Innerstaatliche Regelungen Musterklauseln

Innerstaatliche Regelungen. 1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf innerstaatliche Rege- lungen richten sich nach Artikel VI GATS, der hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt wird.
Innerstaatliche Regelungen. 1. In Sektoren, in denen spezifische Verpflichtungen eingegangen werden, stellen die Vertragsparteien sicher, dass alle allgemein geltenden Massnahmen, die den Dienstleistungshandel betreffen, angemessen, objektiv und unparteiisch angewendet werden.
Innerstaatliche Regelungen. 1. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass alle allgemein geltenden Massnahmen, die den Dienstleistungshandel betreffen, angemessen, objektiv und unparteiisch ange- wendet werden. 41 SR 0.632.20, Anhang 1B 42 SR 0.632.20, Anhang 1B 43 SR 0.632.20, Anhang 1B 44 SR 0.632.20, Anhang 1B
Innerstaatliche Regelungen. Jede Vertragspartei ist bestrebt, sicherzustellen, dass ihre Massnahmen, die den elektronischen Handel betreffen, transparent, objektiv, angemessen und unparteiisch angewendet werden und nicht belastender sind als erforderlich.
Innerstaatliche Regelungen. Art. 78 Elektronische Signaturen und Zertifizierungsdienste Art. 79 Papierlose Handelsverwaltung
Innerstaatliche Regelungen. 1. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass alle allgemein geltenden Massnahmen, die den Dienstleis- tungshandel betreffen, angemessen, objektiv und unparteiisch angewendet werden.