Integration. Einbinden von Systemkomponenten in die vereinbarte Systemumgebung bzw. von Systemkomponenten und Beistellungen untereinander. Mitarbeiter eines Unternehmens, welches eine neue Software einführt. Der Key-User hat sich auf die neue Software spezialisiert, betreut diese fachlich und schult Kollegen.
Integration. Einbinden von Systemkomponenten in die vereinbarte Systemumgebung bzw. von Systemkomponenten und Beistellungen untereinander.
Integration. Alle notwendigen Maßnahmen für das Einbinden der jeweiligen Hard- und Software* in die vereinbarte Systemumgebung* Kopier- oder Nutzungssperre Maßnahmen zur Einschränkung der Kopierbarkeit und/oder Nutzungs- möglichkeit einer Systemkomponente*.
Integration. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die Koalitionspartner setzen sich gemeinsam das Ziel, in Sachsen lebende Spätaussiedler und Ausländer besser in die Gesellschaft zu integrieren. Das ist nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit, sondern liegt im wohlverstandenen Interesse des Landes. Darum werden die Koalitionspartner vor allem junge Menschen in Schule, Ausbildung und Beruf gezielt fördern. Besonders wichtig ist die Sprachförderung. Nur wer deutsch lesen, sprechen und schreiben kann, kann sich mit Erfolg integrieren.
Integration. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar ist, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt. Soweit nicht in einer unterzeichneten Vereinbarung anderweitig angegeben, stellt diese Vereinbarung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf den Cloud-Service dar und ersetzt alle vorhergehenden oder gleichzeitigen Mitteilungen, Absprachen oder Vereinbarungen (schriftlich oder mündlich) in Bezug auf ihren Gegenstand. Im Falle eines Konflikts gilt folgende Rangfolge: (i) ergänzende Bestimmungen (einschließlich der Angebotsbeschreibung); (ii) die allgemeinen Bedingungen dieser Vereinbarung;
Integration. 1 Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegen- seitiger Achtung und Toleranz.
Integration. Dieser Vertrag stellt in Bezug auf seinen Vertragsgegenstand den gesamten Vertrag zwischen Ihnen und Sun dar. Er hebt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge, Zusicherungen und Gewährleistungen auf und ist bei widersprüchlichen oder zusätzlichen Bestimmungen in Preisangaben, Bestellungen, Bestätigungen oder sonstigen Kommunikationen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand während des Vertragszeitraums ausschlaggebend. Eine Änderung dieses Vertrags ist nicht bindend, es sein denn, sie erfolgt schriftlich und wird von einem Beauftragten beider Parteien unterzeichnet.
Integration. Frau/ Xxxx wird im Rahmen ihrer/ seiner Dissertation in die Arbeitsgruppe XXX / in den Forschungsverbund XXX/ in das Graduiertenprogramm XXX eingebunden sein und an deren Seminaren/ Rahmenveranstaltungen etc. teilnehmen.
Integration. 3.3.1 Vorbehaltlich einer vorherigen Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Kunden, welche die Schnittstellenmethode sowie die entsprechenden Einrichtungs- und sonstigen Kosten umfasst, ist der Dienstleister in der Lage, dem Kunden eine Integration der SaaS mit der Plattform des Kunden entweder direkt oder über einen Integrator zur Verfügung zu stellen.3.3.2 Der Kunde verpflichtet sich, keinen Teil der Software des Dienstleisters oder eines Integrators zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, unterzulizenzieren, abzutreten, zu vertreiben, zu veröffentlichen, zu übertragen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen ist.
3.3.2 Beide Parteien werden vollumfänglich zusammenarbeiten, um die Integration zwischen der Plattform des Dienstleisters und der Schnittstelle des Kunden oder des Integrators zu ermöglichen, und werden auf alle angemessenen Anfragen hinsichtlich des Fortschritts bei den vereinbarten Integrationsmeilensteinen umgehend reagieren.
