhalten bzw. die Ware entfallenden Umfang. Über die Notwendigkeit, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter den Inhalt und Erfüllungsgehilfen den Umfang einer vorgesehenen Rückrufaktion hat der Kunde den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche Voraus schriftlich zu unterrichten und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder dem Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnenGelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Haftungsbeschränkung. Verisure haftet Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben und unbeschadet der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen haben die Nutzer kein Recht auf Schadenersatz gegen den Anbieter (oder eine in seinem Auftrag handelnde natürliche oder juristische Person). Dies gilt nicht für SchädenSchäden an Leben, gleich aus welchem Rechtsgrund (Gesundheit oder körperlicher Unversehrtheit sowie Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wie z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und einer zur Erreichung des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte Vertragszwecks unbedingt erforderlichen Verpflichtung und/oder Folgeschäden haftetSchäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ein- schließlichsofern xxx.xxxxxxxxxxx.xx vom Nutzer ordnungsgemäß und korrekt verwendet wurde. Sofern Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder Leben, Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen, haftet der Anbieter nur in Höhe der bei Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren Schäden. Insbesondere haftet der Anbieter innerhalb der vorgenannten Grenzen nicht für: jegliche Verluste, außer diese sind die direkte Folge eines Verstoßes des Anbieters gegen die AGB; jegliche Verluste von Geschäftsmöglichkeiten und jeden anderen Verlust, auch indirekt, der dem Nutzer entstehen kann (wie z.B. Handelsverluste, Umsatzeinbußen, Einkommensverluste, Gewinne oder erwartete Einsparungen, Verlust von Verträgen oder Geschäftsbeziehungen, Verlust von Reputation oder Goodwill, etc.); Schäden oder Verluste, die aus Unterbrechungen oder Fehlfunktionen des Dienstes (xxx.xxxxxxxxxxx.xx) resultieren, wenn diese Unterbrechungen oder Fehlfunktionen auf höhere Gewalt oder unvorhergesehene und unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind und unabhängig vom Willen und außerhalb der Kontrolle des Anbieters sind, wie z.B., aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn auf, Ausfälle oder Unterbrechungen von Telefon- oder Stromleitungen, dem Internet und/oder anderen Übertragungsmitteln, Nichtverfügbarkeit von Websites, Streiks, Naturkatastrophen, Viren und Produktionsausfall. KunstgegenständeCyberangriffen, Bargeld Unterbrechungen bei der Lieferung von Produkten, Diensten oder Anwendungen Dritter; Gewährleistungsrechte, Bedingungen, Garantien, Rechte und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden freiRechtsbehelfe, die Nutzern aus dem Competition and Consumer Act 2010 (Cth) zustehen, bleiben durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden die Bestimmungen gelten auch dieser AGB vollständig unberührt. Dasselbe gilt für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchesjegliche ähnliche, soweit anwendbar)zwingend anwendbare Landes- oder Gebietsgesetze, die Nutzern unabdingbare Rechte verleihen. Soweit die gesetzlich zulässig ist unsere Haftung von Verisure gegenüber Nutzern – einschließlich der Haftung wegen Verletzung eines unabdingbaren Rechts und jeglicher sonst nicht kraft dieser AGB ausgeschlossener Haftung – nach dem Vorstehenden ausgeschlossen billigem Ermessen des Anbieters auf Nacherfüllung oder beschränkt ist, gilt dies auch Ersatz der für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit erneute Erbringung der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnenLeistungen entstehenden Kosten begrenzt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbeschränkung. Verisure haftet für Schäden, gleich 15.1 Weitergehende Ansprüche des Käufers – aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere auf Schadensersatz statt oder neben der Leistung und für sonstige unmittelbare oder mittelbare Schäden - sind hiermit ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn
(z.B. Schäden aus Vertragsverletzung a) der Verkäufer einen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für dessen Abwesenheit oder die Beschaffenheit der Ware übernommen hat;
(b) es zu einem Schaden kommt, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnissesseiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, oder es zu einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich Schaden aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Einsatz von MechanismenVerkäufer oder die vorgenannten Personen kommt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die diese stilllegen können, ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und durch auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. IHaftung des Verkäufers jedoch außer im Falle der Verletzung von Lebendes Lebens, Körper des Körpers oder Gesundheitder Gesundheit der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Ansprüchen Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt;
(c) eine schuldhafte Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zur Folge hat; oder
(d) der Verkäufer nach dem Produkthaftungsgesetz und haftet. Klarstellend wird festgehalten, dass die vorstehenden Regelungen in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen VorschriftenZiffer 15.1 keine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Käufers beinhalten.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer 15.2 Die Regelungen in den Fällen Ziffer 15.1 gelten entsprechend für sämtliche direkten Ansprüche des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, Käufers gegen die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
15.3 Vertragsstrafen (Strafen für Nichterfüllung, pauschalierter Schadensersatz etc.), die ein Dritter gegen den Käufer geltend macht, können nur dann – unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen – als Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer geltend werden, wenn dies im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die Voraus ausdrücklich schriftlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart wurde oder der Verkäufer vor Vertragsschluss mit dem Käufer schriftlich durch falsche diesen auf eine zwischen dem Käufer und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von vereinbarte mögliche Vertragsstrafe hingewiesen worden ist.
