Kompensation. Der Vertragspartner kann die ihm vertraglich obliegenden Verpflichtungen nicht mit angeblichen oder tatsächlichen Gegenansprüchen kompensieren.
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Samples: kongresshaus.at, www.welios.at, tabakfabrik-linz.at
Kompensation. Die/Der Vertragspartner VertragspartnerIn kann die ihr/ihm vertraglich obliegenden Verpflichtungen nicht mit angeblichen oder tatsächlichen odertatsächlichen Gegenansprüchen kompensieren.
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Samples: ars.electronica.art
Kompensation. Der Vertragspartner kann die ihm vertraglich obliegenden obliegen- den Verpflichtungen nicht mit angeblichen oder tatsächlichen tatsäch- lichen Gegenansprüchen kompensieren.
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Samples: tabakfabrik-linz.at
Kompensation. Die/Der Vertragspartner VertragspartnerIn kann die ihr/ihm vertraglich obliegenden Verpflichtungen nicht mit angeblichen oder tatsächlichen Gegenansprüchen kompensieren.
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Samples: ars.electronica.art
Kompensation. Der Vertragspartner kann die ihm vertraglich obliegenden Verpflichtungen nicht mit angeblichen oder tatsächlichen Gegenansprüchen kompensieren. Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Vertragspartner, die gleichzeitig Konsumenten iSd KSchG sind.
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Samples: www.mumok.at