Common use of Haftungsbeschränkung Clause in Contracts

Haftungsbeschränkung. Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG.

Appears in 3 contracts

Samples: Agb Für Office as a Service Leistungen, Office as a Service Agreement, Office as a Service Agreement

Haftungsbeschränkung. IDer Anbieter haftet im Falle von höchstens mit einfacher Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur wie folgt: a) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursachten Schä- des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die in den sind Ansprüche Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen. b) Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des Kunden vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf Schadensersatz der Höhe einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. c) Der Anbieter haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 20.000,00 je Schadensfall. d) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbs. 1 BGB wird ausgeschlossen. e) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung im Hinblick auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Ersatz vergeblicher Aufwendungen. f) Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. . g) Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen Bestimmungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGAnbieters.

Appears in 3 contracts

Samples: Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Vertragsbedingungen

Haftungsbeschränkung. Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden 9.1 mm-dsl haftet für Personenschäden beschränkt, sofern sich diese aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch von überlassenen Geräten ergeben haben, nicht jedoch aus Handhabungen, die der Kunde durch mm-dsl oder andere, qualifizierte Personen ggf. kostenpflichtig hätte ausführen lassen können. 9.2 Für sonstige Schäden haftet mm-dsl nur, wenn mm-dsl oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den TRAUT Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von mm-dsl oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. 9.3 Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von mm-dsl auf solche typischen Schäden begrenzt, die tut mm-dsl zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssendes Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Eine Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden oder entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen jedem Fall ausgeschlossen. In den . 9.4 Positive Kenntnis ausgenommen, haftet mm-dsl nicht für die über ihre Dienste übermittelten Inhalte und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Ziffer 0 erfassten Fällen ist Rechten Dritter sind oder der Sender/Empfänger rechtswidrig handelt, indem er die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme Informationen übermittelt. 9.5 Diese Haftungsbeschränkungen gilt für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung)vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend iIm Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche Übrigen bleibt die Haftungsregelung gemäß §44a des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet Telekommunikationsgesetzes (TKG) unberührt, soweit dieses anwendbar ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG.

Appears in 3 contracts

Samples: Internet Service Agreement, Telecommunications, Internet Service Agreement

Haftungsbeschränkung. 4.1. BESICO haftet für Schäden, ausser im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit BESICO, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BESICO für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, wobei der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten“ solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. 4.2. Ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz BESICO, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von BESICO der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest die bei Vertragsschluss typischerweise hätte rechnen müssenvorhersehbaren Schäden begrenzt. 4.3. Eine weitergehende Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn von BESICO ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist Soweit die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach BESICO ausgeschlossen oder begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGBESICO. 4.4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch BESICO und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

