Invaliditätsleistung. 1. Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherten un- fallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität), so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
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Invaliditätsleistung. 1. Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherten un- fallbedingt unfallbe- dingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität), so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung Kapitalleis- tung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
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Invaliditätsleistung. 1. Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherten un- fallbedingt unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (InvaliditätInvali- dität), so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Eine Beeinträchtigung Beeinträchti- gung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Un- fall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht ge- macht sein.
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Invaliditätsleistung. (1. Ist die körperliche ) Führt der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistige geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten un- fallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität)) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes Zustands nicht erwartet werden kann. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres von 17 Monaten nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer sein. Dies muss innerhalb derselben Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
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Invaliditätsleistung. 1. Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherten un- fallbedingt Ver- sicherten unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (InvaliditätInvalidi- tät), so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Eine Beeinträchtigung Beeinträchti- gung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Un- fall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
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