Höhe der Leistungen. Erstattet werden für im Rahmen und bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbrachte zahnärztliche Leistungen sowie für zahn- technische Laborarbeiten und Materialien zusammen mit den Leistungen der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen. Z-STD - 01/2015 Die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnprophylaktische Leistungen sind je versicherte Person auf einen Betrag von maximal 85 € je Versicherungsjahr begrenzt.
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Höhe der Leistungen. Erstattet werden für im Rahmen und bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbrachte zahnärztliche Leistungen sowie für zahn- technische Laborarbeiten und Materialien zusammen mit den Leistungen der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen. Z-STD - 01/2015 09/2015 Die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnprophylaktische Leistungen sind je versicherte Person auf einen Betrag von maximal 85 € je Versicherungsjahr begrenzt.
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Höhe der Leistungen. Erstattet werden für im Rahmen und bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbrachte zahnärztliche Leistungen sowie für zahn- technische zahntechnische Laborarbeiten und Materialien zusammen mit 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen, abzüglich den Leistungen der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers 100% der erstattungsfähigen AufwendungenKostenträgers. Z-STD - 01/2015 09/2015 Die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnprophylaktische Leistungen sind je versicherte Person auf einen Betrag von maximal 85 110 € je Versicherungsjahr begrenzt.
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Höhe der Leistungen. Erstattet werden für im Rahmen und bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbrachte zahnärztliche Leistungen sowie für zahn- technische zahntechnische Laborarbeiten und Materialien zusammen mit 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen, abzüglich den Leistungen der GKV oder eines sonstigen Kostenträgers 100% der erstattungsfähigen AufwendungenKostenträgers. Z-STD - 01/2015 Die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnprophylaktische Leistungen sind je versicherte Person auf einen Betrag von maximal 85 110 € je Versicherungsjahr begrenzt.
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