Appears in 1 contract

Samples: Software License Agreement

Haftungsbeschränkung. 7.1. Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, soweit diese a) vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Auftragnehmer verursacht wurden, oder b) leicht fahrlässig vom Auftragnehmer verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer der Auftragnehmer haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie (siehe hierzu auch Ziffer 2.3), arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. 7.2. Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz Ziffer 7.1 Satz 1, Buchstabe b) (leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalspflichten) haftet der Höhe nach Auftragnehmer nur begrenzt auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest für einen Vertrag dieser Art typischerweise hätte rechnen müssenvorhersehbaren Schaden. 7.3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden Mitarbeiter und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung)Beauftragte. Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen Haftungsbeschränkungen der Ziffer 7.1 und 7.2 gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter oder und Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGdes Auftragnehmers.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. Im Falle 9.1. XXXXXX, ihre Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (nachfolgend gemeinsam: „TOPCON“) haften, gleich aus wel- chem Rechtsgrund, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die schuldhafte Verletzung von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- wesentlichen Vertragspflichten oder um die Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie. 9.2. TOPCON haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung der Waren und Produkte durch den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz Vertragspartner. Insbesondere haftet TOPCON nicht, wenn der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Vertragspartner die unter Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet 6 enthaltenen Hinweise für den Verlust oder Einsatz von TOPCON- Systemen nicht einhält. 9.3. Der Vertragspartner ist für die Beschädigung Erstellung und Speicherung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzwBackups verantwortlich. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden TOPCON haftet nicht vermeidbar gewesen wärefür Datenver- lust bei Geräteüberarbeitungen. 9.4. Außer bei Übernahme einer Garantieschuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und außer bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung haftet TOPCON nicht für entgangenen Gewinn, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung)und/o- der Folgeschäden. 9.5. Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührtvon TOPCON ist außer bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 9.6. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Kunden direkt gegen Mitarbeiter Lebens, des Körpers oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend der Gesundheit sowie eine gesetzlich vorgese- hene zwingende Haftung bleiben von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGvorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. Im Falle von höchstens 1. Wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung haftet die ahd auch für deren leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. 2. Soweit hiernach die ahd wegen leichter Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz dessen Entstehen die ahd bei Vertragsschluss aufgrund der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest dort bekannten Umstände typischerweise hätte rechnen müssenmusste. Eine Haftung In diesen Fällen haftet die ahd nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und oder entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossenGewinn. 3. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT Die ahd haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder und Programmen und deren Wiederherstellung ebenfalls nur in den sich aus 13.1. ergebenden Fällen der Haftung der ahd wegen leichter Fahrlässigkeit und auch nur insoweit, als deren dieser Verlust bzw. Beschädigung auch nicht durch eine angemessene Vorsorge Vorsorgemaßnahmen des Kunden Kunden, soweit diese nicht von der ahd vertraglich übernommen worden sind, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre. 4. Außer bei Übernahme einer GarantieEine eventuelle Haftung der ahd wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 5. Die ahd haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. 6. Beruht ein Schaden auf einem Ereignis aus der Sphäre eines Dienstanbieters, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten dem die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ahd Kunde ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen so übernimmt die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGahd hierfür keine Haftung.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 7.1. Unabhängig vom Rechtsgrund haftet CA unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von CA oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CA beruhen. Das gleiche gilt bei Verstößen gegen das Produkthaftungsgesetz. 7.2. Im Falle von höchstens mit einfacher leichter Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche haftet CA – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, sofern es sich um eine Verletzung wesentlicher, zur Erfüllung des Transaktionsdokuments vertragswesentlichen Pflichten handelt, auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet CA dem Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung gegenüber nur für mittelbare vorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossenmit deren Eintritt typischerweise aufgrund dieses Transaktionsdokuments zu rechnen war. 7.3. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT Darüber hinaus haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend CA im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche leichter Fahrlässigkeit bei mittelbaren oder indirekten Schäden (einschließlich Gewinn- Umsatzverlust, Vermögensschäden und Rückgang von Aufträgen) dem Kunden gegenüber nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Eintritt typischerweise aufgrund des Kunden direkt gegen Mitarbeiter betreffenden Transaktionsdokuments zu rechnen war. 7.4. Die Parteien vereinbaren, dass die Haftung für die vorhersehbaren Schäden, die typischerweise in Verbindung mit dem in dem Transaktionsdokument bereitgestellten oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet verfügbar gemachten CA- Schulungsangebot entstehen können, im Sinne der Abschnitte 7.2 und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet 7.3 auf die Höchstgrenze der gezahlten oder geschuldeten Vergütung gemäß dem Transaktionsdokument / Schulungsangebot begrenzt ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen das Anlass zur Geltendmachung eines Anspruchs gegeben hat. 7.5. Die Haftung für Datenverlust ist im Fall einer regelmäßigen und angemessenen Datensicherung auf die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGtypischen Wiederherstellungsbemühungen beschränkt. 7.6. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Schulungen

