Common use of Kontrollrechte Clause in Contracts

Kontrollrechte. 11.1. Soweit dem Kunden nach Anwendbarem Datenschutzrecht ein Kontrollrecht zusteht, ist der Kunde berechtigt, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen durch Siemens und Unterauftragsverarbeiter einmal jährlich nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 11.2 bis 11.4 zu überprüfen, soweit nicht zusätzliche Kontrollen nach Anwendbarem Datenschutzrecht erforderlich sind. Solche Kontrollen beschränken sich auf die Informations- und Datenverarbeitungssysteme, die für die Erbringung des Angebots relevant sind.

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