15.4 In jedem Fall unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werdenLieferantenregress gemäß §§ 478, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden können479 BGB).
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Haftungsbeschränkung. Verisure haftet (1) Wir haften ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen
a) wegen Vorsatzes;
b) bei Überlassung von Hardware oder Software im Kaufmodell oder auch bei werkvertraglichen Leistungen: für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. soweit diese auf dem Fehlen einer Beschaffenheit, für die wir eine Garantie übernommen haben, oder soweit diese darauf beruhen, dass wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben;
c) für Schäden aus Vertragsverletzung der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines vertrags- ähnlichen Verhältnissesgesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen;
d) für andere als die unter Xxxxxx. c) aufgeführten Schäden, Pflichtverletzungdie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen;
e) nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) In anderen als den in Abs. 1 aufgeführten Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, unerlaubte Handlungsoweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch uns oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung In anderen als den in den Abs. 1 und 2 aufgeführten Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurdeunsere Haftung wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die (4) Eine verschuldensunabhängige Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. uns nach § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB wegen Mängeln, die im Mietmodell überlassene Hardware oder Software betrifft und die bereits zum Zeitpunkt des Bürgerlichen GesetzbuchesVertragsschlusses vorhanden sind, soweit anwendbar). Soweit ist ebenfalls ausgeschlossen.
(5) Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.
(6) Die vorstehenden Bestimmungen gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche auf Ersatz von Schäden gegen uns unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnenauf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Zur Überlassung Von Hardware Und Software
Haftungsbeschränkung. Verisure haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlunga) wie folgtDer Käufer erkennt Folgendes an:
a. Verisure ist (i) Die Waren dienen dazu, als Sicherheitskontrollgeräte eingesetzt zu werden, um bei der Erkennung von jeglicher Haftung in den Fällen befreitillegalen und/oder gefährlichen Substanzen behilflich zu sein;
(ii) Der Grad des Erfolgs, in denen das Fehlschlagen mit dem die Waren ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch erfüllen, hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie (ohne hierauf beschränkt zu sein) die Raffinesse der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreitBemühungen, die sich aus der Manipulation, Sabotage illegalen und/oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismengefährlichen Substanzen zu verbergen, die diese stilllegen könnenchemische Identität und Menge dieser Substanzen, Fertigkeit, Gewissenhaftigkeit und Qualifikationen des Bedieners (wo zutreffend) sowie Umweltbedingungen; und
(iii) Kein Sicherheitskontrollgerät im Markt ist in der Lage, alle Bedrohungen zu erkennen, und durch weder der Käufer noch der Bediener haben die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegenErwartung, dass die Alarmanlage vor Waren in der ManipulationLage sind, Sa- botage alle illegalen und/oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hatgefährlichen Substanzen jetzt oder in der Zukunft zu erkennen (wobei unerheblich ist, ob die Geräte mit oder ohne Beaufsichtigung durch einen Bediener betrieben werden und unabhängig davon, mit wie viel Sorgfalt Wartungen seitens des Unternehmens, wenn überhaupt, durchgeführt wurden).
x. Xxxxxxxx (b) Das Unternehmen haftet nach nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe FahrlässigkeitBestimmungen.
