Common use of Höhe der Leistungen Clause in Contracts

Höhe der Leistungen. Erstattet werden für im Rahmen und bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbrachte zahnärztliche Leistungen sowie für zahn- technische Laborarbeiten und Materialien zusammen mit den Leistungen der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen. Z-STD - 01/2015 Die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnprophylaktische Leistungen sind je versicherte Person auf einen Betrag von maximal 85 € je Versicherungsjahr begrenzt.

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Höhe der Leistungen. Erstattet werden für im Rahmen und bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbrachte zahnärztliche Leistungen sowie für zahn- technische Laborarbeiten und Materialien zusammen mit den Leistungen der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen. Z-STD - 01/2015 09/2015 Die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnprophylaktische Leistungen sind je versicherte Person auf einen Betrag von maximal 85 € je Versicherungsjahr begrenzt.

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Höhe der Leistungen. Erstattet werden für im Rahmen und bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbrachte zahnärztliche Leistungen sowie für zahn- technische zahntechnische Laborarbeiten und Materialien zusammen mit 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen, abzüglich den Leistungen der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers 100% der erstattungsfähigen AufwendungenKostenträgers. Z-STD - 01/2015 09/2015 Die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnprophylaktische Leistungen sind je versicherte Person auf einen Betrag von maximal 85 110 € je Versicherungsjahr begrenzt.

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Höhe der Leistungen. Erstattet werden für im Rahmen und bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbrachte zahnärztliche Leistungen sowie für zahn- technische zahntechnische Laborarbeiten und Materialien zusammen mit 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen, abzüglich den Leistungen der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers 100% der erstattungsfähigen AufwendungenKostenträgers. Z-STD - 01/2015 Die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnprophylaktische Leistungen sind je versicherte Person auf einen Betrag von maximal 85 110 € je Versicherungsjahr begrenzt.

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