Kündigungsmodalitäten Musterklauseln

Kündigungsmodalitäten. Bei Beendigung der Vertragsbeziehung sind vom Auftragnehmer innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung der Kündigung dem Auftraggeber die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Dazu gehören unter anderem: • Eine aktuelle Darstellung der im Zusammenhang mit diesem Vertrag genutzten Hardware. • Eine aktuelle Aufstellung der für den Systembetrieb installierten Software. • Die Übergabe der Lizenzunterlagen, soweit der Auftraggeber Lizenznehmer ist. • Eine aktuelle Version der eingesetzten Standardkonfigurationen. • Eine Dokumentation des eingesetzten Datensicherungssystems. • Ein Exemplar einer aktuellen Datensicherung bzw. eines Datenexportes. • Die Dokumentation der zu dem Zeitpunkt offenen Problemmeldungen und Aufträge. • Jeweils eine Kopie der dem AG zuzuordnenden Handbücher, Hand-Outs und Dokumentationen. Am Ende des letzten Tages des Vertrages bzw. der tatsächlichen Nutzung der Systeme sind vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übergeben: • der aktuelle Datenbestand, • der Bestand der gesicherten Daten, • alle dem Auftraggeber zuzuordnenden mobilen Datenträger (z. B. lnstallations-CDs, Sicherungsbänder) Der Auftragnehmer wirkt auf Wunsch des Auftraggebers an einer durch Vertragsende durchzuführenden Migration mit. Aufwand, der durch eine solche Migration beim Auftragnehmer entsteht, sowie Materialaufwendungen und Aufwandsleistungen für individuelle Abschluss- und Sicherungsarbeiten werden vom Auftraggeber gesondert vergütet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Vertragsende alle aus diesem Vertrag bezogenen Dateien und Programme in seiner Systemumgebung zu löschen.
Kündigungsmodalitäten. Bei Beendigung der Vertragsbeziehung sind vom Auftragnehmer innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung der Kündigung dem Auftraggeber die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Dazu gehören: • eine aktuelle Aufstellung der für den Verfahrensbetrieb installierten Software, • die Übergabe der Lizenzunterlagen, soweit der Auftraggeber Lizenznehmer ist, • die Dokumentation der zu dem Zeitpunkt offenen Problemmeldungen und Aufträge, • jeweils eine Kopie der dem Auftraggeber zuzuordnenden Verfahrensdokumentationen. Der Auftragnehmer wirkt auf Wunsch des Auftraggebers an einer zum Vertragsende durchzuführenden Verfahrensmigration mit. Aufwand, der durch eine solche Migration beim Auftragnehmer entsteht, sowie Materialaufwendungen und Aufwandsleistungen für individuelle Abschluss- und Sicherungsarbeiten, sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Hierfür wird der Auftragnehmer ein gesondertes Angebot erstellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Vertragsende, alle aus diesem Vertrag bezogenen Dateien und Programme in seiner Systemumgebung zu löschen.
Kündigungsmodalitäten. Durch den Auftragnehmer werden keine Daten des Auftraggebers nach Wirksamwerden der Kündigung vorgehalten oder übertragen.
Kündigungsmodalitäten. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos zu kündigen. Ein zur fristlosen Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn o die andere Vertragspartei schuldhaft gegen ihr obliegende wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstossen hat und den Verstoss trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist einstellt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie zwecklos oder der zur Kündigung berechtigten Vertragspartei nicht zumutbar ist; o die andere Vertragspartei schuldhaft gegen gesetzliche Vorschriften, die für die Durchführung dieses Vertrags unmittelbar oder mittelbar von Bedeutung sind, verstossen hat. Hierbei sind sich die Vertragsparteien einig, dass bereits der qualifizierte Verdacht eines schuldhaften Verstosses der genannten Art einen zur fristlosen Kündigung berechtigenden wichtigen Grund darstellt.