e. I(c) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen unabhängig von der Rechtsgrundlage nur in dem Ausmaß, in dem es gegen eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Verpflichtung, auf deren Einhaltung der Käufer sich typischerweise verlassen würde, verstoßen hat. In solchen Fällen haftet das Unternehmen nur für unmittelbare, durch das Fehlverhalten verursachte Schäden, die bei Vertragsschluss durch das Unternehmen voraussehbar waren. Diese Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
(d) Die im Falle vorausgegangenen Paragraphen dargelegte Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz allfälliger Haftung des Unternehmens im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes, und in anderen Fällendem Maße, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriftendem das Unternehmen eine Garantie übernommen hat.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden können.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbeschränkung. Verisure Die CreaCheck GmbH haftet uneingeschränkt nur für SchädenSchäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften weiterhin uneingeschränkt für Schäden aufgrund der Nichteinhaltung von Garantien und Zusicherungen sowie für Ansprüche aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie für Verletzungen von Kardinalpflichten. Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt. Im Falle einer einfachen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden insbesondere Ansprüche aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Lebenvertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Körper unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen. Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt dieser § 14 entsprechend. Ein Ausschluss oder Gesundheiteine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflichtalso solche Pflichten, die keine Kardinal- pflicht ist, ist dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden freiPflichten, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch Voraussetzungen für die Mitar- beiter, Vertreter Vertragserfüllung schaffen und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind. Mit keiner der Deaktivierung voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnenrichterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbeschränkung. Verisure (1) Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers. Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer darüber hinaus auch nicht für Schädengrobe Fahrlässigkeit von Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund es sei denn, der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit trifft einen leitenden Angestellten des Auftragnehmers.
(z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses2) Im Haftungsfalle kann darüber hinaus nur Geldersatz verlangt werden, Pflichtverletzungwobei die Haftung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt wird. Im Hinblick darauf wird dem Auftraggeber der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung empfohlen. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, unerlaubte Handlungist er mit der Höhe des Auftragswertes (d. i. Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) wie folgt:begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden.
a. Verisure ist (3) Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von jeglicher sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens bzw. innerhalb von drei Jahren ab Lieferung bzw. Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen. Nach einem Jahr ab Lieferung bzw. Leistungserbringung durch den Auftragnehmer trifft den Auftraggeber die Beweislast.
(4) Kommt eine Haftung des Auftragnehmers in den Fällen Betracht, so wird er in der Höhe von der Haftung befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung er bestehende und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist durchsetzbare Ansprüche gegen zuliefernde oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurdeweiterverarbeitende Unternehmen an den Auftraggeber abtritt.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit(5) Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die sich aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von MechanismenVerpflichtung zur weiteren Überbindung. Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in unter Beachtung der Folge ihren Zweck nicht erfüllen materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden können.
Appears in 1 contract
Haftungsbeschränkung. Verisure (1) Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind be- schränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Vorstehende Haftungsbeschrän- kungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers. Im kauf- männischen Verkehr haftet der Auftragnehmer darüber hinaus auch nicht für Schädengrobe Fahrlässigkeit von Erfül- lungs- oder Besorgungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund es sei denn, der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit trifft einen leitenden Angestellten des Auftragnehmers.
(z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses2) Im Haftungsfalle kann darüber hinaus nur Geldersatz verlangt werden, Pflichtverletzungwobei die Haftung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt wird. Im Hinblick darauf wird dem Auftraggeber der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung empfohlen. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen gro- bes Verschulden) beruht, unerlaubte Handlungist er mit der Höhe des Auftragswertes (d. i. Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material) wie folgt:begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden.
a. Verisure ist (3) Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von jeglicher sechs Monaten ab Kenntnis des Scha- dens bzw. innerhalb von drei Jahren ab Lieferung bzw. Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen. Nach einem Jahr ab Lieferung bzw. Leistungserbringung durch den Auftragnehmer trifft den Auftraggeber die Beweislast.
