Herstellergarantie. Das Produkt wird für allgemeine Zwecke entwickelt und angeboten und nicht für besondere Zwecke eines Nutzers. RD garantiert, dass das Produkt für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum im Wesentlichen gemäß den beiliegenden gedruckten Materialien arbeitet.
Herstellergarantie. Soweit ein Hersteller eine freiwillige Zusage abgegeben hat, dass die Ware für eine bestimmte Zeit ordnungsgemäß funktioniert (Herstellergarantie) gelten die diesbezüglichen Garantien des Herstellers. Die Bedingungen und Beschränkungen der jeweiligen Herstellergarantien sind den jeweiligen Garantiebestimmungen zu entnehmen.
Herstellergarantie. Ansprüche aus einer über unsere Gewährleistung hinausgehende Garantie des jeweiligen Herstellers, z. B. für Mehrscheiben-Isolierglas, werden an den Kunden weitergegeben. Beschränkt sich eine Herstellergarantie nur auf Ersatzlieferung, gehen die Aus- und Einbaukosten zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung von Ersatzscheiben gilt die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantie.
Herstellergarantie. Der Auftragnehmer wird kosten- frei etwaige Ansprüche aus einer Herstellergarantie – soweit der Hersteller diese allgemein anbietet – auf den Auftraggeber übertragen. Soweit der Auftrag- nehmer selbst Hersteller der Hardware ist, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber kostenfrei eine branchenübliche Herstellergarantie anbieten.
Herstellergarantie. 11.1. Bei Garantien, die ggf. durch den Hersteller eingeräumt werden und die der IT-DL dem Kunden weitergibt, handelt es sich um eine selbstständige Garantie des Herstellers i.S. des § 443 BGB, die als eigenständiger Haftungsgrund neben den mit dem IT-DL bestehenden Vertrag und somit neben die Mängelgewährleistung tritt. Die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers können der den Produkten ggf. beigefügten Garantiekarte entnommen werden, die der IT-DL an den Kunden weiterreicht. Die daraus erwachsenden Garantieansprüche sind nicht gegenüber dem IT-DL, sondern ausschließlich gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
11.2. Der Kunde hat den IT-DL über eine eventuelle Geltendmachung von Ansprüchen und die Durchführung unverzüglich zu informieren.
Herstellergarantie. Eine mögliche Herstellergarantie begann/beginnt unter Umständen bereits mit Anlieferung des Kaufgegenstandes beim Verkäufer. Der Inhalt/Umfang einer Herstellergarantie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Herstellergarantie. Bestehen Herstellergarantien für den Vertragsgegenstand, gibt der Vertragspartner diese an Por- sche weiter, so dass Porsche Garantieansprüche direkt beim Hersteller oder auch über den Ver- tragspartner geltend machen kann. Die entsprechenden Garantieerklärungen liefert der Vertrags- partner zusammen mit dem Vertragsgegenstand.
Herstellergarantie. Für Garantieleistungen des Herstellers, die wir verkauft haben, gelten ausschließlich die Garantiebedingungen des Herstellers.
Herstellergarantie. Leistet der Hersteller der Hardware hierauf eine - in der Regel unselbstständige - Garantie, wird IN diese Garantie an den Kunden weitergeben. Der Kunde wird die gegebenenfalls der Hardware beigefügte Garantiekarte verbindlich unterschreiben und wieder an IN zurückleiten. Zur Wahrung der Garantieansprüche wird sich der Kunde im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängeln direkt an den Hersteller wenden und dabei die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers beachten, insbesondere die Unversehrtheit der Vertragshardware, die Art der Meldung und Ähnliches. Im Falle des Auftretens eines Fehlers, der unter die Garantie des Herstellers fällt, wird in jedem Falle der Kunde auch IN im Hinblick auf die eventuelle Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen informieren und IN über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller auf dem Laufenden halten. Herstellergarantien gelten nicht als Garantieeinräumungen durch IN.
Herstellergarantie. Hilti Italia S.p.A. garantiert die kostenlose Reparatur sämtlicher Werkzeuge und des gesamten Zubehörs der Marke Hilti, bei denen auf den Hersteller zurückzuführende Fabrikationsfehler auftreten, während der gesamten Lebensdauer des Produkts.