Haftungsbeschränkung. Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränktMOZYS leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz gleich aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom welchem Rechtsgrund (auch für Ansprü- che z.B. aus rechtsge- schäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt. b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet MOZYS in Höhe des typi- schen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. c) Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Ver- tragspflicht (Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; Ver- tragswesentliche Pflichten sind solche, die den Vertragspar- teien das Recht zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflich- ten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhal- tung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), haftet MOZYS in Höhe des typischen und bei Vertrags- abschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit EUR 12.500,00 je Schadensfall und EUR 25.000,00 für alle Schadensfälle aus dem Vertrag insgesamt. d) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit – außer in Fällen des Buchst. Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet c) – und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet istSchäden, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGnicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), ist ausge- schlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. Im Falle 12.1. Schadenersatzansprüche sind ungeachtet ihrer Rechtsgrundlage ausgeschlossen, es sei denn, der Schadenersatz basiert auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch DocuWare oder einen der Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter von höchstens mit einfacher DocuWare. Bei leichter Fahrlässigkeit verursachten Schä- den wird die Haftung auf die Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen beschränkt. Wesentliche vertragliche Verpflichtungen sind Ansprüche Verpflichtungen, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Kunden Vertrags zwingend erforderlich sind und auf Schadensersatz deren Erfüllung der Höhe nach Endanwender sich regelmäßig verlässt und verlassen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen ist der Haftungsbetrag auf den Schaden beschränkt, der für den TRAUT Vertrag typisch ist und zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags nach vernünftigem Ermessen für DocuWare vorhersehbar war. 12.2. Die Parteien vereinbaren, dass der Pflichtverlet- zung für den Vertrag typische und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbare Schaden nicht höher ist als mögliche Folge die Summe der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit Beträge, die in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssenDatum, an dem der Anspruch entstand, vom Endanwender an DocuWare nach diesem Vertrag gezahlt wurden. 12.3. Eine Haftung für mittelbare SchädenSchadenersatzforderungen, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossendie durch eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit entstehen, aufgrund der möglichen Übernahme einer Gewährleistung für die Qualität der Dienstleistungen von DocuWare oder insoweit DocuWare einen Mangel arglistig verschwiegen hat, bleibt unberührt. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist Darüber hinaus bleibt die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, unberührt. 12.4. Soweit die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust DocuWare ausgeschlossen oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet beschränkt ist, gilt abweichend dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Partner, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGDocuWare.

Appears in 1 contract

Samples: Docuware Cloud Services Agreement

Haftungsbeschränkung. I7.1 Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, nicht vertragsgemäß erbrachter Dienstleistung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Nr. 7 eingeschränkt. 7.2 Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche seinerseits oder seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher Pflichten handelt. 7.3 Soweit keine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränktbegrenzt. 7.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, den TRAUT zum Zeitpunkt des Körpers oder der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist Gesundheit sowie die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. 7.5 Wenn die Vertragsdurchführung des Auftragnehmers durch eine Handlung oder ein Versäumnis des Auftraggebers verhindert oder verzögert wird, ist der Auftragnehmer nicht haftbar für direkte oder indirekte Kosten, Gebühren oder Verluste des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für alle durch diese Verzögerung entstehenden Kosten. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGunter Ziffer 5.1 genannten Kosten bleiben weiterhin zahlbar.

Appears in 1 contract

Samples: Dienstleistungsvertrag

Haftungsbeschränkung. 12.1 Ausschluss in bestimmten Fällen. Shore leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: (a) die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt; (b) bei grober Fahrlässigkeit haftet Shore in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens; (c) bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten, durch die die Erfüllung des Vertragszwecks gefährdet wird, oder der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (z. B. vollständiger Verlust von Kundendaten, wobei auch Altbestände nicht rekonstruierbar sind), haftet Shore in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag insgesamt. Xxxxx bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik. Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen Übrigen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag Shore unabhängig von 000.000 € pro Schadensfall bei deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer Xxxxx haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweitPerson, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, bei vorsätzlich arglistigen Verschweigens eines Mangels oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGProdukthaftungsgesetz.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. I(a) agosense haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahr- lässigkeit sowie für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. (b) Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten haftet agosense, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur dem Grunde nach. agosense haftet im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche Übrigen nur in Höhe des Kunden auf Schadensersatz typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine vorhersehbaren Aufwendungen. (c) Die Haftung für mittelbare Schädenalle mittelbaren Schäden sowie sonstigen Folgeschäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn insbesondere entgangener Gewinn, ist außer in diesen Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seitens agosense ausgeschlossen. In den . (d) Eine weitere Haftung von agosense ist dem Grunde nach ausgeschlossen. (e) Soweit agosense nach Ziffer 0 erfassten Fällen 9 b) haftet, ist die Haftung von TRAUT jedenfalls auf die Höhe des Vertragswertes für die Dienstleistung beschränkt. (f) agosense haftet nicht für Schäden, sofern und soweit der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung oder Virenschutz – hätte verhindern können. (g) Die Verjährungsfrist für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit Schadenersatz gegen agosense beträgt ein Jahr gerechnet ab dem Vertraggesetzlichen Verjährungsbeginn, unabhängig vom Rechtsgrund sofern agosense den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. (h) Diese Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Sub-Unternehmer von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGagosense.