(4) Kommt eine Haftung des Auftragnehmers in den Fällen Betracht, so wird er in der Höhe von der Haftung befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung er bestehende und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist durchsetzbare Ansprüche gegen zuliefernde oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurdeweiterverarbeitende Unternehmen an den Auftraggeber abtritt.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit(5) Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsan- sprüche, die sich aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen. Die Haftungs- beschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von MechanismenVerpflichtung zur weiteren Überbindung. Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in unter Beachtung der Folge ihren Zweck nicht erfüllen materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden können.
Appears in 1 contract
Haftungsbeschränkung. Verisure haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgtDie Haftung von Alaris für einen Gewährleistungsmangel, wie oben in Absatz 9 (1) dargelegt, ist nach Xxxx von Alaris auf die Reparatur oder den Ersatz der Leistungen beschränkt, die en Schadensersatzanspruch unmittelbar hervorgerufen haben.
(2) Falls Reparatur oder Ersatz zweimal fehlschlagen und der Kunde ein angemessenes Zeitlimit gesetzt hat, ist der typi- sche Kunde vorbehaltlich der Beschränkung nach (3) und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum (4) gesetzlichen Gewährleistungsrechten zu zahlenden Gebühren entsprichtAnsprüchen berechtigt.
g. Die Parteien vereinbaren(3) Vorbehaltlich (4), dass Verisure nicht ist der gesamte Haftungsumfang von Alaris für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftetalle Ansprüche, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel ob im Zusammenhang mit dem Vertrag, mit unerlaubter Handlung (einschließlich Vernachlässigung), Falschdarstellung (außer betrügerischer Falschdarstellung), der Fehlfunktion Verletzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht oder in anderweitigem Zusammenhang mit dem Vertrag, auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Kommunikationsmittelzum Zeitpunkt des Eintritts in den entsprechenden Servicevertrag in solchen Fällen normal ist, und auf eine wesentliche Pflichtverletzung unter dem geltenden Servicevertrag (Kardinalspflicht), die vom Kunden zum Senden für die ordnungsgemäße Erfüllung des Servicevertrags entscheidend ist und auf deren Erfüllung sich der Kunde verlassen kann.
(4) Nichts in dem Vertrag soll in Bezug auf die folgenden Punkte für Xxxxxx als haftungsausschließend oder -beschränkend erachtet werden: (i) Verluste oder Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Nachrichten an und Alaris oder leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Beauftragten oder Auftragsnehmern von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet Alaris verursacht werden, ; (ii) Verletzung oder für MängelTod jeglicher Personen, die von einem Dritten Alaris oder Lieferanten leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Beauftragten oder Auftragsnehmern von (Tele-)Kommunikationsdiensten Alaris verursacht werden; oder (iii) jegliche andere Haftung, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nach anwendbarem Recht nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben ausgeschlossen werden könnenkann.
Appears in 1 contract
Samples: Service Agreement
Haftungsbeschränkung. Verisure Auf Schadensersatz haftet für Schäden, omono – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet omono vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Lebeneiner wesentlichen Vertragspflicht (das ist eine Verpflichtung, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, diesem Fall ist die Haftung von Verisure omono auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Parteien vereinbarenDiese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, dass der typische deren Verschulden omono nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit omono einen Mangel arglistig verschweigt und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entsprichtfür Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn 9.2.1 05/2022 Als typisch und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen vorhersehbar im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht der Ziffer 9.2 gilt ein Schaden von höchstens EUR 1.000 für nichterhaltene Mitteilungenjedes POS-Terminal, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die das von einem Dritten Schadensereignis betroffen ist. Jeder Partei steht es frei, nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein höherer oder Lieferanten niedrigerer Schaden vorhersehbar und typischerweise eintretend war.
9.2.2 Das VU ist verpflichtet, selbst für eine regelmäßige Datensicherung zu sorgen und, wo dies nicht möglich ist, Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werdenAusfällen vorzunehmen, z.B. die regelmäßige Vornahme von Kassenschnitten. Die Haftung von omono für Datenverlust ist in jedem Fall auf den Aufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien durch das VU entstanden wäre. Dies gilt nur dann nicht, wenn die wesentlichen Vertragspflichten von omono die Datensicherung umfassen würden. Dies ist nur der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des DienstesFall, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnenwenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Pos Servicevertrag
Haftungsbeschränkung. Verisure (a) Soweit es um Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geht, haftet der Netzbetreiber für sämtliche sich ergebende Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung, wegen Sach- oder Rechtsmängeln, oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vor- schriften:
(b) Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, arglisti- gem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung, sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit haftet der Netzbetreiber nach den gesetzlichen Vorschriften. In den sonstigen Fällen gelten die nachfolgen- den Regelungen.
