Herstellergarantie Musterklauseln

Herstellergarantie. Das Produkt wird für allgemeine Zwecke entwickelt und angeboten und nicht für besondere Zwecke eines Nutzers. RD garantiert, dass das Produkt für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum im Wesentlichen gemäß den beiliegenden gedruckten Materialien arbeitet.
Herstellergarantie. Soweit ein Hersteller eine freiwillige Zusage abgegeben hat, dass die Ware für eine bestimmte Zeit ordnungsgemäß funktioniert (Herstellergarantie) gelten die diesbezüglichen Garantien des Herstellers. Die Bedingungen und Beschränkungen der jeweiligen Herstellergarantien sind den jeweiligen Garantiebestimmungen zu entnehmen.
Herstellergarantie. Ansprüche aus einer über unsere Gewährleistung hinausgehende Garantie des jeweiligen Herstellers, z. B. für Mehrscheiben-Isolierglas, werden an den Kunden weitergegeben. Beschränkt sich eine Herstellergarantie nur auf Ersatzlieferung, gehen die Aus- und Einbaukosten zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung von Ersatzscheiben gilt die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantie.
Herstellergarantie. 11.1. Bei Garantien, die ggf. durch den Hersteller eingeräumt werden und die der IT-DL dem Kunden weitergibt, handelt es sich um eine selbstständige Garantie des Herstellers i.S. des § 443 BGB, die als eigenständiger Haftungsgrund neben den mit dem IT-DL bestehenden Vertrag und somit neben die Mängelgewährleistung tritt. Die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers können der den Produkten ggf. beigefügten Garantiekarte entnommen werden, die der IT-DL an den Kunden weiterreicht. Die daraus erwachsenden Garantieansprüche sind nicht gegenüber dem IT-DL, sondern ausschließlich gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
Herstellergarantie. Eine mögliche Herstellergarantie begann/beginnt unter Umständen bereits mit Anlieferung des Kaufgegenstandes beim Verkäufer. Der Inhalt/Umfang einer Herstellergarantie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Herstellergarantie. Der Auftragnehmer wird kosten- frei etwaige Ansprüche aus einer Herstellergarantie – soweit der Hersteller diese allgemein anbietet – auf den Auftraggeber übertragen. Soweit der Auftrag- nehmer selbst Hersteller der Software ist, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber kostenfrei eine branchenübliche Herstellergarantie anbieten.
Herstellergarantie. 11.1 Etwaige von dem Hersteller des Kaufgegenstands eingeräumte Herstellergarantien treten neben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gemäß Ziffer 10. Der Inhalt dieser Garantien ergibt sich aus den Garantiebedingungen des Herstellers. Eine Haftung der Mark-E für die Herstellergarantien und die sich daraus ergebenden Ansprüche ist ausgeschlossen.
Herstellergarantie. 13.1. Bei der Garantie, die ggf. durch den Hardwarehersteller eingeräumt wird und die die ACP dem Kunden weitergibt, handelt es sich um eine selbstständige Garantie des Her- stellers i.S. des § 443 BGB, die als eigenständiger Haf- tungsgrund neben den mit der ACP bestehenden Vertrag und somit neben die Mängelgewährleistung tritt. Die jewei- ligen Garantiebedingungen des Herstellers können der den Produkten ggf. beigefügten Garantiekarte entnommen werden, die die ACP an den Kunden weiterreicht. Die dar- aus erwachsenden Garantieansprüche sind nicht gegen- über der ACP, sondern ausschließlich gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
Herstellergarantie. 3. Manufacturer's guarantee
Herstellergarantie. 9.1 Unberührt von den zuvor dargestellten Gewährleistungs- und Haftungsregelungen bleiben die jeweiligen Garantieversprechen der Hersteller der von uns veräußerten Ware.