3.3.3 Wenn der Kunde über einen Integrator auf die SaaS zugreift, erkennt er an und stimmt zu, dass:
(i) Der Dienstleister keine Kontrolle über den Betrieb der Plattform, des Systems oder der Software des Integrators hat;
(ii) die Bedingungen für die Nutzung der Dienstleistungen des Integrators einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Integrator unterliegen;
(iii) der Dienstleister sich vollumfänglich kooperativ verhält, und der Kunde dafür Sorge trägt, dass der Integrator eben- falls vollumfänglich kooperiert, um eine Integration zwischen der SaaS und dem Integrator zu ermöglichen und auf alle angemessenen Anfragen bezüglich des Fortschritts im Hinblick auf vereinbarte Integrationsmeilensteine zügig reagiert;
(iv) der Kunde allein verantwortlich ist, dafür zu sorgen, dass der Integrator den relevanten Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, einschließlich der Verpflichtungen aus Klausel 3.3, zustimmt, sie akzeptiert und erfüllt. Der Kunde haftet für Schäden oder Verluste, die dem Dienstleister durch Handlungen oder Unterlassungen des Integrators entstehen;
(v) weder der Kunde noch der Integrator Teile der Software des Dienstleisters vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten, verbreiten, veröffentlichen, übertragen oder auf andere Weise zugänglich machen darf, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehen; und
(vi) der Integrator weder ein Auftragsverarbeiter noch ein Unterauftrags...
Integration. Die bisher mit finanzieller Unterstützung des Landes Hessen beim Landkreis begonnene Integrationspolitik (WIR-Projekt) wird fortgesetzt. Die Integration zielt auf die Weiterentwicklung von Strukturen in allen öffentlichen Lebensbereichen, um sie auf eine vielfältiger werdende Gesellschaft auszurichten und um allen Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft und Nationalität, Chancen auf eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund, auch Menschen mit deutschen Wurzeln, sind gefordert an einer erfolgreichen Integration mitzuwirken. Damit Integration gelingt, müssen alle Seiten aktiv hierzu beitragen. Insbesondere die folgenden Ziele sollen in der Legislaturperiode verfolgt werden: • Interkulturelle Öffnung der Kreisverwaltung und Sensibilisierung der Beschäftigten für andere Kulturkreise • Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung einer Antidiskriminierungsstelle in Mittelhessen (IKZ-Maßnahme) • Integrationsmanagement zur Förderung des Dialogs und der Kooperation mit den unterschiedlichen Akteuren vor Ort sowie den zuständigen überörtlichen Stellen • Optimierung der Einbürgerungsprozesse und Durchführung der Einbürgerungsverfahren für die Kreiskommunen • Koordination und Durchführung der “Interkulturellen Woche” Die Integration von Flüchtlingen ist eine besondere gesellschaftliche Herausforderung. Zu nennen ist hier neben Wohnen, Gesundheit, Bildung und Arbeit auch die Unterbringung und Versorgung der Menschen. Die vom Kreistag beschlossene Richtlinie ist auch für die kommende Legislaturperiode Richtschnur des Handelns. Als einer der ersten Landkreise in Hessen hat der Landkreis Gießen eine Frauen-Gemeinschaftsunterkunft in Gießen geschaffen. Die Erfahrungen mit dieser Unterkunftsform sollen mit wissenschaftlicher Unterstützung ausgewertet werden. Danach ist zu prüfen, ob weitere Handlungsbedarfe bestehen. Die Vermittlung der deutschen Sprache sowie Wissen über das Leben in Deutschland findet über Deutsch- und Integrationskurse statt. In diesen Kursen wird das Wissen über unsere Werte, wie Gleichberechtigung, Demokratie und unser Rechtssystem vermittelt. Zusätzlich sollen zeitnah in den Einrichtungen des Landkreises Deutschkurse angeboten werden sowie ein Einblick in das Leben in Deutschland gegeben werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Arbeit des Ehrenamtes eine wesentliche Aufgabe. Gerade über das Ehrenamt lassen sich unsere Werte gut vermitteln (siehe auch Ehrenamt).