(c) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte des Netz-betreibers verur- sacht wurde.
(d) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Netzbetreiber nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung unter Ausschluss der Haftung für mittelbare Schäden auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. In allen übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
(e) Als typisch und vorhersehbar im Sinne dieser Nr. 4 5 gilt ein Schaden von höchstens EUR 1.000 für jedes Terminal, das von einem Scha- densereignis betroffen ist.
(f) Die Haftung für Datenverlust ist in jedem Fall auf den Aufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien durch den Partner oder den Kunden entstanden wäre.
(g) Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Netzbetreiber, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen VerhältnissesRechtsgrund, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung verjähren spätestens in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgtseit Ablieferung der Sache an den Partner, ist im Falle der typi- sche deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begrün- denden Umständen und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Person des Ersatzpflichtigen. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure Regelun- gen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn Vorsatz und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich übrigen im zweiten Absatz (b) von Nr. 4.5 dieser Bedingungen genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang. Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruchs des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systemsPartners gegen den Netzbetreiber die gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen Diese Beschränkungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 zuguns- ten von Erfüllungsgehilfen, insbesondere Arbeitnehmern oder Subunter- nehmern des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnenNetzbetreibers.
Appears in 1 contract
Haftungsbeschränkung. Verisure (1) Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers. Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer darüber hinaus auch nicht für Schädengrobe Fahrlässigkeit von Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund es sei denn, der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit trifft einen leitenden Angestellten des Auftragnehmers.
(z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses2) Im Haftungsfalle kann darüber hinaus nur Geldersatz verlangt werden, Pflichtverletzungwobei die Haftung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt wird. Im Hinblick darauf wird dem Auftraggeber der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung empfohlen. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, unerlaubte Handlungist er mit der Höhe des Auftragswertes (d. i. Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) wie folgt:begrenzt. Entgangener Gewinn und der Ersatz von Folgeschäden kann nicht eingefordert werden.
a. Verisure ist (3) Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalbvon sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens bzw. innerhalb von jeglicher drei Jahren ab Lieferung bzw. Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen. Nach einem Jahr ab Lieferung bzw. Leistungserbringung durch den Auftragnehmer trifft den Auftraggeber die Beweislast.
(4) Kommt eine Haftung des Auftragnehmers in den Fällen Betracht, so wird er in der Höhe von der Haftung befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung er bestehende und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist durchsetzbare Ansprüche gegen zuliefernde oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurdeweiterverarbeitende Unternehmen an den Auftraggeber abtritt.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit(5) Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die sich aus der Manipulationanderen Bestimmungen abgeleitet werden können, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismensind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, die diese stilllegen könnender Verpflichtung zur weiteren Überbindung. Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, und durch die die Alarmanlage in unter Beachtung der Folge ihren Zweck nicht erfüllen materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden können.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufs , Geschäfts Bzw. Liefer Und Zahlungsbedingungen
Haftungsbeschränkung. Verisure 10.1.1 Ellabs gesetzliche Haftung für Schäden wird wie folgt beschränkt:
i. Ellab haftet nur bis zur Höhe des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung d.h. einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut);
ii. Ellab ist nicht haftbar für Schäden, die durch eine leicht fahrlässige Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurden.
10.1.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz), die Haftung für die Übernahme einer bestimmten Garantie oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnissesdie Haftung für Schäden, Pflichtverletzungdie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unerlaubte Handlung) wie folgt:sowie für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Personenschäden jeder Art.
a. Verisure 10.1.3 Der Kunde unternimmt alle angemessenen Maßnahmen zur Schadensminderung und/oder Schadensvermeidung, einschließlich insbesondere der Verpflichtung des Kunden, regelmäßig Sicherungskopien der Daten zu erstellen und Sicherheitskontrollen durchzuführen (insbesondere zur Abwehr oder Erkennung von Viren, Malware und anderen Störprogrammen innerhalb des IT-Systems des Kunden).