Kündigungsmodalitäten. Der Vertrag ist 1 Jahr vor Ablauf des Baurechtsvertrags auf Vertragsende (30.09.2041) im gegenseitigen Einverständnis kündbar. Sind sich beide Parteien einig, ist auch eine vorzeitige Vertragsauflösung und Löschung im Grundbuch auf jeden beliebigen Zeitpunkt möglich.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, Erträge in Verbindung mit Kapitalwachstum zu erzielen. Er investiert hierzu direkt oder indirekt unter Nutzung von OGAW oder sonstiger OGA in weltweite übertragbare Wertpapiere, insbesondere in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere sowie in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere mit Anlagequalität und unter Anlagequalität, die von Unternehmen, multilateralen Entwicklungsbanken, staatlichen Emittenten oder staatsnahen Körperschaften begeben wurden, sowie in Barmittel, Einlagen und Geldmarktinstrumente. Ziel des Fonds ist es, die Rendite auf Bareinlagen (derzeit gemessen am US Secured Overnight Financing Rate („SOFR“) als Benchmark) über gleitende Fünfjahreszeiträume um 5 % pro Jahr zu übertreffen (vor Gebühren). Es gibt jedoch keine Gewissheit oder Garantie, dass der Fonds dieses Renditeniveau erreichen wird. Der Fonds ist insofern ein globaler Fonds, als seine Anlagen nicht auf eine bestimmte geografische Region oder einen bestimmten geografischen Markt beschränkt oder konzentriert sind. Die Engagements und Anlagerenditen des Fonds können erheblich von der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter nutzt seine Ermessensbefugnis (aktive Verwaltung), um eine vielfältige Mischung von Anlagen zu identifizieren, die nach seiner Ansicht am besten für das Anlageziel geeignet sind. Als Folge dieser Diversifizierung und während extremer Aktienmarktrückgänge werden die Verluste voraussichtlich unter denen der konventionellen globalen Aktienmärkte liegen, wobei die Volatilität (ein Maß für den Umfang der Wertveränderungen einer Anlage) normalerweise weniger als zwei Drittel von der von Aktien beträgt. Der Fonds kann mit bis zu 100 % seines Nettoinventarwerts in Währungen investiert sein, die nicht der Basiswährung entsprechen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Fondsportfolio vollständig oder teilweise auf die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. abrdn Inc. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Fondsportfolio kann einen umfangreichen Bestand an Anleihen unter Anlagequalität haben, was bedeutet, dass Anleger möglicherweise ein höheres Kapital- und Ertragsrisiko tragen als bei einem Fonds, der in Anleihen mit Anlagequalität investiert. • Das Engagement des Fonds in Aktien bedeutet, dass Anleger den Bewegungen des Aktienmarkts ausgesetzt sind, die die Volatilität des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen können. • Der Fonds kann in REIT anlegen, die wiederum direkt in Immobilien anlegen – im Falle ungünstiger Markt- oder Wirtschaftsentwicklungen können diese Vermögensanlagen weniger liquide werden oder einen Wertrückgang erfahren. Diese Risiken werden ausführlicher unter „Allgemeine Risikofaktoren“ beschrieben. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen. • Der Fonds kann in Schwellenmärkten investieren, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. Der Fonds kann auch in Frontier-Märkte investieren. Diese Anlagen bringen ähnliche, jedoch größere Risiken mit sich, da diese Märkte tendenziell noch kleiner, weniger entwickelt und schwerer zugänglich sind als andere Schwellenmärkte. • Die Wertentwicklung kann durch Devisenkursschwankungen erheblich beeinflusst werden, da der Fonds dem Kursrisiko einer bestimmten Währung ausgesetzt sein kann, deren Wert sich vom Wert der Wertpapiere unterscheidet, die in der jeweiligen Fondswährung gehalten werden. • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben.)

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde ist dazu berechtigt: − Die Einhaltung der technischen und organisatorischen Massnahmen von Veeting sowie der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte in den Räumlichkeiten von Veeting zu überprü- fen. Die mit der Prüfung betrauten Personen müssen von Veeting im erforderli- chen Umfang Zugang und Einsicht erhalten. Veeting stellt die erforderlichen Infor- mationen zur Verfügung. Audits in den Räumlichkeiten von Veeting müssen ohne vermeidbare Störungen des Geschäftsbetriebs und, ausser in dringenden Fällen, nach entsprechender Vorankündigung und während der Geschäftszeiten von Ve- eting durchgeführt werden. Die an der Prüfung beteiligten Personen müssen eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abschliessen. Der Kunde trägt alle Kosten für das Audit, einschliesslich die angemessenen Kosten von Veeting. Der Kunde ist verpflichtet: − sicherzustellen, dass die Personendaten rechtmässig gemäss Art. 4 DSG und Art. 6 Abs. 1 DSGVO bearbeitet werden; − sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Personen nach Art. 4 und 8 DSG und Art. 12 bis 22 DSGVO gewahrt werden. Wenn nur Veeting in der Lage ist, die Anfrage zu beantworten, wird der Kunde diese Anfrage unverzüglich an Veeting weiterleiten; − seine Weisungen an Veeting in der Regel schriftlich oder in einem dokumentier- ten elektronischen Format zu übermitteln. Mündliche Weisungen müssen schrift- lich oder in einem dokumentierten elektronischen Format bestätigt werden; − Veeting unverzüglich über jede Nichteinhaltung oder Unregelmässigkeit bei der Prüfung des Ergebnisses der Bearbeitung zu informieren; − alle Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheitsmassnahmen von Xxxxxxx, die der Kunde im Rahmen der Vertragsbeziehung erhalten hat, vertraulich zu behan- deln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung be- stehen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.