Appears in 1 contract

Samples: Dienstleistungsbedingungen

Haftungsbeschränkung. Im Falle a) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 7 eingeschränkt. b) Auf Schadensersatz haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften, Übernahme von höchstens mit Garantien sowie bei Arglist. Bei einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kunden Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf Schadensersatz deren Einhaltung der Höhe nach Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Schaden beschränktErsatz des vorhersehbaren, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. c) Soweit unsere Haftung nach Grund oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Höhe ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung für mittelbare Schädenvon Mitarbeitern, Mangelfolgeschäden gesetzlichen Vertretern und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossenErfüllungsgehilfen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt grober Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen und nicht leitende Mitarbeiter haften wir auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweitErsatz des typischen, als deren Verlust vorhersehbaren Schadens. d) Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt. e) Die vorstehenden Regelungen bzw. Beschädigung auch durch Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 7 gelten nicht für eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche Produkthaltungsgesetz sowie wegen Verletzung des Kunden direkt gegen Mitarbeiter Lebens, des Körpers oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGder Gesundheit.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Haftungsbeschränkung. Im Falle von höchstens mit einfacher Die Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränktbegrenzt. Die Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssensofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Eine Haftung für mittelbare Schädenwesentliche Vertragspflicht ist eine Vertragspflicht, Mangelfolgeschäden deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossenauf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Ziffer 0 erfassten Fällen Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Haftungsbeschränkung. I6.1. cgrd haftet im Falle einer vertraglichen oder außer- vertraglichen Pflichtverletzung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Nichts in diesen AGB und dieser Zif- fer 6 soll jedoch die Haftung von höchstens mit cgrd ausschließen oder einschränken, soweit diese nicht gesetzlich aus- geschlossen oder beschränkt werden darf, wie insbe- sondere in Fällen einer Haftung für: (a) die Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit durch Ver- schulden von cgrd oder seiner Angestellten, Erfül- lungsgehilfen oder Subunternehmer; (b) die ausdrückliche gesonderte Übernahme einer Garantie durch cgrd; oder (c) im Falle einer gesetzlich zwin- genden Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsge- setz. 6.2. cgrd haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Pflich- ten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinals- pflichten). 6.3. Bei einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls cgrd auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt, maximal jedoch EUR 50.000 pro Schadensfall. Wenn der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend Kunde auf- bald er von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG.gegen ihn geltend gemachten Ansprüchen Kenntnis erlangt hat;

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. Im Falle von höchstens mit einfacher 8.1 Für Schäden haftet die DACHDIGITAL nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche oder Vorsatz beruht. Eine "wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)" ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kunden Nutzungsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf Schadensersatz deren Einhaltung der Höhe nach Nutzer regelmäßig vertrauen darf. 8.2 Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalpflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der DACHDIGITAL auf den Schaden beschränkt, den TRAUT der vertragstypisch ist und für DACHDIGITAL bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar war. 8.3 Die Haftung der DACHDIGITAL aus einer übernommenen Garantie oder eines übernommenen Beschaffungsrisikos, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften, nach denen die Haftung ausdrücklich nicht im Voraus ausgeschlossen oder erleichtert werden kann, bleibt unberührt. 8.4 Eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung der DACHDIGITAL nach § 536a Abs. 1, Nr. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schädendes Vertragsschlusses vorhanden sind, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. . 8.5 Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen Haftungsbestimmungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGErfüllungsgehilfen der DACHDIGITAL.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen

Haftungsbeschränkung. Im Falle 14.1 Sofern LINAK, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei LINAK vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden eine Pflicht verletzen, gleich welcher Art und auf Grund welches Rechtsgrundes, insbesondere aus dem Vertragsverhältnis oder bei Personenschäden vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Begehung einer unerlaubten Handlung, haftet LINAK für den daraus entstehenden Schaden des Bestellers nach den gesetzlichen Vorschriften 14.2 Sofern LINAK, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von LINAK eine Pflicht lediglich einfach fahrlässig verletzen, gleich welcher Art und auf Grund welches Rechtsgrundes, insbesondere aus dem Vertragsverhältnis oder bei einfach fahrlässiger Begehung einer unerlaubten Handlung, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen LINAK ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen 14.3 Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkung gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder nicht im Zusammen- hang mit dem VertragFalle der schuldhaften Verletzung des Lebens, unabhängig vom Rechtsgrund (des Körpers oder der Gesundheit, nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche nicht, soweit eine Beschaffenheitsgarantie nicht erfüllt ist und auch nicht soweit eine Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Produkthaftungsgesetz vorliegt. 14.4 Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend gesetzlichen Beweislastregeln bleiben von den vor- stehenden vorsteh-enden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGunberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. Im Falle von höchstens mit einfacher oder leichter Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat eines gesetzlichen Vertreters oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen eines Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des „Lizenzgebers“ bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die weitergehende Haftung des „Lizenzgebers“ bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Abweichend von TRAUT jedenfalls einfacher oder leichter Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters haftet der Höhe Lizenzgeber unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des „Lizenzgebers“ beruhen. Soweit die Haftung des „Lizenzgebers“ nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweitist, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (gilt dies auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung)eine etwaige Haftung der Organe, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sämtliche Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme solcher, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, gilt die gesetzliche Verjährung. Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG.

Appears in 1 contract

Samples: End User License Agreement (Eula)

Haftungsbeschränkung. Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- Von der Haftung des Auftragnehmers sind Mängel oder Fehler ausgeschlossen, die auf Umständen beruhen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z. B. unsachgemäße Benutzung des Wartunggegenstandes, unsachgemäße tägliche Unterhaltung durch den sind Ansprüche Kunden, fehlerhafte Wartung durch den Kunden oder unsachgemäße Maßnahmen gemäß Ziff. 23 ect. Weiterhin haftet der Auftragnehmer nicht für normalen Verschleiß. Die Haftung des Kunden auf Schadensersatz Auftragnehmers für fehlerhafte Arbeiten, fehlerhafte Teile, die gemäß dem Vertrag gelieferte Proben oder aus anderen Gründen, die er zu vertreten hat, bestimmt sich abschließend aus den Regelungen der Höhe nach auf den Schaden beschränktZiffern 19,20, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen22, 23 und 24. Eine Haftung Dies gilt auch für mittelbare SchädenEinbußen, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem VertragZusammenhang hiermit verursacht werden könnten, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung)wie z. B. Produktionsausfall, Nutzung ausfallen, entgangener Gewinn oder jeglicher weiterer wirtschaftlicher Folgeschaden. Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührtHaftungsbeschränkung des Auftragnehmers gilt jedoch nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend Wird der Auftragnehmer von einem Dritten für in Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages verursachte Einbußen oder Schäden in Anspruch genommen, hat der Kunde den Auftragnehmer im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche Rahmen der Haftungsbegrenzung des Kunden direkt Auftragnehmers gemäß dieser Ziff. zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zuhalten. Macht ein Dritter einen in dieser Ziff. beschriebenen Ersatzanspruch gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet eine der Parteien geltend, so hat diese Partei die andere Partei unverzüglich und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGschriftlich zu informieren.

Appears in 1 contract

Samples: Reparatur , Wartungs Und Montagebedingungen

Haftungsbeschränkung. Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche 10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Kunden Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Schadensersatz der Höhe nach einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. 10.2 Bei (einfach) fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränktbegrenzt. Als vertragswesentlich gelten Pflichten, deren Erfüllung den TRAUT zum Zeitpunkt Vertrag überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssenVertragspartner regelmäßig vertraut. Eine Die Haftung für mittelbare Sach- und Vermögensschäden, die auf der (einfach) fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, ist auf EUR 500.000,00 je Pflichtverletzung begrenzt. 10.3 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, Mangelfolgeschäden für die der Auftragnehmer aufkommen muss, unverzüglich schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. 10.4 Soweit Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter des Auftragnehmers und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossenseiner Erfüllungsgehilfen. 10.5 Für alle etwaigen Schäden aus und im Zusammenhang mit einem nuklearen Ereignis i.S.d. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist Art 1 (a) (i) des Übereinkommens über die Haftung von TRAUT jedenfalls gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust Kernenergie (Pariser Übereinkommen) ist jede Haftung des Auftragnehmers gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. 10.6 Soweit im Einzelfall aufgrund besonderer Vereinbarungen oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweitaufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine Haftung des Auftragnehmers gegenüber Dritten bestehen sollte, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang Haftungsbegrenzungen gemäß Ziffer 10.1, 10.3, 10.4 und 10.5 entsprechend. Auftraggeber hat in den Verträgen mit dem Vertragseinen Kunden, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche zu deren Erfüllung er die Leistungen des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet istAuftragnehmers verwendet, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen mindestens die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGgleichen Haftungsbeschränkungen zu vereinbaren.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungsbeschränkung. 9.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 9.2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für eine etwaige gesetzliche Haftung wegen des Fehlens einer von uns garantierten Beschaffenheit der Sache, wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels, für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung. Im Falle der Übernahme einer Garantie richtet sich der Umfang der Haftung nach der Garantie. 9.3. Im Fall der fahrlässigen Verletzung von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- solchen Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Kunde deshalb vertrauen können muss, haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. 9.4. Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat Ersatz des unmittelbaren oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz mittelbaren Schadens – gleichgültig aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom welchem Rechtsgrund (auch für Ansprü- che einschließlich etwaiger Ersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie aus unerlaubter Handlung)Handlung – ausgeschlossen. 9.5. Die gesetzliche Haftung Der Kunde wird uns, sofern er uns nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührtMaßgabe der vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Untersuchung des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGSchadensfalles zu geben.

Appears in 1 contract

Samples: Sales Contracts

Haftungsbeschränkung. Im Falle 17.1 Haftungsausschlüsse: Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens SHB besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von höchstens mit Xxxx, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet SHB auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche Fahrlässigkeit. Zusätzlich haftet SHB auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die SHB bei Abschluss des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung Vertrages als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise Vertragsverletzung hätte rechnen voraussehen müssen. Eine Haftung für mittelbare SchädenWesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, Mangelfolgeschäden deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossendie Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen darf. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder SHB im Zusammen- hang Zusammenhang mit dem VertragSach- oder Rechtsmängeln von Liefergegenständen, unabhängig vom Rechtsgrund (die ohne Vergütung zur Verfügung gestellt werden, z.B. Demo-Produkte, ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegene Mängel beschränkt. Im Vertrag oder diesen Bedingungen vereinbarte Beschränkungen der Haftung von SHB gelten auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche die etwaige persönliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter der Organe, Angestellten oder Beauftragte Erfüllungsgehilfen von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend SHB. 17.2 Produkthaftung: Eventuelle Produkthaftungsansprüche bleiben vollumfänglich von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGvorstehenden Einschränkungen unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen

Haftungsbeschränkung. 17.1 Der Lizenzgeber haftet maximal nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle von höchstens mit einfacher leichter Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz haftet der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Lizenzgeber (sofern eine Haftung für mittelbare Schädenleichte Fahrlässigkeit gesetzlich vorgesehen ist) nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind solche Pflichten, Mangelfolgeschäden deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossenauf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertraut). In den von Ziffer 0 erfassten Fällen Hierbei ist die Haftung von TRAUT jedenfalls auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, aus der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb Sicht eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweitvernünftigen Dritten, als deren Verlust bzw. Beschädigung in der Lage des Lizenzgebers, voraussehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt. 17.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers. 17.3 Die Haftung für Vorsatz und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet istgrobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. 17.4 Die verschuldensunabhängige Haftung des Lizenzgebers auf Schadensersatz für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausgeschlossen. 17.5 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGdes Körpers oder der Gesundheit oder nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes oder sofern Zusicherungen oder sonstige Garantien (vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung gemäß dieser Nutzungsbedingungen) betroffen sind, bleibt unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen

Haftungsbeschränkung. 10.1 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von drei Werktagen nach Ablieferung der Ware anzeigt. 10.2 Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den Übrigen sind die Ansprüche des Kunden ebenfalls ausge- schlossen mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Ge- sundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf Schadensersatz einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehil- fen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. 10.3 Bei der Höhe nach Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den Schaden beschränktvertragstypischen, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schädenvorhersehbaren Schaden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweitwenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge es sei denn, es han- delt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäreaus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 10.4 Die Einschränkungen der Abs. Außer bei Übernahme einer Garantie1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle wenn Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGdiese geltend gemacht werden. 10.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unbe- rührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. Im Falle 13.1 Für Schäden, die durch nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Smake nur, wenn diese Schäden auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruhen, die Erreichung des Vertragsgegenstandes gefährden oder auf der Nicht- einhaltung von höchstens mit einfacher Pflichten beruhen, deren Erfüllung eine wesentliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages ist. 13.2 In den unter Ziffer 13.1 genannten Fällen oder bei Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach eines einfachen Mitarbeiters (d.h. nichtleitender Angestellter oder Bereichsleiter) von Smake zurückzuführen sind, ist die Haftung von Smake auf den für die jeweilige Vertragsart typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, begrenzt. 13.3 In den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder unter Ziffer 13.2 fallenden Fällen ist die Gesamthaftung von Smake auf einen Höchstbetrag von 000.000 € je Schadensereignis mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine einer Gesamthaftung von 000.000 € für alle in einem Kalenderjahr eintretenden Schadensereignisse begrenzt. 13.4 Die Haftung von Smake für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen den unter Ziffer 13.2 genannten Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT vollständig ausgeschlos- sen. 13.5 Smake haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweitProgrammen, als deren soweit der Verlust bzw. Beschädigung auch oder die Be- schädigung durch eine angemessene Vorsorge geeignete Präventivmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen Allgemeine Geschäftsbedingungen (einschließlich der Eigen- erstellung von Sicherungskopien gemäß Ziffer 8.3) vermieden oder gemildert worden wäre. Jegliche Haftung von Smake für den Verlust von Daten oder Programmen unterliegt den sonstigen Einschränkungen dieser Ziffer 12.3. 13.6 Außer bei Übernahme einer Garantiein den Fällen, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus in denen eine vertragliche Garantie übernommen wurde oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, Falle von Tod oder Körperverletzung gelten die Beschränkungen dieser Ziffer 12.3 unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus Klagegrund, einschließlich unerlaubter Handlung), quasiver- traglicher Haftung, vertraglicher Freistellungsverpflichtungen oder Gewährleistungsansprüchen. Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG.Beschränkungen gelten

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. (1) Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 9.1 gilt nicht, wenn der Schaden auf böswilligem oder grob fahrlässigem Verhalten oder Vorsatz des Anbieters oder seiner indirekten Erfüllungsgehilfen sowie auf Schäden aus der Verletzung der Verpflichtungen beruht für die der Anbieter eine Garantie über- nommen hat und für Schäden aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder für Schäden, für die die Haftung auf dem Produkthaftungsgesetz beruht. (2) Bei Verletzung einer Grundverpflichtung haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Kardinalpflichten in diesem Sinne sind wesentliche vertragliche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen kann. Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche einer Verletzung einer grundlegenden Verpflichtung ist der Anspruch auf die Höhe des Kunden auf Schadensersatz Schadens begrenzt, der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung Pflichtverletzung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssenVertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (in der Regel vorhersehbarer Schaden), sofern keine vorliegt gilt für die in Abschnitt 9.2 genannten Fälle. (3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bestehende Mängel gemäß § 536a Abs. Eine Haftung 1 Hälfte. 1 BGB (nach deutschem Recht) ist ausge- schlossen. (4) Die Verjährungsfrist für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In Schadensersatzansprüche richtet sich nach den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund gesetzlichen Bestimmun- gen. (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. 5) Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen Bestimmungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Kunden direkt gegen Mitarbeiter Anbieters. (6) Der Vertragspartner verpflichtet sich zu dem Kurs gemäß unserem persönlichen Verpflichtungs- bogen, um seinen persönlichen Erfolg zu garantieren. (7) Wir übernehmen keine Verantwortung für das Scheitern des Migrations- und Anerkennungs- bestrebens des Vertragspartners aufgrund nicht ausgestellter Visa, unvollständiger Unterlagen oder Beauftragte von TRAUTNichtbestehen der zu absolvierenden Prüfungen. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen Wir können die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGBeschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt aufgrund individueller Faktoren nicht garantieren.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für E Learning Kurse

Haftungsbeschränkung. (1) Die Haftung von FORSCHUNGSDOCK auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz ist unabhängig vom Haftungsgrund auf 5.000 Euro beschränkt. (2) Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 8.1 gilt nicht, soweit ein Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder Arglist von FORSCHUNGSDOCK oder deren Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, für deren Erfüllung FORSCHUNGSDOCK eine Garantie übernommen hat und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. (3) Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den der Verletzung einer Kardinalpflicht haftet der FORSCHUNGSDOCK auch bei leichter Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten in diesem Sinne sind Ansprüche wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kunden Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum der im Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung Pflichtverletzung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 8.2 genannten Fälle gegeben ist. (4) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden vorstehenden Regelungen nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund verbunden. (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. 6) Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen Bestimmungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen auch zugunsten der Mitarbeiter oder Beauftragte und Erfüllungsgehilfen von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGFORSCHUNGSDOCK.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsbeschränkung. Im Falle (1) Die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt. (2) Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter des Kunden Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz. (3) Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum der im Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung Pflichtverletzung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise hätte rechnen müssenvorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 9.2 genannten Fälle gegeben ist. (4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Veranstalters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen 1 Halbs. 1 BGB wird ausgeschlossen. In . (5) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund gesetzlichen Vorschriften. (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. 7) Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen Bestimmungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGVeranstalters.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für E Learning Kurse Und Live Online Trainings

Haftungsbeschränkung. I23.1 Reutib haftet im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssenVorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen Im Übrigen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls Reutib ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für eine Haf- tung wegen Produktionsausfalls, entgangener Zinsansprüche sowie wegen entgangenen Gewinns. 23.2 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Ansprüche wegen der Höhe nach begrenzt Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens. 23.3 Die Haftungsbeschränkung gilt darüber hinaus nicht für die Verletzung sol- cher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver- trages überhaupt erst ermöglicht und auf einen Betrag deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. "Kardinalpflichten") sowie für die Verletzung von 000.000 € pro Schadensfall Pflichten, für deren Erfüllung der Auftragnehmer aufgrund einer verein- xxxxxx Xxxxxxxx haftet. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardi- nalpflichten ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung Vertrags- schluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 23.4 Die Haftung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung Reutib nach dem Pro- dukthaftungsgesetz Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung nach dem Gesetz untersagt ist, bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Haftungsbeschränkung. Im Falle 8.1. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, oder unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen oder die von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, oder bei Arglist. 8.2. Bei leicht fahrlässig Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypisch, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 8.3. Bei fahrlässig verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz Sach- und Vermögensschäden haften wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. 8.4. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen dies auch für die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGpersönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Haftungsbeschränkung. (1) Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässi- ges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers. Im Falle kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von höchstens Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen, es sei denn, der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit trifft einen leitenden Angestellten des Auftragnehmers. (2) Die Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust Verpflichtung zur wei- teren Überbindung. (3) Für sämtliche Schadenersatzansprüche bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden Haftungen gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung Höchsthaftungssummen und Vorschriften nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührtCMR. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und Ausführungen sind daher nur in dem Ausmass anzuwenden, als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen sie durch die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKGCMR Vorschriften Deckung finden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)