10.1.4 Ungeachtet des Rechtsgrundes, der eine Haftung begründet, ist Ellab weder dem Kunden noch Dritten gegenüber haftbar für Produktionsverlust, entgangenen Gewinn, Goodwill, Datenverlust, Rücknahme von jeglicher Produkten oder anderen indirekten/und oder Folgeschäden, Verlusten, Kosten, Ausgaben oder anderen Ansprüchen, es sei denn ein solcher Anspruch wurde durch Ellabs vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.
10.1.5 Ellab erhält ein angemessenes Niveau einer Haftpflichtversicherungsdeckung aufrecht. Der Kunde ist jedoch dafür verantwortlich, seine eigenen Versicherungen, einschließlich Haftpflichtversicherungen, abzuschließen, sowie sichere Arbeitsbedingungen auf dem Gelände des Kunden zu gewährleisten.
10.1.6 Ellabs Haftung in den Fällen befreitgemäß dieser Vereinbarung überschreitet EUR 1.000.000 nicht.
10.1.7 In dem Umfang, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen Ellab beschränkt oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiterpersönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Vertreter Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnenEllab.
Appears in 1 contract
Haftungsbeschränkung. Verisure 1. Sie sind sich bewusst, dass Sie durch die Benutzung der Dienste einem Inhalt ausgesetzt sein können, der beleidigend, anstößig oder in sonstiger Weise zu beanstanden ist. Neues- Mitteldeutschland haftet unter keinen Umständen für Inhalte, insbesondere nicht für irgendwelche Fehler, Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten im Zusammenhang mit Inhalten und auch nicht für Verluste oder Schäden, die durch die Benutzung eines Inhalts entstehen, der veröffentlicht, per E-Mail versandt oder anderweitig im Rahmen der Dienste übertragen wurden.
2. Neues-Mitteldeutschland haftet nicht für das Verhalten von Nutzern oder sonstigen Dritten oder für Inhalte oder Erklärungen, die von Nutzern oder sonstigen Dritten im Rahmen der Dienste weitergegeben werden. Neues-Mitteldeutschland haftet auch nicht für Schäden, gleich die aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung der Nutzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen Unmöglichkeit der Einrichtung und des An- schlusses Nutzung der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist Dienste entstehen. Insbesondere haftet Neues-Mitteldeutschland nicht für Kosten der Ersatzbeschaffung oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreitfür Kosten, die sich im Zusammenhang mit etwa erworbenen Waren oder Dienstleistungen, erhaltenen Nachrichten oder sonstigen Transaktionen oder aus dem unerlaubten Zugang zu den Diensten oder einer Veränderung Ihrer Eingaben oder Daten oder in sonstiger Weise im Zusammenhang mit den Diensten entstehen. Neues-Mitteldeutschland haftet weder Ihnen gegenüber noch gegenüber sonstigen Personen für Schäden, die aus der ManipulationUnterbrechung, Sabotage zeitweiligen Aussetzung oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in Beendigung der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegenDienste entstehen. Wir weisen Sie ausdrücklich daraufhin hin, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage Dienste jugendgefährdende oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx in sonstiger Weise zu beanstandende Inhalte enthalten können. Neues-Mitteldeutschland haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden freiSchäden, die durch den Diebstahl solcher Waren Zugang zu solchen oder anderen Inhalten entstehen.
h. 3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder Neues-Mitteldeutschland, wenn eine solche ungeachtet der vorstehenden Regelungen aus welchem Rechtsgrund auch immer gegeben sein sollte, beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungensich in jedem Fall auf Schäden, die durch falsche und / vorsätzliches oder veraltete Kontaktdaten grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit wurden oder auf der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden können.Verletzung einer vertraglich festgelegten wesentlichen Hauptpflicht
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbeschränkung. Verisure a. Vorbehaltlich Ziffer 20.b wird Honeywells gesetzliche Haftung für Schäden wie folgt beschränkt:
i. Honeywells Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf den bei Abschluss der Bestellung typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d. h. solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut, sog. "Kardinalpflichten");
ii. Honeywell haftet nicht für Schädendie leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten;
b. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhaft verursachten Körperschäden jeglicher Art.
c. Der Käufer hat alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung bzw. -vermeidung zu ergreifen, insbesondere ist er verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien von Daten anzufertigen und Sicherheitsprüfungen (insbesondere zur Abwehr bzw. Erkennung von Viren, Malware und sonstigen Störprogrammen innerhalb des IT- Systems des Käufers) durchzuführen.
d. Honeywell haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen VerhältnissesRechtsgrund, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/Schäden oder Folgeschäden haftet, ein- schließlichjeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn Gewinnen oder Einnahmen, Datenverlust oder -verfälschung oder entgangener Nutzung von Eigentum oder Kapital), es sei denn, ein solcher Schaden wurde von Honeywell vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
x. Xxxxxxxxxx Gesamthaftung im Zusammenhang mit der Vereinbarung, der Beziehung zwischen den Parteien, dem Verkauf von Produkten und Produktionsausfall. Kunstgegenständeder Erbringung von Dienstleistungen an den Käufer übersteigt nicht den niedrigeren Betrag des Gesamtkaufpreises der Produkte oder Services, Bargeld und Schmuck (i) den der Käufer an Honeywell für die Produkte oder ähnliche Waren fallen nicht Services gezahlt hat, die den Anspruch begründen, oder (ii) die der Käufer in den Schutzbereich letzten zwölf (12) Monaten vor dem Auftreten des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehenAnspruchs erworben hat.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige f. Soweit Honeywells Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden beschränkt oder ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiterpersönliche Haftung von Honeywells gesetzlichen Vertretern, Vertreter Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehilfen.
g. Der Käufer ist verpflichtet, in jeden schriftlichen Vertrag, den er mit einem Kunden abschließt, an den er Honeywell-Produkte oder eigene Services verkauft (jeweils ein "Kunde"), eine Haftungsbeschränkungsklausel aufzunehmen. Falls der Käufer keinen schriftlichen Vertrag mit einem bestimmten Kunden abgeschlossen hat, nimmt er eine Haftungsbeschränkungsklausel in die Verkaufsbedingungen auf, die er seinen Kunden zur Verfügung stellt. Für die Zwecke dieses Ziffer bezeichnet "Haftungsbeschränkungsbestimmung" eine Haftungsbeschränkungsbestimmung, die (a) unter den gegebenen Umständen wirtschaftlich angemessen ist und (b) sowohl (1) einen ausdrücklichen Ausschluss von indirekten Schäden und Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns und entgangener Einnahmen) durch den Käufer gegenüber dem Kunden als auch (2) eine Gesamtobergrenze für die Haftung des Käufers gegenüber dem Kunden enthält, die die Kosten der erworbenen Produkte oder Services nicht überschreitet.
h. Diese Vereinbarung begründet keine Haftung für Garantien im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene MitteilungenGesetzbuches, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich durch falsche und / die Verwendung der Begriffe "Garantie", "garantiert" oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet einer ihrer Varianten vereinbart.
i. Der Käufer kann Honeywell nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittelnach Ablauf eines Jahres nach dem ersten Ereignis, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werdendas einen bestimmten Klagegrund auslöst, oder für Mängelgerichtlich in Anspruch nehmen, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werdenes sei denn, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnendas geltende Recht sieht eine kürzere Verjährungsfrist vor.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Haftungsbeschränkung. Verisure 11.1 SWE haftet gegenüber dem Kunden für die Verletzung ihrer Verpflichtungen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
11.2 SWE haftet unbegrenzt für Schäden, gleich die vorsätzlich verursacht wurden oder die aus welchem Rechtsgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind.
11.3 Soweit eine nicht vorsätzliche, schuldhafte Verletzung von Pflichten der SWE als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dazu führt, dass dem Kunden als Endnutzer ein Vermögensschaden entsteht, so haftet SWE gegenüber dem Kun- den gemäß der gesetzlichen Bestimmung (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung § 44a TKG) begrenzt auf
a) höchstens 12.500,00 Euro.
b) Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnissesein ein- heitliches schadenverursachendes Ereignis, Pflichtverletzungwelches mehrere Endnutzer be- trifft, unerlaubte Handlungso ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung gemäß Buchst. a) wie folgt:in der Summe auf höchstens 10 Millionen Eurobegrenzt.
a. Verisure ist von jeglicher Haftung c) Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze gemäß Buchst. b), so wird der Schadensersatz in den Fällen befreitdem Verhältnis gekürzt, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurdedem die Summe aller Schadenser- satzansprüche zur Höchstgrenze steht.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreitd) Die Haftungsbegrenzung nach den Buchst. a) bis c) gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz Verzug der Zahlung von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kannSchadenersatz ent- steht.
c. Es ist davon auszugehen11.4 SWE haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass Manipulationsie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn indem er die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hatInformationen übermittelt.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung 11.5 In Bezug auf die von Leben, Körper SWE entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, Hardware ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
11.6 Die Haftung für Datenverluste des Bürgerlichen GesetzbuchesKunden wird auf den typischen Wiederherstel- lungsaufwand beschränkt, soweit anwendbar)der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Ausfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Soweit die Diese Beschränkung gilt nicht für durch SWE vor- sätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Datenverluste.
11.7 Die Haftung von Verisure SWE für andere als die in Ziffern 11.2 bis 11.6 bezeichneten Schäden ist im Fall leicht fahrlässigen Verschuldens auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Unter wesentlichen Vertragspflichten werden hier die Verpflichtungen ver- standen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die die SWE bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
11.8 Die Haftung nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter Produkthaftungsgesetz und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden könnensonstigen zwingenden gesetz- lichen Vorschriften bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbeschränkung. Verisure haftet a) Jegliche Haftung des Verkäufers für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck ausgeschlossen. Dies gilt nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle Xxxxxxx infolge der Verletzung von Leben, Körper Gesundheit oder Gesundheitwesentlicher vertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie für die anderweitige Schäden wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Verkäufer, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällenseine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Wesentliche vertragliche Pflichten sind solche, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriftenderen Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.
f. Bei leichter Fahrlässigkeitb) Im Fall einer Zuwiderhandlung gegen wesentliche vertragliche Pflichten haftet der Verkäufer lediglich für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, außer wenn dieser durch Fahrlässigkeit verursacht wurde, es sei denn, dies betrifft Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer wegen Tod oder Personenschadens.
c) Die in den Fällen Absätzen a) und b) vorgesehenen Beschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen BestimmungenVerkäufers, wenn gegen diese direkt Forderungen geltend gemacht werden.
d) Die durch Absatz a) und b) gegebene Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel in betrügerischer Absicht verborgen oder für die Produkte eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer PflichtQualitätsgarantie übernommen hat. Das Gleiche gilt, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenztwenn der Lieferant und der Kunde eine Vereinbarung bezüglich des Zustands der Waren getroffen haben. Die Parteien vereinbarenBestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. Der Käufer ist nicht zur Einleitung von Schritten berechtigt, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger wenn die Ursache für diese Schritte länger als ein (1) Jahr beträgtzurückliegt. DER KÄUFER ERKENNT AN, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entsprichtDASS DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN EINEN WESENTLICHEN BESTANDTEIL DER ZWISCHEN DEN PARTEIEN NACH DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GETROFFENEN VEREINBARUNG DARSTELLEN UND SICH DIE PREISE UND KONDITIONEN OHNE DIESE BESCHRÄNKUNGEN ERHEBLICH UNTERSCHEIDEN WÜRDEN.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der Kunde stellt Verisure daher von jeglicher Haftung für Schäden frei, die durch den Diebstahl solcher Waren entstehen.
h. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit anwendbar). Soweit die Haftung von Verisure nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Verisure haftet nicht für nichterhaltene Mitteilungen, die durch falsche und / oder veraltete Kontaktdaten verursacht werden. Verisure haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Kommunikationsmittel, die vom Kunden zum Senden von Nachrichten an und von der Notruf- und Serviceleitstelle verwendet werden, oder für Mängel, die von einem Dritten oder Lieferanten von (Tele-)Kommunikationsdiensten verursacht werden, die bei der Implementierung des Alarm- dienstes verwendet werden. Darüber hinaus ist Verisure nicht verantwortlich für die Folgen der Deaktivierung oder der (vorübergehenden) Unterbrechung des Dienstes, die Verisure nicht zugeschrieben werden können.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen